Raiffeisen Handel & Gewerbe Steuer-Frühstück
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- Claus Walter
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1 Raiffeisen Handel & Gewerbe Steuer-Frühstück
2 Profitieren Sie von folgenden Experten: Dr. Reinhard Draschtak Geschäftsführer LBG Draschtak & Partner Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH Wolfgang Zwettler Geschäftsführer CONSULTATIO Wirtschaftsprüfung GmbH Stephan Aigner Leiter Betriebliches Vorsorgemanagement Raiffeisen Versicherung Thomas Svoboda Investment Consulting, RLB NÖ-Wien
3 KMU Gewinnfreibetrag 2010
4 KMU Gewinnfreibetrag Mag. Dr. Reinhard Draschtak Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Tel.: 01/ mailto: LBG persönlich. kompetent. nah. österreichweit. Datum: 24. November
5 Gewinnfreibetrag Wann: ab Veranlagung 2010 (auch WJ 2009/10) Wer: - Bilanzierer, Einnahmen-Ausgaben-Rechner, Pauschalierung (nur Grundfreibetrag) und betriebliche Einkünfte - für natürliche Personen (Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften) Wieviel: 13% vom laufenden Gewinn max p.a. pro Steuerpflichtigen oder Personengesellschaft Grundfreibetrag: bis Gewinne von ,-- Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: für Gewinne > ,-- (Achtung bei Personengesellschaften: Investitionsanteil entsprechend Beteiligung) LBG persönlich. kompetent. nah. österreichweit. 5
6 Gewinnfreibetrag Welche Wirtschaftsgüter (für investitionsbedingten Gewinnfreibetrag) abnutzbare, körperliche Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von zumindest 4 Jahren ausgenommen sind insbesondere: PKW geringwertige Wirtschaftsgüter gebrauchte Wirtschaftsgüter Gebäude-, Mieterinvestitionen bestimmte Wertpapiere insbesondere Forderungswertpapiere und Rentenfonds, die für 4 Jahre dem Unternehmen gewidmet werden Wertpapierersatzbeschaffung bei vorzeitiger Tilgung binnen 2 Monaten möglich LBG persönlich. kompetent. nah. österreichweit. 6
7 Beispiel: Gewinnfreibetrag Ein Unternehmer tätigt folgende Investitionen: Gewinnfreibetrag Geschäftslokal: JA! Büroeinrichtung: JA! EDV-Anlage: JA! PKW: NEIN Gewinn Grundfreibetrag Inv.bed. GFB Gewinn endgültig Steuerbelastung ohne GFB: Steuerbelastung mit GFB: Steuerersparnis: % von = => maximaler Gewinnfreibetrag steht unabhängig von Investitionen zur Verfügung mit der Höhe der Anschaffung von begünstigten Wirtschaftsgütern beschränkt (Geschäftslokal,Offizin- Einrichtung und EDV-Ausstattung). LBG persönlich. kompetent. nah. österreichweit. 7
8 KMU Gewinnfreibetrag 2010 Ihr Bedarf Anschaffung von begünstigtem Anlagevermögen gemäß dem KMU-Fördergesetz Begünstigte Wertpapiere (Veranlagung nach 14 Abs 7 Z 4) Behaltedauer mindestens 4 Jahre Anschaffung bis zum HuG Steuerfrühstück - Investment Consulting
9 Unsere Lösungen derzeit aktuelle Investments HuG Steuerfrühstück - Investment Consulting
10 Die Raiffeisen Fixzinsanleihe Emittent: Laufzeit: Tilgung: Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG 5 Jahre gesamtfällig am zum Nennwert Verzinsung: 2,75 % p.a. zahlbar jährlich jeweils am Kurs: Rendite: 98,80 % bis auf Weiteres 3,010 % p.a. bis auf Weiteres Alle Kurse sind freibleibend und verstehen sich indikativ vom: HuG Steuerfrühstück - Investment Consulting
11 Die variable Raiffeisen Anleihe Emittent: Laufzeit: Tilgung: Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG 5 Jahre gesamtfällig am zum Nennwert Verzinsung: variabel: vierteljährliche Anpassung an den 3-Monats-Euribor Mindestzinssatz: Höchstzinssatz: 2,00 % p.a. 5,00 % p.a. Kurs: 99,65 % bis auf Weiteres Alle Kurse sind freibleibend und verstehen sich indikativ vom: HuG Steuerfrühstück - Investment Consulting
12 Die Raiffeisen- 14-Fondspalette für risiko- und ertragsbewusste Unternehmer Raiffeisen- 14-Rent Raiffeisen- 14-Mix veranlagt in Euro-Anleihen veranlagt zu rund 52% in Anleihenfonds und zu rund 40% Aktienfonds ca. 8% alternative Investments können beigemischt werden Raiffeisen- 14-MixLight veranlagt zu rund 63% in Anleihefonds und zu und 25% Aktienfonds ca. 12% alternative Investments können beigemischt werden Bei den obigen Investmentfonds können sie zwischen einer ausschüttenden und einer thesaurierenden Tranche wählen. HuG Steuerfrühstück - Investment Consulting
13 Sprechen Sie Sie mit mit uns oder vereinbaren Sie Sie einen Gesprächstermin mit mit Ihrem Berater! Thomas Svoboda Investment Consulting Tel / HuG Steuerfrühstück - Investment Consulting
14 Ein kostenloses Weihnachtsgeschenk für Ihre Mitarbeiter
15 Steuerfrühstück Steuern sparen durch Gehaltsumwandlung Stephan Aigner Verfasser, Präsentationstitel 15
16 Zukunftssicherung 3/1/15a EStG Gehaltserhöhung vom Arbeitgeber an die Mitarbeiter: Bis zu EUR 300,- p.a. kann der Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Gruppen als Prämien für eine Lebens- Unfall- oder Krankenversicherung aufwenden. Vorteile für das Unternehmen: günstigste Form der Gehaltserhöhung gute Möglichkeit Mitarbeiter zu belohnen 16 Verfasser, Präsentationstitel
17 Zukunftssicherung 3/1/15a EStG Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt des Mitarbeiters Vorteile für den Mitarbeiter: Keine Auswirkung auf die gesetzliche Pension, da die Sozialversicherungsbeiträge weiterbezahlt werden Attraktiver Steuervorteil für den Mitarbeiter durch Steuerzuschuss von 36,50% bis zu 50% Die Kapitalauszahlung der Versicherung bei Vertragsende ist für den Mitarbeiter steuerfrei! 17 Verfasser, Präsentationstitel
18 Zukunftssicherung 3/1/15a EStG Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt des Mitarbeiters Vorteile für das Unternehmen: Kostenneutral für die Firma Einfache Abwicklung durch Abzug vom Monatsgehalt im Wege der Lohnverrechnung Ermöglichen Sie als Dienstgeber Ihren Mitarbeitern diesen attraktiven Steuervorteil! 18 Verfasser, Präsentationstitel
19 Zukunftssicherung 3/1/15a EStG Sozialversicherung wird weiterbezahlt aber: Lohnsteuerfrei: 36,5%, 43,2%, 50% Beispiel 36,5%: Prämie für Pensionsvorsorge 25,00 Davon zahlt Finanzminister 36,5% 9,12 Einsatz pro Monat 15,88 19 Verfasser, Präsentationstitel
20 Zukunftssicherung 3/1/15a EStG Auszahlung Aufwand Gewinn Alter , ,- Alter , ,- Alter , ,- Alter , ,- Renditen zwischen 8 % und 12 % vor KESt! * Quelle: Tarife der Raiffeisenversicherung inkl. unverbindlicher Gewinnanteile 20 Verfasser, Präsentationstitel
21 Zukunftssicherung 3/1/15a EStG 9,12 Weiterhin an das Finanzamt zahlen Lohnsteuer von 25,- p.m. 9,12 ODER für die eigene Pensionsvorsorge verwenden!
22 Steuerfrühstück Pensionszusage Stephan Aigner Verfasser, Präsentationstitel 22
23 Die 3 Säulen der Pensionsvorsorge Zur Absicherung der Grundbedürfnisse Zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards 23 Verfasser, Präsentationstitel Seite 23
24 Die 3 Säulen Beiträge Leistungen 33,0 33,1 1,2 5,2 1,0 2,3 24 Quelle: WIFO, Betriebliche und private Altersvorsorgeformen in Österreich, Thomas Url, Oktober 2004; Angaben in Mrd. Euro Verfasser, 24 Präsentationstitel
25 Erwerbstätige pro Pensionist Verfasser, Präsentationstitel Seite 25
26 Die Auswirkungen der Pensionsreformen Letztbezug: (netto 2.139) Pensionshöhe: 2003: brutto (netto = 75%) PSR: brutto (netto = 63%) Pensionskonto: brutto (netto = 60%) Verlust zum Aktiveinkommen: 40% 26 Angestellter, Biennalsprünge Korridorpension mit 62 Jahren, 38 Vers.Jahre Verfasser, Präsentationstitel Seite 26
27 Was kosten 1000,-- Euro Pension Frau Mann 30 jährig EUR 3.794,- EUR 3.567,- 40 jährig EUR EUR 5.848,- 50 jährig EUR EUR ,- Für EUR 1.000,-- 12 x p.m. zum 65 LJ. 27 Verfasser, Präsentationstitel 27
28 Gehaltserhöhung versus Firmenpension Gehaltserhöhung Dienstgeber-Aufwand 1.000,-- Altersvorsorge im Betrieb Dienstgeber-Aufwand 1.000,-- abzüglich Lohnnebenkosten 238,-- Brutto: 762,-- abzüglich Sozialversicherung 141,-- abzüglich Lohnsteuer 205,-- NETTOLOHN Dienstnehmer 416,-- NETTO Dienstnehmer 1.000,-- *) Annahmen: LSt 38,33%, 6% SZ, SV-Beitrag 18,62%; 17,62% bei SZ; LNK 31,21% Verfasser, Präsentationstitel 28
29 Gehaltserhöhung versus Firmenpension Altersvorsorge privat Altersvorsorge im Betrieb 3.686,- Einzahlung Garantierte Rente RV 563 Netto nach BewG 1.000, ,- Einzahlung Gesamterfolg 5% Gewinnbeteiligung 415, ,- Gewinnbeteiligung Garantierte Rente BKR ,- Netto Annahme: 30 jähriger Mann, Pension mit 65, 60% Witwe, Grenzsteuersatz 38,33%, Jahressechstel berücksichtigt Angaben in Jahresprämien und Jahresrente (valorisiert mit 1,75 p.a.) 29 Verfasser, Präsentationstitel Seite 29
30 Unsere Lösung - Die Pensionszusage Leistungszusage Pensionszahlung Unternehmen Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen Versicherung / Wertpapierdeckung Alterspension Hinterbliebenenvorsorge Berufsunfähigkeitsvorsorge Arbeitnehmer 30 Verfasser, Präsentationstitel 30
31 Leistungszusage - für wen? Versorgter Personenkreis ist grundsätzlich frei wählbar Arbeitsrechtliche Gleichbehandlung Stärkere Mitarbeiterbindung Unverfallbarkeitsfrist bis zu 10 Jahre möglich Mitarbeiter, die größeren Wert auf eine Abfindung legen Immer noch möglich, aber voll besteuert Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 25 % Anteilen am eigenen Unternehmen 31 Verfasser, 31 Präsentationstitel
32 Ihr Unternehmer-Vorteil: Betrieblich finanziert Gewinnmindernde Rückstellungsbildung Ersparnis von Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber Reduktion von Ertragssteuern beim Arbeitnehmer Risikodeckungen volle Betriebsausgabe Eventuell begünstigte Versteuerung bei Pensionsantritt Hohe Flexibilität bei der Auswahl der Teilnehmer 32 Verfasser, 32 Präsentationstitel
33 Bonusmodell Statt Barauszahlung des Bonus erhalten Sie bzw. Ihr Mitarbeiter: Eine wertgleiche direkte Pensionszusage Rückgedeckt durch eine Versicherung Unverfallbar und unwiderruflich Kein Risiko für das Unternehmen 33 Verfasser, 33 Präsentationstitel
34 Eigenvorsorge mir Steuerbonus statt Bonuszahlungen Zukünftiger freiwilliger Bonus in Form einer Wertgleichen Pensionszusage Unternehmen Pensionszahlung Arbeitnehmer Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen Versicherung 34 Verfasser, Präsentationstitel Prämien Rückversicherung Leistungen Versicherer 34 steuerfreie Zuwendung - Bruttosparen Verpfändungserklärung
35 Der Nutzen für Sie bzw. Ihren Mitarbeiter steuerfreies Ansparen Einkommenssteuerpflicht verschoben auf Zeitpunkt der Auszahlung der Pension an den Mitarbeiter Keine Ertragssteuern (KESt) für Wertzuwachs in der Versicherung Unabhängig vom Unternehmensbestand durch volle Rückdeckung sofortige Unverfallbarkeit 35 Verfasser, 35 Präsentationstitel
36 Raiffeisen - Steuerfrühstück Wolfgang ZWETTLER Steuerberater und Partner der CONSULTATIO Wolfgang Zwettler 36 Raiffeisen-Steuerfrühstück
37 STEUERLICHE REGELN FÜR PENSIONSZUSAGEN STEUERLICHE PENSIONSRÜCKSTELLUNG RÜCKDECKUNGSVERSICHERUNG BEITRAGSORIENTIERTE DIREKTE LEISTUNGSZUSAGE Wolfgang Zwettler 37 Raiffeisen-Steuerfrühstück
38 Steuerliche Pensionsrückstellung 14 (6) EStG Für bilanzierende Steuerpflichtige: Regeln: schriftliche, rechtsverbindliche, unwiderrufliche Zusagen direkte Leistungszusagen is Betriebspensionsgesetz (BPG) Versicherungsmathematische Berechnung 80 % - Grenze für Zusage Rechnungszinsfuß 6 % Deckung von 50% der Rückstellung durch Wertpapiere Wolfgang Zwettler 38 Raiffeisen-Steuerfrühstück
39 Rückdeckungsversicherung Gründe für Abschluss: zu geringe Liquidität zum Pensionierungszeitpunkt nur 50% der Rückstellung durch Wertpapiere zu decken zu geringer Barwert (6%!) früherer Leistungsanspruch (Tod, Berufsunfähigkeit, etc.) Wolfgang Zwettler 39 Raiffeisen-Steuerfrühstück
40 Rückdeckungsversicherung Arbeitgeber = Versicherungsnehmer + Begünstigter Arbeitnehmer = versicherte Person Prämienzahlungen sind Betriebsausgaben jährliche gewinnerhöhende Aktivierung des Deckungskapitals Volle Anrechnung des versicherungsmäßigen Deckungskapitals auf das Wertpapierdeckungserfordernis Wolfgang Zwettler 40 Raiffeisen-Steuerfrühstück
41 Der Tipp vom Steuer-Experten
42 STEUERTIPPS BUDGETBEGLEITGESETZ Einkommensteuergesetz 1988 Gebührengesetz 1957 BETRUGSBEKÄMPFUNGSGESETZ 2010 Körperschaftsteuergesetz 1988 BUDGETBEGLEITGESETZ JUSTIZ Unternehmensgesetzbuch Wolfgang Zwettler 42 Raiffeisen-Steuerfrühstück
43 Budgetbegleitgesetz Einkommensteuergesetz (EStG) 27 - Kapitalvermögen NEU: Vermögenszuwachsbesteuerung Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Wertpapieren und Derivaten besonderer Steuersatz von 25% mit Endbesteuerungswirkung für privaten und betrieblichen Bereich eingeschränkter Verlustausgleich, kein Verlustvortrag anzuwenden auf Erwerbe nach dem Besteuerung ab dem Wolfgang Zwettler 43 Raiffeisen-Steuerfrühstück
44 Betrugsbekämpfungsgesetz Körperschaftsteuergesetz (KStG) 22 - Steuersätze NEU: Sonderkörperschaftsteuer neuer 22 Abs. 3: zusätzlicher Zuschlag von 25% für Auszahlungen mit ungenauer Gläubigeroder Empfängernennung bisher nur Aberkennung als Betriebsausgabe Wolfgang Zwettler 44 Raiffeisen-Steuerfrühstück
45 Budgetbegleitgesetz Justiz Unternehmensgesetzbuch (UGB) Zwangsstrafen NEU: Zwangsstrafverfügung gegen jedes Organ und gegen Gesellschaft je 700,- Strafe, nach 2 Monaten weitere 700,-, für mittelgroße GmbH (< 38,5 Mio. Umsatz) ab zweitem Versäumnis 3-fache Strafe für große GmbH ab zweitem Versäumnis 6-fache Strafe Einspruchsfrist 14 Tage Inkrafttreten , Altfälle ab Wolfgang Zwettler 45 Raiffeisen-Steuerfrühstück
46 Budgetbegleitgesetz Gebührengesetz (GebG) 33 Tarifpost (TP) 8 und 19 NEU: Keine 0,8% auf Kreditverträge Gegengeschäft zur Stabilitätsabgabe für Banken Gebühr für Darlehensverträge (TP8) und Kreditverträge (TP 19) entfällt Ersatztatbestand Gesellschafterdarlehen entfällt Inkrafttreten ab Wolfgang Zwettler 46 Raiffeisen-Steuerfrühstück
47 Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit! Wolfgang ZWETTLER Tel.: 01 / Wolfgang.Zwettler@consultatio.at Wolfgang Zwettler 47 Raiffeisen-Steuerfrühstück
48 Steuertipps Mag. Dr. Reinhard Draschtak Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Tel.: 01/ mailto: LBG persönlich. kompetent. nah. österreichweit. Datum: 24. November
49 Steuertipps zum Jahresende Aktiva: Anlagevermögen: Abschreibungsdauer Teilwertabschreibungen Abgänge Wirtschaftsgüter Bewertung Wertpapiere Aktivierung Instandhaltung Umlaufvermögen: Vorräte "Verlustfreie Bewertung" Entmodung, Verderb, Ladenhüter Ansatz Rabatte & Skonti Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Werthaltigkeit Einzel- und pauschale Einzelwertberichtigungen Fremdwährungskurse Imparitätisches Realisationsprinzip LBG persönlich. kompetent. nah. österreichweit. 49
50 Steuertipps zum Jahresende Passiva: Rückstellungen: Entsprechende Personalrückstellungen Sonstige Rückstellungen - Vorsichtsprinzip z.b. - Prämien Mitarbeiter, GF Bezug, Retourwaren Kontaminierung, Umweltschutz, Umweltauflagen Gutachten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: Verrechnungsabgrenzungen Fremdwährungsbewertung (z.b. CHF Kredit) Leistungsabgrenzung - Abstimmung mit Vorräten Imparitätisches Realisationsprinzip Sonstige Verbindlichkeiten: Beauftragte Leistungen Dauerschuldverhältnisse LBG persönlich. kompetent. nah. österreichweit. 50
51 Wir beraten Sie gerne Optimale Lösungen werden individuell für Sie und mit Ihnen erarbeitet. Wir stehen Ihnen dafür gerne zur Verfügung in einem kostenlosen Erstgespräch durch eine seriöse, langjährige, Branchen orientierte Beratung von Apotheker/innen in Österreich. LBG persönlich. kompetent. nah. österreichweit. 51
52 Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! 30 STANDORTE ÖSTERREICHWEIT Burgenland Eisenstadt Großpetersdorf Mattersburg Neusiedl/See Oberpullendorf Oberwart Kärnten Klagenfurt Villach Wolfsberg Niederösterreich Gänserndorf Gloggnitz Gmünd Hollabrunn Horn Korneuburg Mistelbach Neunkirchen St. Pölten Waidhofen/Thaya Wr. Neustadt Oberösterreich Linz Ried Steyr Salzburg Salzburg Stadt Steiermark Bruck/Mur Graz Leibnitz Liezen Tirol Innsbruck Wien UNSERE KLIENTEN: LBG Wirtschaftstreuhand Österreich: Ein Unternehmen 30 regionale Beratungs-Teams 400 Mitarbeiter österreichweit Ihr persönlicher Berater in Ihrer Nähe Betriebswirtschaft, IT-Lösungen Steuerberatung & Rechtsformwahl, Gutachten Buchhaltung & Bilanz, Wirtschaftsprüfung Personalverrechnung, Sozialversicherung, Arbeitsrecht Kalkulation, Planung, Kostenrechnung Familienbetriebe, Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Unternehmensgruppen, Konzerntöchter. LBG persönlich. kompetent. nah. österreichweit. 52
53 Wir freuen uns auf interessante Gespräche mit Ihnen.
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