Bundesrechtsanwaltsordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bundesrechtsanwaltsordnung"

Transkript

1 Bundesrechtsanwaltsordnung mit Berufs- und Fachanwaltsordnung Kommentar von Dr. Michael Kleine-Cosack Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Freiburg i. Br. 7., vollständig überarbeitete Auflage 2015

2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXVII Einleitung... 1 Erster Teil. Der Rechtsanwalt 1 Stellung des Rechtsanwalts in der Rechtspflege Beruf des Rechtsanwalts Recht zur Beratung und Vertretung Zweiter Teil. Die Zulassung des Rechtsanwalts Erster Abschnitt. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1. Allgemeine Voraussetzung 4 Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts Freizügigkeit Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und ihr Erlöschen 6 Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft , 9 (aufgehoben) Aussetzung des Zulassungsverfahrens (aufgehoben) Zulassung a Vereidigung Erlöschen der Zulassung Rücknahme und Widerruf der Zulassung Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung (aufgehoben) Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung Zweiter Abschnitt. Kanzlei- und Rechtsanwaltsverzeichnis (aufgehoben) Kanzlei (aufgehoben) Ausnahmen von der Kanzleipflicht a Kanzleien in anderen Staaten Zustellungsbevollmächtigter Rechtsanwaltsverzeichnis VII

3 31a Besonderes elektronisches Anwaltspostfach b Verordnungsermächtigung Dritter Abschnitt. Verwaltungsverfahren 32 Ergänzende Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachliche und örtliche Zuständigkeit Zustellung Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren Ermittlung des Sachverhalts, personenbezogene Daten, Mitteilungspflichten Vierter Abschnitt. (aufgehoben) (aufgehoben) Fünfter Abschnitt. (aufgehoben) 42a 42d (aufgehoben) Dritter Teil. Die Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und die berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte VIII Erster Abschnitt. Allgemeines 43 Allgemeine Berufspflicht a Grundpflichten des Rechtsanwalts b Werbung c Fachanwaltschaft d Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags Versagung der Berufstätigkeit Rechtsanwälte in ständigen Dienstverhältnissen Rechtsanwälte im öffentlichen Dienst Pflicht zur Übernahme der Prozeßvertretung Pflichtverteidigung, Beistandsleistung a Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe b Vergütung c Einreichung von Schutzschriften Handakten des Rechtsanwalts Berufshaftpflichtversicherung a Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen Bestellung eines allgemeinen Vertreters (aufgehoben) Bestellung eines Abwicklers der Kanzlei

4 56 Besondere Pflichten gegenüber dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer Zwangsgeld bei Verletzung der besonderen Pflichten Einsicht in die Personalakten Ausbildung von Referendaren a Berufliche Zusammenarbeit b Satzungskompetenz Zweiter Abschnitt. Rechtsanwaltsgesellschaften 59c Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft; Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen d Zulassungsvoraussetzungen e Gesellschafter f Geschäftsführung g Zulassungsverfahren h Erlöschen der Zulassung i Kanzlei j Berufshaftpflichtversicherung k Firma l Vertretung vor Gerichten und Behörden m Mitteilungspflichten; anwendbare Vorschriften; Verschwiegenheitspflicht Vierter Teil. Die Rechtsanwaltskammern Erster Abschnitt. Allgemeines 60 Zusammensetzung und Sitz der Rechtsanwaltskammer Bildung einer weiteren Rechtsanwaltskammer Stellung der Rechtsanwaltskammer Zweiter Abschnitt. Die Organe der Rechtsanwaltskammer 1. Der Vorstand 63 Zusammensetzung des Vorstandes Wahlen zum Vorstand Voraussetzungen der Wählbarkeit Ausschluß von der Wählbarkeit Recht zur Ablehnung der Wahl Wahlperiode Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes Sitzungen des Vorstandes Beschlußfähigkeit des Vorstandes Beschlüsse des Vorstandes Aufgaben des Vorstandes IX

5 73a Einheitliche Stelle b Verwaltungsbehörde Rügerecht des Vorstandes a Antrag auf anwaltsgerichtliche Entscheidung Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes Pflicht der Vorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit Abteilungen des Vorstandes Das Präsidium 78 Zusammensetzung und Wahl Aufgaben des Präsidiums Aufgaben des Präsidenten Berichte über die Tätigkeit der Kammer und über Wahlergebnisse Aufgaben des Schriftführers Aufgaben des Schatzmeisters Einziehung rückständiger Beiträge Die Versammlung der Kammer 85 Einberufung der Versammlung Einladung und Einberufungsfrist Ankündigung der Tagesordnung Wahlen und Beschlüsse der Kammer Aufgaben der Kammerversammlung Dritter Abschnitt. (aufgehoben) 90, 91 (aufgehoben) Fünfter Teil. Die Gerichte in Anwaltssachen und das gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen Erster Abschnitt. Das Anwaltsgericht 92 Bildung des Anwaltsgerichts Besetzung des Anwaltsgerichts Ernennung der Mitglieder des Anwaltsgerichts Rechtsstellung der Mitglieder des Anwaltsgerichts Besetzung der Kammern des Anwaltsgerichts Geschäftsverteilung Geschäftsstelle und Geschäftsordnung Amts- und Rechtshilfe X

6 Zweiter Abschnitt. Der Anwaltsgerichtshof 100 Bildung des Anwaltsgerichtshofes Besetzung des Anwaltsgerichtshofes Bestellung von Berufsrichtern zu Mitgliedern des Anwaltsgerichtshofes Ernennung von Rechtsanwälten zu Mitgliedern des Anwaltsgerichtshofes Besetzung der Senate des Anwaltsgerichtshofes Geschäftsverteilung und Geschäftsordnung Dritter Abschnitt. Der Bundesgerichtshof in Anwaltssachen 106 Besetzung des Senats für Anwaltssachen Rechtsanwälte als Beisitzer Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung Beendigung des Amtes als Beisitzer Stellung der Rechtsanwälte als Beisitzer und Pflicht zur Verschwiegenheit Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen Entschädigung der anwaltlichen Beisitzer Vierter Abschnitt. Das gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen 112a Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit b Örtliche Zuständigkeit c Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung d Klagegegner und Vertretung e Berufung f Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse g Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren Sechster Teil. Die anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen 113 Ahndung einer Pflichtverletzung Anwaltsgerichtliche Maßnahmen a Wirkungen des Vertretungsverbots, Zuwiderhandlungen Verjährung der Verfolgung einer Pflichtverletzung a Rüge und anwaltsgerichtliche Maßnahme b Anderweitige Ahndung c Vorschriften für Geschäftsführer von Rechtsanwaltsgesellschaften Siebenter Teil. Das anwaltsgerichtliche Verfahren Erster Abschnitt. Allgemeines 116 Vorschriften für das Verfahren und den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren Keine Verhaftung des Rechtsanwalts XI

7 117a Verteidigung b Akteneinsicht Verhältnis des anwaltsgerichtlichen Verfahrens zum Straf- oder Bußgeldverfahren a Verhältnis des anwaltsgerichtlichen Verfahrens zu den Verfahren anderer Berufsgerichtsbarkeiten b Aussetzung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens Zweiter Abschnitt. Das Verfahren im ersten Rechtszug 1. Allgemeine Vorschriften 119 Zuständigkeit Mitwirkung der Staatsanwaltschaft a Gegenseitige Unterrichtung von Staatsanwaltschaft und Rechtsanwaltskammer Die Einleitung des Verfahrens 121 Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens Gerichtliche Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens Antrag des Rechtsanwalts auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens (aufgehoben) Inhalt der Anschuldigungsschrift Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Anwaltsgericht Rechtskraftwirkung eines ablehnenden Beschlusses Zustellung des Eröffnungsbeschlusses Die Hauptverhandlung vor dem Anwaltsgericht 134 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Rechtsanwalts Nichtöffentliche Hauptverhandlung (aufgehoben) Beweisaufnahme durch einen beauftragten oder ersuchten Richter Verlesen von Protokollen Entscheidung des Anwaltsgerichts Protokollführer Ausfertigung der Entscheidungen Dritter Abschnitt. Die Rechtsmittel 1. Die Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichts 142 Beschwerde Berufung Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Anwaltsgerichtshof Das Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs 145 Revision XII

8 146 Einlegung der Revision und Verfahren Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof Vierter Abschnitt. Die Sicherung von Beweisen 148 Anordnung der Beweissicherung Verfahren Fünfter Abschnitt. Das Berufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme 150 Voraussetzung des Verbotes a Verfahren zur Erzwingung des Antrags der Staatsanwaltschaft Mündliche Verhandlung Abstimmung über das Verbot Verbot im Anschluß an die Hauptverhandlung Zustellung des Beschlusses Wirkungen des Verbotes Zuwiderhandlungen gegen das Verbot Beschwerde Außerkrafttreten des Verbotes Aufhebung des Verbotes a Dreimonatsfrist b Prüfung der Fortdauer des Verbotes Mitteilung des Verbotes Bestellung eines Vertreters a Gegenständlich beschränktes Vertretungsverbot Achter Teil. Die Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof Erster Abschnitt. Allgemeines 162 Entsprechende Anwendung von Vorschriften Sachliche Zuständigkeit Zweiter Abschnitt. Die Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof 164 Besondere Voraussetzung für die Zulassung Wahlausschuß für Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof Vorschlagslisten für die Wahl Prüfung des Wahlausschusses a Akteneinsicht Entscheidung des Wahlausschusses Mitteilung des Wahlergebnisses XIII

9 170 Entscheidung über den Antrag auf Zulassung (aufgehoben) Dritter Abschnitt. Die besonderen Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof 172 Beschränkung des Auftretens vor anderen Gerichten a Sozietät b Kanzlei Bestellung eines Vertreters und eines Abwicklers der Kanzlei Vierter Abschnitt. Die Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof 174 Zusammensetzung und Vorstand Neunter Teil. Die Bundesrechtsanwaltskammer Erster Abschnitt. Allgemeines 175 Zusammensetzung und Sitz der Bundesrechtsanwaltskammer Stellung der Bundesrechtsanwaltskammer Aufgaben der Bundesrechtsanwaltskammer Beiträge zur Bundesrechtsanwaltskammer Zweiter Abschnitt. Die Organe der Bundesrechtsanwaltskammer 1. Das Präsidium 179 Zusammensetzung des Präsidiums Wahlen zum Präsidium Recht zur Ablehnung der Wahl Wahlperiode und vorzeitiges Ausscheiden Ehrenamtliche Tätigkeit des Präsidiums Pflicht zur Verschwiegenheit Aufgaben des Präsidenten Aufgaben des Schatzmeisters Die Hauptversammlung 187 Versammlung der Mitglieder Vertreter der Rechtsanwaltskammern in der Hauptversammlung Einberufung der Hauptversammlung Beschlüsse der Hauptversammlung (aufgehoben) XIV

10 3. Die Satzungsversammlung 191a Einrichtung und Aufgabe b Wahl der stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsversammlung c Einberufung und Stimmrecht d Leitung der Versammlung, Beschlußfassung e Prüfung von Beschlüssen der Satzungsversammlung durch die Aufsichtsbehörde Dritter Abschnitt. Schlichtung 191f Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft Zehnter Teil. Die Kosten in Anwaltssachen Erster Abschnitt. Die Kosten in Verwaltungsverfahren der Rechtsanwaltskammern 192 Erhebung von Gebühren und Auslagen Zweiter Abschnitt. Die Kosten in gerichtlichen Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen 193 Gerichtskosten Anlage zu 193 Satz 1 Gebührenverzeichnis Streitwert Dritter Abschnitt. Die Kosten in dem anwaltsgerichtlichen Verfahren und in dem Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung gegen die Androhung oder die Festsetzung des Zwangsgelds oder über die Rüge 195 Gerichtskosten Anlage zu 195 Satz Kosten bei Anträgen auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens Kostenpflicht des Verurteilten a Kostenpflicht in dem Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung gegen die Androhung oder die Festsetzung des Zwangsgelds oder über die Rüge Haftung der Rechtsanwaltskammer Festsetzung der Kosten des Verfahrens vor dem Anwaltsgericht (aufgehoben) Elfter Teil. Die Vollstreckung der anwaltsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten. Die Tilgung 204 Vollstreckung der anwaltsgerichtlichen Maßnahmen Beitreibung der Kosten a Tilgung XV

11 Zwölfter Teil. Anwälte aus anderen Staaten 206 Niederlassung Verfahren, berufliche Stellung Dreizehnter Teil. Übergangs- und Schlussvorschriften 208 Landesrechtliche Beschränkungen der Parteivertretung und Beistandschaft Kammermitgliedschaft von Inhabern einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz Bestehenbleiben von Rechtsanwaltskammern (aufgehoben) Befreiung von der Voraussetzung der Befähigung zum Richteramt Übergangsregelungen (aufgehoben) Anhang Teil I. Berufsordnung und Fachanwaltsordnung Berufsordnung Fachanwaltsordnung Teil II. Sonstige berufsrechtlich bedeutsame Bestimmungen für Rechtsanwälte Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz PartGG) Organisationssatzung der Bundesrechtsanwaltskammer Wahlordnung der Bundesrechtsanwaltskammer Geschäftsordnung der Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer Geschäftsordnung der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer Teil III. Berufsrecht für Rechtsanwälte aus EU-Mitgliedstaaten, den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum Einführung Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte Deutschland (EuRAG) Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Gesetz zur Ausführung der EWG-Verordnung über die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV-Ausführungsgesetz) Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union Sachverzeichnis XVI

Bundesrechtsanwaltsordnung: BRAO

Bundesrechtsanwaltsordnung: BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung: BRAO ommentar von Dr. Michael leine-cosack 6. Auflage Bundesrechtsanwaltsordnung: BRAO leine-cosack schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Berufs- und Fachanwaltsordnung

Berufs- und Fachanwaltsordnung Berufs- und Fachanwaltsordnung ommentar von Dr. Wolfgang Hartung, Dr. Heike Lörcher, Dr. Jörg Nerlich, Dr. Volker Römermann, Hartmut Scharmer 4. Auflage Berufs- und Fachanwaltsordnung Hartung / Lörcher

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 7. Auflage... Abkürzungsverzeichnis und Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 7. Auflage... Abkürzungsverzeichnis und Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur... Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 7. Auflage... Abkürzungsverzeichnis und Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur... V XIII Einleitung... 1 Kommentar... 9 Steuerberatungsgesetz (StBerG) Erster Teil.

Mehr

Bundesrechtsanwaltsordnung

Bundesrechtsanwaltsordnung Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO Ausfertigungsdatum: 01.08.1959 Vollzitat: "Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung,

Mehr

Bundesrechtsanwaltsordnung

Bundesrechtsanwaltsordnung Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO Ausfertigungsdatum: 01.08.1959 Vollzitat: "Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung,

Mehr

Beitrags-, Gebühren-, Entschädigungs- und Zwangsgeldordnung. der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg

Beitrags-, Gebühren-, Entschädigungs- und Zwangsgeldordnung. der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg Beitrags-, Gebühren-, Entschädigungs- und Zwangsgeldordnung der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg 1. Teil: Beitrag zur Rechtsanwaltskammer (1) Der Mitgliedsbeitrag zur Rechtsanwaltskammer des

Mehr

LAND BRANDENBURG Was Sie über Rechtsanwälte wissen sollten

LAND BRANDENBURG Was Sie über Rechtsanwälte wissen sollten Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten LAND BRANDENBURG Was Sie über Rechtsanwälte wissen sollten 2 Allgemeines Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ( 1 Bundesrechtsanwaltsordnung).

Mehr

WPO Kommentar. Kommentar zum Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer. - Wirtschaftsprüferordnung (WPO) - Herausgeber

WPO Kommentar. Kommentar zum Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer. - Wirtschaftsprüferordnung (WPO) - Herausgeber WPO Kommentar Kommentar zum Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer - Wirtschaftsprüferordnung (WPO) - Herausgeber Dr. Burkhard Hense Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt und Steuerberater

Mehr

Bundesrechtsanwaltsordnung

Bundesrechtsanwaltsordnung Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO Ausfertigungsdatum: 01.08.1959 Vollzitat: "Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung,

Mehr

Bundesrechtsanwaltsordnung

Bundesrechtsanwaltsordnung Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO Ausfertigungsdatum: 01.08.1959 Vollzitat: "Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung,

Mehr

Vorwort zur 1. Auflage... Abkürzungsverzeichnis...

Vorwort zur 1. Auflage... Abkürzungsverzeichnis... IX Vorwort zur 3. Auflage... Vorwort zur 1. Auflage... Abkürzungsverzeichnis... V VII XV I Berufsrecht in der mündlichen Steuerberater prüfung... 1 1 Nach der schriftlichen Prüfung... 1 2 Ablauf der mündlichen

Mehr

Bundesrechtsanwaltsordnung

Bundesrechtsanwaltsordnung Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO Ausfertigungsdatum: 01.08.1959 Vollzitat: "Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung,

Mehr

Bundesrechtsanwaltsordnung: BRAO

Bundesrechtsanwaltsordnung: BRAO Gelbe Erläuterungsbücher Bundesrechtsanwaltsordnung: BRAO Kommentar Bearbeitet von Dr. Michael Kleine-Cosack 7. Auflage 2015. Buch. XXVII, 896 S. In Leinen ISBN 978 3 406 66508 0 Format (B x L): 12,8 x

Mehr

Bundesrechtsanwaltsordnung

Bundesrechtsanwaltsordnung Ein Service juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Bundesrechtsanwaltsordnung Datum: 1. August 1959 Fundstelle: BGBl I 1959, 565 Textnachweis Geltung ab: 1.10.1979 Stand: Zuletzt geänt durch Art. 2 G v. 11.

Mehr

WWW.MWALTHER.NET KOMPENDIEN

WWW.MWALTHER.NET KOMPENDIEN 157 Beschwerde (1) Gegen den Beschluß, durch den das Anwaltsgericht oder der Anwaltsgerichtshof ein Berufsoder Vertretungsverbot verhängt, ist die sofortige Beschwerde zulässig. Die Beschwerde hat keine

Mehr

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Dr. Hans Jochem Mayer / Dr. Ludwig Kroiß (Hrsg.) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Handkommentar Uwe Dinkat, Rechtsanwalt, Lörrach Dr. Johannes Ebert, Richter am Oberlandesgericht Bamberg WalterGierl, Richter

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz SG) Text

Inhaltsverzeichnis. Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz SG) Text Vorwort zur 2. Auflage... V Bearbeiterverzeichnis... VII Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... XV Liste der im Kommentar abgedruckten Rechtsverordnungen...XXIX Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten

Mehr

Verwaltungsverfahrensgesetz

Verwaltungsverfahrensgesetz Vorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 11 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 29 Verwaltungsverfahrensgesetz In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102) (FNA 201-6)

Mehr

Arbeitsgerichtsgesetz

Arbeitsgerichtsgesetz Arbeitsgerichtsgesetz Kommentar herausgegeben von Norbert Schwab Prof. Dr. Stephan Weth bearbeitet von Ernst-Dieter Berscheid Vorsitzender Richter am LAG, Hamm Andreas Busemann Vorsitzender Richter am

Mehr

Bundesrechtsanwaltsordnung

Bundesrechtsanwaltsordnung 9 BRAO 1 Bundesrechtsanwaltsordnung Vom 1. August 1959 (BGBl. I S. 565) (BGBl. III 303-8) zuletzt geändert durch Gesetz zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Berufsrechts

Mehr

Prozesskostenund Beratungshilfe

Prozesskostenund Beratungshilfe Prozesskostenund Beratungshilfe für Anfanger Von Josef Dörndorfer Oberregierungsrat Fachhochschullehrer 5., überarbeitete Auflage Verlag C.H. Beck München 2009 Inhaltsübersicht Vorwort zur 5. Auflage Inhaltsverzeichnis

Mehr

Vorwort zur 9. Auflage Verzeichnis der Bearbeiter der einzelnen Abschnitte Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. Betriebsverfassungsgesetz 1

Vorwort zur 9. Auflage Verzeichnis der Bearbeiter der einzelnen Abschnitte Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. Betriebsverfassungsgesetz 1 Vorwort zur 9. Auflage Verzeichnis der Bearbeiter der einzelnen Abschnitte Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Seite V VII XVII XXVII Betriebsverfassungsgesetz 1 Betriebsverfassungsgesetz 51 Einleitung

Mehr

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO vom 1. August 1959 (BGBl. I S. 565) zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Gesetz zur Einführung des Euro in Rechtspflegegesetzen und in Gesetzen des Straf- und

Mehr

59c Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft, Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen

59c Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft, Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen 59c Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft, Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen (1) Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten

Mehr

Wertpapierhandelsgesetz. Kommentar. herausgegeben von. Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann Prof. Dr. Uwe H. Schneider

Wertpapierhandelsgesetz. Kommentar. herausgegeben von. Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann Prof. Dr. Uwe H. Schneider Wertpapierhandelsgesetz Kommentar herausgegeben von Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann Prof. Dr. Uwe H. Schneider 3. neu bearbeitete und erweiterte Auflage ß 2003 Juristische GesamtbibÜothek ci'ie Universität

Mehr

Die niederländische Strafprozeßordnung... 33

Die niederländische Strafprozeßordnung... 33 Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Einführung... 1 Die niederländische Strafprozeßordnung... 33 Erstes Buch Allgemeine Bestimmungen... 35 Titel I Strafverfahren im allgemeinen

Mehr

In den Anlagen 1 und 2 übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

In den Anlagen 1 und 2 übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen Deutscher Bundestag 1. Wahlperiode 1 949 Drucksache Nr. 3650 Bundesrepublik Deutschland Der Bundeskanzler 4-44000 - 2142/52 Bonn, den 11. September 1952 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages

Mehr

Berufs- und Fachanwaltsordnung: BORA/FAO

Berufs- und Fachanwaltsordnung: BORA/FAO Berufs- und Fachanwaltsordnung: BORA/FAO Kommentar von Holger Grams, Dr. Wolfgang Hartung, PD Dr. Kai von Lewinski, Dr. Heike Lörcher, Dr. Henning von Wedel, Hartmut Scharmer 5. Auflage Berufs- und Fachanwaltsordnung:

Mehr

Mustertexte zum Strafprozess

Mustertexte zum Strafprozess Mustertexte zum Strafprozess begründet von Dr. Dietrich Rahnf Leitender Oberstaatsanwalt neubearbeitet von Dr. Hans Christoph Schaefer Generalstaatsanwalt a. D. und Jochen Schroers Vizepräsident des Oberlandesgerichts

Mehr

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. 1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell

Mehr

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v. Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister

Mehr

Europäisches Betriebsräte-Gesetz EBRG, SEBG, MgVG, SCEBG

Europäisches Betriebsräte-Gesetz EBRG, SEBG, MgVG, SCEBG Europäisches Betriebsräte-Gesetz EBRG, SEBG, MgVG, SCEBG Kommentar von Professor Dr. Georg Annuß, LL.M. Rechtsanwalt, München Außerplanmäßiger Professor an der Universität Regensburg Dr. Thomas Kühn Richter

Mehr

Inhaltsverzeichnis. navigation (gegenüberstellung BRAGO RVG was hat sich geändert?) 1. teil ii. neu eingeführte regelungen 73

Inhaltsverzeichnis. navigation (gegenüberstellung BRAGO RVG was hat sich geändert?) 1. teil ii. neu eingeführte regelungen 73 sverzeichnis teil i. navigation (gegenüberstellung BRAGO RVG was hat sich geändert?) 1 teil ii. neu eingeführte regelungen 73 1. Mediation 73 2. Hilfeleistungen in Steuersachen 73 3. Zeugenbeistand 73

Mehr

EHRENSATZUNG DER ARCHITEKTENKAMMER MECKLENBURG-VORPOMMERN

EHRENSATZUNG DER ARCHITEKTENKAMMER MECKLENBURG-VORPOMMERN EHRENSATZUNG DER ARCHITEKTENKAMMER MECKLENBURG-VORPOMMERN Auf Grund des 20 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 und 33 Absatz 6 des Architekten- und Ingenieurgesetzes (ArchIngG M-V)

Mehr

Die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung de lege lata und de lege ferenda

Die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung de lege lata und de lege ferenda Die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung de lege lata und de lege ferenda Von Christian Theiß Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung 19 Kapitel 1 Einführung in die Problematik, Festlegung

Mehr

Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Steuerberatungsgesetz (StBerG) Steuerberatungsgesetz (StBerG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I S. 2735) Zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3794) Inhaltsübersicht

Mehr

Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts

Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts AschendorfFs Juristische Handbücher Band 95 Herausgegeben von Dr. jur. Wolfgang- Harms, emer, Professor, Berlin Dr. jur. Dirk Ehlers, o. Professor, Münster Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts Von Dr. Michael

Mehr

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

Inhaltsübersicht. A. Einleitung... 21

Inhaltsübersicht. A. Einleitung... 21 Inhaltsübersicht A. Einleitung... 21 B. Die Zulassung der GmbH als Kooperationsform für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte geschichtlicher Überblick... 27 I. Die Entwicklung bei den Wirtschaftsprüfern...

Mehr

4. neu bearbeitete Auflage, 2011, 576 S., DIN A4, gbd., ISBN 978-3-504-06257-6 69.80 (inkl. MwSt.)

4. neu bearbeitete Auflage, 2011, 576 S., DIN A4, gbd., ISBN 978-3-504-06257-6 69.80 (inkl. MwSt.) Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de Leseprobe zu Lerch Beurkundungsgesetz, 4. Auflage 4. neu bearbeitete Auflage, 2011, 576 S., DIN A4, gbd., ISBN 978-3-504-06257-6 69.80 (inkl. MwSt.) www.otto-schmidt.de

Mehr

Der einstweilige Rechtsschutz nach der neuen spanischen Zivilprozeßordnung und der deutschen Zivilprozeßordnung

Der einstweilige Rechtsschutz nach der neuen spanischen Zivilprozeßordnung und der deutschen Zivilprozeßordnung Raimundo Baglietto Bergmann Der einstweilige Rechtsschutz nach der neuen spanischen Zivilprozeßordnung und der deutschen Zivilprozeßordnung Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Art. 721-747 LEC und

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v.

Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. Schömberg, 30.01.2015 Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen " Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. und hat seinen Sitz in Schömberg. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Autorenverzeichnis... 6 Verzeichnis der Bearbeiter... 12 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Autorenverzeichnis... 6 Verzeichnis der Bearbeiter... 12 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... Vorwort... 5 Autorenverzeichnis.... 6 Verzeichnis der Bearbeiter... 12 Abkürzungsverzeichnis.... 13 Literaturverzeichnis... 27 Text des Betriebsverfassungsgesetzes... 45 Drittelbeteiligungsgesetz... 93

Mehr

Inhaltsverzeichnis: Vorwort. 5. Inhaltsüberblick. 7. Inhaltsverzeichnis. 9

Inhaltsverzeichnis: Vorwort. 5. Inhaltsüberblick. 7. Inhaltsverzeichnis. 9 Inhaltsverzeichnis: Vorwort. 5 Inhaltsüberblick. 7 Inhaltsverzeichnis. 9 Einleitung. 19 Kapitel 1: Praktische Relevanz der Untersuchung. 19 Kapitel 2: Verhältnis zwischen Berufs- und Wettbewerbsrecht.

Mehr

Bundesrechtsanwaltsordnung

Bundesrechtsanwaltsordnung Revision, 20.11.2013 Bundesrechtsanwaltsordnung mit EuRAG, Eignungsprüfungsverordnung, Berufs- und Fachanwaltsordnung, Rechtsdienstleistungsgesetz, Partnerschaftsgesellschaftsgesetz und CCBE-Berufsregeln

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil: Einleitung... 1

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil: Einleitung... 1 Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Einleitung... 1 A. I. II. III. Gegenstand der Untersuchung... 5 Begriffsbestimmung: Delisting und Radiation... 5 Bestimmung des Untersuchungsgegenstandes... 7 1. Vollständiges

Mehr

Berufsordnung in der Fassung vom 1.1.2015 1

Berufsordnung in der Fassung vom 1.1.2015 1 Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland sowie die weiteren Mitglieder der Rechtsanwaltskammern geben sich durch die Versammlung ihrer frei gewählten Vertreterinnen und

Mehr

Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz

Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz Stand: Mai 2010 Italien (Italienische Republik) I. Auslieferung

Mehr

Guter Rat bei Insolvenz

Guter Rat bei Insolvenz Beck-Rechtsberater Guter Rat bei Insolvenz Problemlösungen für Schuldner und Gläubiger Von Prof. Dr. jur. Hans Haarmeyer, Bonn, unter Mitarbeit von Christian Stoll, M. A., Hannover 1. Auflage Stand: Mai

Mehr

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Aktienrecht

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Aktienrecht Inhaltsverzeichnis Teil 1: Aktienrecht A. Einführung... 13 I. Publikumsgesellschaft, Organe... 13 II. Satzungsstrenge... 13 III. Fungibilität der Aktie... 13 IV. Einführung der sogenannten Kleinen AG...

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES AnwS t (R) 5/14 URTEIL vom 3. November 2014 in dem anwaltsgerichtlichen Verfahren gegen - 2 - Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat in der Sitzung vom

Mehr

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt.

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt. I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: AUDI Aktiengesellschaft. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft

Mehr

Antrag einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Antrag einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Antrag einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft An den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Thüringen Bahnhofstraße 46 99084 Erfurt Anlagen: 1. Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte

Mehr

Leseprobe zu. Bestellfax 0221 / 9 37 38-943. Ja, ich bestelle das o.g. Buch mit 14-tägigem Rückgaberecht

Leseprobe zu. Bestellfax 0221 / 9 37 38-943. Ja, ich bestelle das o.g. Buch mit 14-tägigem Rückgaberecht Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de Leseprobe zu Deckers Anwaltsstation Strafrecht Klausur Vortrag Kanzleipraxis 2011, 189 S., Lexikonformat, broschiert, ISBN 978-3-504-62902-1 29.80 (inkl.

Mehr

Berufsordnung in der Fassung vom 1.7.2015 1

Berufsordnung in der Fassung vom 1.7.2015 1 Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland sowie die weiteren Mitglieder der Rechtsanwaltskammern geben sich durch die Versammlung ihrer frei gewählten Vertreterinnen und

Mehr

SATZUNG DES BLLV-KREISVERBANDS MÜNCHEN-LAND

SATZUNG DES BLLV-KREISVERBANDS MÜNCHEN-LAND SATZUNG DES BLLV-KREISVERBANDS MÜNCHEN-LAND I. Name, Sitz und Aufgabe 1 Der Kreisverband München-Land ist eine Untergliederung des BLLV-Bezirksverbandes Oberbayern, der seinerseits Untergliederung des

Mehr

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.

Mehr

Berufsordnung in der Fassung vom 1.7.2006

Berufsordnung in der Fassung vom 1.7.2006 Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland sowie die weiteren Mitglieder der Rechtsanwaltskammern geben sich durch die Versammlung ihrer frei gewählten Vertreterinnen und

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern. Leseprobe Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie einen Auszug Ihres gewünschten JVP-Exemplars als Leseprobe. Sie können die komplette

Mehr

Gerichtsverfahren alt -> neu

Gerichtsverfahren alt -> neu Gerichtsverfahren alt -> neu Sozialgerichtsgesetz (SGG) 1 29 [Instanzielle Zuständigkeit der Landessozialgerichte] (1) (2) Die Landessozialgerichte entscheiden im ersten Rechtszug über 1. Klagen gegen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 8. November 2004. in dem Verfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 8. November 2004. in dem Verfahren BUNDESGERICHTSHOF AnwZ (B) 84/03 BESCHLUSS vom 8. November 2004 in dem Verfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja BRAO 43c; FAO 5 Satz 1 Buchst. f, Satz 2 Der Rechtsanwalt kann den Erwerb der für

Mehr

Berufsordnung in der Fassung vom 1.9.2009

Berufsordnung in der Fassung vom 1.9.2009 Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland sowie die weiteren Mitglieder der Rechtsanwaltskammern geben sich durch die Versammlung ihrer frei gewählten Vertreterinnen und

Mehr

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v.

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v. Satzung des Vereins Medien-Club München e.v. Art. 1 Name Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Medien-Club München. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen werden. Nach

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz

Mehr

Berufsordnung in der Fassung vom 1.11.2005

Berufsordnung in der Fassung vom 1.11.2005 Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland sowie die weiteren Mitglieder der Rechtsanwaltskammern geben sich durch die Versammlung ihrer frei gewählten Vertreterinnen und

Mehr

SATZUNG. Geschäftsstelle. Bergstraße 9, 72820 Sonnenbühl

SATZUNG. Geschäftsstelle. Bergstraße 9, 72820 Sonnenbühl Freie und unabhängige Interessengemeinschaft der Versicherten und Rentner in der Deutschen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung e. V. Gegründet 1962 in Berlin

Mehr

Bundesrechtsanwaltsordnung

Bundesrechtsanwaltsordnung Bundesrechtsanwaltsordnung vom 1. August 1959 (BGBl. I S. 565) Erster Teil Der Rechtsanwalt 1 Stellung des Rechtsanwalts in der Rechtspflege Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.

Mehr

Vereinssatzung KUNST & CO

Vereinssatzung KUNST & CO Vereinssatzung KUNST & CO - in der Fassung vom 20.02.97 - eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Flensburg als gemeinnütziger Verein unter der Nummer VR 1498 SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Die Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft Lothar Volkelt Die Unternehmergesellschaft (UG) Gründung, Geschäftsführung, Recht und Steuern 2. Auflage GABLER Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 11 1 Vor-Überlegungen 13 A. Probleme und Lösungen in der

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft

Mehr

RICHTLINIEN FÜR DAS VERFAHREN VOR DER SCHIEDSSTELLE IN ARZTHAFT- PFLICHTFRAGEN (ÄRZTLICHE SCHLICHTUNGSSTELLE) DER ÄRZTEKAMMER FÜR TIROL

RICHTLINIEN FÜR DAS VERFAHREN VOR DER SCHIEDSSTELLE IN ARZTHAFT- PFLICHTFRAGEN (ÄRZTLICHE SCHLICHTUNGSSTELLE) DER ÄRZTEKAMMER FÜR TIROL RICHTLINIEN FÜR DAS VERFAHREN VOR DER SCHIEDSSTELLE IN ARZTHAFT- PFLICHTFRAGEN (ÄRZTLICHE SCHLICHTUNGSSTELLE) DER ÄRZTEKAMMER FÜR TIROL Gesetzliche Grundlagen: 58a. (1) Ärztegesetz 1998: Hat eine Person,

Mehr

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater

Mehr

Gerichtsverfahren neu -> alt

Gerichtsverfahren neu -> alt Gerichtsverfahren neu -> alt Sozialgerichtsgesetz (SGG) 1 29 [Instanzielle Zuständigkeit der Landessozialgerichte] (1) (2) Die Landessozialgerichte entscheiden im ersten Rechtszug über 1. Klagen gegen

Mehr

Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1

Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1 Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein Begutachtungsstelle Die Zahnärztekammer Nordrhein richtet eine Stelle zur Begutachtung

Mehr

STEUERBERATERKAMMER HAMBURG - Körperschaft des öffentlichen Rechts -

STEUERBERATERKAMMER HAMBURG - Körperschaft des öffentlichen Rechts - STEUERBERATERKAMMER HAMBURG - Körperschaft des öffentlichen Rechts - S A T Z U N G Die Kammerversammlung der Steuerberaterkammer Hamburg hat am 31. August 2010 die am 19. Juni 2008, 25.05.2004, 10.07.2001,

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

Satzung des JUG Saxony e.v.

Satzung des JUG Saxony e.v. Satzung des JUG Saxony e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen "JUG Saxony". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt nach der Eintragung den Zusatz "e.v." im

Mehr

Satzung Our Bridge Oldenburg

Satzung Our Bridge Oldenburg Satzung Our Bridge Oldenburg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen Our Bridge Oldenburg e.v. II. Der Verein hat seinen Sitz in Oldenburg III. Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Prüfungsausschüsse

Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Prüfungsausschüsse Prüfungsrecht Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Prüfungsausschüsse BIBB Tarifvertragsparteien Bundesmin.für Wirtschaft BBiG/HwO Ausbildungsordnung Prüfungsordnung PA Berufsbildungsausschuss oberste

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

Steuerberatergebührenverordnung

Steuerberatergebührenverordnung Steuerberatergebührenverordnung Handkommentar für die tägliche Praxis Von Horst Meyer Steuerberater in Lüneburg, Mitglied des Gebührenausschusses der Steuerberaterkammer Niedersachsen Dr. Christoph Goez

Mehr

SATZUNG. 1 Name und Sitz

SATZUNG. 1 Name und Sitz SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Weimar-Jena-Akademie, Verein für Bildung e.v. Er hat seinen Sitz in Weimar und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Weimar eingetragen. 2 Charakter

Mehr

Das Hochschulzulassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland

Das Hochschulzulassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland Das Hochschulzulassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland Kommentar Von Dr. jur. Horst Bahro em. Universitätsprofessor und Henning Berlin Direktor a. D. der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen

Mehr

Vorwort zur 18. Auflage... 1. Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 3

Vorwort zur 18. Auflage... 1. Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 3 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort zur 18. Auflage.................................... V 1. Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)............. 3 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten

Mehr

Strafgesetze der Islamischen Republik Iran

Strafgesetze der Islamischen Republik Iran Strafgesetze der Islamischen Republik Iran Übersetzt und eingeleitet von Dr. Silvia Tellenbach Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg i. Br. w DE G 1996 Walter de

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XV. A. Einleitung... 1... 1

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XV. A. Einleitung... 1... 1 Rn. Seite Vorwort... V Literaturverzeichnis... XV A. Einleitung... 1... 1 B. Grundlagen des Leasings... 5... 3 I. Rechtsnatur des Leasingvertrages... 5... 3 II. Leasingarten... 8... 3 1. Finanzierungsleasing...

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

Aufgaben und Gliederung der Feuerwehr

Aufgaben und Gliederung der Feuerwehr S A T Z U N G D E R G E M E I N D E F E U E R W E H R D E R S T A D T G L Ü C K S B U R G ( O S T S E E ) Aufgrund des 8 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren

Mehr

Anwaltliche Beratung SS 2012

Anwaltliche Beratung SS 2012 Franz Lutz 86150 Augsburg Rechtsanwalt Maximilianstr. 35/37 Anwaltliche Beratung SS 2012 1. Teil Anwaltliches Berufsrecht Ausgewählte Themen A. Überblick über das Berufsrecht der Rechtsanwaltschaft 1.

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Seite Vorwort........................................................ V Hinweise zur Benutzung der CD-ROM.............................. VI Inhaltsübersicht..................................................

Mehr

Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) Eisenach, 25.09.2008 Rechtsanwältin Ulla Engler DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße 13 13

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Freunde GS Klenze 48 e. V. Nach Eintragung im Vereinsregister

Mehr

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rahmengeber und Perlentaucher. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

S A T Z U N G in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 6. April 2006

S A T Z U N G in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 6. April 2006 BANKENVERBAND HAMBURG e.v. 20457 Hamburg Adolphsplatz 7 Tel.: 37 17 79 Fax: 36 32 51 S A T Z U N G in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 6. April 2006 1 Name, Sitz, Rechtsform, Tätigkeitsbereich,

Mehr