6: Medizinethische Fragestellungen
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- Wilfried Baumgartner
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1 6: Medizinethische Fragestellungen Themen und Tendenzen der Ethik, SoSe 2005 Lehrstuhl für Ethik Theologische Fakultät Prof. Dr. Reiner Anselm
2 1. Schwangerschaftsabbruch als Dauerthema medizinischer Ethik und als Brennpunkt sozialethischer Debatten 2. Die Debatte um den moralischen Status des Embryos Stammzellforschung und PID 3. Genetische Eingriffe am Menschen 4. Patientenverfügungen und Behandlungsabbruch 5. Sterbehilfe 6. Organtransplantation 7. Paternalismus und Partnerschaft: Neue Konzepte in der Arzt- Patienten-Beziehung Überblick
3 1. Schwangerschaftsabbruch als Dauerthema medizinischer Ethik 1. Schwangerschaftsabbruch als Symbolthema Die Debatte um die Reform des 218 ist so alt wie dessen Kodifizierung In der Thematik bündeln sich verschiedene Dimensionen: Verhältnis von Recht und Ethik Stellung der Frau in der Gesellschaft Das Verhältnis von Schicksal und Naturgestaltung
4 1. Schwangerschaftsabbruch als Dauerthema medizinischer Ethik 2. Die Diskussion zwischen 1945 und 1960 Ausgangspunkt: Notzuchtindikation 1927 erklärt das Reichsgericht Abtreibung nach Notzucht unter Hinweis auf den übergesetzlichen Notstand als straffrei Keine gesetzliche Regelung Nach 1945 wird die Thematik erneut über die Notzuchtindikation akut 1946 streben die Alliierten eine gesetzliche Regelung an Stellungnahmen der Kirchen werden erbeten
5 1. Schwangerschaftsabbruch als Dauerthema medizinischer Ethik 2. Die Diskussion zwischen 1945 und 1960 Grundtenor der Stellungnahmen: Ablehnung der Abtreibung, aber Ausnahmen sollen möglich sein Unsicherheit der Argumentationsbasis: Trillhaas: Erst nach dem 3. Monat wird der Embryo zum Menschen Ergebnis der Debatte über die Notzuchtindikation: Allmähliche Veränderung in der Wahrnehmung: Grenzen der Rechtsordnung Grenzen strikt normativer Interpretation Öffnung zu einer teleologischen Ethik
6 1. Schwangerschaftsabbruch als Dauerthema medizinischer Ethik 3. Selbstbestimmung und Verantwortung. Die Debatte um den Schwangerschaftsabbruch nach 1960 Streben nach Emanzipation und Selbstbestimmung als Signatur der 1960erund 1970er-Jahre 1971: Selbstbezichtigungskampagne des Stern 1974 Fristenlösung (bereits 1972 in der DDR verabschiedet)
7 1. Schwangerschaftsabbruch als Dauerthema medizinischer Ethik 3. Selbstbestimmung und Verantwortung. Die Debatte um den Schwangerschaftsabbruch nach : BVerfG verwirft die Fristenlösung Nidation als Beginn strafrechtlichen Schutzes Indikationenmodell: Kriminologische Indikation; eugenische / embryopathische Indikation; soziale Indikation ermöglichen eine straffreie Abtreibung innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate Darüber hinaus: Medizinische Indikation (keine Fristgrenze) Folge: Die Entscheidung über die Abtreibung wird durch den Arzt gefällt
8 1. Schwangerschaftsabbruch als Dauerthema medizinischer Ethik 3. Selbstbestimmung und Verantwortung. Die Debatte um den Schwangerschaftsabbruch nach 1960 Reaktion der Kirchen: Allmähliche Öffnung Aufbau eines Beratungsnetzes Casti Connubii: Abtreibung als intrinsice malum 1989: Gott ist ein Freund des Lebens: Betonung des Gewissensvorbehalts. Es sind Situationen denkbar, in denen sich eine Frau für eine Abtreibung entscheidet: Wenn eine Schwangere sich nicht in der Lage sieht, das in ihr heranwachsende Leben anzunehmen, darf ihre Entscheidung, obwohl gegen Gottes gebot, nicht pauschal und von vornherein als selbstherrliche Verfügung über menschliches Leben verurteilt werden.
9 1. Schwangerschaftsabbruch als Dauerthema medizinischer Ethik 3. Selbstbestimmung und Verantwortung. Die Debatte um den Schwangerschaftsabbruch nach 1960 Rosenheimer Erklärung (1991) In Konfliktsituationen kann die letzte Entscheidung der betroffenen Frau von niemandem abgenommen werden; sie muss sie in ihrer Verantwortung vor Gott treffen Abfall der Landessynode von den Bekenntnisgrundlagen der evangelischelutherischen Kirche ; geistlich-theologische Verwirrung, höchstgefährlicher Freibrief für eine säkulare, bibelfeindliche Propaganda der Frauenemanzipation (W. Künneth)
10 1. Schwangerschaftsabbruch als Dauerthema medizinischer Ethik 3. Selbstbestimmung und Verantwortung. Die Debatte um den Schwangerschaftsabbruch nach 1960 Einigungsvertrag 1990: Zusammenführung der beiden unterschiedlichen Rechtsregelungen (Indikationenmodell / Fristenlösung) als Aufgabe Verabschiedung der Neuregelung Grundsätzliche Akzeptanz durch das BVerfG, jedoch Ablehnung der Klassifikation als nicht rechtswidrig : Doppelte Argumentation: Verfassungsrechtlich gewährleisteter Schutz muss sich auch in der einfachgesetzlichen Regelung abbilden Rechtsordnung darf Austragen einer Schwangerschaft nicht erzwingen
11 1. Schwangerschaftsabbruch als Dauerthema medizinischer Ethik 3. Selbstbestimmung und Verantwortung. Die Debatte um den Schwangerschaftsabbruch nach 1960 Ethische Bewertung des Kompromisses von 1993: Ausnahmereglungen bei Selbstindikation nach Beratung entspricht der Komplexität des Ethischen Pflichtberatung als Ausdruck des Zusammenhangs von Eigenverantwortung und gesellschaftlicher Verantwortung Problemfall: Wegfall der embryopathischen Indikation
12 1. Schwangerschaftsabbruch als Dauerthema medizinischer Ethik und als Brennpunkt sozialethischer Debatten 1.1 Schwangerschaftsabbruch als Symbolthema 1.2 Die Diskussion zwischen 1945 und Selbstbestimmung und Verantwortung. Die Debatte nach Problemfall Pränataldiagnostik Überblick 2. Die Debatte um den moralischen Status des Embryos PID und Stammzellforschung
13 Gefahren und Ängste auf der einen, Chancen und Hoffnungen auf der anderen Seite: wohl selten liegen beide Pole so nah beieinander wie bei Gentechnik. Ich weiß um Ängste und Bedenken, ganz gleich, ob sie aus christlichen und ethischen Motiven stammen, aus Sorgen um die Umwelt oder aus einer Skepsis gegenüber neuen Technologien, deren mögliche Folgen sich noch nicht genau abschätzen lassen. Aber sich den Chancen des wissenschaftlichen Fortschritts zu verschließen, nur weil es auch Risiken gibt oder weil die Risiken nicht vollständig überschaubar sind, halte ich persönlich für den falschen Weg... Solange das große medizinische Potenzial der Stammzellenforschung nicht ausgelotet ist, und zwar mit adulten wie mit embryonalen Stammzellen, solange die Chance besteht, Leiden lindern und heute noch unheilbare Krankheiten bekämpfen zu können, haben wir die Pflicht, diese Forschung zu nutzen. Wir müssen der Chance eine Chance geben. Ich bin davon überzeugt, dass wir uns, besonders im Lichte neuer Erkenntnisse,der Tendenz zu einer Liberalisierung der Forschung mit embryonalen Stammzellen auf Dauer nicht entziehen können. Gerhard Schröder, Überblick
14 1. Schwangerschaftsabbruch als Dauerthema medizinischer Ethik 4. Problemfall Pränataldiagnostik Problemfall Pränataldiagnostik / PGD Es ist bemerkenswert, daß wir gerade von dem Menschen, den wir lieben, am mindesten aussagen können, wie er sei. Wir lieben ihn einfach. Eben darin besteht ja die Liebe, das Wunderbare an der Liebe, daß sie uns in der Schwebe des Lebendigen hält, in der Bereitschaft, einem Menschen zu folgen in allen seinen möglichen Entfaltungen. Wir wissen, daß jeder Mensch, wenn man ihn liebt, sich wie verwandelt fühlt, wie entfaltet, und daß auch dem Liebenden sich alles entfaltet, das Nächste, das lange Bekannte. Vieles sieht er wie zum ersten Male. Die Liebe befreit es aus jeglichem Bildnis (Max Frisch, Tagebuch) Verobjektivierung des Embryos als Folge von PND und PGD Ambivalente Folgen: Möglichkeit der Verfügung über den Embryo höhere Sensibilität für den Embryo
15 1. Schwangerschaftsabbruch als Dauerthema medizinischer Ethik 4. Problemfall Pränataldiagnostik Wieviel Wissen tut uns gut? Chancen und Risiken der voraussagenden Medizin (1997) Anerkennung der Chancen der PND /PGD Akzent auf den Risiken: In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, daß eine pränatale Diagnostik, die - für immer mehr Krankheiten ausgeweitet und künftig möglicherweise auf genetische Eigenschaften ohne oder mit nur leichtem Krankheitswert erweitert - den Wünschen der Eltern nach einem gesunden Kind nachzukommen sucht, schließlich eugenischen Tendenzen Vorschub leisten kann. Auch kann bei einer unkontrollierten Verbreitung pränataler Diagnostik und ihrer routinemäßigen Nutzung nicht ausgeschlossen werden, daß sich die Bewertung von Krankheit und Behinderung sowie das Verständnis von Normalität verändern und sich schleichend eine Diskriminierung von Menschen mit bestimmten genetischen Merkmalen durchsetzt.
16 1. Schwangerschaftsabbruch als Dauerthema medizinischer Ethik 4. Problemfall Pränataldiagnostik Wieviel Wissen tut uns gut? Chancen und Risiken der voraussagenden Medizin (1997) Konsequenz: Bei der ethischen Urteilsbildung ist die Achtung der Würde des Menschen, das christliche Menschenbild mit seiner Einschätzung von Leiden, die freie Entscheidung der Betroffenen und ihre Belastbarkeit in Einklang zu bringen. Entscheidungen können dabei für den einzelnen zu schwierigen, manchmal unlösbaren Gewissensentscheidungen und seelischen Belastungen führen. Die Summe aller Entscheidungen von einzelnen Frauen und Paaren können in der Gesellschaft einen schleichenden Wertewandel auslösen und verstärken, der sich in der Einstellung zu Behinderung und Leid zeigt und im Umgang mit behinderten Menschen deutlich wird..
17 1. Schwangerschaftsabbruch als Dauerthema medizinischer Ethik 4. Problemfall Pränataldiagnostik Wieviel Wissen tut uns gut? Chancen und Risiken der voraussagenden Medizin (1997) Kritische Rückfrage: Wer ist die primäre Bezugsgröße der hier wahrgenommenen Option für die Schwachen? Stattdessen: Ergebnisoffene Güterabwägung, die durchaus auch Kriterien zur Qualität des Lebens mit einbezieht Teil solcher Qualitätserwägungen: Bereicherung bzw. Belastung durch das Zusammenleben mit einem Kind mit Behinderungen
18 1. Schwangerschaftsabbruch als Dauerthema medizinischer Ethik 4. Problemfall Pränataldiagnostik Sensibilität für die irreduzierbar individuelle Situation Zum Vergleich: Der grundlegende sozialethische Einwand gegen die PID ist, dass sie in selektiver Absicht geschieht und dass dabei genetisch bedingte Eigenschaften bewertet und implizit Menschen, die mit diesen genetischen Eigenschaften leben, abgewertet werden.... Behindertenfeindlichkeit und die Abwehr aller als fremd und anders empfundenen Menschen, die in Zusammenhang mit der routinemäßigen Anwendung der PND schon jetzt zu beobachten sind, würden verschärft. Ziel des sozial- und gesundheitspolitischen staatlichen Handeln muss es sein, dass Eltern bzw. Frauen wissen, dass jedes zur Welt kommende Kind die Chance hat, sich zu entfalten, und somit PND und PID überflüssig ist. (Netzwerk gegen Pränataldiagnostik; das Netzwerk gegen Pränataldiagnostik umfasst knapp 200 Personen und Institutionen aus den Bereichen Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, Geburtshilfe, Gynäkologie und Behinderten-Selbsthilfe)
19 2. Die Debatte um den moralischen Status des Embryos PID und Stammzellforschung 1. Verfahren der PID Voraussetzung: Künstliche Befruchtung Im 4- bzw. 8-Zellstadium wird eine Zelle entnommen, angezüchtet und schließlich auf Auffälligkeiten untersucht Durch die Diagnostik wird die Ausgangszelle zerstört Nur Vorliegen eines entsprechenden Ergebnisses kommt es zum Embryotransfers
20 2. Die Debatte um den moralischen Status des Embryos PID und Stammzellforschung 2. Rechtliche Bewertung der PID 218 StGB nicht einschlägig ESchG 8: (1) Als Embryo im Sinne dieses Gesetzes gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an, ferner jede einem Embryo entnommene totipotente Zelle, die sich bei Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren Voraussetzungen zu teilen und zu einem Individuum zu entwickeln vermag. EschG 1 I,2 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 2. es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt...
21 2. Die Debatte um den moralischen Status des Embryos PID und Stammzellforschung 3. Ethische Bewertung der PID Wertungswidersprüche zwischen PID und PND Frage nach der Bedeutung von PID (und auch IVF-ET, ICSI) für die Entwicklung des Embryos Frage nach dem moralischen Status des Embryos Drei Positionen: Mensch von der Befruchtung der Eizelle an Mensch vom Zeitpunkt der Nidation an Mensch vom Zeitpunkt der Geburt an
22 2. Die Debatte um den moralischen Status des Embryos PID und Stammzellforschung 4. Der moralische Status des Embryos Drei Positionen: Mensch von der Befruchtung der Eizelle an Mensch vom Zeitpunkt der Nidation an Mensch vom Zeitpunkt der Geburt an
23 2. Die Debatte um den moralischen Status des Embryos PID und Stammzellforschung 4. Der moralische Status des Embryos Grundsätzliches Dilemma: Differenz zwischen schon und noch-nicht des Embryos muss überbrückt werden Vier Argumentationslinien: Speziezismusargument Kontinuitätsargument Identiätsargument Potenzialitätsargument
24 2. Die Debatte um den moralischen Status des Embryos PID und Stammzellforschung 5. Notwendige Unterscheidungen Unterscheidung zwischen menschlichem Leben und Leben eines Menschen Was macht menschliches Leben zum Leben eines Menschen Was ist der Mensch? Das christliche Verständnis des Menschen ist von den biblischen Texten geleitet.... Da fällt sofort eine gewisse Umständlichkeit auf, die darin besteht, dass mit dem Sein des Menschen immer auch eine Grundsituation menschlicher Existenz zur Sprache kommt. Das Sein des Menschen wird im Blick auf eine Beziehung, eine Relation erfragt: Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst, und was ist des Menschen Kind, dass du dich seiner annimmst? (Ps 8,5). Der Mensch ist nach biblischem Urteil offenkundig ein Beziehungswesen, das immer schon auf anderes Sein bezogen ist und nur in solchen Relationen es selbst ist. Martin Luther hat darum zu Recht behauptet, dass vom Menschen angemessen nur in praedicamento relationis (nicht: praedicamento substantiae) geredet werden könne. (Eberhard Jüngel) Personalität
25 2. Die Debatte um den moralischen Status des Embryos PID und Stammzellforschung 5. Notwendige Unterscheidungen Das Dilemma entsteht immer dann, wenn ethische Konflikte im Bereich von Schwangerschaft und Fortpflanzung mit den Mitteln einer Rechtsphilosophie gelöst werden sollen, welche die besondere Situation menschlicher Existenz in der Schwangerschaft unberücksichtigt läßt. Die konventionelle Rechtsphilosophie setzt nämlich voraus, daß Träger von Rechten bzw. von Menschenwürde jeweils für sich stehende autonome und voneinander unterschiedene distinkte Individuen sind. So setzt beispielsweise das Wahlrecht, das Recht auf freie Meinungs-äußerung, das Recht auf Selbstbestimmung jeweils eindeutig identifizierbare, individuelle Träger dieser Rechte voraus. Aber gerade in der Schwangerschaft treffen diese Voraussetzungen nicht zu. Der Embryo ist nicht Existenz, sondern Koexistenz, und zwar leibliche Koexistenz mit einem anderen, autonomen Lebewesen. Und selbst wenn es heute gelingt, einen Embryo für wenige Tage in einer Petrischale zu erhalten, so kann doch sein Menschsein nur durch die leibliche Koexistenz mit einer Frau verwirklicht werden. Embryo und Frau sind weder ein (Rechts-)Subjekt noch zwei (Rechts-)Subjekte. Sie sind etwas Drittes, für das uns jedoch die philosophische Sprache kein Wort zur Verfügung stellt. (Cl. Wiesemann)
26 2. Die Debatte um den moralischen Status des Embryos PID und Stammzellforschung 5. Notwendige Unterscheidungen Rezeption der Care-Ethik: 1. Die oben genannten widerstreitenden Positionen sind weder falsch noch richtig, sie sind vielmehr nicht angemessen. Einen Embryo in der Petrischale zu verwerfen kann nicht automatisch mit einem Verstoß gegen das Lebensrecht eines Menschen gleichgesetzt werden. 2. Die Aufnahme eines Embryos in die Gebärmutter einer Frau markiert den Beginn der leiblichen Koexistenz und ist deshalb als ein der Befruchtung moralisch mindestens gleichrangiges Ereignis anzusehen. 3. Moralische Argumente von Verantwortlichkeit und Fürsorge können einen hohen Stellenwert in der Diskussion beanspruchen, da nur sie der Einzigartigkeit der Schwangerschaft (und Elternschaft) gerecht werden können.
27 2. Die Debatte um den moralischen Status des Embryos PID und Stammzellforschung 6. Konsequenzen Zulässigkeit der Forschung an nicht-eingenisteten Embryonen Keine ausschließliche Fixierung auf den Status des Embryos und damit auf den Einsatz legitimer Mittel Handlungsintentionen müssen berücksichtig werden Grundlagenforschung als eigenes ethisches Gut Realistische Abwägung zwischen Heilversprechungen und Horrorszenarien Notwendigkeit der Kontextberücksichtigung und der Güterabwägung
28 3. Genetische Eingriffe am Menschen 1. Noch einmal: Natur- oder Kulturparadigma? Verantwortlich sind wir aber für das was wir tun (Robert Spaemann) Orientierung an der Natur ist kein eigener ethischer Wert Statt dessen: Orientierung an den Anforderungen des einzelnen, fragilen Menschen Individueller Therapienutzen als Maßstab
29 3. Genetische Eingriffe am Menschen 2. Güterabwägung als ein Eskalationsmodell (1) Einsatz der Gentechnik zur Diagnostik (bsp. HCR-Nachweis) und zur Medikamententwicklung (bsp. Insulinproduktion) (2) Therapeutisches Klonen (3) Ebenso unproblematisch: Substituierende, somatische Gentherapie (CFTR- Gen bei Mucoviszidose) (4) Substituierende Gentherapie beim Ungeborenen (5) Substituieriende Gentherapie als Keimbahntherapie (6) Genetic Enhancement (7) Reproduktives Klonen
30 1. Begriffsklärungen 4. Sterbehilfe Euthanasie bedeutet jetzt nicht mehr Erleichterung des Sterbens, in welch kontroversem Sinn das bisher auch verstanden werden konnte, sondern Ausmerzung von lebensunwürdigen Menschen (Geistesgestörte, Erbgeschädigte, Schwerkranke, alte Menschen) kraft staatlicher Anordnung, ohne Frage nach Zustimmung oder Nicht-Zustimmung der Betroffenen oder ihrer Angehörigen.
31 1. Begriffsklärungen Aktive Sterbehilfe Gezieltes Herbeiführen des Todes; Tod tritt sowohl bei Gesunden als auch bei Kranken ein Passive Sterbehilfe Tod wird durch das Aussetzen medizinischer Behandlung herbeigeführt Indirekte Sterbehilfe 4. Sterbehilfe Tod als Nebenfolge palliativer Maßnahmen; Spezialfall: Terminale Sedierung
32 2. Rechtliche Situation Aktive Sterbehilfe Untersagt; Spezialfälle: Tötung auf Verlangen (strafbewehrt); Beihilfe zum Selbstmord (in Deutschland straffrei) Passive Sterbehilfe Erlaubt Indirekte Sterbehilfe Erlaubt 4. Sterbehilfe
33 Überblick 4. Sterbehilfe 4.1 Begriffsklärungen 4.2 Rechtliche Situation 4.3 Ethische Bewertung 5. Hirntod und Organtransplantation
34 3. Ethische Bewertung 4. Sterbehilfe Kontextualisierung der Debatte: Ambivalenzen der modernen Medizin Intention der Debatte um die Sterbehilfe: Wie kann die Würde des Menschen auch in Grenzsituationen gewahrt bleiben? Der Arzt ist verpflichtet, Sterbenden, d.h. Kranken oder Verletzten mit irreversiblem Versagen einer oder mehrerer vitaler Funktionen, bei denen der Eintritt des Todes in kurzer Zeit zu erwarten ist, so zu helfen, daß sie in Würde zu sterben vermögen. Die Hilfe besteht neben palliativer Behandlung in Beistand und Sorge für Basisbetreuung (Grundsätze der BÄK zur Sterbebegleitung, 1998)
35 3. Ethische Bewertung 4. Sterbehilfe Voraussetzung dieser Debatte: Ablehnung eins unbedingten Wert des Lebens Das menschliche Leben ist kein absoluter Wert und kann durch das Gebot wohl geschützt, aber doch nur in den Grenzen des Willens des Gebieters geschützt sein. Es hat keinen Anspruch darauf, unter allen und jeden Umständen erhalten zu werden (KD III/4, 479)
36 3. Ethische Bewertung 4. Sterbehilfe Nach christlichem Verständnis darf der Tod eines Menschen nicht herbeigeführt, sondern muss abgewartet werden. Denn Christen sehen sich selbst als Geschöpfe Gottes, Geburt und Tod liegen somit in Gottes Hand, der Tod wird (ebenso wie die Geburt) als ein Geschick verstanden. Geschöpflichkeit bedeutet jedoch nicht, dass Menschen im Hinblick auf den Tod gar nicht handeln dürften. Denn geschöpfliches Leben ist immer zu gestaltendes Leben. Das Ende des Lebens ist in diese Gestaltungsaufgabe eingeschlossen (Sterben hat seine Zeit. Ein Beitrag der Kammer für öffentliche Verantwortung, 2005) Offene Frage: Welche Unterstützungsmaßnahmen sind auch für die Fälle legitim, in denen die Krankheit nicht unmittelbar eine Todesfolge hat (Wachkoma, schwerst behinderte Neugeborene)
37 3. Ethische Bewertung Maßnahmen zur Verlängerung des Lebens dürfen in Übereinstimmung mit dem Willen des Patienten unterlassen oder nicht weitergeführt werden, wenn diese nur den Todeseintritt verzögern und die Krankheit in ihrem Verlauf nicht mehr aufgehalten werden kann.bei Patienten mit infauster Prognose, die sich noch nicht im Sterben befinden, kommt eine Änderung des Behandlungszieles nur dann in Betracht, wenn die Krankheit weit fortgeschritten ist und eine lebenserhaltende Behandlung nur Leiden verlängert. An die Stelle von Lebensverlängerung und Lebenserhaltung treten dann palliativ-medizinische und pflegerische Maßnahmen. Die Entscheidung über Änderung des Therapieziels muß dem Willen des Patienten entsprechen. Bei Neugeborenen mit schwersten Fehlbildungen oder schweren Stoffwechselstörungen, bei denen keine Aussicht auf Heilung oder Besserung besteht, kann nach hinreichender Diagnostik und im Einvernehmen mit den Eltern eine lebenserhaltende Behandlung, die ausgefallene oder ungenügende Vitalfunktion ersetzt, unterlassen oder nicht weitergeführt werden. Richtlinien der BÄK, Sterbehilfe
38 3. Ethische Bewertung Freiheit und Selbstbestimmung sind im Horizont der Geschöpflichkeit keine absoluten Werte. Freiheit ist aus christlicher Sicht stets als gestaltete Abhängigkeit (von Gott, vom eigenen Geschick oder von anderen Menschen) zu verstehen und Selbstbestimmung als persönlicher Umgang mit dem eigenen Bestimmtsein (z.b. durch die Lebensgeschichte oder tief greifende Überzeugungen). (Sterben hat seine Zeit. Ein Beitrag der Kammer für öffentliche Verantwortung, 2005) Aber: es muss kritisch reflektiert werden, 4. Sterbehilfe ob die schöpfungstheologisch begründete Tabuisierung der Selbsttötung in unserer Kultur nicht nur den Hintersinn hatte (oder diesem diente), die heteronome Verfügung über das menschliche individuelle Leben nach den jeweils herrschenden religiösen und politischen Prioritäten und Interessen sicherzustellen (Klaus-Michael Kodalle) Kriterium für die Gestaltung: Vorstellungen des Menschen, dessen Leben es ist.
39 5. Hirntod und Organtransplantation 1. Problemkreise der Auseinandersetzung Unzulässiger Eingriff in die Schöpfung? Todeskriterium als einfache Anpassung an die Bedürfnisse der Transplantationsmedizin? Verteilungsgerechtigkeit im Umgang mit den Organen
40 5. Hirntod und Organtransplantation 1. Problemkreise der Auseinandersetzung Mit Dank und Respekt wissen die Kirchen zu würdigen, welche neuen Wege medizinische Forschung und ärztliche Heilkunst eröffnet haben... Dürfen wir alles in die Tat umsetzen, was wir können? Die unantastbare Würde des Menschen bestimmt die Grenzen, die unbedingt zu achten und einzuhalten sind. Im Blick auf die Möglichkeiten, die die Transplantationschirurgie erschlossen hat, kann die Einsicht weiterhelfen, daß sie dem recht verstandenen Wohl des Menschen zu dienen vermag. Verantwortliches Mitdenken aller ist darum erforderlich, damit ärztlichem Können gebührendes Vertrauen und öffentliche Unterstützung entgegengebracht werden. Wir wissen, daß unser Leben Gottes Geschenk ist, das er uns anvertraut hat, um ihm die Ehre zu geben und anderen Menschen zu helfen. Diese Bestimmung unseres Lebens gilt bis zum Sterben, ja möglicherweise über den Tod hinaus. Denn irdisches Leben schwerkranker Menschen kann gerettet werden, wenn einem soeben Verstorbenen lebensfähige Organe entnommen werden dürfen, um sie zu transplantieren. Wer darum für den Fall des eigenen Todes die Einwilligung zur Entnahme von Organen gibt, handelt ethisch verantwortlich, denn dadurch kann anderen Menschen geholfen werden
41 2. Rechtliche Bewertung 5. Hirntod und Organtransplantation Regelungen des TPG 1997 Organtransplantation als Methode der modernen Medizin Hirntod als Todeskriterium des Menschen Organhandel wird unter Strafe gestellt; Vermittlungspflicht für knappe Organe
42 3. Ethische Aspekte 5. Hirntod und Organtransplantation Identität nicht allein auf organischer Ebene angesiedelt Hirntod als Tod des Menschen Hirntod als Todeskriterium des Menschen Todesdefinition als gemischte Urteile zwischen medizinischen und kulturellen Einsichten Verteilungsgerechtigkeit Orientierung am Gleichheitsgrundsatz Erweiterung um konsequenzialistische Aspekte Problematik der Lebendspende
43 6. Vom Paternalismus zur Partnerschaft. Neue Konzepte der Arzt-Patientenbeziehung 1. Ausgangslage Medizinischer Fortschritt bedingt eine sich steigernde Asymmetrie zwischen Arzt und Patienten Symmetrieannahmen prägen die gesellschaftlichen (ethischen und rechtlichen) Konzeptionen der Moderne Gleichheitsparadigma in Ethik und Recht Recht auf Heilbehandlung statt barmherziges Hilfehandeln Entwicklung des Medizinsystems als Folge von gesellschaftlichen Demokratisierungsprozessen
44 6. Vom Paternalismus zur Partnerschaft. Neue Konzepte der Arzt-Patientenbeziehung 2. Herausforderungen der Gegenwart Professionalisierung führt zu wachsender Asymmetrie Medikalisierung von Krankheit und Gesundheit Zielrichtung: Professionalisierte Entprofessionalisierung der Arzt-Patienten- Beziehung Paul Ramsey: Patienten als Personen Empowerement statt Wohlfahrtsstaat
45 6. Vom Paternalismus zur Partnerschaft. Neue Konzepte der Arzt-Patientenbeziehung 2. Herausforderungen der Gegenwart Julian Rappaport: Während der ersten zwei Drittel dieses [sc. des 20.] Jahrhunderts errichteten die Sozialpolitiker einen Apparat, um Dienste für Bedürftige bereitzustellen, ohne dabei die Gefahr der Möglichkeit des Missbrauchs und des Verlustes von Rechten zu bedenken. In diesem Kontext standen die helfenden Berufe in vorderster Front selbstloser Versorgung der Armen, Behinderten und psychisch Kranken. Wer sich in Not befand, wurde mehr oder weniger wie ein Kind behandelt, dem geholfen werden und das von den Straßen ferngehalten werden musste
46 6. Vom Paternalismus zur Partnerschaft. Neue Konzepte der Arzt-Patientenbeziehung 2. Herausforderungen der Gegenwart Leitfrage: Wie können Selbstbestimmung und Gleichheitspostulat in komplexen Gesellschaften aufrecht erhalten bleiben, ohne die Professionalisierungsgewinne zu verlieren?
47 6. Vom Paternalismus zur Partnerschaft. Neue Konzepte der Arzt-Patientenbeziehung 1. Ausgangslage Grundtendenz der medizinischen Ethik: Verbesserung der Patientenmitbestimmung Informed consent : An intervention in the health field may only be carried out after the person concerned has given free and informed consent to it. This person shall beforehand be given appropriate information as to the purpose and nature of the intervention as well as on its consequences and risks. (Convention on Human Rights and Biomedicine), 5
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