1 Das betriebliche Rechnungswesen
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- Karin Böhm
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1 23 1 Das betriebliche Rechnungswesen Lernziel 1 Die Aufgabenbereiche des betrieblichen Rechnungswesens als Elemente eines Informations-, Steuerungs- und Kontrollsystems erkennen. Fall: Otto Mutig ist Existenzgründer und hat den Rat ernst genommen, dass ein geschlossenes betriebliches Rechnungswesen eine elementare Voraussetzung darstellt, um seine Betriebsabläufe erfolgreich zu gestalten. Erläutern Sie ihm, welche Bereiche zum Rechnungswesen gehören und welche Möglichkeiten der Ausgestaltung sich anbieten! Das betriebliche Rechnungswesen kann in vier Teilbereiche eingeteilt werden: Buchführung Kosten- und Leistungsrechnung Statistik Planung Diese Teilbereiche stehen nicht isoliert zueinander, sondern sind in der genannten Reihenfolge voneinander abhängig. In diesem Zusammenwirken kommt auch die Grundidee des Controlling zum Ausdruck. Das Datenmaterial sollte permanent daraufhin überprüft werden, inwieweit es zur Erfüllung der Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens geeignet ist. Das betriebliche Rechnungswesen hat die Aufgabe, die betrieblichen Vorgänge zahlenmäßig zu erfassen, die Ergebnisse festzustellen und sie für die betrieblichen Dispositionen weiter auszuwerten. Das Rechnungswesen liefert dem Management die Informationen, die für seine Entscheidungen wichtig sind. Ein betriebliches Rechnungswesen mit dieser Zielfunktion beeinflusst somit den Erfolg oder Misserfolg der unternehmerischen Tätigkeit. Bei der Organisation des Rechnungswesens sollte diese Erkenntnis nutzbar gemacht werden. R 1.1 R 1.2 Lernziele (RLP) Lerninhalte (RLP) Gegenstand der schriflichen Prüfung Aufgaben des Rechnungswesens mit Schwerpunkt der Besteuerung im Überblick kennen und Aufgabenbereiche aufzeigen Information, Planung, Kontrolle, Rechenschaftslegung, Buchführung, Kosten- Leistungsrechung, Statistik und Planung Nein
2 24 Das betriebliche Rechnungswesen Betriebliches Rechnungswesen Zahlenmäßiges und rechnerisches Feststellen und Auswerten der Betriebsprozesse Buchführung Abbildung Buchführung Kosten- und Leistungsrechnung Controlling Statistik Planung In der Buchführung werden alle Geschäftsvorfälle eines Zeitabschnitts erfasst (Zeitabschnittsrechnung). Die Buchungsdaten ergeben sich aus den Belegen, sie werden sowohl chronologisch als auch systematisch festgehalten. Die Aufgaben der Buchführung sind: Erfassung und Nachweis des Vermögens und der Schulden des Unternehmens (Beweissicherung gegenüber Dritten) Ermittlung des Erfolges (Gewinn oder Verlust) durch einen Betriebsvermögensvergleich (Reinvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres im Vergleich zum Beginn des Wirtschaftsjahres durch Aufstellen einer Bilanz mit Bewertung von Vermögen und Schulden nach handels-und steuerrechtlichen Vorschriften) Ermittlung des Erfolges durch Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen (Gewinn- und Verlustrechnung) Bereitstellung von Informationsmaterial für die übrigen Teilbereiche des Rechnungswesens Innerhalb der Buchhaltung ist noch zwischen Finanz- und Betriebsbuchhaltung zu unterscheiden. Die Finanzbuchhaltung hat die Aufgabe, Stand und Veränderung des Vermögens und der Schulden fortlaufend und systematisch aufzuzeichnen und am Jahresende das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) zu ermitteln. Die Betriebsbuchhaltung bereitet die Daten auf, die den internen Betriebsprozess betreffen. Sie dient vorwiegend der Kosten- und Leistungsrechnung. Buchführung Finanzbuchhaltung Betriebsbuchhaltung Ermittlung von Vermögen und Schulden Ermittlung innerbetrieblicher Daten für die Kosten- und Leistungsrechnung Betriebsvermögensvergleich Ermittlung des Betriebsergebnisses nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten Ermittlung des Jahreserfolges nach handelsund steuerrechtlichen Vorschriften Abbildung 1.2
3 29 2 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten Lernziel 2 Die handels- und steuerrechtlichen Aufzeichnungs-, Buchführungspflichten und Aufbewahrungspflichten auf konkrete Fälle anwenden können. Fall 1: Bauunternehmer Bauer eröffnete sein Baugeschäft am Bei Neugründung wurde ein angemessener Maschinenpark angeschafft. Die gute Auftragslage machte die Einstellung von 40 Arbeitern erforderlich. Darüber hinaus ist das Büro mit kaufmännischen und technischen Kräften so besetzt, dass alle Arbeiten zügig erledigt werden können. Die entsprechende Büroeinrichtung ist ebenfalls vorhanden. 1. Wie beurteilen Sie die Buchführungspflicht des Bauunternehmers Bauer? 2. Wann gilt seine Buchführung als ordnungsgemäß? 3. Welche Folgen ergeben sich, wenn die Buchführung nicht ordnungsgemäß ist? Fall 2: Steuerberater Ludwig erzielte einen Umsatz von ,00. Dabei erzielte er einen Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG von ,00. Beurteilen Sie die Buchführungspflicht nach 140 bzw. 141 A0! Fall 3: Für einen Gewerbetreibenden, der nach 238 HGB nicht buchführungspflichtig ist, liegen folgende Zahlen vor: Umsatz Gewinn 1. Jahr , ,00 2. Jahr , ,00 3. Jahr , ,00 4. Jahr , ,00 R 2.1 R 2.3 Lernziele (RLP) Lerninhalte (RLP) Gegenstand der schriflichen Prüfung Buchführungspflicht nach Handels- u. Steuerrecht Über wichtige Aufzeichnungspflichten Auskünfte geben Handels-und Buchführungspflichten Aufzeichnungspflichten, z.b. nach AO, UStG, EStG, EStDV R 2.4 Aufbewahrungspflichten erklären Aufbewahrungspflichten nach HGB und AO Ja Nein Ja ( 238 bis 241a HGB, 140 ff. AO, nicht Grundsätze ordnungsmäßiger Speicherbuchführung 147 AO, 257 HGB
4 30 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten Fall 4: Die Gesellschafter Anton und Berta gründen die X- GmbH mit dem Mindestkapital von ,00. Umsatz und Gewinn liegen in den beiden ersten Jahren der Geschäftstätigkeit unter den Grenzen des 141 A0. Beurteilen Sie die Buchführungspflicht! Fall 5: Ein Sportverein führt zur Erzielung von Einnahmen Festveranstaltungen (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) durch. Die Umsätze und Gewinne liegen unter den Grenzen des 141 A0. Für den sportlichen Bereich wird ein Übungsleiter beschäftigt, der diese Tätigkeit hauptberuflich im Verein ausübt. 1. Besteht Buchführungspflicht für den Sportverein? 2. Bestehen Aufzeichnungspflichten? 2.1 Handelsrechtliche Vorschriften zur Buchführung Die handelsrechtlichen Vorschriften zur Buchführung, die für alle Kaufleute gelten, sind im 1. Abschnitt des Dritten Buches des HGB ( HGB) enthalten. Die ergänzenden Vorschriften für die Kapitalgesellschaften sind im 2. Abschnitt des Dritten Buches ( b HGB) geregelt. Ergänzende Vorschriften über die eingetragenen Genossenschaften befinden sich im 3. Abschnitt des Dritten Buches des HGB ( HGB). Beginn und Ende der Buchführungspflicht können dem folgenden Schaubild entnommen werden: Beginn und Ende der Buchführungspflicht nach Handels- und Steuerrecht Art des Kaufmanns Beginn Ende Istkaufmann (Einzelunternehmer und Personengesellschaften) Kannkaufleute Formkaufleute Abbildung 2.1 Mit Beginn der Geschäftstätigkeit Mit Eintragung in das Handelsregister Mit Gründung bzw. Beginn der Geschäftstätigkeit Mit Einstellung des Gewerbebetriebes Mit Löschung im Handelsregister Nach Ende der Abwicklung der Gesellschaft 2.2 Steuerrechtliche Vorschriften zur Buchführung Bei den steuerrechtlichen Vorschriften ist zwischen der abgeleiteten und der originären Buchführungspflicht zu unterscheiden. Die abgeleitete Buchführungspflicht ergibt sich aus 140 AO. Das Steuerrecht hängt sich somit an andere bestehende gesetzlichen Vorschriften an.
5 43 3 Grundlagen der Buchführung Lernziel 4 Die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften für die Durchführung einer Inventur kennen und ein Inventar aufstellen Fall: Der Existenzgründer Mutig hat alle formellen und materiellen Voraussetzungen für ein geordnetes und informatives Rechnungswesen geschaffen. Nun will er wissen, was er noch konkret zu tun hat, bevor er seine Geschäftstätigkeit beginnt! Aus seiner kaufmännischen Vorbildung ist ihm bekannt, dass er zu Beginn seiner Tätigkeit eine Inventur durchführen muss. 3.1 Inventur Nach 240 HGB sind Kaufleute verpflichtet, beim Beginn ihres Handelsgewerbes und am Ende eines Geschäftsjahres eine Inventur zu machen. Im Steuerrecht ergibt sich diese Verpflichtung aus 141 Abs. 1 AO. Die Inventur ist eine Bestandsaufnahme, bei der die vorhandenen Vermögenswerte und Schulden festgestellt werden. Dabei werden drei Fragen beantwortet: Welche Vermögens- und Schuldposten sind vorhanden? In welcher Menge sind Vermögens- und Schuldposten gegeben? Mit welchem Wert sind die Vermögens- und Schuldposten anzusetzen? Daraus ergibt sich folgende Übersicht: Abbildung 3.1 Inventur Vermögen Bestandsermittlung Schulden artmäßig mengenmäßig wertmäßig (Bewertung nach Handels- und Steuerrecht) R 3.1 Lernziele (RLP) Lerninhalte (RLP) Gegenstand der schriflichen Prüfung Über die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften der Inventur informiert sein Inventur Inventar Nein
6 46 Grundlagen der Buchführung Kontrolle 1. Was versteht man unter Inventur? 2. Nach welchen Kriterien erfolgt die körperliche Bestandsaufnahme? 3. Unter welchen Voraussetzungen kann bei bestimmten Vermögensgegenständen auf eine körperliche Bestandsaufnahme verzichtet werden? 4. Was ist bei den Zähllisten zu beachten? 5. Welche Folgen hat eine fehlende Inventur? 6. Wie ist ein Inventar aufgebaut? Zur Wiederholung Aufgaben 7 und Bilanz Lernziel 5 Eine Bilanz aus dem Inventar ableiten Fall: Nach Aufstellung des Inventars steht Unternehmer Mutig vor der Frage, was er weiter tun muss, um die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Buchführung zu schaffen. Er ist darüber informiert, dass er eine Eröffnungsbilanz erstellen muss. Nach 242 Abs. 1 HGB ist der Kaufmann ebenfalls verpflichtet, eine Bilanz aufzustellen. Dabei wird die Bilanz aus dem Inventar abgeleitet. Gegenüber dem Inventar liegen folgende Unterschiede vor: 1. Gleichartige Posten werden ohne Mengenangaben zu einem Gesamtwert zusammengefasst. 2. Die Darstellung von Vermögen, Schulden und Reinvermögen (Eigenkapital) geschieht bei der Bilanz in Kontenform. Das Inventar wird in Staffelform dargestellt. Bei der Kontenform werden die Zahlenwerte in zwei voneinander getrennten Seiten gegenübergestellt. Im Inventar werden die Zahlenwerte untereinander geschrieben und miteinander verrechnet. Bei dieser Form spricht man von staffelmäßiger Darstellung. R 3.2 Lernziele (RLP) Lerninhalte (RLP) Gegenstand der schriflichen Prüfung Eine Bilanz aus dem Inventar Bilanzgliederung Nein ableiten
7 Wareneinkauf und Warenverkauf Buchungen im Steuerbereich Lernziele 32, 33 Betriebliche Steuern kennen, berechnen und buchen können Steuerliche Sonderfälle sachgerecht bearbeiten und buchen können Fall: In der Kanzlei trifft man beim Kontieren der Belege auf die verschiedensten Steuerarten. Es stellt sich die Frage, ob man die Steuerarten im Hinblick auf ihre buchtechnische Behandlung systematisch einordnen kann. Einteilungsgesichtspunkte könnten dabei sein: Betreffen sie die private oder die betriebliche Sphäre? Sind sie zu aktivieren, also zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu rechnen? Können sie unmittelbar als Aufwand und damit gewinnmindernd erfasst werden? Unterliegen sie einem Abzugsverbot? Sind sie nur teilweise abzugsfähig? Sind es Steuern, die das Unternehmen nur für den Fiskus einbehält und weiter zu leiten hat? Entstehen zusätzliche Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerlichen Verpflichtungen? 8.1 Buchung von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen Überblick und Einteilung Steuern und steuerliche Nebenleistungen sind im 3 AO definiert. Steuerliche Nebenleistungen sind nach 3 Abs. 4 AO: Verspätungszuschlag ( 152 AO) : Verspätete Abgabe einer Steuererklärung Zinsen ( AO):Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen; Stundungszinsen; Verzinsung hinterzogener Steuern; Prozesszinsen und Erstattungsbeträge und Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung Säumniszuschlag ( 240 AO): Verspätete Zahlung von Steuern Zwangsgelder ( 329 AO):Durchsetzung mit Zwangsgeld Kosten ( 89, 178, 178a): Kosten der Zollbehörde, Kosten der Vollstreckung usw. Zuschläge gem. 162 Abs. 4 AO (Nichtvorlage von Aufzeichnungen) R 8.1 Lernziele (RLP) Lerninhalte (RLP) Gegenstand der schriftlichen Prüfung Steuern und steuerliche Nebenleistungen buchen Steuerbuchungen -Betriebssteuern -Privatsteuern -aktivierungspflichtige Steuern -steuerliche Nebenleistungen Ja 12 3 EStG Beträge vorgeben, 4 Abs. 5 EStG
8 Der Jahresabschluss bei Gesellschaften Lernziele 41, 42 Eine Gewinnverteilung mit entsprechenden Buchungen beim Jahresabschluss einer Personengesellschaft durchführen können Kenntnis des Kapitalausweises und der Gewinnverwendung bei einer GmbH Fall: Zu den Mandanten zählen auch Unternehmungen, die in Form einer Personengesellschaft bzw. als GmbH betrieben werden. Für die laufenden Buchungen ergeben sich keine wesentlichen Besonderheiten gegenüber einer Einzelunternehmung. Insbesondere interessiert jedoch die Frage, da mehrere Personen an der Unternehmung beteiligt sind, wie das Eigenkapital in der jeweiligen Bilanz ausgewiesen wird und wie der erzielte Gewinn bzw. Verlust verteilt oder verwendet wird Die einkommensteuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften Nach 15 Abs. 1 2 EStG gehören Gewinnanteile der Gesellschafter einer OHG, einer KG und einer anderen Gesellschaft, bei der der Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist, zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Damit wird die Personengesellschaft nach dem Einkommensteuerrecht nicht als selbständiges Steuersubjekt behandelt. Einkommensteuerpflichtig sind allein die Gesellschafter, soweit sie Mitunternehmer sind. Mitunternehmerschaft ist anzunehmen, wenn der Gesellschafter Unternehmerinitiative ergreift, Unternehmerrisiko trägt und am Vermögen der Gesellschaft beteiligt ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Gewinne der Mitunternehmer getrennt für jeden Gesellschafter ermittelt werden. Die Personengesellschaft ist vielmehr nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften zur Buchführung verpflichtet. Der Gewinn aus Gewerbebetrieb wird einheitlich für alle Gesellschafter und gesondert von der Veranlagung des Mitunternehmers festgestellt ( 180 Abs. 1 2a AO). Der gesonderte und einheitliche Feststellungsbescheid der Finanzbehörde ist Grundlagenbescheid für die Einkommensteuerbescheide der Mitunternehmer ( 182 Abs. 1 AO). R 9.7 Lernziele (RLP) Lerninhalte (RLP) Gegenstand der schriflichen Prüfung Die Erstellung von Jahresabschlüssen von Personengesellschaften Gesellschaftsabschlüsse -Personengesellschaften -Gewinnverteilung -Gewinnausschüttung Ja, aber Gewinnverteilungsaufgaben ohne zeitanteilige Verzinsung von Entnahmen und Einlagen 15 Abs. 1 EStG 121, 168 HGB
9 492 Der Jahresabschluss bei Gesellschaften Nach 15 Abs. 1 2 gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch die Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat. Diese Sondervergütungen werden nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Beiträge zur Förderung des Gesellschaftszweckes angesehen. In der Handelsbilanz sind die Wirtschaftgüter zu bilanzieren, die zum Gesamthandsvermögen ( 718 BGB) gehören. Nach der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz sind die handelsrechtlichen Vorschriften zu überprüfen und ggf. zu berichtigen. Steuerrechtlich sind auch solche Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen zu rechnen, die zwar einem Mitunternehmer gehören, aber dem Betrieb der Gesellschaft überwiegend und unmittelbar dienen. Es handelt sich vorwiegend um Wirtschaftsgüter, die ein Mitunternehmer der Gesellschaft zur Nutzung überlassen hat. Man spricht hierbei von Sonderbetriebsvermögen. Dieses Sonderbetriebsvermögen wird bilanztechnisch vom Gesamthandsvermögen getrennt und in einer steuerlichen Sonderbilanz geführt. Aus dem Sonderbetriebsvermögen entstehen: Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben Somit setzt sich das steuerliche Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft wie folgt zusammen: Gesamthandsvermögen + Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmer Für die Gewinnermittlung einer Mitunternehmerschaft haben die Aussagen folgende Bedeutung: Zunächst ist der Gewinn für die Personengesellschaft zu ermitteln, der sich aufgrund der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften ergibt. Sind Vergütungen im Sinne des 15 Abs. 1 2 EStG als Betriebsausgaben gebucht worden, so ist der Gewinn durch entsprechende Hinzurechnungen zu berichtigen. Es sind ggf. die Gewinne aus den steuerlichen Sonderbilanzen festzustellen. Die Gewinne aus der Bilanz der Personengesellschaft und aus den Sonderbilanzen sind zusammenzurechnen. Daraus ergibt sich folgendes Bild der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung: Ermittlung des einheitlichen Gesamtgewinnes/-verlustes Handelsbilanzgewinn/-verlust + Vergütungen im Sinne des 15 Abs. 1 2 EStG = Einheitlicher Gewinn der Personengesellschaft +/ Gewinn/Verlust aus den Sonderbilanzen = Einheitlicher Gesamtgewinn Dieser einheitliche Gesamtgewinn ist auf die Gesellschafter zu verteilen.
10 500 Der Jahresabschluss bei Gesellschaften Zusammenfassung der Kontierungen Abschluss Personengesellschaften Vorgang Soll Haben Feststellung des zu verteilenden Gewinnes: Handelsbilanzgewinn + Vergütungen im Sinne des 15 Abs. 1 2 EStG = Einheitlicher Gewinn der OHG + Gewinne aus den Sonderbilanzen/Ergänzungsbilanzen = Einheitlicher Gesamtgewinn der Personengesellschaft 1 Umbuchung von 1800 (2100) Privatkonto 4120 (6020) Gehälter Vorwegvergütungen (Gehälter) 2 Umbuchung von Vorwegvergütungen 1800 (2100) Privatkonto 2120 (7320) Zinsaufwand (Zinsen) Die Gehälter und Zinsen können auch direkt über Privat gebucht werden. Eine weitere Alternative ist die Korrektur des Gewinnes außerhalb der Bilanz. Betriebswirtschaftlich ist die Einbuchung als Personalkosten bzw. Zinsaufwand angemessen. 3 Gewinnverteilung nach Gewinnverteilungstabelle Gewinn- und Verlustkonto 0870 (2000) Kapital A 0871 (200 Kapital B usw. 4 Gewinnanteil des Kommanditisten Gewinn- und Verlustkonto 1700 (3510) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften Hinweis: Durch die verschieden hohen Privatentnahmen oder Privateinlagen bei den einzelnen Gesellschaftern verschieben sich die Beteiligungsverhältnisse der einzelnen Gesellschafter. Zur Erhaltung der ursprünglichen Beteiligungsverhältnisse laut Gesellschaftsvertrag unterteilt man in ein festes und in ein variables Kapitalkonto. Nicht entnommene Gewinne werden dann auf dem variablen Kapitalkonto gutgeschrieben. In diesem Zusammenhang werden auch die Privatentnahmen und Privateinlagen mit einem vereinbarten Zins verzinst. Dazu ist eine entsprechende Zinsstaffel aufzustellen. Kontrolle 1. Wie werden die Gewinnanteile einer Mitunternehmerschaft einkommensteuerlich behandelt? 2. Unter welchen Voraussetzungen liegt eine Mitunternehmerschaft vor? 3. Was versteht man unter einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung? 4. Wie werden Vergütungen einer Personengesellschaft an die Gesellschafter behandelt? 5. Was versteht man unter Sonderbetriebsvermögen, Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben? 6. Was ist eine Sonderbilanz bei Personengesellschaften? 7. Nennen Sie Fälle, bei denen eine Ergänzungsbilanz vorkommt! 8. Wonach richtet sich die Gewinnverteilung bei Mitunternehmerschaften? 9. Welche buchungstechnischen Besonderheiten ergeben sich beim Jahresabschluss einer OHG bzw. KG? 10. Was beinhalten feste und variable Kapitalkonten bei Personengesellschaften?
11 Aufgaben 547 Aufgaben zum Lehrbuch Aufgabe 1 Ein Zahnarzt hat zum seine Praxis eröffnet. Da er sich die Praxis aufbauen musste, waren die Einnahmen zunächst gering. Einnahmen Gewinn 1. Jahr , ,00 2. Jahr , ,00 Im dritten Jahr erzielte er bereits Einnahmen in Höhe von ,00. Ist der Zahnarzt zur Buchführung verpflichtet? Aufgabe 2 Ein Einzelhandelskaufmann führt sein Geschäft bereits drei Jahre. Seine Einnahmen hat er regelmäßig aufgezeichnet und die Umsätze ordnungsgemäß versteuert. Der für die Steuer erklärte Gewinn wurde durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt. Es werden vier Verkäuferinnen beschäftigt, die Buchhaltung führt die Ehefrau. Nach den Steuererklärungen ergeben sich für die drei ersten Jahre folgende Ergebnisse: Umsatz Gewinn 1. Jahr , ,00 2.Jahr , ,00 3.Jahr , ,00 Im 4. Jahr findet eine steuerliche Außenprüfung statt. Wie ist die Erfüllung der Buchführungspflichten des Steuerpflichtigen zu beurteilen und welche Folgen ergeben sich aus dieser Beurteilung? Aufgabe 3 Schreinermeister Holz hat sich selbstständig gemacht. Da er nur ab einer bestimmten Betriebsgröße Angebote für größere Aufträge abgeben kann, hat er sich sofort einen Maschinenpark im Werte von ,00 angeschafft. Er beschäftigt 15 Arbeitnehmer. Sein Büro für Planung und kaufmännische Abwicklung hat er nach modernsten Gesichtspunkten eingerichtet. Er beauftragt Sie, die zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten erforderlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach den bestehenden Gesetzen festzustellen und zu begründen. Aufgabe 4 Ein Gewerbetreibender legt Ihnen für das Kalenderjahr 20.., das mit dem Wirtschaftsjahr übereinstimmt, folgende Zahlen vor: Gesamtumsatz ,00 Gewinn ,00 Wie ist die Buchführungspflicht zu beurteilen, wenn nach Handelsrecht keine Buchführungspflicht besteht?
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