Stadt Rastatt. Schalltechnische Untersuchung. zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Hatz-Areal" Erläuterungsbericht. Karlsruhe, 12.

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1 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Hatz-Areal" Erläuterungsbericht Karlsruhe, 12. Oktober 2016 KOEHLER Ingenieurbüro für Verke hrswesen Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler Leutwein GmbH Co. KG Greschbachstraße 12 D Karlsruhe Telefon: / Fax: / mail@koehler-leutwein.de

2 ANLAGEVERZEICHNI Anlage 1.1 Übersichtslageplan 1.2 Lageplan 2 Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen 3.1-A Emissionsberechnung Straße GLK Verkehrslärm Prognose-Nullfall B Emissionsberechnung Straße GLK Verkehrslärm Prognose-Planfall A Schallquellen Gewerbelärm GLK Gewerbelärm Prognose B 3.2-C d n d n Tagesgang Zufahrt TG Pkw Tagesgang Zufahrt TG Lkw Verkehrslärm Prognose-Nullfall 2025 Höchste Fassadenpegel Lärmisophonen H=4 m Tageszeitraum Verkehrslärm Prognose-Nullfall 2025 Höchste Fassadenpegel Lärmisophonen H=4 m Nachtzeitraum Verkehrslärm Prognose-Planfall 2025 Höchste Fassadenpegel Lärmisophonen H=4 m Tageszeitraum Verkehrslärm Prognose-Planfall 2025 Höchste Fassadenpegel Lärmisophonen H=4 m Nachtzeitraum Verkehrslärm Differenzbelastungen Prognose-Planfall Nullfall Fassadenpegel 2. OG d Gewerbelärm Prognose-Planfall 2025 Höchste Fassadenpegel Lärmisophonen H=4 m Tageszeitraum

3 4.2.2-n n n Gewerbelärm Prognose-Planfall 2025 Höchste Fassadenpegel Lärmisophonen H=4 m Nachtzeitraum Gewerbelärm Prognose-Planfall 2025 Höchste Fassadenpegel Lärmisophonen H=4 m Nachtzeitraum mit LSW Posthof H=4 m Gewerbelärm Prognose-Planfall 2025 Höchste Fassadenpegel Lärmisophonen H=4 m Nachtzeitraum mit LSW Posthof H=6 m 5.1 Lärmpegelbereiche Nach DIN 4109 Höchste Fassadenpegel

4 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Ausgangssituation 1 2. Vorgehensweise 2 3.Grundlagen der Untersuchung Berechnungsgrundlagen Straßenverkehrslärm Berechnungsgrundlagen Gewerbelärm Gewerbelärm durch den An- und Abfahrverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen Gewerbelärm durch Anlagengeräusche auf Betriebsflächen Beurteilungsgrundlagen 8 4. Ergebnisse Lärmimmissionsberechnung Ergebnisse Lärmimmissionsberechnung Straßenverkehrslärm Prognose-Nullfall Prognose-Planfall Ergebnisse Lärmimmissonsberechnung Gewerbelärm Gewerbelärm durch Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen durch An- und Abfahrverkehr zum geplanten Bauvorhaben Ergebnisse Lärmimmissionsberechnung Gewerbelärm Anlagengeräusche Vorbelastung und auf Flächen des Bauvorhabens Anlagengeräusche Vorbelatungen und auf Flächen des Bauvorhabens, Variante LSW H=4 m zum Posthof Anlagengeräusche Vorbelastungen und auf Flächen des Bauvorhabens, Variante Lärmschutzwand H=6 m zum Posthof Beurteilung der Situation und Empfehlung für die Bauleitplanung Auswirkung Verkehrslärm auf die geplanten Nutzungen im Bebauungsplangebiet Untersuchung der Auswirkungen durch die Verkehrszunahme des Bauvorhabens im Umfeld des Bebauungsplangebietes Gewerbelärm ausgehend von Anlagegeräuschen nach TA-Lärm Qualität der Prognose Zusammenfassung 19

5 Entsprechend dem Auftrag der Firma WLH Projekt- und Grundstücksentwicklung GmbH vom auf Grundlage unseres Angebotes vom wird nachstehender Bericht zur schalltechnischen Untersuchung Konversionsbereich Hatz-Areal in Rastatt vorgelegt. 1. Ausgangssituation Für das Hatz-Areal südlich der Kapellenstraße im Stadtkern von Rastatt ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorgesehen. Zwischen Kapellenstraße (B 3 / B 36), Herrenstraße und Poststraße sollen Gewerbenutzungen, Gastronomie, ein Pflegeheim sowie Seniorenwohnen und allgemeines Wohnen ermöglicht werden. Die Zufahrt zu den geplanten Nutzungen soll über eine Tiefgarage mit Anbindung an die Herrenstraße erfolgen. Anlage 1.1 zeigt eine Übersicht über die örtliche Situation. Innerhalb des Plangebietes sind zwischen den Gebäuden der Hauptpost und der Herrenstraße fünfstöckige Baukörper für Wohnbebauung geplant, auf der südöstlichen Seite ist ein Riegel ebenfalls mit fünf Geschossen vorgesehen, der Wohnungen, ein Pflegeheim und auch Gewerbeflächen aufnimmt. Zwischen Herrenstraße und dem Übergang zur Schlossgalerie ist eine Passage zur Verbesserung der fußläufigen Verbindung vorgesehen. Die Anlage 1.2 zeigt die geplanten Bauvorhaben und deren Einbindungen im unmittelbaren Umfeld. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung sind zum einen Aussagen über die Lärmeinwirkungen der umgebenden Verkehrsemittenten auf die geplante Bebauung zu treffen und nach DIN (Schallschutz im Städtebau) zu beurteilen. Gegebenenfalls sind Vorschläge für die Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplangebiet zu treffen. Weiterhin sind die Auswirkungen durch die zusätzliche Verkehrserzeugung des Plangebietes im unmittelbaren Umfeld zu untersuchen, um Aussagen über die Höhe einer möglichen Lärmsteigerung im Umfeld des Plangebietes zu treffen. Dabei ist die TA-Lärm als Berechnungs- bzw. Beurteilungsgrundlage heranzuziehen. Gegebenenfalls sind organisatorische oder bauliche Schallschutzmaßnahmen hierfür vorzuschlagen. Zudem sind die von den Flächen des Vorhabens ausgehenden und einwirkenden Gewerbegeräusche nach TA-Lärm zu beurteilen. Seite 1

6 2. Vorgehensweise Für die Berechnung der Lärmsituation im Bebauungsplangebiet sowie deren Umgebung wurden die zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Bearbeitung mit einem computergestützten Rechenprogramm aufbereitet. Dabei wurden Katasterdaten und Höhendaten der und Entwürfe zum Bauvorhaben von AGP Generalplaner GmbH, Karlsruhe mit Stand vom eingearbeitet. Weiterhin zugrunde gelegt wurde der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hatz-Areal von Gerhardt.Stadtplaner.Architekten, Karlsruhe. Die Ermittlung der Verkehrsbelastungen auf dem umgebenden Straßennetz erfolgte auf Basis der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durchgeführten Verkehrsuntersuchung nach aktuellstem Stand. Für den innerhalb des Bebauungsplangebietes entstehenden Gewerbelärm wurden, basierend auf den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung sowie den Angaben der Projektentwickler sowie Planungsbeteiligten, Ansätze bezüglich der Geräuschentstehung durch Kunden- und Anlieferungsverkehr festgelegt. Berücksichtigt wurden dabei die von Zufahrten zu der Tiefgarage ausgehenden Geräusche und die im Bereich von Anlieferungen entstehenden Be- und Entladegeräusche. Lärmemissionen durch einzelne Geräuscherzeuger, wie z. B. Lüftungsanlagen wurden, soweit bekannt, im Rahmen der vorliegenden Untersuchung ebenfalls berücksichtigt. Sollten im Rahmen der Bau- bzw. Betriebsgenehmigung maßgebliche Geräuscherzeuger hinzukommen, sind im Rahmen der Betriebsgenehmigung Ergänzungen zur schalltechnischen Untersuchung zu erstellen. Als maßgebliche Geräuscherzeuger sind dabei Schallquellen im Bereich der Außenfassaden mit dauerhaftem Betrieb und Schallleistungspegel über 50 db(a) zu verstehen. Es wurden für den Verkehrslärm sowie für den Gewerbelärm, auf Grundlage des erstellten digitalen Geländemodells unter Berücksichtigungen der bestehenden Schallausbreitungsbedingungen mit Abschirmungen und Reflexionen bestehender bzw. geplanter Gebäude, jeweils getrennt voneinander Rasterlärmkarten erstellt und Einzelpunktberechnungen an maßgeblichen Gebäudefronten durchgeführt. Die Berechnung des Straßenverkehrslärms erfolgte nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90. Die Berechnungen des Gewerbelärms basieren auf den Berechnungsformeln der DIN (Schallschutz im Städtebau, 1987/2002), der TA-Lärm, 1998 sowie der DIN ISO (Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, 2006). Weiterhin wurde zur Berechnung des Parkplatzlärms die Bayrische Parkplatzlärm- Seite 2

7 studie, Fassung 2007, verwendet. Zusätzlich wurde der technische Bericht zur Untersuchung von Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiteren typischen Geräuschen, insbesondere von Verbrauchermärkten, der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Wiesbaden, 2005 verwendet. Die verwendeten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen sind in Anlage 2 zusammengestellt. Die Durchführung der Berechnungen erfolgte mit dem Berechnungsprogramm SOUNDPLAN der Fa. Braunstein und Berndt, Backnang, in Version 7.4. Für die Beurteilung der Lärmimmissionspegel wurden die zunächst in der Lärmvorsorge im Städtebau und die in der Bauleitplanung geltenden Bestimmungen und Orientierungswerte der DIN 18005, Beiblatt 1, verwendet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die DIN lediglich Orientierungswerte vorgibt, die zur Abwägung heranzuziehen sind. Nach DIN 18005, Beiblatt 1, Ziffer 1.2, Absatz 3 sind Geräusche von verschiedenen Arten von Schallquellen (Verkehrslärm, Gewerbelärm) wegen des unterschiedlichen Störungsempfindens von Betroffenen zu den verschiedenen Arten von Geräuschen getrennt voneinander mit den entsprechenden Orientierungswerten zu vergleichen. Dabei ist im Weiteren zu unterscheiden in Gewerbelärm, der einerseits von einer Betriebsanlagen und deren Grundstücksflächen ausgeht (einschließlich dort entstehender Verkehrsgeräusche) und auf die Umgebung einwirkt. Hierfür erfolgt eine Betrachtung auf Grundlage der Bestimmungen der TA-Lärm. Gewerbelärm, der andererseits durch Geräusche des An- und Abfahrverkehrs eines Betriebes auf öffentliche Verkehrsflächen stattfindet, ist nach Ziffer 7.4 der TA-Lärm jedoch anhand der Bestimmungen der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) zu beurteilen. Für den Verkehrslärm erfolgt daher eine mehrteilige Betrachtung. Zum einem ist zu untersuchen, wie der Straßenverkehrslärm des gesamten umgebenen Verkehrsnetzes auf die neuen Nutzungen einwirkt und wie diese vor unzumutbaren Lärmeinwirkungen zu schützen sind. Weiterhin ist zu untersuchen, wie sich die Verkehrszunahmen durch neue Nutzungen innerhalb des Bebauungsplanes auf öffentlichen Verkehrsflächen für bestehende Bebauungen in der Umgebung auswirken. Im vorliegenden Fall entspricht dies der von den geplanten Nutzungen ausgehenden Verkehrsinduzierung. Die Beurteilung erfolgt entsprechend den Vorgaben der TA-Lärm auf Grundlage der 16. BImSchV. Zusammenfassend werden folgende schalltechnischen Untersuchungen und Beurteilungen erforderlich: Seite 3

8 - Auswirkung Verkehrslärm auf die neu geplante Bebauung (DIN 18005, Schallschutz im Städtebau) - Untersuchung der Auswirkungen durch die Verkehrszunahmen des Bauvorhabens im Umfeld des Bebauungsplangebietes (TA-Lärm verweist auf 16. BImSchV) - Gewerbelärm ausgehend vom Anlagengrundstücken nach TA-Lärm Eine Gesamtlärmbeurteilung mit Überlagerung von Verkehrs- und Gewerbelärm ist entsprechend der genannten Gesetzes-/Richtlinienvorgaben nicht vorgesehen. Für den Bereich des Bebauungsplanes wurde entsprechend der Lage im zentralen Bereich und deren Umfeldnutzungen die Festsetzung Mischgebiet (MI) zur Beurteilung der Lärmsituation berücksichtigt. Die Bereiche entlang der Poststraße sind laut einem rechtskräftigen Bebauungsplan als Kerngebiet (MK) festgesetzt. 3. Grundlagen der Untersuchung Aufgrund der in der DIN vorgegebenen Trennung der einzelnen Lärmarten erfolgte eine getrennte Betrachtung der Lärmbeeinträchtigungen durch Verkehrs- und Gewerbelärm. 3.1 Berechnungsgrundlagen Straßenverkehrslärm Für die beiden Untersuchungsteile des Verkehrslärms konnte durch die aktuell durchgeführte Verkehrsuntersuchung von Koehler Leutwein GmbH Co. KG, Karlsruhe vom September 2016 auf die Verkehrsbelastung für 2025 ohne das Bauvorhaben (Prognose-Nullfall) als auch auf eine Verkehrsprognose der zukünftigen Verkehrsbelastung zurückgegriffen werden. Für die umgebenden Straßen wurden Geschwindigkeiten von 50 km/h (Bahnhofstraße) sowie 30 km/h auf der Kapellenstraße (zwischen Rauentaler Straße und Einsiedler Kapelle), Herrenstraße und Rappenstraße entsprechend aktueller Beschilderung angesetzt. Die auf den einzelnen Straßenabschnitten angesetzten Verkehrsbelastungen können für den Prognose-Nullfall ohne die zukünftigen Nutzungen aus Anlage 3.1-A entnommen werden. Ebenfalls können dort die jeweils zu Grunde gelegten Schwerverkehrsanteile und die sich ergebenden Lärmemissionspegel L me eingesehen werden. Zuschläge für Steigungen waren im Umfeld nicht zu vergeben. Seite 4

9 Die sich für den Prognosefall mit dem geplanten Bauvorhaben ergebenden Verkehrsbelastungen zeigt die Anlage 3.1-B, aus der auch die Verkehrssteigerungen auf den einzelnen Straßenabschnitten erkennbar werden. Zuschläge für Lichtsignalanlagen wurden auf Grundlage der RLS-90 entsprechend der vorhandenen Situation im Zuge der B 3 / B 36 vergeben. 3.2 Berechnungsgrundlagen Gewerbelärm Als Gewerbelärm werden im vorliegenden Fall die einer Anlage zuzuordnenden Geräusche verstanden. Dabei sind nach TA-Lärm auch Fahrzeuggeräusche auf Betriebsgrundstücken sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage, stehen der beurteilten Anlage zuzurechnen. Dem Bauvorhaben können als gewerbliche Anlagen die Geräusche im Bereich der Ein- und Ausfahrt zu der Tiefgarage sowie der durch die Anlieferung entstehende Lärm zugeordnet werden. Im Umfeld des Bebauungsplangebietes bestehen im Bereich der Herrenstraße Wohnnutzungen und Dienstleistungsgeschäfte und im Bereich der Poststraße verschiedene innerstädtische Einzelhandelsläden, wie Bäcker, Buchhändler, Gastronomiebetriebe usw. Nördlich des Untersuchungsgebietes besteht das Gebäude der Hauptpost mit Postbank und Postfiliale. Auf dem Hof der Post finden, wie Betriebsbesichtigungen ergaben, eine Vielzahl von Fahrbewegungen und Ladetätigkeiten statt. Im Nachtzeitraum fahren dabei ca. drei Lkw ab 3:00 auf den Hof und entladen im nördlichen Bereich des Hofes Pakete. Im Zeitraum zwischen 7:00 und 10:00 werden dann Briefe und Paketpost auf ca. 30 Pkw bzw. Sprinter beladen, wobei einige davon ein Gesamtgewicht von 3,5 t aufweisen und somit gerade noch nicht als Lkw definiert sind. Geräusche entstehen dabei auch durch das Ziehen von Rollcontainern über den Hof. Laut Auskunft der Stadtverwaltung ist jedoch die zukünftige Nutzung befristet bzw. unsicher. Nordöstlich liegt die Schlossgalerie mit einer Vielzahl von Einzelhandelsnutzungen. Südlich des Hatz-Areals befindet sich ein Möbelhaus, vor dessen Eingang verschiedene Parkbewegungen stattfinden und auf dessen Rückseite ggf. Anlieferungen oder Müllabtransporte stattfinden könnten. Als Gewerbevorbelastungen bestehen somit Geräusche vom Möbelhaus sowie die Geräuschentstehung durch Kundenverkehr und Anlieferung zur Schlossgalerie. Für die Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen des An- und Abfahrverkehrs sind entsprechend Ziffer 7.4 der TA-Lärm wiederum die Berechnungsgrundla- Seite 5

10 gen der RLS-90 sowie die Bestimmungen der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) zu berücksichtigen. Es erfolgt daher nachfolgend eine getrennte Betrachtung der Anlagengeräusche auf Betriebsgrundstücken und der Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen durch den An- und Abfahrverkehr und allgemeinen Verkehr Gewerbelärm durch den An- und Abfahrverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen Die Grundlage für die Bewertung der neu induzierten Verkehre durch die Nutzung innerhalb der Gewerbeanlagen erfolgt durch den Vergleich von Prognos- Nullfall mit dem Prognose-Planfall entsprechend den Angaben unter Ziffer Gewerbelärm durch Anlagengeräusche auf Betriebsflächen Bei Nutzungen wie im vorliegenden Fall treten maßgebliche Geräusche vor allem durch den Fahrverkehr von Pkw und Lkw sowie die damit verbundenen Geräusche der Anlieferung oder Parkvorgänge auf. Dabei wurden als maßgebliche Geräuscherzeuger im Umfeld folgende Geräuschquellen berücksichtigt: Vorbelastung - Einkaufszentrum (EKZ) Schlossgalerie: Die verschiedenen Lärmquellen der Schlossgalerie wurden aus der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Einkaufszentrum Kapellenbuckel vom April 2011 sowie der zum Baugenehmigungsverfahren erstellten Fortschreibung zur schalltechnischen Untersuchung übernommen. Hierbei wurden Geräusche des Anlieferungs- und Kunden-/Parkplatzverkehr auf den verschiedenen Ebenen des Parkhauses berücksichtigt. Die Anlage 3.2-A zeigt die dabei berücksichtigten Schallquellen mit den vergebenen Schallleistungspegeln in ihrem zeitlichen Verlauf. - Möbelhaus Wohnconcept : Weiterhin Berücksichtigung fanden Parkvorgänge im Bereich des Möbelhauses sowie mögliche Anlieferungsfahrten auf deren Südseite. Dabei wurde für den Parkplatz von sieben Stellplätzen und der Parkplatzart Besucher/Mitarbeiter nach der Bayerischen Parkplatzlärmstudie bei gepflasterter Oberfläche ausgegangen. Dabei wird im Tageszeitraum von 0,4 Fahrbewegungen pro Stellplatz und Stunde ausgegangen. Auf der Südseite des Möbel- Seite 6

11 hauses finden nicht zwingend Anlieferungen statt, es wurde jedoch für die Möglichkeit hierfür von der Anfahrt von drei Lkw im Tageszeitraum ausgegangen, wofür eine Linienschallquelle von 63 db(a)/m für Vorwärtsfahrten und 66 db(a) für Rangierfahrten berücksichtigt wurde. Anlage 3.2-A zeigt die entsprechenden Schallleistungspegel und deren zeitlicher Ansatz. - Post: Als maßgeblichster Geräuscherzeuger im Umfeld ergibt sich der Bereich der Post nördlich des Plangebietes mit den oben beschriebenen Geräuscherzeugungen. Im Einzelnen wurden basierend auf Aussagen der Deutschen Post, Niederlassung Karlsruhe, Abteilung Verkehr folgende Geräuscherzeuger angesetzt: 50 Lkw fahren insgesamt auf den Posthof ein und über die Poststraße wieder aus, davon drei im Nachtzeitraum. Dies ist ein Worst Case -Ansatz, da die meisten Fahrzeuge ein Gewicht von weniger als 3,5 t aufweisen. Hierfür wurden Linienschallquellen mit einem Schallleistungspegel von 63 db(a)/m pro Lkw berücksichtigt. Für alle Lkw wurde davon ausgegangen, dass Be- / Entladegeräusche stattfinden. Hierfür wurde eine Punktschallquelle mit einem Schallleistungspegel von 83 db(a) zur Berücksichtigung von Einzelgeräuschen, wie Türen schlagen, Betriebsbremse, Anlassen usw. zusammengefasst pro Lkw berücksichtigt. Weiterhin erfolgte zur Berücksichtigung der Rollcontainer der Ansatz einer Linienschallquelle mit 71 db(a)/m (über insgesamt drei Stunden), der berücksichtigt, dass für jeden Lkw ein Rollcontainer hin- und hergefahren wird. Die genannten Schallquellen wurden dabei in einer Höhe von 1 m über dem Gelände berücksichtigt. Für den gesamten Bereich wurde weiterhin berücksichtigt, dass Parkvorgänge von Mitarbeitern oder Pkw über den Tageszeitraum stattfinden. Dabei wurde von 30 Stellplätzen und der Parkplatzart Besucher/Mitarbeiter ausgegangen. Es wurde davon ausgegangen, dass in dem Zeitraum zwischen 7:00 und 10:00 eine Fahrbewegung pro Stellplatz und Stunde stattfindet und zwischen 10:00 und 18:00 0,5 Fahrbewegungen pro Stellplatz und Stunde bei asphaltierten Fahrgassen stattfinden. Die Anlage 3.2-A zeigt wiederum die sich jeweils ergebenden Schallleistungspegel und deren zeitliche Verteilung. Seite 7

12 Hatz-Areal Im Bereich der geplanten Nutzungen finden gegenüber den bisherigen gewerblichen Geräuschen im Umfeld vor allem durch den Postbereich nur geringe Emissionen durch gewerbliche Schallquellen statt. Berücksichtigt wurden hierfür der Bereich der Ein-/ Ausfahrt der Tiefgarage zur Herrenstraße und eine mögliche Lüftungsanlage von der Tiefgarage. Für den Tiefgaragenbereich wurde entsprechend der ermittelten Verkehrserzeugung aus der Verkehrsuntersuchung davon ausgegangen, dass 620 Fahrzeuge ein- und ausfahren. Die Anlage 3.2-B zeigt den hierfür angesetzten Tagesgang. Für jedes Fahrzeug wurde von einem Schallleistungspegel von 48 db(a)/m ausgegangen. Weiterhin wurde davon ausgegangen, dass 20 Lkw den Bereich der Anlieferung innerhalb des Parkhauses anfahren. Dabei wurde von einem Lkw im Nachtzeitraum ausgegangen und wiederum eine Linienschallquelle in einer Höhe von 63 db(a)/m pro Lkw berücksichtigt. (Tagesgang Lkw siehe Anlage 3.2-C) Als weitere bisher bekannte Schallquelle wurde davon ausgegangen, dass eine Lüftungsanlage der Tiefgarage erforderlich wird, die im nordwestlichen Bereich der Passage zwischen Schlossgalerie und Herrenstraße mit einem Schallleistungspegel von 70 db(a) über 24 Stunden einen Meter über dem Gelände berücksichtigt wurde. 3.3 Beurteilungsgrundlagen DIN 18005: Die sich aus dem jeweiligen Bewertungsverfahren ergebenden Beurteilungspegel für die jeweiligen Immissionsorte werden zunächst nach der für die städtebauliche Planung gültigen Richtlinie DIN (Schallschutz im Städtebau) beurteilt. Nach der DIN 18005, Beiblatt 1, Ziffer 1.2, Absatz 3, werden die Geräusche von verschiedenen Arten von Schallquellen, wie im vorliegenden Fall Verkehrslärm und Gewerbelärm, aufgrund des unterschiedlichen Belästigungsempfindens der Betroffenen zu den verschiedenen Arten von Geräuschquellen, jeweils für sich allein mit den jeweils zugeordneten Orientierungswerten verglichen. Die in der DIN angegebenen Orientierungswerte betragen jeweils für den Tages- und Nachtzeitraum (6:00 bis 22:00 / 22:00 bis 6:00 ) in db(a) als Überblick: Seite 8

13 DIN Verkehrslärm Gewerbelärm Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 / 45 db(a) 55 / 40 db(a) Mischgebiete (MI) 60 / 50 db(a) 60 / 45 db(a) Kern- (MK) und Gewerbegebiete (GE) 65 / 55 db(a) 65 / 50 db(a) Es ist anzumerken, dass die Orientierungswerte der DIN empfohlene Richtwerte darstellen, von denen im Einzelfall beim Vorliegen anderer entgegengesetzter Interessen mit entsprechender Begründung abgewichen werden kann (DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1, Ziffer 1.2). In einem solchen Fall sind geeignete Maßnahmen, wie z. B. aktiver Schallschutz, entsprechende Gebäudeanordnung, Grundrissgestaltung oder alternative planrechtliche Festsetzungen zum baulichen Schallschutz vorzusehen und planrechtlich abzusichern. Bei der Untersuchung der Lärmauswirkungen auf das Bebauungsplangebiet stellt der Verkehrslärm die entscheidenden Schallquellen dar. Andere (gewerbliche) Geräuscherzeuger sind von keiner maßgeblichen Bedeutung im Umfeld. 16. BImSchV: Weiterhin wurde die 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung Juni 1990) herangezogen. Deren Bestimmungen und Grenzwerte gelten rechtsverbindlich im Fall von Neubaumaßnahmen oder wesentlichen Änderungen von Verkehrswegen. Nach 1 der 16. BImSchV ist eine Änderung wesentlich, wenn eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr erweitert wird oder durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärm um mindestens 3 db(a) oder auf mindestens 70 db(a) am Tag oder mindestens 60 db(a) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 db(a) am Tage oder 60 db(a) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV betragen für den Tages- und Nachtzeitraum: Seite 9

14 16. BImSchV Verkehrslärm Allgemeine Wohngebiete (WA) 59 / 49 db(a) Misch- (MI) und Kerngebiete (MK) 64 / 54 db(a) Gewerbegebiete (GE) 69 / 59 db(a) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung gegebenenfalls durch Schallschutzmaßnahmen sicherzustellen, dass die oben genannten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Die Regelungen und die Grenzwerte der 16. BImSchV werden auch als Zumutbarkeitsgrenze im Abwägungsprozess zum Bebauungsplan herangezogen. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV liegen dabei für die einzelnen Gebietsausweisungen für den Tages- und Nachtzeitraum um jeweils 4 db(a) höher als die Orientierungswerte der DIN (Schallschutz im Städtebau) für Verkehrslärm. Entsprechend den Regelungen der 16. BImSchV 1, Absatz 2, Satz 2, auch bei relativ geringen Erhöhungen der Beurteilungspegel von Werten über 70 db(a) im Tageszeitraum und über 60 db(a) im Nachtzeitraum einen erheblichen baulichen Eingriff zu definieren, sieht auch die aktuelle Rechtsprechung bei der Erhöhung der Beurteilungspegel ab Werten von 70/60 db(a) im Tages-/ Nachtzeitraum (Sanierungswerte) eine erhöhte Abwägungsrelevanz im Rahmen von Bebauungsplanverfahren. TA-Lärm: Zur Beurteilung des Gewerbelärms wurden zusätzlich zu den oben aufgelisteten Orientierungswerten der DIN für Gewerbelärm die Bestimmungen der TA-Lärm herangezogen. Die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm betragen tags/nachts: TA-Lärm Allgemeine Wohngebiete (WA) Misch- (MI) und Kerngebiete (MK) Gewerbegebiete (GE) Gewerbelärm 55 / 40 db(a) 60 / 45 db(a) 65 / 50 db(a) Für die hier vorliegende zu beurteilende Umgebung Misch- und Kerngebiete sind nach TA-Lärm auch keine Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit zu vergeben. Es ist weiterhin nach TA-Lärm, Ziffer 6.4 maßgebend für die Beurteilung Seite 10

15 des Nachtzeitraums die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Im Rahmen der Berechnungen erfolgt somit für jeden maßgeblichen Immissionspunkt eine Berechnung für jede einzelne Nachtstunde mit Ermittlungen der Beurteilungspegel aus den im Betrieb befindlichen Anlagen. Eine Beurteilung nach den Vorgaben der TA-Lärm macht bereits auf der planrechtlichen Ebene Sinn, da im Zuge des Betriebsgenehmigungsverfahrens ohnehin der entsprechende Nachweis nach TA-Lärm zu erfolgen hat. Ergänzend ist noch auf die Regelung nach Ziffer 7.2, TA-Lärm hinzuweisen, nach der über eine begrenzte Zeitdauer von höchstens 10 Tagen pro Jahr höhere Immissionspegel zulässig sind (z. B. bei besonderen Anlieferungen oder verkaufsoffenen Wochenenden etc.). Die Beurteilung der Gewerbelärmemissionen ist nach der TA-Lärm weiterhin zu unterteilen in die Geräusche, die von dem Anlagengrundstück ausgehen und in Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen des An- und Abfahrverkehrs. Für diese sind entsprechend Ziffer 7.4 der TA-Lärm ebenfalls die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV und deren Bestimmungen zu berücksichtigen. In der TA-Lärm, Ziffer 7.4, heißt es für Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen, dass die Geräusche des An- und Abfahrverkehrs in einem Abstand bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück durch Maßnahmen organisatorischer Art so weit wie möglich vermindert werden sollen soweit: sie die Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden. 4. Ergebnisse Lärmimmissionsberechnung Neben den einzelnen Lärmemittenten wurden die umgebende Bebauung sowie die topografischen Verhältnisse zur Berücksichtigung von Bebauungsdämpfung und Reflexion in die Berechnungen einbezogen. Die Beurteilungspegel wurden jeweils an den Gebäudefassaden der bestehenden Gebäude bzw. der geplanten Bebauung ermittelt. Dargestellt sind die jeweils höchsten Fassadenpegel der unterschiedlichen Stockwerke sowie die flächige Lärmverteilung als Lärmisophonen in einer Höhe von 4,0 m. Seite 11

16 4.1 Ergebnisse Lärmimmissionsberechnung Straßenverkehrslärm Prognose-Nullfall Die Anlagen d und n zeigen die Beurteilungspegel der Ausbreitungsberechnung als Lärmisophonen und an maßgeblichen Einzelpunkten für den Straßenverkehrslärm des gesamten Verkehrsnetzes im Prognose-Nullfall Es ergeben sich vor allem entlang der Kapellenstraße und dem Bereich der Einmündung zur Herrenstraße hohe Belastungen, die im Tageszeitraum an den zur Kapellenstraße hingerichteten Gebäudefronten über 70 db(a) betragen. Im Zuge der Herrenstraße ergeben sich im Einmündungsbereich zur Kapellenstraße Beurteilungspegel, die etwas unterhalb von 70 db(a) liegen und im weiteren Verlauf deutlich abnehmen. Die Beurteilungspegel entlang der Herrenstraße liegen dabei für den Prognose-Nullfall über den Orientierungswerten der DIN 18005, jedoch noch unterhalb der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Mischgebiete, die als Grenze des Zumutbaren anzusehen sind. Im Nachtzeitraum ergibt sich ebenfalls das Bild hoher Belastungen vor allem im Einmündungsbereich zur Kapellenstraße mit Belastungen über 60 db(a) im Nachtzeitraum. Dies trifft auch für einen Immissionspunkt im Zuge der Herrenstraße am nächsten zum Einmündungsbereich gelegen zu. Im weiteren Verlauf der Herrenstraße werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Mischgebiete gerade noch eingehalten oder geringfügig überschritten Prognose-Planfall Die Anlagen d/n zeigen die jeweils höchsten Fassadenpegel an maßgeblichen Gebäudefronten für den Prognose-Planfall mit dem prognostizierten Verkehrsaufkommen des geplanten Bauvorhabens jeweils im Tages- und Nachtzeitraum. Für die Wohnbebauung im Inneren des Plangebietes ergeben sich an allen Gebäudefronten Unterschreitungen der Orientierungswerte der DIN und somit auch der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. Überschreitungen der Orientierungswerte innerhalb des Plangebietes ergeben sich an den zur Kapellenstraße und Herrenstraße hingerichteten Gebäudefronten. Während die Überschreitungen in der Herrenstraße im Tages- und Nachtzeitraum noch in einem Bereich liegen, welcher die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV nicht oder nur geringfügig überschreitet, ergeben sich an den nach Osten zur Kapellenstraße hingerichteten Gebäudefronten deutliche Überschreitungen von Orientierungs- und Immissionsgrenzwerten im Tages- und Nachtzeitraum. Da- Seite 12

17 bei werden auch die Schwellenwerte von 70 / 60 db(a) im Tages- und Nachtzeitraum als Grenze zur Gesundheitsgefährdung überschritten. 4.2 Ergebnisse Lärmimmissionsberechnung Gewerbelärm Gewerbelärm durch Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen durch An- und Abfahrverkehr zum geplanten Bauvorhaben Durch die im Verkehrsgutachten prognostizierte Verkehrssteigerung im Umfeld des geplanten Stadtteilzentrums oder auch infolge geänderte Abschirmungen und zusätzliche Reflexionen ergibt sich die Veränderung der Lärmbelastung im Vergleich zwischen dem Gesamtverkehrslärm Prognose-Planfall und dem Prognose-Nullfall. Die Anlage zeigt die Unterschiede der Beurteilungspegel zwischen dem Nullfall und Planfall an den maßgeblichen Gebäudefronten. Von maßgeblicher Bedeutung im Abwägungsverfahren sind dabei Beurteilungspegel an Bestandsgebäuden, die über 70 db(a) im Tageszeitraum bzw. 60 db(a) im Nachtzeitraum liegen. Weiterhin relevant sind Gebäudefronten, an denen die Beurteilungspegel um mehr als 3 db(a) in ihrer Lärmbelastung ansteigen und dabei gleichzeitig die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Misch- bzw. Kerngebiete (64/54 db(a) tags/nachts) überschritten werden. Eine Erhöhung der Beurteilungspegel um mindestens 3 db(a) bei gleichzeitigem Überschreiten der Immissionsgrenzwerte ist an keinem Immissionsort gegeben. Es gibt zwar Bereiche, die Belastungen über den Grenzwerten der 16. BImSchV aufweisen. Jedoch in den Bereichen, in denen aufgrund ihrer Verkehrslage bereits heute hohe Belastungen bestehen und sich daher nur eine geringe Steigerung der Lärmbelastung ergibt. Jedoch ergeben sich im Einmündungsbereich Herrenstraße / Kapellenstraße Belastungssteigerungen von ca. 0,1 bis 0,3 db(a) bei Belastungswerten, die bereits über 70 / 60 db(a) und damit an der Grenze zur Gesundheitsgefährdung liegen Ergebnisse Lärmimmissionsberechnung Gewerbelärm Anlagengeräusche Vorbelastung und auf Flächen des Bauvorhabens Die Anlagen d und n zeigen die Belastungen im Umfeld des Plangebietes unter Berücksichtigung der unter Ziffer 3.2 beschriebenen Gewerbe- Seite 13

18 lärmquellen mit dem Beurteilungsverfahren nach TA-Lärm im Tages- und Nachtzeitraum. Im Tageszeitraum ergeben sich, wie auf Anlage d zu erkennen, trotz der Betriebstätigkeiten auf dem Postareal keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm innerhalb des Bebauungsplangebietes durch die bestehenden Vorbelastungen. Auch durch die zukünftigen, von den geplanten Grundstücken des Bauvorhabens ausgehenden Gewerbegeräusche bzw. die als Gewerbegeräusche zu wertenden Verkehrsgeräusche ergeben sich im Umfeld keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm im Tageszeitraum im Bereich der Herrenstraße, sondern vielmehr deutliche Unterschreitungen. Im Nachtzeitraum ergeben sich Belastungen entsprechend Anlage n. Es zeigen sich dabei wiederum Unterschreitungen der Immissionsrichtwerte für Mischgebiete im Bereich der Zu-/Ausfahrt zur Tiefgarage mit höchsten Beurteilungspegeln von 43,5 db(a) an dem neu zu errichtenden Gebäude innerhalb des Bebauungsplangebietes. Schallschutzmaßnahmen bezüglich Gewerbelärm, die von dem Bauvorhaben ausgehen, sind daher nach aktuellem Stand nicht erforderlich. Durch die Gewerbelärmgeräusche der bestehenden Vorbelastungen durch das Einkaufszentrum Schlossgalerie sowie vor allem durch den Posthof werden jedoch die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm an einzelnen Gebäudefronten im nordwestlichen Bereich des Bebauungsplangebietes im Nachtzeitraum geringfügig überschritten. Die Überschreitungen liegen dabei in einem Bereich, der niedriger als 5 db(a) ist und betreffen die jeweils oberen Geschosse zu den Lärmemittenten nach Norden bzw. Westen hingerichteten Gebäudefronten, für die keine Abschirmungen gegeben sind. Aufgrund der Überschreitungen erfolgte die Untersuchung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen durch Abschirmung des Posthofes in Form von Lärmschutzwänden Anlagengeräusche Vorbelastungen und auf Flächen des Bauvorhabens, Variante Lärmschutzwand H=4 m zum Posthof Seite 14

19 Die Anlage n zeigt die Belastungen im Nachtzeitraum unter Berücksichtigung einer 4 m hohen Lärmschutzwand, welche auf beiden Seiten des Garagen- bzw. Lagergebäudes im Hof der Post anschließt und somit die Geräuschentwicklung des Hofes durch die Gebäude oder die Lärmschutzwand abgeschirmt werden. Die Ergebnisse zeigen für die Außenbereiche und unteren Geschosse eine verbesserte Lärmsituation und durch die optische Abschirmung ggf. auch eine gefühlte Verbesserung der Lärmsituation, jedoch ergeben sich für die oberen Geschosse nahezu keine Veränderungen der Lärmbelastungen, da diese aufgrund ihrer Höhe nicht wirkungsvoll durch eine 4 m hohe Lärmschutzwand abgeschirmt werden können. Es erfolgte daher eine weitere Variantenberechnung mit einer 6 m hohen Lärmschutzwand, welche den gesamten Posthof abschirmt Anlagengeräusche Vorbelastungen und auf Flächen des Bauvorhabens, Variante Lärmschutzwand H=6 m zum Posthof Bei Anordnung einer 6 m hohen Wand über die gesamte Länge des Posthofes ergeben sich entsprechend Anlage n gewisse Verringerungen der Beurteilungspegel auch in oberen Geschossen, jedoch können Überschreitungen von maximal bis zu 2 db(a) an den zum Posthof hin gerichteten Gebäudefronten aufgrund der Höhe der Bebauung und der Entfernung zu Lärmemissionen auf den von der Lärmschutzwand abgewandten Teilflächen des Hofes nicht vollständig vermieden werden. 5. Beurteilung der Situation und Empfehlung für die Bauleitplanung 5.1 Auswirkung Verkehrslärm auf die geplanten Nutzungen im Bebauungsplangebiet Für die geplanten Wohnnutzungen im Inneren des Bebauungsplangebietes ergeben sich gegenüber Verkehrslärm ruhige Wohnverhältnisse. Die Überschreitungen der Orientierungs- und Grenzwerte an den Gebäudefronten zur Kapellenstraße und Herrenstraße hin können vor dem Hintergrund der dort geplanten Nutzungen und aufgrund der Tatsache, dass die jeweils abgewandten Gebäudefronten ruhig sind, als hinnehmbar angesehen werden. Für Aufenthaltsräume mit Wohn- oder auch mit Büro- und Sozialnutzungen sind jedoch Festsetzungen bezüglich passivem Lärmschutz im Bebauungsplan zu treffen, um unzumutbare Lärmbelastungen innerhalb der Gebäude auch für die Angestellten Seite 15

20 zu vermeiden. Dabei sind besondere Schallschutzmaßnahmen z. B. in Form von Schallschutzfenstern zu berücksichtigen. Die Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan erfolgt anhand der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau), Die festzusetzenden Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 ergeben sich dabei grundsätzlich aus dem maßgeblichen Außenlärmpegel, der sich nach Ziff. 5.5 der DIN 4109 definitionsgemäß aus einer Überlagerung der einzelnen berechneten Beurteilungspegel im Tageszeitraum (06:00 bis 22:00 ) bei einem Additionszuschlag von 3 db(a) für Verkehrslärm zur Berücksichtigung der Freifeldkorrektur ergibt. Die Anlage 5.1 zeigt die sich hieraus ergebenden Lärmpegelbereiche nach DIN Es zeigen sich dabei unterschiedliche Lärmpegelbereiche für die einzelnen Baukörper. Für die zur Kapellenstraße hingerichteten Gebäudefronten gegenüber der Schlossgalerie ergibt sich der Lärmpegelbereich V, an seitlichen oder etwas abgerückten Gebäudefronten der Lärmpegelbereich IV. Dieser Bereich ergibt sich auch für die zur Herrenstraße hingerichteten Gebäudefronten im südlichen Abschnitt. Der Lärmpegelbereich III ergibt sich im nördlichen Abschnitt für das Gebäude innerhalb des Bebauungsplangebietes, in dem die Zufahrt zur Tiefgarage vorgesehen ist. Für die Baukörper im Inneren des Bebauungsplangebietes, für die Wohnnutzungen vorgesehen sind, ergeben sich an allen Gebäudefronten der Lärmpegelbereich II, bei dem die Fenster bereits aus Gründen des Wärmeschutzes eine ausreichende Schalldämmung aufweisen. Festsetzungen gegen Umwelteinwirkungen aus Verkehrs- und Gewerbelärm gemäß 9 Abs. 1Nr. 24 BauGB: Für Außenbauteile und Aufenthaltsräume sind unter Berücksichtigung der Raumarten und Nutzungen die nach Tabelle 8 der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, 1989) aufgeführten Anforderungen der Luftschalldämmung einzuhalten. Die Schallschutzklassen der Fenster ergeben sich aus dem Lärmpegelbereich nach den Tabellen 9 und 10 der DIN 4109 und der VDI Richtlinie 2719, Tabelle 2, in Abhängigkeit von Fenster- und Wandgrößen aus den festgesetzten Lärmpegelbereichen. Für Räume mit Schlaf- oder Aufenthaltsnutzung sind ab dem Lärmpegelbereich IV Lüftungsanlagen mit geringem Eigengeräusch vorzusehen. Sofern für die einzelnen Ge- Seite 16

21 bäudefronten im Einzelfall geringere Lärmpegelbereiche nachgewiesen werden, die z. B. zukünftig durch abschirmende Bauten entstehen, können für die Außenbauteile entsprechend geringere Schalldämmmaßnahmen berücksichtigt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bemessung der Lärmpegelbereiche jeweils an dem höchsten Pegel einer Gebäudefront ausgerichtet wurde und sich für die unteren Geschosse auch niedrigere Lärmpegelbereiche ergeben können. 5.2 Untersuchung der Auswirkungen durch die Verkehrszunahme des Bauvorhabens im Umfeld des Bebauungsplangebietes Durch die Veränderung der Lärmbelastung im Umfeld des Bebauungsplangebietes entstehen keine Erhöhungen von über 3 db(a) bei gleichzeitigem Überschreiten der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. Entsprechend der Kriterien der TA-Lärm sind damit Lärmschutzmaßnahmen nicht erforderlich. Jedoch ergeben sich im Bereich der Einmündung Herrenstraße / Kapellenstraße Belastungen, die zwar nur sehr gering ansteigen (0,1 bis 0,2 db(a)) und damit in keinem Fall wahrnehmbar sind, allerdings sind bereits heute Belastungen vorhanden, die die Grenze zur Gesundheitsgefährdung überschreiten. Bezüglich diesem Bereich ist daher eine gewisse Erhöhung der Abwägungsrelevanz im Bebauungsplanverfahren angezeigt. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass neben den sehr geringen Steigerungen die Überschreitungen auch nur an ein bzw. zwei Gebäudefronten gegeben sind. Die Notwendigkeit der Festsetzung von aktiven oder passiven Schallschutzmaßnahmen außerhalb des Bebauungsplangebietes ergibt sich hierdurch rechtsverbindlich nicht. Unabhängig vom Bebauungsplanverfahren könnte die Belastung in diesem Bereich vermindert werden, indem die Geschwindigkeit im Zuge der Kapellenstraße weiterführend in Richtung Südwesten auf Tempo 30 als zulässige Höchstgeschwindigkeit verringert wird. Hierdurch sind Abnahmen der Lärmbelastungen von ca. 2 db(a) zu erreichen. 5.3 Gewerbelärm ausgehend von Anlagengeräuschen nach TA-Lärm Von den Flächen der geplanten Nutzungen gehen keine Geräuschbelastungen aus, die das Umfeld unzumutbar stören. Es sind daher für Geräuschquellen innerhalb des Bebauungsplangebietes keine Schallschutzmaßnahmen vorzusehen. Zum Schutz vor bestehendem Gewerbelärm durch das Einkaufszentrum Schlossgalerie und dem bestehenden Posthof ist folgendes auszusagen: Die Überschreitungen durch die Geräusche der Schlossgalerie in den Obergeschossen der östlichsten Seite 17

22 Gebäudefronten können als hinnehmbar angesehen werden, da diese nur einen sehr geringen Umfang aufweisen und in diesem Bereich ohnehin durch die Belastung durch Verkehrslärm passive Schallschutzmaßnahmen durch entsprechend schallgedämmte Außenbauteile in deutlichem Umfang vorzunehmen sind. Die Geräusche der Schlossgalerie werden gegenüber den Geräuschen des Verkehrslärms in den Hintergrund treten. Im Bereich des Posthofes ergibt sich für die nördliche Gebäudefront des als L angelegten Gebäudes eine deutlichere Überschreitung der Immissionsrichtwerte, die durch aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht zu verhindern ist. Auch in diesem Bereich, ergibt sich jedoch durch die deutliche Prägung durch Verkehrslärm der Kapellenstraße keine Notwendigkeit von weiteren Maßnahmen als die bereits erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen aufgrund von Verkehrslärm. Für die Überschreitungen in den Obergeschossen (2. bzw. 3. bis 6. Obergeschoss) an den nach Nordosten gerichteten Gebäudefronten von zwei Gebäuden zeigt sich, dass aktive Lärmschutzmaßnahmen im Form von Schallschutzwänden zwischen Posthof und Wohnbebauung keine spürbare Verringerung bringen, auch wenn eine bauliche Abschirmung in diesem Bereich unabhängig vom Schallschutz aus optischen als Sinnvoll zu erachten ist. Es wird empfohlen, die Fassaden mit Überschreitungen in der Weise auszubilden, dass keine öffenbaren Fenster vorgesehen werden. Gründen als sinnvoll zu erachten ist. Vor dem Hintergrund, dass der Betrieb des Posthofes mittelfristig ausgelagert werden kann und die Überschreitungen nur einen geringen Umfang an wenigen Gebäudefronten aufweisen, wird die Möglichkeit gesehen, diese im Bebauungsplanverfahren hinsichtlich einer gewünschten innerstädtischen Verdichtung von Wohnnutzungen abzuwägen. 5.4 Qualität der Prognose Die Qualität der angegebenen Beurteilungspegel sind abhängig von der Genauigkeit der Emissionsdaten, wie z. B. Schallleistungspegel, berücksichtigte Einwirkungsdauer, digitalisierte Lage usw. Die Ansätze der Lärmquellen entsprechen dabei den vorgegebenen Richtlinien oder aktuellen Veröffentlichungen für Lärmquellen, wie Lkw- Fahrten oder Be- und Entladevorgänge, deren Ansätze in der Regel einen Sicherheitszuschlag als Worst-Case -Fall beinhalten. Bei der Erstellung des für die Schallausbreitungsberechnung erforderlichen dreidimensionalen Geländemodells wird versucht, die zukünftigen Situationen so genau wie Seite 18

23 möglich zu simulieren. In dem Programm Soundplan der Fa. Braunstein und Berndt werden dabei die Berechnungen nach dem Stand der Technik (DIN ISO ) durchgeführt. Durch die Verwendung von vorrangig digitalen georeferenzierten Plänen ist von einer höchsten Genauigkeit entsprechend dem Stand der Technik auszugehen. Mögliche Rechenungenauigkeiten gegenüber Lärmmessungen aufgrund von Annahmen einer mit-wind-situation oder Ungenauigkeiten des Rechenprogramms in Höhe von bis zu 0,5 db(a), die sich nicht gegenseitig ausgleichen, werden durch die Worst-Case -Ansätze der Schallemissionsquellen zumindest ausgeglichen. 6. Zusammenfassung Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hatz-Areal in Rastatt wurde unter Berücksichtigung des Straßenverkehrslärms sowie des Gewerbelärms innerhalb und außerhalb des Bebauungsplangebietes eine schalltechnische Untersuchung aufgestellt. Die zu erwartenden Lärmemissionen und -immissionen wurden entsprechend den geltenden Richtlinien berechnet und nach der DIN (Schallschutz im Städtebau), der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) sowie der TA-Lärm (technische Anleitung Lärm) beurteilt. Es ergeben sich durch den Straßenverkehrslärm des umgebenden Straßennetzes bereits für den Prognose-Nullfall im Umfeld des Bebauungsplanes Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN Für den Prognose-Planfall mit zusätzlicher Verkehrsinduzierung durch das geplante Bauvorhaben ergeben sich überwiegend ruhige Wohnverhältnisse an den Gebäudefronten innerhalb des Bebauungsplangebietes, jedoch teilweise für die nach außen gerichtete Gebäudefronten, vor allem nach Osten Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN Aufgrund der fehlenden Möglichkeiten von aktiven Schallschutzmaßnahmen vor Straßenverkehrslärm ist die Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen in Form von entsprechenden Schalldämmmaßen der Außenbauteile oder Abschirmung der Außenwohnbereiche im Bebauungsplan notwendig. Die Erhöhung der Lärmbelastung durch Straßenverkehrslärm im Umfeld ergibt sich zu maximal 1,5 db(a). An keinem Immissionsort der maßgeblichen Gebäudefronten im Umfeld entstehen Erhöhungen von über 3 db(a) bei gleichzeitigem Überschreiten der als Zumutbarkeitsgrenze geltenden Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. Es besteht somit zwar keine zwingende Vorgabe zur Erbringung von Schallschutzmaßnahmen nach TA- Lärm, jedoch ergibt sich eine in gewissem Umfang erhöhte Abwägungsrelevanz dadurch, Seite 19

24 dass bereits sehr hohe Belastungen im Bereich der Einmündung Herrenstraße in die Kapellenstraße, wenn auch nur in sehr geringem Umfang, weiter erhöht werden. Aufgrund der Geringfügigkeit der Erhöhung sowie der Tatsache, dass diese nur an einzelnen Gebäudefronten auftritt, wird empfohlen, diese im Bebauungsplanverfahren gegenüber dem städtebaulichen Nutzen abzuwägen. Unabhängig hiervon besteht die Möglichkeit, die Belastungen an den genannten Gebäudefronten durch die Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Kapellenstraße deutlich zu vermindern. Durch Gewerbelärm aus den zukünftigen Flächen des Bebauungsplangebietes entstehen keine unzumutbaren Lärmbelastungen für die umgebende Bebauung. Auf die geplante Bebauung wirken jedoch die Lärmemissionen der Schlossgalerie und vor allem des Posthofes ein. Es ergeben sich hierdurch für die oberen Geschosse einzelner Gebäudefronten geringere Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm, die auch durch aktive Schallschutzmaßnahmen nicht vollständig zu vermeiden sind. Vor dem Hintergrund der Geringfügigkeit der Überschreitungen an nur einzelnen Gebäudefronten, der Möglichkeit diese Gebäudefronten ohne öffenbare Fenster auszugestalten und der im Raum stehenden Aussicht, dass die Nutzung des Posthofes in bisheriger Form zukünftig aufgegeben wird, besteht die Option, die gegebenen Überschreitungen ebenfalls im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu Gunsten der städtebaulichen Verbesserung abzuwägen. Dies begründet sich auch durch den vorherrschenden Verkehrslärm der Kapellenstraße, der gegenüber dem Gewerbelärm des Posthofes an den meisten betroffenen Gebäudefronten dominiert. Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler Leutwein GmbH Co. KG Datei: RK_WHL_Hatz-Areal_Rastatt_SU_ Datum: Seite 20

25 VERKEHRSANALYSE ÜBERSICHTSLAGEPLAN Bebauungsplangebiet RASTATT 09/16 STADT RASTATT SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN HATZ-AREAL 1.1 KOEHLER Ingenieurbüro für Verkehrswesen

26 LAGEPLAN Stand STADT RASTATT SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN HATZ-AREAL 1.2 KOEHLER Ingenieurbüro für Verkehrswesen

27 Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen Lärm-/Immissionsschutz - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit BImSchV: Genehmigungsbedürftige AnlagenVO, GenehmigungsverfahrensVO, StörfallVO, TA Luft, TA Lärm, - Baugesetzbuch (BauGB), Gesetze und Verordnungen zum Bau- und Planungsrecht, - Baunutzungsverordnung (BauNVO), Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstü cke - Bundesminister für Verkehr (BMV): Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (Bonn) - Anlage 2 zur 16. BImSchV: Schall 03(2012) - Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege vom Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissonsschutzgesetzes vom 18. Juli 1991, - TA Lärm: Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) - DIN ISO 9613, Teil 2: Dämpfung des Schalls bei der Ausstrahlung im Freien, Ausgabe Okt DIN 4109 mit Beiblatt 1 und 2: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November DIN Teil 1: Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung, Mai 1987 / Juli DIN Teil 1, Beiblatt: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai DIN 45691: Geräuschkontingentierung, Dezember VDI 2571: Schallabstrahlung von Industriebauten, VDI 3760: Berechnung und Messung der Schallausbreitung in Arbeitsräumen, Febr VDI 3770 mit Beiblatt 1 und 2: Emissionskennwerte technischer Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen, Sept BMV, Abteilung Straßenbau: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, Ausgabe 1990, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrslärm, Köln - Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Schriftenreihe Heft 89 - Parkplatzlärmstudie, Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen, sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkwund Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Fachzentren, Auslieferungslagern uns Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Umwelt und Geologie Lärmschutz Heft 3, Wiesbaden 2005 STADT RASTATT SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN HATZ-AREAL 09/ Hessische Landesanstalt für Umwelt: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemission von Tankstellen, Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft 116, , Aktualisierung in der Zeitschrift für Lärmbekämpfung, Mai 2000 KOEHLER Ingenieurbüro für Verkehrswesen

28 Straße Abschnitt KM DTV Hatz Areal Emissionsberechnung Straße GLK Verkehrslärm Prognose Nullfall 2025 Kfz/24h p Tag % p Nacht % vpkw Tag km/h vpkw Nacht km/h vlkw Tag km/h vlkw Nacht km/h M Tag Kfz/h M DStrO Steig- Nacht ung Kfz/h db % B 3 Bahnhofstraße 0, ,5 5, , 236,5 0,00 0,1 0,0 65,3 57,9 B 3 Bahnhofstraße 0, ,5 5, , 236,5 0,00-0,3 0,0 62,8 55,4 B 3 Bahnhofstraße 0, ,5 5, , 216,7 0,00-1,1 0,0 62,4 55,0 B 3 Kapellenstraße 0, ,6 5, , 216,7 0,00-1,4 0,0 62,4 55,1 B 3 Kapellenstraße 0, ,6 5, , 216,7 0,00-3,3 0,0 62,4 55,1 B 3 Kapellenstraße 0, ,6 5, , 216,7 0,00-2,6 0,0 62,4 55,1 B 3 Kapellenstraße 0, ,6 5, , 206,8 0,00-2,0 0,0 62,2 54,8 B 3 Kapellenstraße 0, ,6 5, , 206,8 0,00-4,1 0,0 64,7 57,4 B 3 Kapellenstraße 0, ,6 5, , 212,3 0,00-1,1 0,0 64,8 57,5 Herrenstraße östl. Rappenstraße 0, ,7 0, ,0 29,7 0,00 0,5 0,0 51,9 43,7 Herrenstraße westl. Rappenstraße 0, ,7 0, ,0 39,6 0,00 0,9 0,0 53,1 44,9 Herrenstraße westl. Schloßstraße 0, ,7 0, ,0 50,6 0,00-0,8 0,0 54,2 46,0 Rappenstraße östl. Schiffstraße 0, ,1 0, ,0 19,8 0,00-2,1 0,0 50,4 42,0 Rappenstraße westl. Schiffstraße 0, ,1 0, ,0 30,8 0,00-0,8 0,0 52,3 43,9 D Stg db(a) LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) GLK / A SoundPLAN 7.4

29 Hatz Areal Emissionsberechnung Straße GLK Verkehrslärm Prognose Nullfall 2025 Legende Straße Straßenname Abschnitt - KM Kilometrierung DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr p Tag % Schwerverkehrsanteil Tag p Nacht % Schwerverkehrsanteil Nacht vpkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Pkw Tag vpkw Nacht km/h - vlkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Schwerverkehr Tag vlkw Nacht km/h - M Tag Kfz/h durschschnittliche stündliche Verkehrsstärke Tag M Nacht Kfz/h durschschnittliche stündliche Verkehrsstärke Nacht DStrO db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich Steig- ung % Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle) D Stg db(a) Zuschlag für Steigung LmE Tag db(a) Emissionspegel Tag LmE Nacht db(a) Emissionspegel Nacht GLK / A SoundPLAN 7.4

30 Straße Abschnitt KM DTV Hatz Areal Emissionsberechnung Straße GLK Verkehrslärm Prognose Planfall 2025 Kfz/24h p Tag % p Nacht % vpkw Tag km/h vpkw Nacht km/h vlkw Tag km/h vlkw Nacht km/h M Tag Kfz/h M DStrO Steig- Nacht ung Kfz/h db % B 3 Bahnhofstraße 0, ,5 5, , 240,9 0,00 0,1 0,0 65,3 58,0 B 3 Bahnhofstraße 0, ,5 5, , 240,9 0,00-0,3 0,0 62,8 55,5 B 3 Bahnhofstraße 0, ,5 5, , 221,1 0,00-1,1 0,0 62,5 55,1 B 3 Kapellenstraße 0, ,6 5, , 221,1 0,00-1,4 0,0 62,5 55,1 B 3 Kapellenstraße 0, ,6 5, , 221,1 0,00-3,3 0,0 62,5 55,1 B 3 Kapellenstraße 0, ,6 5, , 216,7 0,00-2,6 0,0 62,4 55,1 B 3 Kapellenstraße 0, ,6 5, , 211,2 0,00-2,0 0,0 62,3 54,9 B 3 Kapellenstraße 0, ,6 5, , 211,2 0,00-4,1 0,0 64,8 57,4 B 3 Kapellenstraße 0, ,6 5, , 213,4 0,00-1,1 0,0 64,9 57,5 Herrenstraße östl. Rappenstraße 0, ,7 0, ,0 35,2 0,00 0,5 0,0 52,6 44,4 Herrenstraße westl. Rappenstraße 0, ,7 0, ,0 46,2 0,00 0,9 0,0 53,8 45,6 Herrenstraße westl. Schloßstraße 0, ,7 0, ,0 55,0 0,00-0,8 0,0 54,5 46,4 Rappenstraße östl. Schiffstraße 0, ,1 0, ,0 20,9 0,00-2,1 0,0 50,6 42,2 Rappenstraße westl. Schiffstraße 0, ,1 0, ,0 33,0 0,00-0,8 0,0 52,6 44,2 D Stg db(a) LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) GLK / B SoundPLAN 7.4

31 Hatz Areal Emissionsberechnung Straße GLK Verkehrslärm Prognose Planfall 2025 Legende Straße Straßenname Abschnitt - KM Kilometrierung DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr p Tag % Schwerverkehrsanteil Tag p Nacht % Schwerverkehrsanteil Nacht vpkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Pkw Tag vpkw Nacht km/h - vlkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Schwerverkehr Tag vlkw Nacht km/h - M Tag Kfz/h durschschnittliche stündliche Verkehrsstärke Tag M Nacht Kfz/h durschschnittliche stündliche Verkehrsstärke Nacht DStrO db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich Steig- ung % Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle) D Stg db(a) Zuschlag für Steigung LmE Tag db(a) Emissionspegel Tag LmE Nacht db(a) Emissionspegel Nacht GLK / B SoundPLAN 7.4

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