Stundenprotokoll vom
|
|
- Julian Esser
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Universität Koblenz-Landau Abteilung Koblenz Institut für Schulpädagogik/ Allgemeine Didaktik Wintersemester 2012/ 2013 Veranstaltung: Lebensproblemzentrierter Unterricht Dozent: Dr. Jutta Lütjen Stundenprotokoll vom Thema der Stunde: Ursachen von Lebensproblemen nach Arnulf Hopf und Kooperationsmodelle als Lösungsansätze von Andreas Hinz und Saskia Schuppener Protokollant: Galic, Anton M.Ed. Ethik, Deutsch Mat.-Nr.:
2 Arnulf Hopf: Lebensprobleme und Lernprobleme von Schülern (2001), Neuwied: Luchterhand-Verlag In dem Abschnitt 1.1. Kurze Kennzeichnung der Entstehung und Struktur von Lebensproblemen seiner Einführung beschreibt Arnulf Hopf, wie Lebensprobleme vor allem in den Umwälzungen des sozialen Gefüges unserer Zeit ihren Ursprung finden. Diese Lebensprobleme sind Grundlage für den Anstieg der als auffällig bezeichneten Kinder und Jugendlichen. Als typische Formen dieses Gesellschaftswandels führt Arnulf neun Beispiele auf, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben und als Erklärungsmuster dienen können: 1. Enttraditionalisierungsprozesse 2. Individualisierung der Lebensführung 3. Spannung zwischen Vielfalt und Selbstentscheidungszwängen 4. Vieldeutigkeit von Orientierungspunkten und Maßstäben von Erziehung 5. Familie und Nachbarschaft sind brüchiger geworden 6. Sinnstiftung und Wertevermittlung durch Großorganisationen hat nachgelassen 7. Allgemeine Verunsicherung 8. Alltägliche Verzichtleistungen 9. Schüler sind oft verunsichert und haben soziale Probleme Als Lösung für die aus diesen Phänomenen entstehenden Lebensprobleme sieht Hopf die sozialpädagogische Funktionserweiterung der Schule, welche somit als erweiterte Sozialisationshilfe dienen kann. Da die oben genannten Lebensprobleme in allen Gesellschaftsschichten auftreten, muss sich die Schule als pädagogische Institution durch Weiterbildung und Personalausbau darauf ausrichten. Sie muss Antworten geben können auf Themen wie zum Beispiel: Brutalisierung von Auseinandersetzungen, Hilfe für desorganisierte Familien, Drogenprobleme, Vandalismus, Kinderkriminalität und die Integration von Schülern und Familien anderer Kulturen. Um dies leisten zu können, sollte Schule sich auf die Kenntnisse der Sozialpädagogik berufen, die die Entwicklung der Identität und das Finden des Selbst als Zentrale Ziele benennen und damit eine Grundlage für die Bewältigung der Lebensprobleme schaffen kann. Dieses Konzept sollte Schulart-übergreifend eingesetzt werden und muss von Schule geleistet werden, da vielen Schülerinnen und Schülern eine Unterstützung von familiärer Seite nicht mehr gesichert ist. Somit wird die Schule zu einem Haus des Lehrens und Lernens, welches sowohl Unterrichtsstätte als auch Lebens- und Erfahrungsort ist. 1
3 UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 24 Dass von der Bundesregierung am 30. März 2007 unterzeichnete Übereinkommen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen wurde am 21. Dezember 2008 in Deutschland durch den Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates als Gesetz verabschiedet. Dieses Gesetz sieht in seinem Artikel 24 eine Reglung für den Bildungsbereich vor, die die Inklusion von behinderten Menschen in alle Schularten und durch alle sozialen Schichten hindurch verlangt. Artikel 24 Bildung (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken; b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen; c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen. (2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden; b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben; c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden; d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern; e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden. (3) Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern. Zu diesem Zweck ergreifen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen; unter anderem a) erleichtern sie das Erlernen von Brailleschrift, alternativer Schrift, ergänzenden und alternativen Formen, Mitteln und Formaten der Kommunikation, den Erwerb von Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten sowie die Unterstützung durch andere Menschen mit Behinderungen und das Mentoring; b) erleichtern sie das Erlernen der Gebärdensprache und die Förderung der sprachlichen Identität der Gehörlosen; c) stellen sie sicher, dass blinden, gehörlosen oder taubblinden Menschen, insbesondere Kindern, Bildung in den Sprachen und Kommunikationsformen und mit den 2
4 Kommunikationsmitteln, die für den Einzelnen am besten geeignet sind, sowie in einem Umfeld vermittelt wird, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet. (4) Um zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften, einschließlich solcher mit Behinderungen, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet sind, und zur Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen des Bildungswesens. Diese Schulung schließt die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen und die Verwendung geeigneter ergänzender und alternativer Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ein. (5) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden. 1 Diesen hohen Ansprüchen der Behindertenrechtskonvention kann das deutsche Bildungssystem bisher nicht gerecht werden. Zusammenfassend lässt sich der Artikel in zwei große Thesen fassen. Zum einen sollen behinderte Menschen an einem integrativen Bildungssystem auf allen Ebenen Teilnehmen können und zum anderen sollen behinderte Menschen eine individuelle Förderung erhalten, die ihnen diese Teilhabe erleichtert. In diesem Zusammenhang lohnt es sich, Georg Feuser zu betrachten, dessen Forschungsgegenstand die Inklusion von Behinderten in Schule und Gesellschaft ist. Dies soll über eine Individualbetrachtung und Individualförderung der Schülerinnen und Schüler mittels Schülerkooperation geschehen. Dazu entwickelte Feuser das Baummodell (Abb. 1) 2, welches einen gemeinsamen Gegenstand des Lernens vorsieht, an dem je nach individuellen Möglichkeiten und Interessen Lernziele erarbeitet werden können. Dieses Modell wurde durch Dominik Dilcher zum Konzept der didaktischen Kernideen weiterentwickelt. Abbildung 1: Baummodell integrativer Pädagogik nach Feuser 1 ( ) 2 ( ) 3
5 Wie geht man mit Störenfrieden in der Klasse um? Im alltäglichen Schulleben muss sich ein Lehrender immer wieder mit Konflikten und so genannten Störenfrieden befassen und Konzepte im Umgang mit auffälligen Schülerinnen und Schülern entwickeln. Grundlage hierfür ist das Verständnis, dass dieses Schülerverhalten aus der Perspektive der Schülerin oder des Schülers begründet ist, ob nun bewusst oder unbewusst. Diese Begründung stellt oftmals ein Lebensproblem dar, welches nicht in direktem Zusammenhang mit dem Schulleben stehen muss. So suchen viele Schülerinnen und Schüler in der Schule die Aufmerksamkeit, die ihnen zum Beispiel im familiären Umfeld versagt wird. Der Lehrer hat in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, Störenfriede mit besonderen Aufgaben zu betrauen und sie damit in eine exponierte Rolle des Experten zu bringen, was die Schülerin oder den Schüler bei seiner Suche nach ihrem oder seinem eigenen Platz im Schulleben und im Leben allgemein bestärken kann. Eine negative Verstärkung durch Bestrafung hat meist einen gegenteiligen Effekt, da vielen Schülerinnen und Schülern eine negative Aufmerksamkeit wichtiger ist als keine Aufmerksamkeit. In diesem Zusammenhang hat sich aktuell ein neuer Prototyp des Störenfrieds entwickelt, das ADHS-Kind. Schülerinnen und Schüler die unter dem Aufmerksamkeits-Defizit- Hyperaktivitäts-Syndrom leiden, bedürfen eines speziellen Umgangs und Unterrichts. Sie brauchen klare Strukturen und Grenzen im Unterricht, um sich darin bewegen zu können. Dies kann jedoch auch für den Unterricht von Kindern gelten, bei denen keine Störung festgestellt wurde. Daher ist eine Stigmatisierung der Schülerinnen und Schüler mit ADHS nicht zielführend und nicht nötig. Bei der Frage, ob ADHS eine Krankheit darstellt oder nicht, muss man eine differenzierte Sichtweise einnehmen. Zwar ist es international als Krankheitsbild anerkannt, jedoch gibt es zahlreiche Studien, die die biologische Nachweisbarkeit von ADHS bezweifeln, beziehungsweise Widersprüche aufzeigen. Es ist sinnvoller eine systemische Sichtweise einzunehmen, wenn man den Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten Jugendlicher auf den Grund gehen möchte. Dabei müssen körperliche Ursachen ebenso betrachtet werden wie das soziale Umfeld in Familie, Freundeskreis, Verein und Schule. Wenn dieser Hintergrund der Lebenswelt bekannt ist, kann es gelingen, Ursachen für bestimmtes Verhalten auszumachen. 4
6 Im Schulalltag diesen Lebenshintergrund zu erfahren, stellt sich oft als problematisch dar, da Schülerinnen und Schüler diesen meist nicht von allein preisgeben, oder Eltern die Kommunikation verweigern. Andreas Hinz hat in diesem Zusammenhang eine Vorgehensweise entwickelt, die er MAP (Making Action Plan) nennt (Abb. 2) 3. Dieses Kooperationsmodell geht von einzelnen Abschnitten aus, die Schrittweise zusammen gegangen werden, um als Ziel einen Plan für den Weg der Schülerin oder des Schülers zu entwickeln. Ein weiteres Modell von Saskia Schuppener sieht das Einbinden des Umfelds der Schülerin oder des Schülers in das Gespräch vor, um möglichst viele Perspektiven für die Entscheidungsfindung zu haben. Bei diesen Kontaktaufnahmen mit dem Umfeld der Schülerin oder des Schülers ist auch immer ein vorsichtiges Herantasten gefragt, da es schnell zu Grenzüberschreitungen kommen kann. Abbildung 2: MAP Making Action Plan Umfeld/ Bezugsperson Aktuelle Situation Lebensbedürfnisse Förderbedarf Schülerin/ Schüler Aktualität in verschiedenen Entwicklungsbereichen Abbildung 4: Kooperationsmodell nach Schuppener Biographische Aspekte individuelle Kompetenzen persönliche Interessen Paulo Freire ( ) Paulo Freire war ein aus Brasilien stammender Pädagoge der auch Rechtswissenschaften studierte und die Pädagogik der Unterdrückten entwickelte. Er stammte aus einer Mittelschichtfamilie und bekam den Hunger und Niedergang während der Weltwirtschaftskrise mit beschäftigte er sich intensiv mit dem Problem der Alphabetisierung in seinem Heimatland und entwickelte einen Ansatz zur Bekämpfung der Analphabetisierung. Im Jahre 3 ( ) 5
7 1980 wurde Freire zum Erziehungsminister in Sao Paulo ernannt. Mit seiner Alphabetisierungskampagne wollte er die schweigende Mehrheit zum eigenen Handeln veranlassen und so dem einzelnen Menschen die Gelegenheit geben, vom Objekt zum Subjekt der Geschichte zu werden, sich von der Objekt-Person zur Subjekt-Person zu entwickeln. Grundlage für die nächste Sitzung: Freies Menschenbild (Lütjen-Menk 2004) Grundzüge der Pädagogik der Unterdrückten` (Lütjen-Menk 2004) 6
Die UN-Behindertenrechtskonvention und die Bildungspolitik für Menschen mit Behinderungen - Tagung 29. Januar 2009 in Berlin.
Die UN-Behindertenrechtskonvention und die Bildungspolitik für Menschen mit Behinderungen - Tagung 29. Januar 2009 in Berlin im Rahmen der Kampagne Alle Inklusive der Beauftragten der Bundesregierung für
MehrInklusion und Kindertagesstätten
Inklusion und Kindertagesstätten Eine kritische Diskussion Verbandstag Landesverband Lebenshilfe Niedersachsen am 17.03.2012 in Hannover 1 Inklusion / Integration Begriffe, die es in sich haben. Auf die
MehrWer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen.
Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. (Hubert Hüppe) Quelle: in einer Pressemitteilung vom 07.03.2011 zur Integration behinderter Menschen; PM auf behindertenbeauftragter.de
MehrInklusion im Bremischen Schulgesetz
Inklusion im Bremischen Schulgesetz Inklusion im Bremischen Schulgesetz Horst Frehe MdBB Artikel 24 Bildung (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses
MehrInklusion Herausforderungen und Stolpersteine
Inklusion Herausforderungen und Stolpersteine Inklusion Verhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft Politische, pädagogische (didaktische Ebene) Anerkennung, Gleichstellung, Chancengleichheit Differenzlinien
Mehr1) äußere Situation der Familie Wohnsituation, Nationalität, Beschäftigungsverhältnis
Lebensprobleme und Lernprobleme von Schülern 1. Was Lehrkräfte über ihre Schüler und deren Familien wissen sollten: 1) äußere Situation der Familie Wohnsituation, Nationalität, Beschäftigungsverhältnis
MehrJugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule
Jugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule - Thesen zur Diskussion - Das Jugendamt Bürge für alles und jeden? DIJuF-ZweiJahrestagung Bonn, 9. Dezember 2014 Lydia Schönecker Deutsches Institut für
MehrBedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für die Erwachsenenbildung
Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für die Erwachsenenbildung Stephanie Aeffner, Fachtag Inklusive Erwachsenenbildung, 22.02.2017 Was bedeutet der Auftrag der UN- Behindertenrechtskonvention
MehrDie Sonderpädagogische Förderung an der Overbergschule Witten
Overbergschule Witten Städtische Gemeinschaftshauptschule Sekundarstufe I Die Sonderpädagogische Förderung an der Overbergschule Witten Stand: 09/2014 (Entwurf eines Konzeptes, erstellt im September 2014)
MehrFortbildung und Beratung auf dem Weg zur inklusiven Schule. Qualifizierung von Inklusionsberaterinnen und Inklusionsberatern
Fortbildung und Beratung auf dem Weg zur inklusiven Schule Qualifizierung von Inklusionsberaterinnen und Inklusionsberatern Hinter - Gründe 2009 von der Bundesregierung unterzeichnete UN Behindertenrechtskonvention
MehrKatrin Scheel Bachelor of Education Matrikelnr.:
Katrin Scheel Bachelor of Education Matrikelnr.: 209110315 1. Wie ist die äußere Situation der Familie? Wohnsituation, Nationalität, Beschäftigungsverhältnisse, 2. Wie setzt sich die Familie zusammen?
MehrUN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung
Paulo dos Santos UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung Wenn Eltern nach der Schule fragen... / 08. Juni 2016 Dr. Günter Bell Behindertenbeauftragter der Stadt Köln Allgemeine Erklärung
MehrAuf dem Weg zur Inklusion in der Schule. Hannover Prof. Dr. Jutta Schöler i.r. bis 2006 TU-Berlin, Erziehungswissenschaft
Auf dem Weg zur Inklusion in der Schule Hannover - 08.04.2011 Prof. Dr. Jutta Schöler i.r. bis 2006 TU-Berlin, Erziehungswissenschaft Charlotte Charlotte im Kreis ihrer Freundinnen integriert in der Schule
MehrVielfalt lernen gemeinsam lernen. Inklusion in der Schule
Vielfalt lernen gemeinsam lernen Inklusion in der Schule Radolfzell 10.02.2012 Prof. Dr. Jutta Schöler i.r. bis 2006 TU-Berlin, Erziehungswissenschaft Illustrationen: Simone Schöler Charlotte Charlotte
MehrFachtag Inklusion Vorschulbereich
Fachtag Inklusion Vorschulbereich Überblickbli Ausgangsituation Auftrag Inklusion Bewertung der IST- Situation/Handlungsbedarf 10 Arbeitshypothesen Forderungen/Strategisches Vorgehen Diskussion Ausgangssituation
MehrW E I L B U R G, R E F E R E N T : C H R I S T O P H D E G E N, S O N D E R P Ä D A G O G E
Herausforderung Inklusion W E I L B U R G, 2 1. 0 9. 2 0 1 1 R E F E R E N T : C H R I S T O P H D E G E N, S O N D E R P Ä D A G O G E ABLAUF 2 1. Der Begriff Inklusion 2. Was soll sich ändern? Die UN-Behindertenrechtskonvention
MehrUN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Sitzung des Schulausschusses Ennepe-Ruhr-Kreis am 04.05.2011 Landesrat Hans Meyer Entstehung der UN-BRK Dezember 2006 Verabschiedung
MehrInklusion als Menschenrecht aus der Sicht betroffener Eltern
Inklusion als Menschenrecht aus der Sicht betroffener Eltern Kerrin Stumpf Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein e.v. Wissenschaftliche Tagung des ASBH-Beirats Fulda, 22.11.2014 Wir Eltern möchten
MehrAKTIVITÄT UND TEILHABE
Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Freiburg Abt. Sonderpädagogik AKTIVITÄT UND TEILHABE WIE GELINGT DIE SICHERUNG VON AKTIVITÄT UND TEILHABE FÜR KINDER UND JUGENDLICHE MIT ANSPRUCH AUF EIN SONDERPÄD.
MehrInklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen
Inklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen Grundlagen und Herausforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Gliederung 1. Zur Lebenssituation
MehrMenschenrechtliche Grundlagen fu r ein inklusives Bildungssystem
Menschenrechtliche Grundlagen fu r ein inklusives Bildungssystem Warum eine Schule fu r alle eine menschenrechtliche Notwendigkeit ist Salzburg, 6. Juni 2013 Überblick Menschenrecht Bildung Grundprinzipien
MehrInklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Inklusion von (behinderten) jungen Menschen in einer nicht inklusiven Gesellschaft Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Inklusion oder Exklusion? Inklusion oder Exklusion? Hyper-Inklusion Hyper-Inklusion Gliederung
MehrInklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote
Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote ALP, 3 Sept. 2014 MR Erich Weigl, MRin Tanja Götz 1 Um welche Kinder und Jugendlichen geht es? 2 Vielfalt der Kinder Vielfalt der Förderbedürfnisse Bayerisches
MehrDer Nationalrat wird ersucht,
Der Nationalrat wird ersucht, Die Errichtung von Modellregionen ohne das Angebot von Sonderschulen oder Sonderschulklassen darf nicht so weit reichen, dass das Recht der Betroffenen auf Wahlfreiheit beschnitten
MehrGerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein
Gerhard Schriegel Mitglied der erweiterten Schulleitung mit dem Aufgabenschwerpunkt Inklusion Edith-Stein Stein-Berufskolleg und berufliches Gymnasium des Erzbistums Paderborn 2012 Quelle: Gemeinsam leben,
MehrInklusion und die Große Lösung Partizipation oder Konfusion? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Inklusion und die Große Lösung Partizipation oder Konfusion? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Gliederung 1. Inklusion als Reaktion auf die Erfahrung gesellschaftlicher Ausgrenzung 2. Die Behindertenrechtskonvention
MehrAKTIVITÄT UND TEILHABE
Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Freiburg Abt. Sonderpädagogik AKTIVITÄT UND TEILHABE WIE GELINGT DIE SICHERUNG VON AKTIVITÄT UND TEILHABE FÜR KINDER UND JUGENDLICHE MIT ANSPRUCH AUF EIN SONDERPÄD.
MehrSelbst-Erfahrung von Barrierefreiheit im Rollstuhlparcours und in der Gemeinde Ottobrunn
AK BARRIEREFREIES OTTOBRUNN Angebot der Fortbildung: Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit im Rollstuhlparcours und in der Gemeinde Ottobrunn AK BARRIEREFREIES OTTOBRUNN FÜR INTERESSIERTE GEMEINDERÄTE/INNEN
MehrKonferenz Inklusive Bildung Wege in die Zukunft 24. Mai 2016 Graz
Konferenz Inklusive Bildung Wege in die Zukunft 24. Mai 2016 Graz www.easpd.eu Inklusion Inklusion Menschen mit Behinderungen wollen gleiche Chancen haben, selbst über ihr Leben entscheiden, vor dem Recht
MehrDas inklusive Konzept der Montessori-Pädagogik und das Menschenrecht auf Bildung für Behinderte
Pädagogik Eva Herrmann Das inklusive Konzept der Montessori-Pädagogik und das Menschenrecht auf Bildung für Behinderte Ein mögliches Vorbild für ein deutsches inklusives Bildungssystem Studienarbeit Inhalt
MehrBehindertenrechtskonvention (BRK) im Kontext von Regionalisierung und Dezentralisierung
BEHINDERTENHILFE Behindertenrechtskonvention (BRK) im Kontext von Regionalisierung und Dezentralisierung Unterstützte Kommunikation und das Projekt DeziBel Ludger Baum, Christof Lotthammer Fachdienst UK
MehrUmgang mit Problemen als Grundlage des Lernens. Elina Lang & Daniela Olenberger
Umgang mit Problemen als Grundlage des Lernens Elina Lang & Daniela Olenberger 1. Einleitung 2. Eigenwelterweiterung durch existenzielle Betroffenheit 2.1 Vier Aspekte eines Erziehungsprozesses 2.2 Ebenen
MehrInklusion in Bildung und Arbeit - Strategien gegen Marginalisierung, Segregation und Stigmatisierung
Inklusion in Bildung und Arbeit - Strategien gegen Marginalisierung, Segregation und Stigmatisierung 14. Mai 2013 Vertr.-Prof. Dr. Lisa Pfahl, Inklusive Pädagogik, Universität Bremen Av Dual Kongress,
MehrGemeinsame Erziehung und Bildung in früher Kindheit ein Meilenstein für jedes Kind
Olpe, 07.05.2013 Gemeinsame Erziehung und Bildung in früher Kindheit ein Meilenstein für jedes Kind Prof. Dr. Maria Kron / Universität Siegen M. Kron 1 1 Wie lernen Kinder? M. Kron 2 Wie lernen Kinder?
MehrLebensproblemzentrierter Unterricht (Modul 0802)
Dr. Jutta Lütjen (luetjen@uni-koblenz.de) Donnerstag 16-18 www.jutta-luetjen.de/ E 314 Lebensproblemzentrierter Unterricht (Modul 0802) 27.10.16 Einführung - Organisatorisches, Kennenlernen, Assoziationen
MehrInklusion und Integration. Ein Beitrag zur Begriffsklärung
Inklusion und Integration Ein Beitrag zur Begriffsklärung Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen Gliederung 1. Der Impuls der UN-Konvention
MehrUN-Behinderrechtskonvention umsetzen Voraussetzungen für umfassende schulische Inklusion schaffen
UN-Behinderrechtskonvention umsetzen Voraussetzungen für umfassende schulische Inklusion schaffen Elke Herrmann Behindertenpolitische Sprecherin Dr. Tobias Peter Parlamentarischer Berater für Bildung und
MehrSCHULINTEGRATION IN KONZEPTION REGEL- UND FÖRDERSCHULEN 54 SOZIALGESETZBUCH XII
KONZEPTION SCHULINTEGRATION IN REGEL- UND FÖRDERSCHULEN GEMÄß 54 SOZIALGESETZBUCH XII UND 35A SOZIALGESETZBUCH VIII EINE KOOPERATION DER LEBENSHILFE HAMM UND DER KOLPING-BILDUNGSZENTREN WESTFALEN 1 Vorwort
MehrInklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht. Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK Herr Bannasch
Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht Seite 1 Die Konvention Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) Verabschiedet
MehrFachtagung der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) UN-Behindertenrechtskonvention und die Rechtsfolgen. 23.
Fachtagung der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) UN-Behindertenrechtskonvention und die Rechtsfolgen 23. November 2011 Gliederung 1. Ziel und Entstehung der UN-Konvention 2. Konvention,
MehrWorkshop: Erstellen barrierefreier Präsentationen in PPT und PDF
Workshop: Erstellen barrierefreier Präsentationen in PPT und PDF Dr. Birgit Drolshagen & Dipl-Inform. Ralph Klein DoProfiL wird im Rahmen der gemeinsamen Qualitätsoffensive Lehrerbildung von Bund und Ländern
MehrDie Berücksichtigung inklusiver Bildung im Rahmen standardisierter Leistungsmessung
Tagung der Deutschen Gesellschaft für Bildungsverwaltung - AG Qualitätssicherung am 20./21. Juni 2014 Die Berücksichtigung inklusiver Bildung im Rahmen standardisierter Leistungsmessung Impuls und Moderation
MehrADHS als pädagogisches Problem
Roland Stein Universität Lehrstuhl für Sonderpädagogik V ADHS als pädagogisches Problem Symposium des SkF, München, 10. Oktober 2013 Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsprobleme Problem Herausforderung
MehrSehr geehrte Damen und Herren aus der oberen und unteren Schulaufsicht, sehr geehrter Herr Professor Preuss-Lausitz, sehr geehrte Frau Dr.
Grußwort von Frau Regierungspräsidentin Anne Lütkes zur Tagung der oberen und unteren Schulaufsicht im Regierungsbezirk Düsseldorf zum Thema Inklusion als Herausforderung für die Unterrichtsentwicklung
MehrInklusion gemeinsam Lernen am Gymnasium
Inklusion gemeinsam Lernen am Gymnasium Wissenschaftliche Einschätzung Dr. Saskia Erbring UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 24 Bildung (1) Die Vertragsstaaten
MehrInklusion eine Herausforderung für jede Schule
Inklusion eine Herausforderung für jede Schule Jeder Mensch ist so individuell wie sein Fingerabdruck Inklusion als Rechtsfrage Inklusion als Haltungsfrage Inklusion als Entwicklungsfrage Inklusion eine
MehrLandeselternbeirat von Hessen
Landeselternbeirat von Hessen 16.12.2015 Stellungnahme des Landeselternbeirats von Hessen Anhörung durch die Enquetekommission Kein Kind zurücklassen Rahmenbedingung, Chancen und Zukunft schulischer Bildung
MehrDer Prozess der Inklusion Informationen und Impulse
+ Der Prozess der Inklusion Informationen und Impulse PD Dr. Margit Theis-Scholz, Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen mit TD Trier + Inklusion und deren verschiedene Aspekte + INKLUSION
MehrInputreferat zum Thema Bildung
Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Inputreferat zum Thema Bildung Workshop kantonales Behindertengleichstellungsgesetz 15.9.17 Dr. iur. Andrea Aeschlimann-Ziegler,
MehrBundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) 16.10.15 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen
MehrInklusion für alle! Wie könnte eine gemeinsame Position für den Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v. aussehen? Hannover,
Inklusion für alle! Wie könnte eine gemeinsame Position für den Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v. aussehen? Hannover, 21.08.2018 Gliederung: - Hintergrund - Positionen - Diskussion Hintergrund:
MehrGliederung. UN-Behindertenrechtskonvention. Begründung von Rechtsansprüchen durch die BRK? Allgemeines zur Behindertenrechtskonvention
Gliederung UN-Behindertenrechtskonvention Allgemeines zur Behindertenrechtskonvention Sozialleistungen des SGB zur Unterstützung der Kommunikation Vorschriften der Behindertenrechtskonvention mit Bezug
MehrHintergründe und Stand der Inklusionsdebatte in Deutschland
Hintergründe und Stand der Inklusionsdebatte in Deutschland Prof. Dr. Jutta Schöler (i.r. ehemals TU-Berlin-Erziehungswissenschaft) Köln - 21. März 2011 Prof. Dr. Jutta Schöler Köln 2011 1 Historie 1976
MehrHeterogenität und Differenzierbarkeit
Heterogenität und Differenzierbarkeit Stundenprotokoll vom 06.06.2013 Protokollanten: Franziska Helf und Marco Emmerichs Matrikelnummer: 212202640 (Marco Emmerichs) 212202602 (Franziska Helf) Seminarleitung:
MehrStundenprotokoll vom
Stundenprotokoll vom 09.01.2018 Frau Dr. Lütjen Modul 2.4 WiSe 2017/18 Dienstag 14-16 Uhr Protokollanten: Jessica Bucher & Niklas Wangler 1. Stundeneinführung Begrüßung durch Frau Lütjen und Austausch
MehrNationales Handlungskonzept Inklusive Bildung
Nationales Handlungskonzept Inklusive Bildung Die vom Arbeitsausschuss des Deutschen Behindertenrates eingesetzte Arbeitsgruppe Inklusive Bildung hat sich im Rahmen von drei Sitzungen der Aufgabe gewidmet,
MehrReferat Inklusion.
Referat Inklusion angela.ehlers@bsb.hamburg.de 1 Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 7 Wohl des Kindes Gleichberechtigter Genuss aller Menschenrechte
MehrGesundheit von Menschen mit Behinderung Die Menschenrechtsperspektive. Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1
Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 1 Vergessene Patienten, Düsseldorf, 17. April 2013 Susanne Schwalen 2 Prof. Dr. med. Susanne Schwalen Geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer
MehrUnterschiedliche Milieus als Ausgangspunkt für Schule
Unterschiedliche Milieus als Ausgangspunkt für Schule Kurzreferat von Thomas Schwelle und Alexander Resch Uni Koblenz, WS15/16, Bildungswissenschaften Modul 0802 Dozentin: Fr. Dr. Lütjen 14.01.15 Zentralfragen:
MehrInklusion: Wirkungen Nebenwirkungen Schlussfolgerungen am Beispiel des Förderschwerpunkts emotionale und soziale Entwicklung
Roland Stein Universität Würzburg Lehrstuhl für Sonderpädagogik V Inklusion: Wirkungen Nebenwirkungen Schlussfolgerungen am Beispiel des Förderschwerpunkts emotionale und soziale Entwicklung Fachgespräch
Mehrdie Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine
Bundesrat Drucksache 309/15 30.06.15 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen
MehrIntegrieren bedeutet das Hereinnehmen von Etwas/Jemandem in ein bereits Bestehendes
Inklusion/Integration und Behinderung Integration Integrieren bedeutet das Hereinnehmen von Etwas/Jemandem in ein bereits Bestehendes wird idheute meist in Verbindung mit Migration i gesehen auch ein Begriff
MehrEigenwelterweiterung durch existentielle Betroffenheit
Eigenwelterweiterung durch existentielle Betroffenheit ENTSTEHUNG UND STRUKTUR VON LEBENSPROBLEMEN (nach Hopf) Beobachtung: Zunahme der als auffällig bezeichneten Kinder und Jugendlichen. Verhaltensauffälligkeiten
MehrUN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )
UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006) Rechtliche Hintergrund: Die BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag (genauer 2 Verträge)
MehrDas Menschenrecht auf Bildung im deutschen Schulsystem , Dr. Sandra Reitz
Das Menschenrecht auf Bildung im deutschen Schulsystem 26.09.2016, Dr. Sandra Reitz Das Menschenrecht auf Bildung 1. Der Menschenrechtsansatz 2. Inhalte des Menschenrechts auf Bildung 3. Menschenrechtliche
MehrBürgerantrag zur Erarbeitung eines Inklusionsplans
Gemeinsam leben, gemeinsam lernen Olpe plus e.v. www.inklusion-olpe.de Bürgerantrag zur Erarbeitung eines Inklusionsplans Hintergrund unseres Antrages Seit dem 26.03.2009 ist die UN-Konvention über die
MehrSchlüssel des Lernens
Schlüssel des Lernens Universität Koblenz-Landau, Campus Koblenz 07.05.2015 Institut für Pädagogik Dr. Jutta Lütjen Modul 8.2 Lebensproblemzentrierter Unterricht Referenten: David Stauch, Isabel Liesenfeld
MehrINKLUSION ALS FRAGE GESELLSCHAFTLICHER ANERKENNUNG KONSEQUENZEN FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN UND IHR UMFELD? Sigrid Graumann
INKLUSION ALS FRAGE GESELLSCHAFTLICHER ANERKENNUNG KONSEQUENZEN FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN UND IHR UMFELD? Sigrid Graumann Vorgehen 1. Das Leitbild Inklusion in der UN-BRK 2. Erfahrungen von Verkennung
MehrGEW Positionen zu Tageseinrichtungen für Kinder
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand GEW Positionen zu Tageseinrichtungen für Kinder Inklusion in Tageseinrichtungen Beschluss des GEW Gewerkschaftstages 2013 Inklusion in Tageseinrichtungen
MehrInklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik
Auf dem Weg in eine neue Kommunalpolitik: Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung Workshop 4 Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik Fachkonferenz
MehrLehrstuhl Sonderpädagogik II Körperbehindertenpädagogik Univ.-Prof. Dr. Reinhard Lelgemann. Inklusion: Welcher Weg der beste ist!?
Lehrstuhl Sonderpädagogik II Körperbehindertenpädagogik Univ.-Prof. Dr. Reinhard Lelgemann Inklusion: Welcher Weg der beste ist!? München, 23. November 2011 Integration ist kein Problem, dessen Für und
MehrExklusion. Separation. Integration. Inklusion
Exklusion Separation Integration Inklusion Inklusion 1. Stimmt das Bild? Besteht die Gesellschaft nicht aus verschiedenen Subsystemen? 2. Eine Schule für alle? Wird hier das Modell Kindergarten / Grundschule
MehrPrämissen eines Fachkonzepts Beruflicher Bildung in der Werkstatt für behinderte Menschen. Seite 1
Prämissen eines Fachkonzepts Beruflicher Bildung in der Werkstatt für behinderte Menschen Seite 1 Gliederung des Vortrags UN- Konvention: ihre Bedeutung für den Bildungsbereich der Werkstätten? Artikel
MehrAuswirkungen des Artikel 24 der UN- Behindertenrechtskonvention auf die Arbeit der Pädagogen an allgemeinen und Förderschulen - Ausgangslage BRK
Auswirkungen des Artikel 24 der UN- Behindertenrechtskonvention auf die Arbeit der Pädagogen an allgemeinen und Förderschulen - Ausgangslage BRK - Ausgangslage in den Ländern - Entwicklungen in der Sonderpädagogik
MehrAufgaben des Lehrers. bei der Bewältigung von Problemen
Aufgaben des Lehrers bei der Bewältigung von Problemen Demokratie und Erziehung (1916) Erziehung = demokratische Erfahrung Demokratie = Verwirklichung von Erziehung Wie kann man den Schülern Ideen oder
Mehr6. Forum Inklusive Gestaltung von Bildungseinrichtungen
6. Forum Inklusive Gestaltung von Bildungseinrichtungen (Krippe, Kita, Schule, OGS, berufliche Bildung, VHS, Weiterbildung) 10.3.2016 in Lensahn Foto: Integrative Kindertagesstätte Kastanienhof Dr. Stefan
MehrSchulen auf dem Weg zur Inklusion - im Rhein-Erft-Kreis - Schulamt REK
Schulen auf dem Weg zur Inklusion - im Rhein-Erft-Kreis - UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und
MehrInklusion. Die Behindertenrechtskonvention und ihre Folgen. Forum Jugendhilfe-Schule. 31. Januar 2012
Inklusion Die Behindertenrechtskonvention und ihre Folgen für Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe-Schule 31. Januar 2012 Behindertenrechtskonvention Paradigmenwechsel oder verwirrung? Disability Mainstreaming
MehrInstitut für Bildungsrecht und Bildungsforschung e.v./ Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung (Hrsg.)
Studien zum Schul- und Bildungsrecht 16 Institut für Bildungsrecht und Bildungsforschung e.v./ Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung (Hrsg.) Auf dem Weg zur inklusiven Schule Organisation
Mehr1. Arbeitsauftrag bis zur nächsten Seminarsitzung am 8. Dezember 2016
Universität Koblenz Landau, Campus Koblenz Bildungswissenschaften Modul 2; 2.4 Heterogenität und kulturelle Vielfalt Donnerstag 14:15 Uhr 15:45 Uhr, G309 Dozentin: Frau Dr. Jutta Lütjen Protokoll vom 01.12.2016
MehrDie Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation Impulse und Perspektiven, Berlin,
1 Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Unterstützung der Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rentenversicherung Abbau von Barrieren im Arbeitsleben Jürgen Ritter, DRV Bund, Abteilung Rehabilitation
MehrEntwicklungslogische Didaktik nach G. Feuser. von Luisa Rönsch und Timo Vidal
Entwicklungslogische Didaktik nach G. Feuser von Luisa Rönsch und Timo Vidal Gliederung Leitfragen L Behindertenrechtskonventionen T Biographie von Georg Feuser L Regel und Sonderpädagogik T Allgemeine
MehrDas Recht auf Teilhabe im VN-Übereinkommen über Menschen mit Behinderungen: Bildung, Gesundheit, Beschäftigung und Lebensstandard
Das Recht auf Teilhabe im VN-Übereinkommen über Menschen mit Behinderungen: Bildung, Gesundheit, Beschäftigung und Lebensstandard Dr. Eilionóir Flynn Zentrum für Behindertenrecht und Behindertenpolitik
MehrKindertagespflege in Bewegung
LVR-Landesjugendamt Rheinland Kindertagespflege in Bewegung Professionelle Qualität Ein Zusammenspiel aller Beteiligten Vielfalt als Qualitätsmerkmal Inklusive Gedanken in der Kindertagespflege Elke Pfeiffer
MehrDie UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention Das Recht auf inklusive Bildung Dr. Marianne Hirschberg Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Deutsches Institut für Menschenrechte 08.03.2010 VdS-Hessen
MehrInklusive Bildung in Schleswig-Holstein
in Schleswig-Holstein Christine Pluhar Inklusionsbeauftragte der Ministerin für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Fulda, 27.11.2012 Begriffsbestimmung : qualitativ hochwertige Bildung
MehrGleichstellung von Menschen mit Behinderung UNO-Behindertenrechtskonvention BRK
Gleichstellung von Menschen mit Behinderung UNO-Behindertenrechtskonvention BRK PH Bern Bern, 12.11.2015 Dr.iur. Iris Glockengiesser, Integration Handicap UNO Übereinkommen über die Rechte von Menschen
MehrFreizeit inklusiv gestalten! AUF DEM WEG ZU KREATIVEN UND PARTIZIPATIVEN FREIZEIT UND FERIENANGEBOTEN
Freizeit inklusiv gestalten! AUF DEM WEG ZU KREATIVEN UND PARTIZIPATIVEN FREIZEIT UND FERIENANGEBOTEN Prolog Nichts ist so gerecht verteilt wie die Zeit. Jede/r hat 24 Stunden am Tag. Wir nehmen uns Zeit,
MehrInklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle. Karin Tharandt, Staatl. Schulpsychologin, StRin FS
Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle Das bestehende Schulsystem Chancengleichheit oder Diskriminierung? Im Sinne einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsfrage für Sie alle gleich: Klettern
MehrPaulo Freire Grundzüge der Pädagogik der Unterdrückten
Paulo Freire Grundzüge der Pädagogik der Unterdrückten Von Silvia Orth Universität Koblenz-Landau Campus Koblenz FB1: Bildungswissenschaften Seminar: Kommunikation und Interaktion Dozentin: Frau Dr. Jutta
MehrDer Bayerische Weg der Inklusion durch Kooperation Zur Umsetzung des Leitbildes einer inklusiven Bildung (VN-BRK Art. 24)
Januar 2011 Der Bayerische Weg der Inklusion durch Kooperation Zur Umsetzung des Leitbildes einer inklusiven Bildung (VN-BRK Art. 24) Quelle Kultusministerium überarbeitet ROB Windolf Eva 1 Das Übereinkommen
MehrÜbersicht. 1) Was ist Inklusion? 2) Warum Inklusion? 3) Unterstützungsbedarfe. 4) Dimensionen des gemeinsamen Lernens
Übersicht 1) Was ist Inklusion? 2) Warum Inklusion? 3) Unterstützungsbedarfe 4) Dimensionen des gemeinsamen Lernens 5) Inklusives Leitbild unserer Schule 6) Umsetzung an unserer Schule 7) Ausblick 1 Was
MehrQualitätsentwicklung nach 79, 79a SGB VIII in der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe. Inklusion in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Qualitätsentwicklung nach 79, 79a SGB VIII in der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe Inklusion in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Qualitätsentwicklung im Bereich Inklusion in der Offenen Kinder- und
MehrInklusiver Unterricht für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und mehrfachen Behinderungen
Inklusiver Unterricht für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und mehrfachen Behinderungen Dr. Christian Walter-Klose Universität Würzburg Körperbehindertenpädagogik 16. Wissenschaftliche Tagung des
MehrDer Bayerische Weg der Integration durch Kooperation im Lichte der UN - Konvention
Erich Weigl Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Der Bayerische Weg der Integration durch Kooperation im Lichte der UN - Konvention Nicht weil die Dinge schwierig sind, wagen wir sie
MehrDie Zukunft ist inklusiv:
Die Zukunft ist inklusiv: die Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für Bibliotheken Anne Sieberns Bibliothek des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Berlin Übereinkommen über die Rechte von
MehrIn Vielfalt gemeinsam von Anfang an
In Vielfalt gemeinsam von Anfang an INKLUSION ZWISCHEN WUNSCH, WIRKLICHKEIT UND VISION Fachtagung in Schwabach 11.01.2017 Jacqueline Erk Menschenrechte und Inklusion Die UN-Behindertenrechtskonvention
MehrRichtlinie des Landes Kärnten zur Förderung der Schulassistenz für Kinder/Jugendliche mit Autismusspektrumstörung (ASS)
Richtlinie des Landes Kärnten zur Förderung der Schulassistenz für Kinder/Jugendliche mit Autismusspektrumstörung (ASS) PRÄAMBEL Mit der Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit
MehrSchulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW
Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW 05.11.2016 Ausblick Teilhabe am allgemeinen Bildungssystem Gestaltung eines inklusiven
MehrAlle haben das gleiche Recht zu leben. Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Jahrestagung Möglichkeitsdenker 15. November 2013
Alle haben das gleiche Recht zu leben Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Jahrestagung Möglichkeitsdenker 15. November 2013 Alle haben das gleiche Recht zu leben 15. November 2013 Inhalt - Einführung - Gedanken
Mehr