Einsatz von Hilfskräften im OP

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1 Rechtsanwalt Dr. Tobias Weimer, M.A. Fachanwalt für Medizinrecht RA Dr. Tobias Weimer

2 Substitution? Delegation Allokation? Fachkräftemangel vs. Hilfskräfte? Verantwortung vs. Entlastung Qualität? Haftung? Erlösoptimierung OP-Management? Staatsanwalt Da braut sich was zusammen!

3 Die Ausgangslage 3

4 ? Quelle: Zeit Nr. 39; S. 31 4

5 OP-Management Einsatz von Hilfskräften = Erlösoptimierung? Erlöse Hilfskräfte - Einsatz 5

6 Die Brennpunkte (Auswahl) - Klimakatastrophe im OP - Verantwortlichkeiten Medizin / Pflege / Hilfskräfte - Qualität 6

7 Klimakatastrophe im OP Quelle: KU 4/2010 7

8 Es ist Zeit für Veränderung - wertschätzende Führung als Erfolgsfaktor Quelle: KU 4/2010 8

9 Es ist Zeit für wertschätzende Kommunikation zwischen - den Fachbereichen, - den Berufsgruppen, - der bettenführenden Station und dem OP Beispiel: Wer bringt/holt den Patienten, wer schleust ihn ein, wer lagert ihn, wer schleust ihn aus, wer bringt ihn in den Überwachungsbereich, auf die bettenführende Station? ansonsten droht Gewalt.. 9

10 Unter Kollegen Vorwurf: Heimliche Verabreichung von Benzodiazepin durch Krankenschwester in Wasser und Tee einer Kollegin! Rechtsfolge: Freiheitsstrafe von 3 Jahren und sechs Monaten & 2 Jahre Berufsverbot als Krankenschwester oder eines artverwandten Berufes AG Frankfurt/Main, Urt. v A Ls Js /09

11 Wer darf was im OP? Grundsatz: Der Einsatz von Hilfskräften im OP ist nicht verboten! Grenzen: Arbeitsrecht, Haftungsrecht! 11

12 Beziehungsdreieck Patient Behandlungsvertrag / Organisationsverschulden Krankenhausträger Kein Vertrag, aber 823 BGB Arbeitsvertrag Mitarbeiter im OP (OTA, OP-Fachpflege, GesundheitspflegerIn, AltenpflegerIn, NotfallSan.; med. Fachangestellte?) Achtung: Patientenrechtegesetz gilt ab und enthält einen eigenen Abschnitt Behandlungsvertrag, 630 a ff. BGB 12

13 Wer darf was im OP? Entscheidend ist der Arbeitsvertrag! Erfolgte Einstellung als Medizinische Fachangestellte ( Arzthelferin ), KrankenpflegerIn, OTA oder OP- Fachpflege ist das jeweilige Berufsbild ausschlaggebend (KrPflG, AusBVO, Weiterbildungs-VO etc.). Im Übrigen Stellenbeschreibung, Bewerbung, Inserat des AG, tatsächlicher Beschäftigungsinhalt, also die Gesamtumstände! 13

14 Änderung der Tätigkeit kann grundsätzlich durch Direktionsrecht des AG erfolgen, wenn Tätigkeitsinhalt im Arbeitsvertrag nur allgemein beschrieben oder durch einvernehmliche Vertragsänderung! Aber: zugewiesene Tätigkeit muss mindestens gleichwertig sein, sonst Leistungsverweigerungsrecht! Beispiel: Strafversetzung einer Intensiv-Pflegefachkraft auf Position einer einfachen Krankenschwester trotz Weiterbezahlung höherer Bezüge unzulässig! (BAG, Urt. v AZR 608/02). 14

15 OP-Pflege muss nach ArbG Koblenz nicht: Wundsekret abzusaugen, Gefäße koagulieren, Haken halten, Fäden abschneiden und darauf achten, ob Nerven beschädigt werden Generelle Verpflichtung nur bei Zumutbarkeit vor dem Hintergrund der Durchführungsverantwortung, ansonsten Leistungsverweigerungsrecht! 15

16 Brennpunkt: OP-Verantwortlichkeiten Medizin vs. OP-Assistenz vs. Pflege 16

17 Recht Grundsatz der ärztlichen Gesamtverantwortung im OP 17

18 Recht aber Weiterbildungen zur OTA, OP-Fachpflege, Anästhesiefachpflege, Gefäßassistenten, Bachelor of Science in Physican Assistance verändern das Berufsbild der Pflege. 18

19 Recht - bisher Anordnungsverantwortung des Arztes Anordnung muss vollständig, richtig & organisatorisch durchsetzbar sein. Adressat muss richtig ausgewählt, angeleitet, stichprobenhaft kontrolliert werden. Durchführungsverantwortung der Pflegekraft -Pflicht zur Selbstüberprüfung - u.u. Pflicht zum Remonstrieren - 19

20 Recht - bisher Bisher Diskussion der Delegation/Allokation ärztlicher Tätigkeit auf Pflegekräfte Leitsatz: Je gefährlicher die Durchführung einer Maßnahme für den Patienten, desto weniger kann sie auf Pflegekräfte delegiert werden! Kontrollfrage: Setzt die Durchführung der Maßnahme spezielles ärztliches Sonderwissen voraus? Dann darf keine Delegation erfolgen! i. Ü. ist Delegation im Einzelfall sehr wohl möglich. Gleichwohl: Gesamtverantwortung liegt beim Arzt! 20

21 Recht Jetzt! Diskussion der Substitution (Ersetzen) des Arztes durch speziell weitergebildete Pflegekräfte! Leitsatz: Je besser & umfassender die Pflegekraft weitergebildet, desto mehr Eigenverantwortung trägt die Fachkraft! Aktuelle Gesetzesentwicklung: Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) erlaubt heilkundliche Tätigkeiten speziell ausgebildeter Fachkräfte in Modellvorhaben ( 63 ff. SGB V). Voraussetzung: Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten trat am in Kraft. 21

22 Recht Jetzt aber auch (erneut)! Diskussion der Substitution (Ersetzen) der OTA / OP-Fachpflege durch angelernte Hilfskräfte! ( Arzthelferin im OP ) 22

23 Recht Leitsatz: Je gefährlicher die Durchführung einer Maßnahme für den Patienten, desto weniger kann sie auf angelernte Hilfskräfte delegiert werden! Kontrollfrage: Setzt die Durchführung der Maßnahme spezielles in der formalen Aus, Fort- Weiterbildung vermitteltes Sonderwissen voraus? Dann darf keine Delegation erfolgen! i. Ü. ist Delegation im Einzelfall sehr wohl möglich. Frage nach Anordnungs-, Durchführungs- & Organisationsverantwortung! 23

24 Recht Vergleich der Aus-, Weiterbildungsinhalte OTA & OP-Fachpflege sind weitgehend in Inhalten identisch: - Erkennen, Gestalten und Bewerten zentraler Tätigkeiten und Handlungsfelder der operationstechnischen Assistenz - Sicherstellen der Funktionsfähigkeit einer Operationseinheit und Gewährleisten sachgerechter arbeitsorganisatorischer Abläufe - Aufbereiten, Bereitstellen und Entsorgen operationsrelevanter Medizinprodukte unter Einbeziehung geltender Rechtsnormen, Richtlinien und Standards - Übernehmen und Sicherstellen des Instrumentierens und der Wechseltätigkeit während der operativen Versorgung - Einleiten lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes - Ausrichten der operationstechnischen Assistenz an Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbedingungen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien - Ausrichten der operationstechnischen Assistenz an wissenschaftlichen Erkenntnissen 24

25 Recht Vergleich der Aus-, Weiterbildungsinhalte: Die WeiterbildungsVO NRW zur Fachweiterbildung Fachgesundheits- & Krankenpflege im Operationsdienst sieht im Modul 2.1 gerade die Koordinierung und Leitung der Hilfskräfte im Bezug auf die spezielle Situation der Arbeit im OP vor! 25

26 Recht insbesondere handelt die OTA & OP-Pflege eigenverantwortlich: im Bereich präoperative Vorbereitung und Nachbereitung der OP, des Instrumentierens, Wiederaufbereitens, Kontrolle & Pflege der bereitgestellten Instrumente, Einhaltung der Hygienerichtlinien. unter Mitwirkung: Assistenz während der OP durch fach- & situationsgerechtes Anreichen der Instrumente & Materialien sowie beim Anlegen von Verbänden. 26

27 Recht Konsequenz Der OTA bzw. die OP-Pflegefachkraft handelt überwiegend eigenverantwortlich Kontrollfrage: Sollte unter Qualitätsgesichtspunkten die angelernte Hilfskraft derartige Tätigkeiten übernehmen? 27

28 Die Verlagerung von Aufgaben aus dem ärztlichen u./o. pflegerischen Bereich auf OP-Hilfskräfte ergibt keinen anderen Qualitätsstandard. Sicherheit bietet auch nicht der Einsatz eines Lagerungshelfers, da die Pflicht zur fehlerfreien Lagerung davon unabhängig besteht. OLG Hamm, Urt. v I-26 U 23/10, in PKR 4/11, S. 90 ff. 28

29 Hygienemängel Injektion - Intramuskuläre Injektion ohne Hautdesinfektion & Händereinigung Abszess, Phlegmone, Herz- Kreislaufversagen, Tod grober Behandlungsfehler, BGH, VI ZR 35/79 - Übertragung Staphylokokkus aureus Bakterium durch Arzthelferin bei Injektion Spritzenabszess, zwei wöchige stat. Behandlung, Schlafstörungen, Depression, Arbeitsunfähigkeit, Schmerzensgeld: ,- vollberrschbares Risiko, BGH VI ZR 158/06 29

30 Hygienemängel Injektionen - Aufziehen von Injektionen en blonc am Morgen eines Behandlungstages und die dann ungekühlte Lagerung einfacher Behandlungsfehler LG München, O 18834/00 - Offenes Liegenlassen vorbereiteter Spritzen (ohne Schutzkappe, 30 min) grober Behandlungsfehler OLG Zweibrücken, U 56/93 30

31 Hygienemängel bei operativen Eingriff: Ein Chirurg, der bei einer operativen Entfernung eines Lipoms keinen sterilen Kittel trägt und dessen im Operationsraum anwesende Helferin weder Kopfbedeckung noch Mundschutz trägt, handelt fehlerhaft (einfacher Behandlungsfehler). OLG Hamm, U 93/04 31

32 Arzt bringt Zitronensaft in Wunde ein, um Infektion zu bekämpfen. LG M`Gladbach verurteilt Arzt zu 4 Jahre Freiheitsund 4 Jahre Berufsverbot) Zitronensaft war in der Stationsküche vom Pflegepersonal mit einer handelsüblichen Zitronenpresse gewonnen worden. BGH: Über Außenseitermethoden besteht Aufklärungspflicht. BGH hebt Urteil auf und verweist Verfahren an das LG Mönchengladbach zurück. BGH, Urt. v StR 239/10

33 Staatsanwalt ermittelt! Verschmutztes OP-Besteck [...] hat die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Wir hatten Knochensplitter an Skalpellen, Gewebereste an Wundhaken. Operations-Sets zum Teil unvollständig. Quelle, KMA Newsletter Ausgabe 48/

34 Die Lösung? Oder doch.. Quelle: T. Weimer 34

35 Unter dem Gesichtspunkt der Organisationsverantwortung ist zu bedenken: Wen und wie viele Hilfskräfte zieht man für welche Tätigkeit (z. B. medizinische Assistenz, Behandlungspflege, Lagerung, Hol- und Bringedienst etc.; aber keine Rufbereitschaftsdienste) heran? Werden die Fachkräfte (ärztliches und/oder pflegerisches Personal) mit Anleitungs-, Beratungs- und Supervisionsaufgaben überlastet? 35

36 Fazit: Arbeiten Sie immer sorgfältig, dann kann Ihnen nichts passieren!

37 RA Dr. Tobias Weimer, M.A. 37

38 Kontakt Dr. Tobias Weimer, M.A. Fachanwalt für Medizinrecht Master of Arts - Management von Gesundheitseinrichtungen Frielinghausstr Bochum Tel.: Fax.: Mobil.: weimer@kanzlei-weimer-bork.de 38

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