3 Reform des steuerlichen Reisekostenrechts. 4 Anwendung des 5. Vermögensbildungsgesetzes. 6 Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben

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1 Berlin, 27. Januar 2012 Herausgeber: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.v. Am Weidendamm 1A Berlin Telefon Telefax Internet: Autor: Michael Alber Geschäftsführer Volkswirtschaft und Finanzen STEUERN 1 Eingabe zur Rechtsqualität von Fragen-Antworten-Publikationen des Bundesfinanzministeriums 2 Stellungnahme zur Neukonzeption der Investmentbesteuerung 3 Reform des steuerlichen Reisekostenrechts 4 Anwendung des 5. Vermögensbildungsgesetzes 5 Leistungsort bei Veranstaltungsleistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen 6 Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 7 Steuerliche Auswirkungen der Änderung der Insolvenzordnung 8 Entlastungsberichtigung ausländischer Gesellschaften 9 Literaturtipp 1 Eingabe zur Rechtsqualität von Fragen-Antworten- Publikationen des Bundesfinanzministeriums Die Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft haben unter Beteiligung des BGA einer Eingabe an die Parlamentarischen Staatssekretäre im Bundesministerium der Finanzen, Hartmut Koschyk MdB, und im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Ernst Burgbacher MdB, gerichtet. In der Eingabe vom 24. Januar 2012 wird die FAQ-Liste des Bundesministeriums der Finanzen zur E-Bilanz und die damit erzeugte Rechtsunsicherheit kritisiert. Insbesondere fordern die Verbände, dass die Auffangpositionen dauerhaft erhalten bleiben sollen. Anlage: Eingabe der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vom 24. Januar Stellungnahme zur Neukonzeption der Investmentbesteuerung Sieben Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft von Industrie, Handel, Handwerk, Banken und Versicherungen haben am 18. Januar 2012 zur Neukonzeption der Investmentbesteuerung die Möglichkeit wahrgenommen, zum Berichtsentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine gemeinsame Stellungnahme zur Beurteilung des Konzepts am 18. Januar 2012 abzugeben. Die Verbände begrüßen darin grundsätzlich die Überlegung, die Komplexität der derzeitigen Investmentbesteuerung zu reduzieren. Allerdings machen sie deutlich, dass die vorgelegte Neukonzeption aus Sicht betrieblicher Anleger keine wesentlichen Vereinfachungen enthält, sondern ausschließlich zu Seite 1 von 5

2 höheren Steuerbelastungen und zu einem wesentlich höheren Umsetzungsaufwand führt. Die Verbände lehnen daher den vorliegenden Vorschlag ab und schlagen vor, statt der Neukonzeption eine zielgerichtete Änderung im Sinne einer tatsächlichen Vereinfachung der geltenden Investmentbesteuerung herbeizuführen. Die Verbände haben hierzu ihre Mitarbeit angeboten. Anlage: Stellungnahme zur Neukonzeption der Investmentbesteuerung vom 18. Januar Reform des steuerlichen Reisekostenrechts Das Bundesministerium der Finanzen hat am 24. Januar 2012 den Bericht zu Reformansätzen und Vereinfachungsmöglichkeiten im Bereich des steuerlichen Reisekostenrechts vorgelegt. Zu einer Vereinfachung der Abrechnung von Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten werden in dem Bericht verschiedene Modelle vorgestellt. Die Bundesregierung hatte mit Kabinettsbeschluss vom 14. Dezember 2011 beschlossen, eine Vereinfachung des Reisekostenrechts vorzunehmen. Die Wirtschaft setzt sich dafür ein, dass ein Gesetzgebungsverfahren zu einer Reform des Reisekostenrechts noch in diesem Jahr umgesetzt wird. Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts sollte aus Sicht der Wirtschaft dazu genutzt werden, um eine notwendige Vereinfachung bei der Abrechnung von Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten zu erzielen. Wichtige Ansatzpunkte: Der Bericht plädiert im Bereich Fahrtkosten für eine Unterscheidung nur noch zwischen einer ersten Tätigkeitsstätte und anderen Tätigkeitsstätten. Bei der ersten Tätigkeitsstätte soll ein begrenzter Werbungskostenabzug (unverändert eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer und je Arbeitstag), aber kein steuerfreier Arbeitgeberersatz möglich sein. Bei den übrigen Tätigkeitsstätten ist ein Werbungskostenabzug oder ein steuerfreier Arbeitgeberersatz in Höhe der tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten, notwendigen Mehraufwendungen (Auswärtstätigkeit). Im Bereich Verpflegungskosten sieht das Einkommensteuergesetz nach Abwesenheitszeiten abgestufte gesetzliche Pauschbeträge in Höhe von 6, 12 bzw. 24 Euro vor. Der BMF-Bericht diskutiert vier unterschiedliche Reformmodelle für eine eintägige Auswärtstätigkeit, bei denen in drei Modellen eine Reduzierung auf nur noch eine Stufe vorgesehen ist: Die Mindestabwesenheit variiert zwischen 8 Stunden und 12 Stunden und die Pauschbeträge entsprechend zwischen 6 und 12 Euro. Bei den drei Ansätzen soll es zudem eine Pauschal-Alternative ohne Prüfung der Mindestabwesenheitszeit geben, bei denen monatlich 90 Euro vom Arbeitgeber pauschal mit 25 Prozent besteuert werden können. Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten bestehen Unterschiede bzgl. des Pauschbetrags für den Anreise-/Abreisetag (ohne Prüfung der Mindestabwesenheit), wobei der Pauschbetrag für eine eintägige Auswärtstätigkeit zugrundegelegt wird, also zwischen 6 und 12 Euro; "Zwischentage" bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten werden generell mit einem Pauschbetrag von 24 Euro veranschlagt. Die Unterkunftskosten sollen sich an den tatsächlichen Aufwendungen mit einer flächen- und betragsmäßigen Begrenzung orientieren. Angestrebt wird zudem, dass nach einer bestimmten Dauer die Aufwendungen für Übernachtungen im Rahmen einer längerfristigen Auswärtstätigkeit und Seite 2 von 5

3 im Rahmen der doppelten Haushaltsführung gleich behandelt werden sollen. Anmerkungen und Ergänzungen zum Bericht des BMF sowie weitere Reformvorschläge können bis zum Freitag, 10. Februar 2012, an den BGA gerichtet werden. Anlage: BMF-Bericht Reformansätze und Vereinfachungsmöglichkeiten im bereich des steuerlichen Reisekostenrechts sowie Pressemitteilung der Achterrunde vom 27. Januar Anwendung des 5. Vermögensbildungsgesetzes Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 5. Januar 2012 eine zusammengeführte Fassung der letzten BMF-Schreiben zur Anwendung des 5. Vermögensbildungsgesetzes ab 2009 veröffentlicht. Anlage: BMF-Schreiben vom 5. Januar Leistungsort bei Veranstaltungsleistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen Durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes wurde 3a Abs. 8 Satz 1 UStG geändert. Danach ist der Leistungsort bei Veranstaltungsleistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen an Unternehmer für deren unternehmerischen Bereich, an sowohl unternehmerisch als auch nicht unternehmerisch tätige juristische Personen oder an ausschließlich nicht unternehmerisch tätige juristische Personen, denen für Zwecke der Umsatzbesteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs eine USt-IdNr. erteilt worden ist, abweichend von 3a Abs. 2 UStG im Drittlandsgebiet, wenn die Leistung ausschließlich dort genutzt oder ausgewertet wird. Die Regelung trat mit Wirkung vom 1. Juli 2011 in Kraft. Mit BMF-Schreiben vom 18. Januar 2012 sind deshalb die Abschnitte 3a.4 und 3a.14 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses geändert worden. Das Bundesministerium der Finanzen hat darüber hinaus mit Schreiben vom 19. Januar 2012 den Umsatzsteuer-Anwendungserlass an die aktuelle EuGH- Rechtsprechung zum Ort der Leistung bei Messebauleistungen angepasst. Diese Leistungen werden ab 1. Januar 2012 nicht mehr als Grundstücksleistungen eingestuft. Im Verhältnis deutscher Messebauer ausländischer Unternehmer ist nun das Empfängerortprinzip anzuwenden. Wurde in Altfällen netto abgerechnet, wird dies nicht beanstandet. Anlage: BMF-Schreiben vom 18. Januar 2012 (IV D 3 - S 7117/11/10001); BMF-Schreiben vom 19. Januar 2012 (IVD 3 S 7117-a/10/10001) 6 Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben Das Bundesministerium der Finanzen hat die Pauschbeträge für Sachentnahmen für das Jahr 2012 mit Schreiben vom 24. Januar 2012 bekannt gegeben. Anlage: BMF-Schreiben vom 24. Januar 2012 (IV A 4 S 1547/0:001) Seite 3 von 5

4 7 Steuerliche Auswirkungen der Änderung der Insolvenzordnung Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Datum vom 17. Januar 2012 ein Schreiben zu Anwendungsfragen zu 55 Abs. 4 der Insolvenzordnung herausgegeben. Nach 55 InsO gelten Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners aus dem Steuerschuldverhältnis, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden sind, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit. Das BMF-Schreiben regelt Anwendungsfragen. Anlage: BMF-Schreiben vom 17. Januar 2012 (IV A 3 S 0550/10/ ) 8 Entlastungsberichtigung ausländischer Gesellschaften Mit Datum vom 24. Januar 2012 hat das Bundesministerium der Finanzen ein Schreiben herausgegeben, das die Anwendung des 50d Abs. 3 EStG in der Fassung des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes regelt. Anlage: BMF-Schreiben vom 24. Januar 2012 (IV B 3 S 2411/07/10016) 9 Literaturtipp ABC des GmbH-Geschäftsführers 2012 Dr. Andreas Masuch, Gerhard Meyer: ABC des GmbH-Geschäftsführers 2012; Printausgabe, Ratgeber, inkl. Zugang zur Online-Datenbank, 6. Auflage, 2012, kart., ca. 500 Seiten, Preis: 46,80 Euro, ISBN ; Alternative: Zugang zur Online-Datenbank ohne Print: Preis mtl. 3,50; (Nutzungsdauer mind. 1 Jahr), ISBN , Mehrfachnutzung auf Anfrage Alle wichtigen Fragen rund um den GmbH-Geschäftsführer werden von A bis Z umfassend, nachvollziehbar und praxisnah dargestellt. Der Ratgeber bietet Ihnen unverzichtbare Informationen zu gesellschafts-, steuer-, sozialversicherungs- und strafrechtlichen Aspekten rund um die Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers. Über 200 topaktuelle ABC-Begriffe ermöglichen schnelle und zielgerichtete Problemlösungen. Von besonderer Bedeutung ist auch die ausführliche Behandlung möglicher Haftungsrisiken des GmbH- Geschäftsführers, zum Beispiel vor Eintragung der Gesellschaft, im Insolvenzfall oder bei Forderungen des Finanzamtes und sonstiger Gläubiger. Berücksichtigt werden u. a. Rechtsänderungen durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, Änderungen der Insolvenz- Ordnung durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen und höchstrichterlicher Rechtsprechung u. a. zur verdeckten Sacheinlage oder zu den Regelungen durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). Wertvolle Praxistipps, zum Beispiel für den Fall einer unsicheren Rechtslage, sowie eine Vielzahl an Musterformulierungen, Checklisten und Beispielen runden die Ausführungen des Ratgebers ab. Seite 4 von 5

5 Der Ratgeber wurde von einem kompetenten Autorenteam aus der Beratungspraxis verfasst, das sich täglich mit Fragen zum GmbH- Geschäftsführer auseinandersetzt und so für eine praxisgerechte Umsetzung der Thematik sorgt. Dr. Andreas Masuch ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Lehrbeauftragter an der Universität Heidelberg, Dipl.-Kaufmann Gerhard Meyer ist als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ebenfalls in einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft tätig. Das ABC des GmbH-Geschäftsführers richtet sich zum einen an Geschäftsführer selbst und zum anderen an die Gesellschafter und auch Aufsichtsräte einer GmbH, die das Handeln des Geschäftsführers bestimmen und kontrollieren. Auf Grund zahlreicher weiterführender Hinweise aus der Rechtsprechung und Literatur ist der Ratgeber auch für den rechtlichen und steuerlichen Berater ein wertvolles Arbeitsmittel. Seite 5 von 5

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