Stadt Kornwestheim. Inhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussempfehlung. Kenntnisnahme. Kenntnisnahme.

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1 1 EnBW Hoferstr. 30, Ludwigsburg, eing Tel / 1220 Unsere Stellungnahme vom hat weiterhin Gültigkeit. Weitere Bedenken sowie Anregungen seitens der EnBW bestehen nicht. Stellungnahme vom Wir gehen davon aus, dass für die bestehenden Anlagen sowie für die Freileitung der Bestandsschutz gilt. Weitere Bedenken sowie Anregungen seitens der EnBW bestehen nicht.. 2 Stadtwerke Ludwigsburg Kornwestheim GmbH Versorgungssparte Gänsfußallee 23, Ludwigsburg, eing Tel / Die bestehenden Anlagen sind als Bestand in den Bebauungsplan übernommen. Keine Einwendungen. 3 Stadt Ludwigsburg Wilhelmstr. 5, Ludwigsburg, eing Tel / Wie auf Seite 3 der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt wird gehen wir davon aus, dass im geplanten Vereinsheim keine Gastronomie zulässig sein wird. Es wird vorgeschlagen, dies noch in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufzunehmen oder anderweitig vertraglich abzusichern. Im Oßweiler Weg bzw. der Weichselstraße liegt eine Nahwärmeleitung der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim, ausgehend vom Geothermiekraftwerk Sonnenberg. Sofern für das Vereinsheim eine Wärmeversorgung vorgesehen wird, empfehlen wir einen Anschluss an dieses Nahwärmenetz zu prüfen. Wir bitten die Stadtverwaltung Ludwigsburg bei einem Baugenehmigungsverfahren für das Vereinsheim als betroffener Anlieger zu beteiligen. Entsprechende Regelungen sind im Pachtvertrag getroffen. Der Hinweis auf die Nahwärmeleitung wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Hinweis auf die Nahwärmeversorgung wird in den Bebauungsplan aufgenommen.

2 4 Denkmalpflege Die Hinweise bezüglich der archäologischen Verdachtsfläche insbesondere im Bereich Alter See Teil 2 bei Bodeneingriffen werden in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Hinweise zum Denkmalschutz werden in den Bebauungsplan aufgenommen.

3 Zu 4 Raumordnung Das Bebauungsplangebiet ist im Flächennutzungsplan 2010 als Gartenhausgebiet bzw. als geplantes Gartenhausgebiet dargestellt. Die Abwägung mit landwirtschaftlichen Interessen ist somit bereits auf Ebene der Flächennutzungsplanung erfolgt.

4 5 I. Naturschutz Kenntnisnahme Die Umwandlung des Ackers in Grünland und somit die Maßnahmen zur Kompensation erfolgen erst, wenn die Anlage Alter See Teil 2 angelegt wird. Derzeit besteht kein Defizit. Die Maßnahmen werden als geplant ins kommunale Ökokonto eingestellt. Die in der E/A Bilanz angerechneten Einzelbäume werden in den Bebauungsplan aufgenommen. Zustimmung Die Umrechnung der Ökopunkte in Euro wurde im Umweltbericht geändert. Die Einzelbäume werden in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Umrechnung der Ökopunkte im Umweltbericht wird geändert.

5 Zu 5 Schutzgut Boden Die Bilanzierung des Schutzgutes Boden wurde nach der Arbeitshilfe des Umweltministeriums Baden-Württemberg, 2006 durchgeführt. Auf eine noch detailliertere Darstellung wird verzichtet. Die Aufwertung der Bodenfunktion wird erst in die Bilanz eingerechnet, wenn diese Maßnahme umgesetzt wird. Artenschutz Kenntnisnahme Die Umsetzung der CEF Maßnahmen ist dokumentiert, das Monitoring ist für 2013 vorgesehen. Die Monitoring Ergebnisse werden an die untere Naturschutzbehörde weitergeleitet. II. Wasserwirtschaft und Bodenschutz Kommunales Abwasser und Oberflächengewässer Abwasser fällt nur beim Vereinsheim an. Wasserschutz/Grundwasserschutz Eine Frischwasserleitung mit mehreren Entnahmestellen ist eingeplant.

6 Zu 5 6 Die Fläche für die Kleingartenanlage Alter See Teil 2 wird derzeit nicht für Kleingärten benötigt und kann deshalb weiterhin als Ackerfläche genutzt werden. Die öffentliche Grünfläche angrenzend an die Kleingartenanlage Wehrmachtsstadion ist bereits im Flächennutzungsplan 2010 als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt. Bei der Umsetzung der Kleingartenanlage Alter See Teil 2 wird diese Fläche für Ausgleichsmaßnahmen benötigt. Ablehnung des Antrages die geplante Wiesenfläche nicht zu realisieren.

7 7 Interne Ämter Beteiligung über Infos & Umläufe Keine Stellungnahmen.

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