Bauen und Wohnen. im Kreis Euskirchen. Ratgeber für den Hausbau. 2. überarbeitete Auflage

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1 Bauen und Wohnen im Kreis Euskirchen Ratgeber für den Hausbau 2. überarbeitete Auflage

2 GRUßWORT 1 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Bauinteressierte! Nach der erfolgreichen Erstauflage von Bauen und Wohnen im Kreis Euskirchen freue ich mich, Ihnen nun gemeinsam mit dem ancos- Verlag die zweite aktualisierte Auflage dieser Broschüre an die Hand geben zu können. Gleichzeitig danke ich allen Inserentinnen und Inserenten, die mit der Schaltung einer Anzeige diese informative Broschüre ermöglicht haben. Baulärm war früher Krach, heute ist er Wachstumsmusik dieses Zitat wird dem Fernsehmoderator Dr. Alfred Biolek zugeschrieben, und es drückt recht plastisch den wirtschaftlichen Stellenwert des privaten Bauens, aber auch der Bautätigkeit von Industrie, Handel und Gewerbe aus. Wo gebaut wird, werden private Träume verwirklicht oder neue Arbeitsplätze geschaffen. Doch gleich ob privates Wohnhaus oder Industrie- oder Gewerbeansiedlung allen Vorhaben gemein ist im ersten Schritt der Weg zur Baugenehmigungsbehörde. Dort lassen sich Fragen klären wie: Kann ich auf diesem Baugrundstück meine Wunschplanung verwirklichen? Brauche ich eine Baugenehmigung? Welche Verfahrensschritte muss ich einhalten? Die aktuelle Auflage von Bauen und Wohnen beantwortet viele Fragen rund um das Bauen. Sie gibt Bauherren viele interessante Tipps und Hinweise zu Zuständigkeiten, Ansprechpartnern, Kosten und Finanzierung. Darüber hinaus informiert sie über das Bau- und Baunebenrecht und umfasst ebenfalls die Bereiche Natur- und Landschaftsschutz sowie den Brand- und Denkmalschutz. Der Kreis Euskirchen hat in seinem Leitbild die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt seiner Aufgabenerfüllung gestellt. Dies gilt natürlich auch für den Bereich Bauen und Wohnen. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie als Bauherren unter Beachtung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften und erläutern das Antrags- und Genehmigungsverfahren. Die Vorhaben werden nach Eingang der Bauanträge zügig, flexibel und bürgerfreundlich zum Abschluss gebracht. Schon im Herbst 2003 habe ich mit dem Bürgerservice Bauen eine Beratungsstelle eingerichtet, die ratsuchenden Bauherren während der Dienstzeiten für die Beantwortung von Fragen und zur Lösung von baurelevanten Problemen zur Verfügung steht. Hierdurch ersparen wir Ihnen, den Bauherren, unnötigen Ärger, der Ihr Bauvorhaben nur verlangsamen und verteuern würde. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die erforderlichen Unterlagen vollständig und richtig eingereicht werden. Daher empfiehlt sich nach wie vor die Beauftragung von Fachleuten wie Architekten und Ingenieuren für die Erstellung der Planungsunterlagen und die Betreuung des gesamten Bauvorhabens und natürlich das aufmerksame Studieren dieser Broschüre. Die neue Broschüre wird Ihnen helfen, Ihr Bauvorhaben schnell und unbürokratisch im Kreis Euskirchen zu realisieren. Hierzu wünsche ich Ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen. Nach der Fertigstellung Ihres Bauprojektes, da bin ich mir sicher, werden auch Sie bald feststellen, dass unser Slogan treffend gewählt ist: Kreis Euskirchen Einfach wohl fühlen! Herzlichst Ihr Günter Rosenke Landrat des Kreises Euskirchen

3 INHALTSVERZEICHNIS 2/3 Grußwort Inhaltsverzeichnis Branchenverzeichnis/Impressum DIE LANDESBAUORDNUNG Das Freistellungsverfahren nach 67 BauO NRW Das Anzeigeverfahren nach Bürokratieabbaugesetz Das vereinfachte und das allgemeine Baugenehmigungsverfahren Staatlich anerkannte Sachverständige VOM BAUGRUNDSTÜCK ZUM PLANENTWURF Grundstücksmarkt Voraussetzungen für die Bebaubarkeit Der Grundstückskauf Das Erbbaurecht Wohnungseigentum Grundstückswerte Nebenkosten Vermessung und Liegenschaftskataster KOSTEN UND FINANZIERUNG Kosten kalkulierbar machen Finanzierung der Gesamtkosten Eigenleistung Fremdmittel Finanzielle Hilfen des Bundes und des Landes NRW Wohnungsbauförderungsmittel Bau oder Kauf einer neuen Immobilie Unterschiede beim Kauf einer gebrauchten Immobilie Investives Bestandsförderprogramm Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand Bauliche Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen Denkmalgerechte Erneuerung von selbst genutztem Wohnraum in Werks- und Genossenschaftssiedlungen und in historischen Stadt- und Ortskernen Verbesserung der Energieeffizienz Wohngeld als Lastenzuschuss BAUEN IM KREIS EUSKIRCHEN Zuständigkeiten Kreis Euskirchen Städte und Gemeinden Einführung in das Baurecht Das Baugesetzbuch Genehmigungspflicht Vorbescheid Bauplanungsrecht Flächennutzungsplan Bebauungsplan Umlegung Bauordnungsrecht Bauantrag Lageplan Bauzeichnungen Baubeschreibung Die Bauantragsunterlagen Entwässerung Statik Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Nachbarrecht Baugenehmigung und Verfahrensablauf Bauantrag und seine Vorprüfung Bauberatung und Bürger-Service Bauen Teilbaugenehmigung Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung Baugenehmigungsgebühren Baulasten/Baulastenverzeichnis Bauausführung und Bauüberwachung ORDNUNGSWIDRIGKEITEN BAUEN UND BRANDSCHUTZ BAUEN UND UMWELT Baustellenabfälle Abwasserbeseitigung Ökologisches Bauen Energieeinsparung Bauen im Bereich von Altlasten NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ BAUEN UND DENKMALSCHUTZ Zuständigkeiten Erlaubnispflicht Denkmalförderung Förderzuschüsse Steuerliche Vergünstigungen SICHERHEIT

4 Preisgekrönte Bauten ,3.-7. Architekturbüro denzer & poensgen Nettersheim-Marmagen 2. Holzkompetenzzentrum Nettersheim Architekt: Peter Pütz Euskirchen

5 1. DIE LANDESBAUORDNUNG 4/5 1.1 Das Freistellungsverfahren nach 67 BauO NRW Die Bauordnung sieht vor, dass in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan, sowie bei einem Vorhaben- und Erschließungsplan die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Wohngebäuden mittlerer und geringer Höhe keiner Baugenehmigung mehr bedarf wenn das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht das Vorhaben örtlichen Bauvorschriften (Satzungen) entspricht und die Erschließung gesichert ist und die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll Gebäude mittlerer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden eines Geschosses mit Aufenthaltsräumen im Mittel mehr als 7 m und nicht mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt. Bei Gebäuden geringerer Höhe darf der Fußboden eines Geschosses mit Aufenthaltsräumen nicht mehr als 7 m im Mittel über der mittleren Gebäudeoberfläche liegen. Die Genehmigungsfreiheit gilt auch für die Nebengebäude und Nebenanlagen sowie für Garagen und überdachte Stellplätze mit einer Nutzfläche bis 1000 qm, wenn sie den oben genannten Wohngebäuden dienen. In allen anderen Fällen ist ein Bauantrag erforderlich. Bei den genehmigungsfreien Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen bedarf es allerdings eines Antrags an die kreisangehörige Stadt oder Gemeinde bzw. an die selbstständigen Bauaufsichtsbehörden der Städte Euskirchen, Mechernich und Zülpich. einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen bei der Gemeinde mit dem Vorhaben begonnen werden. Gibt sie ihm die Unterlagen mit dem Vermerk gesehen zurück, kann der Bauherr mit dem Bauvorhaben beginnen. Bevor er beginnt, hat er jedoch den Eigentümern und Erbbauberechtigten angrenzender Grundstücke mitzuteilen, dass ein genehmigungsfreies Bauvorhaben durchgeführt werden soll. Der Entwurfsverfasser und der Bauherr übernehmen die Verantwortung dafür, dass das Bauvorhaben allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Weicht das Bauvorhaben auch nur von einer Vorschrift des Bebauungsplanes oder der Satzung ab, muss das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Der Bauantrag ist dann um die Unterlagen, welche zum Baugenehmigungsverfahren gehören, zu vervollständigen und kann an den Kreis als Bauaufsichtsbehörde abgegeben werden. Von den selbstständigen Bauaufsichtsbehörden der Städte Euskirchen, Mechernich und Zülpich wird für deren Stadtbezirk direkt das Bauantragsverfahren eingeleitet. Sind die Unterlagen unvollständig, reicht die Gemeinde die Antragsunterlagen zurück. Auch bei diesem Freistellungsverfahren sind den Bauaufsichtsbehörden des Kreises nach wie vor die Baubeginnanzeige sowie die Fertigstellungsanzeige vorzulegen. Folgende Bauvorlagen sind erforderlich: 1-fach Lageplan 1-fach Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung 1-fach Bauzeichnungen 1-fach rechnerischer Nachweis über die Höhe des Fußbodens des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes 1-fach Erhebungsbogen für die Baustatistik Erklärung des Entwurfsverfassers, dass das Vorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht Der Bauantrag muss von einem vorlageberechtigten Entwurfsverfasser, das sind Architekten und Bauingenieure im Sinne des 70 BauO NRW, stammen. Die Gemeinde hat dann die Möglichkeit, dem Bauherrn innerhalb eines Monats nach Eingang mitzuteilen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Teilt sie ihm das nicht mit, darf 1.2 Das Anzeigeverfahren nach Bürokratieabbaugesetz Mit dem Bürokratieabbaugesetz I vom (GV. NRW. S. 133) wurde eine Reihe von Regelwerken im Sinne der Deregulierung geändert, u. a. die Landesbauordnung betreffend die Errichtung von Kleingaragen und Nutzungsänderungen. Gegenstand der Verfahrenserleichterung kann nur die Errichtung, nicht aber die Änderung einer Kleingarage sein. Im Falle einer Grenzbebauung bzw. grenznahen Bebauung bedarf es zwingend der Einverständniserklärung des Grenznachbarn.

6 1. DIE LANDESBAUORDNUNG 6/7 Überblick über das Anzeigeverfahren Die Errichtung von Kleingaragen bzw. Nutzungsänderungen bedürfen demnach keiner Baugenehmigung (mehr). Das jeweilige Vorhaben ist aber vorher (!) der Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzuzeigen. Das Anzeigeverfahren ist aber nicht zwingend, d. h. der Bauherr hat ein Wahlrecht (er kann auch einen Bauantrag stellen). Ferner hat die Behörde die Möglichkeit innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der Unterlagen die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens zu verlangen. Die Anzeige ist dann wie ein Bauantrag zu behandeln. Der Anzeige sind die für die Prüfung des Vorhabens erforderlichen Bauvorlagen (in einfacher Ausfertigung) beizufügen. Die Anzeige ist gebührenpflichtig. Gründe für die Einführung eines Baugenehmigungsverfahrens können z. B. sein: die notwendige Beteiligung anderer Behörden der Immissionsschutz der Brandschutz Im Falle der Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens ist die Anzeigegebühr auf die Baugenehmigungsgebühr anzurechnen. 1.3 Das vereinfachte und das allgemeine Baugenehmigungsverfahren nach 68 BauO NRW Hier ist ein Bauantrag nicht mehr bei der kreisangehörigen Gemeinde, sondern direkt bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese ist für die Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Kall, Hellenthal, Nettersheim, Weilerswist und die Städte Bad Münstereifel und Schleiden der Kreis Euskirchen und im übrigen die selbstständigen Bauaufsichtsbehörden der Städte Euskirchen, Mechernich und Zülpich. Der Bauantrag muss alle notwendigen Bauvorlagen für seine rechtliche Beurteilung enthalten. Dazu gehören der Lageplan, die Flurkarte sowie ggf. eine Darstellung der Deutschen Grundkarte, die Bauzeichnungen, die Baubeschreibung und gegebenenfalls die Betriebsbeschreibung, die bautechnischen Nachweise, die Berechnung des umbauten Raumes bzw. die veranschlagten Rohbaukosten oder die geschätzten Herstellungskosten. Im einzelnen wird hierzu auf die Bauprüfverordnung hingewiesen. Danach bedarf es auch der entsprechenden Berechnungen über die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. Inhalte einer Satzung (z. B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Baumassenzahl etc.) sowie des rechnerischen Nachweises der Höhe des Fußbodens und des höchst gelegenen Aufenthaltsraumes über der Geländeoberfläche. Diese Unterlagen sind von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser zu fertigen und zu verantworten. Die Bauaufsichtsbehörde wird dann kurzfristig prüfen, ob der Antrag formal vollständig ist, alle Unterlagen enthält, welche Zustimmungen bzw. Genehmigungen anderer Behörden notwendig sind, welche Dienststellen ansonsten zu beteiligen und welche Sachverständigen heranzuziehen sind. Die Bauaufsichtsbehörde soll nach 72 Absatz 1 der Bauordnung NRW den Bauantrag dann (gebührenpflichtig) zurückweisen, wenn die Bauvorlagen unvollständig sind oder erhebliche Mängel aufweisen. Wenn die Unterlagen nur geringfügig unvollständig sind, wird das Bauamt des Kreises dem Antragsteller ein Mängelschreiben zusenden, durch das die fehlenden Unterlagen nachgefordert werden. Soweit der Bauantrag erhebliche Mängel aufweist oder gänzlich unvollständig ist, wird der Bauantrag zurückgewiesen. Gleiches gilt, wenn die geforderten Unterlagen nicht binnen einer angemessenen Frist nachgereicht werden. Sind die Unterlagen vollständig, wird die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidungen bzw. Stellungnahmen der anderen Behörden und Dienststellen einholen sowie den Bauantrag in allen technischen, planungs- und bauordnungsrechtlichen Details entsprechend den gesetzlichen Forderungen prüfen. Die Bauaufsichtsbehörde kann, soweit es die Prüfung erfordert, weitere ergänzende Unterlagen verlangen. Bestehen seitens der am Verfahren Beteiligten keine Bedenken gegen das Bauvorhaben und sind auch alle sonstigen gesetzlichen Vorschriften eingehalten, muss die Baugenehmigung erteilt werden. Vom Kreis Euskirchen wird angestrebt, dieses Verfahren innerhalb von 6 Wochen abzuwickeln. Dabei ist die Beteiligungszeit der anderen Behörden und Dienststellen hinzuzurechnen. Ferner wird vorausgesetzt, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind.

7 3. KOSTEN UND FINANZIERUNG Einkommensprüfung Vereinfachtes Berechnungsschema Brutto-Jahreseinkommen./. Werbungskosten (oder Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 EUR) Zwischensumme./. 10 % wenn Steuern gezahlt werden./. 10 % wenn Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden./. 10 % wenn Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden./. Freibeträge für Schwerbehinderte bis EUR Junge Ehepaare EUR (sofern kein Ehepartner das 40. Lebensjahr vollendet hat: bis zum Ablauf des 5. Jahres nach dem Jahr der Eheschließung) Kinder unter 12 Jahre 600 EUR (nur bei alleinerziehenden Personen) Kinder von 16 bis 24 Jahren, die z. B. Ausbildungsvergütung beziehen bis 600 EUR./. gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen maßgebliches Einkommen Einkommensgrenze (1-Personenhaushalt EUR, 2-Personenhaushalt (2 Erwachsene) EUR, 2- Personenhaushalt (Alleinerziehende/r mit Kind) EUR, 3-Personenhaushalt EUR (zzgl EUR für jede weitere Person, plus 570 EUR extra für jedes Kind) Über-/Unterschreitung Bei Einhaltung der Einkommensgrenzen bis zu 100 % Modell A bis zu 140 % Modell B Grundpauschale K Grundpauschale K Kinderbonus (je Kind) Konditionen zinslos, 1 % Tilgung, 2 % Zinsen, 1 % Tilgung, (ersten 5 Jahre!) 0,5 % VKB (Verwaltungskostenbeitrag) 0,5 % VKB ab Jahr: 3,5 %, Zinssenkung auf den Zinssatz der Förderung möglich, wenn Einkommensgrenze um nicht mehr als 40 % überschritten wird. ab Jahr: wie vorstehend ab Jahr: 2 % über dem zum Zeitpunkt der Zinserhöhung gültigen Basiszinssatz gem. 247 BGB; jedoch mind. 3,5 % und höchstens 6 % *) ab dem 20. Jahr: 6% *) *) Ab dem 15. bzw. 20. Jahr ist eine angemessene Begrenzung der Mehrbelastung möglich, wenn Einkommensgrenze um nicht mehr als 20 % überschritten wird oder die Mehrbelastung eine besondere Härte wäre. (Verfahren wird vom MBV NRW festgelegt) Auszahlung (99,6 %) Neubau = 1. Rate: 50 % bei Baubeginn, 2. Rate: 50 % bei Rohbaufertigstellung (Nachweise des Auszahlungsverzeichnisses der Wfa (Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen) müssen vorliegen) Ersterwerb = 100 % bei Bezugsfertigkeit (Nachweise des Auszahlungsverzeichnisses der Wfa müssen vorliegen) Starterdarlehen (nur im Modell A) Konditionen zinslos, Tilgung 5 %, 0,5 % VKB, Auszahlung 99,6 % (wie Grundförderung) Wohnungsgrößen/Wohnqualität Eigentumsmaßnahmen dürfen gefördert werden, wenn sie die Entfaltung eines gesunden Zusammenlebens aller Haushaltsangehörigen gewährleisten. Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer müssen mindestens 10 qm groß sein. Der Neubau und der Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum darf nur gefördert werden, wenn der Jahres-Primärenergiebedarf nach Energieeinsparverordnung (EnEV) des Gebäudes nicht mehr als 60 kwh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche beträgt und der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene Transmissionswärmeverlust den in der EnEV angegebenen Höchstwert um mindestens 30 v. H. unterschreitet.

8 4. BAUEN IM KREIS EUSKIRCHEN 26/ Städte und Gemeinden Die Bauämter der Städte und Gemeinden erteilen Auskunft über die Bebaubarkeit von Grundstücken hinsichtlich der Festsetzungen in Bebauungsplänen und Ortssatzungen und den Einfügungskriterien bei unbeplanten innerörtlichen Bereichen. Bauanträge sind beim Kreis Euskirchen und den Städten Euskirchen, Mechernich und Zülpich einzureichen. Planungsrechtliche Beratung erhalten Sie ebenfalls dort sowie bei den jeweiligen kreisangehörigen Städten und Gemeinden: Stadt Bad Münstereifel Marktstr Bad Münstereifel Telefon: 02253/505-0 Telefax: 02253/ Internet: Stadt Mechernich Rathausplatz Mechernich Telefon: 02443/49-0 Telefax: 02443/ Internet: Gemeinde Blankenheim Rathausplatz Blankenheim Telefon: 02449/87-0 Telefax: 02449/ Internet: Gemeinde Nettersheim Krausstr Nettersheim Telefon: 02486/78-0 Telefax: 02486/ nettersheim@eifel-online.de Internet: Gemeinde Dahlem Hauptstraße Dahlem Telefon: 02447/ Telefax: 02447/ buergermeister@dahlem.de Internet: Stadt Schleiden Blankenheimer Str Schleiden Telefon: 02445/89-0 Telefax: 02445/ rathaus@schleiden.de Internet: Gemeinde Hellenthal Rathausstr Hellenthal Telefon: 02482/85-0 Telefax: 02482/ gemeinde@hellenthal.de Internet: Gemeinde Weilerswist Bonner Str Weilerswist Telefon: 02254/ Telefax: 02254/ gemeinde@weilerswist.de Internet: Gemeinde Kall Bahnhofstr Kall Telefon: 02441/888-0 Telefax: 02441/ buergermeister@kall.de Internet: Stadt Zülpich Markt Zülpich Telefon: 02252/52-0 Telefax: 02252/ buergermeister@stadt-zuelpich.de Internet: Stadt Euskirchen Kölner Straße Euskirchen Telefon: 02251/14-0 Telefax: 02251/ info@euskirchen.de Internet: Kreis Euskirchen Der Landrat Jülicher Ring Euskirchen Telefon: 02251/15-0 Telefax: 02251/ mailbox@kreis-euskirchen.de Internet:

9 Restaurierung der Alten Apotheke Das Denkmal Alte Apotheke in Euskirchen-Flamersheim wurde im Projekt Contra Arbeitslosigkeit gemeinsam vom Caritasverband Euskirchen und dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege in den Jahren restauriert. Heute beherbergt das zwischen 1682 und 1711 errichtete Gebäude modern ausgestattete Seniorenwohnungen.

10 BRANCHENVERZEICHNIS/IMPRESSUM 70/71 Seite Abgasanlagen Abwassertechnik Altbausanierung , 32, 52 Architekturbüro , 12, 50, 58, 64 Autosattlerei Banken und Sparkassen....U2, U3, U4 Bau- und Kunstglaserei Bauberatung , 58 Baufachhandel Bauleitung , 44 Baumarkt Bauplanung , 58 Baustellenabfälle , 42 Baustoffe , 6, 29, 48, 59 Baustoffprüfstelle Bauträger , 44 Bauunternehmung 24, 32, 40, , 52, 62, 64 Bauwerkserhaltung Bedachungshandel Bodenbeläge , 40, 52 Brandschutz Carports Containerdienst , 42 Dachdecker , 40, 48, 62, 67 Edelstahlarbeiten Elektrotechnik , 54, 64 Energieausweis 12, 24, 40, , 50, 53, 64 Energieversorgung , 46, 55, 57 Erdbohrungen Estrich Fenster und Türen....24, 32, 62, 64, 70 Fertighäuser , 44, 67 Seite Fliesen , 32, 40, 58, 59, 70 Gardinen Garten- und Landschaftsarchitekt Garten- und Landschaftsbau Gartenmarkt Gemeinnützige Baugesellschaft Geräteverleih , 40, 70 Gerüstbau Grundstücke Heizung und Sanitär , 62, 70 Hoch- und Tiefbau Holzbau , 38, 48, 52, 64, 70 Holzdienstleistung Holzfachhandel , 31 Immobilienmarkler Ingenieurbüro , 12, 46, 50, 53 Innenausbau , 70 Insektenschutzanlagen Jalousien Kanaldichtheitsprüfung , 46 Kanalreinigung , 46 Klempner Klinkerbau Kompostwerk Lackierer , 70 Malerfachbetrieb , 70 Markisen , 32, 38, 54, 62 Massivbau Mauerwerksabdichtung Metallbau , 38, 58, 61, 64 Möbelbau Natursteine , 40, 58, 59, 70 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure , 50 Seite Parkett , 52 Photovoltaikanlagen , 49, 62 Putz und Stuck , 40, 48, 62 Raumausstattung Rechtsanwälte Rollladen , 62 Sachverständige , 50 Schlosserei Schlüsselfertigbau Schornsteinsysteme Schreinerei , 44, 52, 70 Solaranlagen , 49, 62, 64 Sonnenschutz , 38, 54, 62 Stahlhandel Statik , 50 Tore und Türen , 48 Transportbeton Transporte Treppenbau , 67 Treppenlifte Trockenlegung Versicherungsbüro Vollwärmeschutz Wasserversorgung , 46 Wärmedämmung , 32, 48, 70 Wärmepumpen , 62 Wärmeschutz Wintergärten , 65 Zimmerei , 64, 65, 67 U = Umschlagseite Impressum Herausgeber: Kreis Euskirchen Redaktion: Kreis Euskirchen Fotos: Medienzentrum des Kreises Euskirchen (Fotografen: Dagmar Berens, Walter Thomaßen, Silvia Vanselow) S. 15: Claudia Hautumm, PIXELIO S. 36 oben: Egon Häbich, PIXELIO Der ancos Verlag bedankt sich bei den zuständigen Ansprechpartnern der Kreisverwaltung für die gute Zusammenarbeit und bei den Inserenten für die freundliche Unterstützung zur Realisierung dieser Broschüre. Konzeption/Realisation/Anzeigenteil: 2009 ancos Verlag GmbH, 2. Auflage ancos Verlag GmbH Schloßwall Osnabrück Fon: 05 41/ Fax: 05 41/ info@ancos-verlag.de Internet: Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. Nachdruck oder Reproduktionen, auch auszugsweise, nicht gestattet. Bei der Erstellung der Broschüre wurde sorgfältig recherchiert. Dennoch kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden. Haftungsansprüche sind ausgeschlossen. In unserem Verlag erscheinen: Publikationen zur Bürgerinformation, Wirtschaftsförderung, Freizeitgestaltung, Einweihungs- und Jubiläumsbroschüren, Patientenbroschüren, Bauherrenwegweiser sowie Seniorenratgeber.

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