Ein Jahr Anerkennungsgesetz des Bundes

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1 Ein Jahr Anerkennungsgesetz des Bundes Erste Erfahrungen aus der Anerkennungsberatung des IQ Netzwerks in Berlin Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ)

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3 Ein Jahr Anerkennungsgesetz des Bundes Erste Erfahrungen aus der Anerkennungsberatung des IQ Netzwerks in Berlin

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5 Die Anerkennungsberatung des IQ Netzwerks Berlin Das Bundesförderprogramm Integration durch Qualifizierung IQ ermöglicht seit 2011 die Gewährleistung einer bundesweiten Beratungsstruktur für Eingewanderte, die ihre beruflichen Qualifikationen aus dem Ausland in Deutschland anerkennen lassen wollen. Ziel der Anerkennungsberatung Berlin ist es, Interessierten und potentiellen Antragstellerinnen und Antragstellern eine umfassende Erstberatung und bei Bedarf eine Begleitung während des Anerkennungsverfahrens zu geben. Es ist eine unabhängige, auf den Einzelfall und die spezifischen Bedürfnisse bezogene Fachberatung, die im Anschluss den Verweis an die richtige anerkennende Stelle zur Antragstellung oder aber Alternativen zur Anerkennung aufzeigen soll. Eine gelungene Anerkennungsberatung in diesem Sinne hat weitergehende Kriterien als einen positiven Bescheid nach der Gleichwertigkeitsprüfung im Anerkennungsverfahren. Die Anerkennungsberatung ist auch dann gelungen, wenn die Ratsuchenden eine individuelle fallbezogene Klärung ihres Anliegens erfahren und sich mit ihren Anliegen ernst genommen und wert geschätzt fühlen die Ratsuchenden zuverlässige und aktuelle Informationen zur Verfügung haben und eine unabhängige Ansprechpartnerin oder einen unabhängigen Ansprechpartner erhalten die Ratsuchenden prozessbegleitende Unterstützung und Begleitung erhalten, die sich in Intensität, Dauer und Inhalt nach dem individuellen Bedarf richten die Ratsuchenden sich damit auseinandersetzen, inwieweit die Anerkennung des Abschlusses sie bei der Erreichung ihres beruflichen Ziels weiterbringt den Ratsuchenden notwendige Alternativen auch außerhalb der Anerkennung ihres Abschlusses aufgezeigt bzw. von ihnen weiterverfolgt werden. Ob eine ratsuchende Person im Anschluss an die Beratung einen Antrag zur Gleichwertigkeitsprüfung ihres im Ausland erworbenen Abschlusses stellt, bleibt eine von ihr selbst zu treffende Entscheidung. Die Bewertung und Bescheidung nach Abschluss der Gleichwertigkeitsprüfung liegt in Zuständigkeit der anerkennenden Stellen. Das IQ Netzwerk Berlin begleitet den Umsetzungsprozess bei Bedarf. IQ Netzwerk Berlin 1

6 Zum Aufbau der Anerkennungsberatung in Berlin In Berlin wurden seit November 2011 insgesamt vier Beratungsstellen aufgebaut. Davon hat die Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung (ZEA) den Aufgabenschwerpunkt der Erstinformation und Erstberatung von interessierten Einwanderern mit beruflichen Qualifikationen aus dem Ausland und informiert Beratungsfachkräfte aus der Berufsberatung. Die Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung startete zum 01. Juni 2012 in Trägerschaft der Gesellschaft für berufsbildende Maßnahmen ggmbh (GFBM) und der Otto Benecke Stiftung e.v. (OBS). Ein erweitertes intensives Beratungsangebot zur Verfahrensbegleitung im Anerkennungsprozess besteht bereits seit November 2011 durch drei weitere Coaching Projekte. Club Dialog e.v., der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg e.v. (TBB) und LIFE e.v. bieten dieses Angebot an und ermöglichen so eine an den individuellen Beratungsbedarf angepasste Begleitung. Das Beratungsangebot in Berlin besteht in mehreren Sprachen. Neben der deutschen Sprache werden Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch, Russisch und Polnisch angeboten. In 2013 wurde das Sprachangebot um Kurdisch und Arabisch erweitert. Beratungszahlen 2012 und Zulauf in die Anerkennungsberatung Von Januar bis Dezember 2012 wurden insgesamt 829 Personen in der Anerkennungsberatung Berlin beraten, davon wurden 28 ratsuchende Personen innerhalb des Netzwerks von der ZEA an die Coaching- Projekte weitergeleitet, weshalb die Statistiken eine Gesamtzahl von 857 Personen ausgibt. Die Anzahl der insgesamt durchgeführten Beratungen liegt deutlich höher, da in der Regel pro Beratungsfall ein bis zwei weitere Folgeberatungen stattfanden. Die Beratung wird in den meisten Fällen als Face-to-face Beratung (65%) durchgeführt. Weitaus seltener finden die Beratungen per Telefon oder per statt. Der Beratungsaufwand pro Beratung umfasst bei einer Erstberatung in der Regel 1,5 Stunden. Der tatsächliche Beratungsaufwand ist sehr oft mit intensiven Recherchen von weiteren 3 bis 4 Stunden verbunden. Bei der Verfahrensbegleitung erhöht sich der Aufwand durchschnittlich auf 5 bis 7 Stunden pro Fall und steigt auf bis zu drei Folgeberatungen an. Die Eröffnung der Zentralen Erstanlaufstelle Anerkennung führte zu einem erheblichen Anstieg der Beratungszahlen. Bis Ende Mai 2012 wurden insgesamt 120 Personen beraten, ab Juni bis Ende Dezember stieg die Zahl der Beratungsfälle um 737 Beratungsfälle auf insgesamt 857 Beratungsfälle im Netzwerk an. Demnach wird die zentrale Struktur von beteiligten Akteuren bevorzugt angenommen. Damit einher ging eine offizielle Auftaktfeier des IQ Netzwerks Berlin am 27. Juni 2012, die Verbreitung von Werbematerialien und die Schulung von Beratungsfachkräften in Berliner Jobcentern und Arbeitsagenturen. Die Zahlen zeigen gleichermaßen, dass die Coaching-Projekte einen direkten Zulauf an ratsuchenden Personen haben, der sich aus ihrer guten Vernetzung in den Migranten-Communities ergibt. 2 Ein Jahr Anerkennungsgesetz des Bundes

7 Abbildung 1: Verteilung der Beratungsfälle auf die Beratungsstellen in absoluten Zahlen (2012) Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung (ZEA) 472 Fahrplan Anerkennung berufliche Abschlüsse 168 Club Dialog e.v. Mit Energie in die berufliche Zukunft 128 Beratung Akademikerinnen (LIFE e.v.) Anerkennungscoaching (TBB e.v.) 89 Gesamt 857 Abbildung 2: Art der Beratung (2012) Persönlicher Kontakt 558 Gruppenberatung 49 Telefonischer Kontakt 196 Kontakt per 53 Keine Angabe 1 Gesamt 857 * * inkl. 28 Weiterleitungen innerhalb des Netzwerks Die Auswertungen in der Anerkennungsberatung aus der Datenbank des bundesweiten IQ Netzwerks ergeben für Berlin, dass viele der beratenen Personen durch die Berliner Jobcentern in die Anerkennungsberatung weitergeleitet wurden (ca. 37%) und in der Regel nicht erwerbstätig und im Leistungsbezug ALG II sind. Für die Weiterleitung aus den Jobcentern wurde ein Instrument abgestimmt, der Weiterleitungsbogen, der als Standard zur Weitergabe von relevanten Informationen in die und aus der Anerkennungsberatung eingesetzt wird. Der Weiterleitungsbogen ist auf der Internetseite abrufbar und allen zugänglich. Weiterer Zulauf in die Beratungsstellen erfolgte über die Werbung im Internet, durch andere Beratungsstellen und in einem hohen Maße auch durch Freunde/Bekannte. Die Anerkennungsberatung ist somit in vielfältiger Form vor Ort vernetzt und kooperiert sowohl mit den Institutionen der Regelförderung sowie mit Dienstleistern und Vereinen in freier Trägerschaft. Empfehlung: Beratungsanspruch gesetzlich im Landesgesetz Berlin verankern und die Anerkennungsberatung somit als unabhängigen Fachservice in die Regelstrukturen aufnehmen Die Anerkennungsberatung muss gut eingebettet sein in die vorhandene regionale Beratungsstruktur. Das Beratungspersonal in der Anerkennungsberatung fungiert als Fachservice in der Berufsberatung für Zugewanderte. Die Beraterinnen und Berater brauchen zur Ausübung ihrer Tätigkeit neben der ausgeprägten Fachkenntnis des deutschen Bildungs- und Arbeitsmarktes sowie der Berufskunde der beruflichen Abschlüsse und Weiterbildungen in Deutschland ein zusätzliches Spezialwissen. Wissen um aktuelle Gesetzgebungen zur Anerkennung von beruflichen Qualifikationen auf Bundes- und Landesebene, Kenntnis um entsprechende Regelungen im Fachrecht der jeweiligen Berufsfelder, Kenntnis möglichst vieler Bildungssysteme in den Herkunftsländern der ratsuchenden Personen, erweiterte Sprachkompetenzen, um mehrsprachige Beratungs- und Informationsleistungen zu ermöglichen, interkulturelle Kompetenzen, regelmäßige Austauschmöglichkeiten mit anderen Beratungsstellen bundesweit. IQ Netzwerk Berlin 3

8 Persönliche Daten der ratsuchenden Personen Der Großteil der ratsuchenden Personen in der Anerkennungsberatung 2012 war im Alter zwischen 25 bis 34 Jahren (41,6 %) oder im Alter zwischen 35 bis 44 Jahren (35,8 % 1 ). Sie wären somit in einem für den Arbeitsmarkt gut vermittelbaren Alter. Es waren vor allem Frauen (65%) und weniger Männer (35%). Diese Angaben decken sich mit den Erfahrungen in den Anerkennungsberatungsstellen bundesweit. Die Erfahrung zeigt, dass die ratsuchenden Personen Berufsabschlüsse aus vielen verschiedenen Ländern mitbringen. Am häufigsten sind jedoch Abschlüsse aus den GUS-Staaten, der Türkei, und der EU (hier Polen und Spanien, sowie baltische Länder) am stärksten. Abbildung 3: Verteilung der Beratungsfälle nach Herkunftsländern 2012 (prozentual) Quelle: eigene Auswertung IQ Netzwerk Berlin, 2012 Die Verteilung der Ratsuchenden nach Herkunftsland ihrer Abschlüsse aus Berlin deckt sich weitestgehend mit Verteilungen im Bundesgebiet. Allein die Anzahl der Personen mit akademischen Abschlüssen aus Süd- und Mittelamerika (SMA) ist in den Beratungsstellen in Berlin höher 2 zu verzeichnen. Abschlüsse und Berufserfahrungen der ratsuchenden Personen Die Ratsuchenden in der Anerkennungsberatung Berlin, als auch bundesweit, bringen zum Großteil akademische Abschlüsse aus ihren Herkunftsländern mit. Die relevanten Berufserfahrungen der Ratsuchenden liegen bei einem Drittel zwischen 5-10 Jahren. Hier zeigt sich, dass die für die Anerkennung relevanten Berufserfahrungen in der Regel nicht in Deutschland erworben wurden 3. Daraus lässt sich ableiten, dass der Zugang zu dem erlernten Berufsfeld tatsächlich mit der Einreise abbricht, d.h. die Personen werden in Berlin nicht qualifiziert tätig, verlieren mit der Zeit ihre (aktuellen) Kenntnisse und finden keinen Zugang zum Arbeitsmarkt im erlernten Berufsfeld. Dies könnte aber auch mit der Notwendigkeit verbunden sein, dass zunächst gute bis sehr gute Deutschkenntnisse für die Beschäftigung erworben werden müssen. 1 Mittelwerte aus den Auswertungsberichten 3./4. Quartal 2012 der IQ Fachstelle Anerkennung Sonderauswertungen Berlin, f-bb, Nürnberg 2 Auswertungsberichte der IQ Fachstelle Anerkennung, f-bb, Nürnberg 3 Auswertungsberichte IQ Fachstelle Anerkennung, f-bb, Nürnberg 4 Ein Jahr Anerkennungsgesetz des Bundes

9 Abbildung 4: Verteilung der Beratungsfälle nach Abschlussart (2012) Akademiker 578 Nicht-Akademiker 253 Keine Angabe 26 Gesamt 857 Nicht alle akademischen Berufsqualifikationen finden in Deutschland auf gleichem Abschlussniveau eine Entsprechung (deutscher Referenzberuf). Hier gilt es Lösungen zu finden, dass eine berufliche Anerkennung auf Niveau eines nicht-akademischen (berufsbildenden) Abschlusses in Deutschland möglich wird. Dies betrifft zum Beispiel eine Grundschullehrerin aus der Ukraine, die trotz universitärer Ausbildung im Heimatland in Deutschland als Erzieherin arbeiten möchte, oder einen Ökonomen, der im kaufmännischen Bereich eine Tätigkeit sucht. Teilweise trifft dies auch auf Berufe aus dem Gesundheitsbereich zu. Für anerkennende Stellen entsteht hier die Herausforderung Abschlüsse aus verschiedenen Lehrsystemen (z.b. frühkindliche Erziehung, Vorschul- und/ oder Grundschulpädagogik) auf Gleichwertigkeit zu prüfen. Die Ausbildungsdauer der mitgebrachten Abschlüsse ist je nach Einteilung Berufsausbildung oder Hochschulausbildung in etwa den deutschen Ausbildungszeiten gleich. So beträgt die Ausbildungszeit in den berufsbildenden Abschlüssen mehrheitlich zwischen 2 bis 3 oder 3 bis 4 Jahren und bei den akademischen Abschlüssen 4 bis 5 oder mehr Jahre 4. Ein Großteil der ratsuchenden Personen, haben nicht-reglementierte Hochschulabschlüsse (ca. 26,7%). Die häufigsten Berufsbilder sind hier: Ökonomen, Sozialwissenschaftler und Wirtschaftswissenschaftler. Diese Abschlüsse fallen nicht in den Anwendungsbereich des Bundesgesetzes und Anerkennungsverfahren sind nicht vorgesehen. Hier besteht die Möglichkeit der Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), die das Niveau des Abschlusses (Äquivalenz zu deutschen Hochschulabschlüssen wie Bachelor, Diplom oder Fachhochschulabschluss etc.) und die Bildungsinstitution bewertet (universitäre Einrichtung, Vergleichbarkeit zu einer Fachhochschule etc.). Ein weiterer hoher Anteil in der Beratung bezieht sich auf landesrechtlich reglementierte Berufe (ca. 34%). Die häufigsten Berufsbilder sind Lehrer, Ingenieure und Sozialpädagogen. Auch hier findet das Anerkennungsgesetz des Bundes keine Anwendung. Es muss ein entsprechendes Landesgesetz, mit Regelungen vor allem zu Verfahren von Drittstaatsqualifikationen, erlassen werden, was in Berlin als Senatsvorlage für Mai 2013 angekündigt wurde. Die federführende Verwaltung ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Häufige Berufsbilder im bundesrechtlich reglementierten Bereich (ca. 24,5 %) sind folgende Berufe: Gesundheits- und Krankenpfleger, Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin. Zu dualen Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung wurden nur ca. 14,5 % der Ratsuchenden beraten, hier vor allem in den Bereichen Elektro, KFZ und kaufmännische Berufe. 4 Auswertungsberichte IQ Fachstelle Anerkennung, f-bb, Nürnberg IQ Netzwerk Berlin 5

10 Empfehlung: Das Berliner Landes BQFG mit Regelungen zu Verfahren von Drittstaatsqualifikationen so schnell wie möglich in das Beteiligungsverfahren mit den zuständigen Senatsverwaltungen bringen und zum Beschluss führen Die Anerkennungsberatung zeigt deutlich, dass viele ratsuchende Personen Abschlüsse mitbringen, die einer landesrechtlichen Regelung bedürfen. Zusätzlich sind dies vor allem Berufsfelder, in denen ein Fachkräftemangel besteht, bzw. für die auch aus den Bezirken ein Bedarf im pädagogischen sowie medizinischen Bereich angemeldet wird. Die Aufnahme des jeweiligen Berufsfachrechtes in die Regelungen eines Landes-BQFG Berlin ist anzustreben, um insbesondere für Drittstaatenangehörigen einen Anspruch auf ein Anerkennungs-verfahren rechtlich zu verankern. In den reglementierten Berufen ist eine Berufszulassung ohne Anerkennung nicht möglich. Selbst bei einer Teilanerkennung der Qualifikation könnte durch Anpassungsqualifizierungen oder andere Ausgleichsmaßnahmen ein Zugang nach erfolgreichem Abschluss dieser Maßnahme ermöglicht werden5. Auch die Möglichkeit fehlende Qualifikationen durch Berufserfahrungen ausgleichen zu können, sind zu berücksichtigen. Es gilt somit eine rechtliche Gleichbehandlung zu schaffen. In der Praxis wird dieses Vorgehen z.t. schon angewandt, hierfür gilt es pragmatische gesetzliche Grundlagen zu schaffen. So könnten zum Beispiel, analog zur Gesetzgebung in Hamburg, Bewerberinnen und Bewerbern im Anerkennungsverfahren für Lehrerinnen und Lehrer, die nur ein Lehrfach einbringen, zu gelassen werden, wenn in den Abschlussländern keine zwei Fächer, wie in Deutschland gelehrt wurden (vgl. hierzu HmbB- QFUG-Lehramt). Pragmatische Verfahren könnten sich positiv auf den Lehrermangel in Berlin auswirken. Dabei sollte die Finanzierung der Prüfverfahren und der möglichen Ausgleichsmaßnahmen durch entsprechende Gebührenregelungen und Finanzierungsinstrumente gesichert werden. Zu hohe Gebühren, z.b. von über ,- zeigen, dass die Hürden für die Finanzierung bei Antragstellung zu hoch sind. Regelungen die ein Gegenseitigkeitsabkommen zwischen Deutschland und dem Land, in dem der Abschluss erworben wurde, vorsehen, sind zu streichen (z. B. Architekten und Ingenieure). Bisherige Erfahrungen aus der Beratung zur Umsetzung der Anerkennungsverfahren im Land Berlin Die Klärung des Anliegens der Ratsuchenden ist die erste Herausforderung in der Beratung. Für viele Ratsuchende ist mit der Antragstellung auch der Wunsch einer Wertschätzung ihrer beruflichen Qualifikation verbunden. Deshalb müssen die Beraterinnen und Berater ein hohes Maß an Sensibilität aufbringen, insbesondere wenn im individuellen Fall die berufliche Qualifikation und Berufserfahrungen einige Jahre zurück liegen, Anerkennungsverfahren noch keiner neuen Regelung unterliegen (Landesrecht) oder Anerkennungsverfahren nicht vorgesehen sind (nicht reglementierte Hochschulabschlüsse). Die Beratungszahlen zeigen, dass ein Großteil der geleisteten Beratungen nicht in den Anwendungsbereich der Anerkennungsregelungen des Bundes fällt. Bei nicht reglementierten Hochschulabschlüssen werden die Zeugnisbewertungen der ZAB empfohlen. Die Finanzierung dieser Verfahren wird für Leistungsempfänger nach Sozialgesetzbuch II oder III durch die Jobcenter oder Arbeitsagenturen in der Regel übernommen. Auch bei notwendigen Übersetzungsleistungen werden in der Regel die Kosten für Leistungsempfänger im Rahmen des persönlichen Vermittlungsbudgets übernommen, so zeigt die Erfahrung aus der Anerkennungsberatung. Gleichwohl handelt es sich hier um Ermessensleistungen, die jede ratsuchende Person selbstverständlich individuell beim zuständigen Vermittler/ bei der zuständigen Vermittlerin beantragen muss. Einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten gibt es nicht. Grundsätzlich zeigt sich, dass Bemühungen um die Finanzierung der Verfahren zur Gleichwertigkeitsprüfung positiv beschieden werden. 5 In reglementierten Berufen haben bisher nur Inhaberinnen und Inhaber von EU-Diplomen (im Landesrecht EU-Bürger/innen) bei Defiziten zur vollen Anerkennung die Möglichkeit, eine Teilanerkennung zu erreichen. Dies bedeutet, dass Sie fehlende Kenntnisse durch eine Eignungsprüfung oder eine Anpassungsmaßnahme, die oft die Form eines Praktikums hat, nachweisen können. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung oder der Anpassungszeit wird eine volle Anerkennung erreicht. Diese wird durch einen Bescheid bestätigt (Quelle: 6 Ein Jahr Anerkennungsgesetz des Bundes

11 Die Beratungsergebnisse werden in der Regel für die Ratsuchenden in einem Protokoll oder im Weiterleitungsbogen zusammengefasst. Hierin sind Empfehlungen und notwendige Kosten detailliert aufgenommen. Auf dieser Basis erhalten die Vermittler und Vermittlerinnen der Jobcenter oder Arbeitsagenturen eine Orientierung. Die Erfahrung aus der Anerkennungsberatung zeigt, dass die Anträge auf Kostenübernahme für Übersetzungen oder Anerkennungsverfahren meist bewilligt werden. Dies betrifft jedoch nur Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen. Für Nicht-Leistungsempfänger/ Nicht-Leistungsempfängerinnen können schon mehrfache Übersetzungen und die Antragsgebühr zur Gleichwertigkeitsprüfung eine Hürde darstellen. Kosten für Übersetzungen variieren sehr stark in Abhängigkeit zu den einzureichenden Dokumenten zwischen 30 bis 200. Die Kosten zum Anerkennungsverfahren hängen vom Umfang der Prüfung ab und unterscheiden sich je nach prüfender Stelle und den Gebührenregelungen. Zum Beispiel bei den Verfahren für die Anerkennung als Arzt/Ärztin können neben der Kenntnisstandprüfung (690 ) auch Kosten der vorläufigen Berufszulassung (218 ) und der Approbation ( ) umfassen. Im Falle einer (freiwilligen) Teilnahme an einer Vorbereitungsmaßnahme auf die Kenntnisstandprüfung kommen noch erheblich höhere Summen hinzu. Hier gilt es insbesondere für Nicht-Leistungsempfänger und Flüchtlinge adäquate Möglichkeiten zu schaffen, um Verfahrensgebühren und Kosten möglicher Ausgleichsmaßnahmen zu decken. Ansonsten ist die Hürde zur Antragstellung unüberwindbar und das Ziel einer qualifikationsnahen Einmündung in den Arbeitsmarkt nicht realisierbar. Die größte Nachfrage nach Anerkennungsverfahren besteht in den Gesundheits- und Sozialberufen. Konkrete Antragszahlen zu gestellten Anträgen im Gesundheitsbereich in Berlin sind jedoch zurzeit nicht zugänglich. Es ist aus der Beratung zu vermuten, dass beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) die meisten Anträge gestellt werden. Hier finden auch die häufigsten Verfahrensbegleitungen aus der Anerkennungsberatung statt. Im Vergleich zu anderen anerkennenden Stellen liegt die besondere Hürde darin, konkrete auf den Einzelfall bezogene Informationen und eine Beratung zu erhalten, so dass die potentiellen Antragstellerinnen und Antragsteller die notwendigen Schritte im Anerkennungsverfahren kennen. Sprachnachweise werden vor den berufsqualifizierenden Nachweisen abgefragt, obwohl diese erst bei der Berufszulassung erforderlich werden. So wird zum Beispiel für Krankenpflegerinnen/ Krankenpfleger 7 in der Regel ein Sprachnachweis auf B2- Niveau von bestimmten Sprachinstituten verlangt. Dies sollte den potenziellen Antragstellerinnen und Antragstellern im Vorfeld bekannt gemacht werden. Wünschenswert wäre eine bessere Information auf Flyern oder Website, die das Antragsverfahren und die Formulare erläutert, die erforderlichen Unterlagen beschreibt und zum Beispiel auch aufklärt, dass nur bestimmte Sprachnachweise 8 anerkannt werden. Die größten Herausforderungen bei den Verfahren zur Anerkennung von Lehrerinnen und Lehrern sind auch hier die Anforderungen an das erforderliche Sprachniveau C2 sowie das oft fehlende zweite Unterrichtsfach 9. Das Anerkennungsverfahren scheint nicht in allen Lehrberufen sinnvoll. Es ist zwischen Lehr-Mangelberufen (Physik, Mathematik sogenannte MINT-Fächer etc.) und Fächern wie Deutsch, Empfehlung: Finanzierungsmöglichkeiten der Verfahren durch Stipendienprogramme für Nicht-Leistungsempfänger und Flüchtlinge sichern sowie die Unterhaltskosten während der Qualifizierungen abdecken. Kriterien sollten dabei sein, die Regelinstrumente der Arbeitsmarktförderung anzuwenden und durch ergänzende Strukturen den Zugang zu Anerkennungsverfahren für diejenigen ermöglichen, die nicht durch Regelförderinstrumente unterstützt werden können. 6 Die Gebühren unterscheiden sich je nach Antragstellerin oder Antragsteller: Absolventen Berliner Hochschulen 139, Personen mit EU-Ausbildung 192, Personen mit Drittstaatenausbildung und Berufserlaubnis im Land Berlin 271, Personen mit Drittstaatenausbildung ohne Berufserlaubnis im Land Berlin 350 (Quelle: Gebührenübersicht, LaGeSo Berlin) 7 Das Sprachniveau B2 gilt auch für andere Gesundheitsberufe. 8 z.b. Deutschkurse am Goethe-Institut, DSH Prüfung an der Humboldt-Universität, Telc-Europäische Sprachzertifikate, Volkshochschulen und durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderte Sprachkurse u.a. 9 In anderen Staaten ist es üblich nur ein Unterrichtsfach auf Lehramt zu studieren und zu unterrichten. IQ Netzwerk Berlin 7

12 Empfehlung: Einführung von Standards zur übersichtlichen und transparenten Informationsweitergabe, die die Bereitstellung von mehrsprachigen Informationen zu Anerkennungs-verfahren, Antragsformularen und erforderlichen Unterlagen (bezogen auf das jeweilige Fachrecht) auf Internetseiten und in gedruckten Informationsmaterialien beinhalten. Die Kriterien einer übersichtlichen und transparenten Informationsweitergabe sollten sowohl für die Darstellung auf Internetseiten, evtl. sogar einer gemeinsamen Internet-Übersicht für alle anerkennenden Stellen in Berlin angewandt werden, als auch für Printprodukte. Mehrsprachigkeit sollte dabei berücksichtigt werden. Das Material sollte hinsichtlich der Verständlichkeit und des sensiblen Sprachgebrauchs für Nutzer, die Deutsch als Fremdsprache anwenden, geprüft werden. Das Personal im Kundenservice der anerkennenden Stellen sollte interkulturell geschult sein. Englisch, Geschichte etc. zu unterscheiden. Anforderungen können sich daher erheblich unterscheiden. Für Abschlüsse aus Drittstaaten wird grundsätzlich auch nur eine Gleichwertigkeit auf Niveau des 1. Staatsexamens erteilt. In Berlin gibt es die Besonderheit der Zulassung nach Heimatrecht, welche für viele Lehrerinnen und Lehrer eine Ausnahmeregelung zum Einstieg darstellt. Anhand dieses Bescheids ist eine Lehrtätigkeit an den Berliner Europaschulen möglich. Ansonsten erhalten viele Bewerberinnen und Bewerber hohe Auflagen, die meist die Wiederaufnahme eines Studiums nach sich ziehen. Die Erfahrung mit Anerkennungsverfahren im Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer Berlin zeigt eine gute Informationsweitergabe via Internet und Druckmedien. Es werden zahlreiche intensive Beratungen durchgeführt und es besteht eine sehr gute Kooperation mit den Beraterinnen und Beratern im IQ Netzwerk. Herausfordernd ist hier die Beurteilung der vorgelegten Zertifikate und Nachweise. Oft weisen die Nachweise zu wenige Informationen zu Inhalt und Dauer der Ausbildung aus, so dass die potentiellen Antragstellerinnen und Antragsteller nicht selten um Mitwirkung bei der Beschaffung weiterer Informationen aufgefordert werden. Dies bedeutet meist eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Nachweise können nur im Herkunftsland des Abschlusses besorgt und manchmal nur persönlich beantragt werden. Oft ist auch die Festlegung des konkreten Referenzberufs eine Schwierigkeit, da es mehrere Optionen gibt. Es zeigt sich jedoch, dass die gute Darstellung der Berufserfahrungen für die Anerkennung sehr hilfreich ist. Durch einen differenzierten Lebenslauf mit konkreten Tätigkeitsbeschreibungen kann in vielen Fällen eine Vollanerkennung ausgesprochen werden, da die Defizite bei der Prüfung der Ausbildungsinhalte durch Berufserfahrung ausgeglichen werden können. Dies zeigen auch die ersten Berichterstattungen der IHK FOSA und des ZDH. Statistik IHK FOSA 10 Bei der IHK FOSA ( Foreign Skills Approval - zentrale Anerkennungsstelle der Industrie- und Handelskammern), sind in eigener Zuständigkeit bis zum insgesamt Anträge auf Berufsanerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse eingegangen. Davon stammen 89 Anträge aus Berlin. Am stärksten vertreten sind Anträge von Personen, die ihren Berufsabschluss in Polen, der Türkei und in Russland erworben haben. Als häufigste Berufsgruppen sind die kaufmännischen Berufe vor den Metallund Elektronikberufen zu nennen. Die Berufe aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe nehmen aktuell zu. Insgesamt wurden von der IHK FOSA bundesweit 1074 Bescheide (rd. 50 %) erteilt in 741 Fällen (69 %) die volle Gleichwertigkeit, in 333 Fällen (31 %) die teilweise Gleichwertigkeit, keine Ablehnung. Im Vorfeld zum Inkrafttreten des BQFG hatten alle Akteure mit einer deutlich umgekehrten Verteilung gerechnet. 10 Quelle: IHK FOSA, Antragsstatistik, 31. März Ein Jahr Anerkennungsgesetz des Bundes

13 Statistik ZDH - Zentralverband des Deutschen Handwerks 11 Bundesweit sind bei den 53 Handwerkskammern bis Ende März 2013 etwa Anträge eingegangen. Von diesen Anträgen wurden bisher 458 (rd. 27 %) beschieden 57 % mit der vollen Gleichwertigkeit, 33 % mit teilweiser Gleichwertigkeit, rd. 10 % wurden abgelehnt. Am häufigsten sind Berufsqualifikationen aus der Türkei und Polen vertreten. Bei den deutschen Referenzqualifikationen zeichnet sich eine starke Konzentration auf die Berufe des Elektrotechniker /der Elektrotechnikerin, des Friseur/ der Friseurin, des Kfz-Mechatroniker /der Kfz-Mechatronikerin ab. Erste Erfahrungen aus der Anerkennungsberatung Berlin zu Ingenieurberufen, zeigen eine gute Zusammenarbeit mit der Baukammer Berlin. Hier geht es in erster Linie um die Genehmigung der Berufsbezeichnung, da die Titelführung Ingenieur und beratender Ingenieur reglementiert ist. Dies betrifft jedoch nicht die Ausübung der Tätigkeit. Schwierig ist z.t., dass Ratsuchende bei der Einreichung der Unterlagen nicht beraten werden. Dadurch erhalten sie keine Einschätzung darüber, ob eine Antragstellung erfolgversprechend ist oder nicht. Zudem müssen alle Dokumente ins Deutsche übersetzt werden. Dies gilt auch, wenn diese in englischer Sprache vorgelegt werden. Auch werden die Übersetzungen nur akzeptiert, wenn sie von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer angefertigt wurden. Hier sind andere anerkennende Stellen flexibler. Anträge aus dem Ausland akzeptiert die Baukammer Berlin gar nicht. Dies sollte in die Neuregelungen durch das Landes-BQFG Berlin aufgenommen werden. Schulungen und Fachvorträge zum neuen Anerkennungsgesetz In 2012/2013 wurden in vier Berliner Jobcentern (Neukölln, Lichtenberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau) Multiplikatoren-Schulungen angeboten. Dabei wurden insgesamt 86 Beratungsfachkräfte über das neue Anerkennungsgesetz des Bundes informiert und erhielten Hilfen für die eigene Beratungspraxis. Die Schulungen wurden immer in Kooperation mit den Jobcentern durchgeführt, so dass entscheidungsrelevante Fragen, z.b. zur Finanzierung der verschiedenen Schritte im Anerkennungsverfahren (notwendige Übersetzungskosten, Verfahrenskosten, etc.) direkt durch interne Empfehlungen zum Vorgehen Empfehlung: Wenn die Nachweise zur Gleichwertigkeitsprüfung nicht ausreichend sind und eine Beschaffung weiterer Informationen im Heimatland unmöglich scheint, sollten Qualifikations-analysen im Rahmen der Sonstigen Verfahren nach 14 BQFG ermöglicht werden Gerade beim Kenntnisaufbau über Berufsabschlüsse aus dem Ausland sollte die Anwendung von Prüfverfahren unter Einbezug von Qualifikationsanalysen, betrieblichen Prüfverfahren und / oder Arbeitserprobungen erwogen werden. So können die zuständigen Kammern schnell ihren Kenntnisstand über die Abschlüsse aus dem Ausland erweitern und die ersten Antragstellerinnen und Antragsteller erhielten eine faire Chance und würden nicht dafür benachteiligt, dass sie früher als andere ihren Antrag stellten. 11 Quelle: Pressemeldungen des ZDH, Berlin, vom IQ Netzwerk Berlin 9

14 geklärt werden konnten. Auf diversen Veranstaltungen mit weiteren Jobcentern (z.b. Infotag Migration Jobcenter Mitte, Kompass-Veranstaltung Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg) und durch Fachvorträge und Workshops im Rahmen der durch das IQ Netzwerk angebotenen Fachforen Arbeitsmarkt & Migration (mit den Jobcentern Neukölln, Reinickendorf, Treptow-Köpenick und Tempelhof-Schöneberg) wurden ca. weitere 200 Beratungs-fachkräfte erreicht. Weitere Vorträge zum Anerkennungsgesetz und zur Vorstellung des Beratungsangebots und seinen Herausforderungen als Fachberatung wurden für zahlreiche Multiplikatoren der beruflichen Beratungsarbeit und in den Bezirken gehalten werden die Fachvorträge fortgesetzt und die Schulungen für Beratungsfachkräfte der Migrationsdienste ausgeweitet. Abschluss Das regionale IQ Netzwerk Berlin hat 2012 den Aufbau einer unabhängigen Beratungsstruktur im Vorfeld der Anerkennungsverfahren als Fachservice etabliert und dokumentiert den Prozess zu und durch Anerkennungsverfahren in Berlin. Es zeigt sich ein herausforderndes und aufwändiges Vorgehen, welches viel Abstimmung und Begleitung für die Zielgruppe bedarf. Ein Jahr nach in Kraft treten des Anerkennungsgesetzes des Bundes lassen sich nur erste Tendenzen abbilden. Erfolgreiche Antragstellungen und erste Bescheide nach neuer Rechtslage werden erst langsam bekannt und geben mehr Eindrücke für die Umsetzung in der Praxis. Eine weiterführende Begleitung und Evaluation der Prozesse ist notwendig, um detaillierte Erkenntnisse zu erlangen. Daran wird das IQ Netzwerk weiter arbeiten. 10 Ein Jahr Anerkennungsgesetz des Bundes

15 Impressum Herausgeber: Büro der Integrationsbeauftragten des Berliner Senats Wiebke Reyels - Projektleitung Potsdamer Str Berlin Tel.: Fax: Redaktion: Wiebke Reyels, Deniz Agdas - Büro der Integrationsbeauftragten Alle Rechte vorbehalten Autoren: Daria Braun OBS e.v. (Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung) Joachim Dellbrück GFBM ggmbh (Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung) Julia Merian Club Dialog e.v. Wiebke Reyels Büro der Integrationsbeauftragten Andrea Simon LIFE e.v. Lâle Yıldırım Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.v. Layout: IT depends - Miriam Asmus, Berlin Fotos: IQ Netzwerk Berlin/Barbara Dietl (Cover, S. 5,9,10) IQ Netzwerk Berlin/Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung (S. 2) fotolia. de (Gina Sanders - S. 10; Robert Kneschke - S. 10) Druck: Omnisatz, Berlin Stand 2013 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Daran arbeiten bundesweit regionale Netzwerke, die von Fachstellen zu migrationsspezifischen Schwerpunktthemen unterstützt werden. Das Programm wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. Das IQ Netzwerk Berlin wird koordiniert durch:

16 Das IQ Netzwerk Berlin wird koordiniert durch: Gefördert durch: Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ

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