Neues Wassergesetz und Hochwasserschutz
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- Cornelia Meyer
- vor 8 Jahren
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1 Neues Wassergesetz und Hochwasserschutz Informationsveranstaltung IHK am Joachim Eberlein, Umweltschutzamt LRA Göppingen
2 Gliederung WG-Novelle und Auswirkungen auf Baugebiete Hochwassergefahrenkarten: Inhalt, Anwendung, Blick auf den Landkreis Verbot neuer Baugebiete und von Bauvorhaben in ÜSG und Ausnahmeregelungen Retentionsausgleich Hochwasserangepasstes Bauen Hochwasserrisikomanagement im Betrieb Seite 2
3 WG-Novelle zum Anpassung des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) an das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) (thematische Gliederung wie WHG) Umsetzung von Regelungsaufträgen des WHG (u. a. Festsetzung von Überschwemmungsgebieten) Eigene Akzente zum Gewässer- und Klimaschutz (u. a. Gewässerrandstreifen, Geothermie) Vereinfachungen gegenüber dem bisherigen Recht (u. a. Wegfall der Genehmigung nach 76 WG a. F.) Seite 3
4 Überschwemmungsgebiete 65 WG (zu 76, 78 WHG) Länder mussten nach Bundesrecht Überschwemmungsgebiete (ÜSG) bis zum 22. Dezember 2013 festsetzen In Baden-Württemberg erfolgt mit 65 WG, der deshalb vorzeitig zum 22. Dezember 2013 in Kraft trat: Gebiete im Bereich eines HQ 100 gelten als festgesetzte ÜSG, im Außen- und (neu) im Innenbereich Darstellung der betroffenen Gebiete in Hochwassergefahrenkarten mit deklaratorischer Wirkung Hochwassergefahrenkarten liegen für alle Städte und Gemeinden im Landkreis vor (seit Juni 2012) Seite 4
5 Überschwemmungsgebiete Seite 5 Wiesensteig: Ausuferung der Fils im Bereich des Schulgeländes im Juni 2013
6 Überschwemmungsgebiete Seite 6 Hausen: Ausuferung der Fils auf Höhe des Gewerbegebietes im Juni 2013
7 HWGK - Kartenausschnitt Maßstab 1: Seite 7
8 HWGK - Kartenausschnitt Maßstab 1:2.500 Seite 8
9 HWGK - Kartenausschnitt Maßstab 1:2.500 HWGK auf Höhe des Gewerbegebietes in Hausen Seite 9
10 HWGK Interaktive Gefahrenkarte für die Bürger Link: Interaktive HWGK Seite 10
11 HWGK Interaktive Gefahrenkarte für die Bürger Baden-Württemberg Übersicht wird geöffnet Seite 11
12 HWGK Interaktive Gefahrenkarte für die Bürger Ortseingabe Seite 12
13 HWGK Interaktive Gefahrenkarte für die Bürger Handwerkzeug: Bildausschnitt verschieben Seite 13
14 HWGK Interaktive Gefahrenkarte für die Bürger Lupe: Bildausschnitt vergrößern/verkleinern Seite 14
15 HWGK Interaktive Gefahrenkarte für die Bürger Vergrößern: linke Maus gedrückt halten und Rechteck aufziehen Seite 15
16 HWGK Interaktive Gefahrenkarte für die Bürger Info Button auswählen und Linke-Maus-Klick auf Überflutungsfläche Seite 16
17 HWGK Interaktive Gefahrenkarte für die Bürger Hochwasserrisikomanagement-Abfrage öffnen Seite 17
18 HWGK Interaktive Gefahrenkarte für die Bürger Steckbrief mit Hochwasserständen Seite 18
19 HWGK Interaktive Gefahrenkarte für die Bürger und Geländeinformationen Seite 19
20 HWGK Interaktive Gefahrenkarte für die Bürger Erzeugung PDF-Dokument für Ausdruck Seite 20
21 Nutzer der Hochwassergefahrenkarten Wasserwirtschaft Gefahrenabwehr / Katastrophenschutz Informationsaustausch / Interdisziplinäre Aufgabe Raumplanung / Bauleitplanung (Gemeinden) Betroffene / Öffentlichkeit Versicherungswirtschaft Seite 21
22 Anwendung der Hochwassergefahrenkarten Darstellung der hochwassergefährdeten Flächen und der Überflutungstiefen Grundlage für Bauleitplanung u. Regionalplanung Planungsgrundlage für den Objektschutz Darstellung von Gefährdungsbereichen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Grundlage für die Verhaltensvorsorge, Bauvorsorge und Risikovorsorge Grundlage für die Risikomanagementplanung Seite 22
23 Beispiele für Gewerbegebiete in HQ100-Bereich im LKR GP Geislingen Gewerbegebiet Neuwiesen: betroffen ab HQ 50 Seite 23
24 Beispiele für Gewerbegebiete in HQ100-Bereich im LKR GP Göppingen: Gewerbegebiet Jahnstraße/Heubach betroffen ab HQ 50 Seite 24
25 Beispiele für Gewerbegebiete in HQ100-Bereich im LKR GP Ebersbach: Gewerbegebiet Gentenried betroffen ab HQ 50 Seite 25
26 Überschwemmungsgebiete, Verbote ( 78 Abs. 1 WHG) In Überschwemmungsgebieten ist verboten: Ausweisung neuer Baugebiete (Nr. 1) Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen ( 30, 33, 34 und 35 BauGB) und Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung (Nr. 2 und 3) Aufbringen und Ablagern wassergefährdender Stoffe und von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können (Nr. 4 und 5) Hochwasserschädliche Bodenveränderungen, z.b. Auffüllungen, Abgrabungen (Nr. 6 bis 9) Seite 26
27 Überschwemmungsgebiete, zu 78 Abs. 1 WHG Die Verbote nach Nr. 1 9 gelten nicht für Maßnahmen: des Gewässerausbaus, des Baus von Deichen und Dämmen, der Gewässer- und Deichunterhaltung des Hochwasserschutzes sowie für Handlungen, die für den Betrieb von zugelassenen Anlagen im Rahmen zugelassener Gewässernutzungen erforderlich sind Seite 27
28 Überschwemmungsgebiete, Zulassung neuer Baugebiete ( 78 Abs. 2 WHG) Ausnahmsweise Zulassung neuer Baugebiete: 1. keine anderen Möglichkeiten zur Siedlungsentwicklung, 2. neu auszuweisendes Gebiet grenzt unmittelbar an bestehendes Baugebiet an, 3. Gefährdung von Leben oder erhebliche Gesundheits- oder Sachschäden nicht zu erwarten, 4. Hochwasserabfluss und Höhe des Wasserstandes werden nicht nachteilig beeinflusst, 5. Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt und umfang-, funktions- und zeitgleicher Ausgleich des verloren gehenden Rückhalteraums, 6. bestehende Hochwasserschutz wird nicht beeinträchtigt, 7. keine nachteiligen Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger, 8. Belange der Hochwasservorsorge sind beachtet und 9. Bauausführung so, dass bei HQ 100 (nach Möglichkeit mit Sicherheitszuschlag) keine baulichen Schäden zu erwarten sind. Seite 28
29 Überschwemmungsgebiete, Zulassung neuer Baugebiete Über die ausnahmsweise Zulassung neuer Baugebiete im Überschwemmungsgebiet entscheidet die UWB nach pflichtgemäßem Ermessen. Bundesgesetzgeber hat - ohne Abweichungsmöglichkeit für den Landesgesetzgeber, da es sich um anlagenbezogenes Recht handelt (vgl. Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 Grundgesetz) - sehr hohe Hürden für die ausnahmsweise Zulassung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten aufgestellt. Seite 29
30 Überschwemmungsgebiete, Ausnahmen für bauliche Anlagen ( 78 Abs. 3 WHG) Voraussetzungen für die Zulassung baulicher Anlagen: 1. Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und zeitgleicher Ausgleich verloren gehenden Rückhalteraumes, 2. Wasserstand und Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert, 3. bestehender Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und 4. hochwasserangepasste Bauausführung Seite 30
31 Überschwemmungsgebiete, Ausnahmen für bauliche Anlagen Ausnahmen zur Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen im Überschwemmungsgebiet Zuständig ist die Gemeinde ( 65 Abs. 3 WG) Pflichtaufgabe nach Weisung der Wasserbehörde ( 82 Abs. 6 WG) Bei Anlagen, die auch einer baurechtlichen Entscheidung bedürfen, entscheidet die Baurechtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde ( 84 Abs. 2 WG) Seite 31
32 Überschwemmungsgebiete, Ausnahmen bauliche Anlagen Voraussetzung für den zeitgleichen Ausgleich verloren gehenden Rückhalteraumes ( 78 Abs.3 S. 1 Nr. 1 WHG) Keine Bagatellgrenze! Verbote gelten bei jeglichem Bauvolumen d. h. nicht erst ab Erreichen einer bestimmten Schwelle ist auszugleichen Nur Maßnahmen anrechenbar, die nach dem 22. Dezember 2013 erfolgt sind (Inkrafttreten von 65 WG) Auch Ersatzbauten sind betroffen Nicht zwingend, dass der Ausgleich im Umfeld des Eingriffs erfolgt, d. h. Ausgleich kann im Innen- oder Außenbereich oder ggf. auch gemeindegebietsübergreifend erfolgen Seite 32
33 Überschwemmungsgebiete, Ausnahmen bauliche Anlagen Retentionsmaßnahmen, wo und wie? Abgrabung von Flächen im Überschwemmungsgebiet Herstellung von Auebereichen Schaffung von Flutmulden Dammrückverlegungen Geländemodellierung Erforderlich: Genehmigung - Planfeststellung Seite 33
34 Überschwemmungsgebiete, Beispiel Retentionsausgleich Gemarkungsgrenze GP/Eislingen: Wiederaktivierung einer ehem. Aue - als Retentionsausgleich anrechenbar Seite 34
35 Überschwemmungsgebiete, Ausnahmen für bauliche Anlagen Retentionsausgleich über Hochwasserschutzregister ( 65 Abs. 3 Satz 2 WG) alternative Lösung für zeitgleichen Ausgleich des verloren gehenden Rückhalteraumes: Retentionsausgleich für Einzelbauvorhaben oder Baugebiete wird über kommunale Ausgleichsnahmen geschaffen Die Gemeinde kann durch Satzung regeln: Anlegen und Führen des Hochwasserschutzregisters Durchführung des Ausgleichs im Einzelfall Kostenerstattung Zur Ausgestaltung des Registers wurde vom UM eine Arbeitsgruppe eingerichtet Seite 35
36 Überschwemmungsgebiete, Ausnahmen für bauliche Anlagen 78 Abs. 3, Nr. 2 WHG: Wasserstand und Abfluss bei Hochwasser dürfen nicht nachteilig verändert werden Hydraulische Bewertung der vorgesehenen Bebauung erforderlich 78 Abs. 3 Nr. 3 WHG: Der bestehende Hochwasserschutz darf nicht beeinträchtigt werden. Betrachtung der Auswirkungen eines HQ 100 auf die Hochwassersituation im Einwirkungsbereich: Keine Beaufschlagung von Rückhalte- oder Schutzeinrichtungen mit Wassermengen, für die sie nicht zugelassen sind, z.b. keine Inanspruchnahme des Freibords (Sicherheitszuschlag) keine unzumutbare Verschärfung der Hochwassersituation für Dritte bei einem HQ 100 Seite 36
37 Überschwemmungsgebiete, Ausnahmen bauliche Anlagen 78 Abs. 3, Nr. 4 WHG: es muss hochwasserangepasst gebaut werden: nach Möglichkeit EFH über HQ100-Wasserspiegel planen keine Unterkellerung, keine Tiefgaragen, oder falls unbedingt erforderlich Ausführung mit hochwassersicheren Wannen; keine oder nur auftriebssichere Heizöllagerung Stromverteiler nicht im UG, sondern im EG oder OG etc. Seite 37
38 Hochwasserrisikomanagementplan Seite 38 Hochwasserrisikomanagementplan: Okt 2007: Verabschiedung der Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie der EU (2007/60/EG, Richtlinie über Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken). Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten Hochwassergefahrenkarten (HWGK), Risikokarten und Risikobewertungskarten zu erstellen Juni 2012: Veröffentlichung der HWGK für das Filseinzugsgebiet. Hierauf aufbauend wurden Risikokarten und Risikobewertungskarten erarbeitet. Dargestellt sind Gefährdungen für die menschliche Gesundheit, die Wirtschaft, Kulturgüter und die Umwelt durch Hochwasser Juni 2013: Fertigstellung des Hochwasserrisikomanagementplans (Bearbeitungsgebiet Mittlerer Neckar ) mit dem Ziel die Gefährdung für die vorstehend genannten Schutzgüter zu minimieren. Akteure (Umsetzung): Land, untere Verwaltungsbehörden, Kommunen, Bürger, Industrie und Gewerbe, Ver- und Entsorger, Gefahrenabwehr
39 Hochwasserrisikomanagementplan Mittlerer Neckar Link: Karten und Pläne Seite 39
40 Hochwasserrisikomanagementplan Mittlerer Neckar Seite 40
41 Aufgabe des Hochwasserrisikomanagements Aufgabe Hochwasserrisikomanagement: - Risiken so gering wie möglich zu halten für Gesundheit Umwelt Kulturgüter Wirtschaft - das bedeutet nicht, dass es trocken bleibt - sondern, dass möglichst wenig passiert Die Aufgabe lässt sich nur gemeinsam durch die unterschiedlichen Verantwortlichen erledigen
42 Hochwasserrisikomanagement (HWRM), was ist neu? Durch das Hochwasserrisikomanagement wurden neue Informationen systematisch erfasst und aufbereitet - Diese verändern die Basis für das Verwaltungshandeln erheblich Hochwassergefahrenkarten, Hochwasserrisikokarten, Steckbriefe und Risikobewertungskarte, verbale Risikobeschreibung Durch das Hochwasserrisikomanagement entstehen keine neuen Verantwortlichkeiten diese bestehen bereits durch die vorhandenen rechtlichen Regelungen Das Hochwasserrisikomanagement unterstützt und dokumentiert das planmäßige Handeln - Damit werden die bestehenden Verantwortlichkeiten wahrgenommen
43 HWRM, Neue Informationen: Ist-Zustand HW-Gefahr Gefahrenkarten: Wo? Wie tief? Wie oft? Neu: Gefahren durch Hochwasser sind bekannt bis hin zu einem Extremszenario Seite 43
44 Neue Informationen: Ist-Zustand der betroffenen Nutzungen Risikokarten: Welche Nutzungen sind betroffen Neu: möglicherweise betroffene Nutzungen sind bekannt (z.b. Siedlungsflächen, Trinkwasserversorgung) Seite 44
45 Neue Informationen: Ist-Zustand Risikoschwerpunkte Risikobewertungskarten: Grobe Schwerpunktsetzung unterschieden nach Betroffenheit (Mensch, Wirtschaft, Umwelt, Kultur) Neu: Besondere Schwerpunkte sind bekannt Weitere besondere Risiken (z.b. Schule, Kindergärten) müssen noch ermittelt werden! (Maßnahme R2 Krisenmanagementplanung) Seite 45
46 Hochwasserrisikomanagementplan, Übersicht über die Maßnahmen der Kommunen R1: Information von Bevölkerung und Wirtschaftsunternehmen R2: Krisenmanagementplanung einschließlich Alarm- und Einsatzplanung R3: Einführung des Flutinformations- und warnsystems FLIWAS R4: Einzelfallregelungen im HQ Innenbereich R5: Kontrolle des Abflussquerschnittes R6: Unterhaltung technischer Hochwasserschutzeinrichtungen R7: Optimierung von Hochwasserschutzeinrichtungen R8/R9: Erstellung/Umsetzung von Konzepten für den technischen Hochwasserschutz R10: Flächennutzungsplanung R11: Bebauungsplanung R12: Regenwassermanagement Zusätzlich ggf. Maßnahmen aus dem Verantwortungsbereich der unteren Verwaltungsbehörden und als Eigentümer / Betreiber der Ver- und Entsorgung, von Gebäuden, Betrieben und Kulturdenkmalen, als Waldbesitzer sowie aus landwirtschaftlicher Tätigkeit Seite 46
47 Hochwasserrisikomanagementplan - Eigenvorsorge Unternehmen Seite 47
48 Hochwasserrisikomanagementplan - Maßnahmen Unternehmen Maßnahme R 29 Eigenvorsorge Wirtschaftsunternehmen: Analyse objektspezifischer Hochwasserrisiken hinsichtlich möglicher wirtschaftlicher Schäden (Gebäude, Produktionsstätten, Rohstoffe) und Folgeschäden (Produktionsausfall, Umweltschäden) Objektschutz, Bauvorsorge Alarm- und Einsatzplanung zur Vorbereitung auf das Verhalten während und nach einem Hochwasser Abschluss einer Versicherung/Bildung von Rücklagen Seite 48
49 Hochwasserrisikomanagementplan - Maßnahmen Unternehmen Analyse objektspezifischer Hochwasserrisiken über: Hochwassergefahrenkarte Erfahrungen aus vergangenen HW-Ereignissen Vorschlag: Hochwassermarke HQ 100 einmessen lassen Eintrittspfade: Oberflächenwasser, Kanalisation, Grundwasser? Bei vorhandenem Deich oder Rückhaltebecken: Auslegung, Bemessungshochwasser Vorlaufzeiten: wieviel Vorlaufzeitzeit steht zur Verfügung? Landkreis GP: Vorlaufzeit nur an der Fils ab Salach, am Oberlauf Fils und Nebengewässer kaum Vorlaufzeit. Wetterwarnungen DWD und Hochwasservorhersage beachten Seite 49
50 Hochwasserrisikomanagementplan - Maßnahmen Unternehmen Hochwasservorhersagezentrale HVZ Pegel Salach Seite 50
51 Hochwasserrisikomanagementplan - Maßnahmen Unternehmen Hochwasservorhersagezentrale HW-Vorhersage Seite 51
52 Hochwasserrisikomanagementplan - Maßnahmen Unternehmen Analyse möglicher Schäden Können Gebäudeteile u. Anlagen überspült werden u. Schäden für Mensch und Umwelt entstehen (Gefahrstoffe, wassergef. Stoffe) Können Leitungen abreißen, Behälter leckschlagen oder forttreiben Sind betrieblich relevante Anlagen betroffen: Archive, Server, elektrische Anlagen, Können Kabel (Energieversorgung, Steuerung) abreißen Produktionsausfall abschätzen Seite 52
53 Hochwasserrisikomanagementplan - Maßnahmen Unternehmen Seite 53
54 Hochwasserrisikomanagementplan - Maßnahmen Unternehmen Objektschutz, Oberflächenwasser Fest: Deiche, Mauern (wasserrechtl. Verfahren erforderlich) Mobil: Dammbalken, Sandsäcke, Kellerschächte hochziehen Pumpen vorhalten, ggf. Notstromaggregat zur Ersatzversorgung Grundwasser: schwarze Wanne (Bitumen), weiße Wanne (wasserdichter Beton) zur Sicherung des unterirdischen Bereichs auf Auftriebssicherheit und Statik des Gebäudes achten! Abwasser: Rückstauklappen, Absperrschieber Seite 54
55 Hochwasserrisikomanagementplan - Maßnahmen Unternehmen Seite 55
56 Hochwasserrisikomanagementplan - Maßnahmen Unternehmen Seite 56
57 Hochwasserrisikomanagementplan - Maßnahmen Unternehmen Seite 57
58 Hochwasserrisikomanagementplan - Maßnahmen Unternehmen (Bau-) Vorsorge Hochwassergefährdete Bereiche von sensiblen Anlagen frei halten: Gefahrstoff-, Chemikalienlager, Stromverteiler, Server Keine oder nur auftriebssichere und für Hochwasser zugelassene Heizöllagerung Rohrleitungen durchgehend befestigen Druckdichte Fenster und Türen Wasserbeständige Materialien Im Freien stehende Anlagen vor Treibgut schützen Bei Neubauten: Verzicht auf Kellergeschoss u. Tiefgarage, ggf. Bau auf Stelzen Seite 58
59 Hochwasserrisikomanagementplan - Maßnahmen Unternehmen Seite 59
60 Hochwasserrisikomanagementplan - Maßnahmen Unternehmen Seite 60
61 Hochwasserrisikomanagementplan - Maßnahmen Unternehmen Seite 61
62 Hochwasserrisikomanagementplan - Maßnahmen Unternehmen Alarm- und Einsatzplanung: ein Dokument / Ordner als Hochwassernotfallplan, wer macht was, wann, wo und wie? Informationswege, Adressen: innerbetrieblich - Krisenstab, Behörden, Feuerwehr, Energieversorgung Abläufe, Regelungen und Zuständigkeiten: z.b. Information über HW-Situation, Warnung u. Verhalten der Mitarbeiterschaft, Aufbau mobiler Schutzeinrichtungen, Abschaltung ggf. Abtransport von Anlagen, Reinigung nach dem Hochwasser Lagerung mobiler Schutzeinrichtungen, Pumpen, Schläuchen, Hochwasserschutzausrüstung, Lagerplätze für Auslagerung von Anlagen u. Stoffen Ernstfall proben Seite 62
63 Hochwasserrisikomanagementplan - Maßnahmen Unternehmen Finanzielle Absicherung Versicherung oder finanzielle Rücklage Bei IVU (IER)-Betrieben: weitergehende Konzepte und Betriebsanweisungen zum Hochwasserrisikomanagement erforderlich, Berücksichtigung Störfallverordnung, VAwS spezielle Information der Betriebe und Überwachung durch Regierungspräsidium Weitere Infos: z.b. DIHK-Leitfaden: Hochwasserschutz im Betrieb, Risiken erkennen, Richtig handeln, Hochwasserschutzfibel Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Seite 63
64 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Für weitergehende Fragen bzw. Erläuterungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung Fils - HW Geislingen Joachim Eberlein Landratsamt Göppingen, Umweltschutzamt / umweltschutzamt@landkreis-goeppingen.de Seite 64
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