Wissen buchen 2012: 2012: Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen. Neu! Mit Schicht- und Seminarplan. 37 (6) BetrVG und 96 (4) SGB IX

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1 Neu! Mit Schicht- und Seminarplan 37 (6) BetrVG und 96 (4) SGB IX Wissen buchen 2012: DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße Düsseldorf Telefon: Telefax: Internet: Wissen buchen 2012: Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen Stand September 2011 Verwaltungsstellen Arnsberg Märkischer Kreis Olpe Olsberg 42 Verwaltungsstellen Arnsberg Märkischer Kreis Olpe Olsberg 42

2 Vorwort 3 Gemeinsam weiterbilden Dieses Motto steht bei der IG Metall Bildungsregion Sauerland und dem DGB-Bildungswerk NRW e.v. auch in diesem Jahr an erster Stelle. Unsere Seminarangebote vermitteln Expertenwissen, das für die Handlungsmöglichkeiten von betrieblichen Interessenvertretungen von entscheidender Bedeutung ist. Mitbestimmung im Betrieb wird in Deutschland durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt, doch reicht bloßes Wissen über Gesetze und Paragraphen in der Praxis oft kaum aus, um die gesetzlich verankerte Mitbestimmung in allen notwendigen Situationen durchzusetzen. Daher bekommst Du in unseren Seminaren neben Antworten auf Fragen rund um die betriebliche Interessenvertretung auch jede Menge Unterstützung hinsichtlich konkreter Problemlagen, die Dir in Deinem Betrieb begegnen. Unsere Referentinnen und Referenten sind in der Regel erfahrene Betriebsrätinnen und Betriebsräte, und haben somit sowohl theoretisches Wissen, als auch jahrelange Praxiserfahrung. In anderen Fällen, z.b. bei Spezialthemen, stehen fachliche Expertinnen und Experten als kompetente Seminarleitungen hilfreich zur Seite. Durch unsere jahrelange Erfahrung wissen wir, in welchen Bereichen besonderer Bedarf herrscht und richten unser Seminarangebot gezielt darauf aus. Alle Interessierten sind in unseren Seminaren willkommen. Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du uns jederzeit ansprechen. Auch wenn Du spezielle Themen hast, die wir noch nicht in unser Seminarangebot aufgenommen haben, freuen wir uns, gemeinsam mit Dir passende Lösungen zu finden. Wolfgang Werth IG Metall Arnsberg Georg Keppeler IG Metall Olpe Bernd Schildknecht IG Metall Märkischer Kreis Hans-Georg Meyer IG Metall Olsberg Dr. Klaus Brülls DGB-Bildungswerk NRW e.v.

3 4 Inhalt Inhalt 5 Seminare Für Jugend- und Auszubildendenvertretungen Die Praxis der JAV-Arbeit (JAV II)... 8 Das Formale und Schriftliche der Interessenvertretungen... 9 Für Schwerbehindertenvertretungen Das Formale und Schriftliche der Interessenvertretungen... 9 Teilhabepraxis I: Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung...10 Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I)...11 Wochenseminare Betriebsräte Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) Personelle Einzelmaßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) Rhetorik Der Wirtschaftsausschuss Entgelt und Leistung Arbeit Entgelt Leistung Leistungsbeurteilung im era Tarifarbeit und Betriebspolitik Betriebe ohne Tarifbindung I Auswirkungen auf die Beschäftigten, Aufgaben des Betriebsrats Grundlagenseminar Betriebe ohne Tarifbindung II Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Aufbauseminar Wirtschaftliche Angelegenheiten Betriebswirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte Wie steht mein Betrieb eigentlich da? Arbeitsrechtliche Grundlagenbildung Arbeitsrecht für Betriebsräte I Arbeitsrecht für Betriebsräte II Büro-Organisation für Interessenvertreter Das Formale und Schriftliche der Interessenvertretungen/ Protokollführung... 9 Informatives Tagungshäuser Seminardurchführung Ratgeber Freistellung Der Weg zur Teilnahme Vorgehen bei Streitigkeiten Musterschreiben Unsere ReferentInnen Anschriften der IG Metall vor Ort Seminaranmeldung Gute Arbeit/Personal Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I)...11

4 6 Gute Arbeit 7 Rainer Schmolke Betriebsratsvorsitzender, Leopold Kostal GmbH & Co. KG, Lüdenscheid Wer durchblickt, kann besser handeln. Seminare Auch wenn ich schon lange Betriebsrat bin: Weiterbildung gehört für mich zum Pflichtprogramm. In den Seminaren des DGB-Bildungswerks NRW und der IG Metall-Bildungsregion Sauerland werde ich mit aktuellen Informationen versorgt, die ich brauche, um meine KollegenInnen vernüftig beraten zu können, wie z. B. zur Altersteilzeit.

5 8 Die Praxis der JAV-Arbeit Büro-Organisation für Interessenvertreter 9 Die Praxis der JAV-Arbeit (JAV II) In jedem Betrieb bzw. Unternehmen prallen die unterschiedlichsten Interessen aufeinander individuelle, aber auch kollektive Interessen. In diesem Spannungsfeld arbeitet die Jugend- und Auszubildendenvertretung als Interessenvertretung. Zielgerichtetes Handeln der JAV sowie die Kenntnis und Nutzung der Instrumente, die auf die betriebliche Ausbildung Einfluss haben sind die wichtigsten Bausteine, um bei diesen Interessenkonflikten nicht zerrieben zu werden. Bei diesem Seminar geht es voll und ganz um die Praxis als JAV-Mitglied. Die effektive und sinnvolle Gestaltung deiner JAV-Praxis Das Erlernen von systematischen und geplanten Arbeitsweisen Die Bedeutung des Rechtssystems für die Arbeit von Jugendund Auszubildendenvertretungen (Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Ausbildungsverträge) Gestaltungsmöglichkeiten durch Betriebsvereinbarungen Grundkenntnisse des Tarifvertragssystems und des Tarifrechts (Günstigkeitsprinzip, tarifpolitische Schutzfunktionen) Information, Motivation und Einbeziehung der Auszubildenden in die JAV-Arbeit Das Formale und Schriftliche der Interessenvertretung Geschäftsordnung, Protokollführung usw. für Betriebsräte, JAVis und SBV Gesetzgeber und Rechtsprechung haben viele Anforderungen an formal korrektes Vorgehen der Interessenvertretungen festgelegt und bestimmt, was der Schriftform bedarf. Beim Konflikt mit dem Arbeitgeber und ggf. vor dem Arbeitsgericht wird häufig als erstes kontrolliert, ob die formalen/schriftlichen Anforderungen alle eingehalten wurden. Falls nicht, kann das schon das Aus sein. Die Geschäftsordnung Einberufung von Sitzungen: Wer ist wie und wann einzuladen? Wie werden korrekte Beschlüsse gefasst? Was muss ein Protokoll mindestens enthalten und was passiert bei Einsprüchen zum Protokoll? März 2012 Berlin, IGM Bildungszentrum Berlin Kosten 1.599,- Euro Seminarnummer D September 2012 Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten Kosten 499,- Euro Seminarnummer D

6 10 Schwerbehindertenvertretungen Arbeits- und Gesundheitsschutz 11 Teilhabepraxis I: Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Dieses Seminar führt in die zentralen Aufgabenfelder der Schwerbehindertenvertretung ein. Grundlage ist das SGB IX, mit dem die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert werden soll. Vorrangig spricht das Seminar neu gewählte Schwerbehindertenvertretungen an, die Grundkenntnisse für ihre Arbeit als Interessenvertretung benötigen. Ausdrücklich eingeladen sind auch Betriebs- und Personalräte, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderung engagieren wollen. Nach Klärung wesentlicher Grundbegriffe werden insbesondere die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vermittelt. Die geschichtliche Entwicklung des SGB IX Behinderung Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten Aufgaben und Rechte der SBV Das Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren Pflichten des Arbeitgebers SBV in der Praxis: Aufbau von Arbeitsstrukturen unter Nutzung von inner- und außerbetrieblichen Kooperationspartnern Beschäftigung sichern und fördern Der besondere Kündigungsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb. Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes ( BetrVG) Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten Arbeitsschutz und Mitbestimmung des Betriebsrats ( 87 BetrVG) Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem neuen Arbeitsschutzgesetz Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen, wie Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft ( 89 BetrVG; 20 SGB VII) September 2012 Bad Fredeburg, VDK Erholungshotel Zum Hallenberg Kosten 729,- Euro Seminarnummer D Juli 2012 Sprockhövel, IGM Bildungszentrum Sprockhövel Kosten 1.369,- Euro Seminarnummer D

7 12 BR-kompakt Wochenseminare Betriebsräte 13 BR kompakt Eine Ausbildungsreihe für Betriebsräte Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar»Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW bieten wir Dir damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginen und Kollegen und DU werden davon profitieren. Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW bieten Dir einen umfangreichen Service - Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung. BR/VL kompakt Belegschaften wirkungsvoll beteiligen p *** BR/VL kompakt Die Wirtschaft, in der wir leben B *** B ** Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)* BR kompakt Personelle Maßnahmeund Betriebsratshandeln n BR kompakt Mitbestimmung und handeln Betriebsrats- n k *** BR kompakt Arbeitsbedingungen BR kompakt *** gestalten vom Tarifverträge Reagieren eren zum *** erfolgreich umsetzen Agieren BR kompakt Umstrukturierungen im Unternehmen und Betriebsratshandelnn *»Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«kann beim DGB-Bildungswerk NRW e. V. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 13. ** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e. V. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort, siehe Seite 14 15, oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden. Die beiden BR kompakt Seminare entsprechen dem BR II Seminar. *** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten. * ** Melde Dich an und sichere Dir die Vorteile des neuen Bonussystems. Weitere Infos zu den Seminaren findest Du hier: Die Infos zu den Themenplänen, Terminen und Veranstaltungsorten der Seminare findest du hier: Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und der aktuellen Rechtsprechung. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrats Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsprechung Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes von 2002 Nutzung der Beteiligungsrechte Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht nach dem BetrVG: 74 Grundsätze der Zusammenarbeit 81 Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers 87 Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten 102 Mitbestimmung bei Kündigungen 106 Unterrichtung in wirtschaftlichen und anderen Angelegenheiten Januar 2012 Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten Kosten 1.149,- Euro Seminarnummer D März 2012 (2 x 3 Tage - Teil 1) Meschede, Hotel Hennedamm Kosten 749,- Euro Seminarnummer D März 2012 (2 x 3 Tage - Teil 2) Meschede, Hotel Hennedamm Kosten 749,- Euro Seminarnummer D Juni 2012 Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten Kosten 1.149,- Euro Seminarnummer D September 2012 Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten Kosten 1.149,- Euro Seminarnummer D

8 14 Wochenseminare Betriebsräte Wochenseminare Betriebsräte 15 Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) In diesem Seminar befassen sich die TeilnehmerInnen intensiv mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats. Anhand praxisnaher Fallbeispiele wird der Umgang für die Arbeit als betriebliche Interessenvertretung eingeübt. Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte Konfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren, Einigungsstellenverfahren Vereinbarungsformen, Regelungsabsprache, Betriebsvereinbarung Freiwillige Betriebsvereinbarungen nach 88 BetrVG Durchführung gemeinsamer Beschlüsse nach 77 BetrVG Tarifvorbehalt nach 77 Abs. 3 BetrVG Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung Hinweis: Nur buchbar in Kombination mit Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) vom Mai 2012 (1 + 2) Hinweis: Nur buchbar in Kombination mit Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) vom November 2012 (3 + 4) Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten gemäß 99 ff. BetrVG. Die TeilnehmerInnen lernen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen. Beteiligung der Interessenvertretung in personellen Angelegenheiten Verfahren bei Personalentscheidungen Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen nach 99 BetrVG: Einstellung Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung nach 102 ff. BetrVG Personalplanung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung Hinweis: Nur buchbar in Kombination mit Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) vom April 2012 (2 + 1) Hinweis: Nur buchbar in Kombination mit Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) vom Oktober 2012 (4 + 3) April 2012 (1) Arnsberg, Waldhaus Rodelhaus Kosten 1.229,- Euro Seminarnummer D Oktober 2012 (3) Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten Kosten 1.149,- Euro Seminarnummer D Mai 2012 (2) Arnsberg, Waldhaus Rodelhaus Kosten 1.229,- Euro Seminarnummer D November 2012 (4) Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten Kosten 1.149,- Euro Seminarnummer D

9 16 Rhetorik Der Wirtschaftsausschuss 17 Rhetorik Wovon hängt es ab, dass ZuhörerInnen sich in den Bann ziehen lassen? Was erregt an einer Rede deren Aufmerksamkeit? Wodurch lässt sich ein Publikum von einer Meinung überzeugen. Worin liegt der Erfolg bei Verhandlungen? Diese Fragen stellen sich nahezu jeden Tag bei der Arbeit in einer Interessenvertretung. Verhandlungen im Betrieb, im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen, die öffentliche Rede und die ständige Aufgabe, Entscheidungen im eigenen Gremium oder mit Interessengruppen kritisch zu diskutieren stellen eine Herausforderung dar. Das erfordert eine bewusste Auseinandersetzung mit den eigenen Fähigkeiten und der Dynamik von Rede- und Verhandlungssituationen. Als Training hierfür versteht sich dieses Seminar. Die TeilnehmerInnen trainieren verschiedene Redeanlässe bei unterschiedlichen betrieblichen Situationen. Sie experimentieren mit dem eigenen Auftreten und erweitern so ihre Ausdruckmöglichkeiten. Ziel ist es, Redeängste zu überwinden und Selbstbewusstsein zu schaffen. Der Wirtschaftsausschuss Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb der betrieblichen Interessenvertretung. Das Seminar bietet, ausgehend von den typischen Problemen der Wirtschaftsausschusstätigkeit in den Unternehmen, Hilfen für eine verbesserte Organisation der Wirtschaftsausschusstätigkeit. Es vermittelt grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse zum Unternehmensrecht und eine Einführung in das betriebliche Rechnungswesen. Stellung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses Die Organisation des Wirtschaftsausschusses: Grundlinien einer Geschäftsordnung, Arbeitsteilung und Sitzungsgestaltung ( 106 Abs. 1; 107 und 108 BetrVG) Was sind wirtschaftliche Angelegenheiten? ( 106 Abs. 2 und 3 BetrVG) Entscheidungsprozesse im Unternehmen externes und internes Rechnungswesen als Informationsquellen, Kennzahlen für den Wirtschaftsausschuss Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz), Grundlage und Bewertung Kommunikation und Information: Verhandlungsführung zur Informationsgewinnung Rechtliche und betriebspolitische Durchsetzung einer aktiven Informationspolitik ( 109, 110 BetrVG) August 2012 Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten Kosten 1.149,- Euro Seminarnummer D Dezember 2012 Lennestadt-Kirchveischede, Landhotel Laarmann Kosten 1.079,- Euro Seminarnummer D

10 18 Gute Arbeit Entgelt und Leistung 19 Claudia Jurgasch freigestellte Betriebsrätin, Trilux GmbH & Co. KG, Arnsberg Wer durchblickt, kann besser handeln. Über das mir von den KollegInnen entgegengebrachte Vertrauen zur Wahl als betriebliche Interessenvertretung habe ich mich sehr gefreut. Und dieses Vertrauen möchte ich nicht enttäuschen. In den Seminaren vom DGB Bildungswerk NRW und der IG Metall Bildungsregion Sauerland bekomme ich genau das Wissen vermittelt, das ich direkt für die KollegInnen im Betrieb umsetzen kann. Einstiegsseminar Entgeltgestaltung (Arbeit Entgelt Leistung) Die Arbeits-, Entgelt- und Leistungsbedingungen in den Unternehmen sind während und nach der Wirtschaftskrise stark unter Druck geraten, da Arbeitgeber hier häufig Einsparmöglichkeiten sehen. Dies fordert von den Betriebsräten ein fundiertes Fachwissen über ihre Handlungsmöglichkeiten zum Thema Arbeit, Entgelt und Leistung auf Basis des Betriebsverfassungsgesetzes und der Tarifverträge. Das Seminar bietet Betriebsräten daher einen ersten Überblick über die entsprechenden Bestimmungen von Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregulierung. Anhand von Fallbeispielen wird der Umgang mit den zuvor diskutierten Bestimmungen trainiert. Die Abgrenzung von betrieblichen und tarifvertraglichen Handlungsebenen wird ebenfalls Thema sein. Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach 80, 87 BetrVG Was ist Zeitentgelt, was ist Leistungsentgelt? Akkord, Prämie, Zielvereinbarung Was sind Entgeltgrundsätze, was Entgeltmethoden? Möglichkeiten der Leistungsregulation Bedeutung von Tarifverträgen als Basis von u.a. Akkord, Prämie, Zielvereinbarung und Leistungsentgelt Rechtliche Grundlagen des Tarifvertragssystems Dezember 2012 Meschede, Hotel Hennedamm Kosten 1.210,- Euro Seminarnummer D

11 20 Entgelt und Leistung Fit für den Vorsitz 21 Leistungsbeurteilung im era. Nach der Einführung von era. in den Betrieben der Metall- und Elektroindustrie werden im nächsten Schritt die bis dahin geltenden Leistungsbestandteile des Entgelts verhandelt. Dabei geht es insbesondere um das Beurteilungsverfahren und die Anwendung der Kriterien bei der individuellen Leistungsbeurteilung. Überblick Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden neue Regelungen im era. Wesentliche Bestimmungen im era.-tarifvertrag Zeitentgelt/Leistungsentgelt Normalleistung, Überforderungsschutz und Reklamationsrechte im era. Überleitungsregelungen bei leistungsbezogenen Entgelten Das betriebliche Beurteilungsverfahren Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung zur Leistungsbeurteilung Seminare 2012 Fit für den Vorsitz! Für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder DER GEWERKSCHAFTEN in Kooperation mit Bezirk NRW Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende BR-Vorsitzende und freigestellte Betriebsräte: Kompetenz, Führungsqualität und Akzeptanz für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.v Februar 2012 Bad Honnef, Katholisch Soziales Institut (KSI) Kosten 1.159,- Euro Seminarnummer D DGB-Bildungswerk NRW e.v. Benjamin Weigel Bismarckstr. 77, Düsseldorf Tel.: / Fax: /

12 22 Von Profis für Profis Tarifarbeit und Betriebspolitik 23 von profis für profis Seminare 2012 ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW e.v. und DGB-Bildungswerk NRW e.v. aktuelle Herausforderungen im Betrieb meistern Betriebe ohne Tarifbindung Auswirkungen auf die Beschäftigten, Aufgaben des Betriebsrats Grundlagenseminar Tritt ein Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband aus oder verlässt die Tarifbindung, führt dies zunächst zu großen Verunsicherungen in der Belegschaft und im Betriebsratsgremium. Welche Tarifverträge gelten noch und wie lange? Welche Bedingungen gelten für neu eingestellte KollegInnen? Was tun, wenn der Arbeitsgeber neue Arbeitsverträge verlangt? Was bedeutet der Begriff Nachwirkung des Tarifvertrags? Wenn der Arbeitgeber noch nie tarifgebunden war: auf welche allgemeingültigen Gesetze oder Verträge kann der Betriebsrat sich beziehen? Was muss, was darf und was sollte er regeln? DER GEWERKSCHAFTEN in Kooperation mit ExpertInnenwissen zur Gestaltung der Arbeitswelt: Mit dem gemeinsamen Seminarprogramm von TBS NRW und DGB-Bildungswerk NRW e.v. aktuelle Herausforderungen im Betrieb meistern. Überblick über geltende Tarifverträge Wirkung von Tarifverträgen und Voraussetzungen für deren Wirkung Auswirkungen auf Entgelt und Tariferhöhung Rechtsfolgen des Austritts/Übertritts des Arbeitgebers: Nachwirkung Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Information und Programm gibt es beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. Jürgen Reusch Thorsten Watzek Bismarckstr. 77, Düsseldorf Tel.: Fax: März 2012 Lennestadt-Kirchveischede, Landhotel Laarmann Kosten 679,- Euro Seminarnummer D

13 24 Bildungsscheck Tarifarbeit und Betriebspolitik 25 Unsere Schecks sind garantiert gedeckt Eine Bildung solide bringt Ausbildung weiter. Aber ist eine Weiterbildung gute Grundlage kostet für Geld. jeden beruflichen Ein Hinderungsrund Werdegang. ist das jedoch nicht, denn dafür Noch gibt es besser den Bildungsscheck. ist es, sich kontinuierlich Einfach schnell weiterzubilden. und unbürokratisch Bildungsscheck können ist damit einfach, bis zu schnell 50 Prozent und unbürokra- der Lehr- Der tisch. Der Bildungsscheck finanziert bis zu 50 % der Lehrgangskosten, maximal 500. beträgt 500,00 Euro. Jeder Betriebsrat sollte auf die Nutzung des Bildungsschecks drängen. Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte von Beantragung Unternehmen durch: mit weniger als 1000 Vollzeit-Mitarbeiterinnen den Betrieb und mitarbeitern, für seine Beschäftigten die im laufenden und/oderund im die/den ArbeitnehmerIn selbst sowie Berufsrückkehrende Merke: Mit Beantragen einer Beratung können vor den jeder Bildungsscheck Weiterbildung sowohl die Voraussetzungen Arbeitgeber für (allerdings Bildungsscheck nur bis prüfen maximal und 20 ggf. Bildungs- Beratungs- der stelle schecks kontaktieren. pro Jahr) oder Alle die wichtigen Beschäftigten Infos dazu selbst unter(ein Bildungsscheck alle zwei Jahre) Wichtig: Erst Beratung suchen und Bildungsscheck beantragen, dann Anmeldung beim Weiterbildungsanbieter! Aber wie immer gibt es Ausnahmen. Deshalb gilt: Erst beraten lassen, dann den Bildungsscheck beantragen. Betriebe ohne Tarifbindung Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Aufbauseminar In Betrieben ohne Tarifbindung sind Betriebsräte in besonderem Maß gefordert, die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen durchzusetzen. Entgelterhöhung, tarifliche Arbeitszeitverkürzung, Regelungen zur Arbeitszeit müssen innerbetrieblich durchgesetzt werden. In diesem Seminar lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Handlungsoptionen und Mitbestimmungsrechte für Betriebe ohne Tarifbindung kennen. Anlehnung an den Tarifvertrag Wirkung von Betriebsvereinbarungen Die erzwingbare und die freiwillige Betriebsvereinbarung Was ist eine Regelungsabrede? Einbeziehung der Belegschaft bei der Durchsetzung betrieblicher Forderungen Kompetenten Rat erhalten Sie beim DGB-Bildungswerk NRW, und zwar bei: Beratung im DGB-Bildungswerk NRW: Mareike Stickdorn (Düsseldorf) mstickdorn@dgb-bildungswerk-nrw.de Mareike Stickdorn Telefon Rena praemie-scheck@dgb-bildungswerk-nrw.de Schnettler (Recklinghausen) rschnettler@dgb-bildungswerk-nrw.de Telefon Telefon Weitere Infos über: DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße DGB-Bildungswerk NRW Düsseldorf e.v. Bismarckstraße Kompetenz 77 Zugehörigkeit Düsseldorf Vertrauen Tel.: Fax: Qualität DGB-Bildungswerk ist uns wichtig: NRW Das Bildungswerk der Gewerkschaften Wir sind EFQM-zertifiziert Gemeinsam weiterbilden Mai 2012 Lennestadt-Kirchveischede, Landhotel Laarmann Kosten 679,- Euro Seminarnummer D

14 26 Tarifarbeit und Betriebspolitik Tarifarbeit und Betriebspolitik 27 Daniel Gudermann, Betriebsrat, BJB GmbH & Co. KG, Arnsberg Wer durchblickt, kann besser handeln. Betriebswirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte Betriebsratsmitglieder stehen immer wieder vor einer Vielzahl an Informationen über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens, die nur allzu häufig dazu genutzt werden, Beschäftigungsabbau, Arbeitszeitverlängerung oder Lohnkürzungen durchzusetzen. Argumentiert wird mit Sachzwängen der Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit. Umso wichtiger ist es für die betriebliche Interessenvertretung, die wirtschaftliche Situation ihres Unternehmens selbst einschätzen zu lernen. Rechtsformen eines Unternehmens Gestaltbare und feststehende Bedingungen bei der Entwicklung der Unternehmenspolitik Einführung in das Rechnungswesen und Berechnung einfacher Kennzahlen in der Praxis Kostenrechnung und Deckungsbeitrag Informationsanspruch und Informationsquellen des Betriebsrats Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz Als frisch gewählter Betriebsrat ist es mir wichtig, mich direkt und ohne große Anlaufzeit für meine Kolleginnen und Kollegen mit genügend- und vor allem qualifiziertem Fachwissen einsetzen zu können. Die Seminare des DGB Bildungswerk NRW und der IG Metall Bildungsregion Sauerland vermitteln mir das nötige Wissen, mich den alltäglichen Herausforderungen als Betriebsrat im Sinne der Kolleginnen und Kollegen zu stellen September 2012 Arnsberg, Waldhaus Rodelhaus Kosten 1.229,- Euro Seminarnummer D

15 28 Wirtschaftliche Angelegenheiten Arbeitsrechtliche Grundlagenbildung 29 Wie steht mein Betrieb eigentlich da und warum? Kriterien zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens, Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats Kurzarbeit, Standortverlegung, Produktdiversifikation, Personalabbau, Investitionen Unternehmensentscheidungen treffen immer mittel- oder auch unmittelbar die Beschäftigten. Der Betriebsrat wird dabei häufig vor vollendete Tatsachen durch die Unternehmensleitung gestellt. Das Seminar vermittelt TeilnehmerInnen Kenntnisse zur Beurteilung der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens. Sie informieren sich, nach welchen Kriterien Unternehmensentscheidungen getroffen werden und welche Einflussmöglichkeiten sie als gewählte InteressenvertreterInnen haben. Kriterien für Standortentscheidungen und Standortverlegung Personalentwicklung als wesentliches Element der Unternehmensführung Investitionen: Lohnverzicht zur Standortsicherung? Finanzierungsformen, Finanzplanung und Analyse der Kapitalstruktur Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz Arbeitsrecht I Die TeilnehmerInnen beschäftigen sich im Seminar mit den arbeitsrechtlichen Grundlagen. Sie erhalten einen Einblick in die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und ArbeitnehmerInnen sowie in die Beteiligungsrechte und -möglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung in arbeitsrechtlichen Belangen. Schwerpunkt des Seminars ist der Aufbau des Arbeitsrechts sowie die Regelungen zum Arbeitsvertrag und zum Kündigungsschutz. Die Grundlagen von Arbeitsverhältnissen Der Umfang des Arbeitsrechts Warum werden Arbeitsverhältnisse gesetzlich geregelt? Der Aufbau der Arbeitsordnung Der Arbeitsvertrag: Rechte und Pflichten Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Schuldrechtsverhältnis Direktionsrecht Teilzeit und Befristung Urlaub Entgeltfortzahlung Die Beendigung der Arbeitsverhältnisse Beendigungsarten Aufhebungsverträge Kündigungsschutzgesetz Formen und Fristen März 2012 Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten Kosten 1.149,- Euro Seminarnummer D November 2012 Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten Kosten 1.149,- Euro Seminarnummer D November 2012 Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten Kosten 1.149,- Euro Seminarnummer D

16 30 Arbeitsrechtliche Grundlagenbildung 31 Arbeitsrecht II Informatives Aufbauend auf dem Seminar Einführung in das Arbeitsrecht I erhalten die TeilnehmerInnen einen Überblick über mögliche Sonderfälle bei Beginn und Ende von Arbeitsverhältnissen, sowie die sich daraus ergebenden Handlungsoptionen der Interessenvertreter. Aufgrund der stetigen Zunahme sogenannter prekärer Beschäftigungsverhältnisse gibt es einen Einblick in die arbeitsrechtlichen Zusammenhänge der Leiharbeit und der Werkverträge. Sonderfälle bei Beginn und Ende von Arbeitsverhältnissen Abmahnung und verhaltensbedingte Kündigung Betriebsbedingte Kündigung und Massenentlassung Änderungskündigung und ultima ratio Prinzip Leiharbeit und Werkverträge Besonderheiten der Arbeitsverträge Dreiecksverhältnis im Arbeitsvertrag/Weisungsbefugnis Anspruch des BR aus Sachkostenerstattung Sachverständige und Berater Juli 2012 Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten Kosten 1.149,- Euro Seminarnummer D

17 32 Tagungshäuser Tagungshäuser 33 Tagungshäuser IG Metall-Bildungszentrum Otto-Brenner-Str Sprockhövel Tel.: Fax: Geschafft das neue Bildungszentrum ist eröffnet! Der Neubau bietet in 105 Einzel- und 19 Doppelzimmern gehobenen Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume, bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Die Zimmer haben Dusche, WC, Radio, TV und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal. Hotel & Restaurant Seegarten Zum Sorpedamm Sundern-Langscheid Tel.: Fax: Die herrliche Lage zwischen Sorpesee und Kurpark zeichnet dieses exklusive Tagungshotel aus. Die ideenreiche, leichte Küche des Fernsehkochs Olaf Baumeister gehört zu den besten der Region. Für die Zeit nach dem Seminar bieten individuell zugeschnittene Rahmenprogramme wie z.b. Kanufahrten, Naturfelsklettern oder Bogenschießen Möglichkeiten der Entspannung. Im nahe gelegenen Haus des Gastes können die TeilnehmerInnen kostenlos schwimmen. Alle Zimmer verfügen über TV, Dusche, WC, Telefon und sind teilweise mit Balkon ausgestattet. Gartenterrasse, Bistro und Strandbar runden das Angebot ab. Hennedamm Hotel Am Stadtpark Meschede Tel.: Fax: info@hennedamm-hotel.de Katholisch-Soziales Institut Selhofer Str Bad Honnef Tel.: Fax: info@ksi.de Das Hotel liegt in Meschede, direkt am Hennesee im Hochsauerland. Alle Gästezimmer sind mit Dusche oder Bad/WC, Wireless-LAN, Minibar, Safe sowie TV ausgestattet. Überwiegend verfügen die Zimmer über Balkon oder Terrasse. Das Hotel bietet u.a. ein Hallenbad mit Gegenstromanlage, finnische Sauna, Dampfsauna sowie Crosstrainer, Elektrolaufband, Rudergerät und ein Solarium. Darüber hinaus lädt die herrliche Umgebung zu zahlreichen Freizeitaktivitäten ein. Bad Honnef ist zwischen Rhein und Siebengebirge gelegen. Nur wenige Gehminuten sind es zum Ortszentrum oder zum Rhein. Die Umgebung des Hauses lädt zum Wandern ein. Das hauseigene Schwimmbad kann kostenfrei genutzt werden, Sauna und Kegelbahn gegen eine Gebühr. Tischtennis und Fitnessraum sind ebenfalls kostenfrei zu benutzen. Außerdem steht ab Uhr der Freizeitraum mit Billard, Dart und Kicker kostenfrei zur Verfügung. Das KSI verfügt über komfortabel eingerichtete Gästezimmer mit Dusche, WC, TV und Telefon.

18 34 Tagungshäuser Tagungshäuser 35 Landhotel Laarmann Westfälische Str Lennestadt- Kirchveischede Tel.: Fax: Das Landhotel Laarmann im Sauerland-Örtchen Kirchveischede ist ein traditioneller Tagungsort verschiedener IG Metall-Verwaltungsstellen. Die 20 Doppel- und Einzelzimmer sind alle mit Dusche, WC, Fön, TV, Radio, Wecker, Minibar und Telefon ausgestattet. Berühmt ist das Haus für seine ausgezeichnete Küche: Nicht nur mittags stehen 3-4 Menüs zur Auswahl, auch abends hat man noch einmal die Wahl. VegetarierInnen kommen auch nicht zu kurz. Für die Freizeitgestaltung befinden sich im Haus selbst noch eine Kegelbahn, eine Sauna, ein Solarium, Fahrradverleih, Tischtennis und Fitnessgeräte. Kur- und Erholungshotel»Zum Hallenberg«Zum Hallenberg Schmallenberg- Bad Fredeburg Tel.: Fax: Das Kur- und Erholungshotel Zum Hallenberg liegt am Rande des Kneippheilbades Bad Fredeburg im Hochsauerland. Das Haus verfügt über barrierefreie Seminarräume und großzügig ausgestattete Zimmer mit Dusche, Fön, WC, Telefon, Balkon, Tresor und TV. Für die Freizeit gibt es gemütliche Aufenthaltsräume und eine Bierstube im Haus. Außerdem bietet das Haus einen Wellnessbereich mit Hallenbad, Wintergarten, Sauna mit Ruheraum, eine Infrarot-Kabine, einen Hydrojet, Solarium, einen Raum für Körperpflege und einen Fitnessraum. Im 100 Meter entfernten Kurmittelhaus finden sich alle Kneippanwendungen. Die abwechslungsreiche Küche bietet neben Schon- und Diätkost auch deftige Sauerländer Kost. IG Metall Bildungsstätte Berlin-Spandau Am Pichelssee Berlin Tel.: Fax: bs-berlin Diese Bildungsstätte hat durch ihre Lage am Rande der Hauptstadt Berlin ein sehr facettenreiches kulturelles Umfeld. Zudem liegt das Haus in einem stilvollen Park am See mit einem alten Dorfkern vor der Haustür. Die Innenstadt ist bei Tag und Nacht unkompliziert zu erreichen. Alle Zimmer verfügen über Dusche/WC, Telefon und Radio. Im Haus steht den Gästen neben Bibliothek, Internetcafé, Billard und Fahrradverleih auch die Kneipe Zillestube für gesellige Abende zur Verfügung. In der Nachbarschaft befinden sich Sauna und ein Schwimmbad. Waldhaus Rodelhaus Zu den drei Bänken Arnsberg Tel.: Fax: Das Rodelhaus-Hotel verfügt über 21 geschmackvoll eingerichtete Zimmer, die alle mit Dusche, WC, TV und Telefon ausgestattet sind. Der komfortable und gemütliche Stil des Hauses zieht sich durch das ganze Hotel und lässt die Gäste eine erholsame Zeit verleben. Auch die Sauna, die den Hotelgästen zur Verfügung steht, trägt zur Entspannung bei. Die Küche ist gutbürgerlich und sehr vielfältig.

19 36 Die Seminarprofis Seminardurchführung 37 Seminardurchführung Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW in Händen von Sabine Lörx und Benjamin Pankow. Kosten Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. 7% Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß 37 (6) bzw. 65 (1) BetrVG in Verbindung mit 40 BetrVG sowie gemäß 96 (4) in Verbindung mit 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Qualität ist keine Momentaufnahme, sondern eine permanente Herausforderung. Das DGB-Bildungswerk NRW legt hohe Maßstäbe an sich selbst an. Um die Qualität unserer Bildungsangebote sicherzustellen, stehen wir in einem ständigen Dialog mit unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern, unseren Referentinnen, Referenten und Kooperationspartnern. An ihren Urteilen und Verbesserungsvorschlägen messen wir uns. Denn: Wir wollen immer besser werden! Das DGB-Bildungswerk NRW ist Mitglied von EFQM. Die European Foundation for Quality Management (EFQM) ist eine nicht gewinnorientierte Mitgliederorganisation mit Sitz in Brüssel. Sie hat das EFQM-Modell als Qualitätsmanagementsystem des Total Quality Management entwickelt. Es wird als Werkzeug genutzt, um auf Grundlage von Selbstbewertungen Stärken und Potenziale zu ermitteln, anzuregen und zu verbessern. DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße Düsseldorf Tel.: Fax: Qualität ist uns wichtig: Wir sind EFQM zertifiziert Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.v. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen auch kurzfristig abzusagen. Anmeldung In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW. Besser ist es, sich früher anzumelden! Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei Mehrtages- Lehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d.h Tage vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1 3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühr und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen ( 96 (4) SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach 37 (6) BetrVG/ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden. Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende Lösung zu finden.

20 38 Ratgeber Freistellung Ratgeber Freistellung 39 Ratgeber Freistellung Erforderliches Wissen Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur nützlich oder hilfreich, sondern erforderlich zur sachgemäßen Erledigung der Interessenvertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem 37 (6) BetrVG in Verbindung mit 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus dem 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem 96 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien: Grundlagen- und Spezialwissen Grundlagenwissen Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt unabhängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: Betriebsverfassungsgesetz Allgemeines Arbeitsrecht Arbeitssicherheit/Unfallverhütung Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen. Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an den Grundlagenseminaren teilnehmen. Speziell erforderliches Wissen Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben des Arbeitgebers (z.b. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z.b konkrete Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts der Interessenvertretung (z.b. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben. Beschlussfassung Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen. Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt z.b. Entsendung zu Schulungen mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes ist rechtlich unwirksam! Der Beschluss umfasst folgende Punkte: Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen) Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen) Anbieter Themenplan Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern? Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 43) Weiterführende Literatur/Links: Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung Bund-Verlag

21 40 Der Weg zur Teilnahme Der Weg zur Teilnahme 41 Der Weg zur Teilnahme für Betriebsrats-Mitglieder nach 37 (6) BetrVG Der Weg zur Teilnahme für Schwerbehindertenvertretungen nach 96 (4) SGB IX Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt Entsendung zu Schulungen mit Benennung des/ der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein. Auswahl Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind. Auswahl Beschluss Anmeldung BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen. Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind. Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat (gerne auch per Fax ) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Entscheidung Anmeldung Mitteilung an Arbeitgeber Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax ) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Mitteilung an Arbeitgeber BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.v. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.v. mit der Seminardurchführung beauftragen. Ausfallkosten Siehe Seite 37 Einladung/ Unterlagen Ausfallkosten BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.v. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.v. mit der Seminardurchführung beauftragen. Siehe Seite 37 Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.v. und der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten. Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.

22 42 Die Seminarprofis Vorgehen bei Streitigkeiten 43 Das DGB-Bildungswerk NRW: die Seminarprofis! Vorgehen bei Streitigkeiten. Wenn der Arbeitgeber blockt Der Arbeitgeber bestreitet die Erforderlichkeit des Lehrgangs. Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend berücksichtigt. Sabine Lörx Benjamin Pankow Gary Purcell Jürgen Reusch Kompetenz Seit mehr als 20 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.v. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien, Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung und allen Fragen der Freistellung. Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn er die Schulungsteilnahme des BR- Mitglieds verhindern will. Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und die Erforderlichkeit ordentlich begründen. Den Beschluss mit der Begründung dem Arbeitgeber mitteilen. Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber. Zugehörigkeit Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen. Vertrauen Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund Referentinnen und Referenten. Mit etwa Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in Nordrhein- Westfalen. Weitere Informationen: oder Telefon: DER GEWERKSCHAFTEN Das BR-Mitglied nimmt gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teil, wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht auf den Beschluss des Betriebsrates reagiert oder kurzfristig ohne vorherige Ankündigung die Seminarteilnahme verhindern will. wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig (ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am Seminar verhindern will. Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung der Seminarkosten und des Entgeltausfalls. Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit der IG Metall und dem DGB-Bildungswerk NRW e.v. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.

23 44 Musterschreiben Musterschreiben 45 Musterschreiben BETRIEBSRATSBESCHLUSS gem. 37 Abs. 6 BetrVG Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name)... gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) MITTEILUNG AN ARBEITGEBER FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung vom... bis zum... zu entsenden. am... entschieden, Die Veranstaltung findet statt in... die Kosten werden ca.... Euro betragen. dass... in seiner Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an der Schulungsveranstaltung... MITTEILUNG AN ARBEITGEBER Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name)... gem. 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) vom... bis zum... zu entsenden. vom... bis zum... teilnimmt. Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann. Mit freundlichem Gruß Unterschrift Die Veranstaltung findet statt in... die Kosten werden ca.... Euro betragen. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme.

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