Künstlerische Kreativität versus neuronale Determiniertheit

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1 Künstlerische Kreativität versus neuronale Determiniertheit A l b r e c h t von M a s s o w Mentales gilt im Falle des Menschen als Vermögen, mit sich als Naturalem sowie mit anderem Naturalem umzugehen, und zwar in einer Weise des Umgehens, die ihm - vermutlich im Unterschied zum Tier - als Freiheit der Entscheidung, w i e er mit sich als Naturalem und anderem Naturalem umgeht, möglich ist, beispielsweise in technischen, moralischen oder künstlerischen Formen des Umgangs mit sich und Anderen sowie Anderem. So kann mancher Mensch durch bewußtes Wollen und Üben sich als Natur, nämlich als Körper, dazu bringen, virtuos Klavier zu spielen. Er kann ferner sich selbst Gesetze geben, nach denen er komponiert, und er kann solche Gesetze überschreiten und anders komponieren; in beidem ist er autonom, nämlich in der sinnlich-geistigen Verwirklichung seines Vermögens zu freier Willensentscheidung. Einem konsequenten neurophysiologischen Empirismus hingegen gilt der freie Wille als Selbsttäuschung des Subjekts. 1 Immer wieder angeführt wird in diesem Zusammenhang der berühmte Versuch der Forschergruppe um Benjamin Libet aus dem Jahre Gerhard Roth als einer derjenigen, die diesen Versuch als Beleg für die Notwendigkeit einer Revision unseres Bilds vom Vermögen zur freien Willensentscheidung anführen und daraus moralische bzw. strafrechtliche Konsequenzen ableiten, skizziert diesen Versuch, der das zeitliche Vorausgehen des als 'unbewußt' und empirisch verursacht geltenden Bereitschaftspotentials vor dem aus ihm erfolgenden Willensakt zu erweisen sucht, folgendermaßen: "Bei Libets Experimenten zur Beziehung zwischen Bereitschaftspotential und Willensakt (Libet et al., 1983) wurden Versuchspersonen darauf trainiert, innerhalb einer gegebenen Zeit spontan den Entschluss zu fassen, einen Finger der rechten Hand oder die ganze rechte Hand zu beugen. Der Beginn der Bewegung wurde wie üblich über das Elektromyogramm (EMG) gemessen. Dabei blickten die Versuchspersonen auf eine Oszilloskop-Uhr, auf der ein Punkt mit einer Periode von 2,56 Sekunden rotierte. Zu genau dem Zeitpunkt, an dem die Versuchspersonen den Entschluß zur Bewegung fassten, mussten sie sich die Position des rotierenden Punktes auf der Uhr merken. In einer anderen [Versuchs-]Serie genügte es, sich zu merken, ob sie den Entschluss vor oder nach einem Stop der Rotation gefasst hatten. [...] Bei allen Experimenten wurde das symmetrische Bereitschaftspotential gemessen [...]. Was war zu erwarten? Wenn der Zeitpunkt des Entschlusses dem Beginn des Bereitschaftspotentials vorausging [...], dann war die Willensfreiheit einem empirischen Beweis nähergebracht. Fiel er mit dem Beginn des Bereitschaftspotentials zusammen, dann war nichts verloren, denn man durfte dem immateriellen freien Willen zumuten, dass er instantan, d. h. ohne jegliche Verzögerung, auf die Hirnprozesse einwirkt. Folgte er jedoch deutlich 1 Wolf Singer, Der Beobachter im Gehirn. Essays zur Hirnforschung, Frankfurt a. M. 2002, S. 73 f.; Gerhardt Roth, Fühlen, Denken, Handeln. Wie das Gehirn unser Verhalten steuert, neue vollst. überarb. Ausg., Frankfurt a. M. 2003, S. 517 f. 2 Benjamin Libet u. a., Time of conscious intention to act in relation to onset of cerebral activities (Readiness-potential): the unconscious initiation of a freely voluntary act, in: Brain 106, 1983, S ; ferner Benjamin Libet, Mind Time. Wie das Gehirn Bewusstsein produziert, dtsch. von Jürgen Schröder, Frankfurt a. M

2 dem Beginn des Bereitschaftspotentials, dann waren erhebliche Zweifel an der Existenz eines freien Willens als eines mentalen Verursachers, der selbst nicht materiell verursacht ist, geboten. Es zeigte sich, daß in Libets Experiment, dass das Bereitschaftspotential im Durchschnitt ms, mit einem Minimum bei 150 ms und einem Maximum bei 1025 ms, dem Willensentschluß vorausging, niemals mit ihm zeitlich zusammen fiel oder ihm etwa folgte[...]." 3 Der Hinweis auf Bruchteile einer Sekunde soll somit die Grundlage für eine Revision des Menschenbilds darstellen, eine Revision, welche das Vermögen des Menschen zum freien und selbstreflexiven Umgang mit sich als Natur in Frage stellt, somit keineswegs nur sein moralisches, sondern auch sein künstlerisches Vermögen. Mit Roths Sekundenbruchteilen verginge auch die freie Willensentscheidung des Komponierens wie auch ihr Vermögen zu Autonomie und müßte sich stattdessen 'in Wahrheit' als Produkt limbischer Funktionen anerkennen. Ferner soll das Subjekt sein nicht-empirisches Vermögen, nämlich seinen "immateriellen freien Willen", als empirisch, nämlich "materiell verursacht", anerkennen. Da Roth selbst die von ihm für triftig gehaltenen Einwände diskutiert und ausräumt, die von Anderen gegen die Deutung und die Konsequenzen aus diesem Versuch erhoben wurden, haben diejenigen Geisteswissenschaften, deren Gegenstand Kunst bzw. künstlerische Kreativität ist - wenn sie überhaupt zu dieser Revision des Menschenbilds Stellung nehmen und sie nicht auf eine rein moralische Frage beschränkt wissen wollen, mit der die Kunst nur am Rande zu tun habe - die Triftigkeit des Versuchs selbst nicht mehr weitergehend in Frage gestellt, etablierten vielmehr ihrerseits nun einige kunstbezogene Forschungsinstitutionen, um der Frage nachzugehen, welche kunst- und rezeptionsspezifischen Konsequenzen aus den Erkenntnissen dieses Versuchs zu ziehen seien. Der vorliegende Text stellt demgegenüber die Triftigkeit jenes Versuchs wie auch der aus ihm gezogenen Konsequenzen erneut und grundsätzlich in Frage. Hierzu begibt er sich als Text eines musikwissenschaftlichen Autors auf naturwissenschaftliches Terrain, was ihm nahe liegender Weise als Kompetenzmangel ausgelegt werden könnte. Tatsächlich aber berührt die Hirnforschung ihrerseits eine Kompetenz, nämlich die Beurteilung von Fühlen, Denken und Handeln als 'künstlerische Freiheit' - eine Kompetenz, hinsichtlich der die Frage erlaubt sein muß, wer für sie eigentlich zuständig ist: Geisteswissenschaft oder Naturwissenschaft oder beide? Dieser Frage folgend setzt sich der vorliegende Text mit den leitenden Kriterien des Versuchs Libets und der aus ihm gezogenen Konsequenzen auseinander. Diesen Kriterien gilt das hauptsächliche Interesse, um hieraus kunst- bzw. musikspezifische Konsequenzen nur jeweils abschließend und kurz gefaßt zu ziehen. Die grundsätzlich zu hinterfragenden Kriterien betreffen Folgendes: - das Verhältnis von Bewußtem und Unbewußtem; - das Verhältnis von Empirischem und Nicht-Empirischem; - die Signifikanz von Gehirnstromaktivitäten. Kann man das Verhältnis von Bewußtem und Unbewußtem als Verhältnis zweier a priori und fix zueinander stehenden Bereiche definieren, um eine Zuordnung des in Libets Versuch Beobachteten zum dem einen oder dem anderen der beiden Bereiche per Ausschlußverfahren zu gewährleisten? - Zu kritisieren ist hier die Unterstellung, beim Bereitschaftspotential handele es sich in jedem Falle um 'Unbewußtes'. Doch schon indem Libets Probanden sich der Versuchsanordnung unterstellten, bewiesen sie das, was durch den Versuch als widerlegt gilt: Autonomie. Es war ihre freie Entscheidung, sich der Versuchsanordnung zu unterstellen, - eine Entscheidung, die sie auch anders hätten treffen können. Ferner hätten sie auch jederzeit aus dem Versuch wieder aussteigen können, eine Entscheidungsmöglichkeit, 3 Roth, a. a. O., S. 519, vgl. ferner zum symmetrischen Bereitschaftspotential S. 486 ff. 2

3 die ihnen bewußt sein konnte. Schon hier aber, nämlich auch hinsichtlich der Frage, was das Bewußtsein eines Subjekts eigentlich ist, kommt die mit Immanuel Kant so wichtig gewordene Einsicht zum Tragen, daß 'Subjekt' nicht etwa als fixe und in Bereiche zu unterteilende Identität vorzustellen ist, sondern als Z e i t (und aus ihr abzuleitender Raum). Zeit und Raum sind die Formen des Subjekts. Dem zu Folge unterliegt auch jegliche Entscheidung als Bewußtseinsinhalt des Subjekts der Zeit. Somit ist eine Entscheidung nicht nur zu fällen, sondern nachfolgend auch immer wieder vom Subjekt aufrecht zu halten, solange sie gelten soll. Dies Aufrecht-Halten ist eine Entscheidung des Subjekts, von der nicht nachgewiesen werden kann, sie sei a priori und ausschließlich unbewußt. Vielmehr kann gefragt werden, ob nicht die Unterscheidung zwischen 'unbewußt' und 'bewußt' etwas als Gegensatz konstruiert, was vielleicht treffender als 'Hintergrundbewußtsein' und 'Vordergrundbewußtsein' innerhalb von 'Bewußtsein' zu differenzieren wäre. Denn die Probanden können sich zumindest jederzeit die Möglichkeit, aus dem Versuch auszusteigen, bewußt m a c h e n, bzw. - mit der vorgeschlagenen Differenzierung innerhalb von 'Bewußtsein' - diese zwischenzeitlich im Hintergrund befindliche Möglichkeit wieder ins Vordergrundbewußtsein holen. Analog ist daher auch hinsichtlich des immer wieder als 'unbewußt' hingestellten Bereitschaftspotentials zu fragen, warum diese Hinstellung a priori gelten soll. Ist Sich-für-etwas-bereit-Halten notwendigerweise unbewußt? Ist nicht gerade das Wissen, sich im Rahmen eines Versuchs für eine Versuchstätigkeit bereit zu halten, bewußt und könnte allein schon deswegen die Gehirnstromaktivität des Bereitschaftspotentials erklären? Ist nicht der von der Hirnforschung gewählte Begriff 'Bereitschaftspotential' (englisch bei Libet 'readiness-potential') auf verräterische Weise kontraproduktiv für die Voraussetzung, einen einer Entscheidung vorausgehenden Vorgang als 'unbewußt' hinzustellen, wenn ein Sich-füretwas-bereit-Halten für eine Entscheidung im Rahmen einer Versuchssituation gerade ein Gegenteil von Unbewußtheit, nämlich erhöhte Aufmerksamkeit vermuten läßt? Diese Frage führt zu der nächsten Frage, nämlich was die Gehirnstromaktivität des Bereitschaftspotentials eigentlich bezüglich des Verhältnisses zwischen Empirischem und Nicht-Empirischem wirklich anzeigt. Spätestens hier stellt sich zugleich die Kompetenzfrage, nämlich bezüglich der Zuständigkeit von Naturwissenschaften für Nicht-Empirisches als Mentales. Die aus Libets Versuch gezogenen Konsequenzen gehen davon aus, daß das Bereitschaftspotential einer bewußten Willensentscheidung vorausgeht. Entgangen ist ihnen, daß das Bereitschaftspotential eigentlich differenziert hätte voranzeigen müssen, nämlich nicht nur e i n e Willensentscheidung, sondern mindestens z w e i Willensentscheidungen. Libets Probanden sollten sich nämlich nicht nur entscheiden, einen Finger zu beugen, sondern sie sollten sich auch dazu entscheiden, anhand eines Zeitmessers sich den Z e i t punkt ihrer Entscheidung, einen Finger zu beugen, zu merken. Das heißt, sie sollten ihr Handeln zugleich beobachten, was dem eingangs als Ausdruck von Freiheit gekennzeichneten Vermögen des abwägenden Umgangs mit sich selbst gleich kommt. Ferner mußten sie, zumindest im Hintergrundbewußtsein, während dieser beiden Entscheidungen ihre grundsätzliche Entscheidung, an diesem Versuch überhaupt teilzunehmen, aufrecht halten. Mindestens also die zweite Entscheidung im Vordergrundbewußtsein, möglicherweise aber auch die aufrecht erhaltene Entscheidung im Hintergrundbewußtsein hätte das Bereitschaftspotential differenziert voranzeigen müssen. Weitere Entscheidung kommen möglicherweise ins Spiel, nämlich einerseits die Entscheidung, sich überhaupt zu entscheiden, andererseits die Entscheidung, w e l c h e n Finger der rechten Hand man beugen möchte. (Ich sehe davon ab, hier die Frage zu stellen, wie viele Bereitschaftspotentiale pro Sekunde wir für das Spielen von Franz Liszts Dante-Sonate unterstellen müssen, erst recht im Falle eines Sich-Verspielens, welches in Sekundenbruchteilen, die den von Libet gemessenen Zeitraum des Bereitschaftspotentials bei weitem unterschreiten, in der Lage ist, sich zu korrigieren.) Da die Interpreten von Libets 3

4 Versuch von vornherein gar nicht die Frage stellten, wie viele Entscheidungen eigentlich tatsächlich mindestens im Spiel sind oder sein können, hätten sie, wenn das Bereitschaftspotential wirklich etwas einer Entscheidung Vorausgehendes anzeigen soll, objektiv überrascht werden müssen, nämlich durch ein gemäß der Anzahl der zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Spiel befindlichen Entscheidungen differenziertes Auftreten m e h r e r e r Bereitschaftspotentiale. Letztere aber wurden nicht gemessen, waren also mutmaßlich nicht vorhanden. Natürlich kann man sich jetzt herausreden und vermuten, die damaligen Meßinstrumente seien noch nicht differenzierungsfähig genug gewesen. Aber dann wäre es zumindest grob fahrlässig und wissenschaftlich nicht hinreichend gestützt gewesen, aus einem hypothetisch und instrumentell in Wahrheit unzulänglichen Versuch eine Revision des Menschenbilds mit solch weitreichenden moralischen und künstlerischen Konsequenzen in Aussicht zu stellen. Will man sich jedoch nicht herausreden, dann muß man einbekennen, daß es nun auch wieder fraglich ist, was es denn überhaupt ist, was dieses eine Bereitschaftspotential anzeigt. Betrachten wir daher die im Spiel befindlichen Entscheidungen näher, um zuerst sie zu differenzieren, wenn schon das Bereitschaftspotential sie nicht differenziert. Im Unterschied zu den beiden Entscheidungen im Versuch - die Entscheidung, einen Finger zu beugen, sowie die Entscheidung, sich den Zeitpunkt jener Entscheidung zu merken -, die beide eine Körperbewegung erzeugen - Finger-Beugen, Ablesen des Zeitmessers mit den Augen -, erzeugt das Aufrecht-Erhalten der Entscheidung, am Versuch teilzunehmen, keine Körperbewegung. Zeigte das Bereitschaftspotential schon im Falle zweier Entscheidungen m i t aus ihnen erfolgender Körperbewegung nicht differenziert an, so zeigte es den Fall einer Entscheidung o h n e aus ihr erfolgender Körperbewegung gar nicht an. Dieser Fall aber, auch wenn er im Versuch keine Rolle im Vordergrundbewußtsein spielen mag, ist für kunstbezogene Geisteswissenschaften der eigentlich Wichtige. Betrifft er doch als Kennzeichnung von Mentalem als eigenständigem nicht-empirischem Vermögen alle jene Entscheidungen, die zwar stattfinden, gleichwohl keine Körperbewegung aus sich erfolgen lassen bzw. den Körper in Ruhe halten, beispielsweise wenn jemand denkt, erfindet, komponiert u. ä., dabei aber nicht auch gleich schreibt oder spricht. Eigentlich müßten daher Bereitschaftspotentiale folgende Fälle differenziert und spezifisch voranzeigen, was aber offenbar nicht der Fall ist: - eine unbewußte oder im Hintergrundbewußtsein befindliche Entscheidung ohne aus ihr erfolgende Körperbewegung; - eine unbewußte oder im Hintergrundbewußtsein befindliche Entscheidung mit aus ihr erfolgender Körperbewegung; - eine bewußte oder im Vordergrundbewußtsein befindliche Entscheidung ohne aus ihr erfolgende Körperbewegung; - eine bewußte oder im Vordergrundbewußtsein befindliche Entscheidung mit aus ihr erfolgender Körperbewegung. Da die Konsequenzen aus dem Versuch Libets nur von einem dieser Fälle, und hierbei auch nur von einem seines tatsächlich zweifachen Auftretens ausgehen, nämlich von dem Fall einer bewußt oder im Vordergrundbewußtsein befindlichen Entscheidung mit aus ihr erfolgender Körperbewegung, stellt sich die Frage, wie indizierend Bereitschaftspotentiale, welche tatsächlich alle genannten und teilweise im Versuch auch aufgetretenen Fälle differenziert und spezifisch hätten anzeigen müssen, eigentlich überhaupt sind. Die Interpreten von Libets Versuch haben sich diese Frage, die eine grundsätzliche Frage wissenschaftlicher Methodik durch hinreichende Falldifferenzierung ist, gar nicht oder nur unzureichend gestellt. Wenn nun aber - als weiterer Rettungsversuch der Hypothese - vermutet würde, daß das Bereitschaftspotential von dem zweifach aufgetretenen Entscheidungsfall tatsächlich nur denjenigen angezeigt hätte, der den mutmaßlich größeren muskulären Aufwand an Körperbewegung aus sich erfolgen läßt - nämlich Finger-Beugen -, so läge der Schluß nahe, daß das Bereitschaftspotential in Wahrheit gar nicht die Vorbereitung einer Willensentscheidung, somit gar nicht die Vorbereitung eines mentalen und somit nicht-empirischen Vorgangs anzeigt, sondern vielmehr das Bereithalten des 4

5 K ö r p e r s für die Umsetzung einer Willensentscheidung. Das Bereitschaftspotential zeigte so gesehen doch eine aus Mentalem erfolgende Umsetzungsbereitschaft an und nicht etwa - wie der neurophysiologische Empirismus glauben machen möchte - eine angeblich empirisch-unbewußte und Mentales aus sich erfolgen lassende Umsetzungsbereitschaft. Aber selbst das weiß man nicht sicher, solange gar nicht danach gefragt wird, welchen des zweifach aufgetretenen Falls das Bereitschaftspotential anzeigt oder ob es nicht gar etwas gänzlich Anderes anzeigt, von dem wir nicht wissen, was es ist. Libets Versuch gilt dem Fall einer Willensentscheidung, die eine Körperbewegung zur Folge hat, also dem Fall, wo Nicht-Empirisches, nämlich als Willensentscheidung, sich empirisch verwirklicht, nämlich als Körperbewegung. Nur vom Zeitpunkt dieser empirischen Verwirklichung her zurückgerechnet halten Libet, Singer und Roth die A u f einanderfolge als A u s einanderfolge von empirisch verursachtem und unbewußtem Bereitschaftspotential, nichtempirischer bewußter Willensentscheidung und deren empirischer Verwirklichung für nachweisbar. Für Libet, Singer und Roth fällt ferner die nicht-empirische Willensentscheidung, einen Finger zu beugen, mit ihrer empirischen Verwirklichung zeitlich nahezu zusammen. Da sie aber nicht danach fragen, w e l c h e Willensentscheidung - nämlich die Willensentscheidung, einen Finger zu beugen oder die ihrer Selbstvergegenständlichung - es eigentlich ist, die zeitlich nahe an der empirischen Verwirklichung als Körperbewegung ist, und da sie auch nicht danach fragen, um welche der beiden in Rede stehenden Körperbewegung es sich eigentlich handelt, ist doch wieder die Frage offen, ob nicht genauso gut die Möglichkeit besteht, daß eine der beiden nicht-empirischen Willensentscheidungen und empirisches Bereitschaftspotential zeitlich zusammenfallen. Denn die bisherige Interpretation von Libets Experiment unterscheidet, wie oben dargelegt, nicht zwischen Willensentscheidung und ihrer nachfolgenden Thematisierung bzw. Selbstvergegenständlichung - nämlich durch das Festhalten-Sollen des Zeitpunkts der Willensentscheidung durch die Probanden -, gibt mithin für diese unterlassene Unterscheidung zwischen Willensentscheidung und ihrer Selbstvergegenständlichung seitens der Probanden auch keine Hypothese bezüglich eines hierfür zu veranschlagenden Zeitraums, welcher - setzte man ihn an - vermutlich ebenso schon jene Sekundenbruchteile erklären helfen könnte. Denn wenn es sich bei der von Libet gemessenen Willensentscheidung in Wahrheit nicht nur um sie selbst, sondern zudem um ihre Selbstvergegenständlichung handelte, so wäre die Willensentscheidung als vorausgehend anzusetzen, fände somit entweder in dem Zeitraum oder sogar zum selben Zeitpunkt statt, der dem angeblich ihr vorausgehenden Bereitschaftspotential zugedacht war. Sehr wahrscheinlich fallen somit Willensentscheidung und Bereitschaftspotential doch zusammen und ziehen ihre empirische Verwirklichung, gegebenenfalls auch ihre Selbstvergegenständlichung nach sich - und das braucht eben Zeit. Ferner aber ist zudem denkbar, daß man auch noch eine Entscheidung zur Willensentscheidung als vorausgehend veranschlagen muß, also die Entscheidung, sich überhaupt zu entscheiden - auch das braucht Zeit. Versucht man wiederum, wie jüngst John-Dylan Haynes, zu beweisen, daß das Bereitschaftspotential tatsächlich schon 7 oder mehr Sekunden vor einem Willensentschluß aktiv wird, 4 dann kann man lieber gleich vermuten, daß das Bereitschaftspotential p e r m a n e n t, nämlich lebenslang aktiv ist. Dann wiederum läßt sich aber nicht mehr der Zeitpunkt eines für einen spezifischen Willensentschluß spezifischen Beginns des Bereitschaftspotentials angeben, von dem aus gerechnet ein Willensentschluß als nachfolgend angesehen werden müßte. Man könnte nur noch erhöhte von nicht-erhöhter Aktivität unterscheiden, wobei aber zu fragen bleibt, inwieweit von quantifizierbarem Empirischem auf nicht-quantifizierbares Nicht-Empirisches zeitlich und inhaltlich geschlossen werden kann. Ferner 4 John-Dylan Haynes u. a., Unconscious determinants of free decision in human brain, in: Nature Neuroscience 11, 2008, S

6 ist auch Wollen als Intentionalität lebenslang anzunehmen, 5 wobei dann aber fraglich wird, ob hier noch ein zwingendes Kausalitätsverhältnis zwischen Empirischem und Nicht-Empirischem zeitlich und inhaltlich spezifisch ausgerechnet werden kann. Erst recht aber kann ein deutlich länger angenommenes Bereitschaftspotential nicht den Fall einer blitzschnellen bewußten Entscheidung zwischen Irrtum-Erkennen, Irrtumskorrektur oder Irrtumskaschierung - etwa beim Klavier-Spielen oder beim Texte-Sprechen im Schauspiel - erklären. In Bruchteilen von Sekunden können hier in vollem Bewußtsein das Begehen eines Irrtums, das Erkennen eines Irrtums - nämlich als Vorgang einer Selbstvergegenständlichung im Sich-bewußt-Werden, d a ß man einen Fehler begangen hat - sowie die Entscheidung, wie nun damit umzugehen sei, geleistet werden. Innerhalb eines Bereitschaftspotentials von angenommenen sieben Sekunden begehe, erkenne und kläre ich locker mehrere solcher Irrtümer, ob beim Autofahren, Klavierspielen oder Sprechen. Betrachtet man nun auch in Haynes Versuch die Art der Willensentscheidung der Probanden - die sich zwischen dieser oder jener zu drückenden Taste entscheiden sollten -, so gilt auch hier der oben gemachte Einwand, dass es sich nämlich allein um bewusste Willensentscheidungen mit aus ihnen erfolgender Körperbewegung handelt, daß also die oben im Rahmen einer zureichenden Falldifferenzierung erwogenen anderen Fälle von Willensentscheidung auch bei Haynes nicht bedacht wurden. Ferner könnten aus Haynes wie schon aus Libets Fallkonstruktion einer Willensentscheidung nicht die moralischen oder künstlerischen Konsequenzen Roths und Singers gezogen werden, weil es sich gar nicht um Fälle moralischen oder künstlerischen Entscheidens handelt. Auch Haynes Probanden müssen nämlich nur zwischen zwei Möglichkeiten einer Entscheidung mit aus ihr erfolgender Körperbewegung wählen. Zwar beansprucht Haynes, schon mehrere Sekunden anhand der gemessenen Gehirnaktivität des Bereitschaftspotentials vorhersagen zu können, w e l c h e der beiden Möglichkeiten gewählt wird, und schließt hieraus die Determiniertheit einer Willensentscheidung; aber er übersieht, dass moralische Entscheidung nicht aus zwei gleichartigen Entscheidungen besteht, sondern aus zwei ungleichartigen. Während nämlich eine geplante Willensentscheidung mit nachfolgender Körperbewegung beispielsweise einen Menschen zu töten der Fallkonstruktion Libets und Haynes entspricht, handelt es sich bei der Willens-Entscheidung dies doch zu unterlassen nicht bzw. nicht n u r um eine Willensentscheidung mit aus ihr erfolgender Körperhandlung nämlich nun den Körper in Ruhe zu halten, sondern v o r dieser zweiten Willensentscheidung um eine Bewertung der moralischen Folgen der ersten Willensentscheidung und der von ihr geplanten Körperbewegung. Zu dieser Bewertung sind wir evidenter Maßen in der Lage und damit auch zu dem aus ihr motivierten Anders-Können. Übertragen auf künstlerische Kreativität, also auf den Fall einer bewussten Willensentscheidung mit einer von ihr geplanten Körperbewegung und nachfolgender Umentscheidung und aus ihr erfolgender alternativ verwirklichter Körperbewegung etwa beim Improvisieren gilt dasselbe. Wenn nun aber das Bereitschaftspotential als unabweisbar vorgängig und auf nachfolgende bewusste Willensentscheidungen bezogen erwiesen werden sollte, so ist trotzdem damit die evidente Fähigkeit des Bewertens und Anders-Könnens gar nicht widerlegt. Denn dann bereitet das Bereitschaftspotential eben auch diese Fähigkeit vor, welche damit aber weiterhin eine Fähigkeit bleibt. Oder aber die Hirnforschung stellt mal die paradoxe Frage, warum wir diese Fähigkeit des Bewertens und Anders-Könnens denn haben t r o t z eines als vorgängig erachteten Bereitschaftspotentials. Denn wir haben sie niemand kann uns dies ausreden. Je mehr man also begründeter Weise in die Hypothese einbezieht, desto mehr sieht man, wie ungenügend ausgearbeitet und wie unzureichend differenziert Libets Versuchskriterien und die auf ihnen aufbauenden Interpretationen waren und wie wenig sie geeignet sind, die These von der rein empirischen Herkunft und unbewußten 5 Hierzu grundlegend Gerold Prauss, Die Welt und wir, Bd. I,1: Sprache - Subjekt - Zeit, Stuttgart

7 bzw. determinierenden Vorgängigkeit des Bereitschaftspotentials vor der nicht-empirischen Willensentscheidung aufrecht zu halten, wie wenig sie daher geeignet sind, eine empirische Vorgängigkeit zugleich als deterministische Vorrangigkeit zu erweisen. Letzteres behauptet Libet allerdings auch nicht; denn zumindest ein 'Veto-Vermögen', nämlich eine im Zuge des Bereitschaftspotentials unbewußt eingeleitete Willensentscheidung korrigieren zu können bzw. die von ihr nahe gelegte Handlung zu unterlassen, läßt er als freie Willensentscheidung gelten. 6 Er kann auch gar nicht anders, denn seine Hypothese läßt sich nur bis zu dem Punkt aufrecht halten, wo ihr die Grenze durch das evidente Alltagsvermögen von Menschen, Irrtümer zu korrigieren, aufgezeigt wird, wobei aber als Widersprüchlichkeit der Hypothese Libets bestehen bliebe, daß das Veto-Vermögen aus freier Willensentscheidung resultieren soll, während andere Willensentscheidungen durch das Bereitschaftspotential determiniert sein sollen. Anstatt aber wie Singer zu versuchen, nun auch noch dieses evidente Alltagsvermögen als 'in Wahrheit' illusionäre Autosuggestion von Menschen, sie hätten diese Möglichkeit der freien Entscheidung, hinzustellen, 7 muß man mit den vorliegenden Erwägungen eher in die Gegenrichtung fragen, nämlich ob nicht Libets Hypothese schon v o r Erreichen dieser Grenze zu widerlegen ist. In voller Schärfe stellt sich das Problem der zeitlichen Zuordnung von empirischen und nicht-empirischen Aktivitäten aber schon, weil Libet, Singer und Roth - anders als etwa Daniel Dennett - überhaupt noch eine nichtempirische Ebene gelten lassen. Sie müssen sie gleichwohl gelten lassen, weil die Hirnforschung bis heute nur den empirischen Zugang zu Aktivitäten, nicht aber zu Aktivitäts i n h a l t e n hat. Dies aber ist entscheidend. Denn bis heute ist es nicht möglich, einer Hirnaktivität bestimmte Inhalte zeitlich zuzuordnen, etwa "Ich - Arnold Schönberg - erfinde gerade den melodischen, klangfarblichen und harmonischen Verlauf des Beginns des zweiten Satzes eines expressiven Violinkonzerts auf der Basis einer Zwölftonreihe". Schon äußerst schwierig scheint es bislang, den empirischen Anzeichen dafür, daß irgend solcher komplexer Gedankeninhalt gerade stattfindet, räumlich Aktivitäten bestimmter Hirnregionen präzise zuzuordnen. Lügendetektoren erkennen anhand von Aktivitäten Erregungen, in die das Lügen jemanden versetzen kann, als Anzeichen; sie erkennen jedoch nicht Lügen i n h a l t e, somit nicht das Wesentliche der Lüge. Sie können auch nicht spezifisch unterscheiden, ob eine Gehirn-Aktivität durch die Aufregung des Lügens oder durch die Aufregung im Bewußtsein, an einen Lügendetektor angeschlossen zu sein, verursacht wird. Ich entsinne mich genau, daß mir als Kind im Versuch, mich wahrheitsgemäß gegen den Vorwurf einer Lüge zu wehren, genauso heiß wurde wie beim Lügen. Weiter ist die Hirnforschung in dieser Frage - soweit ich sehe - bis heute nicht, und es ist fraglich, ob sie hier jemals weiter kommen kann. Weil aber solche Inhalte nachweislich existieren - nämlich als Inhalte von Denken, Fühlen, Träumen, Erfinden etc. -, gleichwohl empirisch anhand von Gehirnstromaktivitäten nicht spezifisch erkennbar sind, gelten sie zu Recht als nicht-empirisch, weswegen ein konsequenter Empirismus schon hier die Grenze seiner Geltung hinnehmen muß. Damit aber ist nun umgekehrt an den Nachweis von empirischen Aktivitäten zurückzufragen, ob er überhaupt beweisen kann, daß es sich um a u s s c h l i e ß l i c h empirische Aktivitäten handelt. So ist nämlich schon der Begriff 'Bereitschaftspotential' nicht rein empirisch auslegbar. Somit muß man der Suggestion entgegentreten, das Bereitschaftspotential sei unbewußtes Produkt empirischer Aktivitäten des Gehirns. Denn die Bereitschaft zu etwas kann ebenso nicht-empirisch verursacht sein, nämlich als Vermögen zur freien Willensentscheidung, welches, so es das für nötig erachtet, sich in eben solche Bereitschaft hierzu versetzt, um sich gegebenenfalls zu den von ihm als günstig oder angemessen erachteten 6 Libet, Mind Time. Wie das Gehirn Bewusstsein produziert, a. a. O., S. 177 ff. u. S. 186 ff. 7 Singer, a. a. O., S

8 Zeitpunkten verwirklichen zu können. Die Zeit als Form solcher Intentionalität ist ihrerseits schon allein deswegen nicht-empirisch herzuleiten, weil es für sie als Setzung des Subjekts kein empirisch nachweisbares Aktivitätsprogramm gibt; denn die Zeitpunkte, in Form derer eine Willensentscheidung stattfindet, sind empirisch - etwa als lebenslanger Algorhythmus von Gehirnströmen - nicht nachweisbar, sind vielmehr mit dem Anspruch einer naturwissenschaftlichen Kausalerklärung unerklärlich. Wer setzt eigentlich die Zeitpunkte einer Willensentscheidung? - Ich sehe außer dem menschlichen Subjekt, wenn man nicht an göttliche Prädestination glaubt, niemand, der hierfür in Frage kommt! Libet, Singer und Roth, die ihrerseits eine theologische Herleitung empirischer wie nicht-empirischer Vermögen grundsätzlich ablehnen, haben auf diese Frage keine Antwort. Eher müßten sie mit ihrer Hypothese das Paradox akzeptieren, daß ein von ihnen als unbewußt angenommenes Bereitschaftspotential zur Einleitung einer Willensentscheidung quasi einen gezielten, also bewußten 'Auftrag' bekommen hat, und zwar bezüglich des Zeitpunkts wie auch bezüglich des Inhalts einer Willensentscheidung. Von wem kommt dieser 'Auftrag'? Ebenso unerklärlich wie die Zeitpunkte sind - wie gesagt - auch die Inhalte einer Willensentscheidung. Libet nennt ihr Auftreten ein 'Hochsprudeln', 8 vermutlich um der Not zu entgehen, sie als bewußten 'Auftrag' kennzeichnen zu müssen und somit der Frage nach dem 'Auftraggeber' die Tür öffnen zu müssen. Damit kennzeichnet er das 'Hochsprudeln' nicht als Spontaneitätsvermögen des Subjekts, welches dann nämlich als bewußter 'Auftraggeber' in Frage käme, sondern als eine zunächst unbewußte, offenbar permanente und ungefilterte Aktivität des Gehirns. Erst das 'Veto-Vermögen' sei die bewußte freie Willensentscheidung des Subjekts. Wie aber erkennt man eigentlich, dass es sich bei einer Willensentscheidung um eine mit dem Inhalt Veto handelt? Wenn man die Aktivitätsinhalte des Gehirns generell nicht untersuchen kann, bleibt auch dieser Inhalt unerkennbar, ist somit auch des Weiteren als bewusster Inhalt von unbewussten Inhalten gar nicht zu unterscheiden. Bezüglich letzterer hat Libets Hypothese eine große Nähe sowohl zur künstlerischen Inspirationsästhetik vor allem des 19. Jahrhunderts als auch zur Kreativitätstheorie der Psychoanalyse. Nicht ist diese Nähe zu kritisieren, da ein hierdurch in den Blick gerückter Fall künstlerischen Handelns mutmaßlich tatsächlich existiert. Wohl aber ist zu kritisieren, daß nur dieser Fall, nicht aber mindestens ein weiterer Fall in Erwägung gezogen wird, nämlich der Fall eines spontanen, bewußten und gezielt bestimmte Wirkungsstrategien kalkulierenden künstlerischen Erfindens und Handelns. Auch hier also fehlt die Falldifferenzierung. Dieser zweite Fall ist aber als Erklärung für künstlerische Kreativität ebenso grundlegend wie der erste, vor allem für die Erklärung der Tatsache, warum eigentlich Neues in die Welt kommt, etwa Beethovens Große Fuge op. 133 für Streichquartett oder Schönbergs Atonalität. Mehr noch als der erste Fall scheint dieser Fall dem Begriff 'Kreativität' seinen fundamentalen Sinn zu geben, nämlich den von Spontaneität und nicht von Kausalität; ist er doch abgeleitet von dem als göttlich vermuteten, daher seitens der Theologie fälschlicher Weise auch nur Gott vorbehaltenen Vermögen, erste Ursache ohne Ursache zu sein. Mit dem Anspruch einer philosophischen Erkenntnis- und Handlungstheorie, welche die Frage nach Kausalität aufdeckt als nicht-empirische Kriterienleistung des Subjekts - welches nämlich aus sich als spontan Bewirkendem heraus die Frage entwickelt, ob auch empirische Geschehnisse solchermaßen spontan oder aber anders, nämlich nichtspontan, somit kausal bewirkt seien -, 9 mit solchem erkenntnis- und handlungstheoretischem Anspruch also wird auch jenes Vermögen zur Willensentscheidung, nämlich als freie, erklärlich: eben als jene nicht-empirische Spontaneität, 8 Libet, Mind Time. Wie das Gehirn Bewusstsein produziert, a. a. O., S Vgl. hierzu Gerold Prauss, Die Welt und wir, Bd. II,2: Subjekt und Objekt der Praxis: Die Grenzen einer Absicht, dort die Kapitel Nachweis unserer Willensfreiheit durch das Widerspruchsprinzip als ein Absichtlichkeitsgesetz sowie Wir als Tier und Mensch, und unser Animismus, Stuttgart 2006, S

9 welche in Form von Empirischem - nämlich als Gehirnaktivität - sich verwirklicht und Nicht-Empirisches als Gehirnaktivität wie auch Empirisches jenseits des Gehirns - etwa Körperbewegung - bewirken kann. Und dieser Fall, wenn nämlich nicht-empirische Spontaneität als Gehirnaktivität bloß zu weiterer nicht-empirischer Spontaneität als Gehirnaktivität führt - etwa als Komponieren im Kopf, als Erfinden, Phantasieren etc. -, dieser Fall ist derjenige, welchen die Interpreten von Libets Experiment erst gar nicht in Betracht ziehen, weil er durch dieses Experiment, welches nur nach der Freiwilligkeit oder Unfreiwilligkeit einer Willensentscheidung mit aus ihr erfolgender Körperbewegung fragt, nicht abzudecken ist. Dabei ist er in Wahrheit der Normalfall einer freien Willensentscheidung, nämlich als Vorstellungsvermögen, so daß der weitere Fall, nämlich solches Vorstellungsvermögen nachfolgend auch empirisch zu verwirklichen, aus ihm nur als zusätzlicher Fall abgeleitet werden kann - nicht umgekehrt. Dieser Normalfall - wenn nämlich nicht-empirische Spontaneität als Gehirnaktivität bloß sich zu weiterer nicht-empirischer Spontaneität als Gehirnaktivität verwirklicht - kann durch Libets Experiment gar nicht konstruiert werden, weil diesem Fall die empirische Verwirklichung jenseits der Gehirnaktivität - etwa als Körperbewegung - fehlt. Somit fehlt auch der empirisch nachweisbare Zeitpunkt, von dem aus zurückgerechnet werden könnte auf die weiteren angenommenen Zeitpunkte einer Willensentscheidung und eines Bereitschaftspotentials. Die bloße Messung von Gehirnaktivitäten läßt sich hier im Normalfall einer Willensentscheidung ohne aus ihr erfolgender Körperbewegung weder zurechnen auf Inhalte wie "Ich - Arnold Schönberg - erfinde gerade im Kopf den melodischen, klangfarblichen und harmonischen Verlauf des Beginns des zweiten Satzes eines expressiven Violinkonzerts auf der Basis einer Zwölftonreihe", noch läßt sie sich auf Zeitpunkte solcher Inhalte zurechnen. Weder das Vermögen der Spontaneität, noch wiederum deren Vermögen zu Autonomie - etwa, indem sich Schönberg ein Kompositionsgesetz erfindet, dem er sich unterstellt - ist anhand von Messungen als vorrangig empirischen und unbewußten Ursprungs zu erweisen. Eher ist an Hirnforscher nun zurück zu fragen, wie sie solches Zeitvermögen (das des kompositorischen Töne-Erfindens und Töne-zueinanderin-Beziehung-Setzens Schönbergs ebenso wie auch ihr eigenes naturwissenschaftliches Vermögen im Vergleichen von Zeitpunkten bei Versuchsanordnungen) anders als nicht-empirisch herleiten wollen, wenn sie es empirisch nicht herleiten können. Von diesem Fall einer sich jenseits der Gehirnaktivität nicht empirisch weiter verwirklichenden Willensentscheidung, der in Wahrheit der grundlegende Fall von Willensentscheidung ist - da er in jedem Falle stattfindet, während der Fall seiner empirischen Verwirklichung ein optionaler und somit zusätzlicher ist -, müßte ein Experiment aber ausgehen können, und zwar mit der Voraussetzung, nicht-empirische Inhalte als Zeitsetzung alternativlos bestimmten Gehirnaktivitäten zurechnen zu können, um die Hypothese von der zeitlichen Nachfolge von Nicht-Empirischem auf Gehirnaktivität zu erweisen sowie das hieraus gefolgerte Postulat von der Nachrangigkeit von Nicht-Empirischem als Verantwortlichem zu stützen. Diese Voraussetzung besteht bis heute nicht, und es ist fraglich, ob sie jemals bestehen wird. Solange sie nicht besteht, gilt die Auffassung der Kunst- und Moralphilosophie vom Vermögen zur freien Willensentscheidung, zumal sie als alltägliche Erfahrungstatsache mehrheitlich besteht, weswegen sie den Normalfall darstellt, von dem der Ausnahmefall, etwa durch krankhafte Veränderung der empirischen Bedingungen eines Gehirns, mit vollem Recht abgeleitet werden kann, weswegen dieser Ausnahmefall aber gerade nicht selbst zum Normalfall erklärt werden kann. Somit gelten bis auf unabsehbare Zeit auch die hieraus abzuleitenden Konsequenzen für Kunst, Moral und Strafrecht. Bezüglich dieser Bereiche des menschlichen Lebens kann empiristische Wissenschaft keinerlei Fundamentalalternativen einfordern, solange sie selbst deren wissenschaftliche Begründbarkeit schuldig bleibt. Politik wiederum muß hier ihre Wissenschaftsgläubigkeit anhand unabhängiger Kriterien ernsthaft und selbstkritisch überprüfen - einschließlich der Verteilung ihrer 9

10 Wissenschaftsförderung -, bevor sie eine unbewiesene und mutmaßlich von vornherein falsch gestellte Hypothese von den Grenzen des menschlichen Verantwortungsvermögens legislativ verwirklicht, während solche empiristische Wissenschaft, auf die Politik glaubt sich berufen zu müssen, sich - ohne zur Rechenschaft gezogen zu sein - im Falle ihres Irrtums auf eben jene Freiheit der Forschung wieder zurückziehen kann, deren Voraussetzung, nämlich Urteilsvermögen durch freie Willensentscheidung, sie eben noch in Frage stellte. Das Vermögen zur Willensfreiheit nennt Singer ein "kulturelles Konstrukt" frühkindlicher Erziehung, somit in einem Alter angeeignet, an welches man später keine Erinnerung mehr habe, weswegen man jenes Vermögen nicht als angelernt, sondern fälschlicherweise als voraussetzungslos ansehe; tatsächlich aber sei es als angelerntes Vermögen nicht aus Freiheit, sondern durch sozialen Druck entstanden. 10 Dazu ist Einiges zu bemerken: 1) Der erzieherische Anspruch an ein Kind, es solle verantwortlich sein für seine Entscheidungen, gilt gar nicht für alle Entscheidungen und auch gar nicht in jedem Augenblick. Selbstreflexion als Vermögen, eine Entscheidung abzuändern, ist ein Vermögen, welches in bestimmten gewollten Momenten, daher aber gerade nicht automatisch in jedem Moment ein Entscheiden begleiten kann. Dieses Vermögen zur Selbstreflexion, welches im Unterschied zu tierischen Subjekten bei menschlichen Subjekten das Ändern-Können von Entscheidungen und somit ein Anders-Können ihrer Verwirklichung impliziert, ist keineswegs - wie der neurophysiologische Empirismus meint - ontologisch zu erweisen oder zu widerlegen durch die Suche nach einer permanenten empirischen Gehirnfunktion; vielmehr kann philosophische Erkenntnis- und Handlungstheorie plausibel machen, daß solches Vermögen erstens zwar vielen, mutmaßlich aber nicht allen Gehirnen zu eigen ist und zweitens auch kein permanent verwirklichtes, sondern seitens des Subjekts zu von ihm bestimmten Zeitpunkten verwirklichtes Vermögen ist. 11 Dem neurophysiologischen Empirismus ist somit vorzuhalten, daß er die Z e i t als wesentliche Form und als wesentliches Vermögen der Selbstund Fremdverwirklichung als Selbstreflexion des menschlichen Subjekts außer Acht läßt; mehr noch: er hat eine grundlegende Zeittheorie gar nicht und erachtet eine solche auch nicht für notwendig. Jedoch solches Vermögen zur Selbstreflexion als Vermögen der Zeit, somit als Form des Subjekts einsichtig zu machen, heißt auch, dem Erlernen der Verwirklichung solchen Vermögens im Laufe der Erziehung überhaupt Zeit einzuräumen. Es zu verwirklichen, ist somit als Anspruch der Erziehung vorbehalten, ist also nichts, über dessen Existenz oder Nicht-Existenz durch empirische Analyse entschieden werden könnte, sondern gehört zu den Lernfunktionen des Gehirns. Zweifellos geschieht dies durch sozialen Druck, und daher auch nicht in jedem Falle und zu jedem Zeitpunkt; aber dieser soziale Druck könnte solches Vermögen gar nicht zur Selbstverwirklichung drängen, wenn es solches Vermögen gar nicht gäbe. Zu meinen, es sei nur ein suggeriertes Vermögen, überschätzt jene soziale Intersubjektivität, deren Einfluß Roth gerade durch den Verweis auf angebliche deterministische neurologische Konstanten weitgehend bestreitet. 12 Die These von der Illusion des freien Willens durch soziale Suggestion heißt doch aber nichts Anderes, als daran zu glauben, durch soziale Suggestion könne man einen Menschen dazu zu bringen, etwas zu können, was er in Wahrheit nicht kann, beispielsweise durch Arme-Rudern zu fliegen. Dies aber ist evidenter Maßen gerade in dem Kindesalter, von dem Singer und Roth ausgehen, zunehmend nicht mehr der Fall, weil zunehmende Erfahrung Kindern es ermöglicht, einzuschätzen, ob sie etwas können oder nicht. Das aber bedeutet, daß sie auch erlernen können einzuschätzen, ob sie darüber entscheiden können, ein Wollen zu verwirklichen oder nicht. Ferner aber ist durchaus noch zu fragen, wer von ihnen und in welchem Alter dies einschätzen kann. Es scheint nicht ohne theoretisches Kalkül, gleichwohl ohne 10 Singer, a. a. O., S. 73 u. passim. 11 Prauss, Die Welt und wir, Bd. II,2: Subjekt und Objekt der Praxis: Die Grenzen einer Absicht, a.a.o., S. 614 ff. u. passim. 12 Roth, a. a. O., S

11 sozialempirische Erhebungsgrundlage zu sein, den Zeitpunkt, solches zu erweisen, in das frühe Kindesalter zu verlegen, wo solche Einschätzung als Erfahrungswissen von Kindern, was sie können oder nicht können, mutmaßlich hinsichtlich ihres Vermögens zur freien Willensentscheidung eher noch nicht besteht, weil solches Vermögen als Nicht-Empirisches schwerer als Selbsterfahrungstatsache seitens eines Kleinkindes sich bewußt zu machen und zu überprüfen ist als empirische Erfahrungstatsachen, etwa Fliegen-Wollen durch Arme-Rudern. Daraus aber zu schließen, solche nichtempirische Selbsterfahrungstatsache sei gar nicht möglich, weder jetzt noch später, ist keineswegs zwingend. Verlegten Singer und Roth den Zeitpunkt solchen Vermögens auf spätere Kindheitsjahre - was als Annahme viel realistischer wäre -, könnten sie aber ihre These von der fälschlich angenommenen Voraussetzungslosigkeit und Unbewußtheit der Illusion des Vermögens zur freien Willensentscheidung nicht mehr aufrecht erhalten. Im Gegenteil: sie müßten zumindest einräumen, daß die Möglichkeit, nicht-empirisches Vermögen durch Erlernen und Selbsterfahrung des Kindes zu verwirklichen, weiterhin besteht, während bestimmte Empirie, beispielsweise Fliegen durch Arme-Rudern, auch durch noch so viele sozial suggerierte Lern- und Selbsterfahrungsversuche nicht möglich wird - eher stürzt sich das Kind zu Tode. 2) Singer und Roth lassen die Diskussion um die Frage nach dem freien Willen inhaltlich unspezifiziert, nämlich im Blick darauf, etwas B e s t i m m t e s zu wollen sowie darüber zu entscheiden, es zu verwirklichen oder nicht, und, wenn es verwirklicht werden soll, zu entscheiden, w i e es verwirklicht werden soll. Bezüglich der Kunst betrifft dies grundlegend die Wahl der Mittel. Um ihre These bezüglich des frühen Kindesalters aufrecht zu erhalten, müssen Singer und Roth die inhaltliche Bestimmtheit dessen, was jemand will, sowie die inhaltliche Bestimmtheit dessen, wozu er sich dann letztendlich entscheidet, außer Acht lassen. Denn solche inhaltliche Bestimmtheit des Wollens wie auch des Anders-Entscheidens bzw. Anders-Könnens müßte auch Fälle einbeziehen, die zur Entscheidung im frühen Kindesalter noch gar nicht anstehen, beispielsweise so oder anders komponieren zu wollen bishin zur Entscheidung, welchen wie beschaffenden Klang man auf welchen wie beschaffenen Klang folgen lassen möchte. Keineswegs nämlich stellen Tonsatzregeln - schon gar nicht in Neuer Musik - alternativlose Gesetzlichkeiten dar. Solches entscheiden zu können, mithin überhaupt das Vermögen zum Komponieren zu haben, mag zwar genetisch verursacht sein - wenngleich im Umkehrschluß alle bisherige Erforschung genialer Gehirne keine empirische Abnormität erweisen konnte -, muß aber in jedem Falle als Selbsterfahrung des Erlernens und Entscheiden-Könnens erst verwirklicht werden; dies aber findet in der Mehrzahl der bekannten Komponistenbiographien keineswegs schon in jenem frühen Alter statt, welches Singer und Roth für die Herausbildung der angeblichen Illusion des Entscheiden-Könnens ansetzen. In frühkindlichen sozialen Prägungen spielt eine Anweisung "Du sollst tonal und nicht disharmonisch oder atonal komponieren" mutmaßlich nicht die geringste Rolle, und wo sie später eine Rolle spielt, wird sie oft genug mit Trotz seitens der Schülerin oder des Schülers quittiert, die gerade in solchem Trotz die Erfahrung des Anders-Wollens bzw. des Anders-Könnens machen und nicht zuletzt hierdurch zur eigenwilligen Komponistin oder zum eigenwilligen Komponisten werden. Jedoch mit jener Theorie des neurophysiologischen Empirismus hat es Beethoven, Schönberg oder Zechlin eigentlich gar nicht gegeben. Mit der Theorie von einer frühkindlich erfahrenen und später nicht mehr erinnerten sozialen Suggestion, man solle oder könne frei und verantwortlich entscheiden, 13 wird unterschlagen, daß gar nicht alle inhaltlich spezifischen Handlungsfälle, die später vielleicht zentral sind im Leben eines Menschen, überhaupt schon Gegenstand einer solchen frühkindlichen Vorprägung bezüglich des Entscheiden-Könnens sein konnten. Solche Fälle bloß allgemein unter der Gattung Kreative Prozesse des Gehirns zu diskutieren, ist völlig unzureichend. Denn 13 Singer, a. a. O., S

12 schon der Begriff kreativ, den Singer verwendet, 14 weist vielmehr in Richtung jenes von ihm bestrittenen Vermögens einer Erfindung aus freiem Willen - zu der man gerade seitens einer normierenden Gesellschaft eher nicht genötigt wird, weil sie das Neue und Eigenwillige nicht schätzt - als in Richtung eines angenommenen neurophysischen Determinismus, welcher solche Kreativität bewirken solle. Ferner aber müßte die Theorie von der nur suggerierten Illusion des freien Willens erklären, warum Menschen dazu in der Lage sind, solche Illusion auf inhaltlich bestimmtes Wollen zu übertragen, welches in jener frühkindlichen Phase der angenommenen Suggestion noch gar keine Rolle spielte. Denn zumindest solche Übertragung, nämlich von "Entscheide Dich, ob Du Kuchen oder Eis willst" zu "Ich entscheide, ob jetzt dieser oder jener Klang komponiert werden soll", wird offenbar von einem Subjekt mit diesem spezifischen Handlungsinteresse geleistet. Woher aber haben Subjekte das Vermögen zu solcher Übertragungsleistung? Singer und Roth müßten antworten, daß dies bloß die Übertragung einer sozial suggerierten Illusion sei. Hätte aber dem folgend Gesellschaft hier somit weitergehend noch suggeriert, daß man sich auch dann noch frei und verantwortlich entscheiden kann, wenn man inhaltlich etwas will - beispielsweise Neue Musik -, was die Gesellschaft mehrheitlich nicht will? - Das wäre doch ein gar zu selbstloses Erziehungsideal der Gesellschaft. Bei Roth zeigt sich an dieser Stelle der Argumentation zudem eine fragwürdige Facette seines Gesellschaftsbilds, gänzlich analog zu dem von ihm kritisierten moralischen Imperativ als philosophischer Bedarfsargumentation für den freien Willen, wenn er nämlich stattdessen aus ebenso moralischen Gründen nahe legt, daß es für das Funktionieren gesellschaftlichen Zusammenhalts gut sei, daß es den freien Willen, der ja doch immer wieder zu Extravaganz und Individualismus führen würde, gar nicht gäbe. 15 Fragwürdig ist dieser Passus deswegen, weil er eine unkritische Nähe zum Menschenbild derjenigen unter den Vergesellschaftungsideologien der neuzeitlichen Geschichte, die repressiv wirken, aufweist, anstatt dasjenige zu thematisieren, was einzig in der Lage ist, ihnen zu begegnen: nämlich eine freier und verantwortlicher Wille. Das er allein hierzu in der Lage wäre, beweist zwar noch nicht seine Existenz. Aber zu beweisen, daß er bei all jenen, die oft unter Einsatz ihres Lebens den Mut hatten, einer repressiven Vergesellschaftungsideologie zu widerstehen, 'in Wahrheit' gar nicht existiert habe, dürfte schwieriger sein; eher aber erscheint hier der Punkt erreicht, wo Wissenschaft sich ihrer Ideologiekonformität bewußt werden sollte. Viel näher liegend erscheint es demgegenüber, solches Vermögen zu Reflexion und Widerstand als Vermögen des kritischen Umgangs mit gesellschaftlichen Prägungen, und zwar nicht nur den frühkindlich erfahrenen, anzusehen. Solches Vermögen ist gar nicht angemessen diskutiert mit der Frage, ob es überhaupt als empirisches Vermögen nachzuweisen ist, sondern es sollte vielmehr mit der Frage diskutiert werden, wodurch ein weiteres nicht-empirisches Vermögen, nämlich als Freiheit sich auch zu sich als Freiheits b e w u ß t s e i n weiter zu v e r w i r k l i c h e n, existiert. Und ebenso wären als Fälle solcher Verantwortlichkeit andere Entscheidungen zu diskutieren, die sich g e g e n ihre Freiheit entschieden, indem sie ihre Autonomie einer Heteronomie unterstellten bzw. von sich glaubten, sich ihr unterstellen zu müssen. Denn auch solches zu entscheiden, liegt in der Verantwortlichkeit eines Subjekts aus Freiheit, nämlich im Abwägen-Können der Folgen einer Entscheidung für oder gegen die eigene Freiheit. Oft genug ist Komponieren wider die gesellschaftliche Norm der irritierende Indikator für eben solches Entscheidungsvermögens. Er wird von Singer und Roth ignoriert, vermutlich weil musikalisches Handeln nicht als bewußtes und verantwortliches Handeln im Sinne eines "musikalischen Denkens" 16 angemessen eingeschätzt, sondern - unter Berufung auf die Genieästhetik des 18. und 19. Jahrhunderts sowie auf die 14 Singer, a. a. O., S Roth, a. a. O., S. 531 ff. u. S. 553 f. 16 Vgl. demgegenüber Hans Heinrich Eggebrecht, Musikalisches Denken. Aufsätze zur Theorie und Ästhetik der Musik, Wilhelmshaven

13 Psychoanalyse des 20. Jahrhunderts - als unbewußtes und damit der Verantwortlichkeit des Subjekts entzogenes Handeln wertgeschätzt, damit aber tatsächlich unterschätzt wird. 3) Betrachtet man die These von der Illusion des freien Willens - angeblich hervorgerufen durch eine ins Unbewußte abgesunkene, frühkindlich erfahrene soziale Suggestion 17 - mit einer Gegenprobe, nämlich bezüglich dessen, was wir eigentlich alles erinnern und n i c h t vergessen haben, so wird doch zunächst unabweisbar evident, daß dies bei den Meisten unterschiedlich ist. Manche erinnern oder vergessen dies, andere erinnern oder vergessen jenes. Wie will ein neurophysiologischer Empirismus, der nicht-empirische Inhalte nicht spezifisch als vorhanden oder nicht vorhanden erweisen kann, überhaupt nachweisen, daß man alles, was man frühkindlich erfahren hat, vergessen haben soll, und ferner, wenn dies nicht der Fall ist, daß man dennoch in jedem Falle dieses Eine, nämlich die Suggestion, man habe einen freien Willen, vergessen haben soll. Bestimmt die Hirnforschung, was ich vergesse, ferner wann ich es vergesse? - Ich habe präzise Erinnerung an die räumliche Lage der Zimmer sowie der Treppen zueinander wie auch ihre räumliche Lage insgesamt zum Garten derjenigen Wohnung, in der ich meine ersten drei Kindheitsjahre verbrachte. Ich erinnere ferner Farben des ungeschnittenen Grases im hinteren Teil des Gartens, wo auch kleine Bäume standen, ferner die Farbe einer Reckstange - wovon ich später lernte, daß Rost die Ursache ist - sowie die helle graublaue Farbe einer stillgelegten Isetta in jenem hinteren Teil des Gartens. Die stillgelegte Isetta stand am Rande des Zaunes, dessen Verlauf ich heute rückblickend als quer zur Himmelsrichtung Norden kennzeichnen kann, und mit der Vorderseite in Richtung des weiteren Zaunes, dessen Verlauf ich heute als quer zur Himmelsrichtung Westen kennzeichnen kann. Alles dies, was ich wahrgenommen habe und bis heute deutlich erinnere, ist mir nicht erzählt worden. Farbwahrnehmung konnte überdies zu dieser Zeit gar nicht dokumentiert werden, weil es nur Schwarz-Weiß-Photos gab. Von der Reckstange kenne ich ein Photo, zu dem mir die Farblichkeiten auch nachträglich noch erzählt worden sein könnten; von der Isetta und ihrer Umgebung kenne ich kein Photo, und keine Macht der Welt kann mir einreden, daß diese meine Erinnerung 'in Wahrheit' nicht mehr existiere, sondern mir später nur vorerzählt worden sei. Niemand guckt in mein Erinnerungsvermögen hinein, auch die Hirnforschung nicht. Dies genau ist auch schon das Problem im Versuch Libets: In das Innere seiner Probanden, die doch Inhalte wie Zeitpunkte ihrer Willensentscheidung kennzeichnen sollen, sieht er nicht ein. Den zentralen Punkt der empirischen Beweisführung seines Versuchs muß er somit als empirisch nicht-einsehbar belassen. Warum sollen wir eigentlich ausgerechnet jene für uns so wichtige Erziehung, die uns unser Vermögen zur freien und verantwortlichen Entscheidung bewußt macht, nach dem dritten Lebensjahr schlagartig wieder vergessen haben? Berechtigt eigentlich irgendetwas zu dieser Hypothese, wenn doch der Normalfall einer Erziehung wohl darin besteht, bestimmte Anforderungen an ein Kind mit drei oder vier Jahren zu stellen und dann folgend auch w e i t e r h i n zu stellen? Mit Singers und Roths Hypothese wirkt es so, als sei jene Erziehung zur Eigenverantwortlichkeit mit drei Jahren abgeschlossen und vergessen. Das ist doch absurd; vielmehr geht solche Erziehung in den nachfolgenden Jahren erst richtig los - mit oder ohne Erfolg. Und Kinder sträuben sich oft genug gegen solche Erziehung; dies aber doch nicht, weil sie das Vermögen zum freien Willen 'eigentlich' gar nicht haben, sondern, weil sie es, wenn es möglicherweise zu lästiger eigenverantwortlicher Tätigkeit anhält - etwa 'Mülleimer rausbringen' -, lieber nicht haben bzw. eingestehen w o l l e n. In diesem Punkt ist die Argumentation des neurophysiologischen Empirismus wirklich alltagsfremd. Sie unterschätzt nicht nur jenes Vermögen von Kindern, sondern ebenso ihr Vermögen, darüber mit ihren Eltern zu verhandeln. Diese wiederum erinnern ihre Kinder an ihr Vermögen, und dies nicht nur bis zum dritten 17 Singer, a. a. O., S

14 Lebensjahr, sondern danach erst nachdrücklich und immer wieder - jedenfalls wenn sie ihre Verantwortung als Eltern ernst nehmen. Erinnerung ist immer auch Erinnerung an Erinnertes in weit zurückreichendem Regress. Nicht etwa nur eine einmalige und wieder vergessene Erfahrung ist hier - wie der neurophysiologische Empirismus glauben machen will - ausschlaggebend, sondern erst die permanent wieder erinnerte Selbsterkenntnis auf Grund solcher Erfahrung. 4) Obwohl sie wissenschaftsgeschichtlich eigentlich aus der Neuropathologie im Blick auf einzelne krankhafte Gehirne hervorgegangen sind, betreffen heutige Aussagen der Hirnforschung, insofern sie zu moralphilosophischen und künstlerischen Fragen Stellung nehmen, d a s menschliche Gehirn, müssen somit empirische Pauschalität für sich beanspruchen. Für welches Alter aber können wir eigentlich abwägendes Entscheiden-Können pauschal ansetzen? Meine Tochter - vier Jahre - sagt zu meiner Frau: "Mama, ich hab' so das Gefühl, daß ich Dich hauen möchte." - (kurze Pause) - "Aber - ich mach' das nicht, ich hab' das nur gesagt". Andere Kinder - mit vergleichbarem Gehirn - wägen so etwas erstens gar nicht ab und hauen zweitens ihre Mutter trotzdem. Wieder andere Kinder hauen ihren Vater und erkennen dann, daß sie das besser nicht getan hätten. Pauschal läßt sich hier nur so viel sagen: nämlich daß in dieser Welt zu viel gehauen wird - nicht nur zwischen Eltern und Kindern... Aber ebenso läßt sich sagen, daß nicht a l l e hauen, obwohl sie hauen wollen. Wie soll man dies anders deuten denn als Fähigkeit des Anders-Könnens? - Wenn ein Täter angibt, er habe nicht anders gekonnt - wie sollen wir nachprüfen, ob er die Wahrheit sagt? Die Hirnforschung sieht bis heute in Gedankeninhalte nicht ein. Wie will sie das Vermögen zur Lüge erklären? - Angenommen, jemand konnte wirklich nicht anders, wegen einer krankhaften Veränderung seines Gehirns - sollen wir an ihm eine Änderung des Strafrechts exemplifizieren, geltend auch für andere, die sich die Lüge, daß sie nicht anders gekonnt hätten, ausdachten, wohl abwägend, daß auch ihnen in diesem angeblichen Falle das bereits geltende Strafrecht mildernd entgegenkommt? - Wenn ein Komponist angibt, er habe nicht anders gekonnt - wie sollen wir nachprüfen, ob er die Wahrheit sagt? Die Hirnforschung sieht bis heute in kompositorische Gedankeninhalte nicht ein. Wie will sie das Vermögen zur Lüge erklären? Angenommen, jemand konnte wirklich nicht anders komponieren, wegen einer krankhaften Veränderung seines Gehirns - sollen wir an ihm eine Änderung der künstlerischen Poetologie exemplifizieren, geltend auch für andere, die sich die Lüge, daß sie nicht anders gekonnt hätten, ausdachten, wohl abwägend, daß auch ihnen in diesem angeblichen Falle die immer noch weithin geltende und die Marktchancen erhöhende Genieästhetik applaudierend entgegenkommt? - Was wir Straftätern glauben können, mögen Juristen und Psychologen wohlbedacht abwägen. Wenn jedoch Komponisten sich mit einem So-und-nicht-anders-Können ausschließlich auf ihr Unbewußtes berufen, vertrauen wir ihnen lieber nicht zu sehr ( - sie meinen ein So-und-nichtanders-W o l l e n). Grundsätzlich stehen manche Forschungen in dem Verdacht, hier bereits vorfindliche gesellschaftliche Leitbilder bezüglich der Verantwortlichkeit nur noch mal bestätigen zu wollen. Libets Hinweis auf Selbstaussagen von Sportlern, die angeben, garantiert erfolglos zu sein, falls sie sich im Moment höchster Anforderung ihre Reaktionen bewußt machen wollten, ist unkritisch. 18 Zum gesellschaftlichen Leitbild des 'Sportgenies' gehört wie zu dem des 'künstlerischen Genies' die Suggestion, das hierzu jeweils Wesentliche sei unbewußt, intuitiv bzw. auf Reflexen oder Inspiration beruhend. Eine unbedachte Verwendung des Begriffs 'Genie' überdeckt auch hier, was er eigentlich benennt, nämlich etwas bewußt zu erzeugen, und sei es, wie im Falle eines Sportlers, wenn schon nicht die Reflexbewegung selbst, so doch immerhin die Fähigkeit, solches Reflexvermögen gezielt zu n u t z e n, nicht zuletzt auch durch jahrelanges Training als Vorbereitung auf solche Momente. Komponisten wiederum versetzen sich oft in den Zustand eines gesteigerten Bewußtseins, um sich für gute Einfälle bereit zu halten, die sie ferner dann auch 18 Libet, Mind Time. Wie das Gehirn Bewusstsein produziert, a. a. O., S

15 in bewußten Entscheidungen bezüglich der Form, also ein W i e betreffend, zu nutzen wissen. 5) Singer und Roth stufen das Argument der Evidenz, daß Menschen in der Lage seien, Entscheidungen zu ändern, gering ein. Es ist dies der (seinerseits selbstredend neurophysisch determinierte) weit verbreitete Reflex einer Wissenschaft, das Offenkundige in Abrede zu stellen: 'Seht Ihr? - Das, was Ihr wissenschaftlich Ungebildete als evidente Erfahrungstatsache vermeint, ist in Wahrheit das Gegenteil davon'. Unter welchem Urteilskriterium aber kann eine Wissenschaft eigentlich ihre eigenen Forschungen bewerten, wenn nicht unter dem Kriterium einer von Vorurteilen f r e i e n objektiven Entscheidung, wie sie zumindest im Falle des Nachweises einer Sinnestäuschung ja möglich ist. Singers Berufung auf ähnliche, vermeintlich evidente Gewißheiten in der früheren Wissenschaftsgeschichte, nämlich daß sich die Sonne um die Erde drehe, während sich in Wahrheit die Erde um die Sonne dreht, 19 geht in mehrerer Hinsicht fehl. So wurde durch Kopernikus nicht die Auffassung widerlegt, d a ß sich zwei Himmelskörper in einem Ruhe-Bewegungs-Verhältnis zueinander befinden, sondern allein - und das ist als Beweisführung beeindruckend genug -, daß sie sich in einem a n d e r e n als dem bisher angenommenen Ruhe- Bewegungs-Verhältnis zueinander befinden; Kopernikus widerlegte somit durch empirische Beweisführung eine Auffassung, die eine evidente empirische Erfahrung falsch deutete (oder falsch deuten wollte). Daher beruht der Eindruck, daß es aus der Perpsketive eines mit bloßen Augen schauenden Erdlings so wirkt, als drehe sich die Sonne um die Erde, auf der weiterhin evidenten Tatsache, daß beide Himmelskörper überhaupt in einem Ruhe- Bewegungs-Verhältnis zueinander wahrgenommen werden können. Überträgt man dies nun auf die Frage nach den freien Willen, so ist zunächst sofort festzustellen, daß von ihm als einer empirisch zu erweisenden oder widerlegenden Tatsache gar nicht ausgegangen werden kann. Das Vermögen zum Willen ist nicht-empirisch, und nicht-empirisch ist daher auch der Versuch, es als eines aus Freiheit oder aus Determiniertheit herzuleiten. Auf dieser Ebene ist für oder wider eine Evidenz gar nichts zu beweisen, weil Nicht-Empirisches in jedem Falle Nicht-Evidentes bleibt und nur bleiben kann. Diesbezüglich gibt es nur die Möglichkeit des Herleitens, des Erschließens oder eben des Nachweises im Sinne eines nicht-empirischen Zurückverfolgens. Evident kann mithin nur die empirische Ebene eines Handelns sein. Dieses Handeln aber hat sich selbst unzählige Male als Handeln aus freiem Willen oder aber als Handeln aus Zwang eingeschätzt und solche Einschätzung auch dokumentiert. Die Tatsache dieser Selbstattestierung und Selbstdokumentation zwingt Singer dazu, ihr, wenngleich er sie als "Konstrukt" kennzeichnet, den "ontologischen Status" einer "Realität", nämlich einer "sozialen Realität" 20 einzuräumen. Er muß dies gleichwohl einräumen, weil dieses Konstrukt evidenter Maßen Realität erzeugt - freiwillig oder unfreiwillig, wobei letzteres nichts anderes als die negative Ableitung aus ersterem ist: Wir können tatsächlich das Bessere tun, obwohl wir das Schlechtere wollten, und wir können tatsächlich das Bessere sehen und dennoch das Schlechtere tun. Es ist geradezu der ungewollte Beweis für Willensfreiheit als Kreativität, nämlich zu sagen, daß ein Konstrukt als Ausdruck eines nicht-empirischen Wollens dazu in der Lage sei, empirische Handlungsrealität zu erzeugen. Und davon als von einer "sozialen Realität" zu sprechen, offenbart Gesellschaft als ein ebensolches intersubjektives nicht-empirisches Konstrukt von Subjekten und nicht als jenen quasi deterministischen, der Verantwortlichkeit der Subjekte entzogenen Mechanismus, als den bestimmte Schlußfolgerungen einer soziologischen Systemtheorie sich Gesellschaft zurechtlegen. Neurologischer Determinismus und soziologische Systemtheorie ergänzen sich - anders als Roth es sieht, wenn er Gehirnforschung von Soziologie abgrenzt 21 - in ihrer Verkennung des subjektiven Vermögens zu nicht-empirischer Konstruktivität, aus der es empirische 19 Singer, a. a. O., S. 75 f. 20 Singer, a. a. O., S Roth, a. a. O., S

16 Realitätswahrnehmung oder aber empirisch neu erzeugte Realität erfolgen lassen kann. Nicht etwa konstruiert oder dekonstruiert solches Vermögen quasi heteronom das Subjekt - wie auch mancher Konstruktivismus solches Vermögen als eine geisterhafte Wirkursache jenseits der Verantwortlichkeit des Subjekts geltend macht -, sondern Konstruktivität des Wahrnehmens oder Erzeugens von Realität i s t das Vermögen des Subjekts. Daher ist Singers Beschränkung des Konstruktcharakters auf soziale Realität und ihres Anspruchs auf moralisches Handeln in Gegenüberstellung zum Gehirn als determinierter Wirklichkeit, die angeblich solchem Konstruktcharakter nicht unterliege, unzureichend und kann auch nicht "Zuschreibungen von Schuld" sowie "Begründungen von Strafe" 22 allein jenem Konstruktcharakter subsumieren und dadurch diskreditieren. Vielmehr ist nicht nur gesellschaftliche Wirklichkeit inklusive ihres Vermögens zu moralischem oder amoralischem und künstlerischem oder unkünstlerischem Handeln ein Konstrukt, sondern auch jene angeblich jenseits davon befindliche 'Wirklichkeit' des Gehirns ist ein Konstrukt, und zwar ein Konstrukt eben dieses Gehirns, nämlich als das von ihm erzeugte Unterscheidungskriterium Illusion - Wirklichkeit, zu dem eben jenes Gehirn als Subjekt (im Sinne von subicere: etwas als etwas setzen) in der Lage ist, und zwar auch in dem Fall, wenn es sich selbst erforscht. Nicht nur jene Willensfreiheit ist ein Konstrukt des Gehirns, sondern alles Denken, Fühlen und Handeln ist ein Konstrukt des Gehirns, damit aber nicht etwa ein Konstrukt a n s t e l l e von Wirklichkeit, sondern sich verwirklichende Konstruktivität, somit höchst wirklich, und dies auch im Falle der Selbstdeutung des Gehirns durch Hirnforschung. Aus diesem konstruktiven Zirkel, der auch unsere Selbstdeutung ausmacht, kann die Hirnforschung niemals aussteigen, auch wenn sie glaubt, seiner schon habhaft zu sein, indem sie ihn benennt. 23 Kunst ist eine ästhetische Selbstthematisierung dieses konstruktiven Vermögens des Subjekts. 22 Singer, a. a. O., S Singer, a. a. O., S

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