11. Oktober 2013 AKTUELL Deutsche Versorger: Vielfältige Hoffnungen, begrenzte Perspektiven Sonderthema
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- Andrea Engel
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1 11. Oktober 2013 Sonderthema Deutsche Versorger: Vielfältige Hoffnungen, begrenzte Perspektiven... 3
2 Marktdaten im Überblick Schlusskurs Vortag Änderung Deutschland DAX 8.685, ,69 1,99% MDAX , ,95 1,37% TecDAX 1.085, ,70 1,53% Bund-Future 139,65 140,24-0,42% 10j. Bund in % 1,87 1,81 0,06 3M-Zins in % 0,23 0,23 0,00 Europa Euro Stoxx , ,73 2,23% FTSE , ,91 1,46% SMI 7.851, ,26 1,24% Welt Dow Jones , ,98 2,18% Nasdaq 3.760, ,78 2,26% Nikkei , ,71 1,48% Rohstoffe und Devisen Gold (US-Dollar je Feinunze) 1.287, ,80-1,39% Brent-Öl (US-Dollar je Barrel) 111,58 108,94 2,42% Euro in US-Dollar 1,3520 1,3524-0,03% DAX (Kurs und 90 Tage moving average) Bund-Future (Kurs und 90 Tage moving average) 2
3 Sonderthema Deutsche Versorger: Vielfältige Hoffnungen, begrenzte Perspektiven Die Aktien von E.ON und besonders RWE haben seit September deutlich zugelegt und insbesondere in den letzten Tagen nochmals einen Schub erhalten. Für die Kurserholung dürften im wesentlichen eine Korrektur der Underperformance gegenüber dem Sektor und dem Gesamtmarkt sowie Hoffnungen auf bessere Rahmenbedingungen verantwortlich sein. Bis zur Jahresmitte wiesen E.ON und RWE deutliche Kursverluste auf, wogegen die europäische Konkurrenz und hier insbesondere die französischen Versorger sowie auch der Gesamtmarkt kräftige Gewinne verzeichneten. Im August wurden die Tiefstkurse erreicht und die Aktien reagierten selbst auf negative Meldungen (z. B. Dividendenhalbierung bei RWE) kaum noch, was eine Bodenbildung nahelegt. U. a. aufgrund der Underperformance gegenüber anderen Versorgeraktien in Europa sahen einige Analysten ein gewisses Nachholpotential und erhöhten ihre bisher meist negativen Einstufungen auf Neutral. Auch die deutlich gestiegenen Chancen auf eine große Koalition im Bund boten Unterstützung. Das "Horrorszenario" einer Rot-Rot-Grünen Regierung scheint abgewendet zu werden und auch eine Schwarz-Grüne Regierung scheint -trotz gewisser Annäherung - wenig wahrscheinlich. CDU, SPD und auch Grüne wollen das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) reformieren, doch dürfte eine Änderung durch eine große Koalition im Vergleich zu Schwarz-Grün versorgerfreundlicher ausfallen. Ebenso trugen Überlegungen der EU-Kommissare Almunia und Oettinger zur positiven Aktienstimmung bei, denn beide kritisieren die deutsche Ökostromförderung und schlagen teils drastische Reformen vor. Hinsichtlich vielfältiger Hoffnungen auf eine versorgerfreundliche Revision der Energiewende bleiben wir skeptisch und halten daher an unserer verhaltenen und vorsichtigen Einstellung zu den deutschen Versorgern fest. RWE und E.ON haben ihre massive Underperformance etwas korrigiert, aber am schwierigen Umfeld hat sich nichts geändert, und die Hoffung auf Besserung besitzt bisher keine wirkliche Grundlage. Die deutschen Versorger leiden unter nachgebenden Strompreisen an den Börsen, maßgeblich ausgelöst durch den kräftigen Anstieg der Ökostromproduktion. Entsprechend hat der Preis für die MWh (2015) seit Mitte 2011 rund 38 % nachgegeben (18 % seit Jahresbeginn). Die zwischenzeitliche leichte Erholung im September ist schon wieder verflogen und die Preise tendieren wieder abwärts. Infolge bleiben die Ertragsaussichten für die Stromerzeugung negativ. Die Versorger verkaufen ihre Produktion mehrere Jahre im voraus, so dass sich momentan noch relative hohe Preise aus der Vergangenheit auswirken, doch die niedrigen Preise schlagen künftig immer mehr durch, zulasten des durchschnittlichen Verkaufpreises. Eine Revision des EEG ist dringend notwendig, denn die Kosten zur Ökostromförderung, die die Verbraucher tragen, sind aus dem Ruder gelaufen (allein rund 20 Mrd. EUR in diesem Jahr), und der Mechanismus ist nicht mehr zeitgemäß. Die Reformierung des EEG dürfte jedoch sehr schwierig werden, da auch Länderinteressen mit eingezogen werden müssen. Käme eine große Koalition im Bund zustande, die sich auf Verbesserungen verständigt, könnte immer noch der Bundesrat dagegen schießen bzw. Maßnahmen abmildern. Denn in den großen Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sind die Grünen in Regierungsverantwortung und in den Neuen Bundesländern sind beispielsweise viele Solarbetriebe angesiedelt. Eine Neufassung des EEG dürfte somit schwierig werden. Die primär beabsichtigte Kostenreduzierung muss nicht notwendigerweise dem Strompreis bzw. den Versorgern zugute kommen. Eine schnelle Lösung wäre wünschenswert, ist aufgrund der Komplexität aber kurzfristig unwahrscheinlich. Infolgedessen dürften Hoffungen auf eine schnelle Verbesserung der aktuell schwierigen Situation enttäuscht werden. 3
4 Solange sich die Rahmenbedingungen und damit der Strompreis nicht wesentlich verbessern, wird der Bereich Stromerzeugung bei RWE und E.ON unter Ertragsdruck bleiben. Die Unternehmen versuchen mit Kostensenkungen und Effizienzsteigerungsmaßnahmen gegenzusteuern, dennoch spiegeln sich die Gewinnrückgänge in der Stromerzeugung in den Konzernergebnissen wider. Letztere werden in den nächsten Jahren bei E.ON leicht bzw. bei RWE deutlich zurückgehen, wodurch bei anhaltend hoher Verschuldung auch die Dividenden weiter unter Druck stehen. Resümierend bleiben wir vorsichtig, bestätigen unsere "Halten"-Empfehlungen für RWE und E.ON und erwarten weiterhin volatile Aktienkurse. Analyst: Markus Glockenmeier, CFA Tel
5 WICHTIGE INFORMATION: BITTE LESEN! Die in dieser Ausgabe enthaltenen Angaben, verwendeten Zahlen und Informationen beruhen auf eigener Kenntnis und/oder dritten Quellen, u. a. Bloomberg, Thomson Reuters, die wir hinsichtlich der Recherche und Prüfung für verlässlich halten. Obwohl wir mit größtmöglicher Sorgfalt die Angaben und Quellen ausgesucht haben, können wir weder für deren Richtigkeit und Vollständigkeit noch deren Aktualität die Gewähr übernehmen. Diese Ausgabe stellt keine Anlageberatung dar, sondern dient ausschließlich dem Zweck, eine Hilfe für die eigene und selbständige Anlageentscheidung zu bieten. Die Aussagen dieser Veröffentlichung stellen keine Garantie dar. Die Meinungsaussagen der Autoren geben deren aktuelle Einschätzung wieder, die sich ohne Ankündigung ändern kann, und stimmen nicht notwendigerweise mit der Auffassung der National-Bank AG überein. 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Mögliche Interessenkonflikte: Diese Ausgabe wurde in Übereinstimmung mit den internen Regeln der National-Bank AG zum Umgang von möglichen Interessenkonflikten (Richtlinie Kapitalmarkt-Research) erstellt. Danach sind in einer Anlageempfehlung mögliche Interessenkonflikte der National-Bank AG zur Information der Anleger offen zu legen. Im einzelnen sind dies: 1) Der Verfasser einer Anlageempfehlung oder einer seiner Mitarbeiter bzw. Kollegen hält unmittelbar die den Gegenstand der Anlageempfehlung bildenden Wertpapiere oder hierauf bezogene Derivate 2) Ein Mitglied der Geschäftsleitung oder ein Mitarbeiter der National-Bank AG ist Mitglied im Vorstand oder Aufsichtsrat der zur Anlage empfohlenen Gesellschaft 3) Die National-Bank AG hält eine Beteiligung in Höhe von mindestens einem Prozent des Grundkapitals der zur Anlage empfohlenen Gesellschaft 4) Die National-Bank AG hält unmittelbar die den Gegenstand der Anlageempfehlung bildenden Wertpapiere oder hierauf bezogene Derivate für eigene Rechnung (Handelsbestand). Die Überwachung der korrekten Handhabung möglicher Interessenkonflikte obliegt dem Compliance Officer der National-Bank AG. Erläuterung der Bewertungsparameter und der Risikoeinschätzung: Sofern nichts anderes angegeben ist, werden die in dieser Ausgabe genannten Kursziele durch einen Vergleich der Bewertungskennzahlen, die der Analyst als vergleichbar betrachtet, ermittelt. Ferner können auch Aspekte der technischen Analyse von Finanzinstrumenten Berücksichtigung finden. Das Ergebnis dieser Bewertung wird vom Analysten unter Berücksichtigung der möglichen Entwicklung des Börsenklimas angepasst. Unabhängig von der verwendeten Bewertungsmethode besteht immer ein deutliches Risiko, dass das Kursziel nicht innerhalb des erwarteten Zeitrahmens erreicht wird. Zu den Risiken gehören unvorhergesehene Änderungen im Hinblick auf die Wettbewerbssituation oder bei der Nachfrage nach den Produkten eines Unternehmens. Solche Nachfrageschwankungen können sich durch Veränderungen im Bereich Technologie, der gesamtkonjunkturellen Entwicklung oder in einigen Fällen durch Änderungen bei gesellschaftlichen Wertevorstellungen ergeben. Veränderungen im Steuerrecht, bei den Wechselkursen und in einigen Branchen auch der geltenden Vorschriften können sich ebenfalls auf die Bewertungen auswirken. Anlagen in internationalen Märkten und Instrumenten können mit höheren Risiken verbunden sein, bedingt durch die Auswirkung von Wechselkursen, Devisenkontrollen, Besteuerung sowie von politischen und sozialen Gegebenheiten. Die vorliegende Erläuterung von Bewertungsmethoden und Risikofaktoren erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen sind auf Anfrage erhältlich. Bei der Einstufung von Anlageempfehlungen stellen die Analysten die von ihnen erwartete Wertentwicklung innerhalb des folgenden 6-12-Monatszeitraums ihrer Einschätzung der gesamten erwarteten Kursentwicklung auf dem jeweiligen Markt gegenüber. Dabei fließt das vorstehend Beschriebene und ganz allgemein ihre Sicht der künftigen Markt- und Konjunkturentwicklung in die Bewertung ein. Innerhalb dieses allgemeinen Rahmens bedeutet die Einstufung "Kaufen", dass die erwartete Wertentwicklung des Gegenstands der Anlageempfehlung über dem Kursverlauf des Marktes liegt. "Halten" bedeutet, dass die erwartete Wertentwicklung des Gegenstands der Anlageempfehlung im Marktdurchschnitt liegt. "Verkaufen" bedeutet, dass die erwartete Wertentwicklung des Gegenstands der Anlageempfehlung unter dem Kursverlauf des Marktes liegt. Zeitliche Bedingungen vorgesehener Aktualisierungen: Im Regelfall existiert keine zeitliche Bedingung vorgesehener Aktualisierungen einer Anlageempfehlung, da diese laufend überprüft wird. Ein Datum für eine Aktualisierung dieser Ausgabe kann daher im Regelfall nicht angegeben werden. Falls eine zeitliche Bedingung vorgesehener Aktualisierungen einer Anlageempfehlung existiert bzw. eine Änderung bereits angekündigter derartiger Bedingungen eintritt, so wird dies in der Anlageempfehlung genannt. Eine Auflistung der Zeitpunkte innerhalb der zurückliegenden zwölf Monate, an denen eine gegenüber dem vorangegangenen Votum abweichende Empfehlung erfolgte, kann unter eingesehen werden. 5
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