PROTOKOLL DER GEMEINDEVERSAMMLUNG MAUR

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1 PROTOKOLL DER GEMEINDEVERSAMMLUNG MAUR Datum Montag, 19. März 2012 Vorsitz Protokoll Stimmenzähler Gemeindepräsident Bruno Sauter Gemeindeschreiber Markus Gossweiler Herr Felix Berger, Wannwis 7, 8124 Maur Herr Mischa Stamm, Berghaldenstrasse 4, 8127 Forch Anzahl Stimm- 85 Personen, entsprechend einer Teilnahmequote von 1,35 % berechtigte Ort Zeit Loorensaal Uhr Uhr Gemeindepräsident Bruno Sauter heisst alle Teilnehmenden willkommen. Er stellt fest, dass Ankündigung und Aktenauflage ordnungsgemäss erfolgt sind. Dagegen sowie gegen die Traktandenliste werden keine Einwände erhoben. Als nicht Stimmberechtigte werden Barbara Kummer (Gemeindeschreiber-Stellvertreterin), Alfonso Spampinato (Leiter Finanzen), Eduard Gautschi (Redaktor Anzeiger von Uster) und Josef Zimmermann (Direktor Zollingerheim) in der ersten Sitzreihe erkannt. Auf Anfrage hin werden keine Zweifel am Stimmrecht von weiteren Anwesenden erhoben. Heute vor 60 Jahren wurde an der Frankfurter Automobilausstellung erstmals der Messerschmidt Kabinenroller präsentiert. Er zeichnete sich durch seine Leichtbauweise sowie zwei hintereinander angeordnete Sitze aus. Er wies mit drei Litern einen sehr tiefen Benzinverbrauch aus und war damals ausserordentlich günstig stellte Opel mit dem RAK e am Genfer Automobilsalon ein neues Konzeptauto vor, welches äusserlich eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Messerschmidt hat. Die Sitze liegen auch hintereinander. Es handelt sich um ein elektrobetriebenes Fahrzeug, welches allerdings nicht mehr als günstig bezeichnet werden kann. Vielleicht geht es bei den Seniorenwohnungen ähnlich. Was wir heute noch als günstig beurteilen, sieht eine Generation in 60 Jahren als nicht mehr so günstig an.

2 Gemeindeversammlung vom 19. März Darlehen für Seniorenwohnungen der Gustav Zollinger-Stiftung, Forch Genehmigung G-Nr.: 1 Antrag Die Gemeindeversammlung beschliesst: 1. Für die Realisierung eines Neubaus auf dem Grundstück Kat. Nr an der Aeschstrasse 8, Forch, mit 34 vermietbaren Seniorenwohnungen, einer Hauswartwohnung und Räumen für weitere Dienstleistungen wird der Gustav Zollinger-Stiftung ein Darlehen von maximal Fr. 21,5 Mio. gewährt. 2. Die Laufzeit des Darlehens beginnt frühestens am 2. April 2012 und wird spätestens ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Wohnungen für die Dauer von maximal 25 Jahren zur Verfügung gestellt. Eine allfällige Verlängerung muss von den Stimmberechtigten vor Ablauf der Frist erneut genehmigt werden. 3. Der Gemeinderat legt innerhalb der vorstehenden Rahmenbedingungen Stückelung, Refinanzierung, Laufzeit, Amortisation und die Zinskonditionen fest. Bei Darlehen, für welche die Gemeinde ihrerseits Kredite aufnimmt, werden die Zinssätze zuzüglich maximal 0,2 Prozentpunkten weitergegeben. Bei Darlehensgewährung aus der eigenen Liquidität kommen maximal jene Zinssätze zur Anwendung, welche die Gemeinde bei Aufnahme von entsprechenden Darlehen aufbringen müsste. Referat Gemeindepräsident Bruno Sauter, Finanzvorstand Weisung 1. Zusammenfassung Die Gustav Zollinger-Stiftung erstellt neben dem bestehenden Gebäude des Zollingerheims einen Neubau mit 34 vermietbaren Seniorenwohnungen nebst Hauswartwohnung und Service-Räumlichkeiten. Die Vermietung erfolgt über die Stiftung als Eigentümerin der Wohnungen. Die Gemeinden Zumikon und Maur werden sich bis zur Inbetriebnahme der Wohnungen mit der Stiftung über die Gemeindeanteile an der Nutzung der Wohnungen einigen. Das Interesse der Gemeinde an den von der Stiftung angebotenen Dienstleistungen sowie betriebswirtschaftliche Überlegungen führen den Gemeinderat zum Entschluss, der Stiftung die benötigten Mittel für den Neubau als Darlehen zur Verfügung zu stellen. Da die Höhe des finanziellen Engagements der Gemeinde Zumikon einerseits von bevorstehenden Investitionsentscheiden abhängt, der Neubau andererseits als Provisorium in der Sanierungsphase des Zollingerheims gebraucht wird, beantragt der Gemeinderat den Stimmberechtigten, den gesamten Finanzierungsbedarf von Fr. 21,5 Mio. als Darlehen auf maximal 25 Jahre zu sprechen.

3 Gemeindeversammlung vom 19. März Die Gemeinde Maur wird in Abstimmung mit der eigenen Finanzplanung nicht den gesamten Betrag aus eigenen Mitteln bestreiten, sondern zum überwiegenden Teil Darlehen aufnehmen, um die künftigen gemeindeeigenen Investitionen selbst finanzieren zu können. Die aktuell günstigen Konditionen auf dem Finanzmarkt können an die Stiftung weitergegeben werden. Dies ermöglicht attraktive Mietzinsen trotz einer anspruchsvollen Baustruktur. Da der definitive Darlehensbetrag noch nicht feststeht, die Flexibilität gerade in der Bauphase gross sein muss und die Finanzmärkte aktuell volatil sind, beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, ihm die Kompetenz zur Ausgestaltung der Darlehens-Konditionen in einem festgelegten Rahmen zu übertragen. In den Darlehensverträgen werden mit der Gustav Zollinger-Stiftung Vorgaben zur Amortisation und zum Betrieb vereinbart. Unter anderem wird die Stiftung eine separate Betriebsrechnung führen und jährlich Bericht erstatten über die finanzielle Entwicklung der Seniorenwohnungen. Die Rechnung wird auch gegenüber der Rechnungsprüfungskommission Maur offengelegt. Die Berichterstattung ermöglicht dem Gemeinderat, auf allfällig von der Planung abweichende Entwicklungen unmittelbar zu reagieren. 2. Ausgangslage Die Gustav Zollinger-Stiftung beabsichtigt, im unüberbauten Grundstücksteil der Parzelle Kat. Nr an der Aeschstrasse 8, Forch, einen Neubau mit 34 vermietbaren Seniorenwohnungen, einer Hauswartwohnung und Räumen für weitere Dienstleistungen zu erstellen. Der Ausbaustandard soll die Anforderungen von Seniorinnen und Senioren im breiten mittleren Kaufkraft-Segment erfüllen. Mit diesen Massnahmen will der Stiftungsrat das Angebot des Zollingerheims so ergänzen, dass ein sanfter Übergang vom selbstbestimmten Wohnen zum begleiteten und betreuten Wohnen ermöglicht wird. Für die Projektierungsarbeiten genehmigte die Gemeindeversammlung von Maur am 7. Juni 2010 ein erstes Darlehen von Fr. 1,7 Mio.. Gleichzeitig genehmigte der Gemeinderat von Zumikon ein solches von Fr Damit war die Finanzierung der prognostizierten Projektierungskosten in der Höhe von Fr. 1,9 Mio. sichergestellt. Die bestehenden Darlehen werden durch die Genehmigung des neuen Darlehens abgelöst. 3. Projekt und Baukosten Es entsteht ein fünfgeschossiges Gebäude, welches sich architektonisch gut in die bestehende Bebauungsstruktur des Zollingerheims eingliedert. Es berücksichtigt insbesondere das Anliegen, einen möglichst grossen Teil des gestifteten Grundstücks als Nutzungsreserve für künftige Generationen verfügbar zu halten. Der Neubau ist als eigenständige Anlage mit eigenen Gebäudezugängen konzipiert. Gleichwohl ist das Gebäude durch einen unterirdischen Korridor mit dem Hauptgebäude verbunden. Damit wird den Bewohnerinnen und Bewohnern der Seniorenwohnungen eine witterungsgeschützte Verbindung zu den Dienstleistungsangeboten des Hauptgebäudes geboten.

4 Gemeindeversammlung vom 19. März Der Kostenvoranschlag der Bauherrschaft beziffert die Gesamtkosten auf Fr. 20,5 Mio.. Darin eingeschlossen sind die Projektierungskosten. Zur Berücksichtigung einer allfälligen Bauteuerung muss im Weiteren eine Reserve von rund Fr. 1 Mio. (ca. 5% der Bausumme) eingerechnet werden. Der Finanzierungsbedarf liegt somit bei Fr. 21,5 Mio.. 4. Nutzung als Provisorium Zollingerheim Der Neubau der Seniorenwohnungen steht im grösseren Zusammenhang mit den Sanierungs- und Umbauarbeiten des Hauptgebäudes Zollingerheim. Während diesen Sanierungs- und Umbauarbeiten soll der Betrieb des Zollingerheims weitergeführt werden. Damit dies möglich wird, ist die vorübergehende Nutzung des Neubaus Seniorenwohnungen als Provisorium vorgesehen. Für die Erstellung des Neubaus mit den Seniorenwohnungen bis hin zur Fertigstellung der Provisorien für den Pflegebetrieb wird mit maximal 18 Monaten gerechnet. Die nachfolgenden Sanierungs- und Umbauarbeiten des Hauptgebäudes sind mit weiteren 15 Monaten prognostiziert. Der Rückbau der Provisorien und die Instandsetzung der Wohnungen für den ordentlichen Wohnungsbetrieb werden rund drei Monate dauern. Somit muss für den gesamten Bauprozess bis zur Inbetriebnahme der Seniorenwohnungen mit 36 Monaten gerechnet werden. Der Baubeginn ist auf Frühjahr 2012, das Bauende auf Ende 2014 geplant. 5. Wohnungsmietzinse Die Gustav Zollinger-Stiftung tritt als Bauherrin und künftige Vermieterin der Seniorenwohnungen auf. Der Stiftungsrat will Wohnungen für das breite mittlere Kaufkraft- Segment anbieten können. Dementsprechend soll das Angebot exkl. Nebenkosten pro Monat für die 2 ½-Zimmer-Wohnungen bei ca. Fr. 2'100. bis Fr , für die 3 ½- Zimmer-Wohnungen bei ca. Fr bis Fr liegen. Ein Autoabstellplatz in der Unterniveaugarage soll für ca. Fr pro Monat angeboten werden. Die effektiven Mietzinsen werden in Abhängigkeit der definitiven Baukosten und Finanzmarktverhältnisse festgelegt werden. 6. Darlehen Die Gustav Zollinger-Stiftung ist Eigentümerin einer ansehnlichen Landreserve, verfügt aber über keine nennenswerten flüssigen Mittel. Dies hat zur Folge, dass der gesamte Investitionsbetrag von Fr. 21,5 Mio. als Darlehen aufgenommen werden muss. Ursprünglich wollte der Stiftungsrat die Seniorenwohnungen auf eigenständiger Basis realisieren. Die Gewährung einer Hypothek in der Höhe der erforderlichen Investitionskosten hätte aber die Abtrennung des südlichen Grundstücksteils und ein entsprechendes Grundpfandrecht bedingt, oder der Sicherstellung des Darlehens durch die Gemeinde bedurft. Aufgrund des Leistungsauftrags für den Betrieb des Zollingerheims als Pflegeheim besteht aus Sicht des Gemeinderats ein eminentes öffentliches Interesse am integralen Fortbestand des von Gustav Zollinger sel. gestifteten Grundstücks. Eine hypothekarische Belastung eines Teils davon kann und will der Gemeinderat nicht hinnehmen. Überdies hat sich im Laufe der Abklärungen gezeigt, dass eine Darlehensaufnahme über die Gemeinde günstiger erfolgen kann, als dies über die Stiftung als Darlehensnehmerin möglich wäre.

5 Gemeindeversammlung vom 19. März Der Gemeinderat ist der Meinung, dass die Seniorenwohnungen zwar kostendeckend und durch die Gustav Zollinger-Stiftung selbständig betrieben werden sollen. Aufgrund der Interessenlage der Gemeinde und betriebswirtschaftlicher Überlegungen kommt er jedoch zum Schluss, dass sich eine Darlehensgewährung durch die Gemeinde als für alle Seiten vorteilhaft erweist. Der Gemeinderat stützt sich in seiner Beurteilung auf mehrere Studien: Eine von der Firma Ernst Basler und Partner im Auftrag der Stiftung erstellte Marktstudie bestätigt die Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum in der Gemeinde Maur. Die nach öffentlicher Ankündigung des Bauvorhabens und entsprechender Informationsveranstaltung eröffnete Warteliste zeigt nun konkret, dass die reale Nachfrage das geplante Angebot übersteigt. Eine Analyse des Projekts durch Wüest & Partner kommt zum Schluss, dass es sich gesamthaft gesehen um einen effizienten Bau mit üblichen Werten und sinnvollen Wohnungsgrössen handelt. Eine Bewertungsstudie der Zürcher Kantonalbank zeigt im Weiteren auf, dass die anvisierten Mietzinse realistisch sind. Die Gemeinde Maur wird den Darlehensbetrag nicht vollständig aus eigenen Mitteln aufbringen, um den Spielraum für eigene künftige Investitionen zu erhalten. Der Gemeinderat wird daher den überwiegenden Teil des Darlehens durch die Aufnahme von Fremdkapital finanzieren. Der von der Gemeinde aus den eigenen Mitteln zur Verfügung gestellte Kredit wird gemäss aktueller Planung mittelfristig etwa ein Viertel des Gesamtbetrags, d.h. rund Fr. 5,5 Mio. betragen. Da die definitive Aufteilung der Finanzierung (eigene Mittel, Fremdmittel) noch nicht feststeht und die Finanzmärkte aktuell sehr volatil sind, beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, den Darlehens-Gesamtbetrag von Fr. 21,5 Mio. im Sinne einer Kapitalanlage als Finanzvermögen auf den maximalen Zeitraum von 25 Jahren zu bewilligen. Danach wird die Stiftung die noch benötigten Mittel direkt auf dem Kapitalmarkt aufnehmen und das Darlehen der Gemeinde ablösen. Soll das Darlehen der Gemeinde über die vereinbarte Dauer von 25 Jahren hinaus verlängert werden, so bedarf dies vor Ablauf erneut der Bewilligung durch den Souverän. Der Gemeinderat beantragt, dass ihm die Kompetenz erteilt werde, über Stückelung, Refinanzierung, Laufzeit, Amortisation und die Zinskonditionen des Darlehens im von der Gemeindeversammlung bewilligten Rahmen Beschluss zu fassen. Bei Darlehen, für welche die Gemeinde ihrerseits Kredite aufnimmt, werden die Zinssätze zuzüglich maximal 0,2 Prozentpunkten weitergegeben. Bei Darlehensgewährung aus der eigenen Liquidität kommen maximal jene Zinssätze zur Anwendung, welche die Gemeinde bei Aufnahme von entsprechenden Darlehen aufbringen müsste. In die Darlehensverträge werden Verpflichtungen der Gustav Zollinger-Stiftung gegenüber der Darlehensgeberin aufgenommen. Sie zielen ab auf eine Amortisation des Gesamtdarlehens um mindestens Fr. 5 Mio. innerhalb der ersten 25 Jahre des Betriebs. Dabei wird der gesamte Überschuss aus dem Betrieb der Seniorenwohnungen zur Amortisation verwendet werden. Die Stiftung wird im Rahmen einer gesonderten Betriebsrechnung jährlich Bericht über die finanzielle Entwicklung erstatten. Dieser Bericht wird auch der RPK Maur vorgelegt. Der Gemeinderat wird die Entwicklung mit dem Finanzplan für das Darlehen abgleichen. Dieser geht von einer Amortisation des gesamten Neubaus innerhalb von 50 bis 60 Jahren aus. Der Stiftung wird zur Sicherstellung des Amortisationsziels die Verpflichtung zur Anpassung der Mieten an die Zinsentwicklung überbunden.

6 Gemeindeversammlung vom 19. März Vereinbarung zur Finanzierung und zum Betrieb Neben den Fragen zur Finanzierung sind auch Fragen zum Betrieb der Seniorenwohnungen zu klären. Insbesondere muss festgelegt werden, aus welchen Gemeinden die künftigen Bewohner stammen dürfen. Die Gemeinde Zumikon ist aktuell auf politischer Ebene mit der Vorbereitung von Entscheiden über grössere Infrastrukturprojekte befasst. Erst wenn Ende 2012 die Zumiker Bevölkerung die Weichen diesbezüglich gestellt hat, ist klar, wie sich die finanzielle Belastung der Gemeinde entwickeln wird und inwieweit sie sich bei den Seniorenwohnungen engagieren kann und will. In einer bis zur Inbetriebnahme der Wohnungen zu erarbeitenden Vereinbarung zur Finanzierung und zum Betrieb der Seniorenwohnungen werden folgende Punkte zwischen den Gemeinden und gegenüber der Gustav Zollinger-Stiftung zu regeln sein: Optionsrechte der beteiligten Gemeinden an den Wohnungen Anteile der Gemeinden an den Darlehen Äufnung des Erneuerungsfonds Zeitplan für die Überprüfung der Vereinbarung Festlegung der Mieten Übernahme der Pflegekosten durch Ursprungsgemeinden Kostenkontrolle, Berichterstattung 8. Strategie des Gemeinderats Bezüglich des Themenbereichs Wohnen im Alter respektiert und unterstützt der Gemeinderat Maur auch weiterhin den Wunsch breiter Bevölkerungskreise, so lange wie möglich im vertrauten Umfeld wohnen zu können. Er befürwortet und finanziert entsprechend den Ausbau der ambulanten Spitex-Leistungen, die organisatorisch unter dem Dach der Gustav Zollinger-Stiftung erbracht werden. Längerfristig will der Gemeinderat die Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum beobachten. Er zieht im gekommenen Zeitpunkt die Ergänzung des Angebots durch Bauten in anderen Gemeindeteilen in Betracht. Dabei wird neben der räumlichen Verteilung auf die Gemeinde auch die preisliche Differenzierung angestrebt. Der Gemeinderat ist im Weiteren überzeugt, dass bezüglich ergänzendem Leistungsangebot (Verpflegung, Lingerie, Pflege, weitere Dienstleistungen) nur eine Zusammenarbeit mit dem Zollingerheim betriebswirtschaftlich und logistisch zu vorteilhaften und vor allem tragbaren Lösungen führen wird. 9. Empfehlung zuhanden der Gemeindeversammlung Der Bedarf an Seniorenwohnungen ist in den Gemeinden Maur und Zumikon gross und entspricht auch der Entwicklung unserer Gesellschaft. Zusammen mit den geplanten Sanierungs- und Umbauarbeiten am Hauptgebäude soll das heutige Zollingerheim für die Gemeinden Maur und Zumikon zu einem Seniorenzentrum mit umfassendem Angebot werden. Mit einem Darlehen seitens der Gemeinden reduziert sich für die Gustav Zollinger-Stiftung die Amortisationsdauer für das Kapital und die Verzinsung des Fremdkapitals, was sich günstig auf die Mietzinsen auswirkt. Der Gemeinderat empfiehlt deshalb der Gemeindeversammlung, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.

7 Gemeindeversammlung vom 19. März Abschied der Rechnungsprüfungskommission (RPK) Peter Jäggi nimmt Stellung. Das Geschäft wurde seitens der RPK eingehend geprüft und intensiv diskutiert. Die RPK sieht den Bedarf für Seniorenwohnungen klar ausgewiesen. Die Wirtschaftlichkeit des Bauprojektes wurde überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Planung nach allen Regeln der Kunst richtig gemacht wurde. Die wirtschaftliche Verflechtung der Gemeinde mit der Gustav Zollinger-Stiftung ist sehr eng, wenn auch juristisch gesehen die Stiftung eine Einheit für sich bildet. Zur Kreditabsicherung bestanden in der RPK unterschiedliche Meinungen. Im Gesamten empfiehlt die RPK das Geschäft zur Annahme. Diskussion Stefan Schätti, Maur, sieht eine klare Notwendigkeit für den Bau der Wohnungen. Er findet es auch grossartig, wie der Gemeindepräsident das Geschäft vorgestellt hat. Für die Mietzinsen muss man immerhin etwa eine Tausendernote pro Zimmer hinblättern. Auch in der Gemeinde Maur ist eine unterschiedliche Einkommensstruktur vorhanden. Die einen können sich solche Mieten ohne Weiteres leisten, für andere ist das praktisch unerschwinglich. Er fragt an, wie man auf einen Preis von über Fr. 3'000. für eine 3,5-Zimmerwohnung komme. Gemeindepräsident Bruno Sauter räumt ein, dass auch im Gemeinderat über die Mietzinsen diskutiert wurde. Zum einen fallen diese dank des Gemeindedarlehens um rund Fr pro Monat und Wohnung günstiger aus als bei einer anderen Finanzierungslösung. Der Gemeinderat unterstützt die Bemühungen der Spitex, welche mit ihren Dienstleistungen einen möglichst langen Verbleib in den eigenen vier Wänden ermöglicht. Es ist klar, dass jemand, welcher heute eine Wohnungsmiete von Fr. 1'000. zahlt, z.b. in einer Genossenschaftswohnung der WOMA, das Angebot der Seniorenwohnungen kaum nutzen wird. Bei fortgeschrittener Pflegebedürftigkeit werden solche Personen direkt ins Zollingerheim eintreten. Es handelt sich zugegebenermassen beim Bau nicht um die günstigste Variante. An dieser Toplage mit einem Dienstleistungskomfort 1A macht die Wahl einer etwas teureren Bauweise Sinn. Mit dem Projekt wurde auch Rücksicht auf die bauliche Umgebung genommen und es bleiben noch genügend Grünflächen übrig. Kommt hinzu, dass die Bauvorschriften das Bauen für ältere Leute nicht günstiger machen. So verteuert zum Beispiel das vorgeschriebene zweite Treppenhaus den Bau, obwohl es für die Nutzung nicht viel bringt. Insgesamt kann man sicher nicht von einem Discountpreis sprechen. Im Vergleich zu den gebotenen Leistungen ist der Preis aber fair. Dr. Stephan Netzle, Maur, Stiftungsratspräsident der Gustav Zollinger-Stiftung, bestätigt die Aussagen des Gemeindepräsidenten. Die Gustav Zollinger-Stiftung deckt ein ganzes Spektrum an Dienstleistungen ab mit Spitex, Alterswohnungen und Altersheim. Das Angebot ist auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet. Die Mieten der Seniorenwohnungen sind direkt abhängig von den Baukosten. Beim Bau wurde keine 08/15-Form gewählt. Ein "Schuhschachtel"-Projekt wäre sicher günstiger. Nicht zu vergessen sind aber die aufwendigen Wohnungsausstattungen, die beim Bau von altersgerechten Wohnungen nötig sind, damit sie beispielsweise rollstuhlgängig sind. Im Quervergleich zu anderen Institutionen liegen die Mietzinsen im Mittelfeld. Die Nachfrage nach den Wohnungen bestätigt aber, dass ein gutes Kosten-/Nutzenverhältnis erzielt wird.

8 Gemeindeversammlung vom 19. März Mischa Stamm, Forch, nimmt namens der FDP Maur Stellung. Die Mitgliederversammlung hat die Vorlage eingehend diskutiert. Zur Frage der Absicherung des Darlehens wurden kontroverse Meinungen geäussert. Einigkeit herrschte aber, dass es sinnvoll ist, die Seniorenwohnungen bereitzustellen. Der Darlehensantrag wurde deshalb einstimmig zur Annahme empfohlen. Das Wort wird weiter nicht verlangt. Abstimmung Der Antrag wird mit einer überwiegenden Mehrheit von Ja- gegen zwei Nein-Stimmen gutgeheissen.

9 Gemeindeversammlung vom 19. März Druckerhöhungspumpwerk Chalen, Ebmatingen Baukredit G-Nr.: 2 Antrag Die Gemeindeversammlung beschliesst: 1. Das Projekt über das Druckerhöhungspumpwerk Chalen, Ebmatingen, wird genehmigt. 2. Der erforderliche Objektkredit von Fr wird zu Lasten der Investitionsrechnung erteilt. 3. Die Kreditsumme erhöht oder ermässigt sich allenfalls um die Kosten, welche durch eine Bauverteuerung oder verbilligung in der Zeit zwischen der Aufstellung des Kostenvoranschlages und der Bauausführung sowie allfälliger Auflagen im baurechtlichen Genehmigungsverfahren entstehen können. Referat Gemeinderat Felix Senn, Werkvorsteher Weisung 1. Ausgangslage Das generelle Wasserversorgungsprojekt 2005 (GWP) der Wasserversorgung Maur sieht in einem ersten Schritt zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit die Verbindung von zwei Wasserversorgungszonen vor. Die obere Versorgungszone (Gebiet Aesch inklusive Gebiet Bergwisen, Ebmatingen) soll mit der unteren Versorgungszone (Gebiet Ebmatingen/Binz) durch ein Druckerhöhungspumpwerk verbunden werden. Der Standort soll im Berührungsbereich der zwei Zonen bei der Chalen, Ebmatingen, sein. In einem zweiten Schritt soll in etwa 5 bis 10 Jahren die m lange Transportleitung Ebmatingen Forch/Aesch mit einem grösseren Durchmesser ersetzt werden. 2. Projekt Das neue Druckerhöhungspumpwerk Chalen wird in der Landwirtschaftszone nahe der Verzweigung Chalenstrasse/Steinmüristrasse, Ebmatingen, realisiert. Es wird 215 m 2 Landwirtschaftsland im Baurecht auf 99 Jahre erworben. Das 6,0 x 4,1 m grosse, eineinhalbgeschossige Gebäude, wovon das Erdgeschoss sichtbar sein wird, ist an diesem Standort technisch und wirtschaftlich am besten gelegen. Eine baurechtliche Bewilligung ist erforderlich. Aus Betriebssicherheitsgründen ist der Einbau von zwei horizontal gelagerten Kreiselpumpen mit je einer Fördermenge von 60 m 3 /h geplant. Die aus dem GWP vorgesehenen 90 bis 100 m 3 /h werden erreicht. Der gewählte Gebäudestandort liegt nahe von bestehenden Steuerungskabeln der Wasserversorgung. Somit erfolgt eine einfache Einbindung in die Überwachung über die Betriebswarte in Maur.

10 Gemeindeversammlung vom 19. März Kostenvoranschlag Laut Kostenvoranschlag ist bei einer Kostengenauigkeit von +/ 10 % mit folgenden Aufwendungen zu rechnen (inkl. MwSt.): - Baumeisterarbeiten Fr. 146' Pumpen " 47' Rohrleitungen und Armaturen " 50' Erschliessung " 96' Steuerungsanlagen " 102' Bodenbeläge / Malerarbeiten " 8' Stromanschluss " 42' Landerwerb, Gebühren " 14' Technische Arbeiten " 78' Diverses und 5 % Unvorhergesehenes " 30' MwSt. und Rundung " 49'000. Total Umbau / Sanierung Anlagen Aesch Fr. 662'000. Im Voranschlag 2012 sind in der Investitionsrechnung Fr eingestellt. 4. Finanzielle Folgekosten Die Kapitalfolgekosten (Amortisation und Verzinsung) sind nach den gesetzlichen Vorschriften mit einem kalkulatorischen Wert von 10 % der Investitionssumme oder Fr jährlich auszuweisen. Die Nettoinvestitionen von rund Fr werden gemäss Finanzplan jedoch im Jahr der Ausgabe vollständig abgeschrieben, sodass die späteren Jahresrechnungen des Politischen Gemeindegutes mit Ausnahme des entgangenen Zinsertrages nicht mehr durch die Finanzierungskosten belastet werden. Das Vorhaben wird aus der Wasserrechnung, d.h. über die Wassergebühren finanziert. 5. Zusammenfassung Das Projekt Druckerhöhungspumpwerk Chalen verbessert die Wasserversorgung der Gebiete Aesch / Ebmatingen / Binz. Durch die Verbindung zweier Druckzonen wird die Wasserspeisung im Bauwerk ermöglicht. Die Versorgung bei erhöhtem Wasserbedarf wie beispielsweise im Brandfall wird verbessert und die Versorgungssicherheit erhöht. Das Bauwerk soll voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2012 realisiert werden. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, den Baukredit für das Druckerhöhungspumpwerk Chalen, Ebmatingen, zu genehmigen.

11 Gemeindeversammlung vom 19. März Abschied der Rechnungsprüfungskommission (RPK) Catherine Gerwig Bircher nimmt Stellung. Die RPK hat das Geschäft genau geprüft. Mit dem Projekt kann die Versorgungssicherheit der Wasserversorgung verbessert werden. Der gewählte Standort drängt sich aufgrund der technischen Gegebenheiten und der Kosten auf. Der Kreditantrag von über Fr. 662'000. beinhaltet 5% für unvorhergesehene Kosten. Gemäss Finanzplan werden die Investitionen im Jahr der Ausgabe vollständig abgeschrieben. Im laufenden Jahr ist dafür ein Betrag von Fr. 330'000. berücksichtigt. Die Finanzierung der Investition erfolgt über die Wassergebühren. Die RPK stimmt dem Antrag des Gemeinderats zu und empfiehlt diesen zur Annahme. Diskussion Gottfried Bärtschi, Ebmatingen, fragt sich, wieso ein solcher Klotz am Ende der Chalenstrasse gebaut werden soll, der sogar noch die Sicht auf den Schulweg versperrt. Weshalb kann der Betonbau nicht unter Boden erstellt werden? Gemeinderat Felix Senn erläutert, dass dies technisch machbar wäre. Es ist allerdings eine Preisfrage. Das Wasserpumpwerk braucht auch einen Wasserablauf. Deshalb ist im Untergeschoss ein Abwasserschacht vorgesehen. Jetzt ist die Höhenlage so, dass das Wasser mit natürlichem Gefälle in die Kanalisation ablaufen kann. Wenn das ganze Gebäude unterirdisch gebaut würde, müsste das Abwasser abgepumpt werden. Zusätzlich müsste eine dicht verschliessbare Öffnung in der Decke erstellt werden, um den Zugang zu den Maschinen zu ermöglichen. Entsprechende Anpassungen wären technisch aufwendig und kostspielig. Eine solche Variante wurde nicht gerechnet. Insgesamt ist jedoch beim Gebäude mit einem Grundriss von 6 m x 4 m ein relativ kleiner Querschnitt sichtbar. Jörg Emch, Ebmatingen, erinnert daran, dass die Gemeindeversammlung es abgelehnt hat, an dieser Stelle Land einzuzonen, weil es sich um den schönsten Ort handle, an welchem nicht mehr gebaut werden dürfe. Jetzt soll ein Betonbau an diesen schönsten Ort kommen. Es wäre besser, das Gebäude bergwärts zu verschieben. Dies würde die Sicherheit an der Kreuzung verbessern und die Aussicht bliebe intakt. Gemeinderat Felix Senn räumt ein, dass eine solche Verschiebung technisch machbar wäre. Die Mehrkosten wären aber ebenfalls erheblich. Der gewählte Standort ist unter anderem auch optimal, weil die Steuerleitung für die zentrale Steuerung der Wasserleitung von der Wasserwarte Maur in der Nasslenstrasse verläuft und das neue Pumpwerk an diese Leitung angeschlossen werden muss. Otto Peter, Ebmatingen, unterstützt den Antrag und die Bemerkung von Jörg Emch. Es handelt sich um einen ästhetisch unbefriedigenden Betonklotz. Er stellt den Antrag, das Geschäft heute nicht zu behandeln, sondern Alternativen rechnen zu lassen und diese an der nächsten Gemeindeversammlung vorzulegen. Gemeindepräsident Bruno Sauter qualifiziert diesen Antrag als Rückweisungsantrag. Alfio Zweifel, Forch, unterstützt den Antrag von Herrn Peter. Die Gemeinde hat auch schon mehr Geld für weniger Sinnvolles ausgegeben.

12 Gemeindeversammlung vom 19. März Peter Gröbly, Forch, hält das Gebäude mit 6 m x 4 m nicht für ein grosses Haus. Wenn man auf der Sonnenseite zum Beispiel ein Bänklein montiert, könnte ein schöner Begegnungsplatz geschaffen werden. Er findet, dass für 6 m x 4 m fast schon zu viel diskutiert worden ist. Christian Brunner, Ebmatingen, regt an, dass man auch einen Alternativstandort diagonal gegenüber der Kreuzung prüft, wenn man schon andere Standorte in Erwägung zieht. Gemeindepräsident Bruno Sauter entgegnet, dass vermutlich die Eigentümer von Wohnblöcken wenig Freude hätten, auf ihren Grünflächen einen Zweckbau zu beherbergen. Er hält eine offene Planung für wenig zielführend. Jörg Emch, Ebmatingen, schätzt den Mehraufwand für die Verschiebung des Standortes als Baufachmann auf rund Fr. 30'000. bis Fr. 50'000.. Er stellt den Antrag, das Gebäude um 30 m bergwärts zu verschieben und den Kredit um Fr. 50'000. aufzustocken. Auf diese Weise kann heute abgestimmt werden. Gemeinderat Felix Senn weist darauf hin, dass das Land entgegen der Annahme von Jörg Emch nicht der Gemeinde gehört. Mit möglichen Landbesitzern wurde gesprochen, aber nur für den jetzt gewählten Standort eine Einigung gefunden. Eine Verschiebung des Gebäudes würde Neuverhandlungen mit dem Landbesitzer aussetzen. Gemeindepräsident Bruno Sauter kann den Antrag Emch in dieser Form nicht entgegennehmen, weil zu viele Unsicherheiten bezüglich Land und Kosten bestehen. Er lässt über den Rückweisungsantrag Peter abstimmen. Abstimmung über den Rückweisungsantrag Peter zur Prüfung einer Lageverbesserung Der Rückweisungsantrag wird mit 15 Ja- zu 60 Nein-Stimmen abgewiesen. Schlussabstimmung Der unveränderte gemeinderätliche Baukreditantrag wird mit einem deutlichen Mehr von Ja-Stimmen bei vereinzelten Gegenstimmen angenommen.

13 Gemeindeversammlung vom 19. März Quellsanierung Aesch, Forch Bauabrechnung G-Nr.: 3 Antrag Die Gemeindeversammlung beschliesst: Die Bauabrechnung für die Quellsanierung Aesch, Forch, wird genehmigt. Weisung Die Gemeindeversammlung hat am 8. Dezember 2008 das Projekt für die Quellsanierung Aesch, Forch, genehmigt und einen Objektkredit von Fr. 830'000. zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt. Das Projekt ist inzwischen baulich umgesetzt. Mit der umfassenden Sanierung und Erneuerung der Quellfassungsanlage Aesch konnte der ungenügende bauliche Zustand der Anlage behoben werden. Mit der Umstellung auf das neue Betriebskonzept konnte die Anlage für den Betrieb und den Unterhalt vereinfacht werden. Die Quellgruppe Aesch liefert im Mittel ca m 3 Trinkwasser pro Jahr und somit ca. 6 % des gesamten nutzbaren Quellwassers von m 3 /Jahr für die Wasserversorgung Maur. Mit den Sanierungen sind die nötigen Massnahmen und Investitionen für den Erhalt und die weitere Nutzung für die Trink- und Notwasserversorgung durchgeführt und sichergestellt. Die Abrechnung präsentiert sich wie folgt (inkl. MwSt.): Sanierung Quellfassungsanlagen Kostenvoranschlag Abrechnung Vorarbeiten Fr. 13'000. Quellfassung Nr. 12 " 105'000. Fr. 183' Quellfassung Nr. 13 " 50'000. Quellfassung Nr. 14 " 45'000. " 50' Quellfassung Nr. 15 " 5'000. " 2' Diverses / Unvorhergesehenes " 37'000. " 13' Technische Bearbeitung " 65'000. " 58' MwSt. und Rundung " 25'000. " 23' Total Sanierung Quellfassungsanlagen Fr. 345'000. Fr. 331' Umbau / Sanierung Anlagen Aesch Reservoir und Quellwasserpumpwerk (oben) Fr. 25'000. Fr. 27' Quellwasserpumpwerk (unten) " 320'000. " 359' Diverses / Unvorhergesehenes " 38'000. " 21' Technische Bearbeitung " 68'000. " 69'660. MwSt. und Rundung " 34'000. " 36'517. Total Umbau / Sanierung Anlagen Aesch Fr. 485'000. Fr. 515'013.90

14 Gemeindeversammlung vom 19. März Sanierung Quellfassungsanlagen Kostenvoranschlag Abrechnung Gesamttotal Fr. 830'000. Fr. 846' Objektkredit GV vom 8. Dezember 2008 Fr. 830'000../. Baukosten gemäss Abrechnung " 846' Mehrkosten Fr. 16' Die Mehrkosten entstanden hauptsächlich beim unteren Quellwasserpumpwerk durch den Abbruch und die Neuerstelllung der Stirnwand bestehender Sammelbehälter. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die Abrechnung über die Quellsanierung Aesch, Forch, zu genehmigen. Abschied der Rechnungsprüfungskommission (RPK) Peter Jäggi nimmt Stellung. Die RPK kann das Geschäft zur Annahme empfehlen. Diskussion Das Wort wird nicht verlangt. Abstimmung Die Bauabrechnung wird einstimmig angenommen.

15 Gemeindeversammlung vom 19. März Schlussbemerkungen Gegen die Beschlüsse der heutigen Gemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und deren Ausübung (insbesondere der Verfahrensvorschriften) innert 5 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Uster nach 147 des Gesetzes über die politischen Rechte ein Stimmrechtsrekurs eingereicht werden. Solche Fehler müssten aus der Versammlung sofort geltend gemacht werden, sonst würde der Bezirksrat auf einen Rekurs nicht eintreten. Auf Anfrage des Vorsitzenden werden aus der Versammlung keine Rügen gegen die Geschäftsabwicklung erhoben. Gegen die von der Gemeindeversammlung gefassten Beschlüsse kann im übrigen innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Uster Beschwerde erhoben werden. Das Protokoll liegt ab kommendem Montag im Gemeindehaus zur Einsichtnahme auf. Allfällige Begehren um Protokollberichtung sind anschliessend in Form eines Rekurses innert 30 Tagen schriftlich an den Bezirksrat Uster zu richten. Der Gemeindepräsident schliesst den offiziellen Teil der Versammlung um Uhr. Im Anschluss präsentiert Gemeinderat Felix Senn das Projekt für die Sanierung und Erweiterung des Gemeindehauses Maur. Die Versammlung wird um Uhr beendet. Maur, 20. März 2012 gez. Markus Gossweiler Protokollführer gez. Bruno Sauter Vorsitzender Die Stimmenzähler: gez. Felix Berger gez. Mischa Stamm

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