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- Victor Lorenz
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1 Prof. Dr. Klaus Wolf WS 2003/2004 Zum Status dieser PDF-Datei Diese Datei stellt den Studierenden, die die Lehrveranstaltung besuchen, die Textauszüge und Folien zur Verfügung, die in der jeweiligen Veranstaltung von mir verwendet werden. Auf diese Weise möchte ich das Verteilen umfangreicher Kopie vermeiden und verhindern, dass durch das Abschreiben von Texten zu viel Aufmerksamkeit gebunden wird, die dann bei der aktiven Aufnahme des Stoffes fehlen würde. Die Datei stellt kein Skript der Veranstaltung dar. Sie kann (und will) nicht den regelmäßigen Besuch des Seminars ersetzen.
2 Prof. Dr. Klaus Wolf WS 2003/2004 Fr , D I Raum AR-B 2104 Text im Vorlesungsverzeichnis: Zwei Fremdunterbringungsformen werden ausführlich vorgestellt: 1. das Pflegekinderwesen anhand einer kurzen Einführung in die Geschichte des Pflegekinderwesens, einer Darstellung ihrer Differenzierungsformen und einer ausführlichen Vorstellung der aktuellen Forschungsergebnisse und 2. die Betreuung in professionellen Lebensgemeinschaften im Rahmen der Heimerziehung anhand eines Überblicks über Entwicklungslinien in diesem Feld und einer Darstellung des aktuellen Forschungsstandes. Schließlich werden die beiden Fremdunterbringungsformen hinsichtlich ihrer Chancen und Risiken miteinander verglichen. Literatur zu Einführung: Colla, Herbert; Gabriel; Milham u.a. (Hrsg.): Handbuch Heimerziehung und Pflegekinderwesen in Europa. Handbook Residential and Foster Care in Europe. Neuwied, Kriftel (Luchterhand) 1999 Deutsches Jugendinstitut (DJI) (Hrsg.): Handbuch Beratung im Pflegekinderbereich. München (DJI Verlag) 1987 Gintzel, Ullrich (Hrsg.): Erziehung in Pflegefamilien. Auf der Suche nach einer Zukunft. Münster (Votum) Niederberger, Josef Martin; Bühler-Niederberger, Doris: Formenvielfalt in der Fremderziehung. Zwischen Anlehnung und Konstruktion. Stuttgart (Enke) 1988.
3 Prof. Dr. Klaus Wolf WS 2003/2004 Literaturliste Blandow, Jürgen: Kontroversen, Ambivalenzen. Ein Essay zum modernen 'Pflegekinderwesen'. Aus: Gintzel, Ullrich (Hrsg.): Erziehung in Pflegefamilien. Auf der Suche nach einer Zukunft. Münster (Votum) S Blandow, Jürgen: Versorgungseffizienz im Pflegekinderwesen. Aus: Colla, Herbert; Gabriel; Milham u.a. (Hrsg.): Handbuch Heimerziehung und Pflegekinderwesen in Europa. Handbook Residential and Foster Care in Europe. Neuwied, Kriftel (Luchterhand) S Blandow, Jürgen; Frauenknecht, B.: Dauerpflege, Adoption und Tagesbetreuung. München Bonhoeffer, Martin: Aus Kritik am Heim. Kinder in Ersatzfamilien. Aus: Bonhoeffer, Martin; Widemann, Peter (Hrsg.): Kinder in Ersatzfamilien. 2. Aufl. Stuttgart (Klett) S Colla, Herbert; Gabriel; Milham u.a. (Hrsg.): Handbuch Heimerziehung und Pflegekinderwesen in Europa. Handbook Residential and Foster Care in Europe. Neuwied, Kriftel (Luchterhand) Deutsches Jugendinstitut (DJI) (Hrsg.): Handbuch Beratung im Pflegekinderbereich. München (DJI Verlag) Duehrssen, Annemarie: Heimkinder und Pflegekinder in ihrer Entwicklung. Göttingen 1975, 5. Aufl. Gintzel, Ullrich (Hrsg.): Erziehung in Pflegefamilien. Auf der Suche nach einer Zukunft. Münster (Votum) Gudat, Ulrich: Systemische Sicht von Pflegeverhältnissen - Ersatz- oder Ergänzungsfamilie? Aus: Deutsches Jugendinstitut (DJI) (Hrsg.): Handbuch Beratung im Pflegekinderbereich. München (DJI Verlag) S Hamburger Pflegekinderkongreß (Hrsg.) (Hrsg.): Mut zur Vielfalt. Münster Hanselmann, Paul G. ; Weber, B.: Kinder in fremder Erziehung; Heime, Pflegefamilien, Alternativen - ein Kompaß für die Praxis. Weinheim, Basel Heitkamp, Hermann: Heime und Pflegefamilien - konkurrierende Erziehungshilfen? Entwicklungsgeschichte, Strukturbedingungen, gesellschaftliche und sozialpolitische. Frankfurt a. M Heun, Hans Dieter: Pflegekinder im Heim: Eine Untersuchung über Anzahl, Ursachen und Auswirkungen abgebrochener Pflegeverhältnisse von Minderjährigen in Hessen. München 1984.
4 IGfH: Kongreß: Kinder in Ersatzfamilien. Frankfurt a. M. (IGfH) Jordan, Erwin: Situation und Perspektiven in der Pflegekinderarbeit. Aus: Gintzel, Ullrich (Hrsg.): Erziehung in Pflegefamilien. Auf der Suche nach einer Zukunft. Münster (Votum) S Jordan, Erwin: Vorzeitig beendete Pflegeverhältnisse. Aus: Gintzel, Ullrich (Hrsg.): Erziehung in Pflegefamilien. Auf der Suche nach einer Zukunft. Münster (Votum) S Jordan, Erwin: Pflegefamilien und Adoption. Aus: Otto, Hans-Uwe; Thiersch, Hans (Hrsg.): Handbuch Sozialarbeit/Sozialpädagogik Neuwied, Kriftel (Luchterhand) 2001, 2. Aufl. S Jordan, Erwin: Indikation zur Vollzeitpflege/Pflegefamilie. Aus: Fröhlich-Gildhoff, Klaus (Hrsg.): Indikation in der Jugendhilfe. Grundlagen für die Entscheidungsfindung in Hilfeplanung und Hilfeprozess. Weinheim und München (Juventa) S Junker, Reinhold: Pflegekinder in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Forschungsbericht. Frankfurt a. M Kötter, Sabine: Besuchskontakte in Pflegefamilien - Das Beziehungsdreieck "Pflegefamilie - Pflegekind - Herkunftseltern". Regensburg Krumbholz, Monika: Hoffnungen und Hürden - Bremen hat den Pflegekinderdienst und die Tagespflege privatisiert. In: Forum Erziehungshilfen, Jg. 2003, H. 3, S Lutter, Elisabeth: Das Wiener Modell: Schulung und Beratung im Pflegekinderwesen. Aus: Colla, Herbert; Gabriel; Milham u.a. (Hrsg.): Handbuch Heimerziehung und Pflegekinderwesen in Europa. Handbook Residential and Foster Care in Europe. Neuwied, Kriftel (Luchterhand) S Marmann, Alfred: Kleine Pädagogen Eine Untersuchung über Leibliche Kinder in familienorientierten Settings öffentlicher Ersatzerziehung. Unveröffentlichte Dissertation an der Universität Siegen 2003 Maywald, Jörg: Biografiearbeit mit Pflegekindern. In: Jugendhilfe, 39. Jg. (2001), H. 5, S Naumann, Ute; Hammer, B. (Hrsg.) (Hrsg.): Perspektiven der Erziehungsstellen-Arbeit. Beiträge zur 1.Fachtagung Erziehungsstellen in Kassel Frankfurt a. M Niederberger, Josef Martin: Kinder in Heimen und Pflegefamilien. Fremdplatzierung in Geschichte und Gesellschaft. Bielefeld Niederberger, Josef Martin; Bühler-Niederberger, D.: Formenvielfalt in der Fremderziehung. Zwischen Anlehnung und Konstruktion. Stuttgart (Enke) Nienstedt, Monika; Westermann A.: Pflegekinder. Psychologische Beiträge zur Sozialisation von Pflegekindern. 3. Aufl. Münster (Votum) 1992.
5 Planungsgruppe Petra; Thurau, H.; Völker, U.: Erziehungsstellen - Professionelle Erziehung in privaten Haushalten. Eine Studie über die Leistungsmöglichkeiten der Erziehungsstellen des Landes. Frankfurt a. M Schattner, Heinz: Von der Werbung von Pflegeeltern bis zur Vermittlung eines Pflegeverhältnisses. Aus: Deutsches Jugendinstitut (DJI) (Hrsg.): Handbuch Beratung im Pflegekinderbereich. München (DJI Verlag) S Schumann, Marianne: Herkunftseltern und Pflegeeltern: Konfliktfelder und Brücken zur Verständigung. Aus: Deutsches Jugendinstitut (DJI) (Hrsg.): Handbuch Beratung im Pflegekinderbereich. München (DJI Verlag) S Stolte-Friedrichs, Angelika: Zwischen zwei Familien? Zwei Pflegekinder finden ein Zuhause. Münster Wiemann, Irmela: Familienpflege als Hilfe zur Erziehung. Möglichkeiten, Grenzen und Qualitätsanforderungen. In: Jugendhilfe, 39. Jg. (2001), H. 5, S Wolf, Klaus: Professionelle Familienerziehung: Professionalität oder Harmonie? In: Jugendhilfe, Jg. 1998, H. 1, S Wolf, Klaus: Pädagogische Chancen in Pflegefamilien: Die Leistungsfähigkeit impliziter Erziehung. Aus: Krolzik, Volker (Hrsg.): Pflegekinder und Adoptivkinder im Fokus. Idstein S Wolf, Klaus: Spezialisierte Profis oder geduldige Hausfrauen? Zum Selbstverständnis von Mitarbeiterinnen in Erziehungsstellen. In: Evangelische Jugendhilfe, 79.. Jg. (2002), H. 1, S Ziegenhain, Ute: Anwendungsgebiete der Bindungstheorie. In: Neue Praxis, 31. Jg. (2001), H. 5, S Fett gedruckt = für unser Seminar besonders einschlägige Literatur, die z.t. im Semesterapparat zu finden ist
6 Auszüge aus dem SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) 27 Hilfe zur Erziehung (1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. (2) Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. (3) Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. Sie soll bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Sinne des 13 Abs.2 einschließen. 28 Erziehungsberatung Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind. 29 Soziale Gruppenarbeit Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Ü- berwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern. 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern. 1
7 31 Sozialpädagogische Familienhilfe Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. 32 Erziehung in einer Tagesgruppe Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie sichern. Die Hilfe kann auch in geeigneten Formen der Familienpflege geleistet werden. 33 Vollzeitpflege Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen. 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie 1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder 2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder 3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbstständiges Leben vorbereiten. Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden. 2
8 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen. 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (1) Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall 1. in ambulanter Form, 2. in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen, 3. durch geeignete Pflegepersonen und 4. in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet. (2) Aufgabe und Ziel der Hilfe, die Bestimmung des Personenkreises sowie die Art der Maßnahmen richten sich nach folgenden Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes, soweit diese auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden: Abs. 3 und 40, Abs. 1 bis 3 Satz 2 und Abs. 4 mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Vereinbarungen nach 93 des Bundessozialhilfegesetzes Vereinbarungen nach 77 dieses Buches treten, 3. die Verordnung nach 47 des Bundessozialhilfegesetzes. (3) Ist gleichzeitig Hilfe zur Erziehung zu leisten, so sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen als auch den erzieherischen Bedarf zu decken. Sind heilpädagogische Maßnahmen für Kinder; die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, in Tageseinrichtungen für Kinder zu gewähren und lässt der Hilfebedarf es zu, so sollen Einrichtungen in Anspruch genommen werden, in denen behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam betreut werden. 36 Mitwirkung, Hilfeplan (1) Der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche sind vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer notwendigen Änderung von Art und Umfang der Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen hinzuweisen. Vor und während einer langfristig zu leistenden Hilfe außerhalb der eigenen Familie ist zu prüfen, ob die Annahme als Kind in Betracht kommt. Ist Hilfe außerhalb der eigenen Familie erforderlich, so sind die in Satz 1 genannten Personen bei der Auswahl der Einrichtung oder der Pflegestelle zu beteiligen. Der Wahl und den Wünschen ist zu entsprechen, sofern sie nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden sind. Wünschen die in Satz 1 genannten Personen die Erbringung einer in 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung nach Maßgabe des Hilfeplanes nach Absatz 2 geboten ist. 3
9 (2) Die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart soll, wenn Hilfe voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden. Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält; sie sollen regelmäßig prüfen, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist. Werden bei der Durchführung der Hilfe andere Personen, Dienste oder Einrichtungen tätig, so sind sie oder deren Mitarbeiter an der Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung zu beteiligen. (3) Erscheinen Hilfen nach 35a erforderlich, so soll bei der Aufstellung und Änderung des Hilfeplans sowie bei der Durchführung der Hilfe ein Arzt, der über besondere Erfahrungen in der Hilfe für Behinderte verfügt, beteiligt werden. Erscheinen Maßnahmen der beruflichen Eingliederung erforderlich, so sollen auch die Stellen der Bundesanstalt für Arbeit beteiligt werden. 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie (1) Bei Hilfen nach 32 bis 34 und 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 soll darauf hingewirkt werden, dass die Pflegeperson oder die in der Einrichtung für die Erziehung verantwortlichen Personen und die Eltern zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen zusammenarbeiten. Durch Beratung und Unterstützung sollen die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums so weit verbessert werden, dass sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst erziehen kann. Während dieser Zeit soll durch begleitende Beratung und Unterstützung der Familien darauf hingewirkt werden, dass die Beziehung des Kindes oder Jugendlichen zur Herkunftsfamilie gefördert wird. Ist eine nachhaltige Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb dieses Zeitraums nicht erreichbar, so soll mit den beteiligten Personen eine andere, dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche und auf Dauer angelegte Lebensperspektive erarbeitet werden. (2) Die Pflegeperson hat vor der Aufnahme des Kindes oder des Jugendlichen und während der Dauer der Pflege Anspruch auf Beratung und Unterstützung; dies gilt auch in den Fällen, in denen dem Kind oder dem Jugendlichen weder Hilfe zur Erziehung noch Eingliederungshilfe gewährt wird oder die Pflegeperson der Erlaubnis nach 44 nicht bedarf. 23 Abs. 4 gilt entsprechend. (3) Das Jugendamt soll den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und Stelle ü- berprüfen, ob die Pflegeperson eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Erziehung gewährleistet. Die Pflegeperson hat das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen betreffen. 4
10 Prof. Dr. Klaus Wolf WS 2003/2004 Die Geschichte des fremdplatzierten Kindes widerspiegelt die Vielfalt der Gesellschaftssysteme und ihrer Entwicklungsstufen. Sie ist so eng mit den jeweiligen sozialen Realitäten verklammert, dass sie sich als Schlüssel zu deren Verständnis anbietet.. Denn obwohl Fremdplatzierung zu allen Zeiten und auf allen Stufen der Entwicklung praktiziert wird und es insofern wenig zu entdecken gibt (außer dies wäre eine Entdeckung), so erfährt doch der Sinn dieser Maßnahme den denkbar größten Wandel. Niederberger, Josef Martin: Kinder in Heimen und Pflegefamilien. Fremdplatzierung in Geschichte und Gesellschaft. Bielefeld 1997: 170 In der Antike wurden die Kinder, die den Normalitätsvorstellungen nicht entsprachen, in großer Zahl umgebracht: Sie wurden in Flüsse geworfen, auf Misthaufen geschmissen, auf Bergen und an Wegrändern ausgesetzt als `Beute für Vögel, Futter für wilde Tiere, die sie zerreißen würden. Niederberger, Josef Martin: Kinder in Heimen und Pflegefamilien. Fremdplatzierung in Geschichte und Gesellschaft. Bielefeld 1997: 23.»Damit wir niemandem zur Last fallen oder nicht selber eine Sünde begehen, ist uns beigebracht worden, dass es sündhaft ist, Kinder, auch neugeborene, auszusetzen, und zwar vorwiegend, weil wir erleben, dass fast alle, die ausgesetzt wurden (nicht nur Mädchen, auch Knaben), zur Prostitution erzogen wurden.«niederberger, Josef Martin: Kinder in Heimen und Pflegefamilien. Fremdplatzierung in Geschichte und Gesellschaft. Bielefeld 1997: 25.
11 Notizen eines italienischen Adligen, der am Ende des 15. Jahrhunderts England bereist:»die Gefühlsarmut der Engländer offenbart sich unübersehbar in ihrer Beziehung zu ihren Kindern: denn nachdem sie diese bis zum Alter von 7 oder allerhöchstens 9 Jahren zu Hause behalten haben, schicken sie Mädchen wie Jungen fort in die Häuser anderer Leute, in einen harten Dienst, an den sie im allgemeinen für 7 oder 9 Jahre gebunden bleiben. Sie werden dann»lehrlinge«genannt und verrichten während dieser Zeit die allerniedrigsten Dienstleistungen; nur wenige werden geboren, die diesem Schicksal entgehen, weil jeder, wie reich auch immer er sein mag, seine Kinder in die Häuser anderer Leute fortschickt, während er selbst im Gegenzug diejenigen von Fremden in sein Haus aufnimmt. Und auf die Frage nach den Gründen für diese elterliche Strenge antworteten sie, sie würden es tun, damit ihre Kinder bessere Manieren lernten.«skeptisch fügte der Italiener hinzu:»aber ich für meinen Teil glaube, dass sie dies tun, weil sie all ihre Bequemlichkeit für sich allein genießen wollen und weil sie von Fremden besser bedient, werden als von ihren eigenen Kindern.«Niederberger, Josef Martin: Kinder in Heimen und Pflegefamilien. Fremdplatzierung in Geschichte und Gesellschaft. Bielefeld 1997: 20f. Ein früher Angriff kam schon 1761 vom Autor der ersten deutschen Bevölkerungsstatistik. Er fügte dieser eine Anmerkung bei, die vor den Gefahren der Waisenhäuser warnte. Eltern von gewissem Stand würde die Aussicht, dass im Falle ihres vorzeitigen Ablebens ihre Kinder in ein Waisenhaus kämen, vor der Zeugung einer großen Kinderschar zurückhalten. Der Vorwurf wog schwer in der Zeit des Merkantilismus, wo man den Reichtum eines Staates in direkter Abhängigkeit von der Bevölkerungsgröße sah. Dem folgte ein überraschend einfaches Argument: In den Städten, wo die Anstalten angesiedelt waren, würden die Kinder wegen der hohen Lebensmittelpreise viel zu teuer versorgt und überdies - der Vorwurf musste treffen - schlecht aufs künftige Arbeitsleben vorbereitet. Die Lösung war, die Kinder bei Bauern unterzubringen. Niederberger, Josef Martin: Kinder in Heimen und Pflegefamilien. Fremdplatzierung in Geschichte und Gesellschaft. Bielefeld 1997: 74 f.
12 Prof. Dr. Klaus Wolf WS 2003/2004 "Der Begriff»Pflegefamilie«wird zur Kennzeichnung des Sozialisationsortes, an dem das Pflegekind lebt, benutzt. Irrelevant für den Begriff ist die Frage nach dem Familienmodell, auch die Frage, ob es sich überhaupt um eine Familie im üblichen Sinne oder um eine andere privat organisierte Lebensform zwischen Erwachsenen und Kindern handelt. Die mit der Erziehung des Pflegekindes betrauten erwachsenen Menschen in der Pflegefamilie werden als "Pflegeperson" bezeichnet." (Blandow 1999, S. 757) Blandow, Jürgen: Versorgungseffizienz im Pflegekinderwesen. Aus: Colla, Herbert; Gabriel; Milham u.a. (Hrsg.): Handbuch Heimerziehung und Pflegekinderwesen in Europa. Handbook Residential and Foster Care in Europe. Neuwied, Kriftel (Luchterhand) S
13 Prof. Dr. Klaus Wolf WS 2003/2004 Formenvielfalt von Pflegestellen Nach zeitlicher Dauer: Tagespflege Zeitlich (eng) befristete Pflege Dauerpflege Bereitschaftspflege Besondere Pflegestellen: Sonderpflegestelle Heilpädagogische Pflegestelle Sonderpädagogische Pflegestelle Sozialpädagogische Pflegestelle (ggf.) Erziehungsstelle Professionelle Pflegestelle Besondere Funktion: Adoptionspflege Andere Hilfen zur Erziehung : Lebensgemeinschaftsbetreuung in der Heimerziehung Erziehungsstellen nach 34 KJHG Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Familien Anmerkung: Diese Aufzählung kann nicht vollständig sein. In einzelnen Regionen sind weitere Bezeichnungen etabliert.
14 Prof. Dr. Klaus Wolf WS 2003/2004 Untersuchungen zum Abbruch von Pflegeverhältnissen "Im Ergebnis lässt sich festhalten, und dies bestätigen auch spätere Untersuchungen (vgl. z.b. Berridge/Cleaver 1987), dass die Versuche, Erfolg bzw. Misserfolg von Pflegeverhältnissen anhand einer geringen Zahl quantifizierbarer und objektiv überprüfbarer Variablen (Alter, Geschlecht, vorhergehende Lebensorte, Zeitpunkt der Trennung, Größe der Pflegefamilie etc.) zu bestimmen, weitgehend gescheitert sind, d.h. zu widersprüchlichen Ergebnissen geführt haben." Jordan, Erwin: Vorzeitig beendete Pflegeverhältnisse. Aus: Gintzel, Ullrich (Hrsg.): Erziehung in Pflegefamilien. Auf der Suche nach einer Zukunft. Münster (Votum) S. 84
15 Prof. Dr. Klaus Wolf Quelle: Jordan, Erwin: Vorzeitig beendete Pflegeverhältnisse. Aus: Gintzel, Ullrich (Hrsg.): Erziehung in Pflegefamilien. Auf der Suche nach einer Zukunft. Münster (Votum) S Abbruchbegünstigende Faktoren beim Kind 1. Höheres Alter des Kindes zum Zeitpunkt der Inpflegegabe 2. Vorgeschichte des Kindes (z.b. vorhergehende längere Heimaufenthalte) 3. Dauer der bisherigen Fremdunterbringungen 4. Häufigkeit der Verlegungen / Wechsel der vorherigen Lebensorte 5. zunehmendes Alter des Kindes zum Zeitpunkt seiner Trennung von der Herkunftsfamilie (Mutter) 6. ungeklärte, ambivalente Beziehungen zu früheren Bezugspersonen 7. Verfestigung und Störungen der 'Basispersönlichkeit' (Syndrome von Verhaltensweisen) 8. starke Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsdefizite 9. unklare Perspektiven der Unterbringung 10. Herkunft aus Familien, die schon lange im Betreuungsbereich Sozialer Dienste standen
16 Abbruchbegünstigende Faktoren bei der Pflegefamilie: 1. Alter der Pflegepersonen (je jünger, desto riskanter das Pflegeverhältnis; hohes Alter als Risikofaktor) 2. zu großer bzw. zu geringer Altersabstand zwischen Kind und Pflegepersonen 3. geringer Altersabstand (insbes. bei jüngeren Kindern) zwischen dem Pflegekind und eigenen Kindern 4. Aufnahmemotivationen, denen stark emotionale Mangelerlebnisse zugrunde liegen oder die der Suche nach einem Spielgefährten für das eigene Kind entspringen 5. ein einengender, ordnender, rigider Erziehungsstil 6. zurückgezogenes Familienleben, pessimistisches Weltbild 7. Krisen in der Pflegefamilie 8. unklare allgemeine soziale Motivationen 9. Überforderung durch Erziehungsprobleme mit dem Pflegekind / Verhaltensspezifika des Pflegekindes 10. negative Gefühle und Beziehungen zu der Herkunftsfamilie des Pflegekindes 11. unklare Perspektiven der Unterbringung 12. Überforderung durch Erziehungsprobleme
17 Abbruchbegünstigende Faktoren beim Hilfesystem: 1. mangelnde Information der Pflegefamilie über das Kind 2. unzureichende Vorbereitung 3. unsorgfältige und zu kurze Vermittlungsphasen 4. Mängel in der Vermittlungspraxis; Fehlvermittlungspraxis 5. unzureichende fachliche Beratung und Begleitung 6. Krisenmanagement 7. unzulängliche Zusammenarbeit der verschiedenen professionellen Dienste (z.b. Kooperation mit Schule, Berufsbildungseinrichtungen als auch unzulängliche Zusammenarbeit der Sozialen Dienste untereinander) 8. mangelnde Perspektivklärung 9. Missachtung der Wünsche von Pflegeeltern und Kindern 10. in Entscheidungs- und Schlüsselsituationen steht keine Teamberatung bzw. - entscheidung zur Verfügung 11. die Vermittlung von Kindern geschieht aufgrund objektiver Notlagen und/ oder subjektiver Fehleinschätzungen unter Zeitdruck und ohne vorherige Kommunikation bzw. Kooperation mit Herkunfts- und Pflegefamilie 12. während des Bestehens des Pflegeverhältnisses werden seitens der Sozialen Dienste keine regelmäßigen Kontakte, Gespräche und Vermittlungen mit allen Beteiligten durchgeführt 13. Gründe, die zum Abbruch führen, sind nicht durch theoretische, diagnostische und methodische Konzepte frühzeitig erkannt und bearbeitet worden 14. Trennung von Geschwistern bei der Inpflegegabe
18 Prof. Dr. Klaus Wolf Im Vordergrund stehen vielmehr Störungen, die sich in den präsentierten Einzelfällen zu Abbrüchen,aufschaukeln`. Hierzu zählen u.a.: a) Irritationen durch unklare Perspektiven b) Problemeskalation durch fehlende Kooperation c) Konfusion in der Vermittlungsarbeit d) Missachtung der Wünsche von Pflegeeltern und Kindern e) Überforderung der Pflegefamilie f) Fehleinschätzung der Entwicklungsbedürfnisse der Kinder g) Krisen in der Pflegefamilie h) fehlende Integration i) Abbruch als Korrektur einer Fehlentwicklung." Jordan, Erwin: Vorzeitig beendete Pflegeverhältnisse. Aus: Gintzel, Ullrich (Hrsg.): Erziehung in Pflegefamilien. Auf der Suche nach einer Zukunft. Münster (Votum) S. 92
19 Prof. Dr. Klaus Wolf WS 2003/2004 Geteilte Elternschaft oder pathogenes Dreieck Herkunftsfamilie - Pflegefamilie - Kind Entstehung des pathogenen Dreiecks: Unsere Hypothese lautet: Es sind vielleicht weniger die einzelnen Reaktionen von Pflegeeltern oder Herkunftseltern, die sich belastend auf das Kind auswirken, sondern der Dauerstress, unter dem das Kind steht, wenn es in die Situation des "pathogen Dreiecks" gerät. Dies entsteht dann, wenn sich zwischen Pflegeeltern und Herkunftseltern keine einigermaßen tragbare Beziehung entwickelt, sondern beide Parteien in erster Linie um das Kind rivalisieren (Schumann 1987, S. 61) Definition pathogenes Dreieck: Das Pflegekind kann also auch in dieser Situation in ein "pathogenes Dreieck" geraten: interessiert es sich für seine abwesenden leiblichen Eltern, kränkt dies die Pflegeeltern und/oder es muss befürchten, dass die fernen Eltern seine Zuneigung zu den Pflegeeltern missbilligen. (Schumann 1987, S. 62) Elternbild Selbst wenn Informationen gegeben werden, so hat das Elternbild häufig eine "verwirrende Note": "Entweder (meistens) entwickelt sich ein betont negatives Elternbild, das durch laufende kritische Bemerkungen der Pflegemutter produziert wird... oder das illusionär-positive, sehnsüchtige Elternbild, das die Eltern mit phantastischen, positiven Eigenschaften ausstattet.'(s. 48) (A. Dührssen zit. in Schumann 1987, S. 62)
20 Geteilte Verantwortung "Entscheidend für das Rollenverhältnis der Pflegeeltern ist darum nicht, ob sie die Verantwortung teilen wollen, sondern ob jemand mit ihnen die Verantwortung teilt. Ein Dilemma von Pflegeverhältnissen ist, dass "geteilte Verantwortung- gefordert wird, diese Forderung aber für viele Pflegeeltern nur eine Worthülse bleibt." (BLANDOW 1980, S. 101) (Schumann 1987, S. 63) Geteilte Elternschaft Das Kind hat daher einen Anspruch darauf, von seinen Herkunftseltern nicht willkürlich abgeschnitten zu werden, es hat ein Recht auf die Auseinandersetzung mit seiner Herkunft. Für Pflegeeltern und Herkunftseltern bedeutet die geteilte Elternschaft, dass sie auf einen exklusiven Anspruch verzichten müssen. Pflegeeltern dürfen nicht glauben, zu leiblichen Eltern werden zu können. (Schumann 1987, S. 88) Vielmehr sollen die beiden Elternparteien ein erweitertes Elternsystem bilden und tragen dafür die Verantwortung, auf ihrer Ebene eine tragfähige Beziehung aufzubauen. (Schumann 1987, S. 95) Bedeutung der leiblichen Eltern Selbst in Pflegeverhältnissen, in denen lange der Kontakt zwischen dem Pflegekind und seinen leiblichen Eltern unterbrochen war und die Pflegeeltern zu faktischen' Eltern geworden sind, zeigen Pflegekinder häufig in der Pubertät ein großes Interesse an ihren leiblichen Eltern und an einem Kontakt mit ihnen. Pflegeeltern sollten auf diese Entwicklung vorbereitet sein, damit es nicht zu der belastenden Situation kommt, von der ein Pflegekind (16 Jahre) auf einer Tagung berichtete: Es hatte sich jahrelang hinter dem Rücken der Pflegemutter heimlich mit seiner leiblichen Mutter getroffen,.,um der Pflegemutter nicht weh zu tun", weil es deren emotionale Betroffenheit hinsichtlich der anderen' Mutter spürte (ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR JUGENDHILFE, 1981). (Schumann 1987, S. 89)
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