STADT MOERS. CharterHaus Real Estate GmbH. Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

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1 STADT MOERS CharterHaus Real Estate GmbH Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Moers Innenstadt: Einkaufszentrum GrafenGalerie" Erläuterungsbericht Karlsruhe, im September 2013 KOEHLER Ingenieurbüro für Verke hrswesen Ingenieurbüro für Verkehrswesen Koehler Leutwein GmbH Co. KG Greschbachstraße 12 D Karlsruhe Telefon: / Fax: / mail@koehler-leutwein.de

2 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Ausgangssituation 1 2. Vorgehensweise 2 3. Grundlagen der Untersuchung Berechnungsgrundlagen Straßenverkehrslärm Berechnungsgrundlagen Gewerbelärm Gewerbelärm durch den An- und Abfahrverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen Gewerbelärm durch Anlagengeräusche auf Betriebsflächen Beurteilungsgrundlagen Ergebnisse Lärmimmissionsberechnung Ergebnisse Lärmimmissionsberechnung Straßenverkehrslärm Gesamtes Verkehrsnetz Analyse Gesamtes Verkehrsnetz Prognose-Planfall Verkehrslärmuntersuchung Straßenbaumaßnahme nach 16. BImSchV Ergebnisse Lärmimmissionsberechnung Gewerbelärm Gewerbelärm durch Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen durch An- und Abfahrverkehr zur GrafenGalerie Ergebnisse Lärmimmissionsberechnung Gewerbelärm Anlagengeräusche auf Betriebsflächen GrafenGalerie Beurteilung der Situation und Empfehlungen für die Bauleitplanung Auswirkung Verkehrslärm auf die geplanten Nutzungen im Bebauungsplangebiet Untersuchung Verkehrslärm der Straßenbaumaßnahme nach 16. BImSchV Untersuchung der Auswirkungen durch die Verkehrszunahme des Bauvorhabens im Umfeld des Bebauungsplangebietes Gewerbelärm ausgehend vom Anlagengeräusch nach TA-Lärm Qualität der Prognose Zusammenfassung 22

3 ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1 Übersichtslageplan 2 Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen 3.1-A Emissionsberechnung Straße Analyse 3.1-B Emissionsberechnung Straße Prognose-Planfall Variante Schallquellen Gewerbelärm T N T N T N Straßenverkehrslärm Analyse 2012, Tageszeitraum Straßenverkehrslärm Analyse 2012, Nachtzeitraum Straßenverkehrslärm Prognose-Planfall 2025, Variante , Tageszeitraum Straßenverkehrslärm Prognose-Planfall 2025, Variante , Nachtzeitraum Straßenverkehrslärm 16. BImSchV Prognose-Planfall 2025, Tageszeitraum Straßenverkehrslärm 16. BImSchV Prognose-Planfall 2025, Nachtzeitraum Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen T N Gewerbelärm, höchste Fassadenpegel, Tageszeitraum, Fassaden Parkebenen offen, Anlieferung 32 Lkw Gewerbelärm, höchste Fassadenpegel, Nachtzeitraum, Fassaden Parkebenen offen, Anlieferung 1 Lkw

4 1. Ausgangssituation Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und Vorhaben- und Erschließungsplan Moers Innenstadt: Einkaufszentrum GrafenGalerie sind entsprechend dem Auftrag vom auf Grundlage unseres Angebotes vom Aussagen über mögliche Lärmbeeinträchtigungen durch Verkehrs- und Gewerbelärm aus dem Projektgebiet auf die geplante und vorhandene Wohnbebauung im Umfeld zu treffen. Am ehemaligen Horten / CA Standort an der Homberger Straße plant die Firma Charterhaus Investments GrafenGalerie GmbH Co. KG die Errichtung des Einkaufszentrum GrafenGalerie. Mit dem Planungsvorhaben wird beabsichtigt, die Attraktivität der Homberger Straße und des Standortes zu steigern. Die Gebäude der früher ansässigen Kaufhäuser Horten und CA stehen seit geraumer Zeit leer und stellen aus städtebaulicher Sicht ein Problem dar. Vor diesem Hintergrund wurde das Konzept Einkaufszentrum GrafenGalerie mit dem Ziel einer Aufwertung der Innenstadt Moers entwickelt. Die GrafenGalerie liegt im Stadtteil Innenstadt zu beiden Seiten der Homberger Straße. Das Grundstück befindet sich am Anfang der Fußgängerzone unmittelbar am Kreisverkehr Homberger Straße / Augustastraße / Goethestraße / Essenberger Straße. Die Lage der GrafenGalerie im Bereich der Innenstadt von Moers ist in Anlage 1 aufgetragen. Im Rahmen des Projektes sind auf den beschriebenen Flächen ein Einkaufszentrum mit einer Vielzahl unterschiedlicher Läden im Untergeschoss sowie 1. und 2. Obergeschoss vorgesehen. Im 3. und 4. OG sind Parkebenen vorgesehen, im 5. Obergeschoss ein offenes Parkdeck. In manchen Stockwerken hinweg sind teilweise Büronutzungen vorgesehen. Die Hauptanlieferung für die GrafenGalerie ist auf der Nordseite der Bankstraße vorgesehen. Auf der Nordseite des südlichen Gebäudekomplexes (Eye Catcher) ist eine zweite, untergeordnete Anlieferung geplant. Die Zufahrt zu den Parkebenen wird von der Otto-Hue-Straße aus erfolgen. Im Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist weiterhin vorgesehen, eine Querverbindung zwischen Homberger Straße und Essenberger Straße östlich des Kreisverkehrsplatzes als südliche Verlängerung der Otto-Hue-Straße zu erstellen. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung ist zum einen zu ermitteln, welche Lärmemissionen durch den Straßenneubau der Querverbindung entstehen, und ob hieraus unzumutbare Lärmbelastungen resultieren. Auch ist zu ermitteln, welche Lärmemissionen Seite 1

5 durch den Straßenverkehrslärm des bestehenden umgebenden Straßennetzes ausgehen, und ob die zukünftige Verkehrserzeugung der GrafenGalerie und hierdurch entstehender Mehrverkehr unzumutbare Erhöhungen der Lärmsituation in der Umgebung entstehen. Weiterhin sind auch die Lärmbeeinträchtigungen auf die geplante und bestehende Bebauung und deren Nutzungen innerhalb des Plangebietes zu definieren und zu bewerten. Weiterhin ist die durch die Gewerbeanlage selbst entstehende Geräuschentwicklung durch Anlieferung, Kundenverkehr im Parkhaus oder weitere maßgebliche Geräuscherzeuger zu ermitteln und die Auswirkung auf die unmittelbar angrenzenden Flächen zu beurteilen. Als nächstgelegene, schutzbedürftige Bebauung ist dabei vor allem die innerhalb des Bebauungsplangebietes verbleibende Wohnnutzung im Gebäude Homberger Straße 51 sowie die Wohnnutzungen nördlich der geplanten GrafenGalerie auf der Nordseite der Bankstraße sowie östlich in der Otto-Hue-Straße (Beurteilung jeweils als Mischgebiet) zu nennen. Ggf. sind Schallschutzmaßnahmen in Form von baulichen oder organisatorischen Maßnahmen oder entsprechende Schalldämmungen für die Außenbauteile anzugeben. 2. Vorgehensweise Für die Berechnung der Lärmsituation im Bebauungsplangebiet sowie deren Umgebung wurden die zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Bearbeitung mit einem computergestützten Rechenprogramm aufbereitet. Dabei wurden Katasterdaten der Stadt Moers, Höhendaten der Deutschen Grundkarte sowie die Entwürfe zum Bebauungsplan vom Atelier Stadt + Haus, Essen, eingearbeitet. Das Modell des Bauvorhabens wurde auf Grundlage der Entwürfe von Wrede Architekten, Düsseldorf, mit Stand vom erstellt. Die Ermittlung der Verkehrsbelastungen auf dem umgebenden Straßennetz erfolgte auf Basis der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durchgeführten Verkehrszählungen und der darauf aufbauenden Verkehrsuntersuchung nach aktuellstem Stand. Für den innerhalb des Bebauungsplangebietes entstehenden Gewerbelärm wurden, basierend auf den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung sowie den Angaben der Projektentwickler sowie Planungsbeteiligten, Ansätze bezüglich der Geräuschentstehung durch Kunden- und Anlieferungsverkehr festgelegt. Berücksichtigt wurden dabei die Zufahrten sowie die von den einzelnen Parkhausebenen ausgehenden Geräusche und die im Bereich der Anlieferung entstehenden Be- und Entladegeräusche. Lärmemissionen durch einzelne Geräuscherzeuger, wie Lüftungsanlagen oder Müllpressen, konnten im Rahmen der vorliegenden Untersuchung nicht berücksichtigt werden, da diese erst bei weiterer Konkretisierung der Planung innerhalb des Bebauungsplangebietes bekannt werden. Sollten im Rah- Seite 2

6 men der Bau- bzw. Betriebsgenehmigung maßgebliche Geräuscherzeuger hinzukommen, sind im Rahmen der Betriebsgenehmigung Ergänzungen zur schalltechnischen Untersuchung zu erstellen. Als maßgebliche Geräuscherzeuger sind dabei Schallquellen im Bereich der Außenfassaden mit dauerhaftem Betrieb und Schallleistungspegel über 50 db(a) zu verstehen. Es wurden für den Verkehrslärm sowie für den Gewerbelärm, auf Grundlage des erstellten digitalen Geländemodells unter Berücksichtigungen der bestehenden Schallausbreitungsbedingungen mit Abschirmungen und Reflexionen bestehender bzw. geplanter Gebäude, jeweils getrennt voneinander, Einzelpunktberechnungen an maßgeblichen Gebäudefronten durchgeführt. Die Berechnung des Straßenverkehrslärms erfolgte nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90. Die Berechnungen des Gewerbelärms basieren auf den Berechnungsformeln der DIN (Schallschutz im Städtebau, 1987/2002), der TA-Lärm, 1998 sowie der DIN ISO (Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, 2006). Weiterhin wurde zur Berechnung des Parkplatzlärms die Bayrische Parkplatzlärmstudie, Fassung 2007, verwendet. Zusätzlich wurde der technische Bericht zur Untersuchung von Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiteren typischen Geräuschen, insbesondere von Verbrauchermärkten, der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Wiesbaden, 2005 verwendet. Die verwendeten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen sind in Anlage 2 zusammengestellt. Die Durchführung der Berechnungen erfolgte mit dem Berechnungsprogramm SOUNDPLAN der Fa. Braunstein und Berndt, Backnang, in Version 7.1. Für die Beurteilung der Lärmimmissionspegel wurden die zunächst in der Lärmvorsorge im Städtebau und die in der Bauleitplanung geltenden Bestimmungen und Orientierungswerte der DIN 18005, Beiblatt 1, verwendet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die DIN lediglich Orientierungswerte vorgibt, die zur Abwägung heranzuziehen sind. Nach DIN 18005, Beiblatt 1, Ziffer 1.2, Absatz 3 sind Geräusche von verschiedenen Arten von Schallquellen (Verkehrslärm, Gewerbelärm) wegen des unterschiedlichen Störungsempfindens von Betroffenen zu den verschiedenen Arten von Geräuschen getrennt voneinander mit den entsprechenden Orientierungswerten zu vergleichen. Dabei ist im Weiteren zu unterscheiden in Gewerbelärm, der einerseits von einer Betriebsanlage und deren Grundstücksflächen ausgeht (einschließlich dort entstehender Verkehrs- Seite 3

7 geräusche) und auf die Umgebung einwirkt. Hierfür erfolgt eine Betrachtung auf Grundlage der Bestimmungen der TA-Lärm. Gewerbelärm, der andererseits durch Geräusche, des Anund Abfahrverkehrs eines Betriebes auf öffentliche Verkehrsflächen stattfindet, ist nach Ziffer 7.4 der TA-Lärm jedoch anhand der Bestimmungen der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) zu beurteilen. Auch für den Verkehrslärm erfolgt wiederum eine mehrteilige Betrachtung. Zum einem ist zu untersuchen, wie der Verkehrslärm des gesamten umgebenen Verkehrsnetzes auf die neuen Nutzungen einwirkt und wie diese vor unzumutbaren Lärmeinwirkungen zu schützen sind. Die Auswirkungen des von den Schienenstrecken östlich der Xantener Straße ausgehenden Lärms wurde aufgrund der Entfernung und den dazwischen liegenden abschirmenden Gebäuden als untergeordnet bewertet. Weiterhin ist zu untersuchen, wie sich die Verkehrszunahmen durch neue Nutzungen innerhalb des Bebauungsplanes auf öffentlichen Verkehrsflächen für bestehende Bebauungen in der Umgebung auswirken. Im vorliegenden Fall entspricht dies der von dem Gewerbegrundstück ausgehenden Verkehrsinduzierung. Die Beurteilung erfolgt entsprechend den Vorgaben der TA-Lärm auf Grundlage der 16. BImSchV. Zudem erfolgt eine konkrete Betrachtung des Verkehrslärms, der, wie im vorliegenden Fall, durch Neubaumaßnahmen oder der wesentlichen Änderungen von Verkehrswegen ausgeht. Dabei findet eine Neubaumaßnahme bzw. wesentliche Änderung nur für die geplante Querverbindung zwischen Homberger Straße und Essenberger Straße statt. Hier erfolgt ebenfalls eine Betrachtung nach der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung), jedoch konkret nur für den Lärm, der von dem neu zu bauenden bzw. wesentlich zu ändernden ausgehenden Straßenabschnitt ausgeht und nicht von dem gesamten Verkehrsnetz. Dabei gelten die Bestimmungen der 16. BImSchV direkt und rechtsverbindlich, während sie in den vorgenannten Untersuchungsteilen eher als Abwägungsgrundlage anzusehen ist. Zusammenfassend werden folgende schalltechnischen Untersuchungen und Beurteilungen erforderlich: - Auswirkung Verkehrslärm auf das neu geplante Bebauungsplangebiet (DIN 18005, Schallschutz im Städtebau) - Untersuchung Verkehrslärm der Straßenbaumaßnahme nach 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung Seite 4

8 - Untersuchung der Auswirkungen durch die Verkehrszunahmen des Bauvorhabens im Umfeld des Bebauungsplangebietes (TA-Lärm verweist auf 16. BImSchV) - Gewerbelärm ausgehend vom Anlagengrundstück nach TA-Lärm Eine Gesamtlärmbeurteilung mit Überlagerung von Verkehrs- und Gewerbelärm ist entsprechend der genannten Gesetzes-/Richtlinienvorgaben nicht vorgesehen. Für den Bereich des Bebauungsplanes, für die angrenzenden Nutzungen westlich, nördlich und südlich der Homberger Straße wurde entsprechend den vorgesehenen Festsetzungen sowie deren Lage im zentralen Versorgungsbereich die Festsetzung Kerngebiet (MK) zur Beurteilung der Lärmsituation berücksichtigt. Die Bereiche nördlich der Bankstraße, östlich der Otto-Hue-Straße sowie nördlich und südlich der Essenberger Straße wurden aufgrund der gemischt genutzten Bebauung als Mischgebiet () beurteilt. 3. Grundlagen der Untersuchung Aufgrund der in der DIN vorgegebenen Trennung der einzelnen Lärmarten erfolgte eine getrennte Betrachtung der Lärmbeeinträchtigungen durch Verkehrs- und Gewerbelärm. 3.1 Berechnungsgrundlagen Straßenverkehrslärm Bei der Betrachtung des Straßenverkehrslärms ist zu unterscheiden, in die Untersuchung der Neubaumaßnahme der Querverbindung zwischen Homberger Straße und Essenberger Straße sowie die Änderung der Verkehrsbelastungen im gesamten Umfeld des Bebauungsplangebietes durch das geplante Bauvorhaben. Für beide Untersuchungsteile konnte durch die aktuell durchgeführte Verkehrsuntersuchung auf derzeitige Verkehrsbelastungen (Anlage 10 Verkehrsuntersuchung vom Juli 2013) sowie deren maßgebliche Schwerverkehrsanteile als auch auf hinreichend genaue Verkehrsprognosen der zukünftigen Verkehrsbelastung (Anlage 35 Verkehrsuntersuchung Juli 2013) zurückgegriffen werden. Maßgebliche Verkehrslärmerzeuger sind dabei der südlich der GrafenGalerie bestehende Kreisverkehrsplatz sowie deren zuführende Straßen Homberger Straße, Essenberger Straße und Augustastraße vor allem durch die auf der Homberger Straße verlaufende Linienbusverkehre. Weiterhin ergeben sich vor allem auch zukünftig auf der Otte-Hue-Straße und Bankstraße Erhöhungen der Verkehrsbelastungen vornehmlich durch die Kundenverkehre der GrafenGalerie, da die Zufahrt zu den Parkebenen im Bereich der Einmündung Otto-Hue-Straße / Bankstraße vorgesehen ist. Seite 5

9 Auf der Otto-Hue-Straße ergeben sich dabei Erhöhungen der Verkehrsbelastung von Kfz um Kfz auf insgesamt Kfz jeweils in 24 h. In der Bankstraße östlich der Otto-Hue-Straße ergeben sich Belastungen von bzw Kfz im Analyse-Nullfall mit Steigerungen von bzw Kfz auf zukünftige Verkehrsbelastungen von Kfz bzw Kfz in jeweils 24 h. Als Schwerverkehrsanteile tags ergeben sich im Zuge der Homberger Straße durch den dort verkehrenden Buslinienverkehr höhere Anteile von 6,8 % bzw. 10,7 % und bis zu 50 % in der Homberger Straße westlich des Kreisverkehrsplatzes. In der Otto-Hue- Straße sowie Bankstraße und Feldstraße ergeben sich Schwerverkehrsanteile von überwiegend ca. 1 % und damit relativ niedrige Werte. Im Bereich der Bankstraße, die in westliche Fahrtrichtung für den Anlieferungsverkehr freigegeben werden soll, ergibt sich ein Schwerverkehrsanteil tags von zukünftig 9,0 %. Für die umgebenden Straßen wurden Geschwindigkeiten von 50 km/h auf der Essenberger Straße und Augustastraße sowie 30 km/h auf der Homberger Straße, Bankstraße und Otto-Hue-Straße angesetzt. Die auf den einzelnen Straßenabschnitten angesetzten Verkehrsbelastungen können für den Analysefall bzw. Prognose-Nullfall (im vorliegenden Fall ist dies gleichzusetzen, da die Entwicklung der Motorisierung durch den Einwohnerrückgang ausgeglichen wird) ohne die zukünftige GrafenGalerie aus Anlage 3.1-A entnommen werden. Ebenfalls können dort die jeweils zu Grunde gelegten Schwerverkehrsanteile und die sich ergebenden Lärmemissionspegel L ME eingesehen werden. Zuschläge für Steigungen oder aufgrund von Lichtsignalanlagen waren im Umfeld nicht zu vergeben.die sich für den Prognose-Planfall mit GrafenGalerie ergebenden Verkehrsbelastungen ergeben sich entsprechend Anlage 3.1-B, aus der die Verkehrssteigerung oder -abnahmen auf den einzelnen Straßenabschnitten erkennbar werden. Es ist zu ergänzen, dass die Schwerverkehrsanteile sich dabei auf einzelnen Straßenabschnitten in relativer Größe bezogen auf die Gesamtbelastung verringert haben, da der Kundenverkehr zur GrafenGalerie ausschließlich als Pkw-Verkehr zu erwarten ist. Zunahmen des Lkw-Verkehrs in absoluten Zahlen ergeben sich lediglich im Bereich von Otto-Hue- Straße und Bankstraße, in der die Zufahrt zur Anlieferung, auf der Nordseite der GrafenGalerie vorgesehen ist. Bei den Berechnungen für den Straßenverkehrslärm wurden für den Analysefall die bestehenden öffentlichen Stellplatzanlagen im Bereich der Homberger Straße und Essen- Seite 6

10 berger Straße, in der Otto-Hue-Straße sowie nördlich der Bankstraße (Parkplatz Friedrich-Ebert-Straße) berücksichtigt. Für den Prognose-Planfall entfällt der erstgenannte Stellplatz, so dass für diesen Fall nur noch die Stellplatzanlage in der Otto-Hue-Straße und Friedrich-Ebert-Straße berücksichtigt wurden. Anlage 3.1-C zeigt die berücksichtigte Stellplatzanzahl Berechnungsgrundlagen Gewerbelärm Als Gewerbelärm werden im vorliegenden Fall die einer Anlage zuzuordnenden Geräusche verstanden. Dabei sind nach TA-Lärm auch Fahrzeuggeräusche auf Betriebsgrundstücken sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die im Zusammenhang mit Betrieb der Anlage stehen der beurteilten Anlage zuzurechnen. Dem Einkaufszentrum können als gewerbliche Anlagen die Geräusche durch Parkplatzlärm auf den Parkdecks, im Bereich der Ein- und Ausfahrt zu den Parkdecks sowie der durch die Anlieferung entstehende Lärm zugeordnet werden. Im Umfeld der GrafenGalerie befinden sich einige gewerbliche Nutzungen mit vornehmlich Versorgungsfunktion. Zu diesen finden auch Anlieferungen statt, jedoch weist im direkten Umfeld nur der Anlieferungsbereich in der Otto-Hue-Straße maßgebliche Belastungen auf. Maßgebliche Anlagen sind entsprechend der Definition nach TA- Lärm, Ziffer 2.2 solche, von denen die ausgehenden Geräusche, einen Beurteilungspegel verursachen, der weniger als 10 db(a) unter dem für diese Flächen maßgebenden Immissionsrichtwerten liegt. Es befinden sich im unmittelbaren Untersuchungsbereich auch keine Einzellärmschallquellen durch Gewerbebetriebe, so dass nur von einer geringen gewerblichen Vorbelastung in der schalltechnischen Untersuchung ausgegangen wurde. Für die Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen des An- und Abfahrverkehrs sind jedoch entsprechend Ziffer 7.4 der TA-Lärm wiederum die Berechnungsgrundlagen der RLS-90 sowie die Bestimmungen der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) zu berücksichtigen. Es erfolgt daher nachfolgend eine getrennte Betrachtung der Anlagengeräusche auf dem Betriebsgrundstück und der Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen durch den An- und Abfahrverkehr und allgemeinen Verkehr. Seite 7

11 3.2.1 Gewerbelärm durch den An- und Abfahrverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen Die Grundlage für die Bewertung der neu induzierten Verkehre durch die Nutzung innerhalb der Gewerbeanlagen erfolgt durch den Vergleich von Analysefall mit dem Prognose-Planfall entsprechend den Angaben unter Ziffer 3.1. Weitere Erläuterungen zu der Betrachtung und Beurteilung der Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen, die durch Gewerbelärm erzeugt werden, sind unter Ziffer 3.3 dargestellt Gewerbelärm durch Anlagengeräusche auf Betriebsflächen Bei Einkaufsmärkten oder Fachmarktzentren wie im vorliegenden Fall treten maßgebliche Geräusche vor allem durch den Fahrverkehr von Pkw und Lkw sowie die damit verbundenen Geräusche der Anlieferung oder Parkvorgänge auf. Für das Einkaufszentrum sind die maßgeblichen Geräuscherzeuger die Einfahrt zu den Parkebenen, die von den Außenwänden der Parkgarage abstrahlenden Lärmemissionen sowie die Schallemission im Bereich der Anlieferung und der dort entstehenden Be- und Entladegeräusche. Für das Einkaufszentrum sind insgesamt auf drei Ebenen 378 Stellplätze, inkl. die für Mitarbeiter, vorgesehen. Es wird dabei davon ausgegangen, dass auf der ersten Parkebene im 3. OG bei 126 Stellplätzen die meisten Parkvorgänge stattfinden und mit 1,5 Fahrten pro Stellplatz und Stunde von einem entsprechend hohen Auslastungsgrad auszugehen ist. Dabei wurde von einer Nutzung dieser Parkebene wie auch im 4. und 5. OG nur im Tageszeitraum zwischen 6:00 und 22:00 ausgegangen. Es ergibt sich bei einem Zuschlag von 3 db(a), entsprechend der bayrischen Parkplatzlärmstudie für Parkplätze an Einkaufszentren mit Fahrbahnbelag Asphalt für die vorgesehenen 126 Stellplätze innerhalb des ersten Parkdecks ein Ansatz von 92,8 db(a). Für die Fahrgassen im Bereich des 3. OG ergibt sich eine Verkehrsbelastung von Einfahrten und Ausfahrten und damit insgesamt Fahrzeuge als gesamte Verkehrserzeugung laut Verkehrsuntersuchung auf den Fahrgassen des 3. OG. Für die Fahrgassen ergibt sich ein längenbezogener Schallleistungspegel von 74 db(a) pro Meter. Für das 4. OG und damit die zweite Parkebene ergibt sich eine entsprechend geringe Anzahl von Wechseln der einzelnen Stellplätze. Dabei wurde von 1,0 Fahr- Seite 8

12 bewegungen pro Stellplatz und Stunde ausgegangen. Bei 126 Stellplätzen ergibt sich bei einem Zuschlag der Parkplätze an Einkaufszentren auf Asphalt von 3 db(a) ein Schallleistungspegel von 91,0 db(a) für die gesamte Parkebene. Es ergibt sich durch den Parkverkehr und den Durchfahrtsverkehr zur obersten Parkebene eine Belastung von ca Fahrzeugen. Hieraus resultiert ein Schallleistungspegel von 71,7 db(a) pro Meter Fahrgasse. Das oberste Parkdeck liegt offen ohne Überdachung. Hier wurde von 0,85 Fahrbewegungen pro Stellplatz und Stunde innerhalb des Tageszeitraums ausgegangen. Bei 126 Stellplätzen und dem bereits erwähnten Zuschlag für den Parkplatztyp und einem Fahrgassenzuschlag ergibt sich ein Schallleistungspegel von 95,5 db(a). Für die noch auf das oberste Deck einfahrenden Pkw ergeben sich auf den Fahrgassen insgesamt Fahrbewegungen, woraus sich ein Schallleistungspegel von 68,0 db(a) pro Meter ergibt. Für die erste und zweite Parkebene erfolgte eine Mittlung des Innenschallpegels nach VDI 2571, Schallabstrahlung von Industriebauten, Dabei wurden Absorbtionsspektren von Betonfassaden und eine Streukörperdichte von 0,05 (Streukörper Metall) berücksichtigt. Daraufhin erfolgte eine Berechnung der von den Wandflächen abstrahlenden Schallleistung entsprechend VDI Dabei wurden zunächst Berechnungen mit der Annahme vollständig geöffneter Wandflächen für die nach außen gerichteten Fassaden durchgeführt. Entsprechend dem aktuellen Planstand sollen keine geschlossenen Brüstungen durch z. B. Betonelemente errichtet werden, sondern nur Metallgeländer bzw. Leitplanken. Es sollen Lamellenelemente aus z. B. U-Profilen vorgebaut werden, die z. B. Lichtemissionen durch Scheinwerferlicht verhindern und eine gewisse Schalldämmung erwirken, die jedoch nicht berücksichtigt wurde. Für den Bereich der Anlieferung wurde aufgrund entsprechender Erfahrungswerte ähnlicher Anlagen für Warenanlieferung oder Reststoffabtransport von täglich maximal 32 Lkw ausgegangen. Es ergibt sich auf Grundlage des technischen Berichts der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie zum Untersuchen der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen ein Schallleistungspegel von 63 db(a) pro Meter für einen Lkw, der im Verlauf der Bankstraße im Umfeld der Anlieferung als Linienschallquelle berücksichtigt wurde. Für einen Warenanliefe- Seite 9

13 rungsvorgang wurde dabei davon ausgegangen, dass die Fahrzeuge von der Otto- Hue-Straße oder der Klever Straße auf die Bankstraße einfahren, dann rückwärts in den Anlieferungsbereich auf der Nordseite der GrafenGalerie rangieren und von dort aus wieder die Bankstraße in Richtung Osten verlassen. Im Bereich der direkten Anlieferungszone wurden die dort notwendigen Rangiervorgänge ggf. auch mit Piepsgeräuschen bei Rückwärtsfahrten mit einem 3 db(a) höheren Pegel von 66 db(a) pro Meter und Lkw berücksichtigt. Eine Lkw-eigene Kühltechnik wurde nicht separat berücksichtigt, da auf der Bankstraße mit keinen Wartezeiten für Lkw zu rechnen ist, und somit störende Geräusche von Lkweigener Kühltechnik auf die angrenzende Wohnbebauung nicht einwirken. Jedoch wurde weiterhin im zentralen Bereich der Anlieferung für Be- und Entladegeräusche ein Schallleistungspegel von 85 db(a) über einen Zeitraum von 16 Stunden als Punktschallquelle berücksichtigt. Diese Punktschallquelle fasst dabei die zum Teil nur kurzfristig auftretenden Geräusche von zuschlagenden Türen, Betriebsbremsen, Rollcontainern oder Ähnliches zusammen. Der Anlieferungsbereich ist nach oben überbaut und nur nach Norden geöffnet vorgesehen. In die anderen Richtungen sind Gebäudeteile oder abschirmende Wände vorgesehen. Für den Bereich des Eye Catchers ist auf dessen Nordseite in der Homberger Straße ein Anlieferungsbereich im Straßenraum vorgesehen. Die Anlieferung zum Eye Catcher wurde mit 3 Lkw pro Tag und keinem im Nachtzeitraum angesetzt. Dabei wurde ein Schallleistungspegel von 66 db (A)für eventuelles Rangieren berücksichtigt. In gleicher Weise wurde die bestehende Anlieferung in der Otto- Hue-Straße als Vorbelastung in die Berechnung aufgenommen. Zur Überprüfung, inwieweit im Nachtzeitraum Anlieferungsvorgänge zulässig sind, wurde zunächst überprüft, ob der Anlieferungsvorgang von einem Lkw im Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 ) möglich ist. Dabei wurden die oben genannten Ansätze berücksichtigt. Es ist zu ergänzen, dass für den Nachtzeitraum nach TA-Lärm die ungünstigste lauteste Nachtstunde zur Beurteilung heranzuziehen ist und keine Mittelung der Geräusche über den gesamten Nachtzeitraum vorgesehen ist. Für die Punktschallquelle der Verladetätigkeiten im Nachtzeitraum wurde für einen Lkw ein Schallleistungspegel von 75 db(a) berücksichtigt. Im Nachtzeitraum wurde von keiner Geräuschentstehung durch Parkplatzverkehr ausgegangen, hier sind entsprechende Vorkehrungen im Rahmen des Betriebs- Seite 10

14 konzeptes zu schaffen, so dass die Parkgaragen und vor allem die offene Stellplatzfläche im Nachtzeitraum nicht durch Fremdparker genutzt wird. Aus Anlage 3.2 können die einzelnen Parameter der Schallquellen sowie deren zeitliche Verläufe entnommen werden. Zu den Ansätzen des Anlagenlärms ist auszuführen, dass die Qualität der Prognose insgesamt eine Worst-Case -Betrachtung darstellt. Neben den offenen Wandflächen der Parkebenen wurden z. B. auch die 32 Lkw s zur Anlieferung alle als Schwerverkehrsfahrzeuge über 2,8 t ohne Berücksichtigung auch kleinerer Lieferfahrzeuge angesetzt. 3.3 Beurteilungsgrundlagen DIN 18005: Die sich aus dem jeweiligen Bewertungsverfahren ergebenden Beurteilungspegel für die jeweiligen Immissionsorte werden zunächst nach der für die städtebauliche Planung gültigen Richtlinie DIN (Schallschutz im Städtebau) beurteilt. Nach der DIN 18005, Beiblatt 1, Ziffer 1.2, Absatz 3, werden die Geräusche von verschiedenen Arten von Schallquellen, wie im vorliegenden Fall Verkehrslärm und Gewerbelärm, aufgrund des unterschiedlichen Belästigungsempfindens der Betroffenen zu den verschiedenen Arten von Geräuschquellen, jeweils für sich allein mit den jeweils zugeordneten Orientierungswerten verglichen. Die in der DIN angegebenen Orientierungswerte betragen jeweils für den Tagesund Nachtzeitraum (6:00 bis 22:00 / 22:00 bis 6:00 ) in db(a) als Überblick: DIN Verkehrslärm Gewerbelärm Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 / 45 db(a) 55 / 40 db(a) Mischgebiete () 60 / 50 db(a) 60 / 45 db(a) Kern- (MK) und Gewerbegebiete (GE) 65 / 55 db(a) 65 / 50 db(a) Es ist anzumerken, dass die Orientierungswerte der DIN empfohlene Richtwerte darstellen, von denen im Einzelfall beim Vorliegen anderer entgegengesetzter Interessen mit entsprechender Begründung abgewichen werden kann (DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1, Ziffer 1.2). In einem solchen Fall sind geeignete Maßnahmen, wie z. B. aktiver Seite 11

15 Schallschutz, entsprechende Gebäudeanordnung, Grundrissgestaltung oder alternative planrechtliche Festsetzungen zum baulichen Schallschutz vorzusehen und planrechtlich abzusichern. Bei der Untersuchung der Lärmauswirkungen auf das Bebauungsplangebiet stellt der Verkehrslärm die entscheidenden Schallquellen dar. Andere (gewerbliche) Geräuscherzeuger sind von keiner maßgeblichen Bedeutung im Umfeld. 16. BImSchV: Weiterhin wurde die 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung Juni 1990) herangezogen. Deren Bestimmungen und Grenzwerte gelten rechtsverbindlich im Fall von Neubaumaßnahmen oder wesentlichen Änderungen von Verkehrswegen. Nach 1 der 16. BImSchV ist eine Änderung wesentlich, wenn eine Straße um einen oder mehrerer durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr erweitert wird oder durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärm um mindestens 3 db(a) oder auf mindestens 70 db(a) am Tag oder mindestens 60 db(a) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 db(a) am Tage oder 60 db(a) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV betragen für den Tages- und Nachtzeitraum: 16. BImSchV Verkehrslärm Allgemeine Wohngebiete (WA) Misch- () und Kerngebiete (MK) Gewerbegebiete (GE) 59 / 49 db(a) 64 / 54 db(a) 69 / 59 db(a) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung gegebenenfalls durch Schallschutzmaßnahmen sicherzustellen, dass die oben genannten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Seite 12

16 Die Regelungen und die Grenzwerte der 16. BImSchV werden auch als Zumutbarkeitsgrenze im Abwägungsprozess zum Bebauungsplan herangezogen. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV liegen dabei für die einzelnen Gebietsausweisungen für den Tages- und Nachtzeitraum um jeweils 4 db(a) höher als die Orientierungswerte der DIN (Schallschutz im Städtebau) für Verkehrslärm. Entsprechend den Regelungen der 16. BImSchV 1, Absatz 2, Satz 2, auch bei relativ geringen Erhöhungen der Beurteilungspegel von Werten über 70 db(a) im Tageszeitraum und über 60 db(a) im Nachtzeitraum einen erheblichen baulichen Eingriff zu definieren, sieht auch die aktuelle Rechtsprechung bei der Erhöhung der Beurteilungspegel ab Werten von 70/60 db(a) im Tages-/ Nachtzeitraum (Sanierungswerte) eine erhöhte Abwägungsrelevanz im Rahmen von Bebauungsplanverfahren. TA-Lärm: Zur Beurteilung des Gewerbelärms wurden zusätzlich zu den oben aufgelisteten Orientierungswerten der DIN für Gewerbelärm die Bestimmungen der TA-Lärm herangezogen. Die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm betragen tags/nachts: TA-Lärm Allgemeine Wohngebiete (WA) Misch- () und Kerngebiete (MK) Gewerbegebiete (GE) Gewerbelärm 55 / 40 db(a) 60 / 45 db(a) 65 / 50 db(a) Für die hier vorliegende zu beurteilende Umgebung Misch- und Kerngebiete sind nach TA-Lärm auch keine Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit zu vergeben. Es ist weiterhin nach TA-Lärm, Ziffer 6.4 maßgebend für die Beurteilung des Nachtzeitraums die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Im Rahmen der Berechnungen erfolgt somit für jeden maßgeblichen Immissionspunkt eine Berechnung für jede einzelne Nachtstunde mit Ermittlungen der Beurteilungspegel aus den im Betrieb befindlichen Anlagen. Eine Beurteilung nach den Vorgaben der TA-Lärm macht bereits auf der planrechtlichen Ebene Sinn, da im Zuge des Betriebsgenehmigungsverfahrens ohnehin der entsprechende Nachweis nach TA-Lärm zu erfolgen hat. Ergänzend ist noch auf die Regelung nach Ziffer 7.2, TA-Lärm hinzuweisen, nach der über eine begrenzte Zeitdauer von Seite 13

17 höchstens 10 Tagen pro Jahr höhere Immissionspegel zulässig sind (z. B. bei besonderen Anlieferungen oder verkaufsoffenen Wochenenden etc.). Die Beurteilung der Gewerbelärmemissionen ist nach der TA-Lärm weiterhin zu unterteilen in die Geräusche, die von dem Anlagengrundstück ausgehen und in Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen des An- und Abfahrverkehrs. Für diese sind entsprechend Ziffer 7.4 der TA-Lärm ebenfalls die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV und deren Bestimmungen zu berücksichtigen. In der TA-Lärm, Ziffer 7.4, heißt es für Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen, dass die Geräusche des An- und Abfahrverkehrs in einem Abstand bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück durch Maßnahmen organisatorischer Art so weit wie möglich vermindert werden sollen soweit: sie die Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden. 4. Ergebnisse Lärmimmissionsberechnung Neben den einzelnen Lärmemittenten wurden die umgebende Bebauung sowie die topografischen Verhältnisse zur Berücksichtigung von Bebauungsdämpfung und Reflexion in die Berechnungen einbezogen. Die Beurteilungspegel wurden jeweils an den Gebäudefassaden der bestehenden Gebäude bzw. Baugrenzen der geplanten Bebauung ermittelt. Dargestellt sind die jeweils höchsten Fassadenpegel der unterschiedlichen Stockwerke sowie die flächige Lärmverteilung als Lärmisophonen in einer Höhe von 4,0 m. 4.1 Ergebnisse Lärmimmissionsberechnung Straßenverkehrslärm Gesamtes Verkehrsnetz Analyse 2012 Die Anlagen T und N zeigen die Beurteilungspegel der Ausbreitungsberechnung als Lärmisophonen und an maßgeblichen Einzelpunkten für den Straßenverkehrslärm des gesamten Verkehrsnetzes im Analysefall Für die nördlich der GrafenGalerie befindlichen Bebauungen in der Feldstraße und Bankstraße ergeben sich keine Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN für Mischgebiete. Die Bereiche südlich und östlich der GrafenGalerie in der Bankstraße, Otto-Hue-Straße und der Homberger Straße weisen teilweise Seite 14

18 Überschreitungen der Orientierungswerte für Mischgebiete auf (z. B. Bankstraße 10: 58,7 /51,1 db(a), Otto-Hue-Straße 2: 62,8/53,9 db(a) jeweils im Tages-/ Nachtzeitraum). Die höchsten Belastungen ergeben sich im Zuge der Essenberger Straße und Augustastraße mit im Tageszeitraum maximal 67/68 db(a) und damit Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN um bis zu 7 db(a). An diesen Gebäudefronten werden damit auch die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV überschritten. Ähnliche Verhältnisse ergeben sich für den Nachtzeitraum. Hier liegt der maximale Pegel bei aufgerundet 58 db(a) in der Essenberger Straße Gesamtes Verkehrsnetz - Prognose-Planfall 2025 Die Anlagen T/N zeigen die jeweils höchsten Fassadenpegel an maßgeblichen Gebäudefronten für den Prognose-Planfall mit dem prognostizierten Verkehrsaufkommen der GrafenGalerie jeweils im Tages- und Nachtzeitraum. Für die Bereiche nördlich der GrafenGalerie ergeben sich weiterhin keine Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN im Tages- und Nachtzeitraum für Mischgebiete mit teilweise auch niedrigeren Beurteilungspegeln, die sich durch die zukünftige Abschirmung der GrafenGalerie ergeben. Im Bereich der Bankstraße West und Otto-Hue-Straße ergeben sich mit Werten zwischen 55 und 60 db(a) im Tageszeitraum überwiegend Beurteilungspegel, die unter den Orientierungswerten der DIN für Mischgebiete liegen. Im Nachtzeitraum ergeben sich für die Otto-Hue-Straße Beurteilungspegel von aufgerundet bis zu 53 db(a) und damit geringe Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN für Mischgebiete im Nachtzeitraum. Für die Bankstraße östlich der Otto-Hue-Straße sowie südlich der GrafenGalerie im Bereich der Homberger Straße und Essenberger Straße ergeben sich auch für den Prognose-Planfall wiederum geringe Überschreitungen der Orientierungswerte und auch teilweise der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. Die höchsten Pegel mit entsprechenden Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN ergeben sich im Bereich des geplanten Eye-Catchers und im Bereich der Essenberger Straße sowie Augustastraße mit maximalem Pegel von ca. 68 db(a) im Tageszeitraum bzw. aufgerundet 59 db(a) im Nachtzeitraum. Seite 15

19 Für die Gebäude innerhalb des Bebauungsplans ergeben sich für die nach Osten und Süden gerichteten Gebäudefronten sowie für alle Gebäudefronten des Eye- Catchers Beurteilungspegel, deren Höhe Lärmschutzmaßnahmen in Form von baulichem Schallschutz nach DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) erforderlich machen Verkehrslärmuntersuchung Straßenbaumaßnahme nach 16. BImSchV Für Neubaumaßnahmen öffentlicher Straßen sind die Immissionsgrenzwerte bzw. Bestimmungen der 16. BImSchV einzuhalten. Dafür ist entsprechend de 16. BImSchV nur der von den zu ändernden Verkehrsweg ausgehende Lärm zu berücksichtigen. Die Lärmemissionen von z. B. Homberger Straße oder Essenberger Straße sind somit nicht zu berücksichtigen. Die Anlagen T/N zeigen die Lärmbelastungen nur unter Berücksichtigung der geplanten Querverbindung in südlicher Verlängerung der Otto-Hue-Straße zur Verbindung von Homberger Straße und Essenberger Straße. Es zeigen sich an keiner der maßgeblichen Gebäudefronten Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV im Tageszeitraum oder Nachtzeitraum. Die Beurteilungspegel liegen dabei bei maximal ca. 57/49 db(a) im Tages-/ Nachtzeitraum im Zuge der neuen Querverbindung. Ein rechtsverbindlicher Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen durch Lärmentstehung der Straßenneubaumaßnahmen ist damit nicht gegeben. Neben dem geplanten Neubau der Querverbindung ergeben sich im Umfeld der GrafenGalerie nur geringfügige bauliche Änderungen, die nicht in den Anwendungsbereich der 16. BImSchV fallen, da durch die geringen baulichen Änderungen auf keine Steigerung der Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes abgezielt wird und die Kriterien für einen erheblichen baulichen Eingriff nach 16. BImSchV, 1 für eine wesentliche Änderung bzw. einen erheblichen baulichen Eingriff nicht gegeben sind. 4.2 Ergebnisse Lärmimmissionsberechnung Gewerbelärm Gewerbelärm durch Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen durch Anund Abfahrverkehr zur GrafenGalerie Durch die im Verkehrsgutachten prognostizierte Verkehrssteigerung im Umfeld der GrafenGalerie ergibt sich die Veränderung der Lärmbelastung im Vergleich Seite 16

20 zwischen dem Gesamtverkehrslärm Prognose-Planfall 2025 und dem Analysefall 2012 entsprechend Ziffer 4.1. Die Anlage zeigt die Unterschiede der Beurteilungspegel zwischen dem Analyse- und Planfall mit GrafenGalerie an den maßgeblichen Gebäudefronten. Dabei ergeben sich unterschiedliche Veränderungen der Beurteilungspegel. Von maßgeblicher Bedeutung im Abwägungsverfahren sind dabei Beurteilungspegel an Bestandsgebäuden, die über 70 db(a) im Tageszeitraum bzw. 60 db(a) im Nachtzeitraum liegen. Weiterhin relevant sind Gebäudefronten, an denen die Beurteilungspegel um mehr als 3 db(a) in ihrer Lärmbelastung ansteigen und dabei gleichzeitig die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Misch- bzw. Kerngebiete (64/54 db(a) tags/nachts) überschritten werden. Wie der Tabelle auf Anlage entnommen werden kann, ergeben sich keine Beurteilungspegel von über 70/60 db(a) im Tages-/Nachtzeitraum. Eine Erhöhung der Beurteilungspegel tags, als maßgeblichen Zeitraum für den Kundenverkehr der GrafenGalerie, um mindestens 3 db(a) bei gleichzeitigem Überschreiten der Immissionsgrenzwerte ist an ebenfalls keinem Immissionsort gegeben. Es gibt zwar Bereiche, die Belastungen über den Grenzwerten der 16. BImSchV aufweisen, jedoch in den Bereichen, die aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung bereits heute hohe Belastungen bestehen und daher sich nur eine geringe Steigerung der Lärmbelastung ergibt. In den Bereichen, in denen die Lärmbelastung deutlicher steigt, bestehen auch zukünftig keine so hohen Belastungen, dass die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung im Tageszeitraum für Kern- bzw. Mischgebiete überschritten werden Ergebnisse Lärmimmissionsberechnung Gewerbelärm - Anlagengeräusche auf Betriebsflächen GrafenGalerie Die Anlagen T und N zeigen die Belastungen im Umfeld des Plangebietes unter Berücksichtigung der unter Ziffer 3.2 beschriebenen Gewerbelärmquellen mit dem Beurteilungsverfahren nach TA-Lärm im Tages- und Nachtzeitraum. Es ist nochmals darauf hinzuweisen, dass hierfür die Fassaden der Parkebenen vollständig offen ausgeführt berücksichtigt wurden und somit keine beispielsweise sich überlappende Wandelemente, Lamellen oder massiv ausgeführte Brüstungen angesetzt wurden. Dies wurde auch nicht für das oberste Parkdeck berücksichtigt. Unter den gegebenen Voraussetzungen ergeben sich im Tages- Seite 17

21 zeitraum im Umfeld der GrafenGalerie lediglich für die nach Norden gerichteten Gebäudefronten des Eye-Catchers vernachlässigbar geringfügige Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm im Tageszeitraum für Kerngebietsnutzung von 0,3 db(a). Es werden jedoch im Umfeld der GrafenGalerie, vor allem im Bereich der Bankstraße und Otto-Hue-Straße, die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm nur geringfügig unterschritten. Es ist davon auszugehen, dass aus lüftungstechnischen Gründen nicht die kompletten Fassadenflächen freigehalten werden müssen und auch aus Gründen der Absturzsicherung Brüstungselemente oder aus optischen Gründen Fassadenelemente vorzusehen sind. Diese sollten im weiteren Planverfahren in möglichst geschlossener Weise bedacht werden. Somit kann sichergestellt werden, dass die Immissionspegel der in Anlage T dargestellten Größenordnung, als Worst-Case Fall anzusehen sind. Alternativ zu beispielsweise versetzt angeordneten sich überlappenden Fassadenelementen ist auch die Auskleidung der Deckenoberfläche im 3. und 4. Obergeschoss mit absorbierenden Materialien möglich, welche die Lärmbelastung im Umfeld ebenfalls verringern kann. Die Anlage N zeigt die Lärmbelastung für den Fall einer Anlieferung im Nachtzeitraum. Daraus ergeben sich im Untersuchungsgebiet grundsätzlich niedrige Belastungen, jedoch Überschreitungen des Immissionsrichtwertes von 45 db(a) im unmittelbaren Nahbereich der Anlieferung mit Beurteilungspegel von max. 53,5 db(a) und damit Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für Mischgebiete um bis zu aufgerundet 9 db(a). Da in diesem Bereich keine Abschirmungen möglich erscheinen, ist von Anlieferungen im Nachtzeitraum abzuraten. Die Anlieferungszeiten, begrenzt auf den Tageszeitraum zwischen 6:00 und 22:00, sind im Rahmen des Durchführungsvertrages oder der Betriebsgenehmigung festzulegen. 5. Beurteilung der Situation und Empfehlung für die Bauleitplanung 5.1. Auswirkung Verkehrslärm auf die geplanten Nutzungen im Bebauungsplangebiet Die Überschreitung der Orientierungswerte der DIN für Kerngebietsflächen innerhalb des Bebauungsplangebietes im Teilbereich Süd (Eye Catcher) durch den Verkehrslärm der umgebenden Straßen können vor allem auch vor dem Hintergrund der dort geplanten Nutzung als noch hinnehmbar angesehen werden. Für Aufenthaltsräume mit Wohn- oder auch mit Büro- und Sozialnutzungen sind Festsetzungen bezüglich Seite 18

22 passivem Lärmschutz im Bebauungsplan zu treffen, um unzumutbare Lärmbelastungen innerhalb der Gebäude für die Angestellten zu vermeiden. Dabei sind besondere Schallschutzmaßnahmen z. B. in Form von Schallschutzfenstern für das gesamte Gelände Eyecatcher sowie hinsichtlich des Hauptgebäudes konkret für die Fassaden in Richtung Otto-Hue-Straße und Homberger Straße zu berücksichtigen. Bauliche und sonstige Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen ( 9, Absatz 1, Nr. 24 BauGB) In den Kerngebieten sind bei allen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten bauliche und sonstige Vorkehrungen zur Minderung von Verkehrslärm zu treffen. Die baulichen oder sonstigen Vorkehrungen müssen sicherstellen, dass sie eine Schallpegeldifferenz bewirken, die zur Nicht-Überschreitung folgender Innenraumpegel durch Verkehrslärm (Mittelungspegel gemäß VDI-Richtlinie 2719, August 1987, Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen ) führt: Raumart Schlafräume nachts in sonstigen Gebieten Wohnräume tagsüber in sonstigen Gebieten Kommunikations- und Arbeitsräume tagsüber - Unterrichtsräume, ruhebedürftige Einzelbüros, wissenschaftliche Arbeitsräume, Bibliotheken, Konferenz- und Vortragsräume, Arztpraxen, Operationsräume, Kirche, Aulen - Büros für mehrere Personen - Großraumbüros, Gaststätten, Schalterräume, Läden Mittelungspegel 35 db(a) 40 db(a) 40 db(a) 45 db(a) 50 db(a) Die Tabelle ist nur insoweit anwendbar, als die dort genannten Raumarten nach den Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung zulässig sind. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Seite 19

23 Sofern diese Werte nicht schon durch Grundrissgestaltung und/oder Baukörperanordnung eingehalten werden, ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen an Fenstern, Außentüren, Dachflächen, Wänden, Doppelfassaden und verglasten Vorbauten sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass die oben genannten Innenschallpegel nicht überschritten werden. Bei Schlafräumen dürfen die oben genannten Innenschallpegel bei teilweise geöffnetem Fenster nicht überschritten werden. Bei einem Beurteilungspegel (Außenpegel) für Schlafräume von mehr als 45 db(a) zum Nachtzeitraum (22.00 bis 6:00 ) sind schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist als Bestandteil der Bauvorlagen vom Bauherrn/Antragsteller auf den Einzelfall abgestellt der Nachweis der konkret erforderlichen Schallschutzmaßnahmen auf der Grundlage der VDI-Richtlinie 2719 zu erbringen. 5.2 Untersuchung Verkehrslärm der Straßenbaumaßnahme nach 16. BImSchV Durch die Straßenbaumaßnahme im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ergeben sich keine rechtsverbindlichen Notwendigkeiten für die Erstellung von Lärmschutzmaßnahmen. 5.3 Untersuchung der Auswirkungen durch die Verkehrszunahme des Bauvorhabens im Umfeld des Bebauungsplangebietes Durch die Veränderung der Lärmbelastung im Umfeld des Bebauungsplangebietes entstehen im maßgeblichen Tageszeitraum keine Erhöhungen von über 3 db(a) bei gleichzeitigem Überschreiten der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. Die Kriterien der TA-Lärm für Lärmschutzmaßnahmen sind damit nicht erfüllt. Eine erhöhte Abwägungsrelevanz im Bebauungsplanvorhaben ist damit nicht angezeigt. Es werden keine Festsetzungen von aktiven oder passiven Schallschutzmaßnahmen außerhalb des Bebauungsplangebietes erforderlich. 5.4 Gewerbelärm ausgehend vom Anlagengeräusch nach TA-Lärm Aufgrund der überwiegenden Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm auch für den Worst-Case Fall vollständig geöffneter Wandfassaden im Bereich der Parkgaragen werden keine baulichen Schallschutzmaßnahmen zwingend erforderlich. Es ist Seite 20

24 jedoch zu empfehlen, Brüstungen im Bereich der Parkflächen oder Teile der Fassadenflächen der Parkebenen, vor allen hingerichtet zu Bankstraße und Otto-Hue-Straße, geschlossen auszuführen. Alternativ hierzu können absorbierende Deckenelemente empfohlen werden, die jedoch nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden müssen. Aufgrund möglicher Überschreitungen bei Anlieferungen im Nachtzeitraum ist im Rahmen der Betriebsgenehmigung oder des Durchführungsvertrages die Anlieferung im Nachtzeitraum zwischen 22:00 und 6:00 vertraglich auszuschließen. Ausnahmefälle im Sinne von Punkt 7.2, TA-Lärm seltene Ereignisse (z. B. besondere Anlieferungen oder verkaufsoffene Sonntage) sind bis zu 10 Mal im Jahr genehmigungsfähig. Auch sollten die Öffnungszeiten des Parkhauses auf den Tageszeitraum zwischen 6:00 und 22:00 begrenzt werden. 5.5 Qualität der Prognose Die Qualität der angegebenen Beurteilungspegel sind abhängig von der Genauigkeit der Emissionsdaten, wie z. B. Schallleistungspegel, berücksichtigte Einwirkungsdauer, digitalisierte Lage usw. Die Ansätze der Lärmquellen entsprechen dabei den vorgegebenen Richtlinien oder aktuellen Veröffentlichungen für Lärmquellen, wie Lkw-Fahrten oder Be- und Entladevorgänge, deren Ansätze in der Regel einen Sicherheitszuschlag als Worst-Case -Fall beinhalten. Bei der Erstellung des für die Schallausbreitungsberechnung erforderlichen dreidimensionalen Geländemodells wird versucht, die zukünftigen Situationen so genau wie möglich zu simulieren. In dem Programm Soundplan der Fa. Braunstein und Berndt werden dabei die Berechnungen nach dem Stand der Technik (DIN ISO ) durchgeführt. Durch die Verwendung von vorrangig digitalen georeferenzierten Plänen ist von einer höchsten Genauigkeit entsprechend dem Stand der Technik auszugehen. Mögliche Rechenungenauigkeiten gegenüber Lärmmessungen aufgrund von Annahmen einer mit-wind-situation oder Ungenauigkeiten des Rechenprogramms in Höhe von bis zu 0,5 db(a), die sich nicht gegenseitig ausgleichen, werden durch die Worst-Case - Ansätze der Schallemissionsquellen zumindest ausgeglichen. Seite 21

25 6. Zusammenfassung Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Moers Innenstadt: Einkaufszentrum GrafenGalerie wurde unter Berücksichtigung des Straßenverkehrslärms sowie des Gewerbelärms innerhalb und außerhalb des Bebauungsplangebietes eine schalltechnische Untersuchung aufgestellt. Die zu erwartenden Lärmemissionen und - immissionen wurden entsprechend den geltenden Richtlinien berechnet und nach der DIN (Schallschutz im Städtebau), der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) sowie der TA-Lärm (technische Anleitung Lärm) beurteilt. Es ergeben sich durch den Straßenverkehrslärm des umgebenden Straßennetzes bereits für den Analysefall, vor allem im Zuge der Homberger Straße, Augustastraße und Essenberger Straße Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN Für den Prognose-Planfall mit zusätzlicher Verkehrsinduzierung durch die GrafenGalerie ergeben sich an den Gebäudefronten innerhalb des Bebauungsplangebietes teilweise Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN Aufgrund der fehlenden Möglichkeiten von aktiven Schallschutzmaßnahmen von Straßenverkehrslärm wird die Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen in Form von entsprechenden Schalldämmmaßen der Außenbauteile im Bebauungsplan empfohlen. Durch den Verkehrslärm der geplanten Straßenneubaumaßnahme an der Querverbindung zwischen Homberger Straße und Essenberger Straße in südlicher Verlängerung der Otto- Hue-Straße ergeben sich weder im Tages- noch im Nachtzeitraum Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV, so dass hierdurch keine rechtsverbindliche Grundlage zur Gewährung von Schallschutzmaßnahmen gegeben ist. Die Erhöhung der Lärmbelastung durch Straßenverkehrslärm im Umfeld ergibt sich in Teilbereichen um bis zu 4 db(a). An keinem Immissionsort der maßgeblichen Gebäudefronten entstehen jedoch im Tageszeitraum Erhöhungen von über 3 db(a) bei gleichzeitigem Überschreiten der als Zumutbarkeitsgrenze geltenden Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. Es besteht hierdurch somit keine erhöhte Abwägungsrelevanz im Bebauungsplanverfahren oder die Notwendigkeit für Schallschutzmaßnahmen durch Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen nach TA-Lärm. Seite 22

26 Durch den Gewerbelärm der von dem Anlagengrundstück der GrafenGalerie ausgehenden Geräusche, wie Anlieferung durch Lkw, Be- und Entladegeräusche sowie Kundenverkehr und des aus den Parkebenen bzw. deren Außenfassade abgestrahlten Lärms, entstehen im Tageszeitraum keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für Misch oder Kerngebiete im Umfeld des Bebauungsplangebietes bei dem Worst-Case Ansatz vollständig geöffneter Außenfassaden der Parkflächen. Aufgrund der geringen Unterschreitung der Immissionsrichtwerte an einzelnen Gebäudefronten im direkten Umfeld der GrafenGalerie sind jedoch im weiteren Verfahren möglichst geschlossen ausgeführte Brüstungselemente, vorgesetzte Wandelemente oder absorbierende Deckenflächen in den Parkgaragen zu empfehlen. Anlieferungsvorgänge im Nachtzeitraum zwischen 22:00 und 6:00 führen auch bei nur einem Lkw pro Nacht zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung, so dass Anlieferungen im Nachtzeitraum im Rahmen der Betriebsgenehmigungen zu untersagen sind. Bei Festsetzungen der empfohlenen Schallschutzmaßnahmen und Berücksichtigung der Vorgaben für die Betriebsgenehmigung bzw. für das weitere Planverfahren ist weder im Tags- noch im Nachtzeitraum mit unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen innerhalb des Bebauungsplangebietes und der unmittelbar angrenzenden Nutzungen zu rechnen. Dateiname: RK_MOER-SU-Erläuterungsbericht_Stand_2013_09_23.doc, Datum: Seite 23

27 VERKEHRSANALYSE Lage des Untersuchungsbereichs innerhalb der Stadt Moers geplante Grafengalerie STADT MOERS SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN 1 Moers Innenstadt: Einkaufszentrum GrafenGalerie KOEHLER Ingenieurbüro für Verkehrswesen

28 Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen Lärm-/ Immissionsschutz - Baugesetzbuch ( BauGB), Gesetze und Verordnungen zum Bau- und Planungsrecht, Fassung vom , geändert am 22. Juli Baunutzungsverordnung ( BauNVO), Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke in der Fassung vom , Beck-Texte dtv, München Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG) mit BImSchV: Genehmigungsbedürftige Anlagen VO, GenehmigungsverfahrensVO, StörfallVO, TA Luft, TA Lärm, in der Fassung vom , geändert am Bundesminister für Verkehr (BMV): Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (Bonn) - Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Schriftenreihe Heft 89 - Parkplatzlärmstudie, Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Sechste AvwV vom 26. August 1998 zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm); In: Gemeinsames Ministerialblatt, 49. Jahrgang, Nr. 26, S , Bundesministerium des Innern, Bonn, 28. August BMV, Abteilung Straßenbau: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, Ausgabe 1990, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrslärm, Köln - BMV: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 26/1997, Sachgebiet 12.1: Lärmschutz, Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97, Bonn, den 2. Juni 1997, Verkehrsblatt Nr. 12/1997 Amtlicher Teil - DIN 4109 mit Beiblatt 1 und 2: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November DIN Teil 1: Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung, Mai 1987 / Juli DIN Teil 1, Beiblatt: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai DIN 45691: Geräuschkontingentierung, Dezember DIN ISO 9613, Teil 2: Dämpfung des Schalls bei der Ausstrahlung im Freien, Ausgabe Oktober Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Fachzentren, Auslieferungslagern uns Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Umwelt und Geologie, Lärmschutz Heft 3, Wiesbaden Hessische Landesanstalt für Umwelt: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemission von Tankstellen, Umweltplanung, Arbeitsund Umweltschutz, Heft 116, , Aktualisierung in der Zeitschrift für Lärmbekämpfung, Mai VDI-Richtlinie 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten, 1976 STADT MOERS SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN 2 Moers Innenstadt: Einkaufszentrum GrafenGalerie KOEHLER Ingenieurbüro für Verkehrswesen 05/13

29 Straße KM DTV Grafengalerie Emissionsberechnung Straße GLK Straßenverkehrslärm Analyse Kfz/24h vpkw Tag km/h vpkw Nacht km/h Augustastr Analyse 0, ,82-7,85 5,2 2,6 0,8 0,0 0,00 0,00 60,4 49,3 Bankstraße westl. Otto-Hue-Str Analyse 0, ,34-8,53 1,0 0,5-1,5 0,0 0,00 0,00 45,5 37,8 Bankstraße westl. Otto-Hue-Str Analyse 0, ,34-8,53 1,0 0,5-0,2 0,0 0,00 0,00 50,7 43,0 Bankstraße westl. Otto-Hue-Str Analyse 0, ,34-8,53 1,0 0,5 0,2 0,0 0,00 0,00 50,3 42,6 Essenberger Straße Analyse 0, ,45-5,15 7,4 3,7-0,3 0,0 0,00 0,00 60,1 51,1 Feldstraße Analyse 0, ,34-8,53 1,0 0,5-0,7 0,0 0,00 0,00 43,1 35,4 Feldstraße Analyse 0, ,34-8,53 1,0 0,5-0,2 0,0 0,00 0,00 46,6 38,9 Goethestr Analyse 0, ,17-8,34 1,5 1,0-1,3 0,0 0,00 0,00 45,2 37,5 Homberger Str ost Richtung ost Analyse 0, ,90-8,27 2,4 1,2-1,1 0,0 0,00 0,00 47,5 39,4 Homberger Str ost Richtung west Analyse 0, ,70-7,31 10,4 5,2-1,5 0,0 0,00 0,00 56,6 47,5 Homberger Str ost Richtung west Analyse 0, ,95-7,55 7,8 3,9-1,7 0,0 0,00 0,00 57,1 48,2 Homberger Str westl KVP Analyse 0, ,62-5,62 50,0 50,0 1,1 0,0 0,00 0,00 56,1 48,7 Knappschaftstraße 0, ,34-8,53 1,0 0,5 0,0 0,0 0,00 0,00 51,7 44,0 Kreisel Analyse 0, ,93-7,53 8,0 4,0-0,9 0,0 0,00 0,00 57,6 48,7 Kreisel Analyse 0, ,93-7,53 8,0 4,0-0,3 0,0 0,00 0,00 54,5 45,6 Kreisel Analyse 0, ,93-7,53 8,0 4,0 1,1 0,0 0,00 0,00 57,1 48,1 Kreisel Analyse 0, ,93-7,53 8,0 4,0 1,2 0,0 0,00 0,00 57,8 48,9 Kreisel Analyse 0, ,93-7,53 8,0 4,0-0,4 0,0 0,00 0,00 56,9 47,9 Otto-Hue-Straße Analyse 0, ,34-8,53 1,0 0,5-2,1 0,0 0,00 0,00 49,9 42,1 Dv Tag db Dv Nacht db p Tag % p Nacht % Steigun % D Stg db(a) DStrO Tag db DStrO Nacht db LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) 09/ A SoundPLAN 7.1

30 Grafengalerie Emissionsberechnung Straße GLK Straßenverkehrslärm Analyse Legende Straße Straßenname KM Kilometrierung DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr vpkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Pkw Tag vpkw Nacht km/h - Dv Tag db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich Dv Nacht db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich p Tag % Schwerverkehrsanteil Tag p Nacht % Schwerverkehrsanteil Nacht Steigung % Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle) D Stg db(a) Zuschlag für Steigung DStrO Tag db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich DStrO Nacht db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich LmE Tag db(a) Emissionspegel Tag LmE Nacht db(a) Emissionspegel Nacht 09/ A SoundPLAN 7.1

31 Grafengalerie Emissionsberechnung Straße GLK Straßenverkehrslärm Prognose-Planfall Variante Straße KM DTV Kfz/24h vpkw Tag km/h vpkw Nacht km/h p Tag % p Nacht % Steigung % D Stg db(a) *DStro(d db(a) *DStro(n Augustastr Prog-Plan 0, ,8 2,4 0,8 0,0 0,00 0,00 60,7 49,7 Bankstraße östl. Anlieferung Prog-Plan 0, ,0 1,0-0,7 0,0 0,00 0,00 49,7 38,7 Bankstraße östl. Anlieferung Prog-Plan 0, ,3 0,3-0,2 0,0 0,00 0,00 54,8 46,8 Bankstraße östl. Anlieferung Prog-Plan 0, ,5 0,3 0,2 0,0 0,00 0,00 54,2 46,0 Bankstraße westl. Anlieferung Prog-Plan 0, ,0 0,5-1,5 0,0 0,00 0,00 46,1 38,4 Essenberger Straße Prog-Plan 0, ,6 3,3-0,3 0,0 0,00 0,00 60,3 51,4 Essenberger Straße Prog-Plan 0, ,7 3,3 0,4 0,0 0,00 0,00 60,4 51,5 Feldstraße Prog-Plan 0, ,0 0,5-0,7 0,0 0,00 0,00 43,1 35,4 Feldstraße Prog-Plan 0, ,5 0,5-0,2 0,0 0,00 0,00 46,7 39,4 Goethestr Prog-Plan 0, ,5 1,0-1,3 0,0 0,00 0,00 45,2 37,5 Homberger Str ost Richtung west Prog-Pla 0, ,7 5,3-1,7 0,0 0,00 0,00 56,6 47,4 Homberger Str ost Richtung west Prog-Pla 0, ,8 3,4-1,7 0,0 0,00 0,00 57,5 48,7 Homberger Str westl KVP Prog-Plan 0, ,0 50,0 1,1 0,0 0,00 0,00 56,1 48,7 Knappschaftstraße 0, ,0 0,3 0,0 0,0 0,00 0,00 53,3 45,4 Kreisel Prog-Plan 0, ,0 4,0-0,9 0,0 0,00 0,00 57,7 48,8 Kreisel Prog-Plan 0, ,0 4,0-0,4 0,0 0,00 0,00 53,4 44,4 Kreisel Prog-Plan 0, ,0 4,0 1,1 0,0 0,00 0,00 57,5 48,6 Kreisel Prog-Plan 0, ,0 4,0 1,2 0,0 0,00 0,00 58,2 49,3 Kreisel Prog-Plan 0, ,0 4,0-0,4 0,0 0,00 0,00 57,0 48,0 neue Verbindung 0, ,3 0,6-0,6 0,0 0,00 0,00 49,6 41,7 Otto-Hue-Straße Prog-Plan 0, ,0 0,5-1,6 0,0 0,00 0,00 52,6 44,9 db(a) LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) 09/ B SoundPLAN 7.1

32 Grafengalerie Emissionsberechnung Straße GLK Straßenverkehrslärm Prognose-Planfall Variante Legende Straße Straßenname KM Kilometrierung DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr vpkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Pkw Tag vpkw Nacht km/h - p Tag % Schwerverkehrsanteil Tag p Nacht % Schwerverkehrsanteil Nacht Steigung % Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle) D Stg db(a) Zuschlag für Steigung *DStro(d) db(a) Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen *DStro(n) db(a) Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen LmE Tag db(a) Emissionspegel Tag LmE Nacht db(a) Emissionspegel Nacht 09/ B SoundPLAN 7.1

33 Grafengalerie Dokumentation Eingabedaten Parkplätze GLK Straßenverkehrslärm Prognose-Planfall Variante Parkplatz f Einheit B0 Größe B Getr. lae KPA KI KD TG KStrO Parken Otto Hue Straße Ost 1,0 1 Stellplatz 13 X 0,0 4,0 0,0 7 0,0 Parken Friedrich Ebert Süd 1,0 1 Stellplatz 125 X 0,0 4,0 0,0 15 0,0 Parken Friedrich Ebert Nord 1,0 1 Stellplatz 250 X 0,0 4,0 0,0 1 0,0 db db db 08/ C SoundPLAN 7.1

34 Grafengalerie Dokumentation Eingabedaten Parkplätze GLK Straßenverkehrslärm Prognose-Planfall Variante Legende Parkplatz Name des Parkplatz f Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße Einheit B0 Einheit für Parkplatzgröße B0 Größe B Größe B Parkplatz Getr. Verf. "x" bei getrenntem Verfahren lae "x" bei lärmarmen Einkaufswagen KPA db Zuschlag für Parkplatztyp KI db Zuschlag für Impulshaltigkeit KD db Zuschlag für Durchfahranteil TG Verweis auf Tagesgang-Bibliothek KStrO Zuschlag Straßenoberfläche 08/ C SoundPLAN 7.1

35 Grafengalerie Schallquellen Gewerbelärm GLK Gewerbelärm Prognose-Planfall 32 LKW tags Parkhaus 100% offen Schallquelle Quelltyp l oder S L w Lw Be-Entladen Punkt 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 Parken OG 05 Parkplatz 4509,18 59,6 96,2 95,5 95,5 95,5 95,5 95,5 95,5 95,5 95,5 95,5 95,5 95,5 95,5 95,5 95,5 95,5 95,5 32 LKW rangieren Linie 32,20 66,0 81,1 87,1 87,1 87,1 87,1 87,1 87,1 84,1 84,1 84,1 84,1 84,1 84,1 Anlieferung 32 LKW tags Linie 48,52 63,0 79,9 85,9 85,9 85,9 85,9 85,9 85,9 82,9 82,9 82,9 82,9 82,9 82,9 Anlieferung 32 LKW tags Linie 57,34 63,0 80,6 86,6 86,6 86,6 86,6 86,6 86,6 83,6 83,6 83,6 83,6 83,6 83,6 Anlieferung Eye Catcher 3 LKW tags Linie 12,68 63,0 74,0 74,0 74,0 74,0 Anlieferung Otto Hue Str 3 LKW tags Linie 11,47 63,0 73,6 73,6 73,6 73,6 Ausfahrt 3500 kfz EG V4 Linie 25,63 48,0 62,1 85,5 85,5 85,5 85,5 85,5 85,5 85,5 85,5 85,5 85,5 85,5 85,5 85,5 85,5 85,5 85,5 Einahrt 3500 kfz EG V4 Linie 25,83 48,0 62,1 85,5 85,5 85,5 85,5 85,5 85,5 85,5 85,5 85,5 85,5 85,5 85,5 85,5 85,5 85,5 85,5 Ecke Nordost 1 Fläche 10,17 65,7 75,8 75,8 75,8 75,8 75,8 75,8 75,8 75,8 75,8 75,8 75,8 75,8 75,8 75,8 75,8 75,8 75,8 Ecke Nordost 1 Fläche 9,19 67,5 77,1 77,1 77,1 77,1 77,1 77,1 77,1 77,1 77,1 77,1 77,1 77,1 77,1 77,1 77,1 77,1 77,1 Ecke Nordost 2 Fläche 8,33 67,4 76,6 76,6 76,6 76,6 76,6 76,6 76,6 76,6 76,6 76,6 76,6 76,6 76,6 76,6 76,6 76,6 76,6 Ecke Nordost 2 Fläche 7,68 65,6 74,5 74,5 74,5 74,5 74,5 74,5 74,5 74,5 74,5 74,5 74,5 74,5 74,5 74,5 74,5 74,5 74,5 Ecke Nordost 3 Fläche 7,17 65,8 74,3 74,3 74,3 74,3 74,3 74,3 74,3 74,3 74,3 74,3 74,3 74,3 74,3 74,3 74,3 74,3 74,3 Ecke Nordost 3 Fläche 7,49 67,6 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 76,3 Ecke Südost 1 Fläche 9,34 70,9 80,6 80,6 80,6 80,6 80,6 80,6 80,6 80,6 80,6 80,6 80,6 80,6 80,6 80,6 80,6 80,6 80,6 Ecke Südost 1 Fläche 9,13 68,8 78,4 78,4 78,4 78,4 78,4 78,4 78,4 78,4 78,4 78,4 78,4 78,4 78,4 78,4 78,4 78,4 78,4 Ecke Südost 2 Fläche 9,24 70,8 80,5 80,5 80,5 80,5 80,5 80,5 80,5 80,5 80,5 80,5 80,5 80,5 80,5 80,5 80,5 80,5 80,5 Ecke Südost 2 Fläche 10,42 68,6 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 Ecke Südost 3 Fläche 7,47 68,7 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 77,4 Ecke Südost 3 Fläche 8,28 70,8 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 80,0 Ecke Südost 4 Fläche 5,96 71,0 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 78,8 Ecke Südost 4 Fläche 4,32 68,8 75,2 75,2 75,2 75,2 75,2 75,2 75,2 75,2 75,2 75,2 75,2 75,2 75,2 75,2 75,2 75,2 75,2 Nord Fläche 129,21 68,4 89,5 89,5 89,5 89,5 89,5 89,5 89,5 89,5 89,5 89,5 89,5 89,5 89,5 89,5 89,5 89,5 89,5 Nord Fläche 128,57 66,6 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 87,7 Nordwest Fläche 40,98 69,6 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 85,7 Nordwest Fläche 40, Ost Fläche 212,94 71,7 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 95,0 Ost Fläche 213,33 69,8 93,1 93,1 93,1 93,1 93,1 93,1 93,1 93,1 93,1 93,1 93,1 93,1 93,1 93,1 93,1 93,1 93,1 Süd Fläche 170,82 71,8 94,2 94,2 94,2 94,2 94,2 94,2 94,2 94,2 94,2 94,2 94,2 94,2 94,2 94,2 94,2 94,2 94,2 Süd Fläche 169,95 70,0 92,3 92,3 92,3 92,3 92,3 92,3 92,3 92,3 92,3 92,3 92,3 92,3 92,3 92,3 92,3 92,3 92,3 West 1 Fläche 138,24 67,7 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 89,2 West 1 Fläche 137,56 69,8 91,2 91,2 91,2 91,2 91,2 91,2 91,2 91,2 91,2 91,2 91,2 91,2 91,2 91,2 91,2 91,2 91,2 West 2 Fläche 109,53 69,0 89,4 89,4 89,4 89,4 89,4 89,4 89,4 89,4 89,4 89,4 89,4 89,4 89,4 89,4 89,4 89,4 89,4 West 3 Fläche 107,95 67,2 87,5 87,5 87,5 87,5 87,5 87,5 87,5 87,5 87,5 87,5 87,5 87,5 87,5 87,5 87,5 87,5 87, RGLKO412 08/ SoundPLAN 7.1

36 Grafengalerie Schallquellen Gewerbelärm GLK Gewerbelärm Prognose-Planfall 32 LKW tags Parkhaus 100% offen Legende Schallquelle Name der Schallquelle Quelltyp Typ der Quelle (Punkt, Linie, Fläche) l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche) L w db(a) Leistung pro m, m² Lw db(a) Anlagenleistung db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) RGLKO412 08/ SoundPLAN 7.1

37 53, a 1 STRASSENVERKEHRSLÄRM ANALYSE 2012 HÖCHSTE FASSADENPEGEL LÄRSOPHONEN H=4m MK Feldstraße Feldstraße 53,4 51,8 54, ,9 Bankstraße 53,5 TAGESZEITRAUM ,7 38,1 56, ,9 Homberger Straße MK ,6 62,7 40,2 40,4 Otto-Hue-Straße 57, Pegelwerte in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Orientierungswerte DIN tags: <<< WA: 55dB(A) <<< : 60dB(A) <<< MK: 65dB(A) 63, ,8 Legende MK 2c-2d 67,7 65,1 66,7 Essenberger Straße 61,2 59, ,4 Homberger Straße Hauptgebäude Nebengebäude Lichtzeichenanlage Emission Straße Straße Wand Parkplatz Geltungsbereich Augustastraße Maßstab 1: m 09/ T STADT MOERS SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM VORHABENBEZOGEN BEBAUUNGSPLAN "Moers Innenstadt: Einkaufszentrum GrafenGalerie"

38 45, a 1 STRASSENVERKEHRSLÄRM ANALYSE 2012 HÖCHSTE FASSADENPEGEL LÄRSOPHONEN H=4m MK Feldstraße Feldstraße 45,7 44,1 46, ,1 Bankstraße 45,7 NACHTZEITRAUM ,1 29,6 48, ,3 Homberger Straße MK ,0 54,9 31,4 31,7 Otto-Hue-Straße 49, Pegelwerte in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Orientierungswerte DIN nachts <<< WA: 45dB(A) <<< : 50dB(A) <<< MK: 55dB(A) 56, ,9 Legende MK 50,5 54,6 Homberger Straße Hauptgebäude Nebengebäude 2c-2d 56,7 55,3 57,7 Essenberger Straße 52, Lichtzeichenanlage Emission Straße Straße Wand Parkplatz Augustastraße Geltungsbereich Maßstab 1: m 09/ N STADT MOERS SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM VORHABENBEZOGEN BEBAUUNGSPLAN "Moers Innenstadt: Einkaufszentrum GrafenGalerie"

39 MK Feldstraße Feldstraße 53, , ,8 55,7 55, ,0 37a Anlieferung Bankstraße 56,0 57,2 Einfahrt < Parkhaus > 59,9 59,2 1 62,5 61, STRASSENVERKEHRSLÄRM PROGNOSE PLANFALL 2025 HÖCHSTE FASSADENPEGEL LÄRSOPHONEN H=4m TAGESZEITRAUM Variante Homberger Str.+ Querverbindung + O.-Hue-Str Einbahnstr. Bank- + Zweirichtungsverk. Homberger Straße MK 49 39,6 40, ,5 62,6 61,9 60,3 Otto-Hue-Straße 59, Pegelwerte in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Orientierungswerte DIN tags: <<< WA: 55dB(A) <<< : 60dB(A) <<< MK: 65dB(A) 63, ,1 63,3 Legende MK 2c-2d 67,9 65,4 65,6 67,2 65,0 67,4 Essenberger Straße 61,4 63,6 61, ,9 Homberger Straße Hauptgebäude Nebengebäude Lichtzeichenanlage Emission Straße Straße Wand Parkplatz Geltungsbereich Augustastraße Maßstab 1: m 09/ T STADT MOERS SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM VORHABENBEZOGEN BEBAUUNGSPLAN "Moers Innenstadt: Einkaufszentrum GrafenGalerie"

40 MK Feldstraße 46, ,5 46,5 45,7 47, ,7 37a Anlieferung Bankstraße 46,2 48,3 Einfahrt < Parkhaus > 52,0 51,3 1 54,3 53, STRASSENVERKEHRSLÄRM PROGNOSE PLANFALL 2025 HÖCHSTE FASSADENPEGEL LÄRSOPHONEN H=4m NACHTZEITRAUM Variante Homberger Str.+ Querverbindung + O.-Hue-Str Einbahnstr. Bank- + Zweirichtungsverk. Homberger Straße MK 49 30,8 31, ,0 54,9 53,6 52,3 Otto-Hue-Straße 51, Pegelwerte in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Orientierungswerte DIN nachts <<< WA: 45dB(A) <<< : 50dB(A) <<< MK: 55dB(A) 56, ,0 54,6 Legende MK 2c-2d 57,0 55,6 56,6 58,3 58,5 55,9 Essenberger Straße 52,9 54,9 53, ,2 Homberger Straße Hauptgebäude Nebengebäude Lichtzeichenanlage Emission Straße Straße Wand Geltungsbereich Parkplatz Augustastraße Maßstab 1: m 09/ N STADT MOERS SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM VORHABENBEZOGEN BEBAUUNGSPLAN "Moers Innenstadt: Einkaufszentrum GrafenGalerie"

41 6, STRASSENVERKEHRSLÄRM NEUBAUMASSNAHME/16.BImSchV PROGNOSE PLANFALL a MK Feldstraße Feldstraße ,4 10,8 11,7 8, ,5 Anlieferung Bankstraße 12,4 19,5 Einfahrt < Parkhaus > 35,4 33,5 20,3 17, HÖCHSTE FASSADENPEGEL TAGESZEITRAUM Homberger Straße MK 49 12, ,0 25,2 19,8 42,8 Otto-Hue-Straße 39, Pegelwerte in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Orientierungswerte Grenzwertewerte 16. DIN BImSchV tags: <<< <<< WA: WA: 55dB(A) 59dB(A) <<< : /MK: 60dB(A) 64dB(A) <<< GE: 65dB(A) 69dB(A) 28, ,8 49,9 Legende MK 2c-2d 19,5 28,4 20,9 40,2 43,0 41,0 Essenberger Straße 56,8 55,3 54, ,2 Homberger Straße Hauptgebäude Nebengebäude Lichtzeichenanlage Emission Straße Straße Wand Geltungsbereich Augustastraße Maßstab 1: m 09/ T STADT MOERS SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM VORHABENBEZOGEN BEBAUUNGSPLAN "Moers Innenstadt: Einkaufszentrum GrafenGalerie"

42 -1, STRASSENVERKEHRSLÄRM NEUBAUMASSNAHME/16.BImSchV PROGNOSE PLANFALL a MK Feldstraße Feldstraße 2 2 3,6 3,0 4,0 0,9 16 2,8 Anlieferung Bankstraße 4,7 11,8 Einfahrt < Parkhaus > 27,7 25,8 12,6 9, HÖCHSTE FASSADENPEGEL NACHTZEITRAUM Homberger Straße MK ,8 17,3 17,5 12,0 35,0 Otto-Hue-Straße 31, Pegelwerte in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Grenzwertewerte 16. BImSchV nachts <<< WA: 49dB(A) <<< /MK:54dB(A) <<< GE: 59dB(A) 21, ,1 42,2 Legende MK 2c-2d 11,7 20,6 13,2 32,5 35,3 33,3 Essenberger Straße 49,1 47,6 47, ,4 Homberger Straße Hauptgebäude Nebengebäude Lichtzeichenanlage Emission Straße Straße Wand Geltungsbereich Augustastraße Maßstab 1: m 09/ N STADT MOERS SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM VORHABENBEZOGEN BEBAUUNGSPLAN "Moers Innenstadt: Einkaufszentrum GrafenGalerie"

43 Grafengalerie Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen Immisions- Stock- Nutzung Himmels- Grenzwert Analyse Nullfall Prognose Planfall Differenz ort werk richtung 16. BImSchV Variante Analyse-Prognose Lr Tag Lr Nacht Lr Tag Lr Nacht Lr Tag Lr Nacht Tag Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Augustastraße 2c-2d 1 WA SO ,7 56,7 67,9 57,0 0,3 0,3 2 WA SO ,4 56,4 67,7 56,7 0,3 0,3 3 WA SO ,8 55,9 67,1 56,2 0,3 0,3 4 WA SO ,2 55,3 66,4 55,6 0,3 0,3 Bankstr. 4 1 N ,9 50,3 61,8 53,6 3,9 3,3 2 N ,3 49,7 61,1 53,0 3,8 3,2 3 N ,4 48,9 60,1 52,0 3,7 3,1 4 N ,6 48,1 59,2 51,1 3,6 3,0 Bankstr N ,7 51,1 62,5 54,3 3,7 3,2 2 N ,2 50,6 61,8 53,7 3,5 3,0 3 N ,5 49,9 60,9 52,8 3,4 2,9 4 N ,7 49,1 60,1 52,0 3,3 2,8 Bankstr MK O ,8 39,1 46,5 37, MK O ,4 39,7 47,0 37, MK O ,6 39,8 46,8 37, MK O ,9 40,1 47,0 37, MK N ,0 46,3 55,1 47,0 1,1 0,7 2 MK N ,4 45,7 54,7 46,4 1,3 0,7 3 MK N ,5 44,8 53,9 45,6 1,4 0,8 4 MK N ,8 44,1 53,3 44,9 1,5 0,8 Bankstr. 37a 1 S ,8 44,1 55,7 45,6 3,9 1,6 2 S ,8 44,1 55,7 45,7 3,9 1,7 3 S ,6 43,8 55,4 45,5 3,8 1,7 4 S ,1 43,3 54,9 45,1 3,7 1,8 Bankstr S ,4 45,7 54,8 46,5 1,4 0,8 2 S ,0 45,2 54,6 46,1 1,6 0,9 3 S ,2 44,5 54,1 45,5 1,8 1,0 Ecke Augusta/Goethestraß 1 NO ,8 54,9 65,1 55,2 0,3 0,3 2 NO ,1 55,3 65,4 55,6 0,3 0,3 3 NO ,9 55,1 65,2 55,5 0,3 0,4 4 NO ,6 54,9 64,9 55,2 0,3 0,4 Essenberger Str. 1 1 W ,8 51,8 63,1 54,4 2,2 2,5 2 W ,2 52,2 63,6 54,9 2,4 2,7 3 W ,9 51,9 63,5 54,8 2,6 2,8 4 W ,6 51,6 63,2 54,5 2,6 2,9 Essenberger Str. 2 1 N ,7 57,7 67,2 58,3 0,5 0,6 2 N ,5 57,5 67,1 58,2 0,7 0,7 3 N ,9 56,9 66,6 57,7 0,6 0,7 4 N ,4 56,4 66,0 57,1 0,6 0,7 Feldstr.22 1 W ,7 45,9 53,8 46,4 0,1 0,4 2 W ,2 45,4 53,3 45,9 0,1 0,4 3 W ,3 44,6 52,4 45,0 0,1 0,4 4 W ,4 43,7 51,6 44,1 0,1 0,4 Feldstraße 2 1 MK S ,2 24,6 40,5 32,5 7,3 8,0 2 MK S ,7 26,1 44,3 36,5 9,6 10,4 3 MK S ,1 29,6 45,3 37,5 7,2 7,9 09/ SoundPLAN 7.1

44 Grafengalerie Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen Immisions- Stock- Nutzung Himmels- Grenzwert Analyse Nullfall Prognose Planfall Differenz ort werk richtung 16. BImSchV Variante Analyse-Prognose Lr Tag Lr Nacht Lr Tag Lr Nacht Lr Tag Lr Nacht Tag Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Homberger Str MK S ,6 55,0 62,5 55, MK S ,4 54,7 62,3 54, MK S ,0 54,2 61,8 54, MK S ,6 53,7 61,4 53,6 - - Homberger Str MK S ,2 54,4 62,1 54, MK S ,7 54,9 62,6 54, MK S ,6 54,7 62,5 54, MK N ,3 27,6 36,1 27, MK N ,8 29,2 37,7 29, MK N ,4 31,7 40,3 31, MK O ,8 28,1 36,0 27, MK O ,3 29,5 37,4 28, MK O ,2 31,4 39,6 30,8 - - Homberger Str MK N ,4 56,0 63,4 56, MK N ,2 55,7 63,2 55, MK N ,6 55,1 62,6 55, MK N ,1 54,5 62,1 54,5 - - Homberger Str W ,8 49,9 61,3 52,8 2,5 2,8 2 W ,3 50,5 61,7 53,2 2,4 2,7 3 W ,2 50,4 61,6 53,0 2,4 2,7 4 W ,2 50,3 61,4 52,8 2,2 2,5 Homberger Str N ,3 54,4 63,8 55,0 0,5 0,6 2 N ,4 54,6 63,9 55,2 0,5 0,6 3 N ,1 54,2 63,6 54,8 0,5 0,6 4 N ,6 53,8 63,1 54,3 0,5 0,6 Knappschaftstraße 1 1 S ,5 44,7 56,2 47,1 3,7 2,5 2 S ,2 45,4 57,0 48,1 3,8 2,6 3 S ,5 45,7 57,2 48,2 3,7 2,6 4 S ,5 45,7 57,1 48,3 3,6 2,6 5 S ,5 45,6 56,9 48,2 3,4 2,5 Otto-Hue-Str. 2 1 SW ,8 53,9 63,2 54,6 0,5 0,7 2 SW ,7 53,9 63,3 54,6 0,5 0,7 3 SW ,4 53,5 62,9 54,2 0,5 0,7 4 SW ,9 53,0 62,4 53,7 0,4 0,7 Otto-Hue-Str. 4 1 W ,6 49,2 59,2 51,1 1,5 1,9 2 W ,9 49,5 59,5 51,5 1,6 2,0 3 W ,8 49,4 59,3 51,3 1,5 1,9 4 W ,7 49,2 59,1 51,0 1,4 1,8 Otto-Hue-Str W ,3 48,2 59,0 51,0 2,7 2,8 2 W ,4 48,4 59,2 51,3 2,8 2,9 3 W ,1 48,1 59,0 51,0 2,8 2,9 4 W ,8 47,7 58,6 50,6 2,7 2,9 09/ SoundPLAN 7.1

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