Standortkonzept Windenergie 2013

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1 Standrtknzept Windenergie 2013

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3 Standrtknzept Windenergie 2013 Stand: erstellt durch NWP Planungsgesellschaft mbh Escherweg Oldenburg 0441 / inf@nwp-l.de im Auftrag vn Landkreis Ammerland Ammerlandallee Westerstede Telefn: Fax:

4 Inhalt 1 Einführung Anlass Planungsrechtliche Ausgangslage Vrgehensweise Tabuznen Tabuznen Siedlung Tabuznen Infrastruktur Tabuznen Natur und Landschaft Tabuznen Raumrdnung Bewertung der verbleibenden Flächenptenziale Psitivkriterien Knzentratinseignung für Windenergieanlagen/Flächengröße/ Anlagenptenzial Knzentratin vn Belastungsräumen Eignungseinschränkungen/Restriktinen Überfrachtung des Raumes durch Windparks Tiere und Pflanzen Abstände zu für den Naturschutz bedeutsamen Bereichen Landschaftsbild Abwägungsbelange der Raumrdnung Erhlungsnutzung Zusammenfassende Bewertung Ranking Standrtempfehlungen und Ausblick Apen Bad Zwischenahn Edewecht Rastede Westerstede Wiefelstede Prüfung der für die Windkraft bereitstehenden Raumsubstanz Abkürzungsverzeichnis... 67

5 Inhalt Tabellenverzeichnis Quellenverzeichnis Anhang... 71

6 1 EINFÜHRUNG 1.1 Anlass Die Bundesregierung beabsichtigt den Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie bis zum Jahre Um die daraus entstehende Lücke in der Energieversrgung zu schließen, ist ein Ausbau der erneuerbaren Energien ntwendig. Das Energieknzept der Bundesregierung sieht vr, dass erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030 einen Anteil vn 30 % am Endenergieverbrauch (Strm, Wärme, Kraftstffe) übernehmen sllen (derzeit 17 %). Bis zum Jahr 2040 sll dieser Anteil bei 45 % liegen, bis 2050 bei 60 %. Die Landesregierung Niedersachsen hat sich das Ziel gesetzt, 25 % des Endenergieverbrauchs in Niedersachsen bis zum Jahr 2020 aus erneuerbaren Energien zu decken. Im Zentrum des Ausbaues regenerativer Energien steht die Energiegewinnung aus Windkraft und Bimasse zur Erreichung des niedersächsischen Ausbauzieles (Energieknzept des Landes Niedersachsen 2012). Diese bundes- und landesplitischen Ziele bedingen u.a. eine Steigerung der Strmerzeugung aus erneuerbaren Energien. Die Windenergie ist dabei eine der tragenden Säulen der erneuerbaren Energien. Ohne einen deutlichen und effizienteren Ausbau der Windenergie werden die Klimaschutzziele auf Bundes- und Landesebene nicht erreicht. Diese Zielsetzung sll zum einen durch Repwering, zum anderen durch die Ausweisung neuer Bereiche für die Windenergienutzung erreicht werden. Dabei wird es nach dem Energieknzept des Landes Niedersachsen darauf ankmmen, die Standrte durch die Errichtung möglichst grßer leistungsstarker Anlagen effizient zu nutzen. Der Kreistag des Landkreises Ammerland hat am 12. Juli 2012 die Aufstellung eines Klimaschutz- und Energieknzeptes für den Landkreis Ammerland beschlssen. Dieses Knzept sll sich dabei an flgenden Zielen rientieren: Reduktin der CO 2 Emissinen der Immbilien des Landkreises Ammerland bis zum Jahr 2020 um 20 % gegenüber dem Basisjahr Erhöhung des Anteils regenerativ erzeugter elektrischer Energie am Strmverbrauch im Landkreis Ammerland bis zum Jahr 2020 auf 50 %, wbei im Rahmen der Möglichkeiten eine Beteiligung vn Bürgern, z. B. durch Bürgerwindparks/Energiegenssenschaften, angestrebt wird. Vr dem Hintergrund dieser plitischen Zielrichtungen und der gesamtgesellschaftlichen Herausfrderungen hat der Landkreis Ammerland in Abstimmung mit den Mitgliedskmmunen des Landkreises beschlssen, das gesamte Landkreisgebiet unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen und den vrhandenen Raumnutzungen im Hinblick auf geeignete Flächen für die Windenergienutzung im Rahmen dieses Standrtknzeptes betrachten und bewerten zu lassen

7 Ausgangspunkt hierfür ist, dass WEA zunächst nach 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) im Außenbereich privilegiert zulässig sind, wenn die ausreichende Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Für die Reginal- und Kmmunalplanung besteht jedch eine Steuerungsmöglichkeit. Nach 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stehen öffentliche Belange der Errichtung vn WEA auch dann entgegen, wenn hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan der als Ziele der Raumrdnung eine Ausweisung an anderer Stelle erflgt ist. Der Gesetzgeber räumt damit den Gemeinden und den Raumrdnungsbehörden Steuerungsmöglichkeiten durch den sgenannten Planungsvrbehalt ein. Im Ammerland sll es wie bisher den Gemeinden/der Stadt im Rahmen ihrer Planungshheit überlassen bleiben, auf der Ebene der Flächennutzungspläne Windkraftknzentratinsznen mit Ausschlusswirkung auszuweisen. Der Landkreis Ammerland schafft zusammen mit den kreisangehörigen Kmmunen (Gemeinden Apen, Bad Zwischenahn, Edewecht, Rastede, Wiefelstede und Stadt Westerstede) auf der Basis des BauGB und der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine planungsrechtliche Grundlage. Hierzu wurde mit der vrliegenden Studie ein schlüssiges gesamträumliches Planungsknzept erarbeitet, welches swhl jeder einzelnen kreisangehörigen Kmmune für ihre Bauleitplanung wie auch dem Landkreis für eine (Teil-) Frtschreibung/Neuaufstellung des Reginalen Raumrdnungsprgramms (RROP) dienen kann. Die Windenergie sll auf geeignete Flächen knzentriert werden, um swhl empfindliche Landschaftsteile als auch Bereiche mit anderen Nutzungspriritäten vn WEA frei zu halten. Zur Bündelung der WEA sllen insfern Flächen für mindestens drei der mehr WEA generiert werden. Berücksichtigung im Knzept finden die aktuelle Anlagentechnik und die derzeitigen Planungsrahmenbedingungen swie der frtgeschriebene Stand der Planungspraxis und des Planungsrechtes. Die sich für die Windkraft aufzeigenden Flächenptenziale wurden einer vergleichenden Bewertung und einem Eignungsranking zugeführt. Die Ergebnisse dieser flächendeckenden Betrachtung sind im vrliegenden Bericht in Text und Karten dkumentiert. Im Gebiet des Landkreises Ammerland bestehen bereits Windenergiestandrte, vn denen einige ältere Anlagen mit geringer Nennleistung beinhalten. Derzeit sind an sieben Stellen Sndergebiete für WEA ausgewiesen: In der Gemeinde Apen stehen westlich vn Augustfehn vier WEA mit je kwp 1 (gesamt kwp). Der Windpark setzt sich in der Nachbargemeinde Uplengen (Landkreis Leer) frt. 1 Zugriff ; (kwp = Kilwatt-Peak, Spitzenleistung = Nennleistung)/Infrmatinen des Landkreises Ammerland - 6 -

8 Die Gemeinde Bad Zwischenahn hat östlich vn Aschhausen ein Sndergebiet für WEA ausgewiesen, das vier WEA mit je kw beinhaltet (gesamt kwp). In der Gemeinde Edewecht besteht ein Sndergebiet für die Windenergie westlich Westerscheps an der Grenze zu Barßel mit 7 WEA zu je 500 kwp (gesamt kwp). In der Gemeinde Rastede befindet sich ein Windpark südöstlich vn Lehmden mit acht WEA mit je 900 kwp und einer WEA mit kwp (gesamt kwp). In der Stadt Westerstede liegt ein Sndergebiet östlich vn Garnhlt mit sechs WEA mit je kwp, ein weiteres westlich vn Karlshf mit fünf WEA mit je 1300 kwp. Daneben befinden sich im Stadtgebiet bei Tarbarg zwei kleine Einzelanlagen mit 70 kwp bzw. 50 kwp (gesamt kwp). Die Gemeinde Wiefelstede hat einen Windstandrt nördlich vn Cnnefrde ausgewiesen. Hier stehen drei WEA mit je 600 kwp. Außerdem befindet sich eine kleine Einzelanlage mit 50 kwp zwischen Brbeck und Neuenkruge (gesamt kwp). Damit werden im Gebiet des Landkreises Ammerland insgesamt 41 WEA mit einer Gesamtleistung vn insgesamt 42,37 mwp 2 betrieben. 1.2 Planungsrechtliche Ausgangslage Landesraumrdnungsprgramm Niedersachsen Im Landesraumrdnungsprgramm Niedersachsen wird ausgeführt, dass für die Nutzung vn Windenergie geeignete raumbedeutsame Standrte zu sichern und unter Berücksichtigung der Repwering-Möglichkeiten in den Reginalen Raumrdnungsprgrammen als Vrranggebiete der Eignungsgebiete Windenergienutzung festzulegen sind. In der Verrdnung zur Änderung der Verrdnung über das Landesraumrdnungsprgramm Niedersachsen (LROP) vm 24. September 2012 wird der Abschnitt 4.2 s geändert, dass in Vrranggebieten für Windenergie keine Höhenbegrenzungen festgelegt werden sllen. Wald sll in der Regel nicht für die Windenergienutzung in Anspruch genmmen werden. Reginales Raumrdnungsprgramm des Landkreises Ammerland Im Reginalen Raumrdnungsprgramm des Landkreises Ammerland werden keine Ziele der Raumrdnung zum Ausbau der zur Steuerung der Windenergienutzung definiert. Es ist aber festgelegt, dass Windenergieanlagen (...) unter den Gesichtspunkten der Umweltverträglichkeit und szialen Akzeptanz auf geeignete Standrte zu knzentrieren sind (RROP 96, D Satz 4). 2 mwp = Megawatt-Peak - 7 -

9 Kmmunale Bauleitplanung Die Kmmunen des Landkreises Ammerland haben die Möglichkeiten der Nutzung der Windenergie mittels entsprechenden Darstellungen in ihren jeweiligen Flächennutzungsplänen durch die Darstellung vn Psitivflächen (im Regelfall Snstige Sndergebiete mit der Zweckbestimmung Windenergie) und einer damit verbundenen Ausschlusswirkung gemäß 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB abschließend geregelt. Die einzelnen Mitgliedskmmunen haben dazu flgende Flächennutzungsplanverfahren durchgeführt: Gemeinde Apen: 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (1999) Gemeinde Bad Zwischenahn: Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (1998) Gemeinde Edewecht: 31. Änderung des Flächennutzungsplanes (1999) und 61. Änderung des Flächennutzungsplanes (2004) Gemeinde Rastede: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (1998) Stadt Westerstede: 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (1999) Gemeinde Wiefelstede: 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (1999) Mit den entsprechenden Darstellungen in den Flächennutzungsplänen haben die Mitgliedskmmunen die Nutzungsmöglichkeiten der Windenergie abschließend gesteuert. Sllten sich die Kmmunen aufgrund der Ergebnisse dieses Standrtknzeptes Windenergie zu einem erneuten Einstieg in die planungsrechtliche Abwägung und Steuerung der Windenergienutzung im Zuge der Flächennutzungsplanung entschließen, sei an dieser Stelle auf die Regelungen und die Nutzungsmöglichkeiten des 249 BauGB Snderregelungen zur Windenergie in der Bauleitplanung hingewiesen, dessen sich die Kmmunen wenn möglich bedienen sllten. 1.3 Vrgehensweise Die Erarbeitung des Standrtknzeptes Windenergie ist in drei Arbeitsphasen erflgt, die sich im Grundsatz wie flgt gliedern: Phase 1: Phase 2: Phase 3: Definitin der harten Tabuznen und Dkumentatin in entsprechenden Fachkarten Definitin der weichen Tabuznen und Dkumentatin in entsprechenden Fachkarten Ermittlungen der nach Abzug der harten und weichen Tabuznen verbleibenden Ptenzialflächen, Bewertung dieser im Hinblick auf Psitivkriterien und ptenzielle Knfliktlagen bei einer Realisierung und Betrieb vn WEA - 8 -

10 Diese Vrgehensweise entspricht den Anfrderungen an eine wirksame Steuerung der Standrte für WEA im Außenbereich durch Reginal- der Flächennutzungsplanung im Sinne des 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, die durch die Rechtsprechung insbesndere des BVerwG weitgehend geklärt ist. Die einzelnen Phasen des Standrtknzeptes, insbesndere die Ermittlung der harten und weichen Tabuznen als Teil des vn der Rechtsprechung (insbes. BVerwG Urteil vm 13. Dezember ) verlangten Planknzeptes für den Außenbereich werden im Weiteren erläutert. Die Ausarbeitung des Standrtknzeptes Windenergie vllzieht sich in Arbeitsphasen: In den Arbeitsphasen 1 und 2 sind diejenigen Bereiche als Tabuznen zu ermitteln, die für die Nutzung der Windenergie nicht zur Verfügung stehen. Die Tabuznen werden in harte und weiche untergliedert. Der Begriff harte Tabuznen dient der Kennzeichnung vn Flächen im Landkreis, die für eine Windenergienutzung, aus welchen Gründen (z.b. tatsächlichen der rechtlichen) auch immer, nicht in Betracht kmmen, mithin für eine Windenergienutzung schlechthin ungeeignet sind. Harte Tabuznen sind nicht der planerischen Abwägung zuzurdnen: Der Plangeber hat hier keinen Bewertungsspielraum. Unter den weichen Tabuznen werden Flächen im Landkreis verstanden, in denen nach den eigenen begründeten Vrsrgekriterien des Landkreises und der einbezgenen Kmmunen aus unterschiedlichen Gründen die Errichtung vn WEA vn vrnherein ausgeschlssen werden sll. Die Ermittlung und Festlegung der weichen Tabuznen ist der planerischen Abwägung zuzurdnen. Hierfür bedarf es der (städtebaulichen) Rechtfertigung. Die Ptenzialflächen, die nach Abzug der harten und weichen Tabuznen übrig bleiben, sind in einem weiteren Arbeitsschritt (Phase 3) zum einen hinsichtlich Psitivkriterien, d. h. Kriterien, die für einen Knzentratinsstandrt für die Windenergie sprechen, beurteilt und zum anderen zu den mit ihnen knkurrierenden Nutzungen in Beziehung gesetzt. Das heißt, die öffentlichen Belange, die gegen die Ausweisung eines Landschaftsraumes als Knzentratinszne sprechen, sind mit dem Anliegen abzuwägen, der Windenergienutzung an geeigneten Standrten eine Chance zu geben, die ihrer Privilegierung nach 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gerecht wird. Durch ein abschließendes Ranking werden die am besten geeigneten Flächen herausgestellt. Hierbei handelt es sich um eine Empfehlung, die Entscheidung über die Umsetzung bleibt bei den Gemeinden. 3 BVerwG 4 CN

11 Bei der Erstellung des Knzeptes wird als Referenzgröße für die Standrtbeurteilung im Sinne der Knzentratinswirkung und zur ptimalen Nutzung der sich aufzeigenden Flächenptenziale vn leistungsstarken Anlagen mit Gesamthöhen vn 200 m ausgegangen. Die in den Flächennutzungsplänen dargestellten Sndergebiete für die Windenergie haben Bestandsschutz. Die Nähe der neu zu prüfenden Flächenptenziale zu vrhandenen Standrten vn WEA kann im direkten räumlichen Zusammenhang im Sinne der Knzentratinswirkung ein Psitivkriterium darstellen. Größere Abstände ab etwa m, die eine Bewertung als zusammenhängenden Standrt kaum nch zulassen, werden bis in Entfernungen vn etwa m im Hinblick auf eine mögliche Überfrachtung des Raumes mit WEA (Restriktin) bedeutsam sein. Dies wird nachstehend im Einzelfall geprüft. Die im Standrtknzept für das Kreisgebiet zu Grunde gelegten abwägungsrelevanten Kriterien (weiche Tabuznen) und die Standrtbewertung erflgten in gemeinsamer Abstimmung des Landkreises und der Kmmunen. 2 TABUZONEN Die Flächen im Gebiet des Landkreises Ammerland, in denen bestehende Nutzungs- der Schutzansprüche die Nutzung als Standrt für WEA ausschließen swie die Flächen, die einen schwerwiegenden Nutzungsknflikt begründen, werden als harte bzw. weiche Tabuznen für die Windenergienutzung eingestuft. Sie begründen sich aus den Schutzansprüchen der Realnutzung (insbesndere Siedlung und Infrastruktur), aus den planungsrechtlichen Maßgaben der Bauleitplanung der Ammerländer Kmmunen, des Reginalen Raumrdnungsprgramms (RROP) des Landkreises Ammerland und des Niedersächsischen Landesraumrdnungsprgramms (LROP) swie aus dem Naturschutzrecht. In den nachstehenden Tabellen sind die für das Planungsgebiet relevanten harten und weichen Tabuznen unter flgenden Themenkmplexen zusammengefasst und in den Karten (s. Anhang) dargestellt: Siedlungen auf der Grundlage vn Bebauungsplänen, Satzungen, der Bewertung als im Zusammenhang bebaute Ortsteile (Stand/Redaktinsschluss 12/2012) und der autmatisierten Liegenschaftskarte (ALKIS) (Kap. 2.1, Karte 1), Infrastruktur (Kap. 2.2, Karte 2), Naturschutz, Wald und Wasserflächen (Kap. 2.3, Karte 3), Raumrdnung (Kap. 2.4, Karte 4). Ergänzend sind in den Tabellen die Begründungen für die Tabuznen stichwrtartig aufgeführt. Ausführliche Begründungen waren Beratungsgrundlage in allen Gremien des Ammerlandes

12 Hinweis: Viele der Schutzabstände nehmen Bezug auf die Höhe der in Betracht gezgenen WEA. Hier wird vn der Referenzgröße 200 m Gesamthöhe für die zu planenden WEA ausgegangen. Bei der Annahme geringerer Anlagenhöhen würden sich die entsprechenden Schutzabstände verringern und dadurch bedingt größere Flächenptenziale ermittelt werden. 2.1 Tabuznen Siedlung Harte Tabuznen Die vn den Siedlungsbelangen ausgehenden harten Tabuznen sind in den tatsächlichen Siedlungsnutzungen und den einzuhaltenden Mindestabständen begründet. Nach der Rechtsprechung zur ptisch bedrängenden Wirkung gehen der Landkreis Ammerland und die Ammerländer Kmmunen davn aus, dass bei einem Abstand vn weniger als dem Dppelten der Anlagenhöhe regelmäßig gegen das Gebt der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme verstßen wird. Bei Entfernungen vn der dreifachen Anlagenhöhe wird in der Regel die erdrückende Wirkung nicht erreicht. Im Bereich zwischen der zwei- und dreifachen Entfernung bliegt die Ermittlung der erdrückenden Wirkung der Einzelfallprüfung. 4 Insfern wird bei Anlagenhöhen vn 200 m die erdrückende Wirkung bei Abständen bis 400 m vn Whnnutzungen regelmäßig erreicht und ein 400-m-Abstand als harte Tabuzne berücksichtigt. Weiche Tabuznen Die weichen Tabuznen begründen sich in der Vrsrge zum Schutz der Whnnutzungen vr einer übermäßigen Nähe vn WEA swie zum vrsrglichen Schutz gegenüber Lärm und Schattenwurf. Die Vrsrgeabstände werden analg zu den immissinsschutzfachlichen Orientierungswerten der TA Lärm bzw. der differenzierteren Nrm DIN (Schallschutz im Städtebau) abgeleitet. Diese Vrgehensweise ist vn verschiedenen OVG und dem Bundesverwaltungsgericht durch die Entscheidungen des OVGs Münster vm 30. Nvember 2001, bestätigt durch BVerwG vm 17. Dezember 2002, rechtlich geklärt. 5 Dabei können die vn der Kmmune angesetzten Abstände zulässigerweise auch auf den vrbeugenden Immissinsschutz ausgerichtet werden. Im Hinblick auf die Schutzansprüche einer Außenbereichssiedlungslage (vergleichbar einem Misch- der Drfgebiet gemäß 5 und 6 BauNVO) vn 60/45 db(a) tags/nachts gemäß DIN wird davn ausgegangen, dass die Werte bei einem Abstand vn 600 m vn den Anla- 4 OVG NRW, Az.: 8A 3726/05 v ; BVerwG Az.: 4 B v ; OVG NRW, Az.: 8A 2764/09 v OVG NRW, Az.: 7A 4857/00 v , OVG Kblenz Az.: 1A 10216/ 03.0VG v , BVerwG, Az.: 4C2.07 v : BVerwG Az.: 4 C v

13 gen 6 eingehalten werden können. Gleichfalls wird damit auch die im Einzelfall zu prüfende erdrückende Wirkung regelmäßig ausgeschlssen. Für Mischgebiete und Drfgebiete (MI, MD) gelten gleichfalls die Schutzansprüche 60/45 db(a) tags/nachts und es werden die entsprechenden Schutzabstände mit 600 m vrgesehen. Für allgemeine Whngebiete und Kleinsiedlungsgebiete (WA, WS) bestehen Schutzansprüche vn 55/40 db(a) tags/nachts. Auf Grund der um 5 db(a) höheren Schutzansprüche wird der Vrsrgeabstand pauschal um 200 m auf insgesamt 800 m erweitert. Für reine Whngebiete (WR) bestehen Schutzansprüche vn 50/35 db(a) tags/nachts. Auf Grund der um 5 db(a) höheren Schutzansprüche wird der Vrsrgeabstand wiederum pauschal um 200 m auf insgesamt m erweitert. Die s definierten Tabuznen gelten analg für die entsprechenden Nutzungen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Bereiche gemäß 34 BauGB. Für Gewerbe- und Industriegebiete (GE, GI) bestehen gegenüber dem Außenbereichswhnen bzw. gegenüber Misch- und Drfgebieten (MI/MD) um mindestens 5 db(a) geringere Schutzansprüche. Insfern wird gegenüber den in den gewerblichen Bauflächen des Landkreises Ammerland überwiegend zulässigen Betriebsleiterwhnungen kein über die 400-m-Tabuzne hinausgehender zusätzlicher Vrsrgeabstand vrgehalten. Die Schutzansprüche der Flächen für den Gemeinbedarf werden durch Schutzansprüche anderer Nutzungen überlagert und sind hier nicht weiter relevant. Die bestehenden Sndergebiete für die Windenergie sind nachrichtlich übernmmen wrden. Die Schutzansprüche der anderen Sndergebiete sind je nach zulässiger Nutzung des SO- Gebietes differenziert zu betrachten. Die Schutzansprüche rientieren sich dabei an den Schutzabständen vergleichbarer Nutzungen in den Baugebieten gemäß 2-9 BauNVO. In diesem Sinne werden bei Sndergebieten für Wchenendhäuser und Ferienhäuser die Tabuznen analg zu reinen Whngebieten eingestellt; bei Sndergebieten Camping entsprechen die Tabuznen denen der allgemeinen Whngebiete (WA). Aufgrund seiner herausragenden Bedeutung für Freizeit, Erhlung und Turismus wurde darüber hinaus das Zwischenahner Meer mit seiner Uferzne in die Siedlungsbelange übernmmen und mit einer Tabuzne vn m versehen. Das Zwischenahner Meer ist mit einer Wasserfläche vn 545 ha der drittgrößte Binnensee Niedersachsens. Der Schutzabstand ist s bemessen, dass aus dem Aufenthaltsbereich des Zwischenahner Meeres mögliche WEA in der Umgebung nicht als störend empfunden werden. 6 Bezugspunkt Flügelspitze

14 Tabelle 1: Tabuznen Siedlung (s. Karte 1) Kriterienkatalg Landkreis Siedlungen (MI, MD, WA, 34- Bereiche 7 ) erfrderliche Differenzierung Harte Tabuzne Fläche + Abstand (m) Weiche Tabuzne Abstand (m) zu harter Tabuzne gesamt (m) Fläche + Abstand (m) Begründung/Kmmentar WR Harte Tabuzne: erdrückende Wirkung 8 Weiche Tabuzne: Vrsrge Immissinsschutz, Lärmschutz, Einhaltung Nachtwert 35 db(a) (DIN 18005) WA Harte Tabuzne: wie vrstehend Weiche Tabuzne: Vrsrge Immissinsschutz, Lärmschutz (Ableitung aus DIN 18005) Einhaltung 40 db(a) nachts MI, MD wie vrstehend Weiche Tabuzne: Einhaltung 45 db(a) nachts 34 (WA) wie vrstehend Weiche Tabuzne: Einhaltung Nachtwert analg WA 34 (MI, MD) wie vrstehend Weiche Tabuzne: Einhaltung Nachtwert analg MI 34 (GE) 0 bzw. 400 bei betriebsbezgenem Whnen 0 0 bzw. 400 Harte Tabuzne: wie vrstehend Weiche Tabuzne: kein zusätzlicher Vrsrgeabstand (Nachtwert 50 db(a)) Siedlungslagen im Außenbereich inkl. 35-Satzungen wie vrstehend Weiche Tabuzne: Einhaltung Nachtwert analg MI Industrie und Gewerbegebiete - 0 bzw. 400 bei betriebsbezgenem Whnen 0 0 bzw. 400 Harte Tabuzne: wie vrstehend Weiche Tabuzne: kein zusätzlicher Vrsrgeabstand (Nachtwert 50 db(a)) Wchenendhausgebiete, Camping, SO Ferienhausgebiete, vgl. WR Ferienhäuser Wchen- endhausgebiete SO Camping vgl. WA SO andere Einzelfall Einzelfall Einzelfall überlagert durch andere Abstände, im Einzelfall nicht relevant Zwischenahner Meer (Freizeit/ Erhlungsschwerpunkt, Turismus, Landschaftsbild Erhlung) Flächen für Gemeinbedarf - Einzelfall Einzelfall Einzelfall überlagert durch andere Abstände, im Einzelfall nicht relevant Flächen für Versrgungsanlagen überlagert durch andere Abstände, im Einzelfall nicht relevant 7 Als 34-Bereiche (im Zusammenhang bebaute Ortsteile) wurden einerseits Satzungsbereiche berücksichtigt und andererseits in Abstimmung mit den Kmmunen slche Bereiche, die als unbeplanter Innenbereich zu werten sind. 8 Erdrückende Wirkung/ptisch bedrängende Wirkung: zweifache Anlagenhöhe (gesetzter Bezugspunkt: äußere Rtrspitze)

15 2.2 Tabuznen Infrastruktur Die hier veranschlagten harten Tabuznen bemessen sich aus den Bauverbtsznen entlang vn Straßen, den Anfrderungen der Straßenbaulastträger und den Regelwerken der snstigen zuständigen Versrgungsträger. Weitergehende vrsrgliche Abstandsanfrderungen (weiche Tabuznen) zum Schutz der Infrastruktur ergeben sich aus den Maßgaben des Landesbergamtes Clausthal-Zellerfeld 9 swie aus den Abstandsanfrderungen gemäß der Niedersächsischen Landesstraßenbauverwaltung (NLStrBV: Vrsrgeabstände bezüglich Kipphöhe und Schutz vr Trümmerwurf). Bei der Festlegung des Vrsrgeabstandes gegenüber Hchspannungsleitungen ist nicht nur der Sicherheitsaspekt zu berücksichtigen, sndern auch der Umstand, dass die Leiterseile vn Freileitungen durch eine peridische Ablösung vn Luftwirbeln zu Schwingungen angeregt und geschädigt werden können. Auf der knkreten Zulassungsebene 10 sind die zu den Straßen und Leitungstrassen erfrderlichen Abstände im Detail und in Abstimmung mit den zuständigen Trägern zu ermitteln und zu berücksichtigen. 9 Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld (2005): Rundverfügung Abstand vn Windenergieanlagen (WEA) zu Einrichtungen des Bergbaus, Rundverfügung vm 21. Januar Die Genehmigung erflgt auf der Grundlage des Bundesimmissinsschutzgesetzes (BImSchG)

16 Tabelle 2: Tabuznen Infrastruktur (s. Karte 2) Kriterienkatalg Landkreis Klassifizierte Straßen, Schienen, Wasserstraßen erfrderliche Differenzierung Harte Tabuzne Fläche + Abstand (m) Weiche Tabuzne Abstand (m) zu harter Tabuzne gesamt (m) Fläche + Abstand (m) Begründung/Kmmentar BAB Harte Tabuzne: Bauverbtszne gem. 9 FStrG und 24 NStrG Weiche Tabuzne: Vrsrgeabstand Kipphöhe, Wahrung der Sicherheit u. Leichtigkeit des Verkehrs, vgl. Abstandsanfrderung gemäß NLStrBV 1,5 x (Rtrdurchmesser + Nabenhöhe) 12 Bundes-, Landesstraße wie vrstehend Kreisstraße wie vrstehend Bahnanlagen Weiche Tabuzne: Vrsrgeabstand: Kipphöhe, Wahrung der Betriebssicherheit Wasserstraßen wie vrstehend Hchspannungsleitungen ab 110kV x Rtrdurchmesser zwischen äußerstem Leiterseil und äußerstem Punkt der WEA 13 Fernleitungen (Wasser/Öl/Gas) Hauptwasserleitungen Schutzzne Schutzzne Leitung + - Leitung + Einzelfallprüfung der Schutzznen (OOWV) im weiteren Verfahren Hheitlicher Richtfunk (Plizei) Snstiger Richtfunk Militärische Flugsicherung Zivile Flugsicherung Hauptölleitung Leitung bis 55 m Leitung + Schutzzne (bis zu 55) Gasleitung Leitung bis 155 m Leitung + Schutzzne (bis zu 155) 30 m 0 30 m 0 Klärung im Zulassungsverfahren Klärung im Zulassungsverfahren 0 Klärung im Zulassungsverfahren Klärung im Zulassungsverfahren 0 Klärung im Zulassungsverfahren Klärung im Zulassungsverfahren Landesamt für Bergbau, Energie und Gelgie, vrliegende Angaben wie vrstehend Schreiben der Prjektgruppe 'Digitalfunk BOS Niedersachsen' der Plizei ( ); Schreiben der Plizei Oldenburg ( ) Vn den Betreibern angegebene Trassen und Mindestabstände werden nachrichtlich eingestellt Die zuständigen Fachdienststellen geben zur Reduzierung ihres Aufwands i.d.r. erst Auskunft bei Angabe knkreter Standrtkrdinaten. wie vrstehend 11 Hinweis: Bei einer Überführung der Abgrenzungen in den FNP dürfen die Rtrblätter geplanter WEA die Abgrenzung nicht überschreiten. Bei einer Rtrblattlänge vn z.b. ca. 50 m darf der Turm der Anlage smit erst in 150 m + 50 m = 200 m Entfernung errichtet werden, entsprechend der Kipphöhe einer 200 m hhen WEA. 12 Hinweis: Zum weitergehenden Schutz vr Eiswurf können im Zulassungsverfahren technische Einrichtungen vrgesehen werden. 13 Bsch Partner, Peters Umweltplanung, Deutsche WindGuard, Prf. Klinski (2009): Abschätzung der Ausbauptenziale der Windenergie an Infrastrukturachsen und Entwicklung vn Kriterien der Zulässigkeit

17 2.3 Tabuznen Natur und Landschaft Harte Tabuznen vn Natur und Landschaft stellen in erster Linie die naturschutzrechtlich geschützten Bereiche und die daran gebundenen rechtlichen Raumansprüche des Naturschutzes dar. Weitergehende vrsrgliche Abstandsanfrderungen (weiche Tabuznen) begründen sich aus den spezifischen Landschaftsqualitäten des Ammerlands und der Bedeutung der Landschaft für die Erhlungseignung und den Turismus. Wald erfüllt wichtige öklgische und wirtschaftliche Funktinen (Klima, Luftreinhaltung, Wasserhaushalt, Landschaftsbild, Lebensraum, Sichtschutz, Bdenfruchtbarkeit, Hlzprduktin und Erhlung) und ist zunächst durch das NWaldLG geschützt. Zudem ist im Landkreis Ammerland im Landesvergleich der Waldanteil mit ca. 10 % der Landkreisfläche sehr gering. Wälder werden smit als harte Tabuznen gewertet. Alte Wälder erhalten darüber hinaus einen Schutzabstand vn 200 m als weiche Tabuzne. Der Übergangsbereich vn alten Wäldern zum Offenland besitzt aufgrund seiner Strukturierung und Artenvielfalt wichtige öklgische Funktinen im Landschaftsraum und ist darüber hinaus für die Erhlungsnutzung vn hhem ästhetischem Wert. Viele Fledermausarten nutzen die Ränder alter Wälder als Leitstrukturen beim Flug. Ein Abstand vn 200 m entspricht nach fachlicher Einschätzung der Waldbehörde des Landkreises Ammerland dem Aktinsradius vn gefährdeten Fledermausarten und störungsempfindlichen Vgelarten. Einen Vrsrgeabstand vn 200 m als weiche Tabuzne neben dem Ausschluss der Fläche als harte Tabuzne erhalten FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete (Vrsrgeabstand) und Landschaftsschutzgebiete zum Schutz des Landschaftsbildes. Darüber hinausgehende Abstandsempfehlungen (vgl. NLT ) werden im Sinne des Energieknzeptes des Landes Niedersachsen (2012) 15 in der nachflgenden Einzelfallprüfung der weiteren Abwägung zugeführt (s. Kapitel 4). 14 Niedersächsischer Landkreistag (2011): Naturschutz und Windenergie, Hannver, Oktber Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (2011): Verlässlich, umweltfreundlich, klimaverträglich und bezahlbar Energieplitik für mrgen, Energieknzept des Landes Niedersachsen, Hannver, Januar

18 Tabelle 3: Tabuznen Natur und Landschaft (s. Karte 3) Kriterienkatalg Landkreis erfrderliche Differenzierung Harte Tabuzne Fläche + Abstand (m) Weiche Tabuzne Abstand (m) zu harter Tabuzne gesamt (m) Fläche + Abstand (m) Begründung/Kmmentar Alter Wald Harte Tabuzne: Tatsächliche und rechtliche Waldbelange Weiche Tabuzne: Vrsrge Erhlung, Artenschutz, Landschaftsbild Übriger Wald Harte Tabuzne: Tatsächliche und rechtliche Waldbelange kein Vrsrgeabstand FFH-Gebiete Harte Tabuzne: Tatsächliche und rechtliche FFH-Belange Weiche Tabuzne: Schutzziele FFH (Natura 2000), Vrsrgeabstand 200 m, Sicherung der Verträglichkeit gemäß 34 BNatSchG, Vrsrge Planungssicherheit FFH-Gebiet mit besnderer faunistischer Bedeutung Bedeutung für Fledermäuse und Vögel Einzelfallprüfung Einzelfallprüfung Harte Tabuzne: Tatsächliche und rechtliche FFH-Belange Weiche Tabuzne: wie vrstehend, außerdem Vrsrge spezieller Artenschutz (Fledermäuse, Vögel) Naturschutzgebiet Harte Tabuzne: Tatsächliche und rechtliche Naturschutzgebietsbelange Weiche Tabuzne: Vrsrge allgemeiner Naturschutz Naturschutzgebiet besnderer faunistischer Bedeutung Bedeutung für Fledermäuse und Vögel Einzelfallprüfung Einzelfallprüfung Harte Tabuzne: Tatsächliche und rechtliche Naturschutzgebietsbelange Weiche Tabuzne: Vrsrge spezieller Artenschutz (Fledermäuse, Vögel) Besnders geschütztes Bitp - 0 Einzelfallprüfung Einzelfallprüfung Harte Tabuzne: Tatsächliche und rechtliche Bitpschutzbelange Weiche Tabuzne: Einzelfallprüfung Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) Landschaftsschutzgebiete zum Schutze des Landschaftsbildes 0 Einzelfallprüfung Einzelfallprüfung Harte Tabuzne: Tatsächliche und rechtliche GLB-Belange Weiche Tabuzne: Einzelfallprüfung Harte Tabuzne: Tatsächliche und rechtliche LSG-Belange Weiche Tabuzne: Vrsrge Umgebungsschutz Landschaftsschutzgebiete - 0 Einzelfallprüfung Einzelfallprüfung Harte Tabuzne: Tatsächliche und rechtliche LSG-Belange Weiche Tabuzne: Einzelfallprüfung Naturdenkmäler - 0 Einzelfallprüfung Einzelfallprüfung Harte Tabuzne: Tatsächliche und rechtliche ND-Belange Weiche Tabuzne: Einzelfallprüfung Umgebungsschutz Gewässer - 0 Einzelfallprüfung Einzelfallprüfung Harte Tabuzne: Tatsächliche und rechtliche Gewässerbelange Weiche Tabuzne: Einzelfallprüfung, z.b. Bedeutung für Vögel, Fledermäuse, Erhlung, Schifffahrt Überschwemmungsgebiete Harte Tabuzne: Rechtliche Gewässerbelange kein zusätzlicher Vrsrgeabstand Grünflächen (FNP) - 0 Einzelfallprüfung Einzelfallprüfung Harte Tabuzne: Tatsächliche Nutzung und Planungsrecht Weiche Tabuzne: Einzelfallprüfung Vrsrge Grünflächennutzung Flächen für Maßnahmen zur Entwicklung vn Natur und Landschaft (FNP) werden im Einzelfall in den nach den Tabukriterien verbleibenden Ptenzialflächen beurteilt

19 2.4 Tabuznen Raumrdnung Das Reginale Raumrdnungsprgramm des Landkreises Ammerland (1996) legt u.a. Vrranggebiete für Natur und Landschaft, für die Erhlung und für die Rhstffgewinnung fest. Diese Ziele der Raumrdnung stehen der Nutzung als Knzentratinsstandrt für WEA entgegen und entfalten damit die Wirkung harter Tabuznen. Weiterhin gelten als Ziele der Raumrdnung die Darstellungen des Landes-Raumrdnungsprgrammes 2012 (LROP). Entsprechend ist hier die gemäß Änderungen und Ergänzungen des LROP 16 festgelegte Trasse der geplanten Küstenautbahn A 20 übertragen und mit der gleichen Tabuzne berücksichtigt, wie die bestehenden Autbahnen. Gleichfalls begründen nach den Maßgaben der Raumrdnung Hauptverkehrsstraßen, Schienen, schiffbare Kanäle, Fernwasserleitungen, Erdöl-, Gas- und Elt 17 -Leitungen eine Ausschlusswirkung für die Windenergie, die bereits vrstehend unter den Tabuznen der Infrastruktur erfasst sind. Das größere Vrranggebiet für die Grünlandbewirtschaftung im Bereich des Aper Tiefs ist durch das Naturschutzgebiet Vreschen-Bkel am Aper Tief in seinem überwiegenden Teil abgedeckt und smit als Tabuzne gewertet. Die übrigen Bereiche werden als Abwägungskriterium in die Einzelfallprüfung einbezgen. 16 Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (2012): Landes- Raumrdnungsprgramm Niedersachsen, Zeichnerische Darstellung Änderung und Ergänzung Elt - Elektrtechnik

20 Tabelle 4: Tabuznen Raumrdnung (s. Karte 4) Kriterienkatalg Landkreis erfrderliche Differenzierung Harte Tabuzne Fläche + Abstand (m) Weiche Tabuzne Abstand (m) zu harter Tabuzne gesamt (m) Fläche + Abstand (m) Begründung/Kmmentar Vrranggebiet Ziele RROP; Einzelfallprüfung Nachnutzung in Vrrang der Rhstffgewinnung Zeitstufe I Vrranggebiet Natur /Landschaft Ziele RROP Vrranggebiet für Erhlung Ziele RROP Vrrang Straße Trasse BAB A Ziele LROP Harte Tabuzne: Bauverbtszne gemäß 9 FStrG Weiche Tabuzne: Vrsrgeabstand Kipphöhe, Schutz vr Trümmerwurf (s. Infrastruktur)

21 3 BEWERTUNG DER VERBLEIBENDEN FLÄCHENPOTENZIALE Die nach den harten und weichen Tabuznen verbleibenden Einzelflächen (s. Anhang, Karte 6 Zu prüfende Flächenptenziale ) werden im Weiteren bezüglich Psitivkriterien (Kap. 3.1) und Eignungseinschränkungen/Restriktinen (Kap. 3.2) betrachtet. 3.1 Psitivkriterien Knzentratinseignung für Windenergieanlagen/Flächengröße/ Anlagenptenzial Im Sinne der energieplitischen Ziele des Bundes und des Landes Niedersachsen stellt ein vergleichsweise hhes Leistungsptenzial der nach Ausschluss verbleibenden Flächen einen psitiven Aspekt in der Gesamtabwägung zur Standrtbeurteilung dar. Die Größe der nach Ausschluss verbleibenden Flächen krrespndiert, je nach Flächenausrichtung und Flächenfigur, unmittelbar mit der Anzahl realisierbarer WEA und damit der Leistungsfähigkeit eines Standrtes. Der Landkreis Ammerland geht zusammen mit seinen Gemeinden im Sinne der Knzentratinswirkung für die Ausweisung der raumbedeutsamen Vrranggebiete für die Windenergienutzung vn einer Flächengröße für mindestens drei WEA der mdernen Anlagengeneratin (ab etwa 2,5 MW) aus. Insfern werden Einzelflächen und Gruppen vn Einzelflächen, die auf Grund ihrer Flächengröße geeignet sind, mindestens drei WEA aufzunehmen, der weiteren Eignungsprüfung psitiv zugeführt. Dies gilt auch für kleinere Flächen, die an einen bereits vrhandenen WEA-Standrt anschließen und hier die Knzentratinswirkung verstärken. Weiterhin werden auch die kleineren Flächen erfasst, die in der grben Vrprüfung des vrliegenden Standrtknzeptes vraussichtlich für lediglich zwei Anlagen geeignet erscheinen. Um hier einer verkürzten Abwägung keinen Vrschub zu leisten, wird die Möglichkeit zur Planung und Errichtung vn weniger als drei WEA nicht schn im Vrfeld gänzlich ausgeschlssen. In der nachstehenden Tabelle 5 sind die smit nach Anwendung der Tabuznen verbliebenen Flächen mit möglicher Knzentratinseignung aufgelistet Den Flächen wurden Identifikatinsnummern zugerdnet. Die Nummerierung erflgte nach der Lage der Gemeinden im Uhrzeigersinn vn Nrden nach Süden

22 Flächen, die auch im Zusammenhang mit anderen Kleinflächen lediglich für die Errichtung vn maximal einer Windenergieanlage geeignet sind, werden keiner weiteren Eignungsbewertung zugeführt. Dies gilt auch für die bestehenden Windparks, die lediglich mit einem Flächenptenzial für maximal eine Anlage bestätigt werden. Die smit im Landkreis ermittelten Ptenzialflächen bleiben vr allem wegen der spezifischen Siedlungsstruktur (Streulagen, Whnnutzungen im Außenbereich, Einzelhäuser) vergleichsweise kleinflächig. Das größte Flächenptenzial wird danach im Ipwegermr mit insgesamt 163 ha festgestellt. Um die Bewertung des Kriteriums der Flächengröße richtig einrdnen zu können, wird an dieser Stelle schn vrzeitig darauf hingewiesen, dass die Flächen im Ipwegermr in der nachstehenden Einzelfallprüfung nach den öffentlich vrliegenden Kenntnissen zur natinalen Bedeutung für Gastvögel weitgehend entfallen (s.u.). Die nächst größeren Flächen sind mit 77 ha diejenigen südlich des Küstenkanals, für die smit im kreisweiten Vergleich eine sehr hhe Knzentratinswirkung vrliegt. Die Ptenzialflächengrößen vn etwa 30 ha bis 50 ha weisen eine kreisweit vergleichsweise hhe mögliche Knzentratinswirkung auf. Die kleineren Flächen werden in der nachstehenden Bewertung nicht weiter hervrgehben. Das Anlagenptenzial wurde hier überschlägig nach den zwischen den WEA zu veranschlagenden Mindestabständen ermittelt. Nach derzeitiger Praxis ist vn Abständen in Hauptwindrichtung vn 5 x Rtrdurchmesser und vn 3 x Rtrdurchmesser quer zur Hauptwindrichtung auszugehen. 19 Für die auf Landkreisebene veranschlagte Referenzgröße der WEA mit Rtrdurchmesser ab etwa 90 m erflgt hier die Ermittlung des Flächenptenzials überschlägig auf der Grundlage vn Mindestabständen vn etwa 450 m in Hauptwindrichtung und etwa 270 m quer zur Hauptwindrichtung. 19 Seifert, H.; Kröning, J.; Hahm, T.; Rhden, F.; Freundenreich, K.; Jöckel, S,: Birkemeyer, J.: Abstandsregelungen in Windparks, in DEWI Magazin Nr. 22, Februar 2003 ; vgl. Hau, E. (2003) Windkraftanlagen, Grundlagen, Technik, Einsatz, Wirtschaftlichkeit

23 Tabelle 5: Gemeinde Name Nr. ha Übersicht der verbleibenden Flächenptenziale mit möglicher Knzentratinswirkung Summe (best. WEA) Apen Klauhörn ,5 4 Apen Tange ,4 2 Apen Aper Tief ,3 4 Apen Hltgast ,4 2 WEA- Pt. Apen Westermr ,7 4 + Bad Zwischenahn Ekernermr ,4 7 + Bad Zwischenahn/ Edewecht Querenstede 3-2/4-1 45,0 7 + Bad Zwischenahn Dänikhrster Mr ,8 5 + Größe Edewecht Wittenberge 4-2a ,5 2 zus. + Edewecht Wittenberge 4-2b 18,1 32,6 3 zus. + Edewecht/Westerstede Fintlandsmr 4-3/5-4 14,7 3 Edewecht Südl. Küstenkanal , Rastede Delfshausen ,8 3 Rastede Lehmden ,4 (8) 6 + Rastede Ipwegermr 1-3a ,3* 11* zus. ++* Rastede abzgl. Artenschutz -37,1 Rastede verbleiben 95,1 7 zus. ++ Rastede Ipwegemr 1-3b 2,5 1 zus. ++ Rastede Ipwegermr 1-3c 16,9 3 zus. ++ Rastede Ipwegermr 1-3d 5,0 163,5* 1 zus. ++ Rastede Ipwegermr 1-3e 6,8 126,3 2 zus. ++ Westerstede Garnhlt 5-1 6,5 (6) 2 Westerstede/Apen Westerly/Winkel 5-2/6-2 36,2 5 + Westerstede Linswege 5-3 8,3 2 Wiefelstede Hllen ,0 2 Wiefelstede Cnnefrde 2-2 9,2 (3) 2 Gesamt 611,6 87 Eignungsbewertung + + sehr hhe Knzentratinswirkung + hhe Knzentratinswirkung möglich Hinweise * Für den südlichen Bereich dieser Fläche ist vn artenschutzrechtlichen Verbtstatbeständen auszugehen (siehe Karte 7b), daher flgt eine Betrachtung abzüglich des betreffenden Bereiches. zus Bewertung der Teilflächen im Zusammenhang

24 3.1.2 Knzentratin vn Belastungsräumen Als weiteres Psitivkriterium wird hier die Knzentratinswirkung im Zusammenhang mit bestehenden Vrbelastungen eingestellt. Dies trifft insbesndere für die Vrbelastungen durch bereits vrhandene WEA zu. Bei Entfernungen vn weniger als etwa m zu den nächsten WEA dürften die WEA-Standrte regelmäßig als zusammenhängender Windpark erfahren werden, s dass eine Knzentratinswirkung vn durch WEA begründete Landschaftsbeeinträchtigungen erzielt wird (s. Karte 7a). Für die Flächen 1-3a (und smit in der weiteren Frtsetzung für den gesamten Standrt 1-3) im Ipwegermr ergäbe sich ein räumlicher Zusammenhang bezüglich der auf Oldenburger Seite geplanten vier WEA. Jedch lassen hier die Bedeutung als Gastvgellebensraum natinaler Bedeutung und die Wechselbeziehungen zum EU-Vgelschutzgebiet Hunteniederung keine WEA im räumlichen Zusammenhang (Entfernung < m) zu (s. Kap ). Erst in größeren Abständen vn über m sind dauerhafte artenschutzrechtliche Verbtstatbestände nicht mehr ffensichtlich. Weitere Ansätze zur Knzentratin vn Belastungsräumen ergeben sich durch die Nähe zu verkehrsbedingten Belastungskrridren, die hier mit Entfernungen bis m vn Bundesautbahnen einschließlich der festgelegten Trasse der geplanten Küstenautbahn A 20 und bis 500 m vn Eisenbahnen und Landesstraßen berücksichtigt werden. Gewerbliche der industrielle Vrbelastungen werden im Einzelfall geprüft. Vrhandene Freileitungen (> 110 kv) können gleichfalls Ansätze zur Knzentratin vn Belastungen bieten, insbesndere, wenn sie in der freien Landschaft weithin sichtbar sind der schn in räumlicher Nähe zu weiteren Vrbelastungen stehen. Die demnach berücksichtigten Psitivkriterien zur Knzentratin in Belastungsräumen begründen im Zusammenhang mit bereits bestehenden WEA eine sehr hhe Knzentratinswirkung. Dies trifft besnders für die Flächen beim Standrt 1-2 Lehmden (Gemeinde Rastede) zu, da hier auch zusätzliche Flächenptenziale bestehen. Ergänzend greifen hier Vrbelastungen durch die Bahnstrecke Oldenburg Wilhelmshaven. Die Standrte Cnnefrde (2-2) und Garnhlt (5-1) sind durch die bestehenden WEA gleichfalls sehr psitiv für eine Knzentratinswirkung bewertet. Für die anderen genannten Vrbelastungen wird allgemein vn einer möglichen hhen Knzentratinseignung ausgegangen. Dies betrifft Delfshausen (1-1) auf Grund der Nähe zur geplanten Bundesautbahn A 20, Ekernermr (3-1) durch die bestehenden 110-kV- Freileitungen, Querenstede (3-2/4-1) durch die Ziegelei, Linswege (5-3) durch die südöstlich

25 verlaufende 110-kV-Leistung und Hltgast (6-5) durch die Nähe zur Bahnlinie und zur Landesstraße. Tabelle 6: Knzentratin vn Belastungen Gemeinde Name Nr. ha (best. WEA) Knzentratinswirkung Belastungen Apen Klauhörn ,5 Apen Tange ,4 Apen Aper Tief ,3 Apen 14,4 Vrbelastungen Bahnlinie Leer- Oldenburg Hltgast 6-5 Vrbelastungen L 821 Apen Westermr ,7 Bad Zwischenahn Ekernermr ,4 nördlich und östlich 110-kV- Freileitungen Bad Zwischenahn/ Edewecht Bad Zwischenahn Querenstede 3-2/4-1 Dänikhrster Mr ,8 45,0 Vrbelastungen durch Ziegelei + Edewecht Wittenberge 4-2a ,5 Edewecht Wittenberge 4-2b 18,1 32,6 Edewecht/ Fintlandsmr 4-3/5-14,7 Westerstede 4 Edewecht Südl. Küstenkanal ,1 Rastede Delfshausen ,8 ca. 200 m südlich geplante + BAB A 20 Rastede Lehmden ,4 (8) bestehende WEA ++ Freileitung südlich Bahnstrecke Oldenburg- Wilhelmshaven ca. 450 m westlich Rastede Ipwegermr 1-3a ,3* *, ** Rastede abzgl. Artenschutz -37,1 Rastede verbleiben 95,1 ** Rastede Ipwegermr 1-3b 2,5 ** Rastede Ipwegermr 1-3c 16,9 ** Rastede Ipwegermr 1-3d 5,0 163,5* ** Rastede Ipwegermr 1-3e 6,8 126,3 ** Westerstede Garnhlt 5-1 6,5 (6) bestehende WEA kV-Leitung östlich westlich geplante Küstenautbahn A 20 Westerstede/ Westerly/Winkel 5-2/6-36,2 Apen 2 Westerstede Linswege 5-3 8,3 Freileitung südöstlich + Wiefelstede Hllen ,0 Wiefelstede Cnnefrde 2-2 9,2 (3) bestehende WEA zahlreiche Freileitungen (110 kv, 220 kv, 380 kv, Nähe zu Umspannwerk)

26 Frtsetzung Tabelle 6 Knzentratinseignung ++ sehr hhe Knzentratinswirkung + hhe Knzentratinswirkung möglich Hinweise * Für den südlichen Bereich dieser Fläche ist vn artenschutzrechtlichen Verbtstatbeständen auszugehen (siehe Karte 7b), daher flgt eine Betrachtung abzüglich des betreffenden Bereiches. ** Bei Einbeziehung des nahe dieser Flächen gelegenen Windparks in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes (Stadt Oldenburg, Anlagen im Genehmigungsverfahren) ergäbe sich bei Mitbetrachtung des südlichen Teils der Fläche 1-3a, die aufgrund artenschutzrechtlicher Verbtstatbestände vraussichtlich entfällt (s..), die Wertung ++, bei Nichtbetrachtung dieser Fläche betrüge der Abstand zwischen den Standrten mehr als m und würde nicht als Knzentratinswirkung gewertet

27 3.2 Eignungseinschränkungen/Restriktinen Besnders geeignet für die Windenergie erscheinen die Standrte, bei denen die Errichtung vn WEA nicht der nur wenig mit anderen Belangen in Knflikt gerät (restriktinsfreie Räume). Im Umkehrschluss weisen Standrte mit Nutzungsknflikten/ Restriktinen eine eingeschränkte Eignung als Standrt für Windenergienutzung dar. In den flgenden Unterkapiteln werden die an den Standrten zu berücksichtigenden Restriktinen nach der derzeit vrliegenden Datenlage beurteilt. Hierbei werden die Standrtptenziale für WEA auf flgende mögliche Eignungseinschränkungen überprüft: Überfrachtung des Raumes, Tiere und Pflanzen, Nähe zu für den Naturschutz bedeutsamen Bereichen, Landschaftsbild, Belange der Raumrdnung, Erhlungsnutzung. Weitere Kriterien wie z. B. Flächenverfügbarkeit der eigentumsrechtliche Aspekte können sich schnell verändern, lassen sich weniger bjektiv ermitteln und handhaben; deshalb werden sie hier nicht weiter beurteilt Überfrachtung des Raumes durch Windparks Die gängigen Bewertungsansätze zu den Auswirkungen vn WEA auf die Landschaft gehen regelmäßig vn erheblichen Beeinträchtigungen bis in Entfernungen der 15-fachen Anlagenhöhe aus. Je nach Expsitin und nach den snstigen landschaftlichen Gegebenheiten können auch darüber hinaus erhebliche Landschaftsbeeinträchtigungen durch WEA wirken. Bei bis zu 200 m hhen Anlagen ist smit regelmäßig mit erheblichen Beeinträchtigungen bis in Entfernungen vn m zu rechnen. Um innerhalb dieses Krridrs mögliche Mehrfachbelastungen inflge vn Knzentratinsflächen für die Windenergie zu minimieren und eine Überfrachtung des Raumes durch Windenergie zu verhindern, sllen die Standrte untereinander Mindestabstände vn m einhalten. Dadurch können im Ammerland maximal bei ptimaler Raumnutzung für die Windenergie bis zu drei Windkraftstandrte mit ihren 3000-m-Radien an einer Stelle wirksam werden. Die Bewertung der Überfrachtung des Raumes erflgt ausgehend vn den bestehenden Knzentratinsstandrten. Sweit die bestehenden Windparks hier nach der Ermittlung der Tabuznen nicht bestätigt sind, werden sie dennch als Ausgangspunkt zur Ermittlung möglicher Landschaftsüberfrachtungen zu Grunde gelegt. Eine Neubewertung kann erst dann

28 erflgen, wenn die Verwirklichung einer neuen Ptenzialfläche mit dem Rückbau eines bestehenden und im Rahmen des Standrtknzeptes nicht bestätigten Standrtes erflgt, zumal mit Einführung des 249 BauGB davn auszugehen ist, dass die vrhandenen Standrte weiterhin bestehen bleiben bzw. teilweise sgar ertüchtigt werden. Sweit in weniger als m Entfernung bereits ein Windpark besteht (s. Karte 7a), wird unter dem Aspekt der Überfrachtung des Raumes die Eignung der zu bewertenden Ptenzialfläche als sehr stark eingeschränkt bewertet. Weitere Bewertungsabstufungen werden hier nicht vrgenmmen. Die Flächen 1-3a im Ipwegermr sind auf Grund der in den südlichen Teilflächen bestehenden internatinalen Bedeutung für Gastvögel (s. Kap ) und der daraus abzuleitenden artenschutzrechtlichen Verbtstatbestände für eine zusammenhängende Entwicklung mit dem auf Oldenburger Seite für vier WEA geplanten Standrt (Abstände < m) nicht geeignet (s..). Erst in größeren Abständen sind keine dauerhaften artenschutzrechtlichen Verbtstatbestände mehr erkennbar, s dass unter dem Aspekt der Überfrachtung des Raumes durch mehrere Knzentratinsstandrte die Eignung der Ptenzialflächen 1-3a bis 1-3c sehr stark eingeschränkt wäre, wenn die rechtskräftige Planung der Stadt Oldenburg auch zum Bau der WEA führt. In Edewecht ist die Eignung des Standrtes Wittenberge (4-2a und 4-2b) durch die Nähe zu den Anlagen am Standrt Hübscher Berg sehr stark eingeschränkt. Dies gilt gleichfalls für den Standrt Fintlandsmr (4-3) auf Grund der Nähe zum bestehenden Windpark Karlshf. Erst wenn die Anlagen in den nach den aktuellen Kriterien nicht mehr bestätigten Standrten Hübscher Berg und Karlshf zurückgebaut werden, ist eine Neubewertung möglich. Gleichfalls sehr stark eingeschränkt wird der Standrt Klauhörn (Apen 6-1) durch die Nähe zu den bestehenden Anlagen westlich vn Augustfehn

29 Tabelle 7: Bewertung der Raumüberfrachtung Gemeinde Name Nr. ha (bestehende WEA) Raumüberfrachtung Apen Klauhörn ,5 -- Apen Tange ,4 Apen Aper Tief ,3 Apen Hltgast ,4 Apen Westermr ,7 Bad Zwischenahn Ekernermr ,4 Bad Zwischenahn/Edewecht Querenstede 3-2/4-1 45,0 Bad Zwischenahn Dänikhrster Mr ,8 Edewecht Wittenberge 4-2a ,5 -- Edewecht Wittenberge 4-2b 18,1 32,6 -- Edewecht/Westerstede Fintlandsmr 4-3/5-4 14,7 -- Edewecht Südl. Küstenkanal ,1 Rastede Delfshausen ,8 Rastede Lehmden ,4 (8) Rastede Ipwegermr 1-3a ,3* *, ** Rastede abzgl. Artenschutz -37,1 Rastede verbleiben 95,1 ** Rastede Ipwegermr 1-3b 2,5 ** Rastede Ipwegermr 1-3c 16,9 ** Rastede Ipwegermr 1-3d 5,0 163,5* Rastede Ipwegermr 1-3e 6,8 126,3 Westerstede Garnhlt 5-1 6,5 (6) Westerstede/Apen Westerly/Winkel 5-2/6-2 36,2 Westerstede Linswege 5-3 8,3 Wiefelstede Hllen ,0 Wiefelstede Cnnefrde 2-2 9,2 (3) Eignungsbewertung -- sehr stark eingeschränkt Hinweise wenig eingeschränkt/keine Einschränkung * Für den südlichen Bereich dieser Fläche ist vn artenschutzrechtlichen Verbtstatbeständen auszugehen (siehe Karte 7b), daher flgt eine Betrachtung abzüglich des betreffenden Bereiches. ** Bei Einbeziehung des nahe dieser Flächen gelegenen Windparks in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes (Stadt OL, Anlagen im Genehmigungsverfahren), ergäbe sich bei Nichtbetrachtung des südlichen Teils der Fläche 1-3a, die aufgrund artenschutzrechtlicher Verbtstatbestände vraussichtlich entfällt (s..), die Wertung --; bei Mitbetrachtung dieser Fläche würde dies nicht als Raumüberfrachtung gewertet werden

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