Arbeitshilfe zur Kalkulation für Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe

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1 Persönliches Budget Arbeitshilfe zur Kalkulation für Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG e.v.

2 Impressum Herausgeber: Der Paritätische Baden-Württemberg e.v. Haußmannstrasse Stuttgart info@paritaet-bw.de Tel / Redaktion: Brigitte Göltz goeltz@paritaet-bw.de Inhaltlich Verantwortlicher gemäß Presserecht: Hansjörg Böhringer, Landesgeschäftsführer Gestaltung und Druck der Titelseite: Kreativ plus Gesellschaft für Werbung & Kommunikation mbh Haußmannstraße Stuttgart

3 Brigitte Göltz: Arbeitshilfe Persönliches Budget Seite 1/85 Arbeitshilfe Persönliches Budget Inhaltsverzeichnis Persönliches Budget Inhaltsverzeichnis Persönliches Budget Vorwort Einleitung Das Persönliche Budget Gesetzliche Grundlagen Das Persönliche Budget Das Trägerübergreifende Persönliche Budget Budgetfähige Leistungen Zielgruppen leistungsberechtigte Personen Zielsetzung des Persönlichen Budgets Aufhebung des sozialrechtlichen Dreiecksverhältnisses Neugestaltung der Rechtsbeziehungen Kalkulation und Leistungsbemessung im Persönlichen Budget Praxisorientierte Instrumente Einführung Rahmenbedingungen Der theoretische Rahmen Die Kosten- und Leistungsrechnung Kalkulationsverfahren Analyse der Leistungen Die Kalkulation von Leistungen im Persönlichen Budget... 29

4 Brigitte Göltz: Arbeitshilfe Persönliches Budget Seite 2/85 5 Vorstellung des Kalkulationsinstruments Persönliches Budget Definitionen Fachleistungsstundensatz Dienstleistungsstundensatz Beschreibung des Kalkulationsinstrumentes Persönliches Budget Excel-Blatt Steuerung_Übersicht und Inhalt Excel-Blatt Einführung 1 und Einführung Excel-Blatt Checkliste zur Klärung des Vorgehens Excel-Blatt Bearbeitungshinweise Excel-Blatt Kalkulationsschema Dienstleistungsstunde Qualifikation Excel-Blatt Kalkulationsschema Gruppenangebote 1: Vereinfachte Kalkulation Excel-Blatt Kalkulationsschema Gruppenangebote 2: Differenzierte Kalkulation Excel-Blatt Kalkulation Fahrtkosten Excel-Blatt Preisübersicht Erläuterung Handhabung Kontrollblätter Excel-Blatt Anzahl abgerechnete Einheiten je LeistungsempfängerIn Excel-Blatt Anzahl abgerechnete Einheiten je Monat Excel-Blatt Budgetkontrolle: Kosten Excel-Blatt Budgetkontrolle_Erträge Excel-Blatt Budgetkontrolle: Kosten Erträge Excel-Blatt Kontrolle: Personal IST-PLAN Excel-Blatt Kontrolle: Personalkapazität Excel-Blatt Kalkulationsschema: Stundenkalkulation Persönliches Budget mit Zuschlägen Excel-Blatt Beispiel 1 und 2: Zuschläge zur Kalkulation von Dienstleistungsstundenpreisen Excel-Blatt Zusatzblatt: Kostenverteilung Kostenstelle Persönliches Budget Excel-Blatt Zusatzblatt: Personallisten... 50

5 Brigitte Göltz: Arbeitshilfe Persönliches Budget Seite 3/ Excel-Blatt Zusatzblatt: Berechnung Miete / Abschreibungen / Inventar Vorstellung des Instruments: Leistungsbemessung Persönliches Budget Bedarfsfeststellung / Hilfeplanung Beschreibung der Tabellenblätter des Instrumentes Leistungsbemessung Persönliches Budget Excel-Blatt Steuerung_Übersicht und Inhalt Excel-Blatt Einführung 1 und Einführung Excel-Blatt Bearbeitungshinweise Excel-Blatt Daten BudgetnehmerIn Excel-Blatt Hilfeplanung Integrierter Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) Excel-Blatt In der Leistungserbringung enthaltene Leistungen Excel-Blatt Preisübersicht Excel-Blatt Planung: Zeitvereinbarung Klient Fachkraft Excel-Blatt Dokumentation: Leistungsnachweis Persönliches Budget Excel-Blatt Abrechnung: Rechnungsbeispiel Persönliches Budget Excel-Blatt Zusammenfassung: Abgerechnete Einheiten der BudgetnehmerIn Fazit Erste Schritte gehen: Einführung der Instrumente zur Kalkulation und Leistungsbemessung Weitere Schritte gehen: Bedeutung für die Führung von Unternehmen im Wohlfahrtsbereich Ergänzende Materialien Vertragswesen Vereinbarungen zwischen leistungsberechtigter Person und Leistungserbringer... 66

6 Brigitte Göltz: Arbeitshilfe Persönliches Budget Seite 4/ Textvorschlag: Vertrag zur Erbringung von Leistungen im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach 17 SGB IX Überblick: Entwicklung des 17 SGB IX Das Persönliche Budget Literatur Ausgewählte Links zum Persönlichen Budget Literaturverzeichnis...82 Glossar...83 Praxisorientierte Instrumente Ausdrucke...85 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Aufhebung des Sozialrechtlichen Dreiecks beim Persönlichen Budget zur linearen Rechtsbeziehung Tabelle 1: Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung Abbildung 2: Zusammenhang Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung Tabelle 2: Musterkostenstellenwegweiser Tabelle 3: Kostenstellenplan... 24

7 Brigitte Göltz: Arbeitshilfe Persönliches Budget Seite 5/85 Vorwort Mit dieser Arbeitshilfe Persönliches Budget und der dazugehörigen CD-ROM stellt Ihnen Der PARITÄTISCHE Landesverband Baden-Württemberg e. V. praxisnahe und einfach anwendbare Excel-Instrumente und Unterlagen zur Umsetzung des Persönlichen Budgets in den Einrichtungen vor. Die Arbeitshilfe umfasst folgende Unterlagen: Informationen zum Persönlichen Budget Kalkulationsschema Persönliches Budget zur Ermittlung von qualifikationsabhängigen Dienstleistungsstundensätzen als Exceldatei Erläuterungen zum Kalkulationsschema Persönliches Budget Leistungsbemessung Persönliches Budget als Exceldatei Erläuterungen zur Leistungsbemessung Persönliches Budget Ein Entwurf für eine Mustervereinbarung zwischen Leistungsempfängern und Leistungserbringern Ergänzende Materialien. Für die Durchführung der Kalkulationen sowie zur Beratung bei der Einführung des Persönlichen Budgets unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Belange steht Ihnen der Servicebereich Entgelt des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg mit seinen Erfahrung gerne zur Verfügung. Der Servicebereich Entgelt führt im Juli 2008 einen Workshop zur Vorstellung der Arbeitshilfe durch. In regelmäßigen Abständen werden Workshops zur betrieblichen Umsetzung des Persönlichen Budgets folgen. Hansjörg Böhringer Landesgeschäftsführer

8 Brigitte Göltz: Arbeitshilfe Persönliches Budget Seite 6/85 1 Einleitung Stell Dir vor, Veränderung steht an und keiner macht so richtig mit! So oder so ähnlich könnte die bisherige Geschichte der neuen Leistungsform des Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderung überschrieben sein. Seit Einführung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen zum wurde in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ein Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gesetzlich forciert: Menschen mit Behinderung sollen nicht länger Objekt der Fürsorge sein, sondern unterstützt und begleitet werden in der Umsetzung weitest gehender Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Eine der Neuerungen war die Einführung des Persönlichen Budgets (PB) nach 17 Abs. 2 SGB IX: Menschen mit Behinderung können Leistungen zur Teilhabe auch in Form eines Persönlichen Budgets, i. d. R. als Geldbetrag, erhalten, um ihnen in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass es in Europa hierzu bereits sehr weitreichende Entwicklungen gibt durchgehend mit überwiegend positiven Erfahrungen aus Sicht der Menschen mit Behinderung. Eine weitere gravierende Veränderung, die diese Leistungsform mit sich bringt: Die Leistungserbringung im Persönlichen Budget bedeutet u. a. auch die Loslösung von der bisherigen vom Gesetz zugrunde gelegten Ausgestaltung der vertraglichen und leistungsrechtlichen Beziehungen zwischen den Akteursgruppen. Das im Sachleistungsprinzip geltende sozialrechtliche Dreiecksverhältnis zwischen Leistungserbringern, Leistungsträgern und Leistungsempfängern wird durchbrochen und gestaltet sich künftig in der direkten Vertragsbeziehung zwischen Leistungsempfängern und Leistungsträgern einerseits und der direkten Vertragsbeziehung und Leistungsbeauftragung zwischen Leistungsempfängern und Leistungserbringern andererseits. Die vertragliche Ebene zwischen Leistungserbringern und Leistungsträgern entfällt bei dieser Leistungsform. Ein Blick in die Literatur zu den Modellprojekten zeigt bisher eine eindeutige Fokussierung der fachlich-inhaltlichen Betrachtung sowie eine Auseinandersetzung mit den Chancen und Risiken dieser Leistungsform für Menschen mit Behinderung. Die Teilhabe am selbstbe-

9 Brigitte Göltz: Arbeitshilfe Persönliches Budget Seite 7/85 stimmten Leben in der Gesellschaft, die Ressourcenorientierung, die Ambulantisierung sowie die Normalisierung im Leben eines Menschen mit Behinderung stehen im Vordergrund. Das Persönliche Budget wird durch die unterschiedlichen Akteursgruppen sehr unterschiedlich wahrgenommen: Menschen mit Behinderung und deren Angehörige nehmen es wahr als sinnvolle Leistungsergänzung für mehr Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Gleichzeitig stellt es Menschen mit Behinderung vor ungewohnte Auswahlmöglichkeiten, die bei fehlender Unterstützung und Assistenz eine deutliche Überforderung für die BudgetnehmerInnen bedeuten kann. Darüber hinaus werden Einschränkungen der Bedarfsgerechtigkeit, der Leistungsgewährung und Auswirkungen auf die Qualität befürchtet. Leistungserbringer interpretieren das Persönliche Budget als Anreiz zur Differenzierung des Leistungsspektrums, als Möglichkeit zur Finanzierung ungewöhnlicher Leistungsarrangements oder zur Belebung des Wettbewerbs zwischen den Anbietern um die Leistungserbringung für Menschen mit Behinderung. Gleichzeitig werden insbesondere die nicht einschätzbaren Veränderungen in Bezug auf die Finanzierung der Einrichtungen und Dienste problematisiert. Leistungsträger erwarten neben den verstärkten Selbstbestimmungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung auch die Möglichkeit vor dem Hintergrund der nach wie vor stark steigenden Fallzahlen in der Eingliederungshilfe den Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe zu senken oder zumindest zu dämpfen, die Leistungserbringung für steigende Fallzahlen in Teilen finanziell neu zu gestalten. Ebenso hoffen sie auf eine Verstärkung des Marktgeschehens in der Eingliederungshilfe. Die kostendämpfenden Wirkungen spiegeln eine der Intentionen des Gesetzgebers bei der Einführung dieser neuen Leistungsform wider. Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen für die Leistungsanbieterseite wurden bislang bei den Modellprojekten nicht dezidiert ausgewertet. Die Beiträge beschränken sich zumeist auf die Feststellung, dass sich das Leistungsspektrum inhaltlich ausdifferenzieren müsse im Hinblick auf eine eindeutige Nachfrageorientierung. Dies belegen auch Beobachtungen aus europäischen Projekten, die eine deutliche Veränderung im Leistungssystem als Folge der neuen Leistungs- und Finanzierungsform benennen. Diesen Bereich trifft gleichwohl eine immense Relevanz: Gilt es doch ein tradiertes Leistungssystem in der Eingliederungshilfe

10 Brigitte Göltz: Arbeitshilfe Persönliches Budget Seite 8/85 neu auszurichten auf ein Zusammenspiel der neuen Leistungsform mit den bestehenden Leistungsangeboten. Die vorliegende Arbeitshilfe beschäftigt sich mit dem gesetzlich verordneten Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe aus dem Blickwinkel der Leistungsanbieter. Als Leistungsanbieter werden hier Träger von Einrichtungen und Diensten verstanden, die bereits stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen für Menschen mit Behinderung erbringen. Diese Leistungsanbieter stehen vor der Herausforderung, das geltende Leistungssystem mit den neuen Anforderungen in Einklang zu bringen. Gerade hier liegen Chancen und Risiken der veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen unmittelbar nebeneinander. Nach Einführung des SGB IX wurden Befürchtungen formuliert, dass es sich bei der Einführung des Persönlichen Budgets um eine Komplettumstellung des Leistungssystems handeln könnte mit unabsehbaren Konsequenzen für die Unternehmensführung bestehender Anbieter. Mittlerweile konnten die Einschätzungen nach derzeitigem Kenntnisstand der Modellprojekte wie folgt konkretisiert werden: Das Trägerübergreifende Persönliche Budget (TPB) stellt eine das Sachleistungssystem ergänzende Leistungsform dar. Es wird bis auf weiteres keine vollkommene Umstellung der Finanzierung geben auf die Leistungsform des Persönlichen Budgets. Sachleistungen für Menschen mit Behinderung bleiben weiterhin der zentrale Bestandteil des Leistungssystems. Erfahrungen aus dem europäischen Umfeld lassen vermuten, dass mittelfristig nur eine vergleichsweise geringe Anzahl von Menschen mit Behinderung das Persönliche Budget nachfragen wird. Der Erfolg von Unternehmen bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets wird maßgeblich davon abhängen, ob die Einführung von allen Ebenen und Akteursgruppen im Unternehmen getragen wird. Die Verankerung in der Vision gehört ebenso zum Gelingen wie die Akzeptanz der Mitarbeitenden. Zusammenfassend ergibt sich die zentrale Fragestellung, wie Unternehmen der Eingliederungshilfe mit diesen veränderten Rahmenbedingungen umgehen können. Die Auswirkungen werden vorrangig in Bezug auf die direkte betriebswirtschaftliche Umsetzung bei der Entgeltgestaltung und Leistungsbemessung bearbeitet. Die Ausarbeitung der vorliegenden Instrumente berücksichtigt, dass zwischen Leistungsträger und Leistungsempfänger Zielvereinbarungen geschlossen werden ( 58 SGB XII, Ge-

11 Brigitte Göltz: Arbeitshilfe Persönliches Budget Seite 9/85 samtplan und BudVO). Der Mensch mit Behinderung als Kunde hat Anspruch auf qualitativ hochwertige Leistungserbringung und hohe Passgenauigkeit zwischen individueller Zieldefinition und Leistungserbringung. Die Qualität der Leistung als notwendige Bedingung steht im Mittelpunkt und stellt die Basis für die Kalkulation von Preisen und die trägerinterne Kalkulation von Kapazitäten dar. Außerdem ist die Qualifikation der Mitarbeitenden in angemessenem Maße zur Erfüllung des Kriteriums Qualität berücksichtigt. Die Instrumente wurden außerdem auf den Überlegungen aufgebaut, dass die Basis für die Leistungserbringung im Persönlichen Budget ein zeitbasiertes Hilfeplansystem ist. Die Hilfeplanung wird mit dem Klienten operationalisiert. Eine Vereinbarung zwischen Leistungsempfänger und Leistungserbringer bildet den Rahmen der Leistungserbringung. Die Kalkulation des Persönlichen Budgets beruht auf qualifikationsabhängigen Dienstleistungsstundensätzen. Für die Abrechnung können mit Hilfe des Instruments zur Leistungsbemessung Leistungsnachweise und Rechnungen erstellt werden. In der vorliegenden Arbeitshilfe werden alle notwenigen Unterlagen bereit gestellt, um die Instrumente anwenden zu können.

12 Brigitte Göltz: Arbeitshilfe Persönliches Budget Seite 10/85 2 Das Persönliche Budget 2.1 Gesetzliche Grundlagen Das Persönliche Budget Nach 17 Abs. 2 SGB IX können Leistungen zur Teilhabe auf Antrag auch durch ein Persönliches Budget in Form eines Geldbetrages ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. AntragstellerInnen sind für die Dauer von sechs Monaten an die Entscheidung gebunden. Befassungsgegenstand dieser Arbeit ist das Persönliche Budget im Rahmen der Eingliederungshilfe, das außerhalb von Einrichtungen erbracht wird Das Trägerübergreifende Persönliche Budget Mit dem 57 SGB XII Trägerübergreifendes Persönliches Budget wurde diese Leistungsform als Leistung der Eingliederungshilfe im SGB XII verankert. Leistungsberechtigte nach 53 SGB XII können auf Antrag Leistungen der Eingliederungshilfe auch als Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets erhalten. Bei der Ausführung des TPB sind nach Maßgabe des individuell festgestellten Bedarfs die Rehabilitationsträger, die Pflegekassen und die Integrationsämter beteiligt. Das Persönliche Budget kann als sog. trägerübergreifende Komplexleistung erbracht werden. Trägerübergreifend bedeutet hier, dass Leistungen mehrerer Rehabilitationsträger kombiniert werden können. Die Budgetverordnung regelt die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger Budgetfähige Leistungen 9 Abs. 2 SGB IX Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten definiert, dass Sachleistungen zur Teilhabe, die nicht in Rehabilitationseinrichtungen auszuführen sind, auf Antrag als Geldleistungen erbracht werden können.

13 Brigitte Göltz: Arbeitshilfe Persönliches Budget Seite 11/85 Nach 17 Abs. 2 SGB IX sind alle Leistungen zur Teilhabe nach 4 und 5 SGB IX budgetfähig, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistungen oder durch Gutscheine erbracht werden können. Stellt man den Bezug zu 9 Abs. 2 SGB IX her so bezieht sich diese Aussage auf Leistungen zur Teilhabe, die nicht in Rehabilitationseinrichtungen auszuführen sind. Alltäglicher Bedarf Ein Bedarf ist alltäglich, wenn er sich auf die Aufgaben und Anforderungen in Arbeit, Familie, Privatleben und Gesellschaft sowie die Gestaltung des eigenen Lebensumfeldes bezieht. Regelmäßig wiederkehrende Bedarfe treten entweder regelmäßig in bestimmten Zeitintervallen (z. B. wöchentlich, monatlich, jährlich) auf, lassen einen bestimmten Rhythmus erkennen oder sind innerhalb eines vorab feststehenden Zeitraums dauerhaft, zumindest aber wiederholt gegeben. Budgetfähige Leistungen des Sozialhilfeträgers, die im Persönlichen Budget in Anspruch genommen werden können, umfassen in der praktischen Umsetzung insbesondere Assistenz, Begleitung, Betreuung einschließlich aller Nebenkosten in den folgenden Bereichen: Selbstversorgung Haushaltsführung Förderung und Vermittlung von sozialen Beziehungen Beschaffung von Informationen Ermöglichung von Kommunikation Mobilität Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Erschließung und Teilnahme an Bildungsangeboten Freizeitgestaltung Fahrtkosten Das Persönliche Budget dient nicht zur Deckung der Kosten des Lebensunterhaltes. Hierfür können ergänzend andere Leistungen in Anspruch genommen werden wie Leistungen der

14 Brigitte Göltz: Arbeitshilfe Persönliches Budget Seite 12/85 Grundsicherung, Wohngeld, Renten, Leistungen der Landesversicherungsanstalt (LVA), der Agenturen für Arbeit usw.. Grundsätzlich sind Sach- und Geldleistungen kombinierbar. Budgetfähige Leistungen im Trägerübergreifenden Persönlichen Budget Budgetfähig sind nach 17 Abs. 2 SGB IX neben allen Leistungen zur Teilhabe die erforderlichen Leistungen der Kranken- und der Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistungen oder durch Gutscheine erbracht werden können Zielgruppen leistungsberechtigte Personen Leistungsberechtigt sind alle Menschen mit einer wesentlichen Behinderung bzw. von Behinderung bedrohte Personen im Sinne des 53 SGB XII i. V. m. 2 SGB IX, die Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen haben. Grundvoraussetzung ist ein Anspruch auf Teilhabeleistungen nach 5 Nr. 1, 2 und 4 SGB IX sowie ein Antrag der/des Leistungsberechtigten. Während der Erprobungsphase bis entscheidet der Rehabilitationsträger nach pflichtgemäßem Ermessen über den entsprechenden Antrag. Ab dem besteht nach 159 Abs. 5 SGB IX ein Rechtsanspruch auf die Ausführung eines Persönlichen Budgets. 2.2 Zielsetzung des Persönlichen Budgets Nach 17 Abs. 2 SGB IX soll das PB den Leistungsberechtigten ein möglichst selbstständiges Leben in eigener Verantwortung ermöglichen. In der Interpretation umfasst dies insbesondere 1 Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung, Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts, Stärkung der Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung, Wahlmöglichkeiten bei der Gewährung von Hilfen, Vorrang ambulanter vor stationärer Leistungen, 1 KVJS, Das Persönliche Budget, 2006, S. 7.

15 Brigitte Göltz: Arbeitshilfe Persönliches Budget Seite 13/85 Vorrang Geldleistung vor Sachleistung, Aktivierung der Leistungsberechtigten, Lebenswelt- beziehungsweise Sozialraumorientierung, Individualisierung der Hilfen, Personen- statt Institutionsorientierung, Stärkere Personenorientierung von Hilfeplanung und Leistungserbringung, Differenziertes Angebot von Dienstleistungen. Das PB dient als Steuerungsinstrument für gesellschaftliche Teilhabe mit dem Ziel eine möglichst hohe Passgenauigkeit der Unterstützung auf den individuellen Bedarf des Menschen mit Behinderung sowie eine spürbare Entlastung der beteiligten Leistungsträger bzw. die Einbeziehung unterschiedlicher Leistungsträger und die Umsetzung des Nachranges der Sozialhilfe umzusetzen. 2.3 Aufhebung des sozialrechtlichen Dreiecksverhältnisses Neugestaltung der Rechtsbeziehungen Die Rechtsbeziehungen in der Leistungsform des Persönlichen Budgets gestalten sich im Gegensatz zu den Rechtsbeziehungen im Sachleistungsprinzip dadurch, dass die vertragliche Ebene zwischen den Leistungsträgern und den Leistungserbringern wegfällt man spricht von der Aufhebung des Sozialrechtlichen Dreiecksverhältnisses. Der Leistungsträger erstellt einen Gesamtplan nach 58 SGB XII. Leistungsberechtigte haben einerseits über die Zielvereinbarung nach 4 BudgetV eine vertragliche Beziehung zum Leistungsträger, der wiederum Geldmittel zur Verfügung stellt. Andererseits unterhalten Leistungsberechtigte eine Vereinbarung über Inhalt, Umfang und Qualität mit den Leistungserbringern über die Nutzung und Bezahlung von Dienstleistungen.

16 Brigitte Göltz: Arbeitshilfe Persönliches Budget Seite 14/85 Geldmittel Nutzung und Bezahlung von Dienstleistungen Leistungsträger Leistungsberechtigte/r Leistungserbringer / Anbieter Zielvereinbarungen Vereinbarungen über Inhalt, Umfang, Qualität Abbildung 1: Aufhebung des Sozialrechtlichen Dreiecks beim Persönlichen Budget zur linearen Rechtsbeziehung (eigene Darstellung) Durch die Auflösung des sozialrechtlichen Dreiecks wird das Kräfteverhältnis insofern verlagert als die traditionell engen, gesetzlich legitimierten Vertragsbeziehungen zwischen Leistungsträgern und anbietern aufgelöst oder zumindest geschwächt werden. Der Mensch mit Behinderung steht im Mittelpunkt der Leistungsbeziehungen. Einerseits tritt er in Beziehung zu den Leistungsträgern, die die Verantwortung für die Gewährleistung bedarfsdeckender Leistungen übernehmen. Sie müssen in einen beständigen Dialog treten mit den Leistungsberechtigten wie auch mit den im Einzelfall beteiligten anderen Leistungsträgern. Andererseits wird der Leistungsberechtigte Verhandlungspartner der Anbieter sozialer Dienstleistungen auf der Grundlage direkter Verträge als Kunde. Das Persönliche Budget als Instrument der Selbststeuerung eröffnet somit Menschen mit Behinderung die Chance, ihre passive Rolle als Adressaten von Verwaltungshandeln und Empfänger expertendefinierter Hilfeleistungen zu verlassen und den Leistungsprozess aktiv mit zu gestalten. Sowohl die Verwirklichung bürgerlicher Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte (demokratische Partizipation) als auch die Konsumentensouveränität auf einer Art Dienstleistungsmarkt (Koproduktion) werden dadurch unterstützt.

17 Brigitte Göltz: Arbeitshilfe Persönliches Budget Seite 15/85 3 Kalkulation und Leistungsbemessung im Persönlichen Budget Praxisorientierte Instrumente 3.1 Einführung Das bisherige Leistungssystem in Baden-Württemberg ist vorwiegend an stationären und teilstationären Angeboten orientiert. Ambulante Angebote sind vergleichsweise schlecht und unflexibel finanziell ausgestattet. Leistungen, die nicht im Landesrahmenvertrag abgebildet sind, finden bisher nur in Ausnahmefällen eine Finanzierung. Modellprojekte zum Persönlichen Budget sind bisher überwiegend an Menschen orientiert, die ambulant leben bzw. die durch den Einsatz des Persönlichen Budgets eine stationäre Unterbringung vermeiden oder aus einer stationären Einrichtung ausziehen wollen. Verbindlich sind für alle Leistungsträger für die Bemessung der Persönlichen Budgets die Prinzipien der Individualität und Bedarfsgerechtigkeit. Die Bemessung der Budgets von Leistungsträgerseite aus erfolgt in den Modellprojekten auf drei verschiedenen Wegen: Pauschalen für Bedarfsgruppen, Teilpauschalen für differenzierte Unterstützungs- und Leistungsbereiche, Stundensätze. Durch die Auflösung des sozialrechtlichen Dreiecksverhältnisses bzw. die Neugestaltung der vertraglichen Beziehung zwischen den Akteursgruppen ist diese Form der Budgetberechnung losgelöst von der Leistungsbemessung und kalkulation der Leistungsanbieter. Diesen kommt die Aufgabe zu, gemeinsam mit den Leistungsberechtigten Ziele, die in den zwischen Leistungsträger und BudgetnehmerIn geschlossenen Zielvereinbarungen definiert werden, inhaltlich, qualitativ und quantitativ so auszugestalten, dass die Leistungen mit den vom Leistungsträger bewilligten Budgets umgesetzt werden können. In dieser Arbeitshilfe werden zwei praxistaugliche, zusammenhängende Instrumente vorgestellt zur Umsetzung von Leistungen im Persönlichen Budget durch die Leistungsanbieter. Die vorgestellten Instrumente dienen einerseits der Kalkulation von qualifikationsabhängigen Stundensätzen, andererseits zur Planung der Leistungen mit der leistungsberechtigten Person sowie zur Dokumentation und Abrechnung der Leistungen. Eckpunkte für vertragliche

18 Brigitte Göltz: Arbeitshilfe Persönliches Budget Seite 16/85 Regelungen zwischen Leistungsanbietern und KundInnen ergänzt durch einen Mustervertrag bilden den Abschluss. Die Bearbeitung erfolgt praxisorientiert Theorien und Definitionen werden nur insofern angeboten, wie sie zum direkten Verständnis der Inhalte erforderlich sind. Darüber hinaus wird auf weiterführende Literatur verwiesen. Die Bearbeitung der Instrumente wird in den folgenden Kapiteln ausgeführt. Die Instrumente werden als CD-Rom der Arbeit beigefügt. 3.2 Rahmenbedingungen Die Umsetzung der Leistungsform Persönliches Budget soll bei aller Komplexität einfach, praxisnah und für die Bereichsverantwortlichen und Mitarbeitenden praktikabel erfolgen. Die Basis bilden die veränderten gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung des PB: Keine Pauschalierung nach Gruppen mit vergleichbarem Hilfebedarf. Bedarfsgerechte, passgenaue, regelmäßig wiederkehrende, alltägliche Leistungen. Die Planung der Leistungserstellung erfolgt in Abhängigkeit von den Faktoren: Die Bedarfsbemessung und Hilfeplanung erfolgt zeitbasiert. Die Leistungen sind inhaltlich, quantitativ und qualitativ differenziert dargestellt. Die Qualifikation des ausführenden Personals findet Berücksichtigung. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Planung der Leistungen mit den Leistungsberechtigten gemeinsam im Diskurs als konkrete Maßnahmen beispielsweise in Anlehnung an die in den gängigen Verfahren 2 angegebenen Lebensbereiche: Alltägliche Lebensführung / Häusliches Leben, Individuelle Basisversorgung / Selbstversorgung, Gestaltung sozialer Beziehungen / Interpersonelle Interaktionen, 2 Vgl. z. B. ICF-basierte Hilfeplanungsverfahren bzw. Verfahren wie der Integrierte Behandlungsund Rehabilitationsplan (IBRP), der Individuelle Hilfeplan (IHP), das GBM-Verfahren (Gestaltung der Betreuung von Menschen mit Behinderungen) oder das HMB-W-Verfahren.

19 Brigitte Göltz: Arbeitshilfe Persönliches Budget Seite 17/85 Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben als Teilnahme am kulturellen/gesellschaftlichen Leben, Kommunikation und Orientierung, Emotionale und psychische Entwicklung, Gesundheitsförderung / Gesunderhaltung, Bedeutende Lebensbereiche wie Arbeit, Beschäftigung, Bildung, Mobilität, usw. Somit werden konkrete Maßnahmen geplant, die es den Leistungsberechtigten erlauben, die mit dem Leistungsträger vereinbarten Ziele in einem bestimmten, im Vorfeld definierten Zeitraum zu erreichen bzw. den Zielen schrittweise näher zu kommen. Ziele können somit auf vielfältigen Wegen erreicht werden in Abhängigkeit von den Fähigkeiten, Kenntnissen und Defiziten der leistungsberechtigten Person. So kann in einem Fall ein Ziel durch die stellvertretende Ausführung, in einem anderen Fall das identisch formulierte Ziel durch die Anleitung bei der Ausführung erreicht werden. Hinter den jeweiligen Maßnahmen stehen jeweils unterschiedliche inhaltliche, zeitliche und qualitative Leistungen und differenzierte Leistungssettings. Zur Verdeutlichung zwei Beispiele aus dem Bereich Haushaltsführung: Für KundIn A kann die Unterstützung bei der Haushaltsführung bedeuten, dass die einzelnen Tätigkeiten zur Haushaltsführung im Detail in ihrer zeitlichen und inhaltlichen Ausführung geplant und geübt werden. KundIn A braucht hierzu enge und längerfristige Begleitung und Unterstützung bei den jeweiligen Tätigkeiten, die durch Fachpersonal unterschiedlicher Qualifikation teils pädagogisches, teils hauswirtschaftliches zu leisten ist. Für KundIn B kann dasselbe Ziel bedeuten, dass geplant wird, wo welche Leistung entsprechend den individuellen Bedürfnissen eingekauft werden kann welcher Dienst die Wohnung regelmäßig putzt, wie die Essensversorgung erbracht werden kann, wie diese Leistungen organisiert und bezahlt werden. KundIn B reicht die Unterstützung bei der Planung der Dienstleistungen durch Fachpersonal. Die Dienstleistungen erbringen spezialisierte Dienste bzw. zum Putzen kommt alle zwei Wochen eine Person aus dem privaten Umfeld und erhält dafür einen Stundenlohn. In größeren Abständen bespricht KundIn B die Abrechnung und auftretende Umsetzungsschwierigkeiten mit einer Fachperson. Der hier vorgestellte Leistungsbemessungs- und Kalkulationsansatz berücksichtigt diese personenbezogenen Unterschiede und setzt diese in den Instrumenten um.

20 Brigitte Göltz: Arbeitshilfe Persönliches Budget Seite 18/ Der theoretische Rahmen Zur theoretischen Fundierung werden Grundlagen zur Kosten- / Leistungsrechnung, zu Kalkulationsgrundlagen und den Spezifika von Dienstleistungen vorangestellt, soweit sie für die Nachvollziehbarkeit des vorgestellten Ansatzes relevant sind. Die Grundlagen werden auf die Umsetzung im PB bewertet, die praktische Anwendung findet bei der Beschreibung des Kalkulationsinstrumentes Berücksichtigung. Die klassische Betriebswirtschaftslehre orientiert sich überwiegend an Industrie- und Fertigungsunternehmen. Die Umsetzung der betriebswirtschaftlichen Grundlagen auf NPO s erfordert Modifikationen. Unterschiede liegen insbesondere in der Form der Leistungserstellung, der Kostenstruktur, den Anforderungen an die Kosten- / Leistungsrechnung, den Kalkulationsverfahren und der fehlenden bzw. eingeschränkten Gewinnerzielungsoption Die Kosten- und Leistungsrechnung Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ist Teil des betrieblichen Rechnungswesens mit der Aufgabe, durch eine systematische Erfassung, Aufbereitung und Weiterleitung von Kosten und Leistungen Informationen zur Verfügung zu stellen für die betriebliche Planung, Steuerung und Kontrolle. Im Gegensatz zum externen Rechnungswesen, der Finanzbuchhaltung handelt es sich bei der KLR um eine betriebsinterne, kalkulatorische und i. d. R. kurzfristige Rechnung ohne gesetzliche Vorschriften. An dieser Stelle werden zum Verständnis der Kalkulationsinstrumente die drei wichtigsten Teilrechnungen der Kosten- und Leistungsrechnung und deren Zusammenwirken skizziert: Kostenrechnung Zentrale Frage Teilgebiet Kostenartenrechnung Welche Kosten sind angefallen? ARTEN Kostenstellenrechnung Wo sind die Kosten angefallen? STELLEN Kostenträgerrechnung Wofür sind die Kosten angefallen? TRÄGER Tabelle 1: Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung (eigene Darstellung)

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