Kooperationsvereinbarung
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- Friederike Schmidt
- vor 8 Jahren
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1 Kooperationsvereinbarung zum Vorhaben: Einführung in das dena-energie- und Klimaschutzmanagement für Kommunen im Rahmen einer Schulungsreihe zwischen der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) Chausseestraße 128a Berlin - vertreten durch ihren Geschäftsführer Ulrich Benterbuschnachfolgend dena genannt und Kommune/ Landkreis/ Verwaltungsgemeinschaft nachfolgend Vertragspartner genannt Seite 1 von 7
2 1 Das dena-energie- und Klimaschutzmanagement für Kommunen Mit Beschluss des Energiekonzepts durch die Bundesregierung im September 2010 sowie dem Beschluss zur Energiewende durch den Deutschen Bundestag im Juni 2011 hat die Bundespolitik ehrgeizige Ziele für die Umsetzung der Klimapolitik formuliert. Bei der Umsetzung dieser wie auch der europäischen Ziele, z. B. aus der Energieeffizienzrichtlinie aus dem Jahr 2012, kommt der öffentlichen Hand eine Schlüsselrolle und eine Vorbildfunktion zu. Mit rund zwei Dritteln des Energie verbrauchs und der -kosten entfällt dabei der größte Teil auf die Kommunen. Zur Umsetzung der den Kommunen zugedachten Aufgaben und zur Wahrnehmung der Vorbildfunktion hat die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) ein Energie- und Klimaschutzmanagement für Kommunen (dena-ekm) entwickelt. Das dena-ekm und seine Instrumente wurden in drei Musterkommunen mit Begleitung der dena einem Praxistest unterzogen und anschließend über das Internetportal veröffentlicht. Zur Verbreitung des dena-ekm sowie zur Initiierung eines Austauschs hierzu unter den Anwenderkommunen ist die Durchführung von Schulungsreihen in drei Regionen Deutschlands geplant. Die Schulungsreihen laufen über 24 Monate und umfassen zwölf durch die dena moderierte Veranstaltungen. Es ist geplant, die Schulungsreihen in den Jahren , nach Gewinnung und Auswahl der teilnehmenden Kommunen durchzuführen. Die Schulungsreihen sollen mit jeweils etwa zehn bis fün f- zehn Kommunen durchgeführt werden. Nach der erfolgreichen Implementierung des dena -EKM parallel zur Schulungsreihe können die Anwenderkommunen eine Erstauszeichnung als dena -Energieeffizienz- Kommune beantragen. Ein Anspruch auf eine Auszeichnung ergibt sich nicht aus der Teilnahme an einer Schulungsreihe, sondern nur aus der Erfüllung der Zertifizierungsanforderungen. Die regionalen Schulungsreihen werden gemeinsam mit Partnern in der jeweiligen Region durchgeführt. In der Region Niedersachsen unterstützt die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN) die Durchführung der Schulungsreihe durch die dena sowie die Implementierung des dena -EKM in den teilnehmenden Kommunen. Die Schulungsreihen werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft un d Energie (BMWi) gefördert, was sich damit an die bisherige Förderung der Entwicklung des dena -EKM durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anschließt. Zusätzlich ist zur weiteren Absicherung der Finanzierung der Schulungsreihe die Aufnahme eines oder mehrerer Partner geplant. Die dena schließt mit dem Vertragspartner folgende Vereinbarung, die die Verpflichtungen beider Pa r- teien regelt. Diesem Vertrag ist folgende Anlage beigefügt: Anlage: Informationen zum dena-ekm und der Schulungsreihe Seite 2 von 7
3 2 Leistungen der dena 2.1 Schulungsreihe zur Einführung des Energie- und Klimaschutzmanagements Die dena richtet die Schulungsreihe aus und übernimmt dabei die Organisation, Moderation, fachliche Anleitung sowie die Finanzierung der Schulungs veranstaltungen. Die Veranstaltungen finden in Form von eintägigen Workshops in Oldenburg statt. Bei der Schulungsreihe wird ein Mitarbeiter des Vertragspartners in den Ablauf und die Instrumente des dena-ekm eingeführt und soll das dabei Erlernte parallel zur Schulungsreihe beim Vertragspartner anwenden. Die dena wird in den 12 Schulungsveranstaltungen die einzelnen Schritte im dena -EKM sowie die angebotenen Instrumente und vertiefenden Informationen vorstellen. Zur Anwendung des Erlernten formuliert die dena am Ende einer jeden Veranstaltung Aufgaben zur Umsetzung für den Vertragspartner bis zur folgenden Veranstaltung. Zu Beginn der folgenden Veranstaltung werden die Ergebnisse und Erfahru n- gen bei der Umsetzung unter Moderation der dena durch den Mitarbei ter des Vertragspartners vorgestellt und mit den Teilnehmern der weiteren Kommunen diskutiert. Der Vertragspartner kann bei der Implementierung des dena-ekm in der eigenen Kommune auf die Unterstützung der KEAN sowie ggf. der dena zurückgreifen. Die Unterstützung des Vertragspartners während der Laufzeit der Schulungsreihe erfolgt in einem Gesamtumfang von bis zu 4 Beratertagen zu je 8 Stunden und erfolgt im Wesentlichen in Form von Telefonaten, s und ggf. vor Ort in der Kommune. Die dena und die KEAN werten die Umsetzung des dena-ekm durch den Vertragspartner im Rahmen der Schulungsreihe aus, um Erkenntnisse für die Weiterentwicklung des dena -EKM abzuleiten. 2.2 Öffentlichkeitsarbeit Die dena berichtet regelmäßig über die Arbeit in der Schulung sreihe sowie die Umsetzungserfolge in den teilnehmenden Kommunen. Dabei entscheidet die dena über Form und Umfang der Berichterstattung. Ggf. wird die dena bereits während der Laufzeit der geplanten drei Schulungsreihen, oder auch erst im Anschluss daran, Treffen zum Erfahrungsaustausch bei der Anwendung des dena-ekm in den beteiligten Kommunen durchführen. 2.3 dena-zertifizierung Nach Abschluss der Schulungsreihe erhält der Vertragspartner die Möglichkeit, sich innerhalb von 6 Monaten zu vergünstigten Konditionen gem. Punkt 3.4 durch die dena zertifizieren zu lassen. Voraussetzung für die Auszeichnung als dena-energieeffizienz-kommune ist die Erfüllung der Zertifizierungsanforderungen und damit ein erfolgreich eingeführtes EKM. Die Teilnahme an der Schulungsreihe ist weder Voraussetzung noch hinreichend für die Zertifizierung. Sie erleichtert aber die Erfüllung der Zertifizierungsanforderungen durch die EKM-Implementierung parallel zur Schulung. Seite 3 von 7
4 3 Leistungen des Vertragspartners 3.1 Schulung eines Mitarbeiters Der Mitarbeiter des Vertragspartners nimmt aktiv an 12 Schulungsveranstaltungen in den Jahren (voraussichtlich ab etwa Herbst 2014) teil (Ablauf und Inhalte, siehe Anlage). Die Termin e werden durch die dena festgelegt. Die Teilnahme an der Schulungsreihe umfasst auch die Umsetzung der bei den Schulungsveranstaltungen gestellten Aufgaben durch den Mitarbeiter des Vertragspartners zwischen den Terminen sowie die Präsentation der Ergebnisse in den jeweiligen Folgeveranstaltungen. Zur Vorbereitung der Präsentation der Schritte und des Standes bei der Umsetzung beim Vertragspartner werden im Vorfeld der jeweiligen Schulungsveranstaltungen Unterlagen an die dena übersandt. Versäumt der Mitarbeiter des Vertragspartners eine oder mehrere Schulungstermine, so besteht kein Anspruch auf Nachholung oder sonstigen Ersatz der Schulungsleistung. Die Schulungsunterlagen aus der versäumten Schulung wie auch die zu bearbeitende Aufgabenstellung werden dem Mitarbeiter zur Eigenarbeit zur Verfügung gestellt. 3.2 Implementierung des EKM Der Vertragspartner wendet das in den Schulungsveranstaltungen Gelernte in der eigenen Kommune an. Die Implementierung erfolgt weitgehend eigenständig und nach Möglichkeit im selben zeitlichen Rahmen wie die Schulungsreihe selbst. Bei Bedarf kann die KEAN sowie ggf. die dena den Vertragspartner bei der Implementierung des dena-ekm in dem unter Punkt 2.1 genannten Umfang unterstützen und beraten. Der Bedarf an Beratungs - oder Unterstützungsleistungen muss vom Vertragspartner gegenüber de r KEAN formuliert werden. Die Ergebnisse und Erfahrungen bei der Umsetzung werden in den jeweils folgenden Schulungs veranstaltungen durch den Mitarbeiter des Vertragspartners vorgestellt und mit den Teilnehmern der weiteren Kommunen sowie der KEAN und der dena diskutiert. Der Vertragspartner verpflichtet sich, auch nach Beendigung der Schulungsreihe das nach Möglichkeit schon weitgehend implementierte dena-ekm weiter anzuwenden. Nach vollständiger Implementierung des dena-ekm strebt der Vertragspartner die Erlangung der Auszeichnung als dena-energieeffizienz- Kommune an. Der Vertragspartner erklärt sich bereit, auf Anfrage der dena an Maßnahmen zur Öffen t- lichkeitsarbeit zu den Schulungsreihen (z.b. Fachartikel, Vorstellung bei Veranstaltungen) mitzuwirken und wird sich auch nach Abschluss der Schulungsreihe an Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit sowie zum Erfahrungsaustausch bezüglich der Anwendung des dena-ekm (z.b. Dokumentation von Erfahrungen und Umsetzungserfolgen für Veröffentlichungen der den a, aktive Mitwirkung als Referent oder Teilnehmer bei Veranstaltungen) beteiligen. 3.3 Mitwirkung des Vertragspartners und Ressourceneinsatz Für die erfolgreiche Implementierung des dena-ekm ist die ernsthafte Umsetzungsbereitschaft des Vertragspartners erforderlich. Der Vertragspartner verpflichtet sich deshalb, den ausgewählten Mitarbeiter für die Teilnahme an den Schulungsveranstaltungen sowie für die Umsetzung der in den Schulungsvera n- Seite 4 von 7
5 staltungen gestellten Aufgaben genügend von anderweitigen Aufgaben zu ent lasten. Die dena geht von einem notwendigen Arbeitseinsatz von etwa 10 bis 20 Prozent der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft für die Teilnahme des ausgewählten Mitarbeiters an den Schulungsveranstaltungen sowie die Umsetzung der Aufgaben und die Implementierung des dena-ekm beim Vertragspartner aus. Dabei wird der ausgewählte Mitarbeiter von weiteren Mitarbeitern des Vertragspartners in unterschiedlichem Ausmaß bei der I m- plementierung der verschiedenen Schritte des dena-ekm unterstützt. Der für die Teilnahme ausgewählte Mitarbeiter soll aus der Leitungsebene eines für den kommunalen Klimaschutz relevanten Verwaltung s- teils stammen. Er kann bei bis zu 3 Terminen durch einen anderen Mitarbeiter der Verwaltung mit en t- sprechenden Fachkenntnissen vertreten werden. Der Vertragspartner sichert außerdem zu, alle Anstrengungen zur Herbeiführung der erforderlichen pol i- tischen Beschlüsse in der Kommune zur Umsetzung des dena-ekm zu unternehmen (Beschluss eines energie- und klimapolitischen Leitbilds und eines Energie- und Klimaschutzprogramms). Bei der Entwicklung und Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen sind auch nicht- und geringinvestive Maßnahmen von großer Bedeutung; es wird nicht zwingend von einem notwendigen Einsatz finanzieller Mittel für Maßnahmen bei der Implementierung des dena-ekm ausgegangen. 3.4 Kosten Die Teilnahme an der Schulungsreihe ist für den Vertragspartner kostenfrei. Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen durch eine Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie weitere private Partner. Sofern der Vertragspartner innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Schulungsreihe die Zertifizi e- rung als dena-energieeffizienz-kommune bei der dena beantragt ist eine Halbierung der Zertifizi e- rungskosten auf Euro möglich. Bei einer Beantragung der Zertifizierung nach mehr als 6 Monaten nach Abschluss der Schulungsreihe muss der Vertragspartner die regulären Kosten von Euro an die dena entrichten. Mit der Beantragung müssen geeignete Unterlagen bei der dena eingereicht werden, die die Erfüllung der Zertifizierungsanforderungen dokumentieren. 3.5 Verpflichtungen der dena und der KEAN Die im Rahmen der Betreuung der Kommunen parallel zur Schulungsreihe bekannt gewordenen Daten (z. B. Energieverbräuche und -kosten der Kommune, ermittelte Kennwerte) sowie die gem. Punkt 3.1 übergebenen Unterlagen dürfen im Rahmen der weiteren EKM-Optimierung anonymisiert durch die dena und die KEAN vollumfänglich genutzt werden. Eine Weitergabe von personenbezogenen sowie Verbrauchs- und weiteren Daten des Vertragspartners aus der Implementierung des dena-ekm an Dritte erfolgt nicht ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung. 3.6 Verpflichtungen des Vertragspartners Zur Verfügung gestellte Schulungsunterlagen und Inhalte, die nicht bereits durch die dena veröffentlicht wurden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Seite 5 von 7
6 4 Haftung Die dena erbringt ihre Leistungen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sowie der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze sowie nach dem Stand der Technik und den anerkannten Regeln mit der gebotenen Fach- und Sachkunde. Die dena haftet aus allen in Frage kommenden Anspruchsgrundlagen nur für Vorsatz und grobe Fahrlä s- sigkeit. Die Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie für Personenschäden und für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsg e- setz vorgesehen ist. Mittelbare Schäden sind von der Haftung ausgenommen und entgangener Gewinn wird nicht ersetzt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt. In den rechtlich zulässigen Fällen ist die Haftung der dena der Höhe nach auf beschränkt. 5 Vertragslaufzeit/Rücktrittsvorbehalt Voraussetzung für die Durchführung der Schulungsreihe ist die Bereitstellung der Förderung durch das BMWi oder ein anderes Bundesministerium über die Dauer der gesamten Schulungsreihe. Bei nachweislich ausbleibender Förderung der Schulungsreihe durch die Bundesrepublik Deutschland im jeweils laufenden Haushaltsjahr, insbesondere auf Grund einer Ablehnung, Aufhebung oder einer voraussichtlich länger als 2 Monaten dauernden Unterbrechung der Förderung, beispielsweise wegen einer Haushaltssperre, steht der dena daher das Recht zu, von diesem Vertrag zurückzutreten bzw. auch bereits begonn e- ne Schulungsreihen vorzeitig zu beenden. Der Vertragspartner wird in einem solchen Fall umgehend über eine vorzeitige Beendigung der Sch u- lungsreihe durch die dena informiert. Die weitere Abwicklung der Implementierungsanstrengungen durch den Vertragspartner für das dena - EKM wird im Falle einer vorzeitigen Beendigung durch die dena mit dem Vertragspartner abgestimmt. Ansprüche des Vertragspartners gegen die dena aus der vorzeitigen Beendigung des Projektes sind ausg e- schlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der dena oder ihrer Erfüllungsgehilfen. 6 Schlussbestimmungen 6.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Kooperationsvereinbarung wie auch die Aufhebung des Schrifterfordernisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 6.2 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Kooperationsvereinbarung unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Kooperationspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Das gleic he gilt für das Vorliegen von Bestimmungslücken. Seite 6 von 7
7 6.3 Gerichtsstand ist Berlin. Berlin, den Ort, Datum Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Vertragspartner (Bürgermeister / Landrat) Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Seite 7 von 7
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