Raiffeisen Handel & Gewerbe Steuer-Frühstück
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- Ute Rothbauer
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1 Raiffeisen Handel & Gewerbe Steuer-Frühstück
2 Profitieren Sie von folgenden Experten: Mag. Alexander Komarek, LL.M. Beeideter Wirtschaftsprüfer & Steuerberater, LBG Wien Wolfgang Zwettler Dr. Georg Salcher Geschäftsführer CONSULTATIO Wirtschaftsprüfung GmbH Stephan Aigner Leiter Betriebliches Vorsorgemanagement Raiffeisen Versicherung
3 Kritisch nachgefragt: Steuern sparen Gewinn optimieren?! SD Prok. Gaston Giefing, CMC, im Experten-Kurz-Talk
4 So optimieren Sie Ihr Jahresergebnis! Foto Wien, 3. November 2011 Mag. Alexander Komarek, LL.M. Beeideter Wirtschaftsprüfer & Steuerberater LBG Wien Tel.: 01/ mailto: Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Wien LBG persönlich. kompetent. nah. österreichweit. 4
5 Gewinnfreibetrag für KMU Grundfreibetrag 13% Gewinnfreibetrag investitionsbedingter Gewinnfreibetrag für Gewinne bis (max ) für Gewinne über kein Investitionserfordernis Investitionserfordernis auch bei Pauschalierung automatische Zuerkennung; Zuordnung bei mehreren betrieblichen Einkunftsquellen nicht bei Pauschalierung Geltendmachung bei Steuererklärung Steuerberatung Bilanz Buchhaltung Personalverrechnung Gutachten Prüfung Unternehmensberatung 2011 LBG Österreich 5
6 Gewinnfreibetrag für KMU seit WJ 2010 (auch WJ 2009/10) für natürliche Personen Einzelunternehmer Gesellschafter von Personengesellschaften betriebliche Einkünfteermittlung: Gewerbebetriebe, Selbstständige, Land- und Forstwirte Gewinnermittlung: Einnahmen-Ausgaben-Rechner, Bilanzierer, bei Pauschalierung nur Grundfreibetrag. Gewinnfreibetrag bis zu 13% höchstens (max. Ersparnis von ab Gewinn) Steuerberatung Bilanz Buchhaltung Personalverrechnung Gutachten Prüfung Unternehmensberatung 2011 LBG Österreich 6
7 Gewinnfreibetrag für KMU Begünstigte Wirtschaftsgüter für investitionsbedingten Gewinnfreibetrag abnutzbare, körperliche Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von zumindest 4 Jahren ausgenommen sind insbesondere: PKW geringwertige Wirtschaftsgüter gebrauchte Wirtschaftsgüter NEU: Gebäude (Mieterinvestitionen) jetzt steuerbegünstigt möglich! bestimmte Wertpapiere, die für 4 Jahre gewidmet werden Wertpapierersatzbeschaffung bei vorzeitiger Tilgung binnen 2 Monaten möglich 2011 LBG Österreich Steuerberatung Bilanz Buchhaltung Personalverrechnung Gutachten Prüfung Unternehmensberatung 7
8 Beispiel: Gewinnfreibetrag für KMU Schuhhändler: Mieterinvestitionen (Trennwände): / JA! Schuhregale: 600 / JA! PKW: / NEIN 13% von = => maximaler Gewinnfreibetrag Gewinn Grundfreibetrag invbed GFB Gewinn endgültig Steuerbelastung ohne GFB: Steuerbelastung mit GFB: Steuerersparnis: steht unabhängig von Investitionen zur Verfügung mit der Höhe der Anschaffung von begünstigten Wirtschaftsgütern beschränkt (Mieterinvestition + Schuhregal). LBG-Tipp: Bei Anschaffung von Wirtschaftsgütern ihv insgesamt 2.600, könnte der maximal mögliche Gewinnfreibetrag ihv ausgenutzt werden, z.b. durch die Anschaffung von bestimmten Wertpapiere (begünstigte Wirtschaftsgüter!) 2011 LBG Österreich Steuerberatung Bilanz Buchhaltung Personalverrechnung Gutachten Prüfung Unternehmensberatung 8
9 Gewinnfreibetrag für KMU Wirkungen: Grundfreibetrag von max : (unvollständiges) Äquivalent für das steuerbegünstigte 13./14. Gehalt von Unselbstständigen. investitionsbedingter Gewinnfreibetrag von max : Anreiz, Jahresgewinn im Unternehmen zu belassen und für Investitionen oder steuerbegünstigten Vermögensaufbau durch Wertpapierveranlagung zu verwenden. Aber: Auch bei vollständiger Gewinnentnahme und fremdfinanzierter Investition bleibt der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag uneingeschränkt möglich. theoretische Steuerersparnis von max / Jahr Liquiditätsschonung durch Steuerersparnis, wegen fehlender Entnahmesperre darüber hinaus keine automatisch positive Wirkung auf EK-Quote oder Liquidität! 2011 LBG Österreich Steuerberatung Bilanz Buchhaltung Personalverrechnung Gutachten Prüfung Unternehmensberatung 9
10 Gewinnfreibetrag für KMU Beispiel: GmbH-Geschäftsführer Pauschalierung vs. Gewinnfreibetrag (GFB) was ist besser? Beides ist nicht möglich! GFB erst ab einem Gewinn von rd. EUR vorteilhaft! Rückkehr in die Basispauschalierung erst nach 5 Jahren möglich! Durch GFB geht die 6%ige Betriebsausgabenpauschalierung verloren! Bis zu einem Gewinn von EUR steht der GFB auch bei der Pauschalierung zu! Bei GFB wenn Wertpapiere gekauft werden Kapitalbindung! Bis EUR Gewinn bei GFB auch SVA Nachteil! Gewinn Steuervorteil durch GFB LBG Österreich Steuerberatung Bilanz Buchhaltung Personalverrechnung Gutachten Prüfung Unternehmensberatung 10
11 Was Banken an Ihrem Unternehmen und am Jahresabschluss interessiert Aktualität des Jahresabschlusses Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Bewertung von Vermögen und Schulden im Sinne der unternehmensrechtlichen Bestimmungen Eigenkapitalquote, etwaige stille Reserven im Anlagevermögen Cash-Flow aus der operativen Betriebstätigkeit Rentabilität & Schuldentilgungsdauer Aktueller, unterjähriger (!) wirtschaftlicher Stand; Jahres-Budget! Voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung im laufenden Jahr Geschäftsbeziehungen im wirtschaftlichen Umfeld des Unternehmers Verflechtungen! Ob die Kreditsumme samt Zinsen auch zeitgerecht zurückgezahlt werden kann! 2011 LBG Österreich Steuerberatung Bilanz Buchhaltung Personalverrechnung Gutachten Prüfung Unternehmensberatung 11
12 Wie Sie Ihre Bank garantiert verunsichern Mangelhaftes, unzuverlässiges oder nicht aktuelles laufendes Rechnungswesen; Späte Jahresabschlüsse Unangekündigte, nicht abgesprochene Überziehungen Keine oder eine völlig unplausible Darstellung künftiger Entwicklungen; Strategie; Jahresbudget Wenn kein Unternehmensnachfolger absehbar ist oder nicht zeitgerecht eingebunden wird 2011 LBG Österreich Steuerberatung Bilanz Buchhaltung Personalverrechnung Gutachten Prüfung Unternehmensberatung 12
13 Zuführung von Fremdkapital gegenüber Eigenkapital steuerlich begünstigt Abschaffung der Kreditvertrags- und Darlehensvertragsgebühr seit Leasing- und Mietverträge bleiben gebührenpflichtig! Eigenkapitalzufuhr führt weiterhin bei Kapitalgesellschaften zu 1 %-iger Gesellschaftsteuerpflicht! Fremdkapital ist durch steuerlichen Zinsenabzug gegenüber Eigenkapital steuerlich bevorzugt 2011 LBG Österreich Steuerberatung Bilanz Buchhaltung Personalverrechnung Gutachten Prüfung Unternehmensberatung 13
14 Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! 30 STANDORTE ÖSTERREICHWEIT Burgenland Eisenstadt Großpetersdorf Mattersburg Neusiedl/See Oberpullendorf Oberwart Kärnten Klagenfurt Villach Wolfsberg Niederösterreich Gänserndorf Gloggnitz Gmünd Hollabrunn Horn Korneuburg Mistelbach Neunkirchen St. Pölten Waidhofen/Thaya Wr. Neustadt Oberösterreich Linz Ried Steyr Salzburg Salzburg Stadt Steiermark Bruck/Mur Graz Leibnitz Liezen Tirol Innsbruck Wien KLIENTEN-STRUKTUR: LBG Österreich: Ein Unternehmen 30 Standorte in 8 Bundesländern Ihr persönliches Beratungs-Team in Ihrer Nähe Steuerberatung & Rechtsformwahl, Gründung, Übergabe Buchhaltung & Bilanz, Wirtschaftsprüfung, Gutachten Personalverrechnung, Sozialversicherung, Arbeitsrecht Kalkulation, Planung, Kostenrechnung, Unternehmensbewertung Business-Software-Lösungen: Beratung, Implementierung, Schulung LBG persönlich. kompetent. nah. Personen- und Kapitalgesellschaften, Familienbetriebe, Unternehmensgruppen, Freie Berufe, Einzelunternehmer, Miteigentumsgemeinschaften, Konzerntöchter, Vereine, Verbände, Franchise, Privatstiftungen, öffentliche und private Institutionen. 14 österreichweit.
15 Steuerfrühstück Langfristig sicher und steuerbegünstigt vorsorgen Stephan Aigner
16 Die 3 Säulen in Österreich Beiträge Leistungen 33,0 33,1 1,2 5,2 1,0 2,3 Quelle: WIFO, Betriebliche und private Altersvorsorgeformen in Österreich, Thomas Url, Oktober 2004; Angaben in Mrd. Euro 16
17 Erwerbstätige pro Pensionist
18 Was kosten 1000,-- Euro Pension p.a. Heute Frau Mann 30 jährig EUR 3.794,- EUR 3.567,- 40 jährig EUR EUR 5.848,- 50 jährig EUR EUR ,- Für EUR 1.000,-- 12 x p.m. zum 65 LJ
19 Steuern und Abgaben 19
20 Steuern und Abgaben 20
21 Gehaltserhöhung versus Firmenpension Gehaltserhöhung Dienstgeber-Aufwand 2.525,-- Altersvorsorge im Betrieb Dienstgeber-Aufwand 2.525,-- abzüglich MVK+Gemeinde 87,-- abzüglich Sozialversicherung 764,-- abzüglich Finanz 651,-- NETTOLOHN Dienstnehmer 1023,-- NETTO Dienstnehmer 2.525,-- *) Annahmen: LSt 38,33%, 6% SZ, SV-Beitrag 18,62%; 17,62% bei SZ; LNK 31,21% 21
22 Gehaltserhöhung versus Firmenpension Altersvorsorge privat Altersvorsorge im Betrieb 3.870,- Gewinnbeteiligung 2.593,- Einzahlung 1023,- 1908,- Gewinnbeteiligung Garantierte Rente Netto nach BewG 2.525, ,- Einzahlung Garantierte Rente Netto Annahme: 30 jähriger Mann, Pension mit 65 Grenzsteuersatz 38,33%, Jahressechstel berücksichtigt Alle Angaben in Jahresprämien und Jahresrente (valorisiert mit 1,75 p.a.) sind Ungefährwerte 22
23 Die Firmenpension Leistungszusage Pensionszahlung Unternehmen Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen Versicherung / Wertpapierdeckung Alterspension Hinterbliebenenvorsorge Berufsunfähigkeitsvorsorge Arbeitnehmer 23
24 Firmenpension - für wen? Versorgter Personenkreis ist grundsätzlich frei wählbar Arbeitsrechtliche Gleichbehandlung Stärkere Mitarbeiterbindung Unverfallbarkeitsfrist bis zu 10 Jahre möglich Mitarbeiter, die größeren Wert auf eine Abfindung legen Immer noch möglich, aber voll besteuert Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 25 % Anteilen am eigenen Unternehmen 24
25 Ihr Unternehmer-Vorteil: Betrieblich finanziert Gewinnmindernde Rückstellungsbildung Ersparnis von Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber Reduktion von Ertragssteuern beim Arbeitnehmer Risikodeckungen volle Betriebsausgabe Eventuell begünstigte Versteuerung bei Pensionsantritt Hohe Flexibilität bei der Auswahl der Teilnehmer 25
26 Bonusmodell Statt Barauszahlung des Bonus erhalten Sie bzw. Ihr Mitarbeiter: Eine wertgleiche direkte Pensionszusage Rückgedeckt durch eine Versicherung Unverfallbar und unwiderruflich Kein Risiko für das Unternehmen 26
27 Bonusmodell Der Nutzen für Sie bzw. Ihren Mitarbeiter steuerfreies Ansparen Einkommenssteuerpflicht verschoben auf Zeitpunkt der Auszahlung der Pension an den Mitarbeiter Keine Ertragssteuern (KESt) für Wertzuwachs in der Versicherung Unabhängig vom Unternehmensbestand durch volle Rückdeckung sofortige Unverfallbarkeit 27
28 Raiffeisen - Steuerfrühstück Wolfgang ZWETTLER Steuerberater und Partner der CONSULTATIO
29 KONVERTIERUNG VON FREMDWÄHRUNGSKREDITEN DIE STEUERLICHEN FOLGEN IM BETRIEBLICHEN BEREICH Wolfgang Zwettler 29 Raiffeisen-Steuerfrühstück
30 Einnahmen-Ausgaben-Rechner 4 Abs.3 EStG VwGH /15/0116 Konvertierung eines JPY-Kredites in CHF mit Kursgewinn im Jahr 2003 Betriebsprüfung stellt Steuerpflicht des Kursgewinnes fest Berufung, UFS , Abweisung Verbindlichkeitentausch, Gewinnrealisierung auch bei 4(3)-Gewinnermittlung Beschwerde an VwGH: STATTGABE!! Vereinbarung, dass eine Schuld in anderer Währung zurückbezahlt wird, ist kein Erwerb eines neuen Wirtschaftsguts Ergebnis: KEIN TAUSCH, KEINE GEWINNREALISIERUNG BEI KONVERTIERUNG IN WECHSELKURSLABILE WÄHRUNG Wolfgang Zwettler 30 Raiffeisen-Steuerfrühstück
31 5(1) EStG Gewinnermittlung Kapitalgesellschaften, GmbH&Co VwGH /15/0127 GmbH erzielt Kursgewinn bei Konvertierung JPY in CHF, keine Erfassung in Steuerbilanz Betriebsprüfung stellt Steuerpflicht fest Berufung, UFS , Abweisung Beschwerde an VwGH: STATTGABE!! Begriff des Wirtschaftsgutes ist bei 4(3) derselbe wie bei 5 Ermittlern; Währungswechsel kein Tausch; Wirtschaftsgut Fremdwährungsverbindlichkeit bleibt dasselbe; Ergebnis: REALISIERUNG ERST MIT (ANTEILIGER) TILGUNG ODER MIT KONVERTIERUNG IN EURO Wolfgang Zwettler 31 Raiffeisen-Steuerfrühstück
32 4(1) EStG Gewinnermittlung Freiwillige Bilanzierer VwGH /15/0175 Unternehmer erzielt Kursgewinn bei Konvertierung JPY in CHF, keine Erfassung in Steuerbilanz Betriebsprüfung stellt Steuerpflicht fest Berufung, UFS , STATTGABE!! LERNFÄHIG!! Aber: AMTSBESCHWERDE an VwGH: ABWEISUNG!! Relevanz der Heimatwährung Ergebnis: REALISIERUNG ERST MIT (ANTEILIGER) TILGUNG ODER MIT KONVERTIERUNG IN EURO Abschluss: Anpassung der EStR Rz 671 an VwGH- Judikatur Wolfgang Zwettler 32 Raiffeisen-Steuerfrühstück
33 Beispiel Fremdwährungsswitch Jahr 2001 Aufnahme YEN-Kredit Kurs JPY/EUR 108,80 JPY Jahr 2003 Konvertierung in CHF JPY/EUR 130,90 CHF/EUR 1, Steuerlicher Wert Kurs (:130,9*108,8) KURSGEWINN NICHT STEUERPFLICHTIG Wolfgang Zwettler 33 Raiffeisen-Steuerfrühstück
34 Beispiel Konvertierung Jahr 2005 CHF-Kredit Kurs CHF/EUR 1,55 CHF Jahr 2011 Konvertierung in EUR Kurs CHF/EUR 1, Steuerlicher Wert Kurs (:1,23*1,55) KURSVERLUST STEUERWIRKSAM Wolfgang Zwettler 34 Raiffeisen-Steuerfrühstück
35 Beispiel teilweise Tilgung Jahr 2005 CHF-Kredit Kurs CHF/EUR 1,55 CHF Jahr 2007 Teilweise Tilgung CHF Kurs CHF/EUR 1, Tilgung von 20% des Kredites Steuerlicher Wert Tilgung EUR KURSGEWINN STEUERPFLICHTIG Wolfgang Zwettler 35 Raiffeisen-Steuerfrühstück
36 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wolfgang ZWETTLER Tel.: 01 / Wolfgang.Zwettler@consultatio.at Wolfgang Zwettler 36 Raiffeisen-Steuerfrühstück
37 Raiffeisen - Steuerfrühstück Dr. Georg SALCHER Steuerberater und Partner der CONSULTATIO 37
38 Betriebsprüfung: Wenn der Prüfer 3 X klingelt Steuertipps aus der Praxis Dr. Georg Salcher 38 Raiffeisen-Steuerfrühstück
39 IM VISIER DER FINANZ Auswahl der Prüffälle: Kennzahlen Insider-Wissen Auffälliges Verhalten Dr. Georg Salcher 39 Raiffeisen-Steuerfrühstück
40 IM VISIER DER FINANZ Was der Prüfer schon weiß: Unternehmens-Info (Broschüren, Homepage) Medienberichte Kontrollmitteilungen Dr. Georg Salcher 40 Raiffeisen-Steuerfrühstück
41 IM VISIER DER FINANZ Vorbereitung auf die Prüfung: Sofortige Abstimmung mit Steuerberater Unterlagen durchsehen Strafbefreiende Selbstanzeige überlegen Dr. Georg Salcher 41 Raiffeisen-Steuerfrühstück
42 IM VISIER DER FINANZ Vorbeugende Maßnahmen: Systematische Fehler vermeiden - Second Opinion Dokumentation von Geschäftsfällen, Besonderheiten Saubere EDV (Vorsysteme, Grundaufzeichnungen) Dr. Georg Salcher 42 Raiffeisen-Steuerfrühstück
43 VERANSTALTUNGSHINWEIS DER UNTERNEHMER AUF DEM PRÜFSTAND Jahresabschlussprüfung Kosten und Nutzen Das erfolgreiche Bankengespräch Wenn das Finanzamt 3 Mal klingelt Am 10. November ab im CONSULTATIO-Haus: Karl-Waldbrunner-Platz 1, 1210 Wien anmeldung@consultatio.at Dr. Georg Salcher 43 Raiffeisen-Steuerfrühstück
44 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Georg SALCHER Tel.: 01 / georg.salcher@consultatio.at Dr. Georg Salcher 44 Raiffeisen-Steuerfrühstück
45 Wir freuen uns auf interessante Gespräche mit Ihnen.
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