Aufgabenbeschreibung im Rahmen der Ausschreibung 2012-II der Virtuellen Hochschule Bayern

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1 Aufgabenbeschreibung im Rahmen der Ausschreibung 2012-II der Virtuellen Hochschule Bayern Da es durchaus möglich sein kann, dass das Lehrangebot an den beteiligten Hochschulen unterschiedlich eingesetzt wird, sind bei jedem Punkt sämtliche eventuellen Varianten aufzuführen. 1. Beteiligte Hochschulen: Konsortialführende Hochschule der Universität Passau Trägerhochschule Straße, Nr. Innstraße 40 Postleitzahl, Ort Passau Verantwortlicher Ansprechpartner der Bedarfsanmeldung Prof. Dr. Robert Esser Telefon-Nr / Fax-Nr / robert.esser@uni-passau.de Studiengangsverantwortlicher Prof. Dr. Robert Esser (Studiendekan) Fakultät/Department Juristische Fakultät Telefon-Nr / Fax-Nr / robert.esser@uni-passau.de Hochschule 2 der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Trägerhochschule Straße, Nr. Sanderring 2 Postleitzahl, Ort Würzburg Verantwortlicher Ansprechpartner der Bedarfsanmeldung Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf Telefon-Nr / Fax-Nr / hilgendorf@jura.uni-wuerzburg.de Studiengangsverantwortlicher Studiendekanin Prof. Dr. Stefanie Schmahl Fakultät/Department Juristische Fakultät Telefon-Nr Fax-Nr schmahl@jura.uni-wuerzburg.de 2. Titel des zu realisierenden Lehrangebots: Verkehrsstrafrecht aus strafrechtlicher, europarechtlicher und kriminalpolitischer Sicht Aufgabenbeschreibung 2012-II - 1 -

2 3 a) Art des Lehrangebots: (online-vorlesung, -Seminar, -Übung, -Praktikum) Online-Vorlesung mit Übungsmaterialien (z.b. Übungsfälle, Wiederholungsfragen, Multiple- Choice-Fragen) zur vertiefenden Beschäftigung mit den Straßenverkehrsdelikten aus dem Strafrecht Besonderer Teil mit umfassender Beleuchtung der europarechtlichen und kriminalpolitischen Probleme. Besonderer Wert wird auch darauf gelegt, dass die Vorlesung nicht nur für Studenten, sondern auch für Referendare und sonstige Interessierte aus der Praxis geeignet ist. 3 b) Umfang des Lehrangebots: Zahl der SWS:2 Leistungspunkte nach ECTS:3 4. Inhalt: (ausführliche Beschreibung des benötigten Inhalts einschließlich der Prüfungsanforderungen: Ziele, Zielgruppe Lerner, Rolle/Einbindung der Lehrenden) A. Ziel der Veranstaltung Regelverstöße im Straßenverkehr sind ein Massenphänomen - die Straßenverkehrsdelikte stellen die zweitgrößte Gruppe der verfolgten und abgeurteilten Delikte dar. Für die Studenten ist das Thema Verkehrsstrafrecht, mit dem sie in der universitären Ausbildung nur kurz im Strafrecht Besonderer Teil in Berührung kommen, aber von weit größerer Bedeutung: Im Normalfall sind sie als Teilnehmer im und am Straßenverkehr tagtäglich davon betroffen. Diese praxisrelevante Materie des Verkehrsstrafrechts zu vertiefen und in seinen gesellschaftlichen, politischen und kriminologischen Zusammenhängen darzustellen, soll Ziel des Kurses sein. Durch den direkten Bezug der Studierenden kann somit auch das interdisziplinäre Denken und Lernen der Studierenden gefördert werden. Die Beschäftigung mit den Straftatbeständen 315 ff. StGB ergänzt zudem den Pflichtfachstoff der juristischen Ausbildung. B. Konzeptionelle Beschreibung der Kursinhalte Um möglichst sämtliche relevanten Entwicklungen des Verkehrs(straf)rechts abzubilden, wird der Kurs wie folgt untergliedert: A. Einleitung I. Begriff des Verkehrsstrafrechts: Definitionen / Abgrenzung Ordnungswidrigkeitenrecht - Strafrecht II. Einordnung des Verkehrsstrafrechts ins Rechtssystem III. Praktische Bedeutung des Verkehrsstrafrechts und Praxisrelevanz rechtsgebietsübergreifender Sachverhalte auch für die juristische Ausbildung IV. Besonderheiten und Probleme im Verkehrsstrafrecht 1. Bestimmtheitsgrundsatz, Art. 103 Abs. 2 GG 2. Sanktionenlehre (Entziehung der Fahrerlaubnis/Fahrverbot) 3. Absolute und relative Fahruntüchtigkeit bei Alkohol sowie Drogen (BAK, Resorption, etc.) StGB und die Actio libera in Causa 5. Beweisprobleme beim Verkehrsstrafrecht Aufgabenbeschreibung 2012-II - 2 -

3 B. Verkehrsstrafrecht aus kriminalpolitischer und kriminologischer Sicht (PKS, etc.) C. Einzelne verkehrsstrafrechtliche Tatbestände und Probleme I. Verkehrsstrafrecht im engeren Sinne 1. Trunkenheit im Verkehr, 316 StGB 2. Straßenverkehrsgefährdung, 315c StGB 3. Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, 315b StGB 4. Nötigung, 240 StGB 5. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, 142 StGB 6. Fahrlässige Tötung/Fahrlässige Körperverletzung, 222, 229 StGB II. Verkehrsstrafrecht im weiteren Sinne 1. Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, 6 PflVG 2. Kennzeichenmissbrauch/Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern, 22 StVG 3. Fahren ohne Fahrerlaubnis, 21 StVG D. Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht 1. Täteridentifizierung 2. Akteneinsicht 3. Teilnahme des Betroffenen an der Verhandlung E. Rechtliche Folgen verkehrsstrafrechtlicher Verstöße I. Strafrechtliche Folgen 1. Fahrverbot ( 44 StGB) 2. Entziehung der Fahrerlaubnis ( 69, 69a StGB) 3. Einziehung von Gegenständen ( 74 StGB) II. Straßenverkehrsrechtliche Folgen 1. Medizinisch-psychologische Untersuchung 2. Fahrtenbuchauflage F. Strafverteidigung: Besonderheiten beim verkehrsstrafrechtlichen Mandat I. Tätigkeit des Sachverständigen II. Führerscheinbeschlagnahme III. Entziehung der Fahrerlaubnis G. Europäische Berührungspunkte des Verkehrsstrafrechts I. Anerkennung ausländischer Führerscheine 1. Führerschein-Richtlinien der Europäischen Union 2. Rechtsprechung des EuGH und nationaler Verwaltungsgerichte II. III. IV. Grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Geldbußen Verkehrsdatenaustausch 1. Grundsatz der jederzeitigen Verfügungbarkeit von Daten (EU) 2. Richtlinie 2011/82/EU 3. Verkehrs- und Strafregisteraustausch zwischen den Mitgliedstaaten der EU RiL-Vorschlag: Sicherheitsmanagement - Straßenverkehr H. Rechtsmedizin und Verkehrsstrafrecht Aufgabenbeschreibung 2012-II - 3 -

4 C. Zielgruppe der Veranstaltung Studenten, die Rechtswissenschaft entweder als Hauptfach oder als Nebenfach belegen und im Vertiefungsstudium im Rahmen der Vorlesungen zum Besonderen Teil eine Einführung in die Straßenverkehrsdelikte erhalten und darauf aufbauend diese Inhalte vertiefen möchten, sowie für Referendare, die spätestens im Rahmen ihrer Strafstation mit dem Thema des Verkehrsstrafrechts in Berührung kommen, bietet der Kurs die in den StudPrüfO der Hochschulen vorgesehene Möglichkeit, ihr Studium zu ergänzen und interdisziplinäre Bezüge herzustellen. D. Rolle der Lehrenden Die Lehrenden stehen den Kursteilnehmern bei Fragen und Problemen zur Verfügung und können jederzeit über und/oder über ein einzurichtendes Diskussionsforum kontaktiert werden. Die Betreuung steht allen Studierenden der bayerischen Hochschulen offen. Eine Lehrevaluation am Semesterende soll zur kontinuierlichen Verbesserung des Lehrangebotes beitragen. 5. Mediendidaktische Anforderungen: (unter Angabe der Medien, die für die gewählten Lehr- und Lernmethoden wie z. B. Problemorientiertes Lernen erforderlich sind) Da sich das juristische Studium allgemein durch textorientiertes Lernen auszeichnet, soll auch der Lerninhalt des Kurses Verkehrsstrafrecht skriptmäßig aufbereitet werden. Die Online-Form der Vorlesung bietet aber auch die Möglichkeit, Begriffe und einzelne Lehrinhalte zu verlinken und dadurch die Studenten auch bei der Arbeit mit Internetquellen für das juristische Studium vertraut zu machen und anzuleiten. Ebenfalls vorstellbar wäre eine Zusammenarbeit mit einer Polizeiinspektion oder mit dem Polizeipräsidium, die interaktive Ausbildungsmaterialien zur Verfügung stellen. Hierfür sollte der Anbieter über gute Kontakte zur örtlichen polizeilichen und justiziellen Praxis verfügen. Um eine vollständige und praxisnahe Darstellung der europarechtlichen Zusammenhänge des Verkehrsstrafrechts zu gewährleisten, kommen in erster Linie Anbieter in Betracht, die sich in Forschung und Lehre bereits eingehend mit europarechtlichen und internationalen Bezügen des Strafrechts befasst haben. Die Möglichkeit zum interaktiven Lernen in Form von Multiple-Choice- und Wiederholungsfragen erhöht die Lernmotivation. Bei Bedarf kann in einer Leistungskontrollklausur, die als Einsendearbeit oder als Präsenzklausur an der jeweiligen Hochschule ausgestaltet werden kann, der virtuell erarbeitete Stoff abgeprüft werden. 6. Technische Anforderungen: (sofern Vorgaben notwendig: ausführliche Beschreibung der benötigten Anforderungen an die ContentManagementSysteme, die einzelnen Tools und die LearningManagementSysteme) Die Inhalte des Kurses sollen sukzessive (möglichst im Wochenrhytmus) freigeschaltet werden. Dabei ist im Rahmen des Skriptes die Möglichkeit zur Verlinkung von Begriffen und Lerninhalten notwendig. Eine Foren- und/oder eine -Funktion zur regelmäßigen Betreuung und Kommunikation Aufgabenbeschreibung 2012-II - 4 -

5 mit den Teilnehmern muss eingerichtet werden. Ebenso muss für Wiederholungsfragen/Onlinetests ein geeignetes Feature geschaffen werden. Die Kurs- und Teilnehmerverwaltung muss insgesamt benutzerfreundlich ausgestaltet werden. Wünschenswert ist die Versendung eines regelmäßigen Newsletters mit kurzen Hinweisen zur neuesten Rechtsprechung sowie auf andere neue Entwicklungen im zugrundeliegenden Rechtsgebiet. 7. Anforderungen an die Betreuung: (Soll die Betreuung für alle beteiligten Hochschulen gemeinsam oder separat erfolgen? Wer soll die Betreuung übernehmen? Qualifikation der Tutoren) Die Betreuung für alle Studenten an bayerischen Hochschulen soll für die beteiligten Hochschulen durch die konsortialführende Hochschule (Universität Passau) sichergestellt werden. Die Betreuung - neben der laufenden Kurspflege sowie der Erstellung von Onlinefragebögen, Übungs- und Abschlussklausuren, die Kommunikation mit den teilnehmenden Studenten via oder Online-Forum - soll hauptsächlich durch Wissenschaftliche Mitarbeiter erfolgen, die sich vertieft mit dem Verkehrsstrafrecht befassen und idealerweise schon in ihrer Referendarsausbildung praktische Erfahrungen sammeln konnten. Expertenkenntnisse sollen zudem durch die Zusammenarbeit mit Praktikern von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Polizei sichergestellt werden. Bei Bedarf wird die Betreuung auch unmittelbar durch Hochschullehrer übernommen. 8. Besondere Anforderungen: Keine 9. Zeitvorgabe: Vom Konsortium gewünschter Ersteinsatz (Bitte unbedingt Semester angeben.) Sommersemester Erklärungen der beteiligten Trägerhochschulen: Konsortialführende Hochschule der Trägerhochschule Das von der konsortialführenden Hochschule benannte und beschriebene Lehrangebot wird nach Fertigstellung in das Curriculum des nebenstehenden Studiengangs bzw. die Curricula der nebenstehenden Studiengänge eingefügt als Pflichtfach als Wahlpflichtfach und zwar als vollständiger Ersatz als teilweiser Ersatz als Ergänzung (Zutreffendes bitte ankreuzen). Universität Passau Rechtswissenschaft ( des Studiengangs/der Studiengänge) Aufgabenbeschreibung 2012-II - 5 -

6 Die Hochschule verpflichtet sich, die Entwicklung des Lehrangebots zu begleiten und insbesondere an den Projekttreffen teilzunehmen. Diese Funktion übernimmt der unter Punkt 1 benannte Studiengangsverantwortliche. Passau, Ort, Datum Prof. Dr. Robert Esser und Unterschrift der/des Studiengangsverantwortlichen bzw. der Studiendekanin/des Studiendekans Hochschule 2 der Trägerhochschule Julius-Maximilians-Universität Würzburg Das von der konsortialführenden Hochschule benannte und beschriebene Rechtswissenschaft Lehrangebot wird nach Fertigstellung in das Curriculum des nebenstehenden ( des Studiengangs/der Studiengänge) Studiengangs bzw. die Curricula der nebenstehenden Studiengänge eingefügt als Pflichtfach als Wahlpflichtfach und zwar als vollständiger Ersatz als teilweiser Ersatz als Ergänzung (Zutreffendes bitte ankreuzen). Die Hochschule verpflichtet sich, die Entwicklung des Lehrangebots zu begleiten und insbesondere an den Projekttreffen teilzunehmen. Diese Funktion übernimmt der unter Punkt 1 benannte Studiengangsverantwortliche. Würzburg, Ort, Datum Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf Prof. Dr. Stefanie Schmahl und Unterschrift der/des Studiengangsverantwortlichen bzw. der Studiendekanin/des Studiendekans Aufgabenbeschreibung 2012-II - 6 -

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