Leitfaden Beteiligungsstrategie Betriebsrat im Entleihunternehmen

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1 Leitfaden Beteiligungsstrategie Betriebsrat im Entleihunternehmen Inhalt Einleitung - Warum eine BR-Beteiligungsstrategie?... 2 Schritt 1: Bestandsaufnahme Leiharbeit im Betrieb Informationsbeschaffung Typisierung der Leiharbeit im Entleihunternehmen Handlungsbedarf Arbeitsschutz Entwicklung der Leiharbeit im Betrieb Schritt 2: Formulierung eines gemeinsamen BR-Leitbildes Was ist ein Leitbild? Formulierung von Positionen Das BR-Leitbild verabschieden Schritt 3: Ziele des Betriebsrats festlegen Schritt 4: Leiharbeit gestalten Formulierung von Maßnahmen Phase 1 - Kriterien für Einsatz von Leiharbeit festlegen Phase 2 - Auswahl des Zeitarbeitsunternehmens Phase 3 - Auswahl von Leihbeschäftigten Phase 4 - Betreuung von Leiharbeitnehmer/-innen im Betrieb Phase 5 - Betreuung der Stammbelegschaft Phase 6 - ggf. Personalabbau (Rückgabe) von und mit Leihbeschäftigten Schritt 5. Umsetzung der Maßnahmen und Zielverfolgung

2 Einleitung - Warum eine BR-Beteiligungsstrategie? Gibt es eigentlich gute Leiharbeit? Hier scheiden sich die Geister. Während Geschäftsführungen und Controller es begrüßen, dass die Bundesregierung den Leiharbeitseinsatz vor einigen Jahren erleichtert hat, um flexibler und kostengünstiger Personal einsetzen zu können, haben sich Gewerkschaften und Betriebsräte (BR) bis vor kurzem häufig darauf beschränkt, Leiharbeit zu erschweren und zu begrenzen. Sie kritisieren Sozialdumping und Absenkung des Niveaus der Arbeitsbedingungen, auch für die Stammarbeitnehmer/-innen (StAN). Trotzdem zählen aber gerade Gewerkschaften und BR zu den Promotoren einer besseren Arbeitsgestaltung in Entleihunternehmen (ELU), also Betrieben mit Leiharbeitseinsatz. Oft sind sie die Einzigen, die sich für die Belange der Leiharbeitnehmer/-innen (LAN) einsetzen. Hintergrund Betriebsräte haben zwar im Allgemeinen ein ganz gutes Gefühl dafür, was für ihren Betrieb wichtig ist und worum sie sich kümmern müssen. Ein Blick in die Praxis zeigt jedoch, dass insbesondere bei kritischen Themen wie eben auch beim Leiharbeitseinsatz das Vorgehen und die eigene Position z. T. nicht durch systematische und langfristige Handlungsstrategien unterlegt sind: Betriebsräte in Entleihunternehmen tun sich häufig schwer damit, konkrete Anforderungen zur Gestaltung von Leiharbeit zu beschließen, zu vertreten und umzusetzen. Hiermit ist jedoch die Gefahr verbunden, ggf. ausschließlich einzelfallbezogen zu handeln; langfristige Beteiligungsstrategien aus einem Guss werden daher leicht aus den Augen verloren. Der vorliegende Leitfaden wurde entwickelt, um dem Betriebsrat zu einer geschlossen vom Gremium getragenen, langfristigen Zielen folgenden Beteiligungsstrategie zu verhelfen. Davon ausgehend kann dann eine gemeinsame Positionen zur Gestaltung des betrieblichen Einsatzes von Leiharbeit mit geeigneten Beteiligungsmaßnahmen erarbeitet werden, beispielsweise Extra-Infos für Leiharbeitnehmer/-innen, Berichte auf Betriebsversammlungen, die Ausformulierung einer konkreten Betriebsvereinbarung. Mit Hilfe einer einheitlichen Strategie kann sich der BR sowohl gegenüber der Belegschaft als auch gegenüber der Geschäftsführung besser positionieren. Vorausgehend sollte der BR ein Leitbild entwickeln, das seine Grundhaltung zum Leiharbeitseinsatz fixiert, seine Rolle dabei umreißt und damit die Formulierung angestrebter Ziele erleichtert. Die vom Leitbild abgeleiteten Ziele können zu einem Masterplan verschriftlicht werden und wie ein roter Faden die Festlegung der Beteiligungsmaßnahmen erleichtern. Hierauf kann in der praktischen BR-Arbeit dann immer wieder Bezug genommen werden. Es werden die Beteiligungsmaßnahmen ergriffen, welche die strategischen Ziele unterstützen. Im Ergebnis führt dieses strategische Vorgehen nicht nur zu einer von der Belegschaft wahrgenommenen Verlässlichkeit des BR, auch seine Glaubwürdigkeit gegenüber allen Betriebspartnern wird erhöht. Der Leitfaden wendet sich in erster Linie an die Betriebsratsgremien in den Entleihunternehmen (siehe roter Pfeil in Abbildung 1). Zwar haben auch die Zeitarbeitsunternehmen gelegentlich Betriebsräte. Die Erfahrung zeigt aber, dass diese häufig nicht am zuständigen Sitz des Zeitarbeitsunternehmens für die konkreten Leiharbeitnehmer/-innen angesiedelt und ansprechbar sind, sondern in einer entfernten Zentrale. Außerdem setzt sich der BR des Zeitarbeitsunternehmens in der Regel aus dem Stammpersonal zusammen, insbesondere den Disponent/-innen, und nicht aus den Leiharbeitnehmer/-innen selbst. Die Perspektive dieser Beschäftigten ist aber eine grundlegend andere als die der Leiharbeitnehmer/-innen, so dass sich die Leiharbeitnehmer/-innen nicht vertreten fühlen. 2

3 Die Aufgaben und Rechte des BR im Entleihunternehmen lassen sich wie folgt beschreiben: Er hat bei der Einstellung der Leiharbeitnehmer/-innen mitzubestimmen ( 99 BetrVG). Leiharbeitnehmer/-innen können den BR bei mindestens dreimonatigem Einsatz mitwählen, selbst aber nicht gewählt werden. Bei der maßgebenden Belegschaftsstärke für die Größe des Betriebsrats und die Zahl der freizustellenden BR-Mitglieder werden Leiharbeitnehmer/-innen aber nicht mitgezählt. (BAG AZ 7 ABR 53/02 und ABR 3/03). Sie können die BR-Sprechstunde aufsuchen und zur Betriebsversammlung gehen. Dies ist auch bezahlte Arbeitszeit für sie. Er hat die betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben und Rechte bei der Gestaltung der Arbeit im Entleihunternehmen, auch für die Leiharbeitnehmer/-innen. Beispiele dafür sind die Regelung der Ordnung im Betrieb, die Speicherung von Leistungs- und Verhaltensdaten ( 87, Abs. 6 BetrVG) und Personalfragebögen ( 94 BetrVG). Materielle Konditionen werden vom BR des Entleihunternehmens für die Leiharbeitnehmer/-innen in der Regel nicht verhandelt, auch nicht von der für das Entleihunternehmen zuständigen Gewerkschaft. Der BR hat aber auch die Aufgabe, die Einhaltung von Gesetzen zugunsten der Leiharbeitnehmer/-innen ( 80, Abs. 1 BetrVG) zu überprüfen. Wenn Equal Pay aufgrund eines fehlenden geltenden alternativen Tarifvertrages zur Anwendung kommt, ist seine Aufgabe erweitert: Er kann dann auch die Vergleichbarkeit der Leiharbeitnehmer/-innen mit konkreten Stammarbeitnehmer/-innen (mit) klären und dafür sorgen, dass alle Entgeltbestandteile im Entleihunternehmen berücksichtigt werden. Der BR im Entleihunternehmen hat weiterhin ggf. Einfluss auf die Gestaltung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages (AÜV). Hier werden Verpflichtungen im Arbeitsschutz, Qualifizierung etc. zwischen Entleihunternehmen und Zeitarbeitsunternehmen aufgeteilt und festgehalten. Die Aufgaben des BR im Entleihunternehmen beim Arbeitsschutz sind besonders hervorzuheben. Er kann auch für die Leiharbeitnehmer/-innen nach 87, Abs. 1, Ziffer 7 BetrVG im Rahmen von Gesetzen mitbestimmen, welche Schutzmaßnahmen für diese getroffen werden. Als interpretierbare Schutzgesetze sind hier insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitsunterweisung), die ArbMedVV für Präventionsuntersuchungen und -maßnahmen, die Bildschirmarbeitsverordnung sowie das SGB IX, 84, Abs. 2 zur Eingliederung zu nennen. Da in allen Fällen die gemeinsame Verantwortung von Zeitarbeitsunternehmen und Entleihunternehmen angenommen wird, ist eine Klarstellung erforderlich. Abbildung 1: Akteurs-Konstellation bei Leiharbeitseinsatz 3

4 Die betriebliche Praxis hat gezeigt, dass bei der Formulierung einer einheitlichen BR-Position das Befolgen der im Folgenden dargestellten fünf Schritte hilfreich ist. Fünf Schritte zur Formulierung einer BR-Beteiligungsstrategie: 1. Bestandsaufnahme Leiharbeit im Betrieb 2. Formulierung eines Betriebsrats-Leitbildes mit Betriebsrats-Positionspapier 3. Ziele der Beteiligung festlegen 4. Leiharbeit gestalten Formulierung von Maßnahmen 5. Umsetzung der Maßnahmen und Zielverfolgung: Begleitend dazu sollte dann - last but not least - auch stets eine Erfolgskontrolle der erarbeiteten Position/Maßnahmen erfolgen. Abbildung 2: Fünf Schritte zur Beteiligungsstrategie des BR im Entleihunternehmen (inklusive der jeweiligen Anhänge) Hinweis: Die folgenden Arbeitsschritte mit den jeweiligen Anhängen (Checklisten, Fragebögen etc.) sind als Angebot zu verstehen. Es ist nicht nur möglich, sondern auch ausdrücklich gewünscht, die dort vorgeschlagenen Fragestellungen zu erweitern, zu verändern und der betrieblichen Situation anzupassen! Alle Anhänge befinden sich auf der beiliegende CD-ROM sowie unter ( Themenfeld Equal Treatment). Schritt 1: Bestandsaufnahme Leiharbeit im Betrieb Um zu einer umfassenden und zugleich ausgewogenen Beteiligungsstrategie zu gelangen, ist es wichtig, sich einen guten Überblick über die betriebliche Situation sowie Zweck und Struktur 4

5 des Leiharbeitseinsatzes zu verschaffen. Hierbei geht es zunächst um die Situationsbeschreibung des Leiharbeitseinsatzes im Betrieb, also: Wie und warum werden Leiharbeitnehmer/-innen im Betrieb eingesetzt, wie ist dies geregelt und schließlich, welche Strategie wird dabei von Seiten der Geschäftsführung verfolgt? Wie sind die Arbeitsbedingungen gemessen am Best Practice? Die Ausgangssituation im einzelnen Betrieb ist unterschiedlich: In einigen Betrieben ist der Leiharbeitseinsatz neu bzw. wird ausgeweitet. In anderen Betrieben beschließt der BR bei bestehendem Einsatz, sich nun mit der Angelegenheit zu befassen. Einige Betriebsräte haben sich in Netzwerken zusammengeschlossen und entwickeln gemeinsame Beteiligungsstrategien. Für den einen Betriebsrat ist die Anwendung von Mitbestimmungsrechten wie dem 99 bei personellen Einzelmaßnahmen (bspw. Einstellungen) bereits etabliert, er muss nur die spezielle Situation bei Leiharbeitnehmer/-innen regulieren. In anderen Betrieben liegt der Beteiligungstatbestand brach, auch für die Stammbelegschaft. Aus diesem Grunde sind unterschiedliche Zugänge zur Situationsbeschreibung geschaffen worden, einerseits nach Detaillierungsgrad von Überblicksinformationen über Detail-Information bis hin zur Bewertung der Situation. Andererseits wird unterschieden zwischen der einzelbetrieblichen Strategiefindung und der gemeinsamen Befassung mit dem Thema in Branchenoder regionalen Gruppen von Betriebsräten. 1.1 Informationsbeschaffung Zur Beantwortung der o. g. Fragen wird sich der Betriebsrat in der Regel zunächst die notwendigen Informationen beschaffen. Ein Großteil wird über eine Anfrage an die Geschäftsführung (GF) in Erfahrung gebracht. Diese Informationen stehen dem BR zur Erfüllung seiner Aufgaben, insbesondere nach 80, Abs. 2 BetrVG zu: Informationsbedarf von der GF bzw. Vorstand Dokument 1 Betriebsvereinbarungen Geltungsbereich aller Betriebsvereinbarungen inkl. Leiharbeit? BV interne Stellenausschreibung BV Gruppenarbeit Leitfrage Welche Regelungen gibt es betrieblich schon, die auf Leiharbeitnehmer/-innen anwendbar sind? 2 Wirtschaftlichkeitsberechnung Sind die Kosten für den Leiharbeitseinsatz berechnet, wurden sie mit alternativen Lösungen verglichen, welche Faktoren wurden in der Rechnung berücksichtigt? Welches ist das Resultat? 3 erweiterte Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. Nutzwertanalyse Wurden Leistungskriterien wie Qualität, Flexibilität der Leistungserstellung, Motivation, Innovationsgeschwindigkeit berücksichtigt? Mit welchen Gewichten und Faktoren? Mit welchem Ergebnis? Rechtliche Grundlage nach BetrVG 87, Abs. 1; 97/98 etc. 106 (Wirtschaftsausschuss) 106 (Wirtschaftsausschuss) 5

6 Informationsbedarf von der GF bzw. Vorstand 4 Personalkonzept, Personalplanung 1, 3 bis 5 Jahre Wie wird der Personalbedarf für die nächsten 1, 3 und 5 Jahre quantifiziert und qualifiziert? Welche Alternativen zur Personalbedarfsdeckung wurden verglichen? Wie ist die Arbeitsvolumenentwicklung nach Abteilungen für tarifliche Arbeit, Mehrarbeit, Leiharbeit im vergangenen Jahr und geplant? 80, Abs. 1 und 2; 92 5 Einsatzbereiche der Leiharbeitnehmer/-innen, Stellenbeschreibungen 6 Auswirkungen des Leiharbeitseinsatzes für die Stammbeschäftigten 7 Qualifizierungsbedarf Stammbeschäftigte und Leiharbeitnehmer/-innen In welchen Bereichen für welche Aufgaben und Tätigkeiten werden Leiharbeitnehmer/-innen eingeplant, in welchen Schwankungsbreiten bzw. Anteil? Welche Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Stammarbeitnehmer/-innen sind durch den (erweiterten) Leiharbeitseinsatz zu erwarten hinsichtlich Belastung, Aufgaben, Qualifizierungschancen, Einkommen, Arbeitsschutz und Arbeitsplatzsicherheit etc.? Welcher Qualifizierungsbedarf wird für die Stammbeschäftigten durch den Leiharbeitseinsatz gesehen (Anleiten, Einarbeiten etc.)? - Wie wird der Qualifizierungsbedarf für die Leiharbeitnehmer/-innen ermittelt? - Welche Maßnahmen werden für beide Gruppen vorgesehen? Welche Auswirkungen werden auf die Eingruppierung der Stammarbeitnehmer/-innen gesehen? 8 Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Wie ist die Verantwortung hinsichtlich Arbeitsschutz, Qualifizierung etc. zwischen Entleihunternehmen und Zeitarbeitsunternehmen geregelt? 9 Tarifvertrag des Zeitarbeitsunternehmens, ggf. Betriebsvereinbarungen im Zeitarbeitsunternehmen zu Arbeitszeit und Arbeitsschutz Nach welchem Tarifvertrag werden die Leiharbeitnehmer/-innen entgolten, mit welchen Details hinsichtlich Arbeitszeit, Entgelt, Arbeitszeitkonten, Urlaub, Verschwiegenheit etc.? 10 Aufstockungsbeträge Welche Aufstockungsbeträge in welcher Höhe werden den Leiharbeitnehmer/-innen zusätzlich zu deren Tarifentgelt zum Ausgleich der Entgeltdifferenzen gewährt? Wie sind Kantinen- und Fahrtkostenzuschuss geregelt? 11 Leistungs- und Verhaltensdaten Welche Personaldaten werden über die Leiharbeitnehmer/-innen geführt? Wie sind die Datensicherungsmaßnahmen entsprechend 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) inkl. Anlage? 12 Prozesse Entleihunternehmen für Leiharbeitnehmer/-innen: Auswahl des Zeitarbeitsunternehmens Einstellung der Leiharbeitnehmer/-innen, interne Stellenausschreibung, Einarbeitung Übernahme der Leiharbeitnehmer/-innen in die Stammbeleg- Wie sind die betrieblichen Abläufe im Entleihunternehmen beim Leiharbeitseinsatz? - Zuständigkeiten, Regeln 80, Abs. 1 und 2; nach Änderungen 97 und 98; 87, Abs. 1, Ziffer 10 und 11 80, Abs. 1 und 2; , Abs. 1 und 2; ; 87, Abs. 1, Ziffer 10 und 11, , Abs. 1, Ziffer 6, BDSG 80, Abs. 1 und 2; 90 bei Änderung der Abläufe; 87, Abs 1, Ziffer 7 in Verbindung mit ArbSchG; 111 bei Betriebsänderung 6

7 Informationsbedarf von der GF bzw. Vorstand schaft Sicherheitsunterweisung Leiharbeitnehmer/-innen Gefährdungsbeurteilung mit Leiharbeitnehmer/-innen betriebliche Eingliederung Führung 13 Überwachung Vorsorgeuntersuchungen Leiharbeitnehmer/-innen 14 Überwachung Einhaltung Arbeitszeitgesetz Wie wird die Einhaltung der ArbMedVV für die Leiharbeitnehmer/-innen überprüft und sichergestellt? Wie wird die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes für die Leiharbeitnehmer/-innen überprüft und sichergestellt? 80, Abs. 1 und 2 in Verbindung mit ArbMed VV 80, Abs. 1 und 2 in Verbindung mit 87, Abs. 1, Ziffern 2 u AU-Statistik Leiharbeitnehmer/-innen Stammarbeitnehmer/-innen 16 BU-Statistik Leiharbeitnehmer/-innen Stammarbeitnehmer/-innen 17 Sozialsynopse Leiharbeitnehmer/-innen Stammarbeitnehmer/-innen: Gegenüberstellung der Arbeitsbedingungen 18 Befragungsergebnisse MA- Befragung Wie entwickelt sich die AU-Quote in vergleichbaren Bereichen für Leiharbeitnehmer/-innen und Stammarbeitnehmer/-innen? Ggf. nach Ursachen (Gesundheitsbericht) Wie entwickeln sich die Betriebsunfallzahlen in vergleichbaren Bereichen für Leiharbeitnehmer/-innen und Stammarbeitnehmer/-innen? Ggf. nach Schwere (tödlich, meldepflichtig, leicht, Beinahe)? Wie sind die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer/-innen im Vergleich mit den Stammarbeitnehmer/-innen zu sehen? Wie sehen Leiharbeitnehmer/-innen und Stammarbeitnehmer/-innen ihre Arbeitssituation insbesondere unter Berücksichtigung des Leiharbeitseinsatzes, differenziert nach Stammbeschäftigten und Leiharbeitnehmer/-innen. 80, Abs. 1 und 2 in Verbindung mit 87, Abs 1, Ziffer 7 80, Abs. 1 und 2 in Verbindung mit 87, Abs 1, Ziffer 7 75, Abs. 2; 90; ggf. mit Hilfe des Equal Treatment- Monitor aus der GRAziL-ToolBox ( Themenfeld Equal Treatment) 94, Abs. 2: Personalfragebogen Abbildung 3: Dem BR insbesondere nach 80, Abs. 2 BetrVG zur Erfüllung seiner Aufgaben zustehende Informationen Um alle Fragen beantworten und damit einen ersten Check zur Situation im Betrieb durchführen zu können, sind einige Checklisten und Fragebögen entwickelt worden. Orientierung bei der Sammlung nützlicher Dokumente bietet folgende Auflistung ( Anhang 1.1): Dokumentenliste BR Leiharbeit ( Anhang 1.1) Zielsetzung Inhalt Methode (Einsatz) Die Dokumentenliste soll Betriebsräte unterstützen, die erforderlichen Dokumente und Informationen zu beschaffen. Auflistung von Dokumenten, welche angefordert oder anders beschafft werden sollen; hier kann der anfordernde Betriebsrat konkretere Angaben machen, beispielsweise nach Abteilungen sortiert für die Anzahl der Leiharbeitnehmer/-innen. Die Liste kann ein Schreiben des Betriebsrates (etc.) mit einem Informationsbegehren nach 80, Abs. 2 BetrVG angehängt werden. Sie kann auch verwendet werden, um zu 7

8 verfolgen, welche Dokumente noch ausstehen bzw. bereits eingegangen sind. Das kann in der Tabelle eingetragen werden, um den Stand der Informierung nachzuhalten. Dies hat bei mitbestimmungspflichtigen Tatbeständen einen hohen Stellenwert, da Betriebsräte und Wirtschaftsausschüsse erst eine Einigung versuchen müssen, wenn sie vollumfänglich informiert sind. Für einen umfassenden Überblick über die Einsatzstruktur und die Rahmenbedingungen des betrieblichen Leiharbeitseinsatzes, bietet sich außerdem die Verwendung des Formblatts Basisdaten Bestandsaufnahme Leiharbeit im Entleihunternehmen ( Anhang 1.2) an. Mit Hilfe der Checkliste werden Angaben u. a. abgefragt: zu den Beschäftigten Anzahl und Quote von Stamm- und Leihbelegschaft zur Einsatzstruktur der Leihbeschäftigten Einsatzbereiche, Qualifikationsniveau, Einsatzdauer, Übernahmequote Entgeltregelungen (Equal Pay, ggf. Aufstockung?) Arbeits- und Gesundheitsschutz Mit diesen Basisinformationen kann der BR sich einen guten Überblick/Vergleich über die Gesamtsituation von Leih- und auch Stammbelegschaft im Betrieb verschaffen. Basisdaten Bestandsaufnahme Leiharbeit im Entleihunternehmen ( Anhang 1.2) Zielsetzung Inhalt Methode (Einsatz) Das Dokument erleichtert es dem BR, sich einen ersten Überblick über den Leiharbeitseinsatz im eigenen Betrieb zu verschaffen und sich zu orientieren. Formular zum Ausfüllen von wesentlichen Informationen zum betrieblichen Leiharbeitseinsatz im Entleihunternehmen. Der BR recherchiert die einzelnen Informationen im Formular anhand der Dokumente aus Anhang 1.1 oder aus anderen Quellen. 8

9 Abbildung 4: Fragebogen Basisdaten Bestandsaufnahme Leiharbeit im Entleihunternehmen ( Anhang 1.2) Die Fragen des Dokuments geben dem BR zunächst einen groben Überblick. Sie orientieren den BR auf die für seine Beteiligungsstrategie wichtigen Sachverhalte. Er kann hieraus nun gezielt Fragen formulieren und weitere Informationen einholen, Bewertungen vornehmen oder direkt weiter zum Schritt 1.3 Handlungsbedarf Arbeitsschutz gehen. 1.2 Typisierung der Leiharbeit im Entleihunternehmen Unternehmen greifen auf Leiharbeit aus unterschiedlichen Gründen und mit unterschiedlichen Zielen zurück. Gerade wenn BR sich erstmalig mit dieser Thematik auseinandersetzen ist es sinnvoll, die mit dem Rückgriff auf Leiharbeit verfolgte Strategie aufzudecken, um sich dann selbst gezielt positionieren zu können. Mithilfe des folgenden Fragebogens Leiharbeitseinsatz im Entleihunternehmen kann die betriebliche Einsatzstrategie von Leiharbeit aufgedeckt werden. Fragebogen Leiharbeitseinsatz im Entleihunternehmen ( Anhang 1.3) Zielsetzung Inhalt Der Fragebogen bildet die Grundlage für eine differenzierte Einschätzung der Situation. Daran richten sich dann die Schwerpunkte, Positionen und Zielsetzungen der BR- Beteiligungsstrategie aus. Der Fragebogen enthält Eintragfelder und Ankreuz- Fragen zu den folgenden Themenfeldern: 1. Leiharbeitseinsatz im Betrieb 2. Gleichbehandlung 3. Betriebsratspositionen 4. Typen von Leiharbeitseinsatz Für die Themenfelder 2-4 werden bei Eintrag in der Excel-Datei automatisch Grafiken erstellt. Methode (Einsatz) Die Einträge in Abschnitt 1 Leiharbeitseinsatz im Betrieb erfordern bereits Kenntnisse über den konkreten Leiharbeitseinsatz im Entleihunternehmen (siehe auch Anhang Fragebogen Basisdaten). Sie sind zur Beurteilung der in Abschnitt 4 abgefragten Typen von Leiharbeitseinsätzen erforderlich. Die Fragen in Abschnitt 2 Gleichbehandlung bereiten die Leitbildformulierung und Positionierung in Schritt 2 Formulierung eines gemeinsamen BR-Leitbildes vor. Aus der Antwort zur Anzahl der Betriebsversammlungen und den Antworten zum Arbeitsschutzniveau des Entleihunternehmens wird ein grafisches Portfolio (siehe Abbildung 6, S. 11) aus BR-Einfluss und Arbeitsschutzniveau gebildet. Beide sind ausschlaggebend für die Formulierung der Beteiligungsstrategie. 9

10 Die wesentlichen Rahmenbedingungen für die BR-Beteiligungspolitik sind im Fragebogen abgebildet: Das bisherige Arbeitsschutzniveau im Entleihunternehmen. Die meisten Betriebsräte können hier ohne weitere Recherche ein Urteil abgeben. Ansonsten hilft die Basisdaten-Checkliste ( Anhang 1.2) hier weiter. Unterschieden wird hier grob in hoch mittel niedrig. Der Einfluss des Betriebsrates. Gemeint ist, inwieweit der Betriebsrat seine betriebsverfassungsrechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, sich eine effektive Infrastruktur (Büro, PC, Freistellungen etc.) geschaffen hat und gut in der Belegschaft verankert ist. Ein wichtiger Indikator hierfür ist die Anzahl der Betriebsversammlungen, die der BR jährlich durchführt. Abbildung 5: Fragebogen Leiharbeitseinsatz im Entleihunternehmen ( Anhang 1.3) Hinweise: 1. Im BetrVG 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen, Absatz (1) heißt es: Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen. 2. Wenn genug Zeit verfügbar ist bzw. mehrere Betriebe gemeinsam an einer Beteiligungsstrategie arbeiten, kann das Portfolio aus BR-Einfluss und Arbeitsschutzniveau auch visualisiert und beispielsweise durch Beiträge der Teilnehmer/-innen im Workshop und durch intensivere Diskussion erarbeitet werden. 10

11 Ergebnis ist in beiden Fällen die Markierung eines der Quadranten in der Abbildung der (automatische) rote Punkt beispielhaft zwischen Quadrant 3 und 4. BR-Einfluss Arbeitsschutzniveau Hoch BR-Einfluss Niedrig 1 0,75 0,5 0, ,25 0,5 0,75 1 Niedrig Hoch Arbeitsschutz-Niveau Abbildung 6: Situationstypisierung (aus Fragebogen Leiharbeitseinsatz im Entleihunternehmen, Anhang 1.3) 3 4 Für die Formulierung der Leitbilder und Positionen ergeben sich dann die folgenden Regeln: Quadrant Ausprägung 1 Arbeitsschutzniveau niedrig, BR- Einfluss hoch 2 Arbeitsschutzniveau niedrig, BR- Einfluss niedrig 3 Arbeitsschutzniveau hoch, BR- Einfluss hoch 4 Arbeitsschutzniveau hoch, BR- Einfluss niedrig Hinweis Schwerpunkt: Erhöhung des Arbeitsschutzniveaus allgemein. Der Leiharbeitseinsatz kann hier Auslöser sein. Schwerpunkt: Einhaltung der Gesetze für die Leiharbeitnehmer/-innen Konzentration auf gesetzliche Mitbestimmungstatbestände wie 87. Schwerpunkt: Mitgestaltung und ggf. Alternativen in der Personalplanung nach 92, Beschäftigungssicherung nach 92a. Betreiben von Integration und Übernahmen der Leiharbeitnehmer/-innen. Schwerpunkt: Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer/-innen bei der Arbeitsgestaltung, Verbünden mit den Arbeitsschutzakteuren wie Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft. Abbildung 7: Beteiligungsschwerpunkte in Abhängigkeit von BR-Einfluss und betrieblichem Arbeitsschutzniveau 11

12 Typisierung Einsatzstrategie im Entleihunternehmen Leiharbeitnehmer/-innen werden mit unterschiedlichen Zielen eingesetzt. Ausgehend von den im vorherigen Arbeitsschritt gesammelten Basisinformationen zum betrieblichen Leiharbeitseinsatz ist es nun möglich, die Einsatzstrategie, die der Arbeitgeber aus Sicht des BR verfolgt, einzuschätzen. Wird Leiharbeit hauptsächlich aus Kostengründen, als Personalstrategie oder aber eher zur Flexibilisierung eingesetzt? Grob unterschieden werden können: Personalstrategie Ziele sind die Personalrekrutierung und Auslagerung von Personalabteilungs-Funktionen; Leiharbeitnehmer/-innen sind fester Bestandteil der Belegschaft und werden dauerhaft eingesetzt; Stamm- und Leihbelegschaft arbeiten zusammen; Leiharbeit dient der Rekrutierung von Fachkräften. Kostenstrategie Leiharbeit wird zur Reduktion von Personalkosten eingesetzt (Einsparung von Lohnkosten, Lohnnebenkosten, Such- und Einstellungskosten). Flexibilisierungsstrategie Hauptziel ist die Abdeckung des Personalbedarfs bei regelmäßigen oder unvorhersehbaren Schwankungen; es geht also um das Reagieren auf Auftragsschwankungen (z. B. konjunkturbedingt oder Saisonarbeit) sowie auf kurzfristige Personalausfälle (Urlauboder Krankheitsvertretung). Die Einordnung der von der Geschäftsführung verfolgten Einsatzstrategie von Leiharbeit ist besonders vor dem Hintergrund einer anstehenden Positionierung und Entwicklung einer BR- Beteiligungsstrategie wichtig. Dabei stellt die Checkliste Einordnung Typ Leiharbeit ( Anhang 1.4) ein unterstützendes Hilfsmittel dar. Dies war zwar schon Gegenstand des Fragebogens Leiharbeitseinsatz im Entleihunternehmen ( Anhang 1.3), die Erläuterung soll jedoch an dieser Stelle detailliert werden hier sind mehrere Zugänge möglich, die vom BR situativ gewählt werden können. Abbildung 8: Einordnung Typ Leiharbeit - Indikatoren für Leiharbeits-Typisierung Reihenfolge der Skalierungen (Anhang 1.4) 12

13 Die drei Haupt-Typen haben erheblichen Einfluss auf die Schwerpunkte der Beteiligungsstrategie, die Ziele und damit natürlich auch der einsetzbaren Instrumente. Sie können anhand von sechs Kriterien bestimmt werden. Hinweis: Die folgende Typisierung beruht auf einer Vielzahl von Erhebungen mit Betriebsräten in unterschiedlichen Industriebranchen, insbesondere in Nahrungsmittelindustriebetrieben, in der Getränkeindustrie, in Kokereien und im Maschinenbau. Sie erhebt keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit! Kriterium: Ausprägungen Kosten/Std. Leiharbeitnehmer/-innen Personalstrategie Kostenstrategie Einsatz-Dauer Bezahlung Übernahmequote Arbeitsschutz-Niveau Anteil Leiharbeitnehmer/-innen mittel gut hoch hoch niedrig-mittel teurer hoch schlecht niedrig niedrig hoch günstiger Flexistrategie wechselnd mittel mittel gleich hoch wechselnd gleich Abbildung 9: Leiharbeits-Typisierung mit Indikatoren Der Fragebogen Einordnung Typ Leiharbeit ( Anhang 1.4) verfolgt eine differenziertere Logik. Hier wird abgefragt, in welchem Maße der Leiharbeitseinsatz die drei Typen (Personal-, Kosten- und Flexistrategie) trifft. Dies ist der Erkenntnis geschuldet, dass in den meisten Betrieben kein reiner Einsatztyp, sondern Mischformen vorliegen. Hinweis: Auch hier gilt: In Workshops sollen die Checklisten gemeinsam oder einzeln ausgefüllt werden. Mit genügend Zeit und insbesondere mehreren Betrieben in Branchen oder Regional- Gruppen kann mithilfe von geeigneter Moderationstechnik visualisiert gearbeitet werden. Hier wird dann im Typendreieck beispielsweise für jeden Betrieb ein Punkt an der jeweiligen Stelle gesetzt. Die Typisierung kann noch detaillierter erfolgen; so dass drei weitere Zwischentypen hinzukommen (siehe Abbildung 10). Eine ausführlichere Darstellung mit Zwischentypen ist möglich: So kommt der Fall vor, dass als Vorbereitung von Verlagerungs- oder Restrukturierungsprojekten vermehrt Leiharbeitnehmer/-innen eingesetzt werden. Es handelt sich dann von der Ausprägung her um die Mischung zwischen Personal- und Kostenstrategie. Beispiel 1: In einem Stahlwerk wurde die Qualifizierung der Belegschaft zu multifunktionalen Aufgaben beschlossen. Da hier hohe Abwesenheiten wegen der Anlernprozesse geplant waren, stimmte der BR für den Restrukturierungszeitraum der Einstellung von 100 Leiharbeitnehmer/-innen zu. Beispiel 2: In einer Zuckerfabrik wurde die Verlagerung der Sondersorten in ein anderes Werk vorbereitet. Der BR hat hier bis zum Verlagerungszeitpunkt 25 Leiharbeitnehmer/-innen in dem Werk akzeptiert. 13

14 In einigen Betrieben wird generell auf Leiharbeitnehmer/-innen zurückgegriffen, wenn Stammbeschäftigte für einen längeren Zeitraum nicht verfügbar sind, aber wieder zurück erwartet werden, bspw. bei Mutterschutz, Ausbildungen oder auch Rehabilitationen bzw. Eingliederungen. Hier ist eine Mischung zwischen Flexi- und Kostenstrategie gegeben. Der dritte Fall betrifft die Kombination aus Flexibilitäts- und Personalstrategie: Hier ist der wesentliche Grund für den Leiharbeitseinsatz die Minderung von Fixkosten für den Fall eines Beschäftigungseinbruches. Das Entleihunternehmen nimmt dann häufig höhere Stundenkosten in Kauf. Die Beschäftigungsschwankung ist aber ungeplant und langfristig. Abbildung 10: Leiharbeitseinsatz-Typologie differenzierte Darstellung von sechs Typen 1.3 Handlungsbedarf Arbeitsschutz Leiharbeitnehmer/-innen sind hinsichtlich des Gesundheitsschutzes gegenüber Stammbeschäftigten häufig benachteiligt. Pauschal wurde das Arbeitsschutzniveau bereits im Fragebogen Einordnung Typ Leiharbeit ( Anhang 1.4) abgefragt. Die Checkliste Leiharbeitseinsatz konkretisiert die Erfüllung guter Arbeitsschutz-Praxis. Die Fragen sollten in der Regel von Betriebsräten ohne langwierige Recherche beantwortbar sein. Andernfalls müssen die Dokumente aus der Dokumentenliste ( Anhang 1.1) angefordert und ausgewertet werden. 14

15 Checkliste: Arbeitsschutz bei Leiharbeitseinsatz ( Anhang 1.5) Zielsetzung Bewertung des Arbeitsschutzniveaus des Leiharbeitseinsatzes im Entleihunternehmen zur Einschätzung und Priorisierung möglicher Gestaltungsfelder und Beteiligungsgegenstände Inhalt Checkliste zu acht Anforderungsthemen Arbeitsschutz mit insgesamt 40 Leitfragen. Zu jeder Leitfrage werden die Beurteilung des Erfüllungsgrades in vier Stufen und die Wichtigkeit für die Arbeitsbedingungen abgefragt. Das Excel-Tool berechnet aus dem Produkt der beiden Beurteilungen einen Signalwert, bei mehreren Betrieben auch den Durchschnitt über alle Betriebe (bis zu zehn Checklisten/Betriebe sind möglich). Das Tool sortiert bei mehreren Betrieben nach Signalwert und markiert Gestaltungsgegenstände über einem Schwellensignalwert. Es werden die folgenden Themenbereiche abgefragt bzw. bewertet: 1 Strategie und Führung 2 Arbeitsschutz 3 Arbeitsbedingungen Equal Treatment 4 Prozesse 5 Wirtschaftliche Ergebnisse 6 Arbeitsfähigkeit: Motivation 7 Arbeitsfähigkeit: Gesundheit 8 Arbeitsfähigkeit: Qualifikation Methode (Einsatz) Der Bogen wird entweder für jeden anwesenden Betrieb (in regionalen oder Branchengruppen) oder von unterschiedlichen Personen für denselben Betrieb angekreuzt, in der Regel handschriftlich auf einem ausgedruckten Exemplar. Zu insgesamt 40 Anforderungen in acht vorgeschlagenen Themenfeldern zur guten Gestaltung des Leiharbeitseinsatzes kann jeweils angegeben werden, ob diese Anforderung im Entleihunternehmen erfüllt ist und ob sie in diesem speziellen Fall eine hohe, mittlere oder niedrige Bedeutung hat. Das Produkt aus den beiden ergibt den Signalwert, dieser zeigt an, wie hoch der Handlungsbedarf zu diesem Gestaltungsgegenstand ist. Beispiel aus Strategie und Führung Der Erhalt der Arbeitsfähigkeit von Stammbeschäftigten und Leiharbeitnehmer/-innen ist als Ziel formuliert. Erfüllungsgrad: teilweise erfüllt (1 P.); Wichtigkeit: hoch (2 P.) Erfüllungsgrad (1) x Wichtigkeit (2) => Signalwert von 2; damit besteht Handlungsbedarf! Die Werte werden in jeweils eine Tabelle des Excel-Tools eingetragen. Im Tabellenblatt Gesamtergebnis werden die Durchschnittswerte angezeigt und ggf. die Gestaltungsgegenstände über einem Schwellensignalwert farblich markiert (größer als 1 der maximale Signalwert beträgt 2 x 2 = 4). Dort werden die durchschnittlich berechneten Signalwerte auch automatisch nach Dringlichkeit (hohe Signalwerte) sortiert. Im Ergebnis erhält man ein Ranking der BR-Forderungen zum (Ver-)Handlungsbedarf beim Einsatz von Leiharbeit. Diese Vorgehensweise ist je nach Betriebssituation (wichtige Themenfelder, Anzahl von Forderungen etc.) entsprechend anzupassen. Die Ergebnisse finden in Schritt 2: Formulierung eines gemeinsamen BR-Leitbildes, Schritt 3: Ziele des Betriebsrats festlegen und Schritt 4: Leiharbeit gestalten Formulierung von Maßnahmen Verwendung. Sie können ebenfalls für die Beurteilung im Fragebogen Leiharbeits-einsatz im Entleihunternehmen ( Anhang 1.3) verwendet werden. 15

16 Ein Beispiel zeigt die folgende Abbildung: Hier ist die Situation in 16 Betrieben der Metallindustrie ausgewertet. Der wichtigste Gestaltungsgegenstand sind danach die Zusatzbelastungen der Stammarbeitnehmer/-innen durch den Leiharbeitseinsatz: BR-Forderungen nach Signalwert 1 24 Zusatzbelastungen durch den Leiharbeitseinsatz werden ermittelt und geeignete Maßnahmen ergriffen Der Betriebsrat hat die Betreuung der Leiharbeitnehmer/-innen geregelt und die entsprechenden Ressourcen geschaffen (Zeit, Zuständigkeit, Qualifikation) Der Umfang der Leiharbeit ist definiert und auf ein verträgliches Maß begrenzt Das Unternehmensleitbild lässt sich auch auf den Leiharbeitseinsatz anwenden (Integration) Im Entleihvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen sind Qualitätskriterien hinsichtlich Arbeitsschutzes, Kapazitäten für Sicherheitsbeauftragte (BA, SiFA etc.), leichter Übernahme und Qualifizierung der Leiharbeitnehmer/-innen etc. geregelt Bei der Leiharbeitsentscheidung sind neben Kosten- und Fixkostenaspekten auch Leistungsaspekte wie Qualität, Flexibilität und Innovationsfähigkeit berücksichtigt Vor der Entscheidung zum Leiharbeitseinsatz sind alternative personelle und organisatorische Maßnahmen zur Erreichung der Ziele beschrieben und bewertet worden Zweck, Einsatzfeld und Grenzen von Leiharbeit sind zwischen Geschäftsführung und BR geregelt Die Führungsaufgabe ist ausdrücklich auch auf die Leiharbeitnehmer/-innen bezogen und die Führungskräfte dafür qualifiziert und bekennen sich dazu Die AU- und Unfalldaten von Leiharbeitnehmer/-innen sind im Entleihunternehmen bekannt. Ihre Daten fließen in jede Gesundheitsstatistik und -bekanntmachung mit ein (z. B. Tafel unfallfreie Tage ). Abbildung 11: Beispiel für eine Branchenerhebung für den Gestaltungsbedarf im Entleihunternehmen (Checkliste Arbeitsschutz bei Leiharbeitseinsatz ( Anhang 1.5) 1,9 1,8 1,7 1,6 1,6 1,6 1,5 1,4 1,4 1,3 Hier handelt es sich um eine Abfrage in einer Branchenveranstaltung mit Betriebsräten aus 16 Metallbetrieben: Das GRAziL-Projekt hat im Herbst 2008 mit Betriebsräten aus 16 Betrieben der Metall- und Elektroindustrie eine Befragung zum Handlungsbedarf bei der Arbeitsgestaltung und Arbeitsschutz beim Leiharbeitseinsatz durchgeführt. Mit insgesamt 40 Fragen wurden dabei Befähigungs- und Ergebniskriterien untersucht: Beurteilt werden sollten jeweils der Erfüllungsgrad einer Best-Practice-Anforderung sowie deren Wichtigkeit für den Arbeitsschutz und die Arbeitsbedingungen. Das Produkt daraus (Erfüllungsgrad x Wichtigkeit) bildet den Signalwert (0 = kein Handlungsbedarf/bis 4 = maximaler Handlungsbedarf). Es gilt die Regel: Je höher der Signalwert, desto dringlicher sind aus Sicht des Betriebsrat Maßnahmen zur Erfüllung dieser Anforderung. Die zehn Anforderungen mit den höchsten Signalwerten (über alle Unternehmen hinweg) sind (siehe Abbildung 11): 16

17 Am stärksten vertreten ist aus Sicht der Betriebsräte der Bereich Equal Treatment mit den Nennungen auf Rang 1, 2 und 9. Gleiche Bezahlung wird zwar im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verlangt, kann jedoch durch gesonderte Tarifverträge unterlaufen werden. Eine Anforderung mit hohem Signalwert aus dem Bereich Arbeitsschutz ist die Ermittlung von Zusatzbelastungen durch den Leiharbeitseinsatz (Rang 4). Außerdem hat der Ergebnisbereich Arbeitsfähigkeit (Motivation und Qualifikation) einen hohen Stellenwert. Dieses Ranking bestätigt somit Handlungsbedarfe, die das GRAziL-Projekt im Arbeits- und Gesundheitsschutz für Leiharbeitnehmer/-innen bereits als wesentlich benannt hat. In der folgenden Abbildung ist beispielhaft die Beurteilung von Betriebsräten aus vier Nahrungsmittelbetrieben dargestellt: Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmer/-innen 9. Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV 8. Betriebliche Eingliederung nach SGB IX, 84, Abs Mitbestimmung- und Beteiligung 6. Qualifizierung 5. Arbeitsbedingungen 4. Sozialleistungen 3. Arbeits-und Gesundheitsschutz 2. Arbeitszeit besser gestellt gleichgestellt benachteiligt stark benachteiligt 1. Entgelt 0% 20% 40% 60% 80% 100% Abbildung 12: Gleichbehandlungs-Darstellung aus dem Fragebogen Leiharbeitseinsatz im Entleihunternehmen ; Beispiel ( Anhang 1.3) Man erkennt bei der Ergebnisdarstellung, dass in diesen Betrieben in keinem Gestaltungsfeld Leiharbeitnehmer/-innen besser gestellt sind als die Stammbeschäftigten. Bei Entgelt und Sozialleistungen sind sie in allen Betrieben benachteiligt oder stark benachteiligt. Sollte das Ergebnis eine hohe Ungleichbehandlung zeigen, empfiehlt sich zudem die Verwendung des BR-Instruments Equal Treatment-Monitor (auch in der GRAziL-ToolBox, Themenfeld Equal Treatment ). Es unterstützt den BR dabei, Ungleichbehandlungen zwischen Leih- und Stammarbeitnehmer/-innen detaillierter aufzudecken. 1.4 Entwicklung der Leiharbeit im Betrieb Die Beschaffung von Informationen zu Stand und Entwicklung der betrieblichen Leiharbeit stellt für den Betriebsrat eine wichtige Grundlage für deren Bewertung dar insbesondere im Vergleich zu anderen Betrieben der Branche. Dabei können etwa folgende Fragen von Interesse sein: Wie hoch ist der Anteil der Leiharbeit im Betrieb insgesamt? Wie hoch ist er in einzelnen 17

18 Abteilungen? Betrifft es im wesentlichen Facharbeiter/-innen oder mehr an- und ungelernten Kräfte? Werden diese Punkte regelmäßig erhoben, lassen sich daraus längerfristige Tendenzen (z. B. über eventuell stetige Zunahme von Leiharbeit im Betrieb) ableiten. Die gesammelten Daten können dabei sowohl zur Diskussion im Betriebsrat und in der Belegschaft, zur Entwicklung von Forderungen und in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber verwendet werden. Tipp: Weitere Materialien aus der GRAziL-ToolBox Neben der systematischen Erfassung der Situation im Betrieb kann es für den Betriebsrat sinnvoll sein, sich auch gezielt Informationen über die verleihenden Zeitarbeitsfirmen zu beschaffen, etwa: Sind diese tarifgebunden, gibt es einen Betriebsrat, wer ist dort für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich? Mit Hilfe der Checkliste zur Auswahl von Zeitarbeitsunternehmen: Handlungshilfe für Betriebsräte in Entleihunternehmen ( Themenfeld Regelungen Zusammenarbeit Zeitarbeit-unternehmen und Entleihunternehmen) kann der Betriebsrat Zeitarbeitsunternehmen in Hinblick auf Seriosität und Qualität hinreichend gründlich auf den Zahn fühlen. Ein Ergebnis könnte z. B. sein, dass eine Zeitarbeitsfirma als unseriös entlarvt wird und der Betriebsrat sich gegen eine (weitere) Zusammenarbeit mit dieser Firma einsetzt. Hier endet die Bestandsaufnahme. Theoretisch! Denn in der Praxis wird es so sein, dass die Informationsbeschaffung sich über das gesamte Beteiligungsprojekt hinzieht. Es lohnt sich also, regelmäßig zu prüfen, ob die Informationslage ausreicht, um fundierte Entscheidungen als BR- Gremium zu treffen. Schritt 2: Formulierung eines gemeinsamen BR-Leitbildes Nachdem sich der BR bislang mit der Situation von Leiharbeit und Leiharbeitnehmer/-innen in seinem Betrieb befasst hat, folgt nun ein kreativerer Schritt: Das BR-Gremium formuliert seine eigenen Positionen zum Leiharbeitseinsatz in seinem Entleihunternehmen. Hier definiert der Betriebsrat nun seine Rolle bzgl. des Einsatzes von Leiharbeit und beschreibt, wie Leiharbeit im Betrieb möglichst akzeptabel gestaltet werden kann und wie er dies im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten für erreichbar hält. 2.1 Was ist ein Leitbild? Ein Leitbild beschreibt das gemeinsame Selbstverständnis und die Grundprinzipien zu einem Sachverhalt/einer Problemstellung. Als schriftliche Erklärung gibt es Orientierung, ist handlungsanleitend und motivierend. Damit schafft es Verbindlichkeit und dokumentiert auch nach außen eine verbindliche Absichtserklärung. Das Leitbild gilt als Hintergrundfolie der BR- Aktivitäten und Entscheidungen. Es wird gemeinsam getragen. 18

19 Hier ein kurzes Beispiel dafür, wie ein gemeinsames BR-Leitbild formuliert werden könnte: Beispiel 1: Der Betriebsrat strebt die vollständige Integration der Leiharbeitnehmer/-innen in den Betrieb an. Hierfür sind Equal Treatment und Equal Pay Grundvoraussetzungen, die der BR geschlossen einfordern und umsetzen will. 2.2 Formulierung von Positionen Da es in den meisten Fällen zunächst keine ausgeprägte Einigkeit zur Rolle des Betriebsrates bei Leiharbeitseinsatz gibt, bietet es sich an, hier mit Positionen zu arbeiten: Hier werden sieben zu bewertende Positionen bzgl. Leiharbeit vorgeschlagen, die jedoch nach betrieblichem Interesse und Situation verändert, erweitert etc. werden können. Integration Übernahme von Leiharbeitnehmer/-innen Equal Treatment - Gleichbehandlung Equal Pay - Gleichbezahlung Betriebsvereinbarung Leiharbeitnehmer/-innen Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards für die Leiharbeitnehmer/-innen Der BR formuliert nun entlang eines Pfades seine Position hinsichtlich der Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmer/-innen, Equal Pay, Übernahme etc. In dem hier vorgestellten Beispiel ist die vollständige Integration der Leiharbeitnehmer/-innen als Oberziel beschlossen worden. Auf Zwischenstufen wird festgehalten, wie und über welche Stellschrauben (z. B. Betriebsvereinbarung, Equal Pay) das Oberziel erreicht werden und dem Leitbild entsprochen werden kann. Abbildung 13: Beteiligungsstufen BR im Entleihunternehmen (Beispiel) 19

20 Zur Moderation der Positionsfindung gibt es mehrere Ansätze. Einerseits kann der Fragebogen Leiharbeitseinsatz im Entleihunternehmen ( Anhang 1.3) verwendet werden. Dieser sichert die Anonymität. Besser ist es, Meinungsunterschiede zu visualisieren und offen zu behandeln, ein solches Verfahren ist im Kasten beschrieben. Zur Formulierung und Gewichtung von Positionen können die einzelnen Aspekte von jedem BR-Mitglied jeweils nach Wertigkeit und Bedeutung eingeschätzt werden. Die Position mit den meisten Punkten hat für den BR die höchste Priorität. Abbildung 14: Ziele des Betriebsrates (Beispiel) Jede/r Teilnehmer/-in (der BR-Sitzung oder des Workshops) erhält für jede Zeile einen Punkt, den er/sie nach eigener Einschätzung verteilen kann. So erhält man recht schnell und einfach einen Überblick über die Meinungslage der BR- Mitglieder. Einige Positionen können als Grundlage für Forderungen bis zur Formulierung einer BV-Leiharbeit genutzt werden. Strittige Positionen erfordern eine Pro-und-Contra-Debatte mit dem Ziel einer Klärung oder Mehrheitsentscheidung. Es geht also darum, die Aspekte, die aus Sicht des BR für das (Entleih-)Unternehmen bzgl. der Gestaltung von (Leih-)Arbeit wesentlich und wichtig sind, herauszufinden, zu gewichten, zusammenzufassen und daraus eine gemeinsam getragene Position zu formulieren. Diese stellt dann die Grundlage für die Formulierung eines BR-Leitbildes dar. 2.3 Das BR-Leitbild verabschieden Viele Betriebsratsmitglieder vertreten ein radikaleres Leitbild, etwa: Beispiel 2: Der Betriebsrat tut alles in seiner Macht stehende, um Leiharbeit zu verhindern. Dagegen spricht generell nichts, wenn der BR abgewogen hat, dass die Arbeitsbedingungen sich durch den Leiharbeitseinsatz verschlechtern werden und der Betrieb nach wirtschaftlicher Betrachtung langfristig besser fährt, wenn er auf Leiharbeit verzichtet und sich anderer Flexibilisierungsmechanismen mit Stammarbeitnehmer/-innen bedient (Flexiblere Einsetzbarkeit, Arbeitszeitkonten etc.). Das Leitbild greift aber dann zu kurz, wenn es doch nunmehr gegen den Willen des Betriebsrates Leiharbeit gibt. Hier muss dann eine Vorstellung her, wie der BR mit dem Leiharbeitseinsatz umgeht. Gemäß Betriebsverfassungsgesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist der Betriebsrat auch für die Leiharbeitnehmer/-innen zuständig. Diese können wenn ihr Einsatz mindestens 20

21 drei Monate dauert wiederum den Betriebsrat im Entleihbetrieb wählen. Im Projekt GRAziL ist in einem Modellbetrieb die Situation aufgetreten, dass die Leiharbeitnehmer/-innen den bestehenden Betriebsrat gestürzt haben, da er sich nicht genug für ihre Belange eingesetzt hat. Ein Leitbild könnte also lauten: Der Betriebsrat ist Ansprechpartner in allen Fragen der Arbeitsgestaltung für die Leiharbeitnehmer/-innen und wird ihre Interessen gegenüber beiden Arbeitgebern vertreten. Er berücksichtigt ihre Interessenlage bei seinen Entscheidungen und sorgt für hohe Transparenz und Akzeptanz bei Stamm- und Leiharbeitnehmer/-innen. oder Der Betriebsrat betreut die Leiharbeitnehmer/-innen in allen Fragen der Arbeitsgestaltung und vertritt ihre Interessen gegenüber Entleih- und Zeitarbeitsunternehmen (Geschäftsführung). Er wägt das mit den Stammarbeitnehmer/-innen und ihren Arbeitsbedingungen ab. Wichtig ist an dieser Stelle, dass sich durch den Leiharbeitseinsatz ggf. auch die Arbeitsbedingungen der Stammarbeitnehmer/-innen verändern: Einerseits geraten ihre materiellen Bedingungen unter Druck, wenn billigere Arbeitskräfte ähnliche Arbeiten verrichten. Andererseits haben diese manchmal weniger Erfahrung und sind in allen Ausnahmesituationen wie Störungen auf die Unterstützung der Stammarbeitnehmer/-innen angewiesen, was eine erhöhte Belastung der Stammbeschäftigten zur Folge hat. In den Leitbilddiskussionen haben sich je nach Situationstyp (BR-Einfluss und Arbeitsschutzniveau) und Leiharbeitseinsatztyp (Kosten-, Flexi- und Personalstrategie) also Beteiligungsstufen herauskristallisiert, an denen der BR seine Vorstellungen konkretisieren kann. Hat der BR seine Rolle und Position zur Leiharbeit im Betrieb schließlich gefunden und verabschiedet, geht es im nächsten Schritt darum, konkrete Ziele zum Leiharbeitseinsatz im Betrieb zu formulieren. Schritt 3: Ziele des Betriebsrats festlegen In größeren Betrieben ist es inzwischen Standard geworden, betriebliche Projekte auf strategische Unternehmensziele, beispielsweise in Form einer Balanced Scorecard, auszurichten. In jedem Falle sollten die Ziele vereinbart werden - möglichst so, dass der Ist-Zustand und der angestrebte Soll-Zustand auch konkret benannt werden können. Erfahrungsgemäß werden dabei einzelne Ziele nicht von allen beteiligten Akteuren in gleicher Weise getragen (siehe Abbildung 15). Die Vorlage BR-Zielkarte Leiharbeit/BSC ( Anhang 3.1) stellt aber sicher, dass gemeinsam über mögliche Ziele nachgedacht, diskutiert und entschieden wird, im Zweifel mehrheitlich. Davor ist eine Pro-und-Contra-Diskussion angemessen. Die BR-Beteiligungsstrategie ist an das Controllinginstrument BSC aus dem Managementbereich angelehnt und entsprechend an die Bedürfnisse der BR-Arbeit angepasst. Mit Hilfe der Balanced Scorecard (englisch für ausgewogener Berichtsbogen) werden bei der Bewertung insgesamt vier verschiedene, einander ergänzende, Perspektiven eingenommen. 1. Ergebnisebene Leiharbeit Hier werden die konkret messbaren Ergebnisse bzw. Kennzahlen der zentralen Rahmenbedingungen des Leiharbeitseinsatzes betrachtet (z. B. Leiharbeitsquote, Übernahme-Quote durch Maßnahme einer BV). 21

22 2. Rückhalt in der Belegschaft Hier geht es darum, inwieweit die Belegschaft die umgesetzten Maßnahmen mit trägt und sich ggf. daran beteiligt. 3. Beteiligungsprozesse Hier ist zu bewerten, inwieweit der BR es schafft bzw. geschafft hat, sich in Leiharbeit betreffende betriebliche Entscheidungsprozesse aktiv einzubringen. 4. BR-Ressourcen Hier geht es um die Einschätzung, ob die dem BR zur Verfügung stehenden Ressourcen (z. B. Arbeitsstunden für die Betreuung von Leiharbeitnehmern/-innen) und von ihm bereit gestellten Angebote für die Erreichung von gesteckten Ziele ausreichend sind. Die Verwendung der BSC stellt eine umfassende Betrachtung und Bewertung der umgesetzten Maßnahmen sicher. Es ist dabei wichtig, dass alle vier Ebenen gleichwertig ( balanced) und in engem gegenseitigen Zusammenhang stehend betrachtet werden. Deshalb sollten allen vier Perspektiven konkrete Ziele sowie entsprechende Maßnahmen zu deren Zielerreichung zugeordnet werden. Für eine Bewertung der Zielerreichung sind zudem geeignete Kennzahlen bzw. Messgrößen zu verwenden. Entsprechend der vorgestellten BSC-Logik kann eine BR-Zielkarte Leiharbeit/BSC formuliert werden (siehe folgendes Beispiel). 22

23 BR-Ziel Messgröße Ist Soll 1 Ergebnisebene Leiharbeit 1 Leiharbeitsquote LAN/(StAN+LAN) 12% 5% 2 Übernahmen Leiharbeitnehmer/-innen (LAN) in ein Stammarbeitsverhältnis Anzahl/Jahr Betriebsunfälle Leiharbeitnehmer/-innen im Vergleich zu den StAN 1,5* 1,0* 4 AU-Quote der Leiharbeitnehmer/-innen im Vergleich zu den StAN 1,5* 1,0* 5 Anzahl Höhergruppierungen für Stammbeschäftigten (StAN) aufgrund Anleitung von Leiharbeitnehmer/-innen 6 fehlerhafte Abrechnungen zu Ungunsten der Leiharbeitnehmer/-innen durch das Zeitarbeitsunternehmen 2. Rückhalt in der Belegschaft 0 5 Anzahl alle 0 1 Arbeitsqualität Gute Arbeit-Index Teilnahmequote Leiharbeitnehmer/-innen an Betriebsversammlungen 3 Wahlbeteiligung BR-Wahl 3. Beteiligungsprozess 1 Verstöße gegen den vereinbarten 99er- Prozess 2 Anteil faire Zeitarbeitsunternehmen (grüne oder gelbe Ampel) in % von allen LAN 0 60 in % von allen wahlberechtigten LAN 62% 90% Anzahl alle 0 Anteil der von fairen ZAU überlassenen LAN von allen 50% 100% 3 Anteil überprüfter Vorsorgeuntersuchungen von allen LAN?? 100% 4 Anteil der Leiharbeitnehmer/-innen im BR- Überwachungscockpit von allen LAN 0 100% 5 Anzahl Infos zu dem Thema Leiharbeit pro Jahr BR-Ressourcen 1 BR-Arbeitsstunden für Leiharbeitsbetreuung Std./Woche?? 35 2 Anzahl qualifizierter BR-Mitglieder Anzahl Fach-BR Sachverständigentage Anzahl Abbildung 15: BR-Zielkarte Leiharbeit/BSC ( Anhang 3.1) Ist- und Soll-Spalte als Beispiel 1. Ergebnisebene Leiharbeit: z. B. Festlegen bzw. Senken der Leiharbeits- oder Übernahmequote. 2. Rückhalt in der Belegschaft: Beschreiben, woran der Betriebsrat erkennen kann, ob Stamm- und Leiharbeitnehmer seine Beteiligungspolitik verstehen und unterstützen, z. B. Teilnahme der beschäftigten an Betriebsversammlungen oder BR-Wahlen. 3. Beteiligungsprozess: Sicherstellen, dass alle erforderlichen Informationen (z. B. zur Einstellung von Leiharbeitnehmer/-innen) zeitnah vom Betriebsrat erhalten werden. 4. Betriebsrats-Ressourcen: Beschreiben, welche zeitlichen und Kompetenz-Ressourcen benötigt werden, um den Leiharbeitseinsatz im Sinne des Betriebsrats zu gestalten, z. B. BR-Arbeitsstunden, Anzahl qualifizierter Mitglieder. 23

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