Vereinbarung zur Umsetzung des neuen LDG bezüglich integrativer Betreuung verhaltensauffälliger Kinder
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- Stefanie Dressler
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1 Vereinbarung zur Umsetzung des neuen LDG bezüglich integrativer Betreuung verhaltensauffälliger Kinder Ambulante Betreuung durch BeratungslehrerInnen (BLn) und PsychagogInnen (PBn) sowie Betreuung und Beschulung in Kleingruppen gültig ab September 2001 Grundsätzlich ist das LDG-neu kein Anlass, die inhaltlichen Konzeptionen der bewährten Systeme zu verändern. 1. Jahresnorm Teil BLn/PBn BeratungslehrerInnen und PsychagogInnen erfüllen ihre 22-stündige Unterrichtsnorm durch ihre Betreuungstätigkeit zur Integration verhaltensauffälliger SchülerInnen an ihren Einsatzschulen (VS, HS, PS, SPZ). Die Betreuung umfasst die Arbeit mit dem Kind und dessen Umfeld (Familie, Schule, Institutionen,...) Siehe Anhang: Tätigkeitsprofil zur integrativen Betreuung von verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen durch BeratungslehrerInnen (BLn) und PsychagogInnen (PBn) 1.2 Kleinklassen Die Unterrichtsnorm der LehrerInnen in den Kleinklassen umfasst analog zu den Regelschulen im Volksschulbereich 22 im Mittelstufenbereich (HS- Lehrplan) 21 Stunden. Jahresnorm Teil 1 umfasst neben der Unterrichtstätigkeit spezielle sozialpädagogische Intensivbetreuung: die Arbeit mit den Eltern im Ausmaß von 36 Stunden (Förder-, Mosaik- und Nestklassen,...), mit LehrerInnen und den entsprechenden Institutionen (analog zur Tätigkeit der ambulanten LehrerInnen). Da das KlassenlehrerInnenprinzip und Teamteaching aufrechterhalten werden sollen, heißt das, dass es zu Mehrleistungen aus Teil 1 im VS-Bereich im Ausmaß von maximal 1 MDL/Woche und im Mittelstufenbereich von maximal 3 MDL/Woche kommen kann (siehe Anhang Förderklassen, Rahmenbedingungen für Mosaikarbeit ). 2. Jahresnorm Teil 2 Bei den ambulant tätigen LehrerInnen besteht Vor- und Nachbereitung aus: Fallspezifischer Vorbereitung (unterschiedlich für jedes Kind) Reflexion des Ist-Zustandes Reflexion und Planung der weiteren Vorgangsweise Entwicklung von Zieldefinitionen (kurz- und längerfristig) Materialauswahl und Vorbereitung (Arbeitsmittel) Führung von Verlaufsprotokollen, Dokumentation der Arbeit Gedächtnisprotokolle Wochenpläne erstellen
2 3. Jahresnorm Teil allgemein für alle LehrerInnen: 100 Std. für die Erfüllung lehramtlicher Pflichten (Konferenzen am SPZ, Sprechtage,...) 10 Std. unvorhersehbare Supplierungen am SPZ 15 Std. Fortbildung (= 125 Stunden, Standard für alle LehrerInnen) 66 Std. Klassenführung (für Kleinklassen) 3.2 Auswahlkatalog für LehrerInnen an einem SPZ für Integrative Betreuungsformen Allgemein Verwaltung diverser Sammlungen, LehrerInnenbibliothek,... Verwaltung Warenkorb für das gesamte SPZ Schulbuchaktion Wegzeiten Schulhausgestaltung Und analog 43 Abs. 3 Pkt BeratungslehrerInnen/PsychagogInnen Vernetzungsarbeit (z. B.: Eltern, Schulpsychologie, Kliniken, Jugendwohlfahrt, Überregionales Team, Netzwerke,...) Mitarbeit an Schulentwicklungsprojekten an betreuten Standorten in der Rolle als BLn/PBn (max. 30 Stunden) Qualitätssicherung: 36 Supervision Kleinteam/Intervision Jahresberichte, Statistiken Materialverwaltung Teilnahme an pädagogischen Konferenzen des betreuten Standortes bei Bedarf Schulentwicklung am Sonderpädagogisches Zentrum Verfassung von Gutachten Teilnahme an Schulveranstaltungen der betreuten Schulen in der Rolle der BLn Betreuung von HospitantInnen Eigene Fortbildung/Literaturstudium Öffentlichkeitsarbeit, Sponsoring, PR-Tätigkeit,... Personalvertretung, Gewerkschaft Tätigkeit in berufsrelevanten Organisationen (z. B.: Institut für Psychagogik, Plattformen, Arbeitsgemeinschaften,...) Kleinklassen analog Auflistung BLn/PBn Elterngespräche Projektwoche/n 2
3 3.3 Supplierregelung / Aufsichtspflicht für ambulant tätige LehrerInnen Grundsätzlich erfüllen ambulant tätige LehrerInnen ihre Supplierverpflichtung in den Klassen des SPZ dem sie angehören. Nur in äußersten Extremsituationen an den betreuten Schulen können sie in Absprache mit dem jeweiligen SPZ-LeiterIn kurzfristig zur Mithilfe bei der Bewältigung der Akutsituation herangezogen werden. 3
4 Tätigkeitsprofil zur integrativen Betreuung von verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen durch BeratungslehrerInnen (BLn) und PsychagogInnen (PBn) PRÄAMBEL Gesellschaftliche Veränderungen im sozialen, ökonomischen und kulturellen Bereich haben Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder: Die Schule ist dadurch mit zusätzlichen Aufgaben und Problemen konfrontiert. Erzieherisch und emotional inadäquat versorgte sowie von Krisen betroffene Kinder und Jugendliche, die auf ihre Situation durch Signalverhalten aufmerksam machen, bedürfen einer besonderen Unterstützung und Förderung durch speziell ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Die Notlage von Kindern und Jugendlichen kann sich in Lernblockaden, Lern- und Schulverweigerung, Aggression, Rückzug, Suchtverhalten, Kontaktschwierigkeiten, mangelnder Konzentrationsfähigkeit und Ähnlichem äußern. Neben sozialen kommen auch physische oder psychische Entwicklungsstörungen als mögliche Ursachen in Frage. Diesem erhöhten Bildungs-, Erziehungs- und Beziehungsbedarf trägt die Schule in manchen Bundesländern schon seit mehr als zwanzig Jahren auch durch die Einrichtung der BeratungslehrerInnen / PsychagogInnen Rechnung, die vorwiegend als ambulant tätige LehrerInnen zur integrativen Betreuung verhaltensauffälliger SchülerInnen eingesetzt sind. BLn / PBn stehen SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern und Schulleitungen als Ansprechpartner auch für Fragen und Anliegen zur Verfügung, die über den unmittelbaren unterrichtlichen Kontext hinausgehen. Sie unterstützen das Erreichen der Bildungs- und Lehraufgabe der Schule, in dem sie die Veränderung der persönlichen Haltungen, der individuellen Erlebnis- und Verhaltensweisen und des schulischen Umfeldes anstreben. Im Rahmen ihrer Lehrverpflichtung arbeiten sie ziel- und bedürfnisorientiert mit SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern und Erziehungsberechtigten sowie mit allen in die Betreuungsarbeit eingebundenen Personen und Institutionen. Je nach Erfordernis bieten sie kurz- oder langfristige präventive Beratung und Betreuung sowie Krisenintervention an. Spezifische Charakteristika der Tätigkeit und Besonderheiten der Aufgabe stellen hohe Anforderungen an die Person der BLn / PBn. Das folgende Tätigkeitsprofil beschreibt und begründet die Arbeit dieser Berufsgruppe und bietet Orientierung und Information über diesen vielfältigen schulischen Arbeitsbereich. 4
5 GRUNDPRINZIPIEN BLn / PBn sind speziell ausgebildete und erfahrene LehrerInnen, die in ganz Österreich ambulant eingesetzt sind. Beratung geschieht auf der Basis einer besonderen Beziehung. Vertrauen, Freiwilligkeit und Verschwiegenheit sind die Säulen jener ethischen Grundhaltung auf denen der Erfolg in der Arbeit der BLn / PBn aufbaut. Um diesen Anspruch zu erfüllen, mach sich BLn / PBn im interdisziplinären Sinn wissenschaftstheoretische Erkenntnisse aus den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Heilpädagogik, Soziologie, Philosophie, Psychotherapie und Medizin zu nutze. BLn / PBn arbeiten im Pflichtschulbereich mit SchülerInnen, LehrerInnen und der Schulleitung, kooperieren mit allen am Erziehungsprozess beteiligten Personen und halten bei Bedarf Kontakt zu Einrichtungen der psychosozialen und medizinischen Versorgung. ZIELE 1. Präventive Angebote für SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern/Erziehungsberechtigte 2. Kindern und Jugendlichen mit Signalverhalten durch integrative Betreuung den Verbleib an der jeweiligen Schule ermöglichen 3. Förderung der emotionalen, sozialen, kognitiven und sensomotorischen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen 4. Auflösen verfestigter Erlebnis- und Verhaltsstrukturen, um so den Handlungsspielraum aller beteiligten Personen zu erweitern 5. Unterstützung bei der Entwicklung einer konstruktiven Konflikt- und Streitkultur in der Schule 6. Förderung und Entwicklung von sozialer Kompetenz bei allen Beteiligten 7. Krisenmanagement 8. Empfehlung von spezifischen Einrichtungen der psychosozialen und medizinischen Versorgung, Kooperation mit der Schulpsychologie 9. Vernetzung und Koordination aller Einrichtungen und Institutionen, die für den Verlauf der Betreuung relevant sind 5
6 AUFGABENBEREICHE ARBEITSWEISEN 1. BLn / PBn arbeiten mit SchülerInnen, die einer zusätzlichen Förderung im emotionalen, sozialen und sensomotorischen Bereich bedürfen, wenn die im Regelschulwesen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht ausreichend sind. 2. Sie stehen als Ansprechpartner auch für Fragen und Anliegen zur Verfügung, die über den unmittelbaren schulischen Kontext hinaus gehen. 3. Der ganzheitliche Betreuungsansatz macht es notwendig, das Umfeld der betroffenen SchülerInnen (Familie, Schule, Institutionen u.a.) in die Betreuung mit einzubeziehen, weil Verhaltsauffälligkeit nicht nur als Problem der einzelnen Person betrachtet werden kann (vergleiche Erlass BMUK GZ //91-I/14/ Auftraggeber im Sinne einer systemischen Sichtweise können alle am Schulgeschehen eines Standortes beteiligten Personen sein, die sich mit einem Anliegen an die BLn / PBn wenden und zur Mitarbeit an einer Lösung bereit sind. 5. BLn / PBn wählen aus den ihnen zur Verfügung stehenden Methoden selbstständig und eigenverantwortlich jene aus, die ihnen zur Erreichung der angestrebten Ziele geeignet erscheinen. Abhängig von den Schwerpunkten der Ausbildung der BLn / PBn kommen zur Anwendung: Ausdrucksorientierte und erlebnisaktivierende Verfahren (Malen, Zeichnen, Plastizieren, musikalisch-rhythmische Erziehung, kreatives Schreiben, Spiel- und Theaterpädagogik,...) Entspannungs- und Konzentrationstechniken Erkenntnisse und auf die Erfordernisse schulischer Beratung anwendbare Methoden aus einer Vielzahl in Österreich anerkannter psychotherapeutischer Richtungen (Techniken der Gesprächspsychotherapie, Gruppenprozessanalyse und -gestaltung, systemisch konstruktivistische, gestalttherapeutische, analytische, individualpsychologische, psychosomatische... Elemente) Ansätze und Verfahren ganzheitlicher humanistischer Pädagogik (pädagogisch kooperative Verhaltensmodifikation, ressourcenorientierte Methoden der Gestaltpädagogik, Interaktionspädagogik/Soziales Lernen, Themenzentrierte Interaktion, Gesprächsführung,.) Der Beratungsprozess gliedert sich üblicherweise in folgende Phasen: 1. Erhebung: Kontaktaufnahme, Abklärung der aktuellen Situation (Problemanalyse), pädagogische Diagnose 2. Planung des Beratungsprozesses: Herstellen eines Arbeitsbündnisses und Zielvereinbarung mit den SchülerInnen und allen an der Lösung interessierten Beteiligten - Festlegung des Beratungssettings und der Rahmenbedingungen. 3. Intervention: Durchführung der geplanten Schritte, laufende Kontrolle und Adaption des Betreuungsprozesses 4. Abschluss: Reflexion, Zielüberprüfung und allfälliger Korrektur (Adaption), Evaluation, Dokumentation BLn / PBn arbeiten mit allen Beteiligten je nach Erfordernis einzeln und in Gruppen. 6
7 AUSBILDUNG Die derzeitigen Voraussetzungen für die Ausbildung als BLN / PBN sind ein APS- Lehramt sowie mehrjährige Unterrichtspraxis einschließlich einer durch Erlass des BUMK ( GZ /91-I/14/92 vom ) geregelten Erweiterungsprüfung für Sondererziehungsschulen und mindestens 150 Stunden Selbsterfahrung zur besseren Kenntnis der eigenen Persönlichkeitsstruktur und Persönlichkeitsdynamik. Die Ausbildung von Psychagogen und Psychagoginnen in Wien folgt einem in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters und dem Institut für Psychagogik entwickelten Curriculum, das inhaltlich den ministeriellen Ausbildungskriterien entspricht. Die Ausbildung von BLN / PBN beinhaltet somit persönlichkeitsbildende Elemente und vermittelt spezielle Kenntnisse und Methoden für die Arbeit mit sozial und emotional beeinträchtigten Kindern und deren Umfeld. Auf Grund des neuen Akademien-Studiengesetzes und der Akademien- Studienordnung wird die Ausbildung künftig durch die von den Studienkommissionen zu erstellenden Studienpläne geregelt werden. QUALITÄTSSICHERUNG Die Qualität der laufenden Arbeit wird durch folgende Maßnahmen sicher gestellt: 1. Supervision: berufsbegleitend, verpflichtend und regelmäßig 2. Reflexion der laufenden Tätigkeiten in Kleinteams 3. Berufsbezogene Fort- und Weiterbildungen 4. Evaluation der durchgeführten Maßnahmen/Statistik/Jahresbericht 7
8 Förderklassen 1. Definition Förderklassen sind Kleinklassen, die nicht großgruppenfähige Kinder für einen begrenzten Zeitraum aufnehmen. Das Ziel der Förderklassen ist die Reintegration dieser Kinder in eine Großklasse. 2. Zur Erreichung dieses Zieles sind folgende Arbeitsfelder abzudecken. 2.1.Voraussetzung ist eine intensive, reflektierende Beziehungsarbeit mit SchülerInnen und Eltern Es sind bei Eltern (Erziehungsberechtigten) und Kindern innere Strukturen (Persönlichkeit) sowie äußere Strukturen (familiäre Alltagsabläufe) aufzubauen Mit den Erziehenden ist Erziehungskompetenz zu entwickeln Abfangen des durch dramatische Familiensituationen entstandenen Druckes zur Entlastung des Familiensystems Grenzen setzen um Halt zu erzeugen Management familiärer Ressourcen Aufbau eines individuellen sozialen Netzes Erreichen altersadäquater Lernziele (Lehrplan) Schaffung eines pädagogisch-therapeutischen Milieus und Setzen verhaltensmodifizierender Maßnahmen Seelische Traumata aufarbeiten (lassen). All diese Schritte sind in Zusammenarbeit mit den Klienten in der Perspektive der Reintegration zu entwickeln. Rahmenbedingungen 1. Aufnahme in die Förderklasse 1.1. Um eine effiziente Arbeit gewährleisten zu können, muss die Entscheidung über eine Aufnahme im Konsens aller Beteiligten getroffen werden Erst wenn ambulante Angebote (Beratungslehrer, Kliniken, Beratungsstellen, Jugendamt,...) ausgeschöpft sowie schulpsychologische Gutachten erstellt sind, ist eine Aufnahme in die Förderklasse (auf Grund der hohen Ressourcenausstattung) möglich Voraussetzung für die Aufnahme ist die Gewährleistung der regelmäßigen Elternarbeit (Einzelarbeit, Gruppenarbeit, durch Vertrag bestätigt) Die Sicherung des Reintegrationsplatzes in Kooperation mit der Schuladministration ist gewährleistet Der Aufenthalt in der Förderklasse ist zeitlich begrenzt Die Förderklasse soll ein einmaliges Angebot innerhalb der Schullaufbahn eines Kindes sein Klinisch diagnostizierte Krankheitsbilder können ein Ausschließungsgrund für die Aufnahme in eine Förderklasse sein und müssen einer anderen Lösung zugeführt werden Die Zahl der Kinder in einer Förderklasse sollte 6 möglichst nicht überschreiten. 8
9 2. Elternarbeit 2.1. Ziel der Elternarbeit ist es, mit Erziehungsberechtigten und Bezugspersonen für Defizite, Konflikte und Probleme des Kindes und der Familie Hilfestellungen zu finden und Lösungsstrategien zu erarbeiten Sie findet normalerweise als regelmäßige Elternrunde statt; falls notwendig, kann sie auch in Form von Beratung einzelner Elternteile bzw. Elternpaare erfolgen. Emotional und sozial benachteiligte Kinder sind deshalb in der Förderklasse, weil ihre soziale Benachteiligung so groß ist, dass die für diese Kinder notwendige Hilfestellung die Möglichkeiten einer Regelschule übersteigen. Die Wurzel der Benachteiligung liegt im sozialen Erbe der Eltern, das diese übernommen haben, das nun in ihrer Erziehungsarbeit behindernd wirkt und somit für die Verhaltensproblematik des sozial-emotional benachteiligten Kindes verantwortlich ist. Deshalb ist eine zielführende Änderung der Verhaltensdispositionen zum Positiven beim Kind nur über eine Änderung des Erziehungsverhaltens der Erwachsenen zu erreichen. Diese wiederum nur über eine Veränderung in der Haltung zu sich selbst und einer Neubewertung der Werte und Ziele des Elterndaseins. Diese Änderung kann nur durch einen längerfristig angesetzten Prozess der kontinuierlichen und beharrlichen Reflexion und Bearbeitung der vergangenen und gegenwärtigen Vorkommnisse und Bedingungen erreicht bzw. beeinflusst werden. Diese Reflexionen und Bearbeitungen sind die Inhalte der Elternrunden. Die hier ansetzende Elternrundenarbeit ist somit als direkte Arbeit am Kind und an seinem mit ihm engstens verknüpften sozialen Netz zu sehen. 3. Vernetzungsarbeit 3.1. Organisation und Aufrechterhaltung aller Kontakte zu psychosozialen Institutionen, die zur Lösung der jeweiligen Problematik erforderlich sind (Kliniken, Beratungsstellen, Jugendamt, Hort...). 4. Reintegration 4.1. Die Rückführung soll im Konsens aller Beteiligten erfolgen, nachdem diese - den Zeitpunkt - die neue Klasse - den genauen zeitlichen, individuellen Ablauf gefunden haben Die Unterstützung des neuen Lehrers / der neuen Lehrerin über einen längeren Zeitraum ist zielführend. 5. Team und Supervision 5.1. Die Arbeit in der Förderklasse erfordert eine regelmäßige zeitintensive Reflexion innerhalb des LehrerInnenteams Supervision ist als qualitätssichernde und psychohygienische Maßnahme zu sehen Mindesthospitation: 3 Förderklassen je 3 Tage 9
10 Rahmenbedingungen für Mosaikarbeit Auswahl der Kinder durch Mobiles Mosaikteam in bewährter Form und in interdisziplinärer Zusammenarbeit Vermittlung Ambulanter MosaiklehrerInnen durch eben dieses Team (MOMO) in Absprache mit der Direktion des "Rudolf Ekstein - Zentrums" => SPZ 20, Jägerstraße In den Klassen: Kleingruppenangebot Berücksichtigung des Entwicklungsalters Aufhebung verbindlicher Lehrplanzuordnung bis zum Ende der Grundstufe I Bereitstellung von Zeit und Raum für Reifungsprozesse Angebot der verlässlichen Beziehung in Klassenarbeit und Spieltherapeutisch orientierter Begleitung ( PsychagogInnen oder Therapeuten von außen) Schwerpunkt Elternarbeit als unumgänglicher Bestandteil der Arbeit mit dem Kind MosaiklehrerInnen sind alternierend ambulant oder in Mosaikklassen tätig. Dieses System gewährleistet das Sammeln von Erfahrungen einerseits im Regelschulwesen, andererseits im geschützten Rahmen einer Kleingruppe. Dieser Wechsel ist auch eine qualitätssichernde Maßnahme im Sinne der persönlichen Psychohygiene, aber gewährleistet auch kontinuierliche Teamarbeit auf hohem fachlichen Niveau. 10
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