ELENA: Arbeitgeberpflicht mit Mehraufwand für die Lohnabrechnung?
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- Marta Goldschmidt
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1 ELENA: Arbeitgeberpflicht mit Mehraufwand für die Lohnabrechnung? Klaus Schütz DATEV eg HWK Reutlingen
2 Datenübermittlungsverfahren heute Finanzbehörden Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerbescheinigung Meldungen im Rahmen der Sozialversicherung z. B. Beitragsnachweise, DEÜV- Meldungen: Krankenkassen Sozialkassen der Bauwirtschaft, Versorgungswerke Deutsche Rentenversicherung Statistische Ämter vierteljährliche/jährliche Verdiensterhebung Monatserhebungen (z. B. im Einzelhandel) Kreditinstitute Löhne und Gehälter vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersversorgung sonstige Überweisungen (z. B. Krankenkassen, Finanzämter) ELENA 2
3 Was ist ELENA? ELENA steht für Elektronischer Entgeltnachweis. Die monatliche Meldung der Arbeitnehmerdaten an die Zentrale Speicherstelle ersetzt die Bescheinigung von Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber. Ziel: weniger Bürokratie, mehr Effizienz ELENA 3
4 Bisher: Ausstellen einer Arbeitsbescheinigung ohne ELENA 2. bringt Formular zu Arbeitgeber 1. holt Formular Arbeitgeber 4. gibt Formular an Arbeitnehmer Arbeitnehme r 5. bringt (alle) Formular/e 7. erteilt Bescheid Agentur für Arbeit 6. Erfassung und Berechnung Lohn- Buchhaltung 3. füllt Formular aus ELENA 4 elektronische Erfassung
5 Ab 2012: Ausstellen einer Arbeitsbescheinigung mit ELENA Arbeitgeber 1. meldet monatlichen Datensatz zentrale Speicherstell e 3. startet Datenabfrage 4. erhält Arbeitsbescheinigung Agentur für Arbeit 2. gibt Datenabruf frei Arbeitnehme r 5. erteilt Bescheid ELENA 5
6 Änderungen im Überblick ab Januar 2010 übermitteln Arbeitgeber monatlich eine zusätzliche elektronische Meldung von Arbeitnehmerdaten für alle Arbeitnehmer* an die zentrale Speicherstelle (ZSS) der Deutschen Rentenversicherung ab 2012 entfallen zunächst fünf Bescheinigungen auf Papier vorerst doppelte Arbeit: monatliche Meldung und Erstellen der Papierbescheinigungen greifen die zuständige Behörden (Agentur für Arbeit, Gemeinde etc.) bei Antragstellung von Sozialleistungen auf die gemeldeten Daten zu *Ausnahme: geringfügig Beschäftigte in einem Privathaushalt nach 8a SGB und Versorgungsbezugsempfänger ELENA 6
7 Was ändert sich für Sie als Arbeitgeber ab 2012 Fünf Bescheinigungen entfallen: Arbeitsbescheinigung nach 312 SGB III Nebeneinkommensbescheinigung nach 313 des Dritten Buchs Auskunft über die Beschäftigung nach 315 Abs. 3 des SGB III Auskünfte über den Arbeitsverdienst zum Wohngeldantrag nach 23 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes Einkommensnachweis nach 2 Abs. 7 Satz 4 und 9 des Bundesentgelt- und Elternzeitgesetzes ELENA 7
8 Arbeitsbescheinigung nach 312 SGB III (Ausschnitt) ELENA 8 zurück zur Präsentation
9 Was bedeutet ELENA für Sie als Arbeitgeber ab 2010? Bereitstellung abrechnungsbezogener Stamm-/Ergebnisdaten, z. B. Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Anschrift Name und Anschrift des Arbeitgebers vermögenswirksame Leistungen Pfändungsbeträge Sachbezüge Bereitstellung abrechnungsunabhängiger Daten ab 1. Januar 2010 Name und Telefonnummer des Ansprechpartners in Unternehmen/Kanzlei Angaben zur Arbeitszeit: wöchentliche Arbeitszeit Ausbildung: Beginn und voraussichtliches / tatsächliches Ende der Ausbildung Heimarbeiter: jährlicher Urlaubsanspruch Beamte: Verfahrensnummer ELENA 9
10 Was bedeutet ELENA für Sie als Arbeitgeber ab 2010? Bereitstellung weiterer Daten bei Kündigung ab 1. Juli 2010 (nicht für geringfügig Beschäftigte): befristetes Arbeitsverhältnis j/n Kündigungsdatum schriftliche Kündigung j/n betriebsbedingte Kündigung j/n Kündigungsschutzklage j/n Kündigung per Post j/n Schilderung des vertragswidrigen Verhaltens ( Freitext ) Information der Arbeitnehmer über Datenübermittlung und Auskunftsanspruch ( 103 Abs.4 SGB IV): Der Arbeitnehmer ist auf der Entgeltbescheinigung auf die Übermittlung der Daten und seinen Auskunftsanspruch über die gespeicherten Daten hinzuweisen ELENA 10
11 Was bedeutet ELENA für Sie als Arbeitgeber ab 2010? Protokollierung der Datenübermittlung ( 97 Abs. 2 SGB IV) Absendezeitpunkt des Datensatzes die Versicherungs- oder Verfahrensnummer des Teilnehmers die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs nach zwei Jahren muss die Protokollierung gelöscht werden Korrektur/Stornierung von Meldungen ( 97 Abs. 5 SGB IV) Werden Daten nach der Übermittlung für einen Abrechnungszeitraum geändert, ist die Meldung für diesen Zeitraum unverzüglich zu stornieren. Eine neue Meldung mit den geänderten Daten ist zu erstellen. Vorsicht: Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden ELENA 11
12 Was müssen Sie tun? Lohnabrechnung beim Steuerberater / im Unternehmen mit DATEV- Software Lohnabrechnung mit anderer Software Bereitstellung der nötigen Daten ELENA 12
13 Was müssen Sie tun? Lohnabrechnung beim Steuerberater / im Unternehmen mit DATEV- Software Lohnabrechnung mit anderer Software Bereitstellung der nötigen Daten Datenübermittlung DAKOTA sv.net ELENA 13
14 Was müssen Sie tun? Lohnabrechnung beim Steuerberater / im Unternehmen mit DATEV- Software Lohnabrechnung mit anderer Software Bereitstellung der nötigen Daten Datenübermittlung DAKOTA sv.net Information der Mitarbeiter ELENA 14
15 Was müssen Sie tun? Lohnabrechnung beim Steuerberater / im Unternehmen mit DATEV- Software Lohnabrechnung mit Software anderer Hersteller Bereitstellung der nötigen Daten Datenübermittlung DAKOTA sv.net Information der Mitarbeiter Archivierung des Protokolls Arbeitgeber ELENA 15
16 Was ändert sich für Ihre Arbeitnehmer? ab 2012 Arbeitnehmer möchte beispielsweise Arbeitslosengeld beantragen - die entsprechende Bescheinigung (Einkommensnachweis ) wird nicht mehr in Papierform erstellt bzw. - von der leistungsbewilligenden Behörde (Bundesagentur für Arbeit) nicht mehr in Papierform bearbeitet Arbeitnehmer beantragt Signaturkarte bei Antragsstelle erhält Signaturkarte Arbeitnehmer geht mit Signaturkarte zu leistungsbewilligender Behörde Leistungsbewilligende Behörde fragt nach Legitimation durch Signaturkarte die Daten des Arbeitnehmers bei der zentralen Speicherstelle ab Arbeitnehmer erhält Leistung ELENA 16
17 Weitere gesetzliche Änderungen ab 2010
18 Jahreswechsel 2009/2010 Überblick Prüfung Mitgliedsnummer Berufsgenossenschaft Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung Faktorverfahren Wir unterstützen Sie gerne! ELENA 18
19 Prüfung Mitgliedsnummer Berufsgenossenschaft bisher: Januar 2009: Erweiterung der DEÜV-Meldungen um den Datenbaustein Unfallversicherung Daten zur Unfallversicherung müssen bei jeder Entgeltmeldung an Krankenkassen gemeldet werden: neu: - zuständige Berufsgenossenschaft und Mitgliedsnummer bei der Berufsgenossenschaft - Strukturschlüssel oder Gefahrtarif Wie bekomme sowie ich Stundenermittlungsverfahren eine neue/gültige Mitgliedsnummer? Bitte nehmen Sie direkten Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft auf. Erweiterung der Prüfkriterien um die formale Prüfung der Mitgliedsnummer der Berufsgenossenschaft für die DEÜV. auch für DEÜV-Jahresmeldungen 2009 und alle DEÜV-Meldungen, die in 2010 für das Jahr 2009 erstellt werden (z. B. bei Korrekturen für das Vorjahr) ELENA 19
20 Jahreswechsel 2009/2010 Überblick Prüfung Mitgliedsnummer Berufsgenossenschaft Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung Faktorverfahren Wir unterstützen Sie gerne! ELENA 20
21 Was ändert sich durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung? bisher: neu: Bisher sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur in eingeschränktem Umfang steuerlich absetzbar. Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 steuerlich voll absetzbar. Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 steuerlich absetzbar in Höhe des Leistungskatalogs gemäß Basistarif (ohne steuerfreie Arbeitgeber- Zuschüsse) Vorsorgepauschale auf 12 % erhöht (Lohnsteuerabzugsverfahren) neue Bescheinigungspflichten in der Lohnsteuerbescheinigung ELENA 21
22 Was ist zu beachten beim Bürgerentlastungsgesetz? von den Änderungen profitieren: gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte privat Kranken- und Pflegeversicherte die Änderungen sind erstmals anzuwenden: auf den laufenden Arbeitslohn, der für einen nach dem endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird für sonstige Bezüge, die nach dem zufließen Was muss ein DATEV -Anwender berücksichtigen? Nichts ELENA 22
23 Jahreswechsel 2009/2010 Überblick Prüfung Mitgliedsnummer Berufsgenossenschaft Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung Faktorverfahren Wir unterstützen Sie gerne! ELENA 23
24 Faktorverfahren ab Januar 2010 neu ab optionales Faktorverfahren nach 39f EStG Ehegatten hatten bisher die Steuerklassen-Kombination III/V jetzt möglich: die Steuerklassen-Kombination IV/IV jeweils mit Faktor Berechnung des Faktors erfolgt durch das Finanzamt Der Faktor ist kleiner als 1 und wird auf den Lohnsteuerkarten beider Ehegatten mit Steuerklasse IV eingetragen. Folge: Verschiebung der Steuerlast zugunsten des Ehegatten mit vorheriger Steuerklasse V auf den Ehegatten mit vorheriger Steuerklasse III. Ziel: Eine gerechtere Besteuerung von arbeitenden Ehepartnern ELENA 24
25 Ausblick auf weitere Datenübermittlungsverfahren ab 2011
26 Ausblick: Weitere Datenübermittlungsverfahren ab 2011 ElsterLohn II komplette Ablösung des bisherigen Lohnsteuerkarten-Verfahrens durch Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Mitte 2011 letzte Ausgabe Lohnsteuerkarte in 2009 für 2010 und ELENA 26
27 Ausblick: Weitere Datenübermittlungsverfahren ab 2011 Erstattungsantrag U1/U2 Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung des U1/U2-Erstattungsantrags für Arbeitgeberaufwendungen im Rahmen der Lohnfortzahlung für Krankheit/Mutterschutz ELENA 27
28 Wie unterstützt Sie DATEV zum Jahreswechsel?
29 Weitere DATEV-Hilfsmittel zum Jahreswechsel Für alle Interessierten: aktuelle Informationen rund um den Jahreswechsel unter Für DATEV-Anwender: kostenloser -Service informiert über aktuelle Themen und Neuerungen in den Lohn-Programmen oder DATEV Informations-Datenbank Dok.-Nr.: Jahreswechselseminare mit Informationen zu gesetzlichen Änderungen und zur Umsetzung in den DATEV-Programmen ELENA 29
30 Die Intensität der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater ist variabel Steuerberater Vollständiges Durchführen der Lohn- und Gehaltsabrechnung Einlesen vorerfasster Daten und Durchführen der Lohn- und Gehaltsabrechnung Einrichten Stammdaten und Unterstützung bei der Lohnabrechnung DATEV-Software als unterstützende Werkzeuge Unternehmen Zugriff auf Auswertungen Erfassen von Stammund Bewegungsdaten Durchführung der kompletten Lohn- und Gehaltsabrechnung Laufende Betreuung/Beratung durch Steuerberater durch Steuerberater ELENA 30
31 Ihre Meinung, Ihre Fragen? Interessant für Sie? Was möchten Sie von uns wissen? Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg! ELENA 31
32 ELENA 32
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