Präambel. I. Leistungen des Freistaates Sachsen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Präambel. I. Leistungen des Freistaates Sachsen"

Transkript

1 Vereinbarung zwischen der Sächsischen Staatsregierung und den staatlichen Hochschulen im Freistaat Sachsen (Hochschulen) über die Höhe der staatlichen Zuschüsse von 2014 bis 2016 ( Zuschussvereinbarung 2014 bis 2016 ) Präambel Die erfolgreiche Entwicklung der sächsischen Hochschulen ist gemeinsames Anliegen des Freistaates Sachsen und der Hochschulen. Dabei stehen in den kommenden Jahren aufgrund des demografischen Wandels, der Entwicklung des Landeshaushaltes und des starken internationalen Wettbewerbs große Herausforderungen an. Ein attraktives Studienangebot, herausragende Forschungsleistungen und eine Vielzahl wissenschaftlicher Bildungsund Forschungseinrichtungen kennzeichnen die sächsische Hochschullandschaft. Die erfolgreiche Beteiligung an der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder sowie die steigende Studiennachfrage aus anderen Bundesländern und dem Ausland unterstreichen dies. Mit der Zuschussvereinbarung zwischen der Sächsischen Staatsregierung und den Hochschulen des Freistaates Sachsen wird die finanzielle Grundlage geschaffen, um die im Sächsischen Hochschulentwicklungsplan 2020 dargestellten strategischen und die in Zielvereinbarungen mit den Hochschulen konkretisierten Ziele zu erreichen. Damit erhalten die Hochschulen des Freistaates trotz schwieriger Rahmenbedingungen finanzielle und personelle Planungssicherheit bis I. Leistungen des Freistaates Sachsen 1. Der Freistaat Sachsen stattet die Hochschulen gemäß 1 Abs. 1 SächsHSFG für die ihnen nach 5 SächsHSFG übertragenen Aufgaben in Lehre, Forschung und Wissenstransfer mit einem Globalbudget aus und gewährt ihnen finanzielle Planungssicherheit bis zum Ende des Jahres Die Zusammensetzung der für den Hochschulbereich vorgesehenen Zuschüsse gemäß 11 Abs. 6 SächsHSFG wird in Anlage 1, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist, dargestellt. 2. Die Bundesmittel aus dem Hochschulpakt werden unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften und der Ziele des Hochschulpaktes grundsätzlich an die Hochschulen weitergegeben. 3. Die Hochschulen werden für die Laufzeit der Zuschussvereinbarung im Rahmen der Haushaltsaufstellung von Haushaltskürzungen und im Haushaltsvollzug von Stellenbesetzungssperren oder wirkungsgleichen Maßnahmen ausgenommen. Davon unberührt bleiben Bewirtschaftungsmaßnahmen gemäß 41 SäHO. Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird hierbei im Rahmen einer Prioritätensetzung innerhalb des Einzelplanes 12 die Bedeutung des Wissenschaftsstandortes Sachsen berücksichtigen. 4. Ausgaben für die Hochschulmedizin (Medizinische Fakultäten der Universität Leipzig und der Technischen Universität Dresden) und den Hochschulbau werden nicht durch diese Vereinbarung dargestellt oder geregelt. Seite 1 von 10

2 5. Der Freistaat Sachsen stellt den Hochschulen für ihre Aufgabenerfüllung Stellen im Haushaltsplan bereit. Von den Stellen des Haushaltsplans 2013 (9.323 Stellen) werden bis Ende 2016 mindestens 288 Stellen entsprechend Anlage 2 abgebaut. Über die Aufteilung der 83 kw-vermerke des Jahres 2016 auf die einzelnen Hochschulkapitel wird im Jahr 2015 auf der Grundlage des Ergebnisses der Evaluierung der Entwicklung der Studienanfängerzahlen und der Studierendenzahlen unter Berücksichtigung der Hochschulentwicklungsplanung und der demografischen Entwicklung bis 2020 entschieden. 6. Die Finanzierung der sächsischen Hochschulen wird zum auf das Drei- Säulen-Modell (Grund-, Leistungs- und Innovationsbudget) gemäß 11 Abs. 7 Satz 1 SächsHSFG umgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2015 erfolgt im Staatshaushaltsplan eine entsprechende Veranschlagung. II. Leistungen der Hochschulen Die Hochschulen des Freistaates Sachsen rücken in der Wissensgesellschaft immer stärker in die Rolle als geistige Zentren mit internationaler Strahlkraft. Dementsprechend steigen die Erwartungen, die an die Hochschulen gerichtet werden. Sie sind über den akademischen Bereich hinaus als Ideengeber für Innovationen und Ausbilder hochqualifizierten Fachkräftenachwuchses gefordert. 1. Die Hochschulen erfüllen mit dem ihnen zur Verfügung gestellten Globalbudget die ihnen nach 5 SächsHSFG übertragenen Aufgaben. Dazu gehören insbesondere die Förderung von Wissenschaft, Kunst und Bildung, die Förderung von Forschung und Entwicklung, die Förderung des Wissens- und Technologietransfers sowie des Lebenslangen Lernens. 2. Die Hochschulen wirken von der lokalen bis zur internationalen Ebene auf eine stärkere Vernetzung der Hochschulen untereinander und mit den anderen Akteuren der Wissensgesellschaft an außeruniversitären Forschungseinrichtungen, nicht-staatlichen Hochschulen und forschungsstarken Unternehmen hin, um die staatlich zur Verfügung gestellten Mittel optimal einzusetzen und die Gesellschaft am zunehmenden Wissen zu beteiligen. 3. Die Hochschulen arbeiten an der Weiterentwicklung und Schärfung ihrer Profile in den Bereichen Wissensgenerierung, Wissensvermittlung und Wissenstransfer. Die Hochschulen wirken konstruktiv an der Erstellung und dem Abschluss von Zielvereinbarungen gemäß 10 Abs. 2 SächsHSFG und auf Grundlage des Sächsischen Hochschulentwicklungsplanes 2020 mit. Dazu werden die Hochschulen unter Koordinierung des SMWK gemäß 10 Abs. 1 SächsHSFG ihre Studienangebote fortlaufend aufeinander abstimmen. Die Hochschulen berichten dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst über die Umsetzung im Rahmen der Berichterstattung zur Zielvereinbarung zum Die Hochschulen verpflichten sich zur Erreichung der Ziele des Hochschulpaktes und setzen die Hochschulpaktmittel gemäß den Zielen der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Hochschulpakt 2020 ein. Sofern der Freistaat Sachsen zur Rückzahlung von Bundesmitteln aus dem Hochschulpakt 2020 verpflichtet ist, wird der Rückzahlungsbetrag mit zukünftigen Zahlungen an die Hochschulen aus dem Hochschulpakt 2020 oder mit Zahlungen aus dem unter Anlage 1 Buchstaben a), b) und c) vereinbarten Gesamtbudget verrechnet. 5. In Zielvereinbarungen zwischen SMWK und den Hochschulen gemäß 10 Abs. 2 SächsHSFG wird die Profilschärfung der Hochschulen durch Schwerpunktsetzung unter Berücksichtigung des Angebotes benachbarter Hochschulen festgelegt. Dies umfasst auch die konkrete Umsetzung des Stellenabbaus gemäß Anlage 2. Die Hochschulen bewirtschaften ihre Stellen so, dass der in dieser Vereinbarung festgeschriebene Stellenabbau erbracht wird. Seite 2 von 10

3 III. Verpflichtungen der Hochschulen 1. Studienanfänger Das sächsische Hochschulsystem soll einschließlich des Jahres 2016 jährlich bis Studienanfänger neu immatrikulieren (Zielzahl ohne Medizin). Die Hochschulen und das SMWK ergreifen hierfür im Rahmen der unter Ziffer III. 2. benannten hochschulindividuellen Studentenzahlen die notwendigen Steuerungsmaßnahmen. Die Einzelheiten werden durch die Zielvereinbarungen gemäß 10 Abs. 2 SächsHSFG geregelt. 2. Hochschulindividuelle Studentenzahlen Die sächsischen Hochschulen verpflichten sich, bis zum Jahr 2016 folgende hochschulindividuelle Studentenzahlen in dem jeweils vorgegebenen Korridor zu erreichen: TU Dresden Universität Leipzig TU Chemnitz TU Bergakademie Freiberg Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Westsächsische Hochschule Zwickau Hochschule Mittweida Hochschule Zittau/Görlitz Palucca Hochschule für Tanz Dresden Hochschule für Bildende Künste Dresden Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden Hochschule für Musik und Theater Felix Mendelssohn Bartholdy Leipzig Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig bis Studenten (ohne Medizin) bis Studenten (ohne Medizin) bis Studenten bis Studenten bis Studenten bis Studenten bis Studenten bis Studenten bis Studenten 100 bis 200 Studenten 550 bis 700 Studenten 500 bis 600 Studenten 750 bis 950 Studenten 500 bis 650 Studenten Die Einzelheiten werden durch die Zielvereinbarungen gemäß 10 Abs. 2 SächsHSFG geregelt. Im Ergebnis der Evaluierung im Jahr 2015 und in Umsetzung von hochschulübergreifenden Abstimmungen zum Studienangebot können die hochschulindividuellen Studentenzahlen angepasst werden, sofern die Gesamtstudentenzahl gemäß Ziffer III. 1. unverändert bleibt. 3. Risikomanagementsysteme Die Universitäten und Fachhochschulen richten bis zum und die Kunsthochschulen bis zum Risikomanagementsysteme ein, die in das bis abschließend aufzubauende Risikomanagementsystem des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst eingebunden werden. 4. Finanzielle Risiken Finanzielle Risiken einzelner Hochschulen werden grundsätzlich im Rahmen des gemäß Anlage 1 Buchstaben a), b) und c) vereinbarten Gesamtbudgets abgedeckt. Seite 3 von 10

4 5. Flächenmanagement Die Nutzung des Raumbestandes der Hochschulen ist weiter zu verbessern. Die Hochschulen optimieren daher zur effizienten Nutzung der vorhandenen Flächen ihr zentrales Flächenmanagement und setzen durch hochschulinterne Bonus-Malus-Systeme Anreize für eine ressourcenschonende Flächennutzung. Für die Standorte Dresden und Leipzig wird jeweils ein hochschulübergreifendes Flächenmanagement eingeführt. Dafür werden von der jeweils betroffenen Universität und Fachhochschule Hochschule für angewandte Wissenschaften bis zum gesonderte Vereinbarungen abgeschlossen. Die jeweiligen Kunsthochschulen können hierbei einbezogen werden. 6. Informationstechnologien Zur weiteren Umsetzung der Vorgaben des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes verpflichten sich die Universitäten und Fachhochschulen Hochschulen für angewandte Wissenschaften unter Leitung des SMWK eine einheitliche ERP-Softwarelösung zu konzipieren, zu beschaffen und einzuführen, um auf diesem Weg das gemeinsame IT-Konzept zur Neuen Hochschulsteuerung weiter zu entwickeln. Der Freistaat Sachsen stellt den Hochschulen dazu angemessene finanzielle Mittel aus Kapitel Titelgruppe 57 zur Verfügung, welche den jeweiligen Haushaltsverhandlungen unterliegen. Die Kunsthochschulen haben gemäß 11 Abs. 1 Satz 3 SächsHSFG von der Wahlmöglichkeit zur Einführung der kaufmännischen Buchführung Gebrauch gemacht und verpflichten sich zur Einführung der gemeinsamen ERP-Software im Rahmen des IT-Konzeptes zur Neuen Hochschulsteuerung. Die TU Dresden beteiligt sich nicht an der gemeinsamen Entwicklung, Beschaffung und Einführung der ERP-Softwarelösung als Bestandteil der Neuen Hochschulsteuerung. Sie erhält daher keine finanziellen Mittel aus Kapitel Titelgruppe 57. Die sächsischen Hochschulen sollen bis zum Jahr 2016 hochschulartbezogen eine einheitliche Software für das Campusmanagement anwenden. 7. Hochleistungsrechnen Das Hochleistungsrechnen im Freistaat Sachsen wird an der TU Dresden konzentriert. Dabei wird durch die TU Dresden der Zugang zum Hochleistungsrechnen für alle sächsischen Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sichergestellt. Die beteiligten Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen schließen mit der TU Dresden Vereinbarungen, in denen die Finanzierung der anteiligen laufenden Kosten des Hochleistungsrechners sichergestellt ist. Die Einsparungen, die sich aus einer Konzentration des Hochleistungsrechnens an der TU Dresden bei den anderen Hochschulen ergeben, verbleiben diesen Hochschulen zur Erfüllung ihrer Aufgaben. 8. OPH-Bereiche (Organisation, Personal, Haushalt) der Universitäten und Fachhochschulen Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Dresden und Leipzig Die OPH-Bereiche der Universitäten und Fachhochschulen Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Dresden und Leipzig arbeiten an ihrem jeweiligen Standort eng zusammen. Dies betrifft insbesondere die gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben wie etwa das Beschaffungsmanagement. Die Zusammenarbeit dieser Hochschulen wird in einer gesonderten Vereinbarung analog Ziffer III. 5. geregelt. Seite 4 von 10

5 9. Hochschulmedizin Der Freistaat Sachsen sowie die TU Dresden und die Universität Leipzig streben an, unter Einbeziehung der jeweiligen Medizinischen Fakultäten und in Abstimmung mit den jeweiligen Universitätskliniken eine längerfristige Vereinbarung für den Bereich der Hochschulmedizin zu schließen. 10. Berichtspflicht Die Hochschulen berichten zum und zum über den Stand der Umsetzung dieser Vereinbarung. 11. Folgen der Nichterfüllung Für den Fall, dass Hochschulen ihre Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllen, kann der Freistaat Sachsen seine Leistungen an diese Hochschulen entsprechend reduzieren. Die hierdurch eingesparten Mittel stehen dem SMWK im Rahmen der Drei-Säulen- Budgetierung zur Verteilung an andere Hochschulen zusätzlich zur Verfügung. IV. Schlussbestimmungen Diese Vereinbarung 1. tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet am Die Parteien dieser Vereinbarung werden spätestens zum in Verhandlungen zu einer Folgevereinbarung eintreten. 2. Steht unter dem Vorbehalt, dass der Haushaltsgesetzgeber die zur Wirksamkeit der Vereinbarung notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen schafft. Die Staatsregierung wird den Inhalt dieser Vereinbarung in ihrem Entwurf zum Staatshaushaltsplan 2015/2016 berücksichtigen und auf eine rechtliche Umsetzung hinwirken. Seite 5 von 10

6 Dresden, am Für die Staatsregierung Stanislaw Tillich Ministerpräsident Prof. Dr. Dr. Sabine von Schorlemer Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst Prof. Dr. Georg Unland Staatsminister der Finanzen Für die Hochschulen Prof. Dr. DEng/Auckland Hans Müller-Steinhagen Rektor der Technischen Universität Dresden Prof. Dr. Beate Schücking Rektorin der Universität Leipzig Prof. Arnold van Zyl Ph.D./Univ. of Cape Town Rektor der Technischen Universität Chemnitz Prof. Dr. Bernd Meyer Rektor der Technischen Universität Bergakademie Freiberg Prof. Dr. Roland Stenzel Rektor der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Prof. Dr. Gunter Krautheim Rektor der Westsächsischen Hochschule Zwickau Seite 6 von 10

7 Prof. Dr. Markus Krabbes amtierender Rektor der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Prof. Dr. Friedrich Albrecht Rektor der Hochschule Zittau/Görlitz Prof. Dr. Ludwig Hilmer Rektor der Hochschule Mittweida Prof. Robert Ehrlich Rektor der Hochschule für Musik und Theater Felix Mendelssohn Bartholdy Leipzig Prof. Ekkehard Klemm Rektor der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden Herr Matthias Flügge Rektor der Hochschule für Bildende Künste Dresden Prof. Dr. Ana Dimke Rektorin der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Prof. Jason Beechey Rektor der Palucca Hochschule für Tanz Dresden Seite 7 von 10

8 Anlagen zur Zuschussvereinbarung 2014 bis 2016 Anlage 1 der Zuschussvereinbarung 2014 bis 2016: Zusammensetzung der Zuschüsse gemäß 11 Abs. 6 SächsHSFG a) Ab dem Jahr 2015 wird ein privilegiertes Sachkosten- und Investitionsbudget in Höhe von ,5 T zugesagt. Dieses wird trotz Stellenabbau und Aufgabenkonzentration im Jahr 2016 nicht gekürzt. Für das Jahr 2014 gelten die Maßgaben des Haushaltsplanes für den Doppelhaushalt 2013/2014. b) Dazu kommen die an den Stellenplan der Kapitel bis gebundenen Personalausgaben (Personalkostenbudget). Sie werden jährlich den tatsächlich feststehenden bzw. zu erwartenden Tariferhöhungen und Besoldungserhöhungen angepasst. Für das Jahr 2014 beträgt das Personalkostenbudget T. Für jede in den Jahren 2014 und 2015 abzubauende Stelle wird das Personalkostenbudget der jeweiligen Hochschule im darauffolgenden Haushaltsjahr um die jeweils aktuelle durchschnittliche Ausgabe je Stelle der Hochschulen vermindert. c) Die ab dem Jahr 2015 in der TG 51 des Kapitels zu veranschlagenden Mittel in Höhe von ,5 T werden während der Laufzeit der Vereinbarung in das Drei-Säulen-Modell gemäß 11 Abs. 7 SächsHSFG eingebunden, vgl. Ziffer I. 6. Für das Jahr 2014 gelten die Maßgaben des Haushaltsplanes für den Doppelhaushalt 2013/2014. d) Der Freistaat Sachsen unterstützt die Forschungsanstrengungen der sächsischen Hochschulen und stellt den Landesanteil der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zusätzlich zum Gesamtbudget gemäß Buchstaben a), b) und c) zur Verfügung. e) Für den Hochschulbereich können vom Staatsministerium der Finanzen nach Bedarfsanmeldung durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst jährlich weitere investive Zuschüsse in Höhe von insgesamt bis zu T zur Verfügung gestellt werden, wenn die allgemeine Haushaltsentwicklung gegen Ende des Jahres eine entsprechende Ausgabe gestattet. Seite 8 von 10

9 Anlage 2 der Zuschussvereinbarung 2014 bis 2016: Umsetzung des Stellenabbaus 2013 bis 2016 Anzahl der jeweils bis zum d.j. abzubauenden Stellen Gesamt Universitäten Universität Leipzig TU Dresden TU Chemnitz TU BA Freiberg IHI Zittau Fachhochschulen HTW Dresden HTWK Leipzig HS Mittweida Westsächsische HS Zwickau HS Zittau/Görlitz Insgesamt Über die Aufteilung der noch nicht hochschulkapitelkonkret aufgeteilten kw-vermerke 2016 auf Hochschulen wird gemäß Ziffer I. 5. und II. 5. dieser Vereinbarung entschieden. Darüber hinaus können an Hochschulen Leerstellen gemäß 7 Absatz 3 HG 2013/2014 geführt werden. Seite 9 von 10

10 Anlage 3 Protokollerklärung zur Zuschussvereinbarung 2014 bis 2016 Gespräch der Staatsminister von Schorlemer (SMWK) und Prof. Unland (SMF) mit den Vertretern der drei Hochschularten (Prof. Schücking - Vertreterin der Universitäten, i. V. Prof. Dimke - Vertreterin der Kunsthochschulen und Prof. Albrecht - Vertreter der Fachhochschulen - Hochschulen für angew. Wissenschaften) zur Zuschussvereinbarung am im SMWK 1. Zu Ziffer I. Nr. 5 der Zuschussvereinbarung: Den sächsischen Hochschulen wird der Abschluss eines weiteren Überlastpaketes im Umfang von 100 Beschäftigungsmöglichkeiten (Ü 100+) für die Jahre 2016 bis 2020 angeboten. Dieses Angebot der Staatsregierung steht unter der Bedingung, dass der vom neuen Bundestag beschlossene Bundeshaushalt für das Jahr 2014 den Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zur zweiten Ergänzung des Hochschulpaktes 2020 Programmphase II vom vollumfänglich umsetzt. Die für das Ü 100+ benötigten Finanzmittel werden von den für das Jahr 2014 erwarteten Mehreinnahmen aus Hochschulpaktmitteln separiert (ca. 35 Mio. ) und als Ausgaberest in die Jahre bis 2020 übertragen. Die Mittel stehen den Hochschulen zur Verfügung, die Stellenabbau zu erbringen haben. 2. Zu Anlage 1 b) der Zuschussvereinbarung: Der für die Berechnung des Personalkostenbudgets der Jahre 2015 und 2016 zugrunde zu legende Ausgangswert 2014 beträgt ,3 T. In ihm berücksichtigt sind die tatsächlich erfolgten Tarif- und Besoldungserhöhungen in den Jahren 2013 und Seite 10 von 10

Sächsische Hochschulleistungsbezügeverordnung SächsHLeistBezVO. Verordnung

Sächsische Hochschulleistungsbezügeverordnung SächsHLeistBezVO. Verordnung Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Gewährung von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen an Hochschulen (Sächsische Hochschulleistungsbezügeverordnung

Mehr

Regelung des IT-Planungsrats zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Anwendungen des IT-Planungsrats

Regelung des IT-Planungsrats zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Anwendungen des IT-Planungsrats Regelung des IT-Planungsrats zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Anwendungen des IT-Planungsrats Beschluss des IT-Planungsrats vom 25. Oktober 2012 Inhaltsübersicht Vorbemerkung... 3 1. Anwendungen...

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.06.2002 2.00.90 Nr. 1 Kooperationsvereinbarung über den Betrieb eines der Justus-Liebig-Universität Gießen der Fachhochschule Gießen-Friedberg

Mehr

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:... Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten

Mehr

Ein wesentlicher Ausdruck von Unternehmertum. auch das Ungewöhnliche zu denken und es zu verwirklichen.

Ein wesentlicher Ausdruck von Unternehmertum. auch das Ungewöhnliche zu denken und es zu verwirklichen. Sperrfrist: 6. Mai 2015, 10.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort. Grußwort des Bayerischen Staatsministers für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Dr. Ludwig Spaenle, bei der Eröffnung des Entrepreneurship

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Vereinbarung zwischen. der Sächsischen Staatsregierung. und. den staatlichen Hochschulen im Freistaat Sachsen (Hochschulen)

Vereinbarung zwischen. der Sächsischen Staatsregierung. und. den staatlichen Hochschulen im Freistaat Sachsen (Hochschulen) Vereinbarung zwischen der Sächsischen Staatsregierung und den staatlichen Hochschulen im Freistaat Sachsen (Hochschulen) über die Höhe der staatlichen Zuschüsse von 2017 bis 2024 ( Zuschussvereinbarung

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

Anlage 1 zum TV Ärzte Charité

Anlage 1 zum TV Ärzte Charité Anlage 1 zum TV Ärzte Charité Entgelt bei 40 Std./ Woche Entgeltgruppe 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe 4. Stufe Ä1 3.351 ab dem 1. Jahr 3.539 ab dem 3. Jahr 3.678 ab dem 5. Jahr 4.190 ab dem 6. Jahr Ä2 4.422

Mehr

Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinAusG) 1

Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinAusG) 1 Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinAusG) 1 Artikel 16 des Gesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 883) 1 Mittel zur Unterstützung des

Mehr

Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein

Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung 13. Wahlperiode 29. 09. 2005 Mitteilung der Landesregierung Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten

Mehr

Bund-Länder-Vereinbarung Sofortprogramm zur Weiterentwicklung des Informatikstudiums an den deutschen Hochschulen (WIS)

Bund-Länder-Vereinbarung Sofortprogramm zur Weiterentwicklung des Informatikstudiums an den deutschen Hochschulen (WIS) Bund-Länder-Vereinbarung Sofortprogramm zur Weiterentwicklung des Informatikstudiums an den deutschen Hochschulen (WIS) Präambel Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und

Mehr

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen 7 Landeshaushaltsordnung BW Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Kosten- und Leistungsrechnung (1) Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans

Mehr

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule

Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Stand 10.03.2010 Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Inhalt 1. Voraussetzungen...... 1 2. Grundthesen... 2 3. Verantwortlichkeiten... 3 a) Kinder, Lehrer, Eltern... 3 b) Kinder, Lehrer, Eltern,

Mehr

2_lf. Juni 2015. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1

2_lf. Juni 2015. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012 AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität

Mehr

Vorlage für die Sitzung des Senats am 4. August 2009

Vorlage für die Sitzung des Senats am 4. August 2009 Senatorin für Finanzen 22. Juli 2009 Frau Reichert Tel.:361 4135 Vorlage für die Sitzung des Senats am 4. August 2009 Haushaltsgrundsätzemoderniseriungsgesetz (HGrGMoG) Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Die Behörde für Wissenschaft und Kunst hat am 19. März 1974 nachstehende Richtlinien erlassen:

Mehr

Richtlinie zur Festlegung von inhaltlichen und strukturellen Merkmalen von Zentren der Georg-August-Universität Göttingen (ohne UMG)

Richtlinie zur Festlegung von inhaltlichen und strukturellen Merkmalen von Zentren der Georg-August-Universität Göttingen (ohne UMG) Amtliche Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom 18.10.2012/Nr. 35 Seite 1815 Präsidium: Nach Stellungnahme des Senats vom 05.09.2012 hat das Präsidium am 25.09.2012 die erste Änderung

Mehr

Verordnung über die Weiterbildung

Verordnung über die Weiterbildung Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht wird. Verordnung über die Weiterbildung (WeBiV) vom 24. Februar 2016 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Mehr

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee

Mehr

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Vereinbarung über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme bei den XXXXXX XXXXXXXXXXXXXX zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Präambel Zwischen dem Vorstand und der Arbeitnehmervertretung

Mehr

Die Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden beschreitet in hochschulpolitischen

Die Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden beschreitet in hochschulpolitischen Sperrfrist: 10. März 2016, 18.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort. Grußwort des Bayerischen Staatsministers für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Dr. Ludwig Spaenle, bei der der Einweihung des

Mehr

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12.

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. 16/2013 Seite 6 Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. Juli 2013 Aufgrund von 2 Absatz 4 und des 59 Absatz

Mehr

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Die Evangelischen Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland verstehen sich als Orte, an denen Kinder-, Jugend-, Familien-

Mehr

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer mittels Imaginationsgeleiteter Intervention Informationsbroschüre für Studienteilnehmer Das Case Management arbeitet mit dem Unternehmen zusammen. Das von ist auf eine messbare Integration und Stabilisation

Mehr

13. Wahlperiode 24. 09. 2001. des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

13. Wahlperiode 24. 09. 2001. des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 13. Wahlperiode 24. 09. 2001 Antrag der Abg. Carla Bregenzer u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Die Deutsch-Ordens Fachhochschule Riedlingen Hochschule für

Mehr

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit Die Tarifvertragsparteien BZA, igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 30. Mai 2006 folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Mehr

Aktueller Stand der schulischen Inklusion in NRW Personalräte Konferenz des VBE am 6. November 2014 in Dortmund

Aktueller Stand der schulischen Inklusion in NRW Personalräte Konferenz des VBE am 6. November 2014 in Dortmund Gisela Peter Aktueller Stand der schulischen Inklusion in NRW Personalräte Konferenz des VBE am 6. November 2014 in Dortmund Gliederung 1. Die aktuellen Zahlen und Prognosen. Entwicklung der Integrationsquoten

Mehr

Inklusion Gemeinsam lernen am Gymnasium Fachtagung des Bündnisses länger gemeinsam lernen, Pulheim, 30. 10. 2014

Inklusion Gemeinsam lernen am Gymnasium Fachtagung des Bündnisses länger gemeinsam lernen, Pulheim, 30. 10. 2014 Gisela Peter Inklusion Gemeinsam lernen am Gymnasium Fachtagung des Bündnisses länger gemeinsam lernen, Pulheim, 30. 10. 2014 Die aktuellen Zahlen und Prognosen Entwicklung des Anteils der Schülerinnen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 16/4664 16. Wahlperiode 12. 03. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Mehr

Bericht. über die Prüfung

Bericht. über die Prüfung Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:

Mehr

II. Vergütungstarifvertrag (VTV) 2009

II. Vergütungstarifvertrag (VTV) 2009 II. Vergütungstarifvertrag (VTV) 2009 Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsregelungen 1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Vergütungstarifvertrages entspricht dem des Manteltarifvertrages. Die Regelungen

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

In dieser Ordnung gelten maskuline Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts.

In dieser Ordnung gelten maskuline Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts. Ordnung der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (HGB) über die Gewährung von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen an Professoren sowie hauptamtliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung) Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Grundsätze zur Führung und Zusammenarbeit. Ernst Schweizer AG, Metallbau

Grundsätze zur Führung und Zusammenarbeit. Ernst Schweizer AG, Metallbau Grundsätze zur Führung und Zusammenarbeit Ernst Schweizer AG, Metallbau Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Vorgesetzte Wir wollen zusammen Resultate erzielen und unsere vier Schweizer-Erfolgs-Punkte

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Zulassungsordnung Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Aufgrund von 13 Abs. 3 i. V. m. 81 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10.

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) Hauptpersonalrat (HPR) beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) Hauptpersonalrat (HPR) beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) und dem Hauptpersonalrat (HPR) beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird gemäß 84 Abs. 1 Sächsisches

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 7. Dezember 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-86.pdf)

Mehr

Unternehmerspiegel Nachhaltigkeit

Unternehmerspiegel Nachhaltigkeit Unternehmerspiegel Nachhaltigkeit Für einen verantwortungsvollen Umgang mit unternehmerischer Freiheit wwwbkude Ökonomische Nachhaltigkeit Gewinn ist die Voraussetzung für unternehmerische Freiheit Nutze

Mehr

2.09 Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V (AOK)

2.09 Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V (AOK) Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung Maßnahmen nach 43 SGB V zwischen der AOK Bremen/Bremerhaven und der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB) 1 (1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die

Mehr

Kontaktdaten (Pflichtangaben!)

Kontaktdaten (Pflichtangaben!) g n u b i e r esch b t k e j o Pr Kontaktdaten (Pflichtangaben!) Name Kindergarten/Schule: Kategorie bitte ankreuzen: Kindergarten 1. 4. Klasse 5. 10. Klasse Sek.-I+II-übergreifend Kreativpreis Die (kreativen)

Mehr

Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit der unterzeichneten Gemeinden bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Bevölkerungsschutzes.

Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit der unterzeichneten Gemeinden bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Bevölkerungsschutzes. Mustervereinbarung BSMA 0..00 Gemeindeübereinkunft X Vertragsgemeinden xxxx Interkommunale Vereinbarung vom über die Zusammenarbeit im Bereich des Bevölkerungsschutzes Die unterzeichneten Vertragsgemeinden

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

Informationen für Förderer

Informationen für Förderer Informationen für Förderer Ein voller Erfolg für Sie und ihn. Das Deutschlandstipendium fördern Sie mit! www.deutschlandstipendium.de Leistungsstarke und engagier te Studierende zu fördern, ihnen Anreize

Mehr

Datenschutz - Ein Grundrecht

Datenschutz - Ein Grundrecht Datenschutz - Ein Grundrecht? Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Datenschutz als Grundrecht Argumente für den Datenschutz Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig GRuSSwort 2 Liebe Leserin,

Mehr

Vereinbarung zwischen. der Sächsischen Staatsregierung. und. den staatlichen Hochschulen im Freistaat Sachsen (Hochschulen)

Vereinbarung zwischen. der Sächsischen Staatsregierung. und. den staatlichen Hochschulen im Freistaat Sachsen (Hochschulen) Vereinbarung zwischen der Sächsischen Staatsregierung und den staatlichen Hochschulen im Freistaat Sachsen (Hochschulen) über die Höhe der staatlichen Zuschüsse von 2017 bis 2024 ( Zuschussvereinbarung

Mehr

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. TeamBank AG. Inhalt Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung TeamBank AG Inhalt 1. Aktuelle Vergütungssysteme in der TeamBank AG 1.1 Vergütungssystem für Tarifmitarbeiter* 1.2 Vergütungssystem für außertarifliche

Mehr

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Vergaberecht und Nachhaltigkeit

Vergaberecht und Nachhaltigkeit Vergaberecht und Nachhaltigkeit Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in das öffentliche Beschaffungswesen Iris Kneißl, FH Schmalkalden & Tina Heinemann, WUQM Consulting 23.06.2014 Vergaberecht und Nachhaltigkeit

Mehr

Die Sächsische Aufbaubank. Ihre Förderbank in Sachsen

Die Sächsische Aufbaubank. Ihre Förderbank in Sachsen Die Sächsische Aufbaubank Ihre Förderbank in Sachsen Inhalt Die Sächsische Aufbaubank Standorte und Kontakt Privatpersonen Förderung für Ihre Lebensplanung Unternehmen Förderung für den Wirtschaftsstandort

Mehr

Arbeitsblätter. Sinnvolle Finanzberichte. Seite 19

Arbeitsblätter. Sinnvolle Finanzberichte. Seite 19 Seite 19 Arbeitsblätter Seite 20 Dieses Arbeitsblatt wird Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren von Finanzanalysen geleiten. Sie gehen von Ihren Finanzberichten aus egal wie einfach oder hoch entwickelt

Mehr

Bundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach. 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)

Bundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach. 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 23.07.2015 Bundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) in der vom 01.01.2016 an geltenden Fassung Der GKV-Spitzenverband

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht

Mehr

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen GRUNDSATZVEREINBARUNG abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien im folgenden stets kurz Gremium

Mehr

Nachtrag zum Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Nachtrag zum Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt Land Sachsen-Anh Nachtrag zum Haushsplan für das Haushsjahr 2004 Wirtschaftsplan Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anh" -2- Kapitel 5410 Wirtschaftsplan zum Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anh

Mehr

Die Arbeitsschutz-Allianz Sachsen aus Sicht der Unfallversicherungsträger. Bilanzierungskonferenz AS-Allianz / Gründungskonferenz SAK

Die Arbeitsschutz-Allianz Sachsen aus Sicht der Unfallversicherungsträger. Bilanzierungskonferenz AS-Allianz / Gründungskonferenz SAK Die Arbeitsschutz-Allianz Sachsen aus Sicht der Unfallversicherungsträger Bilanzierungskonferenz AS-Allianz / Gründungskonferenz SAK Dresden, 11.10.2010 Gegründet im Jahr 2005 als freiwilliges Bündnis

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der

Mehr

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Beiratsordnung für den Weiterbildungsstudiengang Master Auditing, Finance and Taxation (MAFT) der Fachhochschule Münster vom 09.

Beiratsordnung für den Weiterbildungsstudiengang Master Auditing, Finance and Taxation (MAFT) der Fachhochschule Münster vom 09. Fachbereich Wirtschaft Beiratsordnung für den Weiterbildungsstudiengang Master Auditing, Finance and Taxation (MAFT) der Fachhochschule Münster vom 09. Mai 2012 Inhaltsübersicht Seite Präambel... 3 1 Zweck

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:.. Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das

Mehr

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:

Mehr

Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten

Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten Aktuelle Daten und Indikatoren Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten 21. November 2013 Inhalt 1. In aller Kürze...2 2. Entwicklung in Deutschland...2 3. Arbeitslosigkeit nach Qualifikation...2 4.

Mehr

152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement)

152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 152.52 Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 27. August 2007 mit Änderungen bis 15. Januar 2016 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 27. August 2007; Inkrafttreten

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020. Thüringen Invest und Thüringen Dynamik

Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020. Thüringen Invest und Thüringen Dynamik GEFRA Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen 2014-2020 Thüringen Invest und Thüringen Dynamik Kurzfassung Kovalis Dr. Stefan Meyer, Bremen GEFRA Gesellschaft für Finanz- und Regionalanalysen,

Mehr

Agrarministerkonferenz am 4. November 2013 in München

Agrarministerkonferenz am 4. November 2013 in München Ergebnisprotokoll Vorsitz: Staatsminister Helmut Brunner Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ludwigstraße 2 80539 München Einziger Tagesordnungspunkt Umsetzung der GAP-Reform

Mehr

Energieeffizienz 2012

Energieeffizienz 2012 GBMR BB Tracking Energieeffizienz Ergebnisse einer repräsentativen Telefonbefragung bei BB-Finanzentscheidern id aus mit Umsatz > Mio. Euro Netto: Energieeffizienz mit starkem Stellenwert Bedeutung des

Mehr

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis.

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG

ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG UNIVERSITÄT LEIPZIG WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG UND FERNSTUDIUM ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (EXTERNENORDNUNG)

Mehr

Personalverleih im IT-Bereich

Personalverleih im IT-Bereich Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Personalverleih im IT-Bereich Als Verleiher gelten diejenigen Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer einem fremden Betrieb (dem Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung überlassen

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr