Grundwissen für Sicherheitsbeauftragte. Herzlich Willkommen! Abteilung Prävention
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- Berndt Baumann
- vor 8 Jahren
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1 Grundwissen für Sicherheitsbeauftragte h it t Herzlich Willkommen! Dr. Rainer Radtke Abteilung Prävention
2 Seminarinhalte Grundwissen zur gesetzlichen Unfallversicherung Aufgaben + Rechte der Sicherheitsbeauftragten Praxis des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Frageforum
3 Was bedeutet Ihnen Gesundheit? Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts!
4 Gesundheit Was machen Sie für den Erhalt / die Förderung Ihrer eigenen Gesundheit? - am Arbeitsplatz - privat Was machen Sie für den Erhalt / die Förderung der Gesundheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen? Welche Gründe gibt es für Gesundheitsschutz?
5 Rechtliche h Grundlage Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. (Art. 2, GG) Konkretisierung in 618 Konkretisierung in 618 BGB Fürsorgepflicht
6 Rechtsgrundlagen g im Arbeitsschutz - Duales System - Arbeitsschutzgesetz Sozialgesetzbuch VII (ArbSchG) (SGB VII) EU- Recht Rechtsverordnungen Unfallverhütungsvorschriften (autonomes Recht) Technische Regeln (TRGS; TRBA) Richtlinien für Sicherheit und Gesundheitsschutz
7 Sozialversicherungssysteme in Deutschland Gesetzliche Unfall- f versicherung Kranken- versicherung Pflege- versicherung Renten- versicherung Arbeits- förderung Unfallkasse RLP Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Unfallversicherungsträger Unfallkassen Berufsgenossenschaften Dachverband: DGUV
8 Gesetzliche Unfallversicherung Unfallkasse RLP Träger der gesetzlichen Unfallversicherung 1. Mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten 2. Nach Eintritt von [...] die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wieder herzustellen [...] Prävention Rehabilitation Entschädigung
9 Organe der UV-Träger Arbeitnehmer Arbeitgeber wählen in Sozialwahlen ihre Vertreter in der Vertreterversammlung paritätisch besetzt: Arbeitnehmer Arbeitgeber wählen nach Gruppen getrennt ihre Vertreter im Arbeitnehmer Vorstand paritätisch besetzt: Arbeitgeber wählen gemeinsam den Geschäftsführer des Unfallversicherungsträgers
10 Charakter der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherung kraft Gesetzes (SGB VII) Beitragsfrei für die Versicherten Unbegrenzte Leistungen (zeitlich und finanziell) Finanzierung -> Arbeitgeber Ablösung der Unternehmerhaftpflicht (Haftungsbeschränkung gemäß SGB VII)
11 Versicherungsfall: Arbeitsunfall Unfall im Zusammenhang mit Betriebstätigkeit (einschließlich Dienstwegen, Dienstfahrten, bestimmten betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen) Voraussetzungen der Versicherungsfälle Versicherte Person erleidet infolge einer versicherten Tätigkeit it einen Unfall/eine Berufskrankheit
12 Versicherungsfall: Berufskrankheit kh Erkrankungen, die in der Berufs- krankheitenliste kh t bezeichnet sind und im Einzelfall auf betriebliche Einwirkungen zurückzuführen sind. Erkrankungen, die noch nicht in der Berufskrankheitenliste bezeichnet sind, aber die Voraussetzungen dafür erfüllen.
13 Versicherungsfall: Wegeunfall Unfall auf dem direkten Weg von oder zu dem Ort der Tätigkeit it Voraussetzungen der Versicherungsfälle: Versicherte Person erleidet infolge einer versicherten Tätigkeit einen Unfall/eine Berufskrankheit
14 Leistungsumfang Rehabilitation Medizinisch Sozial Beruflich
15 Leistungsumfang Geldleistungen Verletztengeld + Sozialversicherungsbeiträge Übergangsgeld g g + Sozialversicherungsbeiträge g Renten an Versicherte bei bleibenden Gesundheitsschäden häd Hinterbliebenenrente Mehrleistungen
16 Im Schadensfall müssen die Verantwortlichen die Erfüllung der Rechtsvorschriften nachweisen können Festlegung geeigneter Maßnahmen Sorgfältige Auswahl und Überwachung der Mitarbeiter Eingriffspflichten Mögliche Haftungsfolgen: 25 ArbSchG: bis ; Strafanzeige wer vorsätzlich oder fahrlässig einer auf Grundlage des ArbSchG erlassenen RechtsV zuwiderhandelt, d die auf 25 ArbSchG verweist. und dadurch Leben und Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet
17 Folgen ungeplanter Zwischenfälle / Fehlzeiten Mitarbeiterschaft: - schlechte Arbeitsbedingungen - nicht qualifiziert, informiert - Zeitdruck, Arbeitsverdichtung... Betrieb: Betrieb: - Nicht Erreichen der Ziele - Sachschaden - Qualitätsverlust - Verletzung - Unzufriedenheit... - Krankheit... Mitarbeiterschaft: - Störung der Arbeitsabläufe -Zunahme der AU-Tage - Arbeitsrückstände...
18 Wie kommt es zu Unfällen / Erkrankungen? Einflussfaktoren Gefahr Einflussfaktoren Einflussfaktoren Einflussfaktoren Einflussfaktoren Einflussfaktoren Gefährdung Mensch Einflussfaktoren Einflussfaktoren Einflussfaktoren Einflussfaktoren Einflussfaktoren Einflussfaktoren Zwischenfall Sicherheitsbeauftragte Vorgehensweise Beispiele sichtbarer Einflußfaktoren...
19 Gefährdungsbeurteilung Erfassung Tätigkeiten/Arbeitsbereiche/Organisation Bewertung der Gefährdungen (Gefahrstoffe, Lärm, mechanische Gefährdungen...) Festlegung von Maßnahmen Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle
20 Risikoabschätzung ik Wahrschein - lichkeit Schwere e der Folgen Mäßiger Mittlerer Extremer Schaden Schaden Schaden Sehr Klein Klein Mittel unwahrscheinlich Klein Mittel Hoch wahrscheinlich Sehr Mittel Hoch Hoch wahrscheinlich
21 Unfallpyramide 1 Schwere Unfälle 10 Kleine Unfälle 300 Beinaheunfälle
22
23 Einstellungsdauer - Unfall
24 Unterweisung wird regelhaft abgefragt: unterwiesen? verstanden? gelebt? Warum nicht? Ermahnen, Abmahnen, arbeitsrechtl. Maßnahmen E i ht i ht T i ht! Es reicht nicht zu sagen: Tu es nicht!, wenn Verstöße bekannt waren
25 Unterweisung Arbeitsplatz-und Tätigkeitsbezogen (Grundlage: Betriebsanweisungen) Vorkenntnisse der zu Unterweisenden berücksichtigen Verständniskontrolle Schriftlich Gegenstand + Zeitpunkt festhalten; Unterschriften der Unterwiesenen Instandsetzungspersonal; Reinigungspersonal nicht vergessen! Wann? vor Aufnahme der Tätigkeiten; bei Änderung der Arbeitsbedingungen; nach Unfallereignissen bzw. Beinaheunfällen mindestens jährlich 5 Minuten Gespräch; AG-Gruppen Sitzungen
26 Unterweisung allgemeine Unterweisung zu grundsätzlichen Arbeitsschutzmaßnahmen Arbeitshygiene (Laborkittel; Lebensmittel; Händereinigung ) Umgang m. Gefahrstoffen (Kennzeichnung; Lagerung; Transport ) Hautschutz (Hautschutzplan) Gasversorgung (Lagerung von Gasflaschen; Gasschläuche ) Grundprinzipien Erste Hilfe u. Rettungsmaßnahmen arbeitsplatz- / tätigkeitsbezogene Unterweisung z.b.: spezielle Arbeitsschutzaspekte bei der Instandhaltung Arbeitsfreigabe; Arbeitsanweisung; spezif. Gefahrstoffe; Erste Hilfe Material; Gefährdungen durch spitze, scharfe Arbeitsmittel, Dekontamination
27 Dokumentation D t Uh it d O t d Datum, Uhrzeit und Ort der Unterweisung Inhalte der Unterweisung Name und Unterschrift der Teilnehmer Name und Unterschrift des Referenten
28 Betriebsanweisung Geltungsbereich Bezeichnung der Arbeitsstoffe; Gefahrenbezeichnung Gefahren für Mensch und Umwelt Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Verhalten im Gefahrfall Erste Hilfe; Info zu arbeitsmedizinischen Vorsorge Wichtige Namen und Telefonnummern
29 Vorgehensweise Unterweisung Betriebsanweisung Gefährdungsbeurteilung
30
31 Informationen aus dem Internet de
32 Unfallstelle
33 Unfallhergang Beim Arbeiten mit dem Winkelschleifer im Notstromdieselraum explodierte plötzlich eine von vier in Reihe geschalteten Startbatterien. Beim Versuch die vorhandenen elektrischen Brücken zwischen den Batterien zu trennen um weiteren Schaden abzuwenden, explodierte die zweite Batterie. Die umherspritzende Batteriesäure verletzte den Mitarbeiter, es kam zu Schwellungen, Risswunden und Säureverletzungen
34 Unfallauslösender lö Gegenstand in Reihe geschaltete Akkus (6 V, 140 Ah)
35 Situation zum Unfallzeitpunkt Standort des Mitarbeiters beim Arbeiten mit dem Winkelschleifer (ca. 2,5 m Abstand zu den Startbatterien)
36 Technische Fakten Beim Laden von Bleiakkumulatoren kann durch austretenden Wasserstoff Knallgas entstehen Zu einer größeren Wasserstoffansammlung kommt es i.d.r. bei einem Laden mit unzulässig hohem Ladestrom oder bei Defekten in der Batteriezelle Durch einen Zündfunken kann es zu einer Explosion des Knallgases kommen Beim Arbeiten mit dem Winkelschleifer entsteht beim Bearbeiten von Stahl ein Funkenregen der als Zündquelle dienen kann
37 Batterien nach Knallgasexplosion l
38 Vorgehensweise Vor der Inbetriebnahme Erstprüfung der gesamten Anlage Wiederkehrende Sachkundigenprüfungen Bei Wartungs- und Kontrollarbeiten an den Batterien geeignete persönliche Schutzausrüstung (säurefeste Schürze säurefeste Handschuhe und Gesichtsschutz) tragen Unterweisung der Mitarbeiter anhand einer Betriebsanweisung über die auftretenden Gefahren und die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen Kennzeichnung mit Verbotszeichen P 02 ;Feuer, offenes Licht u. Rauchen verboten
39 Ein Fall aus der rechtlicher Praxis Geschäftsleitung und Führungskraft "vor Ort tragen gemeinsam Führungsverantwortung t für Arbeitssicherheit i h Ein Gericht beschäftigte sich mit der Unterlassung von Ein Gericht beschäftigte sich mit der Unterlassung von Führungspflichten in der Arbeitssicherheit und hatte über einen Regressanspruch des Unfallversicherungsträgers gegen zwei Mitglieder der Geschäftsleitung und die Führungskraft vor Ort zu entscheiden
40 Wie würden Sie entscheiden? Im vorliegenden Fall setzte sich das Gericht insbesondere sich mit dem Organisationsverschulden der Unternehmensleitung auseinander
41 Unfallgeschehen und Verfahrensgang Zu Grunde liegt der Absturz eines nicht durch Gurt und Halteseile gesicherten Dachdeckers aus ca. acht Metern Höhe mit Todesfolge. Ein von der Staatsanwaltschaft eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen eine Führungskraft " vor Ort" und gegen zwei Mitglieder der Unternehmensleitung war gemäß 153a StPO eingestellt worden (Az /89 StA Köln)
42 Rückgriff/Regress Die leistungspflichtige Berufsgenossenschaft hatte gegen den Kolonnenführer und die beiden Mitglieder der Geschäftsleitung Rückgriffsansprüche wegen grobfahrlässigen Verstößen gegen BG-Vorschriften geltend gemacht (gemäß 640 ff RVO -heute 110 SGB VII). In dem sich anschließenden Zivil-Gerichtsverfahren wurde sowohl vom Landgericht als auch vom Oberlandesgericht der Rückgriffsanspruch der BG bestätigt. Der Kolonnenführer und die beiden Mitglieder der Geschäftsleitung wurden als Gesamtschuldner zur Erstattung der Aufwendungen verurteilt.
43 Orientierungsgrundsätze des Gerichtes Dem Kolonnenführer (Führungskraft vor Ort") wurde vorgeworfen, er sei schuldhaft (grob-fahrlässig) seiner Aufsichtspflicht fli h gegenüber dem ihm unterstellten Mitarbeiter nicht nachgekommen (kein Einsatz von Absturzsicherungen) und habe dadurch eine wesentliche Unfallursache gesetzt.
44 Begründung des Urteils Den beiden Mitgliedern der Geschäfts- leitung (technischer u. kaufmännischer Leiter) wurde vorgeworfen, sie hätten als Unternehmer nicht blindlings darauf vertrauen dürfen, dass gegebenen Anweisungen (die Mitarbeiter hätten sich durch Gurte und Halteseile gegen Absturz sichern müssen) Folge geleistet wurde. Da sie die Einhaltung der gegebenen g Anweisungen nicht kontrolliert hätten, haben auch sie grobfahrlässig eine Mitursache für den Unfall gesetzt.
45 Fazit Das Urteil des OLG gibt klar zu erkennen, dass - wenn es um die Arbeitssicherheit i h geht - die " Treppe von oben gekehrt wird" Im Urteil wird klar herausgestellt, dass sich die Geschäftsleitung nicht allein mit Anweisungen für sicheres Verhalten und mit Delegation auf unterstellte Führungskräfte "aus der Verantwortung stehlen kann". Vor allem kommt aber ganz deutlich heraus: "Ohne Kontrolle, ob angeordnete Maßnahmen auch durchgeführt werden, trifft die Unternehmensleitung immer ein Schuldvorwurf." Bedeutung ist auch der Feststellung beizumessen, dass nicht nur der technische Geschäftsführer, sondern auch der kaufmännische Leiter gleichermaßen in der Verantwortung steht, wenn es um die Arbeitssicherheit geht.
46 Rechtsfolgen
47
48 Sicherheitsbeauftragte Ehrenamtliche Tätigkeit Keine Verantwortung Keine Haftung für Versäumnisse Keine Aufsichtsfunktion Keine Weisungsbefugnis Beratende Funktion
49 Zentrale Erkenntnis Arbeits- und Gesundheitsschutz h t geht weit über das Aufdecken von technischen Mängeln hinaus Gesunder Menschenverstand ist bedeutsamer als Regelkunde im Arbeitsschutzrecht Politik der kleinen Schritte
50 These Nachhaltigen, dauerhaften Gesundheitsschutz erreicht man nur durch systematische ti Umsetzung. Aspekte: Geeignete Organisation Integration in den Arbeitsalltag Gemeinsames Verständnis / Kultur
51 Sicherheitsbeauftragte Kennen vor Ort jede Einzelheit u. können dadurch Unfall/- Gesundheitsgefahren früher als andere erkennen Sie sind vor Ort Ansprechpartner ihrer Kollegen Sie können deren Anliegen weiter vermitteln, beraten Sie fungieren als Bindeglied zwischen Kollegen u Sie fungieren als Bindeglied zwischen Kollegen u. Vorgesetzten
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53 Dualismus im Arbeitsschutz t Staat Gewerbeaufsicht Staatliche Rechtsvorschriften h UV-Träger Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Autonomes Satzungsrecht (Unfallverhütungsvorschriften und regeln)
54 Aufgaben Staat UV-Träger Überwachung der Einhaltung von Erlass von Unfallverhütungsvorschriften und die Überwachung der von deren Umsetzung Ortspolizeibehörden gesetzlichen Vorschriften mit allen amtlichen Befugnissen Verhütung von Arbeitsunfällen Besichtigung und Prüfung von und Berufskrankheiten überwachungs- und genehmigungsbedürftigen Anlagen Zusammenarbeit mit den anderen für den Arbeitsschutz zuständigen Einrichtungen Erbringung von Leistungen zur Rehabilitation nach Unfällen Zahlung von Geldleistungen zur Entschädigung bei Unfallfolgen
55 Befugnisse Staat UV-Träger Recht zur jederzeitigen Be- Besichtigung des Unternehmens sichtigung und Prüfung von während der Arbeitszeit Betrieben und Anlagen Einholen von Auskünften über Verfügung von Maßnahmen zur Arbeitsverfahren und Gefahrstoffe Durchführung der Rechts- Entnahme von Proben vorschriften Treffen von Anordnungen bei "Gefahr im Verzug"
56 Grundlagen menschlicher h Wahrnehmung
57 Aufsicht und Haftung Kontinuierliche Aufsichtsführung d.h. die Aufsicht muss grundsätzlich ununterbrochen ausgeübt werden. Aktive Aufsichtsführung im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren Vorsorge für den Fall, dass Ermahnungen nicht beachtet werden. Präventive Aufsichtsführung umsichtiges und vorausschauendes Handeln, z.b. bei der Pausenaufsicht, bei Fahrten, Wanderungen oder Feiern.
58 Aufsicht und Haftung Personenschäden Haftungsprivileg Personenschäden Dritter und Sachschäden gegen Dienstherrn zu richten ( 839 BGB i.v.m. Art. 34 GG) Regress bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Strafrechtliche Haftung Disziplinarrechtliche Haftung Dienstpflichtverletzung
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