STADT ETTLINGEN. Schalltechnische Untersuchung. zum Bebauungsplan. Durlacher-, Steigenhohl-, Adolf-Kolping-Straße und Vogelsangweg

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1 STADT ETTLINGEN Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Durlacher-, Steigenhohl-, Adolf-Kolping-Straße und Vogelsangweg - Erläuterungsbericht - Karlsruhe, I n gen ieu r b ür o f ü r Ver ke hr s w ese n Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler Leutwein GmbH Co. KG Greschbachstraße 12 D Karlsruhe Telefon: / Fax: / mail@koehler-leutwein.de

2 Ingenieur bür o für Verkehr s wes en INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Ausgangssituation 1 2. Vorgehensweise 1 3. Grundlagen der Untersuchung Berechnungsgrundlagen Verkehrslärm Einwirkungen auf das Bebauungsplangebiet Berechnungsgrundlagen Verkehrslärm Auswirkungen durch die Verkehrszunahme auf die bestehende Bebauung Gewerbelärm Beurteilungsgrundlagen 5 4. Ergebnisse Schallausbreitungsberechnungen Ergebnisse Schallausbreitungsberechnung Verkehrslärm Einwirkungen auf das Bebauungsplangebiet Ergebnisse Schallausbreitungsberechnung Verkehrslärm Auswirkungen durch die Verkehrszunahme auf die bestehende Bebauung 9 5. Beurteilung der Situation Auswirkungen Verkehrslärm auf die geplanten Nutzungen im Bebauungsplangebiet Vorschläge für immissionsschutzrechtliche Festsetzungen im Bebauungsplan Auswirkungen der zusätzlichen Verkehrserzeugung auf das Umfeld Qualität der Prognose Zusammenfassung 12 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Durlacher-, Steigenhohl-, Adolf-Kolping-Straße und Vogelsangweg

3 Ingenieur bür o für Verkehr s wes en ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1 Übersichtslageplan 2 Verzeichnis der Gesetzte, Verordnungen, Richtlinien und Normen 3.1-A 3.1-B d/n d/n Emissionsberechnung Straße - Durlacher Str. Verkehrslärm Prognose-Nullfall Emissionsberechnung Straße - Durlacher Str. Verkehrslärm Prognose-Planfall Verkehrslärm - Prognose-Nullfall - Höchste Fassadenpegel Lärmisophonen H=4,0 m - Tages- / Nachtzeitraum Verkehrslärm - Prognose-Planfall - Höchste Fassadenpegel Lärmisophonen H=4,0 m - Tages- / Nachtzeitraum Verkehrslärm - Differenzenkarte - Prognose-Planfall - Nullfall Oberstes Geschoss Fassadenpegel - Lärmisophonen H=4,0 m - Nachtzeitraum 5 Maßgeblicher Außenlärmpegel Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Lärmisophonen H=4,0 m - Nachtzeitraum Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Durlacher-, Steigenhohl-, Adolf-Kolping-Straße und Vogelsangweg

4 Ingenieurbüro für Verkehrs wes en 1. Ausgangssituation Im Zuge der städtebaulichen Entwicklung in Ettlingen soll das Bebauungsplangebiet Durlacher-, Steigenhohl-, Adolf-Kolping-Straße und Vogelsangweg verändert werden. Entsprechend dem Auftrag vom auf Grundlage unseres Angebotes vom sind Aussagen über mögliche künftige Lärmbeeinträchtigungen durch Verkehrslärm auf die geplante Bebauung, sowie durch die zukünftige Verkehrsinduzierung des Gebietes auf das Umfeld zu treffen. Das Gebiet befindet sich im Norden von Ettlingen und wird von dem das Planverfahren bezeichnenden Straßen umgeben. Vor allem durch die Verkehrsbelastung der Durlacher Straße am westlichen Rand des Gebietes wirken entsprechende Verkehrslärmemissionen auf das Plangebiet ein. Maßgebliche Lärmemissionen durch weiter entfernte Verkehrsemittenten, wie z. B. die Autobahn, werden aufgrund deren Entfernung und der bestehenden Abschirmungen nicht in die Berechnung mit einbezogen. Auch maßgebliche Gewerbelärmbeeinflussungen durch im Umfeld liegende Gewerbebetriebe werden aufgrund deren Betriebseigenschaften oder vorhandenen Abschirmungen als nicht untersuchungsrelevant angesehen. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung sind zum einen Aussagen über die Lärmeinwirkungen der umgebenden Verkehrslärmemittenten auf die geplante Bebauung zu treffen und nach der DIN (Schallschutz im Städtebau) zu beurteilen. Gegebenenfalls sind Vorschläge für die Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen zu treffen. Zum anderen ist abzuschätzen, welche Lärmbelastung durch Erhöhung der Verkehrslärmemissionen auf dem bestehenden Straßennetz aufgrund der zukünftig geplanten Nutzungen und der hieraus entstehenden Verkehrserzeugung auf bestehende Bebauung einwirken und ob hierdurch maßgebliche Betroffenheiten entstehen. Grundlage hierzu bietet die TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) in Verbindung mit der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung). Anlage 1 zeigt eine Übersicht über die örtliche Situation sowie die umgebenden Verkehrslärmemittenten. 2. Vorgehensweise Für die Berechnung der Lärmsituation im Umfeld des Bebauungsplangebietes wurden zunächst die zur Verfügung gestellten Unterlagen in ein computergestütztes Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Durlacher-, Steigenhohl-, Adolf-Kolping-Straße und Vogelsangweg Erläuterungsbericht Seite 1

5 Ingenieurbüro für Verkehrs wes en Rechenprogramm zur Erstellung eines dreidimensionalen Ausbreitungsmodelles eingearbeitet. Hierbei wurden Höhendaten aus Laserscanüberfliegung des Landesamtes für Geoinformation und Landesentwicklung und Katasterdaten mit den Gebäudegrundrissen von der eingearbeitet. Weiterhin wurde der Lageplan Wohnbebauung Durlacher Straße des Büros archis Architekten + Ingenieure GmbH mit Datum vom berücksichtigt. Die Verkehrsbelastungen im Umfeld wurden aus der Lärmaktionsplanung der, durchgeführt durch das Büro Modus Consult mit Datum vom Juni 2013 abgeleitet. Die Berechnung des Straßenverkehrslärms erfolgt nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90). Die Beurteilung des Verkehrslärms erfolgt entsprechend den Vorgaben der DIN 18005, sowie ergänzend nach der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung). Für den Verkehrslärm ist zu untersuchen, wie sich die Verkehrszunahmen durch neue Nutzungen innerhalb des Bebauungsplanes auf öffentlichen Verkehrsflächen für bestehende Bebauungen in der Umgebung auswirken. Im vorliegenden Fall entspricht dies der von dem Vorhaben ausgehenden Verkehrsinduzierung. Zur Darstellung der Lärmsituation wurden Lärmisophonenkarten berechnet, sowie an maßgeblichen Gebäudefronten die jeweiligen Fassadenpegel der einzelnen Stockwerke für den Tages- und Nachtzeitraum ermittelt und dargestellt. Die Durchführung der Berechnungen erfolgte mit dem Berechnungsprogramm Soundplan, Version 7.4. Für die Beurteilung der Lärmeinwirkungen wurden die in der Lärmvorsorge im Städtebau und in der Bauleitplanung geltenden Orientierungswerte der DIN (Schallschutz im Städtebau), 1987/2002 berücksichtigt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die DIN lediglich Orientierungswerte vorgibt, die zur Abwägung heranzuziehen sind. Die Bestimmungen und Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) werden ergänzend als Abwägungsgrundlage für Verkehrslärm im Bebauungsplanverfahren herangezogen. Anlage 2 zeigt die für die Berechnung und Beurteilung zugrunde gelegten Verordnungen, Normen und Richtlinien. Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Durlacher-, Steigenhohl-, Adolf-Kolping-Straße und Vogelsangweg Erläuterungsbericht Seite 2

6 Ingenieurbüro für Verkehrs wes en 3. Grundlagen der Untersuchung Entsprechend der DIN sind verschiedene Arten von Lärm (Verkehrslärm und Gewerbelärm) jeweils getrennt voneinander zu untersuchen und zu beurteilen. Es erfolgte daher eine getrennte Betrachtung von Verkehrslärm durch das umgebende Straßennetz und möglichen Gewerbelärms durch den bestehenden Gewerbebetrieb. 3.1 Berechnungsgrundlagen Verkehrslärm Einwirkungen auf das Bebauungsplangebiet Auf Grundlage der Verkehrsdaten aus der Lärmaktionsplanung der vom Juni 2013 erfolgte die Ermittlung der bestehenden und zukünftigen Verkehrsbelastungen auf den maßgeblichen Straßenabschnitten im Umfeld für den Prognose- Nullfall. Die Anlage 3.1-A zeigt die sich einstellenden Verkehrslärmbelastungen der einzelnen maßgeblichen Straßenabschnitte für den Prognose-Nullfall mit den für die Schallausbreitungsberechnung maßgeblichen Parameter wie Schwerverkehrsanteil und zulässige Höchstgeschwindigkeit. Zuschläge für Steigungen über 5%, vom Standardreferenzbelag der RLS-90 abweichenden Oberflächen oder für Lichtsignalanlagen im Umfeld waren nicht zu vergeben. Weiterhin erfolgte unter Berücksichtigung der Informationen der die Berechnung der zukünftig möglichen Verkehrserzeugungen des Plangebietes und die Umlegung auf das bestehende Verkehrsnetz. Die sich somit auf den einzelnen Streckenabschnitten einstellenden Verkehrsbelastungen ergeben die Grundlage für die Ermittlung der Lärmsituation für den Prognose-Planfall. Es wurde dabei von einer zukünftigen Verkehrsinduzierung von 680 Kfz/24 h ausgegangen. Dieser Ansatz ergab sich unter Berücksichtigung von den 119 geplanten Wohneinheiten bei 2,1 Einwohner pro Wohneinheit und 2,7 Fahrten je Einwohner. Es wird davon ausgegangen, dass die Fahrten in den Tiefgaragenzufahrten von Steigenhohl- und Adolf-Kolping-Straße eingespeist werden und sich an dem Knotenpunkt Durchlacher Straße / Huttenkreuzstraße von der Steigenhohlstraße zu jeweils ein Drittel in Richtung Norden, Süden und Westen verteilen. Ergänzend ist zu erwähnen, dass bei der Ermittlung der zusätzlichen Verkehrserzeugung und Lärmbelastungen im Umfeld die Verkehrserzeugung von früheren Einwohnern auf den Planflächen nicht berücksichtigt und somit ein deutlicher Worst Case -Fall dargestellt wird. Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Durlacher-, Steigenhohl-, Adolf-Kolping-Straße und Vogelsangweg Erläuterungsbericht Seite 3

7 Ingenieurbüro für Verkehrs wes en Anlage 3.1-B zeigt die Belastungen für die maßgeblichen Straßenabschnitte für den Prognose-Planfall, welche die zusätzliche Verkehrserzeugung des Plangebietes und dessen Umlegung auf das umgebende Verkehrsnetz berücksichtigt. 3.2 Berechnungsgrundlagen Verkehrslärm Auswirkungen durch die Verkehrszunahme auf die bestehende Bebauung Für die Untersuchung der Auswirkungen durch die Verkehrszunahmen des Bauvorhabens im Umfeld des Bebauungsplangebietes wurde der Prognose-Nullfall mit dem Prognose-Planfall verglichen und die Erhöhung des Verkehrslärms im Umfeld oder an einzelnen Zufahrten anhand der Bestimmungen der TA-Lärm in Verbindung mit der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) untersucht. 3.3 Gewerbelärm Grundsätzlich ist in schalltechnischen Untersuchungen zu überprüfen, inwieweit Gewerbelärm von außen auf zukünftige Bebauungsplangebiete einwirken kann. Im vorliegenden Fall besteht westlich der Durlacher Straße das Frauenhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bilausweitung bei denen gelegentliche Anlieferungen oder Gabelstaplerfahrten im Tageszeitraum neben den Angestelltenverkehren stattfinden. Von der Geringfügigkeit der Lärmemissionsquellen abgesehen, ist das Grundstück jedoch auch von einer ca. 2,50 m hohen Mauer umgeben, welche als zusätzliche Abschirmung dient. Innerhalb des Bebauungsplangebietes befindet sich der Betrieb Blumen Beetz, der überwiegend in der Grabpflege tätig ist, wo jedoch auch in geringem Umfang Kundenverkehr besteht. Aufgrund der Geringfügigkeit der vor Ort getätigten Arbeiten und dessen Kundenverkehr, die sich auf den Tageszeitraum beschränken, wird davon ausgegangen, dass diese ebenfalls dem Wohnen verträglich ist und keine weiteren Untersuchungen bedarf. Als Gewerbelärm ist gegebenenfalls weiterhin der innerhalb des Plangebietes entstehende Verkehrslärm auf Anlagengrundstücken zu bewerten. Dies betrifft im vorliegenden Fall die durch Tiefgaragenausfahrten entstehenden Geräusche. Aufgrund der derzeit vorliegenden Planungen wird jedoch davon ausgegangen, dass keine Großgaragen für mehrere Gebäude zusammengefasst entstehen, sondern kleinere Garageneinheiten, deren als Gewerbelärm zu wertenden Emissionen jedoch erwartungsgemäß nicht zu maßgeblichen Immissionen für die bestehende Bebauung im Umfeld führen Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Durlacher-, Steigenhohl-, Adolf-Kolping-Straße und Vogelsangweg Erläuterungsbericht Seite 4

8 Ingenieurbüro für Verkehrs wes en werden. Dies auch vor dem Hintergrund des bestehenden Abstandes der bestehenden Bebauung zu den geplanten Tiefgarageneinfahrten. Der sich einstellende Mehrverkehr durch die Verkehrserzeugung wird, wie unter Ziffer 3.2 beschrieben, konkret untersucht und berücksichtigt. 3.4 Beurteilungsgrundlagen DIN (Schallschutz im Städtebau): Die sich aus dem jeweiligen Bewertungsverfahren ergebenden Beurteilungspegel für die jeweiligen Immissionsorte werden zunächst nach der für die städtebauliche Planung gültigen Richtlinie DIN (Schallschutz im Städtebau) beurteilt. Nach der DIN 18005, Beiblatt 1, Ziffer 1.2, Absatz 3, werden die Geräusche von verschiedenen Arten von Schallquellen, wie im vorliegenden Fall Verkehrslärm und Gewerbelärm, aufgrund des unterschiedlichen Belästigungsempfindens der Betroffenen zu den verschiedenen Arten von Geräuschquellen, jeweils für sich allein mit den jeweils zugeordneten Orientierungswerten verglichen. Die in der DIN angegebenen Orientierungswerte betragen jeweils für den Tages- und Nachtzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr / 22:00 bis 6:00 Uhr) in db(a) als Überblick: DIN Verkehrslärm Gewerbelärm Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 / 45 db(a) 55 / 40 db(a) Dorf- und Mischgebiete (MI) 60 / 50 db(a) 60 / 45 db(a) Gewerbegebiete (GE) 65 / 55 db(a) 65 / 50 db(a) Es ist anzumerken, dass die Orientierungswerte der DIN empfohlene Richtwerte darstellen, von denen im Einzelfall beim Vorliegen anderer entgegengesetzter Interessen mit entsprechender Begründung abgewichen werden kann (DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1, Ziffer 1.2). In einem solchen Fall sind geeignete Maßnahmen, wie z. B. aktiver Schallschutz, entsprechende Gebäudeanordnung, Grundrissgestaltung oder alternative planrechtliche Festsetzungen zum baulichen Schallschutz vorzusehen und planrechtlich abzusichern. Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Durlacher-, Steigenhohl-, Adolf-Kolping-Straße und Vogelsangweg Erläuterungsbericht Seite 5

9 Ingenieurbüro für Verkehrs wes en 16. BImSchV: Weiterhin wurde die 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung Juni 1990) herangezogen. Deren Bestimmungen und Grenzwerte gelten rechtsverbindlich im Fall von Neubaumaßnahmen oder wesentlichen Änderungen von Verkehrswegen. Nach 1 der 16. BImSchV ist eine Änderung wesentlich, wenn eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr erweitert wird oder durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärm um mindestens 3 db(a) oder auf mindestens 70 db(a) am Tag oder mindestens 60 db(a) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 db(a) am Tage oder 60 db(a) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV betragen für den Tages- und Nachtzeitraum: 16. BImSchV Verkehrslärm Allgemeine Wohngebiete (WA) 59 / 49 db(a) Misch- (MI) und Kerngebiete (MK) 64 / 54 db(a) Gewerbegebiete (GE) 69 / 59 db(a) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung gegebenenfalls durch Schallschutzmaßnahmen sicherzustellen, dass die oben genannten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Die Regelungen und die Grenzwerte der 16. BImSchV werden auch als Zumutbarkeitsgrenze im Abwägungsprozess zum Bebauungsplan herangezogen. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV liegen dabei für die einzelnen Gebietsausweisungen für den Tages- und Nachtzeitraum um jeweils 4 db(a) höher als die Orientierungswerte der DIN (Schallschutz im Städtebau) für Verkehrslärm. Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Durlacher-, Steigenhohl-, Adolf-Kolping-Straße und Vogelsangweg Erläuterungsbericht Seite 6

10 Ingenieurbüro für Verkehrs wes en Entsprechend den Regelungen der 16. BImSchV 1, Absatz 2, Satz 2, auch bei relativ geringen Erhöhungen der Beurteilungspegel von Werten über 70 db(a) im Tageszeitraum und über 60 db(a) im Nachtzeitraum einen erheblichen baulichen Eingriff zu definieren, sieht auch die aktuelle Rechtsprechung bei der Erhöhung der Beurteilungspegel ab Werten von 70/60 db(a) im Tages-/ Nachtzeitraum (Gesundheitsgefährdung) eine erhöhte Abwägungsrelevanz im Rahmen von Bebauungsplanverfahren. Als Schwellenwerte für Maximalbelastungen werden bei der Ausweisung von Neubaugebieten die Werte von 67/57 db(a) berücksichtigt, welche als Grenzwerte für Sanierungsmaßnahmen der Deutschen Bahn oder der Straßenbaulastträger klassifizierter Straßen angesetzt werden. Diese liegen damit noch etwas unter den Schwellenwerten zur Gesundheitsgefährdung, sie bedeuten jedoch auch eine Grenze der Möglichkeiten von passiven Lärmschutzmaßnahmen in Form von entsprechend gedämpften Außenbauteilen und dabei vor allem von Fensterflächen. TA-Lärm: Zum Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche wurde auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes 48 die 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BImSchG, die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm, erlassen. Hiernach sind Anlagengeräusche und Fahrgeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie der Ein- und Ausfahrt der zu beurteilenden Anlage insgesamt zuzurechnen. Die Summe der Geräusche durch die Anlage, die bei der nächstgelegenen Wohnbebauung als Immissionspegel entstehen, ist nach den Immissionsrichtwerten der TA-Lärm, Ziffer 6.1, zu beurteilen. Die Immissionsrichtwerte sind abhängig von der jeweiligen Gebietsausweisung entsprechend der Baunutzungsverordnung im Bereich der zu schützenden Gebäude. Die TA-Lärm schreibt folgende Immissionsrichtwerte für den vom Grundstück ausgehenden Gewerbelärm vor. Die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm betragen tags/nachts (06:00 bis 22:00 Uhr und 22:00 bis 06:00 Uhr): TA-Lärm Allgemeine Wohngebiete (WA) Misch- (MI) und Kerngebiete (MK) Gewerbegebiete (GE) Gewerbelärm 55 / 40 db(a) 60 / 45 db(a) 65 / 50 db(a) Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Durlacher-, Steigenhohl-, Adolf-Kolping-Straße und Vogelsangweg Erläuterungsbericht Seite 7

11 Ingenieurbüro für Verkehrs wes en Es ist weiterhin nach TA-Lärm, Ziffer 6.4 maßgebend für die Beurteilung des Nachtzeitraums die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Im Rahmen der Berechnungen erfolgt somit für jeden maßgeblichen Immissionspunkt eine Berechnung für jede einzelne Nachtstunde mit Ermittlungen der Beurteilungspegel aus den im Betrieb befindlichen Anlagen. Eine Beurteilung nach den Vorgaben der TA-Lärm macht bereits auf der planrechtlichen Ebene Sinn, da im Zuge des Betriebsgenehmigungsverfahrens ohnehin der entsprechende Nachweis nach TA-Lärm zu erfolgen hat. Ergänzend ist noch auf die Regelung nach Ziffer 7.2, TA-Lärm hinzuweisen, nach der über eine begrenzte Zeitdauer von höchstens 10 Tagen pro Jahr höhere Immissionspegel zulässig sind (z. B. bei besonderen Anlieferungen oder verkaufsoffenen Wochenenden etc.). Die Beurteilung der Gewerbelärmemissionen ist nach der TA-Lärm weiterhin zu unterteilen in die Geräusche, die von dem Anlagengrundstück ausgehen und in Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen des An- und Abfahrverkehrs. Für diese sind entsprechend Ziffer 7.4 der TA-Lärm ebenfalls die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV und deren Bestimmungen zu berücksichtigen. In der TA-Lärm, Ziffer 7.4, heißt es für Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen, dass die Geräusche des An- und Abfahrverkehrs in einem Abstand bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück durch Maßnahmen organisatorischer Art so weit wie möglich vermindert werden sollen soweit: sie die Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden. 4. Ergebnisse Schallausbreitungsberechnungen Neben den einzelnen Lärmemittenten wurden die umgebende Bebauung sowie die topografischen Verhältnisse zur Berücksichtigung von Bebauungsdämpfung und Reflexionen in die Berechnung einbezogen. Die Ergebnisse werden als Lärmisophonenkarten in einer Höhe von 4,0 m über Gelände dargestellt und weiterhin an maßgeblichen Gebäudefronten die höchsten Fassadenpegel, die sich in den Erd- bzw. Obergeschossen errechnen. Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Durlacher-, Steigenhohl-, Adolf-Kolping-Straße und Vogelsangweg Erläuterungsbericht Seite 8

12 Ingenieurbüro für Verkehrs wes en 4.1 Ergebnisse Schallausbreitungsberechnung Verkehrslärm Einwirkungen auf das Bebauungsplangebiet Die Anlagen d/n zeigen die Belastungen der Berechnungen des Verkehrslärms für den Prognose-Nullfall. Der Anlagen d/n können die Belastungen für den Prognose-Planfall entnommen werden. Für den östlichen Teil des geplanten Wohngebietes (WA) ergeben sich Unterschreitungen der Orientierungswerte der DIN im Tages- und Nachtzeitraum. Für die westlichen Teilgebiete und hier vor allem für die nach Westen gelegenen Gebäudefronten, ergeben sich Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN und auch der Immissionsrichtwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete im Tages- und Nachtzeitraum. Die Überschreitungen liegen dabei bei maximal ca. 9 db(a) über den Orientierungswerten bzw. 5 db(a) über den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV im Tageszeitraum und bis zu 11 db(a) über den Orientierungswerten bzw. 7 db(a) über den Immissionsgrenzwerten im Nachtzeitraum. 4.2 Ergebnisse Schallausbreitungsberechnung Verkehrslärm Auswirkungen durch die Verkehrszunahme auf die bestehende Bebauung Die Anlage zeigt die Differenzbelastung zwischen Prognose-Planfall und Prognose-Nullfall im Tageszeitraum. Während sich innerhalb des Gebietes durch die zukünftigen Abschirmungen eine Verringerung der Lärmbelastungen ergibt, zeigen sich im Umfeld überwiegend Lärmbelastungen von einem sehr geringen Umfang unter 0,5 db(a). Im Bereich der Tiefgaragenausfahrten oder Bereichen zusätzlicher Gebäudefassaden mit entsprechenden Reflexionen ergeben sich Erhöhungen der Lärmbelastungen zwischen 0,5 und 1 db(a). Erhöhungen der Lärmbelastungen um mehr als 2 db(a) im Umfeld bei gleichzeitigem Überschreiten der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind nicht gegeben. 5. Beurteilung der Situation 5.1 Auswirkungen Verkehrslärm auf die geplanten Nutzungen im Bebauungsplangebiet Aufgrund der relativ ruhigen Verhältnisse auf der Ostseite des Gebietes sind hier keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Aufgrund der Überschreitung der Orientierungs- und Immissionsgrenzwerte auf der Westseite des Plangebietes und vor allem an den nach Westen gerichteten Gebäudefassaden sind hier Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan vorzusehen und festzusetzen. Da aufgrund der städtebaulichen Situation aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Abschirmungen nicht schall- Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Durlacher-, Steigenhohl-, Adolf-Kolping-Straße und Vogelsangweg Erläuterungsbericht Seite 9

13 Ingenieurbüro für Verkehrs wes en technisch sinnvoll eingesetzt werden können, ist zu empfehlen passive Lärmschutzmaßnahmen in Form von entsprechend gedämmten Außenbauteilen im Bebauungsplan festzusetzen. 5.2 Vorschläge für immissionsschutzrechtliche Festsetzungen im Bebauungsplan Die Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan erfolgt anhand der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau), Die festzusetzenden Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 ergeben sich dabei grundsätzlich aus dem maßgeblichen Außenlärmpegel, der sich nach der DIN 4109 definitionsgemäß Beurteilungspegel bei dem Additionszuschlag von 13 db(a) im Nachtzeitraum für Verkehrslärm zur Berücksichtigung der Freifeldkorrektur ergibt. Die Schwellenwerte von 67 / 57 db(a) als Maximalwerte werden entsprechend den Schallausbreitungsberechnungen an keiner Fassade überschritten. Die Anlage 5 zeigt die sich hieraus ergebenden Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 bei Berücksichtigung freier Schallausbreitung. Es zeigen sich dabei unterschiedliche Lärmpegelbereiche im Plangebiet. Für den östlichen Teilbereich ergibt sich der Lärmpegelbereich II, für den bereits aus Gründen des Wärmeschutzes die Fenster eine erforderliche Schalldämmung aufweisen. Für den westlichen Teilbereich ergibt sich für die nach Norden und Süden sowie nach Osten gerichteten Gebäudefronten der Lärmpegelbereich III. Für die nach Westen gerichteten Gebäudeteile bzw. Fassaden ergibt sich der Lärmpegelbereich IV. Festsetzungen gegen Umwelteinwirkungen aus Verkehrs- und Gewerbelärm gemäß 9 Abs. 1Nr. 24 BauGB: Für Außenbauteile und Aufenthaltsräume sind unter Berücksichtigung der Raumarten und Nutzungen die nach Tabelle 7 der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, ) aufgeführten Anforderungen der Luftschalldämmung einzuhalten. Die Schallschutzklassen der Fenster ergeben sich aus dem Lärmpegelbereich nach den der DIN 4109 und der VDI Richtlinie 2719, Tabelle 2, in Abhängigkeit von Fensterund Wandgrößen aus den festgesetzten Lärmpegelbereichen. Für Räume mit Schlafoder Aufenthaltsnutzung sind ab dem Lärmpegelbereich IV Lüftungsanlagen mit geringem Eigengeräusch vorzusehen. Sofern für die einzelnen Gebäudefronten im Ein- Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Durlacher-, Steigenhohl-, Adolf-Kolping-Straße und Vogelsangweg Erläuterungsbericht Seite 10

14 Ingenieurbüro für Verkehrs wes en zelfall geringere Lärmpegelbereiche nachgewiesen werden, die z. B. zukünftig durch abschirmende Bauten entstehen, können für die Außenbauteile entsprechend geringere Schalldämmmaßnahmen berücksichtigt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bemessung der Lärmpegelbereiche jeweils an dem höchsten Pegel einer Gebäudefront ausgerichtet wurde und sich für die unteren Geschosse auch niedrigere Lärmpegelbereiche ergeben können. 5.3 Auswirkungen der zusätzlichen Verkehrserzeugung auf das Umfeld Durch die zusätzliche Verkehrserzeugung ergeben sich keine Erhöhungen von Beurteilungspegeln über die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV hinaus, bei einer gleichzeitigen Steigerung der Lärmbelastungen um 3 db(a). Auch ergibt sich keine zusätzliche Steigerung der Verkehrsbelastungen von bereits hoch belasteten Gebäudefassaden über die Schwellenwerte der Gesundheitsgefährdung von 70/60 db(a) im Tages-/Nachtzeitraum. Eine erhöhte Abwägungsrelevanz ist somit durch diese Belange im Bebauungsplanverfahren nicht gegeben. 5.4 Qualität der Prognose Die Qualität der angegebenen Beurteilungspegel ist abhängig von der Genauigkeit der Emissionsdaten, wie z. B. Schallleistungspegel, berücksichtigte Einwirkungsdauer, digitalisierte Lage usw. Die Ansätze der Lärmquellen entsprechen dabei den vorgegebenen Richtlinien für Verkehrslärm oder aktuellen Veröffentlichungen für Lärmquellen, wie Lkw-Fahrten, deren Ansätze in der Regel einen Sicherheitszuschlag als Worst-Case -Fall beinhalten. Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Durlacher-, Steigenhohl-, Adolf-Kolping-Straße und Vogelsangweg Erläuterungsbericht Seite 11

15 Ingenieurbüro für Verkehrs wes en 6. Zusammenfassung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Durlacher-, Steigenhohl-, Adolf-Kolping- Straße und Vogelsangweg in Ettlingen wurde unter Berücksichtigung des Straßenverkehrslärms eine schalltechnische Untersuchung aufgestellt. Die zu erwartenden Lärmemissionen /-immissionen wurden nach den geltenden Richtlinien berechnet und nach der DIN (Schallschutz im Städtebau), der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) und der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) beurteilt. Es ergeben sich durch die umgebenden Verkehrslärmemittenten auf der Ostseite des Plangebietes überwiegend ruhige Wohnverhältnisse, jedoch im westlichen Teilbereich des Plangebietes und hier vor allem für die nach Westen orientierten Gebäudefronten zum Teil deutliche Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN und auch der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. Trotz den bereits gewählten gewissen Abstand der Bebauung sind hier passive Lärmschutzmaßnahmen in Form von entsprechend gedämmten Außenbauteilen vorzusehen, da aktive Schallschutzmaßnahmen aufgrund der städtebaulichen Situation nicht sinnvoll einsetzbar sind. Die als Maximalwerte der Belastung anzustrebenden Schwellenpegel von 67 / 57 db(a) im Tages- / Nachtzeitraum werden an Gebäudefronten jedoch nicht überschritten, sodass unter der Berücksichtigung der Vorgaben für die entsprechende Schalldämmung der Außenbauteile im Bebauungsplan noch zumutbare Lärmbelastungen innerhalb der Gebäude für Aufenthaltsbereiche gegeben sein werden. Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler Leutwein GmbH Co. KG Datei: RK_Ettlingen_Durlacher-,Steigenhohl-,Adolf-Kolping-Str_und_Vogelsangweg _SU_ Datum: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Durlacher-, Steigenhohl-, Adolf-Kolping-Straße und Vogelsangweg Erläuterungsbericht Seite 12

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17 Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen Lärm-/Immissionsschutz - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit BImSchV: Genehmigungsbedürftige AnlagenVO, GenehmigungsverfahrensVO, StörfallVO, TA Luft, TA Lärm - Baugesetzbuch (BauGB), Gesetze und Verordnungen zum Bau- und Planungsrecht - Baunutzungsverordnung (BauNVO), Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstü cke - Bundesminister für Verkehr (BMV): Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (Bonn) - Anlage 2 zur 16. BImSchV: Schall 03(2012) - Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege vom Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissonsschutzgesetzes vom 18. Juli TA Lärm: Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) - DIN ISO 9613, Teil 2: Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Ausgabe Oktober DIN 4109 mit Beiblatt 1 und 2: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, Juli DIN Teil 1: Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung, Mai 1987 / Juli DIN Teil 1, Beiblatt: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai DIN 45691: Geräuschkontingentierung, Dezember VDI 2571: Schallabstrahlung von Industriebauten, VDI 3760: Berechnung und Messung der Schallausbreitung in Arbeitsräumen, Februar VDI 3770 mit Beiblatt 1 und 2: Emissionskennwerte technischer Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen, September BMV, Abteilung Straßenbau: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, Ausgabe 1990, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrslärm, Köln - Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Schriftenreihe Heft 89 - Parkplatzlärmstudie, Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen, sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkwund Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Fachzentren, Auslieferungslagern, STADT ETTLINGEN Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG von Verbrauchermärkten, Umwelt und ZUM BPL DURLACHER-, STEIGENHOHL-, ADOLF- Geologie Lärmschutz Heft 3, Wiesbaden 2005 KOLPING-STRASSE UND VOGELSANGWEG 12/ Hessische Landesanstalt für Umwelt: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemission von Tankstellen, Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft 116, , Aktualisierung in der Zeitschrift für Lärmbekämpfung, Mai 2000 Ingenieurbüro für Verkehrswesen

18 Durlacher Straße 7.4 Emissionsberechnung Straße Durlacher Str. Verkehrslärm Prog Null GLK Straße KM DTV Kfz/24h p Tag % p Nacht % Adolf-Kolping-Str. 0, ,3 0, ,00 2,9 0,0 37,7 29,7 Durlacher Str. nördlich Kreisel 0, ,8 0, ,00-1,3 0,0 59,8 51,1 Durlacher Str. nördlich Kreisel 0, ,3 0, ,00 2,9 0,0 60,0 51,5 Durlacher Str. südlich Kreisel 0, ,3 0, ,00-3,4 0,0 57,8 49,7 Hüttenkreuzstr. 0, ,5 1, ,00-2,2 0,0 58,2 49,3 Kreisel 0, ,7 0, ,00 2,2 0,0 55,1 46,6 Steigenhohlstr. 0, ,1 0, ,00 5,3 0,2 47,7 39,8 Steigenhohlstr. 0, ,1 0, ,00 6,5 0,9 48,4 40,5 Steigenhohlstr. 0, ,1 0, ,00 6,3 0,8 48,3 40,4 Steigenhohlstr. 0, ,6 0, ,00 2,9 0,0 49,0 40,9 Steigenhohlstr. 0, ,1 0, ,00 2,4 0,0 50,6 42,6 Vogelsangweg 0, ,0 0, ,00 4,2 0,0 51,2 42,6 vpkw Tag km/h vpkw Nacht km/h vlkw Tag km/h vlkw Nacht km/h DStrO db Steigung % D Stg db(a) LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) RGLK1001.res 01/ A SoundPLAN 7.4

19 Durlacher Straße 7.4 Emissionsberechnung Straße Durlacher Str. Verkehrslärm Prog Null GLK Legende Straße Straßenname KM Kilometrierung DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr p Tag % Schwerverkehrsanteil Tag p Nacht % Schwerverkehrsanteil Nacht vpkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Pkw Tag vpkw Nacht km/h - vlkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Schwerverkehr Tag vlkw Nacht km/h - DStrO db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich Steig- ung % Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle) D Stg db(a) Zuschlag für Steigung LmE Tag db(a) Emissionspegel Tag LmE Nacht db(a) Emissionspegel Nacht RGLK1001.res 01/ A SoundPLAN 7.4

20 Durlacher Straße 7.4 Emissionsberechnung Straße Durlacher Str. Verkehrslärm Prog Plan GLK Straße KM DTV Kfz/24h p Tag % p Nacht % Adolf-Kolping-Str. 0, ,3 0, ,00 4,7 0,0 37,7 29,7 Adolf-Kolping-Str. 0, ,3 0, ,00 2,9 0,0 41,6 33,6 Durlacher Str. nördlich Kreisel 0, ,8 0, ,00-1,3 0,0 59,9 51,2 Durlacher Str. nördlich Kreisel 0, ,3 0, ,00 2,9 0,0 60,1 51,6 Durlacher Str. südlich Kreisel 0, ,3 0, ,00-3,4 0,0 57,9 49,8 Hüttenkreuzstr. 0, ,5 1, ,00-2,2 0,0 58,4 49,4 Kreisel 0, ,7 0, ,00 2,2 0,0 55,4 46,9 Steigenhohlstr. 0, ,1 0, ,00 5,3 0,2 47,7 39,8 Steigenhohlstr. 0, ,1 0, ,00 6,5 0,9 48,4 40,5 Steigenhohlstr. 0, ,1 0, ,00 6,3 0,8 48,3 40,4 Steigenhohlstr. 0, ,6 0, ,00 2,9 0,0 49,0 40,9 Steigenhohlstr. 0, ,1 0, ,00 4,8 0,0 50,9 43,0 Steigenhohlstr. 0, ,1 0, ,00 2,4 0,0 51,7 43,8 Vogelsangweg 0, ,0 0, ,00 4,2 0,0 51,2 42,6 vpkw Tag km/h vpkw Nacht km/h vlkw Tag km/h vlkw Nacht km/h DStrO db Steigung % D Stg db(a) LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) RGLK1003.res 01/ B SoundPLAN 7.4

21 Durlacher Straße 7.4 Emissionsberechnung Straße Durlacher Str. Verkehrslärm Prog Plan GLK Legende Straße Straßenname KM Kilometrierung DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr p Tag % Schwerverkehrsanteil Tag p Nacht % Schwerverkehrsanteil Nacht vpkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Pkw Tag vpkw Nacht km/h - vlkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Schwerverkehr Tag vlkw Nacht km/h - DStrO db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich Steig- ung % Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle) D Stg db(a) Zuschlag für Steigung LmE Tag db(a) Emissionspegel Tag LmE Nacht db(a) Emissionspegel Nacht RGLK1003.res 01/ B SoundPLAN 7.4

22 VERKEHRSLÄRM PROGNOSE NULLFALL Höchste Fassadenpegel Lärmisophonen H=4,0m Tageszeitraum Pegelwerte in db(a) Orientierungswerte DIN tags: <= < <= < <= < <= 55 WA: 55 db(a) 55 < <= 60 MI: 60 db(a) 60 < <= 65 GE: 65 db(a) 65 < <= < <= < Legende Wohngebäude Nebengebäude Schule Kindergarten Geltungsbereich Straße Emission Straße Emission Schiene Parkplatz 62,8 46,8 61,2 57,3 56,3 55,9 49,3 Auf DIN A3 im Maßstab 1: m d 01/18 STADT ETTLINGEN SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BPL "DURLACHER-, STEIGENHOHL-, ADOLF- KOLPING-STRASSE UND VOGELSANGWEG"

23 VERKEHRSLÄRM PROGNOSE NULLFALL Höchste Fassadenpegel Lärmisophonen H=4,0m Nachtzeitraum Pegelwerte in db(a) Orientierungswerte DIN nachts: <= < <= 45 WA: 45 db(a) 45 < <= 50 MI: 50 db(a) 50 < <= 55 GE: 55 db(a) 55 < <= < <= < <= < <= < Legende Wohngebäude Nebengebäude Schule Kindergarten Geltungsbereich Straße Emission Straße Emission Schiene Parkplatz 54,3 38,7 52,8 49,1 48,2 47,9 41,1 Auf DIN A3 im Maßstab 1: m n 01/18 STADT ETTLINGEN SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BPL "DURLACHER-, STEIGENHOHL-, ADOLF- KOLPING-STRASSE UND VOGELSANGWEG"

24 VERKEHRSLÄRM PROGNOSE PLANFALL Höchste Fassadenpegel Lärmisophonen H=4,0m Tageszeitraum Pegelwerte in db(a) Orientierungswerte DIN tags: <= < <= < <= < <= 55 WA: 55 db(a) 55 < <= 60 MI: 60 db(a) 60 < <= 65 GE: 65 db(a) 65 < <= < <= < Legende 63,7 Wohngebäude Nebengebäude Schule Kindergarten Geltungsbereich 63,4 Straße Emission Straße 64,6 45,3 Emission Schiene Parkplatz 62,5 46,7 63,1 61,7 58,7 57,9 56,3 50,0 Auf DIN A3 im Maßstab 1: m d 01/18 STADT ETTLINGEN SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BPL "DURLACHER-, STEIGENHOHL-, ADOLF- KOLPING-STRASSE UND VOGELSANGWEG"

25 VERKEHRSLÄRM PROGNOSE PLANFALL Höchste Fassadenpegel Lärmisophonen H=4,0m Nachtzeitraum Pegelwerte in db(a) Orientierungswerte DIN nachts: <= < <= 45 WA: 45 db(a) 45 < <= 50 MI: 50 db(a) 50 < <= 55 GE: 55 db(a) 55 < <= < <= < <= < <= < Legende 55,2 Wohngebäude Nebengebäude Schule Kindergarten Geltungsbereich 54,9 Straße Emission Straße 56,0 37,1 Emission Schiene Parkplatz 53,9 38,6 54,6 53,3 50,5 49,8 48,3 41,8 Auf DIN A3 im Maßstab 1: m n 01/18 STADT ETTLINGEN SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BPL "DURLACHER-, STEIGENHOHL-, ADOLF- KOLPING-STRASSE UND VOGELSANGWEG"

26 VERKEHRSLÄRM DIFFERENZENKARTE PROGNOSE-PLANFALL - NULLFALL Oberstes Geschoss Fassadenpegel Lärmisophonen H=4,0m Nachtzeitraum Pegelwerte in db(a) <= -1,00-1,00 < <= -0,50-0,50 < <= 0,00 0,00 < <= 0,50 0,50 < <= 1,00 1,00 < <= 1,50 1,50 < <= 2,00 2,00 < <= 2,50 2,50 < <= 3,00 3,00 < 55,0 Legende Wohngebäude Nebengebäude Schule Kindergarten Geltungsbereich 54,9 Straße 55,8 37,1 Emission Straße Emission Schiene Parkplatz 53,9 38,6 54,2 0,5 50,1 0,7 0,5 0,7 Auf DIN A3 im Maßstab 1: m 01/18 STADT ETTLINGEN SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BPL "DURLACHER-, STEIGENHOHL-, ADOLF- KOLPING-STRASSE UND VOGELSANGWEG"

27 MASSGEBLICHER AUSSENLÄRMPEGEL LÄRMPEGELBEREICHE NACH DIN 4109 Lärmisophonen H=4,0m Nachtzeitraum Pegelwerte in db(a) Lärmpegelbereiche nach DIN 4109: <= < <= < <= < <= 60 LPB II 60 < <= 65 LPB III 65 < <= 70 LPB IV 70 < <= 75 LPB V 75 < <= 80 LPB VI 80 < Legende Wohngebäude Nebengebäude Schule Kindergarten Geltungsbereich Straße Emission Straße Emission Schiene Parkplatz Auf DIN A3 im Maßstab 1: m 5 04/18 STADT ETTLINGEN SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BPL "DURLACHER-, STEIGENHOHL-, ADOLF- KOLPING-STRASSE UND VOGELSANGWEG"

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