Evaluation Validierungsverfahren

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1 Schlussbericht Evaluation Validierungsverfahren Kanton Zürich 29. Oktober 2013 Im Auftrag von: Amt für Jugend und Berufsberatung Kanton Zürich Fachbereich Berufs-, Studien-, und Laufbahnberatung André Monhart Autoren: Franz Kehl / Fiona Wigger Jean-Pierre Wolf Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Zürich Abteilung Betriebliche Bildung Andres Meerstetter Abteilungsleiter KEK CDC Consultants / Universitätstrasse 69 / CH 8006 Zürich / Schweiz / Telefon:

2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Zusammenfassung ii iii 1 Ausgangslage Was ist Validierung? Die Validierung von Bildungsleistungen im Kanton Zürich 1 2 Auftrag und Zielsetzung Beweggründe für die Evaluation Auftrag Zielsetzung 7 3 Evaluationsmethode und Vorgehen Auswahl der Zielgruppe für Interviews Datenlage (Mengengerüste) Vorgehen 11 4 Resultate der Sondierungsevaluation Relevanz und Akzeptanz der Validierung Relevanz Klein aber wichtig Akzeptanz Die Validierung als Balanceakt zwischen den Ansprüchen Zielerreichung Der Anfang ist gemacht Zielgruppenerreichung Hohe Hürden Stärken und Schwächen des Verfahrens Phase 1: Information und Beratung Ein guter Start ist die halbe Miete Phase 2: Bilanzierung Die Lupe im Zentrum Phase 3: Beurteilung Eine ganzheitliche Perspektive Phase 4: Validierung Kritischer Moment der Kommunikation Ergänzende Bildung Die Validierung als Ausbildung erlebt Phase 5: Zertifizierung Ein Grund zum Feiern Effizienz Mehr verspricht mehr Nachhaltigkeit Auch eine Frage der Organisation 44 5 Abschliessende Bemerkungen 46 Annex 1: Annex 2: Annex 3: Annex 4: Annex 5: Evaluationsinstrumente Interviewpartner Andere Datenquellen / Literatur Übersicht über die Begleitangebote des AJB Vorschlag für ein alternatives Validierungsverfahren mit Zwischenbeurteilung KEK CDC Consultants i

3 Abkürzungsverzeichnis AJB BBT BBV BiVo EB EDI EDK EFZ EVD FaBe FaGe MBA OdA OIA PEX PK p2p QS QV SBFI SRK SVEB Amt für Jugend und Berufsberatung Kanton Zürich Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (seit SBFI) Berufsbildungsverordnung des Bundes Bildungsverordnung Ergänzende Bildung Eidgenössisches Departement des Innern Erziehungsdirektorenkonferenz Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (regulärer Abschluss der 3- oder 4-jährigen beruflichen Grundbildung Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Fachfau/Fachmann Betreuung Fachfrau/Fachmann Gesundheit Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Zürich Organisation der Arbeitswelt Obligatorischer Informationsanlass Prüfungsexperten/-innen Prüfungskommission peer-to-peer Qualitätssicherung Qualifikationsverfahren (früher: Lehrabschlussprüfung ) Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation Schweizerisches Rotes Kreuz Schweizerischer Verband für Erwachsenenbildung KEK CDC Consultants ii

4 Zusammenfassung Ausgangslage Kapitel 1 stellt Grundidee und Besonderheiten der Validierung vor sowie deren Umsetzung im bildungspolitischen Kontext des Kantons Zürich. Seit 2005 bietet der Kanton Validierungsverfahren an. Seit 2010 gibt es auf Stufe EFZ ein vom SBFI (ehemals BBT) anerkanntes und bewilligtes Verfahren für Fachfrau/-mann Gesundheit (FaGe), Fachfrau/-mann Betreuung (FaBe) und Informatiker/-in. Seit Sommer 2013 wird das Verfahren zudem für den Beruf Logistik angeboten. Zielgruppen der Validierung sind Personen ohne Berufsabschluss, Personen mit abgebrochener Ausbildung, mit Berufswechsel und/oder mit Migrationshintergrund. Rund 1,4 % aller Berufsabschlüsse mit EFZ wurden in den letzten Jahren über das Validierungsverfahren erreicht. Die Evaluation: Auftrag und Zielsetzung Die Evaluation beleuchtet die Verfahren FaBe und FaGe. Sie ist als Sondierungsevaluation gestaltet und besteht aus strukturierten Gesprächen mit den Verfahrensträgern, ausgewählten Prüfungsexperten/-innen, Arbeitgebenden, externen Fachleuten sowie Personen, die am Verfahren teilgenommen haben. In einem zweiten, optionalen Schritt, kann die Sondierungsevaluation ergänzt werden, falls der Auftraggeber zu bestimmten Aspekten vertiefte Ergebnisse als Grundlage für seine strategischen Entscheide benötigt. Die Evaluation befasst sich mit Stärken und Schwächen der Verfahren, mit ihren Zielsetzungen und der Zielgruppenerreichung. Sie interessiert sich für den Bekanntheitsgrad des Verfahrens, dessen Effizienz und das Angebot der ergänzenden Bildung (Nachholbildung). Sie vergleicht das Zürcher Verfahren mit zwei ausserkantonalen und formuliert Empfehlungen. Evaluationsmethode und Vorgehen Die Sondierungsevaluation erstellt aufgrund der Anhörung und Verknüpfung verschiedener Perspektiven eine Auslegeordnung: Wo sehen interviewte Verfahrensträger, Prüfungsexperten/-innen, weitere Stakeholder sowie Teilnehmende die Stärken und Schwächen des Verfahrens? Wo orten sie Verbesserungspotentiale? Die Sondierungsevaluation verlief in fünf Schritten und wurde von einer Steuerungsgruppe des AJB/MBA begleitet. Resultate der Sondierungsevaluation Relevanz Klein aber wichtig: Die Validierung wird als Nische und Chance (Fachkräftemangel) dargestellt, deren Entwicklung aufgrund einer schwer vorhersehbaren und bisher geringen Nachfrage unsicher ist. Bildungspolitisch ist das Verfahren gut verankert und seine sozialpolitische Bedeutung ist anerkannt. Für die am Verfahren teilnehmenden Kandidaten/-innen bedeutet der über die Validierung erworbene Bildungsabschluss Anerkennung und die Eröffnung weiterführender Karriere- und Bildungschancen. Die strategischen Vorstellungen weisen z. Z. im Kanton Zürich in Richtung einer Weiterentwicklung und Verstärkung der Validierungsmöglichkeiten ( Konzept Nachholbildung ). Empfehlung (1): Die strategische Orientierung im Konzept Nachholbildung umsetzen. Akzeptanz Balanceakt zwischen verschiedenen Ansprüchen: Die am Verfahren Beteiligten bewerten aus unterschiedlichen Perspektiven Konzept und Idee der Validierung, deren Adressatengerechtigkeit und Verankerung in der Bildungslandschaft und der Arbeitswelt. Zwischen den nationalen und den regionalen OdA gibt es Unterschiede in Bezug auf ihr Interesse am Verfahren und die Zusammenarbeit mit der kantonalen Berufsbildung. Dagegen stehen die Arbeitgebenden dem Validierungsverfahren durchaus positiv gegenüber und unterstützen oft die Kandidaten/-innen finanziell, fachlich und mit zeitlicher Dispensation. Die befragten Kandidaten/-innen und Absolventen/-innen äussern sich mehrheitlich anerkennend zum Verfahren, doch es gibt auch sehr kritische Stimmen, die eine fehlende ganzheitliche Betrachtung sowie die zeitliche und finanzielle Belastung bemängeln. Bildungspolitisch und amtsintern ist die Validierung gut verankert und auch die Prüfungsexperten/-innen stehen ihr positiv gegenüber, wenngleich sie auf die hohen Hürden (Schriftlichkeit, Erfüllungsgrad) für die Kandidaten/-innen hinweisen. KEK CDC Consultants iii

5 Die schärfsten Kritiker am Zürcher Verfahren sind externe Fachpersonen. Sie kritisieren eine formalistische Herangehensweise und die fehlende Ganzheitlichkeit im Prüfverfahren, was der Validierungsidee zuwiderlaufe. Zielerreichung Der Anfang ist gemacht: Auf der strategischen Ebene ist klar, dass sich der Kanton Zürich an der Umsetzung nationaler und kantonaler Vorgaben beteiligt und auch in Zukunft die Weiterentwicklung der Validierungsmöglichkeiten anstrebt. Für die Validierung fehlen unseres Wissens operationelle Zielsetzungen. Es können deshalb keine Aussagen dazu gemacht werden. Empfehlung (2): Ziele für das Validierungsverfahren verabschieden und die Zielerreichung verfolgen. Die Informations- und Beratungsangebote des AJB sind für Prüfungsexperten/-innen in Bezug auf die Erstellung der Validierungsdossiers und hier besonders der sogenannten Lupen erkennbar wirkungsvoll. Zur Wirkung der Validierung bei den Zielgruppen gibt es Beobachtungen in Bezug auf berufliche und betriebliche Mobilitätsgewinne sowie gewachsene Motivation und Selbstvertrauen. Zielgruppenerreichung Hohe Hürden. Diese Hürden bestehen aus hohen Anforderungen an die Sprachkompetenz (Schreib- und Ausdrucksfähigkeit; Bildungs-Fachsprache), dem hohen zeitlichen Aufwand (Verfassen von Lupen, EB) und der notwendigen Selbständigkeit der Kandidaten/-innen zur Lösung einer komplexen Anordnung. Die Verfahren setzen hohe autodidaktische Fähigkeiten und Disziplin voraus. Die hohen Anforderungen bilden für bildungsungewohnte und fremdsprachige Personen eine grosse Hürde. Empfehlungen der Evaluation: (3) Bessere Selektion. (4) Berufsspezifische Definition der Zulassungsbedingungen. (5) Kostenlose/kostengünstigere Begleitung und Beratung. (6) Erhöhung der Anzahl maximal zulässiger Praxisbesuche. (7) Führung der Teilnehmenden im Verfahren. Stärken und Schwächen der Verfahren In diesem Kapitel formuliert die Evaluation Ergebnisse und Empfehlungen entlang der fünf Validierungsphasen. OIA Geschätzter Einstieg: Der obligatorische Informationsanlass für am Verfahren Interessierte wird insgesamt als nützlich bezeichnet, kann jedoch optimiert werden. Der Auftrag besteht in der Information einer heterogenen Gruppe mit dem Ziel, dass die am Verfahren Interessierten individuell einen richtigen Entscheid für oder gegen die Teilnahme treffen. Empfehlung (8): Zweiteilung der OIA. Begleitangebote / Beratung Zu wenig genutzt aber wertvoll: Teilnehmende und Prüfungsexperten stellen fest, dass besonders die Erstellung der Lupen durch das Angebot des AJB positiv beeinflusst wird, klärend und motivierend wirkt. Empfehlungen der Evaluation: (9) Begleitangebote besser bekannt machen. (10) Einen gezielten Austausch unter den Teilnehmenden am Verfahren fördern (p2p). Bilanzierung die Lupe im Zentrum: Die Teilnehmenden erstellen ihr Dossier im elektronischen Validierungstool. Die Entwicklung des Tools wird allseits gelobt. Empfehlungen der Evaluation: (11) Verbesserung und Nutzung der Datengrundlagen. (12) Überprüfung der Abschlussmodalitäten im Tool. Die Lupen stehen im Zürcher Verfahren im Zentrum der Bilanzierung. Sie sind besonders für bildungsferne und schreibungewohnte Kandidaten/-innen mit viel Aufwand und Unsicherheit verbunden. Den Stärken der Lupen (u.a. Förderung der Reflexion und Bewertungssicherheit) stehen Schwächen gegenüber (u.a. Überbewertung von Schriftlichkeit und Abstraktionsvermögen). Lupen werden ergänzt durch Belege (Arbeitszeugnisse, Fortbildungsnachweise etc.), die jedoch bei der Bewertung des Dossiers wenig Gewicht haben, wie Teilnehmende und Aussenstehende bemängeln. Die Zürcher Verfahren erlauben den Kandidaten/-innen Kompetenzen während sogenannten Praxisbesuchen (Prüfungsexperten/-innen beobachten die Kandidierenden an ihrem Arbeitsplatz) nachzuweisen. Diese Möglichkeit wird von den Kandidaten/- innen aus verschiedenen Gründen wenig ge- KEK CDC Consultants iv

6 nutzt. Ein Grund mag die Haltung der Arbeitgebenden sein, die Praxisbesuche in ihren Betrieben bewilligen müssen. Im Gegensatz zu den Zentralschweizer Verfahren sind im Kanton Zürich die Arbeitgebenden formal nicht in die Verfahren eingebunden. Dennoch spielen sie de facto oft wichtige Rollen beim Entscheid pro/contra Validierung, bei der Finanzierung der Nachholbildung und der Begleitung der Kandidaten/-innen aus ihren Betrieben. Empfehlungen der Evaluation: (13) Lupe im Verfahren weniger stark gewichten. (14) Anleitung und Lupe vereinfachen. (15) Der sprachliche Beurteilungsmassstab der Lupen ist den Anforderungen des Berufs anzupassen. (16) Zusammenarbeit mit der Zentralschweiz im Fall von Kandidaten/-innen mit Arbeitgebenden. (17) Intensivierung der Informationsarbeit. (18) Belege stärker gewichten. (19) Bessere Bekanntmachung der Praxisbesuche. Beurteilung Eine ganzheitliche Perspektive: Die Prüfungsexperten/-innen nehmen ihre Arbeit insgesamt sehr positiv wahr. Dagegen äussern sich externe Fachexperten/-innen und ein Teil der Kandidaten/-innen kritisch. Sie bemängeln in der Beurteilung u.a. das Fehlen einer Gesamtwürdigung der Kandidaten/-innen, die bruchstückhafte Anerkennung von in der Praxis erworbenen Kompetenzen sowie den dominanten Blick auf vermeintliche Defizite. Empfehlungen der Evaluation: (20) Gesamtsicht im Rahmen der Beurteilung erarbeiten. (21) Kultur der Qualitätssicherung und -entwicklung fördern und leben. (22) Mehr Vorbildungen anrechnen. Validierung Kritischer Moment der Kommunikation: Die Sondierungsevaluation verfügt über einen beschränkten Einblick in die Phase 4 mit Aussagen hauptsächlich von Kandidaten/-innen, die mit dem Entscheid nicht zufrieden waren. Die Evaluation stellt fest, dass sich das Verfahren in diesem Punkt stark verbessert hat. Die Kommunikation muss immer adäquat erfolgen; ihr ist grösste Aufmerksamkeit zu schenken. Empfehlungen der Evaluation: (23) Inhaltliche und nachvollziehbare Entscheide. Ergänzende Bildung Die Validierung als Ausbildung erlebt: Für die Kandidaten/-innen ist die ergänzende Bildung (Nachholbildung) vom zeitlichen und finanziellen Aufwand her ein wesentlicher Teil der Validierung. Die Validierung wird entsprechend oft als Ausbildung erlebt. Der Kanton beschränkt das Angebot an Nachholbildung auf ZAG und BFS in Winterthur. Die Kandidaten/-innen haben keine Wahlfreiheit. Die Kurse sind gemäss der Modulstruktur gestaltet und oft ausgebucht. Es gibt lange Wartezeiten. Das Angebot erlaubt es Interessierten, nach erfolgreichem Bestehen sämtlicher Module das EFZ ohne Praxiserfahrung zu erlangen, was der Validierungsidee sowie den Anforderungen an eine schulisch-organisierte Grundbildung widerspricht. Empfehlung der Evaluation: (24) Marktöffnung Ergänzende Bildung. (25) Keine Validierung resp. kein EFZ ausschliesslich via Modulbesuche. Zertifizierung Ein Grund zum Feiern. Empfehlung (26): Abschlussfeier Effizienz Mehr verspricht mehr: Der Kanton betreibt die Verfahren heute mit geringen Mitteln und dadurch aufwandseitig sehr effizient. Aufgrund der grossen Verluste im Verlaufe des Verfahrens ist eine gezielte Verstärkung der Inputs zur Verbesserung der Resultate mehr Personen gelangen schneller zum EFZ angezeigt. Aufgrund verschiedener Erfahrungen lässt sich zudem die Führung durch das Verfahren optimieren. Nachhaltigkeit Auch eine Frage der Organisation: Die Organisation des Validierungsverfahrens ist nicht nachhaltig geklärt und sichergestellt, die Schnittstellen sind suboptimal organisiert. Die Qualitätssicherung erfolgt nicht konsequent. Empfehlung (27): Klärung der Schnittstellen AJB/MBA und der Gesamtorganisation. KEK CDC Consultants v

7 1 Ausgangslage 1.1 Was ist Validierung? Die Validierung von Bildungsleistungen ist ein sogenanntes anderes Qualifikationsverfahren 1. Es richtet sich an erwachsene Personen ohne Berufsabschluss, für die aufgrund ihrer Lebensumstände weder das Absolvieren einer regulären oder einer verkürzten Berufsausbildung noch das Bestreiten der Abschlussprüfung geeignet sind, die aber trotzdem aus struktureller oder persönlicher Motivation einen formal anerkannten Abschluss erwerben müssen respektive möchten. Der Kern der Validierung von Bildungsleistungen besteht darin, dass mit diesem Verfahren in der Praxis erworbene berufliche Handlungskompetenzen gleichwertig an formale Qualifikationen angerechnet werden können. Die Validierung geht weiter davon aus, dass berufliche Handlungskompetenzen auch im ausserberuflichen Kontext erworben werden können, so z.b. im Rahmen von Familienarbeit oder ehrenamtlicher Tätigkeit. Die Validierung ist damit ein Kernstück dessen, was unter der Förderung des lebenslangen Lernens verstanden wird. Sie anerkennt, dass die Flexibilisierung und Individualisierung der beruflichen Laufbahnen Tatsache sind. Entsprechend wird der Nachweis der sogenannt informell und nicht-formell erworbenen Kompetenzen in einem individualisierten, nicht-curriculären, Verfahren geprüft, bei dem grundsätzlich sämtliche Formen der Rechenschaftslegung über berufliche Handlungskompetenzen sur dossier möglich sind. 2 Damit ist die Validierung von Bildungsleistungen aus bildungs-, sozial- und integrationspolitischer Sicht ein wichtiges ergänzendes Instrument der Berufsbildung in der Schweiz. Es eröffnet jenen erwachsenen Personen, die aus diversen Gründen keine Normal- Laufbahn absolviert haben, Chancen und Perspektiven, zumal weiterführende Bildungsund Berufskarrieren in der Schweiz in aller Regel nur beim Vorhandensein eines Abschlusses auf Stufe berufliche Grundbildung möglich sind. Entsprechend legten das eidgenössische Departement des Innern (EDI), das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) und die schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) 2011 gemeinsam fest, dass die Validierung von Bildungsleistungen und deren Anrechnung an formale Abschlüsse im gesamten Bildungssystem zu etablieren sind Die Validierung von Bildungsleistungen im Kanton Zürich Der Kanton Zürich bietet seit 2005 die Validierung von Bildungsleistungen nach Art. 31 BBV an. Seit 2010 ist das Zürcher Validierungsverfahren definitiv vom Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI (ehemals BBT) anerkannt und bewilligt. Das 1 Siehe Verordnung über die Berufsbildung, BBV Art Gemeint sind z.b. Lebensläufe, Arbeitszeugnisse, Empfehlungsschreiben, Zeugnisse und Kursatteste, schriftliche Kompetenzbeschreibungen, strukturierte Selbst- und Fremdeinschätzungen, etc. 3 Chancen optimal nutzen. Erklärung 2011 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz. Herausgegeben von: Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) und Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement (EVD), Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). KEK CDC Consultants 1

8 strukturierte Verfahren mit Dossiererstellung und Dossierbeurteilung, wird online angeboten ( Der Kanton Zürich validiert aktuell in folgenden Berufen 4 : Fachangestellte/Fachangestellter Gesundheit ab 2012 Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ Informatikerin/Informatiker EFZ Logistikerin/Logistiker EFZ Der Kanton Zürich beschränkt sich auf die Validierung von zahlenmässig grossen Berufen, bei denen ein ausgewiesener oder angenommener Bedarf an Nachqualifikation besteht. Ein Abschluss nach Art. 32 BBV ist in allen Berufen möglich, da dort der Nachweis der erworbenen Kompetenzen in Form einer Prüfung (reguläre Lehrabschlussprüfung). Die Zielgruppen der Validierung sind Personen: ohne Berufsabschluss mit abgebrochener Ausbildung mit Berufsfeldwechsel mit Migrationshintergrund Im Verfahren sollen einerseits die geforderten Handlungskompetenzen sur dossier beurteilbar nachgewiesen werden, andererseits soll der administrative Aufwand der Kandidatinnen und Kandidaten so gering wie möglich gehalten werden. Zudem muss das Verfahren so streng selektionieren, dass die Akzeptanz des Abschlusses auf dem Arbeitsmarkt erhalten werden kann. Das Qualifikationsprofil und die Bestehensregeln für das Validierungsverfahren sind Bestandteil der jeweiligen Bildungsverordnung und entsprechen der Definition der Handlungskompetenzen des entsprechenden Berufes. Sie werden von der zuständigen Organisation der Arbeitswelt (OdA) erlassen und vom Bund genehmigt. In Bezug auf deren Umsetzung im Rahmen des Validierungsverfahrens verfügen die Kantone über Gestaltungsspielraum. Die Handhabung sowie Instrumente der beiden in dieser Sondierungsevaluation zur Diskussion stehenden Validierungsverfahren im Kanton Zürich sind aus den seit 2005 gesammelten Erfahrungen hervorgegangen und werden in Zusammenarbeit mit den zuständigen OdA und der Prüfungskommission kontinuierlich weiterentwickelt. Die Prüfung der Dossiers und die Beurteilungsgespräche werden von nebenamtlich eingesetzten Fachpersonen aus der Wirtschaft durchgeführt, die auch als Expertinnen und Experten im Rahmen der konventionellen Lehrabschlussprüfung des jeweiligen Berufes amten und das geforderte Abschlussniveau entsprechend einzuschätzen wissen. Da Aufbau und Betrieb eines Validierungsverfahrens sehr aufwändig sind, sprechen sich die Kantone in Bezug auf ein mögliches Angebot sprachregional ab. In diesem Sinne werden die Validierung der Berufe Logistiker/-in EFZ sowie Informatiker/-in EFZ vom Kanton Zürich und diejenige der Berufe Kauffrau/-mann EFZ sowie Detailhandelsfachfrau/-mann EFZ vom Kanton Bern für die ganze Deutschschweiz angeboten. Die Berufe Fachfrau/-mann Gesundheit EFZ und Fachfrau/-mann Betreuung EFZ bieten wegen der grossen Nachfrage neben Zürich auch je ein Innerschweizer Kanton an. 4 Logistiker/-in EFZ wurde im August 2013 offiziell gestartet, Assistent/-in Gesundheit und Soziales EBA laufen Abklärungen mit der zuständigen OdA KEK CDC Consultants 2

9 Abschlüsse nach Art. 31 (Validierung) und Art. 32 BBV im Kt. Zürich Anzahl Kandidaten nach Art. 32 BBV Anzahl Kandidaten nach Art. 31 BBV Quelle: MBA (2013), Konzept Nachholbildung. Verglichen mit den knapp Zürcher Absolventinnen und Absolventen des Qualifikationsverfahrens der regulären beruflichen Grundbildung ist der Anteil der gut 400 Abschlüsse der Nachholbildung mit knapp 3,5 % gering. Abschlüsse nach Artikel 31 BBV (durchschnittlich ca. 170 pro Jahr) machen sogar nur ca. 1.4 % aus. Konzept Nachholbildung Im Konzept Nachholbildung im Kanton Zürich des Mittelschul- und Berufsbildungsamts (MBA) wird eine Strategie präsentiert, die als Kernstück den Aufbau eines Kompetenzzentrums Nachholbildung Berufsbildung sowie den Ausbau des Angebots an Validierungsverfahren vorsieht. Damit erhält die Nachholbildung nach Art. 31 und 32 mehr Gewicht im Amt, indem künftig für die Koordination mehr Ressourcen zur Verfügung stehen werden. Die wesentlichen Punkte in der Strategie betreffend das Validierungsverfahren sind: - Weiterentwicklung, Optimierung und Professionalisierung der bestehenden Verfahren. - Ausweitung des Validierungsverfahrens auf weitere Berufe und auf die zweijährige berufliche Grundbildung im Berufsfeld Gesundheit und Betreuung. - Die Anzahl der Abschlüsse nach Art. 31 ist zu erhöhen. - Die Qualitätssicherung des Validierungsverfahrens soll langfristig sichergestellt werden. Die Umsetzung des Konzepts benötigt eine Verdoppelung der heute bestehenden Personalressourcen. KEK CDC Consultants 3

10 Ein Verfahren in fünf Phasen: Nationale Vorgaben Das Validierungsverfahren ist im nationalen Leitfaden zur Validierung von Bildungsleistungen 5 durch den Bund geregelt. Es umfasst fünf Phasen, entlang derer die kantonalen Angebote zur Validierung ausgestaltet werden. Nach dem obligatorischen Informationsanlass (OIA, Phase 1) und evtl. Einzelberatung werden im Validierungsverfahren die Erfahrungen und fachlichen Kompetenzen in einem Dossier dokumentiert (Bilanzierung, Phase 2). Dieses wird von Experten/-innen beurteilt und mit einem persönlichen Gespräch ergänzt (Beurteilung, Phase 3). Eine Prüfungskommission nimmt eine Beurteilung vor und vorhandene Kompetenzen werden anerkannt (Validierung, Phase 4). In der ergänzenden Bildung werden allenfalls fehlende Kompetenzen erworben. Sind alle Anforderungen erfüllt, wird das EFZ ausgestellt (Zertifizierung, Phase 5). Abbildung 1: Das Validierungsverfahren (Darstellung SBFI) Im Kanton Zürich ist das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) der Hauptverfahrensträger. Es ist zuständig für das Gesamtangebot, stellt die Instrumente zur Verfügung und erbringt die notwendigen Leistungen für die Phasen 2 bis 5. Es stellt zudem sicher, dass ein angemessenes Angebot an ergänzender Bildung vorhanden ist. Für die Information und Beratung zu Beginn (Phase 1) sowie für die optionale Beratung und Begleitung während der Phase der Bilanzierung ist das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) zuständig. 5 Siehe Themen Berufsbildung Validierung von Bildungsleistungen KEK CDC Consultants 4

11 2 Auftrag und Zielsetzung In diesem Kapitel wird aufgezeigt, weshalb eine Evaluation des Validierungsverfahrens in Auftrag gegeben wurde, worin der Auftrag besteht und wie das Evaluationsteam den Auftrag versteht, sowie welches die vom Auftraggeber vorgegebenen Zielsetzungen sind. 2.1 Beweggründe für die Evaluation Aus verschiedenen Gründen haben das MBA und das AJB eine Evaluation des Validierungsverfahrens zwecks Optimierung beauftragt: Abbildung 2: Gründe für die Evaluation und was nachher kommt Bildungspolitische Dimension: Die Legislaturziele resp. die Legislaturplanung der Bildungsdirektion des Kantons Zürich sehen den Ausbau und die Förderung der Nachholbildung vor. Das Validierungsverfahren ist ein wichtiger Baustein im Konzept Nachholbildung im Kanton Zürich (2013); Zeitliche Dimension: Die letzte ordentliche Evaluation des Validierungsverfahrens liegt mehr als sechs Jahre zurück (2006), die letzte Teilevaluation im Rahmen der übergeordneten Evaluation des nationalen Projekts validations des acquis fand im Jahr 2008/09 statt und damit bevor das Verfahren vom Projektstatus in den definitiven Status überführt worden ist; Interne Dimension: Innerhalb des MBA wird das Validierungsverfahren organisatorisch neu angegliedert (Aufbau eines Kompetenzzentrums Nachholbildung Berufsbildung geplant) und es stehen verschiedene Entwicklungsschritte in den bestehenden Verfahren resp. im Rahmen von neu zu entwickelnden Verfahren an. Nicht zuletzt sind Kosten des Verfahrens ein Auslöser zur Identifikation von Optimierungspotenzial; Nationale Dimension: Das SBFI verlangt von den Kantonen Instrumente zur Qualitätssicherung. Ausserdem: die neue Bildungsverordnung im Beruf FaGe führte zu einer mittlerweile abgeschlossenen Anpassung der Qualifikations- und Bestehensregeln. KEK CDC Consultants 5

12 Öffentlicher und Fach-Diskurs: Im öffentlichen Diskurs wie auch im halböffentlichen Fachdiskurs wurde verschiedentlich Kritik am Validierungsverfahren geübt, wobei die Kritik der unterschiedlichen Akteure kontrovers ist und an ganz unterschiedlichen Punkten des Verfahrens ansetzt. 2.2 Auftrag Die Evaluation ist in zwei Schritten geplant, wobei die Möglichkeit besteht, dass Schritt zwei aufgrund der Ergebnisse von Schritt eins nicht durchgeführt werden wird. Gegenstand und Hauptfokus der Evaluation ist das Validierungsverfahren der beiden Berufe Fachangestellte/-r Betreuung EFZ (FaBe) und Fachangestellte/-r Gesundheit EFZ (FaGe). Die Validierung der Informatiker/-in EFZ sowie das sich im Aufbau befindende Verfahren für Logistiker/-in ist nicht Gegenstand dieser Evaluation. Das MBA gelangte im Februar 2013 an KEK-CDC Consultants mit der Anfrage für eine Evaluation des Zürcher Validierungsverfahrens. Da das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) gleichzeitig eine Evaluation des von ihm betreuten Eingangsportal und den Begleitangeboten geplant hatte, konnten sich die beiden Träger des Verfahrens auf eine gemeinsame Evaluation resp. eine Gesamtbetrachtung des Verfahrens einigen. Bis im Frühjahr 2013 wurde ein Vorschlag für eine Evaluation erarbeitet. In einer breit angelegten, aber nicht in die Tiefe gehenden Sondierungs-Evaluation (Schritt 1) sollen Grundlagen geschaffen werden um im Herbst 2013 einen informierten Entscheid über das Vorgehen zu fällen. Je nach Resultat der Sondierungs-Evaluation wird eine umfassende oder eine spezifische Evaluation intern oder extern zu einzelnen Punkten durchgeführt (Schritt 2) oder das Verfahren wird ohne weitere Evaluation direkt optimiert. Die Evaluation will einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und Optimierung des Verfahrens leisten. Da die letzte Gesamtevaluation des Zürcher Validierungsverfahrens mehr als sechs Jahre zurückliegt, ein Legislaturschwerpunkt der Bildungsdirektion zum Thema Nachholbildung vorliegt, und eine organisatorische Anpassung im MBA ansteht, ist der Zeitpunkt für die Evaluation gut gewählt und erlaubt es der Evaluation, einen relevanten und zeitgerechten Beitrag zu leisten. KEK CDC Consultants 6

13 Phase 1 Information und Beratung Ergänzende Bildung Sondierungsevaluation Validierungsverfahren Kanton Zürich Lehren, Anpassungen, Gute Praktiken Planung Phase 5 Zertifizierung Phase 4 Validierung Evaluation Phase 3 Beurteilung Phase 2 Bilanzierung Durchführung des Verfahrens Abbildung 3: Die Evaluation im Kontext des Qualitätszyklus Die eher auf Breite als auf Tiefe angelegte Sondierungsevaluation bei gleichzeitigem Einbezug aller wesentlichen Stakeholder ist sinnvoll, zumal sich die Validierung von Bildungsleistungen in der Schweiz und auch im Kanton Zürich, bildlich gesprochen, noch in den Kinderschuhen befindet. Das Lernen und das Weiterentwickeln sind deshalb ganz zentral für den zukünftigen Erfolg und die Festigung und Akzeptanz der Verfahren. Die Evaluation ist in diesem Sinne auch als wichtiger Prozess zu verstehen, bei dem Ideen zur Verbesserung des Verfahrens formuliert und diskutiert werden können, bei dem Probleme sichtbar gemacht werden und damit angegangen werden können und bei dem verschiedene Optiken auf das Verfahren Gehör finden. Ein wesentlicher Beitrag der Evaluation wird auch darin bestehen, gute Praktiken sichtbar zu machen und damit zu stärken. 2.3 Zielsetzung Die Evaluierung soll dazu beitragen, dass die Auftraggeber über eine solide Grundlage für strategische Entscheide bezüglich des Angebots der Validierung im Kanton Zürich verfügen. Dazu wurden folgende quantitative und qualitative Zielsetzungen im Rahmen der Auftragsklärung 6 formuliert: 1. Stärken und Schwächen der beiden Verfahren FaGe und FaBe sind identifiziert. Stolpersteine bei den Schnittstellen zwischen den beteiligten Akteuren und zwischen den Verfahrensschritten sind identifiziert. 2. Die mit dem Angebot der Validierung verbundenen bildungspolitischen und verwaltungsspezifischen Zielsetzungen sind evaluiert, ebenso die Zielgruppenerreichung. 3. Hinweise auf die Bekanntheit der Validierung sind vorhanden. 6 Im Rahmen der Kick-off Sitzung vom 6. Mai 2013 definierte Zielsetzungen. KEK CDC Consultants 7

14 4. Die Effizienz der Verfahren ist festgestellt. Mögliche Punkte zur Reduktion des Ressourcenbedarfs sind identifiziert. 5. Eine Verlaufsdarstellung der Teilnehmer/-innen im Verfahren ist erarbeitet. 6. Ein Vergleich mit zwei ausserkantonalen Verfahren ist angestellt. 7. Die Adäquanz des Angebots der Nachholbildung aus der Perspektive der Teilnehmenden und der Träger des Qualifikationsverfahrens ist in der Evaluation berücksichtigt. 8. Empfehlungen sowie ein Vorschlag für das weitere Vorgehen sind formuliert. KEK CDC Consultants 8

15 3 Evaluationsmethode und Vorgehen Die gewählte Sondierungs-Evaluation hat nicht den Anspruch, sämtliche Aspekte tief gehend zu analysieren und strebt auch keine vollständige Repräsentativität an. Ihr Zweck ist vielmehr die Anhörung und Verknüpfung verschiedener Perspektiven im Sinne von Innen- und Aussenansichten. Mit der Evaluation werden gute und kritische Praxis identifiziert. Wie im Auftragsverständnis beschrieben, will die Evaluation Hinweise liefern auf zu vertiefende Aspekte, die einer Klärung bedürfen oder die bereits zum jetzigen Zeitpunkt klar auf einen Handlungsbedarf hinweisen. 3.1 Auswahl der Zielgruppe für Interviews Die zu kontaktierenden Stakeholder sowie Expertinnen und Experten im Umfeld des Verfahrens wurden zusammen mit dem Auftraggeber festgelegt (siehe auch Anhang 2). In Klammer steht jeweils die Anzahl der konsultierten Personen. Total wurden 26 Fachpersonen in die Evaluation einbezogen. Die Gespräche wurden per Telefon oder mit face-to-face Interviews geführt. Verfahrensträger: - MBA (3) - AJB (3) - OdA Gesundheit Zürich, Savoir Social (2) Prüfungsexperten/-innen: - Prüfungskommission 76 (2) - Chefexperten/-innen (2) - Experten/-innen (4) Dritte: - Arbeitgebende (3) - SVEB (2) - TravailSuisse (1) - Valida (1) Ausserkantonaler Vergleich: - Kt. Zug (2, zu FaGe) - Kt. Luzern (1, zu FaBe) Um auch den Teilnehmenden am Verfahren und damit den direkt Betroffenen Raum für ihre Rückmeldungen zu geben, wurden diese durch Telefoninterviews und zwei Fokusgruppendiskussionen einbezogen Telefoninterviews mit zufällig ausgewählten Personen, die das Verfahren beendet haben oder sich noch in der Validierung befinden; - 2 Evaluationsgespräche mit vom MBA vermittelten Teilnehmern/-innen am Verfahren; - 10 Personen in 2 Fokusgruppen (eine mit Schwerpunkt Begleitangebote, eine zu Rechtsmittelverfahren ) und zwei Einzelgespräche. Die Telefoninterviews dauerten ca. 30 Minuten. Die Angerufenen wurden zuvor mit einem Schreiben durch das MBA/AJB auf die Evaluation aufmerksam gemacht und um eine Teilnahme gebeten. Die Fragen folgten einem halbstandardisierten Leitfaden, liessen aber genügend Raum für individuelle Rückmeldungen. Um der Evaluation der Begleitangebote durch das AJB genügend Rechnung zu tragen, wurde eine Fokusgruppe mit Teilnehmenden an solchen Angeboten zusammengestellt. Eine weitere Gruppe setzte sich aus Personen zusammen, die ein Rechtsmittelverfahren KEK CDC Consultants 9

16 angestrengt hatten, indem sie gegen den Validierungsentscheid (Phase 4) Einsprache erhoben hatten. Die Teilnehmenden wurden zufällig ausgewählt und persönlich durch das AJB und das MBA eingeladen. Eine Selektion ergab sich durch die Bereitschaft der Teilnahme an der Gruppendiskussion an einem festgelegten Vormittag. Die Diskussionen wurden durch das Evaluationsteam moderiert und fanden ohne die Präsenz der Verfahrensträger statt. Betreffend die Auswahl der Zielgruppe ist Folgendes zu beachten: Es wurden nur Personen befragt, die das Verfahren begonnen hatten (minimal ein Login für das Validierungstool erworben); Die Auswahl erfolgte zufällig und, soweit bei dieser kleinen Gruppe möglich, repräsentativ; Personen, die sich bereits nach dem Obligatorischen Informationsanlass (OIA) gegen das Verfahren entschieden haben, konnten nicht berücksichtigt werden, da von diesen Personen keine Kontaktdaten vorliegen; Mögliche Zielgruppen des Verfahrens, die aber gar nicht erst am OIA teilgenommen hatten, konnten aus methodischen Gründen nicht befragt werden (keine Kontaktdaten vorhanden). Sämtliche Aussagen von Vertreter/-innen der Zielgruppe stützen sich deshalb auf Personen, die das Verfahren tatsächlich zumindest in Teilen absolviert haben. 3.2 Datenlage (Mengengerüste) Aktuell gibt es keine nationale Statistik zur Validierung. Die ausgestellten EFZ werden in der Bildungsstatistik in die Gesamtzahl der EFZ eingerechnet. Fallweise werden entsprechende Zahlen durch die SBBK erhoben und ausgewertet. Der Kanton Zürich erhebt Zahlen pro Beruf und unterscheidet zudem zwischen eingereichten Dossiers (die Lernleistungsbestätigung gilt bereits als ein Output des Verfahrens) und ausgestellten EFZ. Obwohl der prozentuale Anteil aller Abschlüsse nach Art. 31 BBV im Kanton sehr klein ist (ca. 1.4 %, siehe Abb. 1, S.4), verdeutlichen die nachfolgenden Kennzahlen dennoch, dass eine beachtliche Zahl von Personen das Validierungsverfahren in Anspruch genommen hat Teilnehmende an Informationsveranstaltungen (2010 bis Juni 2013) 2416 vergebene Webzugänge für Dossiererstellung (2010 bis Juni 2013) 1340 Lernleistungsbestätigungen (= eingereichte Dossiers, bis Ende 2012) 920 ausgestellte Fähigkeitszeugnisse (bis Ende 2012) (Quelle: MBA, Geschichte und aktuelle Zahlen _ZahlenVdA_ZH_0513) KEK CDC Consultants 10

17 Damit gleicht die Entwicklung des Personenbestands im Verfahren einem Trichter. Von zahlreichen Personen, die den Informationsanlass besuchen, erreichte bisher nur ein knapper Viertel ein EFZ. Im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 30. Juni 2013 wurden in den drei Berufen FaGe, FaBe und Informatiker/in rund 922 EFZ ausgestellt. Davon waren 687 für FaGe, 196 für FaBe und 39 für Informatiker/-in (zwischen April 2010 und Juni 2013) (siehe obige Darstellung). Viele Personen befinden sich noch im Verfahren, das nur wenig zeitliche Beschränkungen kennt. Das MBA ist aktuell nicht in der Lage, die Anzahl Personen pro Phase im Verfahren zu einem bestimmten Zeitpunkt zu eruieren. Der Trichter konnte deshalb nicht weiter auf die einzelnen Phasen ausdifferenziert werden. Es können auch keine Hinweise auf inaktive Dossiers gemacht werden, von denen angenommen werden müsste, dass sie nicht mehr weiter bearbeitet werden (sog. Verfahrensabbrüche). 3.3 Vorgehen Im Folgenden werden die fünf Evaluationsschritte kurz dargestellt. Erster Schritt - Auftragsklärung & Kick-Off: Am Anfang der Evaluation stand eine Klärung des Auftrags, der Fragestellung und des Vorgehens mit der Projektgruppe. Zweiter Schritt - Analyse der Datengrundlagen MBA und AJB: Zu Beginn der inzwischen klar definierten Evaluation erfolgte eine Analyse der vorliegenden Dokumentation im Hinblick auf die Evaluationsfragestellung und zwecks Entwicklung der Evaluationsinstrumente. Erste Hypothesen konnten gebildet werden. Ausserdem wurde das Vorgehen beim Einbezug der Stakeholder definiert. Dritter Schritt - Befragungen: In einem dritten Schritt fand einerseits die Datenerhebung bei identifizierten Stakeholdern (d.h. direkt am Verfahren beteiligte Personen sowie externe Fachpersonen und Beobachter der Verfahren) via Telefon- oder Face-to-Face Interviews statt. Andererseits wurden zufällig ausgewählte Personen befragt, die Teile des Verfahrens oder das gesamte Verfahren für die beiden Berufe FaBe und FaGe durchlaufen haben. Durch die Interviews kristallisierten sich weitere Hinweise auf Stärken und Schwächen der Strukturen und Prozesse heraus. Vierter Schritt - Workshop: Im vierten Schritt wurden die im Entwurf vorliegenden Resultate der Schritte zwei und drei gemeinsam mit der Projektgruppe und zentralen Stakeholdern in einem Workshop ergänzt, analysiert und interpretiert/priorisiert. Ein Grossteil der anwesenden Stakeholder wurde zuvor schon im Rahmen der Experteninterviews befragt. Der Workshop war als letztes Element der Datenerhebung gestaltet. Der Workshop stellte ein wichtiges Gefäss dieser partizipativ gestalteten Evaluation dar. Das Verständnis der am Workshop Beteiligten war das einer lernenden Organisation. Es wurde eine klare Bereitschaft zum Lernen und, wo nötig, zur Veränderung ausgesprochen. Der vorliegende Berichtsentwurf wurde weitgehend bestätigt. Die Beurteilung und die Bilanzierung wurden als wichtigste Elemente des Verfahrens identifiziert und diskutiert; die Zielgruppenerreichung wurde zudem als wichtig zu beobachtende Grösse definiert. Nicht zuletzt zeigte der Workshop, dass die Validierung von Bildungsleistungen heute keinen öffentlichen Ort des Diskurses, keine Plattform, hat. Die Mögichkeit zum KEK CDC Consultants 11

18 Austausch unter Fachleuten wurde deshalb sehr geschätzt und es wurde klar, dass ein solcher über den Kanton Zürich hinaus Not tut. Fünfter Schritt: Analyse und Berichterstattung: Die Schlussberichterstattung erfolgte schriftlich per 4. Oktober KEK CDC Consultants 12

19 4 Resultate der Sondierungsevaluation In diesem Kapitel werden die Resultate der Sondierungsevaluation entlang den Fragestellungen dargestellt. Im Kapitel 4.1 werden die Aspekte der Relevanz (Stellenwert, Bedeutung) und Akzeptanz bei den verschiedenen Anspruchsgruppen behandelt. Entsprechend werden hier Aussagen darüber gemacht, inwiefern das Verfahren amtsintern und organisatorisch, auf den Arbeitsmarkt bezogen sowie bildungs- und sozialpolitisch etabliert ist. In den Kapiteln 4.2 und 4.3 werden Aussagen zur Zielerreichung und die Zielgruppenerreichung des heutigen Verfahrens im Kanton Zürich gemacht. Kapitel 4.4 beleuchtet Stärken und Schwächen der beiden Verfahren, FaBe und FaGe, entlang der Phasen der Verfahren. Die Phasen 2 (Bilanzierung), 3 (Beurteilung) und 4 (Validierung) stehen aufgrund der Resultate der Sondierungsevaluation klar im Zentrum des Interesses. In den Kapitel 4.5 und 4.6 werden Aussagen zur Frage der Effizienz organisatorischer Art und finanzieller Art sowie zur Nachhaltigkeit im Hinblick auf die zukünftige Bedarfsentwicklung und das Format der Validierung im Kanton Zürich gemacht. Die Sondierungsevaluation hat Seitenblicke auf die Verfahren FaGe im Kanton Zug und FaBe im Kanton Luzern unternommen. Diese werden, wo sinnvoll, mit Texteinschüben dargestellt. 4.1 Relevanz und Akzeptanz der Validierung Relevanz Klein aber wichtig Im folgenden Abschnitt fokussieren wir auf die drei folgenden Aspekte: - Die Validierung als Nische und Chance - Schwer vorhersehbare und geringe Nachfrage und unsichere Entwicklung - Der Fachkräftemangel als Chance für die Validierung Die Validierung von Bildungsleistungen ist unter verschiedenen Gesichtspunkten als bedeutsam zu betrachten: Bildungspolitische Bedeutung: Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich ihrerseits hat in den Bildungszielen für die Legislaturperiode in Ziel 4 Passende Abschlüsse ermöglichen unter anderem festgehalten, dass ausserschulisch erworbene Kompetenzen beim Zugang zu Ausbildungen und in die Berufswelt stärker berücksichtigt werden sollen. 7 Die Schätzungen zum Bedarf an Validierung gehen weit auseinander und reichen von Personen Schweiz weit 8 bis zu der Vermutung eines eher abnehmenden Bedarfs, der kaum über die bereits etablierten Berufe hinausreicht. Verlässliche Daten sind nicht vorhanden resp. müssen berufs- resp. branchenspezifisch identifiziert werden. Sozialpolitische Bedeutung: Die Validierung von Bildungsleistungen eröffnet Chancen für die Integration in eine Gesellschaft, die sich zunehmend über formale Kriterien definiert und Chancen nur jenen bietet, die eine formal anerkannte Minimalqualifikation aufweisen. Die grundsätzliche Relevanz der Validierung für Personen mit Arbeitserfahrung 7 Siehe Bildungsdirektion Kanton Zürich (2011): Die fünf Bildungsziele der Bildungsdirektion, Siehe auch: MBA (2013): Konzept Nachholbildung im Kanton Zürich (Stand ), S Interview Bruno Weber Gobet, Travail Suisse. KEK CDC Consultants 13

20 aber ohne Ausbildung als Baustein des Angebots der Nachholbildung ist unbestritten, gerade im Sozialbereich, in dem viele Familienfrauen und Personen mit Migrationshintergrund tätig sind. Die Interviewpartner der Sondierungsevaluation haben diese Dimension der Validierung wiederholt unterstrichen, wobei die Validierung in den beiden Berufen nicht zuletzt als Instrument der Frauenförderung zu betrachten ist. Ökonomische Bedeutung: Die Bedeutung der Validierung ist aus ökonomischer Perspektive aufgrund der kleinen Fallzahlen gering. Die interviewten Arbeitgebenden gehen davon aus, dass die Nachfrage eher gering bleiben wird, weil die Arbeitgebenden grundsätzlich kein Interesse hätten Leute einzustellen, die nicht qualifiziert sind. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels resp. der sinkenden Zahl der Schulabgänger/- innen, kommt der Validierung indes als Möglichkeit zur optimalen Nutzung des vorhandenen Fachkräftepotentials eine gewisse Bedeutung zu. Nicht zuletzt sind zudem branchenspezifische Einschätzungen angebracht. In gewissen Branchen sind durch Vorgaben der Qualitätssicherung oder durch Kriterien des öffentlichen Vergabewesens Mindestanforderungen an die Qualifizierung des Personals gegeben, die die Validierung fördern. Dies trifft z.b. auf die beiden Berufe FaBe und FaGe im Kanton Zürich zu. Hier wurde die Validierungswelle für FaGe durch die Begrenzung der altrechtlichen Diplome ausgelöst. Diese Nachfrage, so ist anzunehmen, ebbt jedoch sehr bald ab. Die Nachfrage im Bereich FaGe wird sich deshalb auf tiefem Niveau einpendeln, so die Aussagen der interviewten Experten/-innen. Im Bereich FaBe ist die Situation leicht anders gelagert, da in diesem Bereich nach wie vor sehr viele Stellen geschaffen werden, die nicht alle sofort mit formell qualifiziertem Personal besetzt werden können. Hier hat die Validierung weiterhin eine Rolle zu spielen. Individuelle Bedeutung: Die Validierung von Bildungsleistungen hat nicht zuletzt eine bedeutende individuelle Dimension. Das Erlangen eines anerkannten Bildungsabschlusses ist eine Wegmarke im Leben. Es bedeutet gesellschaftliche Anerkennung, persönliche Wertschätzung, etwas geschafft zu haben, neue Chancen zu haben. Es bedeutet aber auch, dass die beruflichen Kompetenzen einer Person anerkannt und bestätigt (zertifiziert) werden, sodass sich die Möglichkeiten dieser Person auf dem Arbeitsmarkt markant verbessern. Sämtliche Interviewpartner/-innen bestätigten der Evaluation, dass sie die Chance, die ihnen aufgrund ihrer Lebensumstände Betreuungsaufgaben, Berufstätigkeit, Einkommensdruck oft nur die Validierung bietet, sehr schätzen. Schlussfolgerung Diese in vielerlei Hinsicht grosse Bedeutung der Validierung von Bildungsleistungen kontrastiert heute im Kanton Zürich, aber auch gesamtschweizerisch, mit den kleinen absoluten Fallzahlen. Sowohl betreffend Anzahl Berufe, in denen ein Validierungsverfahren überhaupt möglich ist, wie auch innerhalb dieser Berufe muss von einem Nischendasein gesprochen werden. Dafür gibt es zwei Gründe: einerseits hat die Validierung, wie oben beschrieben, aufgrund ihrer Zielgruppe gar nicht das zahlenmässige Potential, um eine viel grössere Bedeutung in den Statistiken zu erhalten. Andererseits steckt die Validierung insbesondere in der Deutschschweiz nach wie vor in den Kinderschuhen und sucht weiterhin ihren Platz in der Bildungslandschaft. Diese Feststellung darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass die Validierung für die definierten Zielgruppen ein äusserst wertvolles Angebot ist und diese auch erreicht (siehe weiter unten). KEK CDC Consultants 14

21 Empfehlung 1: Umsetzung des Konzepts Nachholbildung Die Anträge sowie die skizzierten Massnahmen im Konzept Nachholbildung vom Februar 2013 sind gerechtfertigt und geeignet zur Steigerung der Relevanz und zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Validierung von Bildungsleistungen im Kanton Zürich. Die Evaluatoren empfehlen deren Umsetzung. Diese Empfehlung richtet sich an 9 MBA Akzeptanz Die Validierung als Balanceakt zwischen den Ansprüchen In diesem Abschnitt fokussieren wir hauptsächlich auf die drei folgenden Themen, die wir aus den unterschiedlichen Perspektiven der am Verfahren Beteiligten darstellen: - Konzept und Idee der Validierung - Adressatengerechtigkeit des Verfahrens - Verankerung in der Bildungslandschaft und der Arbeitswelt Organisationen der Arbeitswelt In den beiden untersuchten Berufen hatten die OdAs bereits von Beginn der Entwicklung der Validierungsverfahren eine unterschiedliche Rolle resp. Haltung. FaBe: Die nationale OdA Savoir Social war und ist direkt involviert und trug das Verfahren von Beginn an mit. Dagegen ist es gemäss Aussagen der Verfahrensträger schwieriger, die regionale OdA aktiv einzubinden. Hier wird von Seiten des Kantons v.a. ein Informationsdefizit geortet. FaGe: Die Zusammenarbeit mit der nationalen OdA Santé wird durch den Kanton als nicht optimal beschrieben; die nationale OdA hat zwar ein Qualifikationsprofil und die Bestehensregeln erlassen, überlässt seither die Umsetzung aber den Kantonen. Die OdA Gesundheit Zürich trägt das Verfahren mit, ist gemäss eigenen Aussagen indes nur am Rand mit dem Validierungsverfahren befasst. Arbeitgebende Die Arbeitgebenden stehen dem Validierungsverfahren durchwegs positiv gegenüber. Es erlaubt den Arbeitnehmenden den Erwerb eines EFZ im Erwachsenenalter und damit ein berufliches Fortkommen. Zudem werde das Selbstbewusstsein der Teilnehmenden gestärkt. Die Arbeitgebenden wünschen sich jedoch eine stärkere Rolle im Verfahren. Heute nehmen sie eine informelle Selektionsrolle ein sowie wichtige Begleitaufgaben wahr. Zukünftig ist eine Rolle im Rahmen der Beurteilung gewünscht. Vor allem grössere städtische Arbeitgebende ermutigen und unterstützen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Validierungsverfahren, mittels fachlicher Begleitung, finanzieller Unterstützung und zeitlicher Dispensation. 9 Die Adressaten der Empfehlungen werden im Folgenden in alphabetischer Reihenfolge genannt. Die Klärung der Zuständigkeiten ist Sache der beteiligten Organisationen. KEK CDC Consultants 15

22 Zielgruppe / Kandidatinnen und Kandidaten Der grosse Teil der befragten Kandidaten/-innen und Absolventen/-innen steht dem Verfahren überwiegend positiv gegenüber. Eine kleine Minderheit betrachtet das Verfahren ausgesprochen kritisch, da es dem Versprechen der Validierung von Lebensläufen resp. der in der Praxis erworbenen beruflichen Handlungskompetenz i.s. einer ganzheitlichen Beurteilung nicht entspreche (siehe Kapitel / Beurteilung). Der zeitliche Aufwand wird von der Hälfte der befragten Personen als grenzwertig bezeichnet. Vor allem für Personen mit hohen Beschäftigungsgraden und Familienpflichten ist der zu leistende Aufwand gross, v.a. für das Verfassen der Lupen und den Besuch der ergänzenden Bildung. Die meisten Personen vergleichen indes ihre Aufwände mit denen einer klassischen Ausbildung und ziehen unter diesem Gesichtspunkt ein tendenziell positives Fazit. Der finanzielle Aufwand für die ergänzende Bildung und, falls notwendig, durch die Reduktion des Pensums (kam bei den Befragten nicht vor), wird von der Hälfte der Befragten als zu hoch angegeben, obwohl viele der Befragten Unterstützung der Arbeitgebenden erfahren. Siehe zum Aufwand auch Kapitel 4.3 zur Zielgruppenerreichung. Ämterperspektive Die amtsinterne Verankerung des Verfahrens ist für die Akzeptanz im System der Berufsbildung ein aussagekräftiger Indikator. Die Validierung von Bildungsleistungen ist in den Legislaturzielen des Kantons unter dem Überbegriff Nachholbildung verankert. Innerhalb des MBA ist das Validierungsverfahren bisher der Leitung des Sektors Gesundheit, Natur und Kunst, Abteilung Betriebliche Bildung, zugeordnet, da das Validierungsverfahren im Kanton Zürich mit dem Beruf FaGe pilotiert worden ist. Das Verfahren ist etabliert und im ordentlichen Budget abgebildet. Eine eigentliche Fachstelle Validierung gibt es nicht. Aktuell sind indes Bestrebungen im Gang, ein Kompetenzzentrum Nachholbildung Berufsbildung zu schaffen, das für die Validierung zuständig sein soll. 10 Beim Amt für Jugend und Berufsberatung, das Leistungen im Rahmen von Phase 1 und Phase 2 erbringt, ist die Validierung mit der Schaffung einer Fachstelle mit zwei Fachpersonen Validierung verankert und die Erbringung von Leistungen in diesem Rahmen gut abgestützt. Den Verfahrensträgern obliegt es auch, das nach wie vor neue Verfahren als im ganzen System der Berufsbildung akzeptiertes Verfahren zu etablieren. Hier haben das AJB und das MBA in ihrer Selbstwahrnehmung einen anspruchsvollen Balanceakt zwischen den Ansprüchen von Seiten der Arbeitgebenden und der OdA - hohe Qualität, keine EFZ zweiter Klasse und sozial- und bildungspolitischen Forderungen nach mehr Abschlüssen und Anschlüssen für Personen ohne Abschluss auf Stufe Sek II zu meistern. Die Mehrheit der befragten Prüfungsexperten/-innen, externen Fachleute, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter beurteilt die aktuelle Form der Validierung im Kanton Zürich in dieser Hinsicht als eher anspruchsvoll und damit den Anforderungen des Bildungssystems an das Halten des EFZ-Niveaus entsprechend. 10 Ein systematisches, folgerichtiges und planmässiges Vorgehen [zur Förderung der Nachholbildung] besteht im Kanton Zürich [indes] noch nicht. MBA (2013): Konzept Nachholbildung, S. 6. KEK CDC Consultants 16

23 Prüfungsexperten Die Akzeptanz des Validierungsverfahrens ist bei den Prüfungsexperten/-innen und den Chef-Experten/-innen wie auch bei den Leiterinnen und Leitern der Prüfungskommission sehr gut. Das Verfahren wird nicht infrage gestellt, die Qualität der Abschlüsse als absolut gleichwertig mit den EFZ über die normale berufliche Grundbildung beurteilt. Sie bezeichnen das Verfahren sogar als tendenziell anspruchsvoller als das normale QV, da das Qualifikationsprofil von FaBe und FaGe relativ viele Handlungskompetenzen des Bildungsplans aufführe, die man dann alle erfüllen müsse. Etwas weniger Akzeptanz resp. etwas mehr kritische Stimmen findet der Anspruch an die Schriftlichkeit bei den PEX. Sie erachten die damit aufgebauten Hürden für die Personen aus der Praxis als hoch, wenn nicht sogar zu hoch. Externe Sicht Die externen Fachpersonen erachten das Validierungsverfahren als sehr wichtige Ergänzung des Bildungssystems der Schweiz und begrüssen das Angebot der Validierung im Kanton Zürich grundsätzlich sehr. Sie betrachten das Zürcher Verfahren jedoch deutlich kritischer als jene, die das Verfahren verantworten, durchführen oder absolvieren. Die externe Wahrnehmung des Verfahrens geht so weit, dass eine grundsätzliche Fehlorientierung festgestellt wird. Die Hauptkritik am Verfahren ist, dass dieses zu wenig ganzheitlich und letztlich gar nicht geeignet sei, berufliche Erfahrung und Praxis zu validieren. Begründet wird diese Kritik mit dem Bezug auf die starke Schriftlichkeit, die Fokussierung auf Theoretisches und Fachsprachlichkeit, die von der Bildungswelt definiert sei anstatt auf die Praxis zu hören, die erwartete Abstraktionsfähigkeit und die vermeintlich formalistische Herangehensweise. Die Ergebnisse der Validierung seien in zu vielen Fällen stossend und führten dazu, dass erfahrene Fachkräfte keine Anerkennung ihrer Praxis fänden und nur über theoretische Nachholbildungsangebote zum gewünschten Abschluss kommen würden. Die Kritik richtet sich hauptsächlich an die Arbeit der Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten. Die befragten externen Experten/-innen betonen, dass es im Validierungsverfahren um die Anerkennung der Erfahrung und der Praxis gehe. Im Kanton Zürich benütze man dafür aber Instrumente der Theorie, die nicht dazu geeignet seien Praxis zu validieren, sondern auf theoretische Reflexion abstellten. Auch bei der ergänzenden Bildung wird grundsätzliche Kritik angebracht: es sei ein Trugschluss, dass die Defizite der Praxis mit theoretischen Kursen zu beheben versucht würden. Nicht zuletzt stellen die externen Experten/-innen die Frage in den Raum, ob die BiVo die geeignete Grundlage zur Überprüfung resp. Validierung der beruflichen Handlungskompetenzen für erwachsene Personen sei, da die BiVo im Hinblick auf die berufliche Grundbildung für junge Erwachsene im Alter von ca Jahren gestaltet ist. Schlussfolgerung Im Überblick über beide Verfahren, FaBe und FaGe, und alle Perspektiven darauf kann gesagt werden: Das Verfahren ist etabliert und wird vielfach, auch von den Kandidaten/- innen, positiv bewertet. Je weiter entfernt von der Verfahrenspraxis die Befragten stehen, desto grundsätzlicher und kritischer äussern sie sich dazu. Die Idee des Validierungsverfahrens ist, ein einfaches Verfahren für die Kandidaten/- innen zu entwickeln, das die Anerkennung von Bildungsleistungen formeller, non- KEK CDC Consultants 17

24 formaler und informeller Art erlaubt. Das heutige Verfahren im Kanton Zürich ist aber eher komplex und erklärungsbedürftig. Es stösst zwar bei den direkt Beteiligten auf relativ grosse Akzeptanz, ist aber (noch) nicht attraktiv genug, um auch in anderen Berufen Fuss zu fassen. Die Gründe dafür liegen bei den allseits hohen Ansprüchen und der Anforderung an die Robustheit des Verfahrens seitens der Verwaltung (möglichst wenige Rechtsmittelverfahren). Durch die Optimierung einzelner Elemente resp. Prozesse und Instrumente des Verfahrens lassen sich die meisten kritisierten Punkte auffangen und die Akzeptanz für das Verfahren verbessern. 4.2 Zielerreichung Der Anfang ist gemacht In diesem Kapitel werden die folgenden Themen behandelt: - Strategische und operationelle Zielsetzungen - Wirkung der Informationsarbeit - Wirkung bei der Zielgruppe Einleitend halten wir fest, dass sich der Kanton Zürich an den durch den Bund (EDI, EVD) und die EDK im Jahr 2011 verabschiedeten Zielsetzungen für das Validierungsverfahren orientiert: Die Validierung von Bildungsleistungen und deren Anrechnung an formale Abschlüsse sind im gesamten Bildungssystem etabliert. 11 Die Validierungsverfahren im Kanton betreffen bisher drei Berufe. Ein weiterer Beruf (Logistik) ist im Sommer 2013 in das Verfahren aufgenommen worden. Der Kanton beabsichtigt, das Verfahren weiter zu entwickeln. Im Konzept Nachholbildung vom Februar 2013 formuliert das MBA folgende strategischen Ziele des Kantons Zürich hinsichtlich des Validierungsverfahrens. 12 Sie entsprechen den von den Verfahrensträgern formulierten Zielsetzungen: - Weiterentwicklung, Optimierung und Professionalisierung der bestehenden Validierungsverfahren; - Akzeptanz der Validierungsverfahren im Arbeitsmarkt; - Mittelfristiger Ausbau des Validierungsverfahrens und Erhöhung der Anzahl Abschlüsse; - Sicherstellung eines geeigneten Angebots an ergänzender Bildung; - Entwicklung eines Validierungsverfahrens für die zweijährige berufliche Grundbildung; - Qualitätssicherung und entwicklung In Bezug auf die operationellen Ziele stellen wir fest, dass konkrete, spezifisch für das Validierungsverfahren verabschiedete Zielsetzungen des Kantons für den evaluierten Zeitraum nicht vorliegen. Die Sondierungsevaluation kann deshalb die Zielerreichung nicht sinnvoll überprüfen. 11 EDI, EDK, EVD (2011): Chancen optimal nutzen - Erklärung 2011 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz, S Siehe MBA (2013): Konzept Nachholbildung, S. 9. KEK CDC Consultants 18

25 Empfehlung 2: Ziele für das Validierungsverfahren verabschieden und die Zielerreichung verfolgen Für die Weiterentwicklung der Validierungsverfahren für die FaGe und FaBe sowie für die weiteren Berufe ist es angezeigt, dass der Kanton Zürich überprüfbare Zielsetzungen (Legislaturziele, operationelle Jahresziele) betreffend das Validierungsverfahren unter Beteiligung aller Verfahrensträger (Ämter, OdA) definiert und formell und damit verbindlich verabschiedet. Nachfolgend sind diese konsequent zu beobachten und deren Erreichung zu überprüfen (Monitoring und Evaluation). Eine regelmässige bilanzierende Berichterstattung zum Validierungsverfahren an die Öffentlichkeit erscheint den Evaluatoren angemessen. Diese Empfehlung richtet sich an AJB MBA Aus der Sondierungsevaluation ergeben sich trotzdem einige Hinweise auf die Zielerreichung und Wirkung der Arbeit der am Verfahren beteiligten Stellen, die hier angebracht sind. Hinweise auf die Wirkung der Informations- und Beratungsangebote Aus den diversen Interviews ergeben sich folgende Wirkungshinweise betreffend der Arbeit der Fachstelle Validierung des AJB, die in den Phasen 1 und 2 Leistungen erbringt. Der wichtigste Hinweis auf die Wirkung dieser Leistungen stammt von den interviewten Prüfungsexperten/-innen, die aussagten, dass es erkennbar sei, wenn Unterstützung durch das AJB in Anspruch genommen wurde. In der Wahrnehmung der PEX haben die Personen mit Unterstützung das Dossier grossmehrheitlich erfolgreich eingereicht und eine positive Beurteilung erhalten. Die befragten Personen, die eine Unterstützungsleistung des AJB in Anspruch genommen haben, beurteilten deren Wirkung immer als vorhanden, wenn auch nicht immer als positiv. Im positiven Fall, der klar überwiegt, wurden zwei Aspekte betont: einerseits die Förderung des richtigen Verständnisses der Aufgabenstellung, andererseits die Förderung der Kontakte unter den Kandidaten/-innen. Beide Aspekte waren gemäss den Befragten sehr hilfreich, um sich auf den richtigen Weg zu begeben. Im negativen Fall haben Fehlinformationen im Rahmen der OIA und der individuellen Beratungsangebote und der Gruppenangebote (siehe dazu auch weiter unten, Kapitel 4.4.1), eine problematische Wirkunge gezeigt. Die falsch angewiesenen Kandidaten/-innen scheiterten i.d.r. bei der Beurteilung ihrer Dossiers und machen im Nachhinein die Fehlberatung dafür verantwortlich. Hinweise auf die Wirkung bei der Zielgruppe Aufgrund der Interviews sind folgende Wirkungen auf Ebene der Zielgruppe zu vermuten: 13 Die Validierung von Bildungsleistungen fördert resp. führt zu: - Wechsel auf qualifiziertere Position, meistens innerhalb des Betriebs, seltener zu einem neuen Arbeitgebenden, - gestärktem Selbstvertrauen, - höherer Betriebstreue, - höherem Lohn in bescheidenem Ausmass, - Freude an Bildung (lebenslanges Lernen gefördert). 13 Die Datenbasis der Sondierungsevaluation ist zu klein, als dass diese Wirkungsaussagen als gültig angenommen werden können. Es ist deshalb von Hinweisen auf Wirkung zu sprechen. KEK CDC Consultants 19

26 4.3 Zielgruppenerreichung Hohe Hürden In diesem Kapitel werden die folgenden Themen behandelt: - Anforderungen an die Sprachkompetenz - Aufwand - Selbständigkeit & Komplexität Die Validierung richtet sich an Arbeitnehmende, die viel Erfahrung in der Arbeitswelt gesammelt, aber noch keinen Berufsabschluss erworben haben 14, sowie an Berufswechselnde im erwachsenen Alter. Die Voraussetzungen zur Zulassung zum Validierungsverfahren sind: - bis zum Ende des Verfahrens 5 Jahre Erwerbstätigkeit, - Erfahrung im Berufsfeld, in dem der Abschluss erlangt werden soll, - gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse, - Erfahrung mit Computer und Internet. Personen ohne Berufsabschluss sind als Zielgruppe sehr heterogen. Es sind dies Quereinsteiger/innen, Personen mit früheren, heute nicht mehr anerkannten Abschlüssen (z.b. Pflegeassistent/innen SRK), Personen mit abgebrochenen Ausbildungen und viele Personen mit Migrationshintergrund, die seit langer Zeit als unqualifiziertes Hilfspersonal arbeiten. 15 Viele der meist weiblichen Teilnehmenden am Verfahren sind zwischen Mitte 40 und Mitte 50, manche auch älter. Viele Frauen sind alleinerziehend und müssen nach einer Scheidung u.a. aus finanziellen Gründen den Weg zurück ins Erwerbsleben finden. Es kommt aber auch vor, besonders bei den FaBe, dass Personen ohne jede Berufserfahrung das Verfahren absolvieren. Die Interviews mit den zufällig ausgewählten Teilnehmenden am Verfahren haben diese Diversität bestätigt. Die Motivation für das Validierungsverfahren ist ebenfalls sehr heterogen und reicht von der Aussicht auf einen beruflichen Aufstieg mit mehr Verantwortung und mehr Lohn, über die vom Arbeitgebenden verlangte formale Qualifikation zur weiteren Ausübung der Tätigkeit bis hin zur Möglichkeit, eine höhere Ausbildung zu absolvieren oder das Berufsfeld zu wechseln. Nicht ohne Bedeutung für die Kandidatinnen und Kandidaten ist zudem die Sicherheit und Mobilität, die ein anerkannter Berufsabschluss mit EFZ bietet. Die Tatsache, dass nicht 5 Jahre Berufserfahrung im angestrebten Beruf verlangt werden ist darin begründet, dass auch informell erworbene Kompetenzen, die ausserhalb des angestrebten Berufes erworben worden sind und die zum Kompetenzenprofil beitragen, validiert werden können. Sprachkompetenz: Schriftlichkeit und Fachsprache Wenn über anvisierte und tatsächlich erreichte Zielgruppen Aussagen erfolgen sollen, muss an dieser Stelle auf die Anforderungen zur Teilnahme am Verfahren eingegangen werden. 14 Siehe Kompetenzenbilanz [ ] 15 Gemäss Informationen von Travail Suisse, Bruno Weber-Gobet, besteht ein gesamtschweizerisches Potential von mehr als Personen (über alle Berufe hinweg). KEK CDC Consultants 20

27 Ein grosser Teil der Bilanzierung im Kanton Zürich erfolgt über das Instrument der Lupe. Diese schriftliche Dokumentation der Kompetenzen in verschiedenen Modulen verlangt eine hohe Schreibfähigkeit. Laut den Verfahrensträgern muss eine fremdsprachige Person mindestens ein Sprachniveau B2 (schriftlich) aufweisen, um in der Lage zu sein, Lupen zu verfassen. Der Fokus des Verfahrens auf die schriftliche Ausdrucksfähigkeit stellt demnach eine Hürde für Personen dar, deren Erstsprache nicht Deutsch ist. Alternative zur Lupe Im Kanton Zug wird für das Verfahren FaGe ein alternatives Verfahren angewendet, das neben einer strukturierten Selbst- auch eine Fremdbeurteilung durch den Arbeitgebenden vorsieht. Lupenähnliche Instrumente werden hier nur dann eingesetzt, wenn diese Grundlagen eine sichere Beurteilung nicht erlauben. Der Vorteil dieses Verfahrens besteht in der strukturierten Drittmeinung, der Nachteil im Ausschluss von Personen, die keinen Arbeitgebenden haben, in Situationen in denen der Arbeitgebende das Verfahren nicht unterstützt oder kein qualifiziertes Personal zur Fremdbeurteilung einsetzt. Nebst den verlangten Sprachkenntnissen wird auch eine Ausdrucksfähigkeit in der Fachsprache gefordert. Von Teilnehmenden am Verfahren wie auch von Externen wurde wiederholt und mit Nachdruck die Kritik geäussert, dass sich die berufliche Alltagssprache aus der Praxis stark von der Bildungssprache unterscheide. Für eine erfolgreiche Validierung würden sprachliche Kompetenzen verlangt, die in der praktischen Berufsausübung niemals in diesem Umfang zur Anwendung kommen. Für Teilnehmende sei es oftmals schwierig, den von den Experten/-innen implizit oder explizit verlangten Fachwortschatz kompetent einzusetzen. Die beiden Berufe unterscheiden sich bezüglich der verlangten Sprachkompetenz am Arbeitsplatz. Bei FaBe kommt es eher selten vor, dass selbständig Berichte und andere Schreiben verfasst werden müssen; ein passives Verständnis und mündliche Sprachkompetenz reichen hier meist aus. Hingegen ist es bei FaGe aus Sicht der Verfahrensträger, Prüfungsexperten/-innen und Arbeitgebenden legitim, gute passive aber auch passable aktive Deutschkenntnisse zu verlangen, da Anweisungen präzise verstanden und Handlungen regelmässig dokumentiert werden müssen. Die eingereichten Dossiers verlangen von den Experten eine gewisse Kulanz dahingehend, dass von sprachlichen Mängeln abgesehen wird, wenn der Inhalt verständlich und korrekt ist. Dies funktioniert in der Regel laut Prüfungsexperten/-innen und Chefprüfungsexperten/-innen gut. Eine Schwierigkeit wird eher beim grundlegenden (Miss-)Verständnis der Aufgabe durch die Kandidaten/-innen geortet, sodass oftmals Lupen geschrieben werden, die dem Thema resp. der Aufgabenstellung nicht gerecht werden und deshalb zu einer Nicht-Anerkennung des Moduls führen. Aufwand Der zu leistende Aufwand für das Verfahren muss direkt im Zusammenhang mit der Zielgruppenerreichung betrachtet werden. Empfohlen wird gemäss Aussagen des AJB ein Pensum von 60 %, um genügend Ressourcen für das Validierungsverfahren und allenfalls für die ergänzende Bildung einsetzen zu können. In der Praxis ist die Bandbreite des Beschäftigungsgrads sehr gross, die meisten arbeiten aber mehr als 60 % bzw. haben neben ihrem Teilzeitpensum noch familiäre Verpflichtungen. Es ist nicht bekannt, dass während des Verfahrens das Pensum reduziert wurde. Der zeitliche Aufwand wird denn auch von der Hälfte der befragten Personen als grenzwertig bezeichnet (siehe auch 4.1.2). Der grösste zeitliche Aufwand fällt für das Verfassen der Lupen an, die oft während Monaten eine intensive und disziplinierte KEK CDC Consultants 21

28 Schreibarbeit verlangen, sowie beim Besuch der ergänzenden Bildung. Die meisten befragten Personen vergleichen indes ihre Aufwände mit den zur Verfügung stehenden Alternativen (klassische Berufslehre, verkürzte Berufslehre, Teilnahme am QV nach Art. 31 BBV) und ziehen unter diesem Gesichtspunkt ein positives Fazit, da ihnen das Validierungsverfahren eine sehr hohe Flexibilität und ein schrittweises Nachweisen der beruflichen Handlungskompetenzen erlaubt. Die Kosten für das Verfahren an sich sind gering, was die Teilnehmenden schätzen. Wer keine ergänzende Bildung besuchen muss, hat kaum Ausgaben. Der Preis für ein Begleitangebot hingegen wird zwar nicht generell als zu teuer, aber dennoch als einen Grund für den Nicht-Besuch angegeben. Bei der ergänzenden Bildung gehen die Meinungen über den Preis auseinander. Kantonale Unterschiede bei der Unterstützung der Kandidaten/-innen spielen hier ebenso hinein wie die Zahl der in ergänzender Bildung zu besuchenden Module. Die Hälfte der Befragten empfand den finanziellen Aufwand für die ergänzende Bildung als zu hoch, obwohl viele der Befragten zusätzliche Unterstützung durch den Arbeitgebenden erhielten. Da die ergänzende Bildung gestaffelt besucht und bezahlt werden kann, wird die finanzielle Belastung etwas abgefedert, was die Teilnehmenden als positiv werten. Tabelle 1: Kosten für Teilnehmer im Verfahren entlang der Phasen Phase Kostenart Kosten Phase 2 (Bilanzierung) Login für den Einstieg in die online Validierung SFr Phasen 3&4 (Beurteilung, Validierung) Prüfung des Dossiers durch Expert/-innen Pauschal SFr (für im Kt. ZH wohnhafte Personen übernimmt der Kanton die Kosten) Ergänzende Bildung Kursgebühren Je nach Aufwand: max. SFr Zertifizierung Gebühr für Zertifikat Wird gedeckt durch die Pauschale von SFr für die Phasen 3&4. 16 Die Bilanz zwischen Aufwand und Ertrag wird von vielen unter der Berücksichtigung des Lohnanstiegs nach dem Erlangen des EFZ gezogen. Für ältere Personen mit langer Berufserfahrung im Fachgebiet ist die Lohnerhöhung mit EFZ oft nicht erheblich. Deshalb wird von diesen z.t. ganz auf das Verfahren verzichtet, da sich aus ihrer Sicht ab einem bestimmten Alter der Aufwand vor allem wenn wegen einer geringen Anerkennung von Vorbildungen viel ergänzende Bildung verlangt wird nicht mehr lohnt. 16 Interviewte TN berichten von zusätzlichen Kosten in Phase 5 (Gebühr für die Ausstellung und Zustellung des Zertifikats). KEK CDC Consultants 22

29 Selbständigkeit & Komplexität des Verfahrens Engere Begleitung in der Zentralschweiz In der Wahrnehmung der Verfahrensträger der Zentralschweiz sind die Teilnehmenden weniger selbständig als erwartet und brauchen entsprechend mehr Beratung und Begleitung. In Zug steht für das Coaching pro Person ein Budget von ca. SFr zur Verfügung. Generell verlangt das Verfahren hohe autodidaktische Kompetenzen und ist für viele Kandidaten/-innen die erste solche Erfahrung. Das selbständige Schreiben, das Zeitmanagement und die erforderliche Disziplin stellen gemäss Aussagen der Interviewten eine grosse Herausforderung für alle Teilnehmenden dar. Das bewusst offen gestaltete Verfahren, das erst nach Phase 4 (Validierung) eine Zeitbeschränkung von fünf Jahren für den Erwerb der ergänzenden Bildung vorgibt, wird einerseits geschätzt, da es dadurch vereinbar wird mit beruflichen und privaten Verpflichtungen der Kandidaten/-innen. Andererseits regt es eine Minderheit der Befragten auch an, zeitlich Meilensteine zu setzen. Es wurde beobachtet, dass sich die Teilnehmenden z.t. die Bilanzierung vornehmen, ohne Hilfe in Anspruch zu nehmen oder ohne sich mit Kollegen oder Vorgesetzten auszutauschen. Einige missverstehen die Aufgabenstellung, v.a. bezüglich der Lupen. Diese anfängliche Selbstüberschätzung hat sich im Rückblick bei verschiedenen Teilnehmenden als Nachteil herausgestellt. Das verlangte Abstraktionsniveau für die Reflektion der Handlungen in verschiedensten Situationen ist anspruchsvoll. Dennoch ist diese Reflexion auch aus Sicht von externen Experten/-innen eine Stärke des Verfahrens und wird auch von den Teilnehmenden als bereichernd für ihre persönliche und fachliche Entwicklung beschrieben. Schlussfolgerung Es ist zu vermuten, dass aufgrund der hohen Anforderungen des Verfahrens bildungsungewohnte fremdsprachige Personen das Verfahren nicht in Angriff nehmen oder früh wieder aussteigen. Laut Bildungszielen des Kantons Zürich ist gerade diese Zielgruppe eine besonders wichtige, die es zu erreichen gilt. Durch eine sorgfältige Abklärung der Eignung der Teilnehmenden am Verfahren kann der Zahl der Abbrüche bzw. falschen Erwartungen entgegen gewirkt werden. Einzelne Arbeitgebende selektieren bereits heute Kandidaten/-innen, die für ein Verfahren vom Betrieb unterstützt werden. Empfehlung 3: Bessere Selektion Für die Interessenten/-innen am Validierungsverfahren sollten geeignete, standardisierte Instrumente zur Eignungsabklärung zur Verfügung gestellt werden. Dabei sind mindestens folgende Dimensionen zu berücksichtigen: - Berufserfahrung - Sprachniveau - Zeitliche Ressourcen - Finanzielle Ressourcen - Selbständigkeit resp. Begleitbedarf - PC-Kenntnisse / Internet-Nutzung - Unterstützung der Arbeitgebenden (wenn vorhanden) Diese Empfehlung richtet sich an AJB KEK CDC Consultants 23

30 Es kommt vor, dass Personen ohne jede konkrete Berufserfahrung das Validierungsverfahren absolvieren. Die diesbezüglich unscharfe Formulierung der Zulassungsbedingungen ist der Tatsache geschuldet, dass man die Türe möglichst weit offen lassen will für Personen, die ihre beruflichen Handlungskompetenzen informell und/oder in verwandten Tätigkeitsbereichen resp. Berufsfeldern erworben haben. Empfehlung 4: Berufsspezifisch präzisere Definition der Zulassungsbedingungen Die Zulassungsbedingungen sind hinsichtlich Berufserfahrung im angestrebten Beruf berufsspezifisch zu überprüfen und zu definieren. Diese Empfehlung richtet sich an AJB MBA OdA Oft erfolgt der Einstieg in die Dossiererstellung ohne Unterstützung, u.a. da diese kostenpflichtig ist. Fehlinformationen und Missverständnisse sind oft die Ursache für das Scheitern im Verfahren. Das ab Januar 2014 geplante kostenlose Beratungsangebot für Personen ohne Abschluss auf Sekundarstufe II ist sinnvoll. Eine Erweiterung auf andere Zielgruppen ist zu prüfen. Empfehlung 5: Kostenlose und kostengünstigere Begleitung und Beratung Es ist aufgrund der Erfahrung mit der Problemstellung, die initiale Missverständnisse für alle Beteiligten schafft, zu prüfen, ob ein Angebot an Gratisberatung für alle Personen angeboten werden soll. Als Minimalangebot sollte für bildungsungewohnte und/oder fremdsprachige Personen ein kostenloses Begleitangebot bereitgestellt werden. Dies ist ein gutes Mittel, um diese in das Verfahren zu bringen und deren Chancen auf Erfolg zu erhöhen. Die Tarife für die Beratungsangebote ab der zweiten Beratungsstunde sind im Hinblick auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Diese Empfehlung richtet sich an AJB MBA Aktuell verlangt das Verfahren in hohem Mass eine schriftliche Ausdrucksfähigkeit und ist deshalb für sprachlich schwächere Personen schwer zu bestehen, da ihnen die Art des Verfahrens das Aufzeigen ihrer Handlungskompetenz aus der Praxis nicht optimal ermöglicht. Praxisbesuche sind ein sinnvolles Instrument, um das Verfahren etwas weniger sprach- und theorielastig zu gestalten. Empfehlung 6: Erhöhung der Anzahl maximal zulässiger Praxisbesuche Das Angebot von mehr (optionalen) Praxisbesuchen senkt die Hürde für Personen, die Mühe mit dem schriftlichen Ausdruck bekunden. Es verankert das Verfahren zudem besser in den Praxiskompetenzen. Diese Empfehlung richtet sich an MBA OdAs (SavoirSocial, OdA Gesundheit Zürich) PEX Das Verfahren stellt hohe Anforderungen an die Autodidaktik und an ein diszipliniertes Zeitmanagement. Mit einfachen Mitteln kann die zeitweise wahrgenommene Verlorenheit im Verfahren reduziert werden und das Interesse an Begleitangeboten geweckt werden. KEK CDC Consultants 24

31 Empfehlung 7: Führung der Teilnehmenden im Verfahren Die Kandidat/-innen sollten enger durch das Verfahren geführt werden, indem regelmässig (z.b. jährlich) eine Erinnerung an alle, auch an jene Personen, deren Login über einen längeren Zeitraum nicht benutzt worden ist oder deren Dossier nicht verändert ist (Status inaktiv), versandt wird. Sie sind dabei über die nächsten Schritte zu informieren. Es kann auch Werbung für die laufenden Begleitangebote wie die Werkstatt, das Lupenseminar oder das persönliche Coaching gemacht werden. Diese Empfehlung richtet sich an MBA 4.4 Stärken und Schwächen des Verfahrens In diesem Kapitel formuliert die Evaluation Ergebnisse und Empfehlungen entlang der fünf Validierungsphasen, wie sie in Kapitel 4.4 beschrieben sind Phase 1: Information und Beratung Ein guter Start ist die halbe Miete OIA: geschätzter Einstieg Für beide Berufe wird fast in monatlichen Abständen ein zweistündiger, obligatorischer Informationsanlass angeboten, an dem durchschnittlich 20 Interessierte teilnehmen. Er vermittelt eine Übersicht über die verschiedenen Phasen des Validierungsverfahrens und gibt eine Einführung in die Erstellung des Validierungsdossiers. Weiter werden Alternativen zum Validierungsverfahren aufgezeigt. Unbestritten ist, dass die Kommunikation über das komplexe Verfahren an einem einzigen offiziellen Anlass anspruchsvoll ist. Nebst zahlreichen Informationen, die zu vermitteln sind, müssen auch individuelle Fragen beantwortet werden. Der Anlass gilt als Eintritts-Ticket ins Verfahren, denn für den Erwerb eines Logins ist der Anlass Voraussetzung. Die Teilnehmenden beschreiben den OIA als grundsätzlich gut und interessant und das Obligatorium als sinnvoll. Der Wissensstand zum Verfahren ist bei den Interessenten/- innen sehr unterschiedlich hoch, das AJB als Veranstalter ist aber gemäss eigener Einschätzung in der Lage, damit umzugehen, so dass alle in der einen oder anderen Form profitieren können. Dennoch wurde von den Teilnehmenden vereinzelt Kritik an der Veranstaltung geäussert. Diese geht dahin, dass am OIA jeweils recht viele Personen mit unterschiedlichsten Fragen teilnehmen. Ausserdem wird von Teilnehmenden bemängelt, die Informationsveranstaltung sei überladen mit Informationen, die eigentlich auch andernorts (Internet, Informationsmappe) zu finden seien. Überwiegend werde über Allgemeines zum Verfahren und über Alternativen informiert, während die für die Dossiererstellung wichtigen Hinweise zum Lupen Schreiben oder zu Praxisbesuchen zu kurz kämen. Auch von Seiten der Verfahrensträger und von Externen wird kritisch hinterfragt, ob die OIA in der Lage sind, die geeigneten Verfahrensteilnehmer/-innen herauszufiltern. In den Interviews mit den Kandidat/-innen sowie im Gespräch dem AJB ergaben sich Hinweise darauf, dass teilweise Personen das Verfahren beginnen, denen der grosse, autodidaktische Schreibaufwand nicht bewusst war bzw. von diesen auch aus sprachlichen Gründen kaum geleistet werden kann. Ob es andererseits Personen gibt, die KEK CDC Consultants 25

32 nach der OIA den Weg der Validierung nicht weiter verfolgen, obwohl sie dafür geeignet wären, konnte die Evaluation nicht beantworten. Die OIA wird von einer Verantwortlichen des AJB geleitet und durchgeführt. Dies ermöglicht den Teilnehmenden nicht, einen Eindruck der zusätzlich hinter dem Verfahren stehenden Fachpersonen zu erhalten. Prüfungsexperten/-innen oder Organisationen der Arbeitswelt nehmen bislang nicht teil, obwohl diese eine reale Vorstellung einer Prüfungssituation, eines Praxisbesuchs oder der Akzeptanz des durch die Validierung erworbenen EFZ vermitteln könnten. Die dank der hohen Angebotsfrequenz kurze Wartezeit auf den Einstieg ins Verfahren ist als positiv zu werten und auch, dass damit kleinere Gruppen möglich sind. OIAs finden an Wochentagen jeweils nachmittags statt. Es ist davon auszugehen, dass die Hürde für eine Teilnahme von beruflich und familiär stark beanspruchten Personen somit höher ist, als wenn die Veranstaltung abends oder an Samstagen angeboten würde. Begleitangebote / Beratung: zu wenig genutzt aber wertvoll Das AJB bietet Unterstützung bei der Dossiererstellung in verschiedener Form. Die Seminare sowie das Einzelcoaching sind kostenpflichtig. Das Ziel ist jeweils, persönliche Erfahrungen und individuelles Wissen in der richtigen Form auf Papier zu bringen, damit der die Teilnehmenden das Verfahren erfolgreich absolvieren können. (Eine Übersicht über die Begleitangebote findet sich im Anhang 4.) Von den 2290 zwischen 2011 und 2013 verkauften Logins respektive von den 883 eingereichten Dossiers haben 591 Personen ein Begleitangebot in Anspruch genommen (vorausgesetzt, alle haben nur ein Angebot genutzt). Das entspricht ca. einem Viertel (26 %) aller Personen, die ein Login erworben haben. Da auch bei den Personen mit Begleitangebot Abbrüche vorkommen, kann kein zuverlässiges Verhältnis zwischen besuchtem Begleitangebot und eingereichten Dossiers hergestellt werden. Wenn man jedoch davon ausgeht, dass bei dieser Gruppe die Abbrecherquote eher gering ist, dann lässt sich doch sagen, dass ca. zwischen die Hälfte bis zwei Drittel aller, die ein Dossier eingereicht haben, ein Begleitangebot genutzt haben. Die Erfahrung der Teilnehmenden sowie der Prüfungsexperten/-innen lässt vermuten, dass das Zusammenstellen des Dossiers sowie das Schreiben der Lupen leichter fällt und die Beurteilung tendenziell positiver ausfällt, wenn ein Begleitangebot in Anspruch genommen wurde. Gemäss übereinstimmenden Aussagen der PEX, die keine Information über die Nutzung von Begleitangeboten einsehen können, sei es erkennbar, welche Dossiers mit Unterstützung durch das AJB verfasst wurden. Diese Dossiers würden in aller Regel den Anforderungen besser genügen. Alle Befragten beschreiben die Beratung und die Gruppendynamik in den Angeboten als positiv und zentral für ihre Motivation und für das Gelingen des Dossiers. Die Beratung durch das Team des AJB wird als hilfreich, motivierend und angenehm beschrieben. Die Rolle, die das AJB in der Beratung wahrnimmt, ist für die Teilnehmenden indes nicht immer einfach nachvollziehbar. Während sich die meisten Teilnehmenden wünschen, eine Antwort auf die Frage zu erhalten, ob z.b. ihre im Seminar oder im Coaching präsentierte Lupe genügt, werden sie auf die Methodenkompetenz der Beraterin oder des Beraters verwiesen und bleiben im Unklaren, ob die Lupe fachlich richtig geschrieben wurde und in Phase 3 positiv beurteilt würde. Das Team des AJB geht gemäss der Aussage aller Beteiligten heute transparent, korrekt und kompetent mit dieser KEK CDC Consultants 26

33 Situation um. Trotzdem ist die Kommunikation dieser unterschiedlichen Rollen im Verfahren schwer zu kommunizieren und führt aber bei verschiedenen Teilnehmenden dennoch zu unbefriedigenden Situationen. Von Teilnehmenden wird ebenfalls berichtet, dass im Laufe des Verfahrens der Eindruck entstanden sei, dass die drei mit dem Verfahren befassten Akteursgruppen AJB, Prüfungsexperten/-innen und Anbieter der ergänzenden Bildung kaum miteinander sprechen würden und z.t. unterschiedliche Informationen vermittelten. Das Wissen über den Tätigkeitsbereich der jeweils anderen Akteursgruppe wird von den Kandidaten/-innen als beschränkt wahrgenommen, was erschwerend für das ganze Verfahren sei. Letztere berichten auch von Fehlinformationen während den Begleitangeboten, die sehr relevante Auswirkungen auf die Bestehenschancen der Kandidaten/-innen gehabt hätten. Die Gruppenzusammensetzung ist sehr heterogen, was manchmal dazu führt, dass das Kursprogramm den einen zu gedrängt und den anderen zu träge erscheint. Dennoch wird die Gruppendynamik als positiv und motivierend beschrieben. Durch die seit 2013 angebotene Werkstatt will man erreichen, dass die Teilnehmenden von Begleitangeboten auch für die weitere Dossiererstellung auf eine Stütze zurückgreifen können. Schlussfolgerung Die OIA ist sehr reich an Informationen und wichtig für den Einstieg ins Verfahren. Es zeigt sich aber, dass vor allem die praktischen Anleitungen zur Dossiererstellung in der Regel zu kurz kommen. Empfehlung 8: Zweiteilung OIA Eine Zweiteilung der OIA ist zu prüfen: - Ein erster Teil vermittelt allgemeine Infos zu Voraussetzungen, Zulassungsbedingungen, Kosten, Zeitaufwand, etc. und geht stärker als bisher auf Alternativen ein. Ausserdem soll eine realistische Vorstellung über den zu leistenden Schreibaufwand vermittelt werden. Anschliessend ist ein Erwerb des Logins möglich. - Der zweite Teil vermittelt eine konkrete Anleitung zur Dossiererstellung und konkrete Hilfestellungen zu den Validierungsinstrumenten für Teilnehmende, die bereits erste Kontakte mit dem Tool hatten. Dieser zweite Teil versteht sich als obligatorisches Begleitangebot und kann daher auch als eine Art Gratis-Begleitangebot betrachtet werden. Diese Form der OIA erlaubt auch den geeigneten Einbezug weiterer Stakeholder (z.b. Arbeitgebende, PEX, OdA, Absolvent/-innen des Verfahrens) in die OIA. Beide OIA sind einmal im Monat anzubieten, solange die Nachfrage nicht zurückgeht. Diese Empfehlung richtet sich an AJB MBA Die Nutzung eines Begleitangebots durch die Hälfte bis knapp zwei Drittel derer, die ein Dossier einreichen, ist eine gute Grösse. In Anbetracht des hohen Nutzens für einen erfolgreichen Abschluss könnte dieser Anteil noch gesteigert werden. Der Entscheid für einen Alleingang hat zwei Gründe. Einerseits sprechen bei den Teilnehmenden die Kosten gegen ein Angebot. Vor allem die Einzelberatung wird als teuer wahrgenommen. Ausserdem sind viele Teilnehmende der Auffassung, die Bilanzierung alleine zu schaffen und sind froh, diese in ihrem eigenen Rhythmus angehen zu können. Auch in Situationen der Unsicherheit geben die Teilnehmenden an, es einfach mal selber versuchen zu wollen und warten die Beurteilung ab. KEK CDC Consultants 27

34 Empfehlung 9: Begleitangebote noch besser bekannt machen Im Laufe des Verfahrens ist wiederholt auf die verschiedenen Begleitangebote aufmerksam zu machen, z.b. durch eine , die eine bestimmte Zeit nach dem Login automatisch verschickt wird (siehe dazu auch Empfehlung 7). Mit Videobotschaften von zufriedenen Nutzern eines Begleitangebots kann zusätzlich auf deren Wert für die Bilanzierung hingewiesen werden (Testimonials). Diese Empfehlung richtet sich an AJB Die fehlende Struktur in Form von Klassen oder obligatorischen Begleitangeboten führt zu einer langen Phase der Dossiererstellung, in der sich viele etwas verloren fühlen und kaum Möglichkeiten für einen Austausch mit Personen in der gleichen Situation haben. Empfehlung 10: Einen gezielten Austausch unter den Teilnehmenden am Verfahren fördern (peer-to-peer) An einem Austausch interessierte Personen können sich am OIA auf eine Liste eintragen, die die Teilnehmenden freiwillig kontaktieren können. Selbständig können so Arbeitsgruppen pro Beruf bzw. pro Region gebildet werden. Die Beratung und Unterstützung ist auch in der Form eines Ehemaligen-Netzwerks denkbar, oder den Einbezug solcher Personen in die OIA. Diese Empfehlung richtet sich an AJB MBA Phase 2: Bilanzierung Die Lupe im Zentrum Das Validierungstool: eine Erfolgsgeschichte Das ausgereifte Validierungstool erlaubt eine grosse Automatisierung und einen hohen Professionalisierungsgrad für eine grosse Anzahl von Teilnehmenden im Verfahren. Es ermöglicht zeit- und ortsungebundenes Bearbeiten des Dossiers sowohl für die Teilnehmenden wie auch für Prüfungsexperten/-innen. Letzteren erleichtert es die Zusammenarbeit vor allem in Bezug auf die gemeinsame Beurteilung und Nachverfolgung der Dossiers. Den Verfahrensträgern bietet die elektronische Erfassung und Beurteilung ebenfalls eine enorme Erleichterung der Administration des Verfahrens. Technische Mängel konnten, so die Aussagen der Zuständigen, in letzter Zeit weitgehend behoben werden. Betreffend das Layout der Texte zu den Lupen und weiteren Feinheiten besteht Optimierungspotential. Die Möglichkeiten für ein systematischeres Prozessmonitoring über die erhobenen Daten sind ausserdem noch nicht ausgeschöpft. Grundsätzlich setzt das Tool zwar PC-Kenntnisse voraus. Aber auch weniger gewohnte PC-Anwender/-innen werden mit etwas Übung vertraut im Umgang mit dem Tool, da es in sich logisch und übersichtlich aufgebaut ist. Die Möglichkeit der Erfassung der Texte zu den Lupen offline im Word ist allerdings für viele Befragte etwas umständlich, wenn es darum geht, die Texte wieder ins online Dossier zu kopieren. Das 56-seitige Benutzerhandbuch ist übersichtlich und detailliert. Es zeigt aber auch, dass das Tool mit den verschiedenen verlangten Arbeitsschritten für die Belegung von Vorbildung, Arbeitserfahrung und Kompetenzen komplex ist und sorgfältiges Bearbeiten verlangt. KEK CDC Consultants 28

35 Für einzelne, wenig PC-Erfahrene, stellt das Tool eine grosse Hürde dar und verursacht Stress. Besonders die Endgültigkeit der eingereichten Selbstbeurteilung und die Erfassung der Angaben zur Vorbildung / Berufserfahrung sind oft genannte Herausforderungen; einmal erfasst, sind sie nicht mehr rückgängig zu machen. Die Lupe: zentral und umstritten Was ist eine Lupe? Das Zürcher Verfahren setzt für zu validierende Module bzw. damit verbundene Handlungskompetenzen das Instrument der Lupe ein. Anhand einer konkreten Situation im Beruf muss unter den drei Aspekten 1) Beschreiben, 2) Begründen, 3) Reflektieren der Handlung ein Text verfasst werden. Dieser muss ausserdem acht Unterfragen beantworten. Je nach anerkannter Vorbildung müssen bis zu 29 (FaBe) bzw. 31 (FaGe) solcher Lupen geschrieben werden (inkl. 3 für das Modul Allgemeinbildung). Jeder Lupe können Belege zugeordnet werden (CVs, Zeugnisse, weiteres), die aussagekräftig für die umschriebene Kompetenz sind. Im Verfahren FaBe im Kanton Luzern wird das Instrument der Lupe vergleichbar eingesetzt. Die Lupe steht zweifelsfrei im Zentrum des Zürcher Validierungsverfahrens. Sie ist in den zur Diskussion stehenden Verfahren Fa- Be und FaGe das Standardinstrument zum Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz, um das eine Kandidatin oder ein Kandidat nur in zwei Fällen herumkommt: a) wenn sie/er eine für das entsprechende Modul anerkannte Ausbildung verfügt 17, und b) wenn sie/er einen optionalen Praxisbesuch wählt (3 sind für FaBe möglich, 4 für FaGe). Alle anderen möglichen Formen zum Nachweis beruflicher Handlungskompetenz, zu denken wäre da etwa an Lebensläufe, Arbeitszeugnisse, Empfehlungsschreiben, nonformale Weiterbildungsabschlüsse, informelle Lernbelege, etc., können nur als Beilage zu einer Lupe geltend gemacht werden. So ist denn auch für die Kandidaten/-innen und die PEX die Lupe das zentrale Element des Verfahrens. Für die Kandidaten/-innen liegt das v.a. darin begründet, dass das Schreiben der Lupen i.d.r. über Monate hinweg erfolgt und den Teilnehmenden viel Energie und Zeit abverlangt. Auch für die PEX sind die Lupen im Zentrum; für sie ist es das meistgenutzte aber auch anspruchsvollste um den Kandidaten/-innen gerecht zu werden Instrument. Die Lupe als flexibles und zuverlässiges Instrument: Von den Kandidaten/-innen werden verschiedene sehr positive Aspekte der Lupen hervorgehoben: + Die Lupen erlauben eine Bearbeitung im eigenen Tempo und sind damit ein Instrument, das die Flexibilität des Verfahrens unterstützt. + Die klare Mehrheit der Kandidaten/-innen erachtet die Möglichkeit zur Reflexion als gewinnbringend. Sie hätten dadurch ihr Wissen aufgefrischt und manchmal mit Unterstützung von Kollegen oder Vorgesetzten sogar erweitern können. + Das Schreiben an sich war für viele Kandidaten/-innen befriedigend, da sie anhand von selbstgewählten Situationen ihr Wissen und Können darstellen konnten. Bezüglich der Arbeit der Prüfungsexperten/-innen ist Folgendes hervorzuheben: + Lupen sind eine sichere und zuverlässige Grundlage zur Bewertung der Kandidaten/- innen: Die Prüfungs- und Chefexperten/-innen kommen gemäss ihren eigenen Aussagen in den allermeisten Fällen zum gleichen Urteil. 17 Auch bei maximaler Anerkennung von Vorbildungen bleiben bei FaGe 6 und bei FaBe 10 Module mit Praxisbesuchen oder Lupen zu belegen. KEK CDC Consultants 29

36 + 80 % der Kandidaten/-innen nutzen das Instrument der Lupe korrekt und haben deren Format verstanden; + Die Lupe ist die Arbeitsgrundlage für die PEX. Sie dient als zentrales Instrument dazu, das Dossier als Ganzes beurteilen zu können und die richtigen Fragen im kurzen Fachgespräch zu stellen. Durch die Lupen wissen die PEX recht genau, wo die Kandidaten/- innen stehen. + Der Anspruch der Reflexionsfähigkeit Tue ich das Richtige und tue ich es richtig? Warum mache ich das, warum so? Was könnte ich anders, besser, machen? ist in den sozialen Berufen FaBe und FaGe eine zentrale Anforderung an die professionelle Handlungskompetenz von Berufsleuten und deshalb auch im Validierungsverfahren absolut gerechtfertigt. Aus der Optik der Verfahrensträger gibt es folgende Beobachtungen zur Lupe: + Die Lupen sind ein für die Verfahrensträger effizientes und sicheres Instrument. - Die Zahl der Einsprachen ist gemäss Aussagen der Verfahrensträger doppelt so hoch wie in normalen Qualifikationsverfahren. - Durch die Lupen steht das Verfahren regelmässig in der Kritik. Dies hat auch damit zu tun, dass oft nicht recht verstanden wird, was Lupen sind. Kritik an den Lupen und Optimierungspotential: Als zentrales Instrument des Zürcher Verfahrens ziehen die Lupen naturgemäss von allen Seiten Kritik auf sich, insbesondere betreffend folgender drei Aspekte: Überbewertung der schriftlichen Ausdrucks- und Reflexionsfähigkeit. Gemäss der Einschätzung einiger Kandidaten/-innen, von PEX und aller externen Experten/-innen messen Lupen, so wie sie heute angewendet und bewertet werden, eher die Reflexions- und die schriftliche Ausdrucksfähigkeit als berufliche Handlungskompetenz. Kandidaten/-innen, die sämtliche Module mit Lupen belegen, schreiben zwischen 60 und 150 Seiten Text (im Extremfall sogar deutlich mehr) und beantworten dabei ca. 200 Fragen. Die Aufgabenstellung ist zwar durch immer wieder neu zu wählende und zu beschreibende Situationen inhaltlich nicht deckungsgleich, aber doch in der Anordnung und Form repetitiv. Aus Sicht der externe Fachpersonen ist die Lupe somit eher Instrument der Prüfungslogik aus der Bildungswelt, anstatt eines, das effektiv hilft, die konkrete berufliche Praxis auf geeignete Art und Weise zu belegen. Die Kritik von verschiedenster Seite äussert entsprechend grosse Zweifel, ob diese Form der Kompetenzenbilanzierung für die sehr praktisch orientierten Berufe angemessen sei, da sie nicht mit der im Beruf tatsächlich verlangten Schreibfähigkeit kompatibel ist. Es gibt verschiedene Hinweise darauf, dass die Anforderungen an die Lupen zu hochschwellig sind. Wie dargelegt, verlangen die Lupen eine hohe Abstrahierungsleistung sowie eine präzise schriftliche Ausdrucksfähigkeit. Damit sind die Anforderungen an Teilnehmende am Validierungsverfahren gemäss Einschätzungen der PEX und externer Fachleute höher als an Lernende im klassischen Qualifikationsverfahren, mitunter sogar höher als bei klassischen Qualifikationsverfahren in Berufen, die eine ausgeprägte Schreibfähigkeit verlangen. Missverständliche und zu anspruchsvolle, fachsprachliche Anleitung: Die Anleitungen zu den einzelnen Lupen sind als komplexe Aufgabenstellung formuliert. Die KEK CDC Consultants 30

37 Trennung von Beschreiben, Begründen, Reflektieren verlangt ein hohes Abstraktionsvermögen. Die Instruktionen bzw. die Fragestellung sind auch für Personen mit Erstsprache Deutsch schwer verständlich und zum Teil unpräzise, wobei hier die Anleitung für FaBe problematischer bewertet wird als die für FaGe. Der in der Wegleitung verwendete bildungssprachliche Fachwortschatz ist für Personen, die ihre Berufserfahrung in der Praxis erworben haben, zum Teil schwer zugänglich und umständlich. Diese Einschätzung wird von erfahrenen Erwachsenbildnern geteilt, die die Anleitung im Rahmen der Evaluation beurteilt haben. Aus der Optik der Kandidaten/-innen führte diese Anleitung in Kombination mit den Anweisungen im Rahmen der Begleitangeboten des AJB zu oft zu Missverständnissen mit gravierenden Auswirkungen auf das Bestehen der Module. Lupe weckt ein falsches Bild: Nicht zuletzt entsteht durch die Bezeichnung des Instruments ein problematisch wahrgenommenes Bild i.s. von jetzt schauen wir einmal ganz genau, ob sie das auch wirklich können. Für die Kandidaten/-innen ist das ein eher einschüchternder Effekt, der nicht dazu beiträgt, dass sie ihre Handlungskompetenzen selbstbewusst zeigen können. Bedeutung und Beachtung der Belege Zur Untermauerung der mit den Lupen belegten Kompetenzen können die Kandidaten/- innen Beilagen als sog. Belege einreichen. Diese Belege wie Arbeitszeugnisse oder Weiterbildungszertifikate sollen den PEX dazu dienen, das Vorhandensein der beruflichen Handlungskompetenzen besser einschätzen zu können. Viele der interviewten Kandidaten/-innen betrieben entsprechend einen nicht unbeträchtlichen Aufwand, Belege zu verfassen, nachträglich zu beschaffen und ins Tool einzuspeisen resp. den richtigen Modulen zuzuordnen. Gespräche mit Personen im Verfahren und mit externen Experten/-innen, sowie die punktuellen Einblicke in die Entscheide in Phase 4 des Verfahrens, lassen indes begründete Zweifel aufkommen, ob diesen wichtigen Belegen genügend Rechnung getragen wird. Viele Interviewpartner/-innen der Evaluation hatten den Eindruck, die Belege würden kaum oder gar nicht beachtet, die Beurteilung basiere fast ausschliesslich aufgrund der verfassten Lupen und die Belege würden höchstens im Zweifelsfall berücksichtigt, hätten aber nicht die Kraft, eine ungenügende Lupe aufzufangen. Die PEX äusserten sich indes gegenteilig zu dieser Frage und bestätigten die Bedeutung der Belege. Es wurde aber auch in den Interviews mit den PEX klar, dass die Menge der generierten und durch die PEX zu verarbeitende Information teils im Widerspruch zu den zur Verfügung stehenden Ressourcen steht und deshalb nicht in allen Fällen sämtliche Belege berücksichtigt werden können. Eine weitere Kritik betreffend Belege ist, dass besonders informell erworbene Kompetenzen nicht validiert würden, was ein grundsätzlicher Widerspruch zur Idee der Validierung ist. Selbst wenn aufgrund der beruflichen Laufbahn und ausserberuflichen Tätigkeiten (Familienfrau, Vereinsvorstand, Freiwilligenarbeit, Feuerwehr, etc.) von aussen betrachtet kaum Zweifel bestehen, dass die Person über entsprechende Kompetenzen verfügt (z.b. Wäsche, Ernährung, Organisation, Kommunikation, etc.) muss dennoch eine Lupe verfasst oder gar ein Modul belegt werden. Dies ist gemäss Aussagen der PEX durch die enge Definition dessen, was anerkannt wird uns was nicht, begründet, die sich stark an formal anerkannten Ausbildungen orientiert. KEK CDC Consultants 31

38 Praxisbesuche Rolle der Arbeitgebenden im FaGe-Verfahren Zug In Zug sind nur FaGe mit Arbeitgebenden (AG) zum Validierungsverfahren zugelassen. AG werden auf 2 Arten einbezogen: - Fremdeinschätzung durch den AG auf dem Webtool, entlang der BiVo-Kompetenzbereiche; - Betriebe werden jährlich zu einem Informationsanlass und Erfahrungsaustausch eingeladen. Je nach Beruf gibt es aktuell die Möglichkeit, in drei (FaBe) bzw. vier (FaGe) Modulen einen Praxisbesuch durch eine PEX zu wählen (fakultativ). Der Besuch besteht pro Modul aus einer halbstündigen Beobachtung der/des Kandidaten/-in im Berufsalltag. Die PEX stellt dabei Fragen zu den Abläufen und zu den Überlegungen betreffend der konkreten beruflichen Handlungen. Praxisbesuche werden eher selten gewählt. Wer aber Erfahrungen damit gemacht hat, schätzt diese Art der direkten Beurteilung sehr und berichtet positiv über die Begegnung mit den PEX in der Praxis. Einigen Teilnehmenden war die Möglichkeit der Praxisbesuche nicht bekannt. Dies mag daran liegen, dass nur am Rande darauf aufmerksam gemacht wird und ebenfalls nur wenige Informationen über den Ablauf und die Beurteilung eines solchen Besuchs vorliegen. Von den PEX werden die Praxisbesuche mehrheitlich geschätzt, da sie einen direkten Kontakt mit dem/der Kandidat/-in ermöglichen und eine Abwechslung zum Lesen und Beurteilen von Lupen darstellen. Der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Besuche ist jedoch recht hoch. Die PEX sehen bei einigen Teilnehmenden auch Optimierungspotential, zum Beispiel in einer besseren Vorbereitung des Besuchs, nach Möglichkeit zusammen mit den Arbeitgebenden. Die Kooperation der Arbeitgebenden ist unterschiedlich. Der Praxisbesuch hängt ausserdem von der Bereitschaft der Arbeitgebenden ab, den PEX Einblick in die Institution zu geben und die Kandidaten/-innen dafür freizustellen. Schlussfolgerungen Validierungstool Das Validierungstool ist weitgehend unbestritten und erleichtert die Bearbeitung der Daten aller Beteiligten im Verfahren. Empfehlung 11: Verbesserung und Nutzung der Datengrundlagen Die über das Tool und andere Quellen generierten Verfahrensdaten z.b. zu Teilnehmenden pro Phase, zur Nutzung des Begleitangebots, zur Dauer des Verfahrens für die einzelnen Teilnehmenden sowie zur Anzahl angerechneten bzw. durch Lupen/Praxisbesuche zu belegende Module sind einmal jährlich auszuwerten und im Rahmen der ordentlichen QS-Prozesse zu behandeln. Dazu sind die Datengrundlagen zu bereinigen. Somit können wichtige Erkenntnisse über das Verfahren gewonnen und die Planung erleichtert werden. Der Datenzugang für das AJB ist zudem nach deren Bedürfnissen zu verbessern. Diese Empfehlung richtet sich an AJB MBA KEK CDC Consultants 32

39 Mit kleinen Änderungen und weiteren technischen Verbesserungen können der technisch bedingte Stress bei den Teilnehmenden und Anrufe auf die Helpline reduziert werden. Empfehlung 12: Überprüfung der Abschlussmodalitäten im Tool Es ist zu prüfen, ob das unwiederbringliche Abschliessen der Module notwendig ist. Wenn es keine technische oder anderen Gründe gibt, die dafür sprechen, die Teilnehmenden zu zwingen, Verfahrensschritte endgültig abzuschliessen, bevor das ganze Dossier beurteilt wird, ist davon abzusehen. Indem nachträglich Korrekturen angebracht werden können, wird ein Lernprozess im Laufe des Verfahrens unterstützt. Diese Empfehlung richtet sich an MBA Lupen Die Anforderungen an die sprachliche Ausdrucksfähigkeit sind in Abhängigkeit der im Beruf oder in der Position verlangten Kompetenzen zu sehen, sie müssen zum Berufsprofil passen. Es soll nicht sein, dass im Fachgespräch oder in den Lupen eine bildungsfachliche Sprache verwendet werden muss, die die Personen weder vorher noch nachher je wieder im Beruf brauchen werden. Die Lupe nimmt im Zürcher Verfahren einen zu hohen Stellenwert ein, sie steht fast sinnbildlich für das Zürcher Verfahren, beschäftigt die Kandidaten/-innen monatelang und verlangt einen sehr grossen Einsatz. Ein Grossteil der Bewertung der beruflichen Kompetenzen der Kandidaten/-innen stützt sich auf dieses Instrument, das v.a. eine Aussage über die Abstraktionsfähigkeit und Reflexionsfähigkeit der Personen erlaubt. Für die Teilnehmenden, die i.d.r. wenig schriftgewohnt sind und für die Schriftlichkeit im Berufsalltag eine eher kleinere Bedeutung hat, und für die Experten/-innen, verursacht das Instrument einen hohen Arbeitsaufwand. Da es sich beim Validierungsverfahren um ein Verfahren handelt, das die praktischen Handlungskompetenzen anerkennen soll, ist diese Situation ungünstig. Als ein Instrument unter anderen ist die Lupe ein gutes Instrument, sie darf aber nicht alleine für den Kompetenznachweis verwendet werden. Empfehlung 13: Lupe im Verfahren weniger stark gewichten Das Verfahren ist weniger stark auf Schriftlichkeit auszurichten. Andere Formen der Validierung wie Selbstbeurteilungsbogen, mehr Praxisbesuche, fakultative Fremdbeurteilung der Arbeitgebenden, sind zu stärken. Diese Empfehlung richtet sich an AJB MBA Prüfungskommission und Expertengremien Empfehlung 14: Anleitung und Lupe vereinfachen Die Anleitung zu den Lupen für FaBe ist dringend zu vereinfachen, jene der FaGe ist zu optimieren. Dies muss unter folgenden Vorzeichen geschehen: 1) die Anleitung soll ermutigend wirken und den Leuten den Eindruck vermitteln, dass sie dem gewachsen sind; 2) eine einfachere Sprache verwenden; 3) auf bildungssprachliche Fachtermini verzichten; 4) weniger implizite, untergeordnete Fragen stellen; 5) es braucht zudem einen Hinweis auf den erwarteten Umfang der Texte zu den Lupen (z.b. in Zeichen). Die neuen Anleitungen sind unbedingt mit Vertretern/-innen der Zielgruppe zu testen. Diese Empfehlung richtet sich an die Autoren der Anleitung (die Chefexperten/-innen und die OdAs) KEK CDC Consultants 33

40 Empfehlung 15: Der sprachliche Beurteilungsmassstab der Lupen ist den Anforderungen des Berufs anzupassen. Das geforderte Niveau der Ausdrucksfähigkeit ist dem jeweiligen Beruf anzupassen. (FaBe i.d.r. geringere Schriftlichkeit verlangt). Die Anforderungen an die schriftliche Sprachanforderung sind zu reduzieren. Die mündliche aktive und passive Sprachkompetenz und die Lesekompetenz sind im Vergleich zur Fähigkeit schriftlich zu formulieren stärker zu gewichten. Diese Empfehlung richtet sich an AJB MBA PEX-Gremien Einbezug der Arbeitgebenden Der Einbezug der Arbeitgebenden ist im Zürcher Verfahren formal nicht gegeben. Die Arbeitgebenden spielen aber de facto in vielen Fällen eine wichtige Rolle als Informationsvermittlende, als selektierende Instanz, als Finanzierende und als wichtige Begleiter/- in im Verfahren und danach (Umsetzung resp. Einführung in neue Funktionen). Die Arbeitgebenden wünschen denn auch ganz klar einen stärkeren Einbezug in das Verfahren. Jedoch muss ein Validierungsverfahren auch für jene Personen offen stehen, die keinen Arbeitgebenden haben oder deren Arbeitgebender aus irgendwelchen Gründen das Verfahren nicht unterstützt. Empfehlung 16: Zusammenarbeit mit der Zentralschweiz im Fall von Kandidaten/- innen mit Arbeitgebenden Für Kandidaten/-innen mit Arbeitgebenden, die das Verfahren unterstützen, ist das Verfahren nach dem Modell des Kantons Zug adäquat und kostengünstig. Es ist deshalb zu prüfen, wie eine Zusammenarbeit mit dem Kanton Zug installiert werden kann, damit diese Kandidaten/-innen nach dem Zuger Verfahren validiert werden können. Ob dazu das Zuger Verfahren ausgebaut oder ein vergleichbares Verfahren im Kanton Zürich durchgeführt werden soll, ist zu klären. Diese Empfehlung richtet sich an AJB MBA OdA Empfehlung 17: Intensivierung der Informationsarbeit Die Arbeitgebenden und die weiteren bildungspolitischen Akteure sind mit geeigneten Mitteln besser über die Validierung zu informieren, die Präsenz der Validierung im Diskurs der Bildungswelt ist zu stärken. Dazu sind eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Information mit den OdA und eine deutliche Intensivierung der Informationsarbeit anzustreben. Sowohl die an das Validierungsverfahren gekoppelten (z.b. OIA), die kantonalen (z.b. Jahresbericht zum Validierungsangebot) wie auch die verbandseigenen Informationskanäle (Mailings, Zeitschriften, Websites) sollen dazu genutzt werden. Es sind moderne Formen wie z.b. Testimonials (auch Video) und Erfahrungsberichte einzusetzen. Diese Empfehlung richtet sich an AJB MBA OdA Belege Den Belegen wird zu wenig Rechnung getragen. Das Verfahren stützt sich zu stark auf den schriftlich erbrachten Beweis von Kompetenzen in der Form von Lupen. Anstatt primär von den Beilagen wie Arbeitszeugnissen und Referenzen auszugehen startet die KEK CDC Consultants 34

41 Bewertung bei den Lupen, während Beilagen nur marginal Beachtung finden und in vielen negativen Begründungen trotz grosser Aufwände seitens der Kandidaten/-innen keine Beachtung finden. Empfehlung 18: Belege stärker gewichten Den Beilagen zu den Lupen ist ein höherer Stellenwert bei der Beurteilung beizumessen. Sie sollen keine Ergänzung zu den Lupen darstellen, sondern ein ebensolches Gewicht wie die Lupen erhalten. Diese Empfehlung richtet sich an MBA PEX-Gremien Praxisbesuche Als alternative Beurteilungsmethode eignen sich Praxisbesuche hervorragend. Sie sind ein gutes Instrument in Ergänzung zu den schriftlastigen Lupen. Die Anerkennungsquote von Praxisbesuchen ist zudem hoch. Das Gewicht ist allerdings bislang nicht sehr gross, da nur maximal 3-4 Module in der Praxis validiert werden können. Ob Praxisbesuche obligatorisch werden sollten, ist umstritten. Dagegen spricht neben dem erhöhten Aufwand für die PEX auch die (geringe) Zahl der Kandidaten/-innen ohne Arbeitgebende. Es wird zudem argumentiert, dass die Praxisbesuche ein Instrument sind, das der Validierung sur dossier eigentlich fremd ist und diese deshalb dem Grundgedanken der Validierung zuwider laufen. Mit dieser Argumentation wurde die Ausweitung dieses Instrument noch im ersten Anerkennungsverfahren eingeschränkt. Heute zeigt sich indes, dass die Paxisbesuche eine gute und sinnvolle Ergänzung des Validierungsverfahrens sind, die helfen, die Praxiserfahrung und die praktische Handlungskompetenz ins Zentrum zu rücken. Deshalb ist eine Ausweitung der Praxisbesuche auf mehr Module denkbar, wobei diese weiterhin freiwillig bleiben sollen, damit auch Personen ohne Arbeitgebende, die das Verfahren oder Teile davon nicht unterstützten, das Verfahren bestreiten können. Die Einbettung der Praxisbesuche ins Verfahren kann noch optimiert werden. Einzelnen Teilnehmenden erschloss sich die Möglichkeit der Praxisbesuche nicht, andere verzichteten bewusst darauf, bereuten aber im Nachhinein gar keine oder zu wenige Praxisbesuche gewählt zu haben. Die Vorstellung bei der Arbeit beobachtet zu werden verunsichert viele Kandidaten/-innen und hält sie davon ab, diese Art von Validierung zu wählen. Empfehlung 19: Bessere Bekanntmachung der Praxisbesuche An den OIA (z.b. mit Testimonials) und in der Wegleitung im Validierungstool soll verstärkt auf die Praxisbesuche als Alternative zu den Lupen aufmerksam gemacht werden und mehr detaillierte Information zum Ablauf und zur Bewertung gegeben werden. Die Darstellung der Erfolgschancen resp. der Bestehensquoten kann als starkes Argument dienen. Die Vorbehalte der Personen im Verfahren bzgl. eines Praxisbesuchs sind zu entkräften. Diese Empfehlung richtet sich an AJB MBA KEK CDC Consultants 35

42 4.4.3 Phase 3: Beurteilung Eine ganzheitliche Perspektive In diesem Kapitel behandeln wir folgende Themen: - Die Validierung als Gesamtwürdigung - Die Anerkennung von Vorbildungen formeller und informeller Art - Die Diskrepanz der Wahrnehmungen der Arbeit der PEX Die Phase der Beurteilung im Validierungsverfahren umfasst zwei Elemente: erstens die Beurteilung des Dossiers durch zwei PEX, und zweitens, als Ergänzung, ein persönliches Fachgespräch, in dem offene Fragen, die durch das Dossier nicht restlos beantwortet resp. beurteilt werden konnten, geklärt werden. Die Phase der Beurteilung ist für die Kandidaten/-innen der Moment, in dem das Verfahren ein Gesicht erhält. Hier wird die Autorität sichtbar, die darüber urteilt, ob die dargelegten Kompetenzen den Anforderungen entsprechen oder nicht. Auch aus Verfahrenssicht ist die Phase 3 zentral; es stellt den inhaltlichen Kern des Qualifikationsverfahrens dar, die Prüfung. Deshalb ist es klar und nachvollziehbar, dass dieses Kernelement des Verfahrens besonderer Beobachtung ausgesetzt ist. Zusammenfassend identifiziert die Sondierungsevaluation eine grosse Diskrepanz der Wahrnehmungen und Beurteilungen der Arbeit der PEX-Gremien. Auf der einen Seite steht die grosse Zufriedenheit der Verfahrensträger und der PEX- Gremien mit ihrer Arbeit. Das Eigenurteil der PEX ist durchwegs positiv. Die PEX und Chef-PEX sind unisono der Ansicht, dass sie die ihre Arbeit adäquat erledigen, dass sie richtig und gut, da intersubjektiv gestützt, arbeiten. In ihren Urteilen seien sie fast immer der gleichen Auffassung, es gebe kaum Differenzen. Die Rollen und Prozesse seien geklärt und die technischen Bedingungen für die Arbeit seien gut, die durch das Tool erreichte Flexibilität hervorragend. Die Mehrheit der Kandidaten/-innen hat die Fachgespräche positiv beurteilt i.s. von fairen, korrekten und angenehmen Fachgesprächen. Das Urteil von aussen, insbesondere von externen Experten/-innen und einer Minderheit der interviewten Kandidaten/-innen, ist im Vergleich dazu sehr kritisch. Es identifiziert in der Arbeit der PEX den zentralen Kritikpunkt des Verfahrens. Besonders problematisch erscheint, dass es den Experten/-innen nicht gelinge, eine Gesamtwürdigung der Kandidaten/-innen vorzunehmen. Die Beurteilungen stützten sich hauptsächlich auf die Lupen und würden stückwerkartig und formalistisch erledigt, ohne dass die Belege berücksichtig würden und ohne dass eine der Sache angemessene Gesamtsicht erarbeitet würde. Diese Aussagen wurden im Rahmen von vereinzelten Dossiereinsichten durch die Evaluatoren bestätigt. Zudem würden die PEX Freiräume in der Beurteilung nicht nutzen und sich keine Rechenschaft geben, ob ihr auf die einzelnen Module abgestellten Urteile in Anbetracht der gesamten Dossiers und Lebenslaufs einer Person angemessen sei. So kämen Belege für informell und non-formal erworbene Kompetenzen systematisch zu kurz, was ein grundsätzlicher Widerspruch zur Validierungsidee sei. Aber auch vorhandene verwandte formelle Abschlüsse würden systematisch nicht oder nur bruchstückhaft anerkannt, was beispielsweise im Fall von medizinischen Praxisassistenten/-innen für FaGe zu völlig unverständlichen Resultaten führe. Dasselbe gelte für offensichtliche in informeller Praxis erworbene Kompetenzen, die keine Chance auf Anerkennung hätten. Sodann würden durch das Verfahren Realitäten im medizinischen Bereich nicht anerkannt. Viele Personen würden in Pflegeeinrichtungen und Spitälern Arbeiten verrichten, die formal betrachtet, formell qualifiziertem Personal vorbehalten KEK CDC Consultants 36

43 seien, in der Realität aber auch von erfahrenem Hilfspersonal erledigt würden. Im Verfahren würden solche dokumentierten Erfahrungen aber grundsätzlich und in Absprache mit der Oda Gesundheit Zürich nicht anerkannt, was für viele betroffene Kandidaten/- innen stossend ist. Der Ermessensspielraum der PEX werde konsequent zu wenig im Sinne der Kandidaten/-innen genutzt. Eine relativ grosse Minderheit der befragten Kandidaten/-innen hat die Fachgespräche als problematisch beschrieben. Kritisiert wurden verschiedene Aspekte: a) man habe nicht genau gewusst, worum es beim Gespräch gehe (mangelnde Information); b) Fragen hätten hauptsächlich darauf abgezielt zu überprüfen, ob die Lupen tatsächlich selbst geschrieben wurden; c) es hätte kein Fachgespräch stattgefunden, sondern ein sehr einseitiges Ausfragen; d) die PEX hätten eine klare Defizitorientierung anstatt davon auszugehen, dass berufs- und lebenserfahrene erwachsene Personen die Kompetenzen grundsätzlich mitbringen würden ( Qualitätsverdacht ). Diese Kritik wurde von den PEX und Chef-PEX zurückgewiesen. Im Rahmen von Fachgesprächen werde viel mehr gemacht als nur zu überprüfen, ob die Kandidaten/-innen die Lupen selbst geschrieben hätten. Eine Korrektur und/oder wichtige Ergänzung der ersten Bewertung basierend auf dem Dossier sei der Regelfall. Ein weiterer oft geäusserter Kritikpunkt ist die Tatsache, dass die Anforderungen im Validierungsverfahren sehr hoch sind. Tatsächlich müssen in diesen Verfahren 100 % der Qualifikationsprofile erfüllt werden, die, gemäss Aussagen der betreffenden Experten/- innen, ca. 80 % der relevanten Handlungskompetenzen der Bildungspläne versammeln würden. Zudem gibt es keine zweite Chance; das Verfahren sieht nicht vor, dass einmal beurteilte Module nachgebessert werden können; diese Module müssen zwingend in Form von ergänzender Bildung erlangt werden, wo jeder Modulabschluss insgesamt dreimal versucht werden kann. Schlussfolgerung Die Beurteilung ist der entscheidende Moment der Validierung als Qualifikationsverfahren. Das Verfahren ist in dieser Phase weitestgehend etabliert und konsolidiert und erlaubt aus der Perspektive der Verfahrensträger eine relativ rekursfeste und zuverlässige Beurteilung der Dossiers. Die Arbeit der PEX-Gremien zeichnet sich zweifellos durch hohe Professionalität und grosses Engagement aus. Die externe Kritik ist trotzdem sehr ernst zu nehmen. Sie zielt im Wesentlichen auf den Kerngedanken der Validierung, die es erwachsenen Personen mit unterschiedlichsten Lebensläufen ermöglichen soll, ihre Praxis und Erfahrung, ob formell, non-formal oder informell erworben, anerkennen zu lassen. Genau diesem zentralen Anspruch scheint das Verfahren heute zu wenig gerecht zu werden. Es scheint so zu sein, dass das Verfahren heute zu stark strukturiert ist und tendenziell und zu oft Teilkompetenzen beurteilt und darob das Gesamtbild aus den Augen verliert. Deshalb scheinen Massnahmen zur Verbesserung dieser Situation angemessen und dringlich: KEK CDC Consultants 37

44 Empfehlung 20: Gesamtsicht im Rahmen der Beurteilung erarbeiten Es sind geeignete Massnahmen zu ergreifen, damit im Rahmen der Beurteilung eine Gesamtsicht erreicht wird, die sämtliche verfügbaren Informationen berücksichtig und die einzelnen Modulentscheide in eine Gesamtperspektive stellt. Mögliche Stossrichtungen sind: Die Erarbeitung eines Gesamtberichts durch den leitenden PEX i.s. einer Gesamtreflexion des Dossiers, anstelle von einzelnen Modulbeurteilungen; Aufwertung der Gewichtung der Belege bei der Beurteilung (siehe dazu Empfehlung 18) Eine stärkere Möglichkeit, die Ganzheitlichkeit zu befördern, ist das Verfahren so zu verändern, dass eine Zwischenbeurteilung vorgenommen wird. Siehe dazu die Darstellung im Anhang 5. Diese Empfehlung richtet sich an PEX-Gremien Die Evaluation zeigte klar auf, dass das Validierungsverfahren in beiden Berufen zwar etabliert, aber auch immer wieder Anpassungen unterzogen worden ist. Das Ende der Verfahrensentwicklung ist nicht erreicht und es sind Gestaltungsräume vorhanden. Die Bereitschaft zum Lernen und Verbessern ist bei den Beteiligten vorhanden und notwendig, um der Gefahr einer unkritischen Routine entgegen zu wirken. Die Themen und Ansatzpunkte liegen auf dem Tisch: Erarbeiten einer verbesserten Gesamtsicht, Erfassen der Bedeutung der Belege, Einbeziehen der Arbeitgebersicht, Form und Dauer der Fachgespräche, und weitere in diesem Bericht genannte. Empfehlung 21: Die Kultur der Qualitätssicherung und entwicklung bei allen Beteiligten fördern und leben Im Rahmen der dafür vorgesehenen Gefässe (Validierungskommission, Zusammenarbeitsgefässe mit den OdA, QS-Gefässe der PEX-Gremien, weitere) ist die Qualitätssicherung und entwicklung zu systematisieren. Die vorhandenen Gestaltungsräume des Verfahrens sind zu nutzen. Die notwendigen Ressourcen müssen dafür zur Verfügung gestellt werden. Die Wertebasis für die Beurteilung der Kandidaten/-innen durch die PEX muss hinterfragt werden. Die Evaluation empfiehlt, den Ermessensspielraum im Sinne einer Kompetenzvermutung zu nutzen. Es soll der Grundsatz in dubio pro Kandidat/-in gelten. Diese Empfehlung richtet sich an AJB MBA PEX-Gremien Validierungskommission Empfehlung 22: Mehr Vorbildung anrechnen Eine breitere Anerkennung von formalen Vorbildungen (durch Erweiterung der entsprechenden Listen der OdAs) unterstützt die Idee der Validierung von Bildungsleistungen. Dies gilt auch für die Allgemeinbildung. Diese Empfehlung richtet sich an OdA (SBBK) KEK CDC Consultants 38

45 4.4.4 Phase 4: Validierung Kritischer Moment der Kommunikation In diesem Abschnitt behandeln wir folgende Themen: - Nachvollziehbarkeit der Entscheide - Form der Entscheidvermittlung In Phase 4 wird der Antrag der Chefexperten/-innen erwahrt, d.h. für rechtsgültig erklärt. Die Prüfungskommission prüft den Antrag der Chefexperten/-innen und lässt ihn ggf. auch korrigieren. Anschliessend wird der Entscheid den Kandidaten/-innen kommuniziert. Diese haben das Recht auf eine vollständige Akteneinsicht und die Möglichkeit den Entscheid anzufechten (sog. Zweistufiges Rechtsmittelverfahren mit der Möglichkeit zur Einsprache und zum Rekurs). Die Sondierungsevaluation verfügt zu diesem Verfahrensschritt über wenige Aussagen und ihr fehlt der Einblick in die Akten und Arbeit der Verwaltung resp. der Prüfungskommission. Die Mehrheit der befragten Kandidaten/-innen hat positive Erfahrungen mit dem Verfahren gemacht. Sie hat diese Phase als unproblematisch, die Entscheide als akzeptabel und nachvollziehbar erlebt und sich dazu nicht weiter geäussert. Die vorhandenen kritischen Äusserungen stammen hauptsächlich von Kandidaten/-innen, die einen aus ihrer Sicht unbefriedigenden Entscheid mitgeteilt bekommen haben, sowie von jenen Personen, die innerhalb der Verwaltung eng mit dem Rechtsmittelverfahren befasst sind. Die geäusserte Kritik an dieser Phase des Verfahrens betrifft die Mitteilung von Amtes wegen. Insbesondere wurden die Nicht-Nachvollziehbarkeit der Entscheide, die inadäquate Form der Entscheide im Vergleich zum Aufwand der Kandidaten/-innen, die Form der Akteneinsicht sowie die formalen Argumentationen im Rahmen der Rechtsmittelverfahren bemängelt. Mit dieser Kritik konfrontiert, haben die Verfahrensträger darauf hingewiesen, dass diese Mängel erkannt und bis heute weitgehend behoben wurden und in diesem Sinne eine qualitative Weiterentwicklung des Verfahrens stattgefunden habe. Sie legten dabei Wert auf Anpassungen in Form und Inhalt der Mitteilung, die die Nachvollziehbarkeit der Entscheide verbessern. In der Akteneinsicht sind heute sämtliche Dokumente zugänglich. Kritik am Format komme kaum mehr vor. Schlussfolgerung Die Kommunikation negativer Entscheide im Rahmen eines Qualifikationsverfahrens für erwachsene Personen ist eine delikate Angelegenheit, zumal das Validierungsverfahren keine zweite Chance vorsieht, die Entscheide daher endgültig sind. Sie haben ggf. grosse Auswirkungen betreffend ergänzender Bildung und die damit verbundenen zeitlichen und finanziellen Aufwände. Offenbar gab es in dieser Phase der Validierung Mängel, die inzwischen intern erkannt und angegangen worden sind. Die Hauptaussage der Sondierungsevaluation beschränkt sich deshalb darauf, dass der Form und dem Inhalt der Kommunikation gegenüber den Kandidaten/-innen grösste Aufmerksamkeit zu schenken und diese im Rahmen der internen Qualitätssicherung regelmässig zu überprüfen ist. KEK CDC Consultants 39

46 Empfehlung 23: Inhaltliche und nachvollziehbare Entscheide Die Kandidaten/-innen haben angesichts ihrer grossen Aufwände und im Rekurs auf die Grundidee der Validierung das Anrecht auf einen nachvollziehbaren Entscheid, der wenn immer möglich inhaltlich argumentiert und so wenig wie möglich formale Gründe geltend macht. Das Verfassen eines synthetischen Gesamtberichts pro Dossier erscheint als geeignete Form (siehe dazu auch Empfehlung 20). Die Praxis soll regelmässig durch die interne Qualitätssicherung überprüft werden. Diese Empfehlung richtet sich an MBA PEX-Gremien Prüfungskommission Ergänzende Bildung Die Validierung als Ausbildung erlebt In diesem Kapitel werden die folgenden Punkte thematisiert: - Marktbeschränkung - Zielgruppenadäquanz - Validierung als Ausbildung Für die Kandidaten/-innen ist die ergänzende Bildung ein ganz wesentlicher Teil des Validierungsverfahrens, sowohl betreffend den Zeitaufwand als auch betreffend der finanziellen Belastung (teuerster Teil des Verfahrens, siehe Kapitel 4.3). Eine grosse Mehrheit der Befragten bezeichnet denn auch die Validierung im Kanton Zürich als eine Ausbildung. Die ergänzende Bildung wird in Winterthur am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen ZAG (FaGe) sowie an der Berufsfachschule Winterthur BFS (FaBe) angeboten. Die beiden Anbieter sind anerkannt und die angebotenen Module entsprechen der modularen Struktur des Verfahrens. Das Angebot der BFS für die FaBe ist das einzige in der Deutschschweiz. Insbesondere wird es auch von den Kandidaten/-innen genutzt, die am Innerschweizer Verfahren in Luzern teilnehmen. Das Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales (BGS) in Chur bietet für FaGe die Medizinaltechnik bereits seit Jahren an. Weitere Anbieter der Module gemäss Qualifikationsprofil des Validierungsverfahrens konnten trotz entsprechender Bemühungen des MBA nicht gewonnen werden. Die Inhalte der Angebote orientieren sich an den Handlungskompetenzen aus dem Qualifikationsprofil. Die Prüfungskommission macht aber darauf aufmerksam, dass die Zuständigkeit der Qualitätssicherung nicht klar geregelt ist. Der Kanton beschränkt den Markt, indem bisher diese beiden Anbieter akkreditiert wurden (zudem das BGS in Chur für die Medizinaltechnik). Diese beschränkte und verschulte Möglichkeit der ergänzenden Bildung ist zwar übersichtlich, solid und institutionalisiert, kann jedoch kaum auf die ganz unterschiedlichen individuellen Lücken der Kandidaten/innen eingehen. Diese können nur beschränkt thematische oder interessensgeleitete Schwerpunkte setzen. Auf der Seite der Unterrichtenden ist es nicht immer klar, welche Inhalte vermittelt werden sollen. Teilweise gibt es dazu Rückfragen an die Prüfungsexperten/-innen. Die Kurse waren bisher gut ausgebucht und je nach Modul sind die Wartezeiten sehr lang. Die Anbieter müssen eine Durchführung jedes Moduls alle eineinhalb Jahre garantieren, was das Verfahren dennoch stark in die Länge ziehen kann. Heute müssen die Kandidaten/-innen bei der Anmeldung eine Lernleistungsbestätigung vorlegen, wodurch die langen Wartelisten etwas reduziert werden. KEK CDC Consultants 40

47 Hin und wieder gab es Fälle, in denen erfahrene Berufsleute Kurse zu Themen besuchen mussten, in denen sie sich dank ihrer Viele Parallelen zu FaBe LU Im Kt. LU wird ein sehr ähnliches, aber weniger Compu- beruflichen Tätigkeit oder dank informell erworbenen Kompetenzen bereits sehr gut auskannten. Diese Zuweisung in aus ihrer ter-basiertes Verfahren wie in Zürich angeboten. Die Ergänzende Bildung erfolgt ebengründe für solche Zuweisungen sind, sagen die Prüfungsexper- Sicht überflüssige Kurse empfanden sie als Schikane. Hinterfalls am BFS Winterthur. ten/innen, von Kandidaten/-innen falsch verstandenen Aufgabenstellungen und deshalb nicht anerkannten Lupen oder die Nicht- Berücksichtigung von (neben-) beruflichen Kompetenzen. Fehlzuweisungen sind im Einzelfall für die Teilnehmenden sehr frustrierend, gefährden den Ruf des Unterrichts und letztlich des ganzen Verfahrens. Immer wieder kommt es vor, dass Kandidat/innen den Weg der Modulbesuche jenem der eigentlichen Validierung via Lupen und Praxisbesuche vorziehen. Sie können auf diese Weise anstatt einer verkürzten zweijährigen Berufslehre, für die sie einen Ausbildungsplatz benötigen und mit Lohneinbussen rechnen müssen, auf die modulare Ausbildung ausweichen. Dies widerspricht dem eigentlichen Sinn der Validierung. Schlussfolgerung Die Qualität der beiden Anbieter für die Ergänzende Bildung wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Das Angebot ist allerdings unflexibel bezüglich des individuellen Ausbildungsbedarfs in einzelnen Modulen (alle lernen das gleiche) und für Ausserkantonale liegen die Kursorte in Winterthur z.t. ungünstig. Empfehlung 24: Marktöffnung Ergänzende Bildung Eine Marktöffnung im Bereich EB ist zu prüfen. Mit einem breiteren Kreis an akkreditierten Bildungsinstitutionen und auch von Angeboten, die präziser auf die spezifischen Lücken der Kandidaten/-innen antworten, können lange Wartezeiten vermieden, kürzere Reisewege und eine zielgruppengerechtere Bildung angeboten werden. Diese Empfehlung richtet sich an MBA Personen, die das Verfahren wählen, um durch die flexibel buchbaren Module zu einem Abschluss zu gelangen, sind keine Einzelfälle. Empfehlung 25: Keine Validierung resp. kein EFZ ausschliesslich via Modulbesuche Es ist zu vermeiden, dass über den Besuch aller Module ein EFZ erlangt werden kann. Die modularisierte ergänzende Bildung erfüllt nicht die Anforderungen einer schulischorganisierten Grundbildung, die zum Erwerb eines EFZ berechtigt (fehlendes Gesamtausbildungskonzept, fehlende berufliche Praxis resp. Bildung in beruflicher Praxis, fehlende Qualifizierung der Lehrpersonen gem. Anforderungen an Berufsbildner/-innen, etc.). Dieser Weg widerspricht zudem auch dem Grundgedanken der Validierung von Bildungsleistungen. Diese Empfehlung richtet sich an MBA Prüfungskommission ( OdA) KEK CDC Consultants 41

48 4.4.6 Phase 5: Zertifizierung Ein Grund zum Feiern In der letzten Phase werden alle Unterlagen noch einmal geprüft. Entweder werden alle Nachweise via Lupen und Praxisbesuche anerkannt oder es werden vorgelegte Nachweise aus der Ergänzenden Bildung zusätzlich angerechnet. Die Zertifizierung an sich ist ein formeller Akt, bei dem per Post der eidgenössische Titel zugestellt wird. Gegenüber der Sondierungsevaluation wurden keine besonderen Aussagen zu dieser Phase gemacht. Schlussfolgerung Das Validierungsverfahren ist vorwiegend eine autodidaktische Periode, die mit einem per Post erhaltenen Zertifikat endet. Um dem Zertifikat und den erbrachten Leistungen einen angemessenen Wert zu verleihen, kam der Wunsch nach einer feierlichen Übergabe des Zertifikats durch das MBA auf. Empfehlung 26: Abschlussfeier Es ist zu prüfen, ob einmal jährlich eine Abschlussfeier für alle Personen organisiert werden kann, die das Validierungsverfahren erfolgreich mit EFZ abgeschlossen haben. Diese Empfehlung richtet sich an MBA ( OdA) 4.5 Effizienz Mehr verspricht mehr Die Effizienz bezeichnet das Verhältnis zwischen den eingesetzten Ressourcen und den erreichten Resultaten, d.h. die Input-Output Relation. Effizienz ist damit das Mass für die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes. Die Perspektiven der Verfahrensträger und der Kandidaten/-innen sind in dieser Betrachtung zu trennen. Perspektive der Verfahrensträger Aktuell setzt der Kanton Zürich begrenzte Mittel zur Förderung der Validierung ein. Neben den Aufwendungen für die Durchführung des Verfahrens (Information, Beurteilung, Validierung, Zertifizierung, Finanzierung der Ergänzenden Bildung) sind beim MBA formal ein 50%-Pensum eines Berufsinspektors sowie ein 20%-Pensum für die Administration vorhanden. Die Gesamtaufwendungen belaufen sich auf SFr im Jahr 2012, wobei der mit Abstand grösste Posten für die Arbeit der PEX anfällt (65 %) gefolgt von den Personalauslagen (24 %). 18 Auf der Einnahmenseite stehen SFr durch Login-Gebühren für das Validierungstool sowie SFr an interkantonalen Abgeltungen. Daraus resultiert beim MBA ein Gesamtaufwand von SFr Das AJB trägt die Aufwendungen für die Information und Beratung in Phase 1 und 2 des Verfahrens. Dafür werden zwei Fachpersonen Validierung mit 160 Stellenprozenten beschäftigt. Diese finanziellen Aufwendungen stehen den im Kapitel 1.2 dargestellten Abschlüssen gegenüber. Werden dazu die im Jahr 2012 ausgestellten 170 EFZ hinzugezogen, so 18 Die Aufwendungen des AJB sind hier nicht berücksichtigt. 19 Sämtliche Angaben beziehen sich auf das Jahr Siehe MBA (2013): Konzept Nachholbildung, Anhang 1, Kostenschätzung. KEK CDC Consultants 42

49 entstehen dem Kanton im Jahr 2012 Kosten von SFr pro EFZ 20. Es handelt sich hier entsprechend um ein vergleichbar günstiges QV. Das Aussergewöhnliche daran ist, dass die Hauptlasten auch personell im Amt resp. in der PK anfallen, während sie in üblichen QV bei den Auslagen für den Berufsschulunterricht liegen. Gemäss Aussagen von Fachleuten im Rahmen des Validierungsworkshops wären Auslagen von bis zu SFr pro Person als Zielgrösse anzustreben. Aus volkswirtschaftlicher Perspektive sei das Validierungsverfahren eine lohnende Investition der öffentlichen Hand: das Verfahren sei zwar pro Person nicht gratis, es sei aber volkswirtschaftlich gesehen gerechtfertigt und in einer mittelfristig bis langfristigen Perspektive lohnenswert. Zudem sei das Verfahren politisch gewollt. Aus evaluatorischer Perspektive ist dem hinzuzufügen, dass der Kanton Zürich das Verfahren mit den geringst möglichen personellen Festkosten durchführt und, auch dank des Validierungstools, eine vermutlich finanziell weitgehend optimierte und damit sehr effiziente Verfahrensvariante installiert hat. Die Sondierungsevaluation verfügt über starke Hinweise, dass die eingesetzten Stellenprozente des MBA eine erfolgreiche Durchführung des Verfahrens nur dank eines ausserordentlichen Einsatzes der damit betrauten Personen ermöglichen. Nutzerperspektive Aus der Nutzerperspektive ist das Verfahren dann effizient, wenn Aufwand (Zeit, Geld, Emotion) und Ertrag (EFZ) übereinstimmen. Die diesbezüglichen Ausführungen finden sich in Kapitel 4.3 und 4.4. Etwa die Hälfte der Kandidaten/-innen erachtet die terminliche Ungebundenheit des Verfahrens als richtig und gut, die andere Hälfte wünschte sich mehr Führung im Verfahren über klare Termine. Die Ungebundenheit befördert zweifellos die Vereinbarkeit mit einer relativ hohen beruflichen und ggf. auch privaten/familiären Belastung. Gemäss den Erfahrungen der Zentralschweizer Verfahrensträger ist eine engere Führung über Termine kombiniert mit einem ausgebauten Begleitangebot aus der Erfahrung heraus notwendig und sinnvoll, um die Teilnehmenden erfolgreich und in nützlicher Frist zum EFZ zu bringen. Seitens der PEX ist eine verbindlichere Terminierung des Verfahrens auch wünschenswert, zumal der Eindruck besteht, die Kandidaten/-innen würden mit den Terminen allzu leichtfertig umgehen und dies auch bei formalen Terminen mit PEX. Zuletzt ist das Verfahren mit den wechselnden Zuständigkeiten AJB in den Phasen 1 und 2, das MBA in den Phasen 2-5 und die Schulen in der ergänzenden Bildung aus der Optik einer klaren Mehrheit der befragten Kandidaten/-innen eher schwer verständlich. Der Wunsch nach einem one-stop-shop, nach einer zentralen Auskunfts- und Begleitstelle im Verfahren wurde mehrfach geäussert. Schlussfolgerung Angesichts des grossen Verlusts von Personen (deklarierter oder nicht-deklarierter Abbruch) im Laufe des Verfahrens (siehe Kapitel 1.2) erscheint es sinnvoll, durch gezielte zusätzliche Inputs im System die Resultate zu verbessern, d.h. konkret deutlich mehr Kandidaten/-innen schneller zum EFZ zu führen. Damit liesse sich die Effizienz des Verfahrens gesamthaft deutlich verbessern. Dazu sind die diversen Empfehlungen in den vorangehenden Kapiteln zu beachten, sowie die unter Kapitel Unter der Annahme von Kosten in der Höhe von SFr , die durch das AJB getragen werden. KEK CDC Consultants 43

50 Eine leichte Form der Führung durch das Verfahren ist zudem angezeigt, um mehr Personen schneller zum EFZ zu führen (siehe auch Empfehlung Nr. 6 im Kapitel 4.3 dazu) 4.6 Nachhaltigkeit Auch eine Frage der Organisation Die Sondierungsevaluation hat nur wenige Hinweise betreffend des Themas Nachhaltigkeit erhalten, zumal diese Fragestellung nicht im Zentrum stand. Trotzdem können folgende Aussagen gemacht werden: Ungeklärte Organisation im MBA: Das MBA selbst stellt fest, dass keine nachvollziehbare, organisatorisch nachhaltige und sinnvolle sowie sichtbare Angliederung des Validierungsverfahrens besteht. Es prüft deshalb aktuell die Schaffung einer Stelle Nachholbildung. 21 Suboptimale Schnittstelle zwischen MBA, AJB und den PEX Gremien: Die Verfahrensträger selbst wie auch diverse externe Beobachter und Kandidaten/-innen stellen fest, dass die Zuständigkeiten und Prozesse zwischen den beteiligten Ämtern und Funktionen nicht institutionalisiert und damit nicht nachhaltig geklärt sind. Es fehlt eine regelmässige, institutionalisierte bilaterale Schnittstelle zwischen den beiden am Verfahren beteiligten Ämtern. Aus der Perspektive der Kandidaten/-innen zeigt sich das Schnittstellenproblem v.a. dann, wenn der Informationsstand der verschiedenen beteiligten Stellen sehr unterschiedlich ist resp. Zuständigkeiten nicht geklärt sind. Nicht nachhaltig installierte Qualitätssicherungsmechanismen: Das MBA selbst identifiziert in der Qualitätssicherung ein Handlungsfeld, das im Rahmen des Aufbaus und der Weiterentwicklung des Verfahrens, aber auch aus Ressourcengründen, nicht systematisch angegangen worden sei. Das AJB ist erst seit dem Herbst 2012 systematisch in die Qualitätssicherung und entwicklung des Verfahrens eingebunden, indem es an den Sitzungen der Fachkommission Validierung teilnimmt. Es hat aber keinen Zugriff auf Verfahrensdaten und bekommt nur wenige und kaum strukturierte Rückmeldungen zu seiner Arbeit. Eine Befragung aller Beteiligten und vom Verfahren Betroffenen ist bislang weder erfolgt noch geplant. Keine zuverlässigen Informationen zu der Entwicklung des Bedarfs: Die Verfahrensträger und die OdA verfügen über keine zuverlässigen Daten zur künftigen Bedarfsentwicklung. Bei den Bedarfsabschätzungen sind die Verfahrensträger in der Regel auf die Einschätzungen der OdA angewiesen. Schlussfolgerung Die Zuständigkeiten bei den Verfahrensträgern sind personalisiert, wenig strukturiert und organisiert, die Schnittstellen zwischen den Ämtern nicht geklärt. Die Organisation des Validierungsverfahrens ist nicht nachhaltig geklärt und sichergestellt. Empfehlung 27: Klärung der Schnittstellen AJB MBA und Gesamtorganisation Die Schnittstellen zwischen dem AJB und dem MBA sind zu klären. Innerhalb des MBA ist eine Fachstelle für die Validierung zu schaffen. Die Organisation ist so auszugestalten, dass die Teilnehmer/-innen am Verfahren einen one-stop-shop nutzen können. Diese Empfehlung richtet sich an AJB Chef-Prüfungsexperten/-innen MBA 21 MBA (2013): Konzept Nachholbildung Kanton Zürich. KEK CDC Consultants 44

51 Die Qualitätssicherungsmechanismen genügen nicht den vom Bund und von den Ämtern selbst deklarierten Anforderungen. Die Empfehlungen 2, 11 und 21 gelten hier deshalb sinngemäss. KEK CDC Consultants 45

52 5 Abschliessende Bemerkungen Das Zürcher Validierungsverfahren ist eine wertvolle Ergänzung der Bildungslandschaft des Kantons mit Ausstrahlung über den Kanton hinaus. Das Verfahren ist etabliert und stösst insgesamt auf Akzeptanz. Es ist für die angesprochenen Zielgruppen ein äusserst relevantes Instrument im Hinblick auf das lebenslange Lernen und im Hinblick auf den Zugang zur weiterführenden Bildung. Die Validierung ist zudem eine bedeutende Neuerung der beruflichen Grundbildung; die Validierung bietet einen äusserst flexibel gestaltbaren Weg der formalen Qualifikation an, der für unterschiedlichste Lebensrealitäten geeignet ist. Die Sondierungsevaluation konnte ihren Zweck weitgehend erfüllen und in verschiedenen Bereichen tiefer schürfen als geplant. Mit vernünftigem Aufwand konnten in kurzer Zeit die wichtigsten Themenfelder, die es zu bearbeiten gilt, identifiziert und in den meisten Fällen auch zuverlässig qualifiziert werden. Die Verfahrensträger verfügen mit dieser Evaluation nach unserer Einschätzung über eine genügende Grundlage, um ihre Verfahren selbständig und zielgerichtet zu optimieren und die nötigen strategischen Schritte in die Wege zu leiten. Eine zweite Phase der externen Evaluation scheint nicht angezeigt. Das Verfahren ist gesamthaft gesehen noch jung, wie alle Validierungsverfahren in der Schweiz. Aus dem Bisherigen lernen und die Verfahren weiterentwickeln bilden sinnvolle und notwendige Beiträge zur Verbesserung der Qualifikationsmöglichkeiten für Erwachsene. Die Sondierungsevaluation der Verfahren für FaBe und FaGe im Kanton Zürich ist Teil dieses Lernprozesses. Unseres Wissens handelt es sich um die erste externe öffentliche Evaluation eines Validierungsverfahrens seit Die Evaluation im Kanton Zürich vermittelt der nationalen Gemeinschaft der mit Validierung befassten Akteure einen aktualisierten Einblick in zwei Verfahren der deutschen Schweiz. Das könnte eine Chance sein, den Austausch auf nationaler Ebene zu beleben. Dieser leidet seit dem Ende des nationalen Projekts validation des acquis und der nationalen Evaluation von 2009 unter dem Mangel an aktualisiertem Überblickswissen sowie fehlenden Austauschgefässen für die mit der Validierung befassten Personen und Institutionen. Es ist der Validierung und ihrem Ruf förderlich, wenn Erfahrungen aus den Kantonen in der erweiterten Gemeinschaft der Validierungsfachleute und der Freunde/-innen und Förderer/-innen der Validierung verbreitet, weiter entwickelt und kritisch begleitet werden können. KEK CDC Consultants 46

53 Annex 1 Evaluationsinstrumente Leitfaden Stakeholderinterviews Einstiegsfrage Sie sind in Ihrer Funktion mit dem Thema Validierung eng befasst. Welche Erfahrungen machen Sie mit dem Zürcher Verfahren? Vertiefungsfragen Insbesondere sollen folgende Fragen durch das Gespräch beantwortet werden: Welche Bedeutung hat das Validierungsverfahren im Kanton Zürich und wo sehen Sie die künftige Entwicklung? Expert/- innen Instit. Partner x Wie beurteilen Sie die Zielgruppenerreichung? (x) x Welche Stärken und Schwächen identifizieren Sie im Verfahren? (entlang der Phasen nachfragen) Wie beurteilen Sie die Organisation und das Angebot der Nachhobildung? Wie beurteilen Sie die Organisation resp. die Zuständigkeiten des Verfahrens? Wie beurteilen Sie die zur Verfügung stehenden und eingesetzten Ressourcen im Verfahren (Beratung, Experten, Online-Tool, Verwaltungsorganisation)? Wie geeignet ist das Verfahren für verschiedene Zielgruppen (z.b. für kognitiv Schwache ) / für weitere Berufe? Sind Ihnen gute Praktiken aus anderen Kantonen bekannt? Wie sehen Sie Ihre Rolle im Verfahren? Können Sie diese Rolle so wahrnehmen? Gibt es Rollenkonflikte? Werden die Personen in den Phasen I und II richtig vorbereitet auf das Verfahren bzw. sind die richtigen Personen im Verfahren? Im Vergleich mit anderen Wegen für Erwachsenen (z.b. Artikel 32): stellen Sie Unterschiede bei Teilnehmenden am Validierungsverfahren fest? x x x x x x x (x) x x x x x KEK CDC Consultants A 1 / 1

54 Annex 1 Leitfaden Telefoninterviews Teilnehmende Klärungsfrage (siehe Tabelle oben) Sie haben das Verfahren zur Validierung FAGE/FABE im Kanton Zürich durchlaufen resp. befinden sich noch darin. Können Sie kurz erklären, an welchem Punkt Sie aktuell stehen? Vertiefungsfragen [Geschlossene Fragen, die eine möglichst eindeutige Antwort (Skalierung) verlangen, Begründungen und Bemerkungen werden notiert.] Fragen 1. Weshalb haben Sie sich für die Validierung entschieden? Wie sind Sie darauf aufmerksam geworden? Kannten Sie die Alternativen? (verkürzte Lehre, Lehrabschlussprüfung direkt, verschiedene Ausbildungen an höheren Fachschulen oder Berufsprüfungen) offen 2. Wie beurteilen sie im Nachhinein diesen Entscheid? Positiv unsicher negativ k.a. 3. Wie beurteilen Sie das Pflicht-Angebot des Obligatorischen Informationsanlasses im Hinblick auf Ihren Entscheid für die Validierung? hilfreich nicht hilfreich k.a. 4. Welche Angebote haben Sie genutzt? Bilanzierungsbegleitung- Lupencoaching - individ. Coaching 5. Wie beurteilen Sie die Beratungsangebote des AJB? a. Persönliches Coaching: hilfreich nicht hilfreich k.a. b. Kursangebot (Bilanzierungsbegleitung, Lupencoaching) hilfreich nicht hilfreich k.a. 6. Was hätte Ihnen auch noch helfen können? Was hätten Sie lieber gehabt? 7. Welche Erfahrungen haben Sie bei der Erstellung des Dossiers gemacht? a. Umgang mit dem Online Tools positiv gemischte Erfahrungen - negativ b. Arbeitsplatzbesuche positiv gemischte Erfahrungen - negativ c. Lupe positiv gemischte Erfahrungen - negativ 8. Konnten Sie den Entscheid der Dossierprüfung nachvollziehen? Speziell: welche Kurse Ihnen zum Besuch vorgeschrieben wurden? Ja teilweise überhaupt nicht 9. Wie beurteilen Sie die Nachholbildung? a. Zeitliche Verfügbarkeit (Abendkurse, Wochenendkurse, etc.) (gut passabel schlecht k.a.) b. Qualität / Inhalte (gut passabel schlecht k.a.) c. Nützlich für Ihre berufliche Tätigkeit? (ja einigermassen nein k.a.) 10. Wie beurteilen Sie den zeitlichen Gesamtaufwand für das Verfahren und die Nachholbildung? Ist/war der Aufwand für Sie machbar und vernünftig? KEK CDC Consultants A 1 / 2

55 Annex 1 Persönlicher Aufwand / Engagement: ok grenzwertig zu gross (Wie viele Stunden / Tage ) Wie beurteilen Sie die Kosten, die Ihnen durch das Verfahren entstanden sind, unterschieden zwischen Verfahren und Nachholbildung? (Login 80.-, Dossierprüfung für Ausserkantonale, Nachholbildung bis mehrere tausend Franken) Kosten gesamt: ok - zu teuer - k.a. Kosten Nachholbildung: ok zu teuer k.a. 11. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass es im Verfahren kein oder kaum Terminvorgaben gibt? Gut und richtig okay eher problematisch 12. Wie beschreiben Sie die Zusammenarbeit mit ihrer Arbeitgeberin? (Beim Entscheid zum Verfahren, während des Verfahrens und nach dem Verfahren?) Unterstützend behindernd nicht interessiert 13. Würden Sie diesen Weg der Validierung weiterempfehlen? Ja nein kommt darauf an k.a. 14. Was haben ihre Berufskolleg/-innen gemacht? Kennen Sie Leute, die sich in ähnlicher Position und Ausgangslage für und gegen die Validierung entschieden haben? Wissen Sie warum? (offen) 15. Was haben Ihnen das Verfahren und der Abschluss gebracht, beruflich und persönlich? (offen) KEK CDC Consultants A 1 / 3

56 Annex 2 Interviewpartner Stakeholderinterviews Mit folgenden Stakeholdern wurden Interviews geführt: Verfahrensträger: 1. Amt für Jugend und Berufsberatung Kanton Zürich: a. Carla Mom, Leiterin Abteilung Berufsberatung b. Bettina Wöhler, Fachfrau Validierung c. Matthias Amsler, Fachmann Validierung 2. Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Zürich : a. Andres Meerstetter, Leiter Abteilung Betriebliche Bildung b. Kaspar Senn, Abteilung Betriebliche Bildung, Leiter Sektor Gesundheit, Natur und Kunst, zuständig für das Validierungsverfahren c. Frau Jung, Sekretariat Validierungsverfahren 3. Heidi Berger, OdA Gesundheit Zürich, Geschäftsführerin 4. Karin Fehr, Geschäftsleiterin SavoirSocial und Mitarbeiterin im Aufbauprojekt des Validierungsverfahrens FaBe EFZ Prüfungsexperten/-innen: 5. Bettina Berger, Prüfungskommission 76, Vize-Präsidentin 6. Susanna Blöchlinger, Expertin FaBe EFZ 7. Thomas Büchi, Chefexperte VdA Allgemeinbildung 8. Hildegard Drack, Prüfungskommission 76, Präsidentin 9. Cristina Fiscante, Chefexpertin VdA FaGe EFZ 10. Agathe Iten, Expertin Fachfrau Gesundheit EFZ 11. Manuela Jansenberger, Expertin Fachfrau Betreuung EFZ 12. Elisabeth Pickel, Expertin Fachfrau Gesundheit EFZ Dritte: 13. Franziska Aebersold, Alterszentrum Adlergarten, Alter&Pflege Stadt Winterthur 14. Doris Krebs (Spital Uster), Vertretung Arbeitgeber resp. Berufliche Praxis 15. Jutta Lackas, Vertretung Arbeitgeber resp. Berufliche Praxis, PZZ Entlisberg 16. André Schläfli, Ruth Eckhardt-Steffen, SVEB KEK CDC Consultants A 2 / 1

57 Annex Bruno Weber-Gobet, Travailsuisse 18. Ruedi Winkler, Präsident Valida Ausserkantonaler Vergleich: 19. Roger Augsburger, Amt für Berufsbildung Kanton Zug, Ansprechperson Validierungsverfahren FaGe EFZ 20. Marianne Regli-Müller, Dienststelle Beruf- und Weiterbildung Kanton Luzern, Ausbildungsberaterin und Ansprechperson Validierungsverfahren FaBe EFZ 21. Beat Schuler, Amtsleiter im Kanton Zug und Präsident SBBK-Koordinationsgruppe D-CH Teilnehmer/-innen-Interviews Mit 15 zufällig ausgewählten Personen, die das Validierungsverfahren absolviert oder aktuell absolvieren, wurden halbstandardisierte Telefoninterviews geführt. Mit 5 Personen, die ein Rechtsmittelverfahren in Anspruch genommen haben und mit 5 Personen, die ein Begleitangebot genutzt haben, wurden am 24. August je ein Fokusgruppengespräch geführt. Zusätzlich wurde mit zwei Personen mit Rechtsmittelverfahren auf dessen Wunsch hin ein Gespräch geführt. Siehe zur Auswahl dieser Personen Kapitel 3.1. KEK CDC Consultants A 2 / 2

58 Annex 3 Andere Datenquellen / Literatur BBT (2010), Validierung von Bildungsleistungen. Leitfaden für die berufliche Grundbildung (und Zusatzdokumente). Bildungsdirektion Kanton Zürich (2011), Die fünf Bildungsziele der Bildungsdirektion. Legislaturperiode EDI (2012), Prävention und Bekämpfung der Armut in der Schweiz Bilanz der Bestrebungen seit 2010 und weiteres Vorgehen. EDI, EDK, EVD (2011), Chancen optimal nutzen. Erklärung 2011 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz. MBA (2013), Konzept Nachholbildung im Kanton Zürich. Strategie und Aufbau eines Kompetenzzentrums Nachholbildung Berufsbildung, Stand KEK-CDC Consultants (2009), Die Validierung von Bildungsleistungen: Auf dem Weg in die Praxis. Übergeordnete Evaluation Schlussbericht. KEK-CDC Consultants (2006), Übergeordnete Evaluation 'Validation des acquis'. Evaluation von sechs anderen Qualifikationsverfahren. Züricher Hochschulinstitut für Schulpädagogik und Fachdidaktik (2007), Evaluation des Gleichwertigkeitsverfahrens zur Erlangung des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses Fachangestellte/r Gesundheit. Schlussbericht. Diverse Websites zu kantonalen Verfahren und nationalen Grundlagen, zugänglich unter Berufsabschluss für Erwachsene, und Berufsabschluss für Erwachsene Validierung von Bildungsleistungen Das AJB und das MBA haben der Sondierungsevaluation zudem diverse interne Quellen (Statistiken, Prozessbeschriebe, QS-Dokumente, etc.) zur Verfügung gestellt. KEK CDC Consultants A 3 / 1

59 Annex 4 Übersicht über die Begleitangebote des AJB Bilanzierungsseminar Dauer Inhalt Kosten TN Zwei Halbtage und zwei ganze Tage über 5-6 Wochen verteilt, insgesamt 21 Stunden Präsenzzeit, zusätzlich ca. 20 Stunden Selbstlernzeit Die Teilnehmenden erhalten Anleitung und gewinnen Sicherheit für die ganze Bilanzierung: Handhabung des Validierungstools, Selbstbeurteilung, Planung der Praxisbesuches, Erstellen von Lupen, Expertengespräch 525 CHF FaBe 6 Seminare 43 TN FaGe 11 Seminare 122 TN Total: 165 TN Lupen-Coaching Dauer Inhalt Kosten TN Ein halber Tag und ein ganzer Tag über 3-4 Wochen verteilt, insgesamt 10.5 Stunden Präsenzzeit, zusätzlich ca. 10 Stunden Selbstlernzeit Die Teilnehmenden gewinnen Sicherheit im Erstellen von aussagekräftigen Lupen, dem Kernstück ihres Dossiers. Je nach Interesse und Zeit können andere Themen rund um die Bilanzierung Platz finden. 260 CHF FaBe 8 Seminare 82 TN FaGe 9 Seminare 69 TN Total: 151 TN Werkstatt (neu seit 2013) Dauer Inhalt 3h Präsenzzeit Die Teilnehmenden setzen sich verbindliche Termine und bereiten sich auf die Validierungs-Werkstatt vor. Sie besprechen Ihre erarbeiteten Lupen und definieren, wozu Sie Feedback erhalten möchten. Sie tauschen sich mit anderen Teilnehmenden aus. Sie arbeiten an selbst gewählten Themen an Ihrem Dossier. Kosten? Bedingung: die TN besuchen zusätzlich das Bilanzierungsseminar oder das Lupencoaching. TN 2013 FaBe/FaGe: 5 Werkstätten Total: 39 TN Einzelcoaching Dauer Inhalt Individuell (=> ca. 2/3 der Teilnehmenden an einem Einzelcoaching buchen eine Stunde, ca. 1/3 der Teilnehmenden nimmt mehrere Stunden) Individuelle Themen, meist Kennenlernen des Prinzip des Schreiben einer Lupe, KEK CDC Consultants A 4 / 1

60 Annex 4 Feedback zu geschriebenen Lupen, Unterstützung beim Umgang mit dem Tool (vor allem Dossierabschluss), Unterstützung bei der Auswahl der Situationen zu den Handlungskompetenzen (Modulen) Kosten TN CHF für die erste Stunde, 170 CHF für jede weitere Stunde Dauer 1h > 1h Total FaBe/FaGe Coaching-TN KEK CDC Consultants A 4 / 2

61 Annex 5 Vorschlag für ein alternatives Validierungsverfahren mit Zwischenbeurteilung Mit der Umsetzung der zu den Phasen 1 bis vier genannten Empfehlungen dieser Sondierungsevaluation ist das Zürcher Validierungsverfahren grundsätzlich gut aufgestellt und fit für die Zukunft. Die Mehrheit der Rückmeldungen zum Verfahren sind grundsätzlich positiv. Aufgrund der formulierten Empfehlungen und im Hinblick auf die anvisierte zukünftige Weiterentwicklung des Angebots der Validierungsverfahren im Kanton Zürich erscheint es den Evaluatoren trotzdem angebracht, den Verfahrensträgern die Prüfung eines alternatives Validierungsverfahren vorzuschlagen. Mit dem nachfolgend präsentierten alternativen Verfahren können diverse der oben benannten Problemstellungen des Verfahrens aufgefangen werden. Der Vorschlag eignet sich jedoch nicht, das Verfahren kostengünstiger auszugestalten. Ausgestaltung des alternativen Verfahrens Charakterisierung des alternativen Verfahrens Das alternative Verfahren ist gekennzeichnet durch eine deutlich früheren verbindlichen Validierungsentscheid basierend auf wesentlich weniger Dokumenten resp. potentiell mit wesentlich weniger Aufwänden verbunden für die Kandidaten/-innen. Vorteile des alternativen Verfahrens - Förderung einer gesamtheitlichen Beurteilung der Kandidat/-innen, da in der ersten Beurteilung keine spezielle für das Verfahren erarbeitete Unterlagen sondern in sich gesamtheitliche Dokumente sowie ein Fachgespräch zur Verfügung stehen. Dieses Vorgehen befördert zudem einen ressourcenorientierten Ansatz, da die PEX aufgrund der Dokumentation anerkennbare KEK CDC Consultants A 5 / 1

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