GIPS 2010: Besondere Aspekte II
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- Kristina Schubert
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1 GIPS 2010: Besondere Aspekte II Susanne Klemm, Ernst & Young GIPS Aperitif der Schweizerischen Bankiervereinigung Zürich,
2 Agenda Neuerungen in den GIPS 2010 bezüglich: 1. Presentation & Reporting 2. Disclosures 3. Highlights Real Estate 4. Highlights Private Equity 5. Schlussbetrachtung Seite Präsentation & Reporting (1/5) GIPS 2010, p.46 Seite
3 1. Präsentation & Reporting (2/5) Volatilität als neue Risikokennzahl 5.A.2: Ab muss zum Jahresende a. die 3-Jahres annualisierte ex-post Standardabweichung (SD) der monatlichen Composite und Benchmark-Rendite ausgewiesen werden (->annualisierte Volatilität), und b. Sofern eine Firma die SD nicht für relevant oder angemessen hält, muss sie zusätzlich ein weiteres ex-post Risikomass ausweisen. Ein Q&A und ein Guidance Statement sind in Vorbereitung. Seite Präsentation & Reporting (3/5) Empfehlungen: 5.B.4: Für jede Periode, für die eine ex-post SD des Composites und des Benchmarks gezeigt werden, sollte ebenfalls die annualisierte Rendite des Composites und des Benchmarks ausgewiesen werden. Siehe auch 5.B.5. Seite
4 1. Präsentation & Reporting (4/5) Darstellung von angebrochenen Perioden 5.A.1.c und d: Falls die erste Compositeperiode kürzer als ein Jahr ist, muss diese Rendite ebenfalls ausgewiesen werden (das Gleiche gilt für Endperioden, die nicht ein vollständiges Jahr ausmachen). 5.A.1.b: Compositerenditen müssen klar als Brutto oder Netto- Renditen identifiziert werden. Empfehlungen 5.B.7: Firmen sollten mehr als 10 Jahre GIPS-konforme Renditen ausweisen. 5.B.9: GIPS-konforme Reports sollten jedes Quartal aktualisiert werden. Seite Präsentation & Reporting (5/5) Portability 5.A.8: Der Performance-Trackrecordeiner Vorgängerfirma muss unter folgenden Bedingungen mit dem Trackrecord der neuen oder übernehmenden Firma auf composite-spezifischer Basis- verknüpft dargestellt werden: i. wenn im Wesentlichen alle Träger von Investmententscheidungen in der neuen oder übernehmenden GIPS-Firma beschäftigt werden; ii. wenn der Entscheidungsprozess in der neuen GIPS-Firma im Wesentlichen intakt und unabhängig bleibt und iii. die neue oder übernehmende GIPS-Firma über Daten und Unterlagen verfügt, um die präsentierte Performance zu belegen. Seite
5 2. Disclosures (1/10) 4.A.1: Verifikationsstatus in der Compliance-Erklärung: Für verifizierte Firmen Die Firma ABC beansprucht GIPS-Konformität und hat diesen Bericht in Übereinstimmung mit den GIPS Standards erstellt und präsentiert. Die Firma ABC wurde unabhängig verifiziert für den Zeitraum von bis. Eine Kopie des Verifizierungsberichtes ist auf Anfrage erhältlich. Die Verifizierung überprüft, ob die Firma die Anforderungen zur Compositebildung auf der Ebene der gesamten Firma eingehalten hat und ob die internen Richtlinien und Prozesse geeignet sind, Renditen in Übereinstimmung mit den Standards zu berechnen und darzustellen. Die Verifizierung überprüft nicht die Korrektheit einer spezifischen Compositepräsentation. Seite Disclosures (2/10) Für Firmen, die nicht verifiziert wurden Die Firma ABC beansprucht GIPS-Konformität und hat diesen Bericht in Übereinstimmung mit den GIPS Standards erstellt und präsentiert. Die Firma ABC wurde nicht unabhängig verifiziert. 4.A.1: Das Compliance Statement darf nur im Rahmen einer GIPS-konformen Präsentation benutzt werden. Für die Werbung gilt ein anderes Compliance-Statement (siehe auch p.29 GIPS 2010). Seite
6 2. Disclosures (3/10) Benchmark und Gebühren: 4.A.4: Die Firma muss die Benchmark-Beschreibung angeben. -> GIPS Glossary p.36 4.A.6 b und c: Falls Nettorenditen präsentiert werden, muss die Firma angeben, ob Modellgebühren oder effektive Gebühren verwendet wurden und ob die Renditen nach Abzug von Performance-Feesdargestellt wurden. Seite Disclosures (4/10) Bewertung und Risiko: 4.A.12: Die Firmen müssen angeben, dass auf Verlangen die internen Richtlinien zur Bewertung der Portfolios, zur Berechnung der Performance und zur Erstellung der GIPSkonformen Präsentationen zur Verfügung gestellt werden. 4.A.13: Die GIPS-Firmen müssen das Vorliegen, den Gebrauch und das Ausmaß des Einsatzes von Hebelinstrumenten, von Derivaten und Short-Positionen offen legen (sofern diese wesentlich sind) und eine Beschreibung über den Zweck, die Häufigkeit und die Charakteristika der Instrumente geben, damit die eingegangenen Risiken in genügendem Ausmass identifiziert werden können. Seite
7 2. Disclosures (5/10) Neue Disclosures im Bereich der Bewertung und Bezug auf die GIPS Valuation Principles im Kap. II: 4.A.27: Die Firmen müssen angeben, ob subjektive, nicht beobachtbare Inputs für die Bewertung von Portfolios in wesentlichem Ausmass für ein Composite verwendet wurden. 4.A.28: Die Firmen müssen angeben, falls die Bewertungshierarchie des Composites sich wesentlich von der empfohlenen unterscheidet. Seite Disclosures (6/10) Neue Angaben zum Composite-Risiko (siehe auch 5.A.2): 4.A.33: Firmen müssen angeben, falls die 3 Jahres ex-post annualisierte SD des Composites und/oder des Benchmarks nicht präsentiert, weil die verlangten 36 Monatsrenditen nicht vorliegen. -> Beispiel S A.34: Falls die Firma entscheidet, dass die annualisierte 3- Jahres ex-post SD nicht relevant oder angemessen ist, muss sie den Grund hierfür angeben sowie das zusätzliche Risikomass beschreiben und den Grund für diese Wahl angeben. Seite
8 2. Disclosures (7/10) Neuformulierung bezüglich Liste der Composites: 4.A.11: Die Firmen müssen angeben, dass eine Liste der Composite-Beschreibungen auf Verlangen erhältlich ist. -> Siehe Beispiel einer Composite-Liste inkl. Beschreibung auf pp und qualitativen Angaben zum Risiko. Seite Disclosures (8/10) Offenlegung der Behandlung von Quellensteuern 4.A.20: GIPS Firmen müssen alle relevanten Details zur Behandlung von Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Kursgewinnen darlegen, falls dies wesentlich ist. Firmen müssen angeben, falls Benchmarks gewählt, deren Performance nach Abzug von Quellensteuern berechnet wurde, falls diese Information vorliegt. Verwendete Wechselkurse und Bewertungsquellen 4.A.21: Die Firmen müssen wesentliche Unterschiede bei den verwendeten Devisenkursen oder Bewertungsquellen für die Portfolios innerhalb eines Composites und zwischen einem Composites und dem Benchmark offen legen und beschreiben. Seite
9 2. Disclosures (9/10) Signifikante Cash Flows 4.A.32: Falls die Firma eine signifikante Cash-flow Richtlinie für eine spezifisches Composite festgelegt hat, muss die Firma angeben, wie diese definiert ist und für welche Perioden diese gültig ist. Seite Disclosures (10/10) Empfehlung zum Thema proprietary assets 4.B.8: Die Firmen sollen offenlegen, falls Composites eigene Gelder enthalten -> Glossary S. 42 Seite
10 3. Real Estate in den GIPS 2010 Neuerungen Real Estate 6.A.1: Einführung von fair value 6.A.4 b: Externe Bewertung (Schatzung) ab 2012 jährlich oder gemäss Kundenabsprache mindestens alle 36 Monate 6.A.6: Die Rendite-Berechnung muss mindestens quartalsweise erfolgen 6.A.8: Teilrenditen (ordentlicher Ertrag, Wertsteigerung) müssen einzeln berechnet (und ausgewiesen) werden Neuer Abschnitt für Closed-end Immobilien-Fonds (6.A.17-6.A.26) analog den Private Equity Anforderungen im Kap. 7. Seite Private Equity in GIPS 2010 (1/2) Neuerungen Private Equity 7.A.1: Einführung von fair value, Verweis auf GIPS Kap. II 7.A.4 :Berechnung der SI-IRR unter Verwendung von täglichen Cash-Flows 7.A.8: Die Definitionen der Composites müssen während der ganzen Lebensdauer des Composites konsistent bleiben. 7.A.9: Primary Funds müssen in einem Composite zusammengefasst werden, das nach Vintage Jahr und Mandat bzw. Anlagestrategie definiert ist. 7.A.10: Fund of Funds müssen in Composites zusammengefasst werden, die nach Vintage Jahr und/oder Anlagestrategie definiert wird. Seite
11 4. Private Equity in GIPS 2010 (2/2) Zusätzliche Anforderungen für Private Equity Fund of Fund Composites 7.A.22: Falls das Composite lediglich basierend auf der Anlagestrategie definiert ist, muss auch der SI-IRR der zugrundeliegenden Investitionen nach Vintage Jahr gezeigt werden (vor Abzug der Management Fees). 7.A.26: Prozentanteil der Anlagen, die in Direktanlagen (im Gegensatz zu Funds) investiert sind. Seite Schlussbetrachtung GIPS 2010 bringen: Volatilität als standardisiertes Risikomass Fair Value und entsprechende Disclosures Angabe zum Verifikationsstatus der Firma im Compliance Statement Seite
12 Kontaktdaten Susanne Klemm Ernst & Young AG Seite
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