Stadt Bingen am Rhein Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Artenschutzrechtliche Prüfung

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1 Stadt Bingen am Rhein Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Auftraggeber: Stadtverwaltung Bingen Bauamt Rochusallee Bingen am Rhein Tel bauamt@bingen.de Bearbeitung: viriditas Dipl.-Biol. Thomas Merz Dipl.-Biol. Astrid Fölling Dipl.-Biol. Corinna Seiler Felix Leiser Auf der Trift Weiler Tel mail@viriditas.info Weiler, den

2 Inhalt A. Anlass und Aufgabenstellung 1 B. Rechtliche Grundlagen 1 C. Plangebiet 2 C.1 Kurzcharakteristik des Plangebietes 2 C.2 Biotoptypenausstattung des Gebietes 4 D Wirkfaktoren des Vorhabens auf Arten und Biotope 6 E. E.1 Relevanzprüfung 7 E. 2 Vertiefende Artenschutzrechtliche Vorprüfung F. Artenschutzrechtliche Beurteilung 23 G. Vermeidung des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände 25 H. Literatur 26 I. Fotodokumentation 28 Tabellen Tabelle 1: Übersicht zur Größe der Biotoptypen im Plangebiet 4 Tabelle 2: Festgestellte Vogelarten im Untersuchungsgebiet mit Statusangaben 12 Tabelle 3: Betroffenheit der im Gebiet vorkommenden streng bzw. europarechtlich geschützten Arten 14 Anhang Anlage I: Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Anlage II: Vertiefende Artenschutzrechtliche Vorprüfung Karte Bestand Biotoptypen viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - i

3 A. Anlass und Aufgabenstellung Die Stadt Bingen beabsichtigt auf dem Gelände der ehemaligen Hauptschule Bingen eine Umstrukturierung mit Neubau einer Sporthalle im Bereich des alten Schulhofes sowie, nach Abriss der sanierungsbedürftigen jetzigen Turnhalle, der Entwicklung von Wohnbauland im östlichen Teil des Gebietes. Neben der aktuell noch als Schul- und Sportgelände genutzten Fläche umfasst das insgesamt knapp 2 Hektar (ca m 2 ) große Plangebiet noch die Franz-Burkard-Straße mit den anliegenden Wohnbau- und Gartenflächen. Wie bei jeder Planung, so sind auch bei dem vorliegenden Bebauungsplan die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des 44 Abs. 1 zu beachten. Im Rahmen der Planung ist darzulegen, dass das Vorhaben nicht gegen die Verbote dieses Paragraphen verstößt. Das Büro viriditas, Dipl.-Biol. Thomas Merz, wurde von der Stadt Bingen am Rhein am mit der Artenschutzrechtlichen Prüfung des Vorhabens Bebauungsplan 'Franz- Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' beauftragt. Diese beinhaltet die Ermittlung der Betroffenheit streng bzw. europarechtlich geschützter Arten sowie, im Falle der Betroffenheit und soweit möglich, die Darstellung der erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens der Verbotstatbestände des 44. B. Rechtliche Grundlagen Die artenschutzrechtliche Prüfung gemäß 44 und 45 ist eine eigenständige Prüfung im Rahmen des naturschutzrechtlichen Zulassungsverfahrens. Diese beinhaltet folgende Komponenten, von denen jeder Schritt im Falle des Zutreffens der betroffenen Kriterien den nächsten im Prüfkanon bedingt: 1. Prüfung, ob und ggf. welche gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten (alle heimischen europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie) von der Planung betroffen sein können. 2. Ermittlung und Darstellung, ob und inwieweit gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten im Sinne des 44 Abs. 1 durch das Vorhaben erheblich gestört, verletzt oder getötet sowie ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört werden können. 3. Prüfung, ob trotz unvermeidbarer Störungen oder Beeinträchtigungen von Individuen, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten die ökologischen Funktionen des Lebensraumes der Populationen im räumlichen Zusammenhang weiterhin kontinuierlich erfüllt bleiben, sowie ggf. Darstellung der hierfür erforderlichen Maßnahmen. In diesem Schritt kann sich die Notwendigkeit vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen: Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität) ergeben. Ist die ökologische Funktion weiterhin sichergestellt, ist das Vorhaben nach 44 Abs. 5 - trotz eventueller Betroffenheit gemeinschaftsrechtlich geschützter Arten - aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig. 4. Ergibt sich hingegen aus den Prüfschritten 1 bis 3, dass gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten betroffen, Individuen bzw. deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten gefährdet sind und auch durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen die kontinuierliche ökologische Funktionalität nicht gewährleistet werden kann, so ist das Vorhaben aufgrund der Verbotstatbestände des 44 zunächst nicht zulässig. In einem weiteren Schritt kann dann ggf. noch geprüft werden, ob mglw. die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme gern. 45 Abs. 7 gegeben sind. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - 1

4 5. Lässt sich im Falle der Betroffenheit gemeinschaftsrechtlich geschützter Arten durch entsprechende CEF-Maßnahmen gemäß Prüfschritt 3 die kontinuierliche Funktionalität des Lebensraums der lokalen Population kontinuierlich und dauerhaft sicherstellen, jedoch die Tötung oder Verletzung einzelner Individuen dieser Arten nicht mit Sicherheit ausschließen, so ist ebenfalls eine Ausnahme von den Verboten des 44 Abs. 1 Nr. 1 gern. 45 Abs. 7 (oder eine Befreiung gemäß 67 Abs. 2 ) durch die Obere Naturschutzbehörde erforderlich, um die artenschutzrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens herzustellen. Die Ausnahme kann auf Antrag u. a. erteilt werden, wenn das Vorhaben im Interesse der Gesundheit des Menschen oder der öffentlichen Sicherheit liegt sowie aus anderen zwingenden Gründen des überwiegend öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art. 6. Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Population(en) der betroffenen Art(en) nicht verschlechtert. 7. In dem Antrag auf Befreiung ist seitens des Antragsstellers darzulegen, welche Vorkehrungen getroffen werden, um auch im Falle der Zulassung einer Ausnahme von den Verboten des 44 Abs. 1 gern. 45 Abs. 7 durch die zuständige Naturschutzbehörde das Eintreten der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (Tötung oder Verletzung von Individuen, Beseitigung von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten) möglichst zu vermeiden. C Plangebiet C.1 Kurzcharakteristik des Plangebietes Die Franz-Burkard-Straße und das Schulgelände der ehemaligen Hauptschule Bingen liegen am Nordhang des Rochusberges am südlichen und oberen Rand des Stadtgebietes. Im Westen schließen sich die Gelände der Grundschule an der Burg Klopp bzw. des Stefan- George-Gymnasiums an, hangaufwärts im Süden liegen die Sportanlagen des Gymnasiums und, daran anschließend, der Waldfriedhof Bingen. Nach Norden (Schloßbergstraße) und Osten (Waldstraße) setzt sich die Wohnbebauung fort. Das Gebiet gliedert sich in mehrere Teilbereiche. Den Nordosten nimmt die Wohnbebauung der Franz-Burkard-Straße mit zwei Zweifamilienhäusern sowie mehreren unbebauten, als Zier- bzw. als Nutzgarten genutzten Grundstücken ein. In den Gärten stehen mehrere große Bäume, überwiegend Nadelbäume. Eine stadtbildprägende Libanon-Zeder (Cedrus libani) steht am nördlichen Ende der Franz-Burkard-Straße in einem Pflanzbeet, eine weitere unmittelbar am Rand des Plangebietes auf Parzelle 5/1. Im Osten endet die Franz-Burkard- Straße in einer Treppe, welche den Höhenunterschied zur tiefer liegenden Waldstraße überbrückt. Beiderseits der Treppe befinden sich kleine Grünflächen mit Ziergehölzen. Südlich schließt sich an die Franz-Burkard-Straße das Areal der Schulturnhalle der Grundund der ehemaligen Hauptschule an. Das Hauptgebäude ist von mehreren Nebengebäuden umgeben. Zur Straße hin gibt es Grünflächen mit Rasen und n sowie Parkplätze. Nach Süden schließt sich eine Geländestufe an, die im unteren Bereich mit einer Betonmauer abgefangen ist, die hangaufwärts in eine gehölzbestandene Böschung mit mehreren großen Einzelbäumen über geht. Im Süden des Plangebietes schließt sich oberhalb der Böschung der Sportplatz des Schulzentrums an, der als Tennenplatz angelegt ist. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - 2

5 Abb. 1: Lage des Plangebietes (Topographische Karte DTK25, unmaßstäblich) Das Gelände steigt südlich des Sportplatzes abermals mit einer Böschung zur Seitenstraße der Waldstraße, welche zum Stefan-George-Gymnasium führt, hin an. Diese Böschung ist komplett mit einem naturnahen Baumgehölz bestanden. Sporthalle und Sportplatz werden im Osten von einer naturnah gestalteten Grünfläche mit artenreichem Rasen, n und Einzelbäumen eingegrenzt, welche sich bis zu den Gärten der benachbarten Wohnbebauung erstrecken. Den südwestlichen Teil des Plangebietes nimmt ein Schulhof ein, der ursprünglich als Verkehrserziehungsplatz angelegt war. Zwischen diesem und dem Sportplatz gibt es eine nach Osten und Süden ansteigende parkartige Fläche mit großen Bäumen, Rasenflächen, Sitzgelegenheiten und einem Kletterspielgerät. Diese Grünfläche setzt sich südlich des Schulhofes nach Westen fort. Im Westen und Süden grenzen abfallende und mit n bestandene Böschungen an den ehemaligen Verkehrserziehungsplatz. Im Nordwesten ragen frisch angelegte Grünflächen der benachbarten Grundschule an der Burg Klopp in das Plangebiet hi. Den Westrand des Gebietes markiert der Haspelpfad, welcher die Schulhöfe des Stefan- George-Gymnasiums erschließt. Nachfolgend werden die maßgeblichen Biotoptypen des Gebietes beschrieben. Die Biotoptypenkartierung erfolgte im Mai und Juni viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - 3

6 C.1 Biotoptypenausstattung des Gebietes Tab. 1: Übersicht zur Größe der Biotoptypen im Plangebiet Biotoptyp Fläche (m 2 ) Öffentliche Einrichtung Turnhalle 676 Nebengebäude 862 Sportplatz 2332 Platz, Hof, Treppe 2758 Zufahrtsweg asphaltiert 386 Wassergebundene Fläche 786 Ungebundene Fläche 184 Lagerfläche 3 Zierbeet 4 Bodendecker 298 Ziergehölz 876 Schotterrasen 440 Trittrasen, Mulchrasen 479 Rasen 2977 Ruderale Wiese 275 Ausdauernder Ruderalbestand 59 Gesträuch 132 Strauchgehölz 209 Obstgehölz 117 Baumgehölz 921 Städtisches Wohngebiet 2896 Haus 219 Nebengebäude 108 Hof, Weg, Terrasse 174 Zierbeet 6 Ziergarten 2038 Nutzgarten 351 Versorgungseinrichtungen 20 Trafostation 20 Verkehrsflächen 1707 Straße 1074 Parkplatz 131 Fußweg, Bürgersteig 375 Verkehrsbegleitgrün 45 Schotterfläche 82 Ruderalbestände 163 Pionierbestand 89 Ruderale Wiese 67 Ausdauernder Ruderalbestand Ziergehölz 204 Strauchgehölz 23 Geomorphologische Kleinstrukturen 15 Lehmwand vegetationsfrei ( ) 11 Böschungsfuß vegetationsfrei 4 gesamt Anteil 74,6% 3,4% 4,4% 11,8% 13,9% 1,9% 4,0% 0,9% 0,0% 0,0% 1,5% 4,4% 2,2% 2,4% 15,0% 1,4% 0,3% 0,7% 1,1% 0,6% 4,7% 14,6% 1,1% 0,5% 0,9% 0,0% 10,3% 1,8% 0,1% 0,1% 8,6% 5,4% 0,7% 1,9% 0,2% 0,4% 0,8% 0,5% 0,3% 0,0% 1,1% 1,0% 0,1% 0,1% 0,1% 0,0% 100,0% viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - 4

7 Schulzentrum Der zum Plangebiet gehörende Teil des Schulzentrums ist geprägt durch den Gebäudekomplex der sanierungsbedürftigen Schulturnhalle. Die Außenfassade des Gebäudes mit seinen flach geneigten Satteldächern bzw. Flachdächern ist weitgehend intakt. Die Turnhalle bietet Quartiermöglichkeiten hinter den Blechmanschetten, welche die Dächer der verschiedenen Gebäudeteile allseitig umgeben, ggf. mit Einschlupfmöglichkeiten in die dahinter liegenden Dachbereiche. Auf der Südseite des Hauptgebäudes bieten sich zudem Quartiere zwischen den oberen Betonelementen; dort haben sich in zwei Fällen die Verfügungen zwischen den Platten gelöst, so dass hier senkrechte Spalten entstanden sind (s. Kap. E). Sportplatz und Schulhof haben keine nennenswerte Funktion als Lebensraum für Organismen. Nördlich der Sporthalle gibt es einen niedrigwüchsigen Schotterrasen, der dem Gänseblümchen-Scherrasen (Bellidetum perennis) zugerechnet werden kann. Relativ artenreich ist der Rasen, der sich im Osten des Schulgeländes entlang des Hanges erstreckt. In dem Rotschwingel-Grünpippau-Parkrasen (Festuco commutatae-crepidetum capillaris) kommen neben kennzeichnenden Arten wie Kleinköpfigem Pippau (Crepis capillaris), Horst-Rot-Schwingel (Festuca commutata), Wiesen-Löwenzahn (Taraxacum sect. Ruderalia) und Gänseblümchen (Bellis perennis) auch Arten des mageren Grünlandes wie Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus), Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata), Hopfenklee (Medicago lupulina), Wiesen-Klee (Trifolium pratense), Gamander-Ehrenpreis (Veronica chamaedrys) und Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium) vor. Der neu angelegte Rasen an der Böschung zwischen dem Gelände der Grundschule und dem ehemaligen Verkehrsübungsplatz ist ein leicht ruderalisierter Weidelgras-Weißklee-Mulchrasen (Lolio-Cynosuretum) mit Ausdauerndem Weidelgras (Lolium perenne), Weiß-Klee (Trifolium repens), Wiesen-Rispengras {Poa pratensis). Wiesen-Löwenzahn (Taraxacum sect. Ruderalia), Gewöhnlichem Ferkelkraut (Hypochaeris radicata), Kleinköpfigem Pippau (Crepis capillaris) und einem hohen Anteil einjähriger Ruderalarten wie Taube Trespe (Bromus sterilis) und Getreide-Wicke (Vicia angustifolia ssp. segetalis). An der Böschung östlich des Sportplatzes ist durch Sukzession ein Gebüsch entstanden, das aus Brombeeren (Rubus fruticosus agg.) sowie aus den verwilderten Obstgehölzen Vogel-Kirsche (Prunus avium) und Pflaume (Prunus domestica) besteht. Zu den benachbarten Gärten hin wird ein Streifen durch Mahd gehölzfrei gehalten, hier wechseln sich ruderale Wiesen der Beifuß-Glatthafer-Gesellschaft (Artemisia vulgaris-arrhenatherum elatius-gesellschaft) und ausdauernde Ruderalbestände der Gundermann-Gesellschaft (Glechometalia-Gesellschaft) mit Großer Brennnessel (Urtica dioica), Weißer Taubnessel (Lamium album), Stinkender Schwarznessel (Ballota nigra ssp. meridionalis) und Echter Nelkwurz (Geum urbanum) ab. Im Süden schließt sich an den Sportplatz ein naturnahes, von größeren angepflanzten Bäumen überragtes Baumgehölz an. Hier wachsen Vogel-Kirsche (Prunus avium), Trauben- Eiche {Quercus petraea), Berg-Ahorn {Acer pseudoplatanus), Spitz-Ahorn {Acer platanoides) und Feld-Ahorn {Acer campestre), dazu zahlreiche Sträucher wie Roter Hartriegel {Cornus sanguinea), Hunds-Rose {Rosa canina), Eingriffliger Weißdorn {Crataegus monogyna) und Schwarzer Holunder {Sambucus nigra). Ein vergleichbares Baumgehölz steht am westlichen Rand des Schulgeländes in der Böschung zum Haspelpfad. Im Umfeld des Schulhofes gibt es in dem parkartigen Bestand unter den Bäumen stark trittbelastete Flächen, an denen ein Weidelgras-Wegerich-Trittrasen (Lolio-Plantaginetum) entwickelt ist. Auch im Randbereich der neu gestalteten Grünfläche der Grundschule finden sich Bestände dieser Pflanzengesellschaft. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - 5

8 Ruderale Wiesen finden sich Beifuß-Glatthafer-Gesellschaft (Artemisia vulgaris-arrhenatherum elatius-gesellschaft) im Südwesten des ehemaligen Verkehrsübungsplatzes sowie im Rain entlang des Haspelweges. Entlang der Waldstraße und der Zuwegung zum Haspelpfad ist im Süden des Plangebietes der Pfeilkressen-Kriechqueckenrasen (Cardario drabae-agropyretum repentis) dem das Schulgelände umgebenden Zaun vorgelagert. Verteilt über mehrere Bereich des Schulgeländes finden sich an mehreren Stellen Bodendecker-Bestände mit Fächer-Zwergmispel (Cotoneaster horizontalis) und Ziergehölze mit Arten wie Teppich-Zwergmispel (Cotoneaster dammeri) und Schwarze Apfelbeere (Aronia melanocarpa). Unter den zahlreichen Bäumen des Schulgeländes fällt insbesondere ein sehr großer Spitz- Ahorn (Acer platanoides) südwestlich des Sportplatzes auf. Sehr markant ist auch, vor allem aufgrund ihrer Laub-Farbe, eine Blut-Buche (Fagus sylvatica f. purpurea) im Nordwesteck des Verkehrsübungsplatzes. Alle Bäume auf dem Schulgelände sind vital. Sie weiden keine signifikanten Strukturen wie Höhlen oder Totholz auf, die eine Habitatqualität für streng Greifvögeln, Eulen oder Rabenvögeln vor. Städtisches Wohngebiet Das Wohngebiet der Franz-Burkard-Straße ist aufgrund der nicht bebauten Grundstücke geprägt von einem hohen Anteil an Grünflächen in Form von Nutz- und Ziergärten. Unter den Bäumen dieser Gartenflächen sind vor allem eine große Süß-Kirsche (Prunus avium) auf Flurstück 28 und eine ebenfalls große Libanon-Zeder (Cedrus libani) auf Flurstück 27 bemerkenswert. Eine weitere Libanon-Zeder steht auf flurstück 5/1 unmittelbar am Rand des Plangebietes und ist von der Planung möglicherweise ebenfalls betroffen. Zweifellos der markanteste Baum im Siedlungsbereich ist jedoch die imposante Libanon-Zeder an der Einmündung der Franz-Burkard-Straße in die Schloßbergstraße. Ein bemerkenswerter Biotop befindet sich in der nördlichen Hälfte der Franz-Burkard-Straße auf Höhe des Flurstücks 5/1. Hier gibt es eine etwa 2 m hohe, nahezu senkrechte und vegetationsfreie Lehmwand mit Brutgängen von Hautflüglern (Hymenoptera). Bei dieser Lehmwand handelt es sich um den einzigen pauschal nach 30 geschützten Biotoptyp im Plangebiet. Der Lehmwand vorgelagert ist ein Böschungsfuß aus aberodiertem Material, der teilweise vegetationsfrei, teilweise Pioniervegetation der Gesellschaft der Tauben Trespe (Bromus sterilis-gesellschaft) bewachsen ist. D. Wirkfaktoren des Vorhabens auf Arten und Biotope Die Planung sieht eine komplette Neugestaltung im Bereich des Schulgeländes vor mit einer Sporthalle und zugeordneten Parkplätzen im westlichen Teil und einer Wohnbebauung im östlichen Teil des Gebietes. Durch diese Planung geht anlagebedingt ein Großteil der Grünflächen des Schulgeländes verloren. Die Realisierung des Vorhabens hat die Beseitigung nahezu des kompletten Gehölzbestandes der Fläche zur Folge. Lediglich an der Böschung zum Haspelpfad und zum Gelände der Grundschule an der Burg Klopp können die erhalten werden. Mit dem Abriss der Turnhalle gehen Quartiere der Zwergfledermaus an den Gebäuden verloren. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - 6

9 In den Gärten an der Franz-Burkard-Straße ermöglicht die Planung Wohnbebauung, was den kompletten Verlust des Vegetationsbestandes, möglicherweise auch der unmittelbar am Rand des Plangebietes auf Parzelle 5/1 stehenden großen Libanon-Zeder und einer benachbart stehenden Blut-Buche, zur Folge haben könnte. Von der Planung könnte auch die nach 30 pauschal geschützte Lehmwand im Norden der Straße betroffen sein. An der Pflanzinsel mit der stadtbildprägenden Zeder ergeben sich keine Veränderungen. Baubedingte Störungen betreffen das gesamte Plangebiet und die unmittelbare Umgebung. Im Vorgriff auf die Baumaßnahmen ist der gesamte Vegetationsbestand im Bereich der geplanten Bebauung zu beseitigen. Hierdurch kommt es zur Tötung der dort lebenden Pflanzen und wenig mobiler Tiere, die nicht flüchten können. Zur Vermeidung der Zerstörung von Reproduktionsstätten von Vögeln hat die Beseitigung der im Baubereich in der Zeit vom bis 28./29.02 eines Jahres zu erfolgen. Hierdurch werden auch die unvermeidbaren Verluste von anderen Organismen erheblich reduziert. Im Zuge der Baumaßnahmen kommt es zu einer temporären Beeinträchtigung angrenzender Kontaktbiotope durch Lärm und visuelle Störungen. Hiervon sind in erster Linie störempfindliche Vögel und Kleinsäuger in den an das Baufeld angrenzenden Böschungen und Gärten betroffen. Betriebsbedingte Störungen durch die Errichtung von Wohngebäuden und Sporteinrichtungen sind in dem durch die aktuelle Nutzung und die umliegende Bebauung stark vorbelasteten Gebiet vernachlässigbar E. E.1 Relevanzprüfung In der artenschutzrechtlichen Prüfung werden alle europarechtlich geschützten Arten untersucht, die im Wirkraum des Vorhabens zu erwarten sind und die durch die vorhabenspezifischen Wirkfaktoren betroffen sein können. Mit der Relevanzprüfung, die im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung grundsätzlich durchzuführen ist, werden zunächst die Arten aus allen europarechtlich geschützten Arten 'herausgefiltert' (Abschichtung), für die eine verbotstatbeständliche Betroffenheit durch das jeweilige Projekt mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (Relevanzschwelle) und die daher einer detaillierten artenschutzrechtlichen Prüfung nicht mehr unterzogen werden müssen. Im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung erfolgte eine Bestandskartierung der Biotoptypen, die als Grundlage für die Beurteilung der Habitateignung für die verschiedenen streng geschützten Arten dient. Zudem erfolgten aufgrund der Biotoptypenausstattung des Gebietes eine gezielte Erfassung der Vögel sowie Begehungen zum Nachweis eventueller Vorkommen von Fledermäusen und Reptilien. Zur Beurteilung der möglichen Betroffenheit weiterer streng geschützter Arten erfolgte eine artenschutzrechtliche Vorprüfung zur Einschätzung des eventuellen Vorkommens im Gebiet. Hierzu wurde für alle in der weiteren Umgebung des Vorhabens nachgewiesenen streng geschützten Arten (Nachweise im Bereich der Topographischen Karte TK25, Blatt 6013 Bingen, gemäß ARTeFAKT, LANDESAMT FüR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBE- AUFSICHT RHEINLAND-PFALZ, 2015) eine Relevanzprüfung durchgeführt zur Klärung der Frage, ob die Habitatansprüche im Vorhabensgebiet erfüllt sind. Die Biotoptypenpräferenzen und Habitatansprüche der Arten werden in diesem Prüfungsschritt entsprechend den Angaben in den Handbüchern Europäische Vogelarten in Rheinland-Pfalz (LANDESBETRIEB viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - 7

10 MOBILITäT RHEINLAND-PFALZ (HRSG.) (2008a) bzw. Streng geschützte Arten in Rheinland- Pfalz (LANDESBETRIEB MOBILITäT RHEINLAND-PFALZ (HRSG.) (2008b) eingesetzt. Für Arten mit Habitatbindung an Biotoptypen bzw. Biotoptypenkomplexe, die im Plangebiet nicht Vorkommen kann die verbotstatbeständliche Betroffenheit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Diese Arten liegen somit unter der Relevanzschwelle und müssen bei der weiteren artenschutzrechtlichen Prüfung nicht betrachtet werden. Für Arten, deren Präsenz aufgrund der Biotopausstattung des Gebietes möglich ist (relevante Arten), ist hingegen die Betroffenheit durch das Vorhaben in einem weiteren Verfahrensschritt zu prüfen (vgl. LANDESBETRIEB MOBILITäT RHEINLAND-PFALZ 2011). Das Ergebnis der Relevanzprüfung findet sich im Anhang als Anlage I. Die Tabelle zeigt die Lebensraumpräferenzen der im weiteren Umfeld des Bebauungsplangebietes vorkommenden streng bzw. europarechtlich geschützten Arten. Die Lebensraumtypen, die im Plangebiet Vorkommen sind in der Anlage grau hinterlegt: Ackerland, Baumschulen und Gartenland, Dorfgebiete, Verkehrsflächen, und Krautbestände. Als Ergebnis nennt die Relevanzprüfung diejenigen gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, die aufgrund ihrer Habitatpräferenzen und der Biotopausstattung des Bebauungsplangebietes dort potenziell geeignete Lebensräume vorfinden. Diese Arten sind in der Anlage ebenfalls durch graue Hinterlegung gekennzeichnet. Von den insgesamt 203 in der Umgebung von Bingen (Bereich Topographische Karte TK25, Blatt 6013 Bingen) vorkommenden streng bzw. europarechtlich geschützten Arten nutzen 109 Arten Biotoptypen, die zur Habitatausstattung des Plangebietes zählen als (Teil-)- Lebensraum. Diese Arten werden in einem weiteren Verfahrensschritt einer vertiefenden Prüfung unterzogen. E.2 Vertiefende Artenschutzrechtliche Vorprüfung Die 109 gemeinschaftsrechtlich geschützte Arten, deren Möglichkeit des Vorkommens oberhalb der Relevanzschwelle liegt, werden im nächsten Schritt einer vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen. Hierzu werden ihre Habitatansprüche detaillierter analysiert und mit der Biotopausstattung des Bebauungsplangebietes abgeglichen, das Ergebnis begründet. Zudem wird geprüft, ob die jeweilige Art zu einer Artengruppe zählt, die im Rahmen der Bearbeitung dezidiert erfasst wurde (Spalte.Erfassung' in Anlage II) und ob in diesem Rahmen ein Nachweis erfolgte (Spalte.Nachweis'). Für Arten, deren Habitatansprüche im Planbereich erfüllt werden und deren Vorkommen somit (unabhängig von einem tatsächlichen Nachweis) denkbar ist, wird die Betroffenheit durch die Planung vor dem Hintergrund der aus ihr entstehenden Wirkfaktoren geprüft und erläutert. Die Ergebnisse der vertiefenden artenschutzrechtlichen Vorprüfung sind in Anlage II dargestellt. Für insgesamt 68 dieser vertiefenden artenschutzrechtlichen Vorprüfung unterzogene Arten erfüllt die Ausstattung der Biotope / Habitate im Plangebiet (Größe, Lage, bei oligophagen Arten Vorkommen geeigneter Futterpflanzen, Kontaktlebensräume) nicht die Existenzvoraussetzungen, so dass deren Abundanz im Plangebiet (abgesehen von zufälligen Aufenthalten) ebenfalls mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Somit verbleiben 41 streng bzw. europarechtlich geschützte Arten, deren Vorkommen im Plangebiet aufgrund der Biotoptypenausstattung und -ausprägung möglich oder wahrscheinlich ist. Es handelt sich um Fledermäuse, Vögel und Reptilien. Diese Artengruppen wurden im Rahmen der vorliegenden Prüfung dezidiert untersucht, um konkrete Aussagen zu den vorkommenden Arten und ihrer potenziellen Betroffenheit treffen zu können. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - 8

11 Fledermäuse Zur Lebensweise der heimischen Fledermäuse Alle heimischen Fledermäuse sind Insektenfresser. Dabei besitzen die einzelnen Arten die unterschiedlichsten Strategien. Diese reichen von der Jagd im freien Luftraum nach kleinen Insekten, über die Jagd direkt über der Wasseroberfläche nach Zuckmücken und den Rüttelflug mit dem Absammeln von Insekten von Blattoberflächen, bis hin zur Jagd auf Laufkäfern am Boden. Aufgrund der Bindung an Insekten als Lebensgrundlage besitzen unsere Fledermäuse einen bestimmten Jahreszyklus. Sie sind Winterschläfer, um die insektenarme Jahreszeit energiesparend zu überdauern. Circa von November bis März senken sie ihre Körpertemperatur auf die Umgebungstemperatur ab und überdauern an möglichst kühlen, jedoch weitgehend frostfreien Orten. Im Frühjahr suchen die Männchen überwiegend Einzelquartiere auf. Zu dieser Zeit sammeln sich die Weibchen jedoch in Gruppen von wenigen Individuen bis zu mehreren tausend in sogenannten Wochenstubenquartieren. Um die Jungen möglichst schnell aufzuziehen, benötigen sie hohe Umgebungstemperaturen, wozu auch die Gruppenbildung beiträgt. Die Wochenstubenzeit zieht sich von Mai bis August. Bei den meisten Arten bekommt jedes Weibchen nur einmal im Jahr ein Junges. Wenige, wie die Zwergfledermaus gebären auch Zwillinge. Nach dem Flüggewerden der Jungen ziehen sich die adulten Tiere mehr und mehr aus dem gemeinsamen Quartier zurück. Ab August beginnt die Explorationsund Schwärmphase. Zu dieser Zeit kann man vermehrte Aktivitäten an späteren Winterquartieren feststellen. Viele Fledermäuse finden sich an zentralen Punkten ein. Hierbei spielen vermutlich mehrere Funktionen eine Rolle - Wissensvermittlung, Quartiersuche, Paarung. Bis zum Winteranfang müssen zudem die Fettreserven für den Winterschlaf angelegt werden. Die Paarungen finden vom Spätsommer bis ins Frühjahr hi statt. Während einige Arten während des Jahresverlaufs relativ stationär sind, gibt es auch ausgesprochene Fernzieher, die man besonders im Spätsommer gut erfassen kann. Einige der mitteleuropäischen Fledermausarten sind Kulturfolger. Stehen im mediterranen Raum noch warme Naturhöhlen zur Jungenaufzucht zur Verfügung, sind diese in unseren Breiten ganz überwiegend zu kühl. Arten, wie das Große Mausohr, haben als Ersatzlebensraum die sonnenbeschienen Dachböden menschlicher Behausungen angenommen. Dabei sind sie in aller Regel äußerst konservativ und suchen immer wieder dieselben Quartiere auf. Neben den typischen Dachbodenbewohnern gibt es auch typische Spaltenbewohner. Diese finden ihre Ansprüche in nur 1-2 cm breiten Spalten am besten erfüllt. Diese Spalten befinden sich unter Dachziegeln, im Zwischendach, hinter Fassadenverkleidungen, hinter der Metallmanschette von Flachdächern und in Mauerspalten. Natürliche Pendants hierzu sind Felsspalten und Rindenabplatzungen. Typische Arten sind Zwerg- und Breitflügelfledermaus. Arten, wie Abendsegler besiedeln vor allem natürliche Baumhöhlen oder ersatzweise auch Nistkästen. Zwischen den unterschiedlichen Quartiertypen gibt es fließende Übergänge. Spalten- und Baumhöhlenbewohner besitzen einen Quartierverbund und wechseln in der Wochenstubenzeit je nach Wetterlage und Parasitenfracht oftmals kleinräumig das Quartier. Im Winter werden bevorzugt Höhlen, aufgelassene Bergwerksstollen, Bierkeller, Burgenkeller u.ä. aufgesucht. Einige der Spaltenbewohner verbleiben aber auch in ihren sommerlichen Quartieren. Hier werden sie in aller Regel nicht bemerkt. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - 9

12 Der Nachweis von Fledermäusen in Gebäuden ist bei den im Dach frei hängenden Arten einfach. Gute Möglichkeiten bieten sich außerdem bei Arten, die innen in Spalten im Dach hängen. Hier ist aufgefundener Kot häufig aufschlussreich. Der Nachweis von Fledermäusen in Spalten, die sich außen an Häusern befinden, ist wesentlich aufwändiger. Handelt es sich dabei um Winterquartiere erhöht sich der Schwierigkeitsgrad noch. Langohren sind durch Detektorkontrollen nur schwierig zu erfassen, da sie flüstern. Die Rufe und der Kot der zwei Langohr-Arten sind schlecht auseinanderzuhalten. Alle heimischen Fledermäuse sind streng geschützt. Bei Eingriffen in ihren Lebensraum müssen daher die potentiellen Auswirkungen vorher abgeschätzt werden. Methode Am und am wurde das Gelände begangen und die Turnhalle von außen auf Fledermäuse und deren Spuren abgesucht. Obere Bereiche konnten dabei nur schlecht eingesehen werden. Die Privathäuser und Gärten wurden nur von außerhalb der Zäune eingeschätzt. Die Bäume im öffentlichen Gelände wurden auf potentielle Fledermausquartiere in Augenschein genommen. An beiden Terminen erfolgte eine Ausflugkontrolle durch 2 Personen mit Hilfe von Fledermausdetektoren. Das Wetter war jeweils warm, trocken und kaum windig. Ergebnisse/Bewertung Bäume: Soweit die Bäume einsehbar waren, zeigten sie keine für Fledermäuse nutzbaren Strukturen. Gebäudekontrolle: Die Privathäuser weisen von weitem keine augenfälligen Quartiere oder Kot-/Urinspuren auf. Möglichkeiten bestehen vermutlich beim nördlichen Haus. Die Turnhalle bietet Quartiermöglichkeiten hinter der Blechmanschette, die das Dach umgibt, ggf. mit Einstieg in das Flachdach. Unter der Blechmanschette wurden keine Kotspuren gefunden. Auf der Südseite bieten sich zudem Quartiere zwischen den oberen Betonelementen. Hier haben sich in zwei Fällen die Verfügungen zwischen den Platten gelöst, so dass enge senkrechte Spalten entstehen. An und unter diesen Spalten findet sich Kot einer kleinen Fledermausart, vermutlich der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Zwischen den Platten der Nordseite scheinen die Verfügungen intakt zu sein. Ausflugbeobachtung: An beiden Terminen konnten keine ausfliegenden Fledermäuse gesichtet werden. Einzelne Zwergfledermäuse flogen aus Richtung Norden über und jagten zeitweilig um die Halle. Auch aus den Bereichen um die Privathäuser flogen keine Tiere aus. Ein Langohr (Plecotus spec.) jagte am in der Straße nördlich der Turnhalle. Fazit Die Turnhalle wird von mindestens einer Fledermausart genutzt, wobei es sich höchstwahrscheinlich um die Zwergfledermaus handelt. Aufgrund der Kotmenge und der geringen Anzahl der im Umfeld nachzuweisenden Individuen handelt es sich vermutlich um viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

13 ein Männchen- oder ein Zwischenquartier, das ggf. auch im Winter genutzt wird. Bei einem kopfstärkeren Winterquartier wären bei der Kontrolle im August schwärmende Tiere zu erwarten gewesen. Nach der Roten Liste für Deutschland sind Zwergfledermäuse aktuell nicht als gefährdet anzusehen. Mit dem Verlust der Betonspalten gehen besiedelte Quartiere verloren. Werden diese in den Neubauten oder in der benachbarten Bebauung wieder angeboten, ist ein zeitweiliger Verlust jedoch gut überbrückbar, da es für Zwergfledermäuse in der Umgebung genügend nutzbare Spalten geben sollte. Vögel Für die Betroffenheit europarechtlicher geschützter Vogelarten wurden insgesamt drei Begehungen des Untersuchungsgebiets durchgeführt. Die Begehungen des Untersuchungsgebiets fanden am , am und am statt. Die Begehungen erfolgten jeweils unter günstigen Witterungsbedingungen. Das Untersuchungsgebiet wurde im Rahmen der Erfassung langsam begangen und an Stellen mit geeigneter Habitatstruktur für Vögel wurde länger verweilt. Die während der Begehung optisch und akustisch lokalisierten Arten wurden in eine mitgeführte Karte übertragen. Die Ergebnisse stellen eine Momentaufnahme der Avifauna dar. Naturgemäß können nicht alle Aktivitäten der dort vorkommenden Arten erfasst werden. Aufgrund der Größe der von der Planung betroffenen Flächen liefern die Begehungsergebnisse eine ausreichende Grundlage für die Potenzialabschätzung zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten. Insgesamt wurden im gesamten Plangebiet 23 Vogelarten erfasst. Das Gebiet stellt gute Bedingungen für Bruten von Amsel, Mönchsgrasmücke, Zilpzalp und Girlitz dar. Es konnte jedoch auf dem Gebiet nur ein Brutverdacht der Art Amsel nachgewiesen werden. Dohlen brüteten in einem Kamin eines angrenzenden Hauses im Norden und der Haussperling unter Dachziegeln eines angrenzenden Hauses im Nordwesten. Entsprechend der zentralen Lage im Wohngebiet konnten Arten des Siedlungsgebiets, der Gärten und Parks vor. Aufgrund der Nähe zum Rhein konnten auch Arten der Flüsse und Seen bei Überflügen beobachtet werden. Das UG ist sehr stark von Dohlen frequentiert. Ein Brutverdacht bestand in einem Doppelschornstein eines angrenzenden Hauses im Norden, in das Nistmaterial und später Futter eingetragen wurde. Da die Dohle in Kolonien vorkommt, jedoch kein weiterer Brutverdacht beobachtet wurde, kann dennoch davon ausgegangen werden, dass es sich hier um eine Kolonie handelt und weitere Bruten möglich sind. Die Untersuchungsfläche wurde auch zur Futtersuche genutzt. Die Amsel brütete innerhalb des UG am östlichen Ende der Turnhalle in dichtem Gebüsch. Insgesamt lassen die zahlreichen Beobachtungen weitere Bruten (ca. 2-4) im UG vermuten. Kohlmeisen brüteten in unmittelbarer Nähe zum UG, denn am wurde ein Altvogel beim Füttern zweier Jungvögel beobachtet. Der Haussperling brütete unmittelbar in der Nähe zum UG unter Dachziegeln des Hauses im Nordwesten. Die UG wurde zur Nahrungssuche genutzt. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

14 Tab. 2: Festgestellte Vogelarten im Untersuchungsgebiet mit Statusangaben Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Status RL RLP RL BRD Schutz Amsel Turdus merula x, (x) Blaumeise Parus caeruleus X Buchfink Fringilla coelebs X Dohle Corvus monedula x, (x), (BV) Eichelhäher Garrulus glandarius x, (x) Elster Pica pica x, (x) Fitis Phylloscopus trochilus X Girlitz Serinus serinus X Graugans Anser anser X, (X) Graureiher Ardea cinerea X, (X) Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros X, (X) Haussperling Passer domesticus X, (X), (BV) 3 V Kohlmeise Parus major X Kormoran Phaiacrocorax carbo X, (X) Mauersegler Apus apus X, (X) Mehlschwalbe Dilichon urbicum X, (X) 3 V Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla X Rabenkrähe Corvus corone X, (X) Ringeltaube Columba palumbus X, (X) Türkentaube Streptopelia decaocto X Zaunkönig Troglodytes troglodytes X Zilpzalp Phylloscopus collybita X Ergebnis der Vogelerfassung und deren Status x im Untersuchungsgebiet (UG) als Nahrungsgast oder bei Transferflug beobachtet (x) in unmittelbarer Nachbarschaf des UG als Nahrungsast oder bei Transferflug beobachtet BV Brutvogel bzw. Brutverdacht im UG (BV) Brutvogel bzw. Brutverdacht in Nachbarschaft zum UG Kategorien der Roten Listen und artenschutzrechtliche Schutzkategorien RL RLP = Rote Liste Rheinland-Pfalz, RL BRD = Rote Liste Bundesrepublik Deutschland) V Vorwarnliste 3 gefährdet Status nach Bundesnaturschutzgesetz () = besonders geschützte Art viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

15 Fazit Es handelt sich bei den im Untersuchungsgebiet beobachteten Arten um weit verbreitete und wenig spezialisierte (ubiquitäre / euryöke) Arten, die landesweit in Rheinland-Pfalz mehr oder minder häufig Vorkommen. Dies kann dadurch untermauert werden, dass der Hauptteil der beobachteten Arten derzeit nicht in der Roten Liste von Rheinland-Pfalz aufgeführt sind. Aufgrund ihres weiten Lebensraumspektrums kann der Hauptteil der beobachteten Arten auch jederzeit andere Standorte besiedeln oder auf diese ausweichen. Das Potenzial der Fläche liegt vor allem in den Hausgärten im Nordosten des Gebietes und dem nahezu unzugänglichen Hang südlich und westlich des Sportplatzes. Das Gebiet wird vor allem zur Nahrungssuche genutzt. Die Turnhalle, die angrenzenden Sportflächen und der Parkplatz werden sehr selten genutzt. Elstern, Türkentaube und Hausrotschwanz nutzten das Turnhallendach als Warte oder Rastplatz. Reviere von Zilpzalp und Mönchsgrasmücke konnte nicht eindeutig nachgewiesen werden, jedoch ist zu vermuten, dass die beiden Arten im Plangebiet brüten, einmal in dem Bereich des Hausgartens und einmal im Hang südlich des Sandplatzes. Für Graugans, Graureiher und Kormoran ist das Plangebiet uninteressant, da es keinen Lebensraum für diese Arten darstellt. Vielmehr ist von Transferflügen zwischen Rhein und Nahe auszugehen. Aufgrund des Artenspektrums und der Präsenz der Arten im Plangebiet kann davon ausgegangen werden, dass der unmittelbare Lebensraumverlust durch die angrenzenden Flächen kompensiert werden kann. Es wird zu einem Rückgang der örtlichen Population führen, aber die Gesamtpopulation nicht gefährden. Sollten weiterhin Brutmöglichkeit für Höhlen- und Nischenbrüter bestehen, kann damit auch ein Populationsrückgang z. B. beim Haussperling abgefangen werden. Reptilien Die Zauneidechse (Lacerta agilis) als charakteristischer Besiedler von Grünflächen, Garten- und Parkanlagen benötigt gehölzarme bis mäßig verbuschte Lebensräume mit einem Deckungsgrad höherer Gras- und Staudenvegetation von 30 bis 80 %, dazu niedrigwüchsige bis vegetationsfreie Bereiche sowie, als essenzielle Habitatstrukturen, Sonnenplätze, Eiablageplätze und Überwinterungsplätze in räumlicher Nachbarschaft. Diese Bedingungen sind innerhalb des untersuchten Gebietes vorhanden. Die Bereiche sind hinsichtlich der Habitatausprägung durchaus geeignet, insbesondere aufgrund der reich strukturierten Gärten. Alle für Reptilien potenziell geeigneten Bereiche im Bereich des Schulgeländes wurden bei drei Begehungen unter optimalen Bedingungen (Sonnenschein, Temperaturen über 20 C, Windstille bzw. leichter Wind) am , und gezielt nach Reptilien abgesucht. Die nach den oben genannten Merkmalen potenziell für Reptilien geeigneten Habitate wurden dabei jeweils mehrmals abgegangen, eventuelle Versteckplätze gezielt aufgesucht und die Versteckmöglichkeiten, soweit möglich, durch Anheben auch von der Unterseite untersucht. Zudem wurde auf das für flüchtende Reptilien (insbesondere die größeren Zauneidechsen) recht charakteristische Rascheln der trockenen Vegetation geachtet. Die Gärten an der Franz-Burkard-Straße konnten nicht begangen werden. Sie wurden lediglich, soweit einsehbar, mittels Fernglas überprüft. Aufgrund der isolierten Lage kann ein Vorkommen von Reptilien weitestgehend ausgeschlossen werden. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

16 Im Rahmen der Geländebegehungen konnten keine Vorkommen der streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis) festgestellt werden. Selbst in den für die Art potentiell geeigneten Bereichen konnten nach längerem Verweilen keine Sicht- und Hörnachweise erbracht werden. Ein kleiner Teil des Untersuchungsgebietes weist zwar geeignete Habitatstrukturen für Eidechsen auf, aufgrund der isolierten Lage innerhalb der Bebauung ist eine Zuwanderung der Zauneidechse jedoch nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für weitere Reptilienarten. Somit ist davon auszugehen, dass im Plangebiet weder Zauneidechsen noch sonstige Reptilien Vorkommen. Somit ergibt die vertiefende folgendes Ergebnis: Tab. 3: Betroffenheit der im Gebiet vermutlich vorkommenden streng bzw. europarechtlich geschützten Arten (nur Arten mit Bindung an Biotoptypen des Gebietes, betroffene Arten grau hinterlegt) Art Biotoptyp Erläuterung Betroffenheit Lacerta agilis Zauneidechse Erholungsanlagen Art konnte trotz gezielter Nachsuche bei drei Begehungen unter günstigen Bedingungen nicht nachgewiesen werden. Ein Vorkommen von Individuen kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen Falco tinnunculus Turmfalke Columba palumbus Ringeltaube Streptopeiia decaocto Türkentaube Gebäude / Bauwerke, Mischgebiete werden. Art nutzt das Gebiet möglicherweise temporär als Jagdhabitat da auch bei Umsetzung der Planung diese Funktionen im Umfeld des Gebietes weiterhin erhalten bleiben und die Art angesichts ihres Aktionsradius das Plangebiet nicht zwingend als Brut- und Nahrungsstätte benötigt, ist sie von der Planung nicht im Sinne der Verbotstatbestände des 44 betroffen Art brütet im Gärten der Umgebung, evtl, auch in den Gärten im Nordosten des Planbereiches die Funktion der Gärten ist durch die Planung nicht beeinträchtigt, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art nutzt mglw. den umgebenden Siedlungsraum als Bruthabitat diese Funktion ist durch die Planung nicht beeinträchtigt, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

17 Art Biotoptyp Erläuterung Betroffenheit Asio otus Waldohreule Apusapus Mauersegler Picus viridis Grünspecht Dendrocopos major Buntspecht Hirundo rustica Rauchschwalbe Delichon urbica Mehlschwalbe Motacilla alba Bachstelze Gebäude / Bauwerke Erholungsanlagen Gebäude / Bauwerke Gebäude / Bauwerke Verkehrsflächen, Krautbestände Art nutzt das Gebiet evtl, als Jagdhabitat und die Nadelbäume in den Gärten im Nordosten mglw. Als Tagschlafplatz da diese Funktion weiterhin erhalten bleiben keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art nutzt das Gebiet als Jagdhabitat diese Funktion bleibt weiterhin erhalten daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 vmtl. temporärer Nahrungsgast aufgrund des großen Aktionsradius nicht zwingend in dieser Funktion auf das Plangebiet angewiesen, daher von der Planung nicht im Sinne der Verbotstatbestände des 44 betroffen Art nutzt mglw. die im Plangebiet als Nahrungshabitat als verbreitete und häufig auftretende Art in der Lage, auf Gebiete außerhalb des Planbereiches auszuweichen keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art nutzt das Gebiet als Jagdhabitat diese Funktion bleibt weiterhin erhalten daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art nutzt das Gebiet als Jagdhabitat diese Funktion bleibt weiterhin erhalten daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art kommt vmtl. im Gebiet zeitweise vor und nutzt dieses als Nahrungshabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

18 Art Biotoptyp Erläuterung Betroffenheit Troglodytes troglodytes Zaunkönig Prunella modularis Heckenbraunelle Erithacus rubecula Rotkehlchen Phoenicurus ochruros Hausrotschwanz Verkehrsflächen, Gebäude / Bauwerke Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses (Gärten im Nordosten, Gehölzbestände im Süden) vermutlich auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art kommt vmtl. im Gebiet vor und nutzt dieses (Gärten im Nordosten, Gehölzbestände im Süden) evtl, auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art kommt vmtl. im Gebiet vor und nutzt dieses (Gärten im Nordosten, Gehölzbestände im Süden) evtl, auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungs- und evtl, auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Brut- und Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

19 Art Biotoptyp Erläuterung Betroffenheit Turdus merula Amsel Turdus pilaris Wacholderdrossel Sylvia borin Gartengrasmücke Sylvia atricapilla Mönchsgrasmücke Phyiioscopus collybita Zilpzalp, Krautbestände, Krautbestände Erholungsanlagen Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungs- und evtl, auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Brut- und Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art kommt evtl, im Gebiet als Nahrungsgast vor aufgrund des Aktionsradius nicht zwingend auf diese Flächen angewiesen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art kommt evtl, im Gebiet vor und nutzt dieses als dann als Nahrungshabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungs- und vmtl. auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Brut- und Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungs- und vmtl, auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Brut- und Nahrungshabitate auszuweichen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

20 Art Biotoptyp Erläuterung Betroffenheit Phylloscopus trochilus Fitis Art kommt im Gebiet temporär als Nahrungsgast vor nicht zwingend an das Gebiet gebunden keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Regulus ignicapilla Sommergoldhähnchen Aegithalos caudatus Schwanzmeise Parus caeruleus Blaumeise Parus major Kohlmeise Erholungsanlagen Art kommt evtl, zeitweise in den Gärten und Grünflächen des Gebietes vor verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungs-habitate auszuweichen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art kommt evtl, zeitweise in den Gärten und Grünflächen des Gebietes vor verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungs-habitate auszuweichen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungs- und vmtl. auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Brut- und Nahrungshabitate auszuweichen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungs- und vmtl. auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Brut- und Nahrungshabitate auszuweichen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

21 Art Biotoptyp Erläuterung Betroffenheit Sitta europaea Kleiber Certhia brachydactyla Gartenbaumläufer Garrulus glandarius Eichelhäher Pica pica Elster Corvus monedula Dohle Erholungsanlagen Gebäude / Bauwerke Art kommt vmtl. im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungshabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungs-habitate auszuweichen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art kommt evtl, im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungshabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungs-habitate auszuweichen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungshabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungshabitat, evtl, auf als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Brut- und Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungshabitat aufgrund ihres Aktionsradius nicht zwingend auf diese Flächen angwiesen und in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

22 Art Biotoptyp Erläuterung Betroffenheit Corvus corone Rabenkrähe Sturnus vulgaris Star Passer domesticus Haussperling Fringilla coelebs Buchfink Serinus serinus Girlitz Erholungsanlagen Verkehrsflächen, Gebäude / Bauwerke Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungshabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art kommt vmtl. im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungshabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungs- und vmtl. auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Brut- und Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungs- und vmtl. auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Brut- und Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungs- und evtl, auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Brut- und Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

23 Art Biotoptyp Erläuterung Betroffenheit Carduelis chloris Grünfink Carduelis carduelis Stieglitz Pyrrhula pyrrhula Gimpel Nyctalus noctula Großer Abendsegler Gebäude / Bauwerke, Art kommt vmtl. im Gebiet vor und nutzt dieses dann als Nahrungshabitat, evtl, auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Brut- und Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art kommt evtl, im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungshabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Art kommt evtl, im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungshabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 keine Quartiermöglichkeiten im Gebiet Art kommt möglicherweise sporadisch zur Nahrungsaufnahme und im Überflug vor da auch bei Umsetzung der Planung diese Funktionen weiterhin erhalten bleiben und die Art angesichts ihres Aktionsradius das Plangebiet nicht zwingend als Nahrungsstätte benötigt, ist sie von der Planung nicht im Sinne der Verbotstatbestände des 44 betroffen viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

24 Art Biotoptyp Erläuterung Betroffenheit Pipistrellus pipistrellus ja Zwergfledermaus Plecotus auritus Braunes Langohr Plecotus austriacus Graues Langohr Gebäude / Bauwerke, Gebäude / Bauwerke, Gebäude / Bauwerke, Art nutzt die Turnhalle zeitweise als Quartier, höchstwahrscheinlich als Tagquartier oder Zwischenquartier, ggf. auch als Winterquartier bei Umsetzung der Planung geht diese Fuktion verloren Der Abriss der Turnhalle verstößt somit gegen das Beschädigungsverbot des 44 Abs. 1 Nr. 3 Ohne geeignete Vorsichtsmaßnahmen kann es beim Abriss zudem zu Tötungen oder Verletzungen von Individuen und somit zu einem Verstoß gegen das Tötungsverbot des 44 Abs. 1 Nr. 1 Die Realisierung des Vorhabens setzt somit die Schaffung von Ersatzquartieren und Maßnahmen zum Schutz schlafender Individuen zwingend erforderlich Diese Maßnahmen dienen in gleicherweise zum Schutz evtl, vorkommenderweiterer Gebäude besiedelnder Fledermausarten! Art kommt im Gebiet möglicherweise vor - es erfolgte ein Nachweis einer Langohr-Fledermaus bei der Jagd. Aufgrund der Detektor-Erfassungen lassen sich die beiden Langohr-Arten nicht unterscheiden. Potenziell könnten beide Arten im Gebiet Vorkommen. Langohren nutzen das Gebiet vermutlich nur als Jagd- und Flughabitat. Da diese Funktionen auch bei Umsetzung der Planung weiterhin erhalten bleiben und die Art angesichts ihres Aktionsradius das Plangebiet nicht zwingend als Nahrungsstätte benötigt, ist sie von der Planung nicht im Sinne der Verbots-tatbestände des 44 betroffen Sollten Langohren die Turnhalle als Quartier nutzen, so werden sie durch die zum Schutz der Zwergfledermaus erforderlichen Maßnahmen mit geschützt (s. o.) s. vorgenannte Art viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

25 F. Artenschutzrechtliche Beurteilung Die Artenschutzrechtliche Vorprüfung und die vor Ort durchgeführten Erfassungen erbrachten folgendes Ergebnis: Im Gebiet kommt ein pauschal nach 30 geschützter Biotop vor: Die senkrechte Lehmwand in der Franz-Burkard-Straße auf Höhe des Flurstücks 5/1 ist eine pauschal nach 30 Abs. 2 Nr. 3 geschützte Lehnwand. Mehrere Fledermausarten nutzen das Gebiet als fakultatives Jagdhabitat. Die Turnhalle wird zudem von mindestens einer Fledermausart als Quartier genutzt, wobei es sich höchstwahrscheinlich um die Zwergfledermaus handelt. Aufgrund der Kotmenge und der geringen Anzahl der im Umfeld nachzuweisenden Individuen handelt es sich vermutlich um ein Männchen- oder ein Zwischenquartier, das ggf. auch im Winter genutzt wird. Mit dem Verlust der Blechmanschetten und Betonspalten gehen besiedelte Quartiere verloren. Werden diese in den Neubauten wieder angeboten, ist ein zeitweiliger Verlust jedoch gut überbrückbar, da es für Zwergfledermäuse in der Umgebung genügend nutzbare Spalten geben sollte. Die im Planbereich vorkommenden Bäume sind ausnahmslos zu jung und vital, um baumbewohnenden Fledermausarten als Quartier zu dienen. Es gibt weder Höhlungen noch Rindenablösungen mit Habitateignung für diese Arten. Da an der abzureißenden Sporthalle Quartiere von mindestens einer Fledermausart durch die Planung betroffen sind, müssen Vorkehrungen zum Schutz der Fledermäuse und zur Erhaltung von Quartieren in ausreichender Zahl getroffen werden. Der Abriss der Turnhalle verstößt somit gegen das Beschädigungsverbot des 44 Abs. 1 Nr. 3. Ohne geeignete Vorsichtsmaßnahmen kann es beim Abriss zudem zu Tötungen oder Verletzungen von Individuen und somit zu einem Verstoß gegen das Tötungsverbot des 44 Abs. 1 Nr. 1 kommen. Die Realisierung des Vorhabens setzt somit die Schaffung von Ersatzquartieren und Maßnahmen zum Schutz schlafender Individuen zwingend voraus. Entsprechende Maßnahmen sind im nachfolgenden Kapitel G beschrieben. Diese Maßnahmen dienen in gleicher Weise zum Schutz evtl, vorkommender weiterer Gebäude besiedelnder Fledermausarten! Das Gebiet wird zweifellos von europarechtlich geschützten Vogelarten genutzt. Die Nutzung des Gebietes als fakultatives Jagd- / Nahrungshabitat für streng geschützte Arten ist als sicher anzunehmen. Die Realisierung des Vorhabens bleibt jedoch angesichts der geringen Größe des Plangebietes in Relation zum Aktionsradius der Vögel ohne Auswirkungen auf den Populationszustand. Aufgrund der Habitatausstattung ist davon auszugehen, dass keine streng geschützten Arten im Gebiet brüten. Mehrere besonders geschützte Vogelarten brüten mutmaßlich im Plangebiet, es handelt sich dabei ausnahmslos um (noch) mehr oder minder verbreitete Frei- und Nischenbrüter. Der Baumbestand ist zu jung, um Arten mit komplexeren Ansprüchen an das Bruthabitat einen Nistplatz zu bieten. Die Bäume weisen keine Höhlen auf, weder Spechtlöcher viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

26 noch durch Morschung entstandene Höhlen. Dies gilt auch für die teilweise sehr großen Bäumen im Südwesten des Sportplatzes und in den Gärten der Franz-Burkard-Straße. Lediglich an den Gebäuden gibt es vereinzelt Brutmöglichkeiten, die aktuell aber nicht genutzt zu sein scheinen. Bei den Vogelarten, die das Gebiet mit seiner geringen Biotopausstattung potenziell als Bruthabitat nutzen können, handelt es sich ausnahmslos um solche, die zu den verbreiteten und zumeist häufig auftretenden Arten ohne besondere Brutplatzansprüche zählen. Aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraum- und Brutplatzspektrums sind diese in der Lage, auf andere Brut- und Nahrungshabitate auszuweichen. Es kann bei diesen ubiquitären Arten davon ausgegangen werden, dass die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang (betreffend des Lebensraumschädigungsverbotes nach Nr. 3 des 44 Abs. 1 ) weiterhin erfüllt wird bzw. der Erhaltungszustand der lokalen Population (betreffend des Störungsverbotes unter Nr. 2 des 44 Abs. 1 ) weiterhin gewahrt bleibt und insofern die Schädigungs- / Störungstatbestände nicht zum Tragen kommen. Da die Frei-, Gebüsch- und Baumbrüter, für die das Gebiet die Voraussetzungen als Nisthabitat erfüllt, aufgrund ihrer Brutbiologie an Nistplatzwechsel angepasst sind und in der Umgebung ein ausreichendes Nistplatzangebot besteht, verstößt das Vorhaben nicht gegen das Beschädigungsverbot für Fortpflanzungs- und Ruhestätten des 45 Abs. 1 Nr. 3. Aufgrund der Biotoptypenausstattung des Plangebietes beschränken sich die Bereiche mit Lebensraumeignung für Reptilien auf die für Eidechsen hinreichend strukturierten Gärten und die Grünflächen im Südosten des Gebietes. Es konnten bei den Begehungen trotz intensiver Suche keine Reptilien nachgewiesen werden. Vor dem Hintergrund der geringen Größe geeigneter Lebensräume, der isolierten und für eine Eidechsenzuwanderung nicht zugänglichen Lage sowie des fehlenden Nachweises unter optimalen Bedingungen kann davon ausgegangen werden, dass im Untersuchungsgebiet keine Reptilien Vorkommen. Vorkommen streng geschützter Arten aus anderen Artengruppen sind aufgrund des Biotoptypenspektrums des Plangebietes nicht zu erwarten. Es kommen keine geschützten Pflanzenarten im Gebiet vor. Zur Vermeidung des Eintreten des Tötungsverbots gemäß 44 Abs. 1 Nr. 1 und des Beschädigungsverbots des 44 Abs. 1 Nr. 3 sind Gehölzrodungen und -beseitigungen in der gesetzlich zulässigen Frist zwischen und 28./ durchzuführen. Aufgrund des Nachweises von Quartieren zumindest der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) verstößt die Planung ohne Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ('CEF') des Lebensraumes der Zwergfledermaus und zur Vermeidung vermeidbarer Beeinträchtigungen der betroffenen Individuen gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des 44 Abs. 1. Maßnahmen zur Schaffung von Ersatzquartieren und zum Schutz schlafender Individuen sind zwingend erforderlich. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität des Lebensraumes und zum Schutz der Individuen der streng geschützten Zwergfledermaus werden durch eine öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bingen und der Kreisverwaltung Mainz-Bingen sichergestellt. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

27 Fazit Es ist festzustellen, dass das Vorhaben ohne begleitende Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ('CEF') des Lebensraumes der Zwergfledermaus (Wiederherstellung von Quartieren für Gebäude besiedelnde Fledermäuse) gegen das Beschädigungsverbot des 44 Abs. 1 Nr. 3 und ohne Maßnahmen zum Schutz von ggf. am Turnhallengebäude schlafenden Fledermäusen evtl, (im Falle dort rastender Tiere, welche verletzt oder getötet werden) auch gegen das Tötungsverbot des 44 Abs. 1 Nr. 1 verstößt. Maßnahmen zur Schaffung von Ersatzquartieren und zum Schutz schlafender Individuen sind zwingend erforderlich. Unter Berücksichtigung der beiden vorgenannten Punkte (Gehölzrodungen nur im Zeitraum Oktober bis Februar zum Schutz der Vögel, vorbereitende Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse) ist das Vorhaben ohne Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des 44 Abs. 1 realisierbar. G. Vermeidung des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände Nachfolgende Maßnahmen sind zur Vermeidung des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände erforderlich Ein Abriss der Turnhalle ist als für den Fledermausschutz vertretbar anzusehen, da keine Wochenstuben- oder größeren Winterquartiere betroffen sind. Für die durch den Abriss verloren gehenden Quartiere (aufgrund der Untersuchungsergebnisse Männchen- oder Zwischenquartiere, die möglicherweise auch als Winterquartiere für einzelne Individuen dienen) werden Ersatzquartiere an geeigneten Nachbargebäuden angeboten. Insbesondere die von dem Vorhaben maßgeblich betroffenen Zwergfledermäuse können als Quartierwechsler (Fledermausarten, die ihre Sommer- und Zwischenquartiere auch ohne Störungen wiederholt wechseln) unmittelbar von den angebotenen Ersatzquartieren profitieren. Als artenschutzfachlich geeignete Gebäude im Besitz des Vorhabensträgers stehen unmittelbar nordwestlich der abzureißenden Turnhalle die Gebäude der 'Grundschule an der Burg Klopp' zur Verfügung. Zum Ausgleich des Quartierverlustes durch den Abriss der Turnhalle werden vor deren Abriss an drei fensterlosen Fassadenteilen des südlichen Hauptgebäudes der Grundschule (westlicher und östlicher Randbereich der Südfassade sowie östlicher Randbereich der Nordfassade) jeweils drei Fledermaus- Ganzjahresquartiere unterhalb des Dachüberstandes angebracht (Produktbeispiel Niststein: Fa. Schwegler GmbH, Schorndorf - Fledermaus-Ganzjahresquartier 1WQ). Um Tierverluste zu vermeiden sind vor dem Abriss die Betonspalten so mit Folie zu verkleben, dass potentiell anwesende Tiere ausschlüpfen können, aber nicht mehr einfliegen. Dies sollte zwischen April und September erfolgen und mindestens eine Woche vor dem Abriss. In diesem Zuge sind auch die Betonelemente auf der Nordseite auf Spalten zu überprüfen, da diese aktuell nur schwierig einsehbar sind. Dort evtl, vorhandene Spalten sind gleichermaßen abzukleben. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

28 Die umlaufenden Blechmanschetten sind vor dem Gebäudeabbruch händig und in Anwesenheit einer qualifizierten Fledermauskundlerin / eines Fledermauskundlers zu entfernen, um eventuell hinter den Manschetten schlafende Tiere zu bergen und zu sichern. Für diese Arbeiten ist ein Gerüst oder Hubsteiger notwendig. Ein Hubsteiger wird auch für die Anbringung der Ersatzquartiere am Schulgebäude benötigt. Gehölzrodungen haben grundsätzlich außerhalb der Brutperiode der Vögel im Zeitraum vom bis 28./ zu erfolgen. Die Stadt Bingen verpflichtet sich in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zur Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität des Lebensraumes und zum Schutz der Individuen der streng geschützten Zwergfledermaus. Die nachfolgende Empfehlung hat keine artenschutzfachliche Relevanz Aufgrund der stadtbildprägenden Funktion sollte die große Libanon-Zeder im Norden der Franz-Burkard-Straße zum Erhalt gemäß 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB festgesetzt werden. H. Literatur BAUER, H.-G.; BEZZEL, E. & FIEDLER, W. (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Band Wiebelsheim, 2. Aufl. BLASCHKE, I. (2004): Die Zauneidechse zwischen Licht und Schatten. - Beiheft der Zeitschrift für Feldherpetologie 7. BLESSING, M. & SCHARMER, E. (2013): Der Artenschutz im Bebauungsplanverfahren. - Stuttgart, 2. Aufl. BOSBACH, G. & WEDDELING, K. (2005): Zauneidechse - Lacerta agilis (Linnaeus, 1758). - In: Doerpinghaus, A., Eichen, C., Gunnemann, H., Leopold, P., Neukirchen, M., Petermann, J. & Schröder, E. (Bearb.): Methoden zur Erfassung von Arten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. - Naturschutz und Biologische Vielfalt 20: GLANDT, D. & BISCHOFF, W. (Hrsg.) (1988): Biologie und Schutz der Zauneidechse (Lacerta agilis). - Mertensiella 1. GLUTZ VON BLOTZHEIM, U. N.; BAUER, K. M. & BEZZEL, E. (2001): Handbuch der Vögel Mitteleuropas auf CD-ROM. - Wiebelsheim. HESSISCHES MINISTERIUM FüR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHER- SCHUTZ (2011): Leitfaden für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen. Hilfen für den Umgang mit den Arten des Anhangs IV der FFH-RL und den europäischen Vogelarten in Planungs- und Zulassungsverfahren. 2. Fassung (Mai 2011). - Wiesbaden. HöLZINGER, J. (1987): Die Vögel Baden-Württembergs. Gefährdung und Schutz. Teil 2: Artenhilfsprogramme. - Karlsruhe. LANA (LäNDERARBEITSGEMEINSCHAFT NATURSCHUTZ) (2010): Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

29 LANDESAMT FüR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ (2013): ARTeFakt - Arten und Fakten - (Stand ). LANDESBETRIEB MOBILITäT RHEINLAND-PFALZ (Hrsg.) (2008a): Europäische Vogelarten in Rheinland-Pfalz. CD-ROM. Stand Koblenz. LANDESBETRIEB MOBILITäT RHEINLAND-PFALZ (Hrsg.) (2008b): Streng geschützte Arten in Rheinland-Pfalz. CD-ROM. Stand Koblenz. LANDESBETRIEB MOBILITäT RHEINLAND-PFALZ (Hrsg.) (2011): Mustertext Fachbeitrag Artenschutz Rheinland-Pfalz. Hinweise zur Erarbeitung eines Fachbeitrags Artenschutz gern. 44, 45. Stand LäUFER, H. (2014): Praxisorientierte Umsetzung des strengen Artenschutzes am Beispiel von Zaun- und Mauereidechsen. - Natursch. Landsch.pfl. Bad.-Württ. 77: MäRTENS, B.; HENLE, K. & GROSSE, W.-R. (1997): Quantifizierung der Habitatqualität für Eidechsen am Beispiel der Zauneidechse (Lacerta agilis Linnaeus, 1758). - Mertensiella 7: PAN & ILÖK (2009): Konzept zum Monitoring des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Ergebnisse des F(orschungs)- und Entwicklungsvorhabens Konzeptionelle Umsetzung der EU-Vorgaben zum FFH- Monitoring und Berichtspflichten in Deutschland im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH, München (PAN) und Institut für Landschaftsökologie, AG Biozönologie, Münster (ILÖK) im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) - FKZ PESCHEL, R.; HAACKS, M.; GRUß, H. & KLEMANN, C. (2013): Die Zauneidechse (Lacerta agilis) und der gesetzliche Artenschutz. Praxiserprobte Möglichkeiten zur Vermeidung des Tötungs- und Verletzungsverbotes nach 44 Abs. 1 Nr. 1 - Natursch. Landsch.plan. 45(8): PETERSEN, B.; ELLWANGER, G.; BIEWALD, G.; HAUKE, U.; LUDWIG, G.; PRETSCHER, P.; SCHRöDER, E. & SSYMANK, A. (BEARB.) (2003): Das europäische Schutzgebietssystem Natura Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 1: Pflanzen und Wirbellose. - Schr.R. Natursch. Landschaftspfl. 69/1. PETERSEN, B.; ELLWANGER, G.; BLESS, R.; BOYE, P.; SCHRöDER, E. & SSYMANK, A. (BEARB.) (2003): Das europäische Schutzgebietssystem Natura Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere. - Schr.R. Natursch. Landschaftspfl. 69/2. RUNGE, H., SIMON, M. & WIDDIG, T. (2009): Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben. FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz - FKZ Hannover, Marburg. WEDDELING, K., HACHTEL, M., SCHMIDT, P., ORTMANN, D. & BOSBACH, G. (2005): Die Ermittlung von Bestandstrends bei Tierarten der FFH-Richtlinie: Methodenvorschläge zu einem Monitoring am Beispiel der Amphibien- und Reptilienarten der Anhänge IV und V. - In: Doerpinghaus, A., Eichen, C., Gunnemann, H., Leopold, P., Neukirchen, M., Petermann, J. & Schröder, E. (Bearb.): Methoden zur Erfassung von Arten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. - Naturschutz und Biologische Vielfalt 20: viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

30 I. Fotodokumentation Bild 01: Die stadtbildprägende Libanon-Zeder im Norden der Franz-Burkard-Straße Bild 02: Bei der Lehmwand im Westen des Flurstücks 5/1 handelt es sich um einen nach 30 pauschal geschützten Biotoptyp viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

31 Bild 03: Wohnbebauung in der Franz-Burkard-Straße Bild 04: Gärten prägen den Bereich der Franz-Burkard-Straße viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

32 Bild 05: Die Grünflächen im Osten der Franz-Burkard-Straße Bild 06: Naturnahe Grünfläche am Ostrand des Schulgeländes viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

33 Bild 07: Die alte Turnhalle des Schulzentrums von Südosten Bild 08: Die alte Turnhalle des Schulzentrums von Nordosten viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

34 Bild 09: Der Sportplatz des Schulzentrums Bild 10: Gehölz oberhalb des Sportplatzes viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

35 Bild 11: Parkartiger Bereich im Südwesten des Sportplatzes. Im Mittelpunkt der große Spitz-Ahorn Bild 12: Die Zuwegung zum Haspelpfad mit dem Pfeilkressen-Kriechqueckenrasen viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

36 Bild 13: Blick auf das Plangebiet (Bildmitte) von Südosten Bild 14: Blick auf die Turnhalle vom Schulhof der Grundschule an der Burg Klopp viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

37 Bild 15: Die neu gestaltete Böschung zwischen dem Schulhof der Grundschule an der Burg Klopp und dem höhergelegenen Schulhof / Verkerhrsübungsplatz Bild 16: Blick über den ehemaligen Verkehrserziehungsplatz auf den parkartigen Bereicham Sportplatz mit dem großen Spitz-Ahorn (Bildmitte) viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

38 Bild 17: Dir Baumgruppe unterhalb des Verkehrserziehungsplatzes mit der markanten Blut-Buche Bild 18: Die gehölzbestandene Böschung zwischen dem Platz vor der Turnhalle und dem höher gelegenen Sportplatz viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

39 Bild 19: Der parkartige Bereich zwischen Sportplatz und Verkehrsübungsplatz - selbst die weisen keine Habitatqualität für Arten mit besonderen Habitatansprüchen auf 8keine Habitatbäume') Bild 20: Blick in den parkartigen Bestand viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

40 Bild 21: Der ehemalige Verkehrserziehungsplatz von Osten Bild 22: Schotterrasen (links) und Scherrasen (rechts) südlich der Turnhalle viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

41 Bild 23: Blick auf die Turnhalle von Westen Bild 24:. Die umlaufenden Blechmanschetten bieten Fledermäusen Quartiere viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

42 Bild 25: Südseite Sporthalle, senkrechter Spalt zwischen Betonplatten über dem dritten Betonpfeiler von Westen Bild 26: Detailansicht des von Fledermäusen genutzten Spaltes viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

43 Bild 27: Südseite Sporthalle, senkrechter Spalt zwischen Betonplatten über dem östlichen Betonpfeiler Bild 28: Detailansicht des von Fledermäusen genutzten Spaltes viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

44 Bild 29: Kot von Zwergfledermäusen unter Quartierspalt an der Südseite der Sporthalle Bild 30: Weiterer Zwergfledermaus-Kot an der Südseite der Sporthalle viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

45 Bild 31: Südseite des Schulgebäudes der Grundschule an der Burg Klopp, die Markierung zeigt die geeigneten Positionen für Fledermauskästen Bild 32: Nordseite des Schulgebäudes der Grundschule an der Burg Klopp, die Markierung zeigt die geeigneten Positionen für Fledermauskästen viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz

46 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 1: Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung deutscher Name wissenschaftlicher Name RL-RLP RL-BRD Schutz FFH/VSR Zierliche Tellerschnecke Anisus vorticulus m 1 II, IV X X Gemeine Flussmuschel Unio crassus m 1 II, IV X X Asiatische Keiljungfer Gomphus flavipes (neu) G IV X Grüne Keiljungfer Ophiogomphus cecilia 1 2 II, IV X vorkommende Biotoptypen grau hinterlegt Westliche Steppen-Sattelschrecke Ephippiger ephippiger 2 1 X X Großer Eichenbock Cerambyx cerdo 1 1 II, IV X X X Großer Wespenbock Necydalis major 1 1 X X X Purpurbock Purpuricenus kaehleri 0 1 X X Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling Maculinea nausithous 2 3 II, IV X X X Totholzflechtenspanner Tephronia sepiaria 1 1 X Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpina 2 V IV X X Felsgeröllhalden-Erdeule Yigoga forcipula 2 1 X X Dumerils Graswurzeleule Luperina dumerilii 1 X X X Kamm-Molch Triturus cristatus 3 V II, IV X X X X X X Geburtshelferkröte Alytes obstetricans 4 3 IV X X X Gelbbauchunke Born bi na variegata 3 2 II, IV X X X Knoblauchkröte Pelobates fuscus 2 3 IV X X X X X Kreuzkröte Bufo calamita 4 3 IV X X X Wechselkröte Bufo viridis 3 2 IV X X X X Laubfrosch Hyla arborea 2 3 IV X X X Zauneidechse Lacerta agilis V IV X X X X X X X Mauereidechse Podarcis muralis V IV X X Westliche Smaragdeidechse Lacerta bilineata 1 1 IV X X Schlingnatter Coronella austriaca 4 3 IV X X X Würfelnatter Natrix tessellata 1 1 IV X Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis V Art.4(2): Rast X X X X X Haubentaucher Podiceps cristatus Art.4(2): Rast X X X X Schwarzhalstaucher Podiceps nigricollis 1 Art.4(2): Rast X X Kormoran Phalacrocorax carbo Art.4(2): Rast X X X Graureiher Ardea cinerea sonst.zugvogel X X X X X X X Weißstorch Ciconia ciconia 3 Anh.l: VSG X X X X Höckerschwan Cygnus olor Art.4(2): Rast X X X X X X Graugans Anser anser Art.4(2): Rast X X X X X X X X Kanadagans Branta canadensis X X X X X X X Weißwangengans Branta leucopsis Anh.l X X X Pfeifente Anas penelope Art.4(2): Rast Schnatterente Anas strepera Art.4(2): Rast X X X X Krickente Anas crecca 1 3 Art.4(2): Rast X X X X X Stockente Anas platyrhynchos Art.4(2): Rast X X X X X X X Spießente Anas acuta Art.4(2): Rast X X X X Löffelente Anas clypeata 1 3 Art.4(2): Rast X X X X X X X Kolbenente Netta rufi na R Art.4(2): Rast X X X X Tafelente Aythya ferina 1 Art.4(2): Rast X X X Reiherente Aythya fuligula Art.4(2): Rast X X X X X Quellen und Quellbäche Bäche Flüsse Altwasser Gräben Tümpel, Weiher und Teiche d CD CD CO Ackerland Rebland Obstland Baumschulen und Gartenland Zwischenmoore Röhrichte und Großseggenrieder Naßwiesen und Kleinseggenrieder Feuchtwiesen Wiesen mittlerer Standorte Streuobstwiesen Magerrasen und Zwergstrauchheiden Felsen, Gesteinshalden und Trockenrasen Dünen (vegetationsarm) Dorfgebiete Mischgebiete Kerngebiete (City) Industrie- und Gewerbegebiete Erholungsanlagen Verkehrsflächen Gebäude/Bauwerke Sumpf- und Bruchwälder Moorwälder Quell-, Bachufer- und Flußauenwälder Wälder mittlerer Standorte Trockenwälder Gesteinshaldenwälder Naturferne Wirtschaftswälder Alt- und Totholz Krautbestände Geomorphologische Kleinstrukturen Hohlwege Erdwände und Erdhalden Stütz- und Trockenmauern, Steinhaufen und -riegel Höhlen und Stollen Abbauflächen, Truppenübungsplätze, Rohbodenstandor Potenzielle Betroffenheit viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage I, Seite 1

47 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 1: Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vorkommende Biotoptypen grau hinterlegt deutscher Name wissenschaftlicher Name RL-RLP RL-BRD Schutz FFH/VSR Quellen und Quellbäche Bäche Flüsse Altwasser Gräben Tümpel, Weiher und Teiche Seen Ackerland Rebland Obstland Baumschulen und Gartenland Zwischenmoore Röhrichte und Großseggenrieder Naßwiesen und Kleinseggenrieder Feuchtwiesen Wiesen mittlerer Standorte Streuobstwiesen Magerrasen und Zwergstrauchheiden Felsen, Gesteinshalden und Trockenrasen Dünen (vegetationsarm) Dorfgebiete Mischgebiete Kerngebiete (City) Industrie- und Gewerbegebiete Erholungsanlagen Verkehrsflächen Gebäude/Bauwerke Sumpf- und Bruchwälder Moorwälder Quell-, Bachufer- und Flußauenwälder Wälder mittlerer Standorte Trockenwälder Gesteinshaldenwälder Naturferne Wirtschaftswälder Alt- und Totholz Krautbestände Geomorphologische Kleinstrukturen Hohlwege Erdwände und Erdhalden Stütz- und Trockenmauern, Steinhaufen und -riegel Höhlen und Stollen Abbauflächen, Truppenübungsplätze, Rohbodenstandor Potenzielle Betroffenheit Eiderente Somateria mollissima Art.4(2): Rast X X T rauerente Melanitta nigra Art.4(2): Rast X X Samtente Melanitta fusca Art.4(2): Rast X X X Zwergsäger Mergus albellus Anh. I: VSG X X X X Mittelsäger Mergus serrator Art.4(2): Rast X X Gänsesäger Mergus merganser Art.4(2): Rast X X X Wespenbussard Pernis apivorus V V Anh.l: VSG X X X X X Rotmilan Milvus milvus V Anh.l: VSG X X X X Schwarzmilan Milvus migrans Anh.l: VSG X X X X X X X Rohrweihe Circus aeruginosus 3 Anh.l: VSG X X X Wiesenweihe Circus pygargus 1 V Anh.l: VSG X X X X Sperber Accipiter nisus X X X X X Habicht Accipiter gentilis X X X X Mäusebussard Buteo buteo X X X X Turmfalke Falco tinnunculus X X X X X X X X Merlin Falco columbarius Anh.l X X X X X X X Baumfalke Falco subbuteo 3 sonst.zugvogel X X X X X X Wanderfalke Falco peregrinus Anh.l: VSG X Haselhuhn Bonasia bonasia 1 2 Anh. I: VSG X X Rebhuhn Perdix perdix 2 2 X X X Wachtel Coturnix coturnix 3 sonst. Zugvogel X X X Fasan Phasianus colchicus X X Kranich Grus grus Anh.l: VSG X X X Wasserralle Rallus aquaticus 3 V Art.4(2): Brut X X X X X X X Wachtelkönig Crex crex 1 2 Anh.l: VSG X X X Teichhuhn Gallinula chloropus V V Art.4(2): Rast X X X Blässhuhn Fulica atra Art.4(2): Rast X X X X X X Säbelschnäbler Recurvirostra avosetta Anh.l: VSG X X X Kiebitz Vanellus vanellus 1 2 Art.4(2): Rast X X X X Goldregenpfeifer Pluvialis apricaria Anh.l: VSG X X X Flussregenpfeifer Charadrius dubius 3 Art.4(2): Rast X X Mornellregenpfeifer Eudromias morinellus Anh.l: VSG X X X Waldschnepfe Scolopax rusticola V V Art.4(2): Rast X X X X X Bekassine Gallinago gallinago 1 1 Art.4(2): Brut X X X X X X X Pfuhlschnepfe Limosa lapponica Anh. I: VSG Rotschenkel Tringatotanus Art.4(2): Rast X X Waldwasserläufer Tringa ochropus Art.4(2): Rast X X Bruchwasserläufer Tringa glareola Anh.l: VSG X X Flussuferläufer Tringa hypoleucos 0 2 Art.4(2): Rast X X X Kampfläufer Philomachus pugnax Anh.l: VSG X X Sturmmöwe Larus canus 0 Art.4(2): Rast X Silbermöwe Larus argentatus Art.4(2): Rast Steppen möwe Larus cachinnans Art.4(2): Rast Mittelmeermöwe Larus michahellis Art.4(2): Rast X X viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage I, Seite 2

48 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 1: Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vorkommende Biotoptypen grau hinterlegt deutscher Name wissenschaftlicher Name RL-RLP RL-BRD Schutz FFH/VSR Lachmöwe Larus ridibundus 1 Art.4(2): Rast X X X Zwerg möwe Larus minutus Anh. I: VSG T rauerseeschwalbe Chlidonias niger Anh.l: VSG X X X X X X Hohltaube Columba oenas sonst.zugvogel X X Ringeltaube Columba palumbus X X X Turteltaube Streptopelia turtur 2 3 X X X X X X X Türkentaube Streptopelia decaocto X X X X Kuckuck Cuculus canorus V V X X X X X X Schleiereule Tyto alba V X X X X Uhu Bubo bubo Anh.l: VSG X Waldkauz Strix aluco X X X X Steinkauz Athene noctua 2 2 X X Raufußkauz Aegolius funereus Anh.l: VSG X X X Waldohreule Asio otus X X X Mauersegler Apus apus X X X X X X Eisvogel Alcedo atthis V Anh.l: VSG X X X X Wiedehopf Upupa epops 2 2 Art.4(2): Brut X X X X X Wendehals Jynx torquilla 1 2 Art.4(2): Brut X X X X Grauspecht Picus canus V 2 Anh.l: VSG X X X X X Grünspecht Picus viridis X X X Schwarzspecht Dryocopus martius Anh.l: VSG X X Buntspecht Dendrocopos major X X X X X X X X Mittelspecht Dendrocopos medius Anh.l: VSG X X X X X Kleinspecht Dendrocopos minor X X X X X Haubenlerche Galerida cristata 1 1 X X X Heidelerche Lullula arborea 1 V Anh.l: VSG X X X X Feldlerche Alauda arvensis 3 V X X X Uferschwalbe Riparia riparia sonst.zugvogel X X Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 V X X X Mehlschwalbe Delichon urbica 3 V X X X X Brachpieper Anthus campestris 0 1 Anh.l X X Wiesenpieper Anthus pratensis 1 V Art.4(2): Brut X X X X Schafstelze Motacilla flava flava X X X X Gebirgsstelze Motacilla cinerea X X X X X Bachstelze Motacilla alba X X X X X X X X X X Wasseramsel Cinclus cinclus X X X Zaunkönig T roglodytes troglodytes X X X X X X X Heckenbraunelle Prunella modularis X X X X X Rotkehlchen Erithacus rubecula X X X X X X Nachtigall Luscinia megarhynchos X X X X Blaukehlchen Luscinia svecica V Anh.l: VSG X X X X X X Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros X X X X X X X X X Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus V X X X X X Braunkehlchen Saxicola rubetra 1 3 Art.4(2): Brut X X X X X X Quellen und Quellbäche Bäche Flüsse Altwasser Gräben Tümpel, Weiher und Teiche d CD CD CO Ackerland Rebland Obstland Baumschulen und Gartenland Zwischenmoore Röhrichte und Großseggenrieder Naßwiesen und Kleinseggenrieder Feuchtwiesen Wiesen mittlerer Standorte Streuobstwiesen Magerrasen und Zwergstrauchheiden Felsen, Gesteinshalden und Trockenrasen Dünen (vegetationsarm) Dorfgebiete Mischgebiete Kerngebiete (City) Industrie- und Gewerbegebiete Erholungsanlagen Verkehrsflächen Gebäude/Bauwerke Sumpf- und Bruchwälder Moorwälder Quell-, Bachufer- und Flußauenwälder Wälder mittlerer Standorte Trockenwälder Gesteinshaldenwälder Naturferne Wirtschaftswälder Alt- und Totholz Krautbestände Geomorphologische Kleinstrukturen Hohlwege Erdwände und Erdhalden Stütz- und Trockenmauern, Steinhaufen und -riegel Höhlen und Stollen Abbauflächen, Truppenübungsplätze, Rohbodenstandor Potenzielle Betroffenheit viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage I, Seite 3

49 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 1: Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vorkommende Biotoptypen grau hinterlegt deutscher Name wissenschaftlicher Name RL-RLP RL-BRD Schutz FFH/VSR Quellen und Quellbäche Bäche Flüsse Altwasser Gräben Tümpel, Weiher und Teiche d CD CD CO Ackerland Rebland Obstland Baumschulen und Gartenland Zwischenmoore Röhrichte und Großseggenrieder Naßwiesen und Kleinseggenrieder Feuchtwiesen Wiesen mittlerer Standorte Streuobstwiesen Magerrasen und Zwergstrauchheiden Felsen, Gesteinshalden und Trockenrasen Dünen (vegetationsarm) Dorfgebiete Mischgebiete Kerngebiete (City) Industrie- und Gewerbegebiete Erholungsanlagen Verkehrsflächen Gebäude/Bauwerke Sumpf- und Bruchwälder Moorwälder Quell-, Bachufer- und Flußauenwälder Wälder mittlerer Standorte Trockenwälder Gesteinshaldenwälder Naturferne Wirtschaftswälder Alt- und Totholz Krautbestände Geomorphologische Kleinstrukturen Hohlwege Erdwände und Erdhalden Stütz- und Trockenmauern, Steinhaufen und -riegel Höhlen und Stollen Abbauflächen, Truppenübungsplätze, Rohbodenstandor Potenzielle Betroffenheit Schwarzkehlchen Saxicola rubicola V sonst. Zugvogel X X Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1 1 Art.4(2): Brut X X X X Amsel Turdus merula X X X X X X X X Wacholderdrossel Turdus pilaris X X X X X Singdrossel Turdus philomelos X X X X X Misteldrossel Turdus viscivorus X X X X X X Feldschwirl Locustella naevia V X X X X Seggenrohrsänger Acrocephalus paludicola Anh.l X X Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenobaenus 1 V Art.4(2): Brut X X X X X X Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris X X Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus X X X X Drosselrohrsänger Acrocephalus arundinaceus 1 V Art.4(2): Brut X X X X Gelbspötter Hippolais icterina 2 sonst.zugvogel X X X X X X Orpheusspötter Hippolais polyglotta X X X X Klappergrasmücke Sylvia curruca X X X X X X X Dorngrasmücke Sylvia communis X X X Gartengrasmücke Sylvia borin X X X X X X X Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla X X X X X X X Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix 3 X X X Zilpzalp Phylloscopus collybita X X X X Fitis Phylloscopus trochilus X X X X X X X X X Wintergoldhähnchen Regulus regulus X X Som mergoldhähnchen Regulus ignicapilla X X X Grauschnäpper Muscicapa striata X X X X X Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca X X X X Schwanzmeise Aegithalos caudatus X X X X X X Sumpfmeise Parus palustris X X X X Weidenmeise Parus montanus X X X X X Haubenmeise Parus cristatus X X Tannenmeise Parus ater X X Blaumeise Parus caeruleus X X X X X X X Kohlmeise Parus major X X X X X X X X X X Kleiber Sitta europaea X X X X X X X X Waldbaumläufer Certhia familiaris X X X X X X Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla X X X X X X X Beutelmeise Remiz pendulinus 1 Art.4(2): Brut X X X Pirol Oriolus oriolus 3 V X X X Neuntöter Lanius collurio V Anh. I: VSG X X X X X Raubwürger Lanius excubitor 1 2 sonst.zugvogel X X Rotkopfwürger Lanius Senator 0 1 sonst.zugvogel X X X Eichelhäher Garrulus glandarius X X X X X X X X X Elster Pica pica X X X X X X Dohle Corvus monedula X X X X X X X X X Saatkrähe Corvus frugilegus X X X X X X viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage I, Seite 4

50 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 1: Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vorkommende Biotoptypen grau hinterlegt deutscher Name wissenschaftlicher Name RL-RLP RL-BRD Schutz FFH/VSR Quellen und Quellbäche Bäche Flüsse Altwasser Gräben Tümpel, Weiher und Teiche Seen Ackerland Rebland Obstland Baumschulen und Gartenland Zwischenmoore Röhrichte und Großseggenrieder Naßwiesen und Kleinseggenrieder Feuchtwiesen Wiesen mittlerer Standorte Streuobstwiesen Magerrasen und Zwergstrauchheiden Felsen, Gesteinshalden und Trockenrasen Dünen (vegetationsarm) Dorfgebiete Mischgebiete Kerngebiete (City) Industrie- und Gewerbegebiete Erholungsanlagen Verkehrsflächen Gebäude/Bauwerke Sumpf- und Bruchwälder Moorwälder Quell-, Bachufer- und Flußauenwälder Wälder mittlerer Standorte Trockenwälder Gesteinshaldenwälder Naturferne Wirtschaftswälder Alt- und Totholz Krautbestände Geomorphologische Kleinstrukturen Hohlwege Erdwände und Erdhalden Stütz- und Trockenmauern, Steinhaufen und -riegel Höhlen und Stollen Abbauflächen, Truppenübungsplätze, Rohbodenstandor Potenzielle Betroffenheit Rabenkrähe Corvus corone X X X X X X Star Sturnus vulgaris V X X X X X X Haussperling Passer domesticus 3 V X X X X X X X Feldsperling Passer montanus 3 V X X X X Buchfink Fringilla coelebs X X X X X X X X X X X Girlitz Serinus serinus X X X X X X Grünfink Carduelis chloris X X X X X X Stieglitz Carduelis carduelis X X X X X X Bluthänfling Carduelis cannabina V V X X X X X X X Gimpel Pyrrhula pyrrhula X X X X X Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes X X X X X Goldammer Emberiza citrinella X X X X Zippammer Emberiza cia 2 1 Art.4(2): Brut X X Ortolan Emberiza hortulana 0 3 Anh.l X X X X Rohrammer Emberiza schoeniclus X X X X Grauammer Emberiza calandra 2 3 sonst.zugvogel X X X X X Wasserfledermaus Myotis daubentoni 3 IV X X X X X X X X Bechstei nf lederm aus Myotis bechstei ni 2 3 II, IV X X X X X X X X Großes Mausohr Myotis myotis 2 V II, IV X X X X X X X X X X X X X Großer Abendsegler Nyctalus noctula 3 V IV X X X X X X X X X X X X Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 D IV X X X X X X X X X Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 2 G IV X X X X X X X X X X X Braunes Langohr Plecotus auritus 2 V IV X X X X X X X Graues Langohr Plecotus austriacus 2 2 IV X X X X X X Feldhamster Cricetus cricetus 4 1 IV X Haselmaus Muscardinus avellanarius 3 V IV X X X X Wildkatze Felis silvestris 4 2 IV X X viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage I, Seite 5

51 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 2: Vertiefende Artenschutzrechliche Vorprüfung grau hinterlegt: Art, deren Habitatansprüche zumindest teilweise erfüllt sind (evtl, betroffene Art) Art pot. qeeiqnete Biotoptvt Lebensraumansprüche erfüllt Beqründunq Erfassunq Nachweis Vorkommen Erläuterunq Betroffenheit Cerambyx cerdo Großer Eichenbock Erholungsanlagen an alte, dickstämmige Stiel- und Traubeneichen warmer Standorte gebunden Lebensraum: Primär alte Eichenwälder, halboffene Alteichenbestände und Hartholzauen in südexpon. bzw. wärmebegünstigter Lage. Sekundär ehemalige Hutewälder, alte Parkanlagen oder Alleen und Einzelbäume. Entwicklung in RLP nur an Eichen. keine Eignung als Habitat auf Grund fehlender Art kommt im Gebiet nicht vor Necydalis major Großer Wespenbock Proserpinus proserpina Nachtkerzenschwärmer Lacerta agilis Zauneidechse Cygnus olor Höckerschwan Anser anser Graugans Anas platyrhynchos Stockente Krautbestände Erholungsanlagen Erholungsanlagen Erholungsanlagen Erholungsanlagen Larven fressen im toten Holz kranker, verletzter oder bereits abgestorbener Bäume (Weide, Pappel, Birke etc.) in sonnenexponierter Laqe warme Standorte in Tallage entlang der Flüsse Nahrungshabitat Falter: Staudenfluren auf Lehmböden an Bächen und Gräben, feuchte Kies- /Schuttfluren, Schlagfluren, Unkrautgesell-schaften auf Sand-/ Kiesböden, Böschungen, Dämme, Brachen, Gärten, allgemein Standorte verschiedener Weidenröschen-Arten Larvalhabitat: Feuchstandorte, Charakterart der nassen Staudenfluren und Flussufertrockene, sonnige Biotope mit krautiger Vegetation, kleinräumiger Mosaikstruktur und unbeschatteten, sandigen Plätzen in S/ SW-Exposition zur Eiablage überwiegend nährstoffreiche stehende oder langsam fließende Gewässer, Tieflandflüsse, Grabensysteme in grundwassernahen Grünlandgebieten der Flussauen, aber auch Dorf- und Parkteiche und andere künstliche Gewässer, wichtig sind zumeist veqetationsreiche Randzonen und Röhricht zur überwiegend flache Bereiche natürlicher und künstlicher Binnengewässer jeder Größe (Seen, buchtenreiche Flussniederungen, Altarme, Auwälder, Kleingewässer, Gräben) mit reich strukturierter Vegetation (Nestdeckung aus Schilf, Binsen, Seggen, Gebüsch) und benachbarten Weideflächen, Nahrungs und Schlafplätze flugfähiger Graugänse können mehrere Kilometer auseinander liegen, in Städten In fast allen Landschaften an stehenden und langsam fließenden Gewässern jeder Ausprägung soweit sie nicht durchgehend von Steilufern umgeben oder völlig vegetationslos sind, Binnenseen, große und kleine Teiche, Altwasser und Sumpfgebiete, kleine Tümpel, Grünland-Grabensysteme, Flüsse, Bäche und auch städtische Gewässer, wie Teiche in Park- und tlw. kein Totholz im Gebiet vorhanden Gebiet entspricht nicht den Ansprüchen der Art, keine geeigneten Raupenfutterpflanzen Gebiet bietet lediglich im Bereich der Gärten im Nordosten und im Randbereich zu den südöstlich benachbarten Gärten potenzielle Habitateignung keine Eignung als Habitat auf Grund fehlender Gewässer keine Eignung als Habitat auf Grund fehlender Gewässer keine Eignung als Habitat auf Grund fehlender Gewässer Art kommt im Gebiet nicht vor Art kommt im Gebiet nicht vor ja Art konnte trotz gezielter Nachsuche bei drei Begehungen unter günstigen Bedingungen nicht nachgewiesen werden. Ein Vorkommen von Individuen kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. ja Art kommt im Gebiet nicht vor ja ja Art kommt im Gebiet nicht vor Beobachtung der Art im Überflug ohne Relevanz zum Gebiet ja Art kommt nicht im Gebiet vor viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage II, Seite 1

52 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 2: Vertiefende Artenschutzrechliche Vorprüfung grau hinterlegt: Art, deren Habitatansprüche zumindest teilweise erfüllt sind (evtl, betroffene Art) Art pot. qeeiqnete Biotoptvt Lebensraumansprüche erfüllt Beqründunq Erfassunq Nachweis Vorkommen Erläuterunq Betroffenheit Aythya fuligula Reiherente Erholungsanlagen Meso- bis polytrophe Stillgewässer mit einer Wassertiefe von 1 bis 3 m, z.b. Seen, Weiher und Altwasser mit ausgeprägter Ufervegetation, bevorzugt größere Gewässer (ab 5 ha), auch Stillgewässer mit großer Tiefe (aber mit Flachwasserbereichen), die Mehrzahl der Bruten heute an künstlichen Gewässern, z.b. Stauseen, Fisch- und Klärteiche, Abgrabungsgewässer, breite Gräben und Kanäle, zunehmend kulturfolgend - Brutvorkommen an keine Eignung als Habitat auf Grund fehlender Gewässer ja Art kommt nicht im Gebiet vor Pernis apivorus Wespenbussard Milvus milvus Rotmilan Accipiter nisus Sperber Accipiter gentiiis Habicht Buteo buteo Mäusebussard Falco tinnunculus Turmfalke Falco subbuteo Baumfalke, Krautbestände Gebäude / Bauwerke, abwechslungsreich strukturierte Landschaften mit Laub-Altholzbeständen als Brutstandorte sowie meist mosaikartiger Zusammensetzung von Waldlichtungen, Sümpfen, Brachen, Maqerrasen, vielfältig strukturierte Landschaften mit häufigem Wechsel von bewaldeten und offenen Biotopen, Nahrungssuche in offenen Feldfluren, Grünland- und Ackerqebieten bis in den Randbereich von busch- und gehölzreiche, Deckung bietende Landschaften mit ausreichendem Kleinvogelangebot und Brutmöglichkeiten, Brutplätze meist in Wäldern, v. a. in Stanqenqehölzen, selten auf Friedhöfen sowie Altholzbestände in Nadel-, Laub- oder Mischwäldern, auch in Feldgehölzen und kleinen Waldstücken als Bruthabitat, nahrungsreichen Revieren mit Gehölzund Altbaumbestand als Jaqdhabitat Wälder und aller Art (Nisthabitat) im Wechsel mit offener Landschaft (Nahrungshabitat), brütet auch im Randbereich von Siedlungen sowie vereinzelt in innerstädtischen Parks und auf halboffene und offene Landschaften aller Art mit Angebot von Nistplätzen in Feldgehölzen, Baumgruppen, auf Einzelbäumen, im Randbereich angrenzender Wälder; im Siedlungsbereich überwiegend an hohen Gebäuden, gebietsweise in Felswänden und Steinbrüchen halboffene bis offene, oft gewässerreiche Landschaften; nistet in Kiefernwäldern, Feldgehölzen, Baumgruppen oder -reihen, jagt über Gewässern, Heidewäldern, Trockenrasen, an Waldrändern und in Waldlichtungen, auch an Parkanlagen, in Dörfern und Strukturen des Untersuchungsgebietes entsprechen nicht den Ansprüchen der Art Strukturen des Untersuchungsgebietes entsprechen nicht den Ansprüchen der Art Untersuchungsgebiet nicht strukturiert genug, ebenso die Umgebung Gebiet zu kleinräumig, keine geeigneten Altholz- und Gehölzbestände im Gebiet Gebiet ist nicht offen und weiträumig genug, es fehlen ausreichend tlw. Gebäudedächer als Ansitz für die Jagd geeignet, Gebiet fungiert evtl, als geringer Teil des Nahrungshabitats Strukturen des Untersuchungsgebietes entsprechen nicht den Ansprüchen der Art ja Art kommt nicht im Gebiet vor ja Art kommt nicht im Gebiet vor ja Art kommt im Gebiet nicht vor ja Art kommt nicht im Gebiet vor ja Art kommt nicht im Gebiet vor ja evtl. Art nutzt das Gebiet möglicherweise temporär als Jagdhabitat da auch bei Umsetzung der Planung diese Funktionen im Umfeld des Gebietes weiterhin erhalten bleiben und die Art angesichts ihres Aktionsradius das Plangebiet nicht zwingend als Brut- und Nahrungsstätte benötigt, ist sie von der Planung nicht im Sinne der Verbotstatbestände des 44 betroffen ja Art kommt nicht im Gebiet vor viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage II, Seite 2

53 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 2: Vertiefende Artenschutzrechliche Vorprüfung grau hinterlegt: Art, deren Flabitatansprüche zumindest teilweise erfüllt sind (evtl, betroffene Art) Art pot. geeignete Biotoptvt Lebensraumansprüche erfüllt Begründung Erfassung Nachweis Vorkommen Erläuterung Betroffenheit Perdix perdix Rebhuhn Krautbestände offene Lebensräume, extensiv genutzte Ackergebiete sowie Grünland mit kleinflächiger Gliederung durch breite Weg- und Feldsäume, Hecken, Feldgehölze, Gebüschgruppen und Brachen, außerdem in Sandheiden, Trockenrasen, Abbaugebieten und Industriebrachen, hohe Dichten auch in ausgeräumten Ackergebieten in wärmebegünstigten Regionen, Acker- und Grünlandbrachen als Gebiet nicht offen und weiträumig genug ja Art kommt nicht im Gebiet vor Coturnix coturnix Wachtel Phasianus colchicus Fasan Fulica atra Blässhuhn Columba palumbus Ringeltaube Streptopelia turtur Turteltaube Streptopelia decaocto Türkentaube Cuculus canorus Kuckuck Krautbestände Krautbestände Erholungsanlagen Mischgebiete offene Lebensräume, fast ausschließlich in Agrarlandschaften, möglichst busch- und baumfreie Ackergebiete (insbesondere Sommergetreide- außer Hafer, aber auch Winterweizen, Klee, Luzerne, Erbsen und Ackerfrüchte) sowie Grünland, außerdem in Ruderalfluren, bevorzugt warme und dabei frische Bewohner weiter Feldfluren, unterbrochen von Büschen, Hecken, Brachen, n sowie im gewässernahen Bereich mit deckungsreichen Übergangszonen der Wasserläufe, findet daher in der landwirtschaftlichen Kulturlandschaft ausreichende in fast allen Landschaften an stehenden und langsam fließenden Gewässern unterschiedlicher Ausprägung, Binnenseen, große und kleine Teiche, Altwasser und Sumpfgebiete, kleine Tümpel, Flüsse und breite Gräben, auch künstliche Stillgewässer wie beispielsweise Kiesgruben und städtische Gewässer, offene Kulturlandschaft mit Baumgruppen, Buschreihen, Hecken, Feldgehölzen, Alleen, aufgelockerte, mischwaldreiche Parklandschaften, Wälder aller Art, vor allem in den Randpartien, weniger häufig in ausgedehnten, dichten Beständen, zunehmende Verstädterung, besiedelt neben Friedhöfen, Parks, baumreiche Grünanlagen, beim Vorhandensein von Bäumen auch alle Typen bevorzugt in Lebensräumen mit großem Anteil mittelhohen Busch- und Baumbestandes, in halboffener Kulturlandschaft, Hecken und Feldgehölzen, in Siedlungen, Parks, größeren aufgelassenen Gärten und Obstplantagen, seltener in Europa fast ausnahmslos in Dörfern und Stadtgebieten, in Städten Brutvorkommen vorwiegend in Gartenstadt- und Wohnblockzonen mit lockeren Baumgruppen, auch in gehölzarmen Innenstädten und Industriegebieten, meidet alte und dichte Baumbestände verschiedene halboffene Landschaften, zur Eiablage bevorzugt in offenen Teilflächen (Feuchtwiesen, Röhrichte u.a.) mit geeigneten Sitzwarten; fehlt in der Kulturlandschaft nur in ausgeräumten Agrarlandschaften; im Siedlungsbereich dörfliche Siedlungen, selten in Gartenstädten; Städte nur randlich im Bereich von Industrie- oder Agarbrachen, komplexe Habitatansprüche der Art werden nicht erfüllt Gebiet nicht offen und weiträumig genug keine Eignung als Habitat auf Grund fehlender Gewässer ja die Habitatansprüche sind weitgehend erfüllt komplexe Habitatansprüche der Art werden nicht erfüllt tlw. Gebiet als potenzielles Nahrungshabitat geeignet, die sind als potenzielle Brutplätze geeignet Gebiet nicht ausreichend strukturiert, zu geringe Abundanz an Wirtsvögeln ja Art kommt nicht im Gebiet vor ja Art kommt nicht im Gebiet vor ja Art kommt nicht im Gebiet vor ja ja ja Art brütet im Gärten der Umgebung, evtl, auch in den Gärten im Nordosten des Planbereiches die Funktion der Gärten ist durch die Planung nicht beeinträchtigt, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja Art kommt im Gebiet nicht vor ja ja ja Art nutzt mglw. den umgebenden Siedlungsraum als Bruthabitat diese Funktion ist durch die Planung nicht beeinträchtigt, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja Art kommt im Gebiet nicht vor viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage II, Seite 3

54 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 2: Vertiefende Artenschutzrechliche Vorprüfung grau hinterlegt: Art, deren Habitatansprüche zumindest teilweise erfüllt sind (evtl, betroffene Art) Art pot. geeignete Biotoptvt Lebensraumansprüche erfüllt Begründung Erfassung Nachweis Vorkommen Erläuterung Betroffenheit Tyto alba Schleiereule ja Art kommt nicht im Gebiet vor Strix aluco Waldkauz Asio otus Waldohreule Apus apus Mauersegler Upupa epops Wiedehopf Jynx torquilla Wendehals Picus canus Grauspecht Gebäude / Bauwerke, Gebäude / Bauwerke Erholungsanlagen lichte Laub- und Mischwälder mit altem höhlenreichen Baumbestand, Feld- und Hofgehölze, Parks, Alleen, Gärten mit altem Baumbestand, auf Friedhöfen Lichte Laub- und Mischwälder mit altem höhlenreichen Baumbestand vom Tiefland bis ins Gebirge, Feld- und Hofgehölze, auch im Siedlunqsbereich, dort in Parks, Alleen, Gärten mit bevorzugt Nistplätze in Feldgehölzen und an strukturierten Waldrändern mit ausreichend Deckung bietenden Nadelbäumen, in Baumgruppen oder Hecken, jagt im offenen Gelände mit niedrigem Pflanzenbewuchs (Felder, Wiesen, Dauergrünland) und in lichten Wäldern ursprünglicher Bewohner von Felslandschaften und lichten höhlenreichen Altholzbeständen von Laubwäldern, heute Baumbruten in Deutschland selten, ausgesprochener Kulturfolger in Stadt und Dorflebensräumen, Brutplätze an hohen Steinbauten, meist auf Innenstädte, Blockrandbebauung, Industrieund Hafenareale beschränkt, seltener im Bereich von moderner Wohnblockbebauung, Kirchtürme bzw. Bahnhofgebäude in Kleinstädten oftmals die einzigen Nistplätze, von Bedeutung sind horizontale Hohlräume mit kleiner Öffnunq, Nahrunqssuche 0,5 offene, vorw. extensiv genutzte Kulturlandschaften mit vegetationsarmen Flächen zur Nahrungssuche und einem Angebot geeigneter Bruthöhlen, Binnendünengebiete, Ränder von Kiefernheiden bzw. Kahlschlägen, aufgelassene Sandgruben, (Streu- )Obstwiesen, offene Parklandschaften, extensiv mittelalte und alte, lichte baumartenreiche Laub- und Mischwälder, benötigt Bäume mit grobrissiger Rinde (Eiche/ Linde/Erle/Weide), wichtige Struktur ist hoher Anteil von stehendem Totholz; im Anschluss an derartige Wälder auch in Streuobstwiesen, Parks und Gärten mit altem Baum-bestand sowie in entsprechend strukturierten kleinflächigeren Laubwaldparzellen, die durch Grünland, Hecken oder Gewässer voander getrennt einen aufgelockerte Laub-, Misch- und Nadelwälder in Nachbarschaft zu offenen Flächen für Nahrungssuche (Felder, Wiesen, Lichtungen, Heiden), auch locker mit Bäumen bestandene Landschaften wie Dorfränder, Streuobstwiesen, Feldqehölze, Parks, Fehlen von geeigneten n und Gebäudebereichen Fehlen von geeigneten n, daher keine Brut- und ungestörte Tagesruheplätze tlw. tlw. Gebiet als Nisthabitat nicht strukturiert genug; evtl. Nutzung des Gebietes als Jagdhabitat, große Nadelbäume in den Gärten im Nordosten des Gebietes geeignet als Tagschlafplätze Gebiet ist geeignet als Jagdhabitat nistet an der Burg Klopp Gebiet ist nicht offen und nicht weitläufig genug, keine geeigneten Brut- und Nahrungshabitate Fehlen geeigneter Waldbestände und ausreichender Totholzanteile Fehlen geeigneter Gehölzstrukturen ja Art kommt nicht im Gebiet vor ja evtl. Art nutzt das Gebiet evtl, als Jagdhabitat und die Nadelbäume in den Gärten im Nordosten mglw. Als Tagschlafplatz da diese Funktion weiterhin erhalten bleiben keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja ja ja Art nutzt das Gebiet als Jagdhabitat diese Funktion bleibt weiterhin erhalten daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja Art kommt nicht im Gebiet vor ja Art kommt nicht im Gebiet vor ja Art kommt nicht im Gebiet vor viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage II, Seite 4

55 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 2: Vertiefende Artenschutzrechliche Vorprüfung grau hinterlegt: Art, deren Habitatansprüche zumindest teilweise erfüllt sind (evtl, betroffene Art) Art pot. qeeiqnete Biotoptvt Lebensraumansprüche erfüllt Begründung Erfassunq Nachweis Vorkommen Erläuterunq Betroffenheit Picus viridis Grünspecht tlw. Dendrocopos major Buntspecht Dendrocopos medius Mittelspecht Dendrocopos minor Kleinspecht Galerida cristata Haubenlerche Lullula arborea Heidelerche Alauda arvensis Feldlerche Erholungsanlagen Krautbestände Krautbestände Krautbestände mittelalte und alte, lichte, strukturreiche Laub- und Mischwälder, auch reich gegliederte Landschaften mit Altbäumen und hohem Anteil an offenen Flächen, dort in Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Parks, Alleen, Gärten, Friedhöfen Laub-, Misch-, und Nadelwälder unterschiedlichster Zusammensetzung, nicht so sehr an alte Baumbestände gebunden, auch in Landschaften mit kleinflächigen Baumbeständen wie Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Parks, Alleen. Friedhöfen bzw. Hofgehölzen, bisweilen sogar Gärten Mittelalte und alte, lichte baumartenreiche Laub- und Mischwälder, benötigt Bäume mit grobrissiger Rinde (Eiche/Linde/Erle/Weide), Hartholz-Auwälder, Erlenbruchwälder, Buchenwälder hohen Alters, im Anschluss an derartige Wälder auch in Streuobstwiesen, Parks und Gärten mit altem lichte Laub- und Mischwälder vom Tiefland bis ins Mittelgebirge, bevorzugt Weichhölzer (Pappeln, Weiden), Galeriewälder in Hart- und Weichholzauen, Erlenbruch-, (Eichen-)Hainbuchen- und Moorbirkenwälder, auch kleinere Gehölzgruppen, Streuobstwiesen (Hochstammbäume), ältere Parks und Gärten, Hofgehölze, außerhalb der Brutzeit auch in reinen Nadelwäldern, zur Nahrungssuche auch in trockene vegetationsarme Standorte wie Brachen und Ödländereien, heute hauptsächlich im städtischen Bereich in aufgelockerten Wohngebieten, Gewerbe-, Industriegebieten, Sportplätzen, an Schulhöfen, Verkehrsflächen, Einkaufzentren mit teilweise brachliegenden, wenig bewachsenen Rohböden, daneben auf Truppenübungsplätzen, ehemaligen lichte Waldgebiete auf Sandböden mit schütterer Gras- bzw. Krautvegetation und einzelnen Bäumen sowie Büschen und/oder an reich strukturierten Waldrändern, z.b. kleinflächige Heiden, Binnendünen, Waldlichtungen, Rodungen, Brand- und Windwurfflächen, Sekundärlebensräume wie Sandund Kiesgruben, Truppenübungsplätze, Grünlandund Ackerflächen, Weinberge, Baumschulen und Obstbaukulturen in unmittelbarer Waldnähe, von besonderer Bedeutunq sind vegetationslose bzw. weitgehend offene Landschaften unterschiedlicher Ausprägung, hauptsächlich in Kulturlebensräumen wie Grünland- und Ackergebiete, aber auch Heidegebiete und größere Waldlichtungen, von Bedeutung für die Ansiedlung sind trockene bis wechselfeuchte Böden mit einer kargen und tlw. Gärten im Nordosten mit älterem Baumbestand als potenzielles Bruthabitat, Rasen der Schule als Nahrungshabitat Gärten im Nordosten und größere im Schulgelände als Nahrungshabitat und pot. Bruthabitat Gebiet zu arm an den benötigten Gehölzstrukturen keine geeigneten Gehölzstrukturen vorhanden komplexe Habitatansprüche der Art werden nicht erfüllt komplexe Habitatansprüche der Art werden nicht erfüllt Gebiet nicht offen und weiträumig genug ja evtl. vmtl. temporärer Nahrungsgast aufgrund des großen Aktionsradius nicht zwingend in dieser Funktion auf das Plangebiet angewiesen, daher von der Planung nicht im Sinne der Verbotstatbestände des 44 betroffen ja evtl. Art nutzt mglw. die im Plangebiet als Nahrungshabitat als verbreitete und häufig auftretende Art in der Lage, auf Gebiete außerhalb des Planbereiches auszuweichen keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja Art kommt im Gebiet nicht vor ja Art kommt im Gebiet nicht vor ja Art kommt im Gebiet nicht vor ja Art konnte im Gebiet nicht nachgewiesen werden ja Art kommt im Gebiet nicht vor viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage II, Seite 5

56 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 2: Vertiefende Artenschutzrechliche Vorprüfung grau hinterlegt: Art, deren Habitatansprüche zumindest teilweise erfüllt sind (evtl, betroffene Art) Art pot. qeeiqnete Biotoptvt Lebensraumansprüche erfüllt Beqründunq Erfassunq Nachweis Vorkommen Erläuterunq Betroffenheit Hirundo rustica Rauchschwalbe tlw. Delichon urbica Mehlschwalbe Anthus pratensis Wiesenpieper Motacilla flava flava Schafstelze Motacilla alba Bachstelze Gebäude / Bauwerke Gebäude / Bauwerke Krautbestände Krautbestände Verkehrsflächen, Krautbestände in Mitteleuropa ausgesprochener Kulturfolger, brütet in Dörfern, aber auch in städtischen Lebensräumen (u.a. Gartenstadt, Kleingärten, Blockrandbebauung, Innenstadt), wobei mit zunehmender Verstädterung die Siedlungsdichte stark abnimmt, vereinzelt auch im siedlungsfernen Offenland unter Gewässer überspannenden kleinen Brücken, größte Dichten an Einzelgehöften und in stark bäuerlich geprägten Dörfern mit lockerer Bebauung, Nahrungshabitate über reich strukturierten, offenen Grünflächen in Mitteleuropa ausgesprochener Kulturfolger, in allen tlw. Formen menschlicher Siedlungen wie Dörfer (auch Einzelgehöfte) und Städte, im Stadtbereich werden Wohnblockzonen und Industriegebiete bevorzugt, aber auch Innen- und Gartenstädte besiedelt, von Bedeutung für die Ansiedlung sind Gewässernähe (Nistmaterial, Nahrungshabitate) bzw. schlammige, lehmige bodenoffene Ufer oder Pfützen (Nistmaterial), Nahrungshabitate über reich strukturierten, offenen Grünflächen (Feldflur, Grünland, Grünanlaqen) und weitgehend offene, gehölzarme Landschaften unterschiedlicher Ausprägung, hauptsächlich in Kulturlebensräumen wie Grünland und Ackergebiete, aber auch Wiesentäler der Mittelgebirge sowie größere Kahlschläge, seltener Ruderalflächen, Straßen- und Eisenbahnböschungen, Industriegelände, Großbaustellen, von Bedeutung für die Ansiedlung sind feuchte Böden mit schütterer, aber stark strukturierte, deckungsreicher Gras- und Krautvegetation, ein unebenes Bodenrelief sowie weitgehend offene, gehölzarme Landschaften, ursprüngliche Habitate sind Salzwiesen, Flochmoorrandbereiche, Seggenfluren sowie Verlandungsgesellschaften, heute in Mitteleuropa hauptsächlich in Kulturlebensräumen - bevorzugt im Grünland extensiv genutzte Weiden, besiedelt aber auch von Wiesen geprägte Niederungen, stark zunehmend in Ackergebieten (u.a. Flackfrüchte, Getreide, Klee und Raps), seltener auf Ruderal- und Brachflächen, günstig sind kurzrasige Vegetationsausprägungen, in denen einzelne horstbildende Pflanzen wachsen und unbewachsene breites Habitatspektrum, sofern Nistgelegenheiten tlw. und Flächen mit spärlicher Vegetation vorhanden sind, oft in Wassernähe, in der naturnahen, offenen und halboffenen, aber auch agrarisch genutzten Landschaft bis hin zu Lichtungen und Kahlschlägen in Wäldern, in Dörfern, Wochenendsiedlungen, Gartenstädten, auf industriell oder gewerblich genutzten Sonderstandorten sowie auf Abbauflächen Gebiet als Jagdhabitat geeignet keine Brutmöglichkeiten vorhanden Gebiet als Jagdhabitat geeignet keine Brutmöglichkeiten vorhanden Untersuchungsgebiet ist nicht offen genug Gebiet entspricht nicht den Ansprüchen der Art Habitatansprüche der Art sind in der Umgebung weitgehend erfüllt ja ja ja Art nutzt das Gebiet als Jagdhabitat diese Funktion bleibt weiterhin erhalten daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja ja ja Art nutzt das Gebiet als Jagdhabitat diese Funktion bleibt weiterhin erhalten daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja Art kommt im Gebiet nicht vor ja Art kommt im Gebiet nicht vor ja vmtl. Art kommt vmtl. im Gebiet zeitweise vor und nutzt dieses als Nahrungshabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage II, Seite 6

57 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 2: Vertiefende Artenschutzrechliche Vorprüfung grau hinterlegt: Art, deren Habitatansprüche zumindest teilweise erfüllt sind (evtl, betroffene Art) Art pot. geeignete Biotoptvt Lebensraumansprüche erfüllt Begründung Erfassung Nachweis Vorkommen Erläuterung Betroffenheit Troglodytes troglodytes Zaunkönig ja Waldgesellschaften unterschiedlichster Ausprägung, ansonsten überwiegend unterholzreiche Laub- und Mischwälder mit hoher Bodenfeuchtigkeit, Fichtenoder Kiefern-Altbestände mit dichtem Unterholz, teilweise in Stangenhölzern beim Vorhandensein von Schlagreisighaufen, totholzreiche Bruchwälder, Ufergehölze, Bachtäler, in der halboffenen Landschaft in Feldgehölzen, Hecken, im Siedlungsbereich in Parkanlagen, auf Friedhöfen und in Gärten mit ausgeprägter Gebüschstruktur Gärten und gehölzgeprägte Grünflächen als Brut- und Nahrungshabitat geeignet ja ja ja Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses (Gärten im Nordosten, Gehölzbestände im Süden) vermutlich auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Prunella modularis Heckenbraunelle Erithacus rubecula Rotkehlchen Luscinia megarhynchos Nachtigall, Krautbestände Wälder aller Art mit reichlich Unterwuchs, Auwälder, verbuschte Verlandungszonen, Weidendickichte an Gewässern, unterholzreiche Feldgehölze, Heckenlandschaften, dichte, oft junge Laub- und Nadelholz-kulturen, im Siedlungsbereich Hofgehölze, von Hecken umstandene Kleingärten, koniferenreiche Friedhöfe und Parkanlagen sowie gebüschreiche Gärten, lokal bis in die Wohnblockzone von Städten Laub-, Misch- oder Nadelwälder, meist mit reichlich Unterholz und dichter Laub- oder Humusschicht, bevorzugt in extensiv bewirtschafteten, vielstufigen älteren Beständen, in geringer Dichte auch in monotonen Fichten- und Kiefernforsten, bei entsprechendem Strukturangebot auch Heckenlandschaften und im Siedlungsraum (Gärten, Parks, Friedhöfe), fehlt nur in der bäum- und strauchlosen Agrarlandschaft sowie in vegetationsfreien Innenstädten Randbereiche unterholzreicher Laub- und Mischwälder (auch Au- und Bruchwälder), gebüschreiche Verlandungszonen stehender Gewässer, gehölzreiche halboffene Kulturlandschaften in Niederungen (z.b. Dammkulturen), Ufergehölze, Waldränder, dichte Feldgehölze und Heckenlandschaften, bevorzugte Bruthabitate sind gekennzeichnet durch eine ausgeprägte Falllaubdecke am Boden als Nahrungssuchraum, verbunden mit Bereichen einer dichten und hohen Krautschicht aus Hochstauden, Brennnesseln und Rankenpflanzen als Neststandort, ja tlw. Gärten und gehölzgeprägte Grünflächen als Brut- und Nahrungshabitat geeignet Gärten und gehölzgeprägte Grünflächen als Brut- und Nahrungshabitat geeignet keine hinreichend dichten und störungsarmen Biotope ja vmtl. Art kommt vmtl. im Gebiet vor und nutzt dieses (Gärten im Nordosten, Gehölzbestände im Süden) evtl, auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja vmtl. Art kommt vmtl. im Gebiet vor und nutzt dieses (Gärten im Nordosten, Gehölzbestände im Süden) evtl, auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja Art kommt im Gebiet nicht vor viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage II, Seite 7

58 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 2: Vertiefende Artenschutzrechliche Vorprüfung grau hinterlegt: Art, deren Habitatansprüche zumindest teilweise erfüllt sind (evtl, betroffene Art) Art pot. qeeiqnete Biotoptvi Lebensraumansprüche erfüllt Beqründunq Erfassunq Nachweis Vorkommen Erläuterunq Betroffenheit Phoenicurus ochruros Hausrotschwanz ja Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz Saxicola rubetra Braunkehlchen Saxicola rubicola Schwarzkehlchen Turdus merula Amsel Turdus pilaris Wacholderdrossel Verkehrsflächen, Gebäude / Bauwerke Krautbestände Krautbestände in menschlichen Siedlungen, Wohngebieten sowie Industrie- und Lagergelände aller Art, insbesondere Neubaugebiete, auch an Einzelgebäuden außerhalb menschlicher Siedlungen (z. B. Feldscheunen) sowie in Steinbrüchen und Kiesgruben, höchste Dichten in Industriegebieten und Dörfern, als Brutplätze werden Stein-, Holz- und Stahlbauten genutzt, Nahrungssuche auf Rohböden, vegetationslosen Flächen und in kurzrasiger Vegetation (Baustellen, Schotter- und Sandplätze, Bahnanlagen usw.), in Innenstädten oder anderen stark versieqelten lichte aufgelockerte Altholzbestände, hohe Dichte in alten Weidenauwäldern, Hecken mit alten Überhältern in halboffenen Agrarlandschaften, Feldgehölze, Hofgehölze, Streuobstwiesen, Alleen und Kopfweidenreihen in Grünlandbereichen, Altkiefernbestände auf sandigen Standorten, gehölzreiche Einfamilienhaus-Siedlungen, Parks und offene Landschaften mit vertikal strukturierter Vegetation, ersatzweise Weidezäune (Jagd- und Singwarten) und bodennaher Deckung (Nestbau), z.b. Niedermoore, Übergangsmoore, in der Kulturlandschaft brachliegende Gras-Kraut-Fluren (v.a. Feuchtwiesen), Ackerbrachen, Grabensysteme mit saumartigen Hochstaudenfluren, Staudensäume in Grünland- und Ackerkomplexen, sporadisch in offene bis halboffene, sommertrockene Lebensräume, Sukzessions- und Ruderalflächen, Heiden, Waldlichtungen, Kahlschläge, Weinberg/-brachen, Hackfruchtschläge, in Acker- Komplexen Saumbiotope in der Nähe von Rapsfeldern, Wälder der unterschiedlichsten Ausprägung, als Kulturfolger überall verbreitet, über Feldgehölze, Hecken, Ufergehölze, Strauchgruppen in der offenen Feldflur bis zu ländlichen und städtischen Siedlungen, sogar in Industriegebieten, in gehölzreichen Siedlungsbereichen mit Gärten, Parks, Friedhöfen und Scherrasenflächen häufiger als in naturnahen Waldhabitaten, kaum in monotonen Kiefernforsten, fehlt in bäum- und strauchlosen Agrargebieten halboffene Landschaft mit feuchten kurzrasigen Wiesen oder Weiden, vor allem in Bach- und Flussauen mit angrenzenden Waldrändern, Feldgehölzen, Baumhecken, Einzelbäumen, Alleen, Ufergehölzen, weiterhin Streuobstwiesen, Baumbestände in Ortschaften (oft randlich), Parklandschaften, lokal, aber nicht generell, in Parks Art nutzt die Gebäude, Gärten und Grünflächen als Nahrungshabitat, vmtl. Gärten im Nordosten auch Bruthabitat Habitatansprüche der Art sind nicht erfüllt; es fehlen ausreichend komplexe Habitatansprüche der Art werden nicht erfüllt ja ja ja Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungs- und evtl, auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Brut- und Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja Art kommt nicht im Gebiet vor ja Art kommt nicht im Gebiet vor Gebiet nicht strukturreich genug ja Art kommt nicht im Gebiet vor ja tlw. Art nutzt die Gärten und Grünflächen als Nahrungshabitat, vmtl. Gärten im Nordosten auch Bruthabitat Art nutzt die Gärten und Grünflächen evtl, als Nahrungshabitat ja ja ja Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungs- und evtl, auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Brut- und Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja evtl. Art kommt evtl, im Gebiet als Nahrungsgast vor aufgrund des Aktionsradius nicht zwingend auf diese Flächen angewiesen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage II, Seite 8

59 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 2: Vertiefende Artenschutzrechliche Vorprüfung grau hinterlegt: Art, deren Habitatansprüche zumindest teilweise erfüllt sind (evtl, betroffene Art) Art pot. geeignete Biotoptvt Lebensraumansprüche erfüllt Begründung Erfassung Nachweis Vorkommen Erläuterung Betroffenheit Turdus philomelos Singdrossel Gebiet insgesamt zu arm an n ja Art kommt im Gebiet nicht vor Turdus viscivorus Misteldrossel Locustella naevia Feldschwirl Acrocephalus palustris Sumpfrohrsänger Hippolais icterina Gelbspötter Erholungsanlagen verschiedene Waldtypen mit Unterholz, auch in der Weidenaue, nicht an Waldränder gebunden, eher in altersmäßig gemischten als in einförmigen Beständen, im Mittelgebirge in den mehr oder weniger geschlossenen feuchten und unterholzreichen Fichtenwäldern, Verstädterung regional sehr unterschiedlich ausgeprägt, v.a. Gartenstädte, Kiefern- und Fichtenhochwald, seltener in Mischwäldern und reinen Laubholzbeständen, besiedelt die an Grünländereien angrenzenden Waldränder, auch Randzonen von Schneisen, Lichtungen, Kahlschlägen und jungen Kulturen, reqional in der Parklandschaft mit Feldqehölzen, Krautbestände offenes bis halboffenes Gelände mit mindestens cm hoher Krautschicht, bevorzugt aus schmalblättrigen Halmen, Stauden, Gebüsch, oft Schilfhalme als Singwarte, landseitige Verlandungszonen, Großseggensümpfe, extensiv genutzte Feuchtwiesen (oder Weiden), Pfeifengraswiesen, Hochstaudenflächen, Brachen, Brombeergebüsch, aber auch trocknere Flächen wie vergraste Heiden, stark verkrautete Waldränder (- lichtungen), selbst entsprechend strukturierte Krautbestände offene bis halboffene Landschaft mit dicht stehender Deckung aus Hochstauden mit hohem Anteil vertikaler Elemente mit seitlich abgehenden Blättern, häufig Mischbestände mit hohen Gräsern und lockerem Schilf in Fluss- und Bachauen, landseitigen Verlandungszonen, Waldrändern oder Waldlichtungen, Sekundärhabitate bei entsprechender Strukturierung auch Extensivwiesen, Rieselfelder, Ruderalfluren, Spülflächen, mehrschichtige Waldlandschaften mit hohen Gebüschen und stark aufgelockertem durchsonntem Baumbestand, bevorzugt im Bereich reicher Böden wie z.b. in Weiden- Auwäldern und feuchten Eichen- Hainbuchen-Mischwäldern, außerdem in Laubholz- Aufforstungen mittleren Alters, fehlt in Wirtschaftswäldern weitgehend, in Nadelforsten ganz, insbesondere von Hecken gegliederten Feuchtgrünlandgebieten, Rieselfeldlandschaften, seltener werden auch in der Feldflur Hecken, Buschsäume entlang von Wegen und Gräben, Feldgehölze und Pappelpflanzungen besiedelt, Siedlungen mit Grünanlagen, Friedhöfe, Parklandschaften, v.a. die Gartenstadtzone, aber auch die Innenstadt, Hofqehölze mit Eichenbestand Gebiet insgesamt zu arm an geeigneten n Gebiet zu arm an geeigneter Krautschicht Untersuchungsgebietentspricht nicht den Ansprüchen der Art Gebiet insgesamt zu arm an geeigneten n ja Art kommt im Gebiet nicht vor ja Art kommt im Gebiet nicht vor ja Art kommt im Gebiet nicht vor ja Art kommt im Gebiet nicht vor viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage II, Seite 9

60 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 2: Vertiefende Artenschutzrechliche Vorprüfung grau hinterlegt: Art, deren Habitatansprüche zumindest teilweise erfüllt sind (evtl, betroffene Art) Art pot. geeignete Biotoptvt Lebensraumansprüche erfüllt Begründung Erfassung Nachweis Vorkommen Erläuterung Betroffenheit Hippolais polyglotta Orpheusspötter, Krautbestände ja Art kommt im Gebiet nicht vor Sylvia curruca Klappergrasmücke Sylvia communis Dorngrasmücke Sylvia borin Gartengrasmücke Sylvia atricapilla Mönchsgrasmücke, Krautbestände Krautbestände, Krautbestände, Krautbestände trockene sonnenexponierte Hänge, vornehmlich mit Ginster und eingestreuten Brombeer- Weißdorn- Gebüschen bewachsen, mit ausgedehnter Krautschicht zwischen den Sträuchern, Büsche und kleine Bäume dienen als Singwarten, weiterhin in Randbereichen von Sand- und Kiesgruben, in Brachen im Bereich von Gleisanlagen, an Straßenböschungen und Bahndämmen, Brutgebiete häufig Sukzessionsflächen, auf denen halboffenes bis offenes Gelände mit Feldgehölzen, Buschgruppen, Hecken, ferner Böschungen, Dämme, Trockenhänge, aufgelassene Weinberge, Waldränder, Kahlschläge, junge Fichten- und Kiefernschonungen, Wacholderheiden, hohe Präsenz in Siedlungen, dort in Parks, Kleingärten, Gartenstädten, in Grünanlaqen auch inmitten von Gebüsch- und Heckenlandschaften (optimal in trockenen Ausprägungen), auch in reinen Agrarflächen (z.b. Raps), häufig in ruderalen Kleinstflächen in der offenen Landschaft, besiedelt Feldraine, Grabenränder, Böschungen an Verkehrswegen, Trockenhänge, frühe Sukzessionsstadien von Halden, Abgrabungsflächen, Industriebrachen, Schonungen mit Gräsern und üppiger Krautschicht, gebüschreiche Gebüschreiches offenes Gelände, üppige Hecken, lückige unterholzreiche Laub- und Mischwälder, Ufergehölze, Bruchwälder mit Unterwuchs und ausgedehnten Brennnesselbeständen, Strauchgürtel von Verlandungszonen, in Auwald- und Gebüschstreifen entlang von Bächen und Flüssen, meidet geschlossene dichte Wälder, kommt allenfalls in Randhecken vor, entgegen der Namensgebung meist nur in den Außenbereichen der Siedlunqen unterholzreiche Laub- und Mischwälder, selten Nadelwälder und Fichtenschonungen, höchste Dichten in Auwäldern, feuchten Mischwäldern, buschund baumreichen Gewässersäumen, bevorzugt in Gärten und Parkanlagen, oft in Beständen von Efeu, Brombeere und Brennnessel, zunehmend Besiedlung städtischer Bereiche, dort neben schattigen Parkanlagen und Friedhöfen auch in der Wohnblockzone mit dichtem Busch- und Baumbestand, sogar in Stadtzentren Gebiet ist nicht offen und nicht strukturiert genug für die Ansprüche der Art Gebiet ist nicht ausreichend strukturiert für die Ansprüche der Art Gebiet ist nicht ausreichend strukturiert für die Ansprüche der Art ja ja Art nutzt die Gärten und Grünflächen evtl, als Nahrungshabitat Art nutzt die Gärten und Grünflächen als Nahrungshabitat und vmtl. auch als Bruthabitat ja Art kommt im Gebiet nicht vor ja Art kommt im Gebiet nicht vor ja evtl. Art kommt evtl, im Gebiet vor und nutzt dieses als dann als Nahrungshabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja ja ja Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungs- und vmtl. auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Brut- und Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage Seite 10

61 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 2: Vertiefende Artenschutzrechliche Vorprüfung grau hinterlegt: Art, deren Habitatansprüche zumindest teilweise erfüllt sind (evtl, betroffene Art) Art pot. geeignete Biotoptvt Lebensraumansprüche erfüllt Begründung Erfassung Nachweis Vorkommen Erläuterung Betroffenheit Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger Erholungsanlagen ja Art kommt im Gebiet nicht vor Phylloscopus collybita Zilpzalp Phylloscopus trochilus Fitis Regulus regulus Wintergoldhähnchen Regulus ignicapilla Sommergoldhähnchen Erholungsanlagen Erholungsanlagen Erholungsanlagen das Innere älterer Hoch- oder Niederwälder mit geschlossenem Kronendach und wenig Krautvegetation (Frühjahrsgeophyten, Gräser), weitgehend freiem Stammraum mit tief sitzenden Ästen als Singwarten, v.a. Naturwälder oder naturnahe Wirtschaftswälder mit Stiel- und Traubeneiche, Rot- und Hainbuche, in höheren Lagen bevorzugt in Rotbuchenbeständen, im Wirtschaftswald werden auch Nadelbestände mit einzelnen eingesprengten Laubbäumen besiedelt, in Siedlungen parkartige Habitate, Reviere mittelalte Nadel-, Laub- und Mischwälder mit lückigem bis offenem Kronendach, mit viel Anflug und jüngerem Stangenholz, zumindest teilweise ausgeprägter Kraut-, aber stets gut ausgebildeter Strauchschicht auf frischen bis trockenen Standorten, gern in der Wiedeaue, im Gebirge bis an die Waldgrenze (Zwergstrauchgürtel), nicht in nassen Erlenbrüchen, im Rotbuchenhallenwald und anderen einschichtigen Starkholzwäldern, weiterhin in Siedlungsbereichen, Gartenstädten, Parks und Friedhöfen beim Vorhandensein hoher Baumbestände und trockene Wälder bis zu feuchten oder regelrecht nassen Standorten mit ausgeprägter, flächendeckender Krautschicht, gut ausgebildeter Strauchschicht und lichtem, weitgehend einschichtigen Baumbestand, Niederwälder, Weichund Hartholzauen, Bruchwälder, lichte Birken- Kiefernwälder im Stangenholzalter, wirtschaftlich ungenutzte Weichholzbestände, Vorwälder, alte Sukzessionsbrachen mit Laubholzaufwuchs, Nadelwald, besonders ausgeprägte Bindung an Vorkommen von Fichte, in Laubwäldern nur beim Vorhandensein wenigstens kleinerer Fichtengruppen, in reinen Kiefernwäldern seltener und in geringer Dichte, vereinzelt in Ortsbereichen in Fichtengruppen Nadelwälder, regelmäßig auch in Mischwaldbeständen beim Vorhandensein weniger Fichten, bei der Nahrungssuche spielt Aufenthalt in Laubbäumen (gern Eichen) eine große Rolle, insgesamt breiteres Habitatsspektrum als Wintergoldhähnchen, regelmäßiger auch im Siedlungsbereich, in Gartenstädten, Villenvierteln, Parks und auf Friedhöfen Gebiet ist nicht weitläufig genug; geeignete Gehölzstrukturen fehlen ja tlw. Art nutzt die Gärten und Grünflächen als Nahrungshabitat und vmtl. auch als Bruthabitat durch Lage im Siedlungsrandbereich temporäre Aufenthalte als Nahrungsgast keine Eignung als Bruthabitat auf Grund mangelnder Nadelbäume keine Eignung als Habitat tlw. Art nutzt die Gärten und Grünflächen evtl, als Nahrungshabitat ja ja ja Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungs- und vmtl, auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Brut- und Nahrungs-habitate auszuweichen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja ja ja Art kommt im Gebiet temporär als Nahrungsgast vor nicht zwingend an das Gebiet gebunden keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja Art kommt im Gebiet nicht vor ja evtl. Art kommt evtl, zeitweise in den Gärten und Grünflächen des Gebietes vor verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungs-habitate auszuweichen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage II, Seite 11

62 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 2: Vertiefende Artenschutzrechliche Vorprüfung grau hinterlegt: Art, deren Habitatansprüche zumindest teilweise erfüllt sind (evtl, betroffene Art) Art pot. qeeiqnete Biotoptvi Lebensraumansprüche erfüllt Beqründunq Erfassunq Nachweis Vorkommen Erläuterunq Betroffenheit Muscicapa striata Grauschnäpper komplexe Habitatansprüche der Art werden nicht erfüllt ja Art kommt vmtl. nicht im Gebiet vor Ficedula hypoteuca Trauerschnäpper Aegithalos caudatus Schwanzmeise Parus palustris Sumpfmeise Parus montanus Weidenmeise Erholungsanlagen Erholungsanlagen Horizontal und vertikal stark gegliederte, lichte Misch-, Laub- und Nadelwälder mit hohen Bäumen und durchsonnten Kronen (Altholz), vorzugsweise an Rändern, in Schneisen und Lichtungen von Hartholzauen- und Eichen-Hainbuchenwäldern sowie in Erlenbruch- und Moorbirkenwäldern, in halboffenen Kulturlandschaften nur in Bereichen mit alten Bäumen, bedeutende Populationsanteile in Siedlungen des ländlichen Raumes mit vielfältigen exponierten Ansitzmöglichkeiten und ausreichendem Anqebot qrößerer Fluqinsekten, in Gartenstädten, Wälder mit alten Bäumen und einem ausreichenden Höhlenangebot, bei Vorhandensein eines größeren Nistkastenangebotes auch in jüngeren Laub- und Mischbeständen, in reinen Fichten- und Kiefernbeständen sowie in Kleingärten. Obstanlagen, Villenviertel, Parks und Friedhöfen Laub- und Mischwälder mit ausgebildeter Strauchschicht, ebenfalls vielstufige Nadelwälder sowie Wachholderheiden, Streuobstwiesen, Feldgehölze, unterholzreiche Feuchtwälder, Ufergehölze an Fließgewässern, Seen und Teichen, verbuschte Bereiche in Mooren, außerdem gebüschreiche Park- und Grünanlagen, Friedhöfe, Kleingärten, Gartenstädte größere lichte Laub- und Mischwald-Altholzbestände, Ufergehölze, fortgeschrittene Altersstadien von Moorbirkenwäldern, bevorzugt grenzlinienreiche, rauhborkige und artenreiche Ausprägungen, erhöhte Dichte in feuchten Laubwäldern (Hartholzaue, Erlenbrüche), in der halboffenen Kulturlandschaft in Hecken und Feldgehölzen mit alten Bäumen, in größeren Parks und Obstgärten, auch in morschholzreiche naturbelassene, feuchte Wälder, bevorzugt in Bruchwäldern, halboffenen Auen (Bachtäler) und Moorbirkenwäldern, auch in Nadelund Mischwäldern der Mittelgebirge bis in die Hochlagen sowie in extensiv bewirtschafteten Kieferndickungen und -Stangenhölzern mit eingesprengten morschen Birken oder Erlen, in der halboffenen Kulturlandschaft auch in alten ungepflegten Hecken und verwilderten Feldgehölzen, in aufgelassenen alten Gärten, in Dörfern sowie Parks und auf Friedhöfen, ist in allen Lebensraumtypen auf Untersuchungsgebiet ist zu arm an geeigneten n und genügt nicht den Habitatansprüchen tlw. Art nutzt die Gärten und Grünflächen evtl, als Nahrungshabitat Untersuchungsgebiet nicht strukturiert und nicht feucht genug komplexe Habitatansprüche der Art werden nicht erfüllt ja Art kommt vmtl. nicht im Gebiet vor ja evtl. Art kommt evtl, zeitweise in den Gärten und Grünflächen des Gebietes vor verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungs-habitate auszuweichen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja Art kommt im Gebiet nicht vor ja Art kommt im Gebiet nicht vor viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage II, Seite 12

63 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 2: Vertiefende Artenschutzrechliche Vorprüfung grau hinterlegt: Art, deren Habitatansprüche zumindest teilweise erfüllt sind (evtl, betroffene Art) Art pot. qeeiqnete Biotoptvi Lebensraumansprüche erfüllt Beqründunq Erfassunq Nachweis Vorkommen Erläuterunq Betroffenheit Parus cristatus Haubenmeise Erholungsanlagen überwiegend Nadelwald, ansonsten bevorzugt Kiefernwälder mit deutlicher Altersstufung und höherem Anteil von morschem Holz und Totholz bzw. Weichholz (Birke, Weide), in monotonen Altersklassenwäldern deutlich seltener, besiedelt bei höherem Anteil älterer Nadelbäume auch Laubmischwälder (z.b. auch ältere Moorbirkenwälder mit Kiefern), bei ähnlicher Strukturierunq auch in komplexe Habitatansprüche der Art werden nicht erfüllt ja Art kommt im Gebiet nicht vor Parus ater Tannenmeise Parus caeruleus Blaumeise Parus major Kohlmeise Sitta europaea Kleiber Erholungsanlagen Nadelwälder (mindestens jähriger Bestand), Nahrungssuche bevorzugt an Altfichten, bei Höhlenangebot auch in Mischwäldern mit ausreichendem Nadelbaumanteil, in Kiefernforsten/- heiden in Bereichen mit eingestreuten Laubgehölzen (z.b. Birken), auch in Laubwäldern mit einzelnen (alten) Fichten, in Siedlungen zunehmend Brutvorkommen in Parkanlagen, Gärten und auf lichte, vertikal strukturierte Laub- und Mischwälder mit großem Höhlenangebot, besiedelt daher vor allem Alteichenbestände, Auwälder, Feldgehölze, Baumund Gebüschstreifen im offenen Gelände und Hofgehölze, Nistkästen fördern die Ansiedlung, dann auch im Siedlungsbereich, vor allem in Parks, Kleingartengebieten, Gartenstädten und Gehölzgruppen bis in die Wohnblockzonen, nicht in einförmigen Nadelwäldern fast alle Wälder mit genügend Nistgelegenheiten, bevorzugt Altholzbestände von Laub- und Mischwäldern, in reinen Forsten, sofern Höhlen oder zumindest Nistkästen vorhanden sind, außerhalb geschlossener Wälder in Feldgehölzen, Alleen, in städtischen Siedlungen zumeist flächendeckende Verbreitung, dort in Parks, Gärten und auf Friedhöfen, auch in Wohnblockzonen und Zentren strukturreiche lichte Laub- und Mischwälder, v.a. in höhlenreichen Altholzbeständen mit hohem Eichenanteil, Charaktervogel der Eichen-Hainbuchenund Buchenmischwälder fortgeschrittener Altersstadien (mindestens 75-jährig), höchste Dichte in Hartholzauen, eher selten in lichten Kiefern- Beständen (Altholz), im Bereich menschlicher Siedlungen in Hofgehölzen, Parkanlagen, Gärten und Alleen mit hohen Bäumen, Siedlungsdichte abhängig vom Höhlenangebot komplexe Habitatansprüche der Art werden nicht erfüllt ja ja tlw. Art nutzt die Gärten und Grünflächen als Nahrungshabitat und vmtl. auch als Bruthabitat Art nutzt die Gärten und Grünflächen als Nahrungshabitat und vmtl. auch als Bruthabitat Art nutzt die Gärten und Gehölzbestände vmtl. als Nahrungshabitat ja Art kommt im Gebiet nicht vor ja ja ja Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungs- und vmtl. auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Brut- und Nahrungs-habitate auszuweichen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja ja ja Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungs- und vmtl. auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Brut- und Nahrungs-habitate auszuweichen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja vmtl. Art kommt vmtl. im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungshabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungs-habitate auszuweichen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage II, Seite 13

64 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 2: Vertiefende Artenschutzrechliche Vorprüfung grau hinterlegt: Art, deren Habitatansprüche zumindest teilweise erfüllt sind (evtl, betroffene Art) Art pot. geeignete Biotoptvt Lebensraumansprüche erfüllt Begründung Erfassung Nachweis Vorkommen Erläuterung Betroffenheit Certhia familiaris Waldbaumläufer Erholungsanlagen überwiegend geschlossene Wälder mit Altholzbeständen, in Gebirgen überwiegend in Nadelund Mischwäldern, sonst auch Eichen-Buchen- Althölzer, seltener in älteren Erlen- Eschenwäldern und Erlen- bzw. Birkenbruchwäldern (mitunter in nur 1 bis 2 ha großen Beständen), innerhalb von Fehlen von geeigneten Gehölzbeständen ja Art kommt im Gebiet nicht vor Certhia brachydactyla Gartenbaumläufer Erholungsanlagen lichte Laub- oder Mischwälder vor allem im Tiefland, mit grobborkigen Bäumen (Eichen, Pappeln, Ulmen), alte Kiefern- und Kiefernmischwälder, Erlenbrüche, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen im ansonsten offenen Gelände, Gewässer begleitende, im Siedlungsbereich auch Hofgehölze, Obstgärten, Friedhöfe, Parks, nicht in dichten Fichtenforsten und reinen Buchenbeständen tlw. Art nutzt die Gärten und Gehölzbestände evtl, zeitweise als Nahrungshabitat ja evtl. Art kommt evtl, im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungshabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungs-habitate auszuweichen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 Oriolus oriolus Pirol Lanius collurio Neuntöter Lanius excubitor Raubwürger Lanius Senator Rotkopfwürger Erholungsanlagen feuchte und lichte, sonnige (Bruch- und Au-) Wälder, auch in Kieferwäldern mit lückiger Struktur und einzelnen alten Laubbäumen, in der Kulturlandschaft Flussniederungen mit Feldgehölzen oder Alleen sowie alte Hochstamm-Obstkulturen und Parkanlagen mit hohen Bäumen, Randlagen von Wäldern (Ufergehölze) werden bevorzugt, Randlagen dörflicher Siedlungen, Hofgehölze mit altem Baumbestand, besonders Eichen, Pappeln, Erlen, auch Buchen, halboffene bis offene Landschaften mit lockerem, strukturreichem Gehölzbestand, hauptsächlich in extensiv genutztem Kulturland (Feldfluren, Feuchtwiesen und -weiden, Mager- bzw. Trockenrasen), das mit Hecken bzw. Kleingehölzen und Brachen gegliedert ist, auch in Randbereichen von Niederungen, Heiden, an reich strukturierten Waldrändern, an Hecken gesäumten Feldwegen, Bahndämmen, auf Kahlschlägen, Aufforstungs-, Windwurf- und Brandflächen, Truppenübungsplätzen, Abbauflächen (Sand- und Kiesgruben) sowie Industriebrachen, wichtiq sind dorniqe Sträucher und lichte Waldgebiete auf Sandböden mit schütterer Gras- bzw. Krautvegetation und einzelnen Bäumen sowie Büschen und reich strukturierten Übergangsbereichen, von besonderer Bedeutung sind vegetationslose bzw. spärlich bewachsene Areale halboffene bis offene Landschaften verschiedenster Ausprägung mit Einzelbüschen und -bäumen sowie Gehölzgruppen, kleinflächig gegliederte, extensiv genutzte Agrarflächen (Acker und Grünland) oder reich strukturierte Gebüschzonen in intensiver keine geeigneten Gehölzbestände im Gebiet komplexe Habitatansprüche der Art werden nicht erfüllt komplexe Habitatansprüche der Art werden nicht erfüllt komplexe Habitatansprüche der Art werden nicht erfüllt ja Art kommt nicht im Gebiet vor ja Art kommt im Gebiet nicht vor ja Art kommt im Gebiet nicht vor ja Art kommt im Gebiet nicht vor viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage II, Seite 14

65 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 2: Vertiefende Artenschutzrechliche Vorprüfung grau hinterlegt: Art, deren Habitatansprüche zumindest teilweise erfüllt sind (evtl, betroffene Art) Art pot. geeignete Biotoptvt Lebensraumansprüche erfüllt Begründung Erfassung Nachweis Vorkommen Erläuterung Betroffenheit Garrulus glandarius Eichelhäher tlw. Art nutzt die Gärten und Grünflächen als Nahrungshabitat Pica pica Elster Corvus monedula Dohle Corvus frugilegus Saatkrähe Gebäude / Bauwerke alle Waldtypen, bevorzugt lichte vielstufige Laubholz-, Mischwald- oder Nadelholz-Alterswälder mit Jungwuchs, Auwälder unterschiedlichster Ausprägung, Eichen-Hainbuchen- Mischwälder, auch monotone Forstkulturen des Altersklassenwaldes, selten in Feldgehölzen (Mindestgröße 1 ha), über waldartige Parks, Friedhöfe und baumreiche Gärten in die Ortschaften eingedrungen, neuerdings auch im Innenbereich von Städten, allgemeine Tendenz zur lichte Auwälder, halboffene, parkartige Landschaften ja bis zu offenen Landschaften mit einzelnen n, geschlossene Waldgebiete und enge Taleinschnitte werden gemieden, heute bevorzugt in Siedlungen (z. B. Friedhöfe und Parkanlagen, Gartenstädte, Wohnblockzonen), nur noch selten in reich strukturierten Agrarlandschaften mit Baumreihen, Hecken und Feldgehölzen, von Bedeutung sind hohe Einzelbäume (auch Koniferen) und dichtes Gebüsch als Neststandorte sowie kurzwüchsige Grasbestände bzw. bodenoffene Stellen für die Nahrungssuche (in Brutvogel lichter (insbesondere alte Buchenwälder) tlw. mit angrenzenden offenen Nahrungsräumen, Brutplätze in Altholzbeständen oder Felswänden mit Höhlenangebot, besiedelt heute überwiegend Ersatzlebensräume im Siedlungsbereich bevorzugt in Gartenstädten, Hof- oder Dorfgehölzen, randlich in geringer Entfernung (max. bis 800 m) zu offenen, möglichst extensiv landwirtschaftlich genutzten Nahrungsräumen, aber auch in Großstadtkernen mit nischenreichen Gebäuden, Altbaublocks, Brückenkonstruktionen oder in Parkanlagen mit Altbaumbestand, Nahrungshabitate hier Brachen, Scherrasen z.b. von Sportplätzen, Müllkippen, Hafenanlagen, Bahnhofsanlagen, große (auch stark ehemals steppenartige, feuchte, überwiegend offene Weidelandschaften auf hochproduktiven Böden der Tiefländer (Marschen, Auen, bördeähnliche Böden, Jungmoränen), heute v.a. in Acker-Grünland- Komplexen mit Baumgruppen, Feldgehölzen, Alleen zur Nestanlage, von Bedeutung sind hoher Grundwasserstand, weiche humusreiche Böden, häufige Bodenbearbeitung, nach Verfolgung und auch tiefgreifenden Standort-veränderungen der Niederungen Verlagerung von Kolonien in Randbereiche oder das Innere von Städten, mitunter in der Nähe kurzrasiger Flächen wie Flughäfen, Art nutzt die Gärten und Grünflächen als Nahrungshabitat, evtl, auf als Bruthabitat Art brütet an Gebäuden in der Nachbarschaft und nutzt das Gebiet als Nahrungshabitat komplexe Habitatansprüche der Art werden nicht erfüllt ja ja ja Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungshabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja ja ja Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungshabitat, evtl, auf als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Brut- und Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja ja ja Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungshabitat aufgrund ihres Aktionsradius nicht zwingend auf diese Flächen angwiesen und in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja Art kommt im Gebiet nicht vor viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage Seite 15

66 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 2: Vertiefende Artenschutzrechliche Vorprüfung grau hinterlegt: Art, deren Habitatansprüche zumindest teilweise erfüllt sind (evtl, betroffene Art) Art pot. geeignete Biotoptvt Lebensraumansprüche erfüllt Begründung Erfassung Nachweis Vorkommen Erläuterung Betroffenheit Corvus corone Rabenkrähe tlw. Art nutzt die Gärten und Grünflächen als Nahrungshabitat Sturnus vulgaris Star Passer domesticus Haussperling Passer montanus Feldsperling Erholungsanlagen Verkehrsflächen, Gebäude / Bauwerke Erholungsanlagen in der ehemaligen Naturlandschaft Waldränder und -lichtungen im Übergang zu offenen Mooren, Auen und Seen, heute offene Kulturlandschaft mit landwirtschaftlich genutzten Flächen, Äcker, Wiesen, Weiden, Nistplätze auf Einzelbäumen, in Windschutzstreifen, Ufergehölzen, Alleen, Feldgehölzen, Waldrändern, ausnahmsweise in sehr lichten Wäldern, Nutzung von Nahrungsflächen (Grünland u.a.) nur, solange Vegetation niedrig ist, ferner in allen Siedlunqsbereichen mit lockeren Auenwälder, sogar lockere Weidenbestände in Röhrichten, vorzugsweise Randlagen von Wäldern und Forsten, teilweise im Inneren von (Buchenwäldern mit Ausnahme von Fichten- Altersklassenwäldern, u.a. in höhlenreichen Altholzinseln, in der Kulturlandschaft Streuobstwiesen, Feldgehölze, Alleen an Feld- und Grünlandflächen, Brutmöglichkeiten in Höhlen alter und auch toter Bäume, besiedelt alle Stadthabitate: Parks, Gartenstädte bis zu baumarmen Stadtzentren und Neubaugebieten, Nahrungssuche zur Brutzeit bevorzuqt in benachbarten kurzrasiqen (beweideten) ausgesprochener Kulturfolger in dörflichen sowie städtischen Siedlungen, in allen durch Bebauung geprägten städtischen Lebensraumtypen (Innenstadt, Blockrandbebauung, Wohnblockzone, Gartenstadt, Gewerbe- und Industriegebiete) sowie Grünanlagen, sofern sie Gebäude oder andere Bauwerke aufweisen, auch an Einzelgebäuden in der freien Landschaft (z.b. Feldscheunen, Einzelgehöfte), Felssowie Erdwänden oder Parks (Nistkästen), maximale Dichten in bäuerlich geprägten Dörfern mit lockerer Bebauung und Tierhaltung sowie Altbau- Blockrandbebauung, von Bedeutung ist die ganzjährige Verfügbarkeit von Nahrungsressourcen lichte Wälder und Waldränder aller Art (insbesondere Auwälder), bevorzugt mit Eichenanteil, sowie halboffene, gehölzreichen Stadtlebensräumen (Parks, Friedhöfe, Kleingärten sowie in strukturreichen Dörfern (Bauerngärten, Obstwiesen, Hofgehölze), von Bedeutung ist die ganzjährige Verfügbarkeit von Nahrungsressourcen (Sämereien sowie Insektennahrung für die Jungen, Nahrungssuche bevorzugt an Eichen und Obstbäumen) sowie ja ja Art nutzt die Gärten und Grünflächen vmtl. Temporär als Nahrungshabitat Art nutzt die Gebäude, Gärten, Grün- und Hofflächen als Nahrungshabitat, vmtl. auch als Bruthabitat keine Eignung als Habitat auf Grund mangelnder Verfügbarkeit von Nist- und Nahrungsressourcen ja ja ja Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungshabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen, daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja vmtl. Art kommt vmtl. im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungshabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja ja ja Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungs- und vmtl. auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Brut- und Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja Art kommt im Gebiet nicht vor viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage Seite 16

67 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 2: Vertiefende Artenschutzrechliche Vorprüfung grau hinterlegt: Art, deren Habitatansprüche zumindest teilweise erfüllt sind (evtl, betroffene Art) Art pot. geeignete Biotoptvt Lebensraumansprüche erfüllt Begründung Erfassung Nachweis Vorkommen Erläuterung Betroffenheit Fringilla coelebs Buchfink ja Serinus serinus Girlitz Carduelis chloris Grünfink Carduelis carduelis Stieglitz Carduelis cannabina Bluthänfling, Krautbestände Wälder und Baumbestände aller Art, Laubwälder, Kiefern- und Fichtenhölzer, Feldgehölze, Baumgruppen in der freien Landschaft, parkartiges Gelände, Obstkulturen, Baum bestandene Landschaften, Aufforstungen, im Bereich der Siedlungen in Gärten, Parkanlagen, Friedhöfen, Wohnblockzonen, teilweise in vegetationsarmen Innenstädten halboffene, mosaikartig gegliederte Landschaften (z.b. Auwälder) mit lockerem Baumbestand, Gebüschgruppen und Flächen mit niedriger Vegetation mit im Sommer Samen tragender Staudenschicht, bevorzugt in klimatisch begünstigten, geschützten Teilräumen, vielfach in der Nähe menschlicher (dörflicher) Siedlungen, heute bevorzugt im Bereich von Baumschulflächen, daneben in Kleingartengebieten, Obstanbaugebieten, Gärten oder Parks sowie auf Friedhöfen, Schlüsselfaktoren für die Besiedlung sind Anteile von Laub- und halboffene Landschaften mit Baumgruppen, Gebüsch oder aufgelockerten Baumbeständen und gehölzfreien Fläche, z.b. Feldgehölze, Waldränder und -lichtungen, lichte Mischwälder sowie Auwälder, seltener lückige Fichtenbestände, meidet das Innere geschlossener Wälder, in Deutschland Hauptvorkommen innerhalb menschlicher Siedlungen, dort in Gärten, Friedhöfen, Parks, Grünanlagen, Gartenstädten, selbst in Innenstädten, weiterhin in der reich strukturierten Agrarlandschaft mit Baumqruppen, Alleen, Feldqehölzen, Buschqelände halboffene strukturreiche Landschaften mit abwechslungsreichen bzw. mosaikartigen Strukturen, lockere Baumbestände oder Baum- und Gebüschgruppen bis zu lichten Wäldern, meidet aber das Innere geschlossener Wälder, Feld- und Ufergehölze, Alleen, Baumbestände von Einzelgehöften, Obstbaumgärten, besonders häufig im Bereich der Siedlungen an den Ortsrändem, auch in Kleinqärten und Parks, wichtiqe Habitatsstrukturen offene bis halboffene Landschaften mit Gebüschen, Hecken oder Einzelbäumen, Agrarlandschaften mit Hecken (Ackerbau und Grünland), Heiden, verbuschte Halbtrockenrasen, auch Brachen, Kahlschläge, Baumschulen, dringt in Dörfer und Stadtbereiche vor (Gartenstadt, Parkanlagen, Industriegebiete und -brachen), von Bedeutung sind Hochstaudenfluren und andere Samenstrukturen (Nahrungshabitate) sowie strukturreiche Gebüsche oder junge Nadelbäume (Nisthabitate), gern in tlw. tlw. tlw. Art nutzt die Gärten und Grünflächen als Nahrungshabitat und vmtl. auch als Bruthabitat Art nutzt die Gärten und Grünflächen als Nahrungshabitat und evtl, auch als Bruthabitat Art nutzt die Gärten und Grünflächen vmtl. Zeitweise als Nahrungshabitat Art nutzt die Gärten evtl, temporär als Nahrungshabitat Habitatansprüche bezüglich der benötigten Strukturen sind nicht erfüllt ja ja ja Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungs- und vmtl. auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Brut- und Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja ja ja Art kommt im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungs- und evtl, auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Brut- und Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja vmtl. Art kommt vmtl. im Gebiet vor und nutzt dieses dann als Nahrungshabitat, evtl, auch als Bruthabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Brut- und Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja evtl. Art kommt evtl, im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungshabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja Art kommt im Gebiet nicht vor viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage II, Seite 17

68 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 2: Vertiefende Artenschutzrechliche Vorprüfung grau hinterlegt: Art, deren Habitatansprüche zumindest teilweise erfüllt sind (evtl, betroffene Art) Art pot. qeeiqnete Biotoptvt Lebensraumansprüche erfüllt Beqründunq Erfassunq Nachweis Vorkommen Erläuterunq Betroffenheit Pyrrhula pyrrhula Gimpel tlw. Art nutzt die Gärten evtl, temporär als Nahrungshabitat Coccothraustes coccothraustes Kernbeißer Emberiza citrinella Goldammer Emberiza calandra Grauammer Myotis daubentoni Wasserfledermaus Myotis bechsteini Bechsteinfledermaus Myotis myotis Großes Mausohr, Krautbestände Krautbestände Gebäude / Bauwerke Gebäude / Bauwerke, Gebäude / Bauwerke, Nadel- und Mischwälder mit stufigem Aufbau, vor allem Fichtenaufforstungen, bevorzugt die Bestandsränder mit angrenzenden Kahlschlägen, Lichtungen, Pflanzgärten oder Heckenflächen, vereinzelt in reinen Laubwäldern, innerhalb der Städte meist in koniferen- und gebüschreichen Parks, Gärten, Villenvierteln und auf Friedhöfen lichte Laub- und Mischwälder mit aufgelockertem Unterbewuchs, lokal Vorkommen in Nadelforsten mit Laubholzanteil, regelmäßig in Hart- und Weichholzauen, größeren Feldgehölzen oder Hecken mit Überhältern, gehölzreichen Parklandschaften, Aufforstungen, Streuobstwiesen, bevorzugt regional Pappelgehölze und Birkenbestände, sporadisch in Gärten, Parks und Friedhöfen mit altem Baumbestand frühe Sukzessionsstadien der Bewaldung sowie offene bis halboffene Landschaften mit strukturreichen Saumbiotopen, z. B. Acker-Grünland- Komplexe, Heiden, Lichtungen, Kahlschläge und Aufforstungen sowie Ortsränder, hauptsächlich Agrarlandschaften mit Büschen, Hecken, Alleen und Feldgehölzen sowie Waldränder, Bahndämme, Böschungen, aufgelassene Sandgruben und ältere Brachflächen mit Gehölzaufwuchs, wichtige Habitatskomponenten sind Einzelbäume und Büsche als Sinqwarten sowie Grenzbereiche zwischen Krautoffene Landschaften, ebenes Gelände, feuchte Streuwiesen bis ausgesprochen trockene Böden mit einzelnen Strukturen als Sinqwarte Jagd in alten, feuchten Laubwäldern, seltener in Kiefernwäldern, Waldränder- und Wege mit Unterholzbegrenzung, Parks, Obstgärten Sommerquartiere: Baumhöhlen, Nistkästen, Fensterläden, selten in Gebäuden Winterquartiere: Stollen, Höhlen, Keller, Felsspalten jagd in alten, feuchten Laubwäldern, seltener in Kiefernwäldern, Waldränder- und Wege mit Unterholzbegrenzung, Parks, Obstgärten Sommerquartiere: Baumhöhlen, Nistkästen, selten in Gebäuden, Winterquartiere: Stollen, Höhlen, Keller und jagd in Wäldern ohne dichten Unterwuchs, Laubwaldränder, Waldschneisen, Parks, Wege, abgemähte Wiesen, Weiden, niedrige wärmebegünstigte Brachen Sommerquartiere Dachstühle, selten Höhlen Winterquartiere Stollen und Höhlen, selten Keller Strukturen des Untersuchungsgebietes entsprechen nicht den Ansprüchen der Art im Gebiet entsprechen nicht den benötigten Strukturen Gebiet nicht offen und weitläufig genug strukturarmer Siedlungsbereich entspricht nicht den Habitatansprüchen der Art kein ausreichender Altholzbestand, Gebiet als Jagdhabitat nicht hinreichend strukturiert kein ausreichender Altholzbestand, Gebiet als Jagdhabitat nicht hinreichend strukturiert ja evtl. Art kommt evtl, im Gebiet vor und nutzt dieses als Nahrungshabitat verbreitete und zumeist häufig auftretende Art, aufgrund ihrer Häufigkeit und ihres weiten Lebensraumspektrums in der Lage, auf andere Nahrungshabitate auszuweichen daher keine Betroffenheit im Sinne der Verbotstatbestände des 44 ja Art kommt im Gebiet nicht vor ja Art kommt im Gebiet nicht vor ja Art kommt nicht im Gebiet vor ja Art kommt im Gebiet nicht vor ja Art kommt im Gebiet nicht vor ja Art kommt im Gebiet nicht vor viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage II, Seite 18

69 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 2: Vertiefende Artenschutzrechliche Vorprüfung grau hinterlegt: Art, deren Habitatansprüche zumindest teilweise erfüllt sind (evtl, betroffene Art) Art pot. geeignete Biotoptvt Lebensraumansprüche erfüllt Begründung Erfassung Nachweis Vorkommen Erläuterung Betroffenheit Nyctalus noctula Großer Abendsegler Gebäude / Bauwerke, tlw. jagd über Laub- und Mischwäldern, großen Flussläufen und Gewässern, Wiesen, Parks, Müllkippen, Großstadträndern, um Bauernhöfe Sommerquartiere Baumhöhlen, Fledermauskästen, Fensterläden, hohle Betonmasten, Spalten, Hohlräume von Talsperren, Widerlager von Autobahnbrücken Winterquartiere Baumhöhlen, Felsspalten, Verschalungen an Gebäuden kein ausreichender Altholzbestand, Gebiet als Jagdhabitat gering geeignet ja evtl. keine Quartiermöglichkeiten im Gebiet Art kommt möglicherweise sporadisch zur Nahrungsaufnahme und im Überflug vor da auch bei Umsetzung der Planung diese Funktionen weiterhin erhalten bleiben und die Art angesichts ihres Aktionsradius das Plangebiet nicht zwingend als Nahrungsstätte benötigt, ist sie von der Planung nicht im Sinne der Verbotstatbestände des 44 betroffen Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus Gebäude / Bauwerke, Gebäude / Bauwerke jagd in Wohngebieten, an Gewässern, in aufgelockerten Wäldern, an Waldrändern, Hecken, Wegen, Straßenlampen Sommer- und Winterquartiere Fassaden, Spalten, Rollläden, vereinzelt in Baumhöhlen und Holzstapeln Jagd in Feuchtgebieten und Auwäldern, an Waldrändern und -Schneisen und Straßenlampen, seltener in Wohngebieten Sommerquartiere in Baumhöhlen, Spalten, Fledermauskästen, seltener in Gebäuden ja Habitatansprüche der Art sind weitgehend erfüllt Habitatansprüche der Art sind nicht erfüllt ja ja ja Art nutzt die Turnhalle zeitweise als Quartier, höchstwahrscheinlich als Tagquartier oder Zwischenquartier, ggf. auch als Winterquartier bei Umsetzung der Planung geht diese Fuktion verloren Der Abriss der Turnhalle verstößt somit gegen das Beschädigungsverbot des 44 Abs. 1 Nr. 3 Ohne geeignete Vorsichtsmaß-nahmen kann es beim Abriss zudem zu Tötungen oder Verletzungen von Individuen und somit zu einem Verstoß gegen das Tötungsverbot des 44 Abs. 1 Nr. 1 Die Realisierung des Vorhabens setzt somit die Schaffung von Ersatzquartieren und Maßnahmen zum Schutz schlafender Individuen zwingend erforderlich Diese Maßnahmen dienen in gleicher Weise zum Schutz evtl, vorkommender weiterer Gebäude besiedelnder Fledermausarten! ja Art kommt im Gebiet nicht vor ja viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage Seite 19

70 Stadt Bingen am Rhein - Bebauungsplan 'Franz-Burkard-Straße - Schulgelände Bingen' Anlage 2: Vertiefende Artenschutzrechliche Vorprüfung grau hinterlegt: Art, deren Habitatansprüche zumindest teilweise erfüllt sind (evtl, betroffene Art) Art pot. geeignete Biotoptvt Lebensraumansprüche erfüllt Begründung Erfassung Nachweis Vorkommen Erläuterung Betroffenheit Plecotus auritus Braunes Langohr Habitatansprüche der Art sind weitgehend erfüllt Gebäude / Bauwerke, jagd in lichten Wäldern, Waldrändern, Wiesen mit Hecken, Parks, seltener in Wohngebieten Sommerquartiere in Baumhöhlen, Nistkästen, Gebäudespalten, seltener Höhlen Winterquartiere Keller, Höhlen, Stollen, Bodengeröll, Fels- und Gebäudespalten ja evtl. evtl. Art kommt im Gebiet möglicherweise vor - es erfolgte ein Nachweis einer Langohr- Fledermaus bei der Jagd. Aufgrund der Detektor-Erfassungen lassen sich die beiden Langohr-Arten nicht unterscheiden. Potenziell könnten beide Arten im Gebiet Vorkommen. Langohren nutzen das Gebiet vermutlich nur als Jagd- und Flughabitat. Da diese Funktionen auch bei Umsetzung der Planung weiterhin erhalten bleiben und die Art angesichts ihres Aktionsradius das Plangebiet nicht zwingend als Nahrungsstätte benötigt, ist sie von der Planung nicht im Sinne der Verbotstatbestände des 44 betroffen Sollten Langohren die Turnhalle als Quartier nutzen, so werden sie durch die zum Schutz der Zwergfledermaus erforderlichen Maßnahmen mit geschützt (S. 0.) Plecotus austriacus Graues Langohr Gebäude / Bauwerke, jagd bevorzugt in Ortschaften und hecken- bzw. baumreichen Kulturlandschaften in wärmebegünstigten Gebieten Sommerquartiere: Gebäude Winterquartiere: Keller, Höhlen, Stollen, Gebäudespalten tlw. Habitatansprüche der Art sind weitgehend erfüllt ja evtl. evtl. keine Quartiermöglichkeiten im Gebiet Art kommt möglicherweise sporadisch zur Nahrungsaufnahme und im Überflug vor Muscardinus avellanarius Haselmaus Laubwälder,, Hecken, Obstwiesen, fehlt in ausgeräumten, waldarmen Ackerlandschaften, Flussauen mit hohem Grundwasserstand und in Niederungen Habitatansprüche der Art aufgrund des sehr geringen Gehölzanteils und der störintensiven Nutzung nicht erfüllt Art kommt im Gebiet nicht vor viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - Anlage Seite 20

71 Biotoptyp Öffentliche Einrichtung Turnhalle Nebengebäude Sportplatz Platz, Hof, Treppe Zufahrtsweg asphaltiert Wassergebundene Fläche Ungebundene Fläche Lagerfläche Zierbeet Plangebiet Geltungsbereich B-Plan Lineare Strukturen Betonmauer Mauer verfugt Mauer mit Efeuschleier Trockenmauer Zaun Tor Bodendecker Ziergehölz Schotterrasen Trittrasen, Mulchrasen Rasen Ruderale Wiese Ausdauernder Ruderalbestand Gesträuch Strauchgehölz Obstgehölz Baumgehölz Städtisches Wohngebiet Haus Einzelgehölze Laubbaum standorttypisch Laubbaum standortfremd Laubbaum Ziergehölz Nadelbaum standortfremd Obstbaum Hochstamm Obstbaum Mittelstamm Obstbaum Niederstamm Obst Wildling Strauch standorttypisch Strauch fremd Nebengebäude Hof, Weg, Terrasse Zierbeet Ziergarten Nutzgarten Versorgungseinrichtungen Objekte A Kletterobjekt ± Spielobjekt Sitzgruppe Trafostation Verkehrsflächen Straße Parkplatz Fußweg, Bürgersteig T T~ Verkehrsbegleitgrün Schotterfläche Ruderalbestände Pionierbestand Ruderale Wiese Ausdauernder Ruderalbestand Ziergehölz Strauchgehölz Geomorphologische Kleinstrukturen Lehmwand vegetationsfrei ( ) Böschungsfuß vegetationsfrei Stadt Bingen am Rhein Bebauungsplan Franz-Burkard-Straße Karte 1: Bestand Biotoptypen Maßstab: 1:500 Stand: Bearbeitung: Dipl.-Biol. Thomas Merz I viriditas j Dipl.-Biol. Thomas Merz Dienstleistungen für Mensch, Natur und Landschaft Auf der Trift Weiler J

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