Analyse des Börsenpreisschätzers für die Berechnung der EEG-Umlage

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1 Kurzgutachten Analyse des Börsenpreisschätzers für die Berechnung der EEG-Umlage Aachen, den Bearbeitung: Dr. Thorsten Heimann

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Fragestellung Diskussion des Börsenpreisschätzers und von Alternativen Eignung von Terminpreisen als Schätzer für Spotpreise Eignung historischer Preise für Zukunftsprognosen Historische Vermarktungssimulation mit alternativen Preisschätzern Vorgehensweise Ergebnisse Zusammenfassung und Fazit Seite

3 1 Einleitung und Fragestellung Die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß 3 Absatz 2 AusglMechV verpflichtet, bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu ermitteln und zu veröffentlichen. Mit der EEG-Umlage soll die Differenz aus den Einnahmen und den Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber bei der Umsetzung des EEG nach 3 Abs. 3 und 4 AusglMechV sowie 6 AusglMechAV gedeckt werden. Da die EEG-Umlage bereits im Oktober eines Jahres für das Folgejahr berechnet wird, muss eine Prognose der Einnahmen und Ausgaben durchgeführt. werden. Bei der Prognose der Einnahmen ist es u.a. notwendig, den bei der Vermarktung der EEG-Mengen am Day-ahead-Markt im Durchschnitt erzielten Börsenpreis zu prognostizieren. Zum Vorgehen bei der Erstellung dieser Preisprognose sieht 4 AusglMechV vor: "Die Prognosen nach 3 sind nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu erstellen. Für die Prognose der Einnahmen nach 3 Absatz 3 Nummer 1 ist der durchschnittliche Preis für das Produkt Phelix Baseload Year Future an der Strombörse EPEX Spot SE in Leipzig für das folgende Kalenderjahr zu Grunde zu legen. Maßgeblich ist dabei der Handelszeitraum zwischen dem 1. Oktober des vorangegangenen Kalenderjahres und dem 30. September des laufenden Kalenderjahres." In Bezug auf das aktuelles Vorgehen der Übertragungsnetzbetreiber bei der Schätzung des Börsenpreises (Status quo) impliziert dies insbesondere die folgenden beiden wesentlichen Aspekte, die in diesem Gutachten betrachtet werden sollen: a) Terminpreise werden als Schätzer für Spotpreise verwendet. b) In den Börsenpreisschätzer gehen alle Preise der letzten 12 Monate mit gleicher Gewichtung ein. Zudem wird das technologiespezifische Einspeiseprofil durch Marktwertfaktoren berücksichtigt. Dies wurde jedoch bereits ausführlich in einem von den Übertragungsnetzbetreibern beauftragten Gutachten behandelt und wird daher hier nicht weiter betrachtet. 1 In diesem Gutachten soll untersucht werden, ob das Vorgehen bei der Prognose des Börsenpreises bezüglich der beiden oben genannten Punkte a) und b) angemessen ist und ob es Ansätze für Verbesserungen gibt. Hierzu betrachtet Kapitel 2.1 kurz die Rolle des Terminpreises. Kapitel 2.2 betrachtet das Vorgehen der Mittelung über 12 Monate zunächst theoretisch, Kapitel 2.3 dann empirisch. Kapitel 3 schließt mit einem Fazit. 1 Siehe R2B energy consulting GmbH, Ermittlung des Marktwertes der deutschlandweiten Stromerzeugung aus regenerativen Kraftwerken (Los), 11. Oktober,

4 2 Diskussion des Börsenpreisschätzers und von Alternativen 2.1 Eignung von Terminpreisen als Schätzer für Spotpreise In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Terminpreise nicht immer den später tatsächlich eingetretenen Spotpreisen entsprechen. Dies hat im Wesentlichen zwei Ursachen. Zum einen enthalten Terminpreise systematisch Risikoaufschläge, die Marktteilnehmer bereit sind zu zahlen, um den Preis für eine zukünftige Stromlieferung schon heute sicher zu fixieren und ihre Risiken zu reduzieren. Zum anderen resultieren die Differenzen zwischen Terminund Spotpreisen daraus, dass zwischen dem Termingeschäft und dem zeitlich später liegenden Spotgeschäft neue Informationen bekannt werden, die die Preise unvorhersehbar beeinflussen. 2 Diese neuen Informationen sind nicht in den Terminpreisen enthalten. Dies ist ein unsystematischer Effekt. Empirisch ist es jedoch nicht ohne weiteres möglich, zwischen dem systematischen Effekt der Risikoaufschläge und dem unsystematischen Effekt der neuen Informationen zu unterscheiden und die Risikoaufschläge herauszurechnen. Je langfristiger die Betrachtung ist, desto stärker dominieren in der Regel die unsystematischen Effekte in der Preisabweichung. Terminpreise überschätzten in der Vergangenheit die Vermarktungserlöse; dies lässt sich jedoch nicht sicher quantifizieren Eine bereits durchgeführte Untersuchung von BET hat gezeigt, dass die Differenzen zwischen Termin- und Spotpreisen für kurzfristige Forwardprodukte (Monatskontrakte) in den letzten Jahren im Mittel positiv waren. Dies hat in der Vergangenheit im Mittel somit zu einer Überschätzung der Vermarktungserlöse geführt. Allerdings schwankte dieser Terminaufschlag in der Vergangenheit und war zeitweilig auch negativ. Diese Schwankungen sind u.a. darauf zurückzuführen, dass sich die Risikoaufschläge nicht ohne weiteres aus den Differenzen herausrechnen lassen und die unsystematischen Effekte zeitweilig dominieren können. Insbesondere bei längerer Zeit bis Lieferbeginn (bei Quartals- und Jahresprodukten) lassen sich daher keine sinnvollen quantitativen Aussagen ableiten, wie hoch genau die Überschätzung der Vermarktungserlöse war, die auf die Risikoaufschläge zurückzuführen ist. 2.2 Eignung historischer Preise für Zukunftsprognosen Aktuelle Preise beinhalten alle verfügbaren Informationen zur Prognose zukünftiger Preise Aktuellere Preise beinhalten alle zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Marktinformationen. Dies lässt sich exemplarisch am Reaktorunglück von Fukushima demonstrieren. Abbil- 2 Dies sind überwiegend die Preise anderer Commodities (insbesondere Kohle, Gas, CO 2 ) sowie weitere fundamentale Faktoren (Wetter, Kraftwerksverfügbarkeiten usw.) 2

5 dung 1 zeigt die Terminpreise des Frontjahres vor und nach dem Unglück: Nach Bekanntwerden des Unglücks preiste der Markt die neuen Informationen ein, was zu einem Anstieg der Preise führte. Da das Ereignis mit dem Atomausstieg eine nachhaltige Veränderung des Energiesektors herbeiführte, war auch mit einem Fortbestand dieses in den aktuelleren Preisen enthaltenen Preiseffekts zu rechnen. In älteren Preisen sind diese Informationen nicht enthalten. Aktuellere Preise spiegeln Fukushima wider, ältere nicht Quelle: EEX-Daten Abbildung 1: Futurepreis für Kalenderjahr 2012 (EEX Base) Dieses Beispiel veranschaulicht, dass aktuellere Preise auch aktuellere Marktinformationen beinhalten, die eine höhere Aussagekraft über zukünftige Preise haben. Ältere Preise hingegen haben weniger Aussagekraft über zukünftige Preise, da neuere Informationen noch nicht verarbeitet wurden. Gleiches gilt auch für Informationen über Ereignisse, die nicht derart schockartig im Markt bekannt werden wie das Unglück von Fukushima, sondern über einen längeren Zeitraum in den Markt sickern. Dass aktuellere Preise grundsätzlich einen besseren Schätzer für zukünftige Preise darstellen als ältere Preise, ist auch in der ökonomischen Literatur verbreitet. Wegweisend waren hier die Arbeiten von Eugene Fama und Kenneth French zur Informationseffizienz von Märkten. Als informationseffizient werden Preise bezeichnet, wenn alle verfügbaren relevanten Informationen eingepreist sind. 3

6 Der Preis des letzten Handelstags erscheint daher als besserer Schätzer als das 12-Monats-Mittel Die aktuell für die Berechnung der EEG-Umlage verwendete Mittelwertbildung über 12 Monate gewichtet alle Preise dieses Zeitraums gleich, d.h. es werden bei der Anwendung des ungewichteten Mittels auf die Terminpreise ein Jahr alte Preisinformationen ebenso stark berücksichtigt wie die Preisinformationen des letzten Handelstages. Hierdurch werden für die Prognose zukünftiger Preise viele bereits veraltete Marktinformationen verwendet, wodurch insgesamt mit einer geringeren Prognosegüte zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund erscheint das 12-Monats-Mittel als Preisschätzer weniger geeignet als die Verwendung aktuellerer Preise, bspw. des Preises des letzten verfügbaren Handelstages. Allerdings sollte zur Vermeidung von kurzfristigen Sondereffekten eine Mittelung über z. B. einen Monat in Betracht gezogen werden Eine Verwendung des letzten verfügbaren Handelstages als Preisschätzer ist dann optimal, wenn dieser Preis nur ökonomisch relevante Daten beinhaltet und somit als fundamental begründet bezeichnet werden kann. Allerdings muss dies nicht zwingend der Fall sein (siehe z. B. die Arbeiten von Robert Shiller), d. h. es kann sein, dass nicht ausschließlich ökonomisch fundamentale Angebots- und Nachfragefaktoren die Preise beeinflussen, sondern auch andere Ursachen zu Preisbewegungen führen (bspw. irrationales Verhalten der Marktteilnehmer, Marktpsychologie). Derartige nicht durch fundamentale Informationen erklärbare Sondereffekte haben langfristig oft wenig Bestand und können daher die Verwendbarkeit dieser Preise als Preisschätzer für die Zukunft einschränken. Zwar ist die Preisvolatilität im Terminmarkt deutlich geringer als im Day-ahead-Markt, jedoch kann auch im Terminmarkt nicht ausgeschlossen werden, dass es zu derartigen Sondereffekten kommt. Kurzfristige Sondereffekte sind für die Prognose zukünftiger Day-ahead-Preise nicht relevant. Daneben kommt es häufig vor, dass neue Informationen von den Markteilnehmern an verschiedenen Tagen unterschiedlich beurteilt werden und sich der Preiseffekt dieser Informationen nicht immer sofort in der schlussendlichen Größenordnung einstellt, sondern sich im Markt sukzessive einpendelt. Eine Möglichkeit, die Auswirkung kurzfristiger Sondereffekte zu reduzieren, ist die Mittelung über einen gewissen Zeitraum. Es besteht somit die Notwendigkeit, zwischen der stärkeren Gewichtung aktuellerer Informationen und der Vermeidung von kurzfristigen Sondereffekten in den Preisen abzuwägen. Vor diesem Hintergrund ist in Betracht zu ziehen, ob nicht anstelle des Preises des letzten Handelstages der Mittelwert über einen kürzeren Zeitraum (z. B. 4

7 ein Monat) 3 verwendet werden sollte, um zu verhindern, dass eine kurzfristige und nicht fundamental begründete Preisbewegung einen starken Einfluss auf die EEG-Umlage hat. In diesem Zusammenhang kann auch darüber nachgedacht werden, ob anstelle des ungewichteten Mittelwerts ein gewichteter Mittelwert verwendet werden soll. Beim sog. Expontial Weighted Mean Average (EWMA) geht jeder Tag mit einem abklingenden Gewicht in den Mittelwert ein, je weiter er in der Vergangenheit liegt. 2.3 Historische Vermarktungssimulation mit alternativen Preisschätzern Vorgehensweise Auf Grundlage der obigen Überlegungen wird nun für die folgenden vier Varianten der Berechnung des Börsenpreisschätzers eine historische Vermarktungssimulation und EEG- Umlagen-Berechnung durchgeführt: a) Mittelwertbildung über die letzten 12 Monate (Status quo) b) Verwendung des letzten verfügbaren Handelstages (im September) c) Mittelwertbildung über den letzten verfügbaren Monat (September) d) Verwendung der tatsächlich eingetretenen Spotpreise (perfekte Prognose als Benchmark) Es wird dabei untersucht, wie sich in den Jahren 2011 bis 2014 diese vier alternativen Börsenpreisschätzer auf die Berechnung der EEG-Umlage ausgewirkt hätten. Hierzu werden zunächst die Werte der Börsenpreisschätzer bestimmt, um dann unter Verwendung der im jeweiligen Jahr von den Übertragungsnetzbetreibern verwendeten Einspeiseprognosen und Marktwertfaktoren die technologiespezifischen Vermarktungserlöse in den vier Varianten zu bestimmen. Diese Vermarktungserlöse fließen dann in die Berechnung der EEG-Umlage für das jeweilige Jahr ein. Hierbei werden die im jeweiligen Jahr von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichten prognostizierten Kosten, Vorjahres-Kontostände und anzulegende Letztverbräuche verwendet. Es findet somit für jedes Jahr eine separate Betrachtung statt, ohne die jahresübergreifende Wirkung einer anderen EEG-Umlage des Vorjahres auf den Vorjahreskontostands zu berücksichtigen (Nachholeffekt). Die sich bei der Verwendung unterschiedlicher Börsenpreisschätzer ergebenden EEG-Umlagen werden schließlich mit dem Status quo verglichen. 3 Es kann auch ein anderer Zeitraum gewählt werden. Hier besteht kein allgemein anerkanntes und objektivierbares Kriterium. 5

8 2.3.2 Ergebnisse Das 12-Monats-Mittel führte 2013 zu einer stärkeren Unterschätzung der EEG-Umlage als bei Verwendung nur aktueller Preise In Abbildung 2 zeigt die durchgezogene blaue Linie die Spotpreise während des Vermarktungszeitraumes (Kalenderjahr 2014) und die gestrichelte blaue Linie den Mittelwert über diesen Zeitraum. 4 Die grüne Linie zeigt die Terminpreise von Oktober 2012 bis September 2013 und die rote gepunktete Linie deren 12-Monats-Mittel. Die beiden alternativen Börsenpreisschätzer (letzter Handelstag und 1-Monats-Mittel) sind in grauer Farbe eingezeichnet. Alle drei Preisschätzer liegen über dem mittleren Spotpreis und führen somit in dieser Marktkonstellation zu einer Überschätzung der Vermarktungserlöse. Allerdings liegt das 12- Monats-Mittel deutlich über den beiden anderen Preisschätzern, weswegen das 12-Monats- Mittel zu einer höheren Überschätzung der Vermarktungserlöse führt als der letzte Handelstag. Diese höheren prognostizierten Vermarktungserlöse führen entsprechend zu einer geringeren Prognose für die EEG-Umlage. Die Tabelle in Abbildung 2 zeigt, dass die EEG-Umlage für 2014 bei Verwendung des 1-Monats-Mittels bei 62,81 /MWh und bei Verwendung des letzten Handelstages bei 62,88 /MWh gelegen hätte. Im Status quo (12-Monats-Mittel) liegt die EEG-Umlage bei 62,40 /MWh. Werden die in 2014 bislang eingetretenen Day-ahead- Preise als Börsenpreisschätzer für die Berechnung der EEG-Umlage angesetzt, so ergibt sich eine EEG-Umlage von 63,24 /MWh. Das 12-Monats-Mittel hätte somit 2014 zu einer Unterschätzung der EEG-Umlage um 0,84 /MWh geführt, während der letzte Handelstag und das 1-Monats-Mittel nur zu einer Unterschätzung von 0,48 bzw. 0,41 /MWh geführt hätten. 4 Dies ist der Mittelwert über die bislang bekannten Spotpreise für

9 12-Monats-Mittel war 2014 eine schlechtere Prognose als aktuelle Preise Preisschätzer [ /MWh] 2014 EEG-Umlage [ /MWh] Differenz zum Status quo Mittel 12 Monate 41,49 62,40 0,00 Mittel 1 Monat 38,73 62,81 0,41 Letzter Handelstag 38,29 62,88 0,48 Spotpreis 35,96 63,24 0,84 Quelle: BET-Darstellung, EEX-Daten Abbildung 2: Börsenpreisschätzer (Terminpreise) und tatsächlich eingetreten Spotpreise für 2014 sowie Auswir kungen auf die EEG-Umlage Abbildung 3 zeigt die Ergebnisse für die EEG-Umlage Hier lag ähnlich wie bei der EEG-Umlage 2014 ein fallender Markttrend vor, so dass der Wert des 12-Monats-Mittels deutlich oberhalb des Werts des letzten Handelstages sowie des 1-Monats-Mittels lag. Somit wurden auch hier die Vermarktungserlöse durch das 12-Monats-Mittel überschätzt. Entsprechend ergibt sich eine Unterschätzung der EEG-Umlage für 2013 um 0,84 /MWh durch das 7

10 12-Monats-Mittel, jedoch nur um 0,48 und 0,39 /MWh durch den letzten Handelstag bzw. das 1-Monats-Mittel. 12-Monats-Mittel war 2013 eine schlechtere Prognose als aktuelle Preise 2013 Preisschätzer [ /MWh] EEG-Umlage [ /MWh] Differenz zum Status quo Mittel 12 Monate 51,15 52,77 0,00 Mittel 1 Monat 48,41 53,16 0,39 Letzter Handelstag 47,76 53,25 0,48 Spotpreis 41,83 54,09 1,32 Quelle: BET-Darstellung, EEX-Daten Abbildung 3: Börsenpreisschätzer (Terminpreise) und tatsächlich eingetretene Spotpreise für 2013 sowie Auswirkungen auf die EEG-Umlage 8

11 Für 2012 und 2011 wären aufgrund einer anderen Marktkonstellation die Auswirkungen der Wahl des Preisschätzers gering gewesen Abbildung 4 zeigt die Marktkonstellation für die Berechnung der EEG-Umlagen jeweils für das Jahr 2012 und In 2012 lag der mittlere Spotpreis unterhalb des mittleren Terminniveaus der Handelsperiode, was auf Basis des 12-Monats-Mittels zu einer Unterschätzung der EEG-Umlage führte. Für die EEG-Umlage 2011 lag der Spotpreis hingegen oberhalb des Terminniveaus, so dass es zu einer Überschätzung der EEG-Umlage auf Basis des 12- Monats-Mittels kam. Hier zeigt sich, dass es zu Fehlschätzungen in beide Richtungen kommen kann. In Bezug auf die Handelsperiode ist anders als bei der Berechnung der EEG-Umlagen für 2013 und 2014 nun für 2012 und 2011 jedoch kein klarer Markttrend erkennbar. Während der Handelsperioden befand der Markt sich überwiegend in einer Seitwärtsbewegung, so dass die Werte für das 12-Monats-Mittel, das 1-Monats-Mittel und den letzten Handelstag relativ nahe beieinander lagen. Die unterschiedlichen Börsenpreisschätzer hätten somit nur zu geringfügig unterschiedlichen Ergebnissen geführt. In beiden Jahren wäre das 12- Monats-Mittel ein geringfügig besserer Schätzer gewesen als die beiden anderen Varianten. Dies widerspricht nicht den theoretischen Überlegungen in Kapitel 2.2, dass aktuellere Preise grundsätzlich bessere Informationen für die Zukunftsprognose enthalten, da die empirische Basis von zwei Jahren nicht ausreichend, um die Überlagerungen durch Zufallseffekte ausreichend zu erkennen. 9

12 12-Monats-Mittel war 2010/11 etwas besser als aktuelle Preise Quelle: BET-Darstellung, EEX-Daten Abbildung 4: Börsenpreisschätzer (Terminpreise) und tatsächlich eingetretene Spotpreise für 2011 und

13 Diese unterschiedlichen Ergebnisse für die EEG-Umlagen 2011 bis 2014 veranschaulichen, dass die Auswirkung des gewählten Preisschätzers auf die EEG-Umlage von der konkret eintretenden Marktkonstellation abhängt. Diese ist jedoch vorher nicht bekannt und kann in der Zukunft anders sein als in den betrachteten Jahren 2011 bis 2014, so dass die Ergebnisse nicht ohne weiteres auf die Zukunft übertragen werden können. 3 Zusammenfassung und Fazit In diesem Gutachten wird insbesondere das Vorgehen der Übertragungsnetzbetreiber bei der Prognose des Börsenpreises zur Berechnung der EEG-Umlage untersucht. Im Status quo gehen alle Terminpreise der letzten 12 Monate mit gleicher Gewichtung in den Börsenpreisschätzer ein. In Rahmend der Untersuchung wurde dieses Vorgehen sowohl aus theoretischer als auch aus empirischer Perspektive betrachtet. Die empirische Betrachtung für 2011 bis 2012 zeigt zwar, dass die Auswirkungen der Wahl des Preisschätzers auf die EEG-Umlage gering gewesen wären. Allerdings war dies vor allem durch das sich größtenteils seitwärts bewegende Marktumfeld bedingt. Für 2013 und 2014 dagegen führte ein fallender Markttrend dazu, dass die Wahl des Preisschätzers größere Auswirkungen auf die EEG-Umlage gehabt hätte. Hier hätte das 12-Monats-Mittel zu einem stärkeren Prognosefehler für die EEG-Umlage geführt als die Verwendung aktueller Preise (1-Monats-Mittel bzw. letzter Handelstag). Da sich jedoch nur die Daten weniger Jahre sinnvoll auswerten lassen, können diese empirischen Beobachtungen nur als Indiz dafür verwendet werden, dass der Zeitraum für die Mittelwertbildung im Preisschätzer verkürzt werden sollte. Ebenso wichtig ist die auch in der ökonomischen Literatur verbreitete Erkenntnis, dass aktuellere Preise bessere Informationen zur Prognose zukünftiger Preise beinhalten als ältere Preise. Dies spricht für eine deutliche Verkürzung des für die Mittelung zugrunde gelegten Zeitraums von derzeit einem Jahr im Status quo. Gegen eine radikale Verkürzung auf nur noch den letzten verfügbaren Handelstag spricht jedoch gleichzeitig die Möglichkeit, dass zumindest kurzfristige Sondereffekte in den Preisen auftreten können, die nicht ökonomisch fundamental begründet sind und somit für eine Prognose zukünftiger Preise nicht relevant sind. Derartige Effekte können wiederum durch einen längeren Zeitraum für die Mittelung abgemildert werden. Es besteht somit die Notwendigkeit, bei der Wahl des Mittelungszeitraums zwischen der stärkeren Gewichtung aktuellerer Informationen und der Vermeidung von kurzfristigen Sondereffekten in den Preisen abzuwägen. Dies kann einerseits durch die Festlegung eines kürzeren Mittelungszeitraums geschehen und andererseits durch die stärkere Gewichtung aktuellerer Preise beim Mittelungsalgorithmus. Für die konkrete Festlegung dieser Parameter besteht jedoch kein allgemein anerkanntes und objektivierbares Kriterium. Unserer ersten Einschätzung nach bietet sich hier zunächst ein ungewichtetes 1-Monats-Mittel an. Dieser Zeitraum könnte ggf. erweitert werden und mit einer abklingenden Gewichtung älterer Preise kombiniert werden. 11

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