Nachgefragt. Wirkungsbereich des Landes Oberösterreich und der Landeshauptstadt Linz. Franz Honauer Blindenstiftung. Reihe Oberösterreich 2013/1
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- Harald Bayer
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1 Nachgefragt Wirkungsbereich des Landes Oberösterreich und der Landeshauptstadt Linz Franz Honauer Blindenstiftung Reihe Oberösterreich 2013/1 Die zur Unterstützung bedürftiger Blinder mit Wohnsitz in Linz bzw. im Land Oberösterreich eingerichtete Franz Honauer Blindenstiftung gewährte in den vergangenen sechs Jahren Zuwendungen von insgesamt rd EUR an 98 Personen. Die Zuwendungen erfolgten satzungsgemäß sowie nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien. Das Stiftungsvermögen war nicht zur Gänze mündelsicher veranlagt. Empfehlung Franz Honauer Blindenstiftung 1 Satzungskonforme Entsendung von Kuratoriumsmitgliedern 2 Gewährleistung des gesetzlichen Sicherheitsgebotes bei einer allfälligen Neuveranlagung des Stiftungsvermögens Land Oberösterreich als Aufsichtsbehörde 3 Kontrolle der satzungskonformen Neu bzw. Wiederbestellung von Kuratoriumsmitgliedern im Rahmen der Aufsichtstätigkeit umgesetzt zugesagt offen
2 FAZIT In Umsetzung der Empfehlung des RH holte die Franz Honauer Blindenstiftung noch während der RH Prüfung die formelle Wiederbestellung eines Kuratoriumsmitglieds nach und nahm auch den Wechsel des Kuratoriumsvorsitzes satzungskonform vor. Eine zur Gänze mündelsichere Veranlagung der bisher als überwiegend mündelsicher ausgewiesenen Veranlagung sagte die Stiftung nur für den Fall zu, dass dadurch auch höhere Erträge erzielt werden könnten. Das Land Oberösterreich als Aufsichtsbehörde nahm entsprechende Hinweise auf die einschlägigen stiftungs bzw. fondsrechtlichen Bestimmungen zur Bestellung und Abberufung von Stiftungs und Fondsorganen in ihren Schriftverkehr mit den Stiftungen und Fonds des Landes auf.
3 Nachgefragt Wirkungsbereich der Landeshauptstadt Linz Fremdwährungs und Zinsabsicherungsgeschäfte der Stadt Linz, der Immobilien Linz GmbH, der Immobilien Linz GmbH & Co KG und der Linz AG für Energie, Telekommunikation, Verkehr und Kommunale Dienste Reihe Oberösterreich 2013/1 Die Geschäftsgruppe Finanz und Vermögensverwaltung der Stadt Linz schloss im Zeitraum von September 2006 bis Oktober 2007 neun zum Teil komplexe und äußerst risikoreiche Derivative für die Stadt Linz ab. Die Stadt Linz hatte zu diesem Zeitpunkt kein professionelles Risikomanagement eingerichtet und war über das Risiko ihrer Finanzgeschäfte nicht informiert. Der Abschluss der Swaps erfolgte teilweise ohne Absicherungszweck. Insbesondere das den Gegenstand der zivilgerichtlichen Auseinandersetzung mit der BAWAG P.S.K. bildende Derivativgeschäft (sogenannter Swap 4175 ) mit einem hohen Volumen und einer komplexen Struktur führte zu einem potenziell unbegrenzten Risiko für die Stadt Linz. Der ehemalige Finanzdirektor verletzte beim Abschluss dieses Derivativs mehrere Bestimmungen des Statuts für die Landeshauptstadt Linz 1992 und handelte auch hinsichtlich der Nichtannahme der Umwandlungsangebote der BAWAG P.S.K. pflichtwidrig zum Nachteil der Stadt Linz. Eine Gegenüberstellung der Vor und Nachteile aus diesem Derivativ für die Stadt Linz zeigte eine starke Asymmetrie; einem drohenden Verlust von 417,74 Mio. EUR (laut Klagsbegehren der BAWAG P.S.K.) stand ein möglicher Gewinn von 37,50 Mio. EUR gegenüber. Die vom ehemaligen Finanzdirektor regelmäßig dem Finanzausschuss vorgelegten Berichte waren unvollständig und nicht sachgerecht. Sowohl die Mitglieder des Finanzausschusses als auch die sonstigen Entscheidungsträger der Stadt Linz verabsäumten es, Hinweisen auf risikoreiche Finanzgeschäfte konsequent und kritisch nachzugehen und damit die drohenden finanziellen Nachteile aus den Swaps (417,74 Mio. EUR) zu vermeiden oder zumindest deutlich zu reduzieren.
4 Empfehlung Landeshauptstadt Linz 1 Risikotechnisch vertretbare Zusammensetzung von fix und variabel verzinsten Finanzierungen zur Optimierung des Verhältnisses von Zinsaufwand zu Risiko; deutliche Erhöhung des fix verzinsten Anteils 2 Erstellung einer Strategie zur Absicherung gegen Risiken bei fehlenden zuordenbaren Derivativgeschäften; Definition der abzusichernden Risiken und zulässigen Instrumente 3 Festlegung von Risikopositionen und abzusichernden Risiken; in Betracht kommen einzelne, mehrere gleichartige oder alle Grundgeschäfte 4 Dokumentation des jeweiligen Absicherungsbedarfs und der Risikoreduktion für die Mikro, Portfolio und Makro Ebene 5 Entwicklung einer der Strategie entsprechenden Dokumentation der Risikoabsicherung und deren Verwendung als Berichtswesen 6 Adaptierung des Risikomanagements zur Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Absicherungsstrategie und neuen Risiken 7 Analyse der Risiken beim Erwerb von Derivativen; keine Derivative mit stark erhöhenden, unbegrenzten Risiken 8 Kein Abschluss von komplexen, nicht eindeutig einschätzbaren Derivativgeschäften 9 Vereinbarung von Laufzeiten von 10 Jahren und mehr nur in begründeten Einzelfällen 10 Vorziehen des direkten Erwerbs von Swaps gegenüber Swaptions 11 Kein Abschluss von Finanzinstrumenten, für die kein ausreichend liquider Markt besteht 12 Aufbau eines Reportings zur Risikoidentifikation, steuerung und überwachung 13 Erstellung von schriftlichen Vorgaben für das Finanz und Risikomanagement 14 Erarbeitung von aussagekräftigen Risikokennzahlen; Installierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Bewertung, Begrenzung und Steuerung von Finanzierungsrisiken 15 Vornahme von Fremdwährungsfinanzierungen nur bei günstiger Relation von Zins und Wechselkursvorteilen zu den zusätzlichen, streng limitierten und gezielt überwachten Risiken (Risikominimierung) 16 Geeignete Maßnahmen zur Begrenzung des weiterhin bestehenden Fremdwährungsrisikos aus der CHF Anleihe 17 Untersagung des Kaufs von Floors 18 Untersuchung der Verantwortlichkeiten und Prüfung allfälliger Schadenersatzansprüche unmittelbar nach Beendigung aller straf und zivilrechtlichen Verfahren umgesetzt zugesagt offen
5 Nachgefragt Empfehlung Immobilien Linz GmbH und Immobilien Linz GmbH & Co KG 1 Risikotechnisch vertretbare Zusammensetzung von fix und variabel verzinsten Finanzierungen zur Optimierung des Verhältnisses von Zinsaufwand zu Risiko; deutliche Erhöhung des fix verzinsten Anteils 2 Erstellung einer Strategie zur Absicherung gegen Risiken bei fehlenden zuordenbaren Derivativgeschäften; Definition der abzusichernden Risiken und zulässigen Instrumente 3 Festlegung von Risikopositionen und abzusichernden Risiken; in Betracht kommen einzelne, mehrere gleichartige oder alle Grundgeschäfte 4 Dokumentation des jeweiligen Absicherungsbedarfs und der Risikoreduktion für die Mikro, Portfolio und Makro Ebene 5 Entwicklung einer der Strategie entsprechenden Dokumentation der Risikoabsicherung und deren Verwendung als Berichtswesen 6 Adaptierung des Risikomanagements zur Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Absicherungsstrategie und neuen Risiken 7 Analyse der Risiken beim Erwerb von Derivativen; keine Derivative mit stark erhöhenden, unbegrenzten Risiken 8 Kein Abschluss von komplexen, nicht eindeutig einschätzbaren Derivativgeschäften 9 Vereinbarung von Laufzeiten von 10 Jahren und mehr nur in begründeten Einzelfällen 10 Vorziehen des direkten Erwerbs von Swaps gegenüber Swaptions 11 Kein Abschluss von Finanzinstrumenten, für die kein ausreichend liquider Markt besteht 12 Aufbau eines Reportings zur Risikoidentifikation, steuerung und überwachung 19 Explizite Festschreibung einer Genehmigungspflicht im Gesellschaftsvertrag Linz AG 20 Begrenzung und gegebenenfalls Verringerung des CHF Währungsrisikos der Linz AG 21 Rechtzeitige Anpassung der Finanzierungsstrategie an neue Marktentwicklungen bzw. Sicherstellung ihrer Einhaltung umgesetzt zugesagt offen
6 FAZIT Die seitens der Stadt Linz, der Immobilien Linz GmbH, der Immobilien Linz GmbH & Co KG sowie der Linz AG als umgesetzt bezeichneten Empfehlungen tragen dazu bei, das finanzielle Risikomanagement deutlich zu professionalisieren und die Risiken zu minimieren. So kann die Stadt Linz durch die Oberösterreichische Finanzgeschäfteverordnung keine Derivatgeschäfte ohne Zuordnung zu einem Grundgeschäft und keine Fremdwährungsgeschäfte mehr abschließen. Seit der Überprüfung durch den RH schloss die Stadt Linz keine neuen Derivatgeschäfte mehr ab. Richtlinien für das städtische Finanzmanagement regeln die Steuerung und Begrenzung von Kontrahenten, Markt, Finanzierungs und Liquiditätsrisiko sowie die dazugehörige Dokumentation und das Berichtswesen. Die Immobilien Linz GmbH und Immobilien Linz GmbH & Co KG setzten die Empfehlungen des RH, eine Strategie zur Absicherung zu entwickeln, den Absicherungsbedarf und das Risiko zu analysieren und zu dokumentieren, nicht um. Dadurch war die vom RH beabsichtigte Gesamtsicht auf die Risiko und Absicherungssituation nicht sichergestellt. Wien, im Dezember 2014 Der Präsident: Dr. Josef Moser
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