CIMIC-Aspekte I: Traditionale Neutralität in Europa

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1 CIMIC-Aspekte I: Traditionale Neutralität in Europa Rudolf Hartmann / Christian Wilhelm Meyer / Marcus Jurij Vogt (Hrsg.)

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3 CIMIC-Aspekte I: Traditionale Neutralität in Europa Speyerer Arbeitsheft Nr. 176 Editorial Rudolf Hartmann / Christian Wilhelm Meyer / Marcus Jurij Vogt... 7 Die Geschichte des Malteserordens und die Entwicklung seiner völkerrechtlichen Neutralität Hendrik Schulten Schweizer Neutralität im Wandel Kaspar Luginbühl / Marcus Jurij Vogt Schweizer Neutralität und gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union Daniela Karrenstein Schwedische Neutralität im Wandel Beatrice Janik Österreichs Neutralität und Auslandseinsätze Karin Birgit Spring / Marcus Jurij Vogt Autorenverzeichnis CIMIC-Aspekte II: Neutralitätsrecht und Blockfreiheit Speyerer Arbeitsheft Nr. 177 Editorial Rudolf Hartmann / Christian Wilhelm Meyer / Marcus Jurij Vogt

4 A. Rechtsgrenzen der Neutralität Neutralitätsrechtliche Grenzen und Möglichkeiten militärischer Kooperation für Österreich Heinz Vetschera B. Aspekte Humanitären Völkerrechts Die Genfer Konventionen: Ein Kreuz für die Menschlichkeit Marc Ohle C. Blockfreiheit Blockfreiheit im globalisierten internationalen System Oliver Fußwinkel Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Anhang Autorenverzeichnis Herausgeber OTL i.g. Rudolf Hartmann, * in Mietingen; Eintritt in die Bundeswehr 1972; Infanterie; Dipl. Pädagoge; Studienprojektoffizier OR- Planspiele; Verteidigungsplanung Stab II. Korps; militärpolitische und operative Studien für Konfliktregionen; Dozent für Militärpolitik und CIMIC an der Bundesakademie für Wehrverwaltung und Wehrtechnik Mannheim; seit 1994 Kommunalpolitik und stellvertretender Bürgermeister; verheiratet, drei Töchter. Oberst Christian Wilhelm Meyer, * in Lemgo; Eintritt in die Bundeswehr 1973; Artillerietruppe, Dipl.-Kfm.; verantwortlich für die Entsendung der ersten CIMIC-Verbände; seit 2004 im Stab 10. PzDiv in SIGMARINGEN; verheiratet seit 1984; Söhne *1986 und 1992, Tochter *1989. Dr. iur. Marcus Jurij Vogt, Mag. rer. publ., * Freiburg i.br.; Austauschschüler nach Iowa/USA, Jägertruppe, Rechtsanwalt, Major d.r.; Einsätze in Bosnien-Herzegowina und Afghanistan, u.a. im Büro des Hohen Repräsentanten (OHR); verheiratet seit

5 Editorial Rudolf Hartmann / Christian Wilhelm Meyer / Marcus Jurij Vogt I. Themenaufgliederung Die CIMIC-Reader bereiten Informationen auf, die für zivil-militärische Zusammenarbeit im Ausland [CIMIC = Civil-military Co-operation] Bedeutung haben. Inhaltlich sind die ursprünglichen Arbeitshefte auf wesentliche Faktoren oder Aspekte in Friedensoperationen (FEO) zentriert: Militär, Internationale Organisationen (IO), deutsche Regierungsressorts, Nichtregierungsorganisationen (NRO), Südosteuropa. Die Darstellung neutraler Nationen ist mehrdeutig: Einerseits sind sie CIMIC-Faktoren, andererseits ist glaubwürdige Neutralität gegenüber ethnischen und politischen Gruppen ein Schlüsselaspekt erfolgreicher Operationsführung im Ausland. Ergänzt werden die Organisationsbeschreibungen durch Beiträge zu Operationen, Verhandlungsführung, Völkerrecht, Zeitgeschichtlichem. Anhänge ergänzen jedes Arbeitsheft als Fundgrube zum besseren Verständnis. In der Reihe CIMIC-Faktoren entwickelt Reader I militärischsicherheitspolitische Aspekte. Reader II thematisiert wesentliche zivile Internationale Organisationen, die sich mit Friedens- und Entwicklungsagenden beschäftigen. Reader III beleuchtet Implikationen der Herausforderungen, die sich mit dem Auseinanderbrechen des zweiten Jugoslawiens ( ) für die Welt stellten. Reader IV behandelt Aspekte krisenbezogener Regierungskoordination. Reader V nimmt Arenen zivil-militärischen Begegnungspotentials als Bezugspunkt der Aufmerksamkeit auf. Reader VI beschäftigt sich mit der Zukunftsgestaltung ausgewählter Republiken und Provinzen von Ex- Jugoslawien. Reader VII zeigt Aspekte des Spannungsverhältnisses zwischen Medien und dem Militär auf verschiedenen Ebenen auf. In der Reihe CIMIC-Aspekte befassen sich die Reader I und II mit traditionaler Neutralität in Europa, Fragen des Neutralitätsrechts sowie der Bewegung der Blockfreien. Reader III thematisiert Schnittstellenphänomene von Organisationen. Kenntnis der Reader soll die praktische auslandsbezogene Arbeit an Berührungspunkten zwischen zivilen und militärischen Systemen fördern. CIMIC- Arbeit ist Grenzgängerarbeit. Man arbeitet klarsichtig, behält dabei die unterschiedliche Organisationskultur und Zweckrichtung der Systeme im Auge

6 Zivilisten und Soldaten können miteinander dann viel erreichen, wenn sie die Systemlogiken des jeweils anderen Sektors anerkennen. Dann lassen sich Vorhaben identifizieren, deren gemeinsame Verwirklichung Sinn macht. Ein Impetus zu initiativem Handeln ist Hintergrund der Beitragssammlung. II. Arbeitsweise und Fortentwicklung durch Projekte im Projekt Seit dem Wintersemester 2001/02 findet an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer die projektbezogene Arbeitsgemeinschaft Civil-military Cooperation bei humanitärer Hilfe und Wiederaufbau statt. Im Rahmen der Projekt-AG wird bei Vorträgen auf multimediale Methodik geachtet. Komplementäre Ausbildung durch das Hochschulrechenzentrum, respektive von Frau Dipl. Ing. Wera Veith-Joncic, wirkt sich positiv aus. Die Visualisierung von Gedanken und Argumentationen soll die Verständlichkeit der Ausführungen im Kurs erleichtern. Die Bände der Reader werden jedoch stärker von Worten geprägt. Aufgrund der Knappheit an Zeit sowie unterschiedlicher Beitragsqualität und -art geht es im Zuge der Darstellung von CIMIC-Faktoren lediglich um das Aufzeigen von Aspekten. CIMIC-Arbeit lebt davon, dass Menschen bei nicht immer offensichtlichen Handlungsoptionen lageadäquate Schulterschlüsse vornehmen. Der denkende Mensch in seiner Kreativität ist somit wichtigster CIMIC-Faktor. Das wird mit Sicherheit so bleiben. Auftrag für die meisten Autoren war, Organisationen vorzustellen. Spezielle Fragen sollten vertieft und wissenschaftlich-anschlussfähig erörtert werden. Ein Manko der Kursarbeitszeit ist es, dass inhomogenen Hörergruppen in kurzer Zeit ausgesprochen Forderndes zugemutet wird. Im Zuge der Entwicklung schriftlicher Arbeiten bildet sich jedoch das individuelle Verständnis für Zusammenhänge fort. Die Zusammenarbeit mit den Hörern der ProjektAG intensiviert sich schrittweise: Mittlerweile leisteten über 30 Rechtsreferendarinnen und -referendare ihre Wahlstation sowie einige Studenten Praktika im Büro des Hohen Repräsentanten (OHR), bei der Sondergesandtin des Generalsekretärs des Europarates sowie den Vereinten Nationen IPTF, respektive UNDP in Bosnien und Herzegowina. Damit nehmen erfreulich viele junge Kolleginnen und Kollegen die Realität einer Friedensmission in sich auf, die Europa weiterhin fordern wird. Bisher gewinnt die Europäische Union (EU) samt ihrer zweiten Säule der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik an Statur anhand komplexer - 8 -

7 Herausforderungen in Friedensmissionen. Dass das europäische Projekt ein Erfolg wird, liegt uns am Herzen. Gerne motivieren wir mit der ProjektAG weiterhin zum Engagement in Friedensmissionen. Wünschenswert ist die stärkere Besetzung internationaler Beamtenpositionen mit verwaltungswissenschaftlich ausgebildeten Kräften. Insoweit die Bewerberqualifikationen zu erhöhen, ist eines der Angebote der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. III. Autoren Ein Teil der Autoren der Reader war Teilnehmer einer CIMIC-ProjektAG an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Eine zweite Gruppe von Verfassern ist aus eigenem Antrieb auf uns zugekommen oder wurde angesprochen. Ihr Interesse an und ihre Motivation für CIMIC machten ihre Integration in das Team leicht. Weitere Beitragende bringen sich aufgrund der Fortentwicklung sonstiger Kooperation auch im Rahmen der Speyerer Reihe ein. Das sich an Orten wie Sarajewo oder Kabul aktive, ungewöhnliche Menschen auch ein Stelldichein geben, liegt auf der Hand. Den Herausgebern ist es wichtig, Praxis und Theorie nach Möglichkeit zu verbinden. Wir empfinden die Stimmen verantwortlich Handelnder in Auslandsmissionen als besonders bedeutungsvoll. Die im Redaktionsteam verfolgte Auftragstaktik wurde mit der Initiative genutzt, die freilaufende militärische Übungen auszeichnen sollte. Das Material mag die Begeisterung aufzeigen, mit der die Mitarbeiter bei der Sache waren. Einige Autoren haben mehr geleistet, als sie sich vor dieser kleinen Operation selbst zutrauten. Insoweit unterstreichen ihre Siege über Selbstzweifel die Modernität der in der Bundeswehr gelebten Führungsgrundsätze. IV. Zielsetzung Die Arbeitshefte führen Material als Grundlagen für weitere Kurse zusammen. Die Beiträge sollen das Verständnis Internationaler Organisationen und davon zu unterscheidender internationaler Organisation fördern. Mit Blick auf Leistungs- und Gestaltungswillen der Referendare, die an der Veranstaltung teilnahmen, mag die Sequenz der Arbeitshefte auch unmittelbar den Einsatzvorbereitungen ziviler Verwaltungskräfte dienen. CIMIC-Aspekte I und II zeigen Gesichtspunkte der Neutralität auf, die bei der Arbeit in diesem Bereich zusätzlich von Bedeutung sind. Dieser Ansatz ergänzt das bisherige faktorzentrierte Vorgehen (CIMIC-Faktoren I-VII)

8 Die Dokumentation von Forschungsbeiträgen aus diversen Perspektiven dient nicht zuletzt der Nachvollziehbarkeit wichtiger Diskussionsbeiträge. Die angelegte Sammlung mag dazu nützlich werden, auch für die Theoriebildung fruchtbare Grundlagen zu legen. Fast jeder, der sich mit CIMIC befasst, wird entschlossene und kreative Bildung von Synergien zwischen Zivilisten und Soldaten begrüßen. Zur Fortentwicklung von Diskussion und Praxis beizutragen, wäre im Sinne aller Mitarbeiter dieses Veröffentlichungsprojektes. V. Arbeitshefte CIMIC-Aspekte I und II: Neutralität und Blockfreiheit Die Arbeitshefte CIMIC-Aspekte I und II befassen sich mit Aspekten von Neutralität(srecht) und dem Phänomen der Blockfreiheit. Dabei gilt der Blick zunächst den Völkerrechtssubjekten. Eine historische Perspektive eröffnen der Malteserorden und die Entwicklung seiner völkerrechtlichen Neutralität. Einen Schwerpunkt der Betrachtung bildet in diesem Abschnitt die Schweiz. Ihr Neutralitätsverständnis wird im Zusammenspiel mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU betrachtet. Einen Ausblick bietet dabei ein Artikel über die Schweizer Neutralität im Wandel. Der Blick auf Neutralität in Europa wird erweitert durch eine Betrachtung des Neutralitätsverständnisses in Schweden und Österreich. Exemplarisch werden am Beispiel Österreichs Rechtsgrenzen neutralen Engagements aufgezeigt Für CIMIC-Praxis wichtig ist die Kenntnis der Genfer Konventionen als Grundpfeiler humanitären Völkerrechts. Dabei sind Berührungspunkte zum staatlichen Neutralitätsrecht zu beobachten. Ferner werden die Entwicklung und das Selbstverständnis der blockfreien Bewegung dargestellt. Die Rolle der blockfreien Staaten in Abgrenzung zur Neutralität ist politischer Hintergrund für einige Staaten. Entweder mit oder in diesen könnte CIMIC-Arbeit zu gegebener Zeit neue Impulse erhalten. VI. Dank und Widmung Unter Leitung von Michaela Schneider arbeitete das Lektorat mit Birgit A- ckermann, Alexandra Dressen, Stefan Hansen, Iris Lienhart, Petra Meyer, Philipp Prietze und Carl-Christian Scholl. - Ihnen gilt herzlicher Dank. Die Arbeit an den Readern kam durch die Unterstützung einer Reihe von Mitarbeitern der Hochschule zustande. Namentlich Frau Linda Estelmann, Uschi Ohliger, Brigitte Ringer, Claudia Roth, Wera Veith-Joncic und Herrn Georg Müller sei gedankt. Sie haben sich mit ihren Kompetenzen hervorragend eingebracht. - Ihnen sind die CIMIC-Reader gewidmet

9 Die Geschichte des Malteserordens und die Entwicklung seiner völkerrechtlichen Neutralität Hendrik Schulten I. Einleitung Der Souveräne Ritter- und Hospitalsorden vom Heiligen Johannes genannt von Rhodos und von Malta ist der älteste noch bestehende Ritterorden der christlichen Welt. Schon sein offizieller Name lässt erkennen, dass es sich hier um eine außergewöhnliche Organisation handelt: Er zeigt seine Jahrhunderte währende Doppelstellung als militärischer und karitativer geistlicher Orden auf. Er nennt zwei seiner wichtigsten Territorien, die er im Laufe seiner Geschichte besiedelt hat. Er betont seine Unabhängigkeit. Im Folgenden soll auf einige der völkerrechtlichen Besonderheiten dieses Ordens eingegangen werden. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Bedeutung der Neutralität des Ordens gelegt, die sich als Kontinuum durch seine gesamte Geschichte zieht. Die Eigenheiten des Malteserordens sind jedoch nicht aus sich selbst heraus verständlich, da sie weitgehend historische Wurzeln haben. Daher wird einleitend die geschichtliche Entwicklung des Ordens dargestellt, soweit sie für ein besseres Verständnis der Materie sinnvoll ist. II. Historische Wegstrecken Von Jerusalem nach Rom 1. Anfänge im Heiligen Land: Jerusalem a) Hospital in der Heiligen Stadt Die Anfänge des Ordens liegen weitgehend im Dunkeln. Selbst von seinem Gründer, Giradus, vermutlich einem Italiener und seinem ersten Meister, dem Bruder Raymond, wahrscheinlich französischer Herkunft, können wir nicht mit Bestimmtheit sagen, woher sie stammen. 1 1 Anthony Luttrell, From Jerusalem to Malta: the Hospital s character and evolution, URL: [ ]

10 Mit großer Sicherheit lässt sich jedoch annehmen, dass bereits im 7. Jahrhundert ein Hospiz für Pilger in Jerusalem gegründet wurde. Zu Beginn des 1. Kreuzzuges ist dort ein christliches Hospital nachweisbar. Errichtet wurde dieses Pilgerhospital um das Jahr 1070 vermutlich von Kaufleuten aus Amalfi, die es dem Heiligen Johannes weihten. Unter Giradus, o- der auch Fra Gérad, diente es in erster Linie der Versorgung der pilgernden Christen. Doch auch Arme und Kranke wurden dort gepflegt. Gérad hatte sich etwas zur Aufgabe gemacht, dass die lateinische Welt bis daher nicht gekannt hatte. Sein Bestreben war es, dass seine Bruderschaft der christlichen caritas und Nächstenliebe verpflichtet ist. So war es ihm gleich, welcher Religion, welchen Standes oder welcher Herkunft die Bedürftigen waren. Jeder, der an die Pforten des Spitals nahe der Klagemauer stieß, fand Aufnahme und kam unter den Schutz der noch jungen Bruderschaft. 2 Den Menschen der damaligen Zeit, in der das Klima bald durch eine endlose Folge von Glaubenskriegen vergiftet wurde, musste dies unglaublich erscheinen. Aufgrund zahlreicher Schenkungen gelangte die Bruderschaft schnell zu einem beachtlichen Vermögen. Bereits in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts erwarb sie zahlreiche Besitzungen im fernen Europa: Frankreich, England, das Heilige Römische Reich, Skandinavien in fast jeder bedeutenden Region Europas war die Bruderschaft bald vertreten. Diese grenzüberschreitende Verstreuung führte zunehmend zu einer immer größer werdenden wirtschaftlichen, besonders aber auch politischen Unabhängigkeit. Darüber hinaus ist sie eine Quelle der Internationalität, die für die Rekrutierung und den umspannenden Einfluss des späteren Orden von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist. Dieser wirtschaftlichen und territorialen Ausdehnung folgten zeitgleich umfassende Privilegierungen durch die Kurie wurde das Hospital durch Paschalis II. unter päpstlichen Schutz gestellt. Gleichzeitig wurde es von jeglichen Abgaben an die Bischöfe freigestellt und zur Wahl einer eigenen Führung ermächtigt. Nicht zu unrecht wird daher die Bulle Pia Postulatio voluntatis, in der diese Privilegien niedergelegt wurden, als die Gründungsurkunde des Johanniterordens angesehen. Bereits 1117 erkannte der Papst die Souveränität des Hospitals an und 1135 erklärte es Innozenz II. zu einer von der Kirche unabhängigen Einrichtung Ernle Bradford, Johanniter und Malteser, München 1983, 25. Hans Prutz, Die geistlichen Ritterorden: Ihre Stellung zur kirchlichen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung des Mittelalters, Berlin 1908, 261ff

11 b) Erweiterung des ursprünglichen Ordenszwecks Seit 1120 wurde die Bruderschaft von Raimund Du Puy zu einem Orden umgeformt. 4 Ab der Mitte des 11. Jahrhunderts schließlich hatten sich die Strukturen soweit gefestigt, dass man vom Johanniterorden sprechen konnte. 5 Zunächst blieb der Orden allein seinem ursprünglichen karitativen Auftrag verpflichtet. Im Verlauf des 12. Jahrhunderts bildete sich jedoch zusätzlich ein militärischer Zweig des Ordens heraus, der neben die religiösen und sozialen Aufgaben trat. Die Ritter wurden hierbei stark von den sich aus dem französischen Reformkloster Cluny verbreitenden Lehren beeinflusst. Dessen Gründer, Odilo von Cluny ( ), predigte das Ideal des miles Christi, des tapferen Christen, der auch bereit war, für Papst und Kirche das Schwert zu erheben. Dies schloss den Schutz des Heiligen Landes und der gesamten Christenheit ein. 6 Der Johanniterorden sah daher fortan seinen Daseinszweck in gleichem Maße auch darin, die ins Heilige Land pilgernden Christen zu beschützen. Daran knüpfte sich schließlich die Bereitschaft an, Palästina als christliches Territorium gegen die Muselmanen zu verteidigen. c) Fall Akkons 1291 Nach dem Ende der Kreuzzüge 7 wurde es für die verschiedenen Orden im Heiligen Land zunehmend schwierig, sich zu behaupten. Die ideelle und vor allem materielle Unterstützung ihrer Arbeit durch die europäischen Fürsten blieb zunehmend aus. Die Herrscherhäuser waren vorwiegend mit innereuropäischen Konflikten beschäftigt und ließen sich nicht mehr hinter der universalen Idee der Kreuzzugbewegung versammeln Daneben haben sich während der Kreuzzugsbewegung zahlreiche andere geistliche Ritterorden mit sehr ähnlicher Zielsetzung gegründet. Prototyp war der um 1120 in Jerusalem gegründete Templerorden. Daneben sind insbesondere der Deutsche Orden sowie der Lazarusorden zu nennen. Einen prägnanten Überblick gibt Walter Kasper (Hrsg.), Lexikon für Theologie und Kirche, Band 8, Freiburg/Basel u.a. 1999, Grundlegend: Helen Nicholson (Hrsg.), The Military Orders Welfare and Warfare, Aldershot, Berthold Waldstein-Wartenberg, Rechtsgeschichte des Malteserordens, Wien 1988, 31. Der Ordensnahme wechselte im Laufe der Geschichte mehrfach. Hier wird im folgenden entweder vom Johanniter- oder (ab der Inbesitznahme Maltas 1530) vom Malteserorden gesprochen werden. Zum heutigen Johanniterorden vgl. Fn. 20. Berthold Waldstein-Wartenberg, Die Vasallen Christi Kulturgeschichte der Johanniter im Mittelalter, Wien 1988, 97ff. Insgesamt fanden zwischen 1096 und 1270 sieben Kreuzzüge statt. Einen guten Überblick bietet: Lexikon des Mittelalters, Band 5, München 2002, 1508 mit ausführlicher Literaturübersicht

12 1291 fiel Akkon, das von den Johannitern als letztes christliche Bastion bis zum Schluss verteidigt worden war, in die Hand der Mamelucken. Mit dieser Niederlage ist die erzwungene politische und militärische Vorherrschaft der Europäer im Heiligen Land endgültig und für immer beendet. 2. Bollwerk gegen den Islam: Rhodos ( ) a) Rhodos als unbelehnter Territorialstaat des Ordens Aufgrund ihrer bereits lange zuvor erworbenen Besitzungen auf Zypern konnten die Johanniter ihr Werk dort rasch wieder aufnehmen. Zunächst errichteten sie dort ein neues Hospital. Dennoch blieb das Wirken der Ritter auf dieser Insel Episode. Durch päpstliche Bestätigung wurde der Orden 1309 zur rechtmäßigen Territorialmacht über Rhodos. Es war das einzige Mal in seiner Geschichte, dass er ein unbelehntes Gebiet als Herrschaftsraum erhielt. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Insel rund Einwohner. Diese waren weitgehend mosaischen Glaubens und lebten ausschließlich von der Landwirtschaft. 8 Ihr Verhältnis zu den Johannitern blieb belastet: Unmittelbar dem Großmeister unterstellt, wurden sie ab dem 16. Jahrhundert zwangsgetauft. Jene, die sich widersetzten, mussten entweder ihren Besitz veräußern und ihre Heimat verlassen oder wurden enteignet und fielen der Sklaverei anheim. Nach und nach entwickelte sich Rhodos zu einem regelrechten Ordensstaat, in dem sich ein für die damalige Zeit mustergültiges Gemeinwesen entwickelte. 9 Der Großmeister übte seine Macht kaum anders aus als andere weltliche Fürsten Europas auch: Er erhob Steuern, gewährte Land, übte das Gesandtschaftsrecht aus und prägte Münzen. Im Gegensatz zum Deutschen Orden, dem damaligen Ordensstaat schlechthin, 10 konnten die Johanniter ihre politische und historische Stellung nachhaltig sichern. Der Deutsche Orden hatte sich nach seinem Rückzug aus dem Heiligen Land dem Ziel verschrieben, den südöstlichen Ostseeraum zu christianisieren. Aufgrund seines effektiven, gut organisierten Vorgehens machte er sich dabei langfristig selbst überflüssig. Ganz anders die Johanniter: 8 Berthold Waldstein-Wartenberg, Die Vasallen Christi Kulturgeschichte der Johanniter im Mittelalter, Wien 1988, 284f. 9 Christian Raap, Der Johanniter-/Malteserorden als multinationale Gemeinschaft unter besonderer Berücksichtigung militärischer Aspekte, in: Knut Ipsen: Wehrrecht und Friedenssicherung (Festschrift für Klaus Dau), Neuwied/Kriftel, 1999, Anthony Luttrell, From Jerusalem to Malta: the Hospital s character and evolution, URL: [ ]

13 Ihre Insel konnte vergleichsweise gut verteidigt werden, die Türken lagen in nicht zu weiter Ferne an der östlichen Küste des Mittelmeeres. Mit dieser Konstellation war ihnen für Jahrhunderte eine raison d être gegeben, die sie gegenüber den westlichen Herrschern, von denen sie stets abhängig blieben, geschickt einzusetzen wussten. b) Ausbau der Marine zur Beherrscherin des Mittelmeeres Zur Sicherung seiner Existenz beschränkte sich der Orden auch auf Rhodos nicht nur auf seine karitativen Aufgaben, sondern formte zugleich seinen militärischen Zweig weiter aus. Nach dem Verlust des Heiligen Landes an die Muselmanen setzte sich die Ausdehnung der osmanischen Stämme im kleinasiatischen Reich ungebrochen fort. Ihre Expansion blieb eine konstante Bedrohung der abendländischen-byzantinischen Welt schließlich fiel Konstantinopel an Sultan Mohammed II., womit das Schicksal des oströmischen Reiches besiegelt war und die Blüte des Osmanischen Reiches begann. Dieser Bedrohung setzten die Johanniter ihre Flotte entgegen, die um 1300 erstmals erwähnt wird und nach und nach zur stärksten Seemacht des gesamten Mittelmeerraumes ausgebaut wird. Neben rein militärischen Funktionen diente die Flotte auch dem christlichen Seehandel als Begleitschutz. 11 c) Übermacht aus dem Osten Im Gegensatz zu Konstantinopel gelang es Mohammed II. nicht, auch Rhodos zu erobern. Der mächtigen und erfahrenen Flotte der Johanniter gelang es unter dem Großmeister Pierre d Aubusson ( ) im Jahre 1479, das osmanische Heer noch einmal abzuwehren. Doch auf lange Sicht war es dem auf sich gestellten Orden unmöglich, sich trotz seiner enormen Fähigkeiten gegen die gewaltigen Kräfte des islamischen Großreiches zu behaupten griffen die Truppen den Inselstaat erneut an. Nach langen, blutigen und auf beiden Seiten horrenden Verlusten kam es zur Kapitulation und zum Fall von Rhodos. 11 Christian Raap, Der Johanniter-/Malteserorden als multinationale Gemeinschaft unter besonderer Berücksichtigung militärischer Aspekte, in: Knut Ipsen: Wehrrecht und Friedenssicherung (Festschrift für Klaus Dau), Neuwied/Kriftel 1999,

14 Abbildung 2: Ausdehnung des Osmanischen Reiches im 14. und 15. Jhd Neue Heimstatt und neuer Name: Malta ( ) a) Malta als Lehen Karls V. Karl V. ( ) meinte angesichts dieser Niederlage, nichts sei in der Welt so glanzvoll verloren gegangen wie Rhodos. 13 Trotzdem hatte der Orden nicht allein unter seinem hohen Blutzoll gelitten. An der Peripherie Europas gelegen, war er nicht nur geographisch, sondern zunehmend auch geistig isoliert gewesen. Die oligarchische Herrschaftsstruktur 14 der Johanniter erwies sich als nicht mehr zeitgemäß. Dies kann erklären, warum der Orden nach seiner Vertreibung zunächst ohne jede nennenswerte Unterstützung in wechselnden Küstenstädten im gesamten Mittelmeerraum Exil nahm. Erst Karl V. gab den heimatlos gewordenen Rittern nach seiner Wahl zum römisch-deutschen Kaiser (1519) ein neues Territorium belehnte er sie mit dem Archipel Malta und den beiden kleineren Schwesterinseln Gozo und Comino Quelle: dtv-weltatlas, Band 1, München 1986, Zitiert nach Ernle Bradford, Johanniter und Malteser, München 1983, Im Grunde blieb der Orden bis zu seiner Vertreibung aus Malta eine Oligarchie venezianischer Prägung, auch wenn er sich selbst als Republik bezeichnete. Zum Ganzen: Berthold Waldstein-Wartenberg, Rechtsgeschichte des Malteserordens, Wien 1988, Hans Peter Schmitt, Ursprung und Untergang der ersten immerwährenden Neutralität: Malta, in: ÖZöR 2 (1971), 57. Diese drei Inseln bilden noch heute das Staatsgebiet der Republik Malta

15 b) Ausbau und Festigung Mit geringen Abwandlungen übertrug der Malteserorden, wie er sich nun kurz nannte, sein Modell des Inselordensstaates auf Malta. Ein Beispiel ihrer ihre gesamte Geschichte durchziehende Zähigkeit und Unbändigkeit war ihr Entschluss, ihre Stellung als vorherrschende Seemacht wieder aufzubauen. Unter Einsatz all seiner militärischen Kräfte widerstand er 1565 einer viermonatigen Belagerung durch Suleiman II. dem Prächtigen ( ) kämpften die Ritter in der Seeschlacht von Lepanto. Während ihres Verlaufs wurde die Flotte der Türken vernichtend geschlagen. Damit scheiterte der letzte Versuch der Osmanen, sich im westlichen Mittelmeer auszudehnen. Dieser Sieg wurde von vielen Zeitgenossen als Rettung Europas gefeiert. 16 Maßgeblichen Anteil an ihm hatte der Großmeister Philippe de la Valette ( ), ein Veteran der Belagerung von Rhodos. Seinen Namen trägt die Hauptstadt der Republik Malta noch heute. Mit dem Wiederaufbau der Insel setzte die vielleicht glanzvollste Zeit der Ordensgeschichte ein. Der gesamte Archipel wurde zu einer gewaltigen Festung ausgebaut, deren Architektur und die ihr zugrunde liegenden strategischen Überlegungen lange mustergültig blieben. Das Institut für Anatomie wurde gegründet, welches die Grundlage für die erste weltliche internationale Universität bildete (1585). Ihre Fakultäten für Navigation und Astronomie erlangten ebenso Weltruhm wie die vielgerühmte Nautikschule. Darüber hinaus entwickelte der Orden wie nebenbei 17 eine vorbildliche Bankenorganisation 18. Doch auch ihrem ursprünglichen Ordenszweck blieben die Ordensleute treu. Schon unmittelbar nach der Inbesitznahme der Insel begannen sie mit dem Bau eines neuen Hospitals Das Krankenhaus (errichtet von ) galt mit 550 Betten als das größte und beste Europas; 1676 entstand eine eigene medizinische Hochschule von exzellentem Ruf Susanne Frodl, Die Entwicklung des Souveränen Malteser Ritterordens von der Hospitalbruderschaft zum Völkerrechtssubjekt (Diplomandenseminararbeit), Wien 2002, 23. URL: [ ]. 17 Dieses Bankensystem entwickelte sich aus dem Auskunftsdienst für Pilger heraus. 18 Arthur. C. Breycha-Vauthier, Der Malteser-Orden im Völkerrecht, in: ÖZöR 2 (1950), Christian Raap, Der Johanniter-/Malteserorden als multinationale Gemeinschaft unter besonderer Berücksichtigung militärischer Aspekte, in: Knut Ipsen: Wehrrecht und Friedenssicherung (Festschrift für Klaus Dau), Neuwied/Kriftel 1999,

16 Aufgrund ihrer strategisch exponierten Lage genau vor der Meerenge zwischen Sizilien und dem heutigen Tunesien war die Insel nicht nur von einer militärischen Schlüsselbedeutung. Auch Handel und Gewerbe florierten unter der Obhut des Ordens gerade auch aus diesem Grunde. Jedoch wäre diese wirtschaftliche Prosperität ohne die Sklaverei undenkbar gewesen, der sich die Ritter wie schon auf Rhodos noch immer wie selbstverständlich bedienten. c) Verlust des Staatsgebietes Mit dem Ausgreifen der Reformation in zahlreiche Länder Europas 20 sah sich der Orden wachsenden Schwierigkeiten gegenüber. Die finanzielle Grundlage verschlechterte sich fortwährend, da einige protestantische Herrscher wie etwa in England und Irland 1540 die in ihren Ländern gelegenen Priorate säkularisierten. 21 Spätestens, nachdem die europäischen Mächte ihre Truppen vereint gegen die Türken geworfen hatten und deren Belagerung Wiens (1683) beendeten, war das Osmanische Reich so dauerhaft geschwächt, dass es keine Bedrohung mehr darstellte. Bald schon gab es erste Bündnisse einzelner Herrscher mit den Türken. Diese veränderten gesamtpolitischen Umstände indes entzogen dem Orden im Hinblick auf seine militärische Bedeutung die legitimierende Existenzgrundlage. Der Respekt der bedeutenden europäischen Herrscher vor seinen historischen Leistungen schwand dahin und mit ihm ihre materielle und ideelle Unterstützung. Endgültig schien sich die Mission der Hospitalbrüder erfüllt zu haben. Als daher die Flotte Napoleons am 7. Juni 1798 vor Malta erschien, zeigte sich kein Widerstand, wenngleich auch erstmalig eine 20 Im Zuge der Reformation war auch die Balley Brandenburg als Teil der deutschen Zunge evangelisch geworden und wurde daher aus dem katholischen Orden entlassen säkularisierte der preußische Staat den Johanniterorden, hob jedoch nicht seine Rechtspersönlichkeit auf stellte König Friedrich Wilhelm IV. die Balley Brandenburg wieder her. Heute widmet sich der Johanniterorden wie auch der Malteserorden ausschließlich humanitären und karitativen Zwecken. Zum Ganzen prägnant: Christian Raap, Der Johanniter-/Malteserorden als multinationale Gemeinschaft unter besonderer Berücksichtigung militärischer Aspekte, in: Knut Ipsen: Wehrrecht und Friedenssicherung (Festschrift für Klaus Dau), Neuwied/Kriftel, 1999, 214ff. m.w.n. 21 Susanne Frodl, Die Entwicklung des Souveränen Malteser Ritterordens von der Hospitalbruderschaft zum Völkerrechtssubjekt (Diplomandenseminararbeit), Wien 2002, 24. URL: [ ]

17 christliche Nation unter Missbrauch der Neutralität des Ordens einen feindlichen Akt setzte Enklave in der Heiligen Stadt: Rom (seit 1834) a) Wirren der neuen Zeit Der letzte Großmeister auf Malta, Ferdinand von Hompesch ( ), ging ins Exil nach Triest. Er ist der einzige Deutsche, der je dieses Amt bekleidete. Die Historiker stellten ihm ob seines Verhandlungsgeschicks mit den Franzosen kein gutes Zeugnis aus. Alle anderen Mitglieder des Ordens verstreuten sich über den ganzen Kontinent. 23 Bereits im Jahr 1800 wurde Malta von den Briten erobert, die es zur Kolonie erklärten und erst 1964 in die Unabhängigkeit entließen. Entgegen anderslautenden Versprechungen im Frieden von Amiens (1802) ist dem Orden Malta nicht zurückgegeben worden. Auch später ist ihm niemals mehr eine Entschädigung in Form eines neuen Territoriums zugesprochen worden. 24 Somit war er ab diesem Zeitpunkt nicht nur völlig desorganisiert, sondern vor allem auch ohne jedes eigene Staatsgebiet. Während dieser Zeit der Wirren diente sich ausgerechnet ein Zar dem Orden an: Nach der Vertreibung der Ritter aus Malta ließ sich Paul I. ( ) zum Großmeister des Ordens wählen. Dieser Vorgang freilich war mit kanonischem Recht unvereinbar: Denn ein verheirateter russisch-orthodoxer Monarch konnte niemals Oberhaupt eines katholischen Ordens sein. Damit war der Zar de facto, nicht aber de jure Großmeister. Die Großpriorate, denen dieser Vorgang aus guten Gründen suspekt war, fanden eine bemerkenswerte diplomatische Floskel, um die politischen Beziehungen zu Russland nicht zu gefährden. In einer gemeinsamen Erklärung befanden sie, dass die Würde eines Großmeisters zu gering für den Zaren wäre, und dass sie weder seinem Rang, noch seiner Macht, noch der Größe seiner Pläne entsprechen 25 könnte. 22 Berthold Waldstein-Wartenberg, Rechtsgeschichte des Malteserordens, Wien 1988, Hans Peter Schmitt, Ursprung und Untergang der ersten immerwährenden Neutralität: Malta, in: ÖZöR 2 (1971), 58f. 24 Siehe ausführlich zum Vertrag von Amiens weiter unten. 25 Zitiert nach Christian Steeb (Hrsg), Der Souveräne Malteser Ritterorden in Österreich, Graz 1999,

18 b) Orden ohne Land Nach dem Tod Pauls I. blieb der Orden zunächst weitgehend führungslos. Er wurde von Statthaltern, die von den Rittern gewählt wurden und der Bestätigung des Papstes bedurften, mehr verwaltet denn regiert. Bis in das 20. Jahrhundert hinein haben Päpste, Könige und Staatsmänner immer wieder versucht, dem Orden ein eigenes Territorium zu verschaffen vergeblich. 26 Nach Stationen in Catania und Ferrara nahm der Orden 1834 offiziell in Rom seinen Sitz. Die Residenz des Großmeisters im Palazzo die Malta in der Via Condotti und die Kirchen in der italienischen Hauptstadt sind exterritoriales Gebiet. So hat, in Anlehnung an einen berühmten Ausspruch Papst Pius XI. ( ) über die Vatikanstadt, der Malteserorden nicht einmal mehr einen Leib, der seine Seele zusammenhält. c) Zurück zu den Wurzeln Die politischen und militärischen Entwicklungen des Ordens in seiner Geschichte sind eines. Darüber darf jedoch nicht vergessen werden, dass die Ritter zu keiner Zeit ihre eigentlichen Ordenszwecke aus den Augen verloren. Caritas, hospitalitas und infirmes ed infirmas benigne recipere 27 begleiten den Orden als bleibenden Auftrag seit nunmehr bald eintausend Jahren. Wohlmeinende könnten sogar sagen, seine militärischen, technischen und geistigen Leistungen hätten nichts weiter zum Ziel gehabt, als diesen Auftrag in allen Wechselfällen der Geschichte sicherzustellen. 28 Doch wie immer man die Historie des Ordens interpretieren will: Es steht außer Frage, dass es den Maltesern gelungen ist, ihre sozialen Ordenszwecke bis auf den heutigen Tag zu erfüllen. Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts begann der systematische Aufund Ausbau des Sanitätsdienstes. Der Orden errichtete dazu insbesondere Feldspitäler, Sanitätszüge, Ambulanzen. Mit dieser Ausstattung war er in hohem Maße geeignet, die Verwundetenversorgung im Kriegsfalle zu übernehmen schloss er mit Italien ein entsprechendes Abkommen; 1911 wurde eine ähnliche Vereinbarung mit dem 26 Peter Fischer/Heribert F. Köck, Allgemeines Völkerrecht, Wien 2000, Übersetzungsvorschlag des Verfassers: Die Kranken bei den Kranken freundlich aufnehmen. Arthur. C. Breycha-Vauthier, Der Malteser-Orden im Völkerrecht, in: ÖZöR 2 (1950), Arthur. C. Breycha-Vauthier, Der Malteser-Orden im Völkerrecht, in: ÖZöR 2 (1950),

19 k.u.k. Kriegsministerium ausgehandelt. Zu Beginn des I. Weltkrieges war der Orden sofort mit vier Spitalzügen im Einsatz und betrieb zahlreiche Krankenhäuser in den rückwärtigen Gebieten. 29 Aufgrund seiner kommissarischen Verwaltung von konnte er im II. Weltkrieg einen Militärsanitätsdienst in dieser Form nicht zur Verfügung stellen. 30 Jedoch entwickelte sich nach 1945 der bereits 1938 in Irland gegründete Malteser Hilfsdienst sehr rasch zu einer weltweit tätigen Organisation, die heute in über 90 Ländern besteht. Es ist wohl vor allem diese Einrichtung, die heute den Namen und das Kreuz des Ordens auf allen Kontinenten im Bewusstsein vieler Menschen hält. Der Orden selbst war um abschließend zwei Beispiele hervorzuheben in der jüngeren Geschichte etwa in Vietnam (1966) sowie in Nigeria (1968) 31 im Einsatz. Derzeit unterhält der Orden etwa 20 Krankenhäuser und 40 Kliniken, die sich vor allem in Entwicklungsländern befinden. In den Industrienationen betreibt er unter anderem Hospize und widmet sich zum Beispiel der Kinderund Obdachlosenbetreuung. 32 Um seine vielfältigen Hilfsprogramme durchzuführen, schuf sich der Orden zahlreiche Unterorganisationen. Besondere Erwähnung verdienen: AIOM (Aide Internationale de l Ordre Souverain Militaire de Malte pour L Assistance aux Missions et pour la Lutte contre la Faim, la Misère, la Maladie et l Ignorance dans le Monde); CIOMAL (Comité executif International de l Ordre de Malta pour l assistance aux Lepreux) für den Kampf gegen Lepra; ECOM (Emergency Corps of the Order of Malta) für die weltweite Katastrophenhilfe; OHFOM (Oeuvres hospitalières francaises de l Ordre de Malta), ein Programm für Hilfsprojekte in Israel. 29 Susanne Frodl, Die Entwicklung des Souveränen Malteser Ritterordens von der Hospitalbruderschaft zum Völkerrechtssubjekt (Diplomandenseminararbeit), Wien 2002, 53. URL: [ ]. 30 Susanne Frodl, a. a. O., Robert Prantner, Malteserorden und Völkergemeinschaft, Berlin 1974, 165ff. 32 Gesamtübersicht unter URL: [ ]

20 Exkurs: Die Flagge des Malteserordens Abbildung 2: Die Flagge des Malteserordens Das weiße Kreuz des Friedens auf der blutroten Wallstatt des Krieges. 33 Die Flagge des Souveränen Malteserordens zeigt ein achtspitziges weißes Kreuz auf rotem Grund. Ursprünglich handelte es sich um ein schlichtes weißes Balkenkreuz, das die Kreuzfahrer auf ihren Kleidern trugen. Später wurde aus dem Balkenkreuz das markante Kreuz mit den acht Spitzen. In Jerusalem taucht es zum ersten Mal in dem Siegel des Ordenshospitals auf. Seinen Ursprung hat es jedoch wohl in der Stadt Amalfi, der Heimat der ersten Brüder. Über die Symbolik des Malteser-(oder auch Johanniter)kreuzes gibt es zahlreiche Deutungen. Da es noch älter ist als die Spitalsbruderschaft selbst und diese es nur für sich übernommen hat, gibt es hierzu auch keine allgemeingültige Erklärung. In jedem Falle kommt der Zahl Acht eine besondere Bedeutung zu: Touristen, die Malta besuchen, wird gerne erzählt, die acht Spitzen repräsentierten die acht Zungen des Ordens. Einer anderen Deutung zufolge stellen die acht Spitzen das achtfache Elend dar 34 : Krankheit und Verlassenheit; Heimatlosigkeit und Hunger; Lieblosigkeit und Schuld; Gleichgültigkeit und Unglaube. 33 Ernle Bradford, Johanniter und Malteser, München 1983, Susanne Frodl, Die Entwicklung des Souveränen Malteser Ritterordens von der Hospitalbruderschaft zum Völkerrechtssubjekt (Diplomandenseminararbeit), Wien 2002, [ ]

21 Eine weitere Interpretation ist aus dem Jahre 1485 verbürgt. 35 Danach sind den acht Spitzen die acht Seligpreisungen der Bergpredigt zuzuordnen. Bei Matthäus (5, 2-10) 36 heißt es: Jesus tat seinen Mund auf, lehrte sie und sprach: Selig sind, die da geistlich arm sind; denn ihrer ist das Himmelreich. Selig sind, die da Leid tragen; denn die sollen getröstet werden. Selig sind, die Sanftmütigen; denn sie werden das Erdreich besitzen. Selig sind, die da hungert und dürstet nach Gerechtigkeit; denn sie sollen satt werden. Selig sind, die Barmherzigen; denn sie werden Barmherzigkeit erlangen. Selig sind, die reinen Herzens sind; denn sie werden Gott schauen. Selig sind die Friedfertigen; denn sie werden Gottes Kinder heißen. Selig sind, die um der Gerechtigkeit willen verfolgt werden; denn ihrer ist das Himmelreich. Dieser Deutung liegt sehr wahrscheinlich auch eine Passage des Ordenskapitels von 1489 zugrunde, in der es über das Kreuz heißt: So sollen die Ritter vom Hospital, indem sie mit frommem Eifer sowohl die eine als auch die andere dieser Pflichten erfüllen, auf ihrem Gewande das Kreuz mit acht Spitzen tragen, damit sie eingedenk sind im Herzen, das Kreuz Christi zu tragen, geschmückt mit acht Tugenden, die sie begleiten. 37 III. Neutralität des Ordens Um sich der Neutralität des Malteserordens näher widmen zu können, ist es zunächst notwendig, seine Stellung als souveränes Völkerrechtssubjekt zu beleuchten. Denn nur als eine solche Rechtspersönlichkeit ist es ihm überhaupt möglich, als tatsächlich neutraler Akteur in den internationalen Beziehungen aufzutreten. 35 URL: Kreuz.asp [ ]. 36 Zitiert nach der Übersetzung Martin Luthers in der revidierten Fassung von URL: Kreuz.asp [ ]

22 1. Völkerrechtssubjektivität des Ordens Über die Einordnung des Malteserordens als Völkerrechtssubjekt wurde unter Rechtsgelehrten zu allen Zeiten diskutiert. Völkerrechtssubjekt ist, wer Inhaber und Adressat völkerrechtlicher Rechte und Pflichten ist und dessen Verhalten unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird. 38 Dies bedeutet jedoch nicht, dass es nur eine Erscheinungsform der Völkerrechtssubjektivität gibt. Vielmehr orientieren sich ihre Art und ihr Umfang jeweils an der konkreten Wirkungseinheit und ihrer Stellung in der Völkerrechtsordnung. 39 Dabei ist zwischen originären/ursprünglichen und derivativen/abgeleiteten Völkerrechtssubjekten zu unterscheiden. Originäre Völkerrechtssubjekte zeichnen sich dadurch aus, dass ihnen schon aufgrund ihrer bloßen faktischen Existenz die Qualität eines Völkerrechtsubjekts zukommt. Zu dieser Gruppe gehören fast ausnahmslos Staaten als geborene Völkerrechtssubjekte. Als historische Besonderheit fällt auch der Heilige Stuhl in diese Gruppe. 40 Derivative Völkerrechtssubjekte hingegen begründen ihre Völkerrechtssubjektivität erst durch Verleihung durch bestehende Völkerrechtssubjekte. Zu dieser Kategorie gehören Internationale Organisationen sowie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK). 41 Auch bei dem Malteserorden handelt es sich nach herrschender Meinung um ein solches derivatives Völkerrechtssubjekt. Denn als Organ der katholischen Kirche leitet er seine ihm eigene geistliche Gewalt von dieser her. Daher muss der Orden als ein abgeleitetes Völkerrechtssubjekt angesehen werden. 42 Es ist heute unumstritten, dass der Malteserorden eine internationale, von keiner fremden Macht abhängige Körperschaft darstellt. Im einzelnen wird jedoch diskutiert, ob seine Rechtspersönlichkeit in seiner ursprünglichen Stellung als Territorialmacht seine Grundlage findet oder sich aus seiner gegenwärtigen Tätigkeit heraus erklärt. 43 Die letztere Auffassung erscheint jedoch wenig überzeugend: Denn die heutigen Aktivitäten des Ordens auf internationaler Ebene wären ohne seinen besonderen historischen Hintergrund gar nicht denkbar. Daher verdient die weit verbreitete Meinung Zustimmung, dass der Malteserorden ein Völkerrechtssubjekt sui generis darstellt. Seine einstige 38 Alfred Verdross/Bruno Simma, Universelles Völkerrecht, Wien 1984, 221f. 39 Kay Hailbronner, Der Staat und der Einzelne als Völkerrechtssubjekte, in: Wolfgang Graf Vitzthum (Hrsg), Völkerrecht, Berlin/New York 1997, Peter Fischer/Heribert F. Köck, Allgemeines Völkerrecht, Wien 2000, 198ff. 41 Peter Fischer/Heribert F. Köck, Allgemeines Völkerrecht, Wien 2000, Peter Fischer/Heribert F. Köck, Allgemeines Völkerrecht, Wien 2000, Arthur. C. Breycha-Vauthier, Der Malteser-Orden im Völkerrecht, in: ÖZöR 2 (1950),

23 Gebietshoheit war demnach nur ein Mittel zur Durchführung seiner ideellen Aufgaben. 44 Damit ist er zugleich ein seltenes Beispiel für das Fortbestehen der Völkerrechtssubjektivität eines reinen Personenverbandes trotz der Verlagerung der Völkerrechtssubjektivität vom souveränen Fürsten auf den modernen Nationalstaat im Zuge der Aufklärung Souveränität des Ordens Kaum zu trennen von der Frage nach der Völkerrechtspersönlichkeit ist die nach seiner Souveränität. Dem Orden selbst ist sie so wichtig, dass er ihr Bestehen in seiner offiziellen Bezeichnung führt. Seine unabhängige Rechtsstellung hat sich graduell entwickelt: Bereits ab dem 12. Jahrhundert übte er das Gesandtschaftsrecht aus. 46 Zur selben Zeit schloss er selbständig Friedensverträge mit den Sarazenen. 47 Ab dem 14. Jahrhundert ging er völkerrechtlich bindende Bündnis- und Handelsverträge ein. 48 Auch nach dem Verlust Maltas verzichtete der Orden nicht auf seine souveräne Stellung. Vielmehr ließ er sich auf den sich anschließenden Friedensverhandlungen durch eigene Gesandte vertreten. Die Wahrnehmung des Gesandtschaftsrechts ist noch heute der vielleicht stärkste Ausdruck der Souveränität des Ordens. Im Jahr 2004 gestalteten sich seine diplomatischen Aktivitäten wie folgt 49 : Diplomatische Beziehungen zu 93 Staaten 50 in allen Kontinenten; 44 Berthold Waldstein-Wartenberg, Rechtsgeschichte des Malteserordens, Wien 1988, Volker Epping, Völkerrechtssubjekte, in: Knut Ipsen (Hrsg.), Völkerrecht, München 1999, wurde bspw. ein ständiges Konsulat in Jerusalem eingerichtet, 1410 eines in Alexandria; seit 1459 gab es einen ständigen Vertreter mit dem Titel eines prokurator generale in Rom. Vgl. Berthold Waldstein-Wartenberg, Rechtsgeschichte des Malteserordens, Wien 1988, Berthold Waldstein-Wartenberg, Rechtsgeschichte des Malteserordens, Wien 1988, Berthold Waldstein-Wartenberg, Rechtsgeschichte des Malteserordens, Wien 1988, Eine detaillierte und auf dem aktuellen Stand gehaltene Übersicht findet sich unter URL: [ ]. 50 Zu diesen Staaten zählt seit 1966 auch die Republik Malta. Damit hat der Orden konkludent zum Ausdruck gebracht, dass er keine territorialen Ansprüche mehr auf die Inselgruppe erhebt

24 Offizielle Beziehungen zu sechs weiteren Staaten, darunter Deutschland und die Schweiz; Ständige Vertretungen bei den Vereinten Nationen und ihren Organisationen; Vertretungen durch Delegationen und Repräsentanten bei Internationalen Organisationen und Einrichtungen, wie zum Beispiel bei der Europäische Kommission, dem Europarat und dem IKRK. Die Abhängigkeit des Ordens vom Heiligen Stuhl widerspricht im Übrigen nicht seiner Souveränität. Denn diese Bindung bezieht sich nur auf seine geistlichen Belange als religiöser Orden. Darüber hinaus genießt der Orden das Privileg der Exemption. Das bedeutet, dass er der kirchlichen Jurisdiktion des jeweiligen Ortsordinarius entzogen ist Neutralität des Ordens a) Begriff der Neutralität im Völkerrecht Unter dem Begriff der Neutralität versteht man gemeinhin die strikte Unparteilichkeit eines Völkerrechtssubjekts gegenüber dritten Staaten. Hiervon abzugrenzen ist die dauernde Neutralität. Diese geht über die bloße Neutralitätsverpflichtung im Falle eines internationalen bewaffneten Konfliktes hinaus. Sie liegt vor, wenn sich ein Völkerrechtssubjekt verbindlich verpflichtet, sich unabhängig von Friedens- oder Kriegszeiten an keinen sicherheitspolitischen Zusammenschlüssen zu beteiligen. 52 Diese Differenzierung bildete sich jedoch erst allmählich heraus. Bis zum 15. Jahrhundert sprach man allgemeiner vom Stillsitzen oder medii in bello. 53 Diese Begriffe bedeuteten allgemein ein Beiseitestehen im Konflikt. Einen eigenen rechtlichen Status entwickelten sie erst nach und nach. Die Zusage eines solchermaßen neutralen Verhaltens stellte daher keinen klar definierten Rechtszustand dar. Aus diesem Grunde wurden derartige Versprechungen bis zum Ende des Mittelalters meist durch besondere Verträge konfliktbezogen festgehalten Berthold Waldstein-Wartenberg, Rechtsgeschichte des Malteserordens, Wien 1988, Volker Epping, Völkerrechtssubjekte, in: Knut Ipsen (Hrsg.), Völkerrecht, München 1999, G. H. J. van der Molen, Alberico Gentili and the Development of International Law, Leyden 1968, Ulrich Scheuner, Die Neutralität im heutigen Völkerrecht, Köln/Opladen 1969,

25 b) Neutralitätspolitik des Ordens aa) Historisch Solche speziellen Einzelverträge hat der Malteserorden nie geschlossen. Lediglich als er mit Malta belehnt wurde, geschah dies unter der Bedingung, dass der Orden bei kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen christlichen Nationen neutral zu bleiben habe. 55 Doch diese Versicherung war für den Orden selbst rein deklaratorisch: Denn der Grundsatz, unter keinen Umständen das Schwert gegen einen christlichen Fürsten zu erheben, fand sich bereits in der ersten Ordensregel der Johanniter. 56 Dieses Prinzip blieb für die Ritter zu allen Zeiten unumstößlich. Für diese Neutralitätspolitik lassen sich insbesondere drei Gründe anführen: Ein bewaffneter Kampf gegen Glaubensbrüder hätte den Auftrag des Ordens konterkariert. Der Ursprung der Bruderschaft lag in der Pflege und Sorge um die christlichen Pilger im Heiligen Land. Deren Herkunft spielte dabei niemals eine Rolle. Selbst Andersgläubige fanden Aufnahme in den Hospitalen des Ordens. Die Militarisierung der Johanniter erfolgte zur Verteidigung Palästinas als ein von Christen beherrschtes Territorium. Der spätere Ausbau zur Seemacht geschah als Reaktion auf die Bedrohung des gesamten Europas durch das Osmanische Reich. Als miles Christi fühlten sich die Ritter berufen, nur ihren Glauben zu verteidigen. Dieser war jedoch von jeder Nationalität unabhängig. Die strikte Neutralität ermöglichte es dem Orden, seine Souveränität nachhaltig zu wahren. Denn trotz der starken militärischen Stellung im Mittelmeerraum blieb der Orden wirtschaftlich und politisch von den europäischen Fürsten abhängig. Territorial war er bis zum Fall Maltas stets zu klein, um als eigenständige Macht Bedeutung zu erlangen. Außerdem befanden sich große Teile seiner Ländereien einer wesentlichen Grundlage seines Wohlstandes verstreut auf dem gesamten europäischen Kontinent. Hätte der Orden einseitig Partei für einen Herrscher ergriffen, wäre er sofort in die Gefahr geraten, auf dem Gebiet seines Gegners enteignet zu werden. Mit dem Ende des Ordensstaates und seinem militärischen Bedeutungsverlust verloren die hier genannten Ursachen ihre Gültigkeit. Dennoch hielt sich der Orden auch nach 1798 an sein umfassendes Neutralitätsgebot. Dabei wäre es durchaus denkbar gewesen, dass sich der Orden einer europäischen Macht 55 URL: [ ]. 56 Robert Prantner, Malteserorden und Völkergemeinschaft, Berlin 1974,

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