Nachgefragt. Wirkungsbereich des Landes Oberösterreich und der Landeshauptstadt Linz. Franz Honauer Blindenstiftung. Reihe Oberösterreich 2013/1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nachgefragt. Wirkungsbereich des Landes Oberösterreich und der Landeshauptstadt Linz. Franz Honauer Blindenstiftung. Reihe Oberösterreich 2013/1"

Transkript

1 Nachgefragt Wirkungsbereich des Landes Oberösterreich und der Landeshauptstadt Linz Franz Honauer Blindenstiftung Reihe Oberösterreich 2013/1 Die zur Unterstützung bedürftiger Blinder mit Wohnsitz in Linz bzw. im Land Oberösterreich eingerichtete Franz Honauer Blindenstiftung gewährte in den vergangenen sechs Jahren Zuwendungen von insgesamt rd EUR an 98 Personen. Die Zuwendungen erfolgten satzungsgemäß sowie nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien. Das Stiftungsvermögen war nicht zur Gänze mündelsicher veranlagt. Empfehlung Franz Honauer Blindenstiftung 1 Satzungskonforme Entsendung von Kuratoriumsmitgliedern 2 Gewährleistung des gesetzlichen Sicherheitsgebotes bei einer allfälligen Neuveranlagung des Stiftungsvermögens Land Oberösterreich als Aufsichtsbehörde 3 Kontrolle der satzungskonformen Neu bzw. Wiederbestellung von Kuratoriumsmitgliedern im Rahmen der Aufsichtstätigkeit umgesetzt zugesagt offen

2 FAZIT In Umsetzung der Empfehlung des RH holte die Franz Honauer Blindenstiftung noch während der RH Prüfung die formelle Wiederbestellung eines Kuratoriumsmitglieds nach und nahm auch den Wechsel des Kuratoriumsvorsitzes satzungskonform vor. Eine zur Gänze mündelsichere Veranlagung der bisher als überwiegend mündelsicher ausgewiesenen Veranlagung sagte die Stiftung nur für den Fall zu, dass dadurch auch höhere Erträge erzielt werden könnten. Das Land Oberösterreich als Aufsichtsbehörde nahm entsprechende Hinweise auf die einschlägigen stiftungs bzw. fondsrechtlichen Bestimmungen zur Bestellung und Abberufung von Stiftungs und Fondsorganen in ihren Schriftverkehr mit den Stiftungen und Fonds des Landes auf.

3 Nachgefragt Wirkungsbereich der Landeshauptstadt Linz Fremdwährungs und Zinsabsicherungsgeschäfte der Stadt Linz, der Immobilien Linz GmbH, der Immobilien Linz GmbH & Co KG und der Linz AG für Energie, Telekommunikation, Verkehr und Kommunale Dienste Reihe Oberösterreich 2013/1 Die Geschäftsgruppe Finanz und Vermögensverwaltung der Stadt Linz schloss im Zeitraum von September 2006 bis Oktober 2007 neun zum Teil komplexe und äußerst risikoreiche Derivative für die Stadt Linz ab. Die Stadt Linz hatte zu diesem Zeitpunkt kein professionelles Risikomanagement eingerichtet und war über das Risiko ihrer Finanzgeschäfte nicht informiert. Der Abschluss der Swaps erfolgte teilweise ohne Absicherungszweck. Insbesondere das den Gegenstand der zivilgerichtlichen Auseinandersetzung mit der BAWAG P.S.K. bildende Derivativgeschäft (sogenannter Swap 4175 ) mit einem hohen Volumen und einer komplexen Struktur führte zu einem potenziell unbegrenzten Risiko für die Stadt Linz. Der ehemalige Finanzdirektor verletzte beim Abschluss dieses Derivativs mehrere Bestimmungen des Statuts für die Landeshauptstadt Linz 1992 und handelte auch hinsichtlich der Nichtannahme der Umwandlungsangebote der BAWAG P.S.K. pflichtwidrig zum Nachteil der Stadt Linz. Eine Gegenüberstellung der Vor und Nachteile aus diesem Derivativ für die Stadt Linz zeigte eine starke Asymmetrie; einem drohenden Verlust von 417,74 Mio. EUR (laut Klagsbegehren der BAWAG P.S.K.) stand ein möglicher Gewinn von 37,50 Mio. EUR gegenüber. Die vom ehemaligen Finanzdirektor regelmäßig dem Finanzausschuss vorgelegten Berichte waren unvollständig und nicht sachgerecht. Sowohl die Mitglieder des Finanzausschusses als auch die sonstigen Entscheidungsträger der Stadt Linz verabsäumten es, Hinweisen auf risikoreiche Finanzgeschäfte konsequent und kritisch nachzugehen und damit die drohenden finanziellen Nachteile aus den Swaps (417,74 Mio. EUR) zu vermeiden oder zumindest deutlich zu reduzieren.

4 Empfehlung Landeshauptstadt Linz 1 Risikotechnisch vertretbare Zusammensetzung von fix und variabel verzinsten Finanzierungen zur Optimierung des Verhältnisses von Zinsaufwand zu Risiko; deutliche Erhöhung des fix verzinsten Anteils 2 Erstellung einer Strategie zur Absicherung gegen Risiken bei fehlenden zuordenbaren Derivativgeschäften; Definition der abzusichernden Risiken und zulässigen Instrumente 3 Festlegung von Risikopositionen und abzusichernden Risiken; in Betracht kommen einzelne, mehrere gleichartige oder alle Grundgeschäfte 4 Dokumentation des jeweiligen Absicherungsbedarfs und der Risikoreduktion für die Mikro, Portfolio und Makro Ebene 5 Entwicklung einer der Strategie entsprechenden Dokumentation der Risikoabsicherung und deren Verwendung als Berichtswesen 6 Adaptierung des Risikomanagements zur Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Absicherungsstrategie und neuen Risiken 7 Analyse der Risiken beim Erwerb von Derivativen; keine Derivative mit stark erhöhenden, unbegrenzten Risiken 8 Kein Abschluss von komplexen, nicht eindeutig einschätzbaren Derivativgeschäften 9 Vereinbarung von Laufzeiten von 10 Jahren und mehr nur in begründeten Einzelfällen 10 Vorziehen des direkten Erwerbs von Swaps gegenüber Swaptions 11 Kein Abschluss von Finanzinstrumenten, für die kein ausreichend liquider Markt besteht 12 Aufbau eines Reportings zur Risikoidentifikation, steuerung und überwachung 13 Erstellung von schriftlichen Vorgaben für das Finanz und Risikomanagement 14 Erarbeitung von aussagekräftigen Risikokennzahlen; Installierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Bewertung, Begrenzung und Steuerung von Finanzierungsrisiken 15 Vornahme von Fremdwährungsfinanzierungen nur bei günstiger Relation von Zins und Wechselkursvorteilen zu den zusätzlichen, streng limitierten und gezielt überwachten Risiken (Risikominimierung) 16 Geeignete Maßnahmen zur Begrenzung des weiterhin bestehenden Fremdwährungsrisikos aus der CHF Anleihe 17 Untersagung des Kaufs von Floors 18 Untersuchung der Verantwortlichkeiten und Prüfung allfälliger Schadenersatzansprüche unmittelbar nach Beendigung aller straf und zivilrechtlichen Verfahren umgesetzt zugesagt offen

5 Nachgefragt Empfehlung Immobilien Linz GmbH und Immobilien Linz GmbH & Co KG 1 Risikotechnisch vertretbare Zusammensetzung von fix und variabel verzinsten Finanzierungen zur Optimierung des Verhältnisses von Zinsaufwand zu Risiko; deutliche Erhöhung des fix verzinsten Anteils 2 Erstellung einer Strategie zur Absicherung gegen Risiken bei fehlenden zuordenbaren Derivativgeschäften; Definition der abzusichernden Risiken und zulässigen Instrumente 3 Festlegung von Risikopositionen und abzusichernden Risiken; in Betracht kommen einzelne, mehrere gleichartige oder alle Grundgeschäfte 4 Dokumentation des jeweiligen Absicherungsbedarfs und der Risikoreduktion für die Mikro, Portfolio und Makro Ebene 5 Entwicklung einer der Strategie entsprechenden Dokumentation der Risikoabsicherung und deren Verwendung als Berichtswesen 6 Adaptierung des Risikomanagements zur Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Absicherungsstrategie und neuen Risiken 7 Analyse der Risiken beim Erwerb von Derivativen; keine Derivative mit stark erhöhenden, unbegrenzten Risiken 8 Kein Abschluss von komplexen, nicht eindeutig einschätzbaren Derivativgeschäften 9 Vereinbarung von Laufzeiten von 10 Jahren und mehr nur in begründeten Einzelfällen 10 Vorziehen des direkten Erwerbs von Swaps gegenüber Swaptions 11 Kein Abschluss von Finanzinstrumenten, für die kein ausreichend liquider Markt besteht 12 Aufbau eines Reportings zur Risikoidentifikation, steuerung und überwachung 19 Explizite Festschreibung einer Genehmigungspflicht im Gesellschaftsvertrag Linz AG 20 Begrenzung und gegebenenfalls Verringerung des CHF Währungsrisikos der Linz AG 21 Rechtzeitige Anpassung der Finanzierungsstrategie an neue Marktentwicklungen bzw. Sicherstellung ihrer Einhaltung umgesetzt zugesagt offen

6 FAZIT Die seitens der Stadt Linz, der Immobilien Linz GmbH, der Immobilien Linz GmbH & Co KG sowie der Linz AG als umgesetzt bezeichneten Empfehlungen tragen dazu bei, das finanzielle Risikomanagement deutlich zu professionalisieren und die Risiken zu minimieren. So kann die Stadt Linz durch die Oberösterreichische Finanzgeschäfteverordnung keine Derivatgeschäfte ohne Zuordnung zu einem Grundgeschäft und keine Fremdwährungsgeschäfte mehr abschließen. Seit der Überprüfung durch den RH schloss die Stadt Linz keine neuen Derivatgeschäfte mehr ab. Richtlinien für das städtische Finanzmanagement regeln die Steuerung und Begrenzung von Kontrahenten, Markt, Finanzierungs und Liquiditätsrisiko sowie die dazugehörige Dokumentation und das Berichtswesen. Die Immobilien Linz GmbH und Immobilien Linz GmbH & Co KG setzten die Empfehlungen des RH, eine Strategie zur Absicherung zu entwickeln, den Absicherungsbedarf und das Risiko zu analysieren und zu dokumentieren, nicht um. Dadurch war die vom RH beabsichtigte Gesamtsicht auf die Risiko und Absicherungssituation nicht sichergestellt. Wien, im Dezember 2014 Der Präsident: Dr. Josef Moser

GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH; Follow up Überprüfung

GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH; Follow up Überprüfung Linz Wirkungsbereich der Landeshauptstadt Linz GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH; Follow up Überprüfung Die GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH setzte von

Mehr

BMF BMVIT. GIS Gebühren Info Service GmbH; Follow up Überprüfung

BMF BMVIT. GIS Gebühren Info Service GmbH; Follow up Überprüfung BMF BMVIT Wirkungsbereich der Bundesministerien für Finanzen Verkehr, Innovation und Technologie GIS Gebühren Info Service GmbH; Follow up Überprüfung Die GIS Gebühren Info Service GmbH setzte von den

Mehr

Nov-10 Univ.-Prof. Dr. Christina Schaefer. Gliederungsüberblick. 1. Bedeutung öffentlicher Unternehmen für die Daseinsvorsorge

Nov-10 Univ.-Prof. Dr. Christina Schaefer. Gliederungsüberblick. 1. Bedeutung öffentlicher Unternehmen für die Daseinsvorsorge Innovatives Schulden- und Finanzmanagement in öffentlichen Unternehmen Univ.-Prof. Dr. Christina Schaefer Helmut-Schmidt Universität Hamburg Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, insbesondere Steuerung

Mehr

Finanzierungsvarianten für Immobilien im Ausland und Golf Immobilien

Finanzierungsvarianten für Immobilien im Ausland und Golf Immobilien Finanzierungsvarianten für Immobilien im Ausland und Golf Immobilien Grundsätzliches Schweizer Banken gewähren in der Regel Hypotheken nur auf Immobilien im Inland, allenfalls noch im grenznahen Ausland.

Mehr

Kathrein & Co. Performance Partnerschaft

Kathrein & Co. Performance Partnerschaft a Kathrein & Co. Christoph Kraus Vorstandsvorsitzender Kathrein & Co. Die Anpassung an moderne Erfordernisse und die partnerschaftliche Einbindung unserer Kunden sind eine unserer obersten Werte. Die Wünsche

Mehr

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Fremdwährungsanteil bei strägerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Christian Sellner 2 Im europäischen Vergleich ist das Volumen der Fremdwährungskredite in Österreich sehr

Mehr

Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020. Thüringen Invest und Thüringen Dynamik

Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020. Thüringen Invest und Thüringen Dynamik GEFRA Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020 Thüringen Invest und Thüringen Dynamik Kurzfassung Kovalis Dr. Stefan Meyer, Bremen GEFRA Gesellschaft für Finanz- und Regionalanalysen,

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

Vermögensverwaltung in Privatstiftungen

Vermögensverwaltung in Privatstiftungen Vermögensverwaltung in Privatstiftungen Freie Hand für den Vorstand oder Einführung von Vorgaben durch die Stifterfamilie? Dr. Bernhard Huber Rechtsanwalt 07. Mai 2012 Grundsätzliche Überlegungen Stiftungserklärungen

Mehr

ISO 9001:2015 REVISION. Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09.

ISO 9001:2015 REVISION. Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09. ISO 9001:2015 REVISION Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09.2015 in Kraft 1 Präsentationsinhalt Teil 1: Gründe und Ziele der Revision,

Mehr

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis.

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen 1 Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, D-10179 Berlin (Postanschrift) An die Vorsitzende des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin über den Präsidenten

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Auftrag zum Fondswechsel

Auftrag zum Fondswechsel Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das

Mehr

Ein Cap ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der kaufenden Partei gegen Zahlung einer Prämie eine Zinsobergrenze garantiert wird.

Ein Cap ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der kaufenden Partei gegen Zahlung einer Prämie eine Zinsobergrenze garantiert wird. Zinsoptionen Eine Option ist eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragsparteien, bei der die kaufende Partei das Recht hat, ein bestimmtes Produkt während eines definierten Zeitraums zu einem vorher bestimmten

Mehr

Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien

Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien Infolge des vom Gemeinderat am 22. Mai 1978 gefassten Beschlusses (Pr.Z. 1697) unter dem Namen Medizinisch-Wissenschaftlicher

Mehr

MAXXELLENCE. Die innovative Lösung für Einmalerläge

MAXXELLENCE. Die innovative Lösung für Einmalerläge MAXXELLENCE Die innovative Lösung für Einmalerläge Die Herausforderung für Einmalerläge DAX Die Ideallösung für Einmalerläge DAX Optimales Einmalerlagsinvestment Performance im Vergleich mit internationalen

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung

Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung DR. BETTINA DILCHER Management Consultants Network Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung Leonhardtstr. 7, 14057 Berlin, USt.-ID: DE 225920389

Mehr

BIG-STÄDTEBAU GmbH. Abrechnungen von Sanierungsmaßnahmen

BIG-STÄDTEBAU GmbH. Abrechnungen von Sanierungsmaßnahmen Abrechnungen von Sanierungsmaßnahmen 1 Erfahrungsbericht aus der Sicht eines Sanierungsträgers Berlin den 22. April 2010 Referentin: Helga Querchfeld Prokuristin der STÄDTEBAU-Gruppe 2 BIG-STÄDTEBAU GmbH

Mehr

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einführung... 7 Vorratsgesellschaften sind Kapitalgesellschaften... 8 Die Grundlagen... 8 Was ist

Mehr

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung

Mehr

RUNDE TISCHE /World Cafe. Themen

RUNDE TISCHE /World Cafe. Themen RUNDE TISCHE /World Cafe Themen A. Erfahrungen - Erfolge und Stolpersteine B. Marketing/Kommunikation C. Finanzierung/Förderungen D. Neue Ideen für sanft mobile Angebote/Projekte in der Zukunft A. Erfahrungen

Mehr

Regulatorische Anforderungen in Deutschland Auswirkungen für Cross Border -Aktivitäten

Regulatorische Anforderungen in Deutschland Auswirkungen für Cross Border -Aktivitäten Regulatorische Anforderungen in Deutschland Auswirkungen für Cross Border -Aktivitäten 2 Agenda Fallbeispiel 31 Abs. 10 WpHG Anlageberatung Vermögensverwaltung Zuwendungen 3 Fallbeispiel 4 Fall Kunde K,

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER

DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER 1. BESTELLUNG EINES GEW. GF Der gewerberechtliche Geschäftsführer (gew. GF) ist eine natürliche Person, die für die ordentliche Ausübung des Gewerbes durch einen Unternehmer

Mehr

VERLEIH VON SAMMLUNGSGUT DURCH LANDESMUSEEN IN DER RESIDENZGALERIE SALZBURG GMBH UND DEN MUSEEN DER STADT WIEN; FOLLOW UP ÜBERPRÜFUNG

VERLEIH VON SAMMLUNGSGUT DURCH LANDESMUSEEN IN DER RESIDENZGALERIE SALZBURG GMBH UND DEN MUSEEN DER STADT WIEN; FOLLOW UP ÜBERPRÜFUNG RECHNUNGSHOFBERICHT VORLAGE VOM 22. OKTOBER 2015 REIHE WIEN 2015/8 VERLEIH VON SAMMLUNGSGUT DURCH LANDESMUSEEN IN DER RESIDENZGALERIE SALZBURG GMBH UND DEN MUSEEN DER STADT WIEN; FOLLOW UP ÜBERPRÜFUNG

Mehr

Datenschutz-Management

Datenschutz-Management Dienstleistungen Datenschutz-Management Datenschutz-Management Auf dem Gebiet des Datenschutzes lauern viele Gefahren, die ein einzelnes Unternehmen oft nur schwer oder erst spät erkennen kann. Deshalb

Mehr

Führungsgrundsätze im Haus Graz

Führungsgrundsätze im Haus Graz ;) :) Führungsgrundsätze im Haus Graz 1.0 Präambel 2.0 Zweck und Verwendung Führungskräfte des Hauses Graz haben eine spezielle Verantwortung, weil ihre Arbeit und Entscheidungen wesentliche Rahmenbedingungen

Mehr

Vermögensberatung. Inhalt

Vermögensberatung. Inhalt Vermögensberatung Inhalt Integrale Vermögensberatung Vermögen sichern Vorsorge optimieren Steuern sparen Analyse der persönlichen Kundensituation Die Investmentstrategie Kapitalanlagen haben letztendlich

Mehr

und Fremdwährungs-Wertpapierverrechnungskonten I. Grundsätze

und Fremdwährungs-Wertpapierverrechnungskonten I. Grundsätze I. Grundsätze Ausgehend von einem Wertpapierdepot bei der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG (in weiterer Folge die Bank ), einem zugehörigem EUR-Wertpapierverrechnungskonto und ein oder mehreren zugehörigen

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:

Mehr

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München. Erfahrungen mit der Verlagerung der Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zur Anhörung des Ausschusses für Soziales,

Mehr

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Herzlich willkommen zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Treier & Partner AG, Unterer Kirchweg 34, 5064 Wittnau Aug. 2012 V1 1 Inhaber Franz Treier Sicherheitsfachmann

Mehr

RECHNUNGSHOFBERICHT BLUTVERSORGUNG DURCH DIE UNIVERSITÄTSKLINIK FÜR BLUTGRUPPENSEROLOGIE UND TRANSFUSIONSMEDIZIN IN WIEN; FOLLOW UP ÜBERPRÜFUNG

RECHNUNGSHOFBERICHT BLUTVERSORGUNG DURCH DIE UNIVERSITÄTSKLINIK FÜR BLUTGRUPPENSEROLOGIE UND TRANSFUSIONSMEDIZIN IN WIEN; FOLLOW UP ÜBERPRÜFUNG RECHNUNGSHOFBERICHT VORLAGE VOM 19. MÄRZ 2014 REIHE WIEN 2014/2 BLUTVERSORGUNG DURCH DIE UNIVERSITÄTSKLINIK FÜR BLUTGRUPPENSEROLOGIE UND TRANSFUSIONSMEDIZIN IN WIEN; FOLLOW UP ÜBERPRÜFUNG Seite 2 / 7 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Wahl- und Wechselmöglichkeiten im Lebensphasenmodell

Wahl- und Wechselmöglichkeiten im Lebensphasenmodell Info-Broschüre Teil 2 Das VBV-Lebensphasenmodell Wahl- und Wechselmöglichkeiten im Lebensphasenmodell Das Info-Video zum Thema: Das VBV-Lebensphasenmodell 1 DAS VBV-Lebensphasenmodell 1. Was ist das Lebensphasenmodell?

Mehr

Existenzgründer Rating

Existenzgründer Rating Existenzgründer Rating Dipl.Kfm. Jörg Becker Kurzbeschreibungen-Inhaltsangaben www.beckinfo.de Existenzgründer-Rating Die Person im Mittelpunkt, 2009, ISBN 9783837072846 Neben einer trag- und zukunftsfähigen

Mehr

Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems

Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems Dr. Stefan Schlawien Rechtsanwalt stefan.schlawien@snp-online.de Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems Das Thema der Korruption betrifft nicht nur!großunternehmen"

Mehr

Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion

Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 www.workshop-software.de Verfasser: SK info@workshop-software.de

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Beteiligungsvertrag Zwischen der Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Högerstrasse 10 D-85646 Anzing HRB 109364 und Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bankverbindung:

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Vorbemerkung. 1 Arbeitsgemeinschaft "Arbeitskreis Fachkräftesicherung"

Vorbemerkung. 1 Arbeitsgemeinschaft Arbeitskreis Fachkräftesicherung Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Schwedt/Oder, der Stadt Prenzlau, der Stadt Templin, der Stadt Angermünde sowie dem Landkreis Uckermark zur Umsetzung der Projekte im Rahmen des GRW-Regionalbudgets

Mehr

Die Prüfung wirtschaftlicher Unternehmungen von Gemeinden im Bundesland Salzburg Annemarie SAM und Matthias STÖCKL VIII EURORAI Kongress Halle an der Saale, 17. Oktober 2013 Das Bundesland Salzburg Bevölkerung

Mehr

Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung

Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Werner Weiß BASF SE Standort Ludwigshafen 22.09.2010 Werner Weiß, BASF SE 1 BASF SE Standort Ludwigshafen Stammwerk Fläche ca 10 km² Mitarbeiter ~ 32 500 Kontraktorenmitarbeiter

Mehr

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Das Pareto-Prinzip ist eine Methode des Zeitmanagements. Diese Checkliste stellt Ihnen das Pareto-Prinzip

Mehr

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-

Mehr

SHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen...

SHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen... DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT lesen, bevor Sie selbst verkaufen... Bevor Sie mit uns über Ihre Immobilie reden, sprechen wir mit Ihnen über unser diskretes Verkaufsmarketing. Wir sind der Meinung, dass Sie

Mehr

Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf

Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf Das variable Kapitalkonto was ist besonders wichtig? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, 7.11.2014 Düsseldorf Robert-Perthel-Str. 81, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de variables

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Ich will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police.

Ich will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police. Ich will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police. NAME: Bodo Kleinschmidt mit Thea WOHNORT: Regensburg ZIEL: Eine Police mit starkem Schutz und hoher Flexibilität. PRODUKT: SecurFlex

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Zins-Strategie im Mittelstand - Prüfen der Kreditzinsen lohnt sich!

Zins-Strategie im Mittelstand - Prüfen der Kreditzinsen lohnt sich! Presseinformation November 2011 Zins-Strategie im Mittelstand - Prüfen der Kreditzinsen lohnt sich! Im 3. Quartal 2011 entstand dem Mittelstand ein Zinsschaden von 700 Mio. aus zu hohen Zinsen für Betriebsmittelkredite.

Mehr

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Die Evangelischen Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland verstehen sich als Orte, an denen Kinder-, Jugend-, Familien-

Mehr

Der Fahrplan für Ihr Vermögen. Mit Wealth Planning einen systematischen Überblick über Ihr Vermögen gewinnen.

Der Fahrplan für Ihr Vermögen. Mit Wealth Planning einen systematischen Überblick über Ihr Vermögen gewinnen. Der Fahrplan für Ihr Vermögen Mit Wealth Planning einen systematischen Überblick über Ihr Vermögen gewinnen. Das Streben, ihre Träume zu verwirklichen, teilen alle Menschen. Träume wie die Schaffung von

Mehr

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember

Mehr

FRP 7 Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken gemäss Art. 52e BVG

FRP 7 Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken gemäss Art. 52e BVG FRP 7 Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken gemäss Art. 52e BVG Fassung 2014 Rechtsgrundlagen BVG Art. 52e, Art. 56 Abs. 3, Art. 65 BVV 2 Art. 1 bis 1h, Art. 48 Swiss GAAP FER 26

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

ÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN

ÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN ÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN Diese Bestimmungen regeln 1 Regelungsbereich a) die Veranstaltung eines Spieles mit Beteiligung ausländischer Vereins-

Mehr

Naturgewalten & Risikoempfinden

Naturgewalten & Risikoempfinden Naturgewalten & Risikoempfinden Eine aktuelle Einschätzung durch die TIROLER Bevölkerung Online-Umfrage Juni 2015 Eckdaten zur Untersuchung - Online-Umfrage von 11.-17. Juni 2015 - Themen... - Einschätzung

Mehr

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

Agentur für Technologie und Netzwerke. Gründung innovativ

Agentur für Technologie und Netzwerke. Gründung innovativ Gründung innovativ Förderprogramm des Landes Brandenburg im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Schwerpunkte: 1. Zielgruppe 2. Konditionen 3. Förderfähige Kosten 4. Voraussetzungen

Mehr

Europass in Wiener Schulen

Europass in Wiener Schulen Europass in Wiener Schulen 7. Ideen in die Tat umsetzen nicht teilweise sehr gut ausgezeichnet 0, 0 0 % 7.. Ich kann eine Ideensammlung erstellen und diese z.b. in einem Innovations-Sparbuch festhalten.

Mehr

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL [Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.

Mehr

Öffentlichen Versicherung Bremen, Bremen Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Hannover Provinzial Lebensversicherung Hannover, Hannover

Öffentlichen Versicherung Bremen, Bremen Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Hannover Provinzial Lebensversicherung Hannover, Hannover Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des Compliance Management Systems der Öffentlichen Versicherung Bremen, Bremen Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Hannover Provinzial Lebensversicherung Hannover,

Mehr

Aussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung

Aussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung Nachhaltigkeitsüberprüfung der Breuel & Partner Gruppendynamikseminare In der Zeit von Januar bis Februar 2009 führten wir im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit eine Evaluation unserer Gruppendynamikseminare

Mehr

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016 Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016 Fall 2 Schieflage in der Bar OA Dr. iur. des. Damiano Canapa 19.05.2016 Seite 1 Frage 1: Besteht ein Anspruch von C gegen B? Frage 1: Besteht ein Anspruch

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Management Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016

Management Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016 Management Summary Stuttgart, den 21. April 2016 Was macht Führung zukunftsfähig? Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Führungs- und Nachwuchskräften in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst

Mehr

Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S. value beyond financial advice

Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S. value beyond financial advice Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S value beyond financial advice Schaffen Sie die Basis für eine erfolgreiche Zukunft. Mit

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Stellungnahme der Verwaltung zur. Prüfung der Jahresrechnung des. für die Stadt Quedlinburg des

Stellungnahme der Verwaltung zur. Prüfung der Jahresrechnung des. für die Stadt Quedlinburg des Stellungnahme der Verwaltung zur Prüfung der Jahresrechnung des Rechnungsprüfungsamtes für die Stadt Quedlinburg des Haushaltsjahres 2009 Quedlinburg, den 11. 11. 2010 Bericht besteht aus 5 Seiten. Dr.

Mehr

KMU-Definition. Datum: 01/2005 Bestellnummer: 142291

KMU-Definition. Datum: 01/2005 Bestellnummer: 142291 KMU-Definition Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU), Prüf- und Berechnungsschema sowie Berechnungsbogen zur Selbsterklärung des Antragstellers Maßgeblich

Mehr

Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten?

Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten? Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten? Wie viel Sicherheit kann ich mir leisten? Neue Rahmenbedingungen Diese Gleichung gilt es zu lösen! Produktlösung CleVesto Allcase 2 Wie viel Sicherheit kann ich

Mehr

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler in DEHSt-VPSMail Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler bremen online services GmbH & Co. KG Seite 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort...3 1 Fehlermeldung...4 2 Fehlerbeseitigung...5

Mehr

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG)

DOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG) Eidgenössische Postkommission PostCom Commission fédérale de la poste PostCom Commissione federale delle poste PostCom Federal Postal Services Commission PostCom DOKUMENTATION Verfahren bei Schliessungen

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

27001 im Kundendialog. ISO Wertschätzungsmanagement. Wie Wertschätzung profitabel macht und den Kunden glücklich

27001 im Kundendialog. ISO Wertschätzungsmanagement. Wie Wertschätzung profitabel macht und den Kunden glücklich ISO 27001 im Kundendialog Informationssicherheit intern und extern organisieren Juni 2014 Was steckt hinter der ISO/IEC 27001:2005? Die internationale Norm ISO/IEC 27001:2005 beschreibt ein Modell für

Mehr

Info Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS?

Info Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS? Info Ganztagsschule 2011/2012 Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS? Ein zentraler Inhalt der GTS ist die Lernzeit. Hier kommt es darauf an, dass Schülerinnen und Schüler in Ruhe arbeiten können und

Mehr

Kurzfassung des Berichts an die Finanzdirektion des Kantons Zürich zur Administrativuntersuchung BVK

Kurzfassung des Berichts an die Finanzdirektion des Kantons Zürich zur Administrativuntersuchung BVK An die Finanzdirektorin des Kantons Zürich Frau Regierungsrätin Dr. iur. Ursula Gut-Winterberger Walcheplatz 1 Postfach 8090 Zürich Balmer-Etienne AG Kauffmannweg 4 CH-6003 Luzern Telefon 041 228 11 11

Mehr

Mitarbeitergespräche erfolgreich führen

Mitarbeitergespräche erfolgreich führen Mitarbeitergespräche erfolgreich führen zur Einführung und Handhabung für Mitarbeiter und Vorgesetzte TRAINPLAN seminar maker Mitarbeitergespräche erfolgreich führen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

)XQNWLRQVWDVWH8PEXFKHQ

)XQNWLRQVWDVWH8PEXFKHQ Kassensystem (X&D6RIW Š )XQNWLRQVWDVWH8PEXFKHQ Diese Funktion erlaubt es Ihnen, bestimmte gebuchte Artikel auf einen anderen Platz umzubuchen. Sie können variabel Artikel und Mengen auf einen anderen Tisch

Mehr

Prozessordnung Investition

Prozessordnung Investition Prozessordnung Investition Gliederung: 0 Grundlagen 1 Zielstellung 2 Geltungsbereich 3 Begriffsbestimmung 4 Grundsätze zum Investitionsablauf aus Eigenmitteln 5 Investitionen mit Fördermitteln zur Projektförderung

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

AltersVorsorgen-Airbag

AltersVorsorgen-Airbag 1 Vertrag fu r 2x Schutz Dietmar Heinrich BCA OnLive 28.09.2015 1 Die Fakten im Überblick Über 21. Mio Deutsche glauben nicht, dass sie über eine ausreichende Altersvorsorge verfügen* 67 % der Deutschen

Mehr

Swiss Life Flex Save Uno/Duo. Chancenreich sparen mit Garantie

Swiss Life Flex Save Uno/Duo. Chancenreich sparen mit Garantie Swiss Life Flex Save Uno/Duo Chancenreich sparen mit Garantie Profitieren Sie von einer modernen Sparversicherung mit garantierten Leistungen und Renditechance Swiss Life Flex Save Uno/Duo 3 Sparen Sie

Mehr

Immobilien mieten, kaufen oder bauen 2013

Immobilien mieten, kaufen oder bauen 2013 Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH Immobilien mieten, kaufen oder bauen 2013 Vergleich und Auswertung vom 19.6.2013 Durchdacht. Geplant. Erfolgreich. Den Traum vom Eigenheim verwirklichen!

Mehr

Fall 8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert

Fall 8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert Fall 8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert Peter Steuri CISA / dipl. Wirtschaftsinformatiker Partner BDO AG, Solothurn Fall-8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert a) Die Prüfung des IKS wurde nicht dokumentiert

Mehr

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr.

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr. VOLKSKAMMER der Deutschen Demokratischen Republik 10. Wahlperiode Drucksache Nr. 66 a Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990 zum Antrag des Ministerrates vom 6. Juni

Mehr

Informationen für Wealth Manager: www.private-banking-magazin.de

Informationen für Wealth Manager: www.private-banking-magazin.de Trotz Niedrigzinsen Kaum ein Deutscher mag Aktien Ein Großteil der deutschen Sparer rechnet damit, dass die niedrigen Zinsen für die nächsten Jahre bleiben. Das ist aber kein Grund für sie, ihr Geld vom

Mehr

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance:

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance: Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance: Wie präsentiere ich mich richtig im ersten Bankgespräch? Lena Niegemeier 14. Juni 2013 Der Weg zur richtigen Präsentation Inhalt Grundsätzliches für

Mehr

Hautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt?

Hautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt? Hautkrebsscreening Datenbasis: 1.004 gesetzlich Krankenversicherte ab 1 Jahren Erhebungszeitraum:. bis 4. April 01 statistische Fehlertoleranz: +/- Prozentpunkte Auftraggeber: DDG Hautkrebs ist ein Thema,

Mehr