E-Government-Initiative für D und den Personalausweis

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1 E-Government-Initiative für D und den Personalausweis Staatskanzlei Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände Schleswig-Holsteins (KLV) und dem Kommunalen Forum für Informationstechnik (KomFIT) e.v. Projektbericht: Zentrale eid-struktur und eid-prozesse für Schleswig- Holstein (eid-in-sh) Das Bundesministerium des Innern ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Ergebnisdokumente, die im Rahmen der E-Government-Initiative für D und den Personalausweis erstellt wurden. Deshalb werden die jeweils Verantwortlichen im Impressum auf der letzten Seite der Dokumente genannt. Sie stehen Ihnen für inhaltliche Fragen zur Verfügung.

2 Projektbericht Zentrale eid-struktur und eid-prozesse für Schleswig-Holstein (eid-in-sh) 1

3 Inhaltsverzeichnis 1 Ziel des Ge samtvorhabens und Ziel des Dokumente s Grundlagen für die Bereitstellung einer zentralen eid- Struktur und eid-prozesse Politische Rahmenbedingungen Rechtliche Rahmenbedingungen E-Government-Gesetz des Bundes Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG) Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 08. Oktober Organisatorische Rahmenbedingungen Dataport Zentrales IT-Management Schleswig-Holstein Kommunale Landesverbände in Schleswig-Holstein (KLV) Kommunales Forum für Informationstechnik (KomFIT e. V.) Kommunalverwaltungen Vergabestelle für Berechtigungszertifikate beim Bundesverwaltungsamt Grundprinzip der Online-Ausweisfunktion Technischer Ablauf der Online-Ausweisfunktion Berechtigung zum Auslesen der Daten auf dem Personalausweis Auswahl eid-server / eid-service Vorgehensweise im Projekt Allgemeine Anforderungen (prozessübergreifend) Begriffsdefinition eid-konto Einsatzkanäle der eid-funktion in den Prozessen Bürgerterminals Government-Gateway (Mandant Schleswig-Holstein) Bürgerportale in den Kommunen Rechtliche s Berechtigungszertifikat Architektur zentrale eid-struktur Integration des eid-service ins Schle swig-holstein-gateway (SHGW), ab ) eid-in-sh Projektarchitektur Bürgerkonto (Erste Planung) eid-in-sh Projektarchitektur Bürgerkonto integriert in Standardarchitektur (ab ) eid-prozesse Schleswig-Holstein Vorgehen zur Evaluierung potenzieller eid-prozesse in Schleswig-Holstein Ergebnisse Evaluierung eid-prozesse Schleswig-Holstein Auswahl und Beschreibung Pilotprozesse

4 4.3.1 Einrichtung von Übermittlungssperren für Daten des Melderegisters ikfz Kommunikation zur Nutzung des Angebote s Umsetzungsplanung Abkürzungsverzeichnis...43 Abbildungen Abbildung 1 Authentisierung mit der Online-Ausweisfunktion...11 Abbildung 2 Zeitplan Projekt eid-in-sh...13 Abbildung 3 Bürgerterminal der Governikus KG...17 Abbildung 4 Prozessdarstellung egewerbe...18 Abbildung 5 Prozess Sperrmüllanmeldung...19 Abbildung 6 Vorgehen für die Beantragung eines Berechtigungszertifikats...20 Abbildung 7 eid-in-sh Standard-Architektur (ab )...22 Abbildung 8 Projektarchitektur Bürgerkonto (Erste Planung)...23 Abbildung 9 eid-in-sh Projektarchitektur Bürgerkonto (geplant ab )...25 Abbildung 10 IST-Prozess Übermittlungssperren...30 Abbildung 11 SOLL-Prozess Übermittlungssperren...31 Abbildung 12 IST-Prozess Außerbetriebsetzung KFZ...32 Abbildung 13 SOLL-Prozess Außerbetriebsetzung KFZ...33 Tabellen Tabelle 1 Verwaltungsprozesse der Phase Tabelle 2 Verwaltungsprozesse der Phase Tabelle 3 Kommunikationskanäle und Maßnahmen...37 Tabelle 4 Checkliste Kommunikationsaktivitäten

5 1 Ziel des Gesamtvorhabens und Ziel des Dokumentes Die Kooperation zwischen Land und Kommunen im Rahmen der Planung, Konzeption und Umsetzung des Vorhabens Bereitstellung zentrale eid-struktur und eid-prozesse in Schleswig-Holstein knüpft an eine jahrelange Tradition vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen Kreise, Städte, Ämter und Gemeinden - an. Wesentlicher Meilenstein waren hierfür die Arbeiten zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie, die durch ein gemeinsames kommunales Projekt begleitet und gestützt wurden und in der Gründung der von Land, Wirtschaftskammern und Kommunen gemeinsam getragenen Anstalt öffentlichen Rechts Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein mündeten. In der öffentlichen Verwaltung im Land Schleswig-Holstein wächst das Interesse, verstärkt Leistungen für Bürgerinnen und Bürger online bereit zu stellen. Dazu ist insbesondere mit der Verabschiedung des E-Government-Gesetzes des Bundes (EGovG) die Möglichkeit geschaffen, die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (PA) für eigene Verwaltungsangebote zu nutzen. Fünf Kommunen haben bereits zu Beginn des Jahres 2014 ihr Interesse an der Nutzung der Online-Ausweisfunktion (auch eid-lösung genannt) für ihre Verwaltungsprozesse bekundet. Aus diesem Grund plant das Land Schleswig-Holstein in enger Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden, dem Kommunalen Forum für Informationstechnik sowie interessierten Kommunalverwaltungen im Rahmen des Projektes eid-in-sh den Aufbau eines landesweiten zentralen eid-service für den PA mit Online-Ausweisfunktion und den elektronischen Aufenthaltstitel (eat) 1. Während der Umsetzung des Projektes wird das Land Schleswig-Holstein als Kooperationspartner der E-Government-Initiative durch das Bundesministerium des Innern unterstützt. Die zentrale eid-infrastruktur soll dauerhaft als ein Element der E-Government-Infrastruktur Land und Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Bereits vorhandene E-Government- Prozesse sollen insbesondere um solche erweitert werden, die der Schriftform bedürfen. Bei der Bereitstellung des zentralen eid-service steht für die Landesverwaltung Schleswig- Holstein die Mandantenfähigkeit im Vordergrund. Die Nutzung der eid-infrastruktur soll über kommunale Verwaltungsportale oder über den Schleswig-Holstein-Mandanten des gemeinsam mit Hamburg betriebenen Government Gateways (SHGW) sowie über Bürgerterminals ermöglicht werden. Im Anschluss an die Realisierung der zentralen eid-infrastruktur ist die Anbindung erster Kommunalverwaltungen an die zentralen eid-services des Landes Schleswig-Holstein sowie 1 Wenn nachfolgend ausschließlich von eid gesprochen wird, ist hiermit auch der eat gemeint. 4

6 die Bereitstellung von Verwaltungsprozessen über Bürgerterminals in den einzelnen Behörden geplant. Bei den Pilotkommunen handelt es sich um die Stadt Flensburg, das Amt Hohe Elbgeest, die Stadt Husum, die Stadt Norderstedt und den Kreis Dithmarschen. Konkret verfolgt das Land Schleswig-Holstein mit der Bereitstellung einer zentralen eid- Infrastruktur die folgenden Ziele: Stärkung des Standortes Schleswig-Holstein durch eine moderne, leistungsfähige Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger Optimierung der Verwaltungsprozesse in Land und Kommunen durch eine vermehrte Bereitstellung von E-Government-Angeboten Entlastung der Kommunen bei Investitionen in neue E-Government-Lösungen durch zentrale Beschaffung und Aufbau notwendiger Infrastruktur Reduzierung von Wegzeiten u. Abbau von Warteschlangen im Bürgerservicebereich durch die Nutzung moderner Onlinedienste an Bürgerterminals Die Umsetzung einer zentralen eid-infrastruktur in Schleswig-Holstein soll bis Ende 2014 erfolgen. Anschließend planen die Kommunalverwaltungen, Verwaltungsprozesse, die die Online-Ausweisfunktion des PA nutzen, über Bürgerterminals und Bürgerportale bereitzustellen, und somit ihr E-Government-Angebot zu erweitern. Das vorliegende Dokument beschreibt die Einführung einer zentralen eid-infrastruktur in Schleswig-Holstein. Hierfür werden zu Beginn der Projektbeschreibung die Grundlagen für die Bereitstellung einer zentralen eid-struktur und darauf aufsetzender eid-prozesse erläutert (Kapitel 2). Dabei werden die bestehenden politischen, rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen dargestellt und die Vorgehensweise im Projekt beschrieben. Anschließend werden die für den Aufbau einer zentralen eid-infrastruktur zu erfüllenden allgemeinen Anforderungen erläutert. Hier liegt der Fokus auf den im Rahmen der Umsetzung betrachteten Einsatzkanälen der eid-funktion sowie dem für die Nutzung der zentralen eid-infrastruktur benötigtem rechtlichem Berechtigungszertifikat. Das technische Berechtigungszertifikat sowie der Aufbau und der Betrieb von eid-server und eid-service in Schleswig-Holstein werden in Kapitel 4 beschrieben. Kapitel 5 beschreibt das Vorgehen zur Identifikation derjenigen Verwaltungsprozesse, die zukünftig unter Nutzung der Online- Ausweisfunktion des Personalausweises den Bürgerinnen und Bürgern über Bürgerterminals, Bürgerportale oder das SHGW bereitgestellt werden sollen. Anschließend wird die weitere Umsetzung einer eid-anwendung anhand der Referenzprozesse Selbstauskunft sowie Außerbetriebssetzung eines Kfz dargestellt. Zur Sicherstellung der späteren Nutzung der realisierten eid-infrastruktur werden in Kapitel 6 die zu 5

7 berücksichtigenden Zielgruppen definiert und zielgruppenspezifische Kommunikationsmaßnahmen erläutert. Die Projektorganisation, die Detailplanung und die Realisierung der Umsetzung werden in Kapitel 7 Umsetzungsplanung erläutert. 6

8 2 Grundlagen für die Bereitstellung einer zentralen eid- Struktur und eid-prozesse Die Nachfrage der Kommunen nach einer gemeinsamen Lösung für die Nutzung der Online- Ausweisfunktion in den Verwaltungsprozessen sowie deren enge Einbindung im Projektverlauf ist aus Sicht des Landes Schleswig-Holstein eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Realisierung des Gesamtvorhabens und die anschließende Umsetzung der identifizierten eid-verwaltungsprozesse durch die Kommunen. 2.1 Politische Rahmenbedingungen Das Projekt eid-in-sh wurde vor dem Hintergrund der Zielvereinbarung zwischen Landesregierung und den Kommunalen Landesverbänden (Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag, Städteverband Schleswig-Holstein, Schleswig-Holsteinischer Landkreistag) zur Harmonisierung der IT-Infrastruktur kurz: IT-Har initiiert. Hierbei übernimmt das Land Schleswig-Holstein in Umsetzung der E-Government-Strategie Infrastrukturverantwortung. Die Einführung einer zentralen eid-infrastruktur auf Landesebene ist eine Umsetzungsmaßnahme dieser Zielvereinbarung. 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen E-Government-Gesetz des Bundes Durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-GovG) hat der Bund auf Bundesebene die Voraussetzung geschaffen, die digitale Verwaltung bzw. das elektronische Verwaltungshandeln weiter auszubauen. Mit dem Ziel, die elektronische Kommunikation von Bürgern und Unternehmen mit der öffentlichen Verwaltung sowie der Behörden untereinander zu erleichtern, beinhaltet das Gesetz eine Reihe von Umsetzungsverpflichtungen, die die Behörden des Bundes zu erfüllen haben, aber auch neue Möglichkeiten für Landes- und Kommunalverwaltungen bei der Umsetzung von E- Government. Gemäß 2 Abs. 3 EGovG sind alle Bundesbehörden ab dem 1. Januar 2015 dazu verpflichtet, in Verwaltungsverfahren, in denen sie die Identität einer Person aufgrund einer Rechtsvorschrift festzustellen haben, oder aus anderen Gründen eine Identifizierung für notwendig erachten, einen elektronischen Identitätsnachweis anzubieten. Diese Verpflichtung gilt im Sinne von 1 Abs. 1 EGovG für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. 7

9 Darüber hinaus ergeben sich durch das E-Government-Gesetz Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG). Gemäß 3a Abs. 2 VwVfG ist die Online-Ausweisfunktion des PA in Verbindung mit einem elektronischen Formular als Ersatz zur Schriftform im Bundesrecht zulässig. Durch diese gesetzliche Änderung können nun deutlich mehr Verwaltungsprozesse auf Bundesebene als bisher medienbruchfrei abgewickelt werden. Dies gilt auch für Länder und Kommunen sofern sie Bundesrecht umsetzen Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein Um den Ersatz der Schriftform im Landesrecht abbilden zu können, ist es ratsam, dass das Land Schleswig-Holstein zeitnah richtungsweisende Änderungen im Landesverwaltungsgesetz vornimmt. Zum aktuellen Zeitpunkt lässt das Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Schleswig- Holsteins im Landesrecht keinen Ersatz der Schriftform durch die Online-Ausweisfunktion zu. Gem. 52 a Abs. 2 Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein (LVwG) kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform, soweit nicht durch die Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Allerdings ist in diesem Fall das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Eine Änderung des LVwG in Schleswig-Holstein sieht die Regelung der Gültigkeit der Online-Ausweisfunktion des PA / der absenderbestätigten D für landesrechtliche Schriftformerfordernisse vor. Die 52a, 91 und 108 LVwG sollen dem Wortlaut des entsprechenden Bundesrechts im VwVfG angepasst werden, so dass sichergestellt ist, dass die elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Land bzw. dem Bund auf dieselbe Art und Weise erfolgt. Eine entsprechende Änderung des LVwG in Schleswig-Holstein ist eingeleitet. Mit Stand August 2014 ist ein Referentenentwurf erstellt. Dieser befindet sich in der Vorbereitung für die zweite Lesung. Somit kann die Online-Ausweisfunktion mit Stand August 2014 die Schriftform im Land Schleswig-Holstein nur ersetzen, sofern sich das Verfahren auf Bundesrecht bezieht und die Regelungen des EGovG einschlägig sind Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG) Das Landesdatenschutzgesetz regelt in Schleswig-Holstein die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen. Es ist somit eine wichtige Grundlage für die Bereitstellung zentraler eid-strukturen durch das Land und deren Nutzung über E- Government-Angebote kommunaler Verwaltungen sowie für die Beantragung eines Berechtigungszertifikates (siehe Kapitel 3.2 Rechtliches Berechtigungszertifikat ). 8

10 2.2.4 Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 08. Oktober 2013 Der Aufbau eines landesweiten zentralen eid-services wird flankiert durch die Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 08. Oktober 2013, die einen verpflichtenden Einsatz der eid bei der Außerbetriebssetzung eines KFZ ab dem vorsieht. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat 2013 ein Projekt zur Gestaltung der internetbasierten Fahrzeugzulassung eingerichtet. Die Fahrzeugzulassung soll - als Ergänzung zum bestehenden Verfahren - mit Unterstützung des Internets möglichst medienbruchfrei und ohne Gang zur Zulassungsbehörde abgewickelt werden. Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 08. Oktober 2013 (BGBl 2013 Seite 3772 ff) wurden im ersten Schritt die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften geschaffen, um bundesweit die internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen durchführen zu können. Die Regelung tritt zum 01. Januar 2015 in Kraft. Bei der Antragstellung für eine Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs im Internet sind Angaben zum Halter und zum Fahrzeug elektronisch zu erbringen. Die Antragstellung durch Bürgerinnen, Bürger oder Unternehmen erfolgt entweder über das zentrale i-kfz-portal des Bundes oder über dezentrale Portale der Zulassungsbehörden. In beiden Fällen unterstützt ein im Hintergrund betriebenes informationstechnisches System (i-kfz-webservices) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) die Antragstellung. 2.3 Organisatorische Rahmenbedingungen Für die erfolgreiche Umsetzung einer landesweiten zentralen eid-struktur für den PA mit Online-Ausweisfunktion und den elektronischen Aufenthaltstitel sind die im Rahmen des Projektes eid-in-sh folgenden Akteure eingebunden: Dataport Dataport ist der zentrale Informations- und Kommunikations-Dienstleister für das Land und auch für viele Kommunen in Schleswig-Holstein und somit für die Beschaffung und Bereitstellung eines gemeinsamen eld-service zuständig. Dies erfolgt im Auftrag des Zentralen IT-Managements Schleswig-Holstein sowie gemeinsam mit weiteren Dataport- Trägerländern. Im Rahmen des Projektes hat Dataport in Hinblick auf Fragen zur Konzeption und Umsetzung der zentralen eid-infrastruktur darüber hinaus eine beratende Rolle. 9

11 2.3.2 Zentrales IT-Management Schleswig-Holstein Das Zentrale IT-Management Schleswig-Holstein (ZIT) ist organisatorisch beim Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein Staatskanzlei verankert. ZIT beauftragt Dataport mit der Konzeption und dem Betrieb der eid-infrastruktur. Zudem überwacht das ZIT, dass die kommunalen Anforderungen an das Projekt mit der Landesstrategie kompatibel sind und den übergeordneten Vorgaben (Wirtschaftlichkeit, Einhaltung politischer und rechtlicher Grundlagen, Datenschutz etc.) entsprechen Kommunale Landesverbände in Schleswig-Holstein (KLV) Die KLV setzen sich aus dem Städteverband Schleswig-Holstein, dem Schleswig- Holsteinischen Landkreistag und dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag zusammen. Die KLV nehmen die Aufgabe eines Sachverwalters der Interessen der durch Ihnen vertretenen kommunalen Mitgliedskörperschaften wahr Kommunales Forum für Informationstechnik (KomFIT e. V.) Das Kommunale Forum für Informationstechnik (KomFIT e. V.) ist als gemeinsame Einrichtung der KLV Träger für die Koordination und Fortentwicklung der Informationstechnik in den kommunalen Gebietskörperschaften des Landes. Der Verein beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Grundsatzfragen zum kommunalen IT-Einsatz und nimmt dabei insbesondere auch koordinierende Aufgaben bei verwaltungsübergreifenden Projekten wahr. Im Rahmen des Projektes eid-in-sh übernimmt das KomFIT die Projektleitung für die Konzeption und Umsetzung. Dies erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem ZIT und den KLV sowie den kommunalen Piloten. Das KomFIT achtet darauf, dass die kommunalen Anforderungen im Rahmen des Projektes umgesetzt werden Kommunalverwaltungen Die Kommunalverwaltungen haben ihr Interesse bekundet, ihre E-Government-Angebote unter Nutzung der Online-Ausweisfunktion zu erweitern und eine Auswahl an Verwaltungsprozessen über Bürgerterminals und/oder Bürgerportale bereitzustellen. Auf Basis der in den Pilotkommunen eingesetzten Fachverfahren werden potenzielle eid- Verwaltungsprozesse identifiziert und im Anschluss an den Aufbau der zentralen eid- Infrastruktur umgesetzt. Vertreterinnen und Vertreter der fünf Pilotkommunen unterstützen innerhalb des Projektes die weiteren Projektbeteiligten neben der Identifizierung geeigneter eid- Verwaltungsprozesse auch durch die Detaillierung und Dokumentation ihrer Anforderungen hinsichtlich der weiteren Umsetzung der eid-infrastruktur. Dies betrifft insbesondere die 10

12 Bereitstellung der Bürgerterminals, die in den einzelnen Kommunalverwaltungen aufgestellt werden sollen Vergabestelle für Berechtigungszertifikate beim Bundesverwaltungsamt Für jeden elektronischen Bürgerdienst ist für die Authentisierung von Nutzer und Diensteanbieter ein Berechtigungszertifikat erforderlich. Dieses Berechtigungszertifikat wird Diensteanbietern, die die Online-Ausweisfunktion (eid-funktion) des PA für ihr Geschäftsfeld einsetzen wollen, von der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) ausgestellt. Im Rahmen der Konzeption und Umsetzung der zentralen eid-infrastruktur soll ein zentrales Landeszertifikat für alle Landes- und Kommunaldienste genutzt werden, die die Online- Ausweisfunktion einsetzen wollen. Dadurch soll vermieden werden, dass jede Kommune ein einzelnes Zertifikat benötigt. Zur Abstimmung des Erhalts eines Landeszertifikates stimmen sich das Land Schleswig-Holstein sowie die Projektleitung des KomFIT eng mit der Vergabestelle ab, um alle notwendigen Anforderungen eines Landeszertifikats zu berücksichtigen. 2.4 Grundprinzip der Online-Ausweisfunktion Im Folgenden werden die Grundfunktionalitäten der Online-Ausweisfunktion erläutert Technischer Ablauf der Online-Ausweisfunktion Der technische Ablauf der Online-Ausweisfunktion ist in der folgenden Abbildung dargestellt. Die folgenden Ausführungen sind aus dem Anwenderhandbuch zum PA entnommen. 2 Abbildung 1 Authentisierung mit der Online-Ausweisfunktion 2 Bundesministerium des Innern (2010): Der Personalausweis, Anwenderhandbuch für Wirtschaft und Verwaltung 11

13 Der Ablauf der Authentisierung mit der Online-Ausweisfunktion stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: 1. Der Antragsteller / Zuwendungsempfänger ruft die Website des Diensteanbieters auf, auf der eine Online-Authentisierung notwendig ist. 2. Der Dienst leitet an den eid-server die Authentisierungsanträge weiter. 3. Es wird ein sicherer Kanal zwischen eid-server und dem Ausweis-Chip aufgebaut. Es wird die Authentizität des Diensteanbieters und des Ausweises geprüft (Chip- und Terminalauthentisierung). 4. Die für die Nutzung der elektronischen Identität erforderliche Software (z.b. AusweisApp) zeigt das Berechtigungszertifikat des Dienstanbieters und die angefragten Daten auf dem Ausweis an. Der kann auswählen, welche Ausweisdaten er übermitteln möchte. 5. Der Antragsteller / Zuwendungsempfänger bestätigt mit der Eingabe seiner PIN die Übermittlung seiner Daten. 6. Im Anschluss werden die Daten an den eid-server übermittelt. 7. Der eid-server sendet eine Authentisierungsantwort und die Ausweisdaten an den Dienst. 8. Die Authentisierungsantwort und die Ausweisdaten werden ausgelesen. Der Dienst prüft die Authentisierungsergebnisse und entscheidet, ob die Authentisierung als erfolgreich anzusehen ist Berechtigung zum Auslesen der Daten auf dem Personalausweis Für die Integration der Online-Ausweisfunktion in die jeweiligen Verwaltungsverfahren benötigt jeder Diensteanbieter ein staatliches Berechtigungszertifikat, für das die Erforderlichkeit des Auslesens der Daten auf dem PA nachgewiesen werden muss. Das Berechtigungszertifikat erlaubt dem Diensteanbieter, die Übermittlung personen- und ausweisbezogener Daten anzufragen und wird bei der staatlichen Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) beim Bundesverwaltungsamt beantragt. Das Vergabeverfahren für Berechtigungszertifikate sowie der Prozess der Beantragung des Berechtigungszertifikats bei der VfB des Bundesverwaltungsamtes wird detailliert in Kapitel 3.2 Rechtliches Berechtigungszertifikat erläutert Auswahl eid-server / eid-service Zur Integration der Online-Ausweisfunktion in das entsprechende Verwaltungsverfahren ist der Einsatz von Hard- und Softwarekomponenten notwendig. Der eid-server stellt die sichere Kommunikation zwischen dem Ausweis-Chip des PA und dem Angebot des 12

14 Diensteanbieters bereit und ermöglicht es den Diensteanbietern, die Online-Ausweisfunktion einfach in ihre bereits existierende IT-Landschaft zu integrieren. Anstelle des Betriebs eines eigenen eid-servers kann der Diensteanbieter auch auf den Service eines IT-Dienstleisters zugreifen, der dann die Aufgaben des elektronischen Identitätsnachweises übernimmt. 2.5 Vorgehensweise im Projekt Die Konzeption und Umsetzung des Projektes eid-in-sh" zum Aufbau einer landesweiten zentralen eid-infrastruktur erfolgt federführend durch das KomFIT (Projektleitung) in enger Abstimmung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den KLV sowie den kommunalen Piloten. Die Umsetzung des Projektes erfolgt in fünf Arbeitsphasen,. Abbildung 2 Zeitplan Projekt eid-in-sh Arbeitsphase 1: In einem ersten Schritt wurden durch die Projektleitung in Zusammenarbeit mit dem Land Schleswig-Holstein und den KLV ein Projektplan erstellt, Meilensteine definiert und das weitere Vorgehen unter Einbindung der kommunalen Piloten abgestimmt. Arbeitsphase 2: Mit Beginn des Jahres 2014 wurden die rechtlichen, organisatorischen und technischen Anforderungen an die zentrale IT-Infrastruktur über einen Zeitraum von 8 Monaten identifiziert und anschließend definiert. Arbeitsphase 3: 13

15 Parallel wurden, im Anschluss an die Initialisierung des Projektes, im Rahmen mehrerer Workshops mit den Kommunen relevante eid-verwaltungsprozesse für eine pilothafte Umsetzung erhoben und priorisiert. Eine detaillierte Ausführung des Erhebungsprozesses und der Ergebnisse werden in Kapitel 5 dieses Dokumentes beschrieben. Arbeitsphase 4: Der Priorisierung der Verwaltungsprozesse folgte eine Erhebung der Anforderungen der Kommunen an eine zentrale eid-infrastruktur. Die Anforderungen wurden anschließend bewertet, analysiert und als gemeinsame Anforderungsbeschreibung an Dataport für die Ausschreibung des eid-service übermittelt. Arbeitsphase 5: In der Realisierungsphase werden nun die Schnittstellen zur geplanten technischen Infrastruktur identifiziert und beschrieben. Anschließend werden die zentralen eid- Infrastrukturkomponenten bereitgestellt. Arbeitsphase 6: Nach Bereitstellung der zentralen eid-infrastrukturkomponenten, werden die dezentralen Infrastrukturkomponenten (Bürgerterminals und die kommunalen Fachanwendungen) an die zentrale eid-infrastruktur angeknüpft. Dies erfolgt im ersten Quartal Arbeitsphase 7: Die konkrete Vorbereitung der Online-Stellung erster eid- Anwendungen baut auf der in Kapitel 4 beschriebenen eid-infrastruktur auf und ist für April 2015 vorgesehen. 14

16 3 Allgemeine Anforderungen (prozessübergreifend) Knappe Haushaltskassen und demografischer Wandel einerseits und der berechtigte Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf eine 24*7-Verwaltung machen eine verstärkte Bereitstellung von Verwaltungsprozessen über moderne Internettechniken erforderlich. Während die Einhaltung der Datenschutzziele Aufgabe des Betreibers der jeweiligen Fachverfahren ist, so ist es nicht wirtschaftlich, dass sich jede Kommunalverwaltung einzeln um einen eid-service und um ein sicheres E-Payment kümmert. Während Dataport (als IT- Dienstleister des Landes Schleswig-Holstein) bereits eine E-Payment-Komponente anbietet, steht der eid-service in Schleswig-Holstein noch nicht zur Verfügung. Der eid-service ist zwingend erforderlich für die Authentisierung / Authentifizierung 3 bei der medienbruchfreien Bereitstellung von Online-Verwaltungsdienstleistungen, sobald eine Verwaltungsdienstleistung auf hohem Vertrauensniveau abgewickelt werden soll und/oder ein gesetzliches Schriftformerfordernis definiert ist. Von daher ergeben sich für die Authentisierung / Authentifizierung folgende kommunale Anforderungen: Es müssen in Abhängigkeit der erforderlichen Vertrauensstufe des ausgewählten Verwaltungsprozesses unterschiedliche Authentisierungsmöglichkeiten angeboten werden. Für Verwaltungsprozesse, die ein hohes Vertrauensniveau oder der Schriftform bedürfen, soll ein zentraler eid-service bereitgestellt werden, der von online bereitgestellten Fachanwendungen aufgerufen und genutzt werden kann, damit diese mit den eid-daten versorgt werden, für die sie berechtigt sind. Für Verwaltungsprozesse mit einer niedrigeren Vertrauensstufe soll der eid- Service für den Antragsteller optional verfügbar sein (zum Beispiel für vorausgefüllte Formulare). 3.1 Begriffsdefinition eid-konto Unter dem Begriff Bürgerkonto werden zurzeit unterschiedliche Sachverhalte verstanden: Die VITAKO definiert mit dem Bürgerkonto einen Anwendungsfall in der öffentlichen Verwaltung zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Es wird zwischen einem temporären und einem permanenten Bürgerkonto differenziert, für die ein Berechtigungszertifikat beantragt werden kann. 3 Während sich die Bürgerinnen und Bürger als Nutzer einer Verwaltungsleistung am System authentisieren, ist mit der Authentifizierung die Verifizierung der Authentisierungsdaten gemeint. Der authentifizierte Nutzer ist somit autorisiert Verwaltungsleistungen online zu beantragen. 15

17 Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene versteht unter einem Bürgerkonto einen einheitlichen Stammdaten-Account, um die Kommunikation mit der Verwaltung zusätzlich zu vereinfachen. Zur elektronischen Identifizierung soll der PA genutzt werden. Das Bürgerkonto kann zum digitalen Dokumentenpostfach erweitert werden. Behörden bieten unter diesem Begriff bereits heute auf ihren Webportalen ihren Bürgern in gebündelter Form Verwaltungsdienstleistungen an. Die Governikus KG versteht unter dem Begriff Governikus Bürgerkonto firmeneigene Dienste zur Nutzung des PA für die eindeutige Identifikation in Online- Serviceangeboten 4. Um Verwechslungen zu vermeiden, wird im Projekt eid-in-sh von eid-konten gesprochen. Hierbei wird unter dem Begriff eid-konto eine zentrale Identitätskomponente verstanden. Wie bereits beschrieben, dient das eid-konto als Schnittstelle zwischen Fachverfahren und eid-service. Dieser Dienst soll im Rechenzentrum von Dataport im Auftrage des Landes Schleswig-Holstein gehostet werden. 3.2 Einsatzkanäle der eid-funktion in den Prozessen Der eid-service soll mandantenfähig sein, das heißt er muss als Service für alle technischen Infrastrukturen, die Verwaltungsprozesse online abbilden, adressierbar sein: Bürgerterminals, SHGW, Bürgerportale Bürgerterminals Bereits im Jahre 2013 informierte sich eine Delegation kommunaler Vertreter bestehend aus kommunalen Führungskräften und IT-Mitarbeitern im Rahmen der so genannten CeBIT- Bürgermeisterfahrt auf dem Stand der Governikus KG (seinerzeit noch bos Bremen) über Bürgerterminals. Zudem wurde das Terminal auch auf der KomFIT 2013, der jährlichen Großveranstaltung des KomFIT (näheres siehe vorgestellt. Das Bürgerterminal ist dem Grunde nach ein PC mit Tastatur, Kartenleser, Drucker und Touchscreen in einem vor Vandalismus geschützten soliden Metallgehäuse. Durch den eigebauten Drucker ist ein Rückkanal in das Gerät integriert, somit kann nach erfolgreicher Transaktion ein Bescheid ausgedruckt werden. 4 Produktinfo Governikus KG 16

18 Abbildung 3 Bürgerterminal der Governikus KG Aus kommunaler Sicht sind folgende Einsatzszenarien interessant: im BürgerServiceCenter: Bürgerinnen und Bürger können durch die Nutzung des Bürgerterminals lange Wartezeiten in den Ämtern vermeiden, indem sie Verwaltungsdienstleistungen selbständig initiieren und durchführen. in Einkaufszentren, Schalterhallen der Banken und Sparkassen etc.: Als Flächenland ist Schleswig-Holstein mit mehr als Gemeinden vergleichsweise kleinteilig aufgestellt. Laut dem Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein waren zwar 89% der Haushalte 2013 mit einem PC ausgestattet, knapp 82% verfügten über einen Internetanschluss; 5 kaum ein Haushalt dürfte hingegen mit einem Kartenlesegerät ausgestattet sein. Durch den integrierten Kartenleser können Bürgerterminals somit eine Vielzahl an Verwaltungsleistungen abbilden und eignen sich neben mobilen Bürgerbüros insbesondere auch im ländlichen Bereich hervorragend dazu, Verwaltung näher an den Bürger heranzubringen ( die Daten sollen laufen, nicht die Bürger ) Government-Gateway (Mandant Schleswig-Holstein) Das SHGW ist eine zentrale IT-Infrastrukturkomponente, die Dataport (s. als gemeinsamer IT-Dienstleister der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg in deren Auftrag betreibt. Das Government-Gateway beinhaltet jeweils einen Mandanten pro Bundesland: HamburgService: Schleswig-Holstein-Service: 5 s. dokumentenansicht/ausstattung-derprivaten-haushalte-in-schleswig-holstein / 17

19 Beide Mandanten beinhalten verschiedene Services, der Schleswig-Holstein-Service bietet beispielsweise eine interaktive Bauleitplanung (s. Gewerbe- oder GeoWebdienste an. Es bestehen für Angebote mit verschiedenen Vertrauensniveaus die Authentisierungsmethoden Online-Registrierung und, Online-Registrierung mit Personalausweisvorlage in einer Meldebehörde. Dienste, die eine eid zwingend erfordern, sind bisher im Schleswig-Holstein-Service noch nicht implementiert, mit dem Prozess Stilllegung eines KFZ (s. Kapitel 5) wird sich dieses jedoch ändern. Vereinzelt werden Angebote des SHGW auch von kommunalen Bürgerportalen verlinkt, so zum Beispiel egewerbe. egewerbe bietet eine medienbruchfreie Verarbeitung der Gewerbeanzeigen von der Entgegennahme der Anzeige über die Verarbeitung bis zur Weiterleitung an die Empfängerbehörden. Die Gewerbeordnung des Bundes sieht die Anzeige von erlaubnispflichtigen / überwachungspflichtigen Gewerben vor. Für die Anzeige eines erlaubnisfreien Gewerbes bzw. eine Gewerberegisterauskunft liegt kein gesetzliches Schriftformerfordernis vor, die optionale Anmeldemöglichkeit per PA ist aber auch hier sinnvoll, um für Antragsteller den Authentisierungsprozess zu vereinfachen. Abbildung 4 Prozessdarstellung egewerbe Bürgerportale in den Kommunen Kommunale Bürgerportale stellen das virtuelle Aushängeschild der Verwaltungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dar. Gerade in Schleswig-Holstein dienen viele Angebote touristischen Zwecken und weisen auf besonders attraktive Angebote für auswärtige Besucher hin. 18

20 Den heimischen Bürgern soll der Zugang zur Verwaltung vereinfacht werden, indem zahlreiche behördeninterne Informationen online bereitgestellt werden (z. B. über das Leistungsspektrum und die Erreichbarkeit). Darüber hinaus werden oftmals einige Dienstleistungen bereits online angeboten (wie z. B. Wunschkennzeichen, Sperrmüllanmeldung); allerdings beschränken sich diese in der Regel auf die Bereitstellung von Formularen, die zumeist ausgedruckt und unterschrieben werden müssen. Somit erfolgt die Kommunikation mit den Portalen für gewöhnlich anonym. Authentisierungsmechanismen für höhere Vertrauensstufen fehlen noch völlig. Ein Beispiel für einen kommunalen Online-Service ist die Sperrmüllanmeldung bei der Stadt Norderstedt: Antragssteller ruft über das Online-Portal der Stadt Norderstedt die Webseite &NavID= auf Antragssteller füllt das Online-Formular aus und sendet dieses ab Der Antragssteller erhält eine Empfangsbestätigung per Das Abfallcenter erhält eine mit den erfassten Daten Die Daten werden im Abfallprogramm erfasst Die Daten werden bearbeitet Abbildung 5 Prozess Sperrmüllanmeldung Durch die Nutzung des geplanten eid-services können künftig Verwaltungsverfahren online medienbruchfrei angeboten werden und das Portfolio insbesondere auch auf Prozesse ausgeweitet werden, die ein hohes Vertrauensniveau erfordern. 19

21 3.3 Rechtliches Berechtigungszertifikat Wie bereits beschrieben, müssen sich Antragsteller je nach Vertrauensstufe grundsätzlich authentisieren. Zur Einbindung der Online-Ausweisfunktion benötigt der Diensteanbieter im Gegenzug ein Berechtigungszertifikat für den Zugriff auf Daten des PA. Das Berechtigungszertifikat wird bei jedem Lesevorgang überprüft. Im Zertifikat ist festgelegt, welche personen- und ausweisbezogenen Daten vom Dienst aus dem PA abgefragt werden dürfen. Die folgende Abbildung beschreibt das Vorgehen für die Beantragung eines Berechtigungszertifikats: Abbildung 6 Vorgehen für die Beantragung eines Berechtigungszertifikats 1. Dienst konzipieren Bei der Beantragung der Berechtigungszertifikate ist der Umfang der eid-daten festzulegen, auf die ein Zugriff erfolgen soll. Das Fachverfahren mit dem geringsten Bedarf bestimmt dabei das Maximum der auszulesenden Attribute (Grundsatz der Datensparsamkeit). 2. Berechtigung beantragen Die Berechtigungszertifikate sind bei der staatlichen Vergabestelle für Berechtigungszertifikate im Bundesverwaltungsamt zu beantragen. Der Antragsprozess ist im 21 PersAuswG geregelt und unter genauer beschrieben. 3. Berechtigungszertifikate-Anbieter auswählen Nach der positiven Rückmeldung der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate ist ein Berechtigungszertifikate-Anbieter (BerCA, "Zertifikateanbieter") für die Bereitstellung des technischen Berechtigungszertifikats auszuwählen. Hierbei muss es sich um einen nach Signaturgesetz und Signaturverordnung 20

22 akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter (D-Trust GmbH, Deutsche Post Signtrust und DMDA GmbH, T-Systems International GmbH) handeln. Konkret ergibt sich damit für das Land Schleswig-Holstein folgender Handlungsbedarf: Klärung Zertifikatsinhaber Das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein lässt im 8 gemeinsame Verfahren zu. Hierbei handelt es sich um automatisierte Verfahren, die mehreren gemeinsamen datenverarbeitenden Stellen die Verarbeitung personenbezogener Daten ermöglichen. Die Umsetzung als gemeinsames Verfahren ermöglicht es, dass das Land Schleswig- Holstein Zertifikatsinhaber ist und somit keine weiteren (kommunalen) Zertifikate beantragt werden müssen. Die Umsetzung als gemeinsames Verfahren wird aufgrund einer Verordnung durch die Staatskanzlei erfolgen. Klärung Anzahl der notwendigen Zertifikate Im Schleswig-Holstein-Gateway besteht die Möglichkeit, sowohl permanente als künftig auch temporäre eid-konten einzusetzen. Dafür wird jeweils ein Zertifikat benötigt. Die Nutzung dieses Weges erfolgt grundsätzlich mittels privateigener Technik (Computer einschließlich Kartenleser und zugehöriger Web-Software). Bestimmung notwendiger eid-attribute Wie bereits erwähnt, ist die Anzahl der Attribute, die ausgelesen werden dürfen, begrenzt. Die Anwendung mit dem geringsten Informationsbedarf bestimmt dabei den Gesamtumfang. Eine Handreichung der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister e. V. (VITAKO) sieht vor, dass für den Berechtigungszertifikat-Typ Bürgerkonto 6 folgende Datenfelder aus dem PA ausgelesen werden: Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum. 6 Handreichung Beantragung von Zertifikaten für das Auslesen von Daten aus dem neuen Personalausweis (s. der Begriff Bürgerkonto in dieser Handreichung adressiert nicht die Softwarelösung von Governikus. 21

23 4 Architektur zentrale eid-struktur 4.1 Integration des eid-service ins Schleswig-Holstein-Gateway (SHGW), ab ) Das SHGW ist als gemeinsam von den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein betriebener Basisdienst für landesseitige und kommunalübergreifende E-Government- Angebote als zentraler Zugang zum eid-service gesetzt. Der derzeit noch mit Testzertifikaten betriebene eid-service soll zum mit der Betriebsaufnahme des Verfahrens Internetbasierte Stilllegung eines Kfz (ikfz) frei geschaltet werden. Sukzessive werden dann auch weitere eid-geeignete Fachverfahren diesen neuen Authentisierungsdienst nutzen. Abbildung 7 eid-in-sh Standard-Architektur (ab ) 1. Eine Nutzerin nutzt eigene IT-Infrastruktur und ruft eine Internetseite (Landesportal, kommunales Portal, ), die auf einen Online-Dienst verweist, für den eine Authentifizierung mit dem elektronische Personalausweis (PA-eID) oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (EAT) notwendig ist, auf. 2. Der Online-Dienst weiß, dass eine Authentifizierung per PA-eID erforderlich ist. Der Online-Dienst bietet an, sich temporär oder dauerhaft (permanent) zu registrieren und 22

24 wendet sich an den eid-service und übergibt die Kommunikation zum aufrufenden Client an den eid-service. 3. Der eid-service fragt bei der Ausweis-App auf dem aufrufenden Client die notwendigen Daten aus dem PA-eID ab. 4. Die Ausweis-App gibt die Daten aus dem PA-eID an den eid-service zurück. 5. Der eid-service gibt die Daten aus dem PA-eID an den aufrufenden Online-Dienst zurück. 6. Vom Online-Dienst ist die Nutzerin jetzt per PA-eID authentifiziert und wird vom Online- Dienst nun entsprechend autorisiert. 4.2 eid-in-sh Projektarchitektur Bürgerkonto (Erste Planung) In einer ersten Planung wurde vonseiten der am Projekt beteiligten Kommunen eine direkte selbstständige Anbindung an den eid Service als eigenständiger Mandant priorisiert. Das SHGW als zentrale Infrastruktur sollte in diesem Scenario nicht verwendet werden. In diesem Fall hätten neben der Bereitstellung eigener Infrastrukturen (hier: Server mit der Software Governikus Bürgerkonto ) auch eigene Zertifikate durch die Betreiber der Fachanwendung beschafft werden müssen. Abbildung 8 Projektarchitektur Bürgerkonto (Erste Planung) 23

25 1. Eine Nutzerin nutzt IT-Infrastruktur in einem Rathaus oder Bürgerbüro zum Beispiel ein Bürgerterminal der Firma Governikus. Dieses kommuniziert mit dem Bürgerterminal Server der Firma Governikus. Dieser Server kennt sowohl alle Bürgerterminals als auch die Aufrufe (URLs) der Fachanwendungen auf den kommunalen Webservern, die mit der Bürgerterminal-Infrastruktur kommunizieren können. So sorgt diese Komponente u. a. dafür, dass auf dem Bürgerterminal eine Dienste-Übersicht und weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Weboberfläche auf dem Bürgerterminal ist für eine Nutzung per Touchscreen optimiert. Die Nutzerin sucht sich so die gewünschte Anwendung aus. Diese wird dann per URL auf dem zugehörigen kommunalen Webserver aufgerufen, die eine Authentifizierung per PA-eID verlangt. 2. Der kommunale Webserver weiß, dass eine Authentifizierung per PA-eID erforderlich ist und wendet sich an den Bürgerkonto-Service. 3. Der Bürgerkonto-Service wendet sich an den eid-server und übergibt die Kommunikation zum aufrufenden Bürgerterminal an den eid-service. 4. Der eid-service fragt bei der Authent-App auf dem Bürgerterminal (dies ist ebenfalls ein Produkt der Firma Governikus) die notwendigen Daten aus dem PA-eID ab. 5. Die Authent-App gibt die Daten aus dem PA-eID an den eid-service zurück. 6. Der eid-service gibt die Daten aus dem PA-eID an den an den Bürgerkonto-Service zurück. 7. Der Bürgerkonto-Service übermittelt die Daten aus dem PA-eID an die aufrufende kommunale Fachanwendung. 8. Für die kommunale Fachanwendung ist die Nutzerin jetzt per PA-eID authentifiziert und wird entsprechend autorisiert und kann vom Bürgerterminal aus den Online-Dienst der Fachanwendung weiter nutzen. 4.3 eid-in-sh Projektarchitektur Bürgerkonto integriert in Standardarchitektur (ab ) Im weiteren Verlauf des Projektes wurde dann beschlossen, im SHGW ein sog. Authentifizierungs-Plugin als weiteren Zugangskanal zu implementieren, um zum einen den Aufwand für eigene Infrastrukturen und weitere eid-zertifikate bei den Kommunen gering zu halten bzw. zu vermeiden und zum anderen die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu begrenzen. Mit dieser Lösung wird der Wunsch nach einer größtmöglichen kommunalen Selbstständigkeit unter effizienter Nutzung bestehender Infrastrukturen und zentraler Dienste (z.b. auch E-Payment) umgesetzt. Das Authentizierungs-Plugin bildet nun die Funktionsweise der für die Kommunikation mit den Bürgerterminals benötigten Software transparent für die entsprechenden Fachverfahren 24

26 auf dem SHGWab und kann bei Bedarf um zusätzliche Funktionaltäten (z.b. Nutzung eines zentralen e-paymentdienstes) erweitert werden. Sowohl die technische als auch die organisatorische Anbindung der Kommunen an die Zielarchitektur wird separat in einer entsprechenden Handreichung beschrieben. Abbildung 9 eid-in-sh Projektarchitektur Bürgerkonto (geplant ab ) 1. Eine Nutzerin nutzt IT-Infrastruktur in einem Rathaus oder Bürgerbüro zum Beispiel ein Bürgerterminal der Firma Governikus. Dieses kommuniziert mit dem Bürgerterminal Server der Firma Governikus. Dieser Server kennt sowohl alle Bürgerterminals als auch die Aufrufe (URLs) der Fachanwendungen auf den kommunalen Webservern, die mit der Bürgerterminal-Infrastruktur kommunizieren können. So sorgt diese Komponente u. a. dafür, dass auf dem Bürgerterminal eine Dienste-Übersicht und weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Weboberfläche auf dem Bürgerterminal ist für eine Nutzung per Touchscreen optimiert. Die Nutzerin sucht sich so die gewünschte Anwendung aus. Diese wird dann per URL auf dem zugehörigen kommunalen Webserver aufgerufen, die eine Authentifizierung per PA-eID verlangt. 2. Der kommunale Webserver weiß, dass eine Authentifizierung per PA-eID erforderlich ist und wendet sich an das Authentifizierungs-Plugin, das auf dem Government-Gateway angeboten wird. 25

27 3. Das Authentifizierungs-Plugin wendet sich an den eid-server und übergibt die Kommunikation zum aufrufenden Bürgerterminal an den eid-service. 4. Der eid-service fragt bei der Authent-App auf dem Bürgerterminal (dies ist ebenfalls ein Produkt der Firma Governikus) die notwendigen Daten aus dem PA-eID ab. 5. Die Authent-App gibt die Daten aus dem PA-eID an den eid-service zurück. 6. Der eid-service gibt die Daten aus dem PA-eID an das Authentifizierungs-Plugin zurück. 7. Der Authentifizierungs-Plugin übermittelt die Daten aus dem PA-eID an die aufrufende kommunale Fachanwendung. 8. Für die kommunale Fachanwendung ist die Nutzerin jetzt per PA-eID authentifiziert und wird entsprechend autorisiert und kann vom Bürgerterminal aus den Online-Dienst der Fachanwendung weiter nutzen. 26

28 5 eid-prozesse Schleswig-Holstein 5.1 Vorgehen zur Evaluierung potenzieller eid-prozesse in Schleswig-Holstein Um eine geeignete Auswahl erster Verwaltungsprozesse, die für eine Pilotierung in die zentrale eid-infrastruktur in Frage kommen, treffen zu können, wurden gemeinsam mit den Pilotkommunen in einem ersten Schritt eid-fähige Verwaltungsprozesse identifiziert und für die weitere pilothafte Umsetzung priorisiert. Dazu wurden in einem gemeinsamen Workshop mit Vertretern des Landes und der Pilotkommunen in Schleswig-Holstein zunächst eid-fähige Verwaltungsprozesse auf Basis der in den Pilotkommunen eingesetzten Fachverfahren erhoben. Die identifizierten Fachverfahren wurden anschließend mit der so genannten VITAKO Positivliste 7 abgeglichen, die ebenfalls Verwaltungsprozesse auf potenzielle eid-integrationsmöglichkeiten überprüft hat. Hieraus entstand eine erste konsolidierte Liste von Verwaltungsprozessen in Schleswig- Holstein mit Potenzial zum Einsatz der Online-Ausweisfunktion, die in Kapitel 5.1 dargestellt werden. Um die Liste potentieller eid-prozesse für die weitere Pilotierung priorisieren zu können, wurden diese durch alle Pilotkommunen anhand eines Kriterienkatalogs bewertet. Hierfür wurden initial die folgenden fünf Kriterien mit den entsprechenden Ausprägungsoptionen definiert: Vertrauensniveau bereits existierende Anpassungen für Bürgerterminal-Einsatz (Ja/Nein) Gebührenpflicht (Ja/Nein) zu erwartende Fallzahlen (Angabe Höhe der Fallzahlen) bestehende Schriftformerfordernis (Ja/Nein) In einem zweiten Workshop wurde dann mit den Pilotkommunen anhand deren jeweiliger Bewertungen eine Priorisierung der Verwaltungsprozesse diskutiert und abgestimmt, welche Prozesse für eine pilothafte Umsetzung in die zentrale eid-infrastruktur berücksichtigt werden sollen. 5.2 Ergebnisse Evaluierung eid-prozesse Schleswig-Holstein Sechs von insgesamt 19 erhobenen Prozessen sollen in einer Startphase berücksichtigt werden. In Abhängigkeit der Kooperationsbereitschaft der Fachverfahrenshersteller sollen diese Prozesse bis Anfang 2015 umgesetzt sein. Die Kommunikation mit den Fachverfahrensherstellern der sechs ausgewählten Prozesse, die bei den Pilotkommunen im 7 Positivliste elektronische Prozesse. Umsetzungsmöglichkeiten E-Government-Prozesse, Stand: Juni 2012 ( 27

29 Einsatz sind, erfolgt gebündelt über die Projektleitung beim KomFIT. Daneben nimmt das ZIT SH Kontakt zum Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein AöR (EA-SH) auf, um die Befähigung der EA-SH Fachanwendung für die Nutzung der eid anzustoßen. In der zweiten Phase sollen dann 13 Prozesse durch die Pilotbehörden umgesetzt werden. Insbesondere auch der landesweite Service einer interaktiven Bauleitplanung ( und auch das sich noch in der Pilotierung befindliche landesweite Antrags- und Fallmanagement ( bieten sich für die Integration in die Bürgerterminals an. Somit können sehr komplexe Verfahren abgebildet werden, die Verwaltungsgrenzen überschreiten. Bei der folgenden Auflistung ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Evaluierung auch Prozesse betrachtet wurden, für die eine Authentisierung und somit der Einsatz der eid nicht erforderlich ist. Hierbei handelt es sich in der Regel um reine Informationsprozesse. Grund hierfür ist, dass den Bürgerinnen und Bürgern auf dem Bürgerterminal eine möglichst hohe Anzahl an Anwendungen zur Verfügung gestellt werden sollen, um eine breite Akzeptanz zu erwirken. Im Einzelnen müssen die Prozesse noch einer eingehenderen Überprüfung der Voraussetzungen unterzogen werden. Dabei handelt es sich um folgende Bereiche: Technik: z. B. lässt das eingesetzte Fachverfahren eine eid-anbindung zu? Recht: z. B. ist ein persönliches Erscheinen erforderlich? Organisation: z. B. sind hinreichende Fallzahlen zu erwarten? Welche Fachabteilungen sind einzubeziehen? Verwaltungsprozesse für Bürgerterminals Schleswig-Holstein Phase 1 Einrichtung von Übermittlungssperren für Daten des Melderegisters Ausstellung einer Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung Beantragung eines Wahlscheines für Briefwahl Beantragung / Verlängerung eines Bewohnerparkausweises Urkundenanforderung Standesamt Abmeldung in das Ausland Tabelle 1 Verwaltungsprozesse der Phase 1 28

30 Phase 2 Anmeldung/Abmeldung zur Hundesteuer Beantragung eines Schwerbehinderten-Parkausweises Beantragung eines Urlaubsfischereischeines und Entrichtung der Fischereiabgabe Gewerberegisterauskunft Bezahlen von Verwarngebühren Anwendungen SHGW Antrags- und Fallmanagement Bürgerbeteiligung (Bauleitplanung) KITA-Anmeldung Information zu günstigen Besuchszeiten im Bürgerbüro (eid nicht erforderlich ) Informationen über den Katalog der Dienstleistungen des Bürgerbüros mit jeweiligen Gebühren (eid nicht erforderlich) Ratsinformationssystem (eid nicht erforderlich) Terminverwaltung Sozialzentrum (eid nicht erforderlich) Tabelle 2 Verwaltungsprozesse der Phase Auswahl und Beschreibung Pilotprozesse Nachfolgend soll stellvertretend für die weiteren umzusetzenden Verwaltungsprozesse jeweils ein Prozess näher beleuchtet werden, der auf einem kommunal gehosteten Fachverfahren basiert und zwar aus dem Meldewesen Einrichtung von Übermittlungssperren für Daten des Melderegisters der auf einem im Government-Gateway gehosteten Fachverfahren basiert und zwar aus dem Bereich KFZ-Zulassung ikfz Einrichtung von Übermittlungssperren für Daten des Melderegisters Dieser Prozess wurde anhand der o. a. Bewertungskriterien am höchsten priorisiert: Eine Authentisierung per eid ist erforderlich, damit die Einrichtung einer Übermittlungssperre nachweisbar dokumentiert wird. 29

31 Eine Adaption für Bürgerterminals existiert für die Meldesoftware MESO der Firma HSH Berlin. Eine Gebühr wird nicht erhoben. Es sind hohe Fallzahlen zu erwarten (Schätzung bei der Stadt Flensburg ca Fälle pro Jahr). Ein gesetzliches Schriftformerfordernis liegt nicht vor. IST-Prozess Antragssteller wird bei seiner An- bzw. Ummeldung vom Mitarbeiter des Bürgerservicecenters belehrt, dass er der automatisierten Übermittlung seiner Daten aus dem Melderegister in bestimmten Fällen widersprechen kann (z. B. für eine Melderegisterauskunft über das Internet) Antragssteller kann jederzeit gegenüber der Verwaltung die Einrichtung von Übermittlungssperren beantragen (schriftlich, damit eine Nachweisbarkeit gewährleistet ist) Die verfügten Übermittlungssperren werden im Meldeverfahren vermerkt Die Änderungen werden an die Spiegeldatenbank übertragen Die Meldedaten werden aus der Spiegeldatenbank automatisch an die berechtigten Empfänger übermittelt; bei verfügter Übermittlungssperre erfolgt keine Datenübermittlung Abbildung 10 IST-Prozess Übermittlungssperren 30

32 SOLL-Prozess Antragsteller wählt im Portal den Bereich Meldewesen / Übermittlungssperren aus Antragsteller authentisiert sich mit der eid-funktion seines PA Antragsteller wählt aus einer Auflistung möglicher Sperren diejenigen aus, die aktiviert werden sollen Die verfügten Übermittlungssperren werden an das Meldeverfahren übertragen Die Änderungen werden an die Spiegeldatenbank übertragen Die Meldedaten werden aus der Spiegeldatenbank automatisch an die berechtigten Empfänger übermittelt; bei verfügter Übermittlungssperre erfolgt keine Datenübermittlung Abbildung 11 SOLL-Prozess Übermittlungssperren ikfz Wie bereits oben erwähnt sehen gesetzliche Regelungen vor, dass der Prozess Stilllegung eines KFZ ab dem auch über ein Internetportal (Projekt ikfz) online angeboten wird: Eine Authentisierung per eid ist zwingend erforderlich (gesetzliches Schriftformerfordernis). Ein dezentrales Portal wird derzeit als gemeinsames landesweites Angebot entwickelt. Die KFZ-Stilllegung ist gebührenpflichtig (Anbindung einer E-Paymentkomponente erforderlich). Es sind perspektivisch hohe Fallzahlen bei der Außerbetriebsetzung zu erwarten (Schätzung beim Kreis Segeberg ca Fälle pro Jahr). 31

33 IST-Prozess Antragsteller legt in Zulassungsstelle / Bürgerservicecenter Fahrzeugschein vor und beantragt Stilllegung Kennzeichen werden ungültig gemacht (entstempeln oder Plakette abkratzen) Tag der Außerbetriebsetzung und Datum nächste HU wird im KFZ-Verfahren vermerkt Fahrzeugschein wird geändert Gebühr wird eingezogen Automatisierte Datenübermittlung an das KBA (von dort weiter an Haftpflichtversicherer und Zollverwaltung (zuständig für KFZ-Steuer)) Abbildung 12 IST-Prozess Außerbetriebsetzung KFZ SOLL-Prozess Für die Implementierung eines Online-Prozesses ergeben sich aus Sicht der KFZ- Zulassungsstellen folgende Optionen: 1. Nutzung eines zentral vom Kraftfahrtbundesamt bereitgestellten Online-Portals. Dieses Portal soll aber nur für eine Übergangsfrist von etwa 2 Jahren angeboten werden. 2. Nutzung eines dezentralen Portals Dataport wird den Zulassungsstellen der Freien und Hansestadt Hamburg (angesiedelt beim Landesbetrieb Verkehr) und des Landes Schleswig-Holstein (angesiedelt bei 11 Kreisen und 4 kreisfreien Städten) im Auftrag der Länder ein dezentrales Portal als dauerhaftes Angebot bereitstellen. 32

34 Abbildung 13 SOLL-Prozess Außerbetriebsetzung KFZ 1. Der Antragsteller identifiziert sich elektronisch (z. B. per PA) im zentralen oder im dezentralen Portal und gibt seine Daten zur Außerbetriebsetzung ein. 2. Über den i-kfz Webservice werden die fahrzeugbezogenen Daten (Sicherheitscodes der Kennzeichen und der ZB I, Kennzeichen) über einen Abgleich mit dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) validiert. 3. Der Antragsteller bezahlt über das jeweilige epayment-system die Gebühren zur Außerbetriebsetzung. 4. Das Portal stellt der Zulassungsbehörde die Antragsdaten nach erfolgter Zahlung über den i-kfz-webservice in einem elektronischen Postfach beim KBA bereit. 5. Das Portal teilt dem Antragsteller die Weiterleitung seines Antrags an die zuständige Zulassungsbehörde mit. 6. Die Zulassungsbehörde ruft die Antragsdaten aus dem elektronischen Postfach ab. 7. Die Zulassungsbehörde prüft die Antragsdaten, setzt das Fahrzeug außer Betrieb und vermerkt dieses im örtlichen Fahrzeugregister. 8. Die Zulassungsbehörde übermittelt den Datensatz zum außer Betrieb gesetzten Fahrzeug wie bisher an das KBA zur Eintragung in das ZFZR. 33

35 9. Der epayment-dienstleister kehrt die Gebühren direkt an die Zulassungsbehörde aus. (Sammelkonto in SH) 10. Die Zulassungsbehörde gibt dem Halter die Außerbetriebsetzung durch schriftlichen Bescheid oder per D bekannt. 34

36 6 Kommunikation zur Nutzung des Angebotes Zielgruppenspezifische Kommunikationsmaßnahmen tragen maßgeblich zu einer erfolgreichen und flächendeckenden Integration des Personalausweises mit Online- Ausweisfunktion im Land Schleswig-Holstein bei. Aus diesem Grund sieht sich das Land Schleswig-Holstein in der Verantwortung, anhand von Kommunikationsmaßnahmen zu definieren, wie die Nutzung der zentralen eid-infrastruktur bei den Kommunen und auch bei Fachverfahrensherstellern beworben werden kann. Ziel der Kommunikationsmaßnahmen ist neben dem landesweiten Ausbau des Nutzungsgrades die Förderung der Akzeptanz und Nachhaltigkeit des Angebots der Online- Ausweisfunktion. Bei der Ausgestaltung von Kommunikationsmaßnahmen stehen insbesondere die Nutzenaspekte des Vorhabens im Fokus. Für die Kommunen sind dies u.a. die Schaffung einer leistungsfähigen Infrastruktur für eine wirtschaftliche, zukunftsorientierte Verwaltung sowie die mittelfristige Entlastung der Verwaltung, insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Die Umsetzung konkreter Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen der Einführung der eid-infrastruktur in Schleswig- Holstein übernehmen die KLV inklusive des KomFIT, das Land Schleswig-Holstein wird im Rahmen der Kommunikation unterstützend wirken. Aktivitäten im Bereich Kommunikation müssen immer zielgruppengerecht und möglichst auf mehreren Kommunikationskanälen durchgeführt werden. Dabei versteht man unter einem Kommunikationskanal die Art und Weise der Verbreitung der Information, also z.b. die Durchführung von Veranstaltungen oder die Erstellung und den Einsatz von Informationsmaterialien. Als Maßnahmen werden konkrete Aktivitäten innerhalb eines Kommunikationskanals definiert. Im Rahmen der Einführung der zentralen eid-infrastruktur in Schleswig-Holstein sind in erster Linie die Kommunen die Zielgruppe der Kommunikationsmaßnahmen, damit eine flächendeckende Einführung der Online- Ausweisfunktion ermöglicht werden kann. Die Kommunikation wird größtenteils von den KLV und dem KomFIT übernommen. Zur Bewerbung der zentralen eid-infrastruktur bei den Kommunen sollen die nachfolgenden Kommunikationskanäle und Maßnahmen genutzt werden: 35

37 Kommunikationskanal Maßnahmen Vorstellung der zentralen eid-struktur in den Arbeitskreisen der Kommunalen Landesverbände (hier v. a. AGen der IT-Leiter und der IT- Organisatoren) Veranstaltungen Vorstellung der zentralen eid-struktur auf der KomFIT 2014 am in Kiel Vorstellung auf der CeBIT 2015 Organisation von Workshop-Reihen für die Fachund Technikverantwortlichen zur Anbindung kommunaler Anwendungen an die zentrale eid- Struktur Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein zur Bereitstellung der zentralen eid-struktur für die Kommunen im Rahmen der E- Government Initiative des Bundes Erarbeitung und Versand eines gemeinsamen Schreibens der kommunalen Landesverbände an ihre Mitglieder Informationsmaterialien und Veröffentlichungen Veröffentlichungen zu dem Vorhaben in den Portalen der kommunalen Landesverbände Weitere Pressemeldungen der Staatskanzlei sobald eine Kommune den Online-Betrieb aufgenommen hat Newsletter Nutzung vorhandener Marketing-Materialien des BMI (Poster, Flyer etc.) Einbindung örtlicher Presse, z. B. bei Einweihung der Bürgerterminals 36

38 Direkter Kontakt Benennung von Multiplikatoren (z.b. aus Pilotkommunen), die Erfahrungen und Know-how im Landes-IT-Rat und auf kommunalen Messen teilen können Vorträge (KomFIT) bei Veranstaltungen der Kommunen Tabelle 3 Kommunikationskanäle und Maßnahmen Um eine Nutzung der eid-infrastruktur in Verbindung mit einzelnen neuen eid-anwendungen in den Kommunen flächendeckend sicherzustellen, empfiehlt das Land Schleswig-Holstein den Kommunen, ebenfalls Kommunikationsaktivitäten zu definieren und umzusetzen. Dazu sollten Maßnahmen festgelegt werden, wie die eid-anwendungen bei den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung beworben werden können. Auch hier stehen Nutzen und Akzeptanz im Vordergrund. Für die Bürgerinnen und Bürger besteht der Nutzen darin, dass eine sichere und vertrauenswürdige Authentifizierung mit der Online-Ausweisfunktion sowie die komfortable Abwicklung von Behördengängen über das Internet oder am Bürgerterminal möglich sind. Zudem zeigt sich, dass die Akzeptanz für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion höher ist, wenn Kommunen entsprechende eid-anwendungen bereitstellen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden sind über die Vorteile der Nutzung der Online-Ausweisfunktion zu informieren. So profitieren diese beispielsweise von Arbeitsentlastungen durch die Neugestaltung von Verwaltungsprozessen. Zu akzeptanzfördernden Maßnahmen in der Mitarbeiterschaft gehören zum Beispiel interne Schulungen, Sprechstunden oder Informationsveranstaltungen. Solche Aktivitäten schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich mit der Online- Ausweisfunktion identifizieren und die Bürgerinnen und Bürger proaktiv hinsichtlich der Vorteile der Nutzung der Online-Ausweisfunktion beraten. Zusätzlich wird empfohlen die Personalausweisbehörden in die Öffentlichkeitsarbeit miteinzubeziehen. So können diese die Bürgerinnen und Bürger über den konkreten Einsatz der Online-Ausweisfunktion in der Kommune informieren und für die eid-einschaltung werben. Für die Öffentlichkeitsarbeit in Kommunen stellt das Bundesministerium des Innern eine umfangreiche Sammlung von Marketing- und Informationsmaterialien kostenlos zur Verfügung. Dazu gehören neben Flyern, Broschüren und Formularen auch Unterlagen für 37

39 Schulungen und Veranstaltungen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Informationskarten, die einen anschaulichen Überblick über die Online-Ausweisfunktion und bestehende Anwendungen geben. Für Kommunen, die die Online-Ausweisfunktion in ihre Verwaltungsprozesse integrieren wollen, wird im nachfolgenden eine Checkliste vorgestellt, die Kommunen bei der Entwicklung von Kommunikationsaktivitäten an die Zielgruppen begleitet. 38

40 Schritte zur Entwicklung von Kommunikationsmaßnahmen Fragen 1. Zielgruppen Identifikation von externen Zielgruppen Identifikation von internen Zielgruppen Welche externen Akteure sind bei der Einführung der Online-Ausweisfunktion beteiligt (z.b. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen etc.)? Welche internen Akteure sind bei der Einführung der Online-Ausweisfunktion beteiligt (z.b. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, Akteure aus der Politik)? 2. Argumente Entwicklung von zielgruppenspezifischen Argumenten Ggf. Entwicklung/Integration einer Kernbotschaft Identifizierung von Themengebieten Mit welchen Argumenten können die verschiedenen Zielgruppen vom Nutzen der Einführung bzw. Anwendung der Online-Ausweisfunktion überzeugt werden? Hat die Kommune ein Leitbild bzw. eine Kernbotschaft, die die Argumente zur Einführung der Online-Ausweisfunktion stützen (z.b. Unsere Kommune xy ist zukunftsfähig und modern )? In welchen Themengebieten zeigt die Verwendung des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion eine besonders positive Wirkung (z.b. Wirtschaftlichkeit, Bürgerfreundlichkeit, Verwaltungsqualität)? 39

41 3. Kommunikationskanäle Definition von zielgruppenspezifischen Kommunikationskanälen Durch welche Kommunikationskanäle können die Argumente zielgruppengerecht transportiert werden (z.b. Durchführung von Veranstaltungen, Entwicklung von Informationsmaterialien, direkter Kontakt)? 4. Maßnahmen Definition von Maßnahmen für die einzelnen Zielgruppen Welche Maßnahmen können mit welchen Argumenten in den verschiedenen Kommunikationskanälen durchgeführt werden, um die Zielgruppen zu erreichen (z.b. Durchführung einer Veranstaltung für Bürgerinnen und Bürger, Entwicklung einer Präsentation für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Erstellung von Flyern für Unternehmen etc.)? Tabelle 4 Checkliste Kommunikationsaktivitäten 40

42 7 Umsetzungsplanung Meilensteine: 1. Beauftragung eid-service: Der eid-service wurde durch Dataport ausgeschrieben. Der Zuschlag ist am erteilt worden. 2. Beantragung Berechtigungszertifikate Die Berechtigungszertifikate für die temporären und das permanente eid-konto sollen durch das Zentrale IT-Management des Landes in der Staatskanzlei Schleswig-Holstein im zweiten Halbjahr 2014 beantragt werden. Die datenschutzrechtliche Vorabkontrolle erfolgt durch die behördliche Datenschutzbeauftragte 8 der Staatskanzlei. 3. Bereitstellung der technischen Infrastruktur: Zeitnah zum eid-service sollen die noch erforderlichen zentralen technischen Infrastrukturen bei Dataport nach Möglichkeit schon im ersten Quartal verfügbar sein. Bis dahin sollen auch möglichst viele Prozesse der Phase 1 fachverfahrensseitig für den Einsatz der eid vorbereitet sein. 4. Erstellung einer Handreichung für Kommunen: Im Laufe des vierten Quartals 2014 soll eine Handreichung für Kommunen erstellt werden. Die Handreichung richtet sich an alle Verwaltungen des Landes Schleswig- Holsteins, die Interesse oder die Absicht haben, Dienstleistungen sicher für Bürgerinnen und Bürger im Internet anzubieten; die zu betrachtenden Aspekte werden nachfolgend exemplarisch dargestellt. Technische Aspekte Wie sieht die zentrale IT-Infrastruktur aus? Wie erfolgt der Aufruf der Services? Wie macht man Prozesse (Fachverfahren) multimandanten- und eid-fähig? Wie bindet man ein Bürgerterminal in das Verwaltungsnetzwerk ein? Organisatorische Aspekte Wie werden die zentralen Dienste beauftragt? Wie informiert man die Bürgerinnen und Bürger / Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Wer unterstützt bei der Umsetzung? Sind behördeninterne Abläufe anzupassen? 8 Gemäß 10 LDSG 41

43 Erstellung notwendiger Dokumentationen (Test und Freigabe, Betriebs- und Organisationskonzepte, Verfahrensdokumentation, Sicherheitskonzept, Datenschutzkonzept und Risikoanalyse). Wer führt die zentrale Verfahrensliste des Landes, die der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate vorgelegt wird? (Prozess)? Wie erfolgt der Nachweis der Kommunen zur Einhaltung von Datenschutz und Sicherheit (über IT-Sicherheitskonzepte und Datenschutzkonzepte)? 5. Aufnahme des Live-Betriebs für Pilotverfahren und weitere Verfahren Entsprechend der Priorisierung in diesem Projekt sollen initial die Einrichtung von Übermittlungssperren für Daten des Melderegisters und dann Ausstellung einer Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung umgesetzt werden. 42

44 8 Abkürzungsverzeichnis eat BMVI EGovG eid IT-Har KBA KLV KomFIT LDSG PA SH-LKT SHGT SHGW StV-SH VfB elektronischer Aufenthaltstitel Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur E-Governmentgesetz elektronische Identität Zielvereinbarung zwischen Landesregierung und den Kommunalen Landesverbänden (Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag, Städteverband Schleswig-Holstein, Schleswig-Holsteinischer Landkreistag) zur Harmonisierung der IT-Infrastruktur Kraftfahrt-Bundesamt Kommunale Landesverbände in Schleswig-Holstein Kommunales Forum für Informationstechnik der kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein e. V. Landesdatenschutzgesetz Personalausweis Schleswig-Holsteinischer Landkreistag Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag Schleswig-Holstein Government Gateway Städteverband Schleswig-Holstein Vergabestelle für Berechtigungszertifikate VITAKO Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister e. V. VwVfG ZFZR ZIT Verwaltungsverfahrensgesetz Zentrales Fahrzeugregister Zentrales IT-Management Schleswig-Holstein 43

45 Herausgeber Bundesministerium des Innern IT-Stab, Referat ITI4 Alt-Moabit 101 D, Berlin Bezugsquelle Bundesministerium des Innern Internet: Tel.: +49(0) Fax: +49(0) Veröffentlicht Dezember 2014 HINWEIS Das Bundesministerium des Innern ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Ergebnisdokumente, die im Rahmen der E-Government-Initiative für D und den Personalausweis erstellt wurden. Bitte wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen direkt an die hier genannten Ansprechpartner. Verantwortlich für den Inhalt dieses Ergebnisdokumentes Staatskanzlei Schleswig-Holstein Frau Christiane Coenen Düsternbrooker Weg 92, Kiel Tel.: Internet: Diese Veröffentlichung ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Sie w ird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

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