Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim Bebauungsplan 'Zwischen den Ortsteilen' 1. Änderung. Artenschutzrechtliche Beurteilung (Kurz-saP)

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1 Bebauungsplan 'Zwischen den Ortsteilen' 1. Änderung (Kurz-saP) Auftraggeber: Verbandsgemeinde Nieder-Olm Pariser Straße Nieder-Olm Bearbeitung: viriditas Dipl.-Biol. Thomas Merz Dipl.-Biol. Astrid Fölling Dipl.-Biol. Ralf Thierfelder Auf der Trift Weiler Tel Weiler, den

2 Anlass und Aufgabenstellung Die Gemeinde Stadecken-Elsheim beabsichtigt die 1. Änderung des gültigen Bebauungsplans 'Zwischen den Ortsteilen' im Bereich des Flurstücks Gemarkung Elsheim, Flur 5, Flurstück 416. Bei diesem 427 m² großen Flurstück handelt es sich um eine Baulücke zwischen den Häusern Spielbergstraße 34 und 38. Es ist geplant, auf dieser Parzelle eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Bei dem zu ändernden Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB, der im beschleunigten Verfahren geändert wird. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung wird somit kein Umweltbericht erstellt. Ungeachtet dieser planungsrechtlichen Vereinfachung sind die artenschutzrechtlichen Belange des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (in Kraft getreten am 1. März 2010, zuletzt geändert am 8. September 2015) zu berücksichtigen. Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm beauftragte das Büro viriditas, Dipl.-Biol. Thomas Merz mit einer artenschutzrechtlichen Beurteilung (Kurz-saP) des Flurstücks 416 hinsichtlich der Frage, ob eine Realisierung der Wohnbebauung des Grundstücks gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen könnte. Methode Im Rahmen einer querschnittsorientierten Begehung am wurde das auf dem Flurstück 416 existierende Biotoptypenspektrum erfasst und hinsichtlich seiner Habitatqualität für streng bzw. europarechtlich geschützte Arten, die im Bereich Stadecken-Elsheim vorkommen, geprüft. Dabei wurden alle auf dem Grundstück stehenden Bäume gezielt auf Strukturen untersucht, welche baumbewohnenden Fledermausarten sowie höhlen- oder nischenbrütenden Vogelarten als Quartier dienen könnten. Bei dieser Begehung sowie bei zwei weiteren Begehungen am und am wurden alle auf der Parzelle 416 und in der näheren Umgebung vorkommenden Vogelarten akustisch wie auch optisch erfasst. Zudem wurden an den drei Terminen die Randbereiche der verbuschten Parzelle gezielt nach Vorkommen von Reptilien abgesucht. Biotoptypenausstattung Bei der Baulücke zwischen den Anwesen Spielbergstraße 34 und 38 handelt es sich um ein spitzwinkliges, nach Westen gerichtetes Dreieck am nördlichen Rand der Ortslage Elsheim. Im Osten grenzt das Anwesen Spielbergstraße 38 unmittelbar an, im Westen zweigt zwischen Parzelle 416 und dem Anwesen Spielbergstraße 34 ein mit Betonpflaster befestigter Wirtschaftsweg von der Spielbergstraße ab. Während der Planbereich somit im Osten, Süden und Westen von Wohnbebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern umgeben ist, schließt sich im Norden der Elsheimer Ortsrandbereich mit einem Wechsel aus Obstbauflächen, Grabeland, Weinbergen und mehr oder minder verbuschten Brachflächen an. Das Flurstück ist nahezu komplett mit Gehölzen bestanden. Entlang des Südrandes zieht sich über die gesamte Länge der Parzelle bis zur Spitze im Westen ein Bodendecker- Bestand aus Teppich-Zwergmispel (Cotoneaster dammeri). Nach Norden schließt sich, noch immer mit Ausrichtung zur Spielbergstraße, ein Ziergehölz an mit Schneebeere (Symphoricarpos albus), Schwarzer Apfelbeere (Aronia melanocarpa), Runzelblättrigem Schneeball (Viburnum rhytidophyllum) und Forsythie (Forsythia intermedia). viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - 1

3 Abb. 1: Lage des Plangebietes am nördlichen Ortsrand von Elsheim (Ausschnitt DTK 25, unmaßst.) Den überwiegenden Teil des Flurstücks nimmt ein Spitzahorn-Bestand (Acer platanoides- Bestand) ein, der aus jungen und vitalen Spitz-Ahornen (Acer platanoides) mit beigesellten Feld-Ahornen (Acer campestre), Hainbuchen (Carpinus betulus) und Vogel-Kirschen (Prunus avium) besteht. In der Strauchschicht wachsen die Sträucher Hasel (Corylus avellana), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Hunds-Rose (Rosa canina), Liguster (Ligustrum vulgare), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna) und Schwarzer Holunder (Sambucus nigra). Der Boden und die Gehölze sind über weite Strecken mit Efeu (Hedera helix) bewachsen. Am Boden finden sich zudem schattentolerante Nährstoffzeiger wie Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata), Echte Nelkwurz (Geum urbanum), Kletten-Labkraut (Galium aparine) und Mahonie (Mahonia aquifolium). Vorkommende Arten wie Einjähriges Silberblatt (Lunaria annua) und Schneeglöckchen (Galanthus nivalis) resultieren aus Gartenabfällen. Im Osten wird ein etwa 50 cm breiter Streifen von Gehölzen freigehalten. Dort ist ein ausdauernder Ruderalbestand einer Gundermann-Gesellschaft (Glechometalia-Gesellschaft) entwickelt mit Großer Brennnessel (Urtica dioica), Echter Nelkwurz (Geum urbanum), Kletten-Labkraut (Galium aparine), Efeu (Hedera helix), Mahonie (Mahonia aquifolium) und dem namensgebenden Gundermann (Glechoma hederacea), der zum Südrand in einen artenarmen, von Kriech-Quecke (Elymus repens) dominierten Ackerwinden-Kriechqueckenrasen (Convolvulo arvensis-agropyretum repentis) übergeht. Drei große und markante Bäume prägen das Erscheinungsbild des Flurstücks; ein Spitz- Ahorn (Acer platanoides) im Südosten, eine (für diese Art) mächtige Weichsel-Kirsche (Prunus mahaleb) im Zentrum und eine Vogel-Kirsche (Prunus avium) nordwestlich davon. Auch diese großen Bäume weisen kein Alt- und Totholz auf und keine Höhlungen, Morschungen oder Rindenablösungen. Im zentralen Bereich am Südrand des Flurstücks gibt es eine kleine, von Holzpalisaden eingefasste, gepflasterte Ausbuchtung des Gehweges mit einer Vorrichtung für die Aufnahme eines Papierkorbes. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - 2

4 Habitateignung für streng geschützte Arten Aufgrund der absoluten Gehölzdominanz besitzt das Gelände nahezu ausschließlich Lebensraumeignung für gehölzbewohnende Arten. Lediglich der nach Norden, zum Wirtschaftsweg hin orientierte Grundstücksrand sowie der gehölzfrei gehaltene Streifen am östlichen Parzellenrand besitzen eine, aufgrund der ungünstigen Exposition und der geringen Breite, sehr eingeschränkte Habitatqualität für Reptilien und sonstige Offenlandarten. Fledermäuse Bedingt durch das völlige Fehlen von Hohlräumen (Höhlen, Morschungen, Rindenablösungen) besitzt das Gebiet keine Eignung als Quartier für streng geschützte Fledermäuse. Die Randbereiche des Baumgehölzes werden höchstwahrscheinlich temporär vor Arten wie der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) als Jagd- und Fluggebiet genutzt. Aufgrund ihres großen Aktionsradius sind die Fledermäuse nicht auf das sehr kleine Plangebiet als Jagd- und Fluggebiet angewiesen. Eine Betroffenheit dieser Artengruppe kann somit definitiv ausgeschlossen werden. Sonstige Säugetiere Das am Ortsrand gelegene Grundstück besitzt infolge des insgesamt zu geringen Gehölzanteils der Umgebung keine Eignung als Lebensraum für die streng geschützte Haselmaus (Muscardinus avellanarius). Mangels Höhlen und Nischen können hier auch keine Gartenschläfer (Eliomys quercinus) Schlaf- oder Fortpflanzungsstätten finden. Für diese Art bildet das Gebiet lediglich einen kleinen Teil des Nahrungshabitats, ebenso wie für das Eichhörnchen (Sciurus vulgaris) oder den Baummarder (Martes martes). Unter der Voraussetzung der Rodung der Gehölze außerhalb der Fortpflanzungszeit kann eine Betroffenheit von Kleinsäugern ausgeschlossen werden. Vögel Die überwiegend gehölzbestandendene Parzelle bietet für gehölzbrütende Arten des Siedlungsrandbereiches einen geeigneten Lebensraum. Im Rahmen der drei Begehungen wurden 16 Arten nachgewiesen (s. Tab. 1). Lediglich zwei der Arten, Amsel (Turdus merula) und Grünfink (Carduelis chloris), brüteten 2014 im Gehölz. Beide sind frei in den Ästen brütende Arten, die jährlich neue Nester anlegen. Der überwiegende Teil der Arten nutzte das Gehölz lediglich als Nahrungsstätte oder Rastplatz. Die einzige nachgewiesene streng geschützte Vogelart, der Turmfalke (Falco tinnunculus), wurde nur überfliegend beobachtet. Das Ergebnis der optischen und akustischen Kontrolle des Vogelspektrums im Rahmen von drei Begehungen wurde bestätigt durch die Untersuchung des unbelaubten Gehölzbestandes im März. Dabei konnten keine Nester mit wiederkehrender Nutzung (Greifvögel, Eulenvögel, Rabenvögel) und keine Bruthöhlen gesichtet werden. Bei den nachgewiesenen Vogelarten handelt es sich ausnahmslos um weit verbreitete und zumeist noch häufige Arten, die aufgrund ihrer Lebensweise und ihres Aktionsradius in der Lage sind, auf andere Brut- und Nahrungshabitate auszuweichen. Bei einer Rodung der Gehölze auf Flurstück 416 in der Winterperiode (Oktober - Februar) kann eine Betroffenheit der Vogelarten des Gebietes im Sinne der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ausgeschlossen werden. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - 3

5 Tab. 1: Liste der nachgewiesenen Vogelarten ( = geschützt, = streng geschützt) Status: B = Brutvogel, N = Nahrungsgast, Ü = Überflieger Deutscher Name Wissenschaftlicher Name BNatschG Status Amsel Turdus merula B Blaumeise Parus caeruleus N Buchfink Fringilla coelebs N Elster Pica pica N Grünfink Carduelis chloris B Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros N Haussperling Passer domesticus N Kleiber Sitta europaea N Kohlmeise Parus major N Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla N Ringeltaube Columba palumbus N Rotkehlchen Erithacus rubecula N Star Sturnus vulgaris N Turmfalke Falco tinnunculus Ü Zaunkönig Troglodytes troglodytes N Zilpzalp Phylloscopus collybita N Reptilien Im Gebiet besitzt lediglich der nördliche Rand des Gehölzes eine gewisse Eignung als (Teil-) Lebensraum für Reptilien. eine gezielte Nachsuche an drei Tagen unter günstigen Bedingungen blieb ohne Nachweis. Daher kann mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass im Gebiet keine Reptilien vorkommen, die von dem Vorhaben im Sinne der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände betroffen sein könnten. Sonstige Artengruppen Aus der Gruppe der streng geschützten Wirbellosen im Bereich Stadecken-Elsheim gibt es keine Art, für welche das Gebiet Habitateignung besitzt. Aufgrund der Biotoptypenausstattung des Gebietes ist nicht damit zu rechnen, dass das mit dichten, jedoch ausnahmslos vitalen Gehölzen bestandene Flurstück Gemarkung Elsheim, Flur 5, Nummer 416 streng bzw. europarechtlich geschützten Arten als Reproduktionsstätte oder als für die lokale Teilpopulation wesentliches Rast- oder Nahrungshabitat dient. Bei einer Rodung des Flurstücks im Winterhalbjahr, außerhalb der Brutperiode der Vögel, ist eine Umsetzung der Planungsabsicht somit aller Voraussicht nach ohne Verstoß gegen die Zugriffsverbote des 44 BNatSchG realisierbar. Individuen streng bzw. europarechtlich geschützter Arten werden weder getötet oder verletzt (Tötungsverbot 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG), noch während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört (Störungsverbot 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Auch werden keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im Sinne des Beschädigungsverbotes des 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG beschädigt oder zerstört. viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - 4

6 Fotodokumentation Bild 1: Das gehölzbestandene Flurstück 416 in der Spielbergstraße von Südwesten Bild 2: Das Grundstück in unbelaubtem Zustand der Gehölze von Nordwesten viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - 5

7 Bild 3: Drei große Bäume dominieren das Gehölz: Ein Spitz-Ahorn (rechts vorne), eine Weichsel-Kirsche (hinter der Ausbuchtung des Gehweges) und eine Vogel-Kirsche (links dahinter) Bild 4: Gehölzfrei gehaltener Streifen zum östlichen Nachbarn hin viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - 6

8 Bild 5: Dichter Unterwuchs aus schattentoleranten Arten im Innern des Gehölzes Bild 6: Gehölzfreie Lebensräume beschränken sich auf schmalste Randbereiche viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz - 7

9 /2 Biotoptyp Gehölze Baumgehölz aus standorttypischer Art Ziergehölz 191 Bodendecker Ruderalbestände Ruderale Wiese 413!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! 414!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!! 459 Karte: Bestand Biotoptypen $ 460 Maßstab: 1:250 Stand: Bearbeitung: Dipl.-Biol. Thomas Merz 0 2,5 5 7, ,5 468 m !! Ausdauernder Ruderalbestand Verkehrsflächen Bäume Platz Obstbaum Wildling Laubbaum standorttypisch Sonstige Darstellung!!!!!! Planbereich Gemeinde Stadecken-Elsheim Bebauungsplan 'Zwischen den Ortsteilen' - 1. Änderung - viriditas Dipl.-Biol. Thomas Merz Dienstleistungen für Mensch, Natur und Landschaft Auf der Trift Weiler

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