Das Klonen von Menschen Eine alte Debatte aber immer noch in den Kinderschuhen

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1 Ethik Med (1999) 11: Das Klonen von Menschen Eine alte Debatte aber immer noch in den Kinderschuhen Bert Gordijn Cloning of human beings. An old debate still in its infancy Abstract. Definition of the Problem: The ethical debate on the cloning of human beings is by no means new. Its history goes back to the middle of the 1960s. However, the theoretical level of the contents of this debate still doesn t seem to have got past its initial stages. Arguments and conclusion: First, a short overview will be given of these 30 years of history of ethical debate, and some central concepts will be explained. Subsequently a critical analysis will be made of the arguments for and against the cloning of people which are used in this debate. The intention of this exposition is to stimulate further ethical discussion on the cloning of human beings. Key words: Human cloning Embryo splitting (blastomere separation) Nuclear transplantation Ethical judgement Deontological and consequentialistic arguments Zusammenfassung. Die ethische Debatte über das Klonen von Menschen ist keineswegs neu. Ihre Geschichte reicht bis in die Mitte der 60er Jahre zurück. Was jedoch das theoretische Niveau der Debatte betrifft, so scheint sie die Anfangsphase immer noch nicht verlassen zu haben. Zunächst werden ein kurzer Einblick in die bereits circa 30 Jahre alte Geschichte der ethischen Debatte geboten sowie einige zentrale Begriffe erläutert. Anschließend werden die in der Debatte verwendeten Argumente für und gegen das Klonen von Menschen einer kritischen Analyse unterzogen. Mit den vorliegenden Ausführungen wird beabsichtigt, eine neue, inhaltlich fundiertere, ethische Diskussion hinsichtlich dieses Problems anzuregen. Schlüsselwörter: Klonen von Menschen Embryotrennung Zellkerntransplantation Ethische Beurteilung Deontologische und konsequentialistische Argumente Dr. Bert Gordijn Katholische Universität Nijmegen, Fachbereich Ethik, Philosophie und Geschichte der Medizin, Postfach 9101, 6500 HB Nijmegen, Niederlande

2 Das Klonen von Menschen Einleitung Entgegen dem in den Medien erweckten Anschein ist die Debatte über das Klonen von Menschen keineswegs neu, vielmehr reicht sie in die Anfänge der Bioethik- Diskussion zurück (vgl. [31]). Sie beginnt bereits Mitte der 60er Jahre mit einem 1966 von dem Genetiker Joshua Lederberg verfaßten Aufsatz [20]. Lederberg diskutiert angeregt durch die 1952 von Robert Briggs und Thomas King und 1961 von John Gurdon erfolgreich durchgeführten Klonversuche an Amphibien 1 die Möglichkeit der Übertragung der bis dahin bestehenden Klontechniken auf das Klonen von Menschen. Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre nahmen Josef Fletcher und Paul Ramsey, zwei protestantische Theologen, seine analytischen Äußerungen erneut auf 2. An Lederbergs Äußerungen anschließend, sprach sich Ramsey gegen das Klonen von Menschen aus ([25] S. 147), im Gegensatz zu Fletcher, der die Ansicht vertrat, daß Klonen unter bestimmten Umständen sogar angezeigt sei ([9] S. 156). In den 70er Jahren wurde die öffentliche Debatte zum Thema Menschen-Klonen neben den wissenschaftlichen Diskussionen stark beeinflußt durch science fiction-erzählungen wie etwa Aldous Huxley s bereits 1932 veröffentlichten Roman Brave New World, in welchem Klone zu dem Zweck produziert werden, fünf verschiedene mit jeweils spezifischen Aufgaben versehene Gesellschaftsklassen zu bilden, oder Ira Levin s Buch The Boys from Brazil (1976), in dem es dem KZ-Arzt Josef Mengele gelingt, 94 Klone von Adolf Hitler zu kreieren. Ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte die öffentliche Debatte mit der 1978 erfolgten Publikation eines von David Rorvik verfaßten Buches mit dem Titel In His Image: The cloning of a Man (1978). Rorvik gibt darin vor, die wahre Geschichte des reichen Mannes Max wiederzugeben. Max, Vollwaise und erklärter Junggeselle, sucht, so die Erzählung, nach einem Arzt, der bereit wäre, ihn zu klonen, auf daß sein Erbe gesichert sei. Letzterer wird auch tatsächlich aufgetrieben und die Klonierung des Reichen gelingt, ohne daß man in der Öffentlichkeit etwas davon erfährt. Neben dieser als wahr dargestellten Erzählung gelingt es Rorvik, verschiedene wissenschaftliche und ethische Argumente für und gegen das Klonen von Menschen zusammenzufassen. Die auf die Veröffentlichung des Buches folgende öffentliche Debatte konzentrierte sich jedoch hauptsächlich auf die Frage, ob die Geschichte sich wirklich zugetragen habe. Die Diskussion über die ethischen Probleme fiel auffallend dahinter zurück. In den 80er Jahren trat sie schließlich beinahe vollständig in den Hintergrund. Erneut in das Blickfeld und direkt auch an die Spitze internationaler ethischer Diskussionen rückte die Debatte um das Klonen von Menschen erst wieder in den 90er Jahren. Anstoß hierfür waren die folgenden beiden bedeutenden wissenschaftlichen Experimente: Im Oktober des Jahres 1993 meldete die New York 1 Briggs und King führten 1952 am Krebsforschungsinstitut von Philadelphia eine Zellkerntransplantation an Fröschen durch, um auf diese Weise die Stabilität des Zellkerntransplantats sowie die Vererbbarkeit der Eigenschaften während der Zellentwicklung aufzuzeigen. Sie erhofften sich daraus einen Nutzen für die Erforschung von Krebs in verschiedenen Geweben (siehe [3]) gelang es dem Oxforder Zoologen Gurdon, mittels der gleichen Technik ein Gelege von Kröten zu kreieren, deren genetische Eigenschafen identisch waren (siehe [11]) 2 Erstmals äußerten Ramsey und Fletcher ihre Kommentare hinsichtlich des Klonens von Menschen auf einer 1968 vom Institute of Religion des Texas Medical Center durchgeführten Konferenz. Ihre Auffassungen finden sich in [25] und [9]

3 14 B. Gordijn Times, Forschern an der George-Washington-Universitätsklinik in Washington D.C. sei die Klonierung von menschlichen, jedoch von mehr als einer Samenzelle befruchteten und dadurch nicht überlebensfähigen Embryonen gelungen 3. Die an dem Experiment beteiligten Autoren hielten es allerdings für möglich, daß die von ihnen angewandte Technik der Embryo- oder auch Blastomertrennung mit Erfolg auch bei überlebensfähigen Embryos angewendet werden könnte (vgl. etwa [6] S. 198 und [16] S. 119). Darüber hinaus verbreitete der britische Observer im Februar des Jahres 1997 die Nachricht, daß es Wissenschaftlern des Roslin Institute in Edinburgh gelungen sei, aus einer dem Euter eines ausgewachsenen Schafes entnommenen Zelle ein mit letzterem genetisch identisches Schaf zu kreieren 4. Von Mitarbeitern dieser Forschungsgruppe wurde damals suggeriert, daß ein derartiges Klonen aus medizinisch-technischem Blickwinkel in Zukunft nicht nur bei der Spezies Schaf, sondern eventuell auch bei anderen Vertretern der Säugetiere, d.h. letztlich auch bei Menschen, möglich sein könnte 5. Diese Aussicht führte weltweit zu heftigen Diskussionen in den Medien. Zunächst einige für das Verständnis des Artikels elementare Begriffsklärungen: Unter einem Klon versteht man einen Organismus, welcher durch ungeschlechtliche Vermehrung aus der Ausgangszelle eines anderen Organismus hervorgegangen ist 6. Der Organismus, dem letztere entnommen wurde, wird als Donor bezeichnet. Charakteristisch für einen Klon ist die genetische Identität mit seinem Donor. Bis zum Jahre 1993 verstand man unter dem Begriff des Klonens ausschließlich die sogenannte Kerntransplantationstechnik 7. Hierzu kann theoretisch vermutlich jede willkürliche Ausgangszelle verwendet werden 8. Man entnimmt einem Organismus 9 eine unbefruchtete Eizelle und entfernt mit Nadel und Pipette unter einem Mikroskop deren Zellkern. In die künstlich entstandene, leere Hülle bringt man hiernach den Zellkern der Ausgangszelle eines zu klonenden Donors ein. Anschließend fusioniert man ihre Membranen unter Einwirkung eines elektrischen Feldes. Nach gelungener Fusion der beiden entwickelt sich 3 Siehe Kolata G ( ) Scientist Clones Human Embryos, And Creates an Ethical Challenge. New York Times, A1, A22 4 Siehe The Observer ( ) Scientists Clone Adult Sheep. S. 1 5 Es ist bislang jedoch nicht abzusehen, wieviel Zeit man zur Entwicklung einer sicheren Standardprozedur beim Menschen benötigen würde, denn bei jeder neuen Säugetierart muß wieder mit völlig anderen und unerwarteten Problemen gerechnet werden 6 Das Wort Klon entstammt dem altgriechischen κλων, das Zweig oder Schößling bedeutet 7 Die Forscher des Roslin Institutes in Edinburgh verwendeten diese Technik 1996 zur Klonierung des Hausschafes Dolly. Sie verwendeten für die Kerntransplantation den Zellkern einer Zelle aus dem Euter eines Donorschafes (siehe [33]) 8 Man weiß noch sehr wenig über die genauen Bedingungen, die eine Ausgangszelle erfüllen muß, um zu einem erfolgreichen Ergebnis zu führen. Im Falle der Klonierung des Schafes Dolly entnahmen die Forscher einer Kultur von Brustdrüsen-Zellen eines schwangeren Hausschafes sehr viele Ausgangszellen. Aus diesen mit leeren Eizellen-Hüllen fusionierten Zellen entstanden jedoch nur 29 brauchbare Blastozysten. Diese wurden in die Gebärmutter von 13 speziell zu diesem Zweck hormonell behandelten Schafen eingebracht. Allein das Schaf Dolly kam aus diesen hervor. Warum die anderen fusionierten Zellen nicht zum Erfolg führten, ist nicht bekannt. 9 Bislang ist Zellkerntransplantation nur bei Tieren, etwa bei Fröschen [3], Kröten [11], Mäusen [22] und Schafen [33] gelungen

4 Das Klonen von Menschen 15 daraus über mitotische Teilung in einem speziellen Kulturmedium ein Embryo. Er weist das gleiche Genom auf wie sein Donor 10. Erst seit 1993, und zwar seit die Forschergruppe der George-Washington-Universitätsklinik ihr erfolgreich durchgeführtes Embryotrennungsexperiment mit 17 nicht überlebensfähigen Embryonen eine erfolgreiche Klonierung dieser Embryonen nannte, 11 wird auch die sogenannte Embryo- oder Blastomertrennungstechnik unter dem Begriff des Klonens verstanden. Als Ausgangszelle verwendet man bei dieser Technik die Zellen eines Präembryos im Zwei-bis-Achtzellen-Stadium. In diesem Reifestadium ist eine jede dieser zwei bis acht Zellen, Blastomere genannt, totipotent, was bedeutet, daß jede in der Lage ist, unter günstigen Bedingungen einen vollständigen Organismus aus sich heraus zu entwickeln. Nun entfernt man die die Blastomere nährende und schützende Membran. Nach erfolgreicher Trennung umgibt man jede einzelne mit einer künstlich hergestellten Schutz- und Versorgungsmembran. Anschließend verteilt man die jeweils zwei bis acht Blastomere auf einzelne Petrischalen, versehen mit einem Kulturmedium, das gewöhnlich bei In-vitro-Fertilisation (IVF) verwendet wird. Aus diesen Blastomeren können dann durch mitotische Teilung neue Embryonen entstehen, die alle das gleiche Genom besitzen. Das Klonen von Menschen stellt nun ein interessantes Beispiel einer neuartigen Handlung dar, die der Fortschritt der Technologie ermöglicht hat bzw. ermöglichen wird. Neue Technologien können dem Menschen Handlungsmöglichkeiten eröffnen, über die er bislang nicht verfügt hat. Aufgrund ihrer Neuartigkeit sind diese jedoch nicht gut mit bereits bestehenden Handlungen zu vergleichen, ein Umstand, der hinsichtlich ihrer ethischen Beurteilung Probleme aufwirft. Im allgemeinen werden zur ethischen Beurteilung einer Handlung deren deontologische sowie deren konsequentialistische Aspekte herangezogen. Man betrachtet also zum einen die Übereinstimmung der zu beurteilenden Handlung mit den jeweils als relevant erachteten Normen und zum anderen die jeweiligen Folgen dieser Handlung. Was nun die ethische Beurteilung einer durch technologischen Fortschritt ins Leben gerufenen, neuartigen Handlung betrifft, so ist hier eine Analyse der genannten Aspekte grundsätzlich mit Problemen behaftet. Hinsichtlich der Konsequenzen neuartiger Handlungen stößt man auf folgendes Problem: Es ist annähernd unmöglich, die Folgen einer noch nicht da gewesenen und daher mit keiner bereits bestehenden Handlung ausreichend vergleichbaren Handlung adäquat vorherzusagen und vollständig zu übersehen. Zudem gestaltet sich die Analyse der Übereinstimmung einer neuartigen Handlung mit bestimmten Normen, welche man als relevant für ihre ethische Beurteilung betrachtet, vielfach als sehr problematisch. Man ist hier nämlich auf die bereits bestehenden Normen angewiesen, die jedoch womöglich zur ethischen Beurteilung der vorliegenden Handlung nicht mehr hinreichen, da sie ursprünglich für die Beurteilung von Handlungen geschaffen wurden, die sich mit der neuartigen Handlung nicht gut vergleichen lassen. Um dem Analyseproblem abzuhelfen, bestehen dann nur zwei 10 Hierzu muß man allerdings einschränkend anmerken, daß der mittels Zellkerntransplantationstechnik gewonnene Klon hinsichtlich geringer Anteile an mitochondrialer DNS von seinem Donor abweichen kann, und zwar in Fällen, in denen die leere Eizelle nicht von seinem Donor, sondern von einem Dritten stammt 11 Siehe [12]

5 16 B. Gordijn Möglichkeiten: Entweder man schneidet die bestehenden, alten Normen derart zu, daß sie auf die neuen Handlungen angewandt werden können, oder aber man muß sie falls sich dies als unmöglich herausstellt durch neue, eigens für die moralische Beurteilung der jeweiligen neuartigen Handlung ins Leben gerufene Normen ersetzen. Hinsichtlich des konkreten Beispiels des Klonens von Menschen stößt man sowohl bei der Folgenabschätzung als auch bei der Anwendung der bislang gültigen Normen auf diese neuartige Handlungsmöglichkeit auf die gerade genannten Probleme. In der vorliegenden Abhandlung unterziehe ich die in der ethischen Debatte verwendeten Argumente für und gegen das Klonen von Menschen einer kritischen Analyse, wobei ich die Annahme zugrunde lege, daß die mit dem Klonen verbundenen technischen Risiken und Unsicherheiten akzeptabel wären 12. Es wird ersichtlich, daß sich die Debatte auf theoretischem Gebiet immer noch in der Anfangsphase befindet. So wird zum einen aufgezeigt, daß die benutzten konsequentialistischen Argumente welche sich auf die Folgen des Klonens beziehen oftmals recht spekulativer Art sind. Zum anderen wird aus den Ausführungen deutlich, daß die deontologischen Argumente auf Normen basieren, die weil nicht eigens auf die ethische Beurteilung des Klonens von Menschen zugeschnitten nur mehrdeutige und vage Hinweise liefern können. In meinen Ausführungen behandele ich die deontologischen Argumente getrennt von den konsequentialistischen. Mit diesen Ausführungen beabsichtige ich, eine inhaltlich fundiertere ethische Diskussion des Problems anzuregen, und zwar geben zwei Gründe den Anstoß dafür: Zum einen verdienen es die durch die Berichte über die Klonierung des Schafes Dolly hervorgerufenen, weltweiten Gefühle der Entrüstung und des Schauderns, ernst genommen zu werden. Jedoch sollten die Diskussionspartner hinsichtlich bestimmter neuer Entwicklungen in der Wissenschaft oder der medizinischen Praxis nicht bei diesen Gefühlen stehen bleiben. Vielmehr sollten sie statt dessen klare, rational untermauerte Argumente entwickeln, um den gefürchteten Entwicklungen vorbeugen bzw. diese wenigstens regulieren zu können. Zum anderen ist es notwendig, nach Möglichkeit prospektiv, also noch vor der eventuellen Erforschung und Anwendung bestimmter Techniken, über die ethischen Dimensionen ihrer Anwendung nachzudenken. Insbesondere in Fällen, in denen die Anwendung weitreichende Folgen für den einzelnen sowie für die Gesellschaft nach sich ziehen kann, ist eine prospektive, kritische ethische Analyse angezeigt. Diese darf nicht erst dann stattfinden, wenn die Technik bereits praktiziert wird. 12 Derzeit sind die mit der Klonierung verbundenen Risiken insbesondere hinsichtlich der Kerntransplantationstechnik ohne Frage noch nicht zu übersehen, geschweige denn akzeptabel. Weil aber die Erfahrung mit anderen medizinischen Erfindungen es wahrscheinlich erscheinen läßt, daß gleichermaßen hinsichtlich des Klonens die Risiken durch den weiteren Fortschritt der Technik in naher oder ferner Zukunft vertretbar sein werden, ist es meines Erachtens unabdingbar, noch vor der eventuellen Beherrschung der entsprechenden Techniken, über die ethischen Dimensionen ihrer Anwendung nachzudenken

6 Das Klonen von Menschen Analyse der Argumente gegen und für das Klonen von Menschen 2.1 Deontologische Argumente gegen das Klonen Verletzung des Rechtes auf Einzigartigkeit bzw. Individualität. Jeder Mensch besitzt das Recht auf Einzigartigkeit bzw. Individualität. Durch Klonierung wird dieses Recht jedoch verletzt. (Zur Diskussion siehe [4] S. 32f; [5] S. 204; [8] S. 36; [19] S. 325f; [21] S. 215ff; [23] S. 256 sowie [28] S. 10f) Die Fortpflanzungsmethode der Klonierung ermöglicht es, gleichzeitig oder zu unterschiedlichen Zeiten Menschen mit gleichem Genom zu erhalten. Dem Argument entsprechend verletzt dieser Umstand jedoch das jedem Menschen zustehende Recht auf Einzigartigkeit bzw. Individualität. Zur Analyse des Argumentes unterscheide ich nun die folgenden drei Fragen: Was ist unter dem Begriff der Einzigartigkeit bzw. der Individualität zu verstehen? Besteht ein Recht auf diese Eigenschaft? Unterstellt, letzteres sei zu bejahen, wird dieses Recht dann durch Klonen verletzt? Zur Beantwortung der ersten Frage läßt sich anführen: Die Einzigartigkeit bzw. Individualität eines Menschen liegt grundsätzlich in jener besonderen Kombination genotypischer sowie phänotypischer Eigenschaften, die als solche ausschließlich bei diesem Menschen zu finden ist. Die jeweiligen Eigenschaften entwickeln sich sowohl in Abhängigkeit von dessen Genotyp als auch in Abhängigkeit von seinem Umfeld (man denke etwa an die verschiedenen Erziehungsstile). Auch in Fällen, in denen zwei Menschen sich genotypisch völlig entsprechen etwa im Falle eineiiger Zwillinge werden daher deren Phänotypen auf die Dauer unweigerlich voneinander abweichen. Beispielsweise gibt es bereits während der Embryonalentwicklung eineiiger Zwillinge Unterschiede bezüglich ihrer Lokalität innerhalb der Gebärmutter, die sich in den jeweiligen Phänotypen unterschiedlich niederschlagen könnten. Auch ist etwa eine mit der des Zwillingsgeschwisters bis ins Detail identische Erziehung eines Zwillings nicht realisierbar. Aus diesem Grunde besteht kein Zweifel darüber, daß auch ein genotypisch mit seinem Donor identischer Klon sich mit der Zeit phänotypisch von ersterem unterscheiden wird (vgl. [7] S. 324). Folglich ist die Einzigartigkeit bzw. die Individualität des Menschen grundsätzlich gesichert. Jeder Mensch besitzt sie von Geburt an. Einzigartigkeit bzw. Individualität ist dem Menschen demnach immanent, selbst im Falle, daß sein Genom dem eines weiteren Menschen entspräche. Geht man davon aus, so erscheint selbstredend jede Forderung nach Einzigartigkeit bzw. Individualität unsinnig, da überflüssig. Existierte nichtsdestoweniger ein solches Recht auf diese Eigenschaft, so kann es aufgrund des Gesagten zumindest nicht durch Klonierung verletzt werden. Damit haben wir die zweite Frage, ob ein Recht auf Einzigartigkeit bzw. Individualität besteht, sowie die dritte, ob dieses Recht durch die Ausübung dieser Technik verletzt wird, mit Nein beantwortet. Besteht nun aber eventuell ein Recht auf ein einzigartiges bzw. individuelles Genom, das heißt, auf ein Genom mit einzigartiger bzw. individueller Kombination genotypischer Eigenschaften? Grundsätzlich besitzt ein Individuum genau dann ein Recht, wenn es ein Interesse hegt, dessen Verfolgung durch die Gesell-

7 18 B. Gordijn schaft anerkannt, ermöglicht und geschützt wird bzw. werden sollte. Wenn man diesen Begriff von Recht unterstellt, erscheint jedoch die Forderung nach einem Recht auf ein einzigartiges bzw. individuelles Genom fragwürdig. Es ist nämlich nicht eindeutig erkennbar, ob unter den Menschen überhaupt ein grundsätzliches Interesse daran besteht, ein einzigartiges Genom zu besitzen 13. Beispielsweise würden falls das Klonen möglich wäre eine ganze Reihe von Menschen aus den unterschiedlichsten Beweggründen gerne eine genetische Kopie von sich herstellen lassen. Auch bringt bereits die Natur eineiige, also genetisch identische Zwillinge hervor. Der Umstand, ein zu seinem Zwillingsgeschwister identisches Genom zu besitzen, wird von diesen im allgemeinen nicht als schädlich oder nachteilig betrachtet. Vielmehr unterhalten Zwillinge oftmals starke emotionale Bindungen untereinander, die sie sogar als sehr vorteilhaft erfahren (vgl. [28] S. 10). Postulierten wir nun dennoch, allen Einwänden zum Trotz, ein Recht auf ein einzigartiges bzw. individuelles Genom, so müßte dieses Recht jedem Menschen eingeräumt werden. In der Praxis bedeutete dies folglich, daß jegliche Entstehung genetisch identischer Embryonen verhindert werden müßte. Die Fortpflanzungsmethode der Klonierung wäre konsequenterweise selbstverständlich nicht zulässig. Doch würde, als Folge der Einräumung dieses Rechts, auch bei Vorliegen eineiiger Zwillinge einer der beiden abgetrieben werden. Zudem entstünde folgende absurde Situation: Eine Erfüllung des Rechtes auf ein einzigartiges bzw. individuelles Genom erforderte nicht nur die Tötung des zweiten Individuums mit identischem Genom, sondern sie erforderte gleichzeitig auch die Tötung des ersteren, da das genannte Recht dem zweiten Individuum ebenso eingeräumt werden müßte. Letzteres bedeutet, daß falls ein derartiges Recht besteht, es grundsätzlich nicht erfüllt werden kann. Die Annahme eines Rechtes auf ein einzigartiges bzw. individuelles Genom führt also zu absurden Konsequenzen Verletzung der menschlichen Würde. Das Klonen eines Menschen verletzt dessen Würde. (Zur Diskussion siehe [14] S. 754 und [16] S. 119) Dieses Argument wird häufig in Diskussionen zum Klonen des Menschen angeführt. Oft geben allerdings diejenigen, welche es vorbringen, nur unzureichend an, was sie unter dem Begriff der menschlichen Würde verstehen, was für diesen Begriff insofern notwendig ist, als eine ganze Reihe verschiedener Auffassungen existieren. Der Ursprung des Begriffes der Würde liegt im lateinischen Begriff dignitas, angewandt im Zusammenhang mit außerordentlichen sozialen Funktionen. Der Begriff der menschlichen Würde, der dignitas humana, ist expressis verbis zwar erst seit der Periode der Aufklärung geläufig, die dahinterstehende Idee besitzt jedoch eine bedeutend längere Geschichte (vgl. [30] S. 42f.). Sie entstammt vornehmlich der frühchristlichen Theologie, wurde aber schon in der stoischen Philosophie antizipiert. Im christlichen Denken liegt der Gedanke der Gottesebenbildlichkeit zugrunde, eine Auffassung, die im Laufe der Zeit in verschiedene Richtungen weiterentwickelt wurde. Ich werde hier lediglich zwei wichtige Traditionen des Denkens hinsichtlich der Würde des Menschen erwähnen: die humanistische Tradition sowie die Tradi- 13 Nach Chadwick könne man jedoch davon sprechen, daß womöglich die meisten Menschen Einzigartigkeit zumindest vorziehen ([5] S. 205)

8 Das Klonen von Menschen 19 tion der Aufklärung. Als Repräsentanten der ersteren stelle ich Giovanni Pico della Mirandola, als Repräsentanten der zweiten Immanuel Kant vor. Für Pico liegt die Würde des Menschen darin, sich einem Bildhauer gleich selbst zu kreieren. Seiner Auffassung nach hat jeder Mensch von Gott den Auftrag erhalten, sich zu dem herauszubilden, was er zu sein anstrebt ([10] S. 348). Kant dagegen vertritt eine andere Auffassung von der Würde des Menschen. Ihm zufolge darf kein Mensch einen anderen als Mittel zum Zweck gebrauchen. Jede Instrumentalisierung eines Menschen verletzt nach Kant die diesem innewohnende Würde ([32] S. 102). Beurteilen wir nun auf der Grundlage von Picos Konzept menschlicher Würde die Frage, ob das Klonen des Menschen wirklich eine Verletzung derselben darstellt, so ist fraglich, ob wir dies mit der im Argument genannten Begründung abzulehnen hätten. Nach Kantischer Auffassung bedeutet ebenfalls nicht jede Anwendung von Klontechniken direkt deren Verletzung. Da nämlich nicht alle Motive zum Klonen eine Instrumentalisierung des jeweiligen Klons implizieren, ziehen folglich auch nicht sämtliche derartigen Handlungen eine Verletzung seiner Würde nach sich. Wird beispielsweise einer unfruchtbaren Frau mittels der Fortpflanzungsmethode des Klonens das Aufziehen eines Kindes ermöglicht, das ihre eigenen Gene trägt und das sie aus diesem Grunde besonders liebt, so stellt dies genauso wenig eine Instrumentalisierung des Klons und damit eine Verletzung seiner Würde dar, wie geschlechtliche Fortpflanzung eine Instrumentalisierung eines ersehnten Kindes bedeutet (vgl. [28] S. 11). Menschliches Leben würde erst dann in der Tat als Sache behandelt und damit entwürdigt, wenn man ernsthaft begönne, Menschen zu klonen in der Absicht, sie zu bestimmten gesellschaftlichen Funktionen einzusetzen etwa Klone für die genetische oder embryologische Forschung zu kreieren, Soldaten zu schaffen oder aber eine neue wissenschaftliche Elite zu züchten 14. Wie die beiden Beispiele zur Würde des Menschen gezeigt haben, ist der jeweils zugrunde gelegte Begriff der menschlichen Würde ausschlaggebend für die Gültigkeit des hier behandelten Argumentes. Ohne dessen klare Bestimmung besitzt das Argument keine fundierte Grundlage. Sowohl nach Picos als auch nach Kants Auffassung hinsichtlich menschlicher Würde bedeutet Klonen von Menschen nicht per se eine Verletzung derselben Fehlende Zustimmung der Klone. Das Klonen von Menschen zieht für den entstehenden Klon womöglich schwerwiegende Konsequenzen nach sich. Die daher notwendige Zustimmung des Klons zur Anwendung der Technik kann jedoch nicht erbracht werden. (Zur Diskussion siehe [19] S. 328f und [23] S. 261). Das Argument bezieht sich auf folgenden medizinischen Grundsatz: Ein Arzt darf nur dann eine bestimmte Behandlung vornehmen, wenn der Betroffene falls er einwilligungsfähig ist in ausreichendem Maße über die Konsequenzen derselben 14 Im übrigen ist die Gefahr der Instrumentalisierung eines Menschen nicht ausschließlich mit der Fortpflanzungsmethode der Klonierung verbunden, sie kann ebenso bei der geschlechtlichen Fortpflanzung auftreten, beispielsweise wenn einer der Partner ein Kind aus dem Grunde wünscht, weil er hofft, über dieses seine abbröckelnde Beziehung zu retten

9 20 B. Gordijn informiert wurde und seine freie Zustimmung zu dieser Behandlung gegeben hat (informed consent). Dem Argument zufolge wird nun im Falle des Klonens gegen diesen Grundsatz verstoßen. Ein Klon, den man beispielsweise aus dem einzigen Grunde herstellt, um bei Bedarf sein Gewebe bzw. seine Organe seinem bereits bestehenden Original zur Verfügung zu stellen, besitzt zum Zeitpunkt seiner Schaffung gar nicht die Möglichkeit, seine Zustimmung zu dieser, für ihn selbst mit lebensbedrohlichen Folgen belasteten Behandlung zu geben. Er verfügt zu diesem Zeitpunkt nämlich nicht über die hierfür notwendige Willensfähigkeit 15. Da letztere jedoch eine notwendige Voraussetzung für die Erfüllung des genannten medizinischen Grundsatzes darstellt, ist der Arzt in dem entsprechenden Falle vom medizinischen Grundsatz des informed consent entbunden. Letzteres besagt allerdings nicht, daß er und auch die die Klonierung wünschenden Nächsten 16 sich der Verantwortung gegenüber den zukünftigen Generationen, denen der geplante Klon angehört, entziehen kann. Ein klonender Arzt hat vielmehr zusammen mit den Nächsten die gesamte Verantwortung für das eventuelle Leid zu übernehmen, welches dem jeweiligen Klon droht, der als Organ- bzw. Gewebespender konzipiert ist. Die Frage, inwieweit ein Mensch eine derartige Verantwortung übernehmen kann bzw. darf, fällt allerdings aus dem Rahmen der Analyse des Argumentes heraus. Vielleicht ließe sich bezüglich des Klonens von einem proxy consent sprechen: Man könnte etwa festlegen, daß keine medizinischen Eingriffe vorgenommen werden dürfen, über welche die direkten Nächsten (vgl. Fußnote 16) nicht in ausreichendem Maße informiert worden sind und zu denen sie nicht ihre freie Zustimmung gegeben haben. Hierdurch würde zumindest der Gefahr vorgebeugt, daß jemand einen Klon hinter dem Rücken der direkten Nächsten herstellt, um ihn dann eventuell für eigene, womöglich von der Gesellschaft nicht erwünschte Zwecke verwenden zu können Playing God. Keinem Menschen steht das Recht zu, in die von Gott geschaffene Ordnung einzugreifen, dadurch daß er Menschen klont. (Zur Diskussion siehe [5] S. 203f; [13] S. 84; [25] S und [26] S. 285) Dem Argument zufolge stellt Klonierung von Menschen einen unerlaubten Eingriff in die göttliche Ordnung dar. Ein Mensch, der einen anderen Menschen klont, kreiert nämlich auf diese Weise eigenhändig neues Leben. Damit mischt sich der Mensch jedoch in Dinge ein, die ausschließliche, ureigenste Tätigkeiten Gottes darstellen. Dieses Argument basiert auf der Prämisse der Existenz eines Schöpfergottes. Diese Prämisse wird hingegen lange nicht von allen Autoren geteilt. Zudem liegt 15 Zum Besitz von Willensfähigkeit muß ein Mensch grundsätzlich die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen: erstens muß er über eine ausreichende mentale Kapazität zum Begreifen der mit dem jeweiligen Eingriff verbundenen Informationen verfügen. Zweitens muß er mental dazu imstande sein, sein Interesse im Sinne einer Mittel-Ziel-Rationalität abzuwägen. Und drittens muß er seine Entscheidung ob Zustimmung oder Nichtzustimmung zu dem jeweiligen Eingriff in Freiheit erkennbar machen können. Ein zukünftiger Klon kann diese drei Voraussetzungen jedoch unmöglich erfüllen, da er noch nicht einmal über ein Gehirn verfügt 16 Im Falle von Klonierung mittels Embryotrennung sind dies die Eltern des zu trennenden Embryos, im Falle von Kerntransplantation ist es der jeweilige Donor

10 Das Klonen von Menschen 21 sie nicht im Bereich wissenschaftlicher Diskussionen, sondern in jenem der Glaubensauffassungen. Jeder Teilnehmer an der Diskussion hinsichtlich des playing God -Argumentes kann daher im Grunde nur für seine eigene Gemeinde sprechen (vgl. [9] S. 126ff). Für die weiteren Ausführungen nehmen wir jedoch die Prämisse an, es existiere ein Schöpfergott. Dann aber stellt sich die Frage, ob Klonen wirklich die göttliche Ordnung stören würde. Zu ihrer Beantwortung betrachten wir Vers 1.27, Kapitel 1 des ersten Buches Mose der Heiligen Schrift. Ihm zufolge schuf Gott den Menschen als sein Abbild, als Bild Gottes. Hinsichtlich dieses Verses existieren nun zwei Interpretationsmöglichkeiten: Die erste entnimmt dem Vers, daß Gott den Menschen als Mit-Kreator geschaffen habe. Giovanni Pico della Mirandola beispielsweise folgt dieser Interpretation, wenn er sagt, Gott habe dem Menschen eindeutig den Auftrag gegeben, selbst kreativ tätig zu sein (vgl. [10] S. 348). Auf unsere Frage antwortend, griffe dieser Interpretationsmöglichkeit zufolge ein Mensch, der einen weiteren Menschen klont, nicht notwendigerweise störend in die göttliche Ordnung ein. Der zweiten Interpretationsmöglichkeit des Verses nach setzte Gott am Anfang der Zeit den Menschen nur als Verwalter über alles ein, was er in seiner Herrlichkeit geschaffen hat. Dem Menschen steht, dieser Interpretation zufolge, also nicht das Recht zu, in die von Gott geschaffene, göttliche Ordnung in der Weise einzugreifen, daß er die geschlechtliche Fortpflanzung umgeht und auf ungeschlechtliche Manier einen weiteren Menschen erzeugt. Auch wenn man also die Existenz eines Schöpfergottes annimmt, so hängt eine eindeutige Antwort doch von der jeweils zugrunde gelegten Auffassung bezüglich der Stellung des Menschen innerhalb der Schöpfung ab Unnatürlichkeit des Klonens. Das Klonen von Menschen stellt eine unnatürliche und somit unmoralische Handlung dar. (Zur Diskussion siehe [5] S. 201f; [17] S. 73 und [19] S. 333) Das Argument beinhaltet einen vielfach vorgebrachten Einwand gegen das Klonen von Menschen. Oftmals versäumen die Befürworter jedoch, gleichzeitig mit dem Vorbringen des Einwandes anzugeben, was sie unter dem Ausdruck des unnatürlichen Handelns verstehen. Es existieren nämlich auch dazu vielfältige Interpretationsmöglichkeiten, wovon ich fünf nenne und analysiere. Zunächst lassen sich unter unnatürlichen Handlungen alle diejenigen Handlungen verstehen, die nicht in der Natur zu finden sind. Unterstellt man dieses Verständnis, so trifft das Argument, das Klonen von Menschen stelle eine unnatürliche Handlung dar, nicht mehr zu. Man kann Klonen nämlich als eine spezielle Form ungeschlechtlicher Fortpflanzung auffassen, als eine innerhalb der Tier- und Pflanzenwelt gängige Methode zur Reproduktion 17. Unter unnatürliche Handlungen lassen sich als zweites Handlungen fassen, die nicht in der menschlichen Natur zu finden sind. Hinsichtlich der Fortpflanzungsmethode der Klonierung läßt sich nun darüber streiten, ob diese nicht 17 In der Pflanzenwelt stellt die ungeschlechtliche Fortpflanzung eine gängige Vermehrungstechnik dar: ein Zweig, beispielsweise einer Pappel, bringt in die Erde gesteckt einen vollständigen Baum hervor. Auch bei Pflanzen in natura ist diese Fortpflanzungsart vielfältig vertreten. Im Bereich der Fortpflanzung von Tieren findet man Klonierung ebenfalls, jedoch weniger häufig. Niedrigere Tierarten, beispielsweise Polypen, schnüren Knospen ihrer selbst ab, die ihrerseits erneut zu vollständigen Tieren heranwachsen

11 22 B. Gordijn doch bereits in der menschlichen Natur vorkommt. Vergegenwärtigt man sich nämlich, daß eineiige Zwillinge die Folge einer natürlichen Form der Embryotrennung sind, so könnte man diese als natürliche Klone betrachten. Allein die Methode der Zellkerntransplantation läßt sich nicht in der menschlichen Natur finden. Doch kann man hinsichtlich dieser Technik die Ansicht vertreten, daß sie zwar bislang noch nicht, zukünftig jedoch wohl in der menschlichen Natur vorkomme, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Mensch beginne, diese Technik zu praktizieren. Die dritte Auffassung von einer unnatürlichen Handlung versteht darunter Handlungen, die bislang in der menschlichen Natur noch nicht zu finden waren. Hier muß tatsächlich eingeräumt werden, daß das Klonen von Menschen, zumindest mittels Zellkerntransplantation, eine unnatürliche Handlung ist. Allerdings erhält der Ausdruck dann eine rein deskriptive Bedeutung, was wiederum zur Folge hat, daß das genannte Argument hinfällig wird. Aus rein deskriptiven Prämissen kann nämlich nicht gefolgert werden, daß eine bestimmte Handlung moralisch verwerflich ist (naturalistic fallacy). Als viertes läßt sich unter unnatürlichem Handeln folgendes verstehen: Eine Handlung ist unnatürlich, wenn sie die Ausübung der wesentlichen Funktionen des Menschen behindert (vgl. [5] S. 202). Folgt man dieser Auffassung, so stellt das Klonen von Menschen keine unnatürliche Handlung dar, denn diese Fortpflanzungsmethode würde die der geschlechtlichen Fortpflanzung nicht per se behindern. Die Ausübung dieser wesentlichen menschlichen Funktion würde erst dann behindert, wenn der Mensch nicht mehr frei zwischen den einzelnen Fortpflanzungsmethoden wählen könnte, sondern zur Methode der Klonierung gezwungen wäre. Damit ist das Argument hinfällig. Schließlich kann eine Handlung als unnatürlich betrachtet werden, die unter Zuhilfenahme künstlicher Mittel durchgeführt wird. Klonen von Menschen zählte dann zweifelsfrei zu den unnatürlichen Handlungen. Allerdings müßten in diesem Falle konsequenterweise auch etwa die verschiedenen intensivmedizinischen Behandlungen etwa das Angeschlossen-Sein an eine Herz-Lungen-Maschine oder die Betäubung beim Zahnarzt zu den unnatürlichen Handlungen gerechnet werden. Folglich bedeutete zum einen das Zulassen der unnatürlichen Handlung des Klonens kein novum. Zum anderen stellt die Aussage, Klonen von Menschen sei auf die Zuhilfenahme künstlicher Mittel angewiesen, wiederum eine rein deskriptive Prämisse dar. Aus einer solchen dürfen jedoch keine normativen Konklusionen gezogen werden, will man nicht dem naturalistischen Fehlschluß unterliegen. Das Argument ist damit nicht zugkräftig. Die genannten fünf Beispiele zur Definition der unnatürlichen Handlung machen deutlich, daß das genannte Argument anders formuliert werden muß, wenn es haltbar sein soll Vernichtung von Embryonen. Das Klonen von Menschen mittels Embryotrennung impliziert die unmoralische Vernichtung von Embryonen. (Zur Diskussion siehe [23] S. 263f und [28] S. 91f) Das Argument enthält zwei Prämissen: Der ersten zufolge impliziert die Technik der Embryotrennung die Vernichtung eines Embryos. Mit dem Zerlegen des Embryos im Zwei-bis-Acht-Zellen-Stadium in seine Blastomere würde der erste nämlich zerstört. Der zweiten Prämisse zufolge ist eine sich entwickelnde Frucht bereits mit Beginn der Konzeption zu schützen.

12 Das Klonen von Menschen 23 Zur ersten Prämisse läßt sich anmerken: Zerlegt man etwa einen sich im Vier- Zellen-Stadium befindenden Embryo, nennen wir ihn E 1, vollkommen, so erhält man vier einzelne Zellen, die wir zur Verdeutlichung E 2 bis E 5 nennen. Nach der Zerlegung sind diese vier einzelnen Zellen E 2 bis E 5 nicht mehr mit E 1 identisch: E 1 1 E 2 1 E 3 1 E 4 1 E 5 (vgl. [27] Anmerkung 20, S. 551). Da überdies nach dieser Trennung nur noch E 2 bis E 5 existieren, ist folglich der Donor-Embryo E 1 als solcher vernichtet worden. Gleiches gilt auch für einen Embryo E 1 * im Vier-Zellen-Stadium, von dem man nur eine einzelne Zelle E 2 * abtrennt, um diese, sowie den restlichen Drei-Zellen-Verband E 3 * zu zwei Embryonen heranwachsen zu lassen. Auch hier gilt nämlich: E 1 * 1 E 2 * 1 E 3 *. Zudem existieren nach dieser Trennung ebenfalls nur noch E 2 * und E 3 *. Folglich hat man auch hier den Donor-Embryo E 1 * als solchen vernichtet. Demnach ist die oben genannte erste Prämisse berechtigt. Das Gesagte trifft natürlich nur auf die Technik der Embryotrennung zu, bei Anwendung der Zellkerntransplantationstechnik stellt sich das Problem nicht. Zur zweiten Prämisse der Schutzwürdigkeit des Embryos existieren nun drei verschiedene Auffassungen. Die erste wird von den sogenannten Konzeptionalisten vertreten: Der Mensch ist bereits mit Beginn der Konzeption als vollkommen schutzwürdig zu betrachten. Nach der zweiten Auffassung kommt einem Menschen zwar schon mit Beginn seiner Konzeption Schutzwürdigkeit zu, doch existieren diesbezüglich verschiedene Grade, die an den jeweiligen Entwicklungsgrad des Embryos gekoppelt sind: Je höher er ist, um so mehr Schutz genießt der Embryo. Der dritten Auffassung zufolge kommt dem Embryo anfänglich keinerlei Schutz zu. Dieser wird ihm erst ab einem bestimmten Zeitpunkt nach der Konzeption, einigen Autoren zufolge sogar erst nach der Geburt, eingeräumt (siehe z.b. [29] S. 77ff). Die Frage, ob Embryotrennung mit der Folge der Vernichtung des Ausgangsembryos ein moralisches Problem darstellt, hängt demnach von dem Zeitpunkt der Entwicklung des Embryos ab, zu dem man seine Schutzwürdigkeit beginnen läßt. Bezüglich dieses Zeitpunktes existieren jedoch unterschiedliche Meinungen. Nur für diejenigen, welche den Zeitpunkt vor dem Vier-bis-Acht-Zellen-Stadium festsetzen, bedeutet die Vernichtung dieser Embryonen ein moralisches Problem. 2.2 Deontologische Argumente für das Klonen von Menschen Meines Wissens wurden in der Debatte bislang keine deontologischen Argumente vorgebracht, die für das Klonen von Menschen sprechen. 2.3 Konsequentialistische Argumente gegen das Klonen von Menschen Schiefe Ebene. Das Klonen einzelner Menschen führt auf die Dauer unweigerlich zur moralisch bedenklichen Praxis, diese Technik in großem Stile zu eugenischen Zwecken einzusetzen. (Zur Diskussion siehe [2] S. 273; [21] S. 222f und [26] S. 287) Das Argument geht davon aus, daß Klonierung, wird sie erst einmal praktiziert, nicht auf die Schaffung einzelner Klone aus welchen Gründen auch immer einzuschränken ist, sondern mit der Zeit zwangsläufig bzw. mit großer Wahrscheinlichkeit auf ungebrenztes Klonen zu eugenischen Zwecken hinausläuft.

13 24 B. Gordijn Nur allzu einfach läßt sich die Technik nämlich zur Züchtung einer Vielzahl von Menschen mit verbesserten genetisch bedingen Eigenschaften mißbrauchen. Da zwischen der Schaffung einzelner Klone und der beginnenden eugenischen Menschenzüchtung keine eindeutige Grenzlinie liegt, ist so wird im Argument unterstellt auch eine erfolgreiche Regulierung der Klonierungstechniken beinahe unmöglich. Hierzu müßte nämlich eine klar umrissene Vorstellung darüber existieren, von welcher Absicht an, die hinter einem konkreten Klonierungsvorhaben steht, die unmoralische eugenische Züchtung von Menschen beginnt. Doch diese Vorstellung existiert gerade nicht. Ein Weg hin zu dieser gefürchteten Entwicklung ließe sich etwa folgendermaßen ausmalen: Die Gesellschaft könnte mit der Zeit zu der Praxis übergehen, bei jeder Schwangerschaft routinemäßig dem sich entwickelnden Embryo im Vier-bis-Acht-Zellen-Stadium Zellen zu entnehmen, sie in vitro zu Embryonen zu entwickeln und einzulagern sowie das aus dem genetisch identischen Embryo hervorgegangene Kind in seiner weiteren Entwicklung zu beobachten. Die Motivation für diese Praxis läge darin, bis zu einem gewissen Grad Informationen über die Entwicklungschancen der eingelagerten Embryonen zu erhalten. Diejenigen, deren bereits geborene genetische Duplikate wünschenswerte Eigenschaften aufwiesen, böten einen starken Anreiz zur Austragung. Unsicherheiten hinsichtlich der Entwicklung eines Kindes, etwa hinsichtlich des Bestehens genetischer Defekte, ließen sich mittels dieser besonderen Informationsmöglichkeit weitgehend minimieren. Bislang haben die meisten Paare zwar keinen Bedarf an anderer Leute genetischer Nachkommenschaft, doch kann man sich den Anreiz vorstellen, ein Kind auszutragen, von dem von vorne herein bekannt ist, welche positiven Eigenschaften es aller Wahrscheinlichkeit nach entwickeln wird. Auch läßt sich leicht nachvollziehen, daß Paare, die selbst keinen Nachwuchs haben können, aus den gleichen Gründen lieber einen getesteten Klon-Embryo erhalten würden als einen nicht getesteten, gewöhnlichen. In großem Stile könnte die beschriebene Praxis dann durchgeführt werden, wenn man zur Produktion von Klonen nicht bloß die Embryotrennungstechnik einsetzte aus oben ausgeführten Gründen erhält man bei Anwendung dieser Technik nämlich pro Donor-Embryo nur höchstens acht Klone sondern zudem die Technik der Kerntransplantation verwendete, welche eine unübersehbare Anzahl von Klonen eines Donors ermöglichte man denke allein an die Vielzahl von Hautzellen, über die ein Donor verfügt, aus all denen sich eine perfekte genetische Kopie des Donors erstellen ließe. Bei einer solchen Ausführung ließe sich weiterhin vorstellen, daß im Laufe der Zeit die gebräuchliche Eltern-Kind-Beziehung, wobei die Eltern sowohl beiderlei Geschlechts als auch die genetischen Eltern sind, stark in den Hintergrund träte ein Klon besitzt nämlich keine Eltern im gebräuchlichen Sinne sondern einen Donor sowie Versorger 18. Durch den Wegfall der gebräuchlichen Elternrolle wäre nicht mehr auf gewohnte Weise festgelegt, wer für die Erziehung des Klons verantwortlich ist. Mögliche Folge dieser Entwicklung wäre es, daß die Erziehung leichter als bisher in die Hände anderer, in nicht-persönlicher Beziehung zum Klon stehender Personen, etwa des Staates bzw. speziell für diese Aufgabe eingerichteter Institutionen, zu liegen käme. Ob eine solche Erziehung dann uneigennützig auf das Wohl des Klons ausgerichtet wäre, bliebe abzuwarten. 18 Vgl. zur gebräuchlichen Elternrolle etwa Abschnitt (Fragmentierung der Eltern-Kind- Beziehung)

14 Das Klonen von Menschen 25 Dem Argument haftet folgende grundlegende Schwäche an: Da es Aussagen über die Zukunft trifft, die jedoch nicht bis in ihre Einzelheiten vorhersagbar ist, kann sich das Argument nicht von dem Aspekt der Spekulation frei machen. Die Analogie der schiefen Ebene, auf der jede Kugel unweigerlich nach unten rollt, leuchtet aufgrund ihrer Bildhaftigkeit zwar ein und ist daher ausnehmend verführerisch; doch läßt sich nicht nachweisen, ob der gesellschaftliche Prozeß, welcher eventuell durch die Einführung des Klonens von Menschen in Gang gerät, sich auch tatsächlich ähnlich einer Kugel auf einer schiefen Ebene verhält. Zumindest kann nicht mit Selbstverständlichkeit von dieser Analogie ausgegangen werden. Es ließe sich nämlich durchaus vorstellen, daß angemessen strenge Regeln und Normen eventuelle durch die Einführung ermöglichte unmoralische Entwicklungsansätze zum Stillstand bringen könnten. Ungeachtet der genannten Einwände ist das Argument allerdings insofern von Belang, als es eindringlich vor den möglichen Gefahren einer leichtfertigen Einführung warnt Fragmentierung der Eltern-Kind-Beziehung. Das Klonen von Menschen ermöglicht eine extreme Fragmentierung der Eltern-Kind-Beziehung. (Zur Diskussion siehe [19] S. 328; [23] S. 260f und [25] S ) Das Argument geht von dem Faktum aus, daß ein Klon keine Eltern im gebräuchlichen Sinne, sondern statt dessen einen Donor besitzt. Dies zieht dem Argument zufolge eine weiter als bisher gehende Fragmentierung der Eltern-Kind-Beziehung nach sich, eine Konsequenz, die negativ bewertet wird. Zur Analyse des Argumentes betrachten wir nun die folgenden beiden Fragen: Bedeutet die Einführung der Klonierung von Menschen eine weitere Fragmentierung der bestehenden Eltern-Kind-Beziehung als bisher? Unterstellt, die erste Frage sei zu bejahen, ist dann dieser Umstand negativ zu bewerten? Zur Beantwortung der ersten Problemstellung fragen wir, in welche Aspekte sich die gebräuchliche Eltern-Kind-Beziehung zerlegen läßt und was das Klonen von Menschen daran verändern würde. Bisher läßt sich die Eltern-Kind-Beziehung in folgende drei Beziehungsaspekte der betroffenen Personen (Mutter, Vater, Kind) zerlegen: Zunächst besteht ein Abstammungsaspekt. Das Kind stammt genetisch von seinen Eltern ab, diese beiden (bislang stets verschiedenen Geschlechts) sind seine genetischen Eltern. Des weiteren besteht der Aspekt der Austragung des Kindes, der Tragmutterschaft. In gebräuchlichen Eltern-Kind-Beziehungen fallen genetische Mutter und Tragmutter des Kindes in einer Person zusammen. Schließlich besteht ein Erziehungsaspekt. In gebräuchlichen Eltern-Kind-Beziehungen decken sich die genetischen Eltern mit den die Erziehung Übernehmenden. In der gewohnten Eltern-Kind-Beziehung fallen alle drei genannten Aspekte in einem Elternpaar von verschiedenem Geschlecht zusammen. Dies formt bislang jedenfalls innerhalb der abendländischen Gesellschaften das traditionelle Idealbild der Elternschaft. Allerdings existierten de facto zweifellos zu allen Zeiten abweichende Modelle. Beispielsweise kannte man schon immer das Waisenproblem. Die Aspekte der genetischen Elternschaft sowie der Tragmutterschaft, welche durch den Verlust beider Elternteile (im gebräuchlichen Sinne) verlorengingen, konnten dem Waisenkind nicht ersetzt werden. Nur den weggefallenen

15 26 B. Gordijn Aspekt der Erziehung hat man durch die Aufnahme in ein Waisenhaus oder Adoption annähernd auffangen können. Wegen dieser Umstände hat die Gesellschaft jedoch meistens die jeweils betroffenen Kinder bedauert. Betrachtet man nun das Klonen von Menschen hinsichtlich der Auswirkungen auf die gebräuchliche Eltern-Kind-Beziehung, so stellt man fest, daß es eine extreme Zersplitterung der beschriebenen Einheit bewirken könnte. Ein Klon besäße nämlich zunächst einen Donor (welcher den Aspekt der genetischen Elternschaft innehätte). Des weiteren müßte er falls nämlich etwa der Donor männlichen Geschlechts wäre eine weitere Person als Tragmutter haben, und schließlich könnte er eine dritte, für die Erziehung des Klons zuständige Person besitzen. Sämtliche Aspekte der Eltern-Kind-Beziehung wären in diesem Falle demnach auf verschiedene Personen verteilt, eine extreme Form der Auflösung der Eltern-Kind- Beziehung. Nun sind allerdings heute also unabhängig von der Einführung der Klonierung aufgrund der Fortschritte der Fortpflanzungstechnologie Modelle von Elternschaft möglich, in denen eine solche Aufsplitterung bereits besteht: Wünscht beispielsweise ein Paar, dessen beide Partner unfruchtbar sind und bei dem die Frau keine funktionsfähige Gebärmutter besitzt, ein Kind, so ist es mittels IVF- Behandlung möglich, in vitro eine Samenzelle sowie eine Eizelle zweier Donoren zusammenzubringen und den Embryo nach gelungenem Transfer von einer Tragmutter austragen zu lassen. Ein aus einer solchen Prozedur hervorgehendes Kind besäße dann ebenso drei unterschiedliche Elterntypen, und zwar neben den Personen, welche seine Erziehung übernehmen (sozialen Eltern), die von diesen verschiedenen, genetischen Eltern sowie eine Tragmutter. Auch in diesem, durch IVF ermöglichten Modell von Elternschaft sind also sämtliche Aspekte der Eltern- Kind-Beziehung auf verschiedene Personen verteilt. Dieses Modell jedoch wird verglichen mit dem gebräuchlichen und für viele immer noch idealen als nicht ideal betrachtet. Allerdings zeigt der Vergleich nun, daß das Klonen keine noch stärkere Zersplitterung der Elternschaft mit sich bringt. Die Frage, ob die hervorgerufene Fragmentierung der Elternschaft negativ zu bewerten ist, kann bislang nicht hinreichend beantwortet werden. Wir besitzen nämlich in unserer Gesellschaft wenig Erfahrung mit zur traditionellen Familie alternativen Modellen. Auch hinsichtlich des durch IVF ermöglichten Modells liegen zur Zeit keine entsprechenden Untersuchungen vor. Im Grunde kennen wir allein die Erziehung und Versorgung durch Waisenhausmitarbeiter oder durch Adoptiveltern gut genug, und diese betrachten wir im allgemeinen als weniger ideal. Allerdings kann man annehmen, daß das mit dem Klonen einhergehende Modell der Elternschaft ebenso als nicht ideal betrachtet werden wird. Unsere gesamte Gesellschaft ist nämlich bislang noch weitgehend auf die Familie (im gebräuchlichen Sinne) als kleinste soziale Einheit der Gesellschaft ausgerichtet. Das Besitzen derartiger Eltern ist so tief verwurzelt in unserer psychologischen Konstitution, daß wir Kinder ohne solche Eltern bedauern. Unter gesellschaftlichen Aspekten bietet es daher wahrscheinlich Vorteile, in einer dem traditionellen Idealbild der Familie entsprechenden sozialen Einheit aufzuwachsen (um beispielsweise nicht Gefahr zu laufen, wegen Abweichens von diesem Idealbild diskriminiert zu werden). Doch verdient die Materie eine weitergehende Untersuchung etwa nach den tatsächlichen Auswirkungen einer eingeschlechtlichen Elternschaft (etwa zwei Väter) auf ein Kind um den vorab gegebenen Beurteilungen zu begegnen, die eventuell einer Grundlage entbehren.

16 Das Klonen von Menschen 27 Womöglich stehen wir an der Schwelle gesellschaftlicher Veränderungen, die das gebräuchliche Familienideal relativieren würden. Neben der traditionellen Familie bestehend aus einem für den Nachwuchs sorgenden männlichen und einem weiblichen Elternteil ließen sich nämlich auch Familien mit eingeschlechtlichen Eltern oder solche mit nur einem Elternteil denken. Zudem wäre vorstellbar, den Erziehungsaspekt speziellen Versorgern, etwa eigens zu diesem Zwecke ausgebildeten Personen eines entsprechenden Institutes zu übertragen, womit von einer Familie im gebräuchlichen Sinne nicht mehr gesprochen werden könnte. Vorläufig liegt diese Entwicklung, falls sie überhaupt einmal eintrifft, wahrscheinlich noch in ferner Zukunft Probleme der Klon-Donor-Beziehung. Das Klonen von Menschen wirft die Gefahr psychischer Probleme für den Klon auf. (Zur Diskussion siehe [21] S. 219ff; [23] S. 258f; [28] S. 10f und [29] S. 145) Das Argument unterstellt, daß die mit der Klonierung einhergehende genetische Identität von Klon und Donor zu einer psychischen Belastung für den Klon werden kann. Die spezifische Eigenart der Klon-Donor-Beziehung beinhaltet zwei für den Klon möglicherweise problematische psychische Reaktionen vor allem in Fällen, in denen zwischen seiner Geburt und der Geburt des Donors eine große Zeitspanne liegt: Das erste Problem wäre der eventuell beim Klon entstehende Leistungsdruck. Der Lebenslauf des Donors könnte sich nämlich zu einem Maßstab mit Zwangscharakter entwickeln, mit dem der Klon die eigenen Leistungen und Verdienste evaluiert; die genetische Ausgangsposition war ja identisch. Das Umfeld könnte den vom Klon sich selbst auferlegten Leistungsdruck möglicherweise noch dadurch verstärken, daß es seine Entwicklung mit jener des Donors vergleicht etwa um eintretende Ähnlichkeiten festzustellen. Im Falle des Nicht- Erreichens des vom Donor gelieferten Maßstabes liefe der Klon Gefahr, Gefühle von Ungenügen oder Minderwertigkeit zu entwickeln. Das zweite denkbare psychische Problem stellt die Entwicklung von Zukunftsängsten auf Seiten des Klons dar. Die Kenntnis über eventuelle, genetisch bestimmte physische und psychische Schwächen des Donors könnte sich nämlich zu einem beängstigenden und lähmenden Vorwissen hinsichtlich des möglichen eigenen Elends entwickeln. Gegen die beiden genannten Probleme läßt sich allerdings einwenden, daß entgegengesetzte psychische Folgen ebenso vorstellbar sind. Beispielsweise könnte es einen Klon beflügeln, ihm ein Gefühl der Souveränität verschaffen, wenn er seinen Donor an Leistungen übertrifft. Auch könnte das Faktum, daß der Donor über eine hervorragende gesundheitliche Konstitution verfügt und bereits recht alt ist, den Klon hinsichtlich seiner eigenen Gesundheit zuversichtlich stimmen. Somit kann die Annahme, Klonieren ziehe psychische Probleme nach sich, nur spekulativer Art sein. Ihre eventuelle Richtigkeit müßte sich in der Zukunft erst noch erweisen.

17 28 B. Gordijn Verringerung der Varietät des Genpools. Durch das Klonen von Menschen wird mit der Zeit die Vielfalt des Genpools der menschlichen Art verringert. (Zur Diskussion siehe [5] S. 208; [19] S. 325; [23] S. 259 und [24] S. 18) Dem Argument zufolge gehen bei regelmäßiger Ausübung des Klonens von Menschen eventuell wertvolle Genvarianten irreversibel verloren, deren Besitz unter veränderten Umständen, etwa in Zeiten verheerender Epidemien, einen evolutionären Vorteil hätte bedeuten können. Hierzu läßt sich anmerken, daß die Varietät des Genpools tatsächlich erst dann beeinträchtigt würde, wenn man in großem Stil klonierte etwa mittels systematischer Zellkerntransplantation zum Erhalt einer großen Anzahl von Klonen, welche über bestimmte wünschenswerte Eigenschaften verfügen. In Einzelfällen dagegen (etwa mittels Embryotrennung die generell nur höchstens acht Klone eines Donors erbringt zur Erhöhung der Anzahl von Embryonen für eine erfolgreiche IVF-Behandlung) käme es zu keinerlei Auswirkungen auf den Genpool. Damit allerdings erscheint das Argument insgesamt als nicht besonders schlagkräftig. 2.4 Konsequentialistische Argumente für das Klonen von Menschen Nutzen für die Präimplantationsdiagnostik. Das Klonen von Menschen ermöglicht Präimplantationsdiagnostik. (Zur Diskussion siehe [2] S. 271ff; [6] S. 201; [8] S. 35; [21] S. 221f und [23] S. 262ff) Die Klonierungstechnik durch Embryotrennung ermöglicht es, bereits an einem Embryo im Zwei-bis-Acht-Zellen-Stadium etwaige schwere Erbkrankheiten zu diagnostizieren. Eltern, in deren Familie eine Erbkrankheit zum Beispiel Mukoviszidose (cystische Fibrose) vorkommt, können ihren heranwachsenden Embryo dieser Diagnosemethode unterziehen, um herauszufinden, ob er Träger der krankheitsverursachenden Gene ist. Zur Diagnostik nimmt man mittels Trennung eines Embryos im Zwei-bis-Acht- Zellen-Stadium eine Klonierung vor, entnimmt dann den jeweiligen Klonen die für eine erfolgreiche Diagnose benötigte Menge an DNS und untersucht sie mittels Standardgentests auf eine bestimmte Erbkrankheit hin, wobei die Klone vernichtet werden. Weist die DNS der untersuchten Klone die betreffende Erbkrankheit nicht auf, so implantiert man den nicht zur Diagnose herangezogenen Zellhaufen in die Gebärmutter. Da die genetischen Anlagen der Klone mit denen des restlichen Zellhaufens identisch waren, können die Eltern nun gewiß sein, daß der implantierte Embryo die befürchtete Erbkrankheit nicht entwickeln wird. Das Klonen mittels Embryotrennung stellt also eine für die Präimplantationsdiagnostik notwendige Voraussetzung dar. Ihre Ausführung wirft jedoch zumindest für diejenigen, welche bereits einen Embryo im Zwei-bis-Acht-Zellen-Stadium als schutzwürdig betrachten moralische Probleme auf. Zunächst ist damit das moralische Problem der Vernichtung von Embryonen verbunden, die bei dieser Methode zwangsläufig stattfindet. Zudem werden hier Embryonen zum Nutzen eines anderen instrumentalisiert, und schließlich tritt noch das Problem der Willkür auf. Angenommen nämlich, wir zerlegten einen Embryo im Vier-Zellen- Stadium in seine vier Blastomere: Welche hätten wir dann auszuwählen, um sie zur Diagnose heranzuziehen, was zwangsläufig ihre Vernichtung bedeutete? Jede

18 Das Klonen von Menschen 29 der vier Blastomere unterschiede sich doch hinsichtlich keiner Eigenschaft von den restlichen alle vier könnten sie zu Embryonen heranwachsen, die einander in nichts nachstünden 19 ; es lägen also vier gleiche Entitäten vor, und es läßt sich grundsätzlich kein guter Grund zur Vernichtung einer speziellen Entität finden Nutzen hinsichtlich der Unfruchtbarkeitsproblematik. Das Klonen von Menschen bedeutet einen großen Nutzen hinsichtlich der Unfruchtbarkeitsproblematik. (Zur Diskussion siehe [6] S. 199; [8] S. 35; [18] S. 652; [23] S. 267 und [28] S. 7) Durch Klonieren mittels Trennen des Embryos könnte, so das Argument, auch unzureichend fruchtbaren Paaren geholfen werden, die sich einer IVF-Behandlung unterziehen lassen wollen, jedoch kaum die für einen Erfolg angeratene Anzahl von mindestens drei bis vier lebensfähigen Embryonen hervorbringen können. Derartige Paare könnten durch Anwendung dieser Technik mit ausreichend großer Zahl von Embryonen ihre Chance auf einen Erfolg deutlich verbessern 20. Die Klonierungstechnik der Kerntransplantation könnte darüber hinaus Abhilfe bei absoluter Unfruchtbarkeit schaffen. Absolut unfruchtbare Paare würden mittels dieser ungeschlechtlichen Fortpflanzungsmethode in die Lage versetzt, Nachwuchs zu erhalten, dessen Erbmaterial von ihnen selbst stammt 21. Zur Analyse des hier genannten Nutzens unterstellen wir einmal, daß genetische Heterogenität der übertragenen Embryonen keinen entscheidenden Faktor für einen Schwangerschaftserfolg darstellt. Unter dieser Voraussetzung würde Embryotrennung im erstgenannten Falle bei unzureichender Zahl transferierbarer Embryonen zweifellos hilfreich sein. Allerdings stellt dieses Verfahren nicht die einzige Behandlungsmöglichkeit der Unfruchtbarkeit dar. Es ließen sich auch alternative Möglichkeiten denken, um unzureichend fruchtbaren bzw. unfruchtbaren Paaren zu Nachwuchs zu verhelfen 22. In Fällen absoluter Unfruchtbarkeit ist außerdem fraglich, ob Klonierung in derartigen Fällen wirklich Abhilfe schafft. Genau betrachtet umgeht diese Behandlungsmethode nämlich nur das Problem, mittels Geschlechtsverkehr ein Kind zu erhalten 23. Der Nutzen des Klonens in bezug auf die Unfruchtbarkeitsproblematik muß daher als relativ betrachtet werden. 19 Gleiches gilt übrigens auch für den Fall, daß wir nur eine einzige Blastomere von dem Embryo entfernten. Auch hier könnten beide zu Embryonen heranwachsen, die einander in nichts nachstünden 20 Voraussetzung für den Erfolg dieser Methode ist allerdings, daß die genetische Heterogenität der transferierfähigen Embryonen keine notwendige Voraussetzung für einen Schwangerschaftserfolg darstellt (vgl. [15] S. 206). Zudem kann man bislang keine Aussage darüber treffen, ob sich nicht durch die Technik der Embryotrennung die Chance verringert oder aber womöglich gar nicht mehr besteht, daß sich die gewonnenen Embryonen in die Gebärmutter einnisten können (vgl. [23] S. 255) 21 Chadwick bemerkt hierzu, daß bislang viele Anstrengungen unternommen werden, um mittels IVF-Behandlungen Paaren zu helfen, die Hälfte ihrer Gene an eigene Nachkommen weiterzugeben. Warum solle nicht auch die Möglichkeit bestehen, sämtliche eigenen Gene weiterzugeben? (Vgl. [5] S. 206) 22 Hinsichtlich der absolut unfruchtbaren Paare muß man allerdings einschränkend sagen, daß die über alternative Methoden gewonnenen Babys nicht mit dem Erbmaterial der Eltern ausgestattet wären 23 Im Grunde könnte man also in Hinsicht auf Abhilfe bei Unfruchtbarkeit Klonen auf eine Stufe mit Adoption stellen, die auch nicht an der Wurzel des Übels ansetzt

19 30 B. Gordijn Reduzierung der erforderlichen Behandlungen zur Gewinnung von Embryonen für wiederholte In vitro-fertilisationen. Das Klonen von Embryonen ermöglicht eine Minimalisierung der Anzahl von Behandlungen zur Gewinnung von Embryonen bei eventuellem Fehlschlag einer IVF. (Zur Diskussion siehe [23] S. 254f sowie S. 268 und [28] S. 8) Die Technik der Embryotrennung ermöglicht es, mehr Embryonen zu gewinnen, als für eine einzelne IVF-Behandlung nötig wären und diese zunächst überschüssigen eingefrorenen Embryonen bei einem gescheiterten IVF-Versuch für eine erneute Behandlung zur Verfügung zu haben. Die beschriebene Prozedur würde einer Frau, die sich zu einer IVF-Behandlung entschlossen hat, zweifellos eine Reihe physischer Risiken und Belastungen ersparen, sie bräuchte sich nämlich keinem ganzen Zyklus sondern nur einer einzigen IVF-Behandlung zu unterziehen 24. Zudem würde dies die (finanziellen) Kosten der gesamten Behandlung erheblich reduzieren (vgl. [6] S. 199). Das Aufbewahren von eingefrorenen Embryonen für den Fall des Scheiterns von IVF-Behandlungen erscheint aber zum einen moralisch problematisch, da die Embryonen hier eindeutig instrumentalisiert werden. Darüber hinaus entsteht das Problem, was mit den nach erfolgreicher IVF-Behandlung nicht mehr benötigten, eingefrorenen Embryonen geschehen soll. Sowohl das Vernichten nicht mehr benötigter als auch das eventuelle Zur-Verfügung-Stellen von Embryonen an andere interessierte Paare sind moralisch umstrittene Handlungsweisen. Beispielsweise besteht die Gefahr des kommerziellen Handels mit eingefrorenen Embryonen, von denen man Kataloge mit Bildern und Informationen die man von ihren bereits lebenden Duplikaten erhalten könnte hinsichtlich ihrer späteren Entwicklung anlegen könnte (siehe zur Diskussion dieser Gefahr [1] S ; [23] S. 260 sowie 270 und [28] S. 9) Nutzen für die Transplantation von Zellen, Geweben und Organen. Das Klonen von Menschen stellt einen großen Nutzen im Bereich der Zell-, Gewebe- und Organtransplantation dar. (Zur Diskussion siehe [8] S. 36; [23] S. 272f; [28] S. 8f und [29] S. 140) Das Argument verweist darauf, daß das Klonen von Embryonen die Möglichkeit bietet, Gewebe sowie Organe mit der besonderen Eigenschaft zu gewinnen, im eventuellen Transplantationsfalle keine Abwehrreaktion im Körper hervorzurufen. Hierzu könnten in der Zukunft eventuell embryonale Stammzellen dienen. Embryonale Stammzellen sind die undifferenzierten Vorläufer sämtlicher Zellsorten, aus denen die Gewebe sowie die Organe des sich entwickelnden Embryos aufgebaut werden. Ihr undifferenzierter Charakter beinhaltet, daß derartige Zellen sich in alle möglichen Richtungen entwickeln können. Embryonale Stammzellen sind in der Lage, zur Ausbildung sämtlicher Gewebe und Organsysteme inklusive der Geschlechtszellen beizutragen. Man nennt diese Fähigkeit Pluripotenz. Sind die molekularen Regulationsmechanismen bekannt, die menschliche embryonale Stammzellen zur Differenzierung in eine bestimmte Richtung anregen, so könnte 24 Einigen Wissenschaftlern erscheint es aus diesen Gründen beinahe unmoralisch, keine klinischen Versuche zur Klonierung von Embryonen mittels Embryotrennung durchzuführen (siehe [6] S. 200)

20 Das Klonen von Menschen 31 man homogene Populationen der verschiedensten Zelltypen zur Zelltransplantation bei bestimmten Krankheiten entstehen lassen. Man denke etwa an die Herstellung von blutbildenden Stammzellen als Alternative zum Gebrauch von gespendeten Knochenmarkzellen zur Behandlung von Patienten, deren Knochenmark diese Zellen nicht (mehr) selbst bilden kann. Auch kann man sich die Herstellung von Leberzellen zur Behandlung von Patienten vorstellen, deren Leber nicht mehr in der Lage ist, beschädigte Zellen zu ersetzen. Vorstellbar ist sogar die Produktion von Zelltypen, für welche die Natur keinen Wiederherstellungsmechanismus vorgesehen hat. Zu nennen wären hier etwa Herzmuskelzellen zur Behandlung von Patienten, die einen Myokardinfarkt erlitten haben oder Dopamin produzierende Nervenzellen zur Implantation bei Patienten mit Morbus Parkinson. Was nun den geschilderten Nutzen für die Zell-, Gewebe- und Organtransplantation anbelangt, so bietet die Möglichkeit, abwehrreaktionsfreie Zellen, Gewebe sowie Organe zu gewinnen, zweifelsfrei einen medizinischen Nutzen. Jedoch gilt auch hier, was bereits hinsichtlich des Nutzens für die Präimplantationsdiagnostik kritisch angemerkt wurde: Instrumentalisierung sowie Vernichtung von Embryonen werfen moralische Probleme auf Nutzen für die medizinische Forschung. Das Klonen bedeutet eine Hilfe für die humanmedizinische Forschung. (Zur Diskussion siehe [6] S. 201; [23] S. 262ff und [28] S. 12 Die vergleichende Beobachtung der Entwicklung von durch Klonen gewonnener Embryonen unter verschiedenen experimentellen Bedingungen stellt eine Hilfe bei der Erforschung bestimmter humanmedizinischer Probleme dar. Für jeden experimentell verwandten Embryo könnte man nämlich einen Kontrollembryo bereit stellen. Eines der wichtigsten Beispiele für die Nutzanwendung der Klonierung durch Embryotrennung stellt die Krebsforschung dar. Dabei ließe sich das rapide Wachstum von Krebszellen besser begreifen die sich ähnlich schnell teilen können wie die Zellen eines Embryos, und das Studium des raschen Teilungsvorganges der Embryonalzellen böte eventuell mehr Einsicht in den genauen Ablauf. Die hierdurch gewonnenen Erkenntnisse könnte man dann womöglich dazu verwenden, den Teilungsvorgang von Krebszellen zum Stillstand zu bringen. Ein anderes Beispiel wäre die Hilfe bei der Erforschung des menschlichen Genoms. Durch vergleichende Beobachtungen einer Serie von Embryonen unter je experimentell unterschiedlichen Bedingungen ließen sich möglicherweise Erkenntnisse über die Expression der verschiedenen Gene gewinnen. Der zweifellos große Nutzen für die medizinische Forschung liegt also auf der Hand. Unmoralisch erscheinen jedoch auch hier wieder die mit diesem Nutzen zwangsläufig einhergehende Instrumentalisierung und Vernichtung. Die Frage, welche Experimente bis zu welchem embryonalen Stadium aus moralischer Sicht noch zulässig sind, hängt zweifellos zusammen mit der Auffassung vom moralischen Status des Embryos. Nur wer einen Menschen erst vom Zeitpunkt der Geburt an als schutzwürdig betrachtet, dürfte hinsichtlich der Nutzanwendung von Embryonen in der humanmedizinischen Forschung überhaupt keine moralischen Bedenken hegen.

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