Gründe und Hintergründe

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1 Erhöhung des LJV-Anteils am Mitgliedsbeitrag (Beschluss in der LJV-Hauptversammlung 2014 mit Wirkung ab 2016) Gründe und Hintergründe Die letzte Mitgliedsbeitragserhöhung des LJV-Anteils wurde vor 10 Jahren in der Hauptversammlung 2004 mit Wirkung ab 2006 beschlossen. Bei den Beitragserhöhungen davor lagen zwischen den entsprechenden Beschlüssen jeweils ca. 5 Jahre. Die Ausübung der Geschäfte des Landesjagdverbandes wurde und wird wie die Lebenshaltung jedes einzelnen Verbrauchers trotz erheblicher punktueller Kosteneinsparungen insgesamt teurer. In den Jahren 2011 bis 2013 war es auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse der DJV-Delegiertenversammlung zu Mitgliedsbeitragsrückerstattungen des Deutschen Jagdverbandes gekommen. Ohne die Rückerstattung von rund EUR im Jahr 2012 hätte dieses Jahr mit einer deutlichen Unterdeckung abgeschlossen. So betrug die Unterdeckung rund EUR. Ab 2014 ist gemäß Beschluss des DJV-Präsidiums mit keinen Beitragsrückerstattungen des Deutschen Jagdverbandes mehr zu rechnen. Wenn sich diese Entwicklung des Jahresergebnisses wie zu erwarten fortsetzt, wird das Eigenkapital des Landesjagdverbandes zusehends weniger werden. Ein starker Verband zeichnet sich aber durch eine ausreichend hohe Eigenkapitalreserve aus, mit der er in schwierigen Zeiten handlungsfähig bleibt. Eine solche Eigenkapitalreserve kann nur mit den Einnahmen aus ausreichend hohen Mitgliedsbeiträgen angespart werden. Dass die besagte Handlungsfähigkeit nötig ist, zeigte das Jahr 2013: Neben den Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen finanziert sich der Landesjagdverband seit vielen Jahren/Jahrzehnten zu einem erheblichen Teil aus Zuwendungen aus den Mitteln der Jagdabgabe. Bei einem Jagdabgabe-Gesamtaufkommen von ca. 3,6 Mio. EUR pro Jahr belief sich die jährliche Zuwendung an die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung bisher auf ca. 1,1 Mio. EUR. Die Zuwendungen in den Haushalt des Landesjagdverbandes betrugen in den zurückliegenden Jahren im Mittel rund EUR und verteilten sich hier auf folgende Projekte: Personal- und Sachausgaben Geschäftsstelle Redaktion, Herstellung und Versand Rheinisch Westfälischer Jäger - 1 -

2 Personal- und Sachausgaben Jägerhof Brüggen bzw. Fortbildungseinrichtung Jagdgebrauchshundprüfungen Durchführung Wildtierinformationssystem (WILD) Rechtsberatung bei der Herstellung der Zukunftsfähigkeit der jagdlich genutzten Schießanlagen Planungs- und bautechnische Beratung bei der Herstellung der Zukunftsfähigkeit der jagdlich genutzten Schießanlagen Obwohl kein Anspruch auf diese Zuwendungen besteht, war deren Vereinnahmung nahezu selbstverständlich geworden. Der Verband konnte sich auf die Gewährung dieser Zuwendungen verlassen. Nicht so im Jahr 2013: Bis heute fehlen dem Landesjagdverband Zuwendungen aus den Mitteln der Jagdabgabe für das Jahr 2013 von rund EUR. Wie konnte es dazu kommen? Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und ein Hinweisbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster aus 2012 haben die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung der Jagdabgabe aus rechtlichen Gründen in Frage gestellt. Die Jagdabgabe darf nur noch streng gruppennützig und nur noch für Maßnahmen verwendet werden, für die die Gruppe der Jagdscheininhaberinnen und inhaber eine besondere Finanzierungsverantwortung tragen. Sie darf auch nicht zur Finanzierung von staatlichen Aufsichtsbehörden verwandt werden. Diese Rechtsprechung hatte zur Folge, dass die Jagdabgabe-Richtlinien geändert werden mussten und das Landesjagdgesetz in diesem Punkt noch geändert werden muss ( Kleine Novelle ). Die neuen Richtlinien traten am in Kraft. Sie sind für den Landesjagdverband mit Einschnitten in der Förderung aufgrund der genannten Rechtsprechung verbunden. So ist die Förderung der Geschäftsstelle des Verbandes mit einem jährlichen Festbetrag von ,00 EUR ganz weggefallen. Bei den Zuwendungen für den Rheinisch-Westfälischen Jäger und den Jägerhof Brüggen wurden aus Festbetragsfinanzierungen nur noch Anteilsfinanzierungen. Andere Einschnitte und neue Anforderungen lassen sich nicht mit der Rechtsprechung erklären: So soll das Projekt Baufachliche und Rechtsberatung bei der Herstellung der Zukunftsfähigkeit der jagdlich genutzten Schießanlagen in Nordrhein-Westfalen - 2 -

3 ( Schießstandertüchtigung ) nicht wie bisher zu 100 Prozent, sondern nur noch zu 80 Prozent gefördert werden. Der Rheinisch-Westfälische Jäger ist Jagdscheininhaberinnen und inhabern, die keine Mitglieder des Landesjagdverbandes sind, völlig kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Diese Auflagen des Umweltministeriums als Oberste Jagdbehörde lassen sich nur mit einem politischen Willen der Hausspitze dieses Ministeriums erklären. Auch die Bearbeitung der Zuwendungsanträge des Landesjagdverbandes für 2013 war gekennzeichnet von Untätigkeit: Nach In-Kraft-Treten der neuen Jagdabgabe-Richtlinien am wurde der Verband vom Fördermittelgeber gedrängt, seine Zuwendungsanträge auf dieser Grundlage erneut zu stellen, obwohl ein Anspruch auf Bearbeitung derjenigen Anträge bestanden hatte, die im Dezember 2012 auf der Grundlage der alten, bis zum gültigen Richtlinien gestellt, aber nicht bearbeitet worden waren. Der Änderungsantrag auf Verlängerung der Laufzeit des Fasanenprojekts wurde nicht bearbeitet. Der im Zuwendungsbescheid geforderte Weiterleitungsvertrag mit dem das Projekt durchführenden Wildtierforschungsinstitut in Hannover konnte daher nicht geschlossen werden. Das Fasanenprojekt drohte endgültig zu scheitern, letztendlich auch deshalb, weil es die Obere Jagdbehörde darüber hinaus versäumt hatte, die haushaltsrechtlich erforderliche Verpflichtungsermächtigung zu beantragen. In dieser Notsituation übernahm es der Landesjagdverband für die Obere Jagdbehörde, eine verwaltungsrechtliche Zusicherung auf eigene Kosten vorzubereiten. Mit dieser Zusicherung, die von der Behörde nur noch unterschrieben werden musste, konnte der Weiterleitungsvertrag endlich geschlossen und das Projekt fortgeführt werden. Anfang Dezember wurde die Bewilligung der Zuwendung für den Jägerhof Brüggen rechtzeitig vor dem jährlichen Kassenschluss des Landes in Aussicht gestellt. Auch die Zuwendungsanträge für die Projekte zur Schießstandertüchtigung sollten noch beschieden werden, sobald der Oberen Jagdbehörde der erforderliche Erlass der Obersten Jagdbehörde zur beantragten Vollfinanzierung vorliege. Kurz vor Weihnachten teilte die Obere Jagdbehörde dann überraschenderweise mit, nunmehr zu beabsichtigen, diese Zuwendungsanträge abzulehnen, da der Landesjagdverband versäumt habe, entsprechende Anträge auf Genehmigung vor

4 zeitiger Maßnahmebeginne zu stellen. Die ganzen Jahre/Jahrzehnte davor war es bei diesen jährlich wiederkehrenden, ganzjährigen Projekten niemals erforderlich gewesen, solche Anträge zu stellen. Der Ende Juli gestellte Zuwendungsantrag für das Wildbretprojekt wurde in den folgenden Monaten offenbar nicht weiterbearbeitet mit der Konsequenz, dass Anfang Dezember die Obere Jagdbehörde erklärte, dass es angesichts des bevorstehenden Jahresendes nunmehr keinen Sinn mehr macht, diesen Antrag zu bescheiden. Der Landesjagdverband wurde aufgefordert, für das Wildbretprojekt erneut einen Antrag, jetzt für das Jahr 2014 zu stellen. Vor diesem Hintergrund der behördlichen Untätigkeit wurde der Landesjagdverband im Januar 2014 von der Oberen Jagdbehörde aufgefordert, zu erklären, wie es ihm denn über das ganze Jahr 2013 hinweg überhaupt möglich war, die Projekte zur Schießstandertüchtigung und den Jägerhof Brüggen ohne die dafür beantragten Zuwendungen aus den Mitteln der Jagdabgabe zu finanzieren. Offenbar verfiel die Obere Jagdbehörde nunmehr auf die Argumentation, dass der Landesjagdverband genügend Eigenmittel besitzt, um die in Rede stehenden Projekte vollumfänglich selbst zu finanzieren und der beantragten Zuwendungen überhaupt nicht bedarf. Nach alledem kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Jagdbehörden die Gewährung von Zuwendungen aus den Mitteln der Jagdabgabe als Gängelband gegenüber dem Landesjagdverband benutzen. Darüber hinaus ist eine sachgerechte Bearbeitung aufgrund stark reduzierter Personalkapazitäten offenbar nicht mehr möglich. Wenn sich die dargelegte Entwicklung der Zuwendungssituation in den nächsten Jahren fortsetzt, muss der Landesjagdverband mit jährlichen Unterdeckungen von ca EUR rechnen. Die Eigenkapitalreserve wird schrumpfen, die jagd- und verbandspolitische Handlungs- und Reaktionsfähigkeit des Verbandes ohne eine Beitragserhöhung zusehends mehr eingeschränkt werden. Mit der Gewährung von Zuwendungen aus den Mitteln der Jagdabgabe kann offenbar sowohl aus rechtlichen als auch aus politischen Gründen nicht mehr verlässlich gerechnet werden. Die Jagdabgabe-Zuwendungen sind keine feststehende Größe mehr, mit der der Landesjagdverband für die Finanzierung seiner Geschäfte rechnen kann. Der Verband muss daher von diesen Zuwendungen unabhängig werden und - 4 -

5 die Finanzierung seiner Geschäfte, insbesondere der bisher aus den Mitteln der Jagdabgabe geförderten Projekte auf neue Füße stellen. Diese Unabhängigkeit kann nur durch eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages und idealerweise mit einer entsprechenden Absenkung der Jagdabgabe erlangt werden. Ohne eine finanzielle Doppelbelastung kann sie sicher nicht von heute auf morgen erreicht werden. Das Ziel ist, den Mitgliedsbeitrag in dem Maße zu erhöhen, wie Projekte nicht mehr verlässlich aus den Jagdabgabe-Mitteln gefördert werden und parallel auf eine Senkung der Jagdabgabe in dieser Größenordnung hinzuwirken. Eine Abgabesenkung wurde auch seitens des Umweltministeriums in Aussicht gestellt, da die Verwendungsmöglichkeiten der Jagdabgabe nach der kleinen Novelle des Landesjagdgesetzes noch stärker eingeschränkt sein werden und keine Abgabemittel angehäuft werden dürfen. Die beabsichtigte Mitgliedsbeitragserhöhung des LJV-Anteils um 20,00 EUR pro Jahr ist der erste, nötige Schritt in die aufgezeigte Richtung. In diesem Betrag sind die Steigerung der Lebenshaltungskosten und die Möglichkeit, in guten Zeiten eine ausreichend hohe Eigenkapitalreserve wieder anzusparen, zusätzlich berücksichtigt. Vor dem Hintergrund dieser erforderlichen Beitragserhöhung hat der Landesjagdverband zuvor sämtliche Einsparpotenziale in seinem Geschäftsbetrieb geprüft und hat die nachstehend genannten Einsparmaßnahmen durchgeführt: Der Fortbildungsstandort Brüggen wird zum geschlossen werden. Dadurch werden nicht unerhebliche Personal- und Betriebskosten incl. die des Lehrrevieres eingespart. In der Geschäftsstelle in Dortmund sind zwei Personalstellen nicht wieder neu besetzt worden. Die entsprechenden Aufgaben werden nunmehr von anderen Mitarbeitern wahrgenommen. Darüber hinausgehende Einsparmaßnahmen sind nicht möglich, ohne die Funktionstüchtigkeit des Verbandes qualitativ und quantitativ erheblich zu beeinträchtigen. Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen im März

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