ELENA: Arbeitgeberpflicht mit Mehraufwand für die Lohnabrechnung?
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- Hanna Gerhardt
- vor 8 Jahren
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1 ELENA: Arbeitgeberpflicht mit Mehraufwand für die Lohnabrechnung? Harald Jäger (DATEV eg) Rostock
2 Datenübermittlungsverfahren heute Finanzbehörden Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerbescheinigung Meldungen im Rahmen der Sozialversicherung z. B. Beitragsnachweise, DEÜV-Meldungen, Sofortmeldungen: Krankenkassen, Knappschaft Sozialkassen der Bauwirtschaft, Versorgungswerke, Berufsgenossenschaften Deutsche Rentenversicherung Statistische Ämter vierteljährliche/jährliche Verdiensterhebung Monatserhebungen (z. B. im Einzelhandel) Kreditinstitute Löhne und Gehälter vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersversorgung sonstige Überweisungen (z. B. Krankenkassen, Finanzämter) ELENA 2
3 Was ist ELENA? ELENA steht für Elektronischer Entgeltnachweis. Die monatliche Meldung der Arbeitnehmerdaten an die Zentrale Speicherstelle ersetzt die Bescheinigung von Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber. Ziel: weniger Bürokratie, mehr Effizienz (!) Früher die sog. JobCard Modellprojekt seit Herbst 2002 der ITSG (Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH) ELENA 3
4 Bisher: Ausstellen einer Arbeitsbescheinigung ohne ELENA 2. bringt Formular zu Arbeitgeber 1. holt Formular Arbeitgeber 4. gibt Formular an Arbeitnehmer 5. bringt (alle) Formular/e Agentur für Arbeit Arbeitnehmer 7. erteilt Bescheid 6. Erfassung und Berechnung Lohn- Buchhaltung 3. füllt Formular aus elektronische Erfassung ELENA 4
5 Ab 2012: Ausstellen einer Bescheinigung mit ELENA Arbeitgeber 1. meldet monatlichen Datensatz zentrale Speicherstelle 3. startet Datenabfrage Agentur für Arbeit 4. erhält Arbeitsbescheinigung Bis zu 150 Datenfelder! 2. gibt Datenabruf frei Arbeitnehmer 5. erteilt Bescheid ELENA 5
6 Änderungen im Überblick ab Januar 2010 übermitteln Arbeitgeber monatlich eine zusätzliche elektronische Meldung von Arbeitnehmerdaten für alle Arbeitnehmer* an die zentrale Speicherstelle (ZSS) der Deutschen Rentenversicherung ab 2012 entfallen zunächst fünf Bescheinigungen auf Papier vorerst doppelte Arbeit: monatliche Meldung und Erstellen der Papierbescheinigungen greifen die zuständige Behörden (Agentur für Arbeit, Gemeinde etc.) bei Antragstellung von Sozialleistungen auf die gemeldeten Daten zu *Ausnahme: geringfügig Beschäftigte in einem Privathaushalt nach 8a SGB und Versorgungsbezugsempfänger ELENA 6
7 Was ändert sich für Sie als Arbeitgeber ab 2012 Fünf Bescheinigungen entfallen: Arbeitsbescheinigung nach 312 SGB III Nebeneinkommensbescheinigung nach 313 des Dritten Buchs Auskunft über die Beschäftigung nach 315 Abs. 3 des SGB III Auskünfte über den Arbeitsverdienst zum Wohngeldantrag nach 23 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes Einkommensnachweis nach 2 Abs. 7 Satz 4 und 9 des Bundesentgelt- und Elternzeitgesetzes ELENA 7
8 Arbeitsbescheinigung nach 312 SGB III (Ausschnitt) Einsparung für den Arbeitgeber: 0,75 Std x 28,50 /Std = 21,38 1 Ohne Berücksichtigung des Zeitaufwand für Rückfragen! ELENA 8 zurück zur Präsentation 1 Gutachten des nationalen Normenkontrollrates zum ELENA-Verfahren
9 Was bedeutet ELENA für Sie als Arbeitgeber ab 2010? Bereitstellung abrechnungsbezogener Stamm-/Ergebnisdaten, z. B. Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Anschrift Name und Anschrift des Arbeitgebers vermögenswirksame Leistungen Pfändungsbeträge Sachbezüge Bereitstellung abrechnungsunabhängiger Daten ab 1. Januar 2010 Name und Telefonnummer des Ansprechpartners in Unternehmen/Kanzlei Angaben zur Arbeitszeit: wöchentliche Arbeitszeit Ausbildung: Beginn und voraussichtliches / tatsächliches Ende der Ausbildung Heimarbeiter: jährlicher Urlaubsanspruch Beamte: Verfahrensnummer ELENA 9
10 Was bedeutet ELENA für Sie als Arbeitgeber ab 2010? Bereitstellung weiterer Daten bei Kündigung ab 1. Juli 2010 (nicht für geringfügig Beschäftigte): befristetes Arbeitsverhältnis j/n Kündigungsdatum schriftliche Kündigung j/n betriebsbedingte Kündigung j/n Kündigungsschutzklage j/n Kündigung per Post j/n Schilderung des vertragswidrigen Verhaltens ( Freitext ) Information der Arbeitnehmer über Datenübermittlung und Auskunftsanspruch ( 103 Abs.4 SGB IV): Der Arbeitnehmer ist auf der Entgeltbescheinigung auf die Übermittlung der Daten und seinen Auskunftsanspruch über die gespeicherten Daten hinzuweisen ELENA 10
11 Was bedeutet ELENA für Sie als Arbeitgeber ab 2010? Protokollierung der Datenübermittlung ( 97 Abs. 2 SGB IV) Absendezeitpunkt des Datensatzes die Versicherungs- oder Verfahrensnummer des Teilnehmers die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs nach zwei Jahren muss die Protokollierung gelöscht werden Korrektur/Stornierung von Meldungen ( 97 Abs. 5 SGB IV) Werden Daten nach der Übermittlung für einen Abrechnungszeitraum geändert, ist die Meldung für diesen Zeitraum unverzüglich zu stornieren. Eine neue Meldung mit den geänderten Daten ist zu erstellen. Vorsicht: Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden ELENA 11
12 Was müssen Sie tun? Lohnabrechnung beim Steuerberater / im Unternehmen mit DATEV-Software Lohnabrechnung mit Software anderer Hersteller Bereitstellung der nötigen Daten Datenübermittlung DAKOTA sv.net Information der Mitarbeiter Archivierung des Protokolls Arbeitgeber ELENA 12
13 Mandanten Fragebogen (ELENA) Allgemein und für abweichende Angaben auf Arbeitnehmer-Ebene ELENA 13
14 Fragebogen bei Änderungen der Wochenarbeitszeit / Ausbildung ELENA 14
15 Fragebogen bei Kündigung ELENA 15
16 Fragebogen Neueinstellung ELENA 16
17 DATEV Unternehmen online Unternehmen Kanzlei Ausgewählte Lohndaten eingeben Erfassung der veränderlichen Lohndaten (Stunden, Tage, km) Reduzierung von Fehleingaben durch klare Eingabestruktur Kalendariumserfassung für z. B. Baulohnabrechnungen Erfassung der ELENA - Daten Daten einlesen Lohnabrechnung durchführen Auswertungen ansehen Zahlungen anweisen Rückfragen in der Kanzlei können entfallen Auswertungen schnell verfügbar Papierablage entfällt papierlose Anweisung der Zahlungen Auswertungen bereitstellen ELENA 17
18 Was ändert sich für Ihre Arbeitnehmer? ab 2012 Arbeitnehmer möchte beispielsweise Arbeitslosengeld beantragen - die entsprechende Bescheinigung (Einkommensnachweis ) wird nicht mehr in Papierform erstellt bzw. - von der leistungsbewilligenden Behörde (Bundesagentur für Arbeit) nicht mehr in Papierform bearbeitet Arbeitnehmer beantragt Signaturkarte bei Antragsstelle erhält Signaturkarte Arbeitnehmer geht mit Signaturkarte zu leistungsbewilligender Behörde Leistungsbewilligende Behörde fragt nach Legitimation durch Signaturkarte die Daten des Arbeitnehmers bei der zentralen Speicherstelle ab Arbeitnehmer erhält Leistung ELENA 18
19 Weitere gesetzliche Änderungen ab 2010
20 Jahreswechsel 2009/2010 Überblick Prüfung Mitgliedsnummer Berufsgenossenschaft Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung Faktorverfahren Wachstumsbeschleunigungsgesetz Wir unterstützen Sie gerne! ELENA 20
21 Prüfung Mitgliedsnummer Berufsgenossenschaft bisher: Januar 2009: Erweiterung der DEÜV-Meldungen um den Datenbaustein Unfallversicherung Daten zur Unfallversicherung müssen bei jeder Entgeltmeldung an Krankenkassen gemeldet werden: - zuständige Berufsgenossenschaft und Mitgliedsnummer bei der Berufsgenossenschaft - Strukturschlüssel oder Gefahrtarif sowie Stundenermittlungsverfahren neu: Wie bekomme ich eine neue/gültige Mitgliedsnummer? Bitte nehmen Sie direkten Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft auf. Erweiterung der Prüfkriterien um die formale Prüfung der Mitgliedsnummer der Berufsgenossenschaft für die DEÜV. auch für DEÜV-Jahresmeldungen 2009 und alle DEÜV-Meldungen, die in 2010 für das Jahr 2009 erstellt werden (z. B. bei Korrekturen für das Vorjahr) ELENA 21
22 Jahreswechsel 2009/2010 Überblick Prüfung Mitgliedsnummer Berufsgenossenschaft Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung Faktorverfahren Wachstumsbeschleunigungsgesetz Wir unterstützen Sie gerne! ELENA 22
23 Was ändert sich durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung? bisher: Bisher sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur in eingeschränktem Umfang steuerlich absetzbar. neu: Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 steuerlich voll absetzbar. Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 steuerlich absetzbar in Höhe des Leistungskatalogs gemäß Basistarif (ohne steuerfreie Arbeitgeber-Zuschüsse) Vorsorgepauschale auf 12 % erhöht (Lohnsteuerabzugsverfahren) neue Bescheinigungspflichten in der Lohnsteuerbescheinigung ELENA 23
24 Was ist zu beachten beim Bürgerentlastungsgesetz? von den Änderungen profitieren: gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte privat Kranken- und Pflegeversicherte die Änderungen sind erstmals anzuwenden: auf den laufenden Arbeitslohn, der für einen nach dem endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird für sonstige Bezüge, die nach dem zufließen Was muss ein DATEV -Anwender berücksichtigen? Nichts ELENA 24
25 Jahreswechsel 2009/2010 Überblick Prüfung Mitgliedsnummer Berufsgenossenschaft Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung Faktorverfahren Wachstumsbeschleunigungsgesetz Wir unterstützen Sie gerne! ELENA 25
26 Faktorverfahren ab Januar 2010 neu ab optionales Faktorverfahren nach 39f EStG Ehegatten hatten bisher die Steuerklassen-Kombination III/V jetzt möglich: die Steuerklassen-Kombination IV/IV jeweils mit Faktor Berechnung des Faktors erfolgt durch das Finanzamt Der Faktor ist kleiner als 1 und wird auf den Lohnsteuerkarten beider Ehegatten mit Steuerklasse IV eingetragen. Folge: Verschiebung der Steuerlast zugunsten des Ehegatten mit vorheriger Steuerklasse V auf den Ehegatten mit vorheriger Steuerklasse III. Ziel: Eine gerechtere Besteuerung von arbeitenden Ehepartnern ELENA 26
27 Jahreswechsel 2009/2010 Überblick Prüfung Mitgliedsnummer Berufsgenossenschaft Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung Faktorverfahren Wachstumsbeschleunigungsgesetz Wir unterstützen Sie gerne! ELENA 27
28 Wachstumsbeschleunigungsgesetz Auswirkungen auf die Lohnabrechnung / Einkommensteuer - Stand (endgültige Verabschiedung des Entwurfs voraussichtlich bis Weihnachten) Die Kinderfreibeträge werden pro Kind von EUR auf EUR ab dem VZ 2010 angehoben. Das Kindergeld wird ab dem um jeweils 20 EUR pro Kind erhöht. 1. und 2. Kind je 3. Kind ab dem 4. Kind je ELENA 28
29 Wie unterstützt Sie DATEV zum Jahreswechsel?
30 Weitere DATEV-Hilfsmittel zum Jahreswechsel Für alle Interessierten: aktuelle Informationen rund um den Jahreswechsel unter Für DATEV-Anwender: kostenloser -Service informiert über aktuelle Themen und Neuerungen in den Lohn- Programmen oder DATEV Informations-Datenbank Dok.-Nr.: Jahreswechselseminare mit Informationen zu gesetzlichen Änderungen und zur Umsetzung in den DATEV-Programmen ELENA 30
31 Die Intensität der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater ist variabel Steuerberater Vollständiges Durchführen der Lohn- und Gehaltsabrechnung Einlesen vorerfasster Daten und Durchführen der Lohn- und Gehaltsabrechnung Einrichten Stammdaten und Unterstützung bei der Lohnabrechnung DATEV-Software als unterstützende Werkzeuge Unternehmen Zugriff auf Auswertungen Erfassen von Stammund Bewegungsdaten Durchführung der kompletten Lohn- und Gehaltsabrechnung Laufende Betreuung/Beratung durch Steuerberater durch Steuerberater ELENA 31
32 Ihre Meinung, Ihre Fragen? Interessant für Sie? Was möchten Sie von uns wissen? ELENA 32
33 ELENA 33
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