Inklusion hat viele Gesichter. Ein Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket

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1 Inklusion hat viele Gesichter Ein Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket

2 Inklusion hat viele Gesichter Ein Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket 2

3 Inhalt Grußwort...4 I. Integration war gestern Die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen als Maßstab für Inklusion...5 II. Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket in Daten und Fakten...8 Handlungsfeld 1: Erziehung und Bildung...8 Handlungsfeld 2: Arbeit und Beschäftigung...10 Handlungsfeld 3: Inklusiver Sozialraum und Wohnen...14 Handlungsfeld 4: Barrierefreiheit, Mobilität, Kommunikation, Information...18 Handlungsfeld 5: Gesundheit und Pflege...20 Handlungsfeld 6: Tourismus, Kultur, Freizeit, Sport...23 Handlungsfeld 7: Selbstbestimmtes Leben, Freiheits- und Schutzrechte...24 Handlungsfeld 8: Bewusstseinsbildung, Partizipation und Interessenvertretung...25 III. Menschen, Maßnahmen, Möglichkeiten: Reportagen über gelebte Inklusion...28 III.I Inklusion macht Schule Erprobung von Inklusionskonzepten und Entwicklung von Beispielen guter Praxis...30 III.II Alle sind dabei Erprobung von Inklusionskonzepten und Entwicklung von Beispielen guter Praxis...32 III.III Vom Zuhause in die Welt Behinderungsgerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum...34 III.IV Beratung und Begleitung beim Studium Umsetzung der HRK-Empfehlungen zur Vermeidung von Studienabbruch...36 III.V Eine Innovation für die Inklusion Vermittlung von Kompetenzen in der allgemeinen Inklusionspädagogik in Lehramtsstudiengängen...38 III.VI Bewusstseinsbildung durch barrierefreie Ausstattung Förderung und Sicherung der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung im Landesdienst...40 III.VII Vom ersten Scheitern zu einer guten Ausbildung Schaffung von betrieblichen Ausbildungsplätzen durch die Initiative Inklusion...42 III.VIII Gemeinsam auf Tour Abbau der Arbeitslosigkeit älterer Menschen mit Schwerbehinderung...44 III.IX Urlaub ohne Grenzen Pflege und Weiterentwicklung des Internetauftrittes III.X In Heimen Station machen Kooperationsprojekt von stationärer Kinderund Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie...48 IV. Inklusion heute und morgen Ein Ausblick auf künftige Arbeitsschwerpunkte der Landesregierung

4 Grußwort zu sein. Deshalb sollen ihre Anliegen und Bedürfnisse in allen gesellschaftlichen Belangen ebenso gedacht, geplant, realisiert werden, wie es auch für alle anderen Menschen geschieht. Liebe Leserinnen und Leser, wie geht s in Brandenburg mit der Inklusion voran? Was fördert sie; was steht ihr im Wege? Mit dieser Broschüre dokumentieren wir, was bisher erreicht wurde, zeigen gute Beispiele und wollen zur Diskussion anregen. Manches wurde geschafft, anderes ist noch nicht da, wo wir es haben wollen. Latente, bewusste oder unbewusste Diskriminierung ist leider immer noch alltäglich. Es dauert, bis Alle inklusive in Brandenburg als selbstverständliches Menschenrecht in die Köpfe gelangt und zum Handeln anregt. Inklusion das ist ein Kraftakt, der auf Basis der 2009 in Deutschland in Kraft getretenen UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen alle Lebensbereiche wie Bildung, Arbeit, Beschäftigung, Wohnen und Betreuung neu ausrichtet. Es ist eine neue Art des Miteinanders, das keinen wegen seines Glaubens, seiner Anschauung, seines Geschlechtes, seiner Behinderung, seiner Krankheit, seiner Herkunft oder seiner sexuellen Orientierung benachteiligt. Unser Ziel ist eine Normalität, die Behinderung nicht ausgrenzt und nicht auf Sonderwege schiebt. Kurz: Wir wollen eine Gesellschaft, in der es normal ist, anders Brandenburg handelt: Wir haben eine ausgeprägte sozial- und behindertenpolitische Gesetzgebung, umfangreiche Diskriminierungsverbote, ein Hilfesystem auf hohem Niveau. Darauf bauen wir weiter auf, ergänzen und komplettieren es. Wichtiges Kernstück ist dabei das Ende 2011 von der Landesregierung beschlossene Behindertenpolitische Maßnahmenpaket, das ganz im Sinne der UN- Konvention die inklusive Gesellschaft als Ziel unserer Politik beschreibt. Eine Querschnittsaufgabe, zu der sich alle Ressorts bekennen; und alle haben an dem fast 140 Maßnahmen umfassenden Paket mitgearbeitet. Wie natürlich auch die betroffenen Frauen und Männer selbst, ihre Verbände, Interessenvertretungen, Vereine und Gruppen. Wichtiges Podium waren fünf Regionalkonferenzen mit mehr als Teilnehmenden, durch die ihre Ideen und Vorschläge in das Paket einflossen. Neue Beratungsgremien für Inklusion entstanden, an denen die Behindertenverbände partizipieren. Nichts ist schon perfekt doch wir sind auf dem Weg. Es gibt nur diesen Weg der Akzeptanz, des Respekts, des selbstverständlichen Miteinanders. Wo das verstanden wurde, werden auch die Maßnahmen Schritt für Schritt realisiert wie die hier dokumentierten Beispiele zeigen. Herzlichen Dank allen, die daran so aktiv beteiligt sind! Ich hoffe, dass Sie dies auch künftig so engagiert unterstützen ganz im Sinne eines gleichberechtigten Miteinanders aller Menschen. Jürgen Dusel Beauftragter der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen 4 Vorwort

5 Integration war gestern Die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen als Maßstab für Inklusion I Exklusion, Separation, Integration und Inklusion das sehen viele als eine behindertenpolitische Entwicklungskette, in der mit der Inklusion die höchste Stufe des gesellschaftlichen Gleichgewichtes und des solidarischen Miteinanders erreicht ist. Für andere sind die Begriffe zu Reizwörtern oder gar zum Zankapfel über die Deutungshoheit von Behindertenpolitik geworden. Fest steht: Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen setzt neue Maßstäbe. Denn erstmals wurde die gleichberechtigte, diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen differenziert als Menschenrechtsthema bearbeitet. Auch wohlhabende Staaten wie die Bundesrepublik Deutschland mit ihrem föderalistischen System sind mit der UN-Konvention aufgefordert, ihre Politik und ihre Verwaltungspraxis an den anspruchsvollen Anforderungen zu messen und zielführend zu entwickeln. Mit der Verabschiedung der UN-Konvention und deren Ratifizierung im Jahr 2009 durch die Bundesrepublik Deutschland bestimmen gleich mehrere neue Prinzipien die moderne Politik für Menschen mit Behinderungen; Sie werden nicht mehr als Objekt staatlicher Fürsorge angesehen, sondern als selbstbestimmt handelnde Menschen. Als Menschen, die selbst sagen, welche Unterstützung sie brauchen; Menschen, die Art und Form der Leistungen selbst wählen; Menschen, die selbstverständlich und von Anfang an teilhaben und partizipieren am gesellschaftlichen Leben. Die neuen Prinzipien finden sich zum Teil bereits in der nationalen Gesetzgebung insbesondere in dem 2001 in Kraft getretenen SGB IX. Auch das brandenburgische Ausführungsgesetz zum SGB XII greift diese Neuorientierung auf. Für die Landesregierung Brandenburg, aber auch für die anderen staatlichen Ebenen gilt, dass politische Entscheidungen und Verwaltungshandeln sich an der Konvention messen lassen müssen. Mit dem Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket der Landesregierung wurden die Anforderungen der Konvention systematisch mit der Lebenssituation der betroffenen Menschen im Land verknüpft. In den acht Handlungsfeldern: Erziehung und Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Inklusiver Sozialraum und Wohnen, Barrierefreiheit, Mobilität, Kommunikation, Information, Gesundheit und Pflege, Tourismus, Kultur, Freizeit, Sport, Selbstbestimmtes Leben, Freiheits- und Schutzrechte sowie Bewusstseinsbildung, Partizipation und Interessenvertretung wurden die Vorgaben der Konvention, ihre Zielstellung, die Ausgangssituation in Brandenburg und der Handlungsbedarf zusammengefasst und mit konkreten Maßnahmen untersetzt. Dabei finden sich die handlungsfeldübergreifenden Grundprinzipien Förderung der aktiven, gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft; bauliche, sächliche, kommunikative Barrierefreiheit; Bewusstseinsbildung für eine inklusive Gesellschaft; Partizipation von Menschen mit Behinderungen; Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Frauen und Männern durch konsequente Beachtung der Geschlechterperspektiven in den einzelnen Maßnahmen wieder und sind Richtschnur bei deren Umsetzung. Die schrittweise Umsetzung der Konvention hat mit dem Maßnahmenpaket Fahrt aufgenommen. Damit sendet die Landesregierung aber auch ein Signal an die Gesellschaft, verschiedene gesellschaftliche Akteure und staatliche Organisationen haben es aufgenommen und beteiligen sich. So entstehen beispielsweise kommunale Teilhabepläne und Integration war gestern 5

6 I Netzwerke befassen sich mit der Planung und Realisierung inklusiver Sozialräume. Es gibt immer mehr Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen zur Behindertenpolitik. Viele Verbände prüfen, wie die Konvention im eigenen Verantwortungsbereich implementiert werden kann. Dies geschieht direkt vor Ort also dort, wo die Menschen leben. Der Diskurs über die notwendigen und richtigen Schritte hin zu einer Gesellschaft, in der es normal ist, verschieden zu sein, ist wichtig und notwendig. Leidenschaftlicher Austausch unterschiedlicher Standpunkte, das Werben und Kämpfen für den richtigen Weg, das beispielhafte Vorbild, der Aufbau notwendiger Strukturen für eine erfolgreiche Inklusion all dies fördert nicht nur die Bewusstseinsbildung für ein inklusives Miteinander, sondern bringt auch konkrete Projekte und Vorhaben voran. Jetzt geht es darum, den Prozess konstruktiv weiterzuführen und noch mehr Akteure zu motivieren, unter Beteiligung der Betroffenenverbände eigene Aktivitäten zu entwickeln. Nichts über uns ohne uns! fordern die Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen. Betroffene sollen ihre Sichtweisen, Erfahrungen und Erwartungen an Politik und Gesellschaft in die Diskussion einbringen. Dies gilt nicht nur für die Landespolitik, sondern auch für kommunale Entscheidungsprozesse. Als gutes Instrument haben sich dabei die Runden Tische erwiesen, an denen Politik, Verwaltung, Verbände und Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen regelmäßig zusammenkommen. Die Neufassung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes zeigt beispielhaft, wie durch eine breit angelegte gesellschaftliche Diskussion unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Interessenvertretungen eine Rechtsnorm an der UN-Behindertenrechtskonvention ausgerichtet werden konnte. Das Gesetz trat im Februar 2013 in Kraft und löste die seit 2003 geltende Rechtsnorm ab. Das Land Brandenburg war damit das zweite Bundesland, das nach Inkrafttreten der UN-Konvention sein Behindertengleichstellungsgesetz neu fasste. Damit erfüllte das MASF einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag und setzte eine wichtige Maßnahme des Behindertenpolitischen Maßnahmenpakets um. Das neue Gesetz stärkt deutlich die Rechte von Menschen mit Behinderungen und schützt sie besser vor Benachteiligung und Diskriminierung. Es gilt nunmehr auch in den Kommunen des Landes. Die wichtigste Voraussetzung für Inklusion das haben die letzten Jahre gezeigt ist ein inklusives Bewusstsein also das Wissen und Wollen von Selbst- und Mitbestimmung und sozialer Teilhabe. Dieses Bewusstsein und die damit einhergehende Wertschätzung der Leistungen von Menschen mit Behinderungen sind leider nicht selbstverständlich. Die sprichwörtlichen Barrieren in den Köpfen, bestehende Vorurteile und Stereotype behindern noch viel zu oft die notwendigen Veränderungsprozesse. Die Landesregierung setzt mit vielen Maßnahmen genau an dieser Stelle an und versucht, durch Schulungen, Fortbildungen, Fachveranstaltungen, Workshops und eine breite Öffentlichkeitsarbeit die mentalen Barrieren zu überwinden. Ein wesentlicher Aspekt der Konvention ist das Vorhandensein eines inklusiven Sozialraumes, der für alle Menschen zugänglich und nutzbar ist. Der demografische Wandel befeuert diese Anforderung. Die Menschen werden immer älter; und mit zunehmendem Alter wächst auch die Wahrscheinlichkeit einer Behinderung. Deshalb müssen schon heute Strategien geplant und umgesetzt werden, die dies berücksichtigen. Im inklusiven Sozialraum werden nicht nur bauliche Zugänglichkeit und barrierefreie Mobilität berücksichtigt, sondern auch das intelligente Ineinandergreifen von 6 Integration war gestern

7 Foto Marcel Schauer - Fotolia.com wohnraum- und gemeindenahen Beratungs-, Unterstützungs- und Betreuungsangeboten. Die gesamte Infrastruktur des Landes muss dem schrittweise anpasst werden. Die Landesregierung hat sich mit vielen Maßnahmen auf den Weg gemacht und setzt dabei auch auf das Engagement von Leistungsträgern, Leistungserbringern, Kommunen, Verbänden und Vereinen. unsere bisherigen Erfahrungen bestätigen bereits heute: Es lohnt, sich auf die Etablierung eines inklusiven Gemeinwesens einzulassen. Das setzt kreative Kräfte frei und neue Wege werden beschritten. Der Wahlspruch der unvergessenen Regine Hildebrandt ist auch hierbei Richtschnur: Bedenkt bei allem was ihr tut das Wesentliche ist das Miteinander! Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket für das Land Brandenburg ist seit fast zwei Jahren in Kraft ein kurzer Zeitraum für derartige Vorhaben. Seine Maßnahmen zielen auf einen Veränderungsprozess in der Gesellschaft ab, der noch lange nicht abgeschlossen ist und der den Akteuren im Bereich der Behindertenpolitik einen langen Atem abverlangt. Doch Die UN Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen als Maßstab für Inklusion 7

8 II Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket in Daten und Fakten Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket beschreibt acht Handlungsfelder mit Zielbeschreibungen, Bestandsaufnahmen und insgesamt 136 Maßnahmen. Der vorliegende Zwischenbericht fasst auf Basis der Berichte aller beteiligten Ministerien und nachgeordneten Behörden den Umsetzungsstand von zentralen Maßnahmen zusammen. Die Auflistung aller Maßnahmen und Untermaßnahmen würde einen Zwischenbericht zweifellos überfrachten. Der Berichtszeitraum erstreckt sich von November 2011 bis Februar In den bestehenden Gremien zur Beteiligung der Betroffenenvertretungen berichtet die Landesregierung zudem regelmäßig über den Umsetzungsstand einzelner Maßnahmen und sorgt so für Transparenz und Partizipation an laufenden Umsetzungen. Handlungsfeld 1: Erziehung und Bildung Gemeinsam lernen heißt, Vielfalt anerkennen und wertschätzen. Im Land Brandenburg wird der hohe Wert des gemeinsamen Spielens und Lernens von Kindern mit und ohne Behinderung erkannt. Bereits in der Kindertagesbetreuung hat die wohnortnahe Aufnahme von Kindern mit Behinderungen durch bedarfsgerechte Angebote zur speziellen Förderung in Regelkindertagesstätten einen besonderen Stellenwert. So betreute im Jahr 2012 jede vierte Kindertagesstätte auch Kinder mit einem besonderen Förderbedarf. Ehemalige Sonderkindertagesstätten wurden bereits in den 90er Jahren in Integrationskindergärten umgebaut. Derzeit gibt es 78 davon im Land. Im Land Brandenburg hat der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an den allgemeinbildenden Schulen Vorrang, so steht es im Brandenburgischen Schulgesetz. Da der gemeinsame Unterricht seit mehr als 20 Jahren erfolgreich praktiziert wird, gibt es bereits wertvolle Erfahrungen damit. Bundesweit haben im Schuljahr 2011/2012 etwa 25 Prozent1 der Schülerinnen und Schüler mit den sonderpädagogischen Förderbedarfen Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören, geistige Entwicklung und Autismus eine allgemeinbildende Schule besucht, in Brandenburg waren es bereits 40 Prozent2. Ein Jahr später, im Schuljahr 2012/13, haben schon 42 Prozent3 der brandenburgischen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf den gemeinsamen Unterricht besucht damit gehört Brandenburg bundesweit zu den Vorreitern auf dem Weg zur Inklusion. Zum Schuljahresbeginn 2012/2013 ist das Pilotprojekt Inklusive Grundschule erfolgreich im Land Brandenburg gestartet. Mehr als 80 Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft beteiligen sich daran. Sie nehmen auch die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf beim Lernen oder bei Sprachschwierigkeiten sowie Auffälligkeiten im sozialen Verhalten in die 1. Klasse auf. Die Pilotschulen arbeiten nach einem eigenen inklusiven Unterrichtskonzept auf der Grundlage 8 Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket in Daten und Fakten

9 Die folgende Tabelle zeigt für Brandenburg die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. 3 Förderschwerpunkt Schülerinsgesamt Förderschulen im gemeinsamen Unterricht Lernen ,2% ,8% Körperliche und motorische Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung ,1% ,9% ,2% ,8% Hören ,0% ,0% Sprache ,8% ,2% Sehen ,0% ,0% Geistige Entwicklung ,0% 285 9,0% insgesamt ,0% ,0% der Rahmenlehrpläne für die Grundschule und entwickeln für jedes Kind einen individuellen Lernplan. Für die Pilotschulen in öffentlicher Trägerschaft wurden zum Schuljahr 2012/2013 mehr als 100 zusätzliche Lehrkräfte eingestellt und die Klassen verkleinert. Ziel des Pilotprojekts ist es, Merkmale und Gelingensbedingungen für den gemeinsamen Unterricht herauszuarbeiten und den Unterricht weiterzuentwickeln. Die Pilotschulen haben eine wichtige Brückenfunktion auf dem Weg zur Schule für alle. Eine gute Lehreraus-, fort- und -weiterbildung sind für das Gelingen der Schule für alle wesentlich. Inklusion setzt voraus, dass die Lehrkräfte, Schulleitungen und weitere Fachkräfte unterstützt werden, denn der Unterricht in heterogenen Lerngruppen erfordert zuallererst Kompetenzen bei den Lehrerinnen und Lehrern. Das beginnt schon bei der Ausbildung der künftigen Lehrkräfte: Ab dem Wintersemester 2013/2014 bauen die Studierenden aller Lehramtsstudiengänge inklusionspädagogische Grundkompetenzen auf, die sie in Schulpraktika festigen können. Studierenden des Lehramtes für die Primarstufe wird eine inklusionspädagogische Schwerpunktbildung ermöglicht damit werden die so ausgebildeten Lehrkräfte zu Inklusionsspezialistinnen und -spezialisten an den Grundschulen. Für die Qualifizierungsmaßnahmen und Fortbildungen von Lehrkräften werden 2013 zusätzlich Euro und 2014 insgesamt 1 Million Euro bereitgestellt. 1) Datengrundlage: Bertelsmann-Studie Inklusion in Deutschland eine bildungsstatistische Analyse (März 2013). 2) Datengrundlage: Schuldatenerhebung 2011/12 des Landes Brandenburg 3) Datengrundlage: Schuldatenerhebung 2012/13 des Landes Brandenburg Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket in Daten und Fakten 9

10 II Auch der paralympische Leistungssport und die Einbeziehung des paralympischen Leistungssports an den Eliteschulen des Sports werden intensiv unterstützt. Mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 wurden erstmalig fünf Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, die im Schwimmen besonders begabt sind, in die Eliteschule des Sports in Potsdam eingeschult. Für das paralympische Schwimmen wurde zudem eine Lehrer-Trainerstelle geschaffen. Die Umsetzung der Schule für alle bedarf einer breiten Beteiligung. Im Land Brandenburg wird intensiv am Runden Tisch Inklusive Bildung mit rund 40 Partnerinnen und Partnern aus Politik, Gewerkschaften, Kirchen und Verbänden, in Regionalkonferenzen und Bürgerforen diskutiert. Der Wissenschaftliche Beirat Inklusive Bildung begleitet die Landesregierung fachlich. Das Internetportal www. inklusion-brandenburg.de bietet umfassende Informationen über den aktuellen Stand der Schule für alle im Land Brandenburg: Aktuelle Artikel und Reportagen spiegeln die Diskussion im Land wider, kurze Videoporträts erzählen hautnah Geschichten über Inklusion, beim Blick über den Tellerrand erfährt man, wie andere Bundesländer die Schule für alle umsetzen oder unsere europäischen Nachbarinnen und Nachbarn sie längst praktizieren. Im Bereich der Hochschulausbildung hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) einige Weichenstellungen vorgenommen. So wird zum Wintersemester 2013/2014 der Studiengang Lehramt Primarstufe mit inklusionspädagogischer Schwerpunktsetzung an der Universität Potsdam eingerichtet. Zur Umsetzung der Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz zur Vermeidung von Studienabbruch und zur Erhöhung der Abschlussquoten der Studierenden mit Behinderungen wird seit 2011 das Projekt Back UP Team an der Universität Potsdam aus Mitteln des Europäischen Sozialfonts (ESF) in Höhe von rd Euro gefördert. Das Back UP Team ist ein Beratungsangebot, in dem Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Gruppen und Einzelcoachings begleitet werden. Bis Ende 2012 konnten so rd. 150 Studierende unterstützt werden. Zudem wurde weiter an der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Studierende und Beschäftigte mit Behinderungen an Hochschulen gearbeitet. Dafür wurden die Vernetzung und der Austausch zwischen Behindertenbeauftragten der Hochschulen auch in Kooperation mit dem Landesbehindertenbeauftragten und dem Landesbehindertenbeirat intensiviert. Weiterhin hat das Wissenschaftsministerium Anfang 2012 eine Arbeitsgruppe zur Barrierefreiheit im Hochschulbau eingerichtet. Derzeit wird ein Verfahren zur hochschulinternen Beteiligung der Behindertenbeauftragten in das Bauplanungsverfahren erarbeitet. Handlungsfeld 2: Arbeit und Beschäftigung Ein Teil der Arbeit ernährt, und der andere formt Antoine de Saint-Exupéry, der Autor des berühmten Märchens für Erwachsene: Der kleine Prinz, brachte so zum Ausdruck, was für Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen gilt: Arbeit sichert nicht nur den Lebensunterhalt, sondern darüber hinaus viel, viel mehr. Berufliche Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung sind zentrale Teilhabefelder. Wer berufliche Bildung erfahren hat ob in einer unterstützten Beschäftigung oder in einer Berufsausbildung und einer regelmäßigen Be- 10 Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket in Daten und Fakten

11 schäftigung nachgeht, fühlt sich mit seinen Fähigkeiten gebraucht und wertgeschätzt. Erwerbsarbeit stiftet Identität und schafft soziale Kontakte und Anerkennung. Nicht ohne Grund nehmen die Maßnahmen im Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket zum Thema daher einen großen Raum ein. Allein 21 Maßnahmen verteilen sich auf die Felder Berufsorientierung, Ausbildung, Beschäftigung und Prävention. Die berufliche Orientierung spielt in dem Aufgabenverständnis der Landesregierung als vorsorgender Sozialstaat eine wesentliche Rolle. Für junge Menschen mit Behinderungen konnten durch die enge Zusammenarbeit des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF), des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) folgende Projekte auf den Weg gebracht werden. In Umsetzung der Bund-Länder- Initiative Inklusion (Mittel des Ausgleichsfonds) und eines begleitenden Landesförderprogrammes (Mittel Ausgleichsabgabe) wurde für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf geistige Entwicklung, körperlichmotorische Entwicklung, Hören und Sehen ein Angebot für eine vertiefte berufliche Orientierung entwickelt, das zwei bzw. vier Jahre vor Schulabschluss einsetzt. In Summe haben bereits rd. 800 junge Menschen an dem mehrjährigen Berufsorientierungsverfahren mit den Kernelementen Kompetenzanalyse, Berufswegekonferenzen, begleitete betriebliche Praktika teilgenommen. Die Umsetzung vor Ort erfolgt durch die Integrationsfachdienste des Landes, in enger Abstimmung mit den Schulen und den Arbeitsagenturen. Bis Ende 2013 werden dafür insgesamt rd. 3,2 Mio. Euro eingesetzt. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpä- Sozialminister Baaske beim Praktikum in der WfbM Bad Belzig, 2010 Foto MASF dagogischem Förderbedarf Lernen wird seit August 2011 in den Schulamtsbezirken Wünsdorf, Perleberg und Frankfurt (Oder) ein Modellprojekt ( ZEBRAplus ) zur Förderung des Überganges von der Schule in eine Ausbildung erprobt. Erste Ergebnisse werden zum Ende der zweijährigen Berufsorientierungsmaßnahmen vorliegen. Für mehr als 500 Jugendliche können bereits im Rahmen des Modellprojektes Weichen für ihren beruflichen Bildungsweg gestellt werden. Rd. 1,3 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds werden dafür eingesetzt. Betriebliche Ausbildungsplätze erhöhen für junge Menschen nach Ausbildungsabschluss die Chance auf eine gute Anschlussbeschäftigung. Das gilt in besonderem Maße für Jugendliche mit einer Behinderung. Daher setzt sich die Landesregierung gemeinsam mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt für mehr betriebliche Angebote ein. Im Rahmen der Initiative Inklusion werden mit Mitteln des Ausgleichsfonds neue betriebliche Ausbildungsplätze mit je Euro gefördert. Ergänzt durch eine Landesförderung können Arbeitgeber bei unbefristeter Übernahme im Anschluss an die Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket in Daten und Fakten 11

12 II bei Personen. Im Juni 2013 war ihre Anzahl auf gesunken ein Rückgang um 14,6 Prozent. Foto MASF Ausbildung weitere Euro erhalten. Von Mai 2012 bis Februar 2013 konnten auf diesem Wege bereits 23 neue betriebliche Ausbildungsplätze geschaffen werden und es ist damit zu rechnen, dass noch etliche neue Ausbildungsverhältnisse hinzukommen. Mit der Vergabe des Brandenburger Ausbildungspreises werden jährlich wieder engagierte Betriebe ausgezeichnet, die jungen Menschen mit Behinderungen eine gute betriebliche Ausbildung anbieten wurde die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam ausgezeichnet. Preisträger 2012 war arvato direct services Cottbus GmbH. Mit der Auszeichnung ist neben dem Reputationsgewinn ein Preisgeld in Höhe von Euro verbunden. Menschen mit Behinderung in Beschäftigung zu bringen, ist ein wesentliches Ziel der Landesregierung. Mit den vereinbarten Maßnahmen soll die Beschäftigungsperspektive für Menschen mit Behinderungen verbessert werden. Im Berichtszeitraum ist die Zahl der Menschen mit Behinderung, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, erfreulicherweise deutlich zurückgegangen. Im Juni 2011 lag sie noch Diese Entwicklung wird zum guten Teil durch die positive konjunkturelle Lage bestimmt. Die wertvolle Beratungsarbeit des Integrationsamtes beim LASV und der durch das Integrationsamt beauftragten Integrationsfachdienste auch in Zusammenarbeit mit den Agenturen, Jobcentern und Optionskommunen vor Ort hat dabei einen nicht unerheblichen Beitrag geleistet. Einige Maßnahmen des Maßnahmenpaketes dürften diesen positiven Prozess ebenso unterstützt haben. So konnte auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem MASF und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Initiative Inklusion ein mit Landesmitteln unterstütztes Förderprogramm im Oktober 2012 aufgelegt werden. Es werden Arbeitgeber finanziell gefördert, die arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte Personen über 45 Jahren eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Anstellung bieten. Dieser Personenkreis ist überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen. Aufgrund der Förderung haben bis Ende Februar 2013 bereits mehr als 57 Personen eine neue Arbeitsstelle und damit eine langfristige berufliche Perspektive gefunden. Bis 2015 sollen insgesamt 250 neue Stellen geschaffen werden. Die Landesverwaltung will mit gutem Beispiel vorangehen. Immer mehr Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte Menschen arbeiten in der brandenburgischen Landesverwaltung. Im Jahr 2012 waren es 3.139, und damit 53 mehr als 2011 und 131 mehr als 2009, obwohl zeitgleich die Anzahl der Stellen in der gesamten Landesverwaltung um auf insgesamt sank. Der Anteil der Beschäftigten mit Schwerbehin- 12 Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket in Daten und Fakten

13 derung an allen Landesbeschäftigten lag 2012 bei 6,14 Prozent, 2009 bei 5,73 Prozent. Damit erfüllt das Land Brandenburg als Arbeitgeber die gesetzlich geforderte 5-Prozent-Quote. Gleichzeitig unterstützt die Landesregierung Jugendliche mit Behinderungen darin, Berufspraxis zu erlangen. Die Landesregierung hat sich selbst dazu verpflichtet, Jugendlichen mit Behinderungen Praktikumsmöglichkeiten anzubieten. Acht Praktikantinnen und Praktikanten haben das Angebot im Berichtszeitraum für sich genutzt und Berufserfahrungen in einer obersten Landesbehörde gesammelt. Fünf junge Menschen absolvierten im Rahmen einer verzahnten Ausbildung zwischen Landesregierung und dem Berufsbildungswerk Potsdam in einem Ministerium praktische Ausbildungsanteile. Zudem bieten 24 Integrationsprojekte und -abteilungen im Land vielen Menschen mit Behinderung die Chance, zurück in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden und gemeinsam mit Menschen ohne Behinderung ihre Fähigkeiten und Stärken einzubringen. Das Land setzt sich dafür ein, dass die Integrationsprojekte stabil und nachhaltig arbeiten können und neue Angebote geschaffen werden. Um diesen Prozess zu befördern und zusätzliche Anreize für neu zu gründende Integrationsprojekte zu setzen, wurden seitens des Integrationsamtes im April 2013 die Fördergrundsätze angepasst und veröffentlicht. Zudem hat das Integrationsamt die Beratung von potentiellen Trägern in den letzten beiden Jahren intensiviert, unter anderem in der 2013 neu gegründeten Landesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen. Mindestens zwei neue Projekte sind in Vorbereitung. Ein wichtiger Baustein für die Flexibilisierung und Durchlässigkeit von Angebotsformen für die Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne der UN- Behindertenrechtskonvention wird im Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) gesehen. Dabei geht es keineswegs darum, Werkstätten in ihren Kernaufgaben zu verändern, sondern zu den wichtigen und gesellschaftlich wertvollen Angeboten der Werkstätten gemeinsam mit allen Beteiligten Alternativangebote zu entwickeln, die es Menschen mit schweren Behinderungen ermöglicht eine eigene Wahlentscheidung zu treffen. Wenn eine Beschäftigung für Menschen mit schweren Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht, noch nicht oder noch nicht wieder möglich ist, gibt es gegenwärtig als einziges Angebot die Beschäftigung in einer WfbM. Seit Jahren wird in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und des SGB IX diskutiert, wie mit einem personenzentrierten Ansatz Wahlmöglichkeiten geschaffen werden können, etwa durch Übergangsstrukturen aus der WfbM in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, durch alternative Beschäftigungsangebote auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für WfbM-Berechtigte und durch die verstärkte Schaffung von Außenarbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch die WfbM. Brandenburg unterstützt diesen Ansatz und wird über das Bundesratsverfahren das voraussichtlich in der nächsten Legislaturperiode startende Gesetzgebungsverfahren aktiv begleiten. Bisher gibt es kaum Übergänge aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder Alternativangebote zur WfbM. Um das zu ändern, arbeitet das MASF seit Oktober 2012 zusammen mit dem Projektträger Berufsbildungszentrum Prignitz GmbH in Kooperation mit der Werkstatt Prignitz und begleitet durch einen Projektbeirat an der Entwicklung eines Übergangsverfahrens. Parallel zu dem Modellprojekt Prignitz wird gemeinsam mit den landesweit tätigen Akteurinnen und Akteuren eine Studie über die Rahmenbedingungen für den Übergang von WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet. Die Ergebnisse des Projektes und der Untersuchung sollen in ein Landesprogramm einfließen. Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket in Daten und Fakten 13

14 II Im Sinne des vorsorgenden Sozialstaates wird der Gesundheitlichen Prävention eine große Bedeutung beigemessen. Angesichts des Rückgangs des Erwerbspersonenpotentials insgesamt und gleichzeitig verlängerter Lebensarbeitszeiten legen Arbeitgeber zunehmend mehr Gewicht auf präventive Maßnahmen. Sie wollen einen aktiven Beitrag zur Gesundheit und Arbeitsfähigkeit ihrer Beschäftigten leisten und Krankheiten, insbesondere Berufskrankheiten, vorbeugen. Das Integrationsamt hat im Berichtszeitraum eine Vielzahl von Schulungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) in Form von Seminaren und Workshops für Betriebe und Dienststellen durchgeführt. Weiterhin wurden eine Reihe von Arbeitgebern individuell bei Inhouse-Veranstaltungen zum BEM beraten. Zudem wird aus ESF-Mitteln und Mitteln des Landes Brandenburg mit rd. 2,1 Mio. Euro die INNOPUNKT-Initiative Gesund arbeiten in Brandenburg betriebliche Gesundheitspolitik stärken umgesetzt. Die Initiative richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Brandenburg und unterstützt diese modellhaft bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement. Ziel ist die nachhaltige Aktivierung von Arbeitgebern und Beschäftigten zur Realisierung des Ansatzes Gesunde Arbeit in gesunden Unternehmen. Insgesamt 27 Unternehmen konnten bisher gefördert werden. Insgesamt kann festgestellt werden, dass im Zuge der verschiedenen Maßnahmen die Zusammenarbeit zwischen den für die berufliche Teilhabe maßgeblichen Akteuren im Land Brandenburg und seinen Regionen deutlich intensiviert werden konnte. Insbesondere die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, das Integrationsamt beim LASV, viele Kommunen, die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten, die Interessenvertetungen der Menschen mit Behinderungen sowie die zuständigen Ministerien haben ihre Aktivitäten konstruktiv und ergebnisorientiert aufeinander abstimmen können. Handlungsfeld 3: Inklusiver Sozialraum und Wohnen Wer hat den Mut zur Inklusion? Was auf dem Papier längst steht, das soll auch jetzt im Alltagsleben mehr und mehr umgesetzt werden: Nicht nur die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am ganz normalen öffentlichen Leben, sondern auch der Wunsch nach selbstbestimmtem Wohnen im selbstgewählten Umfeld und in den eigenen vier Wänden. Wie ein Leben mit Behinderung zu sein hat, soll nicht mehr das bestehende System von Einrichtungen vorgeben, sondern der betroffene Mensch soll dies selbst gestalten können. Entscheidungen treffen zu können, setzt dabei aber zweierlei voraus. Erstens muss es verschiedene Angebote geben, aus denen eine Auswahl getroffen werden kann. Und zweitens muss ein Mensch mit Unterstützungsbedarf in die Lage versetzt werden, dass sie oder er eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Entscheidung treffen kann. Die Idee vom inklusiven Sozialraum und Wohnen geht noch weiter. Denn es bedeutet auch, dass Menschen mit und ohne Behinderungen selbstverständlich in einem gemeinsamen Lebens- und Wohnumfeld leben und dass daraus eine wirkliche Gemeinschaft entsteht. Es geht also auch um die Beantwortung der Fragen: Wer hat den Mut zur Inklusion? Was für Wohnprojekte braucht man? Wie entsteht inklusives Quartierswohnen? Wie lernt ein 14 Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket in Daten und Fakten

15 Stadtteil oder ein Dorf mit Vielfalt umzugehen, Unter schiede zu akzeptieren und Begegnungsräume zu schaffen? Für die Ausgestaltung inklusiver Sozialräume und inklusiver Wohnmöglichkeiten setzen Bund und Land die Rahmenbedingungen. Bestimmt und gestaltet wird der Sozialraum von den Gegebenheiten vor Ort. In vielen Regionen entwickeln Städte und Gemeinden gemeinsam mit zivilgesellschaftlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern und Betroffenenorganisationen eigene Initiativen und Maßnahmen, um dieses hohe Ziel mit Leben zu erfüllen. In den letzten 20 Jahren wurden mit dem Investitionsprogramm Pflege in Größenordnungen die bestehenden teils maroden Einrichtungen der Vorwendezeit saniert oder komplett neugebaut. Mit Unterstützung der Träger wurden aus Großeinrichtungen Wohnverbünde mit kleinteiligen Wohnstätten sowie differenzierte betreute Wohnformen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus, die auf einem sehr guten bautechnischen Stand sind. Aktuell geht es darum, wohnortnahe, individuelle und selbstbestimmte Teilhabe zu stärken, indem zunehmend ambulante und wohnortnahe Angebote für Menschen mit Behinderungen sowie moderne und professionelle Unterstützungskonzepte etabliert werden. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) hat vor dem Hintergrund des demografischen Wandels im Land damit begonnen, auch Anreize für individuellen barrierefreien Wohnraum zu schaffen. In Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention haben die Aktivitäten an Fahrt gewonnen. So konnten mit dem Förderprogramm Herstellung des barrierefreien Zugangs zu Mietwohnungen im Zeitraum vom bis rund Wohnungen und deren Zugang barrierefrei gestaltet werden. Dafür wurden ca. 9 Mio. Euro Fördermittel als Foto Uwe Hanschmann Zuschüsse gezahlt. Über die Richtlinie zur Mietwohnungsbauförderung konnten im selben Zeitraum noch mal zusätzlich rd Wohnungen generationsgerecht modernisiert werden. Für die Herstellung der generationsgerechten Mietwohnungen bei gleichzeitigem Barriereabbau waren Bauleistungen in Höhe von rd. 100 Mio. Euro erforderlich. Davon wurden rd. 40 Mio. Euro Fördermittel als zinsgünstige Darlehen ausgereicht. Die Förderung des barrierefreien Zugangs zu Mietwohnungen wirkt hochgradig nachhaltig. Das zeigt sich unter anderem darin, dass es in den seit Beginn der Wohnungsbauförderung fast geförderten Wohneinheiten praktisch keinen Leerstand gibt. Ab dem Programmjahr 2013 erfolgt entsprechend dem Haushaltsbeschluss des Landtages zum Haushalt 2013/2014 die Umstellung der Förderung zum barrierefreien Zugang von einem Zuschussprogramm zu einem Darlehensprogramm. Die Richtlinie zum generationsgerechten Wohnen ist noch bis in Kraft und wird für die Folgejahre in modifizierter Form fortgeschrieben. Die Stärkung der Quartiersentwicklung wird dabei einen neuen Schwerpunkt einnehmen. Auch generationsgerechtes Wohneigentum Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket in Daten und Fakten 15

16 II wird mit einer Richtlinie des Infrastrukturministeriums gefördert. Im Zeitraum vom bis konnten in rd. 200 Wohneinheiten Maßnahmen im innerstädtischen Raum mittels Zuschuss oder Darlehen gefördert werden. In diesem Zuge wurden ca. 5,5 Mio. Euro ausgereicht. Dafür wurden seitens der Bauherrschaften bedarfsgerecht auch Maßnahmen zur Herrstellung der Barrierefreiheit umgesetzt, die mittels zusätzlicher Zuschüsse unterstützt wurden. Für 68 Menschen mit schwersten Mobilitätsbeeinträchtigungen konnte über die Richtlinie zur Förderung der behindertengerechten Anpassung von vorhandenem Wohnraum eine deutliche Verbesserung der Wohnsituation erreicht werden. Ca Euro Fördermittel wurden dafür in Form von Zuschüssen ausgereicht. Im Hinblick auf Wohnformen für pflegebedürftige Menschen und für Menschen mit Behinderung ist die Politik des Landes darauf ausgerichtet, die größtmögliche Selbstbestimmung, Normalität und Teilhabe der dort lebenden Menschen zu gewährleisten. Pflege, Betreuung und erforderliche Hilfen sollen dort geleistet werden, wo das alltägliche Leben stattfindet: in der Mitte der Gesellschaft und nicht in Sonderwelten. Erforderlich ist eine breite Vielfalt von Wohn- und Unterstützungsformen, in denen nicht deren Organisation als ambulant oder stationär im Vordergrund steht, sondern der Mensch, der hier lebt. Hierfür bedarf es funktionierender Rahmenbedingungen, die sowohl Anreize für eine inklusive und sozialräumliche Leistungserbringung schafft als auch neue Formen unterstützenden Wohnens befördert. Ein allein auf Fürsorge und Schutz ausgerichtetes staatliches Handeln birgt die Gefahr, institutionalisierend zu wirken und zu Lebenseinschränkungen zu führen, die mit diesen Zielen nicht im Einklang stehen. Der Landesgesetzgeber hat mit dem Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetz (BbgPB- WoG) den Fokus heimrechtlicher Tätigkeit auf die Verwirklichung von Selbstbestimmung, Normalität und Teilhabe ausgerichtet. Mit der Strukturqualitätsverordnung (SQV) und der Einrichtungsmitwirkungsverordnung (EMitwV) wird dieser Ansatz konsequent fortgeführt: Ein allgemeingültiges Schema für eine unterstützende Wohnform gibt es nicht mehr, Maßstab sind die individuellen Bedürfnisse der in ihnen lebenden Menschen. Das bedeutet auch, dass sich das Ordnungsrecht in dem Maße zurückzieht, wie die Wohnform in der Verantwortung ihrer Nutzerinnen und Nutzer und deren Angehörigen steht und je mehr die eigene Haushaltsführung in den Vordergrund tritt. So lagen zum 30. Juni 2012 beispielsweise 195 Wohnformen mit eingeschränkter Selbstverantwortung (69 in der Pflege und 126 in der Eingliederungshilfe) vor, in denen vor diesem Hintergrund ein geringerer Bedarf staatlicher Aufsicht besteht. 26 dieser Wohnformen haben sich dabei allein seit Inkrafttreten des Gesetzes gebildet. In die Kategorie Wohnform mit eingeschränkter Selbstverantwortung fallen dabei vor allem Wohngemeinschaften und Wohngruppen für Menschen mit Behinderung oder für pflegebedürftige Menschen, die ambulante Leistungen erhalten. Menschen mit Behinderung sollen die gleichen Nutzungsmöglichkeiten im Sozialraum haben wie Menschen ohne Behinderung. Für die Ausgestaltung eines inklusiven Sozialraums stellt die Leistungsgewährung Persönliches Budget einen wichtigen Baustein dar. Menschen mit Behinderung können durch diese individuellere Form der Leistungsgewährung und die daraus resultierende passgenauere und bedarfsgerechte Organisation der Hilfen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben in 16 Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket in Daten und Fakten

17 eigener Verantwortung führen. Dies alles setzt jedoch eine Kenntnis der sich bietenden Möglichkeiten des Persönlichen Budgets als auch dessen Umsetzung bei allen Akteuren und den Nutzerinnen und Nutzern voraus. Wichtig hierbei ist das Vorhandensein ausreichender Angebote der Beratung und unterstützenden Assistenz vor Ort. Foto Querschnitt / pixelio.de Der Vergleich der Antragszahlen zur Nutzung des Persönlichen Budgets für 2009 und 2011 verdeutlicht einen leichten Anstieg der Inanspruchnahme. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets in den kommenden Jahren weiter zu erhöhen. Im Besonderen galt und gilt es neben der Informationsvermittlung zum Persönlichen Budget gerade auch Probleme bei der konkreten Umsetzung der Hilfegewährung zu diskutieren. Die 2007 gegründete Arbeitsgruppe Persönliches Budget unter Federführung des MASF und unter Beteiligung von Vertreter/-innen des Landesbehindertenbeirats, der Kommunalen Spitzenverbände, der Freien Wohlfahrtspflege, aller Rehabilitationsträger und des MBJS bietet hierfür die geeignete Plattform. Die Arbeitsgruppe wird ihre Tätigkeit u. a. mit dem Ziel aktivieren: die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets weiter aktiv unterstützend zu begleiten und die Ergebnisse des 2012/2013 laufenden BMAS-Forschungsprojekts Wissenschaftliche Begleitforschung zur Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets für Brandenburg zu bewerten und Schlussfolgerungen für notwendige Schritte zu einer verstärkten Inanspruchnahme zu ziehen. Die kleinste Keimzelle der Gesellschaft ist die Familie. Inklusion als gesellschaftliche Leitidee muss bei Familien mit behinderten Angehörigen ankommen. Und andersherum eine inklusive Gesellschaft soll die Voraussetzungen schaffen, dass Familien mit und ohne behinderte Angehörige gleichberechtigt leben können. Die Landesregierung hat daher ihren Brandenburgischen Familienpreis und den Landeswettbewerb Familien- und kinderfreundliche Gemeinde an die Anforderungen der Inklusion angepasst. Der Brandenburger Familienpreis wurde 2012 schwerpunktmäßig auf die Belange von Familien mit Kindern mit Behinderungen ausgerichtet. Somit konnten nicht nur vorbildliche Projekte für die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe im Feld der Kinder- und Familienpolitik ausgezeichnet, sondern zudem ein Beitrag für die Bewusstseinsbildung für Akteurinnen und Akteure aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen für Familien mit Kindern mit Behinderungen geleistet werden. Folgende Initiativen wurden mit dem Familienpreis 2012 geehrt: Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket in Daten und Fakten 17

18 II Stars for Kids e.v.: ein Projekt zur Unterstützung von behinderten und hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen und deren Familien in der Lausitz Grundschule Guteborn: Gemeinsames Lernen in einer Schule für alle Kinder mit und ohne Behinderung lernen gemeinsam Theatergruppe Bärenherz der Lebenshilfe Kreisverband Uckermark: Acht junge Menschen mit Behinderung bilden diese Theatergruppe Im Rahmen der langjährigen Förderung von Familienferien für Familien mit geringem Einkommen erhalten auch Familien mit behinderten Angehörigen die Chance, durch Zuschüsse einen erholsamen Familienurlaub zu verleben. Das Land stellt dafür jährlich Euro zur Verfügung, die pro Jahr an rd Familien ausgezahlt werden. Seit 1994 konnten so bereits mehr als Ferienaufenthalte ermöglicht werden. Handlungsfeld 4: Barrierefreiheit, Mobilität, Kommunikation, Information Jede Barriere ist eine zu viel Barrierefreiheit ist eine wesentliche Bedingung für eine unabhängige Lebensführung und die gleichberechtigte Teilhabe übrigens nicht nur für Menschen mit Beeinträchtigungen. Es geht um einen gleichwertigen Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, zu Information, Kommunikation sowie den Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen. Gerade beim Thema Barrierefreiheit wird deutlich, dass nur durch ein Zusammenwirken von allen staatlichen Ebenen Umsetzungsstrategien und Maßnahmen bestmögliche Wirksamkeit entfalten können. Es sei daher noch einmal daran erinnert, dass die UN-Konvention alle staatlichen Gebietskörperschaften zur Umsetzung verpflichtet Bund, Länder und Kommunen. Das Land hat, zum Teil auch mit anderen Akteuren gemeinsam, insgesamt 27 Maßnahmen auf den Weg gebracht. Damit nimmt das Handlungsfeld den größten Raum innerhalb des Maßnahmenteiles ein. Allen Beteiligten ist klar, die Herstellung von Barrierefreiheit ist eine Herkulesaufgabe, und sie muss in vielen kleinen und großen Schritten verwirklicht werden. Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung für die Aufsicht über barrierefreies Bauen bewusst und ist intensiv mit der Umsetzung einer Vielzahl von Maßnahmen beschäftigt. Bereits im Jahr 2011 wurden Expertengespräche geführt, wie das Bauordnungsrecht mit den Anforderungen der UN-Konvention harmonisiert werden kann. Dabei wurden länderübergreifend Erkenntnisse und Falloptionen für den Vollzug der Vorschrift zum barrierefreien Bauen nach 45 der Brandenburger Bauordnung (BbgBO) zusammengetragen und bewertet. Einhelliges Ergebnis ist, die Bauordnung soll in der nächsten Legislaturperiode unter Berücksichtigung der DIN Teil 1 und 2 novelliert werden. Ein wichtiger Teilerfolg konnte bereits verzeichnet werden; die DIN Teil 1 und Teil 2 wurden in die Liste der Technischen Baubestimmungen verbindlich aufgenommen und entsprechend der Musterbauordnung im Baurecht weitestgehend eingeführt. Das zuständige Infrastrukturministerium hat parallel dazu eine Evaluation zur Umsetzung des barrierefreien Bauens in Brandenburg durchgeführt. Dabei wurden alle aktenkundigen Bauvorhaben aus dem Jahr 2011 geprüft, bei denen 45 BbgBO einschlägig war. 437 Bauvorhaben wurden in die Evaluation einbezogen. Davon waren 373 Bauvorhaben (85 %) barrierefrei errichtet worden. Das ist ein positives Ergebnis. 46 Bauvorhaben (10,5 %) wurden nicht oder nicht vollständig barrierefrei errichtet, aber die Abweichungsentschei- 18 Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket in Daten und Fakten

19 dazu beigetragen, Lösungen zur barrierefreien Mobilität und Nutzbarkeit der Innenstädte weiterzuentwickeln sowie identifizierte Defizite und Hemmnisse abzubauen. Für Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung des Wettbewerbes wurden Haushaltsmittel in Höhe von Euro eingesetzt. Foto IStockphoto dung konnte nachvollzogen werden. Nur 18 (4,5 %) Bauvorhaben wurden nicht barrierefrei errichtet und die Abweichungsentscheidung ist nicht nachvollziehbar. Die Barrierefreiheit soll aber bei Bauvorhaben zukünftig stringent umgesetzt werden. Dazu wurden und werden verschiedene Maßnahmen durchgeführt, wie beispielsweise ein eigens für Amtsleiterinnen und Amtsleiter der unteren Bauaufsichtsbehörden und für kommunale Behindertenbeauftrage angebotenes Seminar im Februar Aktuelle Beispiele für barrierefreies Bauen zeigen, dass auch schon unter den gegebenen Rahmenbedingungen gute Lösungen für die Zugänglichkeit Aller im innerstädtischen Raum gefunden werden können hat das Infrastrukturministerium den Wettbewerb, Innenstadt! Barrierefrei? ausgelobt. Von den 22 eingereichten Beiträgen wurden die vier Preisträger Bernau, Dahme/Mark, Eberswalde und Rathenow ausgewählt, die Preisgelder in Höhe von je Euro erhielten. Zusätzlich wurden drei Anerkennungen vergeben an Fürstenwalde/Spree, Brandenburg a.d.h. sowie die Sozialhelden e.v. Der Wettbewerb und die Veröffentlichung der Ergebnisse unter haben Die Landesregierung hat aber auch in Hinblick auf die Zugänglichkeit der eigenen Gebäude ihren Blick geschärft. So wurden beispielsweise in der Staatskanzlei einige Anpassungen vorgenommen, um die Barrierefreiheit zu verbessern (Hubtreppe, Rampen, Beschilderung, optische Signale). Ebenso hat das LASV umfangreiche Verbesserungen bezüglich des Blindenleitsystems, der Beschriftung von Hinweis- und Türschildern in Brailleschrift, der Absenkung der Bürgersteige und des Einbaus von Induktionsanlagen herbeiführen können. Im Bereich des Justizvollzuges wurden die behindertengerechte Ausstattung geprüft und notwendige Anpassungen vorgenommen. Die barrierefreie Mobilität innerhalb der Verkehrsinfrastrutkur soll weiter verbessert werden, so dass Menschen mit Behinderungen, aber auch ältere Menschen, Eltern mit kleinen Kindern und Menschen mit kurzzeitigen Mobilitätsbeeinträchtigungen sich ungehindert fortbewegen können. Trotz vielfältiger Aktivitäten in der Vergangenheit ist das Gesamtnetz des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Land Brandenburg noch nicht durchgehend barrierefrei. Die barrierefreie Umgestaltung des öffentlichen Verkehrs muss deshalb perspektivisch zu einem barrierefreien Gesamtsystem im Sinne einer barrierefreien Reisekette entwickelt werden. Die Zielstellungen des MIL sind im Landesnahverkehrsplan 2013 bis 2017 (unter 4.5) dargestellt ( Als zentrale Maßnahme wird bereits seit 1992 konsequent die Mittelvergabe an das Kriterium der Bar- Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket in Daten und Fakten 19

20 II rierefreiheit gebunden. Hindernisse, die den Zugang zum ÖPNV erschweren, werden so weit wie möglich und technisch machbar abgebaut. Das betrifft beispielsweise die Verringerung von Höhen- und Breitenunterschieden beim Ein- und Ausstieg und die Verbesserung von optischen und akustischen Signalen und Informationen. Entsprechende Anpassungen konnten im Berichtszeitraum in zwei Fällen fertiggestellt werden, 18 Anpassungen sind noch in Bau. Als Gesamtkosten wurden laut Infrastrukturministerium bereits 25,8 Mio. Euro eingesetzt. Im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs, für den das Land als Aufgabenträger zuständig ist, wird bei der wettbewerblichen Vergabe weiterhin auf barrierefreie Standards gesetzt. Somit soll eine Erhöhung des Anteils barrierefreier Beförderungsmittel realisiert werden. Gleichwohl muss mit allen Beteiligten, insbesondere der Deutsche Bahn AG, intensiv weiter daran gearbeitet werden, dass die Zugänglichkeit von Bahnhöfen, Bahnsteigen und Zügen verbessert wird. Insbesondere der Umgang mit Mängeln und Störungen sollte optimiert werden. Der Um- und Ausbau von Ortsdurchfahrten unter Beachtung der barrierefreien Gestaltung wie z.b. Anlage von hindernisfreien, taktil und visuell abgegrenzten Gehwegbereichen, Anordnung von Querungshilfen, geringe Neigung der Gehflächen, Absenkung der Bordsteine, Anbringen von taktilen Hilfen im Straßenraum wird weiter vorangetrieben. Im Berichtszeitraum konnten allein 17 Ortsdurchfahrten mit Querungshilfen barrierefrei gestaltet werden, z.b. in Velten, Templin, Friedersdorf und Belzig. Für die barrierefreie Information und Kommunikation von Verwaltungen mit Bürgerinnen und Bürgern wurde mit der Neufassung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) im Februar 2013 ein weiterer Schritt in die Richtung gleichberechtigter Teilhabe gesetzt. Mit der Erweiterung des Geltungsbereiches auf die Kommunen wird klargestellt, dass auch die Kommunalverwaltungen verpflichet sind, barierefrei zu kommunizieren und zu informieren. So haben beispielsweise Menschen mit einer Hörbehinderung Anspruch auf Kommunikationshilfen zur Verständigung in Verwaltungsverfahren sowie im Kindertagesstätten- und Schulbereich. Menschen mit einer Sehbehinderung können ihren Anspruch auf Bescheide, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in Brailleschrift oder Großschrift geltend machen, und Menschen mit Schwierigkeiten beim Textverständnis haben Anspruch auf Erläuterung in leicht verständlicher Sprache. Durch verschiedene Maßnahmen auch innerhalb der Landesverwaltung wird darauf hingewirkt, dass Menschen mit und ohne Behinderung gleichberechtigt teilhaben können. So hat beispielsweise die Landesregierung ihr Veranstaltungsmanagement sowie ihr Internetangebot an die verschiedenen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet. Für das Internet-Portal des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) wurde für Menschen mit Sinnesbehinderung eine Reihe von informativen Videoclips produziert. Zudem werden zunehmend Informationen in Leichte Sprache oder einfache Sprache übersetzt. Das MASF, das Ministerium für Finanzen (MdF) und das LASV haben eine Reihe von Veröffentlichungen in dieser Form bereits vorgenommen. Handlungsfeld 5: Gesundheit und Pflege Gesundheit ist nicht Alles, aber ohne Gesundheit ist Alles Nichts. Die gesundheitliche Versorgung in Bran- 20 Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket in Daten und Fakten

21 denburg ist im nationalen und internationalen Vergleich auf einem hohen Niveau, welches angesichts der Herausforderungen des demografischen Wandels und der zunehmenden Alterung der Bevölkerung zu sichern ist. Insbesondere für Menschen mit akuten oder gesundheitlichen Einschränkungen ist der freie Zugang zu Einrichtungen und Dienstleistungen des Gesundheitssystems elementar. Ein besonderes Augenmerk wurde seitens des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) daher darauf gelegt, den barrierefreien Zugang zu Arztpraxen im Land zu verbessern. Bestehende Förderprogramme wurden gezielt genutzt, um Arztpraxen im Bestand nach behindertengerechten Standards umzurüsten. Neu entstehende Praxen sollen von Anfang an den bautechnischen Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. Die Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu Arztpraxen ist im Bedarfsplan 2013 für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg ein explizites Planungsthema geworden. Der Bedarfsplan wird von der Kassenärztlichen Vereinigung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in Brandenburg und in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium erstellt. Insbesondere im Rahmen der Niederlassungsberatung und im Auswahlverfahren bei der Bewerbung um Vertragsarztsitze sollen die Vorgaben zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung Beachtung finden. Zudem arbeitet man aktiv daran die Prävention und Behandlung in der Zahnarztheilkunde von Menschen mit Behinderungen in stationären und ambulanten Wohnformen voranzubringen. Die Landeszahnärztekammer ist dabei ein aktiver Partner, der mit dem Gesundheitsministerium in diesen Fragen in einer 2012 gegründeten Arbeitsgruppe eng zusammenarbeitet. Im Dezember 2012 wurde eigens eine Fachveranstaltung zur Mundgesundheit älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen durchgeführt. Um chronische Stoffwechselerkrankungen oder Hörstörungen so früh wie möglich erkennen, gezielt behandeln und heilpädagogisch fördern zu können, werden regelhaft Screening-Untersuchungen von Neugeborenen durchgeführt. Das Ziel eine nahezu vollzählige Teilnahme an den Untersuchungen sicherstellen zu können, wurde im Bereich des Stoffwechsel-Screenings mit einer Teilnahme von 99% erreicht. Die Teilnahme am Hörscreening lag bei 70%. Zusätzliche Versorgungsangebote für identifizierte Kleinkinder über regionale Kompetenzzentren in Potsdam und Cottbus sind geplant. Die Bereiche Psychiatrie und Psychotherapie nehmen auch in Brandenburg angesichts der weltweiten Zunahmen von seelischen und psychischen Erkrankungen einen wachsenden Stellenwert innerhalb der gesundheitlichen Versorgung ein. Psychische Erkran kungen gehören mittlerweile zu den häufigsten Erkrankungen, so sind sie inzwischen die Hauptursache für Frühberentungen. In den letzten Jahren hat sich sowohl in der Aufklärungs- und Antistigmatisierungsarbeit als auch in der Erforschung, Diagnostik und Therapie psychischer Erkrankungen viel getan. Die Gesellschaft geht spürbar offener mit psychischen Erkrankungen um, und immer mehr Menschen mit psychischen Problemen entscheiden bzw. bekennen sich offen zur Inanspruchnahme einer Behandlung. Dennoch stehen die Expertinnen und Experten an vielen Stellen noch am Anfang. Zugleich erschwert das stark sektorisiertes und segmentierte Versorgungssystem eine bestmögliche Versorgung. Gerade psychisch Kranke, mit schwerem und chronischem Verlauf, profitieren von einem möglichst reibungslos ineinandergreifenden kooperativen Behandlungs- und Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket in Daten und Fakten 21

22 II Betreuungssystem. Hier will das Gesundheitsministerium ansetzen und hat deshalb u.a. im April 2010 den Landespsychiatriebeirat ins Leben gerufen. Der Beirat ist ein interdisziplinäres und institutionsübergreifendes Expertengremium. Mit der gebündelten Kompetenz seiner Mitglieder berät der Beirat die Landesregierung in allen wesentlichen Handlungsfeldern der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung. Zugleich fördert er die Interaktion zwischen Leistungserbringern, Kostenträgern und der Politik und entwickelt innovative Versorgungsansätze konzeptionell weiter. So wurden z.b. konkrete Handlungsempfehlungen zur ambulanten Bedarfsplanung, zur Finanzierung der Facharztausbildung in Niederlassungspraxen oder zur Unterstützung von regionalen Modellvorhaben für eine bessere Vernetzung verabschiedet. Die Empfehlungen des Beirates wurden bereits teilweise von der Versorgungspraxis aufgegriffen bzw. werden in den Beratungsprozess der zuständigen Gremien eingespeist. Zugleich diskutiert und begleitet der Beirat auch neue Versorgungsansätze und Modellvorhaben, z.b. ein durch die Landesregierung mit Mitteln aus dem Mauerfonds in Höhe von Euro gefördertes Kooperationsprojekt zur Verbesserung der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von schwer belasteten Kindern und Jugendlichen in stationären Jugendhilfeeinrichtungen. Durch aufsuchende Hilfen und regelmäßige Sprechstunden in den Heimen, ein interdisziplinäres, prozessorientiertes Fall- und Ressourcenmanagement sowie gemeinsame Fortbildungen konnten die Symptombelastung und Krisensituationen bei den betreuten Kinder und Jugendlichen verringert werden. Durch das Projekt wurden drei kinder- und jugendpsychiatrische Kliniken, neun Einrichtungen der stationären Jugendhilfe und mehrere Jugendämter zusammengeführt. Das Projekt ist im Kapitel 3 näher beschrieben. Durch ein breites Netz an Beratungsstellen, Selbsthilfestrukturen, ehrenamtlichen Angeboten sowie Pflegediensten, Tagespflegestätten und vollstationären Pflegeeinrichtungen ist die pflegerische Versorgung im Land aktuell in guter Qualität gewährleistet. Den Pflegestützpunkten kommt bei der koordinierten Beratung eine besondere Rolle zu. Bedingt durch den demografischen Wandel und dem damit einhergehenden Anstieg des Pflegebedarfes bei gleichzeitiger Abnahme des (pflegerischen) Erwerbspersonenpotentials werden die pflegerischen Versorgungsstrukturen allerdings zunehmend belastet. Daher hat das MASF Ende 2011 unter Beteiligung aller wesentlichen an der Pflege beteiligten Akteure eine komplexe Untersuchung auf den Weg gebracht. Ziel der Fachkräftestudie Pflege ist es, konkrete Handlungsempfehlungen zu benennen, um auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten über genügend gut qualifizierte Fach- und Hilfskräfte für eine bedarfsgerechte Pflege in Brandenburg zu verfügen. Finanziert wird die Studie aus Mitteln des ESF und Mitteln des Landes in Gesamthöhe von rd Euro. Ende 2013 werden die Ergebnisse in einer Publikation veröffentlicht. Die breite Öffentlichkeit ist eingeladen, bei acht großen Veranstaltungen im Land in den Pflegedialog mit Günter Baaske, dem Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Famlie, zum Thema einzutreten. Zudem ist für Anfang 2014 eine nationale Fachtagung in Planung. In Auswertung der Fachund Diskussionsbeiträge wird das MASF ein Pflegepolitisches Maßnahmenpaket erarbeiten, mit dem die zentralen Problematiken mit Maßnahmen und Projekten lösungsorientiert angegangen werden. 22 Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket in Daten und Fakten

23 Handlungsfeld 6: Tourismus, Kultur, Freizeit, Sport Aktiv und kreativ sein, bringt Lebensfreude und Akzeptanz auf Augenhöhe Das Land engagiert sich für den Ausbau barrierefreier Kultur-, Freizeit- und Erholungsangebote. Gerade im Tourismusbereich ist Brandenburg gut aufgestellt und versucht seiner Vorreiterstellung durch neue attraktive Projekte weiterhin gerecht zu werden. Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten hat Anfang 2012 als verbindliches Zugangskriterium für touristische Förderungen Barrierefreiheit festgeschrieben. Resümieren lässt sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt, dass mit der Einführung der neuen Richtlinie die privatwirtschaftlichen Investitionen auf ähnlich hohem Niveau wie vor 2012 liegen, das heißt, Barrierefreiheit wird auch von Tourismusbetrieben und -unternehmen mittlerweile als Qualitätsmerkmal wahrgenommen und im Rahmen der Möglichkeiten realisiert. In Brandenburg werden dank der konsequenten Ausrichtung der Tourismus Markting Brandenburg GmbH (TMB) auf barrierefreie Tourismusangebote als Qualitätsmerkmal in immer mehr Regionen Möglichkeiten für barrierefreien Urlaub geschaffen. Mit einer Vielzahl von Schulungen und Beratungen sorgt die TMB dafür, dass Barrierefreiheit keine abstrakte Anforderung bleibt, sondern zeigt praktisch, welche Anforderungen inklusive Angebote erfüllen müssen, aber auch welchen sozialen und wirtschaftlichen Nutzen Barrierefreiheit bringt. Das Spektrum der Fortbildungen reicht von der barrierefreien Gestaltung von Fahrradwegen über Workshops zu Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten bis hin zu Seminaren zum Thema Leichte Sprache. Hervorzuheben ist weiterhin die bundesweit preisgekrönte Broschüre Brandenburg für alle. Barrierefrei Foto Claus Mikosch - Fotolia.com reisen 2013 sowie das Internetportal der TMB welches stetig weiterentwickelt und aktualisiert wird und in seiner Qualität in der Bundesrepublik einmalig ist. Im Rahmen der Förderung von kulturellen Projekten und Einrichtungen wird die Verbesserung des Zugangs zu Informationen seitens des MWFK vorangetrieben. So wurde beispielsweise im Berichtszeitraum ein Parkführer für blinde und sehbehinderte Menschen für Park und Schloss Branitz in Zusammenarbeit mit der Stiftung Fürst-Pückler-Museum, der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus sowie dem Blinden- und Sehbehindertenverband Brandenburg e.v. entwickelt. Ein anderes Beispiel ist die Produktion eines Bronzetastmodells von Park Sanssouci für blinde und sehbehinderte Menschen. Seit der Jubiläumsausstellung Friderisiko in 2012 steht das Modell an der Südseite des Neuen Palais. Es soll langfristig am Besucherzentrum Historische Mühle aufgestellt werden. Der Museumsverband des Landes Brandenburg unternimmt auf unterschiedlichen Wegen Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket in Daten und Fakten 23

24 II Schritte zur Sensibilisierung und Ermunterung der kommunalen und freien Museen, um die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Museen stärker zu berücksichtigen. Der Verband unterstützt die Museen mit museumsfachlichem Know-how bei der Initiierung geeigneter Maßnahmen, um Museumsgebäude, Dauer- und Sonderausstellungen an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen anzupassen. So hat der Verband eine Weiterbildung für seine Mitglieder zu diesem Thema durchgeführt, er gibt Handreichungen an seine Mitglieder weiter und ist gegenwärtig an einem Pilotprojekt Leichte Sprache beteiligt. Auch das Archäologische Landesmuseum Brandenburg plant derzeit im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel verschiedene Maßnahmen und bauliche Ergänzungen der Dauerausstellung, die den Grad der Barrierefreiheit und die Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen erhöhen sollen. In einem ersten Schritt wurde die neue Website barrierefrei gestaltet. Seit 1991 veranstaltet der Allgemeine Behindertenverband Brandenburg e.v. Integrative Erlebnisferien für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen. Das MASF fördert alljährlich dieses vorbildliche Projekt aus Mitteln der Lottokonzessionsabgabe in Höhe von Euro. Die Kinder und Jugendlichen lernen bei der Reise mit der eigenen Behinderung bzw. der eines anderen Kindes umzugehen. In dem Naturpark Nuthe-Nieplitz sowie dem Nationalpark Unteres Odertal wurde eine Reihe von Einzelmaßnahmen umgesetzt, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu erhöhen. Die Palette reicht von baulichen Anpassungen bis zur barrierefreien Gestaltung von Informationsangeboten. Die Voraussetzungen für paralympischen Leistungssport in Brandenburg wurden verbessert. So konnte der Olympiastützpunkt für paralympische Kadersportlerinnen und -sportler geöffnet sowie ein Verantwortlicher für den paralympischen Leistungssport benannt werden. Durch den Deutschen Behinderten Sportverband wurden erstmals zwei paralympische Stützpunkte im Land eingesetzt. Für die Sportart Schwimmen ist das der Standort Potsdam, für die Sportart Leichtathletik ist es der Standort Cottbus. Auch die baulichen Rahmenbedingungen an den Sportstätten wurden an barrierefreie bautechnische Standards angepasst. Für den Bereich des Wassersportes wurden seitens des MBJS, des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE) Vorkehrungen für barrierefreie Angebote geschaffen. So wird der Wassersportentwicklungsplan im Sinne der Förderung einer möglichst barrierefreien Nutzung der Angebote überarbeitet. Dieser dient der Verbesserung des Wasserwanderns auf Brandenburger Gewässern. Projektförderungen erfolgen durch die genannten Ministerien auf Basis der bestehenden Förderrichtlinien. Handlungsfeld 7: Selbstbestimmtes Leben, Freiheits- und Schutzrechte So viel Selbstständigkeit wie möglich, so wenig Hilfe wie nötig Dieser Satz aus der Selbsthilfebewegung bringt auf den Punkt, wie Menschen mit Behinderung sich ein selbstbestimmtes Leben vorstellen und mit Recht einfordern. Die Landesregierung fühlt sich dem verpflichtet. Die Sicherung von Freiheits- und Schutzrechten spielt u.a. bei der Frage des Zugangs zur Justiz eine Rolle. Menschen mit Behinderung sollen ebenso wie Menschen ohne Behinderung einen ungehinderten Zugang zur Justiz haben. Die verschiedenen Verfahrensordnungen sollen die besonderen Bedürfnisse von Menschen 24 Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket in Daten und Fakten

25 mit Behinderung berücksichtigen, egal ob sie als Opfer, Zeuge/-in, Sachverständige oder Täter/-in auftreten. Das Ministerium für Justiz (MdJ) hat dazu eigens Ansprechpersonen für Menschen mit Behinderungen für jede Justizbehörde benannt. Zudem wird die Ladung zu Gerichtsterminen mit dem Hinweis auf die Person und die Möglichkeit von individuellen Hilfestellungen versehen. Es war ein Anliegen der Landesregierung gerade in den Bereichen Justiz, Polizei und Feuerwehr stärker für die besonderen Anforderungen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren. Dafür wurden bereits fünf gezielte Fortbildungsveranstaltungen mit guter Resonanz durchgeführt. Zudem konnten die Lehrpläne bzw. Curricula zur Ausbildung im mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst dahingehend überarbeitet werden. Menschen mit Unterstützungsbedarf sollen unter Wahrung ihrer Selbstbestimmung und persönlichen Autonomie die erforderliche Assistenz und der notwendige Schutz gewährleistet werden. Bei der Entscheidung über die Einrichtung bzw. Verlängerung von Betreuungen und/oder freiheitsentziehenden Maßnahmen ist der Grundsatz der Erforderlichkeit genau zu prüfen und ein großes Augenmerk auf betreuungsvermeidende Alternativen zu legen. Fortbildung und Sensibilisierung der im Betreungswesen tätigen Akteure ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Baustein. So organisiert die überörtliche Betreuungsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium jährlich einen Erfahrungsaustausch mit den örtlichen Betreuungsbehörden sowie Fachtagungen: Im Jahr 2011 zum Thema Junge Wilde im Netz der Sozialen Hilfen und Leistungen und im Jahr 2012 zum Thema Freiheitsentziehende Maßnahmen erfolgreich reduzieren. Zudem werden die örtlichen Betreuungsbehörden und die Betreuungsvereine individuell beraten und unterstützt. Im Arbeitsfeld Begleitete Elternschaft zur Unterstützung von Eltern mit geistiger Behinderung wurde eine Reihe von Fortbildungsmaßnahmen zur Kompetenzerhöhung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Jugendamtsbereich druchgeführt, um das Zusammenleben der Eltern mit ihren Kindern zu ermöglichen bzw. zu verbessern. Die zwei Theorie- und vier Praxisseminare haben eine gute Resonanz unter den Teilnehmenden erfahren. Handlungsfeld 8: Bewusstseinsbildung, Partizipation und Interessenvertretung Nichts über uns ohne uns Der Leitsatz der Behindertenrechtsbewegung ist für die Landesregierung zu einem Grundprinzip für eine partizipativ angelegte Behindertenpolitik geworden. Als anschauliches Beispiel kann das Verfahren zur Neufassung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) genannt werden. Hier wurde Teilhabe konsequent ermöglicht. Die Menschen mit Behinderungen, ihre Interessenvertretungen, kommunale Behindertenbeauftragte und alle am Thema Interessierten konnten frühzeitig ihr Expertenwissen einbringen, Regelungsvorschläge unterbreiten und das Gesetzgebungsverfahren kritisch begleiten. Die Betroffenen und die Interessenverbände haben diese Chance genutzt und sich aktiv und konstruktiv eingebracht. Am 13. Februar 2013 ist das BbgBGG in Kraft getreten. Es nimmt in seiner Zielstellung Bezug auf die Behindertenrechtskonvention und bringt damit zum Ausdruck, dass das Paradigma der inklusiven Gesellschaft die Leitorientierung für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung darstellt und alle gesellschaftlichen Akteure ihr Handeln danach auszurichten haben. Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket in Daten und Fakten 25

26 II Die Bewusstseinsbildung innerhalb der Landesregierung beginnt in den Köpfen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daher wurde in vielen Verwaltungen Gesprächskreise eingeführt. Nach außen hin konnte durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit ein Beitrag zum Verständnis über Behinderung und zur Verständigung miteinander geleistet werden. Die Partizipation und Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen konnte auf Landesebene durch eine verstärkte Zusammenarbeit der Landesregierung mit dem Landesbehindertenbeirat (LBB) und in Rahmen verschiedener fachpolitischer Runden Tische spürbar verbessert werden. In den regelmäßigen Sitzungen des LBB sowie in Einzelgesprächen wurde über die Umsetzung des Maßnahmenpaketes berichtet. So strebt der LBB an, die Zusammenarbeit mit einzelnen Ministerien zu verstärken. Ideal wäre es laut der Vorsitzenden des Beirates, Marianne Seibert, wenn mehr Ministerien auch eigeninitiativ die Beratung des Behindertenbeirates nachfragen würden und der Austausch mit weiteren Ministerien intensiviert werden könnte. Dem LBB konnten ab dem Jahr 2012 jährlich Landesmittel in Höhe von Euro zur Verfügung gestellt werden, um eine von der Landesregierung unabhängige Geschäftsstelle führen zu können. Als sehr erfreulich und zielführend wird die Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte gewertet. Ziel ist die Verbesserung der Umsetzung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung und die Wahrung der Aufgaben der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte als Interessenvertretung von Werkstattbeschäftigten mit Behinderungen auf Landesebene. Seit 2012 finden regelmäßig Gespräche zwischen dem Gremium, der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und dem Sozialministerium statt. Erste Ergebnisse sind eine abgestimmte Befragung der jeweiligen Mitglieder in den Landesarbeitsgemeinschaften sowie die finanzielle Förderung der Arbeit des Vorstandes der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte durch Schulungen und Assistenz beim Büromanagement in 2013 und 2014 in Höhe von insgesamt Euro. Im Spätsommer 2013 findet eine gemeinsame Fachtagung der beiden Landesarbeitsgemeinschaften statt. Die UN-Behindertenrechtskonvention richtet sich nicht nur an die staatlichen Ebenen Bund und Länder, sondern ebenso an die Kommunen. Das MASF und der Landesbeauftragte unterstützen die Landkreise, Städte, Gemeinden und Ämter, beispielsweise durch Beteiligung an mehr als 20 Veranstaltungen, Vorträgen, Fachforen und Gesprächskreisen dabei, die Grundprinzipien der UN-Konvention und einer inklusiven Gesellschaft in den Regionen bekannt zu machen und zu diskutieren. Auf Landesebene wurde die Zusammenarbeit mit den kommunalen Behindertenbeauftragten durch fachliche Schwerpunktsetzung der jährlichen fünf gemeinsamen Tagungen qualifiziert. Im Berichtszeitraum standen unter anderem die Themen barrierefreies Bauen, Persönliches Budget und kommunale Teilhabeplanung im Mittelpunkt. Die Befähigung, eigene Interessen selbstständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen, ist eine wesentliche Voraussetzung, um in Politik, Verwaltung und Einrichtungen auf Augenhöhe diskutieren und beraten zu können. Um dies zu unterstützen, ist die Förderung von Empowerment ein wesentlicher Baustein der Stärkung der Selbstbestimmung. Daher hat das Sozialministerium gemeinsam mit verschiedenen Vereinen Projekte initiiert, die die Selbstvertretung im Land voranbringen sollen. So 26 Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket in Daten und Fakten

27 führte beispielsweise die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e.v. in 2011 und 2012 eine Workshopreihe unter aktiver Beteiligung des Landesbehindertenbeauftragten mit in der Behindertenszene engagierten Menschen mit Behinderungen durch. Die Fortbildungen haben ein durchweg positives Feedback erhalten. Weitere Projekte sollen daran anknüpfen und auf den Ergebnissen aufbauen. Bei der weiteren Umsetzung dieses Anliegens ist darauf zu achten, Selbstvertretungen in allen Regionen des Landes Empowerment zu ermöglichen und dabei an die regionalspezifischen Bedarfe anzuknüpfen. Frauen mit Behinderungen haben zum Teil spezifische Belange und Interessen. Die Landesregierung fördert daher Ansätze, die Frauen mit Behinderungen dabei unterstützen, selbstbewusst und selbstbestimmt ihre Interessen in gesellschaftliche Diskurse und Debatten einzubringen. Daher wurde bei Veranstaltungen zur Förderung der Selbstbestimmung darauf geachtet, dass Frauen mindestens paritätisch vertreten sind. Zudem wurden verschiedene Veranstaltungen zum Austausch und zur Vernetzung von Frauen mit Behinderungen unterstützt. Ein wichtiges Thema für Frauen mit Behinderungen sind Gewalterfahrungen und -prävention, das zeigt auch die im Auftrag des BMFSFJ 2012 veröffentlichte Studie Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland. Demnach haben Frauen mit Behinderungen generell ein deutlich höheres Risiko, Opfer von psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt zu werden. Das MASF hat daher das Projekt Schutz vor Gewalt zur Gewaltprävention von Frauen mit Behinderungen initiiert, welches 2012 durch das Institut für Fortbildung, Forschung und Entwicklung e.v. der Fachhochschule Potsdam ausgearbeitet und umgesetzt wurde. Auf Grundlage von Workshops in zwei Workshop Gewaltprävention, Foto Claus Mikosch - Fotolia.com Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen wurde eine Handreichung in Leichter Sprache für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen entwickelt. Eine Fortführung des Projektes ist angedacht. Gemeinsam mit dem Landesbehindertenbeirat hat das MASF entschieden, den bereits in den früheren Jahren vergebenen Preis für Engagement für Menschen mit Behinderungen Giraffe aus dem Blickwinkel des Inklusionsansatzes entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention neu auszurichten. Aktuell wird die Auslobung des neuen Brandenburger Inklusionspreises unter Mitwirkung von Vertretungen des Landesbehindertenbeirates und der kommunalen Behindertenbeauftragten für Ende 2013 vorbereitet. Mit der Neuausrichtung wurde auch der Fokus der Preisverleihung dahingehend geändert, dass weniger der separierte Bereich der Behindertenarbeit, sondern vielmehr auf die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft ausgerichtetes Handeln Anerkennung finden soll. So wird der Brandenburger Inklusionspreis dazu beitragen, dass noch mehr Menschen ihre Verbindung zur und ihre Verantwortung für die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft erkennen und umsetzen können. Zwischenbericht zum Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket in Daten und Fakten 27

28 III Menschen, Maßnahmen, Möglichkeiten: Reportagen über gelebte Inklusion Der Zwischenbericht zur Umsetzung des fachlich breit gefächerten Maßnahmenpaketes reißt viele Themen an. Er spiegelt Teilbereiche des Lebens von Menschen mit Behinderungen wider. Wie vielschichtig und vielseitig Maßnahmen sind, wie Maßnahmen mit Leben erfüllt werden und wie sie Wirkung entfalten können, wird im folgenden Kapitel dargestellt. Alle Theorie ist grau mit den Reportagen soll den abstrakten Daten und Fakten ein Gesicht gegeben werden. Im Mittelpunkt stehen Menschen, die versuchen Inklusion zu leben. Sie sind aktiv an der Umsetzung von Projekten beteiligt oder wollen unterstützt durch diese Projekte ihre selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft verwirklichen. Die hier porträtierten Menschen machen Mut, sich auf den manchmal beschwerlichen Weg für eine inklusive Teilhabe zu machen, sich einzubringen und einzumischen. Wer Inklusion verhindern will, sucht nach Gründen. Diese Menschen zeigen sehr lebendig: Wer Inklusion will, sucht nach Möglichkeiten. 28 Menschen, Maßnahmen, Möglichkeiten: Reportagen über gelebte Inklusion

29 III.I Inklusion macht Schule Erprobung von Inklusionskonzepten und Entwicklung von Beispielen guter Praxis III.II Alle sind dabei Erprobung von Inklusionskonzepten und Entwicklung von Beispielen guter Praxis III.III Vom Zuhause in die Welt Behinderungsgerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum III.IV Beratung und Begleitung beim Studium Umsetzung der HRK-Empfehlungen zur Vermeidung von Studienabbruch III.V Eine Innovation für die Inklusion Vermittlung von Kompetenzen in der allgemeinen Inklusionspädagogik in Lehramtsstudiengängen III.VI Bewusstseinsbildung durch barrierefreie Ausstattung Förderung und Sicherung der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung im Landesdienst III.VII Vom ersten Scheitern zu einer guten Ausbildung Schaffung von betrieblichen Ausbildungsplätzen durch die Initiative Inklusion III.VIII Gemeinsam auf Tour Abbau der Arbeitslosigkeit älterer Menschen mit Schwerbehinderung III.IX Urlaub ohne Grenzen Pflege und Weiterentwicklung des Internetauftrittes III.X In Heimen Station machen You ll never walk alone Kooperationsprojekt von stationärer Kinderund Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Menschen, Maßnahmen, Möglichkeiten: Reportagen über gelebte Inklusion 29

30 III Inklusion macht Schule III.I Maßnahme 1.7a: Erprobung von Inklusionskonzepten und Entwicklung von Beispielen guter Praxis 84 brandenburgische Grundschulen sind im Schuljahr 2012/13 mit dem Pilotprojekt Inklusive Grundschule gestartet. Diese Schulen arbeiten freiwillig mit inklusiven Unterrichtsangeboten nach landeseinheitlichen Standards für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache. Ziel des Pilotprojekts ist es, die komplexen Wechselwirkungen im Unterricht mit einer heterogenen Schülerschaft zu untersuchen und Bedingungen des Gelingens für den gemeinsamen Unterricht herauszuarbeiten und weiterzuentwickeln. Name: Nils Vogeley Alter: 11 Jahre Wohnort: Falkensee Beeinträchtigung: geistige Behinderung Die Schule von Nils Vogeley ist hell und freundlich. Überall sind große Fenster, viele Pflanzen schmücken den zentralen Raum. Man fühlt sich sofort wohl, wenn man in das Gebäude kommt. Doch das ist nicht alles, was die Adolph-Diesterweg-Grundschule in Falkensee auszeichnet. Seit dem Schuljahr 2012/2013 beteiligt sie sich am Pilotprojekt Inklusive Grundschule und hat hierfür ein schulinternes, ganzheitliches Unterrichtskonzept auf der Grundlage des Rahmenlehrplans der Grundschule entwickelt. So werden nun Kinder mit und ohne Schwierigkeiten im Bereich der bisherigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache gemeinsam unterrichtet und es gibt zusätzliche Lehrkräfte und Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen. Für jedes Kind wird ein individueller Lernplan geführt. In seiner Klasse sind Nils und Anna, die ein Down-Syndrom hat, die einzigen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung. Hier erfolgt die Beschulung integrativ, da für die betreffenden Kinder sowohl ein anderer Lehrplan gilt, als auch noch weitere individuell zusätzliche Stunden für den gemeinsamen Unterricht zur Verfügung gestellt werden. In anderen Klassen gibt es auch Kinder mit Beeinträchtigungen in anderen Bereichen. Netter Umgang und viel Unterstützung Nils gefällt die Schule sehr gut. Schon seit der ersten Klasse ist er dabei. Das Lernen und auch der Umgang mit den anderen Kindern und den Erwachsenen dort machen ihm Spaß eigentlich alles, sagt er. Nils steht eine pädagogische Hilfskraft zur Seite. Sie ist während des gesamten Unterrichts dabei und begleitet ihn zum Hort. Zur Schule fährt Nils mit seiner Schwester auf seinem Fahrrad die Eltern müssen ihn nicht begleiten. In der Pause spielt er Fußball ohne die Mädchen, denn die haben dazu keine Lust. Danach gefragt, was Nils fehlt, antwortet er: Nichts, ich habe genug. Obwohl Klassenfahrten nicht so sein Ding sind, war er bei der ersten dabei. Abends bekam er zwar etwas Heimweh, doch dann durfte er mit ins Erzieherzimmer und hat dort gut geschlafen. Es war der richtige Weg Nils Eltern wussten anfangs nicht, dass Nils Foto Irina Gragoll 30 Menschen, Maßnahmen, Möglichkeiten: Reportagen über gelebte Inklusion

31 Maßnahme: 1.7a Ressort: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Laufzeit: Schuljahr 2012/13 bis Schuljahr 2014/15 Ansprechpartnerin: Katja Sieger, Tel Finanzierung: Zusätzliche personelle Ausstattung 2013: , 2014: Foto Irina Gragoll eine Behinderung hat. Er war ein wenig mit der Sprache zurück und so dachten sie, er wäre ein sogenannter Spätentwickler. Erst ein Jahr vor Beginn der Schule wurde die Behinderung durch einen IQ-Test festgestellt. Auf die Frage, was sich dadurch geändert hat, sagt seine Mutter, Frau Vogeley: Man hat mehr Verständnis, wenn man es weiß. Auch als Eltern. Vorher waren wir ungeduldig und fragten uns, warum er Dinge nicht versteht. Wir haben die verschiedensten Förderungen durchlaufen und ihn damit überfordert. Jetzt lassen wir ihn einfach so sein, wie er ist. Und sie sagt weiter: Inklusion in der Art, wie sie Nils bisher erlebt hat, war der richtige Weg. Aber es müssen auch die Bedingungen stimmen, wie die Ausstattung, kleinere Klassen und dass immer eine Hilfskraft dabei ist. Defizite sieht sie nicht: Nils geht sehr gern in die Schule, das ist ein gutes Zeichen. Er fühlt sich wohl. Und das ist die Hauptsache. An Inklusion prinzipiell schätzt Frau Vogeley, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr so ausgesondert werden wie früher, dass Kinder schon von klein auf mit ihnen in Kontakt kommen. Für sie muss es normal werden, dass Menschen mit Behinderungen auch zur Gesellschaft gehören. Eine inklusive Oberschule wäre gut In der Zukunft, nach der sechsten Klasse, wird Nils eine Förderschule besuchen. Die Entscheidung, Nils auf eine Schule ausschließlich mit Kindern, die ebenfalls eine Behinderung haben, also in einen geschützten Raum zu schicken, fällt seinen Eltern nicht leicht. Sie möchten Nils die hohen Anforderungen einer Oberschule nicht zumuten Fächer zum Beispiel, denen er schon heute nicht gewachsen ist. Aber auch an der Oberschule kann Nils im gemeinsamen Unterricht nach einem eigenen Lehrplan, dessen Anforderungen er gewachsen ist, -beschult werden. Menschen, Maßnahmen, Möglichkeiten: Reportagen über gelebte Inklusion 31

32 III Alle sind dabei III.II Maßnahme 1.7a: Erprobung von Inklusionskonzepten und Entwicklung von Beispielen guter Praxis 84 brandenburgische Grundschulen sind im Schuljahr 2012/13 mit dem Pilotprojekt Inklusive Grundschule gestartet. Diese Schulen arbeiten freiwillig mit inklusiven Unterrichtsangeboten nach landeseinheitlichen Standards für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache. Ziel des Pilotprojekts ist es, die komplexen Wechselwirkungen im Unterricht mit einer heterogenen Schülerschaft zu untersuchen und Bedingungen des Gelingens für den gemeinsamen Unterricht herauszuarbeiten und weiterzuentwickeln. Name: Heike Richter Institution: Sonderpädagogin Einrichtung: Spreewald-Grundschule in Burg Bevor Heike Richter Sonderpädagogin an der Spreewald-Grundschule in Burg wurde, war sie Grundschullehrerin. Bereits in dieser Zeit stellte sie sich viele Fragen über die kindliche Entwicklung und hatte den Wunsch, ihr Wissen zu vertiefen, um als Pädagogin noch gezielter zu helfen. Daher entschloss sie sich zum Studium der Sonderpädagogik. Heute ist sie mit vielfältigen Aufgaben betraut, wie die Durchführung des Unterrichts, die Mitarbeit bei der Erstellung individueller Förderpläne, das Initiieren von Helferkonferenzen und die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern und Lehrkräften. Selbst die Zusammenarbeit mit umliegenden Kitas gehört zu ihrem Aufgabengebiet. In allen Bereichen arbeitet Heike Richter eng mit der Schulleitung zusammen zum Beispiel bei der Planung von Förderstunden, bei der Organisation von Fortbildungen und bei der Entwicklung neuer Ideen zur Umsetzung der Inklusion an der Schule. Von der Schulleitung erhält sie auch viel Unterstützung durch eine hohe Akzeptanz und Wertschätzung ihrer Arbeit. Anleitung und Beratung erfährt sie durch die SpFB, die Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle. Sich gegenseitig bereichern Die Spreewald-Grundschule in Burg ist eine der 84 Schulen, die die Brückenfunktion auf dem Weg zu einer Schule für alle übernehmen. Sie kann beispielsweise über einen Stundenpool verfügen, der unter anderem dazu genutzt wird, wöchentliche Rhythmik- Förderstunden zur Unterstützung aller Kinder einzurichten unabhängig davon, ob sie Wahrnehmungsauffälligkeiten zeigen oder nicht. Dadurch lernen die Schülerinnen und Schüler nicht nur etwas für sich, sondern auch viel mit- und übereinander, was Heike Richter sehr wichtig ist. Sie berichtete davon, dass ein Schüler mit einem Lernproblem einem Kind mit einer geistigen Behinderung half, indem es ihm etwas sehr gut erklärte. Mit Mut und Engagement Seit Heike Richter an der Spreewald-Grundschule tätig ist, wurden Kinder immer seltener und nur in Ausnahmefällen an eine Förderschule überweisen. Mit dem Pilotprojekt ist es so, dass Kinder mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache nur noch wohnortnah unterrich- Foto H. Richter 32 Menschen, Maßnahmen, Möglichkeiten: Reportagen über gelebte Inklusion

33 Foto H. Richter Maßnahme: 1.7a Ressort: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Laufzeit: Schuljahr 2012/13 bis Schuljahr 2014/15 Ansprechpartnerin: Katja Sieger, Tel Finanzierung: Zusätzliche personelle Ausstattung 2013: , 2014: tet werden und nicht mehr an Förderschulen gehen Diese Kinder besuchen gemeinsam mit ihren Freunden aus der Nachbarschaft die Schule und werden alle individuell gefördert. Den Erfolg, den die Schule für sich verzeichnet, führt sie auch oder vor allem auf die Kolleginnen und Kollegen zurück, die mit viel Mut und Engagement an ihre Arbeit herangehen, sehr gute Erfahrungen sammeln und diese dann umsetzen. Alle sind dabei Inklusion bedeutet für Heike Richter: Alle sind dabei. Wirklich alle Kinder, die in einem Ort leben, aufwachsen und zusammen am Nachmittag spielen, sollen auch an einem Ort gemeinsam lernen. Das heißt für Heike Richter auch Inklusion von Anfang an: in Kita und Schule, in einem einheitlichen Bildungssystem, von der ersten bis zur zehnten Klasse. Die Pilotschulen sind für Heike Richter ein erster und wichtiger Schritt. Für die Umsetzung von Ideen braucht es allerdings manchmal auch finanzielle Ressourcen und entsprechende Rahmenbedingungen. Diese werden im Rahmen des Pilotprojekts Inklusive Grundschule erprobt und ausgewertet, bevor sich die Schulen flächendeckend zu inklusiven Schulen weiterentwickeln. Wichtig sind für Heike Richter besonders die Eltern der Kinder und Jugendlichen, denn diese können mit ihrem Einsatz und Engagement die Arbeit der Lehrkräfte und Pädagoginnen und Pädagogen maßgeblich unterstützen. Menschen, Maßnahmen, Möglichkeiten: Reportagen über gelebte Inklusion 33

34 III Vom Zuhause in die Welt III.III Maßnahme 3.3: Behinderungsgerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum für Menschen mit schwersten Mobilitätseinschränkungen Ziel ist die Verbesserung der Wohnsituation, insbesondere die Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten, in vorhandenen Mietwohnungen und in selbst genutztem Wohneigentum im Bestand für schwerstmobilitätsbehinderte Menschen, um ihnen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen. Name: Kira Hanschmann Alter: 13 Jahre Wohnort: Groß Lindow Beeinträchtigung: Mobilitätseinschränkung Familie Hanschmann lebt schon viele Jahre mit der körperlichen Behinderung ihrer Tochter. Dass Kira ohne Hilfe nicht laufen kann, machte den Eltern lange nichts aus. Gemeinsam ging es in den Urlaub in die ganze Welt zum Beispiel in den Tropenwald in Ghana und mit dem Katamaran in die Karibik. Schwierig wurde es erst, als Kira älter und schwerer wurde, so dass sie nicht mehr huckepack getragen werden konnte. Ab diesem Zeitpunkt war kein Gang ohne Hilfe mehr möglich. An ein selbstständiges Verlassen des elterlichen Hauses war nicht mehr zu denken. prüfte und kalkulierte, wurden die Errichtung einer Rampe und eines behinderungsgerechten Bades bewilligt. So kann sich Kira nun ohne Barrieren in ihrem Zuhause bewegen und auch allein das Grundstück verlassen. Kira schätzt diesen enormen Bewegungsgewinn sehr. Und sie hat einen enormen Sprung in ihrer Selbstständigkeit gemacht. Mit 13 Jahren ohne Hilfe das Grundstück verlassen zu können, ist für Kira ein nie dagewesener Fortschritt. Trotz Rolli kein Außenseiter Für Uwe Hanschmann und seine Tochter Kira ist Inklusion eine völlig normale Forderung. Kira sagt: Nur weil ich im Rolli sitze, bin ich doch kein Außenseiter. Ich lebe das so und fordere das auch von meiner Umwelt ein. Ich gehöre genauso zur Gesellschaft wie ein gesunder Mensch. Uwe Hanschmann meint: Alles was der Inklusion von Menschen mit Behinderung dient, finden wir richtig. In der heutigen Zeit können neue Bauprojekte nur noch barrierefrei errichtet werden, sonst erhalten sie keine Baugenehmigung. Das ist gut. Aber das Vorhandene birgt viele Unwägbarkeiten. Verantwortliche sollten stets mit der Brille eines Körperbehinderten durch die Welt gehen. Nur so erkennen sie die täglichen Probleme eines Betroffenen und stellen sie vielleicht ab. Ein Sprung in die Selbstständigkeit Um Kira die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, suchte Familie Hanschmann nach Unterstützung, was anfangs aufgrund mangelnder Informationen und mehrfacher Einreichung von Anträgen nicht leicht war. Ein persönliches Vorsprechen bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und bei einem Pflegestützpunkt brachte die Lösung. Nachdem ein Architekt vor Ort alles Fotos Uwe Hanschmann 34 Menschen, Maßnahmen, Möglichkeiten: Reportagen über gelebte Inklusion

35 Foto Uwe Hanschmann Maßnahme: 3.3 Ressort: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Laufzeit: bis , Verlängerung der Richtlinie ist vorgesehen Ansprechpartnerin: Kerstin Schulz, Tel Finanzierung: Je nach vorliegender Antragslage im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Inklusion erlebt Kira täglich in ihrer Schule sei es bei ihrer Teilnahme an Klassenfahrten oder auch durch die Hilfe bei Vorträgen in der Klasse. Ausgrenzung und Benachteiligung spürt sie im öffentlichen Nahverkehr. Denn als Rollstuhlfahrer hat sie keine Chance, auf den Bahnhof in ihrem Heimatort zu kommen. Auch in ihrem Gymnasium ist noch einiges zu tun, denn es verfügt nur über eine Rampe zum Hauptgebäude und barrierefrei geht es nur ins Erdgeschoss. Alltag ohne Grenzen Kira wünscht sich, dass sie sich im Alltag weitestgehend so verhalten kann wie Menschen ohne Behinderungen. Ihr Vater fügt hinzu: Dafür bedarf es weiterer Anstrengungen für Maßnahmen der Barrierefreiheit. Die Förderung und auch dieses Projekt haben den richtigen Weg eingeschlagen! Er gibt abschließend zu bedenken: Förderungen sind gut, sie unterstützen Maßnahmen, die sonst nicht umsetzbar wären. Allerdings wären unsere Maßnahmen auch nicht umsetzbar gewesen, wenn wir nicht materiell leistungsfähig gewesen wären. In nicht geringer Höhe waren auch wir selbst gefordert. Das kann nicht jeder behinderte Mensch oder dessen Familie. Menschen, Maßnahmen, Möglichkeiten: Reportagen über gelebte Inklusion 35

36 III Beratung und Begleitung beim Studium III.IV Maßnahme 1.7a: Umsetzung der HRK-Empfehlungen zur Vermeidung von Studienabbruch und zur Erhöhung der Abschlussquoten der Studierenden mit Behinderungen Back UP team ist ein Beratungsangebot der Psychologischen Beratungsstelle der Universität Potsdam. Das Projekt begleitet und berät gesundheitlich beeinträchtigte Studierende im Studium. Durch lösungs- und ressourcenorientierte Gruppen- und Einzelcoachings wird versucht, gesundheitsbedingten Krisen von Studierenden im Studium entgegenzuwirken, die Studienzeiten der Zielgruppe durch eine engmaschige und aufs Individuum abgestimmte Begleitung zu reduzieren und krankheitsbedingten Studienabbrüchen vorzubeugen. Name: Birgit Klöhn Funktion: Dipl.-Psychologin, Projektleitung Institution: Universität Potsdam An Studierende werden immer höhere Anforderungen gestellt. Allein diese zu bewältigen ist schon schwer. Noch schwerer wird es für Studenten, die unter Beeinträchtigungen wie Redeängsten, Motivationsproblemen oder Schreibblockaden leiden. Oft verbergen sich dahinter chronische Erkrankungen wie Angststörungen oder depressive Verstimmungen. Auch andere Beschwerden können das Studium behindern: Essstörungen, Diabetes, Morbus Crohn, Lähmungen und Traumata infolge von Unfällen zum Beispiel. Gleiche Chancen für alle Um Studierenden mit chronischen Erkrankungen oder psychischen Beeinträchtigungen Chancengleichheit zu bieten, gibt es an der Universität Potsdam das back UP team, das Gruppen- und Einzelcoachings durchführt, um gesundheitsbedingten Krisen entgegenzuwirken. Zur Einrichtung des back UP teams kam es, weil deutlich wurde, dass es zwar allgemeine universitäre Hilfsangebote gibt und außerhalb der Universität die Möglichkeit einer Psychotherapie, aber keine Angebote, die sich eigens den studienbezogenen Problemen von Studierenden unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Erkrankung widmen. Diese Lücke sollte das Projekt schließen. Große Dankbarkeit bei den Studierenden Dass dies gelungen ist, zeigen viele Beispiele. Um den Erfolg der engagierten Arbeit transparent zu machen, dient dieses: Eine Hilfe suchende Person litt unter Panikattacken. Im Coachingprozess stellte sich zum einen heraus, dass sie auf eigene überhöhte Leistungsanforderungen zurückzuführen waren. Und zum anderen, dass eine Persönlichkeitsstörung vorlag. Nach Teilnahme an einer Stressbewältigungsgruppe, Sensibilisierung für die eigene Krankheit in regelmäßigen Einzelgesprächen und Vermittlung in eine Psychotherapie konnte die Person mit Erfolg und herausragenden Leistungen weiterstudieren. Eine weitere Bestätigung für den Erfolg ist, dass die meisten Studierenden, die die Gruppen- und Einzelangebote in Anspruch nehmen, große Dankbarkeit für die Arbeit des Teams zeigen. Und diese ist vielfältig, endet nicht bei den internen Projekten selbst, sondern beinhaltet bei Foto Universität Potsdam 36 Menschen, Maßnahmen, Möglichkeiten: Reportagen über gelebte Inklusion

37 Foto Universität Potsdam Maßnahme: 1.7a Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Laufzeit: bis Ansprechpartnerin: Anne-Kathrin Kretschmann, Tel mwfk.brandenburg.de Finanzierung: ESF: ,20 Eigenmittel: ,75 Bedarf auch die Vermittlung in ambulante Psychotherapien bei niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen oder Instituten. Auf den Erfolg der Projekte angesprochen, antwortet Projektleiterin Birgit Klöhn: Wir können mit Stolz sagen, dass es gegenwärtig allen teilnehmenden Studierenden unseres Gruppenangebotes mit dem Wiedereinstieg ins Studiumgelungen ist, wieder aktiv am Studium teilzunehmen und vereinzelt sogar wieder Prüfungsleistungen zu erbringen. Auch beobachten wir, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu unserem neuen Gruppenangebot Redeängste abbauen im Gruppenverlauf bereits von ersten Erfolgen in Referatssituationen berichten. Unterstützung im universitären Alltag Seinen Beitrag zur Inklusion sieht das back UP team darin, Studierende durch seine Gruppen- und Einzelangebote im universitären Alltag zu unterstützen: sie auf die universitären Anforderungen vorzubereiten und dabei zu begleiten und ihnen dadurch eine weitestgehend normale Teilnahme an Lehrveranstaltungen und dem sozialen Leben an der Universität Potsdam zu ermöglichen. Damit sind die richtigen Weichen für die Zukunft gestellt. Doch es gibt noch einiges zu tun, findet Birgit Klöhn: Die Förderung entsprechender Projekte ist ein Schritt in die richtige Richtung, kann aber nur der Anfang sein. Für Universitäten müsste es noch selbstverständlicher werden, nicht nur Wissenschaft, Forschung und Lehre zu fördern, sondern auch die seelische Gesundheit der Studierenden und damit die potentiellen Leistungsträger unseres Landes. Menschen, Maßnahmen, Möglichkeiten: Reportagen über gelebte Inklusion 37

38 III Eine Innovation für die Inklusion III.V Maßnahme 1.17: Vermittlung von Kompetenzen in der allgemeinen Inklusionspädagogik in lehramtsbezogenen Studiengängen durch Einführung des Studienganges Sonder- bzw. Inklusionspädagogik an der Universität Potsdam. Einführung des neuen Studienganges Lehramt Primarstufe mit inklusionspädagogischer Schwerpunktsetzung sowie Schaffung der Voraussetzungen zur Vermittlung von inklusionspädagogischen Grundkenntnissen in allen lehramtsbezogenen Studiengängen. Name: Prof. Dr. Agi Schründer-Lenzen Funktion: Professorin für Allgemeine Grundschulpädagogik und -didaktik Institution: Universität Potsdam Ab dem Wintersemester 2013/14 werden auf der Grundlage des neugefassten Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes an der Universität Potsdam lehramtsbezogene Studiengänge für das Lehramt Primarstufe angeboten, in denen optional eine inklusionspädagogische Schwerpunktbildung erfolgen kann. Inklusionspädagogische Schwerpunktbildung im Studium für das Lehramt Primarstufe Bei einer inklusionspädagogischen Schwerpunktbildung tritt an die Stelle des Studienbereichs Grundschulbildung, der in dem Studiengang Primarstufe ohne inklusionspädagogische Schwerpunktbildung zu studieren ist, der Studienbereich Inklusionspädagogik mit gleichem Studienumfang. Er umfasst die Allgemeine Inklusionspädagogik und -didaktik sowie inklusionspädagogisch orientierte Studien in den Fachrichtungen der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Lernen, emotional-soziale Entwicklung und Sprache. Weitere Studienbereiche sind: Bildungswissenschaften (einschließlich Grundschulpädagogik und -didaktik), Fachwissenschaften und -didaktik der Unterrichtsfächer Deutsch und Mathematik sowie schulpraktische Studien. Das Ziel der inklusionspädagogischen Schwerpunktbildung ist, einen neuen Typus von Primarstufenlehrkräften auszubilden, die umfassend auf die professionellen Anforderungen einer inklusiven Grundschule vorbereitet sind und neben ihren Aufgaben in Unterricht und Erziehung auch unterstützende und beratende Funktionen gegenüber Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern wahrnehmen sollen. Für die Entwicklung und Umsetzung der neuen Studienprogramme wurden vom MWFK fünf neue Professuren einschließlich der Ausstattung finanziert. Vorgesehen sind zurzeit 60 Studienplätze für den Schwerpunkt Inklusionspädagogik, die sicher begehrt sein werden, da die Nachfrage für das Lehramt Primarstufe an sich schon sehr hoch ist. Frau Prof. Dr. Agi Schründer-Lenzen ist Professorin an der Universität Potsdam und maßgeblich für die Konzeption des neuen Studiengangs verantwortlich. Ihr Anliegen war es, durch die neue Schwerpunktsetzung die künftigen Lehrkräfte besser auf die Anforderungen eines gemeinsamen Unterrichts für Grundschulkinder mit unterschiedlichen Risikofaktoren vorzubereiten. Dabei sollten die Förderschwerpunkte im Vordergrund stehen, die die größte Gruppe der Kinder mit Beeinträchtigungen kennzeichnet und die in der schulischen Praxis vielfach auch in kombinierter Form auftreten: Lern-, Verhaltens- und Sprachbeeinträchtigungen. Die bisherigen lehramtsbezogenen Studiengänge sahen zwar hoch qualifizierte Fachlehrkräfte für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 vor, aber diese Studieninhalte gingen vielfach an den Erfordernissen der Berufspraxis in der Grundschule vorbei. Man stand vor dem Problem, dass gerade für die wissenschaftliche Ausbildung im pädagogisch-psychologischen und im fachdidaktischen Bereich für einen professionellen Umgang mit einer zunehmend heterogener 38 Menschen, Maßnahmen, Möglichkeiten: Reportagen über gelebte Inklusion

39 Foto W. P. Schneider Maßnahme: 1.17 Ressort: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Laufzeit: Start: ab Wintersemester 2013/14 Ansprechpartnerin: Karin Melzer, Tel Finanzierung: 3 Mio p.a. gewordenen Schülerschaft nicht genügend Zeit zur Verfügung stand. Jetzt ist das lehramtsbezogene Studium für die Primarstufe auf insgesamt 10 Semester angehoben worden und unterscheidet sich damit auch nicht mehr von der Studiendauer für die anderen Schulstufen. Eine Schule für alle Kinder Der neue Studiengang läutet einen Paradigmenwechsel ein, da er in der Lehramtsausbildung das bietet, was für die Arbeit von Lehrkräften in einer inklusiven Schule notwendig gekonnt werden muss. Allerdings, so Prof. Schründer-Lenzen, darf Inklusion nicht nach der Grundschule aufhören. Es kann nicht sein, dass Kinder, die sechs Jahre eine inklusive Grundschule besucht haben, im Anschluss in eine Förderschule wechseln müssen. Kinder haben ein Recht auf den gemeinsamen Unterricht bis zum Ende ihrer Schulzeit. Sie führt dazu aus: Die an Brandenburger Schulen jetzt eingeleiteten Veränderungen sind nicht etwas, das aus reiner Menschenliebe passiert. Inklusion ist ein durch die UN-Behindertenrechtskonvention festgelegtes Grundrecht, ein Menschenrecht. Aus unterschiedlichsten Gründen ist es leider noch nicht möglich, an der Universität Potsdam eine inklusionspädagogische Schwerpunktbildung auch in dem Studiengang für das Lehramt Sekundarstufe I/II anzubieten. Doch durch die Vermittlung inklusionspädagogischer und -didaktischer Grundlagen im Rahmen des bildungswissenschaftlichen Studiums für alle Lehrämter ist sichergestellt, dass alle künftigen Lehrkräfte eine Grundlagenausbildung in diesem Bereich erfahren. Mehr Verständnis für die Hindernisse entwickeln Die Empfehlung von Frau Prof. Dr. Schründer- Lenzen für die Zukunft lautet: Ich glaube, wir müssen noch besser verstehen lernen und damit meine ich auch wir an der Universität als Forschende, welche Hindernisse es bei den Menschen selbst gibt, die überwunden oder bearbeitet werden müssen, um Inklusion als gesellschaftliches Ziel in der Praxis umzusetzen. Und weiter: Nach allem, was wir derzeit wissen, ist das Argument, das am häufigsten vorgebracht wird: Ich kann das einfach nicht. Und dieses Ich kann das einfach nicht ist ein Argument, von dem man weiß, dass es sich verliert, wenn Lehrkräfte professionelle Unterstützung für einen hoch individualisierten Unterricht erhalten. Menschen, Maßnahmen, Möglichkeiten: Reportagen über gelebte Inklusion 39

40 III Bewusstseinsbildung durch barrierefreie Ausstattung III.VI Maßnahme 2.11.e: Förderung und Sicherung der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung im Landesdienst Barrierefreie Ausstattung der Arbeitsplätze von schwerbhinderten Menschen als Schwerbehindertenvertreter für Menschen mit Behinderungen in seiner Behörde ein. Soziale Inklusion sieht er als wichtiges Ziel an und versteht darunter: dass sich jeder Mensch frei bewegen kann, ohne der Hilfe anderer zu bedürfen. Und er fügt hinzu: Wenn ich mir zum Beispiel die Schweden ansehe, da haben Rollstuhlfahrer überhaupt keine Probleme. Da sind überall Rampen, die kommen überall hin. Name: Siegfried Sauer Alter: 62 Jahre Wohnort: Senftenberg Beeinträchtigung: Hirnschädigung Siegfried Sauer ist Rechtspfleger und darüber hinaus seit fast 17 Jahren Hauptschwerbehindertenvertreter in einer Justizbehörde. Als er 22 Jahre alt war, hatte er einen Verkehrsunfall, bei dem er einen Schädelbasisbruch erlitt, der eine Hirnschädigung zur Folge hatte. Er fühlt sich jedoch nicht behindert, obwohl ihm attestiert wurde, dass bei ihm eine Hirnschädigung mit Leistungsbeeinträchtigung und Ausfallerscheinungen vorliegt. Siegfried Sauer macht Sport, läuft Marathon und geht eisbaden. Und er findet, dass er großes Glück gehabt hat, denn viele andere, denen Ähnliches passierte, sitzen im Rollstuhl. Barrierefreie Arbeitsplätze dienen auch der Bewusstseinsbildung Die Maßnahme Barrierefreie Ausstattung der Arbeitsplätze von schwerbehinderten Menschen stellt für Siegfried Sauer einen wichtigen Weg zur Bewusstseinsbildung bei den Mitmenschen dar. In jeder Behörde gibt es jetzt einen Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen. Wenn also jemand ein Problem hat, steht er nicht allein da, sondern es wird ihm geholfen. Und während es früher schwierig war, eine behinderungsgerechte Ausstattung zu bekommen, ist dies heute nicht mehr so. Gemeinsam mit den Betroffenen, dem Dienst- Inklusion ist ein wichtiges Ziel Auf die Frage, ob es Dinge gab, die er nach dem Unfall wieder lernen musste, antwortet Siegfried Sauer: Es war insofern anders, mit dem Bewusstsein zu leben, dass ich schwerbehindert bin. Schwierig war es in der damaligen Zeit auch, nach dem Studium einen Job zu finden: Zu der Zeit war man noch behindert durch das Etikett Behinderung. Man wurde nicht so ernst genommen. Und es kamen viele Absagen. Die Tatsache, dass man so eingestuft war, war ein Manko. So war halt damals das Bewusstsein. Im Zuge der Aufbauhilfe kam Siegfried Sauer dann auf eigenen Wunsch nach Senftenberg und setzt sich dort Foto W. P. Schneider 40 Menschen, Maßnahmen, Möglichkeiten: Reportagen über gelebte Inklusion

41 Foto W. P. Schneider Maßnahme: 2.11e Ressort: Ministerium der Justiz Laufzeit: fortlaufend Ansprechpartnerin: Brigitte Gemkow, Tel herrn und der Schwerbehindertenvertretung wird nach einer konstruktiven Lösung gesucht, um zum Beispiel Krankheitszeiten zu reduzieren und den Arbeitsplatz nicht zu gefährden. Die Maßnahmen sind vielfältig So soll aktuell in der Dienststelle von Herrn Sauer für eine Kollegin, die sehr schwer hört, eine Schreibassistenz realisiert werden, bei der jemand auf einem Laptop das Gesprochene mitschreibt, das dann in Schriftform auf einen großen Monitor oder eine Wand übertragen wird. Bei einer anderen Kollegin, bei der ihr Arbeitsplatz aufgrund ihrer Sehschädigung und eines Rückenleidens umgestaltet werden soll, werden zwölf verschiedene Veränderungen vorgenommen: vom ergonomischen Stuhl über ein Kameralesesystem bis hin zu einem größeren Monitor. Diese Maßnahmen werden alle mithilfe des technischen Dienstes beim Integrationsamt durchgeführt. Das Amt fördert den Umbau von Arbeitsplätzen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe in Höhe von 90 Prozent. Der Dienstherr trägt ebenso einen Anteil von ca. 10 Prozent. Die Inklusion in der Behörde von Siegfried Sauer findet statt, indem versucht wird, sie barrierefrei zu gestalten. Durch die Beschaffung von elektrisch höhenverstellbaren Tischen und ergonomisch verstellbaren Stühlen ist sie schon fortgeschritten. Das ist für Siegfried Sauer ein erster Anfang. Er wünscht sich für die Zukunft: dass der Wandel im Bewusstsein der Menschen für die Menschen mit Behinderungen zeitlich schneller verläuft als bisher geschehen. Menschen, Maßnahmen, Möglichkeiten: Reportagen über gelebte Inklusion 41

42 III Vom ersten Scheitern zu einer guten Ausbildung III.VII Maßnahme 2.2a: Schaffung von betrieblichen Ausbildungsplätzen durch die Initiative Inklusion Im Rahmen der Bund-Länder- Initiative Inklusion fördert das Land Brandenburg neue Ausbildungsplätze in Betrieben und Dienststellen für junge Menschen mit Schwerbehinderung. Für jeden neuen Ausbildungsplatz beträgt die Höchstförderung Euro. Im Sinne einer Förderung der nachhaltigen Beschäftigung der Jugendlichen im Anschluss an eine erfolgreiche Ausbildung, können die Arbeitgeber bei Übernahme bis zu Euro erhalten. Bisher haben 23 junge Menschen einen betrieblichen Ausbildungsplatz im Land Brandenburg mit Hilfe der Förderung erhalten. Name: Jens Handrack Alter: 24 Jahre Wohnort: Spremberg Beeinträchtigung: psychische Beeinträchtigung Jens Handrack begann eine Lehre als Kfz- Mechatroniker, erledigte seine Aufgaben gewissenhaft und versuchte allen eine Hilfe zu sein. Doch er nahm sich viele Dinge zu sehr zu Herzen und musste sehr schnell feststellen, dass man es nicht jedem recht machen kann. Als sich die Probleme in der Werkstatt und in der Berufsschule häuften und seine Psyche mit Zwangshandlungen reagierte, kündigte er. Als es auch zu Hause Probleme gab, verfiel er in eine Depression und zog sich mehr und mehr zurück. Doch er bekam eine zweite Chance, die er nun mit allen Kräften nutzt. in Spremberg führte. Jens Handrack konnte arbeiten, sein Schulwissen auffrischen und Neues lernen. Und er fand neue Freunde und Menschen, mit denen er reden konnte. Daher bedeuten ihm seine Kollegen sehr viel. Jens Handrack beschreibt sein Glück mit den Worten: Es fühlte sich an, als wäre ich nach sehr langer Zeit aus einem finsteren Ort wieder ans Licht getreten. Auch seine Lebensqualität insgesamt hat sich verbessert und er blickt nun positiv in die Zukunft. So kann er bei seiner Ausbildung sein Bestes geben und sich dafür ins Zeug legen. Sein Wunsch ist es, diese erfolgreich abzuschließen, wobei ihm seine Ausbilderin, Frau Joppe, und sein Arbeitgeber, Herr Bränzel, helfen. Die Person war interessant Das Unternehmen, in dem Jens Handrack seine Ausbildung absolviert, hatte nicht vor, einen Auszubildenden mit einer Schwerbehinderung aufzunehmen. Vielmehr war es an der Person Jens Handrack interessiert. So sagt Herr Bränzel: Sein freundliches und hilfsbereites Auftreten gegenüber den Mitarbeitern und Kunden, sein großes Interesse an Projekten unseres Unternehmens sowie seine gewissenhafte Abarbeitung ihm übertragener Aufgaben weckten unser Interesse an Herrn Handrack. Diese Qualitäten konnte er während eines berufsorientierten Praktikums unter Beweis stellen. Beraten wurde und wird das Unternehmen durch Mitarbeiter des Beruflichen Trainingszentrums, Durch die Arbeit mehr Lebensqualität Eine wunderbare Erfahrung und eine große Hilfe war Jens Handrack die Maßnahme zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben, die zu einer betrieblichen Ausbildung zum Fachinformatiker bei der Firma DAKO Datentechnik Foto DAKO Datentechnik 42 Menschen, Maßnahmen, Möglichkeiten: Reportagen über gelebte Inklusion

43 Foto DAKO Datentechnik Maßnahme: 2.2a Ressort: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie Laufzeit: bis (eine Verlängerung wird geprüft) Ansprechpartnerin: Anja Lehnhardt, Tel Finanzierung: Bis zu aus (Bundes-)Ausgleichsfonds. Bis zu aus Ausgleichsabgabe des Landes aus dem Jobcenter des Landkreises Spree- Neiße und dem Integrationsamt des Landes Brandenburg. Seine Entscheidung hat Herr Bränzel, Geschäftsführer der Firma, nicht bereut auch wenn er als Arbeitgeber mal etwas mehr Zeit für die personelle Begleitung oder Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Stellen einplanen muss. Unterstützung erfährt Jens Handrack unter anderem durch die Ausstattung seines Arbeitsplatzes mit zwei extra großen Monitoren. Herr Bränzels Tipp für andere Arbeitgeber lautet: Behinderung ist nicht gleichzusetzen mit Einschränkung in der Arbeitsleistung bzw. der Arbeitsbereitschaft. Wir haben sogar die Erfahrung gemacht, dass Herr Handrack überdurchschnittlich motiviert ist. Unterstützung inbegriffen Viel Unterstützung bekommt Jens Handrack auch durch seine Ausbilderin, Frau Joppe: Wir sind bemüht, häufig Gespräche mit Herrn Handrack zu führen, um so über seinen Gesundheitszustand Kenntnis zu haben und über eventuell auftretende Problem möglichst rechtzeitig Bescheid zu wissen. Weiterhin gehen wir weitestgehend auf die Auswirkung seiner Krankheit ein und versuchen durch entsprechende Maßnahmen dem entgegenzuwirken. Das Integrationsamt Brandenburg steht dem Arbeitgeber beratend zur Seite und fördert das Ausbildungsverhältnis zudem aus Mitteln der Initiative Inklusion und aus Landesmitteln. Obwohl sich Frau Joppe früher keine Gedanken über das Thema Inklusion gemacht hat, ist sie inzwischen sehr angetan von der Idee, Menschen mit Behinderungen entsprechend ihren Fähigkeiten ins Berufsleben einzugliedern. Denn die Erfahrung beweist, dass es sich lohnt und alle Beteiligten davon profitieren. Menschen, Maßnahmen, Möglichkeiten: Reportagen über gelebte Inklusion 43

44 III Gemeinsam auf Tour III.VIII Maßnahme 2.6: Abbau der Arbeitslosigkeit älterer Menschen mit Schwerbehinderung durch die Initiative Inklusion und ein ergänzendes Landesförderprogramm Im Rahmen der Bund-Länder- Initiative Inklusion und ergänzend dazu fördert das Land Brandenburg neue Arbeitsplätze für ältere arbeitslose oder arbeitssuchende Menschen mit Schwerbehinderung ab 45 Jahre, weil dieser Personengruppe der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt oft erschwert ist. Für jeden neuen unbefristeten Arbeitsplatz beträgt die Höchstförderung für die Arbeitgeber Euro. Gegenwärtig haben 62 ehemals arbeitslose oder arbeitssuchende Menschen mit Hilfe der Förderung eine neue unbefristete Beschäftigung erhalten. Name: Klaus-Dieter Schultz Alter: 56 Jahre Wohnort: Wandlitz Beeinträchtigung: Körperbehinderung Engagement hat viele Gesichter, wenn es um Inklusion geht. Uwe Hauff, Chef der Firma WKK Wandlitzer Kurier- und Kleintransporte, ist ein gutes Beispiel dafür. Er beschäftigt oft und gern Menschen mit Behinderungen. Das begann mit einem Fahrer, der gehörlos war. Beim ersten Gespräch wurde durch den Integrationsfachdienst übersetzt. Später dienten unter anderem SMS als Mitteilungsmittel. Heute hat Uwe Hauff sechs Angestellte mit Handicaps und Routine im Umgang mit ihnen. Einer dieser Mitarbeiter ist Klaus-Dieter Schultz, der nach einem schweren Arbeitsunfall eine Schulterfraktur erlitt, deren Auswirkungen ihm nach wie vor zu schaffen machen wie auch einige andere körperliche Defizite. verdeckten Karten gespielt hat und seine Behinderung nicht gleich preisgab. Er hat sich immer um Arbeit gekümmert und wollte nicht zu Hause bleiben. Herrn Hauff lernte er über den Integrationsfachdienst in Eberswalde kennen. Hier lagen die Karten also sofort auf dem Tisch. Und das war gut so. Denn so konnte sein neuer Arbeitgeber die Lage richtig einschätzen und von Anfang an auf ihn eingehen. Für Klaus-Dieter Schultz bedeutet das, dass er leichtere Touren mit weniger Kunden bekommt und keine schweren Sachen transportieren muss. Spezielle Umbauten im Auto braucht er nicht. Bei der Frage, wie ihm die Arbeit gefällt, wird Klaus-Dieter Schultz ganz euphorisch: Ich fahre gerne hier zur Arbeit. Der Job ist gut und ich mache mein Ding. Wenn ich nach Hause komme, habe ich das Gefühl, ich habe meine Arbeit gemacht. Und das ist auch das, was ich machen konnte. Auch das Klima untereinander stimmt für ihn. Mit dem Chef und den Kolleginnen und Kollegen geht alles klar. Er kann auch seine Meinung sagen, wenn mal et- Hier geht alles klar Klaus-Dieter Schultz sagt von sich, dass er nach dem Unfall bei der Arbeitssuche erst mit Foto Irina Gragoll 44 Menschen, Maßnahmen, Möglichkeiten: Reportagen über gelebte Inklusion

45 Foto Irina Gragoll Maßnahme: 2.6 Ressort: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie Laufzeit: bis Ansprechpartnerin: Andrea Falckenhayn, Tel masf.brandenburg.de Finanzierung: Rd aus (Bundes-) Ausgleichsfonds Rd aus Ausgleichsabgabe des Landes was nicht in Ordnung ist. Klaus-Dieter Schultz ist so glücklich mit seinem Arbeitsplatz, dass er am liebsten seinen Wohnort nach Wandlitz verlegen würde. Mit Rücksicht dabei Uwe Hauff ist sich der Bedeutung bewusst, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Obwohl es mehr Arbeits- und Organisationsaufwand für ihn bedeutet, geht er die Herausforderung gern an. Rücksicht nimmt er vor allem dadurch, dass er weitestgehend versucht, immer die gleichen Abläufe zu bieten, um keine unnötige Nervosität aufkommen zu lassen. Neue Aufgaben werden ganz vorsichtig eingeführt. Und dass jemand mal auf Grund seiner Einschränkung oder einer Erkrankung ausfällt, kalkuliert Uwe Hauff ein. Für Offenheit von Anfang an Aus Erfahrung weiß Uwe Hauff, dass es viele Menschen gibt, die versuchen ihre Behinderung zu verbergen. Als sich bei einer seiner Mitarbeiterinnen nach einem halben Jahr am Ende der vereinbarten Arbeitszeit herausstellte, dass sie stark zuckerkrank war, fragte er sie, warum sie ihm das nicht gleich gesagt hat. Sie hatte wohl Angst, nicht aufgenommen zu werden. Er gab ihr mit auf den Weg, mit ihrem neuen Arbeitgeber offen zu sprechen, damit er von vornherein weiß, worauf er sich einstellen muss. Uwe Hauff wünscht sich, dass Menschen, die eine Behinderung haben, das auch zugeben und damit nicht hinterm Berg halten. Weil allein schon das Barrieren abbaut. Arbeitgeber sollten seines Erachtens daran denken, dass es mehrere Töpfe 1 gibt, die sie finanziell unterstützen, wenn sie Arbeitnehmer mit Behinderungen einstellen. So wird der Mehraufwand auf Arbeitgeberseite aufgefangen und die Chance auf Inklusion für viele erhöht. 1) Leistungen für die Teilhabe am Arbeitsleben können auch bei der Agentur für Arbeit, bei den Jobcentern und beim Integrationsamt Brandenburg beantragt werden. Menschen, Maßnahmen, Möglichkeiten: Reportagen über gelebte Inklusion 45

46 III Urlaub ohne Grenzen III.IX Maßnahme 6.3: Pflege und Weiterentwicklung des Internetauftrittes Die Webseite de ist seit September 2010 online und hat im März 2012 ihren ersten Relaunch erfahren. Keine andere touristische Internetplattform in Deutschland richtet sich an so viele verschiedene Zielgruppen, verfügt über solch gute individuelle Filtermöglichkeiten und hält so viele Informationen nicht nur für Gäste, sondern auch für touristische Anbieter bereit. Reisende finden hier über 900 Übernachtungsmöglichkeiten, Freizeit- und Gastronomiebetriebe im Reiseland Brandenburg. Die Seite ist barrierefrei nutzbar und präsentiert sich zudem auch in englischer Sprache. Sie liegt in der Verantwortung der TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH, welche vom Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg unterstützt wird. Name: Nina Waskowski Alter: 34 Jahre Wohnort: Potsdam Beeinträchtigung: Sehbehinderung Reisende soll man nicht aufhalten. Schon gar nicht durch Barrieren. Wie das aussieht, zeigt die Website Vorgestellt und beschrieben werden hier weit über 900 barrierefrei zugängliche Angebote unter den Rubriken Übernachten, Freizeit sowie Essen und Trinken. Mit dieser Website hat das Land Brandenburg eine Vorreiterrolle im barrierefreien Tourismus. Von allen Bundesländern ist die vorhandene Datenbank die informativste in diesem Bereich. intensive Nutzerin und Befürworterin der Seite, sondern hat die TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH mit ihrer sehbehindertenspezifischen Technik und vielen Erfahrungswerten während der Testphase beraten. Ihr gefiel besonders, dass sie während der Zusammenarbeit eine Kollegin auf Augenhöhe war und man ihre Fachkompetenz zu schätzen wusste. Die Website ist ihr Lieblingsprojekt. Sie findet es wichtig, weil es Selbstbestimmung und Selbstständigkeit ermöglicht und fördert. Menschen mit Behinderungen haben dadurch eine Wahlmöglichkeit, da Alternativen vorgestellt werden, den Urlaub in Eigenregie zu planen. Und die Seite zeigt, dass es möglich ist, mit vergleichsweise geringem Aufwand viel zu erreichen. Natürlich nutzt Nina Waskowski auch selbst das Angebot von gern und oft. Sie ist viel unterwegs in Brandenburg mit Freunden und mit ihrem Tandem, das sie liebevoll Oskar nennt. Ebenso wie viele andere möchte sie Ausflüge machen und in den Urlaub fahren, sich selbst orientieren und dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Das kann sie mit sehr gut. Einfach ein ganz normales Leben Auf die Frage, was sie unter Inklusion versteht, antwortet Nina Waskowski: Wie wäre es ein- Mehr Selbstbestimmung und Sel bst - ständigkeit Nina Waskowski, Referentin eines Brandenburger Landtagsabgeordneten, ist nicht nur Foto Irina Gragoll 46 Menschen, Maßnahmen, Möglichkeiten: Reportagen über gelebte Inklusion

47 Foto Irina Gragoll Maßnahme: 6.3 Ressort: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Laufzeit: Fortlaufend Ansprechpartnerin: Katrin Hellmann, Tel Finanzierung: Die Realisierung der Webseite erfolgt im Rahmen der institutionellen Förderung der TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH. fach mit einem normalen Leben? Und weiter: Man muss allen Kindern und Menschen alle Alternativen vorstellen. Nicht nur sagen, für dich kommt dieses und jenes in Frage, sondern du hast auch die und die Möglichkeiten wie ein Mensch ohne Behinderung. Sie selbst hat sich immer die Freiheit genommen, inkludiert zu sein studierte Sozialwesen und wissenschaftliche Dokumentation, macht Kampfsport, lernte Saxophon und spielt Billard nach Ansage. Ihr Wahlspruch: Wer nicht sagt, was er will, muss nehmen, was er bekommt! Nina Waskowskis Leben entspricht weitestgehend ihren Vorstellungen. Und das wünscht sie allen anderen auch. Sie sagt: Ich führe das Leben, das ich will. Ihr Wunsch für die Zukunft ist, dass jeder so leben kann wie sie. Gute Beispiele für Inklusion sind für sie ihr Arbeitsplatz und ihr Kampfsport. Und eine IT- Firma in Berlin, die auf behinderungsbedingte Kernkompetenzen setzt und bevorzugt Menschen mit dem Asperger Syndrom beschäftigt, weil sie die besondere Gabe haben, sich stundenlang auf ein spezielles Computerproblem einzustellen. Überall dabei sein Für Nina Waskowski muss die Gesellschaft barrierefrei gestaltet sein nicht nur die physische Umwelt, sondern auch die Informationswelt. Denn nur so können sich Menschen mit Behinderungen frei bewegen, etwas unternehmen, ungehindert ins Kino oder einkaufen gehen. Je mehr Menschen mit Behinderungen in der Öffentlichkeit präsent sind, desto mehr wird sich die nichtbehinderte Bevölkerung daran gewöhnen und Inklusion passiert wie von selbst. Menschen, Maßnahmen, Möglichkeiten: Reportagen über gelebte Inklusion 47

48 III In Heimen Station machen III.X Maßnahme 5.8: You ll never walk alone Kooperationsprojekt von stationärer Kinderund Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie im Rahmen der Moderation und Weiterentwicklung einer personenzentrierten gemeindepsychiatrischen Versorgungsstruktur seinem Schreibtisch hängt ein Bild, das viele Hände, zu einem Kreis vereint, zeigt. Man hat zu ihm Vertrauen, und so muss es wohl auch den Kindern und Jugendlichen gehen, die in seiner Klinik behandelt werden. Seine Arbeit geht jedoch noch weiter, denn er ist auch im Rahmen des Modellprojektes You ll never walk alone aktiv. Förderung der Inklusion psychisch kranker und seelisch behinderter Kinder und Jugendlicher in Heimen durch Verbesserung der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung in Jugendhilfeeinrichtungen durch aufsuchende Sprechstunden in den Heimen und ein interdisziplinäres, prozessorientiertes Fall- und Ressourcenmanagement Mehrstufige Krisenintervention Kinder- und jugendpsychiatrische Fallsupervision Rückwirkungen des Behandlungsangebots auf die pädagogische Arbeit in den Heimen Qualifizierung der stationären Hilfe zur Erziehung und der Hilfeplanung Nachhaltige Kooperation (Kooperationsvereinbarungen betrieblichen Ausbildungsplatz im Land Brandenburg mit Hilfe der Förderung erhalten Verbesserung der Versorgung You ll never walk alone fördert durch eine Verbesserung der kinder- und jugendpsychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung die Inklusion psychisch kranker und seelisch behinderter Kinder und Jugendlicher, die in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe (den sogenannten Heimen ) leben. Dazu werden sie in den Einrichtungen aufgesucht und dort behandelt. Das Projekt hat deshalb eine so hohe Bedeutung, weil 60% bis 70% der Kinder und Jugendlichen in der stationären Jugendhilfe psychiatrisch auffällig sind, was sich in Problemen wie Verhaltensauffälligkeiten, Schulproblemen, emotionalen Störungen und Aufmerksamkeitsdefiziten äußert. Ein Hauptproblem liegt auch darin, dass sich die meisten Kinder und Jugendlichen nicht lange in einer Einrichtung aufhalten, sondern viele Wechsel und somit eine hohe Anzahl von Beziehungsbrüchen erfahren. Das hat oft zur Folge, dass Name: Prof. Dr. med. Hubertus Adam Funktion: Chefarzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Einrichtung: Martin-Gropius-Krankenhaus Eberswalde, Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Kinder- und Jugendalters Prof. Dr. med. Hubertus Adam ist ein Mann, der einem auf Anhieb sympathisch ist. Sein Arbeitszimmer im Martin Gropius Krankenhaus in Eberswalde strahlt Ruhe und Geborgenheit aus. In einer Ecke neben einer Sitzgruppe stapeln sich Plüschtiere, an der Wand über Foto Irina Gragoll 48 Menschen, Maßnahmen, Möglichkeiten: Reportagen über gelebte Inklusion

49 Maßnahme: 5.8 Ressort: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Laufzeit: Ansprechpartnerin: Heike Ziezow Tel Finanzierung: Foto Irina Gragoll sie Schwierigkeiten entwickeln, Beziehungen einzugehen und Vertrauen zu Erwachsenen aufzubauen. Abbau von Hemmschwellen Durch das Projekt werden Kinder und Jugendliche erreicht, die sonst den Weg zu einer Behandlung scheuen: Die Klapse, das Verrücktsein schrecken immer noch ab. Erst das Agieren vor Ort, das Angebot zu reden ( Ich kann mir vorstellen, Dir geht es nicht gut ) gibt ihnen das Gefühl, mit ihren aktuellen Problemen ernst genommen zu werden. Dadurch ist die Kinder- und Jugendpsychiatrie dann auch nicht mehr so Angst einflößend und Hemmschwellen werden abgebaut. Natürlich regen die Pädagoginnen und Pädagogen in den Heimen die gezielten Besuche an, doch die Betroffenen und deren Eltern müssen damit einverstanden sein. Auf die Frage, was die Verbesserungen für die Kinder und Jugendlichen sind, antwortet Prof. Dr. Adam: Wir haben gesehen, dass die Symptombelastung bei ihnen deutlich abnimmt. Auch ihre Strategien, mit Problemen umzugehen, ändern sich: Die Aggression nimmt ab und das Reden zu. Stationäre Behandlungen waren seltener notwendig. Zugleich reduzierte sich die psychische Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen. Die Zukunft ist ungewiss Prof. Dr. Adam liegt das Projekt You ll never walk alone sehr am Herzen. Als er 2007 in Eberswalde als Chefarzt begann, gab es schon Regungen im kleinen Rahmen: Eine Kollegin besuchte einmal im Monat eine Einrichtung. Und so stießen seine Ideen auf fruchtbaren Boden. Die Zukunft des Projektes ist jedoch offen, da die Finanzierung zum Ende des Jahres ausläuft. Prof. Dr. Adam führt dazu abschließend an: Kernproblem ist, dass es in Deutschland kein Kinderministerium gibt. Hilfen für Kinder werden über die unterschiedlichen Systeme Gesundheit, Bildung und Sozialwesen finanziert, Systeme, die nicht immer optimal zum Wohle der Kinder und Jugendlichen kooperieren. Die Schnittstelle im Sinne junger Menschen zu optimieren ist eine wichtige Investition in die Zukunft. Menschen, Maßnahmen, Möglichkeiten: Reportagen über gelebte Inklusion 49

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