Auswirkungen der rot-grünen Spargesetze auf die Einkommenssituation der Rentner

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Auswirkungen der rot-grünen Spargesetze auf die Einkommenssituation der Rentner"

Transkript

1 24. Februar 2005 Auswirkungen der rot-grünen Spargesetze auf die Einkommenssituation der Rentner I. Überblick Anfang März 2005 wird die Bundesregierung den 2. Armutsund Reichtumsbericht vorlegen. Nach dem Bericht ist das Risiko der Einkommensarmut unter den Älteren (65 Jahre und älter) im Jahr 2003 mit 11,4% deutlich geringer als bei der Gesamtbevölkerung (13,5%). Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Denn die seit Ende 2003 von Rot-Grün beschlossenen Einschnitte für die Rentner werden vom neuen Armutsund Reichtumsbericht nicht erfasst, sie haben aber massive Auswirkungen auf die Einkommenssituation der Rentner. Andreas Storm Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung 1. Die Einschnitte führen unmittelbar zu Kürzungen des Rentenzahlbetrages. Betroffen sind Bestandsrentner wie Rentenneuzugänge: - nach der Nullrunde 2004 fällt die Rentenanpassung für alle Rentner auch im Jahr 2005 aus, - seit haben alle Rentner den Pflegebeitrag voll zu zahlen, - ab haben 1,1 Mio. Rentner den Beitragszuschlag für Kinderlose zu zahlen, der Abzug erfolgt im April 2005 rückwirkend für das erste Quartal, - ab haben alle Rentner den Sonderbeitrag für Zahnersatz und Krankengeld zu zahlen. Ab vermindert sich die Standardrente für einen kinderlosen Rentner (1.175,85 Euro pro Monat) nominal um über 18 Euro pro Monat im Vergleich zur Rentenzahlung im März 2004, berücksichtigt man den Kaufkraftverlust ergibt sich sogar eine Minderung um fast 55 Euro pro Monat.

2 2. Folgende Einschnitte betreffen nur die Rentenzugänge: - alle Rentner, die ab in Rente gehen, erhalten ihre Rente erst am Monatsende, - für alle Rentner, die ab in Rente gehen, werden die Ausbildungszeiten wegen Schule und Studium gestrichen (in vollem Umfang von der Streichung betroffen sind alle Rentner, die am in Rente gehen). - alle Rentner, die ab in Rente gehen, können die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit frühestens erst mit 63 Jahren in Anspruch nehmen (in vollem Umfang von der Anhebung der Altersgrenze betroffen sind alle Rentner, die ab in Rente gehen). 3. Bestandrentner und Rentenneuzugänge werden von der Neuregelung der Rentenbesteuerung belastet: 3,3 Mio. der heutigen Rentner haben ab 2005 Steuern auf ihre Rente zu zahlen. Die steuerliche Belastung steigt schrittweise an, umgekehrt können die Erwerbstätigen zunehmend ihre Beiträge von der Steuer absetzen. Ab dem Jahr 2025 können die Erwerbstätigen ihre Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von Euro pro Jahr voll steuerlich absetzen. Umgekehrt unterliegt die Rente für alle Rentner, die im Jahr 2040 in den Ruhestand gehen, in voller Höhe der Steuerpflicht. Seite 02

3 II. Einzelbetrachtung 1. Nullrunden für die Rentner in den Jahren 2004 und Rot-Grün koppelt die Rentner von der allgemeinen Einkommensentwicklung ab Nachdem Rot-Grün den Rentnern im Jahr 2004 per Gesetz eine Nullrunde verordnet hat, fällt die Rentenanpassung in diesem Jahr erneut aus. Verantwortlich hierfür sind die Kürzungsfaktoren, die Rot-Grün im Jahr 2001 mit der Riester- Reform und im Frühjahr 2004 mit dem Nachhaltigkeitsgesetz in die bestehende Rentenformel eingefügt hat. Zwar behauptet Ministerin Ulla Schmidt gebetsmühlenartig, eine Aussage zur Höhe der Rentenanpassung 2005 sei erst im Frühjahr möglich. Damit streut sie den Rentnern aber Sand in die Augen. Denn im Rentenversicherungsbericht 2004 (RVB 2004), den sie Anfang Dezember 2004 vorgelegt hat, geht sie für 2005 selbst von einer Nullrunde aus. Auf eine Nullrunde müssen sich die Rentner voraussichtlich auch im nächsten Jahr einstellen. Denn im Hinblick auf die utopischen ökonomischen Annahmen, die die Regierung ihren Berechnungen zugrunde legt, dürfte die für das Jahr 2006 prognostizierte Mini-Anpassung von 0,27% nie Wirklichkeit werden. Jahr Rentenanpassung (Alte Bundesländer) Inflationsrate ,04% 1,0% % 1,6% % 1,5% (Prognose laut RVB 2004) (Prognose laut Herbstgutachten der Forschungsinstitute 2004) insgesamt: 1,04% 4,1% Damit hat die Kaufkraft der Renten seit 2003 um 3,06%-Punkte abgenommen. Ein Standardrentner (heutige Rente: 1.175,85 Euro) erhält real 35,98 Euro weniger pro Monat als noch vor zwei Jahren - dabei sind die Ende 2003 beschlossenen Rentenkürzungen noch nicht einmal berücksichtigt! Mit ihrer Rentenpolitik der Nullrunden koppelt Rot-Grün die Rentner von der allgemeinen Einkommensentwicklung ab. 1.2 Rot-Grün stoppt den Rentenangleichungsprozess Wir wollen die Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen Ost und West weiter voranbringen, hat Rot-Grün vollmundig im Koalitionsvertrag 2002 vereinbart. Schöne Worte, die Wirklichkeit für die Rentner sieht anders aus. Seite 03

4 Stichtag Aktueller Rentenwert Verhältnis Alte Bundesländer Neue Bundesländer ,58 DM 15,95 DM 40,3% ,65 DM 40,87 DM 85,8% ,86 Euro 22,70 Euro 87,8% bis 26,13 Euro 22,97 Euro 87,9% ,04 Euro 23,84 Euro 88,2% (Prognose laut RVB 2004) Der Angleichungsprozess der Renten in den neuen Bundesländern an die Renten in den alten Bundesländern, der 1990 begonnen und sich unter der unionsgeführten Bundesregierung bis Ende 1998 deutlich beschleunigt hat (Anstieg des Verhältnisses zwischen der Standardrente/West zur Standardrente/Ost von 40,3% auf 85,8%), hat sich seit 1999 zunächst stark verlangsamt und ist durch die rot-grüne Rentenpolitik der Nullrunden seit 2004 vollständig zum Erliegen gekommen. Auch auf mittlere Sicht ist keine wesentliche Besserung in Sicht. Damit rückt die Rentenangleichung in weite Ferne. 2. Neuregelungen bei der Pflegeversicherung der Rentner 2.1 Voller Pflegeversicherungsbeitrag für die Rentner ab Seit dem haben die Rentner den Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von 1,7% allein zu tragen. Die bisher hälftige Beitragstragung durch die Rentenversicherung ist entfallen. Dieser Einschnitt war ein Bestandteil des rot-grünen Notpakets von Ende Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für kinderlose Rentner ab Ab haben Kinderlose einen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung zu zahlen. Diesen Zuschlag hat Rot-Grün mit dem Kinder-Berücksichtigungsgesetz vom eingeführt. Danach haben kinderlose Versicherte, die 23 Jahre oder älter sind, neben dem Pflegebeitrag einen Beitragszuschlag von 0,25% zu zahlen. Dasselbe gilt für kinderlose Rentner, die nach dem geboren sind. Von diesem Zuschlag ausgenommen sind alle leiblichen Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern und Pflegeeltern. Ein Kind befreit beide Eltern vom Zuschlag. Der Abzug erfolgt erstmalig im April 2005 rückwirkend für das erste Quartal Hintergrund für das Kinder-Berücksichtigungsgesetz war das Pflegeurteil des Bundesverfassungsgerichts vom In diesem Urteil hat das Gericht entschieden, es sei verfassungswidrig, dass Mitglieder der Sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden. Das Gericht hat den Gesetz- Seite 04

5 geber aufgegeben, bis spätestens zum eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. 2.3 Haltung der Union Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die unionsgeführten Länder haben sowohl das Notpaket von Ende 2003 als auch das Kinder-Berücksichtigungsgesetz von Ende 2004 der rot-grünen Bundesregierung im Bundestag und Bundesrat abgelehnt. Das Kinder-Berücksichtigungsgesetz ist familienpolitisch falsch und verfassungsrechtlich bedenklich. In seinem Pflegeurteil hat das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass Versicherte, die Kinder erziehen, gegenüber kinderlosen Versicherten entlastet werden. Der Beitragszuschlag für Kinderlose geht meilenweit an den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts vorbei. Die Union will Familien mit Kindern entlasten und hat deshalb den Antrag Familien entlasten statt Kinderlose bestrafen Grundlegende Reform der Pflegeversicherung noch in dieser Wahlperiode einleiten vom (BT- Drucksache 15/3862) in den Bundestag eingebracht. Danach sollen Versicherte, die Kinder unter 18 Jahren erziehen, pro Kind und Monat einen Kinderbonus von 5 Euro beim Pflegeversicherungsbeitrag erhalten. Dafür wird für alle Mitglieder der Beitragssatz um 0,1% ohne Beteiligung des Arbeitgebers angehoben. 2.4 Finanzielle Auswirkungen für die Rentner Zusammen mit der Nullrunde 2004 hat die Zahlung des vollen Pflegebeitrages zu einer nominalen Rentenkürzung geführt, die in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher einmalig war. Zwar ist richtig, dass die heutigen Rentner von der 1995 eingeführten Pflegeversicherung profitieren, weil sie den vollen Leistungsanspruch aus der Pflegeversicherung haben, obwohl sie erst kurze Zeit Beiträge zahlen. Vor diesem Hintergrund wird in der Wissenschaft eine höhere Belastung der Rentner für vertretbar gehalten, vor allem auch, weil die Ausgaben der Pflegeversicherung hauptsächlich im Alter anfallen. Nach Aussage des Sachverständigenrats führt die Veränderung der Altersstruktur dazu, dass sich der Pflegeversicherungsbeitrag langfristig mehr als verdoppeln wird. Deshalb brauchen wir eine umfassende, über das bestehende System hinausgehende Struktur- und Finanzierungsreform der Pflegeversicherung. Allerdings ist die von Rot-Grün beschlossene Belastung der Rentner mit dem vollen Pflegeversicherungsbeitrag kein geeigneter Baustein für eine solche Strukturreform, weil die durch den doppelten Pflegebeitrag erzielten Einnahmen nicht der Pflegeversicherung zu gute kommen, sondern allein zum Stopfen von Finanzlöchern in der Rentenkasse missbraucht werden. Seite 05

6 Beitragssatz zur Pflegeversicherung der Rentner Zeitraum Rentner Jahrgang 1939 und älter Jahrgang 1940 und jünger, mit Kind Jahrgang 1940 und jünger, kinderlos bis ,85% 0,85% 0,85% bis 1,7% 1,7% 1,7% ab ,7% 1,7% 1,95% Die Einführung des Beitragszuschlages für Kinderlose stellt binnen Jahresfrist die zweite Rentenkürzung dar. Nach der Aussetzung der Rentenanpassung im Jahr 2004 ist die Rente eines kinderlosen Rentners, der z.b. am vorzeitig mit 60 Jahren in Rente gegangen ist, ab dem Jahr 2005 nominal 1,1% niedriger als im Zeitpunkt des Rentenbeginns. Bei einer Standardrente von derzeit 1.175,85 Euro pro Monat entspricht das einer Kürzung der Rente von 12,93 Euro pro Monat. Von den rd. 4,3 Mio. Rentnern, die vom Beitragszuschlag betroffen sind, haben rd. 1,3 Mio. Rentner nachweislich Kinder erzogen. Für die übrigen 3 Mio. Fälle müssen die Rentenversicherer noch klären, ob ein Beitragszuschlag zu erheben ist oder nicht. Der Rentenversicherung ist auf deren massives Drängen die Möglichkeit eingeräumt worden, den Beitragszuschlag für die Monate Januar bis März 2005 mit dem Beitragszuschlag im April 2005 zu erheben. Die Rentenversicherungsträger haben damit drei Monate Zeit, um zu klären, welche Rentner den Beitragszuschlag letztendlich zu zahlen haben. Nach Schätzungen der Rentenversicherer sind vom Beitragszuschlag rd. 1,1 Mio. Rentner betroffen. Bei diesem Verfahren besteht allerdings die Gefahr, dass die Betroffenen den Zuschlag als eine einmalige Belastung ansehen (im April 2005 in Höhe von 4 x 0,25% = 1%). Die Rente im Mai 2005 fällt danach wieder höher aus (nur Abzug des Zuschlages für Mai von 0,25%). Tatsächlich handelt es sich bei dem Beitragszuschlag für die Betroffenen aber um eine dauerhafte Kürzung der Rente! 3. Sonderbeitrag für Zahnersatz und Krankengeld 3.1 Hintergrund Im Jahr 2003 haben wir gemeinsam mit Rot-Grün die Gesundheitsreform vereinbart. Wesentlicher Bestandteil der Reform war, ab dem den Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung auszugliedern. Danach hätten die Versicherten ein Wahlrecht zwischen gesetzlicher und privater Versicherung gehabt. Sie hätten die Möglichkeit erhalten, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem pauschalen, einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag für Zahnersatz abzusichern. Dieser Beitrag hätte nach Aussage der Spitzenverbände der Krankenkassen rd. 7 Euro pro Monat einschließlich der Verwaltungskosten betragen. Darüber hinaus sollte ab dem ein Sonderbeitrag für das Krankengeld in Höhe von 0,5% des Einkommens erhoben werden, der von den Versicherten allein zu tragen ist. Seite 06

7 3.2 Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz vom Rot-Grün hat Ende 2004 die Ausgliederung des Zahnersatzes aus dem Leistungskatalog einseitig rückgängig gemacht. Sie hat ab für alle Beitragszahler einen einkommensbezogenen Sonderbeitrag von 0,9% eingeführt, an dem sich der Arbeitgeber nicht beteiligt. Der Sonderbeitrag setzt sich zusammen aus einem Anteil von 0,4% für den Zahnersatz und einem Anteil von 0,5% für das Krankengeld. Zahnersatz Krankengeld Gesundheitsreform 2003 Wahlrecht der Versicherten zwischen PKV und GKV, Einführung eines pauschalen Zusatzbeitrages zur GKV von rd. 7 Euro pro Monat ab Einführung eines einkommensbezogenen Sonderbeitrages von 0,5% ab Änderungen von Rot-Grün 2004 kein Wahlrecht der Versicherten zwischen PKV und GKV, Einführung eines einkommensbezogenen Sonderbeitrages von 0,4% ab Einführung eines einkommensbezogenen Sonderbeitrages von 0,5% ab Haltung der Union Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die unionsgeführten Länder haben das Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz von Rot-Grün im Bundestag und Bundesrat abgelehnt. Mit der Neuregelung der Finanzierung des Zahnersatzes hat Rot-Grün in einem ganz entscheidenden Punkt den Gesundheitskompromiss mit der Union verlassen. Danach wird den Versicherten das ursprünglich vorgesehene Wahlrecht zwischen gesetzlicher und privater Versicherung wieder genommen. Ein Wettbewerb zwischen den Versicherungssystemen findet nicht statt. Die Versicherten haben keine Entscheidungsmöglichkeit über ihren Versicherungsschutz. Daneben hat Rot-Grün den Anteil am einkommensbezogenen Sonderbeitrag für das Krankengeld von 0,5% einseitig aus dem Wahljahr 2006 auf den vorgezogen. 3.4 Finanzielle Auswirkungen für die Rentner Den Sonderbeitrag haben Versicherte und Rentner allein zu tragen. Insgesamt werden die Versicherten und Rentner ab um 0,45%-Punkte mehr belastet, weil Rot-Grün die Krankenkassen gleichzeitig verpflichtet hat, ab dem den Krankenversicherungsbeitrag um 0,9%-Punkte zu senken. Für einen Standardrentner mit einer Rente von derzeit 1.175,85 Euro pro Monat führt dies zu einer Kürzung der Rente von nominal 5,29 Euro pro Monat, die dritte Rentenkürzung innerhalb von 15 Monaten! Seite 07

8 Belastung der Rentner bis ab KVdR-Beitrag: 14.2% davon 50% = 7,1% Beitragsanteil KVdR-Beitrag: 13,3% davon 50% = 6,65% zusätzlich = 0,90% Sonderbeitrag 7,55% Beitragsanteil Damit ergibt sich ab der Jahresmitte 2005 sowohl für Rentner als auch für Arbeitnehmer voraussichtlich die höchste Beitragsbelastung in der Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung. 4. Bewertung der Anrechungszeiten wegen Schule und Studium für Rentenneuzugänge wird ab 2005 gestrichen 4.1 Betroffen sind über Renten pro Jahr Mit dem Nachhaltigkeitsgesetz hat Rot-Grün im Frühjahr 2004 beschlossen, die Bewertung von Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung für Rentenneuzugänge ab 2005 schrittweise zu streichen. Betroffen von der Streichung sind rd Versichertenrenten pro Jahr. Das sind rd. 40% des jährlichen Rentenzugangs. Hinzukommen noch etwa Hinterbliebenenrenten. Rentner, die ab 2009 in Rente gehen, erhalten überhaupt keine Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung mehr auf ihre Rente angerechnet. Für sie bedeutet die Streichung der Ausbildungszeiten ausgehend von den heutigen Werten - eine monatliche Rentenminderung von bis zu knapp 60 Euro pro Monat. 4.2 Haltung der Union Die Union hat das im Frühjahr von Rot-Grün verabschiedete Nachhaltigkeitsgesetz im Bundestag und Bundesrat abgelehnt. Die Fraktion hat einen Entschließungsantrag mit ihren Kritikpunkten in den Bundestag eingebracht (BT-Drucks. 15/2690 vom ). Wir haben uns im Gesetzgebungsverfahren für einen Alternativ-Vorschlag der Rentenversicherung stark gemacht. Danach sollte bei der Bewertung von Ausbildungszeiten nicht an die Art der Ausbildung, sondern stärker an die Höhe des später erzielten durchschnittlichen Verdienstes angeknüpft werden. Auf eine komplette Streichung der schulischen Ausbildungszeiten für alle Rentenzugänge ab 2005 hätte danach verzichtet werden können. Die Begünstigung von schulischen Ausbildungszeiten bei der Rente wäre - bei demselben Einsparpotential, weil auf niedrigerem Niveau als heute - gezielt den Versicherten zugute gekommen, die nur geringe durchschnittliche Rentenanwartschaften erwerben. Hiervon hätten im besonderen Maße Frauen profitiert. Eine solche Lösung wäre verteilungspolitisch gerechter und systematischer als die von Rot-Grün vorgenommene willkürliche Unterscheidung zwischen Schule und Studium einerseits und Fachschule andererseits. Seite 08

9 Bewertung von schulischen Ausbildungszeiten bei der Rente Art der Ausbildung bisher ab 2005 Rot- Union Grün schulische Ausbildung (Schule, Studium) (+) (+) Fachschule, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (+) (+) (+) 5. Neuregelung der Rentenbesteuerung 5.1 Hintergrund Mit dem Alterseinkünftegesetz ist die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen grundlegend neu geregelt worden. Den Anstoß hierfür hatte das Bundesverfassungsgericht gegeben. Das Verfassungsgericht hatte mit Urteil vom festgestellt, dass die bisherige unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstößt, und den Gesetzgeber aufgefordert, die Besteuerung der Renten und Pensionen bis zum neu zu regeln. Diesem Auftrag ist der Gesetzgeber mit dem Alterseinkünftegesetz nachgekommen. 5.2 Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung Mit In-Kraft-Treten des Alterseinkünftegesetzes hat der Einstieg in die sog. nachgelagerte Besteuerung begonnen. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass die Arbeitnehmer ihre Beiträge für den Aufbau der Altersversorgung von der Steuer absetzen können. Im Gegenzug dazu werden später die Renten besteuert. Die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung hat 2005 begonnen. Die vollständige Freistellung der Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von Euro pro Jahr wird 2025 erreicht, während Neurentner ab 2040 ihre Rente voll versteuern müssen. Rentenbeginn Steuerfreistellung der Beiträge Besteuerungsanteil der Rente (bis) % 50% % 85% % 5.3 Haltung der Union Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das Alterseinkünftegesetz im Bundestag abgelehnt. Zwar ist das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte steuersystematisch und ökonomisch sachgerecht. Die Union hat sich bereits seit langem für eine Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung ausgesprochen. Sie ist auch Bestandteil der Steuerkonzepte von CDU und CSU. Zusammen mit den rot-grünen Sparpaketen (u.a. Verdoppelung des Pflegebeitrages für die Rentner, Nullrunde 2004, Verschiebung der Rentenauszahlung) führt die Neuregelung der Rentenbesteuerung aber für eine Vielzahl von Seite 09

10 Rentnern zu erheblichen Belastungskumulationen. Die Fraktion hat einen Entschließungsantrag mit ihren Kritikpunkten in den Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drucksache 15/2992 vom ). Am Ende hat die Union dem Gesetz im Bundesrat zugestimmt, nachdem im Vermittlungsverfahren die hälftige Besteuerung von Kapitallebensversicherungen durchgesetzt werden konnte (Laufzeit mindestens 12 Jahre, Auszahlungszeitpunkt nach dem 60. Lebensjahr). Mehr war mit Rot-Grün nicht verhandelbar. Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestand aber dringender Regelungsbedarf. Ohne eine Neuregelung hätten die Beamtenpensionen aufgrund des Richterspruchs ab 2005 nicht mehr besteuert werden dürfen, während die Rentner - wie bisher - Steuern auf ihre Rente hätten zahlen müssen ein haltloser Zustand! Vor diesem Hintergrund waren wir am Ende zu einem Kompromiss mit der Regierung gezwungen. 5.4 Einführung von Rentenbezugsmitteilungen zwar keine Steueramnestie, aber regelmäßig keine Nachforderungen für Bestandsrentner Die Besteuerung der Renten wird durch jährliche Bezugsmitteilungen der Rentenversicherungsträger an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, die bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt ist, sichergestellt. Hier werden die Daten zusammengeführt und an die jeweils zuständigen Landesfinanzbehörden übermittelt. Dieses Mitteilungsverfahren tritt neben die Verpflichtung der Betroffenen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Durch die Rentenbezugsmitteilungen können Fälle aufgedeckt werden, in denen Rentenbezieher auch in früheren Zeiträumen zur Einkommensteuer hätten veranlagt werden müssen. Da die Rentenbezieher ihre Renten in der Vergangenheit vielfach nicht für steuerpflichtig gehalten haben, wurde im Gesetzgebungsverfahren eine Amnestie für Bestandsrentner diskutiert. Am Ende hat man sich gegen eine solche Amnestie entschieden, weil davon ausgegangen worden ist, dass sich nur in relativ wenigen Fällen Probleme für die Vergangenheit ergeben dürften. Denn zum einen müssen die Finanzämter nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einer möglichen Belastung für die - häufig hoch betagten - Rentenbezieher in jedem Einzelfall angemessen Rechnung tragen. Zum anderen dient die Neuregelung der Rentenbesteuerung nicht dazu, unterbliebene Steuerfestsetzungen für die Vergangenheit zu ermöglichen, sondern die Besteuerung der Renten für die Zukunft zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund dürfte die in der Öffentlichkeit genannte Zahl, wonach rd bis Rentner mit Nachforderungen zu rechnen hätten, deutlich überhöht sein. Soweit in der Öffentlichkeit von einer Steueramnestie die Rede ist, ist das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit gemeint. Nach diesem Gesetz brauchen Steuersünder keine Bestrafung zu befürchten, wenn sie in einer Erklärung ihr Schwarzgeldvermögen offen legen. Erfolgte die Erklärung bis Ende 2004, waren einmalig 25% des zurückgeführten Betrages zu zahlen. Bei einer Erklärung bis sind es 35%. Danach endet die Frist zur Abgabe der Seite 10

11 strafbefreienden Erklärung. Mit der Neuregelung der Rentenbesteuerung hat dieses Amnestiegesetz unmittelbar nichts zu tun. 5.5 Rentnerfreibetrag nicht dynamisch - Rentner wachsen in die Besteuerung hinein Da die Arbeitnehmer in der Vergangenheit ihre Rentenbeiträge teilweise versteuert haben, darf ihre Rente nicht voll versteuert werden. Ab 2005 gibt es deshalb für jeden Rentner einen Rentenfreibetrag. Rentenzahlungen bis zur Höhe dieses Freibetrages bleiben steuerfrei, der darüber liegende Betrag ist steuerpflichtig. Die Höhe des Rentnerfreibetrages richtet sich danach, wann der Betroffene in Rente geht und wie hoch seine Rente ist. Für einen Standardrentner mit einem Rentenbeginn bis 2005 beträgt der monatliche Freibetrag 587,93 Euro (50% von 1.175,85 Euro Rente pro Monat). Der Freibetrag ist nicht dynamisch, d.h. der Betrag bleibt trotz Rentenanpassungen immer gleich hoch. Bei einer Freistellung von 50% zum Zeitpunkt des Rentenbeginns sind nach einer Rentenlaufzeit von 17 Jahren nur noch gut 33% der Rentenleistung steuerbefreit. Das kann dazu führen, dass ein Rentner, der heute keine Steuern auf seine Rente zu zahlen hat, im Laufe der Zeit in die Steuerpflicht hineinwächst. So bleibt ein Rentner ohne Nebeneinkünfte, der zuvor in seinem Arbeitsleben 45 Jahre lang den Durchschnittsverdienst (2005: rd Euro brutto) erzielt hat und 2005 in Rente geht, zunächst steuerfrei. Er wird aber in Folge der jährlichen Rentenanpassungen in die Steuerpflicht hineinwachsen. Seine Belastung beginnt - ausgehend von den heutigen Steuertabellen - im Jahr 2015 im Alter von 75 Jahren moderat. Im Alter von 90 Jahren (2030) wird seine Steuerbelastung auf über 4% seiner Bruttorente ansteigen. 5.6 Zweifachbesteuerung nicht ausgeschlossen verfassungsrechtliche Zweifel bleiben Betroffene, die im Jahr 2040 in Rente gehen, müssen ihre Rente zu 100% versteuern. Sie haben ihre Beiträge demgegenüber erst ab dem Jahr 2025 also nur 15 Jahre lang - zu 100% von der Steuer absetzen können. Die Beiträge aus der Zeit vor 2025 stammen teilweise noch aus versteuerten Einkommen. Den vor 2025 aus versteuerten Einkommen gezahlten Beitragsteilen stehen damit keine entsprechend hohen steuerfreien Rentenzahlungen gegenüber. Das führt nach Meinung von Experten zu einer unzulässigen Zweifachbesteuerung. Betroffen sind insbesondere Arbeitnehmer der Geburtsjahrgänge ab 1955, am stärksten der Jahrgang Selbständige, die ihre Beiträge vollständig selbst tragen, werden bereits ab 2005 einen Teil ihrer Beiträge zweifach versteuern müssen. Im Gesetzgebungsverfahren waren mit Rot-Grün in dieser Frage nur marginale Änderungen verhandelbar (eine Öffnungsklausel für Versicherte, die zehn Jahre lang Beiträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt haben). Weitergehende Änderungen hat Bundesfinanzminister Hans Eichel aus finanziellen Gründen verhindert. Die verfassungsrechtliche Angreifbarkeit des Alterseinkünftegesetzes hat Rot-Grün bewusst in Kauf genommen. Da das Bun- Seite 11

12 desverfassungsgericht in seinem Urteil vom ausdrücklich betont hat, dass eine Zweifachbesteuerung in jedem Fall zu vermeiden ist, wird wohl letztlich das Verfassungsgericht entscheiden müssen, ob das Alterseinkünftegesetz dieser Anforderung gerecht wird. 5.7 Finanzielle Auswirkungen für die Rentner Von den 14,2 Mio. Rentnerhaushalten waren bisher rd. 2 Mio. Haushalte steuerbelastet. Dabei führte allein der Bezug der gesetzlichen Rente nicht zu einer Steuerbelastung. Nach neuem Recht sind ab ,3 Mio. Rentenhaushalte steuerbelastet, davon Rentner allein mit der gesetzlichen Rente. Damit sind auf einen Schlag 1,3 Mio. Rentner erstmalig steuerbelastet, und die bereits bisher belasteten 2 Mio. Rentner haben ab 2005 mehr Steuern als bisher zu zahlen. Für alleinstehende Rentner, die bereits Rente beziehen oder in diesem Jahr in Rente gehen, sind rd Euro gesetzliche Rente pro Jahr steuerfrei (rd Euro pro Monat), soweit keine weiteren Einkünfte vorliegen. Bei Verheirateten verdoppeln sich diese Beträge. Die steuerliche Belastung steigt schrittweise an, umgekehrt können die Erwerbstätigen zunehmend ihre Beiträge von der Steuer absetzen. Ab dem Jahr 2025 können die Erwerbstätigen ihre Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von Euro pro Jahr voll steuerlich absetzen. Umgekehrt unterliegt die Rente für alle Rentner, die im Jahr 2040 in den Ruhestand gehen, in voller Höhe der Steuerpflicht. Seite 12

13 6. Zusammenstellung der Belastungen für die Rentner seit Belastungen für die Rentner seit Zeitpunkt Maßnahme Abstimmungsverhalten der Union Volle Beitragsbelastung der Betriebsrenten in der GKV (+) Bestandteil der Gesundheitsreform Rentner haben den Pflegeversicherungsbeitrag voll zu tragen Rentenauszahlung wird für Rentenneuzugänge ab auf das Monatsende verschoben Rentenanpassung 2004 wird ausgesetzt Neuregelung der Rentenbesteuerung tritt in Kraft Bundestag, Streichung der Bewertung der Anrechnungszeiten wegen Schule und Studium für Rentenneuzugänge ab 2005 (in vollem Umfang abgeschlossen Ende 2008) Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose wird eingeführt (rückwirkend ab ) Rentenanpassung 2005 fällt aus durch Einfügung des Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenformel Sonderbeitrag für Zahnersatz und Krankengeld wird eingeführt Anhebung der Altersgrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit von 60 auf 63 Jahre (in vollem Umfang abgeschlossen Ende 2008) Weiterer Kürzungsfaktor wird in die Rentenformel eingefügt (Orientierung der Rentenanpassung allein an der Höhe der versicherungspflichtigen Entgelte der Erwerbstätigen, d.h. keine Berücksichtigung von Entgelten oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, von Beamtenbezügen und Entgeltbestandteilen, die im Rahmen der Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge sozialabgabenfrei sind) Bundestag, Vermittlungsausschuss (+) Vermittlungsausschuss (+) Zusammengestellt von der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Seite 13

Nachhaltigkeitsfaktor Riester-+Beitragssatzfaktor Insgesamt -2,98-4,21-4,38 2003-2015 2016-2029

Nachhaltigkeitsfaktor Riester-+Beitragssatzfaktor Insgesamt -2,98-4,21-4,38 2003-2015 2016-2029 Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE Auswertung: Wirkung der Kürzungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel von 2003-2029 Nachhaltigkeitsfaktor

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16 Besteuerung von Pensionen und Renten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung von Pensionen und Renten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21. März 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Merkblatt zur Besteuerung von Renten nach dem Alterseinkünftegesetz

Merkblatt zur Besteuerung von Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Freie und Hansestadt Hamburg F i n a n z b e h ö r d e Merkblatt zur Besteuerung von Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zwölf Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der Rentenbesteuerung?

Mehr

Kennen Sie die Antworten?

Kennen Sie die Antworten? Die Rentenbesteuerung Bedarf und Lösungen Kennen Sie die Antworten? Muss ich als Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wozu benötige ich eine steuerliche Identifikationsnummer? Was verbirgt sich

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, - 2 - Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach und nach wird immer klarer, was der Koalitionsausschuss von Union und FDP in der Nacht vom 04. auf den 05. November wirklich beschlossen hat. Mit den folgenden

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten

Mehr

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen

Mehr

2. Rentenanpassung orientiert sich an der Lohnentwicklung

2. Rentenanpassung orientiert sich an der Lohnentwicklung Mitglied des Deutschen Bundestages Stv. Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales und stv. Vorsitzender sowie arbeits-, sozial- und gesundheitspolitischer Sprecher der CSU- Landesgruppe im Deutschen

Mehr

Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE

Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE Viel Lärm um wenig Von der sogenannten Lebensleistungsrente

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

TRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH

TRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH Rürup - Basisrente Rürup- oder Basisrente wird umgangssprachlich die Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Hans-Adalbert "Bert"

Mehr

Rentensicherheit. Rente? Aber sicher!

Rentensicherheit. Rente? Aber sicher! Rente? Aber sicher! Worum geht s eigentlich? - Deutschland war noch nie so reich wie heute! - Pro Einwohner wurde noch nie so viel Reichtum erzeugt. Uns wird gesagt: Für unsere Rente ist kein Geld mehr

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

Rentenund. Versorgungslücke

Rentenund. Versorgungslücke Rentenund Versorgungslücke Düsseldorf, Januar 2004 Renten- und Versorgungslücke 1 Renten- und Versorgungslücke Eine zusätzliche finanzielle Absicherung für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit wird dringend

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Private Rente. primos

Private Rente. primos Private Rente primos Keine Zeit verlieren Häufig wird die wichtige private Altersvorsorge auf die lange Bank geschoben. Unser Tipp: Verlieren Sie keine Zeit! Je früher Sie beginnen, umso weniger müssen

Mehr

Das Rentenpaket der Bundesregierung. Fragen und Antworten

Das Rentenpaket der Bundesregierung. Fragen und Antworten Das Rentenpaket der Bundesregierung Fragen und Antworten Das Rentenpaket der Bundesregierung Fragen und Antworten Die Union hat im Rahmen der Koalitionsverhandlungen mit der SPD Leistungsanpassungen in

Mehr

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE _ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Bürgerentlastungsgesetz

Bürgerentlastungsgesetz Bürgerentlastungsgesetz Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung seit 2010 steuerlich stärker berücksichtigt werden. 1. Allgemeines zum Bürgerentlastungsgesetz

Mehr

Inhalt. Rente mit 67 oder doch schon eher? 5. Viele Wege führen zur Rente vor 67 27

Inhalt. Rente mit 67 oder doch schon eher? 5. Viele Wege führen zur Rente vor 67 27 2 Inhalt Rente mit 67 oder doch schon eher? 5 Bin ich von der Rente mit 67 betroffen? 6 Eher in Rente wie hoch sind die Abschläge? 11 Kann ich die Abschläge finanziell ausgleichen? 16 Sind auch Erwerbsminderungsrenten

Mehr

Rente und Hinzuverdienst

Rente und Hinzuverdienst Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen

Mehr

Anlage R: Speziell für Rentner

Anlage R: Speziell für Rentner 73 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten.

Mehr

Das Alterseinkünftegesetz - Gesetzliche Rentenversicherung -

Das Alterseinkünftegesetz - Gesetzliche Rentenversicherung - Berliner Steuergespräche Berlin, 20. September 2004 Das Alterseinkünftegesetz Gesetzliche Rentenversicherung Prof. Dr. Franz Ruland Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger Seite

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner grenzen für Rentner Rentenart: Regelaltersrente Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für vor 1947 Geborene lag diese bei 65 Jahren.

Mehr

Meinungen zur Altersvorsorge

Meinungen zur Altersvorsorge Meinungen zur Altersvorsorge Datenbasis: 1.003 Befragte ab 18 Jahren, die nicht in Rente sind Erhebungszeitraum: 19. bis 22. März 2007 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: komm.passion

Mehr

Mütter-Rente Gleichstellung mit Nebenwirkungen Stellungnahme

Mütter-Rente Gleichstellung mit Nebenwirkungen Stellungnahme Mütter-Rente Gleichstellung mit Nebenwirkungen Stellungnahme Ingo Schäfer Referent für Sozialversicherungs- und Steuerpolitik Bremen, November 2013 Für ein vor 1992 geborenes Kind wird derzeit ein Rentenanspruch

Mehr

Auf 100 Erwerbspersonen kommen heute schon rund 43 Standardrentner

Auf 100 Erwerbspersonen kommen heute schon rund 43 Standardrentner STAATLICHE ALTERSVERSORGUNG Rentenkürzung Auf 100 Erwerbspersonen kommen heute schon rund 43 Standardrentner Ein 2005 geborenes Mädchen wird voraussichtlich 103 Jahre alt, ein Junge immerhin rund 98. Somit

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Pressekonferenz der Hans-Böckler-Stiftung Alternativen zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung

Pressekonferenz der Hans-Böckler-Stiftung Alternativen zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung Beitrag der Prognos AG zur Pressekonferenz der Hans-Böckler-Stiftung Alternativen zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung Transferveranstaltung der Hans-Böckler Stiftung und des DGB Bürgerversicherung

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

Altersversorgung mit Weitblick die fondsgebundene Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung FONDSGEBUNDENE DIREKTVERSICHERUNG

Altersversorgung mit Weitblick die fondsgebundene Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung FONDSGEBUNDENE DIREKTVERSICHERUNG Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber FONDSGEBUNDENE DIREKTVERSICHERUNG Altersversorgung mit Weitblick die fondsgebundene Direktversicherung. ALfondsbAV die intelligente Lösung für

Mehr

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit

Mehr

Eine Information der Knappschaft. Kranken- und Pflegeversicherung

Eine Information der Knappschaft. Kranken- und Pflegeversicherung kranken- und pflegeversicherung Eine Information der Knappschaft Kranken- und Pflegeversicherung als Student Die Kranken- und Pflegeversicherung als Student Grundsätzlich werden alle Studenten, die an

Mehr

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. Bearbeitet von Andreas Koehler

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. Bearbeitet von Andreas Koehler Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's Bearbeitet von Andreas Koehler 2. Auflage 2009 2009. Taschenbuch. 128 S. Paperback ISBN 978 3 448 09686 6 Recht > Rechtswissenschaft, Nachbarbereiche, sonstige

Mehr

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de Vorstand Sozialpolitik Anerkennung von Erziehungszeiten Mütterrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, ab dem 1. Juli 2014 gibt es die sogenannte Mütterrente. Sie ist ein Schritt in die richtige

Mehr

Bezahlbare Beiträge PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN AUCH IM ALTER. Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte.

Bezahlbare Beiträge PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN AUCH IM ALTER. Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte. PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN Bezahlbare Beiträge AUCH IM ALTER Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte. Informationen zur Beitragshöhe im Alter Beitragsentwicklung IN DER GESETZLICHEN

Mehr

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb

Mehr

AUSARBEITUNG. Daten zur Beitragslast und Rente eines Eckrentners (Rendite), Lebenserwartung und Verhältnis Beitragszahler zu Rentnern

AUSARBEITUNG. Daten zur Beitragslast und Rente eines Eckrentners (Rendite), Lebenserwartung und Verhältnis Beitragszahler zu Rentnern AUSARBEITUNG Thema: Daten zur Beitragslast und Rente eines Eckrentners (Rendite), Lebenserwartung und Verhältnis Beitragszahler zu Rentnern Fachbereich VI Arbeit und Soziales Abschluss der Arbeit: 14.

Mehr

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Fragen und Antworten zur Mütterrente

Fragen und Antworten zur Mütterrente 1 von 6 12.09.2014 15:19 Home Presse Informationen der Pressestelle Medieninformationen Pressemitteilungen aktuell Fragen und Antworten zur Mütterrente Fragen und Antworten zur Mütterrente 1. Was ist die

Mehr

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011 Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's von Andreas Koehler 3. Auflage 2011 Haufe-Lexware Freiburg 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 02059 3 Zu Inhaltsverzeichnis schnell

Mehr

Themenschwerpunkt Sofortrente

Themenschwerpunkt Sofortrente Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung

Mehr

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Beamtenrecht/Arbeitsrecht Arbeits- und Dienstbefreiung bei Erkrankung von Kindern Wenn Kinder krank werden, brauchen sie besonders viel Zuwendung. Hier sind

Mehr

Prof. Dr. Ludewig + Sozien

Prof. Dr. Ludewig + Sozien A. Grundinformationen zum Alterseinkünftegesetz I. Hintergründe und Zielsetzung 1. Auslöser der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002, in dem die unterschiedliche Besteuerung

Mehr

Vorstand Sozialpolitik. Der Weg in den Ruhestand. Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente. www.igmetall.de

Vorstand Sozialpolitik. Der Weg in den Ruhestand. Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente. www.igmetall.de Vorstand Sozialpolitik Der Weg in den Ruhestand 65 64 63 Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, freust auch Du Dich auf die Rente mit 63? Darauf,

Mehr

Mustervortrag zum Foliensatz Rente ab 67 stoppen Soziale Alternativen durchsetzen!

Mustervortrag zum Foliensatz Rente ab 67 stoppen Soziale Alternativen durchsetzen! Mustervortrag zum Foliensatz Rente ab 67 stoppen Soziale Alternativen durchsetzen! KURZFASSUNG Liebe Genossinnen und Genossen, ich möchte in meinem Eingangsstatement kurz aufzeigen, warum DIE LINKE. der

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller

Mehr

Direktversicherung. Entgeltumwandlung

Direktversicherung. Entgeltumwandlung Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor

Mehr

Informationsveranstaltung 2015. Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1

Informationsveranstaltung 2015. Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1 Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1 Informationsveranstaltung 2015 Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 2 Agenda 1. Das Rentenplus durch

Mehr

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente 2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell

Mehr

So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG

So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitnehmer DIREKTVERSICHERUNG So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Ganz einfach Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

Franz Thönnes Parlamentarischer Staatssekretär Mitglied des Deutschen Bundestages Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin 11017 Berlin

Franz Thönnes Parlamentarischer Staatssekretär Mitglied des Deutschen Bundestages Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin 11017 Berlin An den Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung Herrn Klaus Kirschner Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Franz Thönnes Parlamentarischer

Mehr

Der Sozialausgleich. http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/gesundheitsreform/sozialausgleich.html

Der Sozialausgleich. http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/gesundheitsreform/sozialausgleich.html Page 1 of 6 GLOSSARBEGRIFF Der Sozialausgleich Gibt es einen Sozialausgleich für den Zusatzbeitrag? Ja. Eine gesetzliche Überforderungsklausel stellt sicher, dass kein Mitglied einer Krankenkasse über

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Mehr Rente durch Entgeltumwandlung. Machen Sie Ihre Altersversorgung zur Chefsache! BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG ENTGELTUMWANDLUNG

Mehr Rente durch Entgeltumwandlung. Machen Sie Ihre Altersversorgung zur Chefsache! BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG ENTGELTUMWANDLUNG BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Informationen für Arbeitnehmer ENTGELTUMWANDLUNG Mehr Rente durch Entgeltumwandlung. Machen Sie Ihre Altersversorgung zur Chefsache! Entgeltumwandlung optimal fürs Alter vorsorgen

Mehr

Die Zusatzversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg: Wem steht was und wann zu?

Die Zusatzversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg: Wem steht was und wann zu? 3 Hamburg, Mai 2010 N U T Z E N ver.di Service GmbH Franz-Mehring-Platz 1 10243 Berlin Die Zusatzversorgung der : Wem steht was und wann zu? Die Zusatzversorgung: Gestern und heute Eine zusätzliche Alterssicherung

Mehr

RV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

RV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung RV-Leistungsverbesserungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Reha-Budget verbesserte Erwerbsminderungsrente Abschlagsfreie Rente ab 63 Mütterrente

Mehr

Rentenreform ab 1. Januar 2001. Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund

Rentenreform ab 1. Januar 2001. Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund Am 16. November 2000 hat der Deutsche Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund Erwerbsunfähigkeitsrente beschlossen Damit wurde die bereits zum 1. Januar 1999 geplante Änderung, insbesondere die

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

Die optimale ALTERSVORSORGE

Die optimale ALTERSVORSORGE Eberhard Abelein Die optimale ALTERSVORSORGE Für jede Lebenslage das richtige Konzept FinanzBuch Verlag 1. GESETZLICHE RENTE UND BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Die Bevölkerung nimmt zwar mehr und mehr zur

Mehr

Rentenreform 2007 - RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz. Rentenreform 2007. Altersgrenzenanpassungsgesetz

Rentenreform 2007 - RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz. Rentenreform 2007. Altersgrenzenanpassungsgesetz Rentenreform 2007 RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz (Stand: 24.1.2007) Folie 1 Sozialpolitik / Zeitplan RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz : Rahmen wurde im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 festgelegt Große

Mehr

Alter bei Rentenbeginn (RV*)

Alter bei Rentenbeginn (RV*) Alter bei Rentenbeginn (RV*) Alter bei Rentenbeginn (RV*) Versichertenrenten, Anteile Anteile der der Zugangsalter Zugangsalter im jeweiligen im jeweiligen Berichtsjahr Berichtsjahr in Prozent, in 1994

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Herrn Wilfried Mustermann Zillegasse 0 13403 Berlin

Herrn Wilfried Mustermann Zillegasse 0 13403 Berlin Deutsche Post AG Niederlassung Renten Service 13497 Berlin Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg Herrn Wilfried Mustermann Zillegasse 0 13403 Berlin 11 / ZM_DRV_2015_angepasst.TXT

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung tritt am 1. August in Kraft

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung tritt am 1. August in Kraft HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin Pressemitteilung TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de E-MAIL pressestelle@bmg.bund.de

Mehr

Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn

Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn An die Redaktionen von Presse, Funk und Fernsehen 32 02. 09. 2002 Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn Das aktive Sparen ist nach wie vor die wichtigste Einflussgröße

Mehr

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial.

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial. 113 Zusatztipps Über das unmittelbare Ausfüllen der Formulare hinaus gibt es eine Reihe Tipps und Informationen, die für Sie wichtig sein können. Dabei geht es beispielsweise um die Besteuerung der betrieblichen

Mehr

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12. Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter

Mehr

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt

Mehr

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Inhalt: 1. Warum versendet die DRV KBS eine Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5

Mehr

Mit Herz und Verstand: Berufsunfähigkeitsschutz. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren Arbeitgeber.

Mit Herz und Verstand: Berufsunfähigkeitsschutz. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren Arbeitgeber. Informationen für Arbeitnehmer Mit Herz und Verstand: günstiger Berufsunfähigkeitsschutz. Berufsunfähigkeitsschutz als Direktversicherung Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichern Sie sich über Ihren

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

Fakten, die für die PKV sprechen.

Fakten, die für die PKV sprechen. Fakten, die für die PKV sprechen. 96 % der Versicherten sind mit den Leistungen der PKV zufrieden. Von solchen Zustimmungswerten können andere Branchen nur träumen. Ein zusätzlicher Gradmesser der Kundenzufriedenheit

Mehr

Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente

Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente 1 Rechtsgrundlagen... 2 2 Wer ist bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse versichert?... 2 3 Waren Sie bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Gesundheit KOMPAKT Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Das sollten Sie wissen Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse kommt es nicht nur auf den Beitragssatz an. Da die Gewährung

Mehr

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Mit weniger Steuer mehr Geld im Alter In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info

Mehr

- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006

- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006 Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin An die Mitgliedsgewerkschaften des dbb - je besonders - Telefon 030.40 81-40 Telefax

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

Zur Prüfung und Durchführung des Sozialausgleiches durch die Krankenkassen wird das Meldeverfahren zum 01.01.2012 erweitert.

Zur Prüfung und Durchführung des Sozialausgleiches durch die Krankenkassen wird das Meldeverfahren zum 01.01.2012 erweitert. Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen

Mehr

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben! Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.

Mehr

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Das Rentenpaket das ist drin 1. Maßnahme 2. Maßnahme 3. Maßnahme 4. Maßnahme

Mehr

Berlin, 17. September 2013. Lohnt sich betriebliche Entgeltumwandlung (nicht mehr)?

Berlin, 17. September 2013. Lohnt sich betriebliche Entgeltumwandlung (nicht mehr)? Berlin, 17. September 2013 Lohnt sich betriebliche Entgeltumwandlung (nicht mehr)? Und sie lohnt sich doch. Betriebsrente im wirtschaftlichen Vergleich. Durch verschiedenen Veröffentlichungen und Fernsehbeiträge

Mehr