Der Stadtrat von Lenzburg an den Einwohnerrat

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1 15/64 Der Stadtrat von Lenzburg an den Einwohnerrat Bahnhofplatz Lenzburg; Neugestaltung Bahnhofplatz, Projektwettbewerb und Projektierung; Kreditabrechnungen Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Der Stadtrat unterbreitet Ihnen Bericht und Antrag: I. Ausgangslage 1. Initiative zur Lösung der problematischen Situation am Bahnhof Die Probleme der Platzverhältnisse beim Zugang zur Bahn, dem Regionalbus und der Seetalbahnlinie bewogen den Stadtrat 1998, die Verbesserung des Zugangs zu den Zügen und die Gestaltung eines benutzerfreundlichen Bahnhofplatzes anzugehen. Mit den wachsenden Passagierzahlen herrschten auf dem Bahnhofplatz für sämtliche Nutzerinnen und Nutzer unhaltbare Zustände. Die Gestaltung des Bahn- und Bushofplatzes sollte deshalb dringend als fussgängerfreundliche, sichere, belebte Begegnungszone mit vorwiegend Ziel- /Quellverkehr ausgestaltet werden. Damit rechtzeitig die Voraussetzungen geschaffen werden, weitere Schritte in der Entwicklungsplanung Bahnhof einzuleiten, haben Stadtbauamt und Stadtrat die Abrechnung der seit 2002 offenen Kredite rund um die Planungen des Bahnhofareals eingeleitet. Mit Schreiben an den Kanton Aargau (Abteilung Verkehr), SBB AG, Coop Immobilien AG, Schweizerische Post, Hero AG, Regionalbus Lenzburg AG und Neue Aargauer Bank wurden ab Juli 2015 sämtliche potentiellen Beteiligungen der bisherigen Planungspartner schriftlich eingefordert. 2. Richtplanung Bahnhof und Sanierung Seetalbahn Aufgrund der geschilderten Ausgangslage nahm der Stadtrat in den Jahren 2002 bis 2006 eine gemeinsame Ausarbeitung des kommunalen Richtplans Bahnhof an die Hand. Die Zielsetzungen der Planung wurden unter den Planungspartnern SBB AG, Kanton Aargau, Coop Immobilien AG, Schweizerische Post, Hero AG, Regionalbus Lenzburg AG, Neue Aargauer Bank und der Einwohnergemeinde festgelegt. Der Richtplan basierte auf einem Planungsvertrag, den die beteiligten Partner bis Mai 2003 unterzeichneten.

2 2 Am 26. September 2002 sprach der Einwohnerrat für den Kostenanteil der Stadt zwecks Entwicklung des Bahnhofgebiets den entsprechenden Verpflichtungskredit (vgl. Einwohnerratsvorlage 02/21 vom 5. September 2002). Als eine der gewichtigsten Fragestellungen wurde bei der Richtplanung die technische Machbarkeit der direkten Einführung der Seetalbahnlinie ins Gleis 6 aufgezeigt. Im Rahmen der Mitwirkung nahmen die SBB AG mit Schreiben vom 28. April 2006 Stellung zum Richtplan und sprachen sich für eine Änderung der Einführung der Seetalbahnlinie aus. Im Zuge der Projektierung des dritten Gleises Gexi-Lenzburg wurde der Halteort der Seetalbahn neu auf dem heutigen Gleis- Trassee unmittelbar vis-à-vis des Aufnahmegebäudes angelegt. Der geänderte Halteort und die damit verbundenen Massnahmen gehören zum Projekt Seetalbahn und wurden in das Kostenmodul "Einführung Seetalbahn" aufgenommen. Dieser Kredit wurde vom Stadtrat beschlossen und das Projekt unter der Federführung des Kantons in direkter Zusammenarbeit mit den SBB AG und der Stadt weiterentwickelt. Infolge der veränderten Einführung der Seetalbahn konnte der kommunale Richtplan nicht in der vorgesehenen Konkretisierung als finale Grundlage abgeschlossen werden. Die Abrechnungen der Verpflichtungskredite "Richtplanung" und "Sanierung Seetalbahn" werden dem Einwohnerrat 2016 als separate Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. 3. Neugestaltung Bahnhofplatz, Projektwettbewerb Der Bahnhofplatz sollte betrieblich optimiert und im Sinne der richtplanerischen Zielsetzung neu gestaltet werden. Unmittelbar anschliessend an die Bauarbeiten für den neuen Haltepunkt der Seetalbahn waren die weiteren Projektierungsmassnahmen für die Umgestaltung des Bahnhofplatzes anzugehen. Am 25. Juni 2009 bewilligte der Einwohnerrat für die Durchführung des Projektwettbewerbs für die Neugestaltung des Bahnhofplatzes einen Verpflichtungskredit von brutto Fr. 230'000. (vgl. Einwohnerratsvorlage 09/104 vom 29. Mai 2009). Als Partner waren am Wettbewerbsverfahren der Kanton Aargau und die SBB AG beteiligt. Im Einklang mit der gemeinsamen Zielsetzung in der Richtplanung wurden auch die für den Projektwettbewerb erforderlichen Investitionen gemeinsam getragen. Mit diesen zwei Partnern konnte die Stadt eine Kostenbeteiligung von gesamthaft Fr. 136'000. vereinbaren: Kostenmodul 1 Fr. 106' Kostenbeteiligung: ½ Kosten Gemeinde Lenzburg Fr. 53' ½ Kosten Kanton Aargau Fr. 53' Kostenmodul 2 Fr. 124' Kostenbeteiligung: ⅓ Kosten Gemeinde Lenzburg Fr. 41' ⅓ Kosten Kanton Aargau Fr. 41' ⅓ Kosten SBB AG, Immobilien Fr. 42'000.00

3 3 Die geplante Nettobelastung der Einwohnergemeinde Lenzburg beläuft sich damit auf Fr. 94'000.. Die Stadt Lenzburg als Standortgemeinde war für das Wettbewerbsverfahren federführend und für die Sicherstellung der Wettbewerbsfinanzierung verantwortlich. Die vereinbarten Beiträge an den Projektwettbewerb wurden von den beteiligten Partnern im Januar 2011 beglichen. Das Wettbewerbsverfahren wurde als einstufiger Wettbewerb im selektiven Verfahren mit Präqualifikation (Referenzqualifikation) durchgeführt. Die Aufgabe umfasste die Neugestaltung des Bahnhof- und Busplatzes mit Perrondach vor dem Bahnhofhauptgebäude mit Verbindung bis zum Busplatz, eine Veloparking-Anlage, Kurzzeit-Parkierung und Taxistandplätze. Zur Weiterbearbeitung wurde das Projekt LOOP von Stutz und Bolt und Partner sowie Nipkow Landschaftsarchitektur empfohlen. 4. Neugestaltung Bahnhofplatz, Projektierung Der Stadtrat unterbreitete dem Einwohnerrat an der Sitzung vom 31. Mai 2012 eine Vorlage für die Bewilligung eines Verpflichtungskredits für die Projektierung der Neugestaltung des Bahnhofplatzes. Aufgrund eines Rückweisungsantrags zog er die Vorlage zurück und wählte in der Folge für die breite Abstützung der Projektierung eine Begleitkommission. Zudem beauftragte er für die Verbesserung der Kommunikation und Information eine externe Kommunikationsunternehmung. Der Einwohnerrat bewilligte am 7. November 2013 für die Durchführung der Projektierung zur Neugestaltung des Bahnhofplatzes Lenzburg mit dem Projekt LOOP einen Verpflichtungskredit von brutto Fr. 1'449'000. (Einwohnerratsvorlage 13/120 vom 9. Oktober 2013). Beteiligt waren folgende Partner: - Der Bund, mit seinem Beitrag an die Neugestaltung des Bahnhofplatzes im Rahmen des Agglomerationsprogramms 1. Generation, Projektpriorität A. - Die Projektträgerschaft LOOP: SBB/Kanton/Stadt Lenzburg/Werke (SWL Energie AG etc.). Die Grundlage für die Berechnung der Planungshonorare und den Projektierungskredit bildete das Vorprojekt In der Vorlage an den Einwohnerrat wurde dargelegt, dass die Projektträger LOOP für alle sie betreffenden Module ihren vereinbarten anteilsmässigen Beitrag an den gesamten Planungskosten übernehmen sollen. Die Kosten für die Planung (Vorprojekt und Projektierung) waren in den geschätzten Baukosten enthalten. Es war vorgesehen, dass die Planungshonorare definitiv nach den effektiven Baukosten abgerechnet werden sollen (Ziff. IV der damaligen Einwohnerratsvorlage). Diesbezüglich beschloss der Regierungsrat des Kantons Aargau bereits 2010 einen Kredit von Fr. 494'000. als Beitrag für die bisherigen Leistungen (Projektwettbewerb) und für die Phase der Projektierung und zeigte somit sein Engagement für das Projekt Bahnhofplatz Lenzburg. Mit der Mitteilung der SBB AG vom 17. April 2014 betreffend des Platzbedarfs für die Gleisanlagen wurden die bereits erbrachten Planungsleistungen hinfällig.

4 4 Die geleisteten Aufwendungen betragen total Fr. 494' Die Kostenpositionen zur Planung und zum Bau der Betonplatte bei der Einführung der Seetalbahn mussten als Vorinvestition der Stadt zum Projekt Bahnhofplatz betrachtet und in der Abrechnung mit den Planungspartnern unberücksichtigt bleiben. Auch die Leistungen des Kommunikationsberaters und der Begleitkommission wurden in der Kostenzusammenstellung auf Wunsch der Verhandlungspartner weggelassen, womit eine unter den Partnern aufzuteilende Summe von Fr. 304' resultierte. Diese Ausgaben wurden vom Kanton nochmals nach der Zuordnung zur Position "vom Kanton anerkannte Projektierungskosten" und Kosten für "Begleitkommission etc." gegliedert. Für die reine Projektierung verblieben somit Fr. 300' Während der ganzen Planungsphase wurde mehrmals schriftlich festgehalten, dass die Investitionen in eine Neugestaltung des Bahnhofplatzes im Interesse aller Planungspartner sind und deshalb finanziell gemeinsam zu tragen seien. Der Stadtrat Lenzburg ging davon aus, dass sich der Kanton Aargau und die SBB AG interessiert zeigen, den Bahnhof gemeinsam als Drehscheibe des öffentlichen Verkehrs und das Areal als hochwertiges Dienstleistungszentrum zu entwickeln. Deshalb schien es angemessen, wenn die bei der Projektierung aufgelaufenen und von der Einwohnergemeinde der Stadt Lenzburg getragenen Kosten unter den drei Planungspartnern zu je einem Drittel aufgeteilt würden. Mit den beiden Planungspartnern haben die Vertreter des Stadtrats und des Stadtbauamts im Juni bis August 2015 bezüglich der Kostenbeteiligung Gespräche geführt. Die Antworten zu den schriftlichen Zahlungsgesuchen sind Ende September bzw. Mitte Oktober beim Stadtbauamt eingegangen. II. Abrechnung Neugestaltung Bahnhofplatz, Projektwettbewerb Die vom Stadtbauamt vorgelegte Abrechnung für den Projektwettbewerb Neugestaltung Bahnhofplatz schliesst wie folgt: Bruttokosten Projektwettbewerb Fr. 222' Der Einwohnerrat beschloss einen Bruttokredit von Fr. 230' Der Kredit wird somit geringfügig unterschritten: Fr. 7' Kostenbeteiligung Kanton: Fr. 94' Kostenbeteiligung SBB AG: Fr. 42' Nettobelastung Einwohnergemeinde: Fr. 86'982.75

5 5 III. Abrechnung Neugestaltung Bahnhofplatz, Projektierung Mit der Übernahme der Federführung für die Neugestaltung des Bahnhofplatzes Lenzburg waren durch die Stadt Lenzburg die Bruttokosten für die Projektierung zu übernehmen. Die vom Stadtbauamt vorgelegte Abrechnung für den Projektierungskredit Neugestaltung Bahnhofplatz schliesst mit Bruttokosten von: Bruttokosten Fr. 494' Der bewilligte Verpflichtungskredit beträgt: Fr. 1'449' Der Kredit wird wie folgt unterschritten: Fr. 954' Dem Projektierungskredit belastete Kosten: Fr. 494' Unter den Partnern aufzuteilende Kosten (Projektierung): Fr. 300' Beteiligung Kanton: Fr. 93' Beteiligung SBB AG: Fr. 30' Somit beteiligen sich die SBB AG zu 10 % und der Kanton Aargau zu 31 %, d.h. knapp einem Drittel an den aufgelaufenen Kosten, ohne die Aufwendungen für Begleitkommission und Kommunikation. Als Nettobelastung der Investitionsrechnung der Einwohnergemeinde verbleiben somit: Fr. 371' für die Projektierung: Fr. 177' für Begleitkommission und Kommunikation: Fr. 193' Übersicht der Nettobelastung IV. Zusammenstellung der Kosten Untenstehende Darstellung zeigt die Nettobelastung der Einwohnergemeinde in der Übersicht: Planungsstufe Kredit Brutto Fr. Aufwand Total Fr. Beteiligte Beiträge Fr. Nettoaufwand Fr. Wettbewerb 230' ' Kanton 94' SBB 42' Gemeinde Projektierung 1'449' ' Kanton 93' SBB 30' Gemeinde Total 86' ' '003.65

6 6 2. Begründung der gesprochenen Kostenbeteiligungen Der Kanton argumentiert im Schreiben vom 15. Oktober 2015, dass er sich gemäss Kostenteiler LOOP gemäss Einwohnerratsvorlage mit maximal 31 % an den aufgelaufenen Projektierungskosten beteiligen könne, was dem seinerzeit verhandelten Anteil an den voraussichtlichen Kosten entspreche. Die SBB AG führen im Schreiben vom 28. September 2015 an, dass sie sich ausschliesslich auf das Projekt "Agglomerationsprogramm Bahnhofplatz / Bushof Projekt "LOOP"" beziehen. In diesem Block hätten sie Beiträge in Aussicht gestellt für: - Zugang zur Bahn: Anpassung Rampe östlich des Aufnahmegebäudes und Treppe - Veloabstellplätze - Projektkoordination Die Gesamtkosten des Projekts "LOOP" hätten sich gemäss Einwohnerratsvorlage vom 9. Oktober 2013 auf Fr. 13' belaufen. Davon hätten die SBB AG einen Anteil von Fr. 666'000. in Aussicht gestellt (8 % der Kosten Anteil Trägerschaft). Wenn anteilsmässig die nicht geltend machbaren Agglomerationsfondsbeiträge dazugerechnet werden, ergebe der Anteil der SBB Fr. 1'062'240.. Angesichts der bereits von den SBB erbrachten bzw. geplanten Leistungen am Bahnhof Lenzburg (Veloabstellplätze im Westen, Ertüchtigung Aufnahmegebäude etc.) sei es gerechtfertigt, wenn sich die Kostenbeteiligung an den aufgelaufenen Planungskosten von Fr. 304' an diesem Kostenteiler orientiere. Sie sehe eine Kostenbeteiligung von Fr. 30'000., womit alle Ansprüche bis zum Start der Objektstudie Publikumsanlagen SBB sowie "Funktionale Studie Verkehr" abgegolten seien. Der Stadtrat nahm von den Kostenbeteiligungen am 28. Oktober 2015 Kenntnis. Der Stadtrat beschloss gleichentags, dass er aufgrund der Argumentationen der Planungspartner keine weiteren Verhandlungen führen und dem Einwohnerrat die Kreditabrechnungen für den Projektwettbewerb und die Projektierung unterbreiten wolle. V. Ausblick Neuplanung Der Ausbau des Bahnhofplatzes Lenzburg (Verbesserung Zugang zur Bahn, Bushof, B+R-Anlage, Strassenraumgestaltung) ist bereits im Agglomerationsprogramm 1. Generation durch den Bund zur Mitfinanzierung vorgesehen worden. Die entsprechende Bundesbeteiligung aus dem Infrastrukturfonds von 4,27 Millionen Franken (Kostenstand 2005) zur Umsetzung der Massnahme ist 2011 per Beschluss der Bundesversammlung freigegeben worden. Es muss jedoch mit dem Bundesamt für Raumentwicklung abgeklärt werden, ob diese Mittel zur Umsetzung der Massnahme auch für das angepasste, neu zu erarbeitende Projekt zur Umgestaltung des Bahnhofplatzes Lenzburg noch zur Verfügung stehen. Alternativ müsste eine erneute Eingabe der Massnahme im Rahmen des Agglomerationsprogramms 3. Generation vorgesehen werden. Unabhängig von dieser Frage muss der Fortschritt der Bahnhofsplanung Lenzburg im Rahmen des Agglomerationsprogramms 3. Generation zwingend

7 7 dokumentiert werden, um weiterhin die Chance auf eine Mitfinanzierung der Massnahme durch den Infrastrukturfonds zu erhalten und die vom Bund in Aussicht gestellten finanziellen Mittel dereinst abrufen zu können. VI. Anträge 1. Der Einwohnerrat möge die Kreditabrechnung für die Neugestaltung Bahnhofplatz, Projektwettbewerb, schliessend mit Aufwendungen (brutto) von Fr. 222'982.75, genehmigen. 2. Der Einwohnerrat möge die Kreditabrechnung für die Neugestaltung Bahnhofplatz, Projektierungskosten, schliessend mit Aufwendungen (brutto) von Fr. 494'065.30, genehmigen. Lenzburg, 4. November 2015 FÜR DEN STADTRAT Der Stadtammann: Der Stadtschreiber: Versanddatum 6. November 2015

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