GEWERBEGEBIET SÜD II"

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1 I NGEN I EUR BÜRO FÜ R VER KEH RSWE S E N KOEHLER UND LEUTWEIN GMBH & CO. KG GRESCHBACHSTR KARLSRUHE TEL. 0721/ FAX 0721/ STADT LEIMEN zum Bebauungsplan "ERWEITERUNG GEWERBEGEBIET SÜD II" Erläuterungsbericht Karlsruhe, im Mai 2010

2 Stadt Leimen "Erweiterung Gewerbegebiet Süd II" Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler und Leutwein GmbH & Co. KG Greschbachstr. 12, Karlsruhe INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Veranlassung und Ziel der Untersuchung 1 2. Vorgehensweise 1 3. Grundlagen der Untersuchung Berechnungsgrundlagen Straßenverkehrslärm Prognose-Nullfall Prognose-Planfall Berechnungsgrundlagen Gewerbelärm Gewerbelärm Prognose-Planfall Verbrauchermärkte Gewerbelärm Prognose-Planfall Allgemeiner Ansatz Gewerbeflächen Beurteilungsgrundlagen 6 4. Ergebnisse Lärmimmissionsberechnung Ergebnisse Lärmimmissionsberechnung Straßenverkehrslärm Ergebnisse Immissionsberechnung Gewerbelärm Prognose-Planfall Verbrauchermärkte Prognose-Planfall Allgemeiner Ansatz Gewerbeflächen Beurteilung der Situation und Empfehlungen für die Bauleitplanung 9 5. Zusammenfassung 13

3 Stadt Leimen "Erweiterung Gewerbegebiet Süd II" Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler und Leutwein GmbH & Co. KG Greschbachstr. 12, Karlsruhe A N L A G E N V E R Z E I C H N I S Anlage 1 Übersichtslageplan 2 Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen Lärm-/Immissionsschutz Emissionsberechnungen Straße Straßenverkehr Prognose-Nullfall Emissionsberechnungen Straße Straßenverkehr Prognose-Planfall Gewerbelärm Prognose-Planfall Verbrauchermarkt Gewerbelärm Teilflächen GE Süd II Kontingentierung nach DIN Straßenverkehrslärm Prognose-Planfall 2025 ohne Erweiterung Süd II Straßenverkehrslärm Prognose-Planfall mit Erweiterung Süd II Straßenverkehrslärm Lärmpegelbereiche nach DIN Gewerbelärm Prognose-Planfall Verbrauchermärkte Bereich nördlich K Gewerbelärm Kontingentierung nach DIN Geräuschkontingentierung DIN 45691

4 Stadt Leimen "Erweiterung Gewerbegebiet Süd II" Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler und Leutwein GmbH & Co. KG Greschbachstr. 12, Karlsruhe 1. Veranlassung und Ziel der Untersuchung Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens "Erweiterung Gewerbegebiet Süd II" in Leimen sind entsprechend dem Ingenieurvertrag vom auf Grundlage unseres Angebotes vom Aussagen über mögliche künftige Lärmbeeinträchtigungen durch Verkehrslärm auf die vorhandene benachbarte Wohnbebauung sowie auf die geplante Gewerbebebauung und durch Gewerbelärm auf bereits vorhandene Wohnbebauung zu treffen. Das Bebauungsplangebiet "Erweiterung Gewerbegebiet Süd II" liegt im Süden der Stadt Leimen, östlich der B 3. Teilflächen des Bebauungsplangebietes befinden sich nördlich der K 4155, die hauptsächlichen Erweiterungsflächen südlich von dieser. Unmittelbar angrenzend an die nördlichen Teilflächen sowie südlich von den geplanten Gewerbeflächen befindet sich bestehende Wohnbebauungen. Anlage 1 zeigt einen Übersichtslageplan über die örtliche Situation. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung ist zu ermitteln, welche Lärmemissionen durch den Straßenverkehrslärm des umgebenden Straßenverkehrsnetzes ausgehen und in inwieweit unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen auf das Bebauungsplangebiet einwirken können bzw. inwieweit diese gegebenenfalls vermieden werden können. Weiterhin ist zu untersuchen, ob durch den Bau eines Kreisverkehrsplatzes als neu geschaffene Anschlussmöglichkeit des Gewerbegebietes an das vorhandene Verkehrsnetz und dem durch die Verkehrsinduzierung des Gewerbegebietes erhöhten Verkehrsaufkommen eine wesentliche Änderung der Lärmbelastung für die vorhandenen Wohnbebauungen unzumutbare bzw. zusätzliche Lärmbelastungen entstehen. Die innerhalb des Bebauungsplangebietes durch Gewerbelärm entstehenden Lärmemissionen und die für die benachbarte Wohnbebauung zu erwartenden Auswirkungen hieraus sind zu ermitteln, um gegebenenfalls Emissionskontingente für die jeweiligen Teilflächen des Bebauungsplangebietes zu bestimmen, damit unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen für die Nachbarschaft auszuschließen sind. 2. Vorgehensweise Für die Berechnung der Lärmsituation im Untersuchungsgebiet wurden die zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Bearbeitung mit einem computergestützten Rechenprogramm aufbereitet. Hierzu wurden Bestands- und Lagedaten aus dem amtlichen Liegenschaftskataster der Stadt Leimen sowie Höhendaten aus Über- Seite 1

5 Stadt Leimen "Erweiterung Gewerbegebiet Süd II" Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler und Leutwein GmbH & Co. KG Greschbachstr. 12, Karlsruhe fliegungen, veranlasst durch das Landesamt für Geoinformationen und Landentwicklung zur Erstellung eines digitalen Geländemodells verwendet. Die Ermittlung der Verkehrsbelastung auf dem umgebenden Straßennetz basiert auf aktuellen Verkehrsuntersuchungen für die Stadt Leimen sowie aus Informationen von Dauerzählstellen des Landes Baden-Württemberg. Weiterhin wurde die zukünftig zu erwartende Verkehrserzeugung durch das Gewerbegebiet prognostiziert. Für den Gewerbelärm erfolgte zum Einen die Prognostizierung des von Verbrauchermärkten und deren Verkehrsaufkommen entstehenden Lärms nördlich der K Weiterhin wurden für alle Gewerbeflächen durch den Ansatz von flächenbezogenen Schallleistungspegeln zukünftige Geräuscherzeugungen simuliert. Der Ansatz von flächenbezogenen Schallleistungspegeln (mittlere je m² abgestrahlte Schallleistung) wird in der DIN (Schallschutz im Städtebau) für den Prognosefall vorgeschlagen. Somit können die Höchstwerte der Schallemissionsstärken in Form von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln für einzelne Teilflächen festgelegt werden, um eine Überschreitung der Orientierungswerte der DIN für die bestehenden Wohnbebauungen zu vermeiden. Auf Grundlage des erstellten digitalen Geländemodells wurden Lärmisophonenkarten errechnet sowie Einzelpunktberechnungen durchgeführt. Die Berechnung der Lärmemissionen und immissionen erfolgte für den Straßenverkehrslärm nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90. Die Berechnung des Gewerbelärms basiert auf den Berechnungsformeln der DIN 18005, Mai 1987/Juli 2002, der TA-Lärm, 1998, der DIN ISO (Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien), 1996, sowie der DIN (Geräuschkontingentierung), Weiterhin wurden zur Berechnung des Parkplatzlärms die Bayrische Parkplatzlärmstudie, Fassung 2007, sowie der technische Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche, insbesondere von Verbrauchermärkten, der hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Wiesbaden 2005, verwendet. Die Durchführung der Berech-nungen erfolgte mit dem Berechungsprogramm Soundplan der Fa. Braunstein und Berndt, Backnang in aktuellster Fassung. Anlage 2 zeigt eine Zusammenstellung der zugrunde gelegten Richtlinien. Seite 2

6 Stadt Leimen "Erweiterung Gewerbegebiet Süd II" Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler und Leutwein GmbH & Co. KG Greschbachstr. 12, Karlsruhe Für die Beurteilung der Lärmimmissionen wurden die in der Lärmvorsorge im Städtebau und in der Bauleitplanung geltenden Orientierungswerte der DIN 18005, Beiblatt 1 (Schallschutz im Städtebau), Mai 1987, angewendet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die DIN lediglich Orientierungswerte vorgibt, die zur Abwägung heranzuziehen sind. Nach DIN 18005, Beiblatt 1, Ziffer 1.2, Absatz 3, sind weiterhin Geräusche von verschiedenen Arten von Schallquellen (Verkehrslärm, Gewerbelärm) wegen der unterschiedlichen Einstellungen der Betroffenen zu den verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich alleine mit den entsprechenden Orientierungswerte zu vergleichen. Für die einzelnen zu beurteilenden Gebietsausweisungen der bestehenden sowie geplanten Bebauungen wird auf die jeweiligen Festsetzungen der Bebauungspläne verwiesen. 3. Grundlagen der Untersuchung Aufgrund der in der DIN vorgegebenen Trennung der einzelnen Lärmarten erfolgt eine getrennte Betrachtung der Lärmbeeinträchtigungen durch die einzelnen Lärmemittenten. 3.1 Berechnungsgrundlagen Straßenverkehrslärm Aus Verkehrszählungen am und an den Einmündungen der Rampen von der B 3 zur K 4155 wurde im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung für die Stadt Leimen der werktägliche Gesamtverkehr über 24 Stunden für den Analysefall erfasst und hierauf aufbauend Berechnungen für einen Prognose-Nullfall 2025 im Untersuchungsgebiet vorgenommen. Neben den Verkehrszählungen wurden zur Ermittlung des Schwerverkehrsanteils auf der B 3 die zur Verfügung stehenden Ergebnisse der Dauerzählstellen (2005) herangezogen. Die Zählstelle befindet sich dabei auf der B 3 in Höhe der K 4156, Nussloch, Masengasse/B 3/K 4155 bei Leimen Prognose-Nullfall Anlagen zeigt die für den Prognose-Nullfall 2025 auf der B 3, der K 4155 sowie den verbindenden Rampen die berechneten Verkehrsbelastungen und angesetzten Schwerverkehrsanteile. Dabei ist zu ergänzen, dass der Schwerverkehrsanteil auf der B 3 gegenüber den Ergebnissen der Dauerzählstelle von 3 % auf 5 % angehoben wurde, um auf der sicheren Seite der Steigerung des Güterverkehrs zu liegen. Seite 3

7 Stadt Leimen "Erweiterung Gewerbegebiet Süd II" Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler und Leutwein GmbH & Co. KG Greschbachstr. 12, Karlsruhe Als zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde für den Prognose-Nullfall auf der B 3 und der K 4155 von 70 km/h ausgegangen. Auf den Rampen wurde eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h angesetzt. Zuschläge für schlechten Fahrbahnzustand oder Steigungen über 5 % wurden nicht vergeben Prognose-Planfall 2025 Für den Planfall wurde aus den südlich der K 4155 vorgesehenen Gewerbeflächen eine Verkehrsinduzierung von insgesamt 500 Kfz/24h ermittelt. Diese errechnet sich bei der geplanten Flächengröße unter realistischen Ansätzen aus 40 Angestellten/ha und 4 Fahrten/Tag/Angestellten. Die Verkehrsbelastung wurde stetig zunehmend auf der Erschließungsstraße bis zum vorgesehenen Kreisverkehrsplatz unterstellt. Dabei wurde von einem Schwerverkehrsanteil von 10 % im Tageszeitraum und 3 % im Nachtzeitraum ausgegangen. Für die nördliche Gewerbefläche und die Zufahrt zum Kreisel wurde aufgrund der gegebenenfalls möglichen Einkaufsmärkte eine Verkehrsinduzierung von Kfz/24h, wiederum unter realistischen flächenbezogenen Ansätzen, bei einem Schwerverkehrsanteil von 3 % im Tages- und Nachtzeitraum ausgegangen. Der aus den neuen Zufahrten prognostizierte Verkehr zu einem Kreisverkehrsplatz an der Rampe von der B 3 zur K 4155 Ost wurde auf das Verkehrsnetz bzw. die K 4155 und die B 3 und deren Rampen verteilt. Die sich somit für den Prognose-Planfall 2025 ergebenden Verkehrsbelastungen sind in Anlagen dargestellt. Im Bereich des Kreisverkehrsplatzes wurde dabei von einer Geschwindigkeit von 30 km/h ausgegangen und auf der Erschließungsstraße des Gewerbegebietes von 50 km/h. Zuschläge für Fahrbahnoberflächen oder Steigungen wurden auch für den Prognose-Planfall nicht vergeben. Seite 4

8 Stadt Leimen "Erweiterung Gewerbegebiet Süd II" Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler und Leutwein GmbH & Co. KG Greschbachstr. 12, Karlsruhe 3.2 Berechnungsgrundlagen Gewerbelärm Zur Beurteilung des Gewerbelärms wurden zwei unterschiedliche Fälle betrachtet: - Die Möglichkeit der Realisierung einer Nutzung der nördlich der K 4155 liegenden Gewerbeflächen durch Einkaufsmärkte, die aufgrund ihres hohen Verkehrsaufkommens differenzierter auf deren Lärmentstehung betrachtet wurden. - Die Nutzung aller vorgesehenen Gewerbeflächen mit nicht genau spezifizierbaren Gewerbenutzungen durch den Ansatz von flächenbezogenen Schallleistungspegeln pro m² abstrahlende Gewerbefläche Gewerbelärm Prognose-Planfall Verbrauchermärkte Nördlich der K 4155 besteht bereits heute ein Verbrauchermarkt, der gegebenenfalls durch einen weiteren Verbrauchermarkt mit direktem Anschluss an die K 4155 ergänzt werden könnte. Als einzelne Lärmquellen hierfür wurden für die Berechnungen die einzelnen Stellplätze auf möglichen Parkflächen, sowie mögliche Anlieferungsverkehre für den neuen Markt im Tageszeitraum angesetzt. Dabei wurde von insgesamt 120 Stellplätzen bei 0,85 Fahrbewegungen/Stellplatz und Stunde im Tageszeitraum mit einem Zuschlag für Parkplätze an Einkaufszentren von 7 db(a) und jeweils einem Zuschlag für Fahrgassen von ausgegangen. Anlage zeigt die angesetzten Berechnungsparameter und die sich hieraus ergebenden Schallleistungspegel für die Parkplatzflächen. Für die Anlieferung wurde über die Länge von ca. 75 m ein Schalleistungspegel von insgesamt 83,7 db(a) im Tageszeitraum angesetzt Gewerbelärm Prognose-Planfall Allgemeiner Ansatz Gewerbeflächen Für diesen Fall wurde für alle Gewerbeflächen ein flächenbezogener Schallleistungspegel von zunächst 60 db(a)/m² im Tageszeitraum und 60 db(a)/m² im Nachtzeitraum, wie in der DIN vorgegeben, berücksichtigt. Der flächenbezogene Schallleistungspegel wurde dabei 1,0 m über dem Gelände angesetzt. Dabei wurde für die Schallausbreitungsberechnung eine freie Schallausbreitung nach DIN ISO ohne Berücksichtigung von Bebauungsdämpfung auf den neuen Gewerbeflächen durchgeführt. Dies ist als 'Worst Case'-Fall anzusehen, Seite 5

9 Stadt Leimen "Erweiterung Gewerbegebiet Süd II" Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler und Leutwein GmbH & Co. KG Greschbachstr. 12, Karlsruhe da zukünftig Gebäudekörper auf den Gewerbeflächen den auf anderen Gewerbeflächen entstehenden Lärm abschirmen werden. Anlage zeigt die einzelnen Teilflächen des Bebauungsplangebietes, für die die flächenbezogenen Schallleistungspegel angesetzt werden. Im Rahmen einer Geräuschkontingentierung nach DIN können dann den einzelnen Gewerbeflächen die höchsten zulässigen Lärmemissionskontingente in Form von flächenbezogenen Schallleistungspegeln zugewiesen werden, je nach ihrer Nähe zu lärmsensiblen Nutzungen. 3.3 Beurteilungsgrundlagen Die sich aus den Berechnungsverfahren für Verkehrslärm auf die geplante Bebauung ergebenden Immissionspegel, sowie die sich aus Gewerbelärm ergebenden Beurteilungspegel für die ausgewählten Immissionsorte wurden nach der für die städtebaulichen Planung gültigen Richtlinie DIN (Schallschutz im Städtebau) beurteilt. Die in der DIN angegebenen Orientierungswerte betragen jeweils für den Tages- und Nachtzeitraum (6.00 bis Uhr / bis 6.00 Uhr) in db(a): Verkehrslärm Gewerbelärm Allgemeines Wohngebiet (WA) 55/45 db(a) 55/40 db(a) Dorf-/ und Mischgebiete (MI) 60/50 db(a) 60/45 db(a) Gewerbegebiete (GE) 65/55 db(a) 65/50 db(a) Es ist dabei anzumerken, dass die Orientierungswerte der DIN empfohlene Richtwerte darstellen, von denen im Einzelfall beim Vorliegen anderer, entgegengesetzter Interessen mit entsprechender Begründung abgewichen werden kann. (DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1, Ziffer 1.2). In einem solchen Fall sind jedoch geeignete Maßnahmen, wie z.b. aktiver Schallschutz, entsprechende Gebäudeanordnung, Grundrissgestaltung oder alternative planrechtliche Festsetzungen, wie baulicher (passiver) Schallschutz vorzusehen und planrechtlich abzusichern. Ergänzend wurden die Bestimmungen der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) herangezogen. Deren Bestimmungen und Grenzwerte gelten rechtsverbindlich für den Fall von Neu- und Umbaumaßnahmen von Verkehrswegen, wie dies beim Bau des Kreisverkehrsplatzes gegeben ist. Nach der 16. BImSchV werden Schallschutzmaßnahmen erforderlich, sofern eine Steigerung des Verkehrslärms von dem ausgehenden Verkehrsweg gegen- Seite 6

10 Stadt Leimen "Erweiterung Gewerbegebiet Süd II" Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler und Leutwein GmbH & Co. KG Greschbachstr. 12, Karlsruhe über dem Bestand um 3 db(a) bei gleichzeitigem Überschreiten der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV gegeben ist. Sollte keine Steigerung um 3 db(a) bei gleichzeitigem Überschreiten der Immissionsgrenzwerte vorliegen, ist von keiner wesentlichen Änderung der Lärmbelastung und damit noch von zumutbaren Verhältnissen auszugehen. 4. Ergebnisse Lärmimmissionsberechnung Neben den einzelnen Lärmemittenten wurden die umgebende bestehende Bebauung sowie die topographischen Verhältnisse zur Berücksichtigung für Bebauungsdämpfung und Reflexionen in die Berechnungen einbezogen. 4.1 Ergebnisse Lärmimmissionsberechnung Straßenverkehrslärm Anlage zeigt eine Lärmisophonenkarte sowie Ergebnisse von Einzelpunktberechnungen an den maßgeblichen Gebäudefronten für den Prognose- Nullfall 2025 ohne Erweiterung der Gewerbegebietsflächen Süd II. Anlage zeigt die Lärmisophonenbelastung sowie die höchsten Beurteilungspegel an den jeweiligen Fassaden für den Prognose-Planfall 2025 mit Erweiterung der Gewerbegebietsflächen Süd II. Beide Anlagen beziehen sich dabei auf den Tageszeitraum. Es zeigt sich, dass durch die Anlage des Kreisverkehrsplatzes und die Anbindung der Erweiterungsflächen grundsätzlich keine Erhöhungen der Beurteilungspegel durch Straßenverkehrslärm an den bestehenden Gebäudefronten entstehen oder Zunahmen nur in geringem Umfang von 0,2 db(a) ermittelt werden. Damit ergibt sich keine wesentliche Änderung der Lärmbelastung im Sinne der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung). Dies begründet sich maßgeblich durch die niedrigere Geschwindigkeit im Bereich des Kreisverkehrsplatzes gegenüber der Bestandssituation. Bei Berücksichtigung von zukünftig möglicher Bebauung auf den Gewerbeflächen ergeben sich für die untersuchten bestehenden Wohnbebauungen gewisse Verminderungen der Lärmbelastung aus Straßenverkehrslärm durch die abschirmende Wirkung der geplanten Bebauung gegenüber der B 3. Innerhalb der Bebauungsplanflächen des Gewerbegebietes Süd II ergeben sich für den Prognose-Planfall 2025, entsprechend Anlage 4.1.2, für die am nächsten zu den Hauptlärmemittenten B 3 und K 4155 liegenden Gebäudefronten Überschreitungen der Orientierungswerte für Gewerbeflächen von unter 5 db(a). Sie liegen damit in einer Größenordnung, die entsprechend den Vorgaben der DIN bzw. der aktuellen Rechtssprechung noch im Bereich des Abwägungsspielraumes, wobei jedoch alternative Schallschutzmaßnahmen in Form von baulichem Schallschutz vorzusehen ist. Bei Anord- Seite 7

11 Stadt Leimen "Erweiterung Gewerbegebiet Süd II" Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler und Leutwein GmbH & Co. KG Greschbachstr. 12, Karlsruhe nung von Betriebswohnungen oder Sozialräumen innerhalb des Gewerbegebietes sind die Außenbauteile mit den entsprechenden Schalldämmmaßen nach den Lärmpegelbereichen der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) zu bemessen. Anlage zeigt die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 für beispielhafte Baukörper innerhalb des Bebauungsplangebietes. Es ergeben sich dabei für die nach Westen orientierten Gebäudefronten der am nächsten zur B 3 liegenden Baukörper die Lärmpegelbereiche IV und V und für nicht direkt zur B 3 orientierten oder zur K 4155 gerichtete Baukörper der Lärmpegelbereich III. Für rückwärtige Gebäudefronten oder für Gebäude im nordöstlichen Bereich des Bebauungsplangebietes ergibt sich der Lärmpegelbereich II, für die bereits Außenbauteile und Fenster der Bauweise, die bereits aus Gründen des Wärmeschutzes erforderlich ist, ausreichen. 4.2 Ergebnisse Immissionsberechnung Gewerbelärm Prognose-Planfall Verbrauchermärkte Anlage zeigt die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen im Tageszeitraum für die Anordnung von zwei Verbrauchermärkten auf der nördlich der K 4155 vorgesehenen Gewerbeflächen. Es ergeben sich für die maßgeblichen Gebäudefronten für den Tageszeitraum keine Überschreitungen der für Mischgebiete bzw. Gewerbegebiete vorgegebenen Orientierungswerte der DIN im Tageszeitraum. Die maximalen Werte liegen aufgerundet bei 55 db(a) für die Gebäude unmittelbar östlich des Verbrauchermarktes und damit im Bereich der für Allgemeine Wohngebiete noch zulässigen Beurteilungspegel. Für den Nachtzeitraum wurde von keiner Nutzung der Verbrauchermärkte ausgegangen, es ist im Rahmen von Betriebsgenehmigungen jedoch darauf zu achten, dass Anlieferungen nur innerhalb des Zeitraumes von 6.00 bis Uhr stattfinden Prognose-Planfall Allgemeiner Ansatz Gewerbeflächen Werden für die in Anlage dargestellten Teilflächen immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP), angesetzt und Ausbreitungsberechnungen nach DIN ausgeführt, so ergeben sich für die maßgeblichen Immissionspunkte IOA1 bis IOB2 im Tageszeitraum bei einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von 60 db(a)/m² keine Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005, woraus sich keine Einschränkungen oder Lärmkontingente für die Teilflächen im Tageszeitraum ergeben. Seite 8

12 Stadt Leimen "Erweiterung Gewerbegebiet Süd II" Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler und Leutwein GmbH & Co. KG Greschbachstr. 12, Karlsruhe Für den Nachtzeitraum ergeben sich bei einem Ansatz von 60 db(a)/m² als IFSP auf allen Teilflächen für die maßgeblichen Immissionspunkte IOA1 bis IOB2 Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN Es erfolgte aus diesem Grund eine Kontingentierungsberechnung nach DIN 45691, mit dem Ergebnis, die Lärmentstehung auf den Gewerbeflächen in unterschiedlichem Maß einzuschränken. Anlage zeigt die Lage der maßgeblichen Immissionsorte sowie die angesetzten einzelnen Emissionskontingente für die unterschiedlichen Teilflächen innerhalb des Bebauungsplangebietes. In Anlage sind die einzelnen Immissionskontingente der einzelnen Teilflächen für die jeweiligen Immissionsorte aufgelistet. Für die Fläche GE "A" Nord, nördlich der K 4155 im Bereich des bestehenden Verbrauchermarktes, wird für den Nachtzeitraum in Emissionskontingent von 45 db(a)/m² vorgesehen, bei dem nur noch in sehr geringem Umfang Betriebstätigkeiten, vor allem im Außenbereich, möglich sind. Für die südliche Hälfte der Gewerbeflächen nördlich der K 4155, ergibt sich ein Emissionskontingent von 50 db(a), ebenso wie für den südöstlichen Bereich der südlich der K 4155 liegenden Gewerbeflächen, bei denen in geringem Umfang Betriebstätigkeit im Nachtzeitraum möglich wären. Für den Großteil der Gewerbeflächen südlich der K 4155 wurde ein Emissionskontingent für den Nachtzeitraum von 55 db(a) vorgesehen, das in einem gewissen Rahmen eingeschränkte Betriebstätigkeit auch im Nachtzeitraum ohne laute Einzelgeräusche oder regelmäßige An- und Abfahrten von LKW mit Be- und Entladevorgängen ermöglicht. 4.3 Beurteilung der Situation und Empfehlungen für die Bauleitplanung Durch den Umbau des Knotenpunktes Rampe B 3/K 4155 in einen Kreisverkehrsplatz entstehen aufgrund der zukünftig geringeren Geschwindigkeiten am Kreisverkehrsplatz im unmittelbaren Nahbereich keine wahrnehmbar höheren Lärmbelastungen. Weiterhin entstehen durch die zukünftigen Baukörper auf den Gewerbeflächen abschirmende Wirkungen von Verkehrslärm der B 3 für die bestehenden Wohnbebauungen. Bezüglich von Verkehrslärm, der durch die zukünftigen Gewerbeflächen und die geplante Umbaumaßnahme entsteht, sind daher hinsichtlich der Beurteilung aus Verkehrslärm keine Bedenken gegeben. Seite 9

13 Stadt Leimen "Erweiterung Gewerbegebiet Süd II" Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler und Leutwein GmbH & Co. KG Greschbachstr. 12, Karlsruhe Für die Gebäude innerhalb des geplanten Gewerbegebietes entstehen jedoch in geringem Maße Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN im Nahbereich der B 3, für die für den Fall der Anordnung von Sozialräumen oder Wohnnutzungen Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen sind. Da die Anordnung von Wohn- oder Sozialnutzungen in diesem Bereich als eher fraglich oder nur in geringem Umfang zu erwarten ist, reichen hierfür passive Lärmschutzmaßnahmen in Form von entsprechend gedämmten Außenbauteilen aus. Für den Gewerbelärm ergeben sich bei Festsetzung und Einhaltung der Lärmkontingente, die im Rahmen von Betriebsgenehmigungen nachzuweisen sind, auch für den Nachtzeitraum und deren sensiblen vorgegebenen Orientierungswerten keine unzumutbaren Lärmbelastungen durch Gewerbelärm. Die Festsetzungen innerhalb des Bebauungsplanverfahrens zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen unterteilen sich in Festsetzungen nach BauGB 9 sowie nach Baunutzungsverordnung 1: Notwendige Vorkehrungen gegen schädliche Umwelteinwirkungen nach 9, Abs. 1, Nr. 24, BauGB, aufgrund des Straßenverkehrslärm: Für Außenbauteile und Aufenthaltsräume sind unter Berücksichtigung der Raumarten und nutzungen die nach Tabelle 8 der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, 1989) aufgeführten Anforderungen der Luftschalldämmung einzuhalten. Die Schallschutzklassen der Fenster ergeben sich aus den Lärmpegelbereichen nach den Tabellen 9 und 10 der DIN 4109 und der VDI-Richtlinie 2719, Tabelle 2, in Abhängigkeit von Fenster- und Wandgröße aus den festgesetzten Lärmpegelbereichen. Im Lärmpegelbereich V liegen die nach Westen orientierten Gebäudefronten der westlichsten Gebäudereihe bis in einem Abstand von 30 m zum östlichen Fahrbahnrand der B 3. Im Lärmpegelbereich IV liegen die nach Westen, Norden und Süden orientierten Gebäudefronten der westlichsten Gebäudereihe innerhalb des Bebauungsplangebietes bis in einem Abstand von 60 m zum östlichen Fahrbahnrand der B 3. Seite 10

14 Stadt Leimen "Erweiterung Gewerbegebiet Süd II" Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler und Leutwein GmbH & Co. KG Greschbachstr. 12, Karlsruhe Im Lärmpegelbereich III liegen die nach Westen, Norden und Süden gerichteten Gebäudefronten in einem Abstand von 100 m zum östlichen Fahrbahnrand der B 3 bzw. die nach Nordwesten gerichteten Gebäudefronten in einem Abstand von 150 m vom südöstlichen Fahrbahnrand der K Alle übrigen Gebäudefronten im Bebauungsplangebiet liegen im Lärmpegelbereich II oder darunter und müssen bereits aus Gründen des Wärmeschutzes mit Fenstern der Klasse 2 ausgestattet werden. Es wird empfohlen, Fenster von Schlafräumen nicht in Gebäudefronten, die in den Lärmpegelbereichen III bis IV liegen, anzuordnen. Schlaf- und Aufenthaltsräume in den Lärmpegelbereichen IV und V sind mit Fremdbelüftungen ohne oder mit nur geringem Eigengeräusch auszustatten. Nach Baunutzungsverordnung (BauNVO, 1, Abs. 4, Satz 1, Nr. 2) wird das Bebauungsplangebiet in Flächen mit unterschiedlichen zulässigen Nutzungen gegliedert: Für die Teilbereiche Gewerbeflächen wird ein flächenbezogener Schallleistungspegel im Nachtzeitraum festgesetzt. Der Nachtzeitraum ist für die Zeit zwischen und 6.00 Uhr definiert, wie in Anlage ausgewiesen. Teilfläche Flächengröße L(EK),T L(EK),N [m²] db(a)/m² db(a)/m² GE A Nord 2318, GE A Süd 5325, GE B Mitte , GE B Mitte , GE B Mitte , GE B Nord 9492, GE B Süd , GE B Süd , GE B Süd , Die maßgeblichen Immissionspunkte IOA1 bis IOB2 weisen folgende Gauß- Krüger-Koordinaten und NN-Höhen auf: Seite 11

15 Stadt Leimen "Erweiterung Gewerbegebiet Süd II" Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler und Leutwein GmbH & Co. KG Greschbachstr. 12, Karlsruhe Immissionsort Geschoss X Y Z IO A1 EG , ,77 106,71 IO A1 1. OG , ,77 109,51 IO A2 EG , ,38 107,73 IO A2 1. OG , ,38 110,53 IO A2 2. OG , ,38 113,33 IO A2 3. OG , ,38 116,13 IO A2 4. OG , ,38 118,93 IO A3 EG , ,89 107,73 IO A3 1. OG , ,89 110,53 IO A3 2. OG , ,89 113,33 IO A3 3. OG , ,89 116,13 IO A3 4. OG , ,89 118,93 IO B1 EG , ,17 107,53 IO B1 1. OG , ,17 110,33 IO B2 EG , ,52 107,53 IO B2 1. OG , ,52 110,33 Die Höhe des Aufpunktes des Erdgeschosses über Einfamilienhäusern wurde dabei mit 2,4 m berücksichtigt. Auf diesen Teilflächen sind nur Betriebe zulässig, deren mittlere Schallabstrahlung (einschließlich Fahrverkehr auf dem Betriebsgrundstück) pro m² die festgesetzten Schallleistungspegel im Nachtzeitraum nicht überschreiten. Die Einhaltung der zulässigen Schallemissionen ist im Genehmigungsverfahren unaufgefordert nachzuweisen. Zu diesen Festsetzungen ist zu ergänzen, dass der Aufwand eines Nachweises der Einhaltung des flächenbezogenen Schallleistungspegel nur für Betriebe, die Arbeiten im Nachtzeitraum vorsehen, notwendig ist. Ergänzend ist zu erläutern, dass bei einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von 45 db(a)/m² im Nachtzeitraum vor allem im Außenbereich keine lärmintensiven Tätigkeiten durchgeführt werden können. Das An- und Abfahren von Parkplätzen ist nur für eine geringe Anzahl von Kraftfahrzeugen möglich. Geräuschintensive Arbeiten innerhalb von Gebäuden sind durch entsprechende Schalldämmungen der Außenbauteile abzuschirmen. Seite 12

16 Stadt Leimen "Erweiterung Gewerbegebiet Süd II" Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler und Leutwein GmbH & Co. KG Greschbachstr. 12, Karlsruhe 5. Zusammenfassung Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Süd II" in Leimen wurde, unter Berücksichtigung des Straßenverkehrslärms der B 3, der K 4155 sowie einer Planstraße innerhalb des Bebauungsplangebietes und des Gewerbelärms von zu erwartenden Verbrauchermärkten oder Gewerbeflächen, eine schalltechnische Untersuchung aufgestellt. Die zu erwartenden Lärmemissionen und immissionen wurden entsprechend den geltenden Richtlinien berechnet und nach der DIN (Schallschutz im Städtebau) und ergänzend der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) beurteilt. Straßenverkehrslärm Durch den Bau des Kreisverkehrsplatzes mit zusätzlichen Abfahrten und dem erhöhten Verkehrsaufkommen des Gewerbegebietes ergeben sich keine wesentlichen Änderungen der Lärmbelastungen im Sinne der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung). Es ergeben sich für die maßgebliche Bebauung am nächsten zu den Verkehrslärmemittenten für den Prognose-Planfall gegenüber dem Prognose-Nullfall Erhöhungen um maximal 0,2 db(a), die damit in einer keinesfalls relevanten Größenordnung liegen. Bei Berücksichtigung der zukünftigen Bebauung auf den Gewerbeflächen ergeben sich für die untersuchten Wohnbebauungen Verminderungen der Lärmbelastung durch Straßenverkehrslärm durch die abschirmenden Wirkungen der geplanten Bebauung. Innerhalb der Bebauungsplanflächen sind für die am nächsten zu den Hauptlärmemittenten B 3 und K 4155 liegenden Gebäudefronten passive Lärmschutzmaßnahmen durch Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) im Bebauungsplan vorzusehen. Bei Anordnung von Betriebswohnungen oder Sozialräumen sind die Außenbauteile mit den Vorgaben entsprechenden Schalldämmmaßen zu bemessen. Gewerbelärm Bei Anordnung eines Verbrauchermarktes auf den nördlich der K 4155 liegenden Gewerbeflächen ist von keinen unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen auf die benachbarte Wohnbebauung auszugehen, sofern die Öffnungszeiten sowie die Anlieferungen im Tageszeitraum (6.00 bis Uhr) stattfinden. Für die zukünftigen Gewerbeflächen nördlich und südlich der K 4155 wurde eine Geräuschkontingentierung nach DIN mit Ansatz von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln durchgeführt. Für den Tageszeitraum ergeben sich dabei keine besonderen Einschränkungen der Geräuschentstehung Seite 13

17 Stadt Leimen "Erweiterung Gewerbegebiet Süd II" Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler und Leutwein GmbH & Co. KG Greschbachstr. 12, Karlsruhe für Gewerbegebiete. Für den Nachtzeitraum wird empfohlen, Emissionskontingente im Bebauungsplan festzusetzen, die die Lärmentstehung auf den Gewerbeflächen in unterschiedlichem Maße einschränkt. Für die Fläche GE "A" Nord, nördlich der K4155 im Bereich des bestehenden Verbrauchermarktes wird für den Nachtzeitraum ein Emissionskontingent von 45 db(a)/m² vorgesehen, bei dem nur noch in sehr geringem Umfang Betriebstätigkeiten, vor allem im Außenbereich, möglich sind. Für die südliche Hälfte der Gewerbeflächen nördlich der K 4155 ergibt sich ein Emissionskontingent von 50 db(a) ebenso wie für den südöstlichsten Bereich der südlich der K 4155 liegenden Gewerbeflächen, bei dem in geringem Umfang Betriebstätigkeiten im Nachtzeitraum möglich wären. Für den Großteil der Gewerbeflächen südlich der K 4155 wurde ein Emissionskontingent für den Nachtzeitraum von 55 db(a) vorgesehen, das eine in gewissem Rahmen eingeschränkte Betriebstätigkeit auch im Nachtzeitraum ohne laute Einzelgeräusche oder regelmäßigem An- und Abfahren von LKW mit Be- und Entladevorgängen ermöglicht. Unter Berücksichtigung der empfohlenen Lärmschutzmaßnahmen ist mit keinen unzumutbaren Lärmbelastungen innerhalb des Bebauungsplangebietes oder für die vorhandenen Wohnbebauungen im unmittelbaren Nahbereich des Bebauungsplangebietes zu rechnen. INGENIEURBÜRO FÜR VERKEHRSWESEN KOEHLER UND LEUTWEIN GMBH & CO. KG Dateiname: RK-SU-ErweiterungGewerbegebietSued2 Datum: 25. Mai 2010 Seite 14

18 ÜBERSICHTSLAGEPLAN Leimen Geplanter Kreisverkehr Bebauungsplan Erweiterung GE Süd II St. Ilgen Nußloch 05/10 1 STADT LEIMEN SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN ERWEITERUNG GE SÜD II INGENIEURBÜRO FÜR VERKEHRSWESEN KOEHLER UND LEUTWEIN GmbH + Co. KG. GRESCHBACHSTR KARLSRUHE

19 Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen Lärm-/Immissionsschutz - Baugesetzbuch (BauGB), Gesetze und Verordnungen zum Bau- und Planungsrecht, 8. Auflage, Verlag Deutsches Heimstättenwerk GmbH, Bonn, August Baunutzungsverordnung (BauNVO), Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke in der Fassung vom , Beck-Texte im dtv, München Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit BImSchV: Genehmigungsbedürftige AnlagenVO, GenehmigungsverfahrensVO, StörfallVO, TA Luft, TA Lärm, Beck-Texte im dtv, 15. Februar Bundesminister für Verkehr (BMV): Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (Bonn) - Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Schriftenreihe Heft 89 - Parkplatzlärmstudie, Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen, sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 4. Auflage Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Sechste AvwV vom 26. August 1998 zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm ); In: Gemeinsames Ministerialblatt, 49. Jahrgang, Nr. 26, S , Bundesministerium des Innern, Bonn, 28. August BMV, Abteilung Straßenbau: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, Ausgabe 1990, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrslärm, Köln - BMV: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 26/1997 Sachgebiet 12.1: Lärmschutz, Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes VLärmSchR 97, Bonn, den 2. Juni 1997, Verkehrsblatt Nr. 12/1997 Amtlicher Teil - DIN 4109 mit Beiblatt 1 und 2: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November DIN Teil 1: Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung, Mai 1987 / Juli DIN Teil 1, Beiblatt: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai DIN 45691: Geräuschkontingentierung, Dez DIN ISO 9613, Teil 2: Dämpfung des Schalls bei der Ausstrahlung im Freien, Ausgabe Okt Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Umwelt und Geologie, Lärmschutz Heft 3, Wiesbaden, 2005 STADT LEIMEN SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN ERWEITERUNG GE SÜD II INGENIEURBÜRO FÜR VERKEHRSWESEN KOEHLER UND LEUTWEIN GmbH + Co. KG GRESCHBACHSTR KARLSRUHE 05/10 2

20 Straße KM LmE tags db(a) Leimen GE süd II Emissionsberechnung Straße GLK Straßenverkehr Prognose Nullfall 2025 LmE nachts db(a) DTV Kfz/24h PT % B 3 Progn Nullfall 0,000 69,2 61, ,0 5,0 72,2 64,9 70,0 60,0-3,0-3,0 0,0 0,9 0,0 B 3 Progn Nullfall 0,205 69,3 61, ,0 5,0 72,3 64,9 70,0 60,0-3,0-3,0 0,0 0,8 0,0 B 3 Progn Nullfall 0,400 69,3 61, ,0 5,0 72,3 64,9 70,0 60,0-3,0-3,0 0,0 0,0 0,0 K 4155 Progn Nullfall 0,000 64,2 55, ,0 3,0 67,5 58,7 70,0 60,0-3,3-3,3 0,0-0,2 0,0 K 4155 Progn Nullfall 0,141 63,6 54, ,0 3,0 66,9 58,1 70,0 60,0-3,3-3,3 0,0 0,2 0,0 K 4155 Progn Nullfall 0,000 64,5 55, ,0 3,0 67,7 59,0 70,0 60,0-3,3-3,3 0,0-0,6 0,0 Rampe B 3 süd K4155 Progn Nullfall 0,000 59,4 50, ,0 3,0 64,8 56,0 50,0 50,0-5,3-5,3 0,0-1,0 0,0 Rampe B 3 nord K4155 Progn Nullfall 0,000 59,3 50, ,0 3,0 64,6 55,9 50,0 50,0-5,3-5,3 0,0-1,7 0,0 PN % Lm25 tags db(a) Lm25 nachts db(a) v Pkw km/h v Lkw km/h D vt db(a) D vn db(a) D db(a) Steig % D Stg db(a) 05/ INGENIEURBÜRO FÜR VERKEHRSWESEN KOEHLER UND LEUTWEIN GMBH & CO. KG GRESCHBACHSTR. 12, KARLSRUHE SoundPLAN 7.0

21 Leimen GE süd II Emissionsberechnung Straße GLK Straßenverkehr Prognose Nullfall 2025 Legende Straße Straßenname KM Kilometrierung LmE tags db(a) Emissionspegel tags LmE nachts db(a) Emissionspegel nachts DTV Kfz/24h Durchschnittlicher täglicher Verkehr PT % Lkw-Anteil, tags PN % Lkw-Anteil, nachts Lm25 tags db(a) Pegel in 25m Abstand, tags Lm25 nachts db(a) Pegel in 25m Abstand, nachts v Pkw km/h Geschwindigkeit Pkw v Lkw km/h Geschwindigkeit Lkw D vt db(a) Zuschlag für Geschwindigkeit tags D vn db(a) Zuschlag für Geschwindigkeit nachts D StrO db(a) Zuschlag für Straßenoberfläche Steigung % Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle) D Stg db(a) Zuschlag für Steigung 05/ INGENIEURBÜRO FÜR VERKEHRSWESEN KOEHLER UND LEUTWEIN GMBH & CO. KG GRESCHBACHSTR. 12, KARLSRUHE SoundPLAN 7.0

22 Leimen GE süd II Dokumentation Eingabedaten Parkplätze GLK Gewerbelärm Prognose Planfall Verbrauchermarkt Parkplatz Anzahl Stellplätze Fahrbewegungen tags Kfz/h Fahrbewegungen nachts Kfz/h Zuschlag P-Typ db Zuschlag Fahrgassen db Parkplatz süd 52,00 0,85 0,00 7,00 3,39 89,8 Parkplatz west 18,00 0,85 0,00 7,00 1,49 83,3 Parkplatz Mitte 21,00 0,85 0,00 7,00 1,69 84,2 Parkplatz nord 29,00 0,85 0,00 7,00 2,20 86,1 Lw tags db(a) Lw nachts db(a) 05/ INGENIEURBÜRO FÜR VERKEHRSWESEN KOEHLER UND LEUTWEIN GMBH & CO. KG GRESCHBACHSTR. 12, KARLSRUHE SoundPLAN 7.0

23 Leimen GE süd II Dokumentation Eingabedaten Parkplätze GLK Gewerbelärm Prognose Planfall Verbrauchermarkt Parkplatz Anzahl Stellplätze Fahrbewegungen tags Kfz/h Fahrbewegungen nachts Kfz/h Zuschlag P-Typ db Zuschlag Fahrgassen db Parkplatz süd 52,00 0,85 0,00 7,00 3,39 89,8 Parkplatz west 18,00 0,85 0,00 7,00 1,49 83,3 Parkplatz Mitte 21,00 0,85 0,00 7,00 1,69 84,2 Parkplatz nord 29,00 0,85 0,00 7,00 2,20 86,1 Lw tags db(a) Lw nachts db(a) 05/ INGENIEURBÜRO FÜR VERKEHRSWESEN KOEHLER UND LEUTWEIN GMBH & CO. KG GRESCHBACHSTR. 12, KARLSRUHE SoundPLAN 7.0

24 K 4155 GEWERBELÄRM TEILFLÄCHEN GE SÜD II B 3 IO A1 GE A nord L(EK)=60/45 db(a) IO A2 KONTIGENTIERUNG NACH DIN IO A3 GE A süd L(EK)=60/50 db(a) GE B nord L(EK)=60/55 db(a) GE B Mitte 1 L(EK)=60/55 db(a) Legende K 4155 GE B süd 1 L(EK)=60/55 db(a) GE B süd 2 GE B Mitte 2 L(EK)=60/55 db(a) GE B Mitte 3 L(EK)=60/55 db(a) Hauptgebäude Nebengebäude Lichtzeichenanlage Parkplatz Emission Straße L(EK)=60/55 db(a) Straße GE B süd 3 L(EK)=60/50 db(a) Bebauungsplangebiet Linienquelle Flächenschallquelle B 3 IO B1 IO B2 Maßstab 1: , m 05/ STADT LEIMEN SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN "ERWEITERUNG GE SÜD II"

25 K 4155 STRASSENVERKEHRSLÄRM PROGNOSE NULLFALL 2025 OHNE ERWEITERUNG GE SÜD II B 3 62,2 62,1 63,9 64,3 LÄRMISOPHONEN H=4,0m TAGESZEITRAUM Pegelwerte in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Orientierungswerte DIN tags <<< WA: 55dB(A) <<< MI: 60dB(A) <<< GE: 65dB(A) Legende K 4155 Hauptgebäude Nebengebäude Höhenlinie Lichtzeichenanlage Parkplatz Emission Straße Straße Bebauungsplangebiet B 3 54,5 54,6 Maßstab 1: , m 05/ STADT LEIMEN SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN "ERWEITERUNG GE SÜD II"

26 K 4155 STRASSENVERKEHRSLÄRM PROGNOSE PLANFALL 2025 MIT ERWEITERUNG GE SÜD II B 3 61,8 61,0 62,1 LÄRMISOPHONEN H=4,0m TAGESZEITRAUM 63,8 63,7 69,6 64,7 60,5 58,4 68,9 64,3 66,3 Pegelwerte 60,6 52,3 in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Orientierungswerte DIN tags <<< WA: 55dB(A) <<< MI: 60dB(A) <<< GE: 65dB(A) 57,4 55,1 62,6 52,7 55,1 52,9 Legende 59,5 50,9 54,7 54,5 50,9 Hauptgebäude K ,4 66,0 66,9 59,8 57,1 57,0 56,8 57,7 57,8 49,9 53,0 53,9 56,5 54,1 52,2 51,8 54,1 Nebengebäude Höhenlinie Lichtzeichenanlage Parkplatz 66,3 58,3 53,6 54,9 54,6 56,7 Emission Straße Straße 61,0 55,7 Bebauungsplangebiet 46,0 Mittelstreifen 56,7 B 3 53,0 53,9 Maßstab 1: , m 05/ STADT LEIMEN SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN "ERWEITERUNG GE SÜD II"

27 K B 3 STRASSENVERKEHRSLÄRM LÄRMPEGELBEREICHE NACH DIN 4109 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Parkplatz Emission Straße Straße Bebauungsplangebiet Lärmpegelbereich III Lärmpegelbereich IV Lärmpegelbereich V Maßstab 1: m 05/ STADT LEIMEN SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN "ERWEITERUNG GE SÜD II" B 3

28 B 3 K 4155 GEWERBELÄRM PROGNOSE PLANFALL VERBRAUCHERMÄRKTE BEREICH NÖRLICH K ,7 50,1 54,1 50,5 HÖCHSTER FASSADENPEGEL TAGESZEITRAUM Pegelwerte in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Orientierungswerte DIN tags <<< WA: 55dB(A) <<< MI: 60dB(A) <<< GE: 65dB(A) Legende K 4155 Hauptgebäude Nebengebäude Höhenlinie Lichtzeichenanlage Parkplatz Emission Straße Straße Bebauungsplangebiet Linienquelle B 3 27,5 27,4 Maßstab 1: , m 05/ STADT LEIMEN SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN "ERWEITERUNG GE SÜD II"

29 B 3 IO A1 GE A nord L(EK)=60/45 db(a) IO A2 K 4155 GEWERBELÄRM KONTIGENTIERUNG NACH DIN EMISSIONSKONTINGENTE TEILFLÄCHEN IO A3 GE A süd L(EK)=60/50 db(a) GE B nord L(EK)=60/55 db(a) GE B Mitte 1 L(EK)=60/55 db(a) Legende K 4155 GE B süd 1 L(EK)=60/55 db(a) GE B süd 2 GE B Mitte 2 L(EK)=60/55 db(a) GE B Mitte 3 L(EK)=60/55 db(a) Hauptgebäude Nebengebäude Lichtzeichenanlage Parkplatz Emission Straße L(EK)=60/55 db(a) Straße GE B süd 3 L(EK)=60/50 db(a) Bebauungsplangebiet Linienquelle Flächenschallquelle B 3 IO B1 IO B2 Maßstab 1: , m 05/ STADT LEIMEN SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN "ERWEITERUNG GE SÜD II"

30 Leimen GE süd II Geräuschkontingentierung DIN Kontingentierung für: Beurteilungspegel Tag Immissionsort IO A1 IO A2 IO A3 IO B1 IO B2 Gesamtimmissionswert L(GI) 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 Geräuschvorbelastung L(vor) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Planwert L(PI) 60,0 60,0 60,0 60,0 60,0 Teilpegel Teilfläche Größe [m²] L(EK) IO A1 IO A2 IO A3 IO B1 IO B2 GE A nord 2318,9 60,0 55,6 54,0 51,6 28,1 28,1 GE A süd 5325,5 60,0 47,6 51,5 52,7 32,9 32,8 GE B Mitte ,1 60,0 33,6 34,6 34,9 37,0 36,9 GE B Mitte ,8 60,0 32,9 33,7 34,0 39,1 39,0 GE B Mitte ,4 60,0 31,5 32,3 32,5 41,1 41,0 GE B nord 9492,8 60,0 38,9 40,0 40,3 41,7 41,5 GE B süd ,4 60,0 34,7 35,4 35,6 39,4 39,4 GE B süd ,9 60,0 33,6 34,3 34,5 41,8 41,8 GE B süd ,8 60,0 32,5 33,2 33,4 46,1 46,2 Immissionskontingent L(IK) 56,4 56,2 55,5 50,3 50,3 Unterschreitung 3,6 3,8 4,5 9,7 9,7 05/ INGENIEURBÜRO FÜR VERKEHRSWESEN KOEHLER UND LEUTWEIN GMBH & CO. KG GRESCHBACHSTR KARLSRUHE SoundPLAN 7.0

31 Leimen GE süd II Geräuschkontingentierung DIN Kontingentierung für: Beurteilungspegel Nacht Immissionsort IO A1 IO A2 IO A3 IO B1 IO B2 Gesamtimmissionswert L(GI) 45,0 45,0 45,0 45,0 45,0 Geräuschvorbelastung L(vor) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Planwert L(PI) 45,0 45,0 45,0 45,0 45,0 Teilpegel Teilfläche Größe [m²] L(EK) IO A1 IO A2 IO A3 IO B1 IO B2 GE A nord 2318,9 45,0 40,6 39,0 36,6 13,1 13,1 GE A süd 5325,5 50,0 37,6 41,5 42,7 22,9 22,8 GE B Mitte ,1 55,0 28,6 29,6 29,9 32,0 31,9 GE B Mitte ,8 55,0 27,9 28,7 29,0 34,1 34,0 GE B Mitte ,4 55,0 26,5 27,3 27,5 36,1 36,0 GE B nord 9492,8 55,0 33,9 35,0 35,3 36,7 36,5 GE B süd ,4 55,0 29,7 30,4 30,6 34,4 34,4 GE B süd ,9 55,0 28,6 29,3 29,5 36,8 36,8 GE B süd ,8 50,0 22,5 23,2 23,4 36,1 36,2 Immissionskontingent L(IK) 43,7 44,7 44,9 43,9 43,9 Unterschreitung 1,3 0,3 0,1 1,1 1,1 SoundPLAN / INGENIEURBÜRO FÜR VERKEHRSWESEN KOEHLER UND LEUTWEIN GMBH & CO. KG GRESCHBACHSTR KARLSRUHE

32 Leimen GE süd II Geräuschkontingentierung DIN Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan: Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L{EK} nach DIN45691 weder tags (6:00-22:00 Uhr) noch nachts (22:00-6:00 Uhr) überschreiten. Emissionskontingente Teilfläche L(EK),T L(EK),N GE A nord 60,0 45,0 GE A süd 60,0 50,0 GE B Mitte 1 60,0 55,0 GE B Mitte 2 60,0 55,0 GE B Mitte 3 60,0 55,0 GE B nord 60,0 55,0 GE B süd 1 60,0 55,0 GE B süd 2 60,0 55,0 GE B süd 3 60,0 50,0 Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691: , Abschnitt5. SoundPLAN / INGENIEURBÜRO FÜR VERKEHRSWESEN KOEHLER UND LEUTWEIN GMBH & CO. KG GRESCHBACHSTR KARLSRUHE

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