Arbeitshandbuch für Aufsichtsratsmitglieder

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Arbeitshandbuch für Aufsichtsratsmitglieder"

Transkript

1 Arbeitshandbuch für Aufsichtsratsmitglieder von Prof. Dr. Bruno Kropff, Prof. Dr. Dr. h.c. (TU Tiflis) Johannes Semler, Prof. Dr. Reinhard Marsch-Barner, Dr. Ulf R. Siebel, Dr. Wolfgang Schulz, Dr. Hans-Joachim Fonk, Prof. Dr. Peter Doralt, Kersten von Schenck, Hilmar Kopper, Dr. Michael Willms, Dr. Kersten v. Schenck, Stephan Gittermann, Dr. Elisabeth Wagner, Dr. Walter Doralt 3. Auflage Arbeitshandbuch für Aufsichtsratsmitglieder Kropff / Semler / Marsch-Barner / et al. wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung: Aktiengesetz Handels- und Wirtschaftsrecht Praxis-Werke Handels- und Wirtschaftsrecht Verlag Franz Vahlen München 2009 Verlag Franz Vahlen im Internet: ISBN : Arbeitshandbuch für Aufsichtsratsmitglieder Kropff / Semler / Marsch-Barner / et al.

2 Revision * 1 1 Die Kompetenzen des Aufsichtsrats I. Zusammensetzung des Aufsichtsrats Bedeutung der Rechtsform Bedeutung der Arbeitnehmerzahl Höchstzahl der Mitglieder, Zusammensetzung Rechtsformbezug der Aufsichtsratskompetenzen II. Berufung und Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder Berufung der Anteilseignervertreter Ersatzmitglieder Amtszeit Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern Wahlvorschlag Eignung Besondere Fachkompetenz im Aufsichtsrat (Sonderqualifikation) Gleiche Anforderungen für Anteilseignervertreter und Arbeitnehmervertreter III. Selbstorganisation des Aufsichtsrats IV. Personalkompetenz des Aufsichtsrats für das Geschäftsleitungsorgan und den Abschlussprüfer Grundsätze Bedeutung der Personalkompetenz Eignungsvoraussetzungen für ein Geschäftsleitungsmitglied Vorschläge des Geschäftsleitungsorgans Höchstzulässige Amtszeit Anstellung Geschäftsordnung Vertragsabschluss mit dem Abschlussprüfer V. Leitung und Überwachung Allgemeines Originäre Führungskompetenzen, Führungsentscheidungen Überwachung durch den Aufsichtsrat Abgabe der Entsprechenserklärung VI. Die Berichtsverpflichtung des Geschäftsleitungsorgans Informationen durch das Geschäftsleitungsorgan als Grundlage der Überwachung Regelberichte Sonderberichte Vorlageberichte (Besondere Vorlagen) Finanzberichte VII. Das Überwachungsverfahren Zutreffende Ermittlung des Sachverhalts * Ausführliche Inhaltsübersichten zu Beginn der einzelnen Abschnitte. XI

3 2. Kritische Beurteilung der Geschäftsführung Eingriffsrechte des Aufsichtsrats Sitzungen des Aufsichtsrats Beschlussfassung des Aufsichtsrats Entscheidungs- und Mitentscheidungsaufgaben Beratung des Geschäftsleitungsorgans durch Aufsichtsratsmitglieder Effizienzprüfung VIII. Schutz der Gesellschaft, der Anteilseigner und der Anleger Interessenwiderstreit Vertraulichkeit und Geheimhaltung Ausnutzung von Insiderwissen IX. Rechenschaftslegung des Aufsichtsrats Aufsichtsratsbericht Mündliche Erläuterungen X. Sanktionen gegen Mitglieder des Aufsichtsrats Verweigerung der Entlastung Abberufung durch die Hauptversammlung Gerichtliche Abberufung aus wichtigem Grund XI. Haftung für pflichtwidriges Handeln oder Unterlassen, Schadensersatzpflicht Sorgfaltspflicht Schadensersatzverpflichtung Haftung aus Übernahmeverschulden Bußgeld- oder Strafandrohung XII. Zahlungen an den Aufsichtsrat Vergütung Auslagenerstattung XIII. Die Kompetenzen des Aufsichtsrats im Unternehmensverbund Arten des Unternehmensverbunds Mitteilungspflichten Ausdehnung der Überwachung im Konzern Konzernführung und Konzernaufsicht Ausdehnung der Gesetzesvorschriften Ausdehnung der Überwachungskompetenzen des Aufsichtsrats Ausdehnung von Mitentscheidungsrechten, Entscheidungskompetenzen Anlage (siehe Seite 899 ff.) Anlage 1 1 Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni Vorschlags- und Wahlverfahren, Entsendung, Ausscheiden XII I. Gesetzliche Grundlagen Möglichkeiten für die Berufung von Aufsichtsratsmitgliedern Vorschläge für die Wahl von Anteilseignervertretern Wahl der Anteilseignervertreter Wahl der Arbeitnehmervertreter Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner Gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern

4 8. Sonstiges Ausscheiden von Aufsichtsratsmitgliedern Abberufung und Ausscheiden von Arbeitnehmervertretern Ersatzmitglieder II. Eignungsvoraussetzungen Notwendigkeit einer besonderen Eignung für die Wahrnehmung eines Aufsichtsratsmandats Funktionsspezifische Mindestkenntnisse und Mindestfähigkeiten Haftungsspezifische Mindestkenntnisse und Mindestfähigkeiten Mitgliedschaft im Aufsichtsrat eines konkurrierenden Unternehmens Bisherige Mitgleidschaft im Vorstand des Unternehmens Besonderheiten bei der GmbH Anlagen (siehe Seite 909 ff.) Anlage 2 1 Beispiel für den Vorschlag des Aufsichtsrats zur Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Anlage 2 2 Beispiel für den Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds 3 Selbstorganisation und Konstituierung des ersten Aufsichtsrats I. Vorgründungsgesellschaft von AG und GmbH II. Der erste Aufsichtsrat der Vorgesellschaft in AG und GmbH Vorbemerkung Vom Vorgründungsaufsichtsrat zum ersten Aufsichtsrat III. Konstituierung und erste Aufsichtsratssitzung Vor Handelsregistereintragung Nach Handelsregistereintragung Anlagen (siehe Seite 912 ff.) Anlage 3 1 Satzungsbestimmungen Anlage 3 2 Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat 4 Die Arbeit des Aufsichtsratsvorsitzenden I. Vorbemerkung II. Grundlagen Wahl eines Vorsitzenden Stellvertretender Vorsitzender Gerichtliche Bestellung Amtsbeendigung Kompetenzen des Vorsitzenden III. Berichtsempfang und Informationsweitergabe Empfangszuständigkeit für Berichte Informationsverteilung Nachinformation IV. Leitung des Aufsichtsrats Einberufung einer Sitzung Vorschlag der Tagesordnung Vorbereitung der Sitzung Leitung der Sitzung Entscheidungen Zweitstimmenregelung nach dem MitbestG XIII

5 7. Die Zweitstimmenregelung bei Personalentscheidungen Sorge für die Niederschrift Sonstige Nacharbeit Beschlussfassung außerhalb der Sitzung V. Ausschussarbeit Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss Mitgliedschaft in anderen Ausschüssen Entscheidung über Teilnahme von Nichtmitgliedern an Ausschusssitzungen Kompetenzen des Vorsitzenden in Ausschüssen VI. Vertretung der Gesellschaft Aktive Vertretung Passive Vertretung VII. Repräsentation des Aufsichtsrats Erläuterung des Aufsichtsratsberichts in der Hauptversammlung Fühlungnahme und Verhandlungen mit dem Vorstand VIII. Leitung der Hauptversammlung IX. Ordnungsmäßigkeit der Kompetenzwahrung Wahrung der Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens Beachtung der Pflichtensorge der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder Kontrolle des Vorsitzenden durch die Mitglieder X. Der Aufsichtsratsvorsitzende in der GmbH Mitbestimmte GmbH laut MitbestG Mitbestimmte GmbH laut BetrVG Fakultativer Aufsichtsrat XI. Ehrenvorsitzender Anlagen (siehe S. 921 ff.) Anlage 4 1 Beispiel für die Niederschrift über eine Aufsichtsratssitzung Anlage 4 2 Beispiel für eine schriftliche Beschlussfassung des Aufsichtsrats Anlage 4 3 Niederschrift über eine schriftliche Beschlussfassung des Aufsichtsrats XIV 5 Vorbereitung und Durchführung von Aufsichtsratssitzungen I. Einführung Bedeutung von Aufsichtsratssitzungen Zusammensetzung des Aufsichtsrats II. Vorbereitung Vorbereitungsgespräche Einberufung Festlegung der Tagesordnung Außerordentliche Sitzungen III. Durchführung und Nachbereitung Sitzungsleitung Sitzungsablauf Sitzungsprotokoll Sonstige Art und Form von Beschlussfassungen Aufbewahrung der Sitzungsunterlagen Sonstiges

6 6 Arbeit von Ausschüssen I. Einführung Vorbemerkung Delegationsautonomie des Aufsichtsrats GmbH Besetzung der Ausschüsse nach Mitbestimmungsrecht II. Grundlagen Konstituierung Innere Ordnung Rechte und Pflichten Auflösung III. Typen Präsidialausschuss Personalausschuss Bilanz-, Finanzausschuss Kreditausschuss Kreditinstitute Finanzdienstleister Beteiligungsausschuss Andere Ausschüsse IV. Sitzungen Vorbereitung Einladung Vorsitz Teilnehmer Beschlüsse Protokoll Die Überwachung der Geschäftsführung Vorwort I. Einarbeitung nach Übernahme eines Mandats Klärung des einschlägigen Aufsichtsratssystems Unterrichtung über die Unternehmensdaten II. Gegenstand der Überwachung Die Geschäftsführung Die Berichterstattung des Vorstands Überwachungsberichterstattung nach 171 AktG Einsichtsrechte des Aufsichtsrats Beratung des Vorstands Recht zur Einholung von Rechtsrat und Zuziehung von Sachverständigen Existenz eines Überwachungssystems (Risikomanagementsystem) Compliance-System Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer Exkurs: Einbindung des Aufsichtsrats in das Informationssystem des Unternehmens III. Anforderungen an den Aufsichtsrat und seine Mitglieder zur Erfüllung der Überwachungsaufgabe im Einzelnen Maßstab der Prüfung: Sorgfaltspflichten Umsetzung der Prüfungspflicht XV

7 3. Möglichkeiten der Einwirkung und Mitwirkung: Einzelfragen Verhalten des Aufsichtsrats in Sondersituationen IV. Durchsetzung der Informations- und Einwirkungsrechte Maßnahmen bei Verstoß des Vorstands gegen seine Berichtspflicht Maßnahmen bei Einschätzung der Geschäftsführung des Vorstands als fehlerhaft Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vorstand Verhalten des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds bei rechtswidriger Beschlussfassung des Aufsichtsrats V. Verletzung der Überwachungspflicht: Typische Einzelfälle VI. Verschwiegenheitspflicht Verschwiegenheitspflicht des Aufsichtsratsmitglieds Vertraulichkeit erhaltener Berichte Vertraulichkeit der Beratung Vertraulichkeit in Zusammenhang mit Rechten Dritter VII. Verwaltung und Verwahrung von Unterlagen Verwahrung von Unterlagen Ort der Verwahrung Dauer der Verwahrung Rückgabe vertraulicher Unterlagen Vernichtung von Unterlagen Mitwirkung des Aufsichtsrats bei einzelnen Maßnahmen der Geschäftsführung I. Ausnahmsweise: Nicht nur Überwachung, sondern Mitwirkung II. Zustimmungspflichtige Geschäfte, 111 Abs. 4 Satz 2 AktG Übersicht Festlegung der Zustimmungsvorbehalte Inhalt und Grenzen der Festlegung von Zustimmungsvorbehalten Sorgfaltspflicht bei der Festlegung von Zustimmungsvorbehalten Verfahren bei Erteilung der Zustimmung Einzelne Zustimmungsbeschlüsse Zustimmungsvorbehalte im Konzern Sorgfaltspflicht bei der Entscheidung über die Zustimmung III. Geschäfte, die gesetzlich der Mitwirkung des Aufsichtsrats bedürfen Überblick Kreditgewährungen Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern Begebung von genehmigtem Kapital Handlungen zur Abwehr eines Übernahmeangebots IV. Geschäfte, bei denen der Aufsichtsrat die Gesellschaft vertritt Ausnahmsweise: Vertretung der Gesellschaft durch den Aufsichtsrat Heranziehung von Sachverständigen und Auskunftspersonen Auswahl und Beauftragung des Abschlussprüfers Bestellung des Treuhänders bei Versicherungsunternehmen V. Rechnungslegung. Bilanzsitzung des Aufsichtsrats Überblick Bilanzsitzung. Vorbereitung und Verfahren XVI

8 3. Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsbericht des Abschlussprüfers im Aufsichtsrat Der Vorschlag für die Ergebnisverwendung im Aufsichtsrat Konzernabschluss. Konzernlagebericht. Konzernprüfungsbericht im Aufsichtsrat Der Abhängigkeitsbericht im Aufsichtsrat Der Bericht des Aufsichtsrats Sorgfaltspflicht VI. Beschlüsse nach 32 MitbestG, 15 MitbestErgG Ausnahmecharakter und Zweck der Regelung Geltungsbereich Beschlussfassung Sorgfaltspflicht Anlage (siehe S. 925 ff.) Anlage 8 1 Beispiel für Zustimmungsvorbehalte in der Geschäftsordnung des Vorstands (Katalog der zustimmungspflichtigen Geschäfte, Unternehmensplanung) 9 Personalentscheidungen des Aufsichtsrats Vorbemerkung A. Personalauswahl I. Entscheidungsnotwendigkeiten II. Anforderungsprofil III. Entscheidungsvorbereitung B. Bestellung I. Rechtsnatur II. Zuständigkeit III. Bestellungsdauer IV. Beschluss V. Wiederbestellung VI. Fehlerhafte Bestellung C. Besondere Organmitglieder geschäftsleitender Organe I. Vorsitzender II. Sprecher III. Arbeitsdirektor IV. Stellvertretende Organmitglieder V. Entsandtes Aufsichtsratsmitglied VI. Doppelmandate D. Dienstvertrag I. Vorbemerkung II. Abschluss des Vertrages III. Pflichten der geschäftsleitenden Organmitglieder IV. Vergütung V. Sonstige Rechte der geschäftsleitenden Organmitglieder VI. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot VII. Vertragsdauer VIII. Vertragsregelungen im Konzern IX. Schlussbestimmungen X. Fehlerhafter Dienstvertrag XVII

9 E. Ruhegeldvertrag I. Vorbemerkung II. Versorgung der geschäftsleitenden Organmitglieder III. Hinterbliebenenversorgung F. Sonstige Personalentscheidungen I. Zusätzliche Leistungen für neue Organmitglieder II. Entscheidungen des Aufsichtsrats zwischen Beginn und Ende der Organtätigkeit III. Rechtsgeschäfte mit ehemaligen geschäftsleitenden Organmitgliedern IV. Zustimmung zu Personalentscheidungen der Geschäftsleitung G. Einseitige Beendigung Bestellung/Anstellung I. Widerruf der Bestellung durch die Gesellschaft II. Amtsniederlegung durch das Organmitglied III. Schicksal des Dienstvertrages H. Einvernehmliche Beendigung Bestellung/Anstellung I. Beendigung des Mandats II. Fortbestand des Anstellungsvertrages III. Aufhebung des Anstellungsvertrages ohne Abfindung IV. Aufhebung des Anstellungsvertrages mit Abfindung I. Geschäftsordnung für Vorstand/Geschäftsführung I. Allgemeines II. Zusammenarbeit im Geschäftsleitungs-Gremium III. Beschlussfassung IV. Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat Anlagen (siehe S. 928 ff.) Anlage 9 1 Vertrag mit dem Vorstandsmitglied einer AG Anlage 9 2 Vertrag mit dem Geschäftsführer einer GmbH Anlage 9 3 Geschäftsordnung für den Vorstand der AG Anlage 9 4 Übertragung einer unverfallbaren Pensionsanwartschaft Anlage 9 5 Hinterbliebenenversorgung nach Ehescheidung Anlage 9 6 Freistellung des Vorstandsmitglieds einer AG Anlage 9 7 Aufhebung des Dienstvertrages mit dem Vorstandsmitglied einer AG XVIII 10 Vergütung der Aufsichtsratstätigkeit I. Grundlagen Vergütungsanspruch Festsetzung der Vergütung Arten der Vergütung Publizität der Vergütung II. Angemessenheitsgebot III. Auslagenersatz und Verpflichtung der Gesellschaft Anspruchsbegründende Tätigkeiten Erstattungsfähige und nicht erstattungsfähige Kosten Leistungsstandard Entscheidungskompetenz bei der Auslagenerstattung Verpflichtungen der Gesellschaft durch den Aufsichtsrat

10 IV. Honorarverträge (Beratungsverträge) Zulässigkeit von Honorarverträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern (Hinweis) Zuständigkeiten für den Abschluss (Hinweis) V. Steuerfragen Steuerliche Behandlung beim Aufsichtsratsmitglied Steuerliche Behandlung bei der Gesellschaft VI. Vergütungen in der GmbH Mitbestimmte GmbH laut MitbestG Mitbestimmte GmbH laut BetrVG Sanktionen gegen Mitglieder des Aufsichtsrats I. Verweigerung der Entlastung Alljährliche Beschlussfassung der Hauptversammlung Referenzperiode Einzubeziehender Personenkreis Missbilligung der Aufsichtsratstätigkeit Keine Teilentlastungsverweigerung Keine unmittelbaren Rechtsfolgen Erhebliche politische Zukunftswirkungen Einzelentlastung, Gesamtentlastung GmbH II. Abberufung durch die Hauptversammlung und durch Entsendungsberechtigte Abberufung der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung Abberufung entsandter Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung Abberufung entsandter Aufsichtsratsmitglieder durch den Entsendungsberechtigten Rechtsfolgen wirksamer Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds GmbH III. Gerichtliche Abberufung aus wichtigem Grund Gerichtliche Abberufung auf Antrag des Aufsichtsrats Erfordernis des wichtigen Grundes Bisher bekannt gewordene Fälle Abberufung entsandter Aufsichtsratsmitglieder Abberufung von Ersatzmitgliedern Gerichtliches Verfahren GmbH IV. Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer auf Veranlassung der Arbeitnehmer Durch die Arbeitnehmer gemäß MitbestG Durch die Hauptversammlung auf Vorschlag der Arbeitnehmer gemäß MontanMitbestG Durch die Arbeitnehmer gemäß MitbestErgG Durch die Arbeitnehmer gemäß DrittelbG V. Sanktionen nach Kapitalmarktrecht Strafbarkeit von verbotenen Handlungen im Vorfeld von Insidergeschäften XIX

11 XX 2. Zivilrechtliche Haftung wegen Verstoßes gegen das Verbot von Handlungen im Vorfeld von Insidergeschäften Verfolgung wegen Verstoßes gegen die Vorschriften der Ad hoc-publizität als Ordnungswidrigkeit Sorgfaltspflicht von Aufsichtsratsmitgliedern bei ihrer Informationspolitik im eigenen Interesse GmbH Schutz der Gesellschaft und der Anteilseigner I. Verschwiegenheitspflicht der Aufsichtsratsmitglieder Gesetzliche Grundlagen Sachlicher Umfang Besondere Sachverhalte Persönlicher Geltungsbereich Zwingende Geltung Dauer der Verschwiegenheitspflicht Sanktionen II. Interessenkonflikte Einleitung Aufsichtsratsmandat als Nebenamt Unvereinbare Tätigkeiten Allgemeine Beurteilung von Interessenkonflikten Punktuelle Interessenkonflikte Dauerhafte Interessenkonflikte Interessenkonflikte bei Unternehmensübernahmen Stimmverbote durch Satzung oder Geschäftsordnung? Organisationspflichten des Aufsichtsrats III. Verbot von Insidergeschäften Einführung Verbotene Insidergeschäfte Führung von Insiderverzeichnissen Ad hoc-publizität Wertpapiergeschäfte von Organmitgliedern Haftung und Schadensersatz I. Einleitung Aufsichtsratshaftung Sanktion, Prävention und Schadensausgleich Kanalisierung von Ansprüchen über die juristische Person (Binnenhaftung und Außenhaftung) Jüngere Entwicklungen II. Haftung gegenüber der Gesellschaft Haftungsvoraussetzungen (Überblick Grundsätze) Sorgfaltspflichten im Einzelnen ( duty of care ) Verschwiegenheitspflicht Treuepflicht ( duty of loyalty ) Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft Gesamtschuldnerische Haftung Beweislast Beginn und Ende der Haftung

12 9. Haftungsausschluss und Modifikation der Haftung Besondere Haftungsvorschriften III. Haftung gegenüber Dritten (Außenhaftung) Allgemeines Deliktische Haftung nach BGB Sonderbestimmungen im AktG und GmbHG Haftung aus kapitalmarktrechtlichen Publizitätsvorschriften Haftung aus der Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex IV. Haftung im Konzern Übersicht Vertragskonzern Faktischer Konzern V. Versicherung gegen Schadensersatzansprüche Übersicht Zulässigkeit der D&O-Versicherung Kompetenz zum Abschluss der D&O-Versicherung VI. Zusammenhang zwischen Corporate Governance, Haftpflichtrecht und Versicherungsschutz Sarbanes-Oxley Act I. Einführung Hintergrund des Sarbanes-Oxley Act Umsetzung durch die SEC Wesentlicher Inhalt II. Extraterritoriale Wirkungen Anwendung auf US-amerikanische und ausländische Unternehmen Auswirkungen in Deutschland III. Audit Committee Überblick Einrichtung Besetzung Aufgaben und Kompetenzen des Audit Committee IV. Andere Auswirkungen auf die Corporate Governance mit Bedeutung für den Aufsichtsrat Bestätigungserklärungen Interne Kontrollsysteme Keine Kredite an Organmitglieder und leitende Angestellte mit Führungsaufgaben Anforderungen im Zusammenhang mit Verhaltenspflichten von Anwälten Verbot der Einflussnahme auf Abschlussprüfer Erweiterte Veröffentlichungspflichten Verwirkung bestimmter Gewinne und Boni V. Wirtschaftsprüfer Registrierungspflicht Unabhängigkeit Berichtspflicht des Abschlussprüfers an das Audit Committee VI. Anhang: Übersicht über die Durchführungsverordnungen XXI

13 Anlagen Anlage 1 1 Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni Anlage 2 1 Beispiel für den Vorschlag des Aufsichtsrats zur Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Anlage 2 2 Beispiel für den Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds Anlage 3 1 Satzungsbestimmungen Anlage 3 2 Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat Anlage 4 1 Beispiel für die Niederschrift über eine Aufsichtsratssitzung Anlage 4 2 Beispiel für eine schriftliche Beschlussfassung des Aufsichtsrats Anlage 4 3 Niederschrift über eine schriftliche Beschlussfassung des Aufsichtsrats 924 Anlage 8 1 Beispiel für Zustimmungsvorbehalte in der Geschäftsordnung des Vorstands (Katalog der zustimmungspflichtigen Geschäfte, Unternehmensplanung) Anlage 9 1 Vertrag mit dem Vorstandsmitglied einer AG Anlage 9 2 Vertrag mit dem Geschäftsführer einer GmbH Anlage 9 3 Geschäftsordnung für den Vorstand der AG 947 Anlage 9 4 Übertragung einer unverfallbaren Pensionsanwartschaft Anlage 9 5 Hinterbliebenenversorgung nach Ehescheidung Anlage 9 6 Freistellung des Vorstandsmitglieds einer AG Anlage 9 7 Aufhebung des Dienstvertrages mit dem Vorstandsmitglied einer AG 955 Autorenverzeichnis Sachverzeichnis XXII

Unternehmensmitbestimmung. Prof. Dr. Monika Schlachter

Unternehmensmitbestimmung. Prof. Dr. Monika Schlachter Unternehmensmitbestimmung Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008 Unternehmensmitbestimmung und Betriebsverfassung Z W E C K Betriebsverfassung Mitbestimmung auf betrieblicher Ebene Unternehm.-mitbest..

Mehr

Die Organhaftung der Mitglieder des Vorstands der Aktiengesellschaft

Die Organhaftung der Mitglieder des Vorstands der Aktiengesellschaft Die Organhaftung der Mitglieder des Vorstands der Aktiengesellschaft von Dr. Lothar Schlosser, LL.M. (NYU) Rechtsanwaltsanwärter in Wien Wien 2002 Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung Inhaltsverzeichnis

Mehr

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt.

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt. I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: AUDI Aktiengesellschaft. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 1. Auflage... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... Die Autoren...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 1. Auflage... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... Die Autoren... Vorwort zur 4. Auflage.................................................. Vorwort zur 1. Auflage.................................................. Abkürzungsverzeichnis..................................................

Mehr

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Aktienrecht

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Aktienrecht Inhaltsverzeichnis Teil 1: Aktienrecht A. Einführung... 13 I. Publikumsgesellschaft, Organe... 13 II. Satzungsstrenge... 13 III. Fungibilität der Aktie... 13 IV. Einführung der sogenannten Kleinen AG...

Mehr

Die Beendigung der GmbH

Die Beendigung der GmbH Die Beendigung der GmbH Folie 31 Die Beendigung der GmbH beginnt wie bei jeder Gesellschaftsform mit ihrer Auflösung. Auflösungsgründe Die GmbH wird durch folgende Ereignisse aufgelöst: 1. Auflösungsbeschluss,

Mehr

Geschäftsordnung. für das Präsidium des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft. Fassung vom 23. September 2015

Geschäftsordnung. für das Präsidium des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft. Fassung vom 23. September 2015 s Geschäftsordnung für das Präsidium des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft Fassung vom 23. September 2015 1 Zusammensetzung und Aufgaben 1. Der Vorsitzende, die Stellvertreter und ein weiteres,

Mehr

Der Geschäftsleitervertrag

Der Geschäftsleitervertrag Der Geschäftsleitervertrag Begründung, Inhalt und Beendigung der Rechtsstellung der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer in den Kapitalgesellschaften und Genossenschaften Dr. Theodor Baums Universitätsprofessor

Mehr

Abkürzungsverzeichnis 15. Einleitung 19

Abkürzungsverzeichnis 15. Einleitung 19 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 19 Kapitel 1: Entwicklungen zur Corporate Governance 21 A. Aktiengesetz 21 I. Aufsichtsrat als Quasi-Teil der Geschäftsführung 22 II. Personelle Trennung

Mehr

"Der Aufsichtsrat", Jänner 2013

Der Aufsichtsrat, Jänner 2013 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 3 Kapitel 1 Rechtliche Rahmenbedingungen 1.1 Der Aufsichtsrat im Gesetz und im Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK)... 11 1.1.1 Gesetzliche Bestimmungen... 11 1.1.2

Mehr

RWE Pensionsfonds AG

RWE Pensionsfonds AG - Genehmigt durch Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 18.10.2007 Gesch.Z: VA 14-PF 2007/9 - RWE Pensionsfonds AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsgebiet

Mehr

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) -----------------------------------------------------------------------

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- S A T Z U N G der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein führt den Namen

Mehr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Dienstag, 17. Juni 2014, um 12:00 Uhr, Forum

Mehr

Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr. Stand: 28. Oktober 2015. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr. Stand: 28. Oktober 2015. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr 1 Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr Stand: 28. Oktober 2015 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. (2) Die Aktiengesellschaft führt die Firma,,Aktiengesellschaft

Mehr

Europäisches Betriebsräte-Gesetz EBRG, SEBG, MgVG, SCEBG

Europäisches Betriebsräte-Gesetz EBRG, SEBG, MgVG, SCEBG Europäisches Betriebsräte-Gesetz EBRG, SEBG, MgVG, SCEBG Kommentar von Professor Dr. Georg Annuß, LL.M. Rechtsanwalt, München Außerplanmäßiger Professor an der Universität Regensburg Dr. Thomas Kühn Richter

Mehr

Corporate Governance Bericht/ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB

Corporate Governance Bericht/ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB Stand: 26. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG... 1 2. Angaben zu angewandten Unternehmensführungspraktiken... 2 3. Zusammensetzung

Mehr

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v.

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v. Satzung des Vereins Medien-Club München e.v. Art. 1 Name Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Medien-Club München. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen werden. Nach

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Anlage zum Lagebericht 2014. Verweis Gegenstand Erklärung der Geschäftsführung/des Aufsichtsrates

Anlage zum Lagebericht 2014. Verweis Gegenstand Erklärung der Geschäftsführung/des Aufsichtsrates Erklärung von Geschäftsleitung und Aufsichtsrat der Tempelhof Projekt GmbH zum Berliner Corporate Governance Kodex für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 Anlage zum Lagebericht 2014 Verweis Gegenstand

Mehr

Christina Sibilla von Haeften Organhaftung und Haftungsausgleich im schweizerischen Aktienrecht im Vergleich mit dem deutschen Recht

Christina Sibilla von Haeften Organhaftung und Haftungsausgleich im schweizerischen Aktienrecht im Vergleich mit dem deutschen Recht Berichte aus der Rechtswissenschaft Christina Sibilla von Haeften Organhaftung und Haftungsausgleich im schweizerischen Aktienrecht im Vergleich mit dem deutschen Recht Shaker Verlag Aachen 2000 INHALT

Mehr

Die GmbH. Unterscheidungsmerkmal Gründungsvorschriften. Organe. HR-Eintragung. Firma Kapitalaufbringung. Haftung. Geschäftsführung.

Die GmbH. Unterscheidungsmerkmal Gründungsvorschriften. Organe. HR-Eintragung. Firma Kapitalaufbringung. Haftung. Geschäftsführung. Die GmbH GmbH GmbH (gemäß GmbH-Gesetz) GmbH Gründung durch eine oder mehrere Personen; Gesellschaftsvertrag erforderlich (=Satzung); muss notariell beurkundet werden - Gesellschafterversammlung: oberstes

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Das Recht der Unternehmensmitbestimmung

Das Recht der Unternehmensmitbestimmung Das Recht der Unternehmensmitbestimmung von Dr. Mark Lembke, LL.M. (Cornell) Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Attorney-at-Law (New York), Lehrbeauftragter der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Mehr

Der GmbH-Geschäftsführer im Gesellschafts-, Steuerund Sozialversicherungsrecht

Der GmbH-Geschäftsführer im Gesellschafts-, Steuerund Sozialversicherungsrecht Der GmbH-Geschäftsführer im Gesellschafts-, Steuerund Sozialversicherungsrecht Von Dr. jur. Gerhard Brandmüller Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuer- und Sozialrecht Vereidigter Buchprüfer 15. Auflage Stollfuß

Mehr

Die Beendigung der Anstellungsverhältnisse von GmbH-Geschäftsführern

Die Beendigung der Anstellungsverhältnisse von GmbH-Geschäftsführern Peter Neu Die Beendigung der Anstellungsverhältnisse von GmbH-Geschäftsführern PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften INHALTSVERZEICHNIS: 1 EINFÜHRUNG 11 1. TEIL: DAS ANSTELLUNGSVERHÄLTNIS 15

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 2. Auflage Vorwort zur 1. Auflage Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Bestellung des Managers

Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 2. Auflage Vorwort zur 1. Auflage Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Bestellung des Managers Vorwort zur 2. Auflage... 5 Vorwort zur 1. Auflage... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 17 I. Bestellung des Managers... 23 A. GmbH-Geschäftsführer... 23 1. Allgemeines... 23 2. Bestellung...

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI. Literaturverzeichnis... XV

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XI. Literaturverzeichnis... XV Rz. Seite Abkürzungsverzeichnis... XI Literaturverzeichnis... XV A. Das Anhörungsverfahren bei Kündigung nach 102 BetrVG... 1... 1 I. Allgemeine Grundsätze... 1... 1 1. Entstehungsgeschichte... 1... 1

Mehr

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

S A T Z U N G. der. RATIONAL Aktiengesellschaft. Landsberg am Lech

S A T Z U N G. der. RATIONAL Aktiengesellschaft. Landsberg am Lech S A T Z U N G der RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech H:\AR\Satzung\2015\Satzung-RationalAG Stand 29 04 2015.docx - 2 - Gliederung I. Allgemeine Bestimmungen 3 1 Firma, Sitz 3 2 Gegenstand des

Mehr

Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl

Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl Kriterium Eigenbetrieb Kommunalunternehmen GmbH AG Wesen und Rechtsgrundlagen Organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes kommunales

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Freunde GS Klenze 48 e. V. Nach Eintragung im Vereinsregister

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Ritterhude Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Ritterhude Gesellschaft mit beschränkter Haftung OS 5.06 Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Ritterhude Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Rechtsform und Firma 1. Das Unternehmen ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Mehr

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB

Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Die Angaben im Lagebericht und im Konzernlagebericht erläutern wir wie

Mehr

I. Abschnitt Stellung und Aufgaben des Vereins

I. Abschnitt Stellung und Aufgaben des Vereins Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Abschnitt Stellung und Aufgaben des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Conpart e.v." (2) Der Verein hat seinen Sitz in Bremen und ist dort im Vereinsregister

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.

Mehr

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden

Mehr

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile

Mehr

Die Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft Lothar Volkelt Die Unternehmergesellschaft (UG) Gründung, Geschäftsführung, Recht und Steuern 2. Auflage GABLER Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 11 1 Vor-Überlegungen 13 A. Probleme und Lösungen in der

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum

Mehr

Satzung. der. EWE Aktiengesellschaft

Satzung. der. EWE Aktiengesellschaft Satzung der EWE Aktiengesellschaft in der Fassung vom 28. Juni 2010 1 - Allgemeine Bestimmungen - 1 Firma, Sitz 2 Unternehmensgegenstand 3 Bekanntmachungen - Grundkapital und Aktien - 4 Grundkapital 5

Mehr

Interessenausgleich und Sozialplan

Interessenausgleich und Sozialplan Interessenausgleich und Sozialplan Prof. Dr. Gerhard Röder und Dr. Ulrich Baeck Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht in Stuttgart und Frankfurt 3., überarbeitete Auflage 3ur!sflscRe GesamtbibÜotheR

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

Der GmbH-Geschäftsführer im Gesellschafts-, Steuerund Sozialversicherungsrecht

Der GmbH-Geschäftsführer im Gesellschafts-, Steuerund Sozialversicherungsrecht Der GmbH-Geschäftsführer im Gesellschafts-, Steuerund Sozialversicherungsrecht Von Dr. jur. Gerhard Brandmüller Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuer- und Sozialrecht Vereidigter Buchprüfer 11. Auflage Stollfuß

Mehr

Rechte der Aktionäre

Rechte der Aktionäre Ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG am 12. Juni 2015 Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen

Mehr

Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz - DrittelbG)

Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz - DrittelbG) Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz - DrittelbG) DrittelbG Ausfertigungsdatum: 18.05.2004 Vollzitat: "Drittelbeteiligungsgesetz vom 18. Mai 2004

Mehr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Herlitz Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Mercoline GmbH gemäß 295, 293a Aktiengesetz über die Änderung des Gewinnabführungsvertrages vom 24. November

Mehr

Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf

Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf - Wertpapier-Kenn-Nr. 527 400 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, 02.07.2012, 10:00 Uhr in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 13: Grundlagen der Aktiengesellschaft Definition der AG Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung für Verbindlichkeiten auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt

Mehr

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt

Mehr

Der GmbH-Geschäftsführer

Der GmbH-Geschäftsführer www.nwb.de Der GmbH-Geschäftsführer Zivilrecht Steuerrecht Sozialversicherungsrecht Haftung Von Michael Daumke, Ltd. Regierungsdirektor und Prof. Dr. Jürgen Keßler 3., vollständig aktualisierte und überarbeitete

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Satzung. der. NATURSTROM Aktiengesellschaft

Satzung. der. NATURSTROM Aktiengesellschaft Satzung der NATURSTROM Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma NATURSTROM Aktiengesellschaft. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf.

Mehr

S A T Z U N G. VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München. (gültig ab März 2016)

S A T Z U N G. VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München. (gültig ab März 2016) S A T Z U N G VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München (gültig ab März 2016) Satzung VSA GmbH, ab März 2016 2 Inhalt 1 Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr... 3 2 Gegenstand des Unternehmens...

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XV. A. Einleitung... 1... 1

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XV. A. Einleitung... 1... 1 Rn. Seite Vorwort... V Literaturverzeichnis... XV A. Einleitung... 1... 1 B. Grundlagen des Leasings... 5... 3 I. Rechtsnatur des Leasingvertrages... 5... 3 II. Leasingarten... 8... 3 1. Finanzierungsleasing...

Mehr

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft Gerd Raguß Der Vorstand einer Aktiengesellschaft Vertrag und Haftung von Vorstandsmitgliedern 2., aktualisierte Auflage 4y Springer Einleitung I 1.1 Entstehung des Buches 1 1.2 Die Aktiengesellschaft 2

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name

GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name GESELLSCHAFTSVERTRAG (Stand: 14.. Juli i 2011) 1 Name (1) Die Gesellschaft führt den Namen "Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung". (2) Die Gesellschaft

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH. zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH. zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 1 Rechtsform, Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Stadtwerke

Mehr

Arbeitsrecht in Frage und Antwort

Arbeitsrecht in Frage und Antwort Beck-Rechtsberater im dtv 50629 Arbeitsrecht in Frage und Antwort Bewerbung, Vertrag, Krankheit, Entgeltfortzahlung, Urlaub, Kündigungsschutz, Abfindung, Zeugnis von Dr. Dr. Nikolaus H. Notter, Dr. Walter

Mehr

Finale Fassung 23. Juni 2014

Finale Fassung 23. Juni 2014 Public Corporate Governance Bericht der FMS Wertmanagement Service GmbH für das Geschäftsjahr 2013 1. Einleitung Die FMS Wertmanagement Service GmbH ( Gesellschaft ) wurde am 18. April 2012 von der FMS

Mehr

Professor Dr. Reinhard Richardi Wintersemester 2006/2007. Mitbestimmungsrecht GLIEDERUNG

Professor Dr. Reinhard Richardi Wintersemester 2006/2007. Mitbestimmungsrecht GLIEDERUNG Professor Dr. Reinhard Richardi Wintersemester 2006/2007 Mitbestimmungsrecht GLIEDERUNG Erstes Kapitel: Die Mitbestimmung als Element des Arbeits- und Gesellschaftsrechts 1 Begriff und Mitbestimmung I.

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort... VII Inhaltsverzeichnis... XI Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... XIX

Inhaltsübersicht. Vorwort... VII Inhaltsverzeichnis... XI Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... XIX Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort............................... VII Inhaltsverzeichnis......................... XI Abkürzungs- und Literaturverzeichnis............... XIX 1. Teil: Die wichtigsten

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Buschhöhe 8, 28357 Bremen Telefon 0421 17367-0 - Telefax 0421 17367-15 info@berufsbildung-see.de www.berufsbildung-see.de Satzung der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt

Mehr

SATZUNG der Bayerischen Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft Beilngries. Stand: 13. Juni 2014

SATZUNG der Bayerischen Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft Beilngries. Stand: 13. Juni 2014 SATZUNG der Bayerischen Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft Beilngries Stand: 13. Juni 2014 1 Firma und Sitz der Gesellschaft Geschäftsjahr (1) Die Firma lautet: Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft.

Mehr

Börsenordnung der Hamburger Getreidebörse. I. Abschnitt: Organisation

Börsenordnung der Hamburger Getreidebörse. I. Abschnitt: Organisation HAMBURGER GETREIDEBÖRSE des Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.v. Adolphsplatz 1(Börse, Kontor 24, 20457 Hamburg Tel. 040/ 36 98 79-0 Fax. 040/ 36 98 79-20 E-Mail: secretariat@vdg-ev.de Börsenordnung

Mehr

Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG)

Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG) Ordentliche Hauptversammlung der JENOPTIK AG am 3. Juni 2015 Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB 1. Erklärung gemäß 161 des Aktiengesetzes Gemäß 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat im April 2016 die folgende Erklärung abgegeben: Entsprechenserklärung

Mehr

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Träger 2 Aufgaben 3 Allgemeine Grundsätze für die Geschäftspolitik der Sparkasse 4 Organe

Mehr

SATZUNG. Stand: 15.06.2011. Technischer Überwachungs-Verein Saarland e.v. Hauptverwaltung: Am TÜV 1, 66280 Sulzbach

SATZUNG. Stand: 15.06.2011. Technischer Überwachungs-Verein Saarland e.v. Hauptverwaltung: Am TÜV 1, 66280 Sulzbach Seite 1 von 7 SATZUNG Stand: 15.06.2011 Technischer Überwachungs-Verein Saarland e.v. Hauptverwaltung: Am TÜV 1, 66280 Sulzbach 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Mehr

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der

Mehr

Corporate Governance Grundsätze der Hannover Rück SE

Corporate Governance Grundsätze der Hannover Rück SE Corporate Governance Grundsätze der Hannover Rück SE (beschlossen in der Aufsichtsratssitzung am 6. August 2013) 1. Einführung Die vorliegenden Corporate Governance Grundsätze der Hannover Rück SE haben

Mehr

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins Förderverein Löschzug Kalkar 1. Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Löschzug Kalkar mit dem Zusatz e.v. nach seiner

Mehr

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater

Mehr

Der GmbH-Geschäftsführer

Der GmbH-Geschäftsführer www.nwb.de Der GmbH-Geschäftsführer» Zivilrecht Steuerrecht Sozialversicherungsrecht Haftung Von Michael Daumke, Ltd. Regierungsdirektor a. D., Prof. Dr. Jürgen Keßler und Uwe Perbey, Dipl.-Finanzwirt,

Mehr

III. Der Betriebsrat... 44 1. Bildung... 44 a) Zusammensetzung... 45 b) Wahl... 47 2. Amtszeit... 50 a) Grundsätze... 50 b) Übergangsmandat, 21a

III. Der Betriebsrat... 44 1. Bildung... 44 a) Zusammensetzung... 45 b) Wahl... 47 2. Amtszeit... 50 a) Grundsätze... 50 b) Übergangsmandat, 21a Inhalt Vorbemerkung... 11 A. Formen der Arbeitnehmervertretung... 13 I. Betriebsverfassung... 13 1. Gesetzliche Grundlagen... 14 2. Sonstige kollektiv-rechtliche Regelungen... 15 a) Tarifverträge... 16

Mehr

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5.

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Hauptversammlung der am 5. Mai 2011 Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG verpflichtet,

Mehr

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung: GmbHG

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung: GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung: GmbHG Kommentar von em. Prof. Heinz Rowedder, Prof. Dr. Christian Schmidt-Leithoff, Hans Jürgen Schaal, Dr. Alfred Bergmann, Dr. Andreas Pentz,

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats

Bericht des Aufsichtsrats Bericht des Aufsichtsrats Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2014 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen, und er

Mehr

GESELLSCHAFTERVERTRAG

GESELLSCHAFTERVERTRAG GESELLSCHAFTERVERTRAG der Entwicklungsgesellschaft Meckenheim-Merl mit beschränkter Haftung in der Fassung vom 12.09.1984 1 Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:

Mehr

Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013

Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel... 3

Mehr

Corporate Governance Bericht 2010

Corporate Governance Bericht 2010 juris GmbH Corporate Governance Bericht 2010 Stand: 15. April 2010 1 Inhalt 1. Einleitung... 3 2. Erklärung zum Public Corporate Governance Kodes des Bundes... 3 3. Gesellschafter und Gesellschafterversammlung...

Mehr

Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de. Inhaltsübersicht. Teil 1 Allgemeines

Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de. Inhaltsübersicht. Teil 1 Allgemeines Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de Inhaltsübersicht Vorwort.................................... V Inhaltsverzeichnis.............................. XVII Literaturverzeichnis.............................

Mehr

Inhalt. A. Einleitung 1. B. Erkenntnisinteresse 3

Inhalt. A. Einleitung 1. B. Erkenntnisinteresse 3 Vorwort VII A. Einleitung 1 B. Erkenntnisinteresse 3 C. Grundsätzliches zu öffentlichen Unternehmen 5 /. Differenzierung nach verschiedenen Typen 5 1. Die Eigengesellschaft 6 a) Begriffsklärung 6 b) Systematische

Mehr

Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG

Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG Hauptversammlung der HUGO BOSS AG am 3. Mai 2012 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG Die Einberufung der Hauptversammlung enthält bereits Angaben zu den Rechten

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Trentinaglia, HB Vermögensverwaltung im Kindschafts- und Sachwalterrecht VII

Inhaltsverzeichnis. Trentinaglia, HB Vermögensverwaltung im Kindschafts- und Sachwalterrecht VII Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII I. Vertretung von Minderjährigen und erwachsenen geschäftsunfähigen Personen... 1 A. Schutz durch die Rechtsordnung... 1 II. Allgemeines zur Geschäftsunfähigkeit

Mehr

1 Errichtung, Sitz, Aufgabe

1 Errichtung, Sitz, Aufgabe Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPVG NW) Vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 418), geändert durch Gesetz vom 10. November 1998 (GV. NRW. S. 663), durch Gesetz

Mehr

S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft

S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma: SolarWorld Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in

Mehr

Name und Sitz. 2 Zweck der Stiftung

Name und Sitz. 2 Zweck der Stiftung In Verbindung mit der Bundesärztekammer / Kassenärztlichen Bundesvereinigung / Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e. V. / Marburger Bund, Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr