UNTERNEHMENSRECHUNG UND CONTROLLING I

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1 UNTERNEHMENSRECHUNG UND CONTROLLING I Übungsunterlagen / Bilanzierungsteil Behandelte Aufgaben: 1, 4, 6, 7, 8, 16, 17, 18, 19, 20 22, 26, 27, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 36, 37 Zusammenfassung von Joanna Edelmüller unter wiso.ferit.info - 1 -

2 A. 1 S. 369 Rechnungslegungsinstrumente des HGB Bilanz 242 HBG GuV 242 II HGB Anhang 264 I HGB Lagebericht 264 I Verhältnis Gegenüberstellung Erläuterung 289 HGB V == S A == E Bil. + GuV Info`s über Zukünftige Entwicklungen JA u. Rechnungslegung für alle Kaufleute erweiterter JA für Kapitalgesellschaften Rechnungslegung für Kapitalgesellschaften V = Vermögen, S= Schulden, A = Aufwand, E = Ertrag Vorschriften für alle Kaufleute: HGB lex generalis 1 6 HGB : - Einzelkaufleute - Personengesellschaften ( GbR, OHG, KG, GmbH & Co.KG) - Kapitalgesellschaften ( GmbH, AG, KG, KGaA) - Genossenschaft Jahresabschluss 242 III HGB: Bilanz und GuV bilden den Jahresabschluss Bilanz 242 I HGB: Der Kaufmann hat.. für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein das Verhältnis seines Vermögens und seine Schulden darstellenden Abschluss aufzustellen. GuV 242 II HGB: Er (der Kaufmann) hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Gegenüberstellung der Aufwände und Erträge des Geschäftsjahres aufzustellen. Zusammenfassung von Joanna Edelmüller unter wiso.ferit.info - 2 -

3 Vorschriften für Kapitalgesellschaften: lex specialis Jahresabschluss 264 I HGB Bilanz GuV JA der Kapitalgesellschaften Rechnungslegung der Kap.ges Anhang Lagebericht Anhang 284 HGB Erläuterungen von Bilanz und GuV z.b. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Währungsumrechnungsmethoden Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Lagebericht 289 HGB Ergänzende Informationen zum JA in sachlicher und zeitlicher Hinsicht, z.b. Schwebende Geschäfte (nur Vertrag: Leistung wurden noch nicht erfüllt) Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) Beabsichtigte bedeutende Investitionsvorhaben Wesentliche Entwicklungstendenzen bspw. o Marktwachstum o Marktanteile o Produktivität (Umsatz pro Mitarbeiter) o Rentabilität A. 4 Aufstellungs-, Offenlegungs- und Prüfpflichten: Einzelkaufmann OHG KG Personengesellschaften GmbH & Co.KG AG KGaA Kapitalgesellschaften GmbH Einfluss des Kapitalgesellschaften- & Co Richtliniengesetz ( KapCoRiLiG ) Aufgrund der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung von haftungsbeschränkten Personengesellschaften hat der Gesetzgeber mit dem KapCoRiLiG die Aufstellungs-, Offenlegungsund Prüfpflichten für diese Unternehmen erhöht. Zusammenfassung von Joanna Edelmüller unter wiso.ferit.info - 3 -

4 Personengesellschaften (ohne GmbH & Co.KG) gem. PublG: Aufstellung nach 5 PublG Offenlegung nach 9 PublG Prüfung nach 6 PublG Bedingungen: Bilanzsumme > 65 Mio. Umsatz > 130 Mio. Arbeitnehmer > zwei der drei Größenrelationen müssen an drei aufeinander folgenden Stichtagen erfüllt sein Kapitalgesellschaften ( mit GmbH & Co.KG ) gem. HGB: Aufstellung nach 264 HGB Offenlegung nach 325 HGB Prüfung nach 316 HGB Bedingungen: kleine Gesellschaften Bilanzsumme < 3,438 Mio. Umsatz < 6,875 Mio. Arbeitnehmer < 50 Mittlere Gesellschaften Bilanzsumme > 3,438 Mio. und < 13,75 Mio. Umsatz > 6,875 Mio. und < 27,5 Mio. Arbeitnehmer > 50 und < 250 Große Gesellschaften: Bilanzsumme > 13,75 Mio. Umsatz > 27,5 Mio. Arbeitnehmer > 250 zwei der drei Größenrelationen müssen an zwei aufeinander folgenden Stichtagen erfüllt sein Zusammenfassung von Joanna Edelmüller unter wiso.ferit.info - 4 -

5 Aufstellung Offenlegung zum HR zum HR u. BA Kleine Gesellschafen Mittlere Gesellschaften Große Gesellschaften Bilanz GuV Anhang Bilanz GuV Anhang Bilanz GuV Anhang 266 (1) (2) (2) 275 II o. III 284 u (1) i.v.m. 326 überhaupt nicht 288 i.v.m Nr Nr II 275 II o. III 284 u I (2) S.2 Größtunternehmen Gem. PublG. Bilanz GuV Anhang 5 PublG i.v.m. 266 (2) 5 PublG i.v.m. 275 (2) u. (3) nach 5 (2) PublG 9 (1) PublG 9 (1) PublG i.v.m. 325 überhaupt nicht nach 9 PublG BA = Bundesanzeiger HR = Handelsregister Zusammenfassung von Joanna Edelmüller unter wiso.ferit.info - 5 -

6 Prüfung: Kapitalgesellschaften: Aufgrund der häufigen Trennung zwischen Eigentümern und Geschäftsführung sind mittlere und große Unternehmen verpflichtet ihre externe Rechnungslegung prüfen zu lassen ( 316 HGB ) Die Prüfung erstreckt sich über den Jahresabschluss und den Lagebericht und ist von einer dazu berechtigten Person (WP, vbp: vereidigter Buchprüfer) durchzuführen. Dieser testiert die Ordnungsmäßigkeit durch einen Bestätigungsvermerk. Personengesellschaften: Für Personengesellschaften gelten die Vorschriften nur insoweit sie die Größenkriterien des PublG überschreiten. A. 6 Ansatzvorschriften für alle Kaufleute: Vermögensgegenstände Gegenständigkeit (Sache, Recht, Wirtschaftlicher Wert) Nutzungspotential für das UN Selbständige Bewertungsfähigkeit Einzelveräußerbarkeit Schulden i.s.d. HGB Verbindlichkeiten Grund Höhe bekannt Fälligkeit Rückstellungen Grund bekannt Höhe Fälligkeit unbekannt Bewertungsvorschriften für alle Kaufleute im HGB: Ausgangswerte Korrekturwerte Aktiva Passiva Anschaffungskosten 253 I 1 Nennwert Herstellungskosten 253 I 2 Rückzahlungsbetrag Barwert 253 I 5 Betrag nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Zusammenfassung von Joanna Edelmüller unter wiso.ferit.info - 6 -

7 1 / 2 für alle Vermögensgegenstände 3 gezeichnetes Kapital 4 Verbindlichkeiten 5 Rentenverpflichtungen 6 RST A. 7 Unvollständigkeit des HGB-Vorschriften: unvollständiger Ansatz: Ansatzverbote unentgeltliche erworbene immaterielle VG des AV mangelnde Objektivierbarkeit Bsp eigenentwickeltes Patent Gründungsaufwendungen (bspw. Notarkosten (sofortiger Aufwand i.d. Guv Ek-Beschaffung) unvollständige Bewertung: 252 : kein Ansatz von zukünftigen Gewinnen (Realisationsprinzip), 253 : abgeschriebene VG, die noch positiven Marktwert haben, 253: keine Abschreibung von gestiegenen Wiederbeschaffungskosten, A. 8 Realisationsprinzip bei vorgezogenen Gewinnen Imparitätsprinzip bei vorgezogenen Verlusten Ansatz- und Bewertungsbesonderheiten i.d. Bilanz der Kapitalgesellschaften Spezielle Ansatzvorschriften: Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen 269 Abgrenzung für Latente Steuern 274 Sonderposten (SoPo) mit Rücklagenanteil nur bei umgekehrter Maßgeblichkeit 273 (Bsp. Steuerrücklagen) Spezielle Bewertungsvorschriften: gemildertes Niederstwertprinzip Wertminderung S AV: Abwertungsverbot F AV: Abwertungswahlrecht Wahlrecht zur Abwertung / Abschreibung 253 steuerliche Abschreibung nur bei umgekehrter Maßgeblichkeit (nur wenn im Steuerrecht ein WR vorliegt) Abschreibung nach vernünftigen Kaufmännischer Beurteilung nicht zulässig 253 IV i.v.m. 279 I HGB Wertaufholungsgebot 280 dauerhafte Wertminderung: Unfall es fallen Kosten an vorübergehende Wertminderung: im F-AV Aktien Verlust (Wertverlust) S-AV: es gibt kaum Sachverhalte, entweder dauerhaft oder alter Wert S-AV: Sachanlagevermögen Zusammenfassung von Joanna Edelmüller unter wiso.ferit.info - 7 -

8 F-AV: Finanzanlagevermögen EXKURS: Latente Steuern Aktive latente Steuern: 274 II ( Ansatzwahlrecht ) In Handelsbilanz ausgewiesener Ertragssteueraufwand ist zu hoch in Relation zum HB-Gewinn Handelsbilanzgewinn < Steuerbilanzgewinn Entstehungsursachen: Sofortabschreibung Disagio in HB Herstellungskosten auf Einzelkostenbasis (Lagerzunahme) Ansatz Schwankungsreservewert im UV nur handelsrechtlich zulässig Abschreibungen ( unterlassene Instandshaltungsmaßnahmen ) Passive latente Steuern: 274 I ( Pflicht ) Ertragssteueraufwand zu niedrig bezüglich HB-Gewinns Handelsbilanzgewinn > Steuerbilanzgewinn Entstehungsursachen: Aktivierte Ingangsetzungsaufwendungen in HB HB Herstellungskosten > StB Herstellungskosten ( Lagerzunahme ) z.b. wegen FK- Zinsen Einbeziehung Bsp.: Annahme: In Geschäftsperiode entsprechen alle handelsrechtlichen Wertansätze den steuerrechtlichen Einzige Annahme: Nicht aktiviertes Disagio Kreditaufnahme 100 Mio. Disagioansatz 1 % Laufzeit 5 Jahre Ergebnis vor Steuern 1. Jahr: Ergebnis vor Steuern Jahren: Jahr Ergebnis vor Steuern in HB Ergebnis vor Steuern in StB Ertragsteuer 60 % Fiktive Steuer auf HB- Ergebins 60n% Steuerabgrenzg Disagio 6 Mio. 1Mio. 2 5 Mio Zusammenfassung von Joanna Edelmüller unter wiso.ferit.info - 8 -

9 Aktive latente Steuern: HB StB aktive latente Steuer Verbindlichkeiten für Steuerzahlung HB StB-GuV G G fiktive Ertragsteuer Ertragsteuer Passive latente Steuer: HB StB Verbindlichkeit für Steuerzahlung passive latente Steuer HB StB- GuV G G Ertragsteuer fiktive Ertragsteuer Zusammenfassung von Joanna Edelmüller unter wiso.ferit.info - 9 -

10 A. 16 Ansatzvorschriften für Aktiva und Passiva gem. HGB Aktiva: allgemeine Vorschrift: alle VG ( materielle Güter, immaterielle Güter, sonstige Vorteile) sind aktivierungspflichtig spezielle Vorschriften: Aktivierungswahlrechte: Verbindlichkeitsdisagio gem. 250 III derivativer Firmenwert 255 IV Ingangsetzngs- und Erweiterungsaufwendugen 269 Aktive latente Steuern 274 II Unentgeltlich erworbene materielle VG (außer Geld) 248 GoB kleinwertige VG des Anlagevermögens GoB Aktivierungsverbote: Gründungsaufwendugen 248 I unentgeltlich erworbene, immaterielle Gegenstände des AV 248 II originärer Firmenwert 255 IV Passiva: allgemeine Vorschrift: alle Schulden ( inkl. Verbindlichkeitsrückstellungen), das Eigenkapital, sowie die transitorischen RAP sind passivierungspflichtig. spezielle Vorschriften: Zusätzliche Passivierungspflichten RST für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für HH, die in den Monaten 1-3 des folgenden Geschäftsjahres nachgeholt werden RST für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden RST für Kulanzverpflichtungen 249 Passiverungsverbote: Begrenzung des Rückstellungskatalogs 249 Passivierungswahlrechte: RST für unterlassene Aufwendungen für HH, die den Monaten 4 12 des folgendes Geschäftsjahres nachgeholt werden 249 spezielle Aufwandsrückstellungen 249 (nur im HR, im StR verboten) Sonderposten mit Rücklagenanteil 273 Zusammenfassung von Joanna Edelmüller unter wiso.ferit.info

11 A. 17 Wertberichtigung auf Passivseite ( = indirekte Abschreibung) unzulässige Vorgehensweise Möglichkeit: Außerplanmäßige Abschreibung auf UV i.h.v. 20 Mio. Euro (strenges NWP) bei Marktpreis < AK / HK A. 18 Rohstoffpreiserhöhung Wertberichtigung bei Fertigprodukten kein direkter Zusammenhang Abschreibung nur dann, wenn durch Materialkostenerhöhung die HK > Markpreis vor Lieferung: schwebendes Geschäft Pflicht zur Bildung einer RST für drohende Verlusten aus schwebenden Geschäften in Höhe von 10 Mio. Euro bei Lieferung: Außerplanmäßige Abschreibung und Auflösung der RST t o : sonstigen betrieblichen Aufwand t 1 : [Maschine RST an RST an Bank] an Maschine A. 19 A Grundsätzlich Durch Einbehaltung von Teilen des JÜ entstehen Rücklagen (hier andere Gewinnrücklagen) Eigenkapital Buchung als Rückstellung unzulässig, da RST für unterlassene Forschungsaktivitäten nicht im Katalog des 249 vorgesehen sind. Anschaffungskosten: Umfang: 255 I Anschaffungspreis - Anschaffungspreisminderungen Rabatte, Skonti, Boni + Anschaffungsnebenkosten Zölle, Frachten, Installationskosten + nachträgliche Anschaffungskosten Umbau-, Ausbaukosten Funktion: Obergrenze des Bilanzansatzes Objektivierter Wertmaßstab Anschaffungskosten gleichartiger Vorratsgegenstände müssen auch gleichwertig sein (ähnlicher Preis) Verfahren der Sammelbewertung z.b. Durchschnittsbewertung, LiFo, FiFo Zusammenfassung von Joanna Edelmüller unter wiso.ferit.info

12 Herstellungskosten 255 II, III Materialeinzelkosten Rohstoffe Fertigungseinzelkosten Untergrenze: Fertigungslöhne Einzelkosten Pflicht Sondereinzelkosten der Fertigung Prototypen, Konstruktionszeichnungen + notwendige kein Einbezug vor Fehlmaßnahmen Materialgemeinkosten Lager- und Transportkosten Fertigungsgemeinkosten Abschreibungen, Meisterlöhne Verwaltungsgemeinkosten Angestelltengehälter, Abschreibungen Anteil der FK-Zinsen Auf Zeitraum der Entstehung fallen Kosten sozialer Leistungen Aufwendungen für soziale Einrichtungen Aufwendungen für freiwillige soz. Leistungen VERBOT: Vertriebsgemeinkosten Sondereinzelkosten des Vertriebs PROBLEM: Trennung in Einzel- und Gemeinkosten Ableitung aus der Kostenrechnung OBERGRENZE: Einzel- + - notwendige Gemeinkosten Zusammenfassung von Joanna Edelmüller unter wiso.ferit.info

13 A. 26 strenges und gemildertes Niederwertprinzip ( Analysediagramm) 253 Aktiva Vorsichtprinzip UV strenges NWP AV dauernde Wertminderung quasi strenges NWP vorübergehende Wertminderung Kapitalgesellschaften Nicht-Kapitalgesellschaften - gemildertes NWP für das Finanz- - gemildertes NWP für alle VG`s anlagenvermögen 279 I - Abwertungsverbot für alle übrigen AV A. 27 Der beizulegende Wert Liegt immer unterhalb der (fortgeführten) historischen Anschaffungs-/ Herstellungskosten ANLAGEVERMÖGEN UMLAUFVERMÖGEN Wert aufgrund außerplanmäßiger Abschreibungen falls niedrigerer Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar Pflichtansatz bei dauernder Wertminderung für alle Kaufleute gem. NWP generelle Ansatzpflicht gemäß strengem NWP für das UV Wahlrecht bei vorübergehender Wertminderung für Nicht- KG`s für das gesamte AV Wahlrecht bei vorübergehender Wertminderung für KG`s für das Finanzanlagevermögen (Abwertungsverbot für das übrige AV) Zusammenfassung von Joanna Edelmüller unter wiso.ferit.info

14 Ermittlung in Abhängigkeit von Nutzbarkeit, Zweckbestimmung, Umständen im konkreten Fall Beschaffungsmarktorientierung betriebsnotwendige AV RHB Normbestand unfertige Erzeugnisse Wiederbeschaffungskosten bzw. Wiederherstellungskosten am Bilanzstichtag / Abschläge für Wertminderung und mangelnde Gängigkeit gleichzeitige Beschaffungs- und Absatzmarktorientierung Waren Wertpapier ( nicht börsennotiert ) niedrigerer Wert von beiden Absatzmarktorientierung überflüssiges AV RHB Überbestände fertige Erzeugnisse Vorsichtig geschätzter voraussichtlicher Einzelveräußerungspreis / Erlösminderungen / noch aufzuwendenden Ausgaben ( z.b. Demontage) A. 28 a.) Tabelle siehe Skript 1 : Beschaffungsmarktorientierung 0,67 Euro / Std. 2 : Absatzmarkorientierung 0,61 Euro / Std. 3 : Beschaffungs- und Absatzmarktorientierung niedrigerer Wert von beiden 106,30 Euro / St. A Höchstwertprinzip gilt für sämtliche Verbindlichkeiten bei einer Erhöhung des Rückzahlungsbetrages Beispiel: a.) Restverbindlichkeit: $ o Bilanzansatz am o 2,40 Euro / $ * = Euro Pflichtansatz o b.) Wert bei Lieferung: 2,20 Euro / $ * = Euro o Tageswert am o 2,10 Euro / $ * = Euro Pflichtansatz von Euro Zusammenfassung von Joanna Edelmüller unter wiso.ferit.info

15 A. 32 Wertobergrenze der Aktiva sind gem. HGB die historischen AK/HK Ansatz zu höheren Wiederbeschaffungskosten in Bilanz nach deutschen Recht unzulässig, da Wert nicht hinrechend objektivierbar A. 33 Erwerb einer Beteiligung Anlagevermögen : Finanz-AV Kaufkurs: 340 Euro / Aktie Stichtagskurs: 230 Euro / Aktie ( Wert nach Stichtag : 200 Euro / Aktie ) Wertminderung dauerhaft: 283 HGB Strenges NWP 230 Euro / Aktie hier wahrscheinlich Wertminderung vorübergehend : 253 II i.v.m. 279 I HGB Kapitalgesellschaft hat Abwertungswahlrecht, d.h. der Ausgangswert ( 340 Euro / Aktie) darf beibehalten werden. A. 34 Buchung: 1.) Dubiose an Forderung ) Abschreibung auf Forderung an Dubiose Zusammenfassung von Joanna Edelmüller unter wiso.ferit.info

16 A. 36 Das Maßgeblichkeitsprinzip ( 5 I S.1 EStG) Ansatz und Bewertung in der Handelsbilanz Ansatz und Bewertung in der Steuerbilanz Der Ansatz des Betriebsvermögens in der StB hat den handelsrechtlichen GoB zu entsprechen! Problem: unterschiedlich Zielsetzung von HB und StB - Gläubigerschutz Ermittlung der Steuer- - Ausschüttungsbemessung bemessungsgrundlage MGP wird durch steuerliche Spezialvorschriften außer Kraft gesetzt! 5 VI EStG : Bewertungsvorbehalt Aktivierungswahlrecht Aktivierungspflicht - Disagio - Gemeinkosten der HK - Firmenwert derivativ StB Passivierungswahlrechte Passivierungsverbote bestimmte Aufwandsrückstellungen A. 37 Umgekehrte Maßgeblichkeitsprinzip (nur Anwendung, wenn im Steuerrecht ein WR vorliegt eher selten) Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen erhöhte Absetzungen Sonderabschreibungen Sofortabschreibungen Übertragung von Veräußerungsgewinnen bei bestimmten AV ist, dass die Wirtschaftsgüter in dem in den handelsrechtlichen ( i.d. hr.) Bilanz mit den sich danach ergebenden niedrigeren Werten ausgewiesen werden! Zusammenfassung von Joanna Edelmüller unter wiso.ferit.info

17 formell: MGP Vorgehen in der HB Vorgehen in der StB materiell: umgekehrtes MGP Vorgehen in der StB Vorgehen in der HB Beispiel A. 37 Bildung einer steuerfreien Rücklage für Veräußerungsgewinne gem. 6b EStG Verkauf einer Maschine zum Marktwert: Euro Buchwert Euro Veräußerungsgewinn Euro 1.) Bildung einer steuerfreien Rücklage i.h.v. 50 % der Veräußerungsgewinns ( Parkfunktion ) 2.) Bei Ersatzbeschaffung innerhalb von 4 Jahren: Abzug des Veräußerungsgewinns von der AK/HK des Ersatzbeschaffungsgutes. 3.) Keine Reinvestition innerhalb von 4 Jahren: gewinnerhöhende Auflösung der steuerfrei gebildeten Rücklagen Steuerfreie RL Sonderposten mit Ziel: gem. 6 b EStG RL Anteil Prämisse StB i.h.v i.h.v HB SoPo mit Rücklageanteil enthält: - Fremdkapitalanteil in Höhe der zukünftigen Steuerzahlungen - Eigenkapitalanteil i.h. des zukünftig aufgedeckten Veräußerungsgewinns nach Steuer Dieses Skript wurde erstellt von JOANNA EDELMÜLLER - S K R I P T E N D E - und erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Mit freundlichen Grüßen Ferit Demir Zusammenfassung von Joanna Edelmüller unter wiso.ferit.info

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