1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Dezember 2005

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1 Gemeinde Therwil Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung Donnerstag, 16. März 2006, Uhr in der Mehrzweckhalle an der Bahnhofstrasse Traktanden 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Dezember Neues Personalreglement 3. Neues Behördenreglement 4. Kreditabrechnung Schulhaus Mühleboden a) Bentonsanierung b) Umbau Lehrerzimmer und Räume der Schulleitung c) Einbau von zwei Schulzimmern im Untergeschoss 5. Kreditabrechnung 99-er Sporthalle 6. Kreditabrechnung Umbau und Erweiterung Verwaltungsgebäude 7. Projekt Alterswohnungen Bahnhofstrasse Süd a) Erwerb Parzelle Nr. 320 / Krediterteilung über CHF 2'163'000. b) Darlehen von CHF 300'000. als Startkapital an Wohngenossenschaft 8. Diverses Therwil, im Februar 2006 Der Gemeinderat Das Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2005 und die Unterlagen zu den vorstehenden Traktanden können ab Montag, 27. Februar 2006, bei der Gemeindeverwaltung während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen bzw. bezogen werden.

2 Traktandum 1 Protokoll der Einwohnergemeindeversammmlung vom 15. Dezember 2005 Die protokollierten Beschlüsse werden an der Gemeindeversammlung verlesen. Traktandum 2 Neues Personalreglement Das im Jahr 2001 bereits einmal überarbeitete Anstellungs- und Gehaltsreglement der Gemeinde Therwil vom 24. April 1996 muss auf Grund der Bestimmungen des neuen Bildungsgesetzes erneut angepasst werden: Die Lehrkräfte der (Jugend-)Musikschule und des Kindergartens unterstehen jetzt dem kantonalen Personalrecht; die Realschule gibt es in dieser Form nicht mehr und die Sekundarschulpflege ist neu ebenfalls dem Kanton unterstellt. Der Gemeinderat hat die Gelegenheit benützt, um über diese Anpassungen hinaus das Reglement insofern zu straffen, als viele Ausführungsbestimmungen in einer separaten Personalverordnung untergebracht und ein eigenes Behördenreglement geschaffen worden sind. Die Personalverordnung enthält des weiteren verschiedene detaillierte Regelungen, die auf früheren Gemeinderatsbeschlüssen beruhen. Da die Verordnung in den Kompetenzbereich des Gemeinderats fällt, bildet sie nicht Bestandteil dieser Vorlage. Mit dem neuen Personalreglement und der dazugehörigen Verordnung ist ein griffiges Regelwerk geschaffen worden, das die Anstellungs- und Lohnbedingungen aller Mitarbeiter/innen der Gemeinde klar umschreibt. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das Personalreglement in der vorliegenden Form zu genehmigen. Traktandum 3 Neues Behördenreglement Wie in den obigen Ausführungen zum neuen Personalreglement erwähnt, hat der Gemeinderat diese Revision benützt, um sämtliche Bestimmungen zur Entschädigung der Behörden und Kommissionen sowie der Feuerwehr in einem eigenen Behördenreglement festzuhalten. Naturgemäss umfasst ein Personalreglement viele Artikel, die für die Mitglieder von Behörden und Kommissionen keine Geltung haben. Mit der Herauslösung der für diese Organe zutreffenden Bestimmungen ist ein schlankes, separates Reglement entstanden. Die aus dem bisherigen Anstellungs- und Gehaltsreglement übernommenen Paragraphen sind, insbesondere was die Höhe der Entschädigungen betrifft, weitgehend unverändert ins neue Reglement eingeflossen. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das Behördenreglement in der vorliegenden Form zu genehmigen. Traktandum 4 Schulhaus Mühleboden / Drei Kreditabrechnungen Das Schulhaus Mühleboden erstrahlt innen und aussen in neuem Glanz. Zwischen 2001 und 2004 hat die Gemeindeversammlung drei Einzelkredite gesprochen, welche die Betonsanierung der ganzen Schulanlage, den Umbau des Lehrerzimmers und der Räume der Schulleitung sowie den Einbau von zusätzlichen Schulzimmern in den ehemaligen Tankräumen zum Gegenstand hatten. 2

3 Sämtliche Arbeiten konnten schwergewichtsmässig immer nur während der Schulferien, insbesondere der Sommerferien, etappenweise ausgeführt werden, was erklärt, dass nunmehr alle drei Kredite gleichzeitig zur sgenehmigung vorliegen. Die Totalsumme der drei Kredite betrug CHF 1'069'000 ; der nunmehr abgerechnete Betrag für alle drei Bauvorhaben beläuft sich auf CHF 921' Ingesamt konnten demnach Einsparungen von CHF 147' (13.75 %) erzielt werden. Das durch die Sanierungs- und Umbauarbeiten erzielte Ergebnis darf sowohl in baulicher als auch in finanzieller Hinsicht als voller Erfolg gewertet werden. a) Betonsanierung der ganzen Schulanlage (Hauptgebäude, Nebentrakt und Turnhalle) Am 13. Dezember 2001 ist von der Gemeindeversammlung ein Kredit über CHF 505'000. für die Betonsanierung des Mühlebodenschulhauses gesprochen worden. Die Arbeiten konnten im Oktober 2005 erfolgreich abgeschlossen werden. Baukosten 505' ' Kostenunterschreitung - 61' % Die detaillierte kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Kostenunterschreitung ist durch eine günstigere Arbeitsvergabe zu erklären. b) Umbau und Sanierung Lehrerzimmer sowie Räume der Schulleitung Am 31. März 2004 ist von der Gemeindeversammlung der Kredit für den Umbau des Lehrerzimmers sowie der Räume der Schulleitung im Betrag von CHF 230'000. genehmigt worden. Die Bauarbeiten wurden in den Sommerferien 2004 ausgeführt. Die neuen Räume konnten mit Beginn des Schuljahrs 2004/2005 der Schulleitung und der Lehrerschaft übergeben werden. Durch die grösseren Räume können die Anforderungen des heutigen Schulbetriebs besser umgesetzt werden. Baukosten 230' ' Kostenunterschreitung - 9' % Die detaillierte kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Kostenunterschreitung ist auch in diesem Fall durch eine günstigere Arbeitsvergabe zu erklären. c) Einbau von zwei Schulräumen in den ehemaligen Tankräumen im Untergeschoss Am 16. Dezember 2004 ist von der Gemeindeversammlung der Kredit für den Einbau von zwei Schulräumen in den ehemaligen Tankräumen im Untergeschoss des Schulhauses im Betrag von CHF 334'000. beschlossen worden. Die Bauarbeiten wurden von Juli bis Oktober 2005 ausgeführt. Die neuen Räume wurden durch den wegen der mittlerweile eingeführten Blockzeiten erhöhten Platzbedarf notwendig. Baukosten 334' ' Kostenunterschreitung - 75' % Die detaillierte kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Kostenunterschreitung ist auch hier durch eine günstigere Arbeitsvergabe, speziell aber dank der eigenen Bauleitung durch den Sachbearbeiter Hochbau sowie durch eine erzielte Vereinfachung bei der Situation der Gaszufuhr zu erklären. 3

4 Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung folgende en zu genehmigen: 1. Betonsanierung der ganzen Schulanlage (Hauptgebäude, Nebentrakt und Turnhalle) ssumme CHF (Kredit CHF 505'000. ) 2. Umbau des Lehrerzimmers sowie der Räume der Schulleitung ssumme CHF 220' (Kredit CHF 230'000. ) 3. Einbau von zwei Schulräumen in den ehemaligen Tankräumen im Untergeschoss ssumme CHF 258' (Kredit CHF 334'000. ) Traktandum 5 Neubau Dreifachturnhalle mit Aula und Schulräumen / Kreditabrechnung Im Juni 2002 ist von der Gemeindeversammlung der Kredit für den Neubau der Dreifachturnhalle mit Aula und Schulräumen im Betrag von Mio. Franken beschlossen worden. Mit den Bauarbeiten wurde im Januar 2003 begonnen, und das Gebäude ist auf das Schuljahr 2004/2005 in Betrieb genommen worden. Letzte Detail- und Anpassungsarbeiten sind noch bis in den Herbst 2005 erfolgt. Nach über einem Betriebsjahr darf festgestellt werden, dass die Halle samt Foyer und Aula sowie die Schulräume in den oberen Stockwerken die von der Gemeinde, der Schule und den Vereinen geforderten Vorgaben bestens erfüllen: Die 99-er Sporthalle ist zu einem Bijou geworden. Baukosten, Betriebseinrichtungen, Baunebenkosten 10'487' '556' Ausstattung, Mobiliar, Geräte 452' ' Gesamtkosten 10'940'000 9'983' Kostenunterschreitung - 956' % Die detaillierte und die ausführliche Vorlage mit den Begründungen für die Minderkosten können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Der Gemeinderat ist der Überzeugung, mit der fertiggestellten Dreifachturnhalle eine optimale Lösung für den Schul- und Vereinssport erreicht zu haben. Die lückenlose Belegung unter der Woche und fast an jedem Wochenende zeigt auf, dass sie einem echten Bedürfnis entsprochen hat. Aber auch die Aula und die Werkräume erfüllen ihren Zweck auf optimale Weise. Alles in allem: Ein rundum geglücktes Bauwerk. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Kreditabrechnung für den Neubau der Dreifachhalle mit Aula und Schulräumen in Höhe von CHF 9'983' zu genehmigen. Traktandum 6 Umbau und Erweiterung des Verwaltungsgebäudes / Kreditabrechnung Im Juni 2002 ist von der Gemeindeversammlung der Kredit für den Umbau und die Erweiterung der Gemeindeverwaltung im Betrag von rund 2.8 Mio. Franken beschlossen worden. Mit den Bauarbeiten wurde im Spätherbst 2002 begonnen. Die ehrgeizige Zielsetzung, die Umbauten ohne Unterbrechung des Verwaltungsbetriebes zu realisieren, wurde zwar erreicht, der Preis dafür war in doppelter Hinsicht gross: Einerseits stiess die Belastung der Angestellten an die Grenze des noch Er-Tragbaren; andererseits sind durch die Provisorien und internen Arbeitsplatzverschiebungen erhebliche Mehrkosten entstanden. 4

5 Doch gesamthaft betrachtet hat sich der Aufwand in jeder Hinsicht gelohnt. Entstanden ist eine kundenfreundliche, offene Verwaltung. Besucher/innen und Mitarbeiter/innen fühlen sich in den grosszügig gestalteten Räumen wohl. Die internen Arbeitsabläufe und die Kommunikation sind deutlich verbessert worden. Baukosten, Betriebseinrichtungen, Baunebenkosten 2'409'300 2'669' inkl. Sicherheit, Kommunikation Ausstattung, Mobiliar, Geräte 387' ' Gesamtkosten 2'796'800 3'052' Kostenüberschreitung 255' % Die detaillierte und die Vorlage mit den Begründungen für die Mehrkosten können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Viele dieser Aufwendungen waren auf Grund des Vorprojekts nur schwerlich abschätzbar oder noch gar nicht bekannt. Alle Arbeiten waren aber unumgänglich und wurden von der Baukommission beschlossen. Dabei ist immer darauf geachtet worden, dass nur das realisiert wurde, was in diesem Gebäude wirklich notwendig war. Die dadurch entstandenen Mehrkosten sind im Verhältnis zum realisierten Gegenwert durchwegs vertretbar. Berücksichtigt man die seit 2002 aufgelaufene Bauteuerung, ist eine gewisse Kostenüberschreitung auch unter diesem Aspekt begründet. Gemeinderat und Verwaltungsleitung sind der gemeinsamen Überzeugung, mit dem Umbau und der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes die angestrebten Ziele erreicht zu haben. Die baulichen Voraussetzungen für eine zeitgemässe Verwaltung sind vollumfänglich erfüllt. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Kreditabrechnung für den Umbau und die Erweiterung des Verwaltungsgebäudes in Höhe von CHF 3'052' zu genehmigen. Traktandum 7 Projekt Alterswohnungen Bahnhofstrasse Süd Die demografische Entwicklung unserer Gemeinde zeigt, dass in den nächsten Jahren zunehmend Angebote und Dienstleistungen für die ältere Generation nachgefragt werden, speziell in den Bereichen Spitex, Alters- und Pflegeheimplätze sowie weitere, altersgerechte Wohnformen. Nachdem mit der Errichtung der SPITEX Mittleres Leimental, dem Erweiterungsbau im Alters- und Pflegeheim Blumenrain sowie dem Einrichten von Pflegewohnplätzen in den ersten beiden Bereichen zukunftsgerichtete Lösungen bereits realisiert sind oder kurz vor der Vollendung stehen, sollen nun in einem nächsten Schritt in Therwil altersgerechte Wohnungen gebaut werden. Dies ganz im Sinne des vor rund einem Jahr vorgestellten Altersleitbildes der Gemeinde Therwil. Unsere Gemeinde zählte 1970 noch 5'412 Einwohnerinnen und Einwohner. In den folgenden 30 Jahren kamen über 3'000 Neuzuzüger/innen dazu: Viele junge Familien mit Kindern sind zugezogen, es mussten Kindergärten und Schulhäuser gebaut werden. Dieser Bedarf ist für die nächsten Jahre, wahrscheinlich Jahrzehnte, gedeckt. Hingegen haben die Eltern der in den 70er Jahren zugezogenen Familien inzwischen das AHV-Alter erreicht oder stehen kurz davor. Heute zählt Therwil bereits Einwohner/innen, die 65 Jahre und älter sind. Das sind rund 17.5 % unserer Bevölkerung. Im Detail präsentieren sich die Zahlen der über 65-Jährigen wie folgt: 90 Jahre und älter: 42 Personen 80 bis 89 Jahre: 315 Personen 70 bis 79 Jahre: 767 Personen 65 bis 69 Jahre: 508 Personen 5

6 Angesichts der 1'268 heute 55- bis 64-Jährigen und der stets steigenden Lebenserwartung werden sich in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren diese Zahlen wohl nahezu verdoppeln. Im Rahmen dieser demografischen Entwicklung bilden Wohnkonzepte, die dem Bedürfnis der älteren Generation nach möglichst langer Selbstbestimmung der eigenen Wohnsituation entgegen kommen, eine sinnvolle Ergänzung des Wohnangebots. Insbesondere soll auch verhindert werden, dass Besitzer/innen von Einfamilienhäusern, denen ihr Haus nach dem Wegzug der Kinder zu gross und die Pflege (Garten!) zu aufwändig geworden ist, unsere Gemeinde «zwangsweise» verlassen, weil kein adäquates, altersgerechtes Wohnungsangebot vorhanden ist. Das Grundstück an der Bahnhofstrasse Süd Im Rahmen der Quartierplanung Bahnhofstrasse Süd ist auf Initiative der Raiffeisenbank Therwil, die einen neuen, grösseren Standort sucht, zusammen mit einer privaten Investorengruppe ein Projekt entstanden, das nebst den Bankräumlichkeiten auf zwei Stockwerken verschiedene Ladenund Gewerbeflächen sowie rund 20 Eigentumswohnungen gehobenen Standards vorsah. Durch den plötzlichen Rückzug der Investoren überrascht, suchte die Bank einen neuen Partner, um das Projekt dennoch realisieren zu können. Sie stiess mit ihrer Anfrage bei der Gemeinde insofern auf offene Ohren, als der Gemeinderat seinerseits in verschiedene Richtungen Abklärungen vornahm, um eines Tages Alterswohnungen initiieren zu können. Der Standort Bahnhofstrasse Süd erschien dem Gemeinderat angesichts dessen zentraler Lage in unmittelbarer Nähe zur Tramstation und zu den Einkaufsläden für ein derartiges Projekt bestens geeignet. Er ist deshalb in kurzer Zeit zum Entscheid gekommen, die Raiffeisenbank mit dem treuhänderischen Kauf der Parzelle Nr. 320, haltend m 2, zu beauftragen. Dies in Übereinstimmung mit 15 der Gemeindeordnung, die den Gemeinderat ermächtigt, treuhänderisch Grundstücke zu erwerben. Der Erwerb muss innert zwei Jahren der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt werden. Am 27. Juli 2005 ist der Treuhand- und Darlehensvertrag über CHF 2'163'000. zwischen der Raiffeisenbank und der Gemeinde rechtsgültig unterzeichnet worden. In diesem Betrag enthalten ist der eigentliche Kaufpreis von CHF 1'000. /m 2 für das Land sowie CHF 85'000. als Anteil an die bis dannzumal aufgelaufenen Projektierungskosten. Per 1. November 2005 ist das Grundstück in den treuhänderischen Besitz der Bank übernommen worden. Das Projekt in aller Kürze Seit rund sechs Monaten ist eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Wohnstadt Basel, Bau- und Verwaltungsgenossenschaft, zusammen mit dem Architekturbüro Nissen & Wentzlaff daran, das bestehende Projekt nach den neuen Bedürfnissen auszurichten und ein Detailkonzept zu erarbeiten. In dessen Mittelpunkt stehen nunmehr neben den Bank- und Ladenräumlichkeiten altersgerechte Wohnungen. Geplant sind ca. 25 Wohneinheiten mit Wohnflächen von etwa 60 m 2 bis rund 90 m 2. Die Mehrzahl wird als 2½ und 3½ Zimmerwohnungen ausgestattet sein, es sollen aber auch einzelne 4½ Zimmerwohnungen entstehen. Zusätzlich werden gemeinschaftlich nutzbare Räume, Begegnungszonen, Gästezimmer und anderes mehr in das Projekt eingefügt. Bis zur Gemeindeversammlung am 16. März wird das Projekt so weit entwickelt sein, dass es konkret vorgestellt werden kann. Die Senioren/innen-Wohngenossenschaft Die Rolle der Gemeinde wird sich im weiteren Verlauf des Projekts darauf beschränken, das Land im Baurecht an eine zu gründende Genossenschaft abzugeben. Diese soll die weitere Planung begleiten, die Finanzierung sicherstellen und die Vergabe der Wohnungen übernehmen sowie schliesslich die Verwaltung führen, wie dies bereits in mehreren Gemeinden erfolgreich praktiziert wird. Die Gründung der Genossenschaft ist bereits in Vorbereitung. An einer Informationsveranstaltung am 16. Februar 2006, die auf grosses Interesse gestossen ist, sind das geplante Genossenschaftsmodell und das Vorprojekt ausführlich vorgestellt und erläutert worden. Es darf davon ausgegangen werden, dass sich die künftigen Genossenschaftsmitglieder aus einem Kreis von über 200 interessierten Personen rekrutieren werden. 6

7 Das Darlehen Eine der grossen Herausforderungen für neue Genossenschaften ist die Eigenkapitalbeschaffung, vor allem in der Startphase. Bevor nicht gesichert ist, ob ein Projekt realisiert werden kann, und nicht im Detail klar ist, wie sich die Wohnungen, die Gemeinschaftsräume etc. sowie die genauen Kosten letztendlich präsentieren, sind die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner kaum interessiert, grössere Beträge in ein Projekt zu investieren. Für die Ausarbeitung des Projekts bis zum Einreichen des Baugesuchs fallen aber bereits Kosten an. Der Gemeinderat beantragt deshalb, der Wohngenossenschaft ein Darlehen von CHF 300'000. zum Zinssatz von 3 % zur Verfügung zu stellen. Dieses Darlehen soll nach Bezug der Wohnungen, spätestens aber zwei Jahre nach Erteilung der Baubewilligung wieder zurückbezahlt werden. Fazit Um dem sich auf gutem Weg befindenden Projekt definitiv grünes Licht erteilen und der Genossenschaft die weitere Planung übergeben zu können, wird es zwingend, den bisher treuhänderischen Landerwerb in einen echten Kauf durch die Gemeinde umzuwandeln. Der fragliche Kredit über CHF 2'163'000. erscheint dem Gemeinderat in jeder Hinsicht angemessen, sowohl bezüglich des Landpreises als auch des darin enthaltenen Projektierungskostenanteils. Wie sich gezeigt hat, bildet das bestehende Projekt von Nissen & Wentzlaff eine solide Grundlage für die weitere Bearbeitung, weshalb sich eine Beteiligung an den vorab aufgelaufenen Planungskosten rechtfertigt. Dieser Kredit muss teilweise mit Fremdmitteln finanziert werden, womit sich die Verschuldung der Gemeinde kurzfristig erhöht. Andererseits erhält die Gemeinde durch den Landkauf einen reellen Gegenwert und generiert durch die zu einem späteren Zeitpunkt zu beschliessende Abgabe des Baurechts über lange Jahre hinweg regelmässige Zinseinnahmen. Die Höhe des beantragten Darlehens beruht auf seriösen Berechnungen der bis zur Eingabe des Baugesuchs anfallenden Kosten. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung folgendes zu genehmigen: 1. Erteilung eines Kredits in Höhe von CHF zum Erwerb der Parzelle Nr. 320 an der Bahnhofstrasse. 2. Gewährung eines Darlehens von CHF 300'000., verzinsbar zu 3 % und befristet auf maximal zwei Jahre nach Vorliegen der Baubewilligung, als Startkapital für die Wohngenossenschaft. Die Daten der nächsten Gemeindeversammlungen im Jahr 2006: Dienstag, 20. Juni Donnerstag, 21. September Mittwoch, 13. Dezember 7

8 Besuchen Sie unsere Homepage In acht Rubriken finden Sie übersichtlich nach Themen geordnet alles Wissenswerte zum Geschehen in unserer Gemeinde. Viel Vergnügen. 8

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