Der IDW-Standard S 6: Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der IDW-Standard S 6: Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten"

Transkript

1 Der IDW-Standard S 6: Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.v. 02. März 2010 WP/StB Bernhard Steffan

2 Gliederung der Präsentation Intention des IDW / wesentliche Neuerungen des S 6 Kernanforderungen an das Sanierungskonzept Grundlagen Sanierungsfähigkeit / Krisenstadium Bestandsgefährdung / Verantwortlichkeit Stufenkonzept des IDW Stadiengerechte Bewältigung der Unternehmenskrise 1. Stufe: Sicherung des Unternehmensbestandes Fortführungsprognose 2. Stufe: Erstellung und Umsetzung des Sanierungskonzeptes Schaffen nachhaltiger Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit Stufenübergreifende Maßnahmen Analyse des Unternehmens und der Krisenursachen/ Managementqualität Ausrichtung am Leitbild des sanierten Unternehmens Integrierte Sanierungsplanung / Kennzahlen Berichterstattung und zusammenfassende Schlussbemerkung Anforderungen an Sanierungskonzepte und -gutachten in der Rechtsprechung Verlautbarungen des IDW 2

3 Intention des IDW zum S 6 / Wesentliche Neuerungen Beibehaltung der Grundkonzeption des IDW FAR 1/1991 durch umfassende Überarbeitung jedoch deutlich erhöhter Praxisbezug IDW S 6 soll Standardsetter werden Orientierung am Leitbild des sanierten Unternehmens 2-Stufenkonzept des IDW (modularer Ansatz) Ziel: Kreditentscheidung Banken künftig auch auf Ergebnis Fortführungsprognose möglich? (derzeit teilw. noch Konflikt zu MaRisk?) Der Begriff Sanierungsfähigkeit des Krisenunternehmens wurde neu gefasst Der Begriff integrierter Sanierungsplan ersetzt die Planverprobungsrechnung Ergänzung der integrierten Planung um Kennzahlen Nachhaltige Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit sowie Wandlungs- und Adaptionsfähigkeit werden gefordert Regelungen zur Prüfung sind nicht mehr enthalten Muster für zusammenfassende Schlussbemerkungen 3

4 Kernanforderungen an das Sanierungskonzept Integrierter Unternehmensplan Maßnahmen zur stadiengerechten Bewältigung der Krise Beschreibung Auftragsgegenstand und -umfang Kernanforderungen Darstellung und Ausrichtung am Leitbild des sanierten Unternehmens Darstellung wirtschaftliche Ausgangslage Analyse Krisenstadium und -ursachen 4

5 Grundlagen (1/4): Sanierungsfähigkeit versus Sanierungswürdigkeit Sanierungsfähigkeit Sanierungs- Würdigkeit (alte Rechtsprechung des BFH) IDW FAR 1/1991 Sanierungsfähigkeit beurteilt durch die Erzielung eines Einnahmeüberschusses Nicht erwähnt IDW S 6 Sanierungsfähig ist ein erwerbswirtschaftliches Unternehmen nur dann, wenn es ergänzend zur positiven Fortführungsprognose ( 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) durch geeignete Maßnahmen nachhaltig sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch die Renditefähigkeit wieder erlangen kann und es damit nachhaltig fortführungsfähig ist. Dauerhaft schwarze Null ist nicht ausreichend Sanierungswürdigkeit schließt subjektive Wertungselemente aus Sicht eines Stakeholders ein, ob sie aus ihrer individuellen Interessenlage heraus bereit sind, sich an einer Sanierung zu beteiligen. Die Entscheidungen der Stakeholder bilden jedoch den objektiven Rahmen für die möglichen Sanierungsmaßnahmen 5

6 Grundlagen (2/4) Auftragsinhalt ist abhängig vom Krisenstadium Bedrohungsgrad Handlungsdruck Aufgabenkomplexität Summe der versäumten Gegenmaßnahmen Produkt-und Absatzkrise Stakeholderkrise Strategiekrise Erfolgskrise Liquiditätskrise Insolvenzreife Schwierigkeit der Erkennung 6

7 Grundlagen (3/4) Bestandsgefährdung des Unternehmens Insolvenzantragsrecht Drohende Überschuldung Bestandsgefährdung Drohende Zahlungsunfähigkeit Überschuldung Zahlungsunfähigkeit Akute Bestandsgefährdung Insolvenzantragspflicht 7

8 Grundlagen (4/4) Auftragsinhalt und Verantwortlichkeit Abschätzung der Unternehmenslage Abhängigkeit vom Krisenstadium Klare Festlegung des Auftragsgegenstandes Modularer Aufbau nach Krisenstadium und Bedarf Auskunftsrecht/Vollständigkeitserklärung vereinbaren Wer sind Adressaten und welchen Zwecken dient das Arbeitsergebnis? Haftung klären Voraussetzungen Überlassung der Arbeitsergebnisse klären Erstellung ist unvereinbar mit der Tätigkeit als Abschlussprüfer Unproblematisch aber Prüfung des Sanierungskonzeptes 8

9 Stufenkonzept des IDW: (1/3) Stadiengerechte Bewältigung der Unternehmenskrise 1.Stufe 2.Stufe Einleiten von Sofortmaßnahmen Das jeweilige Krisenstadium bestimmt Inhalte und Maßnahmen Überwindung der Insolvenz Vermeidung der Insolvenz Überwindung der Liquiditätskrise Überwindung der Erfolgskrise Überwindung der Produkt- und Absatzkrise Überwindung der Strategiekrise Überwindung der Stakeholderkrise Nachhaltige Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens 1. Stufe: Überlebensfähigkeit sichern durch operative/schnellgreifende Sofortmaßnahmen 2. Stufe: Sanierungskonzept erstellen und Umsetzen Nachhaltiger Sanierungserfolg nur zu erreichen, wenn alle vorgelagerten Krisenursachen beseitigt werden Ziel: Wiedergewinnung der Renditeund Wettbewerbsfähigkeit, dabei Ausrichtung am Leitbild des sanierten Unternehmens 9

10 Stufenkonzept des IDW (2/3) Inhalt der zwei Stufen 1. Stufe: Sicherstellen positive Fortführungsprognose Insolvenzantragsgründe 2. Stufe: Sanierungskonzept erstellen und Umsetzen zur nachhaltigen Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit Wandlungs- und Adaptionsfähigkeit des Unternehmens Drohende Überschuldung kurzfristige Sicherung des Unternehmensbestandes Erste Stufe: Maßnahmen zur Sicherung der Fortführungsfähigkeit im Sinne einer positiven Fortführungsprognose nach 252 Abs. 1 Ziff. 2 HGB (Going-Concern) => beinhaltet Prüfung: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (Fortbestehensprognose) und (drohende) Überschuldung sowie operative Sofortmaßnahmen zum Unternehmenserhalt Zweite Stufe: Erstellen und Umsetzen eines Sanierungskonzeptes zur nachhaltigen Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens mit Ausrichtung am Leitbild des sanierten Unternehmens 10

11 Stufenkonzept des IDW: (3/3) Grenzen für Maßnahmen zwischen den Stufen sind fließend t in Jahren 11 Vertrauen zu Stakeholdern aufbauen Analyse des Unternehmens Sofortmaßnahmen z. Existenzsicherung - Vermeiden Insolvenz - Überwinden Liquiditätskrise Organisatorische Voraussetzungen für nachhaltige Sanierung schaffen I Krisenursachen 0 Feststellen Unternehmenskrise Erstellen u. Umsetzen Fortführungskonzept Ende Fortführungsprognose Weitergehende Analysen (insb. Markt) Kostenstruktur verbessern Leistungssortiment straffen Funktionen / Prozesse bündeln Fokussierung auf Kundenbedarf Verbesserung Absatzmöglichkeiten Produktverbesserung / Neuprodukte Strategische Neuausrichtung I lfd.+1 I 3-5 Umsetzen Sanierungskonzept u. Maßnahmenkontrolle Nachhaltig rendite- u. wettbewerbsfähiges Unternehmen 1. Stufe 2. Stufe

12 Stufe 1: Zahlungsunfähigkeit vs. Zahlungsstockung Zahlungsunfähigkeit Zahlungsstockung Insolvenzantragspflicht Keine insolvenzrechtlichen Folgen Urteil des BGH vom (IX ZR 123/04), bestätigt durch Urteil vom (IX ZR 228/03) u.w. Regelt Beweislastverteilung Übernahme/Umsetzung in PS 800 vom

13 Stufe 1: Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsstockung vgl. PS 800 (n. F.), Rz <10 % Liquiditätslücke (F-Status 1) und nicht innerhalb von 3 Wochen zu beseitigen (F-Status 2) >= 10 % In absehbarer Zeit vollständig beseitigt In absehbarer Zeit keine Verschlechterung der Lage, d.h. weiter < 10% Zahlungsunfähigkeit soweit dauerhaft (d.h.> 3 bzw. 6 Mon.: F-Status 3) Absehbar, dass sich die Lage weiter verschlechtert Regelfall Zahlungsfähigkeit Zahlungsunfähigkeit Zahlungsunfähigkeit Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Es ist mit an zu Sicherheit erwarten, dass die Lücke grenzender vollständig Wahrscheinlichkeit oder fast vollständig beseitigt zu erwarten, wird und dass Gläubigern die Lücke ein Abwarten zuzumuten vollständig oder ist. fast vollständig beseitigt wird und Gläubigern ein Abwarten Zahlungsfähigkeit zuzumuten (Frist in ist. Ausnahmefällen 3 bis längstens 6 Monate: F-Status 3) Anforderungen an Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Planung nimmt mit Höhe und Dauer der Liquiditätslücke zu! 13

14 Stufe 1: Fortbestehens- vs. Fortführungsprognose Fortbestehensprognose - Insolvenzrechtlich geprägt - zielt auf Finanzkraft des Unternehmens ab - Vorausschau über Zahlungsfähigkeit des Unternehmens - Planungszeitraum idr. lfd. und nächstes Jahr - Teil der Fortführungsprognose Fortführungsprognose - Going-Concern-Prämisse - handelsrechtlicher Bewertungszweck 252 HGB - kein Entgegenstehen tatsächlicher / rechtlicher Gegebenheiten Bei uneingeschränktem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers keine substanziellen Zweifel gegen positive Fortbestehensprognose Maßgebend sind alle Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Erteilung des Bestätigungsvermerks Praxislösung für das Henne-Ei-Dilemma: Testatsankündigung 14

15 Stufe 1: Abgrenzung Überschuldungsbegriff. was versteht man unter Überschuldung? Unterbilanz: bilanzielles Reinvermögen deckt das Stammkapital nicht mehr Bilanzielle Überschuldung: EK-Anteile sind durch Verluste aufgezehrt und ein nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag ( 268 Abs. 3 HGB) entsteht Rechtliche Überschuldung ( 19 Abs. 2 InsO): bisherige Rechtslage: Vermögen deckt die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr neue Rechtslage: es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. 15

16 Stufe 1: Der Überschuldungsbegriff im Wandel Neue Rechtslage (FMStG): 19 Abs. 2 InsO: Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. t u.u. Aufhebung der Befristung (?) Konkursordnung (KO) Insolvenzordnung (InsO) Insolvenzordnung i.d.f. des FMStG Insolvenzordnung (InsO) Zweistufiger modifizierter Überschuldungsbegriff (Karsten Schmidt, BGH) Keine Überschuldung bei überwiegend wahrscheinlicher positiver Fortbestehensprognose Überschuldungsstatus nur bei negativer Fortbestehensprognose zu Liquidationswerten erforderlich Fortbestehensprognose bestimmt lediglich Bewertungsansatz des Vermögens im Status Überschuldungsstatus zwingend zur Feststellung der Überschuldung notwendig 16

17 Stufe 1: Vorgehen Überschuldungsprüfung nach Änderung 19 Abs. 2 InsO durch FMStG Integrierte Finanz-, Ertrags- und Bilanzplanung auf Basis vorläufiges Konzept Fortbestehensprognose (i.d.r. laufendes und nächstes Geschäftsjahr) positiv Keine Überschuldung Befristung der Änderung bis negativ Überschuldungsstatus zu Liquidationswerten positives Reinvermögen Ggf. drohende Überschuldung negatives Reinvermögen Überschuldung Klärungsbedarf: ist ein Plan-Status aufzustellen, wenn der Prognosezeitraum - am ausläuft bzw. - über den hinausgeht? 17

18 Stufe 1: Inhalte und Sofortmaßnahmen Feststellung der fortgeschrittenen Unternehmenskrise Unterstützung durch externe Fachkräfte Grobanalyse des Unternehmens und des Unternehmensumfeldes Stakeholder, Unternehmensteilbereiche und Märkte Stufe 1 Sicherung des des Unternehmensbestands als 1. Stufe der Sanierung Abwendung Insolvenzantragsgründe, Handlungsspielraum schaffen Sofortmaßnahmen im operativen Bereich Leistungswirtschaftliche Maßnahmen Finanzwirtschaftliche Beiträge Einkauf Personal Produktion/Logistik Kreditinstitute Lieferantengläubiger Vertrieb Finanzen/Controlling Gesellschafter Stufe 2 Voraussetzung für Erstellung und Umsetzung eines nachhaltigen Sanierungskonzeptes 18

19 Stufe 1: Leistungswirtschaftliche Maßnahmen (1/2) Beispiele für Sofortmaßnahmen im operativen Bereich Einkauf (Verhandlungsposition meistens nicht gut) Nachverhandlung Beschaffungskosten, Lieferbedingungen, Rabatt- und Bonussysteme Erhöhung des Zahlungsziels bzw. des Lieferanten- Kreditrahmens Erlass von Verzugszinsen/Stundung von Lieferantenverbindlichkeiten Vereinbarung von Sonderkonditionen/Zahlungsaufschub, Akzeptanz von Wechseln Weitergabe lieferantenseitiger Rationalisierungserfolge/Verzicht auf Preiserhöhungen Personal Abbau von Überstunden durch bessere Arbeitsaufteilung, Reduzierung Überstundengehälter Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Arbeitszeitmodelle bzw. Anpassung der Arbeitszeit Versetzungen und Umsetzungen nach betrieblichem Bedarf und Mitarbeiterqualifikation Festlegung des Urlaubs in Monate mit schwacher Auslastung, ggf. unbezahlter Urlaub Einstellungsstopps zur Ausnutzung der natürlichen Fluktuation Aufhebungsverträge; diese führen allerdings zu kurzfristiger Liquiditätsbelastung durch Abfindungszahlungen Altersteilzeit hält know how im Unternehmen, staatliche Zuschüsse sind möglich Kündigung unter Beteiligung des Betriebsrates und Beachtung der rechtlichen Aspekte 19

20 Stufe 1: Leistungswirtschaftliche Maßnahmen (2/2) Beispiele für Sofortmaßnahmen im operativen Bereich Produktion/Logistik Niedrigere Umlauf- und Lagerbestände, Verringerung der Durchlaufzeiten, Reichweiten-Analyse Abbau von Zwischenlagern, Optimierung der Produktionslosgrößen, Senken der Transportkosten Just in Time Belieferung bzw. Lagerung beim Lieferanten durchsetzen Instandhaltung, Wartung und Reparatur selbst durchführen bzw. verschieben Für kurzfristige Leerkapazitäten Lohnarbeiten akquirieren Make or buy nach kurzfristigen Liquiditätsgesichtspunkten optimieren Vertrieb Straffung Vertriebsprozess: Kundenkontakt erhöhen und Abläufe vereinfachen Sonderverkäufe hoher Vorratsbestände zur Verflüssigung von Vermögenswerten Spezielle Vertriebsprogramme (Alt-, Neukundengewinnung sowie produktspezifisch) Zielvereinbarungen mit Vertriebsinnen- und Außendienst, straffe Kontrolle der Zielerreichung Liquiditätsorientiertes Anreizsystem (Deckungsbeitragsprovision bei Zahlungseingang) Konzentration auf Projekte mit hoher und kurzfristiger Realisierungschance Finanzen/Controlling Einzahlungen absichern und beschleunigen, Auszahlungen verschieben, Zahlungsziele verkürzen Mit Nachdruck mahnen, ggf. gerichtliche Verfahren anstrengen, Factoring/Inkassobüro einsetzen 20

21 Stufe 1: Finanzwirtschaftliche Beiträge Beispiele für Sofortmaßnahmen im operativen Bereich Kreditinstitute Weitergewährung von Kreditlinien in der Krise verhandeln Zins- und Tilgungsmoratorien anstreben Gewährung eines Überbrückungskredites verhandeln Gesellschafter Kapitalerhöhung/Einzahlung auf ausstehende Einlagen Gesellschafterdarlehen Lieferantengläubiger Zahlungsaufschub, Moratorium mit Tilgungsplan, (Teil-) Erlass sowie die Umwandlung von Krediten in eine Beteiligung (debt-equity-swap) 21

22 Stufe 1: Erfolgsfaktoren zur Sicherung des Unternehmensbestandes (auch für Stufe 2) Feststellung der fortgeschrittenen Unternehmenskrise Vertrauensfördernde Kommunikation mit Stakeholdern Schaffen organisatorische Voraussetzungen für Sanierung Stufe 1 Solide Datenbasis aus Grobanalyse Erfolgsfaktoren zur Sicherung des Unternehmensbestandes Externe Managementunterstützung Straffe Umsetzung der Sofortmaßnahmen Stufe 2 Sicherung Liquidität sowie Vermeiden/Abwenden Überschuldung Erstellung und Umsetzung eines nachhaltigen Sanierungskonzeptes 22

23 Stufe 2: (1/5) Schaffen nachhaltiger Wettbewerbs- und Renditefähigkeit Überwindung der Stakeholderkrise Überwindung der Erfolgskrise nachhaltige Wettbewerbs- und Renditefähigkeit Überwindung der Strategiekrise Überwindung der Produkt- und Absatzkrise 23

24 Stufe 2: (2/5) Schaffen nachhaltiger Wettbewerbs- und Renditefähigkeit Beispiele zum Überwinden der Erfolgskrise: Ziel: nachhaltige, branchenübliche Umsatzrendite Bezugspreise, Lagerkosten und Ausschussquote senken, Verbrauchsmengen optimieren Leistungssortiment straffen, Fertigungstiefe reduzieren Gleichteile verwenden Bündelung von Funktionen und Prozessen Geschäftsbereiche aufgeben, bündeln bzw. neu in Portfolio aufnehmen Verbesserung Kapazitätsauslastung Senkung bzw. Flexibilisierung der Fixkosten 24

25 Stufe 2: (3/5) Schaffen nachhaltiger Wettbewerbs- und Renditefähigkeit Beispiele zum Überwinden der Produkt- und Absatzkrise: (lediglich) vorübergehende Krise: Maßnahmen identifizieren, um Schwächephase durchzustehen Absatzbereich: Verbesserung der Absatzmöglichkeiten, z.b.: Sonderaktionen, Rabatte, Werbung Beseitigen der Schwächen im Marketing und Vertrieb Problematik auf Ebene der Leistungserbringung: Produktverbesserungen bzw. Neuprodukte Beseitigen von: Kostennachteilen Qualitäts- und Belieferungsmängeln 25

26 Stufe 2: (4/5) Schaffen nachhaltiger Wettbewerbs- und Renditefähigkeit Beispiele zum Überwinden der Strategiekrise: Orientierung am Leitbild des sanierten Unternehmens Kundenbedürfnisse verstärkt berücksichtigen Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit durch Wettbewerbsvorteile sicher stellen Geeignete Ressourcen- sowie Produkt-Markt-Strategien Formulierung und Leben der Unternehmensstrategie Strategieansätze: Kosten-/Preiswettbewerb Qualitäts-/Leistungswettbewerb Wettbewerb um Zeitvorteile ( Responsewettbewerb ) Innovations-/Technologiewettbewerb Wettbewerb um die beste Wertschöpfungsarchitektur (sog. Layer Competition) 26

27 Stufe 2: (5/5) Schaffen nachhaltiger Wettbewerbs- und Renditefähigkeit Beispiele zum Überwinden der Stakeholderkrise: Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen relevanten Stakeholdern Konsens mit Stakeholdern Gemeinsame Zielstruktur mit Stakeholdern Zeitnahe, offene und vertrauensvolle Kommunikation Einhalten von Vereinbarungen, Zusagen, Covenants etc. Ggf. spezifische Berichterstattung über Sanierungsfortschritte/Stand der Sanierung 27

28 Stufenübergreifend: Analyse des Unternehmens Basisinformationen über das Unternehmen (intern) Rechtliche und organisatorische Verhältnisse Finanzwirtschaftliche Verhältnisse Leistungswirtschaftliche Verhältnisse Personalwirtschaftliche Verhältnisse Analyse des Umfeldes (extern): Umfeld Branchenentwicklung Beziehungen zu Stakeholdern 28

29 Stufenübergreifend: Analyse der Krisenursachen Unternehmenskrisen sind i.d.r. Resultat mehrstufiger Ursache-Wirkungs-Ketten mit mehreren zusammenwirkenden, sich verstärkenden oder abschwächenden Ursachen Unterscheidung in externe / interne Krisenursachen sowie Ursachen und Symptomen der Krise: Externe Krisenursachen: Interne Krisenursachen: - Konjunktureinflüsse - Qualitätsprobleme - Steigende Wettbewerbsintensität - operative Defizite in der Leistungserstellung - Marktveränderungen - Managementprobleme Systematische Ursachenanalyse durch Eingrenzung der kritischen Bereiche Krisenursachen der Geschäftsbereiche entsprechend den Krisenstadien analysieren und dokumentieren 29

30 Stufenübergreifend: Managementqualität Mitglieder der Führungsebenen sind bei der Analyse der Unternehmenslage einzubeziehen: Im Hinblick auf die Beschaffung notwendiger Informationen Auch bezüglich ihrer unternehmerischen und fachlichen Kompetenz Die Einbeziehung der Qualität des Managements in die Lagebeurteilung ist auch für die Entwicklung, Akzeptanz und Durchsetzung geeigneter Sanierungsmaßnahmen bedeutsam Erfolgsaussicht der Sanierung wird maßgeblich durch die Überzeugungskraft des Sanierungskonzeptes sowie die Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit der handelnden Personen bestimmt Unterstützung des Managements durch kompetente Fachkräfte wie sanierungserfahrene Wirtschaftsprüfer, Sanierungs-/Restrukturierungsberater und Rechtsanwälte u.u. sinnvoll 30

31 Stufenübergreifend: Ausrichtung am Leitbild des sanierten Unternehmens Unternehmensumfeld Unternehmen damals (gesund) Unternehmensumfeld Leitbild des sanierten Unternehmens Krisenursachen Unternehmensumfeld Unternehmen heute (Krise) 2. Erarbeitung und Umsetzung des Sanierungskonzepts 1. Sofortmaßnahmen zur Existenzsicherung Ursachenanalyse Analyse und Sofortmaßnahmen Rückschau Analyse und Mittel- / Langfristmaßnahmen Planung t 31

32 Stufenübergreifend: Integrierte Fortführungs-/Sanierungsplanung Ausgehend von betrieblichen Teilplänen (Absatzplanung, Investitionsplanung, Personalkostenplanung etc.) Plan-Gewinn- und Verlustrechnung Finanzplan Plan-Bilanz (monatlich, quartalsweise, halbjährlich, jährlich) Rechnerische Verprobung mit geeigneten Kennzahlen Darstellung der Problem- und Verlustbereiche Darstellung Restrukturierungserfordernisse und Maßnahmeneffekte Kritische Prämissen hervorheben 32

33 Stufenübergreifend: Kennzahlen zur Ergänzung der Integrierten Planung Verwendung von Kennzahlen, die das Urteil der Fortführungs-/Sanierungsfähigkeit stützen. In Betracht kommen: Liquiditätskennzahlen, insbesondere: Liquiditätsgrade I bis III Cashflow in % vom Umsatz Schuldentilgungsdauer in Jahren Kapitaldienstdeckungsfähigkeit -DebtService Coverage Ertragskennzahlen, insbesondere: Gesamtkapital-, Eigenkapital-, und Umsatzrentabilität Material-/Fremdleistungsquote Personalaufwandsquote EBITDA in % vom Umsatz Vermögenskennzahlen, insbesondere: Eigenmittelquote Verschuldungsgrad Anlagendeckung Working Capital Debitoren- und Kreditorenlaufzeit sowie Vorratsreichweite in Tagen 33

34 Berichterstattung und zusammenfassende Schlussbemerkung Gliederung und Inhalt der Berichterstattung abhängig vom Auftragsumfang Berichterstattung gem. vorgegebener Inhalte IDW S 6 Beurteilung Sanierungsfähigkeit/Eingehen auf kritische Faktoren und Annahmen (Chancen und Risiken) Schlussbericht soll nur zusammen mit Erstellungsbericht an Dritte weitergeben werden Einschränkung Schlussbemerkung wenn nur Teilbereiche Auftragsgegenstand Muster für zusammenfassende Schlussbemerkung mit positiver Gesamtaussage im IDW S 6 enthalten: (Auszug IDW S 6) Nach meiner/unserer Auffassung ist das Unternehmen unter den im Konzept genannten Bedingungen sanierungsfähig. 34

35 Anforderungen an Sanierungskonzepte und -gutachten in der Rechtsprechung (1/3) Allgemeine Feststellungen: IDW S 6 geht über die (bisherige) BGH-Rechtsprechung hinaus Gerichte stützen sich zunehmend auf IDW-Verlautbarungen Es ist damit zu rechnen, dass IDW S 6 zum Benchmark wird Beispiele aus der Rechtsprechung: Urteil BGH, (Az.: IX ZR 236/91) Urteilsfall zur Benachteiligungsabsicht bei einer Rechtshandlung im Zshg. mit dem Sanierungskonzept ( 31 KO Nr. 1) Enthaltene Anforderungen an Sanierungskonzepte - Schlüssiges und erfolgversprechendes Sanierungskonzept, nach Möglichkeit bereits Umsetzung der Maßnahmen. - Ernsthafte und begründete Erfolgsaussichten - Rettung des Unternehmens steht im Vordergrund - Positive Prognose erscheint vertretbar und nachvollziehbar 35

36 Anforderungen an Sanierungskonzepte und -gutachten in der Rechtsprechung (2/3) Urteil BGH, (Az.: IX ZR 47/97) Urteilsfall zur Gläubigerbenachteiligung ( 31 KO Nr. 1) BGH, (Az.: IX ZR 313/97) Urteilsfall zur inkongruenten Deckung bei der Verstärkung von Sicherheiten ( 30,31,37 KO, 10 GesO) BGH, (Az.: IX ZR 113/06) Urteilsfall zur Anfechtung Bargeschäft ( 142 InsO) Enthaltene Anforderungen an Sanierungskonzepte - Schlüssiges Sanierungskonzept, das von erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht. -Keine offensichtliche Undurchführbarkeit - Unvoreingenommener, brachenkundiger Fachmann (muss nicht unbeteiligt sein!) -Analyse: -der wirtschaftlichen Lage im Branchenkontext -der Krisenursachen -der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage - Anforderungen gelten grundsätzlich auch für die Sanierung kleinerer Unternehmen - Anhaltspunkt für die Abwendung der Insolvenz infolge der Sanierungsbemühungen kann ein objektiv sachgerecht angelegter Sanierungsversuch sein. - Nachweis des praktischen Nutzens des Konzeptpapiers zum Insolvenzplan 36

37 Anforderungen an Sanierungskonzepte und -gutachten in der Rechtsprechung (3/3) Urteil OLG Köln, (Az.: 18 U 134/05) Urteilsfall zu Eigenkapitalersatz und Sanierungsprivileg ( 32 a GmbHG) Enthaltene Anforderungen an Sanierungskonzepte -FAR 1/1991 -> Prüfpunkte stellen Zusammenfassung einleuchtender Vernunfterwägungen dar, welche bei jeder Sanierung angestellt werden müssen (-> Benchmark). - Zusammenstellung von Power-Point Präsentationen mit allgemein gehaltenen Ansätzen für die Erörterung von Sanierungsplänen nicht ausreichend - Vorgelegte Sanierungskonzepte nicht verwertbar, da: -Keine bzw. mangelnde Beschreibung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - Fehlende Krisenursachenanalyse, mangelnde SWOT-Analyse -Keine Herausarbeitung des Leitbilds des sanierten Unternehmens bzw. der Erfolgspotenziale - Prämissen der Planverprobungsrechnung nicht erkennbar -Keine Erläuterungen des Mengengerüsts Plausibilität der Annahmen und Maßnahmen sowie Folgerichtigkeit können nicht beurteilt werden Maßnahmen können nicht beurteilt werden - Sanierungsmaßnahmen zu schematisch und global definiert, kein konkreter Unternehmensbezug - Fehlende zeitliche Vorgaben bzgl. Umsetzung -Keine detaillierte Planungsrechnung, Plan-Bilanz und fehlende Szenariorechnungen 37

38 Verlautbarungen des IDW Juni 2008: Verabschiedung folgender IDW Rechnungslegungshinweise: IDW RH HFA 1.010: Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren IDW RH HFA 1.011: Insolvenzspezifische Rechnungslegung im Insolvenzverfahren IDW RH HFA 1.012: Externe (handelsrechtliche) Rechnungslegung im Insolvenzverfahren März 2009: Neufassung IDW PS 800: Beurteilung eingetretener oder drohender Zahlungsunfähigkeit bei Unternehmen Frühjahr 2009: Diskussion IDW ES 6 mit Vertretern BaFin und evtl. Vertretern des Bankenverbandes Frühjahr 2009: Veröffentlichung einer Reihe von Begleitaufsätzen zum ES 6 in einem Sonderheft des IDW September 2009: Verabschiedung IDW S 6 Parallele Überarbeitung IDW FAR 1/1996: Überschuldungsprüfung bei Unternehmen Aktuell: Beginn Projekt Anforderungen an Fortführungsprognosen 38

39 Bernhard Steffan Prüfung und Steuerberatung Internationale Rechungslegung Due Diligence Wirtschaftsprüfer Steuerberater Tel Fax Unternehmensbewertung Unternehmenssanierung Umfangreiche Mitwirkung in anerkannten Fachgremien des Berufsstandes 39

40 Standorte im Überblick Berlin Chausseestraße 128/ Berlin Telefon Telefax Hamburg Admiralitätstraße Hamburg Telefon Telefax Köln Gereonstraße 43/ Köln Telefon Telefax Reutlingen Kaiserstraße 88/ Reutlingen Telefon Telefax Bonn Portlandweg Bonn Telefon Telefax mail-bonn@ebnerstolz.de Hannover Karl-Wiechert-Allee 1d Hannover Telefon Telefax mail-hannover@ebnerstolz.de Leipzig Wurzner Straße 154a Leipzig Telefon Telefax mail-leipzig@ebnerstolz.de Solingen Konrad-Adenauer-Straße Solingen Telefon Telefax mail-solingen@ebnerstolz.de Düsseldorf Königsallee Düsseldorf Telefon Telefax mail-duesseldorf@ebnerstolz.de Kiel Küterstraße Kiel Telefon Telefax mail-kiel@ebnerstolz.de München Arnulfstraße München Telefon Telefax mail-muenchen@ebnerstolz.de Stuttgart Kronenstraße Stuttgart Telefon Telefax mail-stuttgart@ebnerstolz.de Frankfurt Bockenheimer Landstraße Frankfurt a. M. Telefon Telefax mail-frankfurt@ebnerstolz.de 40

Erstellung Sanierungskonzept IDW-Standard S 6. - Eckpfeiler - www.grc-ub.de. Stand: 01/2010. Folie 1

Erstellung Sanierungskonzept IDW-Standard S 6. - Eckpfeiler - www.grc-ub.de. Stand: 01/2010. Folie 1 Erstellung Sanierungskonzept IDW-Standard S 6 - Eckpfeiler - www.grc-ub.de Stand: 01/2010 Folie 1 Inhaltsverzeichnis Kernanforderungen an das Sanierungskonzept Krisenstadium vs. Auftragsumfang Auftragsinhalte

Mehr

Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten nach IDW S 6

Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten nach IDW S 6 Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten nach IDW S 6 Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung FAR 1/91 Sanierungsfähigkeit: + Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens

Mehr

Erstellung Sanierungskonzept IDW-Standard S 6. - Eckpfeiler - Stand: 02/2011

Erstellung Sanierungskonzept IDW-Standard S 6. - Eckpfeiler -  Stand: 02/2011 Erstellung Sanierungskonzept IDW-Standard S 6 - Eckpfeiler - www.grc-ub.de Stand: 02/2011 Inhaltsverzeichnis Kernanforderungen an das Sanierungskonzept Krisenstadium vs. Auftragsumfang Auftragsinhalte

Mehr

CompetenceForum. Der IDW-Standard S 6. Inhalte und Kriterien für Sanierungskonzepte. Ausgabe 01-2013

CompetenceForum. Der IDW-Standard S 6. Inhalte und Kriterien für Sanierungskonzepte. Ausgabe 01-2013 Ausgabe 01-2013 CompetenceForum Ein Serviceangebot von Struktur Management Partner für Unternehmer Der IDW-Standard S 6. Inhalte und Kriterien für Sanierungskonzepte. Warum verlangt Ihre Bank ein Sanierungskonzept

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

Schutz vor Insolvenzanfechtung

Schutz vor Insolvenzanfechtung Euler Hermes Deutschland Schutz vor Insolvenzanfechtung Anfechtungsversicherung als Ergänzung zur Kreditversicherung Kreditversicherung Ihr Kunde ist pleite. Und Sie werden zur Kasse gebeten Mit Ihrer

Mehr

comes aktuell Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO

comes aktuell Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO comes aktuell Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO Becker, Bernhard / Bieckmann, Bernhard / Martin, Konrad Einleitung Zum 1. März 2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Mehr

WEGE AUS DER KRISE... Seite 3. INSOLVENZVERWALTUNG/INSOLVENZPROPHYLAXE.. Seite 4. UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE. Seite 5. INSOVENZVERWALTUNG...

WEGE AUS DER KRISE... Seite 3. INSOLVENZVERWALTUNG/INSOLVENZPROPHYLAXE.. Seite 4. UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE. Seite 5. INSOVENZVERWALTUNG... Inhalt WEGE AUS DER KRISE... Seite 3 INSOLVENZVERWALTUNG/INSOLVENZPROPHYLAXE.. Seite 4 UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE. Seite 5 INSOVENZVERWALTUNG... Seite 6 UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE IM ÜBERBLICK... Seite 7

Mehr

FRTG GROUP ESUG. Gesetz zur weiteren Erleichterung zur Sanierung von Unternehmen

FRTG GROUP ESUG. Gesetz zur weiteren Erleichterung zur Sanierung von Unternehmen FRTG GROUP ESUG Gesetz zur weiteren Erleichterung zur Sanierung von Unternehmen Inhalt 1. Einführung 2. Neuerungen bei Eigenverwaltung 3. Vorläufiger Gläubigerausschuss 4. Schutzschirmverfahren 5. Bescheinigung

Mehr

Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW

Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW Inhaltsverzeichnis 1. STICHWORT... 3 2. KURZBESCHREIBUNG... 3 3. EINSATZBEREICH... 4

Mehr

MERKBLATT. Krisenprävention. I. Früh den Grundstein legen. langfristige Positionierung und den Erfolg oder

MERKBLATT. Krisenprävention. I. Früh den Grundstein legen. langfristige Positionierung und den Erfolg oder MERKBLATT Krisenprävention Auch wenn die Geschäfte bei Ihnen zurzeit gut laufen, sollten Sie bereits jetzt mit verschiedenen Maßnahmen Krisenprävention betreiben. Denn eines ist so gut wie sicher: Die

Mehr

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Die richtige Wahl der Unternehmensform................. 6 1.1 Haftungsverhältnisse..............................

Mehr

Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses

Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses www.boeckler.de August 2009 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses Kapitel 7 Insolvenz und Jahresabschluss Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse: Informationen

Mehr

Prof. Dr. Rainer Elschen

Prof. Dr. Rainer Elschen Risikomanagement II - Vorlesung 9 - Prof. Dr. Rainer Elschen Prof. Dr. Rainer Elschen 175 Inhaltsübersicht 1. Unternehmerisches Risiko 1.1 Kausalitätsstruktur von Risiken 1.2 Risikokategorien 1.3 Risikostrategien

Mehr

Qualität und Sicherheit

Qualität und Sicherheit Der Anwalt Im Insolvenzverfahren übernimmt Ihr Anwalt Qualität und Sicherheit die Insolvenzverwaltung die Erstellung oder Prüfung des Insolvenzplanes die Erstellung der Vergleichsrechnung die Erstellung

Mehr

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Anforderungen der Rechtsprechung an ein Sanierungsgutachten

Anforderungen der Rechtsprechung an ein Sanierungsgutachten Anforderungen der Rechtsprechung an ein Sanierungsgutachten Reinhard Halbgewachs RHU Unternehmens- und Managementberatung Rechtsassessor & M.BC KMU Fachberater Sanierung 1 Grundfrage Der Standard für Sanierungskonzepte

Mehr

Empfehlung zum Abschlussbericht im Programm Gründercoaching Deutschland

Empfehlung zum Abschlussbericht im Programm Gründercoaching Deutschland Empfehlung zum Abschlussbericht im Programm Gründercoaching Deutschland Wir empfehlen die Verwendung des folgenden Abschlussberichts (Muster). Dabei ist es wichtig, dass sich die Darstellungen im Bericht

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Wiederholungsfragen. Erläutern Sie wann ein einfacher/verlängerter/ erweiterter Eigentumsvorbehalt zur Aus- bzw. Absonderung berechtigt!

Wiederholungsfragen. Erläutern Sie wann ein einfacher/verlängerter/ erweiterter Eigentumsvorbehalt zur Aus- bzw. Absonderung berechtigt! Wiederholungsfragen Erläutern Sie wann ein einfacher/verlängerter/ erweiterter Eigentumsvorbehalt zur Aus- bzw. Absonderung berechtigt! Welche Rechtsfolgen kann ein rechtswidriger Eingriff in ein Absonderungsrecht

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Beschreibung. Bei welchen Hauptkunden, Kundengruppen gehen die Umsätze zurück? Umsatzauswirkung / Ertragsauswirkung /weitere Potenziale

Beschreibung. Bei welchen Hauptkunden, Kundengruppen gehen die Umsätze zurück? Umsatzauswirkung / Ertragsauswirkung /weitere Potenziale Teil 1: Früherkennungssignale aus der Gewinn- und Verlust-Rechung Kriterium / Sinkende Umsätze - Deckblatt BWA - SuSa wenn weitere Aufgliederung vorhanden - Debitorenliste - Controlling-Report Bei welchen

Mehr

Was beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem (QM- System)?

Was beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem (QM- System)? Was ist DIN EN ISO 9000? Die DIN EN ISO 9000, 9001, 9004 (kurz ISO 9000) ist eine weltweit gültige Norm. Diese Norm gibt Mindeststandards vor, nach denen die Abläufe in einem Unternehmen zu gestalten sind,

Mehr

Führungsgespräch Fordern, Fördern, Entwickeln

Führungsgespräch Fordern, Fördern, Entwickeln Angaben zur Person Name, Vorname: Karin Musterfrau Funktion: Leiterin Abrechnung Betrachtungszeitraum: Ergebnis 2007; Vereinbarung: Febr Dezember 2008 Datum: 15.1.08, korrigiert am 30.7.08 Datum des letzten

Mehr

Die Strategie, mit der Sie goldrichtig liegen.

Die Strategie, mit der Sie goldrichtig liegen. Die Strategie, mit der Sie goldrichtig liegen. 3 Stabilität, Harmonie und Sicherheit für Ihr Unternehmen und Ihre Familie. Goldrichtig. 4 5 Wir über uns Einem Partner mit über 30 Jahren Erfahrung vertrauen.

Mehr

Gemeinsame Stellungnahme von WPK und BStBK zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines

Gemeinsame Stellungnahme von WPK und BStBK zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines Gemeinsame Stellungnahme von WPK und BStBK zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der

Mehr

Die Haftung der Geschäftsleiter gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft wegen Insolvenzverschleppung

Die Haftung der Geschäftsleiter gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft wegen Insolvenzverschleppung Frank Eckhoff Die Haftung der Geschäftsleiter gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft wegen Insolvenzverschleppung Nomos Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 13 B. Eröffnungsgrund und Antragspflicht 15 I.

Mehr

KRISE. Auch ein schwerer Weg beginnt immer mit dem ersten Schritt. Besser mit einem starken Partner. argenus

KRISE. Auch ein schwerer Weg beginnt immer mit dem ersten Schritt. Besser mit einem starken Partner. argenus KRISE Auch ein schwerer Weg beginnt immer mit dem ersten Schritt. Besser mit einem starken Partner. argenus DIE SITUATION Sie sind an einem Punkt angelangt, an dem sich Ihre Zukunft entscheidet. Jede Entwicklungsphase

Mehr

Empfehlung zum Abschlussbericht im Programm Gründercoaching Deutschland

Empfehlung zum Abschlussbericht im Programm Gründercoaching Deutschland Empfehlung zum Abschlussbericht im Programm Gründercoaching Deutschland Wir empfehlen die Verwendung des folgenden Abschlussberichts (Muster). Dabei ist es wichtig, dass sich die Darstellungen im Bericht

Mehr

Grundsätze zur Führung und Zusammenarbeit. Ernst Schweizer AG, Metallbau

Grundsätze zur Führung und Zusammenarbeit. Ernst Schweizer AG, Metallbau Grundsätze zur Führung und Zusammenarbeit Ernst Schweizer AG, Metallbau Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Vorgesetzte Wir wollen zusammen Resultate erzielen und unsere vier Schweizer-Erfolgs-Punkte

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

I. Einleitung 1. II. Handlungsalternativen und -strategien im Überblick 5

I. Einleitung 1. II. Handlungsalternativen und -strategien im Überblick 5 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung 1 II. Handlungsalternativen und -strategien im Überblick 5 1. Fortführen und Stillhalten 7 2. Ablösung durch anderes Kreditinstitut 8 3. Kündigen und Abwickeln 8 4. Gewährung

Mehr

Vorlesung 4. Semester

Vorlesung 4. Semester Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1 Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen

Mehr

129 Abs. 1 InsO 143 Abs. 1 InsO

129 Abs. 1 InsO 143 Abs. 1 InsO Wintersemester 2009/2010 Sanierung von Unternehmen in der Krise Teil 3: - Anfechtung von Kredittilgungen Banksyndikus Arne Wittig, 19. November 2009 Frankfurt am Main 129 Abs. 1 InsO 143 Abs. 1 InsO Rechtshandlungen,

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Unternehmerspiegel Nachhaltigkeit

Unternehmerspiegel Nachhaltigkeit Unternehmerspiegel Nachhaltigkeit Für einen verantwortungsvollen Umgang mit unternehmerischer Freiheit wwwbkude Ökonomische Nachhaltigkeit Gewinn ist die Voraussetzung für unternehmerische Freiheit Nutze

Mehr

Manuel Schmalz. Abteilungsleiter Vertragsmanagement. Düsseldorf, 25.02.2015

Manuel Schmalz. Abteilungsleiter Vertragsmanagement. Düsseldorf, 25.02.2015 Manuel Schmalz Abteilungsleiter Vertragsmanagement Düsseldorf, 25.02.2015 Standardisierung der Vereinbarung zwischen Provider und Consumer über die Nutzung von technischen Services, insbesondere BiPRO-WebServices

Mehr

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Aktiv gegen Stress und Burnout Praxisleitfaden für Betriebsräte Dipl.-Ing. Harald Lehning, Institut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit

Mehr

KMU s 2020. Peter Strizik. Impulse für Innovation, Investition und Wachstum. KMU s 2020

KMU s 2020. Peter Strizik. Impulse für Innovation, Investition und Wachstum. KMU s 2020 Impulse für Innovation, Investition und Wachstum Peter Strizik Bedeutung der KMU s - KMU s sind jene Unternehmen, die neue Arbeitsplätze schaffen. - KMU s beschäftigen in Österreich mit Abstand die meisten

Mehr

Wiederholungsfragen. 2. Voraussetzungen der Anordnung. 21 Das Insolvenzplanverfahren, 217 ff. InsO. 20 II. Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO

Wiederholungsfragen. 2. Voraussetzungen der Anordnung. 21 Das Insolvenzplanverfahren, 217 ff. InsO. 20 II. Das Schutzschirmverfahren nach 270b InsO Wiederholungsfragen Welche Optionen haben die Gesellschafter, wenn sie feststellen, dass die Gesellschaft restrukturierungsbedürftig ist? Wann ist eine Sanierung aus Sicht der Gläubiger sinnvoll? Was ist

Mehr

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999

Mehr

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen

Mehr

Integrierte Bilanzplanung

Integrierte Bilanzplanung Whitepaper von Christine Quinn Integrierte Bilanzplanung Mit Blick auf das Wesentliche. Integrierte Bilanzplanung Der Beginn der Finanzkrise und die damit verschärften Bedingungen der Kreditvergabe an

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Mehr

BUSINESSPLAN Ihr»roter Faden«zur Erstellung eines Businessplans

BUSINESSPLAN Ihr»roter Faden«zur Erstellung eines Businessplans UniCredit Bank AG BUSINESSPLAN Ihr»roter Faden«zur Erstellung eines Businessplans Um Ihr Vorhaben genauer mit Ihnen besprechen zu können, benötigen wir von Ihnen vorab noch einige Angaben und Unterlagen.

Mehr

Auflösung des Sanierungsstaus bei privaten Gebäuden - Förderfähige Instrumente

Auflösung des Sanierungsstaus bei privaten Gebäuden - Förderfähige Instrumente Auflösung des Sanierungsstaus bei privaten Gebäuden - Förderfähige Instrumente Aufgabe Sanierung unverzichtbarer Gebäude (wegen geschichtlicher und/oder städtebaulicher Bedeutung) Unterstützungsangebote

Mehr

Unsere vier hilfreichsten Tipps für szenarienbasierte Nachfrageplanung

Unsere vier hilfreichsten Tipps für szenarienbasierte Nachfrageplanung Management Briefing Unsere vier hilfreichsten Tipps für szenarienbasierte Nachfrageplanung Erhalten Sie die Einblicke, die Sie brauchen, um schnell auf Nachfrageschwankungen reagieren zu können Sales and

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Business Model Canvas

Business Model Canvas Business Model Canvas Business Model Canvas ist ein strategisches Management Tool, mit dem sich neue und bestehende Geschäftsmodelle visualisieren lassen. Demnach setzt sich ein Geschäftsmodell aus neun

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

1. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht

1. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht 1. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht Prof. Dr. Godehard Kayser Vorsitzender Richter am BGH Jahrestagung 3.6.2016 Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts

Mehr

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung

Mehr

Projektplanung und management für den erfolgreichen Aufbau Ihres Call Centers

Projektplanung und management für den erfolgreichen Aufbau Ihres Call Centers Projektplanung und management für den erfolgreichen Aufbau Ihres Call Centers Grundlagen des Umsetzungskonzeptes Projektplanung und -organisation Kritische Erfolgsfaktoren bei der Realisierung 5 Phasen

Mehr

Professionelles Forderungsmanagement als Schutz vor Insolvenz

Professionelles Forderungsmanagement als Schutz vor Insolvenz Professionelles Forderungsmanagement als Schutz vor Insolvenz 5. Structured FINANCE Deutschland Karlsruhe, den 04.11.2009 1 Stahlstraße 17 * 90411 Nürnberg Tel.: 09 11 / 951 285-0 * Fax: 09 11 / 951 285-10

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Euler Hermes Deutschland AG. Corporate Advantage. Kurzinformation zum modularen Schutz vor Forderungsausfall. Kreditversicherung

Euler Hermes Deutschland AG. Corporate Advantage. Kurzinformation zum modularen Schutz vor Forderungsausfall. Kreditversicherung Euler Hermes Deutschland AG Corporate Advantage Kurzinformation zum modularen Schutz vor Forderungsausfall Kreditversicherung Es geht um viel Geld. Und um die Zukunft Ihres Unternehmens Jedes Jahr gewähren

Mehr

Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz

Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz 1. Bezeichnung der Vermögensanlage Crowdinvesting (Schwarmfinanzierung) für die RAD Medical GmbH, Dorfstrasse 30, 14822 Niederwerbig 2.

Mehr

Prozessmanagement Modeerscheinung oder Notwendigkeit

Prozessmanagement Modeerscheinung oder Notwendigkeit 1 von5 Prozessmanagement Modeerscheinung oder Notwendigkeit Autor: Dr. Gerd Sonntag Beratender Ingenieur disocon (Unternehmensberatung Diekelmann & Sonntag) Das Thema Prozessmanagement wurde in einem kompakten

Mehr

Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV

Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer 3-Säulen-Konzept Sozialpartnerschaft

Mehr

27001 im Kundendialog. ISO Wertschätzungsmanagement. Wie Wertschätzung profitabel macht und den Kunden glücklich

27001 im Kundendialog. ISO Wertschätzungsmanagement. Wie Wertschätzung profitabel macht und den Kunden glücklich ISO 27001 im Kundendialog Informationssicherheit intern und extern organisieren Juni 2014 Was steckt hinter der ISO/IEC 27001:2005? Die internationale Norm ISO/IEC 27001:2005 beschreibt ein Modell für

Mehr

Unternehmensplanung Fallbeispiele, Vorgehensweise

Unternehmensplanung Fallbeispiele, Vorgehensweise Unternehmensplanung Fallbeispiele, Vorgehensweise Werner Seebacher Seite 1 www.seebacher.com INHALT Unternehmensplanung - Fallbeispiele Seite 3 Fallbeispiele zum Download Seite 6 Vorgehensweise bei der

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

STRATEGISCHE PERSONALPLANUNG FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN. Fachtagung CHANGE 26.02.2015 Papenburg Kathrin Großheim

STRATEGISCHE PERSONALPLANUNG FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN. Fachtagung CHANGE 26.02.2015 Papenburg Kathrin Großheim STRATEGISCHE PERSONALPLANUNG FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN Fachtagung CHANGE 26.02.2015 Papenburg Kathrin Großheim Dass wir gemeinsam mit dem Management auf die Unternehmensstrategie und ihre Auswirkungen

Mehr

Gewinnvergleichsrechnung

Gewinnvergleichsrechnung Gewinnvergleichsrechnung Die Gewinnvergleichsrechnung stellt eine Erweiterung der Kostenvergleichsrechnung durch Einbeziehung der Erträge dar, die - im Gegensatz zu der Annahme bei der Kostenvergleichsrechnung

Mehr

Verhülsdonk & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft WP/StB Konrad Pochhammer. 10117 Berlin

Verhülsdonk & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft WP/StB Konrad Pochhammer. 10117 Berlin Betriebswirtschaftliche Planungsrechnungen Vortrag im Rahmen des Rechts- und Steuerforums des Businessplan-Wettbewerbs Berlin-Brandenburg Brandenburg am 24. Juni 2010 Markgrafenstraße 32 D-10117 Berlin

Mehr

Volksbank BraWo Führungsgrundsätze

Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Präambel Die Führungsgrundsätze wurden gemeinsam von Mitarbeitern und Führungskräften aus allen Bereichen der Bank entwickelt. Dabei war allen Beteiligten klar, dass

Mehr

20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung

20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20 Anhang 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20. 2 Arbeitsbeschreibung der Frühförderinnen am LIH Salzburg 20. 3 Organisations- und Durchführungsrichtlinien der mobilen Frühförderung, Steiermark 20.

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund

Mehr

N N O B O X E N C H E C K. Learn more about (your) Innovation Management and how to make it even better! M A R I A T A G W E R K E R - S T U R M

N N O B O X E N C H E C K. Learn more about (your) Innovation Management and how to make it even better! M A R I A T A G W E R K E R - S T U R M N N O B O X E N C H E C K Learn more about (your) Innovation Management and how to make it even better! Die Entwicklung verschlingt so viel Geld. Der Kunde braucht das Produkt nicht. Keiner will die Entscheidung

Mehr

Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013

Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel... 3

Mehr

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Verabschiedet von der Generalversammlung der Confédération Fiscale Européenne am 13. September 1991 in Zürich und geändert durch Beschluss des

Mehr

Diese Beschreibung von Hans Möller, die sich auf den Berufsstand der Versicherungsvermittler. zu den Parteien des Versicherungsvertrages betroffen.

Diese Beschreibung von Hans Möller, die sich auf den Berufsstand der Versicherungsvermittler. zu den Parteien des Versicherungsvertrages betroffen. Einleitung Traditionsgebundenheit, Weltverbreitung und zahlenmäßige Bedeutung des Berufsstandes der Versicherungsvermittler machen es erklärlich, dass es sich um einen Organismus handelt, der nicht leicht

Mehr

5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter

5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter 5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 2. und 3. September 2013. 1. Vorbemerkungen Die Tätigkeit des Steuerberaters

Mehr

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung nach 75 Satz 1 EEG 2014 der zusammengefassten Endabrechnung 2014 eines Netzbetreibers zur Erfüllung seiner Pflichten nach 72 Abs. 1

Mehr

ESUG. Dr. Andreas Schmidt, Insolvenzgericht Hamburg Mannheim, 15. Juni 2012

ESUG. Dr. Andreas Schmidt, Insolvenzgericht Hamburg Mannheim, 15. Juni 2012 ESUG Dr. Andreas Schmidt, Insolvenzgericht Hamburg Mannheim, 15. Juni 2012 1 ESUG Kritik am bisherigen Insolvenzregime Übersicht / ESUG n Teilweise Intransparenz des gerichtlichen Verfahrens und der Verwalterauswahl

Mehr

Tag des Datenschutzes

Tag des Datenschutzes Tag des Datenschutzes Datenschutz und Software: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser Dr. Michael Stehmann Zur Person Rechtsanwalt Dr. Michael Stehmann Studium der Rechtswissenschaft an der Universität

Mehr

Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH

Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH Fähigkeit zur Teilnahme am Rechtsverkehr Gesellschaft eigener Art; Unterschied zur späteren GmbH nur fehlender Status als juristische Person Als notwendige Vorstufe

Mehr

Arbeitsblätter. Sinnvolle Finanzberichte. Seite 19

Arbeitsblätter. Sinnvolle Finanzberichte. Seite 19 Seite 19 Arbeitsblätter Seite 20 Dieses Arbeitsblatt wird Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren von Finanzanalysen geleiten. Sie gehen von Ihren Finanzberichten aus egal wie einfach oder hoch entwickelt

Mehr

Bachelor of Laws Lösungshinweise zur Klausur Kurs 55111 SS 2011 1

Bachelor of Laws Lösungshinweise zur Klausur Kurs 55111 SS 2011 1 Kurs 55111 SS 2011 1 LÖSUNGSHINWEISE Frage 1 Ist die Gewährung der Stellenzulage rechtmäßig mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben worden? Die Aufhebung der Gewährung der Stellenzulage mit Wirkung

Mehr

5.2.18 Hinweise * für die Tätigkeit des Steuerberaters bei Unternehmensbewertungen

5.2.18 Hinweise * für die Tätigkeit des Steuerberaters bei Unternehmensbewertungen 5.2.18 Hinweise * für die Tätigkeit des Steuerberaters bei Unternehmensbewertungen Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 29. Juni 2011. 1. Vorbemerkungen Die Tätigkeit des Steuerberaters

Mehr

Informationssystemanalyse Problemstellung 2 1. Trotz aller Methoden, Techniken usw. zeigen Untersuchungen sehr negative Ergebnisse:

Informationssystemanalyse Problemstellung 2 1. Trotz aller Methoden, Techniken usw. zeigen Untersuchungen sehr negative Ergebnisse: Informationssystemanalyse Problemstellung 2 1 Problemstellung Trotz aller Methoden, Techniken usw. zeigen Untersuchungen sehr negative Ergebnisse: große Software-Systeme werden im Schnitt ein Jahr zu spät

Mehr

Der Aufhebungsvertrag Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht

Der Aufhebungsvertrag Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Einführung: In der derzeitigen Krise denken viele Arbeitgeber darüber nach, wie sie

Mehr

RÜSTZEITEN SENKEN, PRODUKTION BESCHLEUNIGEN DER SMED-PRAXIS-WORKSHOP IN IHREM HAUS

RÜSTZEITEN SENKEN, PRODUKTION BESCHLEUNIGEN DER SMED-PRAXIS-WORKSHOP IN IHREM HAUS RÜSTZEITEN SENKEN, PRODUKTION BESCHLEUNIGEN DER SMED-PRAXIS-WORKSHOP IN IHREM HAUS DIE SMED-METHODE DAS KNOW-HOW, UM DIE STILLSTANDS- ZEITEN IHRER MASCHINEN ZU KÜRZEN Formel1-Rennen werden nicht nur gewonnen,

Mehr

5.2.21 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Liquidator

5.2.21 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Liquidator 5.2.21 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Liquidator Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 2. und 3. September 2013. 1. Vorbemerkungen Die Tätigkeit des Steuerberaters

Mehr

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge IHK Düsseldorf, 20.04.2012 Rechtsanwalt Dr. Hendrik Röwekamp Kapellmann und Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf Kapellmann und Partner

Mehr

Energieeffizienz 2012

Energieeffizienz 2012 GBMR BB Tracking Energieeffizienz Ergebnisse einer repräsentativen Telefonbefragung bei BB-Finanzentscheidern id aus mit Umsatz > Mio. Euro Netto: Energieeffizienz mit starkem Stellenwert Bedeutung des

Mehr

Franchising in Deutschland: Chancen für Existenzgründer

Franchising in Deutschland: Chancen für Existenzgründer Franchising in Deutschland: Chancen für Existenzgründer Ihr Referent Christoph Kolbe Pressereferent Geschäftsstelle: Deutscher Franchise-Verband e.v. Luisenstraße 41, 10117 Berlin Tel: 030/ 27 89 02-0

Mehr

Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung

Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung DR. BETTINA DILCHER Management Consultants Network Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung Leonhardtstr. 7, 14057 Berlin, USt.-ID: DE 225920389

Mehr

Energieaudit. Energieaudit.

Energieaudit. Energieaudit. Energieaudit Energieaudit. Wir begleiten Sie ganzheitlich. Von der Prüfung, ob ein Energieaudit für Sie verpflichtend wird, bis zur erfolgreichen Realisierung. Neue gesetzliche Vorgaben ab 2015 Klimaaktiv!

Mehr

Neue Chancen für die Sanierung am Fallbeispiel eines erfolgreichen Schutzschirmverfahrens

Neue Chancen für die Sanierung am Fallbeispiel eines erfolgreichen Schutzschirmverfahrens Neue Chancen für die Sanierung am Fallbeispiel eines erfolgreichen Schutzschirmverfahrens win wirtschaft information netzwerk Dr. Roland Püschel Oldenburg, 11. Juni 2013 Inhalt Gesetz zur weiteren Erleichterung

Mehr

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170.

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170. M erkblatt Vorabkontrolle 1 Einleitung Öffentliche Organe des Kantons Zürich müssen Projekte und Vorhaben dem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung unterbreiten, wenn diese Datenbearbeitungen beinhalten,

Mehr

Neue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a.

Neue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a. Neue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a. von Jörn Schroeder-Printzen Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Kurfürstenstraße 31 14467 Potsdam Tel.: 0331/27570-19

Mehr

Ergebnisse zur Umfrage GC MARKT-BLITZLICHT No. 6 Mitarbeiter gewinnen. 08. August 2014

Ergebnisse zur Umfrage GC MARKT-BLITZLICHT No. 6 Mitarbeiter gewinnen. 08. August 2014 Ergebnisse zur Umfrage GC MARKT-BLITZLICHT No. 6 Mitarbeiter gewinnen 08. August 2014 1. Haben Sie in den letzten 2 Jahren Schwierigkeiten bei der Gewinnung von neuen Mitarbeitern gehabt?* Helfer Die Suche

Mehr

RSW Wertgespräch. Forderungsausfälle vermeiden Liquidität sichern. RSW Steuerberatungsgesellschaft Heganger 14, 96103 Hallstadt (0951) 9 15 15 0

RSW Wertgespräch. Forderungsausfälle vermeiden Liquidität sichern. RSW Steuerberatungsgesellschaft Heganger 14, 96103 Hallstadt (0951) 9 15 15 0 RSW Wertgespräch Forderungsausfälle vermeiden Liquidität sichern RSW Steuerberatungsgesellschaft Heganger 14, 96103 Hallstadt (0951) 9 15 15 0 www.rsw.ag info@rsw.ag Forderungsausfälle vermeiden Liquidität

Mehr

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die

Mehr

Führungsgrundsätze im Haus Graz

Führungsgrundsätze im Haus Graz ;) :) Führungsgrundsätze im Haus Graz 1.0 Präambel 2.0 Zweck und Verwendung Führungskräfte des Hauses Graz haben eine spezielle Verantwortung, weil ihre Arbeit und Entscheidungen wesentliche Rahmenbedingungen

Mehr

Öffentlichen Versicherung Bremen, Bremen Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Hannover Provinzial Lebensversicherung Hannover, Hannover

Öffentlichen Versicherung Bremen, Bremen Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Hannover Provinzial Lebensversicherung Hannover, Hannover Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des Compliance Management Systems der Öffentlichen Versicherung Bremen, Bremen Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Hannover Provinzial Lebensversicherung Hannover,

Mehr

LEISTUNGEN RISIKOFRÜHERKENNUNG. s.m.a.r.t. Management Consulting GmbH

LEISTUNGEN RISIKOFRÜHERKENNUNG. s.m.a.r.t. Management Consulting GmbH LEISTUNGEN Neben den klassischen Beratungsfeldern unseres Kooperationsnetzwerks der Wirtschaftsprüfung und Steuer- und Rechtsberatung unterstützen wir mittelständische Unternehmen (Richtgröße: 10 bis 1.000

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr