Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, 2. KostRMoG auf gutem Weg Die erste Lesung hat im Januar 2013 im Bundestag stattgefunden, die öffentliche

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1 HEFT 1 April 2013 RECHTSANWALTSKAMMER FÜR DEN OBERLANDESGERICHTSBEZIRK KOBLENZ KAMMERREPORT INHALT Editorial 1 Einladung zur Kammerversammlung Aus der Tätigkeit des Vorstandes 4 I. Jahresempfang der Wirtschaft 2013 II. Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge III. STAR: Daten zur wirtschaftlichen Lage der Anwälte im Bezirk unserer Kammer 2010 IV. Kostenrechtsmodernisierung und Prozesskostenhilfe-/Beratungshilferecht V. Shuttle-Mediation der Rechtsschutzversicherer seriöse Mediation oder Mogelpackung? VI.Elektronischer Rechtsverkehr/Single Euro Payments Area (SEPA) VII.Reform der Sachaufklärung Änderungen im Zwangsvollstreckungsrecht VIII.Öffentlichkeitsarbeit IX. JR Dr. Norbert Westenberger erhält österreichischen Verdienstorden X. Fortbildung nach 15 FAO XI. Berufshaftpflichtversicherung nach 51 BRAO XII. Aktenversendungspauschale nach 9003 KV-GKG XIII. Nutzung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen XIV. Mitgliederfachexkursion 2013 Hinweise 22 Personalnachrichten 23 Neue Fachanwälte 25 Kanzlei- und Stellenmarkt 26 Literaturhinweise 27 Impressum 28 Editorial Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, 2. KostRMoG auf gutem Weg Die erste Lesung hat im Januar 2013 im Bundestag stattgefunden, die öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss erfolgte am In diesem Kammerreport finden Sie eine Kurzfassung der aufschlussreichen Stellungnahmen aller Sachverständigen, die uneingeschränkt darin übereinstimmten, dass eine zeitnahe Anpassung der Vergütungen der Rechtsanwälte dringend notwendig ist. Mit Blick auf die angedachten Veränderungen im Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfebereich - sprich Verkürzungen - hat Kilian den Abgeordneten noch einmal deutlich vor Augen geführt, wie essentiell eine funktionierende Justiz für eine gerechte und rechtsstaatlich geprägte Gesellschaft sei. Sie schütze in einem von Gewaltenteilung geprägten System nicht nur vor dem Missbrauch von Staatsgewalt, sondern sie ermögliche auch ein Vertrauen der Allgemeinheit in die Verlässlichkeit des Rechts. Aus diesem Grunde dürften die staatlichen Aufwendungen für die Justiz weniger als belastende Kosten und mehr als ein lohnendes Investment verstanden werden - nicht zuletzt auch im Wettbewerb der Rechtssysteme. Nach dem bisherigen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens haben wir konkreten Anlass zu der Annahme, dass das Gesetzgebungsverfahren alsbald abgeschlossen und zu einer spürbaren Verbesserung des Gebührenaufkommens führen wird. e-government Was in Industrie und Wirtschaft als vierte industrielle Revolution bewertet wird, macht auch vor Justiz und Anwaltschaft nicht halt: die zunehmende elektronische und IT-gestützte Vernetzung aller Bereiche. Eine punktuelle Aufrüstung wird nicht mehr ausreichen. In diesem Kammerreport finden Sie eine genaue Beschreibung dessen, was in naher Zukunft auf uns zukommt. Es wird unsere Aufgabe sein, die konzeptionellen und technologischen Herausforderungen so zu gestalten, dass für jede Organisationsform der anwaltlichen Berufsausübung konstruktive und praktikable Lösungen gefunden werden. Shuttle-Mediation Das Thema Mediation ist um eine Variante reicher. Die Mehrheit der Rechtschutzversicherungen bietet die Möglichkeit der Mediation an, aber nicht die klassische, wie wir sie aus dem Mediationsgesetz kennen, sondern als sogenannte Shuttle-Mediation. Verkürzt erklärt, ist es Aufgabe des von der Versicherungsgesellschaft gestellten Mediators, den Streit mit ein paar Telefonaten zu lösen. Bei kleinen Konflikten mag dies im Einzelfall sinnvoll sein, aber nicht in der Mehrzahl der Streitfälle mit Entscheidungen von zum Teil großer Tragweite. Wir müssen verdeutlichen, dass diese Art der Mediation, die ohne Einholung fundierten Rechtsrates für den Versicherungsnehmer endet, nicht in seinem Interesse sein kann. Vorstandswahlen als Briefwahl? Auch in diesem Jahr stehen auf der Kammerversammlung Vorstandswahlen an. Nach der derzeitigen Gesetzeslage erfolgt die Wahl durch bzw. auf der Kammerversammlung und somit nur durch die auf der Versammlung anwesenden Mitglieder. In vielen Regionalkammern wird die Frage diskutiert, ob dies in Zeiten zunehmender Digitalisierung nicht einer Veränderung bedarf, da ja auch bei den Wahlen zur Satzungsversammlung und den Wahlen zur Vertreterversammlung des Versorgungswerkes die Briefwahl praktiziert werde. Dem steht gegenüber, dass bei der Kammerversammlung die Möglichkeit besteht, seine Wahlentscheidung auf Grundlage der persönlichen Vorstellung der Kandidaten zu treffen und die Kammerversammlung ja nicht nur der Vorstandswahl, sondern anderen wichtigen Entscheidungen dient. Bitte, bilden Sie sich selbst ein Urteil, nehmen an der Kammerversammlung am in Koblenz teil und bekräftigen durch Ihre Beteiligung Ihr Interesse an den Entwicklungen Ihrer Kammer. JR Friedrich Jansen Präsident 1

2 RECHTSANWALTSKAMMER KOBLENZ KAMMERREPORT darf ich Sie herzlich einladen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,zu der Kammerversammlung 2013 am Mittwoch, dem 05. Juni 2013, Uhr, Gartensaal, Kurfürstliches Schloss zu Koblenz, Neustadt, Koblenz 1. Es ist mir eine ganz besondere Freude, dass der Vorstand den Direktor der Europäischen Rechtsakademie, Trier Herrn Dr. Wolfgang Heusel zu einem Vortrag gewinnen konnte. Er wird in der Kammerversammlung 2013 über die Entwicklung der Europäischen Rechtsakademie in den letzten 20 Jahren, insbesondere über den aus Anlass dieses Jubiläums gegründeten ERA-Jubiläums-Fond informieren. Weiterhin wird der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerkes der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern Herr Kollege JR Hans-Joachim Stamp, Koblenz, Sie über die Lages des Versorgungswerkes 2012 informieren. Daneben stehen Herr JR Stamp sowie weitere Mitglieder des Verwaltungsausschusses Ihnen nach vorheriger verbindlicher Absprache vor der Kammerversammlung ab Uhr zu einem persönlichen/vertraulichen Gespräch zur Verfügung, soweit Sie Fragen zu Ihrer Altersversorgung haben. Hier bitten wir um Ihre vorherige verbindliche, schriftliche Anmeldung an die Rechtsanwaltskammer Koblenz, Rheinstraße 24, Koblenz, damit Ihre Unterlagen zu dem Gespräch zur Verfügung stehen. 2. Der Geschäftsbericht für das Jahr 2012 liegt diesem Kammerreport bei. Der Haushaltsabschluss 2012 kann in der Geschäftsstelle und in den Landgerichtsbezirken Bad Kreuznach, Mainz und Trier bei den Vorsitzenden der dortigen Anwaltvereine eingesehen werden. Ich würde mich sehr freuen, wenn viele Kolleginnen und Kollegen dieser Einladung Folge leisten könnten und auch von dem Angebot einer individuellen Beratung durch Vertreter des Versorgungswerks Gebrauch machen. Dies ganz besonders auch im Hinblick darauf, dass in diesem Jahr die Hälfte der Mitglieder des Vorstandes ausscheiden und neu zu wählen sind. 3. In diesem Jahr möchten wir vor der Kammerversammlung zu einem Seminar ( Uhr) Anwaltsvergütung aktuell einladen. Als Referenten konnten wir den gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Horst-Reiner Enders, Neuwied gewinnen. Herr Bürovorsteher Enders ist Autor des Buches RVG für Anfänger und Mitautor des RVG-Kommentars Hartung/Schons/Enders sowie der monatlich erscheinenden RVG-Tipps in der Zeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung Das Juristische Büro. Am hat die erste Lesung der Entwürfe eines zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts und eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts im Deutschen Bundestag stattgefunden. Die Gesetzesentwürfe wurden zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss verwiesen, der am eine öffentliche Anhörung durchgeführt hat (siehe Seite 10). Neben einer Anhebung der Gebührentabellen und Gebührensätze wird es zahlreiche andere Änderungen im RVG geben. Hierüber informiert Sie der Referent wie folgt im Einzelnen: Wann kommt noch altes Recht zur Anwendung, wann das neue Recht? Ratenzahlungsvereinbarung: Einigungsgebühr? Gegenstandswert? Erweiterung der Terminsgebühr? Änderung bei den Gegenstandswerten bei außergerichtlicher Tätigkeit, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Familiensachen! Eine oder mehrere Angelegenheiten nach neuem Recht? Erweiterung der zusätzlichen Gebühren in Strafsachen! Wiedereinführung einer Beweisgebühr? Neustrukturierung der außergerichtlichen Vertretung in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten! Die Neuordnung der Vergütung in sozialrechtlichen Angelegenheiten! Die Teilnahme an dem Seminar ist wie immer für die seit der letzten Kammerversammlung neuzugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kostenfrei, ansonsten erheben wir eine Kostenbeteiligung i. H. v. 90, Der Tradition entsprechend, lädt der Vorstand zwischen dem Seminar und der Kammerversammlung auch in diesem Jahr die seit Beginn des letzten Geschäftsjahres neu zur Anwaltschaft zugelassenen Kolleginnen und Kollegen unseres Bezirks sowie alle Seminarteilnehmer sehr herzlich zu einem Umtrunk im Foyer vor dem Gartensaal ein. Ich würde mich freuen, wenn, wie in den vergangenen Jahren, viele Kolleginnen und Kollegen dieser Einladung Folge leisten könnten, um bei dieser Gelegenheit nicht nur die Mitglieder des Vorstandes, sondern auch die Vorsitzenden der örtlichen Anwaltvereine kennenzulernen. Ihr Präsident Justizrat Friedrich Jansen Einladung zur Kammerversammlung

3 Tagesordnung der Kammerversammlung 1. Vereidigung der neu zuzulassenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Vor Eintritt in die Tagesordnung werden vor der Mitgliederversammlung im Juni 2013 neu zur Rechtsanwaltschaft zuzulassende Kolleginnen Kollegen vereidigt und als neue Mitglieder in unserem Kreis begrüßt. 2. Bericht des Präsidenten über das abgelaufene Geschäftsjahr Bericht des Schatzmeisters über das abgelaufene Geschäftsjahr Bericht der Rechnungsprüfer und Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung gem. 89 Abs. 2 Ziff. 6 BRAO 5. Beitragsfestsetzung a) Kammergrundbeitrag 2013 (150,00 ) b) Zuschlag zum Kammergrundbeitrag 2013 (Umsatz 2012) c) Syndikuspauschale (200,00 ) d) Pauschale bei doppelter Kammerzugehörigkeit (180,00 ) e) GmbH-Pauschale (250,00 ) f) Sterbegeld 6. Bewilligung der Mittel für das Geschäftsjahr Ergänzung der Gebührenordnung a) Im Kammerreport 2/2012 (Seite 8 f.) haben wir über das am in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG) (BGBL I Seite 2515) berichtet. Nach 8 Abs. 1 BQFG i. V. m. 1 Abs. 1 Zust.VO BQFG RLP ist die Rechtsanwaltskammer für die Anerkennung des Berufes der Rechtsanwaltsfachangestellten zuständig. Der Vorstand ist der Auffassung, dass für dieses doch sehr aufwendige Anerkennungsverfahren eine Gebühr erhoben werden sollte. Er schlägt der Kammerversammlung deshalb vor, zu beschließen, die Gebührenordnung wie folgt zu ergänzen: 13. Für die Bearbeitung von Anträgen nach dem BQFG wird eine Gebühr i. H. v. 200,00 erhoben. b) Nach 15 Abs. 1 FAO sind die Rechtsanwälte, die eine Fachanwaltsbezeichnung führen, verpflichtet, sich in diesem Fachbereich kalenderjährlich fortzubilden. Nach 15 Abs. 3 FAO ist die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung gegenüber der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen. Leider kommen jährlich ca. 200 Kollegen dieser Ihrer Verpflichtung nicht nach, mit der Folge, dass der Vorstand nach 43 c Abs. 4 BRAO die Erlaubnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung für die Zukunft widerrufen kann. Um das zu verhindern, findet Ende Januar eines jeden Jahres eine umfangreiche Mahnaktion der Geschäftsstelle statt, bei der die säumigen Kollegen zum Teil vierbis fünfmal erinnert werden müssen. Der Vorstand ist der Auffassung, dass für diese zeitintensive Sonderbeanspruchung ebenfalls eine Gebühr erhoben werden sollte. Er schlägt deshalb der Kammerversammlung zur Beschlussfassung vor, die Gebührenordnung wie folgt zu ergänzen: 14. Ab der zweiten Mahnung zur Erledigung des Fortbildungsnachweises nach 15 FAO, wird eine Gebühr i. H. v. 25,00 erhoben. 8. Anhebung der Aufwandsentschädigung für die Leiter der Referendarpflichtarbeitsgemeinschaften Die Leiter der Referendarpflichtarbeitsgemeinschaften, die während der Anwaltsstation beginnend im Mai und November eines Jahres durchgeführt werden, erhalten bisher einen Zuschuss von 25,00 je gehaltene Stunde. Der Vorstand ist der Auffassung, dass zur Förderung der Bereitschaft der Kollegen zur Übernahme dieses Ehrenamtes dieser Betrag um 25,00 erhöht werden sollte. Er schlägt deshalb der Kammerversammlung zur Beschlussfassung vor, zu beschließen: Für die Leitung der Referendarpflichtarbeitsgemeinschaft, beginnend im Mai bzw. November eines Jahres, erhalten die Rechtsanwälte einen Zuschuss von 50,00 je gehaltene Zeitstunde. 9. Wahl der Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2012/2013 Die von der Kammerversammlung 2011 für die Prüfung der Geschäftsjahre 2011/2012 gewählten Kollegen: Joachim Zillien, Mainz Prof. Dr. Hubert Schmidt, Koblenz stehen zur Wiederwahl zur Verfügung. 10. Vorstandwahlen Im Kammerreport III/2012 ist darauf hingewiesen worden, dass nach 68 Abs. 2 BRAO im Jahre 2013 wiederum die Hälfte der Mitglieder des Vorstandes unserer Kammer ausscheiden muss. Hiervon betroffen sind die zuletzt in der Kammerversammlung 2007 gewählten Vorstandsmitglieder. Für den LG-Bezirk Bad Kreuznach und als Vertreter eines auswärtigen Amtsgerichtsbezirks: Rechtsanwalt Peter Kröll, Rüdesheim Rechtsanwalt JR Dr. Hans-Gert Dhonau, Bad Sobernheim Für den LG-Bezirk Koblenz: Rechtsanwalt Matthias Görgen, Andernach Für den LG-Bezirk Mainz: Rechtsanwalt JR Karl Otto Armbrüster, Mainz Für den LG-Bezirk Trier: Rechtsanwalt Dr. Andreas Ammer, Trier Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmitt, Trier Alle Kollegen haben erklärt, zur Wiederwahl zur Verfügung zu stehen und sind von den jeweils örtlich zuständigen Anwaltsvereinen fristgerecht ( 13 Abs. 2 Satz 1 GO der RAK, 15. März) zur Wiederwahl vorgeschlagen worden. Darüber hinaus ist für den ausgeschiedenen und nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung stehenden Kollegen JR Helmut Kutscheid als Vertreter eines auswärtigen Amtsgerichtsgerichtsbezirks im Landgerichtsbezirk Trier Rechtsanwalt Bernd Hoffmann, Daun ebenfalls fristgerecht seitens des Trierer Anwaltvereins zur Wahl vorgeschlagen worden. 11. Verschiedenes a) Bericht des Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses des Versorgungswerks der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern, Rechtsanwalt JR Hans-Joachim Stamp, Koblenz, über die Lage des Versorgungswerks 2012 b) Bericht des Direktors der Europäischen Rechtsakademie Trier, Dr. Wolfgang Häusel über die Tätigkeit der Europäischen Rechtsakademie in den letzten 20 Jahren und insbesondere den ERA-Jubiläums-Fond. 3

4 RECHTSANWALTSKAMMER KOBLENZ KAMMERREPORT Aus der Tätigkeit des Vorstandes I. Jahresempfang der Wirtschaft 2013 Auch beim 14. Jahresempfang der Wirtschaft haben wir wieder, als die Vertreter der rheinland-pfälzischen Wirtschaft, Industrie, Handel und Handwerk, der Freien Berufe und der Landwirtschaft, den Dialog mit der Bundespolitik vor ca Gästen aus Wirtschaft und Politik gesucht. Unser Gast in diesem Jahr war, neben weiteren Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Justiz, Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. Europa, Steuern, Fachkräfte und Energie waren die Themen, die die Bundeskanzlerin in den Mittelpunkt rückte. Sie hob die Stärke der Gemeinschaft hervor sowie die Bedeutung des freien und fairen Wettbewerbs. Der branchenübergreifende Fachkräftemangel sei nur durch Abbau einzelner Hürden zu begegnen. Hier hob sie die Anerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland ebenso hervor wie die unbedingten Vorteile des Dualen-Ausbildungssystems in unserem Lande. Die Fortbildung zur Qualitätssicherung war das Thema, welches unser Präsident für die Anwaltschaft in diesem offenen Dialog mit der Politik hervorhob. Anwälte sind grundsätzlich gut ausgebildet und verfügen über ein umfassendes Fachwissen, was man sich nicht ohne Weiteres aneignen könne, sondern ein mehrjähriges Studium erfordert. Darüber hinaus führt die Komplexität der heutigen Rechtsordnung zunehmend zu einer Spezialisierung der Rechtsanwälte. Die regelmäßige Fortbildung und Weiterbildung ist somit ein unerlässliches Mittel zur Qualitätssicherung anwaltlicher Leistungen. Daneben bedarf es zur erfolgreichen Führung und Organisation einer Anwaltskanzlei sehr gut ausgebildeter Rechtsanwaltsfachangestellte, die ebenfalls für ihre Bereiche über ein ausgezeichnetes Fachwissen verfügen. Der Fachkräftemangel stellt für die Wirtschaft, hier ganz besonders für den Mittelstand, in dem im Jahre 2011 immerhin 25,1 Mil. Menschen arbeiteten, eine existenzielle Herausforderung dar, der sich zu stellten es gilt. Eine qualifizierte Rechtsberatung durch den Rechtsanwalt setzt einen ebenso qualifizierten Unterbau voraus. Das bedeutet, dass nur Auszubildende und Fachkräfte in ausreichender Zahl und Qualität seinen Erfolg langfristig gewährleisten können. II. Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge Die Anzahl der neu abgeschlossenen Verträge ist im Vergleich zum Vorjahr bundesweit erneut gesunken. Insgesamt konnten Verträge neu abgeschlossen werden (Vorjahr: 5.866), das sind 3,6% weniger als zum

5 Rechtsanwalts- Rechtsanwälte RAFachangestellte % Rechtsanwälte kammern zum zum bilden aus München ,02 Hamm ,93 Köln ,01 Düsseldorf ,58 Stuttgart ,67 Nürnberg ,09 Koblenz ,66 Bamberg ,60 Hamburg ,68 Frankfurt ,90 Karlsruhe ,07 Freiburg ,02 Sachsen ,73 Celle ,09 Berlin ,85 Zweibrücken ,07 Saarbrücken ,51 Tübingen ,99 Thüringen ,93 Sachsen-Anh ,32 Oldenburg ,55 Mecklenburg-Vp ,15 Brandenburg ,68 Braunschweig ,20 Kassel ,70 Schleswig ,92 Bremen ,89 Bemerkenswert sind die unterschiedlichen regionalen Entwicklungen. Während in zehn Kammern aus den alten Bundesländern ein Zuwachs zu verzeichnen ist, der von 1-12% reicht, weisen drei Kammern der neuen Bundesländer einen Rückgang von über 25% auf. Diese unterschiedliche Entwicklung zwischen alten und neuen Bundesländern ist auch in der Gesamtentwicklung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse zu beobachten. Die Mitgliederzahlen der einzelnen Rechtsanwaltskammern zum haben wir der Anzahl der zum neu registrierten Ausbildungsverträge, in der obigen Tabelle gegenübergestellt. Hiernach wird am stärksten in Rheinland-Pfalz ausgebildet. 7,7% der Rechtsanwälte bilden im Bezirk der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken aus und 6,66% der Rechtsanwälte im Bezirk unserer Kammer. Ein Anstieg der registrierten Ausbildungsverträge im Verhältnis zum Vorjahr konnte im Bezirk unserer Kammer um 2% verzeichnet werden, in Kassel um 12%, in Nürnberg um 8%, in Hamm um 7%, in Karlsruhe, Saarbrücken und Zweibrücken um 6% und in Celle, Frankfurt und Schleswig-Holstein um 1%. ZeiLE Zeitung lesen macht Azubis fit Vielleicht fördert das nachfolgende Projekt, auf das die Verlagsgruppe Rhein-Main GmbH & Co. KG uns aufmerksam gemacht hat, das Interesse und die Qualität zukünftiger Auszubildender. Die aktuelle DIHK-Ausbildungsumfrage vom Mai 2012 zeigt wieder einmal die mangelnde Ausbildungsfähigkeit von Auszubildenden: Vielen Bewerbern fehlen Deutschund Mathematikkenntnisse sowie Sozialkompetenzen. Das von der Universität in Landau entwickelte und von den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland geförderte Langzeitleseprojekt Zeitung Lesen macht Azubis fit! (ZeiLe) stimuliert erfolgreich bei Auszubildenden das Allgemeinwissen sowie die Sprach- und Lesekompetenz durch Lektüre der regionalen Tageszeitung. Die beteiligten Unternehmen und 5

6 RECHTSANWALTSKAMMER KOBLENZ 6KAMMERREPORT der Zeitungsverlegerverband Rheinland-Pfalz und Saarland unterstützen als Corporate Citizens das Projekt. Im Ausbildungsjahr 2011/2012 nahmen über 290 Unternehmen aus allen Branchen mit über Auszubildenden aus den beiden Bundesländern teil. Der Wissensanstieg war in allen Projektdurchgängen im politischen sowie ökonomischen Wissensbereich immer höchst signifikant (p<0,001). Dies kann auf die kontinuierliche Beschäftigung mit tagesaktuellen Themen durch das Zeitungslesen zurückgeführt werden, denn in einer Kontrollgruppe (Berufsschüler, die keine Zeitung lesen) konnten diese Effekte nicht nachgewiesen werden. Auszubildende, die keine Zeitung lesen, haben einen statistisch bedeutsam geringeren Wissenszuwachs, als die Zeitungsleser (Experimentalgruppe). Gesellschaftspolitisch erwähnenswert ist auch das veränderte Engagementverhalten. Auszubildende, die die Tageszeitung lesen, engagieren sich häufiger und stimmen allen Engagementmotiven mehr zu, als Auszubildende, die keine Zeitung lesen (Kontrollgruppe). Dies entspricht auch der Rückmeldung der Ausbildungsleiter, die feststellen, dass in der Pause plötzlich über Wirtschaft und Politik geredet wird. Das kontinuierliche wissenschaftlich begleitete Zeitunglesen scheint folglich eine pragmatische Fördermöglichkeit, das Verständnis für politische und wirtschaftliche Themen auszubauen. Der Einstieg in das ZeiLe-Projekt ist für Unternehmen und ihre Auszubildenden sehr einfach und immer zu Beginn des jeweiligen Ausbildungsjahres möglich. Der Abonnentenservice der am Projekt ZeiLe beteiligten Verlage berät Sie gerne. Novellierung der ReNoPat Ausbildungsverordnung Auch die ReNoPat AusbV bedarf der Anpassung an die gesellschaftlichen Veränderungen. Seit ihrem Inkrafttreten ist die ReNo- Pat AusbV vom im Wesentlichen unverändert geblieben. Lediglich die Berufsbezeichnung Gehilfe zu Fachangestellte wurde im Jahre 1995 geändert. Der demographische Wandel sowie das sinkende Interesse an diesem Ausbildungssektor waren für den Berufsbildungsausschuss bei der Bundesrechtsanwaltskammer Anlass für eine Überarbeitung der Ausbildungsverordnung. Der Änderungsbedarf besteht, schon allein aufgrund der Dynamik der allgemeinen, wirtschaftlichen, technischen und arbeitsorganisatorischen Entwicklung in den letzten Jahren. So haben sich z. B. die Qualifikationsanforderungen im Bereich der Kommunikationsund Informationsmittel geändert wie auch dem Beherrschen einer Fremdsprache, z. B. Englisch, eine immer größere Bedeutung zukommt. Das Neuordnungsverfahren ist ein komplexes Verfahren, in dem mehrere Sachverständigensitzungen zu durchlaufen sind, wie auch mit den Sachverständigen der Länder der Rahmenlehrplan, der Grundlage für die Anpassung an die Lehrpläne der Berufsschulen ist, abgesprochen werden muss. Geplant ist, dass die geänderte Ausbildungsverordnung zum in Kraft tritt. Selbstverständlich werden wir Sie rechtzeitig über die Änderungen hier im Kammerreport informieren. III. STAR: Daten zur wirtschaftlichen Lage der Anwälte im Bezirk unserer Kammer 2010 Auch im Jahre 2012 haben wir wiederum an der STAR-Umfrage (Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwälte), zur Erfassung der Daten zur wirtschaftlichen Lage der Anwälte im Bezirk unserer Kammer für das Jahr 2010, teilgenommen. Basis der präsentierten Daten bildet die Stichprobenerhebung 2012 für das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR), in die Anwältinnen und Anwälte, die ihre Tätigkeit in eigener Kanzlei oder in abhängiger Stellung als angestellte Anwälte, als freie Mitarbeiter oder als Syndikusanwälte ausüben, einbezogen wurden. Für den Kammerbezirk Koblenz antworteten 289 der insgesamt 671 ausgewählten Anwälte; dies entspricht einer Rücklaufquote von 44,5 %. Neben den Anwälten der Kammer Koblenz wurden in den alten Bundesländern insgesamt weitere Anwälte in den Kammerbezirken Berlin, Celle, Frankfurt, Nürnberg und Schleswig-Holstein angeschrieben, von denen ihren Fragebogen ausgefüllt einsandten. Damit haben die anderen Kammern in den alten Bundesländern schließlich eine bereinigte Rücklaufquote von 31,1 %. Die folgenden Grafiken liefern eine Darstellung der ökonomischen Situation auf Basis der erhobenen Zahlen für Dabei werden die Daten der Kammer Koblenz den entsprechenden Daten der anderen West-Kammern gegenübergestellt. Hervorzuheben ist, dass die Anwaltschaft der Kammerbezirke Berlin, Celle, Frankfurt und Schleswig auch Anwaltsnotare enthält. In Hinblick auf die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die Gesamtheit der Kammermitglieder muss darauf hingewiesen werden, dass eine insgesamt repräsentative Erhebung nicht zwingend für alle Teilgruppen Allgemeingültigkeit beanspruchen kann. Für den Kammerbezirk Koblenz zeigt sich, dass der Frauenanteil bei den befragten Rechtsanwälten mit 16,1 % merklich niedriger ist als in der Kammerstatistik vom (30,1 %). Auch bei der Altersverteilung lässt sich eine größere Differenz feststellen: So fällt der Anteil der Anwälte bis unter 40 Jahre in STAR mit 4,8 % ebenfalls deutlich niedriger aus als in der Kammer Koblenz insgesamt mit 39,3 %. Aufgrund bisheriger Ergebnisse, nach denen Frauen und auch jüngere Rechtsanwälte im Durchschnitt schlechtere Wirtschaftsdaten aufweisen als ihre männlichen bzw.

7 Durchschnittlicher persönlicher Überschuss sowie persönlicher Honorarumsatz von von Vollzeit-Anwälten mit mit eigener Kanzlei 2010; Kammer Koblenz im im Vergleich zu zu anderen West-Kammern (inkl. (inkl. Anwaltsnotare) (in (in Tsd. Tsd. Euro) Kammer andere andere West- West- Koblenz Kammern Kammer Koblenz andere andere West-Kammern Persönliche Überschüsse selbst. Rechtsanwälte n=168 n=168 n=966 n=966 in Einzelkanzleien in in Einzelkanzleien in in Sozietäten in in Sozietäten Persönliche Umsätze selbst. Rechtsanwälte n=178 n=178 n=988 n=988 in Einzelkanzleien in in Sozietäten in in Einzelkanzleien in in Sozietäten älteren Kollegen, können die für den Kammerbezirk Koblenz präsentierten Werte etwas zu hoch ausfallen. Vergleicht man diese Zahlen mit den Daten aus dem Jahr 2008, so stiegen die Umsätze der Einzelanwälte in Koblenz durchschnittlich um Vollzeit-Anwälte ergibt ein ähnliches Bild: Rechtsanwälte in Einzelkanzleien der Kammer Koblenz kamen auf ein durchschnittliches Stundeneinkommen von 28 Euro, während Bei der Beurteilung der ausgegebenen Werte für die Durchschnittliches Anwaltschaft in der Vergleichsgruppe persönliches wuchsen Stundeneinkommen die Um- die Einzelanwälte der anderen West- 16,0 %; bei den Einzelanwälten der Vergleichsgruppe selbstständiger sollte zudem im- Vollzeit-Anwälte sätze im Mittel um 9, %. Auch nach die Kanzleiform; Kammern dagegen bei durchschnittlich 26 Euro pro Stunde lagen. Die mer berücksichtigt Kammer werden, Koblenz dass in im im Sozien Vergleich in Koblenz zu zu konnten anderen im Jah- West-Kammern dieser Gruppe (inkl. (inkl. auch Anwaltsnotare) (in resvergleich (in Euro) eine Umsatzsteigerung Partner in Sozietäten in Koblenz erwirtschafteten enthalten sind und diese in der Regel verzeichnen, allerdings nur in Höhe 2010 pro Arbeitsstun- ein höheres Jahreseinkommen erzielen von 0,5 %. Ihre Kollegen in Sozietäten de im Mittel 45 Euro; ihre Kollegen Kammer Koblenz andere West-Kammern < als < > ausschließlich > Median als Rechtsanwälte Tätige. wirtschafteten ,8 % mehr Jah- aus den anderen West-Kammern er resumsatz als im Jahr Abb.1 1. Personenbezogene Honorarumsätze Der durchschnittliche persönliche Honorarumsatz selbstständig in eigener Kanzlei tätiger Vollzeit-Rechtsan- < 18 > < 21 < 21 > > wälte betrug 2010 im Kammerbezirk Koblenz in Einzelkanzleien Euro und in Sozietäten Euro. Damit lag der durchschnittliche Umsatz in Einzelkanzleien in Koblenz um Euro Einzelkanzleien über dem entsprechenden Durchschnittsumsatz der anderen West-Kammern. In Sozietäten in Koblenz lag der durchschnittliche Umsatz hingegen um Euro unter dem der Vergleichskammern. < 18 > 2. Personenbezogene Gewinne 2010 Der durchschnittliche persönliche Jahresüberschuss selbstständig in eigener Kanzlei tätiger Vollzeit-Rechtsanwälte in der Kammer Koblenz war 2010 in Einzelkanzleien mit Euro höher als in den anderen West- Kammern ( Euro). In Sozietäten lag der Wert im Kammerbezirk Koblenz dagegen mit etwa Euro etwas unter dem Niveau der Vergleichsgruppe ( Euro) s. o.. Die Betrachtung des persönlichen Stundeneinkommens selbstständiger < 37 < 37 > > < 33 < 33 > > Sozietäten Einzelkanzleien: n=99 n=99 bzw. bzw Sozietäten: n=61 n=61 bzw. bzw Abb

8 Einzelkanzleien RECHTSANWALTSKAMMER KOBLENZ in in Sozietäten in in Sozietäten KAMMERREPORT Durchschnittliches persönliches Stundeneinkommen selbstständiger Vollzeit-Anwälte nach Kanzleiform; Kammer Koblenz im im Vergleich zu zu anderen West-Kammern (inkl. (inkl. Anwaltsnotare) (in (in Euro) Kammer Koblenz < < > Median > Median < 21 < > 21 > andere andere West-Kammern < 18 < > 18 > Einzelkanzleien Durchschnittliche Kosten, Umsätze und Überschüsse in in Einzelkanzleien 2010; Kammer Koblenz im im Vergleich zu zu anderen West-Kammern (inkl. Anwaltsnotare) (in (in Euro) Einzelkanzleien Kammer Koblenz n=95 Personalkosten Raumkosten Sachkosten Kosten gesamt Umsatz Überschuss Einzelkanzleien andere West-Kammern n=490 Personalkosten Raumkosten Sachkosten Kosten gesamt Umsatz Überschuss Kostenanteile in in in Prozent vom vom Umsatz Personal kosten 31% 31% < 33 < > 33 > Sachkosten 21% 21% Sachkosten 24% 24% Sozietäten < 37 < > 37 > Einzelkanzleien: n=99 n=99 bzw. bzw Sozietäten: n=61 n=61 bzw. bzw Raumkosten 7% 7% Überschuss 41% 41% Raumkosten 8% 8% Personal kosten 25% 25% Überschuss 43% 43% in den anderen westdeutschen Kammern erzielten im Schnitt ein etwas höheres Einkommen von 46 Euro pro Stunde. durchschnittlichen Gewinne der Koblenzer Einzelanwälte stiegen um 11,3 %; ihr Stundeneinkommen erhöhte sich um 16,7 %. In den Einzelkanzleien der einen Rückgang um 1,8 % hinnehmen. Bei den durchschnittlichen persönlichen Stundeneinkommen verzeichneten sie dagegen einen leichten Zuwachs Durchschnittliche Kosten, Vergleichskammern Umsätze stiegen und die persönlichen Überschüsse um 2,3 %. von Die durchschnittlichen per- Überschüsse um 6,9 %; die Stunsönlichen Bei den Jahresüberschüssen Anwaltssozietäten und Stundeneinkommen 2010; Gewinne der Sozien in den Kammer zeigen sich Koblenz 2010 im im im deneinkommen Vergleich erhöhten zu zu anderen sich hier West-Kammern im anderen West-Kammern hingegen stie- Vergleich zu (inkl fast Sozietäten ausschließlich positive Entwicklungen: Die mussten dagegen bei den Gewinnen Überschüsse pro Stunde um 12,2 % an. mit mit Anwaltsnotaren) Mittel um 8,3 %. Die Sozien (in (in Euro) in Koblenz gen im Jahresvergleich um 10,7 %, ihre Sozietäten Kammer Koblenz n=83 Kostenanteile in in in Prozent vom vom Umsatz Personalkosten Sachkosten Raumkosten Raumkosten % 19% 7% 7% Sachkosten Abb.1 Abb. 2 2 Abb. 3 3

9 Kosten gesamt Umsatz Überschuss kosten 25% 25% Überschuss 43% 43% Abb. 3 3 Durchschnittliche Kosten, Umsätze und Überschüsse von Anwaltssozietäten 2010; Kammer Koblenz im im Vergleich zu zu anderen West-Kammern (inkl. Sozietäten mit mit Anwaltsnotaren) (in (in Euro) Sozietäten Kammer Koblenz n=83 Personalkosten Raumkosten Sachkosten Kosten gesamt Umsatz Überschuss Kostenanteile in in Prozent vom Umsatz Sachkosten Raumkosten 19% 19% 7% 7% Personalkosten Überschuss 32% 32% 42% 42% Sozietäten andere West-Kammern n=479 Personalkosten Raumkosten Sachkosten Kosten gesamt Umsatz Überschuss Sachkosten 16% 16% Personal -- - kosten 28% 28% Raumkosten 8% 8% Überschuss 48% 48% 3. Kanzleiumsätze, Kanzleikosten und -überschüsse Mit 59 % lag 2010 der Anteil der Kosten am Kanzleiumsatz in Einzelkanzleien in Koblenz etwas höher als der Kostenanteil in Einzelkanzleien der Vergleichsgruppe (57 %). Auch die Sozietäten in Koblenz wirtschafteten mit einem Kostenanteil von 58 % am Umsatz weniger kostengünstig als die Sozietäten in anderen westdeutschen Kammern, deren Anteil der Kosten 52 % betrug. Damit stieg im Wirtschaftsjahr 2010 gegenüber 2008 der Kostenanteil der Koblenzer Einzelkanzleien um 3 Prozentpunkte, während der Kostenanteil der Einzelkanzleien der westdeutschen Kammern um 1 Prozentpunkt zunahm. In den Sozietäten erhöhte sich die Kostenquote im Kammerbezirk Koblenz um 1 Prozentpunkt, in den anderen West-Kammern sank sie dagegen um 6 Prozentpunkte. 4. Jahreseinkommen 2010 von angestellten bzw. frei mitarbeitenden Rechtsanwälten Für Rechtsanwälte, die in Vollzeit in einer Anwaltskanzlei angestellt sind, wird in Abbildung 6 das Jahresbruttogehalt unter Einbezug eines etwaigen 13./14. Gehalts und sonstiger freiwilliger betrieblicher Leistungen bzw. geldwerter Vorteile ausgewiesen. Danach lag das Jahreseinkommen in Koblenz 2010 im Mittel bei Euro. Im Vergleich dazu erreichte das durchschnittliche Einkommen der angestellten Anwälte in den anderen westdeutschen Kammern Euro. An dieser Stelle soll allerdings darauf hingewiesen werden, dass für Koblenz die Fallzahl in der Gruppe der angestellten Anwälte äußerst gering ausfällt und damit die getroffenen Aussagen lediglich als Tendenzen zu verstehen sind. Für Rechtsanwälte, die in Vollzeitarbeit als freie Mitarbeiter in einer Anwaltskanzlei tätig sind, wird ebenfalls in Abbildung 6 das Jahreshonorar unter Einbezug geldwerter Vorteile ausgewiesen. Danach lag das durchschnittliche Jahreseinkommen freier Mitarbeiter in den anderen West- Kammern 2010 bei Euro. Für die freien Mitarbeiter in der Kammer Koblenz können keine Ergebnisse zum Durchschnittshonorar ausgewiesen werden, da hier keine auswertbaren Fälle vorliegen. Die Durchschnittsgehälter der angestellten Rechtsanwälte stiegen im Jahr 2010 gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2008 sowohl in Koblenz als auch in der Vergleichsgruppe. Die Jahresgehälter der angestellten Rechtsanwälte in den anderen westdeutschen Kammern nahmen im Mittel um 5,8 % zu, die Gehälter der angestellten Anwälte der Kammer Koblenz um durchschnittlich 26,1 %. Allerdings sollte bei letztgenannter Gruppe erneut bedacht werden, dass aufgrund der geringen Fallzahlen die Aussagekraft eingeschränkt ist. Die Jahreshonorare der freien Mitarbeiter in den anderen westdeutschen Kammern stiegen in diesem Zeitraum um 14,0 %. Abb

10 RECHTSANWALTSKAMMER KOBLENZ KAMMERREPORT IV. Kostenrechtsmodernisierung und Prozesskostenhilfe-/Beratungshilferecht Ende Januar hat im Bundestag die erste Lesung des Gesetzentwurfes eines zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes und des Entwurfs für ein PKH- und Beratungshilferechtsänderungsgesetz stattgefunden. Zu erwähnen ist, dass in der Debatte die in der gemeinsamen Stellungnahme von BRAK und DAV geäußerte Kritik in seiner Rede in der Plenarsitzung aufgegriffen wurde. Die Gesetzesentwürfe wurden zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss verwiesen. Dort fand bereits am die öffentliche Anhörung statt. Die zur Anhörung vorgelegten Stellungnahmen der Sachverständigen können Sie auf der Seite des Bundestages: (httb:// abrufen. Für die Bundesrechtsanwaltskammer nahm Frau Kollegin Hofmann (Referentin der Bundesrechtsanwaltskammer) an der Anhörung teil, nachfolgend ihr zusammengefasster Bericht. Anwesend waren neben den Berichterstattern der Fraktionen (Herr Seif und Frau Granold für die CDU/ CSU, Herr Strässer für die SPD, Herr Buschmann für die FDP, Herr Petermann für die Linken und Frau Hönlinger für Bundnis 90/Die Grünen) einige weitere Abgeordnete, nämlich Frau Voßhoff (CDU), Frau Krellmann, Herr Wunderlich, Herr Pitterle und Herr Sharma für die Linken sowie Frau Steffen und Herr Binding für die SPD. Seitens des Bundesjustizministeriums anwesend waren StS Stadler und MDin Graf-Schlicker. Einleitend hatten alle 12 Sachverständigen die Möglichkeit, innerhalb von ca. fünf Minuten kurz ihre Stellungnahmen darzustellen. Anschließend erfolgten zwei Fragerunden. Als erstes sprach Prof. Dr. Hommmerich, welcher 2009 im Auftrag des Bundesjustizministeriums eine Untersuchung zur Ermittlung der marktüblichen außergerichtlichen Abrechnungspraxis von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern durchgeführt hatte und sich auch nur zu diesen Punkten äußerte. Dr. Dirk Bahrenfuss vom Justizministerium Schleswig-Holstein äußerte als nächstes, dass die von der Bundesregierung vorgelegten Entwürfe grundsätzlich ein ausgewogenes Gesamtpaket zur Modernisierung des Justizkostenrechts darstellten. Es bestehe eine dringende Notwendigkeit zu einer zeitnahen Anpassung der Vergütungen der Notare und Rechtsanwälte, der Honorare der Sachverständigen, Dolmetscher und Übersetzer, der Entschädigungen der ehrenamtlichen Richter, Zeugen und sonstiger Dritter wie auch der Gerichtsgebühren an die wirtschaftliche Entwicklung. Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung würden diese unterschiedlichen wirtschaftlichen Interessen grundsätzlich zu einem sachgerechten Ausgleich bringen, ohne für die Bürgerinnen und Bürger den Zugang zum Recht zu gefährden. Im Detail bestehe aber ein gewisser Nachsteuerungsbedarf, um die Erreichung der Ziele der Gesetzentwürfe zu verbessern. So seien die vorgesehenen Änderungen bei den Gerichtsgebühren aufgrund der gleichzeitig steigenden Mehrausgaben nicht ausreichend, um den durch die allgemeine Kostenentwicklung gestiegenen Zuschussbedarf der Länder im Bereich der Justiz in dem von den Gesetzentwürfen angestrebten Maße zu erreichen. Vordringlich erscheinen insoweit eine deutliche Anhebung der Wertgebühren nach 34 GKG entsprechend der Preis- und Einkommensentwicklung seit der letzten linearen Anpassung im Jahr 1994 wie auch eine weitere angemessene Erhöhung der Wertgebühren nach 13 RVG zum Ausgleich von Verschlechterungen durch die Neufassung der Gebührenstufen. Zum Ausgleich der Mehrausgaben bei den Auslagen in Rechtssachen sei zudem eine Wiederanhebung der Gebührensätze in der Berufungs- und Beschwerdeinstanz auf das Niveau, das vor Inkrafttreten des 1. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes bis zum 1. Juli 2004 galt, erforderlich. Im Bereich der Rechtsanwaltsvergütung sei die Forderung erhoben worden, die Wertgebühren der Vergütungstabelle zu 13 RVG um weitere 2 % linear zu erhöhen, um Verschlechterungen, die die mit einer Anpassung der Gebührenstufen an das GKG vorgenommene Veränderung der Tabellenstruktur mit sich bringt, auszugleichen. Tatsächlich führe die vom Regierungsentwurf vorgesehene Neustrukturierung der Gebührentabelle in den Streitwertstufen dazu, dass bei einzelnen Streitwerten, die in der rechtsanwaltlichen Praxis aber von größerer Bedeutung sind, die Steigerungen hinter dem vom Regierungsentwurf angestrebten Erhöhungspotential zurückbleiben werden. Diesem Umstand könnte man mit einer weiteren linearen Anhebung um 2 % Rechnung tragen. Zu berücksichtigen sei allerdings, dass dies zu einer Mehrbelastung der Länder im Bereich der Prozesskostenhilfe führen werde. Soweit den Parteien unter Bewilligung von Prozesskostenhilfe ein Rechtsanwalt beigeordnet wird, werden diesem Wertgebühren nach 49 RVG vergütet. Der Regierungsentwurf sehe insoweit vor, dass die Vergütung bis zu Streitwerten von 4.000,-- (bislang 3.000,-- ) in gleicher Höhe wie bei einer leistungsfähigen Partei nach 13 RVG erfolge. Da die Bewilligung von Prozess- und Verfahrenskostenhilfe zum überwiegenden Teil gerade Verfahren im unteren Streitwertbereich betreffe, werde die Anhebung der Rechtsanwaltsvergütung um 2 % auch zu einem entsprechenden Anstieg bei den Ausgaben 10

11 der Länder für die Prozesskostenhilfe führen. Die Auswirkungen würden bundesweit mit knapp 7 Mio. berechnet. Insoweit bedürfe es einer Kompensation, die durch entsprechende Anhebung der Gerichtskosten erreicht werden sollte. Auch Wolfgang Oxfort, Leitender Ministerialrat des Bayrischen Staatsministeriums der Justiz, äußerte daraufhin, dass das 2. KostRMoG grundsätzlich zu begrüßen, die Anhebung der Gerichtskosten allerdings höchst unzureichend sei. Die derzeitige Erhöhung von in etwa 11%, auf die die Länder bei ihren Berechnungen aber noch nicht einmal kommen würden, sei nicht ausreichend, um nur die seit 1994 eingetretene inflationsbedingte Geldentwertung auszugleichen. Außerdem habe bereits das 1. KostRMoG 2004 erhebliche Einbußen für die Länder mit sich gebracht. Die gerichtlichen Verfahren würden derzeit zu einem erheblichen Teil, bundesweit nämlich zu 52 %, durch Steuern finanziert. Deshalb sei eine stärkere Anhebung der seit 1994 unveränderten Gebührentabellen im Gerichtskostengesetz in Höhe der zwischenzeitlichen Inflationsrate, also in Höhe von ca. 20 % sachgerecht und erforderlich. Hierneben sollte zwingend die Gebühr für Berufungsverfahren um 0,5 und die Gebühr für Mahnverfahren auf 32 Euro erhöht werden. Für die Anwaltschaft sprach als viertes die Vorsitzende des Ausschusses Rechtsanwaltsvergütung der BRAK, RAinuNin Beck-Bever. Sie legte die von BRAK und DAV in den gemeinsamen Stellungnahmen vorgebrachten Kritikpunkte dar und konzentrierte sich beim 2. KostRMoG auf das lineare Anpassungsvolumen, welches um weitere 2 % erhöht werden sollte, auf die Einführung einer Zusatzgebühr in Höhe von 0,3 für zusätzliche Beweisaufnahmetermine, die Beibehaltung der jetzigen Formulierung der Nr VV RVG, die fiktive Terminsgebühr im Sozial- und Verwaltungsrecht, die Einigungsgebühr und den Gegenstandswert beim Ratenzahlungsvergleich und die Fahrtkostenpauschale. Im Hinblick auf das Gesetz zur Änderung der PKH und Beratungshilfe kritisierte sie die geplanten Änderungen bei der Beiordnung in Scheidungsverfahren, die Definition der Mutwilligkeit, die Erweiterung des Beschwerderechts der Staatskasse, den Vorrang der Selbstvertretung bei der Beratungshilfe, die Abschaffung der nachträglichen Antragstellung sowie der Möglichkeit von Vergütungsvereinbarungen und Erfolgshonoraren bei Beratungshilfeberechtigten. Als fünftes sprach Ruben Franzen, Richter am Amtsgericht und Mitglied des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung, der sich auf das Gesetz zur Änderung der Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts konzentrierte. Er ist der Ansicht, es werde mit der vorgelegten Überarbeitung der Prozesskostenhilfe ein Kreis Bedürftiger, der an der Armutsgrenze lebt, aber möglicherweise noch nicht darunter, spürbar mehr belastet. Das Ziel einer Verminderung der Ausgaben werde aber verfehlt. Außerdem würden die Gerichte mit erheblichem Prüfungs-Mehraufwand belastet, der aber nur in Randbereichen zu mehr Gerechtigkeit führen werde. Einige der vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere die Befugnis, Auskünfte bei Arbeitgebern und Banken einzuholen, seien grob unverhältnismäßig. Wie die Regierung auf den Gedanken gekommen sei, eine erpresste Einwilligung könne als Ermächtigung dienen, sei ihm völlig unverständlich. Einzig eine Rationalisierung der Bedürftigkeitsprüfung verspreche Einsparpotenzial. Jens Gnisa vom Deutschen Richterbund beschränkte sich in seinen Ausführungen auf das 2. KostRMoG und hob folgende Punkte hervor: Die Justiz sei auf eine auskömmliche finanzielle Basis aus den Gebühreneinnahmen angewiesen. Die geplanten Gebührenmehreinnahmen verblieben langfristig gesehen unter dem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts und der Preissteigerung. Spielräume, die auf Grund der Nettolohnentwicklung bestünden, würden nicht ausgeschöpft. Die strukturelle Entlastung des Gebührenschuldners im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit werde nicht durch eine stärkere Belastung im Bereich der streitigen Gerichtsbarkeit ausgeglichen. Die Kostendeckungsquote verbleibe auch nach der Reform unter der des Jahres Dies werde dazu führen, dass sich der Spardruck auf die Justiz in den kommenden Jahren weiter erhöhen werde, denn der steuerfinanzierte Anteil der Justiz werde ansteigen. Die Finanzminister setzten die Justiz in Bezug auf Einsparpotenziale mit allen anderen Bereichen gleich; ein Vorrang im Hinblick auf ihre verfassungsrechtliche Bedeutung als 3. Staatsgewalt werde ihr nicht zugestanden. Diesen Kosten-druck werde die Justiz ohne Qualitätsverluste nicht auffangen können. Er appelliere deshalb an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, zumindest die linearen Gebührenerhöhungen so weit zu verbessern, dass das Niveau der Kostendeckung von 2004 wieder hergestellt werden könne. Peter Jochem, Richter am LG Konstanz erklärte, dass er die Entwürfe insgesamt als sehr positiv ansehe. Insbesondere im Bereich der Prozesskostenhilfe würden häufig unnütze und teure Prozesse geführt, die ein Bürger, der den Prozess selber zahlen müsse, wohl nicht führen würde. Prozesse in denen PKH insbesondere ohne Ratenzahlung - gewährt wurde, würden von der Partei, die PKH hat, häufig ohne Rücksicht auf die Kosten geführt. Dies führe dazu, dass die Partei häufiger als in anderen Prozessen die Einholung von Sachverständigengutachten beantrage, auch wenn die Erfolgsaussichten gering seien oder die Kosten für das Sachverständigengutachten im Verhältnis zum Nutzen bzw. Klagebegehren außer Verhältnis stünden. Es sei deshalb im Sinne einer leistungsfähigen Justiz und in Anbetracht der angespannten Haushaltslage der Länder sinnvoll, Einsparungen bei der Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe vorzunehmen. 11

12 RECHTSANWALTSKAMMER KOBLENZ KAMMERREPORT Dr. Kilian, Direktor des Soldan Instituts, erläuterte, dass eine funktionierende Justiz essentiell für eine gerechte und rechtsstaatlich geprägte Gesellschaft sei. Ihre Funktionsfähigkeit garantiere den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft und stelle wirtschaftliches Wachstum sicher. Die Justiz diene hierbei sowohl privaten als auch öffentlichen Interessen. Wer Organe der Rechtspflege in Anspruch nehme, verspreche sich hiervon häufig einen persönlichen Nutzen und erziele durch die Inanspruchnahme Vorteile. Gleichwohl diene die Justiz in erheblichem Umfang dem Gemeinwohl. Sie schütze in einem von Gewaltenteilung geprägten System nicht nur vor dem Missbrauch von Staatsgewalt. Sie ermögliche auch ein Vertrauen der Allgemeinheit in die Verlässlichkeit des Rechts und verdeutliche den Bürgern die Bedeutung der vom Recht gewährten Berechtigungen und Verpflichtungen und, dass sie mit Hilfe staatlicher Stellen friedlich durchgesetzt werden können. Die staatlichen Aufwendungen für die Justiz sollten daher weniger als belastende Kosten und mehr als ein lohnendes Investment verstanden werden nicht zuletzt auch im Wettbewerb der Rechtssysteme und zur Stärkung der Bedeutung des Law Made in Germany. Dass sich ein Investment auf dem bisherigen Niveau lohne, belegten die Ergebnisse des Rule of Law Index des World Justice Projects, das die Zivilrechtspflege in Deutschland für das Berichtsjahr 2012/2013 auf Platz 3 von weltweit 97 untersuchten Rechtsordnungen einordnet lediglich Norwegen und die Niederlande, deren Aufwendungen für die Justiz 105% bzw. 25% über den Aufwendungen in Deutschland liegen, platzierten sich in diesem Ranking vor Deutschland. Die Kosten der Justiz in Deutschland seien im internationalen Vergleich verhältnismäßig niedrig. Dies zeige sich sowohl bei einer Betrachtung des Anteils der Aufwendungen für die Justiz an den gesamten Aufwendungen der öffentlichen Hand als auch bei einer Betrachtung der pro Kopf-Aufwendungen im Verhältnis zu dem erwirtschafteten Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt. Zur Rechtsanwaltsvergütung äußerte er, dass Teilgruppen der Anwaltschaft unterschiedlich stark auf die Gebührenerhöhungen angewiesen seien und es eine starke Abkoppelung der Einkommensentwicklung der Anwälte von der allgemeinen Einkommensentwicklung gegeben habe, welche nicht auf dem Größenwachstum der Anwaltschaft beruhe. Die versteckte Erhöhung durch Wertgebühren sei zudem niedriger als im Regierungsentwurf angenommen. Hierneben seien nicht alle Tätigkeiten wertabhängig und die Effekte der Wertabhängigkeit erreichten Teilgruppen der Anwaltschaft überhaupt nicht. Unnötige Härten würden zudem aufgrund der veränderten Tabellenstruktur entstehen, wenn es in einigen Streitwertbereichen zum negativen Erfüllungsaufwand kommt. Dr. Lies-Benachib, Richterin am OLG Frankfurt a.m., beschränkte sich auf das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts und äußerte, dass die geplanten Änderungen allein fiskalisch motiviert seien. Sie hätten ihren Grund darin, dass die Ausgaben der Länder im Bereich der Prozesskostenhilfe und der Beratungshilfe angestiegen seien. Die nachvollziehbaren fiskalischen Interessen vor allem der Länder müssten sich indes daran messen lassen, ob die erhofften Einsparungen (64 Millionen) in einem akzeptablen Verhältnis zu den damit verbundenen Mehrbelastungen und Zugangserschwernissen für Rechtsuchende stünden. Daran bestünden aus ihrer Sicht aus folgenden Gründen Zweifel: Ein Teil der Kostensteigerung beruhe auf Inflation und damit einem nicht durch die Beteiligten steuerbaren Kaufkraftschwund. Der Gesetzentwurf basiere auf den Statistiken zu Prozesskostenhilfe- und Beratungshilfeausgaben, die einen Ausgabenanstieg von im Jahr 2005 auf im Jahr 2010 belegte. Inflationsbereinigt sei die Ausgabensteigerung weit weniger drastisch als die Nominalwerte vermuten ließen. Bezogen auf die Bundesrepublik seien die Ausgaben für die Prozesskostenhilfe seit dem Jahr 2005 um 3,91 % angestiegen. Eine Indexierung des um die mitgeteilten Rückflüsse bereinigten - Ausgangswerts für das Jahr 2005 ergebe, dass eher eine rückläufige Entwicklung zu verzeichnen sei. Berücksichtige man den Kaufkraftverlust, der wegen der Streitwerterhöhung ohne jede Veränderung eines Antragsverhaltens zu einer Erhöhung des Gebührenvolumens für die beigeordneten Anwälte führe, dann bestünden erhebliche Zweifel daran, dass ein Anstieg missbräuchlicher Prozesskostenhilfeanträge für eine Kostensteigerung verantwortlich sei. Der Entwurf prognostiziere richtigerweise eine Erhöhung der Personalkosten im Justizsektor. Diese Kosten würden durch die gewünschte dichtere Überprüfung der wirtschaftlichen Bedingungen der Prozesskostenhilfe entstehen, durch die von vier auf sechs Jahre verlängerten Zahlungszeiträume, durch die ebenso verlängerten Überprüfungszeiträume und durch das höhere Beschwerdeaufkommen wegen der veränderten PKH-Ratenregelungen. Dazu kämen erhebliche, im Entwurf nicht gesondert aufgeführte Personalkosten für die Bearbeitung von nach dem Stand von 2010 rund zusätzlichen Beratungshilfeanträgen, die nicht mehr durch einen Rechtsanwalt vorgesichtet und vorbereitet werden. Kommen die Rechtspfleger bei dieser Tätigkeit außerdem noch der Erwartung nach, in einfacheren Angelegenheiten selbst Rechtsrat zu erteilen, dann steige das Arbeitsvolumen weiter an. Um dem Justizgewährungsanspruch nachzukommen müssten die Bundesländer unverzüglich eine tatsächliche Aufstockung des Personals durchführen, denn zu lange Bearbeitungszeiten oder zu kurze Öffnungszeiten der Rechtsantragstellen führten sonst zu einer nicht hinnehmbaren Verkürzung der Verfahrensrechte. Die beabsichtigten Änderungen führten außerdem zu einer deutlichen finanziellen 12

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