Schwerbehindertenvertretung
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- Stephanie Fromm
- vor 8 Jahren
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1 Schwerbehindertenvertretung
2 Fachübergreifendes Wissen für die aktive Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Gespräche führen als SBV Arbeits- und Sozialrecht für die Schwerbehinderten-vertretung Weitere Seminare für die SBV in diesem Heft Der Mensch ist, was er als Mensch sein soll, erst durch Bildung. Georg Wilhelm Friedrich Hegel 89
3 Fachübergreifendes Wissen für die aktive Schwerbehindertenvertretung Termin Seminarnummer SBV_20_16-01 Ort Hotel Sonnengarten, Bad Wörishofen Unterkunft/Verpflegung: 592,00 Die Beratung und Unterstützung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im Betrieb stellt für die betriebliche Schwerbehindertenvertretung den Tätigkeitsschwerpunkt dar. Gegenstand des Seminares ist es die Zusammenarbeit zwischen der Schwerbehinderten-vertretung und außerbetrieblichen Institutionen wie Krankenkasse und Bundesagentur aufzuzeigen. Arbeitsschwerpunkte sind die Veränderungen im Gesundheitswesen und die Aufgaben der Bundesagentur. Weiter werden die Themen Inklusion so wie die immer wichtiger werdende Bedeutung der SBV im Betrieb sein. Anhand von Praxisbeispielen setzen sich die Teilnehmenden auf der Grundlage aktueller Rechtsprechung und Gesetzeslage unter Mithilfe der externen Sachverständigen mit unterschiedlichen Sachverhalten auseinander. Es werden dabei konkrete Lösungsansätze aufgezeigt und praktisch geübt. Das Seminar richtet sich an neugewählte und erfahrene Schwerbehinderten-vertretungen und Betriebsräte. Unterschiedliche Vorkenntnisse werden im Seminar berücksichtigt. Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte Referenten Matthias Daxbacher Martin Schieder Deutsche Rentenversicherung --Gesetzliche Änderungen/ATZ --Rente mit 63 (besonders langjährig Versicherter) --Teil- Vollerwerbsminderungsrente --Fördermaßnahmen (Prävention) Bundesagentur und deren Zuständigkeiten --Aufgaben und Leistungen der Bundesagentur --Fördermöglichkeiten zur Schaffung und erhalt von Ausbildungsplätzen --Leistungen an den Arbeitgeber --Meldepflicht der Arbeitgeber auf freie Stellen --Ausgleichsabgabe --Eventuelle Gesetzesänderungen Inklusion --Betrieblichen Aktionsplan erstellen --Fördermittel für Arbeitgeber --Rechtliche Handlungsmöglichkeiten Aufgaben der SBV --Rechte und Pflichten der SBV --Beteiligungsrechte der SBV --Schwerbehindertenversammlung Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG 90
4 Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Teilhabepraxis I In diesem Seminar wird die aktuelle betriebliche Wirklichkeit in Bezug auf eine menschengerechte Arbeit unter die Lupe genommen. Vermittelt werden die zentralen Aufgabenfelder der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Es werden Ursachen analysiert, Hintergründe und Auswirkungen von Behinderungen erarbeitet und Handlungsspielräume ausgelotet. Grundlage ist das SGB IX, mit dem die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert werden soll. Am Schluss des Seminars können Sie Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten als Schwerbehindertenvertreter/-in präzisieren. zzgl. Unterkunft/Verpflegung Situation schwerbehinderter Menschen in Betrieb und Gesellschaft Behinderung: Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten Gesetzlicher Rahmen für die Arbeit der SBV Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren Aufgaben, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der SBV Pflichten des Arbeitgebers Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat Kooperation mit anderen betrieblichen und außerbetrieblichen Stellen Entwicklung von Perspektiven für die weitere Arbeit der SBV Aufbau von Arbeitsstrukturen Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte Termin 1: Seminarnummer: SBV_01_16-03 Ort: Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Unterkunft und Verpflegung: 528,00 Referent: Igor Scholz, Fachreferent für Arbeits- und Sozialrecht Termin 2: Seminarnummer: SBV_01_16-04 Ort: Hotel Dirsch GmbH, Emsing-Titting Unterkunft und Verpflegung: 797,00 Referenten: Werner Ahles, Fachreferent Schwerbehinderten-Seminare, Josef Dafner Fachreferent Schwerbehinderten-Seminare Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG 91
5 Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Teilhabepraxis II zzgl. Unterkunft/Verpflegung Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte Die Teilhabe (schwer-)behinderter und älterer Menschen am Arbeitsleben durchzusetzen das ist eine zentrale Aufgabe der Interessenvertretungen in Zeiten von Arbeitsstellenabbau, Rationalisierung und der Zunahme an sogenannten prekären Arbeitsverhältnissen. Die Schwerbehindertenvertretungen und die Betriebsräte benötigen dazu Strategien, um die vorhandenen und neuen Instrumente umzusetzen. In diesem Seminar werden die notwendigen Kenntnisse aus dem Einführungsseminar Teilhabepraxis I vertieft, Verhandlungs- und Umsetzungsschritte entwickelt und Grundsätze für gesundheitsförderliche und behinderungsgerechte Arbeit entwickelt. Bestandsaufnahme zur betrieblichen und gesellschaftlichen Situation behinderter und älterer Menschen Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach SGB IX Beteiligungsrechte der SBV und die Rechte der schwerbehinderten Menschen Die Rolle der Interessenvertretungen bei der Beschäftigungssicherung Maßnahmen, Hilfen und Leistungen zur Gestaltung eines behinderungs-, gesundheits- und altersgerechten Arbeitsplatzes Termin 1: Seminarnummer: SBV_02_16-03 Ort: Hotel Wolfringmühle, Fensterbach Unterkunft und Verpflegung: 488,00 Referenten: Werner Ahles, Fachreferent Schwerbehinderten-Seminare, Josef Dafner Fachreferent Schwerbehinderten-Seminare Termin 2: Seminarnummer: SBV_02_16-02 Ort: Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Unterkunft und Verpflegung: 528,00 Referenten: Igor Scholz, Fachreferent für Arbeits- und Sozialrecht 92 Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG
6 Gespräche führen als SBV Ein wesentlicher Teil der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung besteht darin Gespräche zu führen. In deren Zentrum stehen Beratungen von Arbeitnehmern mit Behinderung. Um solche Gespräche führen zu können, sind einerseits eine entsprechende persönliche Grundhaltung und das nötige Fachwissen wichtig. Andererseits gehören dazu auch kommunikative Fähigkeiten. Neben den Gesprächen mit Arbeitnehmern sind auch Gespräche mit deren Vorgesetzten für die Schwerbehindertenvertretung von Bedeutung. Das Seminar gibt Hilfen und lehrt Gesprächssituationen besser zu gestalten. Es geht auf die Prozesse in der Beratungssituation ein und zeigt, welche Instrumente, Techniken und Arbeitsmodelle dabei zielführend sein können. Im Seminar wird auch das Rollenverständnis in Beratungsgesprächen thematisiert. Für die Gespräche mit Vorgesetzten zeigt das Seminar, wie diese Gespräche aufgebaut werden können und wie man sich verständlich ausdrückt. Das Seminar ist speziell auf die Erfordernisse von Schwerbehindertenvertretern zugeschnitten.. Gestaltung von Beratungssituationen Erstkontakt und Auftragsklärung Grundverständnis und Grundhaltung des Schwerbehindertenvertreters im Beratungsgespräch Hilfe professionalisieren Unterschiedliche Beratungsansätze Lösungsfokussiertes Beratungsgespräch inkl. Gesprächsleitfaden Aufbau eines vertrauensvollen Gesprächsklimas Grundlagen der Kommunikation Gesprächstechniken und -strategien --Effektiv Fragen stellen --Aktiv zuhören --Überzeugungsstärke Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten Termin Seminarnummer SBV_40_16-01 Ort Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Unterkunft/Verpflegung: 528,00 Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte Referentin Susanne Rosenegger Personaltrainerin, Gesundheitscoach Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 96 Abs. 4 SGB IX und 37 Abs. 6 BetrVG 93
7 Arbeits- und Sozialrecht für die Schwerbehindertenvertretung Rechtlich fit für die Tätigkeit als SBV 94 Termin Seminarnummer ASR_19_16_01 Ort Der Friedrichshof, Obertrubach Unterkunft/Verpflegung: 637,50 Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referent Thomas Rosenland Assessor jur. (Universität Regensburg) Geschäftsführer Berliner Institut für Public Health (BIPH) Schwerbehinderte/ Gleichgestellte Arbeitnehmer/-innen und Menschen mit Behinderung brauchen nicht nur besondere Förderung und Unterstützung. Für sie gelten dabei auch spezielle rechtliche Bestimmungen. In diesem Seminar werden diese arbeitsrechtlichen Besonderheiten behandelt. Die Regelungen zum Schwerbehindertenrecht im SGB IX haben weitreichende Auswirkungen auf das Arbeitsrecht, welche die Schwerbehindertenvertretung kennen muss. Im Seminar werden wichtige arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften von der Einstellung bis zum Kündigungsschutz vermittelt. In der Rechtsprechung gab es in den letzten Jahren richtungsweisende neue Entscheidungen, die im Seminar berücksichtigt werden.. Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht Begriffsklärungen (Behinderung, Schwerbehinderte, Gleichgestellte) Besetzung von Arbeitsplätzen mit Menschen mit Behinderung --Bewerbung und Einstellung unter Beachtung des AGG --Versetzungen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gleichstellung --Antrags- und Entscheidungsverfahren --Widerspruch gegen eine Entscheidung Der besondere Kündigungsschutz --Kündigungsarten, insbesondere personenbedingte Kündigung --Stellung der SBV --Ablauf des Kündigungsschutzver- Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG fahrens --Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt; Stellungnahme Das SGB IX --Aufgaben, Rechte und Pflichten der SBV --Der neue 38a (unterstützte Beschäftigung) --Rechte schwerbehinderter Menschen Arbeitsrechtliche Fragestellungen (Urlaub, Krankheit, Arbeitszeit) Verknüpfungen im Sozialrecht --Auswirkungen in anderen sozialrechtlichen Rechtsgebieten --Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung --Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörde
8 Weitere Seminare für die SBV in diesem Heft Für die Schwerbehindertenvertretung bieten wir neben den speziell in der Rubrik der Schwerbehindertenvertretung aufgeführten Seminaren weitere Veranstaltungen an. Diese befinden sich in unserem Programm in anderen Bereichen als gemeinsame Angebote für Betriebsräte und die Schwerbehindertenvertretung. Beim jeweiligen Seminar steht dazu unter ein entsprechender Vermerk. Auf einige dieser Seminare wollen wir exemplarisch hinweisen: Thema Termin Seite Das geht alle Betriebsräte an: Behindertenrecht Seite 19 Grundlagenkenntnisse für den Sozialausschuss Seite 20 Grundlagen Arbeitsrecht I Seite 28 Grundlagen Arbeitsrecht II Seite 29 Grundlagen Arbeitsrecht III Seite 30 Grundlagenseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Seite 42 Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Seite 43 Gesundheitsmanagement als Aufgabe für den BR Seite 45 Integration Psychischer Belastung Seite 47 Burn out erkennen und begrenzen Seite 48 Mobbing erfolgreich verhindern Seite 48 95
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